den gütigen Monarchen außer Acht zu lassen, ich weiß, daß Kaiser Ferdinand seine Machtvollkommenheit aus freien Stucken mit seinen Völkern getheilt hat, ja, daß er es gethan, ohne einer überwiegenden Gewalt zu weichen. Ich glaube aber deßhalb noch nicht, daß wir darauf keinen Anspruch gehabt haben; oder könnten Sie wirklich im Ernste glauben, wir hätten nie ein Recht gehabt, die Pressfreiheit, das Assoziationsrecht zu verlangen? wir hätten nie ein Recht gehabt, einen Antheil an der gesetzgebenden Gewalt zu verlangen? Sie sehen, meine Herren, diese Geschenke sind keine bloßen Geschenke, sie sind nur die Anerkennung unbestreitbarer Volksrechte. Man hat sich auf den historischen Boden gestellt, und aus diesem das Souveränität Recht der Krone zu deriviren gesucht Nun gut, auch ich will mich auf den historischen Boden stellen. Die Geschichte der Monarchie ist noch nicht alt, sie datirt sich erst vom Jahre 1804 her, ja, wenn wir es strenge nehmen, so haben wir bisher kein einiges Österreich gehabt, es soll ja eben erst gegründet werden. Wenn wir also die Geschichte von Österreich besprechen wollen, so müssen wir auf die Geschichte seiner einzelnen Stämme seiner einzelnen Länder zurückgehen. Hier fallen uns nun vor Allem zwei große Landercomplexe in die Augen. Es ist der Länder Komplex der ungarischen, und jener der böhmischen Krone. Meine Herren, ich glaube, es wird hier Niemand bezweifeln, daß die Souveränität in Ungarn bisher nicht im aus schließlichtem Besitze des Herrschers war, daß sie der Monarch mit dem Reichstag getheilt hat, und Sie Alle wissen, daß die Monarchen von Ungarn ihre Krone auf dem Felde Rákos, aus den Händen des Volkes erhalten haben. Sie wissen nicht minder, daß auch die böhmischen Lander, Böhmen, Mahren und Schlesien früher ein Wahlreich gebildet haben. Das Volk von Böhmen hat seinen ersten Fürsten Przemysl, den Stammvater seiner königlichen Dynastie der Przemisliden, welcher im Hause Habsburg in der weiblichen Linie noch fortblüht, vom Pfluge zum Throne berufen Kaiser Ferdinand der Erste und Kaiser Ferdinand der Zweite hatten das Recht zur Krone von Böhmen einer Wahl zu verdanken Übergehen wir nun zu Galizien, auf Grundlage welcher Anspruche Besitzt Österreich dieses Land? Meine Herren, als man von Galizien Besitz nahm, hat man es gethan aus Grundlage der Auspruche der Krone Ungarns auf das alte Rothrussen (Czerwona Rus) Von den westlichen Theilen des Königreichs hat man Besitz genommen, unter Berufung der Ansprüche der Krone Böhmens auf ihre Lehen Herzogtümer Zátor und Auschwitz Ich will hier die Stichhaltigkeit Dieser Rechtsanspruche nicht der Beurteilung unterziehen, ich nehme sie so, wie sie sind, wenn nun Österreich in Besitz von Galizien gekommen ist, auf Grundlage der Ansprüche auf sie, als Appertinenzen der Krone von Ungarn und Boomen, so bat ja die Souveränität in demselben auch keine andere Quelle haben können, als die welche sie in Ungarn und Böhmen hatte Wen man aber Galizien betrachtet als einen Theil des alten Königreichs Polen, so werden Sie auch da die Quelle der Souveränität nicht anderswo suche können, als in dein Volkswillen Sie wissen, meine Herren, daß man mit der Souveränität des Volke im alten Königreiche Polen sogar einen Luxus getrieben hat Man hat daselbst nicht bloß die Souveränität des Gesamtvolkes, man hat sogar die Souveränität eines jeden einzelnen Edelmannes durch das zugestandene Nie pozwalam anerkannt. Und ich glaube, nach diesem Vorgange durften Sie wohl nicht bezweifeln, daß auch in Polen die Souveränität beim Volke gewesen sei Ich brauche nicht anzuführen, daß Siebenburgen sich im gleichen Verhältniß zum Monarchen befindet, wie Ungarn Ich brauch nicht anzuführen, daß das Volk der Serben auf Grundlage seiner pacta conventa mit dem Haus Österreich, von seinem Lande Besitz genommen unter der Versicherung der Autonomie, in dem zu erobernden Landstriche. Ich brauche nicht anzufahren, daß die Königreiche Croatien, Slawonien und Dalmatien, durch freien Anschluss an die Krone von Ungarn gekommen sind Es wird Ihnen bekannt sein, daß Triest mit seinem Gebiete und das Litorale sich freiwillig der österreichischen Dynastie untergeordnet habe, und wenn, meine Herren, in Kärnthen bei der Thronbesteigung eines Fürsten der Bauer hinzutrat und dem Fürsten einen Schlag versetzte, so ist darin, glaube ich, eine genug klar Andeutung, daß die Machtvollkommenheit auch dort ursprünglich vom Volke ausgegangen.
