Støeda 10. ledna 1849

nun die Ansicht des Herrn Abg. Vacano betrifft, der das dritte Minoritätsvotum zum §. 1 hier aufgenommen wissen wollte, so war der Verfassungsausschuss in dieser Beziehung der Ansicht, daß es nicht unsere Aufgabe sei, philosophische Rechtsdeduktionen zu geben, oder theoretische Sätze aufzustellen. Er glaubt die Aufgabe des constituirenden Reichstages sei, Gesetze zu geben und zwar positive von praktischer Bedeutung und Folge. Der im §. 1 des Minoritätsvotums enthaltene Ausspruch ist  nun nach der Ansicht der Majorität ohne praktische Bedeutung. Er ist für den gemeinen Mann unverständlich, unfruchtbar, für den Gebildeten aber, insofern er in der Wissenschaft anerkannt ist, unnöthig, insofern er aber in der Wissenschaft bestritten ist, wäre es jedenfalls besser, ihn, ich möchte sagen, dem gelehrten Gewissen der politischen Überzeugung eines Jeden zu überlassen. In der Theorie ist die Ansicht von dem Bestände angeborner Rechte vielfältig bestritten. Es gibt im Naturzustande gar kein Recht, das Recht setzt erst einen Rechtszustand voraus, eine Gesellschaft, welche diesem Rechte die Garantie gibt, welche es schützt, bis dahin, im bloßen Naturzustande gibt es kein Recht, sondern nur ein Begehrungsvermögen, so das Verlangen des einzelnen Menschen, die eine oder die andere Sache zu besitzen und zu genießen, welches Verlangen sich in so lange mit Erfolg geltend macht, als nicht ein anderer auftritt, der mit größerer Gewalt dieselbe Sache für sich in Anspruch nimmt. Es ist also das angeborne Recht nichts mehr als ein figürlicher Ausdruck; wo keine Gesetze sind, gibt es auch keine Rechte, es gibt keine Sicherheit, es gibt kein Eigenthum. Jedes Recht setzt eine Gegenverpflichtung voraus, in dem Naturzustände aber kann man diese Gegenverpflichtung nicht geltend machen, weil die Exekutionsmittel fehlen. Das Recht der persönlichen Freiheit im Naturzustande, ist ein unbeschränktes, wenn sie wollen unbeschränkt, weil zügellos, aber eben deshalb auch wieder ein unendlich beschränktes, weil einem jeden dasselbe zügellose Recht gebührt, daher nur die Gewalt entscheidet. In dem Naturzustande ist jeder, der Feind eines jeden, keiner genießt irgend eine Sicherheit; die Menschen stehen neben einander gewissermaßen im Kriegszustande, wie die Thiere in der Natur, die sich gegenseitig verfolgen und aufzehren. Dieses drückende Gefühl, daß es im Naturzustande kein Recht gibt, hat eben die Menschen erst zur Überzeugung gebracht, daß man Gesetze geben müsse, um Rechte zu schaffen; es ist also das Anerkennen des Bedürfnisses von Gesetzen, welche Rechte schaffen noch nicht das Recht selbst, das Bedürfniß ist nicht das Mittel, der Hunger ist nicht die Speise. Aus diesem geht also hervor, daß die Aufstellung des Satzes, daß der Staat die angebornen Rechte zu vertheidigen habe, nichts anderes ist, als eine petitio principii. Hätten wir wirklich angeborne Rechte, so müßte es sich mit denselben eben so verhalten, wie mit dem Instinkt bei den Bienen. Die Bienen, welche in einer gewissen Ordnung nebeneinander leben, eine Theilung der Arbeit unter sich treffen; diesem Instinkt führt sie gerade die rechte Bahn; sie gehen nicht weiter, als gerade ihr Bedürfnutz sie führt, die eine greift nicht in die Sphäre der andern; dieß ist aber bei den Menschen nicht der Fall, er erkennt im Naturzustande nicht ein beschränktes Maß seiner Rechte, bei ihm ist die Gewalt im Naturzustande das, was allein entscheidet. Und die Gewalt ist kein Recht.

