mehrere meiner Herren Kollegen gestellt haben, bezüglich der Einführung der mährischen provisor. Gemeindeordnung. Meine Herren, hier treten mir wieder wichtige, höhere Rücksichten entgegen, um mich einer solchen einseitigen Einführung eines Gemeindegesetzes zu widersetzen. Ich habe an diesem Antrage, so wie auch mehrere andere der mährischen Abgeordneten, nicht Antheil genommen, nicht deßhalb, als würden wir nicht die Überzeugung der Nothwendigkeit einer schleunigen Abhilfe theilen, sondern deßhalb, weil ich das Gemeindegesetz für so wichtig erachte, daß es wenigstens in seinen Grundprinzipien ein allgemeines, von der Gesamtvertretung der Monarchie gemachtes Gesetz sein müsse (Bravo). Dagegen unterstütze ich den Antrag des Abgeordneten für Perchtoldedorf. Wenn wir auch viele Ausschüsse niedergesetzt haben, wenn uns auch das Verfassungswerk drängt, so ist die Wichtigkeit des Gegenstandes doch derart, und es sind disponible Kräfte in der Versammlung noch vorhanden, um auch die Berathung des Gemeindegesetzes vorzunehmen, und durch die zu Gebothe stehenden Vorlagen einer baldigen und glücklichen Lösung entgegenzuführen. Würde das Gemeindegesetz sich lediglich auf die Vermögensverwaltung der Gemeinden beschränken, dann würde ich durchaus nichts dagegen einzuwenden haben, daß es ein lokales Gesetz sei. Allein das Gemeindegesetz muß so wesentliche Bestimmungen enthalten, welche auf die Begründung der allgemeinen Freiheit im Staate Bezug haben, daß ich eine einseitige, lokale, selbst nur provinziellen Interessenrechnung tragende Lösung als eine, die Gesammtheit gefährdende verdammen muß. Ich kann, meine Herren, ohne mich weitläufig einzulassen auf die Begründung der Nothwendigkeit, nur lediglich mit dem schließen, daß die beantragte Commission im Interesse der günstigen Entwicklung des freien Gemeindelebens recht bald ins Leben trete. (Ruf: Schluß der Debatte!)
P r ä s. Wird der Antrag auf den Schluß der Debatte unterstützt? (Er wird zahlreich unterstützt.) Diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Als Redner sind noch eingeschrieben: Klaudi (für den Antrag der Commission), Wiegnicki (gegen den Commissionsantrag), Brestel (gegen den Commissionsantrag und für den Antrag des Abg. Schuselka), Peitler (für den Antrag Schuselka's), Neumann Leopold (für den Antrag des Abg. von Perchtoldsdorf), Fischhof (ebenfalls), Prazak (für den Antrag der Commission und sein eingebrachtes Amendement), Hein (für den Antrag des Abg. für Perchtoldsdorf.) Somit sind alle Redner gegen den Commissionsantrag, bis auf den Abg. Klaudi. Die Herren Wicznicky, Peitler, Neumann ac. wollen sich einen Generalredner wählen. Haben die Herren sich über einen General Redner geeinigt? (Ruf: Abg. Leopold Neumann wurde gewählt.) Das Wort hat der Abg. Klaudi".
Abg. K l a u d i. So wichtig mir der Gegenstand auch ist, daß auf legalen, gesetzlichen Boden eine Regelung im Gemeindewesen eintrete, so hätte ich doch nicht das Wort ergriffen, wenn man hier nicht Grundsätze geltend gemacht hätte, gegen die ich mich auf das Entschiedenste verwahren muß. Ich werde nicht zugeben, und meine Stimme und ganze Kraft dagegen aufbieten, daß das Österreich, das wir bauen wollen, nicht ein nach französischem Mutter in Departements geteiltes werde. Wenn Sie glauben, daß die Völker Österreichs sich zufrieden stellen mit einem Österreich, in Departements nach französischem Muster getheilt; wenn Sie glauben, daß sich dahin die Wünsche des Volkes concentriren, dann werden Sie die Stimme hören, wenn Sie nach Hause kommen. Denn, lösen Sie die Länder, deren Geschichte sich an einander knüpft, auf, und machen Sie Departements daraus, so wollen Sie etwas, was für Österreich gar nicht passt. (Ruf: zur Sache).
Präs. Ich ersuche den Herrn Redner zur Sache zu kommen, falls das Gesagte nicht zur Begründung der vertretenen Ansicht gehören sollte.
