Úterý 6. bøezna 1849

Pflicht in Betreff der geistlichen Gebäude nicht verabsäumt. Allein das bleibt immer fest, daß besonders in älteren Zeiten — dieser Vorwurf kann den gegenwärtigen Fürsten nicht treffen — die Einkünfte der kirchlichen Stiftungen nicht immer zu strengkirchlichen Zwecken verwendet wurden. Ich glaube, meine Herren, sie werden mir den Beweis dafür erlassen, wenn Sie einen flüchtigen Blick auf die Decke dieses Saales werfen. (Anhaltende Heiterkeit und Beifall.)

Doch meine Herren, ich frage, was haben diese Angriffe, diese Verwahrungen für einen Sinn, Angesichts des Paragraphen, welchen Ihr Ausschuß unter der Zahl 15 Ihnen vorgelegt hat? Hat etwa der Ausschuß darauf angetragen, die Kirche zu knechten? Hat er darauf angetragen, alle religiösen Angelegenheiten in die Verwaltung des Staates zu nehmen? — Hat er Ihnen vorgeschlagen, das Kirchenvermögen zu confisciren, oder es selbst in eigene Hände zu nehmen? Er hat Alles das nicht gethan. Er hat sich einfach nur auf ein künftiges Gesetz berufen, das diese Angelegenheiten zu regeln haben wird. Es waren zwar im Constitutions-Ausschusse über diese Gegenstände ungefähr dieselben Ansichten laut geworden, wie sie in dem Antrage des Abg. Pinkas, in dem Collectiv-Antrage des Abg. Wiser und in mehreren anderen Amendements enthalten sind, aber man fand in den Grundrechten nicht den Ort, sich über alle diese Gegenstände auszudrücken. Man sagte nur einfach, es soll ein Gesetz diese Sachen regeln. Der sehr gelehrte und hochwürdige Abgeordnete für Przemysl verwahrt sich aber gegen ein Gesetz; er meint, man wisse nicht wer, wann und wie diese Gesetze gegeben werden sollen! Meine Herren, das ist leicht aufgeklärt. In jedem constitutionellen Staate gibt die Gesetze die gesetzgebende Gewalt, und ich habe schon vorhin gesagt, daß es sonderbar ist, wenn man für die Kirche keine Privilegien beansprucht, sie also nur wie eine Privatperson, wie andere Associationen im Staate betrachtet haben will, anzusprechen, daß der Staat mit der Kirche einen Vergleich über ihr Verhältniß zum Staate abschließen soll. Wo ist es noch vorgekommen, daß der Staat über das Verhältniß der Privaten oder Associationen zu ihm, mit diesen Associationen einen Vertrag geschlossen hätte? Der sehr gelehrte Abgeordnete für Przemysl meint, es muß darüber ein Concordat abgeschlossen werden; ja, aber ist ein Gesetz unzulässig, so ist auch ein Concordat unzulässig. Ueber Religionsansichten gibt es nach meiner Ansicht keinen Vergleich, — oder kann etwa die Kirche von ihrer Religion etwas jure cesso an den Staat übertragen? Sie kann es nicht, und darum handelt es sich nicht; es handelt sich rein nur um die Feststellung der Rechte, welche der Staat bisher gegen die Kirche oder über die Kirche ausgeübt hat, und welche ihm auch selbst von der Kirche nicht bestritten worden sind; — diese zu regeln, dieses Recht muß ihm wohl zugestanden werden.

Was insbesondere das Kirchenvermögen betrifft, so muß der Staat doch hier offenbar dasselbe Recht haben, das er bei allen anderen frommen Stiftungen, bei Spitälern, bei Waisenhäusern hat: er hat die Aufsicht, er hat das Recht und sogar die Pflicht, dafür zu sorgen, daß diese Stiftunzen verwaltet werden von den Berechtigten, daß sie genossen werden von den Berechtigten.

