von den Mandanten her, das heißt, auch der frühere Redner hat die Richtigkeit des Satzes nachgewiesen, weil er den Monarchen als Mandatar des Volkes darstellt. Meine Herren, man hat in der ministeriellen Erklärung gesagt, der §. 1 gebe zu Missdeutungen Anlaß, er gebe Anlaß zu großen Übelständen, zu großen Verwirrungen, er sei an den traurigen Ereignissen im October, an dem schrecklichen Morde des Kriegsministers und an ändern Freveltaten Schuld, er störe überhaupt und bringe Gefahr für die öffentliche Ordnung. Meine Herren, ich sage gerade das Umgekehrte: Dieser §. 1 ist die festeste, die dauerhafteste Stütze für die Ordnung, ohne diesen Paragraph gibt es abwechselnd nur Despotie oder Anarchie. Ich sage, dieser §. 1 ist die festeste Stütze für die Ordnung; denn wenn es heißt: "Die Gewalt geht vom Volke aus", das heißt, meine Herren, wohl bedacht, von der Mehrheit des Volkes, und ist durch die Verfassung dem Volke gegeben, seinen Willen auf gesetzliche Weise darzustellen, so werden die von diesem Volke alle gesetzlich ausgegangenen Vorschriften, die Gesetze, allgemeine Achtung, allgemeine Befolgung finden, und wo sie allgemeine Achtung, allgemeine Befolgung finden, dort wird stets Ruhe, dort wird stets Ordnung, dort wird stets Gesetzlichkeit herrschen, denn Ungesetzlichkeit besteht darin, daß man die Gesetze nicht achtet, daß man dieselben zerstört Meine Herren, man hat diesem Satze vielfach die Ereignisse des 6. Oktobers, die ich eben so gut wie jeder andere mißbilligt habe, in die Schuhe geschoben, diese Ereignisse waren meiner Meinung aber nichts anderes als eben die Missachtung des Satzes, der in §. 1 im Entwurfe liegt. Sie waren Missachtung des Willens des Volkes, nämlich der Mehrheit des Volkes, denn das Volk ist und kann nur als die Mehrheit aufgefaßt werden. Die Ereignisse des 6. Oktobers sind weder mit Wissen noch mit Willen des Volkes, id est seiner gesetzlichen Vertreter geschehen, da die große Mehrzahl, ja, ich kann sagen, die ganze Zahl der Volksvertreter diese Ereignisse vollkommen mißbilligt hat, und man kann daher sagen, sie sind gegen diesen Grundsatz geschehen, man kann sie nicht als aus dem Grundsatze, sondern vielmehr in Missachtung dieses Grundsatzes geschehen erklären; meine Herren, ich mache darauf aufmerksam, daß in einem uns nahe gelegenen Lande, in meinem weiteren Vaterlande, in Deutschland, gerade eine derjenigen Bewegungen, die nach dem März die Ruhe und Ordnung gestört haben, nämlich die republikanischen Freischarenzüge im Badischen, geradezu in Missachtung, in Verachtung des §. 1 geschehen sind, weil die Führer dieser Bewegung erklärt haben, die Mehrheit des Volkes sei nicht reif; man müsse der Mehrheit des Volkes seinen Willen mit Gewalt aufdringen; diese Bewegung ist also auch aus der vollen Missachtung dieses Satzes entstanden und ich wiederhole es, ich betrachte diesen Satz als die wahre Bürgschaft für Ordnung, Ruhe und Gesetzlichkeit. Ich muß aber noch auf einen ändern Vorwurf zurückkommen; man sagt: aus diesem Paragraph würde man der Krone ihr Recht streitig machen, denn man würde die Krone herabwürdigen, er bedrohe den Bestand der Krone. Ich bin so gut, wie jeder in dieser Versammlung, für den Fortbestand, für die Dauer der erblichen Monarchie; ich habe nie ein anderes Wort gesprochen, und jeder, der nur politische Bildung hat, der nur irgend die Verhältnisse des Vaterlandes kennt, würde sich wirklich ein Armuthszeugniß politischer Bildung und Erkenntnis schreiben, wenn er für irgend eine andere politische Staatsform in die Schranken treten wollte. Aber, meine Herren, ich glaube geradezu, dieser Paragraph ist gerade für uns in Österreich eine Stärkung, eine Kräftigung der Monarchie, denn, meine Herren, es ist gar kein Zweifel, daß die große Mehrzahl, ja die überwiegende Mehrzahl des Volkes beharrlich die Monarchie will und keinen anderen Gedanken hat, und ich muß wirklich bedauern, ja ich muß sagen, ich kann nicht begreifen, wie ein Ministerium, dem die Rechte der Krone, die Dauer der Krone am Herzen liegt, hindern will, daß die Volksvertretung in voller Freiheit erkläre, es sei der freie, durch nichts behinderte oder influenzirre