Abg. Klaudi. Es gehört zur Sache, weil mich dieß zu den Gemeinderepubliken hinüberbringt; durch diese Departementteintheilung glaubt man jene Furcht beseitigen zu können, die ein Herr Vorredner vor Gemeinderepublik hat. Nun ich gestehe, daß ich diese auch nicht in Österreich wünsche, sondern ich wünsche, daß die freien Gemeinden im freien Lande in einem Zentralpunkte sich concentriren. Aber ich werde nicht zugeben, daß die freie Gemeinde nicht von dem Zentralpunkte ihres Landes, das den Inbegriff jener Gemeinden bildet, abgerissen und dem Zentralpunkte der ganzen großen Reichseinheit zugewiesen werde. Ich erkläre mich vollkommen einverstanden mit der Feststellung gewisser Hauptgrundsätze einer Gemeindeordnung in diesem Hause, denn, auch wenn das Princip angenommen wird, zu dem ich mich bekenne, werden gewisse Hauptgrundsätze im Allgemeinen da sein müssen, und ich glaube, daß dieser Grundsatz in unseren Grundrechten auch bereits anerkannt worden ist. Dieß, aber auch nicht mehr ist dasjenige, was zur Gesammtheit gehört, dieses, und nicht mehr ist es, was die Einheit bedingt und begründet, dieses, aber auch nicht mehr ist es, was die Völker in ihren einzelnen Individualitäten und die Gemeinden an die Zentralregierung des Reiches abzugeben Willens sind; darum brauchen wir uns auch gar nicht zu fürchten, daß deßhalb, weil wir von dem Grundsatze ausgehen, daß die Gemeindeordnung zu verfassen, ein Gegenstand der Autonomie der Ländergebiete ist, Gemeinderepubliken entstehen werden. Diese Gemeinden werden ihren gemeinschaftlichen Haltpunkt in der gemeinschaftlichen Zentralregierung des Landes haben. Es wurde hier bemerkt, und vorzüglich der Umstand hervorgehoben, daß ein Act der Selbsthilfe der Gemeinde eingetreten fei, und daß gerade daraus der erste Anlaß genommen werden müsse, um ein Gemeindegesetz, eine Gemeindeordnung in Folge dieser Bestimmung von diesem hohen Haufe ausgehen zu lassen. Meine Herren, wenn Sie das einen Act der Selbsthilfe nennen, dann sitzen wir auf einem Acte der Selbsthilfe gegründet hier beisammen, denn, wissen Sie, meine Herren, was bei uns dieser Act der Selbsthilfe ist? Dieser Act der Selbsthilfe gründet sich auf das Zugeständniß Sr. Majestät vom 8. April, welches ausdrücklich erklärt, daß die freie Gemeindeverfassung, daß die freie Vermögensverwaltung und die freie Wahl der Gemeindebeamten fortan im Lande Böhmen, im Königreiche Böhmen beachtet werden soll.
Das ist, meine Herren, der Act der Selbsthilfe, und wenn Sie einen solchen Act der Selbsthilfe fürchten, nun, dann fürchten wir alle Consequenzen des März und Mai. Hinsichtlich des Antrages der Herrn Abgeordneten für Mähren muß ich mich vollkommen mit demselben, und zwar um so mehr damit einverstanden erklären, als dieser Antrag nur dahin geht, den Beschluß der Vertreter des Volkes jenes Landes ins Leben treten zu lassen; die Vertreter jenes Landes sind berufen worden von Sr. Majestät, sie sind berufen worden auf Grundlage der Freiheit, sie sind berufen worden, dasjenige für das Land zu thun, was für die Interessen des Landes für nöthig erachtet wird, sie sind berufen, diese Gemeindeordnung zu verfassen, und sie sollen dahin wirken, sie einzuführen, und glauben die Vertreter jenes Landes, daß der Reichstag sie in dieser Beziehung zu unterstützen hatte, nun, da soll der Reichstag ihnen die Unterstützung nicht entziehen, ihren Wünschen willfahren, denn sie sind die Vertreter ihres Volkes, sie müssen ihre Wünsche kennen.
Ich würde mir erlauben, zu bemerken, daß ich den Antrag der Commission zu allgemein gefaßt finde, indem ich in der That nicht gerne dem Ministerium eine Aufforderung zukommen ließe, jene Gemeindeordnung, die uns bereits vorgelegt worden ist, oder eine ähnliche auch in unserem Vaterlande einzuführen, ich wünsche dem Ministerium wenigstens mit jener Aufforderung zugleich die weitere Aufforderung zukommen zu lassen, daß bei der Feststellung jener Bestimmung, die provisorisch eingeführt werden soll, bevor die Vertreter des Landes in der Lage sein werden, eine solche Gemeindeordnung zu verfassen, auch jene Zugeständnisse Sr. Majestät: die freie Vermögensverwaltung, die freie Wahl der Beamten und alle ihre Consequenzen festgehalten werden, damit durch ein solches Provisorium nicht die Freiheiten vernichtet werden, die der ganzen Monarchie und einzelnen Ländern bereits durch das Wort Sr. Majestät, durch ein kaiserliches Wort zuerkannt worden sind.
Präs. Der Abg. Leop. Neumann hat das Wort.
