Ètvrtek 25. ledna 1849

Verbrechen, deren Fortgenus zu entziehen, nicht einmal die strengsten und engsten Kerker vermögen; ich erinnere nur an das Gefühl befriedigter Rache. Ein Tartarenfürst erklärte einst, es fei der höchste Genus, wenn man dem Feinde vor seinen Augen das Weib schändet, und dann den Gegner selbst ermordet. Meine Herren, ich glaube, es sind zwar seit jener Zeit, wo die Tartaren hier hausten, Jahrhunderte verflossen, wir sind allerdings in der Bildung vorgeschritten; aber glauben Sie, meine Herren, daß auch der letzte unserer Mitmenschen innerhalb der großen Marken Österreichs edler ist, als jener Edelste der Tartaren, ein Tartarenfürst? Ich wünschte, dies mit voller Überzeugung bejahen zu können, aber ich wage es nicht; in manchen Ländern des Kaiserstaates kömmt die Blutrache noch gar häufig vor, und was benimmt einen derartigen Vollgenus? Man sagte, eine bessere Einrichtung der Schulen und Gefängnisse wird besser wirken, als harte Strafen. Meine Herren, viel erwarte ich von der bessern Einrichtung unserer Schulen und von einer wesentlichen Verbesserung des beklagenswerten Zustandes unserer bisherigen Kerkereinrichtung; aber die Wirkungen solcher Institute werden sich nicht gleich kund geben, wir müssen erst die Resultate abwarten. Ich wünsche sehr, daß mit der Zeit alle Strafen überstüssig würden. Ein Herr Redner stellt beillässig den Trugschluss auf: Entweder schrecke die Todesstrafe ab, oder sie schrecke nicht ab; würde sie abschrecken, schließt er, so hätten wir ja keine Verbrecher mehr, und es wäre die Todesstrafe eigentlich überflüssig, schreckt sie aber nicht ab, so sei sie als eine zwecks und nutzlose Grausamkeit zu verwerfen. " Vor allen protestire ich, daß Abschreckung der eigentliche Zweck der Strafe sei; nicht um durch die Vollziehung einer Strafe Andere abwusch recken, als vielmehr um durch die Androhung einer der Gesetzesübertretung entsprechenden Strafe gleich von der Ubelthat selbst abzuhalten, bestehen die Strafgesetze; und nur um die Androhung nicht zu einer lächerlichen Illusion zu machen, muß sie sodann, um der Sanction des Gesetzes willen, nötigenfalls auch vollzogen werden. Aber ich gehe weiter und schließe im Sinne des Herrn Opponenten: entweder nützen die Strafen, oder sie nützen nicht; wenn sie nützen würden, so hätten wir gar keine Verbrecher, und dann sind Strafen überflüssig; gibt es aber noch Verbrecher, so sehen wir, daß die Strafen nichts nützen, und wir sollten also alle Strafen fahren lassen.  Ja, man könnte auch, wenn schon von Schulen die Rede war, behaupten: entweder nützen die Schulen oder sie nützen nicht; wenn sie nützten, so müßten alle Leute gebildet und moralisch sein; findet man dies nicht, so löse man die Schulen auf, statt sie zu verbessern.  Das zur Andeutung, wohin solche Schlüsse führen.

Man fragt weiter, die Todesstrafe sei gerade das Mittel bei Geschwornen, die Straflosigkeit zu bewirken; ich gestehe es zu, wenn die Strafgesetze verhältnismäßig so grausam sind, daß sich die menschliche Natur dagegen sträubt, also wenn namentlich die Todesstrafe allzu häufig, auch auf solche Gesetzesübertretungen gesetzlich angedroht wäre, welche weder den individuellen Beweggründen noch den Wirkungen der That nach die Menschheit allzu sehr berühren. Allein wir dürfen mit Zuversicht erwarten, unsere Gesetzgebung werde vorwärts und nicht rückwärts gehen, sie werde die Todesstrafe eher einschränken als ausdehnen, die jetzt schon nur in einem geringen Maße besteht. Daß aber die Strafe des Todes bisher nicht geradezu gegen den Volkswillen, gegen das Volksgefühl verstößt, davon haben wir Beweise in so mancher Volksjustiz, welche die Todesstrafe oft sogar aus Anlaß weit geringerer Verbrechen in Anwendung brachte, als sie in unserem Strafgesetzbuche jetzt vorkam. Was die Wirksamkeit der Todesstrafe anbelangt, ist darüber schwer allgemein zu behaupten, wie viele gleichartige Verbrechen begangen worden wären, und wie es überhaupt unter gleichen Verhältnissen im Staate stünde, wenn Jedermann wüßte, daß die Todesstrafe von vornher durchaus nie stattfinden dürfe. Ich halte mich dermal nur an DDE vorentwickelte Natur der Sache und an das Zeugnis unserer Gesetzgebung, so wie an das Zeugnis der Rechtsgeschichte anderer Staaten. Kaiser Joseph schaffte, wie schon erwähnt wurde, die Todesstrafe ab, und Kaiser Franz führte sie mit der ausdrücklichen Erklärung wieder ein, daß deren Notwendigkeit sich zeigte. Wir haben hie und da die Blutrache noch, und wir sahen es neulich an Frankreich, welches sowohl im Wesen der Geschworenengerichte als im constitutionellen Leben überhaupt Erfahrungen genug gemacht hatte, und welches doch noch Anstand nahm, die Todesstrafe für immer allgemein abzuschaffen, indem es sich darauf beschränkte, die Todesstrafe in politischen Beziehungen verfassungsmäßig auszuschließen.