Was ferner das Patronatsrecht betrifft: wenn der Staat sein Patronatsrecht abtritt an die Diöcese, wenn die Privaten es gerne cediren an die Gemeinden, so werden sie doch auch von der Kirche nicht gehindert werden. Ursprünglich war das Patronatsrecht bei den Gemeinden, die Gemeinden haben ursprünglich ihre Vorsteher gewählt, später aber hat sich dieses leider geändert, und die katholische Kirche muß jetzt die Schmach tragen, daß jetzt ihre Vorsteher, von denen das Heil der Kirche abhängt, oft ernannt werden von unsittlichen und untauglichen Menschen, daß sie ernannt werden von Ungläubigen, von Nichtkatholiken, sogar von Atheisten. Wäre es in dieser Beziehung für die Kirche nicht ein Glück zu nennen, wenn dieses Ernennungsrecht von solchen Leuten auf gläubige Gemeinden überginge? Das Patronatsrecht bestand ursprünglich, wie ich sagte, bei den Gemeinden, später, bei dem Umsichgreifen des Feudalismus und des Absolutismus überging dasselbe an die einzelnen bevorrechteten Herren, an die Ritter und Barone, an den Staat, in deren Händen es sich gegenwärtig befindet. Man hat uns gesagt, der Grund des Patronatsrechtes sei nach dem canonischen Rechte die Fundirung, die Dotirung der Priester, der Bau der kirchlichen Gebäude. Wenn nun die Gemeinden alle diese Lasten übernehmen, so wird wohl auch nichts entgegen stehen, daß sie auch das Recht übernehmen. Ja, aber damit sind die Bischöfe nicht einverstanden. In den Petitionen heißt es, daß den Bischöfen das Präsentationsrecht zustehen soll, auf allen Religionsfondspfarren insbesondere. Ich frage, nach welchem Titel? Haben etwa wirklich die Bischöfe alle die alten Klöster dotirt, aus welchen der Religionsfond entstanden ist? Haben Sie alle Religionsfondspfarren gebaut? — Nein, das Vermögen des Religionsfondes gehört der Landeskirchengemeinde, ihr muß auch das entsprechende Präsentationsrecht zustehen. Bei uns insbesondere, in meinem Vaterlande Böhmen, ist das Kirchenvermögen immer als Landesgut, als öffentliches Gut betrachtet und von der königlichen Kammer verwaltet worden; wir haben gar keine Zeit, wo es wäre durch die Bischöfe verwaltet worden.

Dieses sind nun die Rechte, welche dem Staate zukommen, und dieses Recht zu ordnen, zu reguliren, das Recht wird doch dem Staate zugestanden werden müssen. Man sagt, die Kirche habe allein das Recht, über kirchliche Angelegenheiten zu sprechen und zu entscheiden. Ja, nun frage ich aber: wer ist denn die Kirche? Die Bischöfe sagen uns: Die Kirche sind wir, mit Ausschluß der Pfarrer und Gläubigen. Die Pfarrer sagen: Die Kirche sind wir und die Bischöfe, mit Ausschluß der Capläne. Und der Clerus sagt: Die Kirche sind wir, mit Ausschluß der Gemeinde. Ja, meine Herren! es ist in dieser Beziehung eine sonderbare Begriffsverwechslung. Es passirt wohl dem Menschen häufig, daß er sich in seiner angebornen Eitelkeit für etwas anderes, oft für etwas mehr hält, als er wirklich ist, — ich weiß sogar ein Beispiel, daß sich ein Pfarrer soweit verstiegen hat, daß er sagte: "Die Leute vergessen jetzt so sehr auf die Gebote der Schrift: Gebet Gott, was Gottes ist, daß sie mir nicht einmal den Zehent mehr abführen." (Lachen.) Meine Herren, ich bin kein Bischof, ich bin kein Professor und großer Theolog, mein Wissen in kirchlichen Angelegenheiten datirt nicht weit her, ich hole meine Kenntniß von der Kirche aus dem Katechismus, im Katechismus heißt es aber: "Die allgemeine, christliche Kirche ist die sichtbare Gemeinschaft aller Gläubigen unter einem sichtbaren Oberhaupte in Rom, welche einerlei Lehren bekennen und einerlei Sacramente gebrauchen." — Da steht gar nichts von den Bischöfen. (Großer Beifall.)