Abg. Neumann Leop. Meine Herren, es ist eine überaus leichte und dankbare Sache, auf irgend eine Voraussetzung fußend, darauf ein künstliches Gebäude zu erbauen. Von einer solchen freiwillig angenommenen Voraussetzung ausgehend, hat auch der ehrenwerthe Herr Abgeordnete für Kuttenberg meinen politischen Gesinnungsfreunden eine ganz besondere Vorliebe für die französische Departementverfassung aufgebürdet. Ich meines Theils, meine Herren, verwahre mich gegen eine solche mir zugeschriebene Vorliebe für diese Verfassung. (Bravo.) Ich glaube, meine Herren, daß auch nicht Einer in diesem großen Haufe sein wird, welcher eine solche Vorliebe hegt. Ich glaube, meine Herren, daß auch Keiner in diesem Hause ist, der nicht durch die Geschichte, durch die Politik belehrt wäre, daß das wesentlichste Gebrechen der französischen Departementverfassung darin besteht, daß sie keine freie Gemeinde anerkennt. (Bravo!) Meine Herrn, es läge im Interesse unserer Arbeit, daß wir einmal aufhören möchten, uns gegenseitig zu verdächtigen, und Voraussetzungen einander in die Schuhe zu schieben. Niemand, auch der, welcher die Ehre hat, jetzt vor Ihnen zu sprechen, ist von dieser Schuld vollkommen frei, ich gestehe es offen und aufrichtig; Niemand unter uns hat es vermocht, sich von dem verderblichen Einstusse dieses hier allgemeinen Übelstandes auch bei dem besten, ehrlichsten Willen ganz frei zu erhalten. Aber eben deßhalb, meine Herren, werde ich bitten, daß dieses Geständnis dieser Wunsch, einem so großen Übelstande abzuhelfen, auch ein allgemeiner sei, damit wir anfangen, zur entscheidenden Arbeit zu schreiten, zu der wir berufen sind (Bravo.) Wer behauptet, meine Herren, daß wir die historischen Erinnerungen, die allen Provinzen, allen Volksstämmen gleich heilig sind, heilig sein sollen, daß wir diese historischen Erinnerungen vertilgen wollen, daß wir, moderne Herostraße, an dem Tempel der Vorzeit die Brandfackel anlegen wollen? Wer hat den ehrenwerthen Abg. von Kuttenberg berechtigt, wer ihm nur die entfernteste Veranlassung gegeben, den verehrten Mitgliedern dieses Hauses, der Gesammtheit dieses Hauses eine solche Zumuthung machen zu können?!
Die Geschichte ist ein Gesammteigenthum der Menschheit, und dieses Eigenthum, diese große Errungenschaft darf Niemand antasten, kann Niemand antasten, will Niemand antasten. Meine Herren, wenn wir keine französische Departementverfassung wollen, gerade deßhalb, weil sie die freie Gemeinde ausschließt, weil sie das Leben derselben tödtet, weil unter allen Formen, die in der französischen Staatsverfassung bestanden, unter dem Konvente, unter dem Kaiferthum, unter der Restauration wie in der jetzigen sein sollenden Republik, die freie Gemeinde in Frankreich eine Nulle ist, und der abstrakte Staat das Leben der freien Gemeinde verschlingt; eben deßhalb sind wir, man kann es nicht oft genug, nicht nachdrücklich genug wiederholen, um solche Insinuationen, wie sie der ehrenwerthe Herr Abgeordnete für Kuttenberg wiederholt gestellt hat, zurückzuweisen eben deßwegen sind wir ja entschieden gegen die französische Departementverfassung. Und aus demselben Grunde wollen wir ja Einheit in der Wahrheit, und nicht bloß dem Namen nach im Staate begründen. Wir wollen eine Einheit, welche unbeschadet des vollkräftigen Lebens der Glieder des Staatskörpers, den ganzen Staat kräftigt im Innern, ehrfurchtgebietend macht nach Außen. Eben deshalb können wir auch nicht ein der Departementalterfassung entgegengefetztes, für den Bestand des Staates, für den Bestand der Freiheit gleich gefährliches System zu dem unsrigen machen. Meine Herren, der ehrenwerthe Abgeordnete für Kuttenberg hat gesagt, daß er nicht wünsche, daß die freie Gemeinde eine kleine Republik sei. Es thut mir leid, daß mein Wunsch ein entgegengesetzter ist, ich wünsche und befürchte nicht, daß deßhalb meine streng konstitutionellmonarchische Gesinnung nur einen Augenblick bezweifelt werden kann daß sie ein Spiegelbild eines Freistaates im kleinen Maßstabe werde, und ein großes konzentrisches Staatsleben das gesammte Gemeindewesen umfasse; dann wird die Freiheit, die constitutionelle Monarchie eine Wahrheit werden, dann werden jene Theorien, welche wir gegenwärtig zum Besten geben, in Wirksamkeit übergehen. (Beifall.) Der ehrenwerthe Herr Abgeordnete für Kuttenberg hat gesagt, daß ja ohnedies in den Grundrechten die Grundzüge der freien Gemeindeordnung enthalten sind, und daß bereits die Aufgabe des constituirenden Reichstages erschöpft fei. Er hat hinzugefügt, daß nur die Befugnis hiezu, aber auch nicht mehr als diese, von den Völkern Österreichs an die Centralgewalt abgetreten werden wollte. Ich glaube, das ehrenwerthe Mitglied für Kuttenberg würde in nicht geringe Verlegenheit gerathen, wenn er nach so apodiktischen, nicht bloß auf subjektives Dafürhalten gegründeten Ausspruche das Mandat dafür von den Völkern Österreichs vorweisen sollte. Ich glaube, meine Herren, die Völker Österreichs haben uns hierher geschickt, daß wir ihnen. eine freie Verfassung geben, aber der Anfang aller Freiheit, das Alphabet, die Grundlage freier Verfassung ist die freie Gemeinde. (Allgemeiner Beifall.) Deshalb erwarten die Völker Österreichs ein Gemeindegesetz von uns, wenn wir es ihnen nicht geben, so entsprechen wir nicht ihrer Erwartung. (Beifall.)