Meine Herren, dieser historische Beweis ließt sich fast in allen Ländern der Monarchie führen selbst in den alten österreichischen Ländern Ich er innere Sie, daß ja auch die Österreicher die Herzogskrone von Österreich dem ersten böhmischen Könige Ottokar und später Rudolph von Habsburg angetragen haben Woher kommt also in Österreich die Souveränität, das Erbrecht für die Dynastie Nicht genug daran, es ist diese Souveränität der Krone sogar in dem alten absoluten Regime nicht vollkommen unbeschrankt gewesen, das beweist das Steuerbewilligungsrecht, welches die Stande fast aller Länder der Monarchie gehabt haben. Namentlich ist diese Souveränität an den Monarchen in den böhmischen und ungarischen Ländern gar nie unbedingt übertragen worden, sondern nur beding auf die Zeit der Existenz der Dynastie Denn es ist ein, diesen Völkern grundgesetzlich vorbehaltend es ist von den Fürsten beschworenes Recht diesem Volker, nach dem Aussterben der Dynastie, sich ihr Fürsten selbst zu wählen Nun, meine Herren, man wird mir vielleicht einwenden, es sei dieses alles nichts, als eine historische Wahrheit, und eine solche gehöre nicht in die Grundrechte. Ja wohl, ein historische Wahrheit aber eine Wahrheit, die sehr wichtige, praktische Folgen hat, eine Wahrheit, welche auszusprechen wir für nöthig gehalten. Meine Herren, erwägen Sie es wohl, durch die Aussprechung dieses Principes befestigen wir erst eigentlich die constitutionelle Monarchie. Hierdurch geben wir der Souveränität des erblichen Monarchen erst einen rationellen, einen gültigen Rechtstitel. Stützen Sie auf das "von Gottes Gnaden", dann stützen Sie auf den Aberglauben; stützen Sie aber auf das Erbrecht, so haben Sie auf etwas gestellt, was nicht besser ist, Sie haben auf Sand gebaut. Denn, meine Herren, das Erbrecht läßt sich selbst im Naturprivatrecht nicht erweisen, es muß erst durch die positive Gesetzgebung begründet werden. Wie viel weniger wird es sich aus dem Vernunftrechte nachweisen lassen, daß Jemand das Recht habe, kraft seiner Geburt in absoluter Machtvollkommenheit über ein Volk, auch gegen dessen Willen zu herrschen. (Bravo.) Wenn wir aber erklären, daß die constitutionelle Monarchie, die Souveränität des Monarchen im freien Willen und der Selbstbestimmung seiner Völker ihren Grund haben, so haben wir ihr erst einen rationellen Rechtsboden gegeben. (Bravo.) Ein zweiter Grund, warum es nöthig und wichtig ist, dieses Princip auszusprechen, hat schon der Abgeordnete von Saaz angedeutet. Wenn wir annehmen, daß alle Gewalten beim Volke ursprünglich gewesen sind, und von dem Volke an den Monarchen übertragen wurden, so kann der Monarch nicht mehr Rechte haben, als ihm in der Verfassungsurkunde zugewiesen sind. Im Zweifel, wem eine Gewalt zukomme, muß angenommen werden, daß sie noch bei dem Volke verblieben sei, wenn man den Beweis der Übertragung nicht führen kann. Das sind die wichtigsten Gründe, welche es nöthig machen, dieses Princip ausdrücklich auszusprechen. Meine Herren, man hat darauf hingewiesen. daß es nicht die Ansicht der Krone sei, welche hier im Paragraphe ausgesprochen ist. Meine Herren, es scheint, daß sich die Ansicht der Krone sehr ändert. Ich erinnere Sie, meine Herren, daß über die Interpellation