Meine Herren! Es ist nicht bloß eine Formalität, es sit ein historischer Akt die Verfassung der Protokolle und die Niederlegung derselben.
Die Protokolle müssen sogar an die Regierung mitgetheilt werden. Sie sind also für uns und sind für die oberste Regierungsgewalt. Einem solchen Akte soll das Prinzip der Gleichberechtigung zu Grunde liegen. Was aber die Zweckmäßigkeit betrifft, so dürfte dem Prinzipe der Gleichberechtigung entsprochen werden, wenn die Protokolle als Originale in beiden Sprachen verfaßt würden. Eine allzu große Arbeit ist damit nicht verbunden, weil es noch immer nur kurze Auszüge in jeder Sitzung sind. Es sollen also die Protokolle, sowohl das böhmische als das deutsche, in jeder Ausfertigung als Originale angesehen werden.
Was die Lesung der Protokolle betrifft, so vereinige ich mich mit dem alternativen Antrage, daß einmal die Protokolle in böhmischer und das andernmals in deutscher Sprache gelesen würden, zumal es darum zu thun ist, durch die Sblesung beider unsere kurz gemessene Zeit nicht zu veil in Anspruch zu nehmen. Damit ist aber jedem Abgeordneten, der jeden Sprache nicht mächtig ist, in welcher das Protokoll gelesen wurde, die Möglichkeit gewährt, das Original in seiner Muttersprache einzusetzen, und damit glaube ich, würde allen Rücksichten entsprochen werden. Deshalb unterstütze ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Èupr und des Herrn Abgeordneten v. Hasner.
Dr. Stradal: Zweck der Protokolle und deren Vorlesung bei der nächsten Sitzung ist hauptsächlich der, daß Reklamazionen erhoben werden können, wenn irgendein Abgeordneter glaubt, daß etwas nicht richtig protokollirt sei. Darum ist auch nothwendig, daß im Augenblick, wo das Protokoll verlesen wird, es alle Abgeordnete verstehen. Nun sind wir viele Abgeordnete hier, welche beides Landessprachen nicht gleich mächtig sind. Ich trage daher darauf an, daß bei der Vorlesung der Protokolle in der nächsten Sitzung (es mag das Protokoll doppelt ausgefertigt oder eine Übersetzung davon vorgelesen werden), das jedesmalige Protokoll deutsch und böhmisch vorgelesen werde.
Dr. Hanisch: Ich ergänze meinen Antrag dadurch, daß ich
hinzufüge, daß beide Ausfertigungen des Protokolls Originalien sein müssen, wie Herr
Professor Hafner angetragen hat und ergänze ihn ferner durch den Antrag des Herrn Dr
Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr etwas zu bemerken hat - Stangler: Bitte ums Wort. Zeit ist Geld. Daß man also beiden Landessprachen gerecht
werden müsse, ist gewiß anerkennswert, könnte es nicht so eingerichtet werden, daß das
Protokoll eine halbe Stunde vor der Eröffnung des Landtags auf dem Tische des Hauses
liege, damit die, welche nicht beider Sprachen vollkommen mächtig sind, durch die
Einsicht nicht so viel Zeit verlieren mit der Lesung in beiden Landessprachen. Graf Clam-Martinitz: Ich erlaube mir nun in dieser Angelegenheit , ohne mich länger
darüber zu verbreiten, meine Ansicht auszusprechen, daß. Wie es auch Herr Professor
Hafner hervorgehoben hat, man die Gleichberechtigung zur Wahrheit machen müsse. Dazu
rechne ich, daß man möglichst daher gelange, daß wir nicht einer gegenseitigen
Übersetzung bedürfen, wie es bereits ausgesprochen wurde, in dieser Versammlung die
beiden Sprachen von jedem der Mitglieder des Landtags verstanden werden, in der Weise,
daß es für jeden ebenso geläufig ist, die böhmische Ausfertigung als das deutsche
Protokoll einzusehen.Der Zeitverklust einer doppelten Verlesung scheint mir allerdings in
Anschlag zu bringen zu sein, ich glaube daher, daß die kombinirte Motion, welche vom
Herrn Dr. Bauner in dem Abgeordnetenhause gestellt wurde, in
Verbindung mit dem Antrag des Herrn Dr. Hafner am meisten den
Bedürfnissen und dem Prinzip der Gleichberechtigung entsprechen würde. Es möge das
Protokoll in beiden Texten authentisch sein, und es möge das Protokoll eine halbe Stunde
vor der Sitzung zu Yjedermanns Einsicht vorliegen und dann möge abwechselnd in der
Vorlesung fortgefahren werden. Dann ist jeder Sprache und Nazionalität die wirfliche und
wahre Gleichberechtigung gewährt. (Beifallsgemurmel.) Oberstlandmarschall: Das ist also der ursprüngliche Antrag des Herrn