Ferne von mir war der, sonderbarerweise ebenfalls mir und meinen politischen Gesinnungsgenossen zugemutete Gedanke, als ob dieses Gemeindegesetz ein einförmiges, starr hingestelltes, ein für die kleinste Dorfgemeinde bis zum letzten Buchstaben des Gesetzes streng zu befolgendes Statut sein müsse. Ein solches, jede Berücksichtigung der großen Mannigfaltigkeit provinzieller und localer Verhältnisse von vornhinein unmöglich machendes Gemeindegesetz, das bis in die kleinsten Details eingehen wollte, würde eben gegen die Grundprinzipien der freien Gemeinde verstoßen. Überlassen wir, wie der verehrte Abgeordnete für Sillian sagt, eine solche Ausführung und Gestaltung der allgemeinen grundsätzlichen Bestimmungen einerseits, was die Gemeinden in den einzelnen Provinzen betrifft, der Autonomie der Provinzen, und was die größeren Gemeinden anbelangt, selbst ihren Statuten, aber vergessen Sie es ja nicht, meine Herren, über die Autonomie der Provinz darf die Autonomie des Staates nicht zu Grunde gehen, sie darf mit ihr nie im Widerspruch stehen, sonst mögen wir in der redlichsten Absicht ein einiges Österreich wünschen, aber niemals zu Stande bringen. (Beifall.) Es hat der ehrenwerthe Herr Abgeordnete für Czaslau diesen Vorschlag des Herrn Abg. für Perchtoldsdorf einen extravaganten genannt; nun denn, meine Herren, wenn wir suchen, dem Volke ein Gesetz wenigstens im Entwurfe zu bieten, auf das es so sehnsuchtsvoll wartet, dann, meine Herren, mache ich mich solcher Extravaganz mit Freuden und mit Stolz schuldig. (Beifall.)
Es hat ein sehr ehrenwerthe Abgeordneter, der für Wellwarm, die Bemerkung gemacht, die Gemeinden könnten zuwarten, es hätte nur eine momentane Verminderung der Gemeindebeaufsichtigung von Seite der Behörden statt zu finden. Nun, meine Herren, ich kann Sie versichern, daß ich keinen größeren Beleg des vortrefflichen Charakters unsers so hartgeschmähten Volkes erblicke, als darin, daß es seit dem Monate März ohne einen festen Organismus leben mußte, und so lange das alte Gesetz nicht mehr in seinem vollen Umfange rücksichtlich der Gemeindeangelegenheiten gehandhabt werden konnte, so lange ein neues Gesetz nicht da war in solchen Zuständen das Volk trotz aller vorgefallenen Exzesse im Ganzen genommen eine sehr lobenswerte, preiswürdige, dem Gesetze Achtung zollende Haltung beobachtet hat. (Beifall) Aber, meine Herren, ich frage Sie, wenn die freie Gemeinde die Grundfeste der freien Verfassung ist, wenn wir hierher berufen sind, die freie Verfassung zu begründen, wenn das Volk schon so lange gewartet hat, ob da ein Grund ist, dasselbe noch länger warten zu lassen? Ich frage Sie, ob wir uns dieser schweren Verantwortlichkeit unterziehen können, da wir doch, was die Ausführung nach einzelnen Provinzen anbelangt, füglich das allgemeine Gemeindegesetz der Wirksamkeit der provinziell zusammenzutretenden Landtage ohne weiteres überlassen können, und auch überlassen müssen? (Bravo) Das liegt in der Autonomie der Provinzen; aber ein allgemeines Gemeindegesetz, welches das Palladium der Freiheit der österreichischen Staatsbürger sein soll, ein allgemeines Gemeindegesetz nicht zu erlassen, das hieße die hohe Aufgabe eines österreichischen Reichstages geradezu verkennen. (Bravo.) Meine Herren, es hat ein ehrenwertes Mitglied für Tirol den Antrag gemacht, daß die durch Ihren allenfalls anzuhoffenden Beschluß zu gründende Commission sich den ministeriellen Entwurf vorlegen lassen möge. In dieser Form habe ich dagegen nichts einzuwenden, bin auch überzeugt, daß diese Commission bei ihrer Arbeit einen bereits vorliegenden Entwurf, den sie aber ganz bedeutsam amendirten