All das Vorangedeutete dürfte hinreichende Gründe abgeben, um uns zu bestimmen, der künftigen Gesetzgebung nicht vorzugreifen. Meine Herren, laden wir nicht mehr Verantwortung auf uns, als nothwendig ist, laden wir nicht etwa den Vorwurf auf uns, für Ubelthäter mehr als für die redlichen Staatsbürger vorgesehen zu haben, wo doch die Uebelthäter jeden falls dem gesetzlich angedrohten Übel viel leichter ausweichen können, indem sie nur die verpönte Handlung nicht zu begehen brauchen, während der redliche Staatsbürger zittern, vielleicht täglich um sein Leben und um sein Gut zittern muß, wenn ihn in seiner Abgeschiedenheit der Staat nicht schützt, da er nicht weiß, wann und von welcher Seite die sich ringsum beurkundende Gefahr menschlicher Rohheit auch über seinem Haupte entladet. Der ehrliche Staatsbürger erwartet den Schutz zunächst von uns und von der Gesetzgebung durchweise Gesetze. Ich mache noch auf den Fall aufmerksam, daß namentlich beim Raube der Raubmord sehr nahe liegt, wenn nicht das härteste, das wirksamste Strafmittel darauf gesetzt ist; denn der Räuber fühlt sich sehr versucht, sich durch den Raubmord zugleich vor der Gefahr einer möglichen Entdeckung zu sichern.

Sie werden, meine Herren, nun fragen, welche Grunde ich dafür habe, zischendem Genieeinen und politischen Verbrecher zu unterscheiden, und letzteren ausdrücklich in die Verfassungsurkunde aufzunehmen? Ich habe gesagt, der gemeine Verbrecher ist in der Regel der größte Egoist, er geht auf sinnliche Genüsse ans, der politische hingegen lebt meist einer Idee, und mag die Idee, der er dient, richtig oder irrig sein, es ist das Eigentümliche bei ihm, daß er für seine Ideen begeistert, alles daran zu fetzen und sich allenfalls auch selbst aufzuopfern entschlossen ist, ihm ist es zu guter Letzt alles eins, ob er auf der Barrikade oder im offenen Felde, ob er auf dem Galgen oder endlich in dem Stadtgraben fallt Ihn halt also die Androhung der Todesstrafe nicht ab Man sagt aber: dann ist es ein Freibrief für politische Verbrechen  das widerspreche ich; dem eben für seine Idee Begeisterten gegenüber ist es die schwerste und härteste Strafe, wenn seine Idee und sein Vorhaben misslingt, und er dann fern vom Vaterlande oder zwischen 4 Mauern zu leben gezwungen ist, für ihn wäre es gewiß in der Regel willkommener und leichter, zu sterben Der Herr Abgeordnete für Krems will sich eher für die Todesstrafe auf politische Verbrechen, als auf gemeine Verbrechen aussprechen Er fragt, politische Verbrechen begreifen alle andern, die des Mordes, des Brandes, des Raubes u in sich Allein der Gesetzgeber hat nicht auf die Folgen einer Handlung allein, sondern hauptflach ich auf die Absicht und Beweggründe des Handeln den zu sehen, um ihnen ein geeignetes Gegengewicht entgegenzustellen, und da negiere ich eben, daß der politische Verbrecher auf Raub, auf Mord und dergleichen Verbrechen seine Absichten richte, sonst ist es kein wenigstens kein rein polnischer Verbrecher mehr. Wir haben auch Thatsachen in der Geschichte, die es bezeugen, daß Alles das nicht immer eintrat, und also auch nicht notwendig eintreten muß. Ich habe, wie gesagt, Abhaltung von dem Verbrechen als die Zielscheibe der Gesetzgebung vor Augen, und da ist die Todesstrafe bei politischen Verbrechen durchaus nicht zu rechtfertigen, hier stellt sich sonach die Todesstrafe als zwecklos, lediglich als eine unnutze Grausamkeit, als ein bloßes Mittel der Rache dar. Ans diesem Grunde bin ich auch gegen den eventuellen Antrag des Abgeordneten für Troppau, denn wenn er auch in einer Beziehung die Todesstrafe einschränkt, geht er auf der andern Seite weiter, als ich^s räthlich finde, indem er für den Fall, wenn das Geschworenengericht einstimmig sich für die Todesstrafe aussprechen sollte, die Todesstrafe auch auf politische Verbrechen ausgedehnt wissen will, wenigstens die Ausdehnung darauf zulässt. Ich bin aber, wie gesagt, unbedingt gegen die Zulässigkeit der Todesstrafe bei politischen Verbrechen, und will im Übrigen nur der künftigen Gesetzgebung nicht vorgreisen, weil die Straf Gesetzgebung mit Rücksicht auf die gemachten Erfahrungen von Zeit zu Zeit viel leichter dasjenige einführen kann, was die Umstände der Zeit und der Örtlichkeit und die Stimmung des Volkes erheischt, als was einmal in die Verfassung  Urkunde aufgenommen sein wird. Um aber auch den angeregten Zweifel zu beseitigen, als ob der Mord an der Person des Landesfürsten begangen, weil es zugleich ein politisches Verbrechen wäre, von der Todesstrafe ausgenommen fei, und also als ob die Person des Landesbürsten weniger geschützt sein sollte, denn die eines jeden andern Staatsbürgers, oder als könnte gar die Concurrenz eines politischen Verbrechens mit einem gemeinen geradezu ein begünstigendes Privilegium für den Verbrecher sein,  schlage ich nachstehende Fassung des zweiten Satzes des vorliegenden Paragraphes vor: "Die Todesstrafe findet bei Verbrechen rein politischer Natur durchaus nicht statt, " und habe zugleich die Absicht, mehr darauf aufmerksam zu machen, daß wir nicht bloß abschaffen, sondern auch anschaffen wollen. (Verlasst unter Beifall die Tribüne)