des Herrn Abg. Borrosch in der vollen Reichsversammlung, Erklärungen abgegeben worden sind, die dieses Princip anerkennen, ich erinnere Sie, daß das frühere Ministerium, und zwar durch den Mund des gegenwärtigen Ministers Bach zu wiederholten Malen ausgesprochen hat, man wolle die demokratisch constitutionelle Monarchie. man anerkenne die Majestät des Volkes auf gleicher Stufe mit jener des Thrones. (Anhaltender, stürmischer Beifall.) Was kann nun dieß Wort von der demokratischen Monarchie anderes bedeuten, als, daß der Monarch seine Machtvollkommenheit, als aus dem Volke hervorgehend, anerkennen wolle, daß er nur durch und für das Volk herrschen wolle. War das nicht die Ansicht des Ministeriums, dann ist ja dieser Ausdruck gelinde gesagt, ein bloßer Euphemismus, wenn man bei diesem Worte die Meinung hatte, daß die 38 Millionen Staatsbürger Österreichs kein anderes Recht haben sollten, als daß die Majestät des Volkes die Brodsamen aufzulesen hätte, welche von der reichbesetzten Tafel der Erbsouveränität herabfallen würden. (Beifall) Meine Herren, die Ansicht des gegenwärtigen Ministeriums, kann für uns nicht entscheidend sein. Das nächste Ministerium wird vielleicht eine andere haben, die Meinung des gegenwärtigen Ministeriums hindert auch nicht, die wahre Überzeugung des constituirenden Reichstages auszusprechen. Meine Herren, durch das kaiserliche Manifest vom 16. Mai ist das Recht zur Constituirung Österreichs, an die Völker Österreichs übertragen worden; zu diesem Behufe sind die Vertrauensmänner dieses Volkes in den constituirenden Reichstag berufen worden, auf daß sie nach ihrer Einsicht und ihrer besten Überzeugung eine Verfassung geben. Seine Majestät hat in einem späteren Manifeste erklärt, er wolle der überwiegenden Meinung seiner Völker nicht vorgreifen, nicht wie das gegenwärtige Ministerium. (Großer Beifall.) Wir haben sogar die Erklärung der Krone, welche uns durch den Mund des Ministers Doblhoff zu Theil wurde, daß Seine Majestät Hand in Hand gehen wolle mit den Wünschen seiner Völker, und daß die Verfassung durch den constituirenden Reichstag festzustellen sei. Meine Herren, dieses Mandat, diese Vollmacht ist nie und nirgends zurückgenommen worden; sie besteht noch immer zu Recht. Wir haben das Recht und die Pflicht, unsere Überzeugung nicht zu verhehlen, sondern sie so auszusprechen, wie sie ist. Ich kann es nicht glauben, daß die Krone einer Überzeugung, welche die gesammte Kammer ausspricht in ihrer eminenten Majorität, entgegentreten könnte. Und wenn ich dieses mein Vertrauen ausspreche, berufe ich mich auf das wiederholt gegebene kaiserliche Wort, auf jene Erklärung der Krone, die durch das Ministerium Doblhoff gegeben wurde; und sollte es dennoch geschehen, so liegt darin, daß sich die Krone über den Ursprung ihrer Machtvollkommenheit in einem Irrthum befindet, noch immer kein Grund für uns, die freien Vertreter des Volkes, ihr in diesem Irrthum zu folgen. (Beifall.) Wir haben, meine Herren, von unserm Volke den Auftrag erhalten, die Constitution festzustellen, ohne Rücksicht auf die Beistimmung oder Nichtbeistimmung eines Ministeriums; würden wir darauf Rücksicht nehmen, dann würden wir unserem Mandate geradezu untreu werden. Meine Herren, ich bin weit entfernt, Unmögliches oder Utopischenverlangen zu wollen, ich verkenne den Boden nicht, auf dem wir stehen. Ich weiß sehr wohl, daß unser Mandat nicht weiter geht, als dahin, eine constitutionelle Monarchie zu constituiren, aber ich weiß auch, daß der im §. 