wird, weil er dessen stellenweise in wesentlichen Beziehungen benöthigt, daß sie einen solchen Entwurf gern annehmen und das Ministerium darum angehen wird. Insofern glaube ich, daß es genügen wird, daß diese Commission den Wunsch an das Ministerium ausspreche, um diesen Wünsch alsbald willfahrt zu sehen, denn es muß ihr selbst daran liegen, alle Materialien zu haben, um das große Werk in den Grundzügen zu entwerfen. Was den Vorschlag des Abgeordneten für Ungarisch Hradisch anbelangt, so muß ich die Bemerkung machen, daß, was schon das verehrte Mitglied für Werfen bemerkt hat, wir über etwas urtheilen sollen, was wir, da es uns nicht vorliegt, gar nicht beurtheilen können. Endlich glaube ich, daß es bloß als Entwurf, und nicht als Gesetz vorliegt. Ich sehe nicht ein, wie dieser Antrag, der durch die Petitionskommission rücksichtlich der Petitionen der Bürger von Klattau und Rokyčan vor die Kammer gebracht worden ist, und der selbständige damit nicht zusammenhängende Antrag des ehrenwerthen Abgeordneten für Ungarisch Hradisch zusammengeworfen werden können. Ich glaube aber, meine Herren, wenn ich das Sousamendement stellen darf, daß der Antrag des ehrenwerthen Abgeordneten für Perchtoldsdorf noch dadurch viel fördersamer in die Wirksamkeit treten könnte, wenn wir statt den vorgeschlagenen Wahlen der Mitglieder aus den Abtheilungen die Wahlen aus den Provinzen vornehmen, auf daß gleich uranfänglich bei dem Entwürfe der allgemeinen Grundsätze des Gemeindegesetzes die Stimmen der verschiedenen Provinzen gehört werden. Meine Herren, ich bitte Sie, noch Eins zu berücksichtigen: Die provinziellen Unterschiede sind groß, wer kann das leugnen? den provinziellen Unterschieden muß gebührend Rechnung getragen werden, es ist im Rechte der Provinzen. Den nationalen, den historischen, gewiß jedem Volksstamme gleich heiligen Erinnerungen muß gebührende Rechnung getragen werden. Ich kann auch nicht einsehen, meine Herren, wie unter der Herrschaft der Freiheit diese Erinnerungen leiden könnten, im Gegentheile, sie werden mit einem neuen, unverwelkeichen Kranze umgeben werden. Aber die Freiheit, meine Herren, manifestiert sich im rollenden Laufe der Zeiten in tausendfachen Formen in der Entwicklung der Völker. Wir wollen statt der mittelalterlichen Freiheiten die Freiheit haben in ihrem ganzen Umfange; wir wollen deshalb in einem Gemeindegesetze jene allgemeinen Grundlehren wie in Erz gegossen hinstellen, welche für alle Zeiten wahr bleiben, und wahr bleiben müssen. Und das ist die Aufgabe des im allgemeinen dem Reichstage obliegenden Gemeindegesetzes. Wie diese erhabene Aufgabe, die im Bereiche des Reichstages liegt, mit den provinziellen Interessen, mit den provinziellen Erinnerungen collidirt könne, das einzusehen, bin ich durchaus nicht im Stande. Ich stimme demnach für den Antrag des ehrenwerthen Abgeordneten für Perchtoldsdorf, mit der Modification, die ich so eben die Ehre hatte anzugeben. (Beifall.)
Präs. Wollen der Herr Redner dieses Sonsamendement mir schriftlich übergeben.
Abg. Haßlwanter. Ich ziehe meinen Antrag zurück.
Abg. Schuselka. Wenn es sich nur fragt, daß bloß aus Gouvernements gewählt werden soll, bin ich damit einverstanden.
Präs. Der Herr Abg. Klaudi hat als Ausfluss seiner Rede ein Amendement gestellt: Im Falle der Antrag des Petitionsausschusses bleiben sollte, hinter den Worten: "Zukommen zu lassen" noch beizusetzen: "Mit Festhaltung der Zugeständnisse Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand des Ersten vom April für Böhmen. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Ist unterstützt.) Der Herr Berichterstatter hat noch das letzte Wort.