Wille des Volkes, daß die erbliche constitutionelle Monarchie die Staatsform Österreichs sei, dadurch, daß man diese Erklärung scheut, daß man dieser freien und offenen Erklärung Hindernisse in den Weg zu legen sucht, dadurch allein wird die Krone geschwächt und Angriffen ausgesetzt, denn dadurch, daß, was ohnehin klar und offen ist, was durch unsere Constitution aller Welt gezeigt werden wird, daß es der entschiedene Wille der Völker ist, daß wir eine erbliche Monarchie haben, dadurch wird allen Angriffen gegen die Krone die Spitze abgebrochen, jeder Angriff gegen die Krone als solche unmöglich gemacht. Wollen Sie aber der Sache aus dem Wege gehen, nehmen Sie diesen Paragraph nicht an, so wird man sagen: die Mehrheit der Vertreter ist in ihrer freien Willensäußerung gehemmt worden. Hätten die Repräsentanten frei und unumwunden handeln können, sie würden vielleicht anders gestimmt haben, man wird sagen, der Wille des Volkes habe sich nicht frei und unbehindert kund geben können, und wird eben darin den Grund finden, die Monarchie anzugreifen, während im Gegentheile ein solcher Angriff unmöglich ist, denn wer auf der Seite des Volkes steht, muß stets den Satz anerkennen, daß der Wille der Wahrheit, der gesetzliche Wille im Staate ist. Ich glaube, meine Herren, daß dieser Paragraph nicht zur Schwächung, vielmehr zur Stärkung der Monarchie beitragen wird. Übrigens muß ich zugestehen, dieser Paragraph, ob er in der Constitution erscheint oder nicht, wird doch ewig wahr sein, und wird in der Praris stets seine Geltung finden.
Abg. Klaudi. Ich beantrage den Schluß der Debatte. (Ruf: Nein!)
Abg. Szábel. Ich muß das Wort gegen den Schluß der Debatte ergreifen. (Ruf: Darüber ist keine Debatte zulässig.)
Präs. Wird der Antrag auf den Schluß der Debatte unterstützt? (Wird unterstützt, bleibt jedoch in der Minorität.)
Abg. Wildner. Meine Herren, der Ausschuß dieses hohen Hauses, hat uns den §. 1 zur Berathung vorgelegt, und ich finde mich verpflichtet, hier demselben gegenüber, eine zweifache Erklärung abzugeben. Die erste Erklärung besteht darin, daß ich durchaus die hohen Fähigkeiten, die Talente und den Fleiß, die Capacität der Mitglieder dieses Ausschusses, nicht im geringsten in Zweifel ziehen kann und will, daß ich daher durch die früher gehaltene Rede hinsichtlich der mir aufgefallenen Mängel, bloß die kollegialische Form, welche nicht selten eine luminöse Idee zu Falle bringt, wie so viele Minoritätsvoten klar beweisen, angegriffen habe. Eine zweite Erklärung finde ich darin zu machen, daß ich durchaus nicht glaube, daß jene Angriffe, welche sich der Herr Berichterstatter dieses Ausschusses, mir gegenüber, hinsichtlich einer gewissen Form erlaubt hat, als von demselben ausgehend, betrachte. Ich danke dem Herrn Abgeordneten und frühern Präsidenten Smolka, für die seine Form, in welcher er mich zu widerlegen gesucht hat; ich danke auch dem Herrn Berichterstatter, für die Lehre, wie man die Art und Weise zu widerlegen nicht wählen soll. Ich werde derselben nie folgen; diese Stätte ist eine heilige Stätte, und rauhere Formen sollten von derselben nie ertönen. Nur eine Erklärung, meine Herren, bin ich meinen Committenten gegenüber, hier zu geben verpflichtet. Der Herr Berichterstatter hat auf einen Fabrikationszweig hingewiesen, (Lachen) welcher in jener Gegend, die ich zu vertreten die Ehre habe, betrieben wird. Ich kenne die Individuen, welche mit dieser Fabrikation beschäftigt sind, ziemlich genau, und kann Ihnen versichern, daß dieselben durchaus tüchtige Leute sind, bescheiden und artig, (Lachen) und daß sie bereit sind, einem Jeden in der Tugend, der Bescheidenheit und der Artigkeit Lektion zu geben, welcher vielleicht bis dato die Gelegenheit dazu nicht benützt hat. (Lachen.)
Abg. Tomjcek. Das gehört ja nicht zur Specialdebatte.
Abg. Hauschild. Ich fordere den Herrn Präsidenten auf, den Redner zur Ordnung zu verweisen.
Präs. Ich glaube, zur Ordnung kann ich den Herrn Redner nicht rufen, weil es nur eine Erwiderung ist, gegen das, was der Herr Berichterstatter vorgebracht hat. Dagegen erlaube ich mir, den Herrn Redner zu ersuchen, daß er, wo möglich, zur Sache zurückkehre.
