Úterý 9. ledna 1849

Der Satz des § 1 der Grundrechte leidet vor allem an dem wesentlichen Fehler, daß er nicht auf den Platz gehört, wo er steht. Wir wollen ja, wie der Berichterstatter über die Grundrechte gestern sehr türessend bemerkt hat, kein erschöpfendes System über die staatsbürgerlichen Grundrechte aufbauen, wollten wir ein solches, dann müßten wir auch die uns von einem Mitgliede in Vorschlag gebrachte Systematik oder eine andere über die Grundrechte feststellen, und ihr eine Einleitungstheorie vorausschicken, da wir noch kein constitutionell durchgebildetes Publikum hinter uns haben. Wir wollen aber dieses nicht, wir wollen vielmehr in dem Kapitel über die Grundrechte jene Rechtsansprüche des österreichischen Staatsbürgers gesichert wissen, welche nach der allgemeinen europäischen Praxis, nach dem Zeugnisse der Geschichte mit der Regierungsgewalt am häufigsten zu collidirt pflegen, welche mit ihr am leichtesten collidirt, entweder weil die Regierungsgewalt überhaupt zuweilen dem Volke feindlich entgegen zu stehen pflegt, oder weil selbst eine redliche Regierungsgewalt öfter in den Händen solcher Machthaber liegt, welche es bequemer finden, statt die Bedürfnisse und Wünsche des Volkes zu studiren und zu belauschen, sie nach einem bequemen Schnitte zu modeln und zu meistern. Sehen wir, meine Herren, auf die wichtigsten, sehen wir auf jedes in den Grundrechten enthaltene specielle Recht, so müssen wir uns Glück wünschen, deren Darstellung durch den Constitutionsausschuß im Wesentlichen so getroffen zu haben, daß sie durchaus volksthümliche, daß sie im Stande sind, dem schlichtesten der österreichischen Staatsbürger in kurzer Zeit geläufig und eigen zu werden, daß es solche Rechte sind, welche das gesammte österreichische Volk wahren wird, wie das Auge im Klopse. Das Volk wird schon nach der kurzen Übersicht dieser Rechte, und so mehr nach dem factischen Besitze derselben im practischen Leben sie wahrhaft schätzen lernen, und durch dieselben bald dahinterkommen, daß das Volk nicht der Regierung sondern die Regierung des Volkes willen da ist Nun, meine Herren, ebenso, wie sich alle diese Grundrechte, diese gemein verständlichen, ich möchte sagen, diese göttlichen Rechte vereinbaren lassen unter dem Grundsatze: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus;" ebenso und noch viel leichter lassen sie sich vereinbaren unter dem einfachen Begriffe: Mensch und Staatsbürger,  vermeiden wir daher, was in jeder Constitution möglichst vermieden werden soll: irgend einen Grundsatz obenan zustellen, der dem Volke nicht recht verständlich und obendrein noch, wie der gegenwärtige, sehr mitdeutbar ist. Meine Herren, daß dieser Grundsatz sehr mißdeutbar ist, nicht eben für mich, denn Sie sehen, ich verstehe ihn, sondern für das Volk im Allgemeinen, dafür haben wir den eklatantesten Beweis darin, wie sehr derselbe in der uns vorliegenden Erklärung des Ministeriums mißdeutet worden ist. Es heißt darin:., Unter dem Banner dieser Theorie, die nach dem vorliegenden Commissions  Antrage an die Spitze der Verfassung gestellt werden soll, würden die Gesetze verletzt, den Vollzugsorganen offener Widerstand entgegengesetzt, unter ihrem Banner würden die Begriffe der Menge verwirrt, die Straßen zum Schauplatze wilder Ausschweifung gemacht, wurde das edle Blut des Grafen Latour vergossen." Damals, meine Herren, als dieses geschah, stand dieser Grundsatz noch nicht oben an der Spitze der zu beratenden österreichischen Constitution.