Dr. Rieger: Ich habe noch den Beisatz gemacht, daß jenen,
welche die Sprache nicht kennen, dadurch Genüge geschieht, wenn das Protokoll eine halbe
Stunde zuvor auf dem Tische liegt. Dr. Stamm: Es sind nur zwie Worte, die ich einem Motiv
entgegensetzen möchte, und zwar dem Motiv des Zeitverlustes. Ich muß sagen, daß Zeit
Geld ist, allein, wo es sich um Rechtsfragen handelt, da kann man es nie mit Recht
vergleichen. Die Protokolle sind wirklich so kurz und werden so kurz gefaßt sein, daß
die paar Minuten oder vielleicht eine Viertelstunde nie mit Geld aufgewogen sein können
und schließe mich der Ansichrst des Herrn Dr. Hanisch an. Dr. Fischer: Ich erlaube mir zu bemerken, daß, obwohl ich
mich beider Landessprachen mächtig fühle, um auch das böhmische Protokoll vollkommen zu
verstehen, daß ich für notwendig finde, daß die Protokolle vor der Sitzung sowohl in
deustcher als in böhmischer Sprache gelesen werden. Es ist den Herren Deputirten, die
deutsch geboren sind und die nichts als deustch sprechen können, nicht möglich, daß sie
in wenigen Wochen mit der böhmischen Sprache sich so befreunden, um die Protokolle
vollkommen zu verstehen. Ich glaube auch, daß die halbe Stunde, in welcher die Protokolle
vor der Sitzung aufliegen, keineswegs genügend ist, damit sechzig bis achtzig Deputirte,
die der böhmischen Sprache nicht mächtig sind, sie verstehen und durchlesen können. Ich
glaube, daß die Zeit zu kurz ist, um in diesen wenigen Minuten die Protokolle alle
durchlesen und andererseits die Protokolle so kurz sind, daß man sie immer vor der
nächstfolgenden Sitzung ohne großen Zeitverlust in beiden Sprachen ablesen kann, und
daß meist dadurch der Gleichberechtigung beider Nazionalitäten Rechnung getragen wird. Dr. Rieger: Žádám o skonèení debaty. Oberstlandmarschall: Hat noch Jemand etwas zu beantragen?Ich werde den Schluß der
Debatte zur Abstimmung bringen. Wer diesen unterstützt, erhebe sich! (Alle stehen auf.) Oberstlandmarschall: Ich werde nun zur Abstimmung schreiten, und den Antrag in zwei
Abtheilungen stellen. Die erste Abtheilung wird die Verfassung des Protokolls sein, und
die zweite Abtheilung die Art und Weise und der Vortrag des Protokolls; weil in der
zweiten Abtheilung rücksichtlich der zweiten Frage sich nicht alle Meinungen geenigt
haben, wie mir scheint. Der erste Theil des Antrags wenn ich es recht aufgefast
habe, würde lauten: "Die Geschäftsprotokolle werden in beiden Landessprachen verfaßt. Diese beiden
Texte sind authentisch; das ist die Verfassung." (Ja! Ja!) Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrag einverstanden sind, bitte ich durch
Aufstehen es zu erkennen zu geben. (Alle stehen auf.) Zweite Abtheilung. Bezüglich der Art der Vorlesung sind zwei Anträge, nämlich, es
soll es soll abwechselnd den einen Tag in dem einen, am andern Tage im andern Texte
vorgelesen werden, und zugleuich die Auslegung des Protokolls eine halbe Stunde vor der
Sitzung verfügt werden. Der zweite Antrag ist: Die Protokolle sollen täglich in beiden Texten vorgelesen
werden. Ich wäre dafür, nachdem der zweite Antrag der weitere ist, diesen zuerst zur
Abstimmung zu bringen, daß täglich die Protokolle in beiden Texten vorgelesen werden;
nämlich, daß einemal das böhmische Text voraus, und am andern Tag der deutsche zuerst
gelesen wird. (Bravo! Bravo!) Ich bitte die Herren, die damit einverstanden sind, aufzustehen. (Große Majorität.) Der Zeitverlust wird gering sein. Dr. Rieger: Ich bitte um die Gegenprobe. Präsident: Ich ersuche die Herren, die dafür sind, daß die Protokolle nicht in
beiden Sprachen vorgelesen werden, aufzustehen. (Große Minorität.) Oberstlandmarschall: Wir gehen jetzt im Programme weiter zur Prüfung der Wahlen. Ich
habe, um eine Übersicht zu gewinnen, wie viele Wahlakte bereits vorliegen, ein
Verzeichnis der Wahlakte, welche noch nicht eingelangt sind, verfassen lassen. Es sind bis
jetzt im Landtagsprotokoll noch nicht eingelangt folgende Wahlakte: (Das Verzeichnis über
diese Wahlakte wird vorgelesen.) Oberstlandmarschall: Die übrigen Wahlakte sind eingelangt, und wir werden sie nach
derselben Ordnung, wie sie im Landtagsprotokoll eingetragen sind, zum Vortrage bringen.