Man sagt, die Gläubigen haben keinen Einfluß auf die Kirchenangelegenheiten, auf die Glaubenslehren. Ich frage aber, hat die Kirche einen auf die Glaubenslehre? Ich sage nein! die Kirche ist uns allen von Christus geoffenbaret, an ihr ist nichts zu ändern und nichts zu bessern, sie ist imperfecta; aber in den nicht wesentlichen Angelegenheiten der Kirche die Gläubigen von der Theilnahme auszuschließen, ist ganz gegen das Herkommen der Kirche, gegen den Gebrauch der alten christlichen Kirche, in jener Zeit, wo sie dem göttlichen Stifter noch nahe stand, wo der Geist der Apostel unmittelbar oder doch mittelbar noch viel kräftiger fortwirkte, als in gegenwärtiger Zeit. Das hat sich nun freilich später geändert mit dem Umsichgreifen des Feudalismus und Absolutismus. Wie im politischen, so überging auch im kirchlichen Leben die Herrschaft an einzelne Bevorzugte. Diese, die Aristokraten auf kirchlichem, und die Aristokraten auf politischem Felde suchten sich gegenseitig zu stützen auf dem exclusiven Terrain, das sie einnahmen. Dadurch ist es gekommen, daß die Kirche, die sich der weltlichen Machthaber bediente, oder vielmehr die Geistlichkeit, die sich der weltlichen Machthaber bediente, die Kirche in Abhängigkeit von der weltlichen Macht gebracht hat. Es ging die Trennung des Clerus vom Glauben immer weiter vorwärts, und darin lag gerade das Unglück der Kirche. Man ließ den Satz, welcher dem Abgeordneten für Tachau so sehr gesallen hat: odi profanum vulgus et arceo, in der Kirche zur Geltung kommen. Man behandelte die Gläubigen in der Kirche gerade so, wie in der ehmaligen ungarischen Constitution die misera contribuens plebs, welche man auch nicht zur ungarischen Nation rechnete, wie man nun die Gläubigen auch nicht zur Kirche rechnen will. Ich aber glaube, ja ich bin es überzeugt, daß gerade die Theilnahme der Gläubigen an kirchlichen Angelegenheiten der mächtigste Hebel für die Hebung religiösen Eifers, für das Gedeihen der Kirche ist. Meine Herren, es ist eine natürliche Sache, daß man sich dafür interessirt, worauf man Einfluß übt. Ein deutscher Dichter sagt: "Man muß ihn selber bauen den Tempel, daran man glauben soll." So aber hat man die Gläubigen, die Laien, alle von der Theilnahme an den kirchlichen Angelegenheiten ausgeschlossen. Die Folge davon war der allgemeine Indifferentismus an den kirchlichen Angelegenheiten. So geschah es zum allgemeinen Bedauern, daß wir Tausende, ja ich kann sagen an Millionen Christen und Katholiken haben, die es nicht wirklich und im Geiste sind, die höchstens nur in den Katalogen der Kirche als solche figuriren, die man also mit viel größerem Rechte katalogische Christen als katholische Christen nennen könnte. Ich glaube, wäre die Kirche dabei geblieben, wie sie es in der ersten Periode gehalten hat, wo die Beschlüsse der Kirche immer mit den Worten anfingen: "Die Bischöfe, die Aeltesten und die Gemeinden haben beschlossen," — dann würde sich gegenwärtig die Kirche nicht so viel über Knechtung, über Indifferentismus zu beklagen haben. Zwar meint der Herr Abgeordnete für Tachau, man könne diese Institutionen, die Synoden, die freie Wahl eben so wenig zurückführen, wie die Institutionen der herzinischen Wälder. Es verräth einen sehr unchristlichen Sinn auf Seiten des Herrn Abgeordneten für Tachau, daß er diese Werke des göttlichen Heilandes, diese weisen Einrichtungen seiner Apostel mit der Barbarei der herzinischen Wälder vergleicht. — Man sagte weiter: man dürfe nicht mit frecher Hand eingreifen in die geheiligten Rechte der Kirche. Die Oberhirten, vom Geiste Gottes beseelt, beschäftigen sich eifrigst mit den kirchlichen Bedürfnissen und deren zweckmäßigen Befriedigung. Nun meine Herren! es erinnert mich dieß an eine alte Kanzleiformel des früheren absoluten Staates. Wenn man eine Beschwerde eingereicht hatte, und nach Jahren keinen Bescheid erhalten hatte, und beklagte man sich dann, so bekam man folgenden Bescheid: Die Sache ist seit lange schon ein Gegenstand der sorgfältigsten Erwägung, — und dabei blieb es auch. Ich fürchte sehr, es dürfte auch bei der Kirche mit allen Reformplänen so gehalten werden, wenn die Sache rein nur der Hierarchie, den Bischöfen überlassen wird. Wenn wir, meine Herren, auf die Geschichte zurücksehen, finden wir, daß die Hierarchie sich nie besonders eifrig in Reformen der Kirche erwiesen hat, ich erinnere nur an ein historisches Factum. — Im Anfange des 15. Jahrhunderts war die Kirche im Argen verfallen, man sah allgemein die Nothwendigkeit einer Reform ein, und berief daher ein Concilium zu Pisa im Jahre 1409. Man vereinigte sich dahin, einen Papst zu wählen; weil man aber befürchtete, daß der Papst die Reformen der Kirche nicht betreiben, vielmehr das reformatorische Concilium auflösen würde, so mußten sich alle Cardinäle, welche im Concilium zugegen waren, durch feierlichen Eid verpflichten, daß jener, welcher von ihnen die päpstliche Würde erhalten würde, das Concilium nicht auflösen dürfe, bevor nicht die Reformationen der Kirche in capite et membris vollbracht seien. Man wählte Martin den IV., und siehe da! einer der ersten Schritte seiner Macht war — die Auflösung des reformatorischen Conciliums.