1 ausgesprochene Grundsatz diesem Mandate nicht entgegenstehe, daß dieser Ausspruch mit dem Principe einer constitutionellen Monarchie sehr wohl vereinbaulich ist. Ja, ich weiß, und glaube es bewiesen zu haben, daß gerade dieser Grundsatz erst den wahren Grund für eine wahrhaft freie Verfassung, für eine wahre Constitution darbiete. Meine Herren, die Krone hat die octroirte Verfassung zurückgenommen, sie hat sie zurückgenommen, auf daß eine neue gegeben werde, nach dem Wunsche der Völker. Wenn aber jetzt das Ministerium durch Influencirung der Deputaten die Kammer dahin bestimmen sollte, die Constitution nur nach seinem Wunsche zu geben, dann würde ja die Krone unwürdiger Weise Versteckens spielen mit dem Volke, dem sie doch zugesagt hat, ihm die Constituirung der Monarchie durch seine Vertreter zu überlassen, während sie ihm aber jetzt diese aufdringen würde. Wir aber würden das Vertrauen unserer Committenten verscherzen, wenn wir nicht nach unserer freien Überzeugung vorgehen wollten, sondern nach der Ansicht des Ministeriums. Wir haben doch unsere Mandate nicht bekommen, um ministerielle Ordonnanzen zu Copisten. Würden wir das thun, so würde unsere Würde wahrlich selbst nicht viel höher stehen, als die eines Büttels beim löblichen Magistrate, welcher die Beschlüsse, die der gestrenge Rath in geheimer Sitzung gefaßt hat, dem Volke proclamiren. (Beifall.) Meine Herren! Ich bin nicht gesonnen, das Gewicht der politischen Ereignisse der letzten Zeit zu leugnen. Ich weiß sehr wohl, daß ein 6. October hinter uns liegt mit allen seinen traurigen Consequenzen. Ich weiß aber auch, daß deßhalb unser Recht nicht um ein Haar geschmälert worden ist; ich weiß, daß wir deßhalb noch immer ein constituirenden Reichstag sind. Ich muß noch auf einen Grund kommen, der viele Mitglieder zu bestimmen scheint, ich muß es sagen, leider zu bestimmen scheint; es ist der: daß einem Beschlusse, wenn er gefaßt würde, in dieser Art, wie ihn der Constitutionsausschuß vorschlägt, die Sanction nicht nur verweigert werden würde, ja man trägt sich mit der Sage herum, daß sogar der Reichstag aufgelöst werden würde. Ich glaube, meine Herren, nicht daran, daß man wiederholt gegebene feierliche Zusagen zurücknehmen wird; ich sag´ es frank und frei heraus, es wäre dieß ein Treubruch, dessen ich unsere Krone nicht für fähig halte. (Großer Beifall.) Wenn es aber dennoch geschähe, nun wir haben keine Bajonette zu unserm Schütze, wir werden weichen, weil wir weichen müssen. Wir werden uns nicht ängstlich klammern an diese unsere Sitze, wir werden sie frohen Mutes verlassen, aber wir werden das Bewußtsein mitnehmen, daß wir nach Kräften unsere Pflicht gethan, daß wir den Rechten, der Souveränität des Volkes nichts vergeben haben. (Stürmischer Beifall.) Können wir nicht mehr die wahren, die freien Vertreter des Volkes sein, dann werden wir es auch unter unserer Würde halten, unter der Maske von solchen die Marionetten eines Ministeriums abzugeben.