Ich halte auch noch eine andere arge Mißdeutung für möglich und sogar durch die Erfahrung der neuesten Zeit bestätigt. Ich Jahre 1846, bei den Gräueln in Galizien, wo ein Theil des Volkes gegen den andern zu den schauderhaftesten Mordthaten gehetzt wurde, haben sogar einzelne irregeleitete oder bösgesinnte Regierungsorgane den Bauern auch einen solchen Satz gepredigt, um die galizischen Edelleute todtschlagen zu lassen. (Beifall.) Also, meine Herren, die Mißdeutung in dieser, die Mißdeutung in jener Richtung, sie ist bewährt, und sie soll uns davon abhalten, eine Gelegenheit leichtsinnig zu anderen eben so gefährlichen Mißdeutungen und Mißbräuchen zu geben. Doch ich fürchte eben nicht, daß dieser Satz, wenn er nicht einzeln herausgerissen ist, sondern oben anstehen wird an der Spitze der ganzen Verfassung, gar so gefährlich mißdeutbar sein wird; warum ?  er wird besser als durch jede Spezialinterpretation, durch die Constitution selbst commentirt und gehörig beschränkt; wohl aber fürchte ich noch eine andere schwache Seite, die dieser Paragraph hat. Entweder ist dieses Axiom wichtig, oder ist es nicht wichtig. Ist es nicht wichtig, meine Herren, so dürfen wir es ums Himmelswillen nicht dorthin stellen, wo wir unsere wichtigsten Schätze aufbewahrt wissen wollen. Ist es aber wichtig und so arg mißdeutbar, überdieß auch am wenigsten gemein verständlich, dann geben wir das wichtigste Stück unseres Problems, ja unsere Gesamtausgabe der Gefahr hin, daß das Volk selbst die Antastung eines solchen Grundsatzes am leichtesten hinnehmen, und einen solchen Satz in der Zeit des schwachen Augenblickes um den geringsten Preis hergeben wird.

Doch zum Glücke erscheint mir dieser Satz auch als ganz überflüssig; denn: entweder gelingt es uns, eine den Bedürfnissen der Völker entsprechende freie Verfassung zu beschließen, oder es gelingt uns dieses nicht. Ist die Verfassung entsprechend, so muß sie einfach, sie muß gemeinverständlich, sie muß am wenigsten mißdeutbar sein, und da, meine Herren, kommen wir wieder darauf, daß wir so viel als möglich und in jedem Capitel allgemeine Sätze zu vermeiden haben. Liberale Grundsätze über einzelne Details der Verfassung, als: über die Gliederung der Länder, über die Theilung der Gewalten, über die Volksvertretung, über die freie Presse, über die persönliche Freiheit und Association  dieß, meine Herren, sind die eigentlichen Verfassungsgrundsätze, das sind die ewigen Bestandtheile jeder freisinnigen Verfassung, nicht aber Grundsätze, die man entweder aus Unverstand leicht preisgibt, oder aus Unverstand arg mißdeuten kann. Wird aber, was wir nicht hoffen wollen, die Verfassung, die wir beschließen, den Bedürfnissen und Wünschen unserer Völker nicht entsprechen, verunglücken wir mit unserer Aufgabe, dann, meine Herren, wäre ein solcher Satz, der eine solche Wahrheit enthält, die größte Satire auf die Freiheit selbst. In der Politik, meine Herren, gibt es zwei Stadien: das eine ist die politische Klugheit, das andere ist die politische Weisheit. Nehmen Sie mir es nicht übel, und deuten Sie es nicht als Unbescheidenheit, wenn ich es wage, über politische Weisheit zu sprechen. Ich will mich nicht anmaßen eines Weisen, ich kann aber auch nicht in mir den göttlichen Funken verleugnen, den mir hierzu die Mutter Natur ebenso gegeben hat, wie jedem Andern. Die politische Klugheit, meine Herren, sieht sich um nach dem Standpunkte und nach dem Bedürfnisse des Augenblickes, und berechnet vor Allem, wenn sie einen Schritt nach Vorwärts thut, wen habe ich für mich, wen gegen mich.

Wenn wir unseren Standpunkt bei der vorliegenden Frage nach dem Jetzt ermessen, wenn wir uns nach den Hilfstruppen, die wir für dieses Argument für uns haben, umsehen, so wird es uns ungefähr so ergehen, wie den Wienern, als sie sich im October vom Stephansthurme nach dem allgemeinen Landsturme und den ungarischen Hilfstruppen umgesehen haben. Sehen wir uns aber um, wen wir gegen uns haben, so sehen wir wieder beinahe ganz dasselbe, was die Wiener vom Stephansthurme gegen sich sahen. Das, meine Herren, zeigt sich uns von dem Standpunkte der politischen Klugheit; doch ich rechne ihn da, wo es sich um die Sache der Freiheit handelt, eben nicht gar zu hoch an, sondern ich gehe höher auf den Standpunkt der politischen Weisheit. Dieser Standpunkt läßt uns den der Klugheit auch mit benützen; wenn wir aber weiter gehen, so müssen wir vor Allen uns in die Lage des Bedürfnisses, in die Lage der Reife unserer Völker, so recht hineindenken, was immer wir für sie und in ihrem Namen thun. Wir sind, meine Herren, nicht hierher entsendet worden, um die theoretisch liberalste aller europäischen Verfassungen für einen monarchischen Staat zu beschließen, sondern wir sind hierher entsendet worden, um ihnen die practisch beste Verfassung zu geben. (Beifall.) Wir sind hierher entsendet worden, um ja kein brauchbares Element der Gesellschaft leichtfertig von sich zu stoßen, um vielmehr Classen, Stände und Völker zu vereinigen, denen die Vereinigung im Polizeistaate unmöglich war. (Beifall.) Meine Herren, es ist hier sehr richtig von einem österreichischen Bewußtsein gesprochen worden, welches ein Kammermitglied in den Grundrechten vermißt hat. Ich kenne kein solches geschriebenes, anbefohlenes oder uniformiertes österreichisches Bewußtsein, ich kenne bloß den Grund zu seinem Entstehen in der Behaglichkeit, Sicherheit und Zufriedenheit der Völker in dein österreichischen Staatsverbande durch eine ihnen entsprechende freie Verfassung. Darauf Rücksicht zu nehmen, es möglich zu machen, daß alle österreichischen Völker, sowohl jene, die in der Entwicklung höher stehen, als auch jene, die ohne ihr Verschulden darin noch weit zurückgeblieben sind, sich an einander anklammern, daß sie Alle Hand in Hand gehen für die Sache der gemeinsamen Freiheit und glücklichen Fortentwicklung  das, meine Herren, ist unsere Aufgabe aus dem Standpunkte der politischen Weisheit. (Großer Beifall.)