Der Abgeordnete für Tachau hat ferner gesagt: die Kirche wird sich selbst organisch entwickeln. Meine Herren, ich kann aus der neuesten Zeit Ihnen ein lehrreiches Faktum mittheilen. Der Priester Franz Nahlowsky in Prag, Präses des dortigen Seminars, hatte eine Versammlung von Geistlichen zu sich berufen, um mit ihnen zu berathschlagen, auf welche Art der Kirche in den gegenwärtigen Verhältnissen geholfen werde, damit sie in ihrem Vermögen und an ihren übrigen Institutionen keinen Schaden leide. Man hatte diese Versammlung im Ordinariate angezeigt, man hat auch die Resultate dieser Berathung in pflichtschuldigster Bescheidenheit dem Ordinariate vorgelegt zu seiner Genehmigung. Was war die Folge davon? Meine Herren! dieser Priester wurde seines Amtes entsetzt. Ich kenne, meine Herren, diesen Mann persönlich, er ist ein Ehrenmann, er ist ein Mann von edlem Charakter, er ist ein braver Staatsbürger, ein frommer Christ, ein eifriger Priester, und dieser Mann, er mußte mit blutendem Herzen, mit Thränen in den Augen vor einigen Tagen sein Vaterland verlassen, um in einem fremden Lande einem fremden Berufe nachzugehen, ex, der Priester von Beruf, wenn er in seinem eigenen Vaterlande nicht in Noth verschmachten wollte. Mine Herren, hier haben Sie einen Vorgeschmack von dem, was der Herr Abgeordnete für Tachau die organische Entwicklung aus sich zu nennen pflegt. (Großer Beifall.)

Der Abgeordnete für Tachau hat Ihnen ferner gesagt: "Das Heiligthum der eleusinischen Geheimnisse dürften nur einzelne Eingeweihte betreten." Ja meine Herren, wir wollen aber auch unsere katholische Kirche nicht so behandelt sehen, wie die eleusinischen Geheimnisse. Meine Herren, die katholische Kirche ist kein misteriöser Götzendienst, die Kirche ist allen Menschen geoffenbart, die christliche Kirche ist ein freier Tempel, welcher der ganzen Menschheit offen steht (Bravo! Bravo!), sie ist ein Tempel, frei, lichtvoll und erhaben am Firmamente des Himmels.

Man hat Ihnen weiter gesagt, der Staat habe nicht das Recht, der Kirche Reformen anzudecretiren, — das soll auch nicht geschehen; aber der Staat soll der Kirche die Möglichkeit geben, sich zu reformiren, und ich frage Sie, meine Herren, wo kann das anders geschehen, als auf Synoden? denn wo anderes tritt die Kirche als moralische Person auf, als auf den Synoden? — Man macht dem Staate weiter den Vorwurf, er habe die demokratische Verfassung der Kirche unterdrückt, weil sie sich mit seinen absoluten Institutionen nicht vertrug. Man hat Recht, aber das, was der absolute Staat verbrochen, der freie Staat will es gut machen (Bravo!), und wenn der freie Staat darauf besteht, daß die Kirche das erfülle, was das tridentinische Concilium in seiner 24. Session für eine absolute Nothwendigkeit anerkannt, wenn der Staat darauf besteht, daß die Kirche so sei, wie sie ist, nach ihren eigenen Statuten, so heißt das nicht der Kirche eine Reform andecretiren. Wenn der Staat sein Patronatsrecht allenfalls an die Synoden abtritt, so ist das noch keine invasio in sacra. — Man sagt weiter, der Staat habe die Kirche gefesselt. Nun meine Herren, aber es genügt nicht, um die Kirche frei zu machen, sie jetzt sich selbst zu überlassen. Will der Staat die Kirche frei haben, so muß er die Fesseln selbst lösen, sonst wird sie unter denselben verschmachten. (Sehr gut! Beifall.) — Man hat weiter gesagt: die Kirche verwahre sich gegen die Bevormundschaftung. Gut! der Staat ist ja bereit, seine Vormundschaft niederzulegen; man gebe ihm nur die Möglichkeit, sie als redlicher Vormund niederzulegen. Er muß alle Glieder dieser Waisenfamilie in ihre Rechte einführen, daß nicht die Einen zu viel für sich nehmen, damit nicht gerade dadurch Diejenigen, denen der Staat die Leitung der Waisen anvertraut hat, die ganze Herrschaft an sich nehmen, damit die Kirch: nicht aus einer Vormundschaft in die andere komme! (Bravo!) — Man sagt weiter: der Staat soll nicht bevormunden. Ja, soll nicht, aber er soll der Kirche nur in so weit Vorschub leisten, daß sie in ihrer wahren und unverfälschten Gestalt vor ihm erscheinen kann. Er soll es machen, wie die kunstsinnigen Päpste es gethan haben. Sie ließen den Schutt des alten Roms wegräumen, und siehe da! aus dem Schutte hervor stieg das herrliche Götterbild, welches heutzutage noch den Stolz des Vaticans bildet: der belvederische Apoll. — Der Staat, wenn er auf diese Art die Kirche unterstützt, erweist ihr nur eine Wohlthat, denn er fordert so nur die Erreichung ihres Zweckes. Dieser Unterstützung hat die Kirche fast zu allen Zeiten bedurft, sie hat ihrer insbesondere sehr bedurft, so oft es galt Reformen einzuführen. Meine Herren, im 15. Jahrhunderte war die Kirche in einem großen Verfalle. Der berühmte Kanzler der Pariser Universität Gerson äußert sich über den damaligen Clerus, daß die Geistlichen seiner Zeit viel ärger seien, als alle Verbrecher und Straßenräuber. Der Cardinal Peter Dail, dieser geistreiche Mann, einer der ersten Zierden des Constanzer Concils, insbesondere aber das Haupt der französischen Nation auf diesem Concil, äußerte sich über den Verfall der Kirche so: Die Kirche ist in capite et membris so verdorben, daß jeder Versuch einer Reform vergeblich ist. Nach dem Ausspruche dieser beiden berühmten Kirchenmänner war der Verfall der Kirche so weit gekommen, des damals bestandenen Schisma gar nicht zu gedenken. Wer war es, der sich damals der Reform insbesondere annahm? — Der Staat war es, und insbesondere gebührt dem Kaiser Sigismund das unvergeßliche Verdienst, daß er so sehr auf Reformen in jener Zeit gedrungen hat. Dergleichen Belege ließen sich aus der Kirchengeschichte mehrere anführen, es wäre aber sehr unbescheiden von mir, wenn ich dem sehr gelehrten und hochwürdigen Abgeordneten für Przemysl und dem Herrn Abgeordneten für Tachau, der in der Beziehung eine Autorität ist (Heiterkeit), in dieser Beziehung vorgreifen soll; das werden sie alle viel besser wissen als ich.