Nun Sie sehen, meine Herren, daß dieser Satz von angebornen Rechten auch in der Theorie bestritten werden kann und vielfach bestritten worden ist. Ist es also wohl der Mühe werth, einen Satz auszusprechen, den selbst die Wissenschaft nicht für stichhältig erkennen will? Einen Satz, der ohnedem nicht wesentliche praktische Folgen hat? Zudem war die Majorität des Ausschusses der Ansicht, daß es gefährlich sei, solche allgemeine Sätze auszusprechen. Gefährlich, denn die Constitution soll ein Gemeingut des Volkes werden. Wenn sich nun der gemeine Mann eines Principes beinächtigt, welches so vielfache Corollaarien zulässt, welchen Gefahren haben wir dann den Staat ausgesetzt? Sie wissen, meine Herren, dieß selbst das göttliche Wort, die Bibel durch falsche Interpreten so viel Unheil in der Welt angestellt hat; um wie viel mehr Unheil kann dieser Satz bewirken, wenn er so allgemein hingestellt wird. Dieses waren die Gründe, welche die Majorität des Verfassungsausschusses bestimmt haben, sich gegen das Minoritätsvotum, welches vom Herrn Abg. Vacano vertheidigt wurde, auszusprechen. Wenn ich diese Ansicht der Majorität nicht besser vertheidige, so werden die Herren die Erklärung dessen darin finden, dieß mein Name unter jenem Minoritätsvotum steht. Ich komme nun zu dem §. 1. Ich habe bei diesem Paragraphe vor Allem den Constitutionsausschuß gegen eine falsche Deutung desselben in Schutz zu nehmen. Man will in diesem Paragraphe Etwas finden, was nicht darin steht, und was auch der Ausschuß nie hineinlegen wollte. Man glaubt, es wäre durch diesen Paragraph dem Monarchen alle Souveränität abgesprochen, die Krone aller Souveränität geradezu entkleidet, und dieselbe einzig und allein und ausschließlich dem Volke vindicirt. Das war ganz und gar nicht der Fall, der Ausschuß war weit entfernt, den Boden zu verkennen, auf den wir stehen; der Ausschuß war ebenso weit entfernt, das constitutionell monarchische Princip irgend in Abrede stellen zu wollen, das constitutionelle Princip, welches die Theilung der Staatsgewalten zwischen Volk und Fürsten postuliert. Es ist ein Übelstand, daß dieser Paragraph, daß dieses ganze Capitel von den Grundrechten, aus dem Contexte herausgerissen, Ihnen hat vorgelegt werden müssen. Die Schuld liegt nicht an Ihrem Verfassungsausschüsse, sondern an den eigentümlichen Verhältnissen von Österreich. Meine Herren, die Aufgabe, in Österreich eine Monarchie, eine constitutionelle Monarchie nach den Erfordernissen unserer Zeit und den Bedürfnissen der Völker zu gestalten, ist eine so schwierige, wie sie noch nie einem Menschen zu Theil geworden ist.  Diese Aufgabe zu lösen, ein, ich möchte sagen, symmetrisches Gebäude aufzubauen, ohne eine tabuIa rasa zu machen, ohne alle die nationeller, provinziellen und historischen Uberkommenschaften geradezu zu zerstören, das ist wahrlich keine geringe Aufgabe. Ein Anderes ist es mit der Aufstellung der allgemeinen Grundrechte. Das sind eben Rechte, welche allen Menschen gemeinsam sind, das ist eine Aufgabe, die sich auch in den Verfassungen anderer Staaten bereits gelöst vorfindet. Diese Aufgabe auch für uns zur Lösung zu bringen, hat uns also nicht so viel Schwierigkeiten bereitet; darin liegt der Grund, daß wir die Grundrechte früher zur Debatte gebracht haben, als die Verfassung im Allgemeinen. Wäre dieses nicht geschehen, so hätten Sie wahrscheinlich an der Spitze der Verfassung Österreichs den Grundsatz gefunden: "Österreich ist eine constitutionelle Monarchie, erblich im Hause Habsburglothringen" und wäre dieser Paragraph vorangegangen, so hätte wahrscheinlich Niemand gegen den Ausschuß den Verdacht von republikanischen Tendenzen erheben können. Ihr Ausschuß wollte mit dem §. 1 nichts mehr sagen, als daß Staatsgewalten in ihrem Ursprünge vom Volke ausgehen. Nur in diesem Sinne kann und werde ich den Antrag des Ausschusses verteidigen, daß die Staatsgewalten in ihrem Ursprünge vom Volke ausgehen. Damit ist also nicht gesagt, daß sie auch gegenwärtig noch dem Volke allein zukommen. Die Ansicht aber, daß sie ursprünglich vom Volke ausgegangen sind, ausdrücklich auszusprechen, hielt der Ausschuß für eine Notwendigkeit. Er that dieß fast einstimmig, und ich muß mich sehr verwundern, daß der Abgeordnete von Werfen, welcher Mitglied dieses Ausschusses ist, gegenwärtig diesen Satz bestritten hat. Er hat an den Beratungen, an den drei und vierfachen Berathungen dieses Satzes Antheil genommen, und hat diesen Satz nicht bestritten. Ich will damit nicht gesagt haben, daß seine Demonstration eine unrichtige, daß seine Überzeugung, die er heute entwickelt hat, keine wahre ist, sondern nur das, daß seine Überzeugung jedenfalls von frischem Datum ist, glaube ich, geht daraus klar hervor. (Beifall von einzelnen Mitgliedern der Linken.)

