Pátek 26. ledna 1849

nicht anders zur Abstimmung bringen, als wie er mir vorgelegt wurde.

Abg. Rieger. So stelle ich das Amendement, daß es Gouvernement heiße. (Lärm und Ruf: Die Debatte ist vorüber.) Aber, meine Herren, wir wissen ja gar nicht, wer die Provinzen sind. (Lärm und Ruf: Abstimmen.)

Präs. Ich kann den Antrag nicht anders zur Abstimmung bringen, als er mir schriftlich vorgelegt wurde, ein Amendement ist mir weiter nicht übergeben worden.

Abg. Plaček. Der Abg. Neumann hat einen Verbesserungsantrag in dieser Beziehung vorgelegt.

Abg. N e u m a n n. Es ist ein Verbesserungsantrag eingebracht worden, wo es hieß, daß nach Abtheilungen und Provinzen gewählt werde; der Antragsteller glaubte nur, nachdem er den ersten Theil dieses Antrages zurückgezogen, daß auch der zweite Theil desselben Antrages aufgehoben sei; er hat den Antrag nicht schriftlich vorgelegt, wenn es aber nothwendig sein sollte, so wird er den schriftlichen Antrag alsogleich wieder vorlegen.

Präs. Es war ja von Provinzen gar keine Rede, sondern immer nur von Gouvernements. Ich werde daher über den Antrag abstimmen lassen.

Abg. Prazak. Wenn mein Antrag (Wird durch Lärm und Zischen unterbrochen.)

Präs. Es war im ganzen Antrage von Provinzen gar nicht die Rede, der Abg. Schuselka hat jenen Theil des Antrages, wo es heißt, daß nach Abtheilungen gewählt werden soll, zurückgezogen, und es verbleibt nur noch die Bestimmung wegen der Gouvernements, wie es hier ausdrücklich im Antrage steht.

Abg. Brestel. Ich mache darauf aufmerksam, daß für ähnliche Gelegenheiten festgesetzt werde, daß Provinzen und Gouvernements als gleichbedeutend zu gelten habe. Das ist bei Gelegenheit des Kudlich' schen Antrages von dem Abg. Potocki vorgeschlagen, und angenommen worden. Es ist also kein Zweifel, daß es so heißen soll, wie der Antrag gestellt ist.

Präs. Der Antrag des Abg. Schuselka lautet: ,, Der Reichstag beauftragt eine aus den Gouvernements zu wählende Commission mit der möglichst zu beschleunigenden Ausarbeitung eines Gemeindegesetzentwurfes. "  Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Somit entfällt der Antrag des Petitions-  Ausschusses. Wollen sich die Herren vielleicht noch darüber aussprechen, was Gouvernement bedeutet, und wie viele Mitglieder zu wählen seien.

Abg. Plaček. Es ist auch der Antrag der Commission, diese beiden Petitionen dem Ministerium zur Erledigung zu geben.

Präs. Der erste Theil des Antrages des Petitionsausschusses könnte noch neben dem ebengefassten Beschluß des Antrages des Abg. Schuselka bestehen, nämlich daß diese zwei Petitionen dem Ministerium des Innern zur Erledigung zu überweisen seien.

Abg. Vidulich. Nach einem Beschlusse des Reichstages ist der Petitions-  Ausschuß angewiesen, deßhalb einen Antrag zu stellen.

Abg. Plaček. Der Antrag ist bereits vor das hohe Haus gebracht.

Präs. Diejenigen, die für den ersten Theil des Petitionsausschussantrages sind, wollen aufstehen. (Mehrfacher Ruf: wir haben die Frage nicht verstanden.) Da der Antrag nicht verstanden wurde, werde ich ihn nochmals verlesen. (Liest den Antrag.) Diejenigen Herren, die damit einverstanden sind, wollen aufstehen. (Majorität.)  Will sich vielleicht die hohe Kammer darüber aussprechen, aus wie vielen Mitgliedern die Commission zu bestehen habe.  Es wurde in dieser Beziehung ein Antrag vom Abgeordneten Zimmer vorgelegt. (Unruhe.) Er lautet: Es sind aus jedem Gouvernement 2 Abgeordnete mit Rücksicht auf die Nationalitäten zu wählen.

Abg. Brestel. Ich beantrage die Abstimmung ohne Discussion, damit nicht so viel Zeit verloren gehe. (Abg. Zimmer verzichtet auf die Begründung.)

Abg. Wieznicky. Der Herr Abg. Zimmer hat den Antrag gestellt, daß aus jeder Provinz bloß 2 Glieder gewählt würden, und der Herr Abg. Brestel hat sogar jede Discussion darüber vermeiden wollen, so daß ich in Gefahr kommen konnte, gar nicht den Antrag stellen zu können, daß 3 Glieder gewählt würden; bis jetzt würden immer 3 Glieder gewählt. (Widerspruch.)

Abg. Borrosch. Ich bin jedenfalls für mindestens drei, es ist hochwichtig, daß die Stadt und Landgemeinden und die Nationalitäten gehörig vertreten seien, und ich würde eher vier, statt nur drei Ausschußmitglieder für jedes Gouvernement beantragen. Abg. S t r o b a c h. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Borrosch und trage auf den Schluß der Debatte an.