Abg. Placke. Im Namen des Petitionsausschusses glaube ich Folgendes erinnern zu müssen: Der Abg. Pražak hat den Wunsch ausgedrückt, daß für Mähren die vom mährischen Landtage entworfenen Gemeindeordnung als ein solches Provisorium, wie es der Petitionsausschuss meinte, eingeführt werde. Der Petitionsausschuss hat dem Ministerium freigestellt, die provisorische Verordnung zu erlassen; die Beschränkung, welche er dem Ministerium vorzeichnen wollte, dürfte in den Worten liegen: solche Verfügungen zu treffen, welche das freie Gemeindeleben erfordert. Es ist also keine so unbedingte Zumuthung, sondern eine beschränkte; wenn das Ministerium, was der Petitionsausschuss nicht vorhersehen konnte, die Gemeindeordnung von Mähren als passend für ein Provisorium anerkannt, so ist dieses durch den Antrag des Petitionsausschusses durchaus nicht ausgeschlossen. Der Abgeordnete für Perchtoldsdorf scheint misstrauisch zu sein, aus Anlaß eines mir nicht bekannten Grundes; er will statt des Antrages der Commission vielmehr die Niedersetzung eines Ausschusses zur Entwerfung einer Gemeindeordnung; ich glaube, daß dieser Weg nicht so schnell zum Ziele führen dürfte, wie der Antrag des Petitionsausschusses. Es gibt Dinge, meine Herren, welche jeder von uns als beseitiget wünschen wird. Mir namentlich sind Dinge aus dem böhmischen Gemeinbeleben bekannt, welche so schnell als möglich abzuschaffen wären; deren Beseitigung auch der Petitionsausschuß vom Ministerium hofft. Es gibt ältere Verfügungen, welche in dem Gemeindeleben zwischen die einzelnen Classen der Gemeindeglieder sehr viele Zerwürfnisse gebracht haben. Auch sogar die Dorfgemeinden stehen seit dem Jahre 1828 in einer sehr vervielfältigten Bevormundung. Um ein Beispiel anzuführen, erlauben Sie mir vorzubringen: Bis zum Jahre 1828 gab es in Böhmen kein Gesetz, welches auch den Dorfgemeinden den Verkauf von Grundparzellen an unbehauste Insassen ohne Gubernialconsens verboten hätte. Es haben daher die Dorfgemeinden entweder für sich oder mit Zustimmung der Obrigkeit, Parzellen an unbehauste Einfassen verkauft. Diese Grundverkaufe wurden grundbücherlicht versichert, und übergingen im Privatrechtswege in die dritte, vierte Hand. Die jetzigen Besitzer haben redlich entrichtet jenen Zins, welcher früher von ihren Vorfahrern zugesagt worden war. Seit dem Jahre 1828 hat das Gubernium oft für gut befunden, solche Grundverkaufe, welche auch selbst vor 1 00 Jahren geschehen sind, für ungiftig zu erklären, weil sie angeblich sträflich, ohne Gubernialconsens abgeschlossen worden sind, und weil der ganze Verkauf nicht jene Bedingungen enthält, welche das Gubernium erst im Jahre 1828 für zweckmäßig erklärt hat. Die dadurch zur Übernahme von neuen Ankaufsbedingungen getriebenen Kleinhäusler mußten in ihrem Glauben an den Rechtssinn der Gemeinden und an die Zweckmäßigkeit der behördlichen Verfügungen ganz irre werden. Ich spreche nichts Voreiliges aus, wenn ich behaupte, daß die vielen Zerwürfnisse in den Dorfgemeinden, welche zwischen den Kleinhäuslern und den alten Bauern stattfinden, größtenteils zuzuschreiben sind der allzu großen Bevormundung, welche die Behörden in der letzten Zeit seit 1828 eingeführt haben. Auch die Städte haben sehr viele Belästigungen, und es ist nicht so leicht, wie der Herr Abg. für Czaslau denkt, daß der 24jährige Sohn sich überall selbst emanzipiert; er hat selbst einer Zeit einmal erwähnt, daß mit jedem Kanonenschuss die Köpfe höher gewachsen sind. Diese Emanzipation hat nach Pfingsten auch bei den Städtern abgenommen; sie müssen, bei einer Auslage, welche über 300 oder 500 Gulden reicht, den Konsens durchs Kreisamt vom Gubernium und bei einer Auslage von 3000 Gülden diesen noch immer vom Ministerium einholen; dadurch werden die Auslagen, welche sich anfangs kleiner dargestellt hätten, oft sehr vermehrt. Die Städte wünschen in der That die Aufhebung jener Bevormundung, welche vornehmlich lästig wird durch die Verzögerungen. Würde der Antrag des Abg. Schuselka sich als Nebenantrag darstellen und seine Tendenz dahin gehen, daß neben der Aufforderung des Ministeriums irgend eine Commission niedergesetzt werde, dann wäre vielleicht weniger dagegen einzuwenden. Die Einwendungen des Abg. Borrosch, welcher sein Mißtrauen gegen die Provinziallandtage äußerte, hat, wenn ich auch die Bemerkungen des Abg. Klaudi im Wortlaute nicht ganz theile, dieser Abgeordnete doch wesentlich widerlegt.