Meine Herren! Warum sollen, warum wollen wir eine Wahrheit nicht aussprechen, die wir alle im Herzen tragen, von der wir, ich kann es sagen, fast alle überzeugt sind. Sprechen wir sie nicht aus, dann, meine Herren, sind wir Gleisner, denn wir sprechen nicht die Wahrheit. Sprechen wir sie aus, und man streicht sie, die Krone sanctioniren sie nicht, nun, meine Herren, die Wahrheit bleibt doch immer fest, und wir haben unsere Pflicht erfüllt, sie auszusprechen. Thun wir es nicht, dann tragen wir die Auflehnung gegen eine Verfassung, die das nicht enthält, was unsere Überzeugung verlangte, wir tragen die Revolution fort und fort in unserem Herzen. (Beifall.) Sollen wir, meine Herren! diese Wahrheit verschweigen, sollen wir gegen unsere Überzeugung vorgehen, sollen wir eine servile Verfassung machen, aus lauter Furcht, aufgelöst zu werden? Meine Herren, was kann uns nach der Auflösung denn Ärgeres widerfahren, als daß wir eine illiberale Verfassung bekommen. Eine öffentlich octroyirte, statt einer geheim octroyirten. Die Sache bleibt sich gleich! Wir werden es nicht thun, wie jener Kleinmütige, der aus bloßer Furcht, daß er vielleicht, möglicher Weise, erschossen werden könnte, sich selbst entleibte. (Heiterkeit.) Sollen wir eine illiberale, sollen wir eine Verfassung bekommen, die nicht mit unserer Überzeugung übereinstimmt, ist dieß die Absicht der Krone nun dann mag die Krone sie selbst machen, dann mag auch die Krone und das Ministerium den Völkern Österreichs gegenüber die Verantwortung derselben auf sich nehmen. (Beifall.) Wir aber wollen uns nicht mit fremden Federn schmücken, aber auch nicht zu einem fremden Machwerke unseren Namen hergeben. (Beifall.) Ist uns das Loos beschieden, nun, so mag es uns treffen. Soll der Reichstag nicht mehr seine wahre Überzeugung frei aussprechen können, dann ist es für ihn besser, er werde aufgelöst, es ist besser, er wird vor aller Welt erschlagen, und öffentlich zu Grabe getragen, als er wird durch Korruption und Influencirung seines Kredits beraubt, und durch erkaufte Journale vergiftet, (Großer, anhaltender, sich wiederholender Beifall von der Rechten, Linken und einem Theile des Centrums.) Meine Herren, aber ich wiederhole es nochmals, ich glaube es nicht, daß der Reichstag aufgelöst werde, unsere Krone ist ehrlich. Man wird ein gegebenes, kaiserliches Wort nicht brechen. Man berufe sich nicht auf andere Länder, man wende mir nicht ein, daß dieß ja in einem anderen Lande auch geschehen ist. Meine Herren, man hat in diesem andern Lande gleich nach den Befreiungskriegen das Versprechen gegeben, eine Constitution zu geben, man that es nicht, und darüber ist das königliche Wort in ganz Europa zum Spotte geworden. Ich hoffe unser Ministerium wird nicht daraus anrathen, wird es nicht dahin kommen lassen, daß auch das kaiserliche Wort von Österreich zum Spotte in Europa werde. (Bravo, Bravo!) Meine Herren, das Haus Habsburg hat in stürmischen Perioden sich aufrecht erhalten; es hat Vieles verloren, aber e i n Gut hat es unverletzt erhalten, es ist der Ruf der Ehrlichkeit, und diesen wird und darf es auch jetzt nicht brechen. (Großer Beifall.) Ich sage weiter, man wird den Reichstag nicht auflösen, denn die Krone ist klug, sie weiß sehr wohl sie würde dadurch das Vertrauen der Völker verscherzen, und zwar das Vertrauen derjenigen Völker, die hier nicht vertreten sind, weit mehr noch, als derjenigen, die uns hierher geschickt haben. (Anhaltender Beifall.)
Meine Herren, diese Völker, die jetzt mit ihrem Gut und Blut sich die Freiheit erworben haben, die Völker, die eine Constitution, den Antheil an der Souveränität schon seit Jahrhunderten besessen haben, von diesen kann man nicht sagen, man schenke ihnen einen Theil der Gewalt aus kaiserlicher Gnade. Meine Herren, verjagt man die Vertreter des Volkes aus diesem Saale, dann wird man Mühe haben die Vertreter jener Völker zu einem zweiten allgemeinen Reichstage einzuladen, dann aber, meine Herren, wird es auch eine vergebliche Mühe sein, ein einiges und starkes Österreich zu constituiren. (Großer Beifall rechts und links.) Ich sage endlich noch eins, man hat zu diesem Schritte kein Recht, die Krone hat das Recht zur Constituirung der Monarchie an die Vertreter des Volkes übertragen, nimmt sie dieses Recht zurück, so ist dieses eine Auflehnung gegen die Grundlage der Verfassung des Reiches, wie sie jetzt schon besteht, zu Rechte besteht, und eine solche Auflehnung gegen die schon zu Recht bestehende Verfassung, meine Herren, sie wäre ein gefährlicher Schritt; durch diesen Schritt würde die Krone selbst leichtsinnig den Rechtsboden verlassen, und auf den Boden der Gewalt treten, und dieß ist der Boden der Revolution. (Beifall.) Darum, meine Herren, rufe ich hier den Räthen der Krone zu: "Videant consules, ne quid detrimenti respublica capiat!