P r ä s. Der Abg. Trojan hat nachstehenden Abänderungsantrag gestellt: Statt des zweiten Absatzes wäre zu setzen., Die Todesstrafe findet bei Verbrechen rein politischer Natur durchaus nicht statt " Wird dieser Antrag unterstützt? (Er ist unterstutzt).

Ein zweiter Antrag desselben Herrn Abgeordneten geht dahin, an die Stelle des dritten Atsetzes zu setzen: "Überdies sollen alle Strafarten, welche an sich nur geeignet sind, das Ehrgefühl des Verurteilten abzustumpfen oder ihm körperliche Qualen zu bereiten, sowie die Strafe der Vermögenseinziehung sollen auf immer ausgeschlossen sein " Wird der Antrag unterstützt? (Er ist hinreichend unterstützt).

Es würde mir mittlerweile ein Antrag vorgelegt vom Abg Oheral, derselbe wünscht, daß nach dem Absatze, welcher die Bestimmung über die Todesstrafe enthält, eingeschaltet werde: "Das Strafsystem gründet sich auf das Princip der sittlichen Besserung " Die Unterstützungsfrage werde ich erst später stellen, wenn der Herr Abgeordnete zum Woit gelangt  Die Reihe der eingeschriebenen Redner trifft den Abg Krainski