Präs. Der Antrag des Petitionsausschusses geht dahin, die hohe Versammlung wolle die vorliegenden zwei Petitionen der Städte Rokyčan und Klattau dem Ministerium des Innern zur Erledigung übergeben, an dasselbe aber aus dem Anlasse die Aufforderung ergehen lassen, im Wege einer provisorischen Verordnung in der Gemeindengelegenheit jene Verfügung zu treffen, welche die freie Gemeindeeinrichtung fordert. Zu diesem Antrage liegen ein Verbesserungs- und zwei Zusatzanträge vor, nachdem der Abg. Haßlwanter seinen Antrag zurückgezogen hat. Der Verbesserungsantrag geht dahin: "Der Reichstag beauftrage eine aus Gouvernements zu wählende Commission mit der möglichst zu beschleunigenden Ausarbeitung eines Gemeindegesetzt Dieser Verbesserungsantrag schließt den Antrag des Petitionsausschusses aus, und eben so die Zusatzanträge, wenn er angenommen werden sollte. Die Zusatzanträge sind sollende: Der Antrag des Abg. Klaudi, welcher beantragt, nach den Worten des Antrages des Petitionsausschusses "zukommen zu lassen" noch zu setzen: "mit Festhaltung der Zugeständnisse Sr. Majestät Kaiser Ferdinands des Ersten vom 8. April für Böhmen. " Der weitere Zusatzantrag ist der des Abg. Pražak. Er geht dahin: "Die Reichsversammlung möge das Ministerium auffordern, die vom mährischen Landtage beschlossene Gemeindeordnung bis zur definitiven Feststellung der Gemeindegesetzgebung provisorisch in Wirksamkeit zu setzen. "
Abg. Hein. Ich glaube, dieses ist ein selbstständiger Antrag, denn die Petition zweier böhmischen Städte kann doch nicht berechtigen, heute eine Petition für ganz Mähren einzubringen. Ich glaube, diese Petition sollte an den Petitionsausschuss verwiesen werden.
Präs. Ich habe, als ich den Antrag zur Unterstützung brachte, auf diesen Umstand hingewiesen, und geglaubt, daß er in Verbindung stehe mit dem Antrage des Petitionsausschusses, nachdem derselbe dahin geht, das Ministerium aufzufordern, ein allgemeines Gesetz für die Provinzen zu erlassen. Der Antrag des Abg. Pražák geht aber dahin, eine bereits ausgearbeitete Gemeindeverfassung für Mähren provisorisch in Wirksamkeit zu setzen. Ich glaube, der Zusammenhang ist in der dargestellten Art nachweislich; auch hat sich, als ich diesen Gegenstand bei der Unterstützung zur Sprache brachte, kein Widerspruch gezeigt. Allein, da ich jetzt Widerspruch finde, werde ich darüber abstimmen lassen, falls der Abg. Hein darauf besteht.
Abg. H ei n. Ich bestehe darauf, und verlange die Abstimmung.
Abg. Hawelka. Ich protestire gegen eine solche Abstimmung, weil sie vor dem Schlusse der Debatte nicht verlangt worden ist; auch ist dieser Wunsch von keinem Redner geäußert worden.
Abg. P r a ž a k. Ich glaube, daß dieser Antrag (wird unterbrochen durch den Ruf: Schluß der Debatte.) Ich will nur bemerken, daß dieser Antrag sich verträgt sowohl mit dem Antrage der Commission, als dem Antrage des Abg. Schuselka. Beide beziehen sich auf eine Gemeindegesetzgebung auf die Anerkennung allgemeiner Principien, die allerdings definitiv festgestellt werden sollen. Ich sprach aber bloß für Mähren, wo am Landtage eine solche beschlossen wurde, und nun provisorisch durchgeführt werden soll. Beide Anträge können neben einander recht gut bestehen.