Meine Herren, von den Rednern, die bisher über den Gegenstand gesprochen haben, haben die meisten, ich möchte sagen fast alle, für die Freiheit der Kirche gesprochen, aber jeder in einem anderen Sinne. Um eines Redners insbesondere zu erwähnen, der sehr gelehrte Abgeordnete für die Leopoldstadt, hat in einer wohlgesetzten, mit großer Gelehrsamkeit ausgestatteten, wirklich glänzenden Rede viel für die Freiheit der Kirche gesprochen; ich bin seiner Rede aufmerksam gefolgt, aber ich muß gestehen, ich bin daraus nicht sonderlich klug geworden, oder wenigstens nicht viel mehr, als ungefähr aus einer Interpellationsbeantwortung unseres Ministeriums (Große Heiterkeit, Bravo!). Er findet das Ideal des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche in der bisherigen Wechselwirkung derselben, er findet, er glaubt, daß vor Allem die bisherige Gesetzgebung in publico ecclesiasticis aufrecht erhalten werden müsse. Aber meine Herren! dieses bisherige Verhältniß der Kirche zum Staate, diese bisherige Gesetzgebung in publico ecclosiasticis ist es ja eben, worüber sich die Kirche, worüber sich der Clerus, und mit vielem Rechte beschwert. Ich muß gerade glauben, daß dieses nichts Anderes, als eine schöne oratorische Wendung sei, wie sie jetzt so sehr an der Tagesordnung sind. Man sagt nicht mehr, man hat es für nöthig erachtet, diese oder jene Beschränkung eintreten zu lassen; um die Wohlthaten der Preßfreiheit allen Staatsbürgern im gleichen Maße zukommen zu lassen, werden die Plakate erst der Censur unterworfen; um die staatsbürgerlichen Rechte aller Staatsbürger gleichmäßig zu schützen, ist der Belagerungszustand eingeführt (Heiterkeit). Da lobe ich mir doch den Herrn Abgeordneten für Tachau, der hat sich in dieser Beziehung sehr deutlich ausgesprochen: er verlangt auch Freiheit der Kirche, aber mit Aufrechterhaltung der wohlerworbenen Rechte des Staates, mit Wahrung des staatlichen Aufsichtsrechtes u. s. f. Nun meine Herren, Sie wissen, die Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde, aber die Kirche, meine Herren, ist es nicht minder; daraus folgt mit nothwendiger ministerieller logischer Consequenz, daß die Kirche sowohl, als auch die freie Gemeinde die Vorsteher vom Staate bekommen müsse. (Stürmischer Beifall.) Aber das genügt noch nicht, der Staat hat auch die Wicht, die Kirche zu schützen, wie er zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Deputaten schützt, indem er sie einer besonderen Aufsicht unterwirft, wenn sie ihre Wähler besuchen. (Heiterkeit, Beifall.) Meine Herren, so verstehe ich die Freiheit der Kirche nicht. Der Abgeordnete für Tachau will die Freiheit der Kirche halb, ich aber will sie ganz. Der Herr Abgeordnete für Tachau hat Ihnen gesagt, der Gesetzgeber müsse das Princip, was er im Herzen trägt, er müsse den Muth haben es auch auszusprechen; ich aber sage, wer den Muth hat ein Princip auszusprechen, muß auch den Muth haben, es consequent durchzuführen (Beifall), und ich will es consequent durchgeführt haben. Es hat der Herr Abgeordnete für Tachau gesagt: die Kirche habe schon Aergeres und Größeres überstanden als die Philippika des Abgeordneten für Olmütz, sie wäre stark genug dazu. Allerdings, ich glaube sie wird auch stark genug sein, noch mehr zu vertragen: sie wird auch stark genug sein, den Schutz zu entbehren, den Arm zu entbehren, welchen ihr der galante Abgeordnete für Tachau angeboten hat, der sie hat protegiren wollen. (Heiterkeit.) Die Kirche hat nichts vom Abgeordneten von Olmütz zu besorgen, denn der beredte Mund des Herren Abgeordneten für Olmütz ist nicht im entferntesten zu vergleichen mit Pforten der Hölle. Aber die Worte des Abgeordneten für Tachau sind auch nicht zu vergleichen mit den Worten, welche der Heiland am See Genesareth gesprochen hat, als er den kleinmüthigen Petrus über die Wellen zu sich kommen ließ; er wird mit diesen Worten von der Freiheit der Kirche, wie er sie versteht, die Kirche nicht auf's Wasser führen. (Lachen.) Nun ich verstehe, wie gesagt, die Freiheit der Kirche anders als der Herr Abgeordnete für Tachau, ich verstehe sie auch anders als die Bischöfe sie verstehen. Die Bischöfe verstehen unter Freiheit der Kirche die Schrankenlosigkeit ihrer Macht, sie verstehen unter Synoden einen Rath von Geistlichen, den der Bischof allweilig nach seinem Belieben und Ermessen berufen kann.