Abg K r a i n s k i Meine Herren Die Aufgabe des Staates ist, die Rechte der Staatsbürger wirksam zu schützen und zu fördern Um moralisch der Losung dieser Aufgabe nachzustreben, muß der Staat in allen seinen Maßregeln den einzelnen Staatsbürgern ein Muster von Gesetzlichkeit, von Recht und Wahrheit sein; denn so wie der Staat die Rechte der Gesammtheit ausübt und ausdrückt, auf ähnliche Weise wird der Einzelne, der menschlichen Herrsch und Nachahmungssucht folgend, versucht sein, ein Theschen seiner vermeintlichen Souverainität auf eigene Faust auszuüben. Und der Missachtung von Gesetzlichkeit und Recht im bisherigen Staate schreibe ich viele soziale Leiden zu, welche die menschliche Gesellschaft heimsuchen. Zu jener Kategorie der Ursachen, welche zur Entsittlichung der Menschheit mächtig beigetragen, rechne ich die Todesstrafe, so wie die Anwendung jener Strafen, welche der menschlichen Würde, dem öffentlichen Anstande und der Unverletzlichkeit der Person und des Eigenthums widersprechen, und welche in dem letzten Absätze des §. 6 angeführt werden. Jedem von uns ist von Kindheit an eingeprägt das göttliche Gesetz: "Du sollt nicht tödten. " Das Recht des Staates besteht nur aus der Summe der Rechte seiner einzelnen Glieder. Da nun das Recht des Einzelnen auf das Leben seines Nächsten gleich Null ist, so ist das Recht des Staates  die Summe von lauter Nullen, welche, nie uns die Mathematik lehrt, immer eine Null bleibt; und wenn der Staat dem ungeachtet sich in die Nothwendigkeit versetzt glaubt, Todesstrafen zu verhängen, so missachtet er dadurch das göttliche Gesetz, und was bei dieser Sache am bedauerlichsten ist, daß er zu diesem heidnischen Acte einen Menschen bestellen muß, der öffentlich, vor aller Welt Augen die göttlichen Gesetze mit Fußen tritt; und die Flüchte dieser bösen Saat zeigen sich bald. Denn die Erfahrung lehrt uns, wie oft Menschen, die eben einer Hinrichtung beigewohnt, in der nächsten Stunde die größten Verbrechen begangen oder versucht haben, und von den Tausenden Neugieriger, welche Hinrichtungen beiwohnen, werden sicher gar Wenige gebessert und erbaut vom Richtplatze heimkehren. Daß die Todesstrafe keine Abschreckung ist, glaube ich durch das eben Angeführte bewiesen zu haben. Einen weigern Grund, daß sie keine Abschreckung sein kann, finde ich darin, daß sie keine unbezweifelte Wahrheit ist, denn eine Strafe soll doch ein Zustand nicht sein, welcher, wie der Tod, Tausende der Edelsten in jeder Stunde hinrafft, der Tod, den Handerte jeden Augenblick suchen, und oft glücklich sind, wenn sie ihn finden. Im Gegentheile halte ich den Tod in vielen Fällen für ein Mittel, durch welches der Verurteilte mit kürzeren Leiden von härteren Strafen losgekauft wird. Aus allen diesen Gründen, meine Herren, muß ich die Todesstrafe als zwecklos und als ein schweres Unrecht gegen die Menschheit verabscheuen. Die Verhängung der Todesstrafe, so wie die vollzogene oder nur beabsichtigte Tötung, die nicht nur einzelne Individuen, sondern auch ganze Völker, Nationalitäten oder Ideen trifft, oder zu treffen beabsichtigt, betrachte ich als Gewalttaten, als revolutionäre Maßregeln, die nur wieder zu Gewalttaten, zu Unglück, zu Revolutionen Vorbild und Veranlassung werden. Nun, aus obigen Ursachen, und weil ich das göttliche Gesetz als das höchste erkenne, trage ich an und stimme für die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe, so wie jener Strafen, welche halben Tödtungen gleichen, und die angeführt sind im letzten Satze des §. 6, wozu ich mein Amendement angebracht habe. (Bravo.)

Präs. Der Verbesserungsantrag des Abg. Krainski lautet: "Die Todesstrafe und alle gegen die menschliche Würde, den öffentlichen Anstand und die Unverletzlichkeit der Person und des Eigenthums verstoßenden Strafen dürfen nicht angewendet werden. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Ist hinreichend unterstützt. Als nächsten Redner trifft die Reihe den Abg. Machalski.

Abg. Machalski. Mehrere sehr beredte Mitglieder des Hauses haben Ihnen, meine Herren, bereits vor mir ihre Gründe für die unbedingte Abschaffung der Todesstrafe mitgetheilt, und noch eine Reihe ausgezeichneter Redner nach mir wird diese Strafart mit all den Waffen bekämpfen, welche die Wissenschaft und die Erfahrung aller Zeiten reichlich an die Hand bieten. Weit entfernt, die Gründe zu verkennen, welche von tiefen Denkern, von humanen Gesetzgebern und hervorragenden Staatsmännern alter und neuer Zeit für die absolute Abschaffung der Todesstrafe geltend gemacht wurden, sondern einfach von der Überzeugung geleitet, daß diese große Frage, soll sie wirklich zum Heile unserer Völker gelöste werden, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturstufe derselben, so wie auch der einzelnen Arten von Verbrechen, welche mit der Strafe des Todes nach der bisher bestehenden Gesetzgebung bedroht sind, beleuchtet und gewürdigt werden müsse; habe ich den Entschluß gefaßt, für meinen Theil nur über die Abschaffung der Todesstrafe auf politische Verbrechen nach dem Antrage des Constitutions  Ausschusses einige Worte zu sprechen. Und weil ich seit meiner frühesten Jugend stets gewohnt war, bei allen wichtigen Angelegenheiten der Menschheit die Geschichte, die Lehrerin aller Weisheit, zu Rathe zu ziehen, so sei es mir erlaubt, auch in dieser ernsten Frage auf dieselbe Quelle zurückzugehen und zu demselben Rathgeber meine Zuflucht zu nehmen. Und das große Buch der Vergangenheit und selbst der Gegenwart zeigt es Ihnen deutlich fast auf jedem Blatte, daß der Fortschritt der Menschheit vorzugsweise durch das Zusammenwirken zweier Arten von Männern bedingt ist, welche, wenn auch scheinbar, auch wohl in der That von einander verschieden, dennoch beide von der Vorsehung dazu ausersehen sind, daß sie ihre Thätigkeit miteinander vereinigen, und von der Nachwelt als gemeinschaftliche Arbeiter an dem großen Werke angesehen werden. 