Meine Herren, ich wiederhole es, der Ausschuß hat es für eine Notwendigkeit gehalten, dieß Princip aufzusprechen, denn dieß Princip ist das Princip der Volksfreiheit, es ist das Princip der Constitution. So wie das göttliche Licht der Menschenvernunft nur einen Ausgangspunkt hat, den Weltgeist, so hat auch die Souveränität, die höchste Machtvollkommenheit in einem Staate nur einen einzigen Ausgangspunkt, eine einzige Quelle, und das ist das Gesamtvolk. Ein Lichtstrahl, er kann in verschiedene Farben zerfallen, aber nach dem Ursprunge und dem Wesen bleibt er immer doch nur einer. Diejenigen, welche eine doppelte Quelle der Souveränität annehmen, erweisen dadurch der constitutionellen Monarchie keinen Dienst. Nach ihrer Ansicht ist ja die Souveränität, die höchste Machtvollkommenheit im Staate, nicht mehr eine genetische Einheit, sie ist nichts als ein mechanisches Convolut, eine äußere Verbindung zweier selbständiger Körper, oder wenn Sie so wollen, wie einer der geehrten Herren Abgeordneten vor mir das Bild angewendet hat, eine Ehe zwischen zwei selbständigen Souveränitätspersönlichkeiten. Eine Ehe, die aber, nach ihrem Begriffe schon, im Falle einer Zwietracht auch eine Trennung zulässt, und, meine Herren, wie im Falle einer solchen Ehescheidung die Souveränität des Volkes ohne der Souveränität des Erbrechtes sich behelfen werde, das kann ich mir wohl denken, aber ich brauche nicht auf die Bourbone, auf die Wasa's hinzuweisen, um anzuführen, was für eine pitoyable Erscheinung die erbliche Souveränität ist, wenn sie einmal aus ihrem einzigen, ihrem wahren Boden, dem der Volkssouveränität herausgerissen ist, in der sie allein ihre Wurzel, ihren Ursprung hat. (Beifall.) Wenn es sich nun nicht verteidigen läßt, eine doppelte Quelle der Souveränität anzunehmen, so bleibt nichts anderes übrig, als sich für eine von den zwei hier vorgebrachten Quellen zu entscheiden. Man muß annehmen, daß die Souveränität in dem Erbrechte des gebornen Monarchen ihren Grund und Ursprung hat, oder man muß zugeben, daß sie in dem Gesamtwillen des Volkes gegründet sei. Unser Ministerium hat die Ansicht ausgesprochen, daß die Souveränität in dem Erbrechte ihren Grund hat, daß das Erbrecht des Monarchen die einzige, die geheiligte und unveräußerliche Quelle der Souveränität sei. Wenn dieses nun der Fall ist, dann frage ich Sie, meine Herren, wie es denn eine beschränkte Monarchie geben kann, da jede Beschränkung eine theilweise Veräußerung ist. Ich frage Sie, meine Herren, wenn diese Quelle eine unveräußerliche ist, ob der Monarch einen Theil seiner Souveränität, einen Theil der gesetzgebenden Gewalt an einen Reichstag übertragen kann? Es ist also offenbar, meine Herren, wenn die Quelle unveräußerlich ist, wenn die Souveränität für immer und ewig in ihrer ganzen Vollkommenheit bei dem Monarchen bleibt, daß das Volk, daß sein Reichstag kein eigenes, sondern nur ein vom Fürsten delegiertes Recht ausübt, daß eine gesetzgebende Kammer nichts mehr und weniger ist, als ein Staatsrats, der so lange fungirt, als es eben dem Monarchen gefällig ist. Meine Herren, ich muß gestehen, diese Ansicht des Ministeriums, diese constitutionelle Theorie hat wenigstens einen unbestreitbaren Vorzug, den der Neuheit, und ich muß bedauern, daß unser Ministerium diese seine Ansicht nicht in ausführlicher theoretischer Begründung der gelehrten Welt kund gegeben hat. Es hätte dieß zur Aufklärung aller Altconstitutionellen in England und ändern Ländern dienen können, die über diesen Gegenstand so lange im Dunkeln gewandelt haben. (Heiterkeit.) Es ist, meine Herren, nach dieser Ansicht des Ministeriums der Staat nichts anderes, als ein bloßes gewöhnliches Familienerbgut, allenfalls mit dem Bande des Fideicommiß behaftet, mit der Bestimmung, daß die Nutznießung der Souveränität immer dem Erstgebornen zufalle. Es ist dann ganz natürlich, daß auch die Völker eines solchen Staates nichts anderes sind, als der bloße Fundusinstructus einer Familien  Wirtschaft (großer Beifall rechts und links), der bloße Fundusinstructus einer Familienwirtschaft, welchen der letzte Besitzer, so etwa wie ein russischer Magnat sein Gut mit so und so viel Taufend Duschet verkauft, verpfändet oder auch verschenkt, je nach dem es ihm beliebt. Diese Theorie ist auch in der That praktisch angewendet worden; ich erinnere nur an Brandenburg, welches Kaiser Siegmund an das Haus Zollern für eine Geldsumme verpfändet hat. Ob aber diese Ansicht der Würde eines freien Volkes, den aufgeklärten Begriffen unseres Zeitalters, von dem Wesen, von dem Berufe eines Staates angemessen ist, das zu entscheiden, wird hoffentlich nicht schwer fallen. Und doch ist alles das wahr, wenn die Ansicht des Ministeriums die richtige ist, daß die Souveränität einzig und allein im Erbrechte des Monarchen ihren Ursprung habe. Meine Herren! Sie sehen, daß das Princip, welches unser Ministerium ausgesprochen hat, in seinen