Abg. Neumann Leopold. Der Referent des Petitionsausschusses trägt uns ein Bittgesuch der Gemeinde Klattau und Rokyčan vor, darüber ergreift der verehrte Abgeordnete für Ungarisch Hradisch das Wort, äußert seine Meinung über die vorliegenden Petitionen, die spezieller Natur sind, und knüpft data occasione auch die Betrachtung über die Provinz an, welche er die Ehre hat, in dem hohen Hause zu vertreten. An diese Betrachtung über die Verhältnisse seiner Provinz knüpft er ferner den Antrag, daß wir den Gesetzentwurf des mährischen Landtages ebenfalls zum Gegenstande einer Schlußfassung machen sollen. Ganz klar aber liegt es vor, daß dieses ein vollkommen getrennter Antrag ist, der nur data occasione daran geknüpft worden ist. Schließlich erlaube ich mir noch mein Amendement in Erinnerung zu bringen rücksichtlich des von dem ehrenwerthen Herrn Abgeordneten für Perchtoldsdorf gestellten Antrages, daß ich nämlich die Wahl nach Provinzen vorgeschlagen habe.
Abg. Dylewski. Meine Herren, stimmen Sie ab. (Bewegung.)
Abg. S t r o b a c h. Nach der Geschäftsordnung findet eine Debatte über die Frage nicht Statt, ob nämlich ein Nebenantrag mit dem Hauptantrage im wesentlichen Zusammenhange steht, ohne Debatte soll sie zur Abstimmung gebracht werden; ich trage darauf an, sowohl rücksichtlich des Antrages des Abg. Pražak, als auch jenes des Abg. Schuselka die Frage zu stellen, ob sie mit dem Hauptantrage in Verbindung stehen. (Ruf: Schluß der Formaldebatte.
Abg. Borrosch. (Nachdem man ihn nicht zu Wort kommen lassen wollte.) Ich habe das Wort von früher, ich bestehe auf dem Rechte.
Präs. Es wurde der Antrag auf Schluß der Formal Debatte gestellt. Wird er unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, die dafür sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Er ist angenommen. Die Formaldebatte ist geschlossen; vorgemerkt ist Abg. Borrosch.
Abg. Borrosch. Wie ich eher bedauert habe, nämlich bei den vier Sierakowskischen Anträgen, daß sie ganz formalwidrig waren, und dadurch den Rechtsboden unserer legislativen Gewalt verließen, so muß ich rücksichtlich dieses Antrages dem Hause zur gefälligen Erwägung anempfehlen, daß es ja gar nicht in unserer Macht steht, über einen Gesetzesvorschlag, der von einem Landtage ausging, einen Beschluß zu fassen. Entweder muß ein Gesetz unsere eigene Arbeit sein, dafür sind wir ja die gesetzgebende Körperschaft der hier vertretenen Provinzen, oder das Ministerium hat uns einen provisorischen Gesetzesvorschlag (wird unterbrochen durch Unruhe und Ruf von der Rechten: Das gehört nicht zur Formalfrage) vorzulegen, und wir haben hier gar kein Recht (fortwährende Unruhe) irgend einen Beschluß über Landtagsbeschlüsse zu fassen, am wenigsten für eine einzelne Provinz.
Abg. Helcel. Ich trage auf 10 Minuten Bedenkzeit an.
Präs. Wird der Antrag auf 10 Minuten Bedenkzeit unterstützt. Der Antrag findet keine Unterstützung. Ich werde demnach die Frage stellen bezüglich des bestrittenen Zusammenhanges der Verbesserungs und Zusatzanträge mit dem Antrage des Petitionsausschusses. Diejenigen Herren, welche der Ansicht sind, daß der Antrag des Abg. Pražak mit dem Antrage des Petitionsausschusses im Zuseimmenhange stehe, und demnach zur Abstimmung kommen soll, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Minorität. Es wird also über ihn nicht abgestimmt werden. Demnach werde ich den Antrag des Abg. Schuselka zur Abstimmung bringen, welcher dahin geht. (Ruf: Ich bitte dieselbe Frage zu stellen.)
Abg. Riege r. Es ist beim Antrage des Abg. Pražak abgestimmt worden, ob er mit dem Antrage der Commission in wesentlicher Verbindung steht. Nun wird verlangt, daß auch bei dem Antrage des Abg. Schuselka dieselbe Frage gestellt werde, und ich glaube, es kann darüber kein Zweifel sein, daß dieser Antrag weniger mit den Antrag der Commission im Zusammenhange steht, als jener. (Unruhe.)
Präs. Diejenigen Herren, welche der Ansicht sind, daß der Antrag des Abg. Schuselka im wesentlichen Zusammenhange mit dem Antrage des Petitionsausschusses stehe, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Majorität.
Abg. P r a z a k. Mein Antrag ist eben so gut. (Unruhe.)
Präs. Ich bitte, die Ordnung und die Abstimmung nicht zu stören. Es wird nun über den Antrag des Abg. Schuselka abgestimmt werden, er lautet: "Der Reichstag beauftragt eine aus den Gouvernements zu bildende Commission" (Ruf auf dem Centrum: Nicht Gouvernements Provinzen.)
Abg. Rieger. Nach Gouvernements! (Unruhe und Bewegung.)
Präs. Meine Herren, ich kann doch den Antrag