Nun gestatten Sie mir noch ein Beispiel für meine Behauptung aus der vaterländischen Geschichte. Ich gehe weit in die Vergangenheit zurück, aber nicht weit auf den physischen Boden, wo wir jetzt stehen. Vor taufend Jahren, meine Herren, war in demselben Ländergebiete, unter demselben Himmelsstriche, wo wir jetzt die österreichische Verfassung berathen, eine andere politische, eine andere Weltidee im Gange; es war die Verbreitung des Christentums, die von hier in einen großen Theil des östlichen Europas zu den slavischen Völkern ausging. Dasselbe fand von Westen her Statt, hier durch den lateinischen, dort durch den griechischslavischen Ritus. Doch wie ganz anders hier und dort. Von Westen her drang das Christentum mit Blitzesschnelle, mit Feuer und Schwert zu den heidnischen Völkern, man sagte und predigte ihnen die schönsten Wahrheiten der christlichen Religion, lateinisch gesagt, ohne sich zu kümmern, ob sie es verstehen oder nicht; man hat so recht radical christlich ihre Tempel zerstört, ihre heiligen Haine niedergehauen, man hat Tausende von ihnen in Flüsse und Seen gesprengt, und sprach einen lateinischen Taufspruch über die Ertrunkenen. Hier, auf dem damals großmährischen Boden, ging man ganz anders zu Werke nicht radikal, sondern nach Maßgabe wahrhaft christlicher Liebe, man wählte die Mittel nach der politischen Weisheit. Man schonte und benützte dazu die Sprache, die Gebräuche und Sitten des Volkes; man ehrte seine Geschichte, und studirte seine Individualität. Dabei lehrte man die göttlichen Wahrheiten des Christentums, und ohne Feuer und Schwert, ohne gewaltsames Niederhauen der heiligen Haine, ohne pöbelhaftes Niederreißen der Tempel ist die christliche Idee hier auf dem practischen Wege echt christlicher Liebe bald zum Eigenthum des gesamten Volkes geworden. (Bravo.) Meine Herren, hier in der griechischslavischen Welt hat dieser weise, dieser gemessene, wahrhaft populäre, wahrhaft christliche Vorgang,  hier hat er nicht wie dort Heuchler und Jesuiten, er hat wahre Helden für das Christentum erzogen, und wäre es in der christlichen Kirche gebräuchlich, für das Märtyrerthum und den christlichen Heldenmuth so ganze Völker heilig zu sprechen, wie dieß mit einzelnen Individuen der Fall war, wahrlich, die Stämme der Südslaven, insbesondere aber die der Bulgaren und Serben müßten längst als heilige Völker im Kalender erscheinen. Diesen Absprung habe ich gemacht, um zu zeigen, wie eine weltbewegende große Idee, durch verschiedene Mittel gefördert, früher oder später zur Reife kommt, durch was für Mittel man vom wahren Wege ablenkt, oder auf demselben bleibt. Halten wird uns, meine Herren, diese Lehre fest, denn wir haben es nach taufend Jahren auf demselben Wege, zumeist unter denselben Völkern mit der Geltendmachung einer neuen Weltidee der Völkerverbrüderung und der politischen Freiheit zu thun. Ich bitte Sie zugleich, wenn meine Worte mit dem heutigen Tage nicht verhallen, meine heute geäußerten Grundsätze als meine Eröffnungsrede für meine gesammte Stimmung, im Interesse der österreichischen Constitution ansehen zu wollen. Meine Herren, wir haben einen gefährlichen, einen sturmbewegten Strom vor uns, auf dem wir dem Hafen des Friedens, dein Hafen des Völkerglückes zuzusteuern haben. Sollten wir Schiffbruch machen, so wollen wir es nicht durch unser Verschulden, auch nicht durch einen Fehler der Klugheit geschehen lassen. Machen wir ihn aber ohne unser Verschulden, dann werden wir uns die teuersten Güter, die man aus einem Schiffbruche retten kann, bewahren, wir werden mit dem Bewußtsein treu erfüllter Pflicht, mit ungetrübter Ehre und mit reinem Gewissen unser Volk wieder begrüßen können. (Beifall.) 