Consequenzen nothwendig zur absoluten Monarchie hinführt; die Ansicht ihres Ausschusses war eine andere, seine Ansicht war die, daß die höchste Machtvollkommenheit, daß alle Gewalt im Staate ihren ersten Ursprung im Volke habe, daß das Volk durch seinen freien Gesamtwillen, diese Gewalt theilweise an den Monarchen übertragen hat, daß es dieselbe erblich übertragen hat an seine Dynastie, zu seinem Wohl und zu größerer Befestigung der Regierung. Meine Herren, Sie haben zu wählen. Das Princip des Ministeriums anerkennen, heißt die absolute Monarchie aussprechen, das Princip des Ausschusses annehmen, heißt die Menschenwürde anerkennen, heißt die Volksfreiheit erklären, heißt aussprechen, daß die Verfassung, an deren Spitze dieses Princip steht, in dem freien Willen des Volkes, in seiner Überzeugung von der Zweckmäßigkeit und Heilsamkeit der monarchischen Regierungsform seinen Grund habe, mit einem Worte, daß diese Verfassung eine freie, daß sie eine Constitution sei. (Beifall.) Das Ministerium hat gegen diesen Satz noch mehrere andere Einwendungen vorgebracht. Es hat unter anderem auch die Ansicht ausgesprochen, daß die executive Gewalt ganz und ausschließlich dem Monarchen zusteht.  Nun es hat schon der Herr Abgeordnete für Saaz vor mir darauf hingewiesen, daß in einem constitutionellen Staate kein Ministerium regieren kann, welches nicht die Majorität des Volkes für sich hat, dies gibt den Beweis, daß auch das Volk einen wenigstens negativen Einfluß auf die Exekutiv  Gewalt habe; aber es ist noch ein weiterer Grund. Wenn der Monarch kraft seines eigenen Rechtes die Exekutivgewalt ganz und ausschließlich für sich hat, und durch seine Minister ausüben läßt, dann bitte ich mir die bescheidene Frage zu beantworten:,, Was denn eigentlich die Verantwortlichkeit eines Ministeriums gegen das Volk zu bedeuten habe? "

(Beifall.) Hat das Ministerium die ganze Exekutivgewalt nur vom Monarchen erhalten, dann ist es ja eine Anmaßung von jeder gesetzgebenden Körperschaft, es zur Verantwortung ziehen zu wollen.

(Bravo. Sehr gut!) Es scheint fast, daß das Ministerium, nach dieser seiner Erklärung zu schließen, von der Verantwortlichkeit Umgang nehmen wolle. (Stürmischer Beifall.) Eine weitere Ansicht des Ministeriums ist die, daß es nicht der Wünsch des Volkes fei, dieses Princip auszusprechen, ich frage Sie, meine Herren, wer ist es denn, der den Wünsch des Volkes auszusprechen hat; ich glaube, meine Herren, nicht das Ministerium ist es, sondern die frei gewählten Vertrauensmänner des Volkes. (Großer Beifall, von der Rechten, Linken und einem Theile des Centrums.) In diesem Haufe sitzen nicht 380 Männer, die ein bloßer Zufall zusammengeworfen hat, uns hat das Vertrauen des Volkes herberufen, auf daß wir seine Wünsche und Bedürfnisse aussprechen, und das Ministerium soll uns in dieser Beziehung nicht vorgreifen, es soll nicht das Volk von seinen Vertretern trennen, es ist dies ein ungewöhnlicher, in einem constitutionellen Staate unerhörter Vorgang. (Großer Beifall von beiden Seiten und einem Theile des Centrums.) Minister, die nicht einmal alle Deputirte sind, von denen jene, die es sind, noch nicht einmal wissen, ob sie, nachdem sie bereits ihre Staatsämter angenommen haben, auch noch das Vertrauen des Volkes besitzen, können am wenigsten gegen die Vertreter des Volkes auftreten und zu ihnen sagen: wir kennen die Wünsche des Volkes besser als ihr. (Beifall.) Es scheint, meine Herren, man schließe gerne auf die Wünsche der Völker nach den Gesinnungen und der Stimmung der Stadt Wien. Ich habe zu einer Zeit, als die vorherrschende Stimmung in Wien eine solche war, daß man alle Gesetze der Ordnung mit Füßen treten zu können geglaubt hat, zu einer solchen Zeit habe ich gesagt, Wien ist nicht Österreich, und die öffentliche Meinung, die Gesinnung von Wien ist nicht der Ausdruck von ganz Österreich. Ich wiederhole dieses in diesem Augenblicke. Ja, meine Herren, die niedrige Denunziationssucht, dieser ekle Servilismus, der sich in diesem Augenblicke unter dem Schatten der Kanonen breit macht, er ist nicht die Stimmung der Monarchie, ist nicht die Meinung der Völker Österreichs! (Großer anhaltender Beifall rechts und links) Meine Herren, das Ministerium hat eine weitere Behauptung aufgestellt, es hat erklärt, man könne diesen Satz nicht aussprechen, wegen der gefährlichen Folgen eines Missbrauches. Meine Herren, mit diesem Satze beweise ich unendlich viel, ich beweise Ihnen, daß Sie die Speisen nach der Art der Türken mit bloßen Händen verzehren müssen, denn, meine Herren, das Messer ist ein gefährliches Mordinstrument, welches dem Mißbrauch ausgesetzt ist. (Heiterkeit.) Ich beweise Ihnen, meine Herren, daß Sie um klug zu sein, in diesem Saale erfrieren müssen, denn heizen dürfen Sie nicht, denn das Feuer ist ein sehr gefährliches Element, welches Gut und Menschen verzehrt und auch Sie hier verzehren könnte. (Heiterkeit.)