Die erste Reihe bilden die Männer der Gegenwart. Fähig, den Gang der Ereignisse ihrer Zeit zu beherrschen, und entschlossen, die Früchte davon selbst zu ernten, sind sie voll der Leidenschefin ihrer Zeitgenossen, und wirken auf dieselben mit mehr oder weniger Erfolg zurück. Man nennt sie gewöhnlich die Männer der That, und diejenigen unter ihnen, denen es gelungen ist, sich an die Spitze der Ereignisse emporzuschwingen, nennt man große Männer. Ich würde sie die Starken  die Gewaltigen heißen. In die zweite Reihe kommen d i e Männer, die nicht geeignet, die große Masse der Ereignisse zu beherrschen, und unfähig, die Menschen auf unmittelbare, und so zu sagen, materielle Weise zu leiten, auch nicht im Stande sind, ihre eigenen Geschicke mit Glück und Erfolg zu lenken, und die Leidenschaften Anderer zu ihrem eigenen Vortheile auszubeuten. Man nennt sie gewöhnlich Männer des Gedankens, und die vorzüglichsten unter ihnen, erhalten in der Geschichte auch den Namen der Großen! Ich würde sie vorzugsweise und ausschließend große Männer nennen, nicht darum, als ob den Ersteren Größe des Geistes irgendwie abgesprochen werden könnte; sondern weil nach meiner Ansicht diese Bezeichnung eher einem Manne gebührt, welcher frei ist von jedem persönlichen Ehrgeize, und der Beiname des Starken einem solchen zukömmt, welcher voll und begeistert ist von dem Bewußtsein seiner eigenen, kräftigen Individualität. (Bravo.)

Zwei Arten ausgezeichneter Männer also, meine Herren, sind es, welche die Menschheit vorwärts treiben, die Gewaltigen und die Großen. In die Reihe der Ersteren treten die Krieger, die Staatsmänner, die Größen der Schiff-Fahrt, der Industrie, des Handels, kurz, alle die Männer der That, des Unmittelbaren Erfolges; sie bilden gleichsam die Grenzsteine an den großen Epochen der Weltgeschichte, sie bezeichnen die Bahnen, welche die Menschheit durchläuft. In die andere Reihe treten die Weisen, die Gelehrten, die Schriftsteller und alle die Männer mit tiefem Blick in die Geschicke und in die Zukunft der Menschheit. Sie sind die himmlischen Lichter, welche die Vorsehung auf die Erde sendet, auf daß sie uns erhellen auch das Jenseits des Horizonts, der unser vorübergehendes Dasein umschließt. (Beifall.) 

Die Ersten, die Starken brechen die Bahn, machen die Wege, sprengen die Felsen, durchbrechen die Wälder, sie sind, wenn ich mich dieses Ausdruckes bedienen darf, die Sappeurs der wandernden Phalanx der Menschheit. (Beifall.) Die Anderen entwerfen die Pläne, stecken die Linien ans, und schlagen Brücken über den Abgrund des Unbekannten. (Beifall.) Den Ersteren würde zu Theil die Kraft des Willens, den Letzteren die Größe, die Erhabenheit des Gedankens. (Beifall.) So theile ich also die hervorragenden Männer der Geschichte in zwei Lager. Die Einen ordnen und richten die Gegenwart ein, die Andern bereiten die Zukunft vor. Immer folgen die Ersteren den Letzteren auf dem Fuße nach. Auf die tiefen Denker und Weisen, welche oft verkannt, und noch öfters verfolgt werden, kommen dann die Männer der That, welche die Träume Jener verwirklichen, und den Bedürfnissen ihrer Zeit anpassen. (Bravo.) Sie kommen dann, wenn die Wahrheit, von den Ersteren in die Welt gesendet, nach und nach für Jeden klar geworden ist, so daß die große Masse des Volkes in sie einwilliget, alle Gebildeten sie verlangen, und es nur eines tüchtigen Kopfes und eines kräftigen Armes bedarf, um den Gedanken in's Werk zu setzen. (Bravo.)