Abg. Kratochwill. Ich trage auf den Schluß der Debatte an.

Präs. Wird der Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt ? (Es geschieht.) Der Antrag wurde unterstützt, ich bringe ihn daher zur Abstimmung. Diejenigen Herren, die sich für den Schluß der Debatte aussprechen, wollen aufstehen. (Minorität) Die Reihe trifft nun den Abg. Klaudi.

Abg. K l a u d i. Ich verzichte auf das Wort.

P r ä s. Nun kommt der Abg Szábel an die Reihe.

Abg. Szábel. Meine Herren, es ist beinahe stereotyp zum Anfange einer jeden Rede geworden, über die Ministerial  Erklärung sich auszusprechen, und sich zu verwahren, daß man dadurch nicht terrorisirt sei. Ich, meine Herren, habe mich gegen diese Ministerialerklärung ausgesprochen, habe dagegen gestimmt, aber nicht aus dem Gefühle, daß ich mich dadurch irgend etwas hätte terrorisiren lassen, können (Bravo), sondern lediglich deßhalb, weil ich durch diese Erklärung die Würde, die Stellung der Kammer als eine constituirende verletzt seih, und durch die ministerielle Interpretation der kaiserlichen Proclamationen diese Stellung als in Frage gestellt erblickt habe.  Meine Herren, es wurde von dem sehr verehrten Vorredner aus Rücksichten der politischen Weisheit viel gewichtiges gesprochen; ich muß bekennen, daß ich auch eben aus Rücksichten der politischen Weisheit gewünscht hätte, bevor wir nicht die Grundrechte, also jene Rechte, welche die Freiheit wahrhast begründen und feststellen, berathen haben, daß die meritorische Debatte über diesen Paragraph nicht begonnen hätte, daß die Abstimmung über diesen Paragraph vermieden worden wäre; nachdem jedoch darüber die Debatte begonnen bat, kann ich nicht umhin, für den § 1 zu sprechen, meiner innersten Überzeugung folgend. (Beifall)

Meine Herren, die Minister haben die Proclamationen vom Mai und Juni interpretirt, wenn ich aber diese kaiserlichen Proclamationen ihrem ganzen Inhalte nach,  also nicht einzelne Sätze, wie man sie eben brauchen kann, herausreißend,  auffasse, wenn ich in den Geist dieser hochwichtigen Urkunden eindringe, so muß ich gestehen, daß sie in der Völkergeschichte einzig in ihrer Art dastehen, daß sie in Österreich einen Zustand begründen, welcher keinem früheren analog ist, und auf welchen die starren Staatsrechtstheorien, wenn sie sich nicht eben den gegebenen Verhältnissen anschmiegen, ihre Anwendung nicht finden können. Meine Herren, unsere Vergangenheit enthält aber außer diesen kaiserlichen Proclamationen noch etwas anderes, etwas Unleugbares, sie enthält die Revolution. Die Revolution, meine Herren, endete nicht mit diesen kaiserlichen Proclamationen, sie hat geistig in edlerer Art in den Völkern fortgedauert, und hat die Vertreter dieser Völker begleitet in die Hallen des österreichischen Reichstages (Beifall); diese geistige Revolution hat den Vertretern mit jenen Standpunkt angewiesen, welchen die kaiserlichen Manifeste nur stillschweigend oder unbestimmt voraussetzen lassen.

Wenn ich nun diese beiden Factoren unserer Stellung und Wirksamkeit auffasse, so stellt sich meiner Ansicht nach folgendes gegebenes Verhältniß in Österreich dar, nämlich: Die Völker Österreichs sind in ihr, ursprünglich jedem Volke unveräußerlich gehöriges Recht der Staatsgewalt eingetreten, unter dem Vorbehalte der Anerkennung des Fortbestandes der Krone und der D y n a s t i e. Ist diese Auffassung eine richtige, ist überhaupt der constituirende Reichstag eine Wahrheit, dann, meine Herren, muß der 1. §. seine Geltung finden, und er kann sie bei den von mir erwähnten gegebenen Verhältnissen auch finden ohne Gefährdung der Monarchie; ja, durch den 1. §. erhält die Monarchie jene edle, jene erhabene Geltung und Bedeutung, welche bei den sich entwickelnden Cultur und Gesinnungsverhältnissen Europas die einzig dankbare, ja, ich füge bei, die einzig haltbare ist.  Meine Herren ich bin für die Monarchie, und spreche dennoch für den Paragraph. Ich bin für die Monarchie, weil ich sie in den gegebenen Verhältnissen Österreichs für unentbehrlich und unvermeidlich halte. Allein, ich will die Monarchie auf jene Grundlage des Gesamtwillens bauen, auf welcher allein sie den keineswegs beendeten Zeitstürmen widerstehen kann. Ich will, meine Herren, daß sie auf dem Gesamtwillen fuße, ich will, daß die Pietät der Tradition in die Pietät der Liebe zum selbst geschaffenen Werke übergehe (Bravo), ich will, daß der Wille des Einzelnen momentan untergehend in dem Willen der Gesammtheit, darin seine Kräftigung, seine Verkörperung in edlerer Bedeutung wieder finde (Bravo.) Ein solcher Thron, welcher seine Kraft, welcher seine Rechte vom Volke empfangt, wurzelt auch tief im Volle; ein solcher Thron, meine Herren, wird durch alle Stürme der Zeit  (und die, gestehen Sie sich offen, sind in Aussicht) wird durch die Liebender Völker getragen werden (Bravo.)