Der sehr gelehrte und hochwürdige Abgeordnete für Przemysl hat uns gesagt, der Episcopat wolle die Constitution der Kirche zurückführen, er wolle sich mit seinen Priestern berathen, ja er hat auch von Synoden der Bischöfe gesprochen. Es hat schon heute ein Redner vor mir auf diesen Vergleich aufmerksam gemacht, ich kann nicht umhin ihn zu wiederholen. Die Sache liegt so nahe, warum soll sich hier nicht die Erinnerung aufdrängen an die Congresse, wo heimlich die souveränen Fürsten das Heil ihrer Völker beriethen, und als die Völker die Freiheit, die Constitution verlangten, da bot man ihnen berathende Landstände. Meine Herren, die Analogien liegen so nahe, daß man ihnen gar nicht ausweichen kann (Bravo). Ich glaube auch in der Kirche reicht der bloße oberhirtliche Einfluß, die oberhirtliche Sorgfalt, die geheimen Conventikel, die berathenden Synoden nicht hin, um die Freiheit der Kirche zu begrünten und für alle Zukunft zu sichern. Wenn Sie, meine Herren, die Mittel als hinreichend anerkennen, so legen Sie damit alle Macht in die Hände der Bischöfe; Sie haben damit nicht die Freiheit der Kirche gegründet, Sie haben nichts gegründet, als eine Oligarchie, Sie haben nichts gegründet, als die absolute Herrschaft der Hierarchie, und diese kann allerdings dem Staate gefährlich werden, nicht aber die Freiheit der Kirche im wahren Sinne des Wortes. (Bravo) Geben Sie der Kirche Freiheit im vollen Sinne, dann haben Sie auch nichts zu besorgen von den Bischöfen, nichts von dem Clerus, und am wenigsten von dem Volke; denn wenn es Jemanden gibt, dem der freie Staat seine heiligsten Interessen anvertrauen kann, so ist es das Volk. (Bravo!) Ja, meine Herren, ich glaube Sie werden mit mir darin übereinstimmen, wir wollen Freiheit der Kirche, aber wir wollen nicht die Freiheit wie sie im alten Venedig war, die Freiheit der Patrizier mit den Bleidächern, mit dem ponte dei sospiri und der bocca di leone. Wir wollen die Freiheit der Kirche, aber wir wollen nicht die Freiheit der Kirche mit geistlichen Nobili, mit geheimen Consistorien, mit der rota romana und den Priesterkerkern, wie in St. Georg in Prag und Murau in Mähren. — Ich frage Sie, meine Herren! ich frage insbesondere Diejenigen, welche die bischöflichen Memoranden gelesen haben, welche den absolutistischen, den mittelalterlichen Geist kennen, der in denselben liegt, ob man mit Beruhigung die Freiheit der Kirche in die Hände der Bischöfe legen kann. Ich frage Sie, können Sie mit vollem Troste erwarten, daß sie der Kirche jene Institutionen geben werden, welche im echten, im wahren Geiste des ersten Christenthums gegründet, welche auch den freisinnigen Institutionen unserer Zeit angemessen sind? Meine Herren! ich frage Sie, sind diese Männer, die unter dem alten Absolutismus zu ihrem hohen Posten gelangt sind — ich will nicht untersuchen, auf welchem Wege — sind diese Männer auch wirklich die Vertrauungsmänner der ganzen Kirche? Sind sie auch nur die Vertrauensmänner des Clerus? Sind sie auch selbst nur die Vertrauensmänner des ganzen Clerus? Wenige ehrenvolle Ausnahmen abgerechnet, sage ich: Nein!