Das, meine Herren, ist meine Ansicht über den Entwicklungsgang des menschlichen Geschlechtes. Allein nicht immer begreifen die Menschen klar die Sendung, welche die Vorsehung ihnen anvertraut hat. Männer des Gedankens verkennen zuweilen ihre Mission, welche eine Mission der Zukunft ist. Sie vergreifen sich an dem allwaltenden Gesetze der Natur, welches die moralische eben so wie die physische Welt mit eiserner Nothwendigkeit beherrscht, an dem Gesetze der allmäligen, stufenweise Entwicklung der Menschheit; und vom inneren Drange getrieben, ihr Ideal noch bei ihren Lebzeiten zu verwirklichen, greifen sie mit schwacher Hand in die Wucht der Ereignisse ein  sie schreiten zur That. Und darin liegt der Irrtum. Die Gesellschaft, welche noch nicht vorbereitet ist, und noch nicht die Zeit hatte, ihre Ideen in sich aufzunehmen, sich mit denselben zu durchdringend, verleugnet sie, stößt sie von sich zurück, nennt sie Verbrechen, und wenn die Bestrebungen dieser Männer auf die Verbesserung gesellschaftlicher Zustände, staatlicher Einrichtungen gerichtet waren, nennt sie dieselben politische Verbrecher, und die Gesetze mancher Staaten verhängen über sie die Strafe des Todes. Wollt aber auch Ihr, meine Herren, den Stab über sie brechen, wollt auch Ihr sie mit diesem Namen brandmarken? Thut es auch die Geschichte? Keineswegs. Einige Jahrziehende, einige Jahre später, und eben diese Männer werden die Lieblinge, der Stolz ihres Volkes, sie sitzen dann im Rathe seiner Gesetzgeber, sie lenken oft das Ruder des Staates. Fragen Sie die Geschichte der Vergangenheit, ja selbst der Gegenwart, sehen Sie nach Paris, nach Frankfurt, ja selbst hier in Euerer Mitte sitzen solche Männer. Und wird von Ihnen Jemand über sie den Todesspruch ergehen lassen? Was ist ihr Verbrechen?  Ein Irrtum in der Zeit. (Bravo.) Die größte Strafe, die härteste, die sie treffen kann, der entgehen sie nie,  der Strafe der E n t t ä u s c h u n g! (Beifall.) Darum, meine Herren, halten Sie durch weise Gesetze ihren voreiligen Eifer zurück, nehmen Sie dieselben fest, entfernen Sie dieselben ans der Gesellschaft, in die sie nicht passen, in der sie sich nicht heimisch fühlen, oder versparen Sie dieselben auf eine andere Zeit, die da immer kommen wird, und kommen muß; allein das Recht, sie zu tödten, das steht Ihnen nicht zu; und thun Sie dieß, dann legen Sie selbst, nicht ungestraft, Hand an das Ehrwürdigste und Heiligste, Sie vergreifen sich an dem Fortschritte der Menschheit. (Beifall.) 

Es gibt noch eine andere Art von sogenannten politischen Verbrechen. Es gibt Menschen, die in ihrer düsteren Phantasie Pläne ersinnen und Bahnen vorzeichnen, welche die Menschheit nicht gehen will, welche sie nicht in Jahrhunderten, vielleicht gar nie wandeln wird. Anstatt in der Gesellschaft das Gesetz Gottes anzuerkennen, welchem der menschliche Gesetzgeber seinen Ausspruch nachbilden soll, setzen sie ihre eigene Einbildung an die Stelle der Wahrheit, oder sie eilen der Zeit mit einer Ungeduld voran, die alle Berechnung menschlicher Dinge hinter sich läßt. Auch sie halten sich für die Träger großer, menschenbeglückender Ideen, auch sie glauben sich vorzugsweise ausersehen, an dem Fortschritte der Menschheit einen ausgezeichneten Antheil zu nehmen, allein ihre beschränkte Geisteskraft, ihr starrer Eigensinn läßt ihnen ihre eigenen Täuschungen nicht wahrnehmen, und in dein schwärmerischen Eifer, den Gebilden ihrer Phantasie in der Gesellschaft Eingang zu verschaffen, greifen sie zu Mitteln und verüben Thaten, welche die Menschheit schaudern machen. Allein, geht man auf den Grund ihrer Handlungen ein, untersucht man die Motive derselben, so zeigt es sich, daß selbst solche Männer nicht auf das Verderben, sondern auf das Wohl, auf das Glück der Gesellschaft ausgehen. Die Geschichte wird es Ihnen sagen, daß die Lieblingslektüre Marrat's das Evangelium war, und Robespierres Reden überstießen von Menschenbeglückung und Tugendliebe. Der letzte Beweggrund, der solche Männer treibt,  ihre Absicht ist löblich, der nächste Zweck ist versäht, die Mittel sind verderblich. Es sind Irrende, es sind Schwärmer, Utopisten; die Gesellschaft hat das Recht, sie unschädlich zu machen, allein das Recht, sie zu tödten, steht ihr nicht zu, eben so wenig wie sie das Recht hat, einem Wahnsinnigen, einem Rasenden das Leben zu nehmen. (Beifall.) Und was das Recht verbietet, das verbietet umsomehr die Klugheit. Vor allen ist es eine durch die Erfahrung von Jahrtausenden bestätigte Thatsache, daß selbst die blutigsten Verfolgungen noch nie eine Wahrheit aus der Welt zu bannen, oder echte Bekenner derselben abzuschrecken vermochten. (Bravo.) Die Menschheit verfolgt ihre Zwecke unablässig, nicht Martern, nicht Scheiterhaufen, nicht Galgen und Rad, nicht Pulver und Blei halten sie in ihren Bahnen auf (großer Beifall); Verfolgungen, blutige Verfolgungen insbesondere bewirken nur dieß, daß die Wahrheit, ja daß selbst der Wahn nur noch tiefere Wurzel in den Gemüthern schlägt, und sich in um so größeren Kreisen verbreitet. Denn die menschliche Natur ist so beschaffen, daß ein Gedanke, für welchen Opfer geblutet haben, mag er nun auf Wahrheit oder auf Täuschung beruhen, in den Augen der Menschen um so ehrwürdiger, um so erhabener erscheint (Beifall) Dazu kommt noch eine Betrachtung. Nichts in der Welt ist beständig, die menschlichen Dinge sind in einem ewigen Fluße, in einer fortwährenden Umwandlung begriffen, und eine Partei, die heute am Boden liegt, kann morgen zur Macht gelangen. Grausame Verfolgungen einer politischen Partei empören die Gemüther selbst der Gleichgültigsten, und geben den Anhängern derselben, wenn nicht das Recht, doch den Vorwand, in einem für sie günstigen Falle Gleiches mit Gleichem zu vergelten, ja in Grausamkeit und Verfolgung noch weiter zu gehen (Bravo). So reicht dann eine Bluttat der andern die Hand, der gegenseitige Hass der Parteien wird unversöhnlich, und pflanzt sich fort von Geschlecht zu Geschlecht. (Sehr gut.) Ich werde zur Bestätigung des oben Gesagten, ich werde Ihnen nicht die Proscriptionslisten des Marius und Sulla, nicht die Gräuel des Byzantinischen Reiches, nicht die langwierigen Kämpfe der weißen und rothen Rose in England im Einzelnen vor die Augen führen, allein ich kann nicht umhin, bei der Geschichte eines Volkes länger zu verweilen, welches in einer kurzen Reihe von Jahren alle Phasen staatlicher Einrichtung durchlief, und alle Experimente sozialer Reformen an sich selbst angestellt hat  zur Lehre und Warnung für andere. Die grausame Verfolgung der Geistlichkeit und Aristokratie in den ersten Zeiten der französischen Revolution erhob die Vendée und Bretagne gegen die Republik, und die Gräuel, deren sich die Aristokratie und die Geistlichkeit in jenen Gegenden schuldig machte, stacheligen die Anhänger der Republik zu einer furchtbaren Wiedervergeltung. Auf die Nachricht von der Hinrichtung der besten Männer Frankreichs, der edlen Söhne der Gironde stand der ganze Süden Frankreichs auf, und die Commissäre des Konvents und die Anhänger des Berges mußten mit ihrem Leben den Tod der Abgeordneten des Südens büßen. Dafür wurde Lyon in einen Schutthaufen verwandelt, und die Einwohner dieser Stadt zu Tausenden auf offenem Platze mit Kartätschen zusammengeschossen. Und nach dem Stürze der Schreckensherrschaft, nach dem 9. Thermidor des Jahres V der Republik war das Schlachten in den Gefängnissen von Lyon, Marseilles und den andern Städten des Südens eine schreckliche Wiedervergeltung für die entsetzlichen Metzeleien in den Gefängnissen von Paris. So wütheten die Parteien gegen einander unablässig sorgt, bis sie endlich des Würgens und des Mordens müde, sich einem Einzigen auf Gnade und Ungnade ergaben.