Abg. Rulitz. Ich muß bemerken, daß bei allen Provinzen, namentlich bei Kärnthen und Krain wenigstens zwei gewählt werden müssen. (Fortwährend eine große Unruhe.) Ich erlaube mir dieses kurz dadurch zu begründen, daß Kärnthen ganz slavisch, Krain aber zur Hälfte slavisch, zur andern Hälfte deutsch sei. Wenn nun auf der einen Seite in Krain ein Slave, andererseits aber auch in Kärnthen ein Slave gewählt würde, so würden die Deutschen dadurch in dieser Commission ganz unvertreten sein; und darum erlaube ich mir vorzuschlagen, daß in denjenigen Gouvernements, in welchen zwei Provinzen zu einem Gouvernement vereinigt sind, aus jeder dieser beiden Provinzen ein Abgeordneter gewählt werde, damit den Nationalitäten Rechnung getragen werde. (Bewegung. Ruf: Schluß der Debatte.)

P r ä s. Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Debatte ist geschlossen. Es sind noch einige Redner eingeschrieben, der Abg. Szábel und der Abg. Prokopczyc; ob für oder gegen den Antrag, wollen sich die Herren erklären.

(Prokopczyc erklärt sich dafür, Szábel dagegen.)

Abg. Prokopczyc. Ich unterstütze den Antrag, daß beide Provinzen vertreten werden. Es hat die Erfahrung gezeigt, daß, wenn nach Gouvernements die Wahlen vorgenommen wurden, manche Nationalitäten durchaus nicht vertreten waren. Das geschah mit der ruthenischen Nationalität in Galizien, als die Commission für den Unterricht gewählt wurde.

Wir sind gänzlich übergangen worden, und ich will, daß die Nationalitäten in jeder Provinz gehörig vertreten werden, daß ihnen ihr Recht nicht verkürzt werde, die hohe Kammer hat die Pflicht, in dieser Beziehung das Recht der Nationalitäten zu achten. Ich wünsche daher, daß aus jeder Nationalität in jeder Provinz in dieser Beziehung wenigstens 2 gewählt werden.

Abg. S z á b e l. Meine Gründung der freien Gemeinde. Welche Nationalität ist in Österreich, die nicht in einer freien Gemeinde leben will?

Diese Kämpfe, ob die Nationalitäten vertreten sein sollen in dem Ausschusse, welcher das Gemeindegefetzt berathet, diese Kämpfe, meine Herren, sind fruchtlos. Es ruft uns die Geschichte schon bald ihr donnerndes Halt entgegen, wenn wir bei der Begründung der Freiheit uns immer auf den Standpunkt der Nationalität stellen. Ich stimme für den Antrag des Abg. Zimmer deßhalb, weil der Ausschuß, aus 2 Mitgliedern zusammengesetzt, viel mobiler und schneller beratend ist, und seine Aufgabe gewiß eher lösen wird, als wenn er aus einer zu großen Anzahl von Mitgliedern zusammengestellt ist Im Übrigen, was die Einwendung des Abgeordneten für Galizien bezüglich der Wahl der Ruthenen betrifft, muß ich sagen, daß diese Nation überall berücksichtigt wurde, wie im Constitutions Ausschuß und auch in den andern wesentlichen Ausschüssen der Fall ist, daß also hier, wo es sich um die Gründung der freien Gemeinde, welche den Slaven eben so theuer sein muß, wie sie es den Deutschen ist, handelt, daß hier Nationalitätsstreitigkeiten durch aus nicht am Platze sind.

Präs. Es wurden mir drei Verbesserungsanträge vorlegt bezüglich der Anzahl der Mitglieder, welche in den Ausschuß gewählt werden sollen; dann ein Antrag bezüglich der Erläuterung des Wortes Gouvernement. Der Antrag des Abg. Zimmer geht dahin: "Es sind aus jedem Gouvernement mit Rücksicht auf die Nationalitäten, drei Mitglieder in den Ausschuß zu wählen. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.)

Der Antrag des Abg. Wieznicky geht dahin, drei Mitglieder zu wählen. (Ebenfalls unterstützt.)

Der Antrag des Abg. Borrosch geht dahin, aus jedem Gouvernement 4 Mitglied zu wählen. (Ebenfalls unterstützt.)

Endlich der Antrag des Abg. Rulitz: In den Provinzen, wo deren mehrere in ein Gouvernement vereinigt sind, sollen aus jeder Provinz zwei Mitglieder gewählt werden.  Wird der Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist unterstützt.

Indem ich den zuerst eingebrachten Antrag wegen der Wahl von zwei Abgeordneten aus jedem Gouvernement als den ursprünglichen Antrag ansehe, glaube ich, daß sich der Antrag des Abg. Borrosch am meisten entferne, der vier Abgeordnete beantragt. Ich werde diesen Antrag zuerst zur Abstimmurig bringen, dann den auf drei, und endlich jenen auf zwei Mitglieder.