Meine Herren, mit diesen, von dem möglichen Mißbrauch hergeholten Beweisen, kommen wir sehr weit. Ich warne Sie vor deren Annahme. Ich erinnere Sie, meine Herren, daß der Absolutismus und seine Diener mit diesem Satze von Wahrung vor dem möglichen Mißbrauch, den Völkern Jahrhunderte lang alle ihre Rechte vorenthalten haben, daß sie ihnen eben aus diesem Grunde des möglichen Missbrauchs, die Pressfreiheit, das Assoziationsrecht entzogen haben, das Recht der Theilnahme an der Gesetzgebung, kurz alle Freiheit vorenthalten haben. Daß dieses auch jetzt geschehen kann, darin liegt der Beweis in der Verhandlung von gestrigem Tage. Der Herr Abgeordnete von Sternberg ist weiter gegangen, als selbst unser Ministerium. Das Ministerium hat nur diesen Satz gestrichen sehen wollen, weil unter seinem Banner Verbrechen verübt worden. Der Herr Abg. Seliger hat uns sogar vor der Freiheit gewarnt, er sprach, wir möchten uns nur erinnern, welche Verbrechen schon im Namen der Freiheit verübt worden! Ja, meine Herren, nach der Ansicht des Herrn Abgeordneten für Sternberg ist es am besten, wir schaffen auch die Freiheit ab. (Beifall.) Ja, meine Herren, noch mehr, ich erwarte von dem Herrn Abgeordneten für Sternberg, daß er in seiner Ansicht consequent sein wird. Es sind kaum irgend größere Verbrechen begangen worden, als im Namen Gottes; der Herr Abgeordnete für Sternberg wird in seiner Consequenz gewiß den Antrag machen, daß wir, so wie die erste französische Constituante, beschließen, Gott abzuschaffen, wegen des möglichen gefährlichen Missbrauches; aber ich fürchte, der Herr Abgeordnete für Sternberg wird dann sehr in Verlegenheit sein mit seiner Theorie "von Gottes Gnaden", wo nimmt er denn den Gott dazu her, wenn er ihn früher abgeschafft hat? Meine Herren, ich hätte es Ihnen gerne erspart, ausführlich auf die verschiedenen staatsrechtlichen Theorien einzugehen, aber nachdem bereits andere Redner darauf eingegangen sind, und auf diese Theorien, Beweise gegen den Antrag des ConstitutionsAusschusses gebaut haben, so muß auch ich natürlicher Weise zur Widerlegung und Beleuchtung darauf eingehen; ich komme zuerst auf den Herrn Abgeordneten für Werfen, welcher uns in seiner heutigen Rede durch eine scharfsinnige Argumentation, wo er es bei jedem Satze für nöthig gefunden hat, früher zu erklären, daß dieß bei Leibe keine Spitzfindigkeit sei (Heiterkeit), den Beweis geführt hat, daß der Staat nichts anderes ist, als das Ergebniß der Nothwendigkeit. Der ganze Inhalt dieses tiefsinnigen Satzes ist kein anderer, als die einfache Idee: Der Staat ist, weil er ist.  Er hat weiter gesagt, der Staat wäre ein Postulat der praktischen Vernunft. Aber, meine Herren, auch dieser erste Satz: "Alle Gewalten gehen vom Volke aus", ist ein Postulat der praktischen Vernunft. Meine Herren, wenn der Staat aus der Vernunft, und nicht aus dem Volke ausgegangen ist, so möchte ich Sie fragen, worin lag denn diese Vernunft?  Lag diese Vernunft in dem Pfunde Gold, mit den paar Edelsteinen geziert, das man Krone nennt, oder in dem gepolsterten Lehnsessel mit rotem Stammt überzogen und mit Gold stassirt, welchen man Thron nennt?  Nein, diese Vernunft war eben in dem Volke, und wenn aus der Vernunft des Volkes der Staat hervorgegangen ist, samt seinen Gewalten, so sind ja eben die Staatsgewalten aus dem Volke ausgegangen. (Beifall links und rechts.)