Meine Herren, man befurchtet, daß der § 1 die Republik anbahne  ja, daß er die Republik ausspreche, noch mehr, daß er sogar die Anarchie proclamire; ich theile diese Befürchtung nicht, die gegebenen Verhältnisse, wie ich sie am Eingange meiner Rede bezeichnet habe, sichern die Regierungsform, und dann frage ich Sie, meine Herren, wird dieser Paragraph einzig und allein in der Verfassung dastehen ? werden die nachfolgen den, über die Staatsgewalten und ihre Theilung lautenden Paragraphe einer Mißdeutung nicht gründlich vorbeugen?

Was die Republik überhaupt betrifft, so bitte ich Sie, meine Herren, sich in Österreich mit ruhigem Gemuhte umsehen, und offen zu sagen, ob Sie die Monarchie gefahren halten. Wien als Ausgangspunkt der Bewegung blieb auch der Herd für alle nachfolgenden In den stürmischen Maitagen, als der Monarch seine Residenz zu verlassen für nöthig erachtete, als der Thron zeitweilig verlassen dastand,  w e r hat diesen Thron beschützt? Als man allgemein in der Monarchie die Monarchie für gefährdet hielt, wer hat die Krone beschützt? Der gefunden Sinn des Volkes, das in seiner Aufregung den Ersten, der vom Umsturze des Thrones sprach, aufhängen wollte. (Beifall)

Gehen wir weiter: Eine Presse, so ausgeartet, wie sie kaum die Entwicklungsperiode irgend eines Volkes kennt, die Association bis zu geheimen Clubs herabgewürdigt, haben das Volk demoralisirt, und unter diesen Auspizien sind die Octobertage herangekommen, Tage einer blutigen und, ich spreche es offen aus, verdammenswerten Anarchie, Tage, meine Herren, welche, wie die bittere Erfahrung lehrt, nicht für die Freiheit, sondern freiheitsmörderische genannt werden konnen; und in jenen Tagen gänzlicher Gesetzlosigkeit, in jenen Tagen blutiger Anarchie,  hat sich das Volkzug Sturze des Thrones erhoben? Nein.