Aber eine große Lehre hat dieses Volk aus seinen blutigen Parteikämpfen davon getragen. Von der Zeit, als der Konvent seine Gesetze mit Blut schrieb, bis auf den Urteilsspruch, welcher über die Minister Carl X erging, und von da an bis auf die letzte Zeit, welcher gewaltige Unterschied in der Gesinnung dieses Volkes! Während unter der Schreckensherrschaft ein Knopf, ein Band, ein Seufzer, eine Thräne, ein unschuldiges Wort schon hinreichte, um an das Revolutions- Tribunal und von da an die Guillotine überliefert zu werden, als man selbst das Haupt eines Königs nicht verschonte, kamen die Minister des letzten der Bourbonen, welche durch die Unterfertigung der bekannten Ordonnanzen vom Juli des Jahre 1830 die Constitution offenbar verletzt hatten, mit einer zeitlichen Haft davon. Und als in den Tagen des Februar vorigen Jahres der letzte König der Franzosen seinen Palast verließ, um bald darauf auch sein Land zu verlassen, da umstand ihn eine große Menge Volkes, das tun mit Mitleid anblickte und eine Sammlung veranstaltete, um ihn mit dem Reifegelde zu versehen, dessen er bedurfte; und der Mann, der ihm zur Flucht verhalf und ihn in den Wagen hob, wurde Tages darauf Minister der Republik. Und die provisorische Regierung von Frankreich hat gleich im Anbeginn ihrer Wirksamkeit die Todesstrafe für politische Verbrechen abgeschafft, und dadurch nur die Gesinnung des Volkes ausgesprochen; denn auch die später zusammengekommene Nationalversammlung, die aus der unmittelbaren, allgemeinen Wahl des Volkes hervorgegangen, daher der wahre Ausdruck des Volkes ist, nahm diesen Grundsatz in die Verfassungsurkunde der Republik auf. Ich bin überzeugt, daß auch Sie eine Lehre der Erfahrung dieses Volkes beherzigen, und diesen Grundsatz, der von dem Constitutionsausschusse anerkannt wurde, in die Verfassungsurkunde Österreichs aufnehmen werden. Es ist dieß um so mehr notwendig, als wir in einer Zeit leben, wo der Kreis der europäischen Bewegungen noch nicht geschlossen ist, und wo es Noth thut, den Kämpfen, welche auf uns folgen werden, in vorhinein den Charakter der Grausamkeit zu benehmen, der Grausamkeit, welche die Geschichte aller Parteikämpfe vor uns für jeden Menschenfreund so düster erscheinen läßt.  (Verlässt die Rednerbühne unter lange anhaltendem Beifalle.)