Abg. B o r r o s c h. Ich glaube, daß sich mein Antrag mit jenem vereinigt, daß aus jeder Provinz, von denen mehrere in ein Gouvernement vereinigt sind, zwei Abgeordnete gewählt werden sollen.

Präs. Es ist weiter keine Debatte zulässig. Wollen doch der Herr Abgeordnete mich in der Abstimmung nicht unterbrechen.

Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß zu diesem Ausschusse aus jedem Gouvernement vier Glieder zu wählen sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Minorität.

Nun kommt der Antrag auf drei Mitglieder aus jedem Gouvernement. Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß aus jedem Gouvernement drei Mitglieder gewählt werden, wollen aufstehen. (Majorität.) Dieser Antrag ist angenommen.

Es kommt nun der Antrag des Abg. Rulitz zur Abstimmung.

Abg. Zimmer. Den Punkt in meinen Antrage: ,, mit Rücksicht auf die Nationalitäten"  das haben der Herr Präsident vergessen.

Präs. Es könnte also früher der Antrag des Abg. Zimmer in diesem Theile zur Abstimmung kommen, daß bei dieser Wahl der Abgeordneten Rücksicht auf die Nationalität zu nehmen sei. Diejenigen Herren, welche sich für diesen Antrag aussprechen, wollen aufstehen. (Er ist angenommen.) Der ganze Beschluß wird demnach lauten: Es sind drei Glieder aus jedem Gouvernement mit Rücksicht auf die Nationalität zu wählen.

Nun kommt der Antrag des Abg. Rulitz. Nach Annahme dieses Antrages würde der Antrag des Abg. Rulitz lauten: Bei Gouvernements, wo mehrere Provinzen vereinigt sind, sollen aus jeder Provinz drei Abgeordnete (Ruf: zwei) mit Rücksicht auf die Nationalität gewählt werden.

Abg. Rulitz. Ich habe meinen Antrag dahin gestellt, daß, wenn mehrere Provinzen unter einem Gouvernement vereinigt sind, aus jeder Provinz zwei Abgeordnete gewählt werden sollen. Wenn man aber von dreien spricht, so spricht man nur von Gouvernements, welche bloß aus einer Provinz bestehen.

Abg. Hawelka. Da möchten doch sechs Ausschussglieder aus einem Gouvernement kommen.

Abg. S t r o b a c h. Ich stelle den Antrag, die hohe Versammlung zu befragen, ob durch Annahme der Anträge der Abg. Zimmer und Wieznicky nicht der des Abg. Rulitz schon als erledigt anzusehen fei. Dadurch kommen wir früher zum Ziel. (Heiterkeit.) 

Präs. Diejenigen, welche für den Antrag des Abg. Strobach sind, und erachten, daß durch Annahme des Antrages des Abg. Zimmer und Wieznicky der Antrag des Abg. Rulitz als erledigt anzusehen fei, wollen aufstehen. (Majorität.)  Ich würde mir erlauben, den Schluß der Sitzung zu beantragen, und möchte zugleich die hohe Versammlung darauf aufmerksam machen, daß in der künftigen Woche am Freitage ein Feiertag ist, es ist ein Antrag gestellt worden, daß künftige Woche am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Sitzungen abgehalten werden. (Ruf: Ja, Ja!) Wenn kein Widerspruch stattfindet, so wird es so geschehen.

Abg. Kratochw ill. Ich trage darauf an, daß die gewöhnlichen Sitzungen fünf Mal die Woche abgehalten werden. (Ruf: Nein, Nein!)

Präs. Es besteht bereits in dieser Beziehung ein Kammerbeschluß, daß vier Sitzungen wöchentlich abgehalten werden sollen. Die nächste Sitzung ist Montag um 10 Uhr. Die Tagesordnung wird sein: Vorlesung des Protokolles, und zweite Lesung der Grundrechte. Ich bitte, meine Herren, es werden vom Vorsitzer des Staats  und volkswirtschaftlichen Ausschusses die Mitglieder desselben eingeladen, am Sonntag um 10 Uhr sich zu versammeln. Ferner würde ich ersuchen die Herren Abgeordneten aus Dalmatien, an die Stelle des ausgetretenen Abg. Radmille ein Mitglied zu wählen für den Ausschuß, der über Antrag des Abg. Szaszkiewicz zusammengesetzt wurde, wegen Vorlegung eines Gesetzes wegen Zusammensetzung eines Schiedsgerichtes über Grundentziehungen; eben so für den Ausschuß für das Schul und Unterrichtswesen. Die Herren Abgeordneten möchten allenfalls heute nach 5 Uhr zusammenkommen, um diese Mitglieder zu wählen. Bezüglich der Wahl der Mitglieder des Ausschusses wegen Vorlage eines Gemeindegesetzes würde ich die Herren ersuchen, morgen um 10 Uhr früh zusammenzutreten und zwar in den betreffenden Localitäten, wie es bisher üblich war. Montag um 10 Uhr ist die nächste Sitzung; die heutige erkläre ich für geschlossen.

Schluß 3 Uhr.

Kremsier. Aus der k. k. Hof und Staatsdruckerei.


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