Meine Herren, wo eine solche Achtung des monarchischen Principes vorhanden ist, da ist kein Boden für die Republik. (Bravo.) Wollen Sie die Republik vermeiden  und das mussen Sie, wenn Sie die Verhältnisse Österreichs erwagen,  dann, meine Herren, legen Sie die Grundlage der demokratisch  constitutionellen Monarchie! (Beifall) Diese Staatsform ist der Republik zunächst analog, sie verbandet die Vortheile der Gleichheit mit jenen, welche die erbliche Monarchie darbietet.  Meine Herren, man will durch das Weglassen dieses Paragraphes Ruhe und Ordnung schassen, man will vermeiden, daß nicht unter dem Banner eines ausgesprochenen Principes Anarchie, Pöbelherrschaft eintrete Nun, meine Herren, mein Sie die Auswuchse für den Grundsatz nehmen. dann haben Sie allerdings Recht. Wenn Sie die Auswüchse, welche durch eine, ich gebe es zu durch äußere Umstände geschwächte Regierung, aber dennoch nur durch eine schwache Regierung her angezugelt wurden, mit einem Grundsatze verwechseln, welcher ewig wahr ist, und ewig wahr bleiben wird dann hätten Sie Recht, wenn Sie im Interesse des Staates selbst den ersten Paragraph verwursten. Aber, meine Herren, der erste Paragraph ist so wahr, so ewig wahr, als wie die Gottheit (Beifall links) wahr ist in der Religion, gründen Sie daher auf diesen Paragraph den Staat, sprechen Sie aus, daß vom Volke die Gewalt ausgeht, daß vom Volke der Monarch die Gewalt empfangt, so haben Sie gewiß jenen Staat gegründet, welcher den Stürmen, die heranrücken am kräftigsten widersteht. Meine Herren, Sie glauben, daß durch den § 1 die Revolution permanent erklärt werde, und führen das eben herbei durch das Weglassen dieses Paragraphes, was Sie vermeiden wollen. Die menschliche Natur strebt nach jenen Rechten, welche ihr vorenthalten werden, und wäre dieser Paragraph auch nur ein philosophischer Satz, was er nicht ist, so ist eben das Streben darnach vorhanden. Glauben Sie nicht, meine Herren, daß die erwachten Völker wieder einschlafen werden, glauben Sie nicht, daß das Selbstbewußtsein, welches in den Volkern so tief Wurzeln geschlagen hat, wieder aufhören werde, glauben Sie nicht, daß das Feuer, wenn Sie es mit Asche bedecken, erdrückt werde, wenn Sie Berge von Asche daraus thurmen, wirb dieses Feuer bestehen, aber es wird dann im Geheimen fortbestehen, und die Staatsgesellschaft gefährden. (Beifall) Meine Herren, es ist Ihre Lieblingsidee, die Herren Minister sprachen es auch in ihrem Programme aus: "Die Grundlage des freien Staates ist die freie G e m e i n d e" Nun, meine Begriffe von einer freien Gemeinde gehen freilich etwas weiter, und ich glaube nicht, daß die freie Gemeinde unter der Vormundschaft einer, wenn auch verjüngten Bureaukratie denkbar sei (Beifall); allein, meine Herren, das wird sich finden, und die freie Gemeinde wird entweder in der Kreis oder in der Bezirksgemeinde ihren Vormund erhalten können, wenn Sie aber den Grundsatz anerkennen, daß die Grundlage des freien Staates die freie Gemeinde ist, dann, meine Herren müssen Sie Ihren Staat consequent aufbauen; das Individuum lernt in der freien Gemeinde frei fühlen, lernt eine Selbstbeherrschung, eine Selbstbestimmung, dann müssen Sie auf die Spitze des Staates jene Gewalt stellen, welche einer Selbstbeherrschung, einer Selbstbestimmung entspricht, Sie müssen dabei die Gefahren, die Stürme vermeiden, herbeigeführt durch die Schwäche der Gewalt, aber Sie müssen eine volkstümliche, und als solche eine im Volke selbst wurzelnde Gewalt hinstellen. Erinnern Sie sich jener Tage, wo Sie die aufgehende Sonne der Volksmajestät jubelnd begrüßten; war, meine Herren, damals dieses Gefühl für Sie ein Spielzeug, so erlauben Sie mir die Bemerkung, daß Sie damals Kinder waren; war aber dieses Gefühl Ernst, war es tiefgefühlte unwiderlegbare Wahrheit, dann, meine Herren, sind Sie heute keine Männer (Beifall), wenigstens keine Männer, wie sie die Zeit bedarf, Männer von Mäßigung aber Männer von Thatkraft zugleich. (Beifall) 

Sie haben doch den §. 1 in Ihrem Constitutionsausschusse nach langen Geburtswehen hingestellt, Sie haben ihn in Ihren Abtheilungen, in Ihrem Ausschusse anerkannt. Und nun denken Sie daran ihn zu verwerfen! Nein, meine Herren, das können Sie nicht! Die Doctrinärs, diejenigen, die starr an ihren Staatsrechtstheorien halten, werden Sie nach Annahme dieses Paragraphes verdammen, allein das Volk wird darin, meine Herren, Ihr männliches Gefühl erkennen, es wird Sie als freie, wahre Vertreter, es wird Sie als die Gründer einer Monarchie begrüßen, welche meiner Ansicht nach, nur die einzig haltbare ist. (Der Redner verläßt unter lebhaften Beifall Tribune.)

