Steffens: Die Bennenung der Stadtbezikre ist Krumau, es ist aber ausgelassen und gennant worden Kaplitz, Gratzen. Der Bezirk ist aber Krumau, Kaplitz und Hohenfurt.
Dr. Görner (bemerkt dazu): Das ist der Landbezirk Kaplitz, Gratzen und Hohenfurth, das ist der Landbezirk, in dem ich selbst gewählt bin.
Oberstlandmarschall: Will noch Jemand Etwas über eine dieser Wahlen bemerken? Was hier vom LandesAusschuße angeregt worden ist, betrifft ein kleines Formalitätsgebrechen, aus dessen Anlaß er keinen Antrag auf Unzulässigkeit zu stellen sich bewogen fand.
Dr. Rieger: Ich denke, es werden wohl die einzelnen Wahlen vorgelesen werden. Für jeden Einzelnen muß abgestimmt werden, ob der Landtag seine Wahl gut heißt.
Oberstlandmarschall: Ich habe nur noch fragen wollen, ob eine Debatte darüber sich entspinnen solle.
Dr. Rieger: Ich glaube, es wäre in der Ordnung, für jeden einzelnen Wahlbezirk das Resultat der wahl vorzulegen und zu fragen, ob der Landtag diese Wahl für giltig findet, oder ob dagegen Einwendungen erhoben werden; weil es möglich ist, daß einzelne Mitglieder privatim Proteßte erhalten haben, welche sie hier geltend machen wollen.
Oberstlandmarschall: Da würde der Bezirk und der Gewählte zugleich vorgelesen werden, und es würde zugleich gefragt, ob Jemand noch Etwas zu erwähnen habe und eine Debatte zu eröffnen ist oder nicht. Ich bitte akso, die Bezirke vorzulesen.
(Landtags-Aktuar Schmidt liest:)
1. Bezirk Budweis, Lischau, Schweinitz, Moldauthein (N. E. 15
Oberstlandmarschall: Findet Niemand Etwas zu bemerken? Wird die Wahl als giltig
agnostzirt? I Ich bitte es durch Aufstehen zu kennzeichnen. (Anerkannt.) 2. Bezirk Eger, Wildstein und Asch (N. E. 15,
Abgeordneter Herr Christ. L o i m a n n). Oberstlandmarschall: Es soll bei jedem Wahlakte bemerkt werden, welches die Anstände
sind, welche der Landesausschuß in seinen Berichten erwähnt hat; weil aus dem
allgemeinen Berichte man dieselben nicht in Gedächtnisse behalten könnte. Es wäre
wünschenswert, daß das Bedenken bei jedem Wahlakte angeführt würde, oder ob seines
vorhanden ist. Rücksichtlich dieses Wahlaktes ist vom Landesausschuße nichts bemerkt
worden, und wenn die Versammlung mit der Agnoszirung einverstanden ist, so bitte ich die
Hände aufzuheben. (Alle heben die Hände auf.) 3. Bezirk Faltenau und Königswart wird vorgelesen (N. E. 15
Oberstlandmarschall: Es ist sehr schwierig, daß Berichte von Jemanden andern
vorgetragen werden, als von dem, der sie geprüft hat. Dr. Rieger: Der Herr Referent sollte sie eigentlich
vortragen. Oberstlandmarschall: Die Referenten sind meist nicht in unsere Versammlung zugeladen;
sie sind nicht gewählt. Rücksichtlich dieser Wahl ist auch nichts bemerkt. Sind die
Herren einverstanden, so wollen sie die Hände aufheben. (Angenommen.) 4. Bezirk vorgelesen wird Friedland (N. E. 15, Abgeordneter Herr Franz
H e r r m a n n). Oberstlandmarschall: Rücksichltich dieser Wahl ist bemerkt, daß die Hauptliste der
gewählten Wahlmänner sowohl, als auch das Abstimmungsverzeichniß nur einmal in den
Wahlakten vorhanden ist, was streng genommen gegen die Verordnung des § 35 und 44 der
Landtags-Wahlordnung verstößt. Wenn die Landtagsabgeordneten wünschen, über den Mangel
dieser Formalität wegzusehen und die Wahl anzuerkennen, so bitte ich, die Hände
aufzuheben. (Anerkannt.) 5. Graslitz und Neudeck (N. E. 15,
Abgeordneter Herr Theodor B i l z). Oberstlandmarschall: Rücksichtlich Graslitz und Neudeck sind ebenfalls die
Abstimmungsergebnisse nur einmal vorhande, derselbe Formalitäsfehler, wie bei der vorigen
Wahl. Wird die Wahl agnoszirt? (Angenommen.) 6. Sohenelbe, Kochlitz und Startenbach (N. E. 15
7. Jitschin, Lomnitz, Sobotka und Liba`n (N. E. 15
Oberstlandmarschall: Sind Sie meine Herren einverstanden, Antwort darauf!
(Einverstanden.) 8. Joachimsthal, Plotten (N. E. 15, Abgeordneter
Herr L e i b l Franz). Vom Landeauschuß ist über die Wahl nichts
bemerkt. (Angenommen.) 9. Teplitz, Gratzen, Hohenfurth (N. E. 15,
Abgeordneter Herr Dr. G ö r n e r). Oberstlandmarschall: Nichts einzuwenden? (Angenommen.) 10. Karlsbad, Elbogen, Petschau (N. E. 15,
Abgeordneter Herr Johann Miesl v.
Z e i l e i f e n).