Der Herr Abgeordnete für Werfen hat ferner behauptet, es fei nicht geradezu nothwendig, daß eine Gewalt von dein ausgegangen sei, gegen den sie ausgeübt wird, er hat zum Belege dessen angeführt, die Erziehungsgewalt. Er meint, die Erziehungsgewalt bestehe wohl für die Kinder zum Wohle der Kinder, aber nicht durch die Kinder. Eine Herrschaft, die nicht vom Beherrschten durch das freie Zugeständniß des freien Menschen ausgegangen ist, gibt es nach meiner Ansicht nur bei Gewalt, sonst aber meines Wissens nur in wenigen Ausnahmefällen. Es gibt eine solche bei Kindern, bei Blödsinnigen und bei Wahnsinnigen. Wenn nun Sie, meine Herren, und der Abgeordnete für Werfen mir zugestehen, daß die Völker von Österreich Kinder, Blödsinnige oder Wahnsinnige sind, dann will ich auch gern zugestehen, daß die Staatsgewalt nicht vom Volke ausgehe. (Ruf: Sehr gut! sehr gut!) Ich komme nun auf die Ansicht eines anderen Redners; es ist dieß die Ansicht, daß in einem Staate die höchste Machtvollkommenheit gewissermaßen ein Eigenthum, einer bestimmten Familie sei, daß gewisse Menschen auf die Welt kommen, mit dem unbedingten unbeschränkten Rechte, über Millionen zu herrschen, gegen ihren Willen, und trotz ihrem Willen. Nun, meine Herren, es ist wahr, diese Theorie ist wenigstens einfach, sehr simpel, man braucht zu deren Annahme und Behauptung  nicht eben viel Verstand, aber viel Glauben, sehr viel Glauben, einen wahren Köhlerglauben. Daß dieß so sei, mochte man seit jeher gesuhlt haben und aus dem Grunde hat man es für nöthig gehalten, diese Geburtsstätte der absoluten Monarchie um sie ehrwürdiger erscheinen zu lassen, mit dem Himmel zu überhängen, wie das bei den Betten im Mittelalter üblich war; aber wie nun schon die Mode wechselt, so ist es von diesem Himmel abgekommen, und das Volk hält nun nicht mehr so viel auf diesen Himmel. Der Lehrsatz, daß alle Gewalten von Gott ausgehen, daß sie von dem erblichen Fürsten durch Gottes Willen, und von Gottes Gnaden ausgeübt werden, er würde sich in einem Katechismus sehr gut ausnehmen, aber in dem Glaubensbekenntnisse eines gereiften Staatsmannes, eines mündigen, politisch gereiften Volkes, ist er, gelinde gesagt, sehr naiv. Aus dieser christlichen Einfalt geht mit Consequenz hervor, daß jede erbliche Herrschaft, die gute, wie die schlechte, die freisinnige, wie die despotische, von Gottes Gnaden und durch Gottes Willen bestehe. Aus diesem Lehrsatz folgt aber auch weiter mit Consequenz, daß jede Revolution, auch die gegen den schändlichsten Tyrannen, unzulässig sei, daß selbst jede Veränderung in der Staatsverfassung, jede Veränderung in der Thronfolge, ein Auflehnen gegen den Willen Gottes sei. Wenn Kaiser Mathias den Kaiser Rudolph vom Throne verdrängte, so handelte er hier offenbar gegen die Legitimität, gegen das Erbrecht dieses Monarchen, er handelte offenbar gegen den göttlichen Willen, und doch hat vielleicht gerade Kaiser Mathias in so stürmischer Zeit, für unsere Dynastie die Krone erhalten. Wenn ein Monarch zur Thronfolge kommen soll, der absolut unfähig ist, so wird, sei es über Beschluß des Reichstages, sei es über Beschluß des Familienrates, der nächste Agnat zur Thronfolge berufen. Das ist nun wieder ein Auflehnen gegen die göttliche Weltordnung, das ist wieder ein Verbrechen gegen die Souveränität des Erbrechtes, gegen die Legitimität. Derjenige Agnat, der an die Stelle tritt, nennt sich zwar wieder von Gottes Gnaden, aber er ist und bleibt ein Usurpator.