(Anhaltender, stürmischer Beifall.)
Präs. Aus Anlaß der Debatte über den 1. §. des Constitutionsentwurfes sind mir 4 Anträge überreicht worden. Darunter auch der Antrag des Herrn Abg. Trojan, der die Vertagung des Paragraphes zum Zwecke hat. Er ist zurückgenommen worden. (Beifall.) Es bleiben daher 3 Anträge zurück, nämlich der Antrag des Abg. Ullepitsch. Der auch die nöthige Unterstützung erhalten hat. Er lautet: "Der §. 1 des Entwurfes der Grundrechte fei als nicht hierher gehörig wegzulassen, und mit der Textirung der Bestimmungen über die Theilung und Ausübung der Staatsgewalten, der mit dem Entwurfe der übrigen Theile der Constitution betraute Ausschuß zu beauftragen. '' Dann der Antrag des Abg. Schuselka, der gleichfalls unterstützt ist:
"Alle Staatsgewalten gehen vom Volke aus, und sind in der constitutionellen Monarchie zwischen dem Monarchen und dem Volke getheilt. ' Ferner den Antrag des Abg. Vacano, der beabsichtigt, das Minoritätsvotum zum Beschlusse des hohen Reichstages werden zu lassen. Es soll dem 1. §, der gegenwärtig beantragt wird, nachstehende Bestimmung als §. 1 vorausgeschickt werden: "Die Aufgabe des Staates ist der Schutz der Rechte, die Förderung des Gesamtwohles. Die Ausübung der Rechte jedes Einzelnen findet in den gleichen angebornen Rechten jedes Andern und in dem Staatszwecke die natürliche und notwendige Beschränkung. Die einzelnen Staatsbürger übertragen von der Gesammtheit ihrer Rechte so viel an den Staat, als zu diesem Zwecke nothwendig ist. " Ich bin des Erachtens, daß diese Anträge in nachstehender Ordnung zur Abstimmung kommen. Zuerst ist der Antrag des Abg. Ullepitsch, welcher ein Vertagungsantrag ist, dann der des Abg. Schuselka, der eine Änderung des Paragraphes selbst beabsichtigt, zur Abstimmung zu bringen und endlich der Antrag des Abg. Vacano, der einen Zusatz bildet, welcher dem eigentlichen Paragraph vorauszuschicken wäre. Es ist mir ferner ein Antrag in Betresst der Abstimmungsart überreicht worden, nämlich, damit sowohl über den §. 1 der Grundrechte, so wie über die Verbesserungsanträge durch Kugelung abgestimmt würde. (Viele Stimmen: Nein.) Wird der Antrag auf die Kugelung unterstützt? Er bedarf einer Unterstützung von hundert Personen. (Wird nicht zureichend unterstützt.) Ich bringe den Antrag des Abgeordneten Ullepitsch zur Abstimmung. Der Antrag lautet: "Der §. 1 des Entwurfes der Grundrechte fei, als nicht hierher gehörig wegzulassen, und mit der Textirung der Bestimmungen über die Theilung und Ausübung der Staatsgewalt, der mit dem Entwurfe der übrigen Theile der Constitution beschäftigte Ausschuß zu beantragend Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen, wollen aufstehen. (Es geschieht.) Es ist die Majorität. Dadurch erscheint meines Erachtens der Antrag des Abg. Schuselka erledigt. Nunmehr erlaube ich mir die Frage an den Herrn Abg. Vacano zu stellen, ob er seinen Antrag zur Abstimmung gebracht wissen will? (Wird zurückgezogen. Ruf: Schluß der Sitzung.) Wird der Antrag auf den Schluß der Sitzung unterstützt? (Ja!) Die Tagesordnung für morgen dürfte die für den heutigen Tag sein, weil ich glaube, daß Freitag die Sitzung für anderweitige Sachen abzuhalten sei. Die morgige Sitzung ist um 10 Uhr; die heutige erkläre ich für geschlossen. Schluß um 2 1/4 Uhr.
Kremstier. Aus der k. k. Hof und Staatsdruckerei.