Ich habe, meine Herren, vielfache Klagen vom niederen Clerus gehört über Willkür der Bischöfe; Wenn Sie Ihre Hand abziehen von der Kirche, dann haben Sie den ganzen niederen Clerus der absoluten Herrschaft der Bischöfe anheim gegeben. Ich frage Sie, ist die Stellung, welche bisher der niedere Clerus in der Kirche einnahm, seiner Würde angemessen? Haben Diejenigen, welche im Weinberge des Herrn arbeiten, welche die Lehre Christi in den Herzen der Gläubigen nähren, haben sie in der Kirche den Bischöfen gegenüber diejenige Geltung, denjenigen Einfluß, der ihnen gebührt? Sie haben ihn nicht! Betrachten Sie besonders das Los des armen Caplans auf dem Lande, — ich will nicht sprechen von seiner ärmlichen Dotirung, die ihm kaum ein so großes Maß zeitlicher Glücksgüter zumißt, als der Schulgehilfe oder ein armer Taglöhner hat, — ich will auch nicht sprechen von seinen drückenden häuslichen Verhältnissen, aber wie ist seine Stellung gegen den Bischof? Der Herr Abgeordnete für Prag hat dieß sehr richtig bezeichnet mit dem Worte: er ist ein Leibeigener. Zwar sagt uns der Abgeordnete für Rymanow auch, er sei einer der Leibeigenen, er habe aber diesen Druck nicht empfunden, aber dieß beweist nichts. Ich kenne sehr Viele, die im alten absoluten Staate sich sehr wohl befunden, ja die sich sogar das alte absolute Regiment zurück wünschen. Derjenige, welcher die Gewalt in seiner Hand hat, und sie milde, gerecht und christlich übt, dann ist der Druck nicht empfindlich, er ist kein Druck; aber ich frage, bieten solche patriarchalische Verhältnisse auch Garantieen für die Freiheit? Der Geistliche am Lande, er ist ein wahrer glebae adscriptus, er hat keine Freizügigkeit, sein Los ist weit unsicherer als das Los eines Beamten; dieser kann wenigstens einen anderen Beruf wählen, der Geistliche aber, er kann es nicht, er ist ewig an seinen Stand gebunden, er ist durch sein Gelübte für ewig gefesselt, und kraft desselben ist er ein Sklave der Willkür seines Bischofes. — Es sagt uns zwar der hochgelehrte, Abgeordnete für Przemysl, die Macht der Bischöfe sei keine unbeschränkte Macht, indem man ja an die Synode appelliren kann; aber ich frage: wo ist diese Synode, und wann wird sie sein, wenn der Staat nicht ihre Einführung befördert? Ich, meine Herren, habe diese Petitionen durchgelesen, ich habe gefunden eine Petition des böhmischen Episcopates, des mährischen Episcopates, des salzburger Episcopates und anderer, aber ich habe keine gefunden des böhmischen, mährischen und salzburger Caplanates. Glauben Sie etwa, meine Herren, der niedere Clerus hätte über nichts zu klagen, hätte über nichts zu bitten? Nein, aber er ist zum Stillschweigen verdammt, und wenn er es wagt, seine Stimme zu erheben, dann kann ihm dasselbe Los begegnen wie es dem Pater Nahlowsky in Prag begegnete und auch dem Erzpriester Stoß in Agram, der von seinem Amte enthoben wurde, weil er ein Werkchen über die Sittlichkeit des Clerus geschrieben hat. Meine Herren, es sind keine Petitionen von Caplanaten hier, und wenn sie hier wären, sie würden bei der gegenwärtigen Stellung des Clerus und bei der absoluten Macht der Bischöfe über ihn nichts beweisen. — Meine Herren, wenn ich Radetzky wäre, so ist mir gar nicht bange darum, ich will Ihnen in vier Tagen eine Vertrauensadresse der ganzen italienischen Armee verschaffen, und das will doch viel sagen. (Heiterkeit, Beifall.)

Meine Herren, ich schließe. Von allen Seiten verlangt man die Freiheit der Kirche. Geben Sie sie, die Freiheit der Kirche, geben Sie sie im wahren Sinne des Wortes Freiheit; geben Sie sie im ganzen Sinne des Wortes Kirche; geben Sie die Freiheit nicht für Einige, die Freiheit für Alle, und Sie werden gerecht entschieden haben. Es geht, meine Herren, wie uns der Herr Abgeordnete für Przemysl gesagt hat, ein Posaunenruf für die Freiheit der Kirche von einem Ende der Monarchie zum anderen; nach Ihrer Entscheidung, wenn sie in diesem Sinne ausfällt, wird vielleicht auch ein zweiter erschallen, ein Ruf, der von einem Bischofsstuhle zum andern gehen wird, aber es wird kein Posaunenruf sein, wie jener vor den Mauern von Jericho; fürchten Sie nichts, er wird weder die Kirche erschüttern, noch die Grundfesten des freien Staates wanken machen. (Verläßt unter anhaltendem, stürmischen Beifall die Tribune.)