Ja, meine Herren, es ist auch schwer zu sagen, wo denn eigentlich diese Legitimität ihren Anfang nehme. Wenn Cromwell einen tüchtigen Sohn gehabt hätte, wenn es ihm gelungen wäre, eine Dynastie zu begründen, so säßen seine Nachkommen jetzt ruhig auf dem Throne von England, sie würden sich eben so von Gottes Gnaden nennen und von der ganzen Welt für legitim gehalten werden, und doch war Eroswelt ein Usurpator. Seine Nachkommen würden nicht minder legitim sein, als die Nachfolger anderer Dynastien, die gleichfalls nur durch Usurpation zum Throne gekommen sind; ich erinnere an Carl den Großen, und das ganze erhabene Haus der Caroliner, dessen Vorfahren meist nur die Majordomus im fränkischen Reiche, zur Herrschest, zum Throne gelangt sind, durch Usurpation gegen daß souveräne und legitime Haus der Merovinger, und wenn Sie ein Beispiel aus der neuesten Geschichte haben wollen, sitzt nicht ein Bernadotte auf dem Throne von Schweden "von Gottes Gnaden und legitim? und die erbliche Souveränität der Wasa´s, sie ist im Exil! Meine Herren, Sie sehen, daß es selbst Gott mit der Auf rechthaltjung der Souveränität und Legitimität nicht so genau nimmt. (Beifall) Er läßt jeden legitim und souverän sein, der den Willen seines Volkes fuhr sich hat, oder die Macht. Meine Herren, diese christliche Theorie, sie führt aber noch zu weiteren Consequenzen. Nach Dieser Theorie, wo Alles durch Gottes Willen geschieht, ist auch Alles gut. Meine Herren, nach dieser Theorie ist die Regierung Sr. Majestät Kaisers Nero I. von Gottes Gnaden gut; ja, aber auch die Revolution und die Republik in Frankreich ist gut, und Louis Napoleon sitzt durch Gottes Gnaden aus dem Präsidentenstuhle von Frankreich, denn Sie wissen, ohne Gottes Willen fällt bei uns kein Sperling vom Dache und kein Haar von unserem Haupte, geschweige denn eine Krone vom Haupte der Bourbone. Wissen Sie, meine Herren, daß gerade diese Theorie von Gottes Gnaden, die gefährlichste ist für die Dynastie, daß sie nichts anderes ist, als die Theorie des fait accompli der Gewalt der Revolution? (Bravo.) Es braucht nur der Erste Beste zu kommen und zu sagen: Ich bin das Werkzeug Gottes! und wenn er die Kraft dazu hat, seinen Willen durchzusetzen, nun dann ist auch er von Gottes Gnaden. Wenn es Kossuth gelungen wäre, die Suprematie der magyarischen Race über die anderen Volksstämme Ungarns durchzusetzen, wahrlich, dann ständen jetzt die Sachen anders, dann wäre die österreichische Armee nicht in Budapesth, wir wurden vielleicht jetzt schon von einem Ludwig von Gottes Gnaden aus dem Hause Kossuth hören, und, meine Herren, daß dem nicht so ist, ist wahrlich nicht gehindert worden durch die ererbte Souveränität des Hauses Habsburg, es ist einzig und allein gehindert worden durch den Willen des Gesamtvolkes von Österreich. Es ist vor Allem gehindert worden, durch den Willen der Völker von Ungarn, welche die Gewaltherrschaft Kosuth s, die Suprematie der magyarischen Race nicht anerkennen wollten. Es ist gehindert worden durch ins, die wir Geld dazu bewilligt, die wir unsere Wänner hergegeben haben, die Dynastie auf dem Throne von Ungarn zu erhalten.

Meine Herren! Wenn es wahr ist, daß alle Gewalt beim Monarchen ist, daß das Erbrecht die einzige unveräußerliche Quelle aller Machtvollkommenheit im Staate sei, dann frage ich Sie, meine Herren, wozu sitzen wir denn eigentlich hier? Nach dieser Ansicht sind alle Freiheiten, die wir schon haben, die wir noch bekommen, nichts anderes, als ein reines Gnadengeschenk unseres Fürsten, die wir mit Dank annehmen müssen, und jede Verfassung müßte uns genehm sein, und wäre sie auch noch viel schlechter, als die octroirte Charte vom April. Ja, ich gehe noch weiter, ich frage Sie, warum bemühen wir uns überhaupt, eine Constitution zu machen? überlassen wir das dem Willen Gottes und der Gnade Gottes, und Sie wissen, meine Herren, "was Gott thut, es ist wohl gethan!" (Heiterkeit.) Es ist nicht zu leugnen, diese Ansicht ist ganz christlich, sehr christlich; aber ich will ihr eine andere entgegen stellen, die nicht minder christlich ist; es ist dies die Lehre von der freien Selbstbestimmung der Menschen und der Völker. Gott hat dem Menschen den freien Willen gegeben, sein geistiges und materielles Wohl nach seinem besten Wissen, nach seinen Kräften zu fördern. Er ließ uns alle gleich frei geboren werden, er schuf weder Herren noch Knechte; wohl gab er uns aber die Freiheit, uns im Vereine zusammenzufinden, in Gesellschaften, in Staaten und Jemand über uns zu setzen, auf daß er über uns herrsche. Der Ursprung jeglicher Gewalt, jeglicher Herrschaft, in sofern er ein rechtlicher ist, liegt nur