Oberstlandmarschall: Hat Jemand noch etwas zu bemerken?
Dr. Klaudi: Já jsme si chtěl dovoliti, poznámku
Dra. Fischera opraviti; zemský výbor netvoří se
dle kurií, nýbrž dva oudy volí velkoststkáři, dva oudy poslancové měst a dva oudy
posl. okresů, a dva oudy jsou vyvoleni celým sněmem. Tím patrno, že zásada tato
není zde důstatečná. Zdá se mi i také jiný ohled, a to sice ten, že řád zemský
a řad jednací neustanovuje, jak se mají díti volby do výborů jednotlivých, a že se
mi zdá, že jsou to zvláštní kanceláře sněmovní, a to sněmem samým učiněné,
aby jimi dostalo se přípravy dostatečné sněmu. Každá věc chce k svému, jak
se říká, a zajisté, když se má tato věc
zkoušeti, že chce také k svému, aby každý vědel, co má připravovati, aby
sněm byl úplně zpraven o tét věci. Zdá se, že by ta zásada, stejná práva stejná
břemena, v skutku místa nenalezla, kdyby se činili dle návrhu. Jeho Ex
Ich glaube nur, daß der Grundsatz der Gleichberechtigung hier nicht seine volle
Anwendung finden dürfte, ebensowenig als die Hinweisung aus § 31 der Landesordnung, weil
der Landesausschuß, wie bekannt, nicht nach den Kurien allen gewählt wird, sondern 2
Mitglieder ohne Rücksicht auf die Kurien aus dem ganzen Landtage gewählt weredn und weil
der große Grundbesitz nutsr 70, die Städte 87 und die Landgemeinden 79 Abgeordnete
haben, daher die Gleichheit sich so absolut hoch nie erzielen läßt. Und ich glaube, die
Frage ist an sich zu unbedeutend, weil es sich nur darum handelt, den Landtag genau zu
informieren, über die Bedenken und die Statthaftigkeit oder Unstatthaftigkeit dieser
Bedenken, die bei den einezlnen Wahlen vorliegen können, und daß es daher nicht
angezeigt wäre, bei einer an sich so unbedeutenden Frage die Trennung nach Ständen und
Interessen hervorzuheben, da alle Herren Vorredner das gleiche Ziel, das Rechte zu finden,
dem Wohle unseres Vaterlandes zu dienen, vor Augen haben. Dr. Rieger: Ich habe mich gegen die Wahlnach Kurien
ausgesprochen, weil ich besorge, daß dies nachgerade bei uns zur Regel werden dürfte,
und dies der wünschenswerthen Einheit in der Versammlung und der Gleichheit unter den
Mitgliedern nachteilig sein müßte. Ich glaube, wo eine Wahl nach Kurien im Gesetze nicht
ausdrücklich ausgesprochen ist, sollen wir sie vermeiden, weil wir nicht als Vertreter
von speziellen Ständen sitzen, sondern als Vertreter des ganzen Landes uns betrachten
müssen. Sobald also die Frage über die Wahl, über einen besonderen Zweck vorliegt, so
muß man vor Allem darauf Rücksicht nehmen, ob die Männer, die dazu gewählt werden, die
Kapazität für diesen Zweck haben. Wenn es sich also z. B. handeln sollte um die
Errichtung von Ackerbauschulen oder überhaupt von Anstalten zur Beförderung des
Ackerbaues, so dürften wir die in dieser Frage kompetenten Männer in dem
Großgrundbesitze finden. Sollte es sich handeln um die Beförderung der
Landesschulanstalten, so dürften sich die Kapazitäten dieses Faches vorzugsweise im
Bürgerstande vorfinden. Ebenso wenn es sich handeln würde um ein Komité für
Kreditanstalten, da dürfen wir aus den Mitgliedern der Handelskammer die geeignetesten
Kapazitäten herausfinden. Ich glaube also, daß wir das zur Regel machen sollen, daß in
jedem einzelnen Falle der ganze Landtag wählt, wo eine Ausnahme durch die Gesetze
vorgeschrieben ist und daß wir dabei nur die Kapazität, die Eignung für das spezielle
Fach im Auge haben sollen. Gegen den Antrag des Herrn Dr.
Fischer muß ich erwähnen, daß dieses Komité kein Landesausschuß ist, es ist veilmehr
nur dazu bestimmt, das Referat, welches uns bisher der bisherige ständische Ausschuß
geliefert hat, gewissermaßen zu revidieren, eine Art von Superkommission ist, und für
eine solche ist eine solche Wahl nach Kurien keineswegs vorgeschrieben. Uibrigens, wenn
wir uns genau nach Vorschrift des Gesetzes halten sollten, so müßten wir nicht nach
Kurien wählen, sondern zu drei Theilen nach Kurien und den vierten Theil aus dem
gesammten Landtage. Also es ist auch das nicht konsequent, und ich trage daraus an, daß
wie aus dem gesammten Landtage wählen. Franz Graf Thun: Meine Herren! Ich glaube, es handelt sich hier nicht um die
Entscheidung der Frage, wie ein für allemal uns und für alle fünftagigen Fälle die
Wahlen auf dem Landtage zu Stande zu bringen sind. Ich glaube, diese von Dr
Dr. Čupr: Ich erlaube mir, einen Vermittlungsantrag
zwischen Sr. Durchlaucht dem Herrn Fürsten Auersperg und dem Herrn Dr
Oberstlandmarschall: Diejenigen Herren, die die für Schluß der Debatte sind, bitte
ich durch Aufstehen es erkennen zu lassen. (Die Majorität für Schluß der Debatte.) Also die Anträge sind: Der ursprüngliche Antrag, der jetzt zur Abstimmung kommt, ist der vom Dr
Dr. Bauner: Ich bitte Herr Landmarschall, der Antrag, aus
dem gesammten Landtage zu wählen, ist mein Antrag. Oberstlandmarschall: Ich bitte um Verzeihung; es wären nun noch die drei Amendements. Ich glaube nach den Regeln der Abstimmung soll derjenige Antrag, der am weitesten geht,
der erste zur Abstimmung kommen; es war dies der Antrag, daß der ganze Landtag aus seiner
Mitte wähle, es ist dies derjenige, der am weitesten geht. Fürst Carl Auersperg: Ich werde bitten, noch den Antrag zu theilen über das Prinzip
und die Art der Wahl, ob überhaupt die Wahlkommission bewilligt wird. Oberstlandmarschall: Das ist schon beschlossen, daß die Wahlkommission aus 9
Mitgliedern bestehend, gewählt werde, und über die Art der Wahl liegt dieser Antrag vor.
Die Prinzipfrage habe ich vorliegend fallen gelassen, und es müßte ausdrücklich
verlangt werden, ob man dadurch ein Prinzip für alle Zukunft aufstellen will. Ich bitte
diejenigen Herren, die für den Antrag sind, daß diese 9 Mitglieder von dem gesammten
Landtage aus dem gesammten Landtage und ohne irgend eine Beschränkung der aktiven oder
passiven Wahlberechtigung gewählt werden, sich von ihren Sitzen zu erheben. (Minorität.) Dr. Rieger: Da müssen wir die Gegenprobe vornehmen
lassen.