Abg. Smrecker. Zu weit ist der Zeiger der Zeit vorgerückt, zu hoch am Himmel steht die Sonne der Intelligenz, um dein historischen Rechte dort das Wort zu reden, wo es in Widerspruch tritt mit dem ewigen Rechte der Vernunft; um einer Tailleyrand´schen Legitimität das Wort zu reden. Dennoch muß ich mich gegen jenen Theil des §. 1 der Grundrechte aussprechen, der da lautet: "Alle Staatsgewalten gehen vom Volke aus." Ich nehme meine Gründe von jenem Boden her, von dem sie mein ausgezeichneter Vorredner für diesen Paragraph genommen. Ich nehme meine Gründe dafür von dem Boden der österreichischen Revolution, von der reinen unverfälschten Lehre dieser Revolution, die der Geist der Zeit ins Herz der Völker eingeschrieben, die Eins geworden mit dem Wunsche und Bedürfnisse. Wie lautet dieses Evangelium der Freiheit? Es stellt zwar den Satz als ein oberstes Dogma auf, daß das Recht der Volkspersönlichkeit ein unveräußerliches sei, daß jedes Gesetz das Gepräge, das reine Gepräge des Volkswillens und nicht jenes der subjectiven Gelüste, weder der Regierung, noch der Volksrepräsentanten sein dürfe, daß also die Staatsgewalt, nämlich die legislative Gewalt nur getheilt sein müsse, zwischen Regierung und zwischen Volk. Meine Herren, dieses Evangelium stellt das Dogma auf, und legt mit Anathem jene Politik, welche zuerst erfunden wurde im Cabinete Philipps des Zweiten, es stellt das Anathem auf, gegen die das Mark des Volkslebens zersetzende Politik. Aber meine Herren, nie und nirgends verlangt die österreichische Revolution die Zurückgabe aller Gewalten an das Volk, ja im Gegentheile, als die österreichischen Völker zum Selbstbewußtsein, zur Erkenntniß gekommen, als ihr Wort und ihr Wille entfesselt war, da bestätigten sie durch tausend Beweise das historische Recht des Habeburglothringer' schen Thrones; da sprachen sie aus, daß das ewige Gesetz nicht in Collision stehe, mit dem historischen Recht, in Bezug auf die Executivgewalt.  Nie und nimmer wurde alle Gewalt zurückgelegt in den Schooß des Volkes, wir können also nicht sagen: "Alle Gewalt geht vom Volke aus." Meine Herren, meine weiteren Gründe entnehme ich aus der Staatsklugheit. Verhehlen wir uns nicht den Höhengrad, auf dem die Mehrheit des Volkes steht. Berücksichtigen wir den Standpunkt der Cultur, der politischen Reise und Selbständigkeit, blicken Sie in die Geschichte zurück, in die Stadien der Freiheitsentwicklung der Völker. Waren nicht in Frankreich die allgemeinen Sätze bei dem ersten Flügelschlage der Freiheit die Veranlassung zum Heraufbeschwören der Anarchie, und aller jener Gräuel, waren nicht die allgemeinen Sätze, das Grabgeläute der ersten französischen Freiheit, man wende mir nicht dagegen Belgien als Beispiel an. Als Belgien diesen Satz in seine Verfassungsurkunde im Jahre 1831 aufnahm, befand es sich bereits im zweiten Stadium der Entwicklung Die erste Verfassung war der Grund, warum sich Belgien von Holland losriß eben durch seine Freisinnigkeit, die Gleichstellung in religiöser und politischer Hinsicht war es, was Belgien zum Bruche mit Holland veranlaßte. In Belgien war kein Thron noch errichtet, in Belgien lagen alle Gewalten im Volke, man wende mir nicht ein, meine Herren, daß wir ein constituirender Reichstag sind, constituirende Reichstage gibt es von zweifacher Art, nämlich: bei Völkern, wo der Thron noch nicht errichtet und daher erledigt ist, und bei Völkern, wo der monarchische Thron nicht erledigt ist.

Meine Herren, in der Wesenheit der Sache, in der Natur liegt es, daß beim ersten Reichstage die Repräsentanten des Volkes über alle Gewalten des Staates nach Gutdünken verfügen können; in der Natur der Sache beim zweiten Reichstage liegt es, daß die Repräsentanten des Volkes sich mit der Krone einigen müssen, um der Gesetzgebung, um dem Verfassungswerke das ächte Gepräge des Volkswillens aufzudrücken. Es müssen sich die Volksrepräsentanten und die Räthe der Krone ihre Ansichten offen und ehrlich berichtigen. Meine Herren, diese Weise würde uns förderlicher sein, als wenn der Kammer die Scheinheiligkeit, der Machiavellismus eines Martinez de la Rosa, eines Guizot gegenüber stünde. Aus diesen Gründen unterstütze ich den Antrag, der da lautet: "Diesen Theil des ersten Paragraphes wegzulassen,"  und dann den Paragraph, der da lautet:,, Alle Staatsgewalten werden auf die in der Constitution festgesetzte Weise ausgeübt"  dem zweiten Theil der Konstitution vorzubehalten.