in dem Willen der freien Menschen, er liegt auch im Staate in dem Willen der freien Völker, welcher sich ursprünglich manifestiert hat, entweder durch die freie Wahl eines Fürsten, oder aber durch die stillschweigende Anerkennung desjenigen als Führer, welcher sich im Rathe als der Weiseste, im Kriege als der Tapferste, bewiesen. Die Gewalt, meine Herren, ist kein Rechtstitel; wer sich auf die Gewalt beruft, der gibt auch zu, daß man ihm eine Gewalt entgegensetzen, und dieses sein Recht jeden Augenblick wieder nehmen könne. Ein Fürst, der sich auf seine Gewalt beruft, ist ein Despot; ein Fürst, der sich auf den freien Willen seiner Völker stützt, der von dem Gesamtwillen seines Volkes getragen wird, der ist ein wahrer, ein freier Fürst. (Beifall.) Wenn wir zurückgehen, auf den Ursprung der Staatsgewalten, so sehen wir, daß der Wille der Völker, auch historisch die Grundlage der meisten Staaten ist. Nennen Sie es Vertrag, nennen Sie es, wie Sie wollen, die Sache bleibt immer dieselbe, die Herrschaft entstand durch das Zugeständniß der einzelnen freien Menschen, durch Übertragung der freien Völker an die Fürsten. Wenn die alten Deutschen ihre Fürsten auf ihren Schildern erhoben, wenn die alten Saven im versammelten Volkstage durch freudige Acclamationen den Mann ihres Vertrauens zum Throne beriefen, war dieß nicht eine Übertragung von Seiten des Volkes, war das nicht ein Vertrag, daß der so erwählte Fürst herrschen solle nach den althergebrachten Rechtsgewohnheiten des Volkes, nach den Volksrechten? Es ist also immer und immer ein Vertrag zu Gründe gewesen. Nicht jeder Vertrag verlangt eine schriftliche Urkunde, eine Charte. Er besteht ohne sie, nicht minder zu Recht. Jene Wahrheit, wenn sie, auch noch so viel bestritten wird, sie wird deßhalb doch immer fest bleiben; die Gewalten des Staates sind entstanden durch den Willen des Volkes, sie bestehen nur zu seinem Wohle und sie bestehen nur durch das Volk. Alle Theorien, die da gegen diese Wahrheit ankämpfen, sie haben sie nicht Wegraisonnieren können. Meine Herren, diese Wahrheit, sie steht so herrlich da auf dem Firmament der Vernunft, so leuchtend und glänzend, so erhaben, wie die Sonne, und eine ministerielle Erklärung wird diese Sonne nicht so leicht verdecken, wie man auf einer alten Kulisse den Mond verkleben kann mit einem Fetzen Papier. Es geht mit dieser Wahrheit so, wie mit der alten Wahrheit, daß die Erde um die Sonne sich bewegt. Auch diese Wahrheit ist von den gestrengen Obrigkeiten, den geistlichen und weltlichen bestritten worden, Galilei würde deßhalb für einen Narren erklärt und ins Gefängnis geworfen, er mußte sogar diese Wahrheit abschwören. Ich gebe zu, meine Herren, wenn wir diesen Grundsatz in die Constitution aufnehmen, man wird ihn darin streichen können, aber wir werden mit Galilei sagen: e pur sei muove. (Lachen.) Meine Herren, diese Wahrheit ist keine hohle Schultheorie, diese Wahrheit ist inhaltsschwer und folgenreich für das praktische Leben. Zwar ist sie von den Fürsten oft und arg verhöhnt worden. Sie haben die Rechte der Völker mit Füßen getreten, sie haben, unter Berufung auf ihr legitimes Erbrecht sich angemaßt, die Völker nach ihrer Willkür beherrschen zu können. Sie haben die Völker, ich möchte sagen herausgefordert zu dem Beweise dieser Wahrheit, und sie haben es schwer büßen müssen! Meine Herren, wenn ein gesamtes Volk sich einmütig erhebt in der ganzen Majestät seines Zornes, welcher Sterbliche mag dann hintreten und sagen: Ich bin dein geborner Herr, mir hast du zu gehorchen. (Beifall.) Meine Herren, der Groll der Völker ist ein mächtiges Gewitter, bei seinem Hauche wanken die Throne, es fallen die Kronen von den Häuptern der Gesalbten, und wieder gewaltige Sturmwind die uralte Eiche, so erfasst er den uralten Herrscherstamm, er reißt ihn heraus aus dem Leben einer Nation, in dem er Jahrhunderte lang gewurzelt, und trägt ihn in die weite Ferne, wie ein leichtes Weidenrüchchen! Und von dem Tage an heißt diese Ruhe: der Prätendent. Meine Herren, wer könnte bei Erscheinungen von so überwältigender Überzeugungskraft noch behaupten, daß die Gewalt nicht vom Volke ausgehe? (Bravo.) Man hat weitere Gründe gegen diese Ansicht vorgebracht; man hat uns gesagt: es widerspreche dieser Grundsatz der Geschichte der letzten Tage; der Monarch habe, bis dahin im unbeschränkten, im vollkommenen Besitze aller Souveränitätsrechte, einen Theil derselben aus freien Stücken an das Volk abgetreten, das Volk habe seine Gewalt von dem Fürsten erhalten. Ja, meine Herren, ich bin weit entfernt, die Pflicht der Dankbarkeit gegen


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