Präs. Das Wort hat der Herr Abg. Kuller.

Abg. Kudler. Wenn ich bei Verhandlung eines Abschnittes oder Grundrechte, welcher so viel des Wichtigen in sich enthält, diese Bühne betrete, so kann ich mir nicht verhehlen, daß vielleicht Manche, die ihren Horaz kennen, ein leises Schaudern anwandelt. Ich will Sie aber darüber berithigen. Ich bin kein Laudator temporis acti. Die vergangene Zeit hat auch für mich viel des Druckes mit sich geführt  Druck in Ausübung meines Berufes, Druck in meinen literarischen Bestrebungen.  Ich will auch nicht ein Garzulus sein, denn ich achte die Geduld, mir welcher Sie mich anhören, zu sehr, und bin zu sehr durchdrungen von der Notwendigkeit, daß wir mit unserem großen Werke vorwärts kommen.  Ich werde nicht Doctoren, denn ich bin frei von der Anmaßung, an diesem Orte Doctoren zu wollen; ich gestehe vielmehr, ich habe hier Viel und Wichtiges gelernt. Ich gehe zur Sache über.

Über den ersten Absatz des § 6 möchte ich mich nicht wie ein geehrter Redner vor mir dahin ausdrücken, es könne nicht schaden wenn er stehen bleibe. Ich sehe ihn vielmehr als das Palladium der bürgerlichen Freiheit an Niemand soll verantwortlich gemacht werden, außer in Folge eines Gesetzes. Es liegen in dieser Beziehung unangehme Erfahrungen vor, auf welche auch schon verehrte Redner vor mir hingewiesen haben Polizeibehörden insbesondere glaubten gar oft die erwähnte. doch schon in der Natur der Dinge gelegene Regel missachten zu dürfen; es ist ja, meine man, Jedermann überzeugt, eine gemisste in Frage gekommene Handlung sei strafbar; der Staat ist nun da, um zu strafen, also strafen wir frisch darauf los. Was man aber dafür ausgab, das war oft gar keine allgemeine Überzeugung. sondern es war eine subjective Ansicht über die Imputabilität einer Handlung, der man folgte, und doch ist man strafend vorgegangen. Meine Herren, wir wollen Alle, daß nicht die Willkür herrsche, sondern das Gesetz, und daß dieses geschieht. soll uns auch diese Stelle verbürgen. Was den Beisatz: oder Unterlassung betrifft, kann ich mich nur dem was der verehrte Herr Redner für Hartberg sagte, anschließen, nicht deßwegen, weil ich der Weinung bin, ein strenger Jurist würde nicht verstehen, was das ist, eine strafbare Handlung; er wird ja wissen, daß man auch ein strafbares negatives Verhalten darunter subsumiren könne. Aber ich glaube, in den Grundrechten soll nichts zweifelhaft nichts unbestimmt sein; sie sollen nicht nur verstanden werden können sondern sie sollen gar nicht mißverstanden werden können. Deswegen würde ich beantragen, diesen Zusatz aufzunehmen.

Bei der Frage über die Todesstrafe weiß ich wirklich nicht, soll ich der Wichtigkeit derselben oder der Schwierigkeit, sie zu lösen, ein gröberes Glicht beilegen. Mich hat der Paragraph darüber in seinem zweiten Absatze nicht befriediget; ich bin mit dem Grundgedanken einverstanden, allein vielleicht bin ich auf einem andern Wege zu meiner Überzeugung gekommen. Politische Verbrechen, meine Herren, sind verschieden zu beurtheilen nach dem Zustande der Gesellschaft, in dem sie vorkommen, nach den Beweggründen, die dazu geleitet haben. Wenn ich mir vorstelle, daß aus ehrgeizigen, herrschsüchtigen Motiven ein gesellschaftlicher Zustand angegriffen wird, den Alles liebt, so ist das, wenn ich es ein hochverräterisches Benehmen nenne, zugleich eine Handlung, die in der Reihe der strafbaren Attentate auf der höchsten Linie steht, (es nicht eine wahnsinnige ist). Sie ist deßwegen eine höchst strafbare Handlung, weil sie die Rechte Aller und die wichtigsten Rechte angreift. Allein die Sache kann auch anders stehen; es kann eine schlechte Regierung angegriffen worden sein, und auch diese hat das Bedürfnis der


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