Abg. Brestel. Meine Herren! Ich will Sie nicht mit einer langen Rede ermüden, da die Gründe, welche für den §. 1 gelten können, von dem letzten Redner vor mir, der in demselben Sinne sprach, nämlich von dem Abgeordneten für Olmütz so gut, so ausführend und schlagend vorgebracht wurden, daß ich wirklich Ihre Zeit ermüden müßte, wenn ich irgend weiter auf die Sache eingehen wollte, ich will nur einige practische Bemerkungen machen gegen die Behauptung, daß es zweckmäßiger sei, diesen Paragraph nicht aufzunehmen. Die Wahrheit, die Richtigkeit dieses Paragraphes zu beweisen, wäre hier in der Kammer darum nicht nothwendig, weil ein förmliches Votum der Gesamtkammer bereits vorliegt, welches diesen Paragraph als wahr, als richtig anerkennt. Meine Herren! Hier in der Kammer berathen und beschließen wir zum ersten Mal über diesen Paragraph, aber wir haben in den Abtheilungen über diesen Paragraph berathen und über diesen Paragraph beschlossen. In allen 9 Abtheilungen wurde dieser Paragraph bei der Abtheilungsberathung angenommen; er wurde also zweifelsohne von der Majorität der Kammer als richtig anerkannt, und es wäre unnöthig über die Richtigkeit, über die Wahrheit dieses Satzes in der Debatte irgend ein Wort weiter zu verlieren. (Bravo!) Es hat sich übrigens auch im Verlaufe der Debatte ergeben, daß selbst diejenigen, die gegen diesen Paragraph sprachen, nicht die Richtigkeit desselben angegriffen haben, sondern nur das Zweckmäßige, das Passende, daß er an dieser Stelle stehe. Ich will daher nur wenige Bemerkungen machen über die Zweckmäßigkeit, daß dieser Paragraph hier angeführt wird, und einige Einwendungen widerlegen, die gegen denselben erhoben würden. Vor allem ändern muß ich mein Bedauern darüber aussprechen, daß der Constitutionsausschuß bei seiner erneuten Revision, die ursprünglich als §§. 1 und 2 aufgenommenen Paragraphe, die gegenwärtig in dem ersten Minoritätsvotum aufgeführt sind, weggelassen hat, weil eben durch die Weglassung dieser Paragraphe, dem jetzt als §. 1 an der Spitze der Constitution stehenden, eine Tragweite, ein Sinn unterlegt wird, den er in dem ursprünglichen Entwurfe der Grundrechte als 3. §. nicht hatte. Der ursprüngliche Entwurf der Grundrechte ging von der Ansicht aus, in den ersten Paragraphen kurz über die Entstehung des Staates einiges auszusagen.

Er ging im §. 1 von den unveräußerlichen Rechten eines jeden einzelnen Menschen aus; er bestimmte, wie die Bildung des Staates stattfinde, nämlich dadurch, daß ein Jeder so viel von der Gesammtheit seiner Rechte an den Staat abtrete, als zur Bildung des Staates nothwendig ist. Er müßte consequent im §. 3 auch festsetzen, von wem die Staatsgewalten ausgehen, was nicht anders als auf diese Weise hier festgesetzt werden konnte. Es bilden daher die §§. 1, 2 und 3 im Entwurfe eine kurze Darstellung der Art und Weise, wie der Staat und die Staatsgewalten entstanden sind, dadurch aber, daß der Constitutionsausschuß die beiden §§. 1 und 2  wie ich wohl weiß mit Rücksicht auf die Voten der Abtheilungen weggelassen hat, würde dem §. 3 jetzt §. 1 eine Tragweite, eine Bedeutung gegeben, die er sonst nicht gehabt hätte, denn die Richtigkeit des Satzes hat noch Niemand bestritten. Es konnte die Richtigkeit des Satzes auch mit Rücksicht auf das historische Recht nicht bestritten werden, wenn man 1 und 2 vorausschickt. Denn ein Redner vor mir, hat bereits nachgewiesen, daß wenigstens in den meisten Theilen der Monarchie das historische Recht mit dem Inhalte des §. 1 zusammenfällt. Ich will, nachdem ich das vorausgeschickt, bemerken, daß, wenn das Minoritätsvotum zur Abstimmung kommen sollte, ich mich für Wiederaufnahme der §§. 1 und 2 erklären werde. Jetzt will ich nur einigen wenigen Einwendungen begegnen, und zu gleicher Zeit etwas auf den letzten Redner antworten. Das erste, was er eingewendet, ist, daß nie eine Zurückgabe der monarchischen Gewalt an das Volk stattfand, das hat auch dem späteren Ausdrucke die Basis gegeben, die Gewalt sei nicht zurückgelegt worden.

Wenn ich Jemanden etwas zurückgebe, wenn ich etwas zurücklegen kann, setzt dieß nothwendig voraus, daß der, an den ich die Gewalt zurücklege, derjenige sei, von dem diese Gewalt ausgegangen, folglich hat der Redner vor mir indirect die Richtigkeit dieses Satzes nachgewiesen; ein ähnlicher Satz gilt von einem der ersteren Redner, der den Satz bekämpft hat, er hat nämlich gesagt, er betrachte den Monarchen als einen immerwährenden Vertreter der Nation. Meine Herren, ich glaube, als solcher muß er auch angesehen werden, denn wenn ein Monarch im wahren Sinne des Wortes regiert, so muß er sich stets und immerwährend als Vertreter der Nation geriren. Aber wenn ich Vertreter Jemandes bin, wenn ich Mandatar bin, so kommt offenbar das Recht


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