Präsident. Ich werde Sie ersuchen, meine Herren, der Fragestellung Ihre ganze Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die vorgelegten Verbesserungsanträge sind so verschiedenartig, daß um jedem Meinungsausdrucke Geltung zu verschaffen, und ihn zur Abstimmung zu bringen, sehr viele Fragen gestellt werden müssen. — Nichts desto weniger wird die Fragestellung dergestalt eingerichtet sein, daß obgleich beinahe alle Verbesserungsanträge rücksichtlich der Abstimmung in verschiedene Theile getheilt werden müssen, Sie dennoch ein Amendement im Ganzen, oder einzelne Theile von verschiedenen Amendements, die dann ein Ganzes bilden werden, werden annehmen können. Ich würde es sehr gerne sehen, wenn Sie, meine Herren, die Fragestellung sich notiren möchten, um eine leichtere Uebersicht zu haben.

Der §. 15, wie er vom Constitutions-Ausschusse vorgeschlagen wurde, überläßt es gänzlich der künftigen Gesetzgebung, die Verhältnisse der Kirche zum Staate zu regeln, namentlich werden aber in demselben hervorgehoben die Verhältnisse, welche auf das Kirchenvermögen, auf die Wahl der Kirchenvorsteher, auf Klöster und geistliche Orden Bezug haben, welche Verhältnisse insbesondere in der künftigen Gesetzgebung geregelt werden sollen. Aus dieser Fassung des §. 15 in Entgegenhaltung zu den vorliegenden Verbesserungsanträgen geht hervor, daß alle jene Verbesserungsanträge sich um so mehr dem Entwurfe des Constitutions-Ausschusses nähern, je mehr Verhältnisse, Rechte und Gegenstände, die die Kirche betreffen, der künftigen Gesetzgebung überwiesen, d. h. die Regelung dieser Verhältnisse der künftigen Gesetzgebung anheimgestellt wird; — daß sich aber gegentheilig jene Anträge umsomehr von dem Entwurfe des Constitutions-Ausschusses entfernen, je mehr und spezieller sie diese Verhältnisse selbst regeln und die dießfällige Normirung bereits in der Constitutions-Urkunde aufgeführt wissen wollen. — Dieses ist der Hauptgrundsatz, nach dem zu beurtheilen sein wird, in wieferne sich ein Amendement mehr oder weniger von dem Entwurfe des Constitutions-Ausschusses entfernt. — Es sind aber diese Anträge so verschiedenartig in Hinsicht auf den Gegenstand, die Rechte und Verhältnisse, welche das Verhältniß der Kirche zum Staate betreffen, — die Anordnung so höchst abweichend, — die Aufzählung mehr oder minder erschöpfend, — die materielle und stylistische Verschiedenheit so bedeutend, — daß noch überdieß jedes einzelne Amendement in seine verschiedenen Theile aufgelöst werden muß, indem von keinem logisch richtig und geschäftsordnungsmäßig angegeben werden kann, daß es sich als Ganzes am weitesten vom Entwurfe entferne, — und es ebenso unmöglich ist, eine Reihenfolge in den Amendements als Ganzheit festzustellen. — Es müssen demnach alle Gegenstände, Rechte und Verhältnisse speziell aufgeführt und durchgegangen werden, was die Amendements bezüglich eines oder des anderen Rechtes aussprechen, und ob sie diese Rechte. Verhältnisse oder Gegenstände gleich in der Constitutions-Urkunde geregelt haben wollen, oder aber dieß der künftigen Gesetzgebung überlassen.

Wenn wir nun den §. 15, namentlich aber die meisten der vorliegenden Amendements betrachten, so beginnen fast alle mit dem, daß sie die Kirche, sowie überhaupt die Religionsgesellschaften, denselben Gesetzen wie alle anderen Gesellschaften unterstellen. In dieser Beziehung trifft man vor Allem diesen Hauptunterschied, daß einige Amendements von der Kirche, von Religionsgesellschaffen im Allgmeinen sprechen, andere aber noch eine besondere Erwähnung der katholischen Kirche wünschen. Es wäre demnach dieß eine der ersten Fragen, ob eine ausdrückliche Erwähnung der katholischen Kirche zu machen sei. — Dieses ist eine Frage, die keiner anderen präjudicirt; ob nun nämlich diese Verhältnisse und Rechte gleich in der Constitutions-Urkunde geregelt werden, oder die Regelung derselben der künftigen Gesetzgebung überlassen wird, könnte immer der katholischen Kirche Erwähnung gemacht werden nebst den übrigen Religionsgesellschaften. Was die übrigen Religionsgesellschaften anbelangt, ist ein weiterer Unterschied in dem bemerkbar, daß einige Amendements im Allgemeinen sagen: "Jede Kirche und Religionsgesellschaft", andere Amendements beziehen sich auf den §. 13, und es heißt:


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