Abg. Wildner. Was nun den §. 1 betrifft, meine Herren, so will ich wieder zuerst die Ordnung wählen, diejenigen zu widerlegen, welche sich für diesen Paragraph ausgesprochen haben. Der Abgeordnete von der Kleinseite Prags, wies uns auf dieser Stätte hier, auf unseren großen Kaiser Joseph hin. Ich gestehe, meine Herren, daß ich eine unbedingte Achtung vor den großen Talenten dieses Monarchen habe; allein uns ihn jetzt zum Muster auszustellen, glaube ich, ist nicht in der Ordnung. Kaiser Joseph, meine Herren, war es, welcher von dem Grundsatze ausging, daß er allein wisse, was den Völkern frommt; er hat den Volkswillen neben sich nicht geduldet. Ich verweise Sie in dieser Hinsicht darauf, was er in den Niederlanden, ich verweise sie darauf, was er in Ungarn gethan hat. Er hat dort den Volkswillen zum Schweigen gebracht; ihm war derselbe nicht genehm. Etwas anderes sind Floskeln, etwas anderes sind Thaten. Der Herr Abgeordnete von der Kleinseite, meine Herren, hat ferner vorgebracht, man solle aus diesem Grundsatze heraus, dem Proletariat eine bessere Quelle des Wohlseins eröffnen. Niemand ist geneigter als ich, dieses Wohlsein zu fördern, und sobald Maßregeln in dieser Beziehung vorgeschlagen werden, oder zur Berathung kommen, werden Sie mich hier am Platze finden. (Sensation) Allein, meine Herren, dieser Satz, wie er hier an der Spitze des Paragraphes steht, führt nicht zu diesem Ziele. Erlauben Sie mir, daß ich Sie aus ein Volk hinweise, wo sich dieses bereis practisch bewährt hat, es ist Frankreich. Bekanntlich wurde dort zuerst die constitutionelle Monarchie gegründet. Ein eigener Paragraph enthält diesen Satz. Was geschah? Aus der constitutionellen Monarchie wurde alsbald eine Republik in verschiedenen Formen, bis zum Consulate hin. Nach dem Consulate würde ein wohlgeknebeltes Kaiserreich daraus; dieses machte wieder der constitutionellen Monarchie Platz. Diese constitutionelle Monarchie würde durch eine neue Revolution wieder eine Monarchie, umgeben mit republikanischen Formen. Diese würde wieder eine Republik, und abermals eine wohlgeknebelte Republik, wenigstens in ihrem Centrum. Hat diese Bewegung durch so viele Jahre hindurch, etwa die Wohlhabenheit Frankreichs für die untern Classen gehoben? ist nicht das Budget dort jährlich und jährlich, immer höher und höher gestiegen, hat sich die Staatsschuld nicht jährlich und jährlich vermehrt, und dennoch dem Staate es unmöglich gemacht, der Armuth dasjenige zuzuwenden, was ihr nothwendig wäre. Ist also das Proletariat etwa besser gestellt, als irgend anderswo?
Ich glaube nicht, daß diese gegnerischen Obersätze geeignet sind, die Rechtlichkeit und Staatsklugheit dieses Paragraphes auszusprechen. Ein anderer Herr Abgeordneter hat den Satz hier vorgebracht: Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und dem Volke, was des Volkes ist. Diesen Satz unterschreibe ich, meine Herren, selbst mit beiden Händen (Heiterkeit); aber ich begreife nicht, wie Einer von der Linken diesen Satz als Obersatz aussprechen kann, für die Consequenz, daß alle Gewalt vom Volke ausgehe. Er scheint mir gerade ein Satz zu sein, dafür, daß die Gewalten vom Throne und vom Volke ausgehen, daß also dieser Satz hier, wie er steht, eine Unwahrheit ist. Ein anderer Abgeordneter ging von dem Grundsatze aus, daß wir unsere Mission verleugnen müßten, wenn wir diesen Paragraph weglassen wollten. Das muß ich geradezu in Abrede stellen; denn es ist zwar wahr, wir sind vom Volke geschickt, um ihm das angeborne Recht, einen Ausspruch über Gegenstände des Vernunftgesetzes zu geben, hier zu wahren und zu schützen. Allein, meine Herren, wir sind geschickt worden, in dieser Hinsicht aus dem Gesetze, welches der Thron erlassen hat, welcher die Wahl bestimmte. Das Gesamtvolk Österreichs hat dieß anerkannt und darnach gewählt, das Gesamtvolk Österreichs hat dahin sich gegenüber, den Thron als bestehend anerkannt; hat es dieß gethan, dann sehe ich nicht ein, wie für die Zukunft in unserer Verfassung der Satz stehen soll, daß alle Gewalt vom Volke ausgehe? es ist dann der Thron und das Volk, von dem die Gewalt ausgeht.
Wahr ist es allerdings, und ich gestehe es hier offen zu, daß Vernunft und Menschenwürde dazu führen, daß ein jeder im Volke, einen direkten oder indirekten Antheil an der Gesetzgebung haben soll, allein ein jedes angeborne Recht, meine Herren, kann durch Thatsachen auf irgend eine Weise beschränkt werden. Diese Beschränkung des angebornen Rechtes, besteht in Österreich bereits durch Thatsachen, welche seit den Maitagen vorgekommen sind. Ich habe schon erwähnt, daß das Volk in Folge des erlassenen Wahlgesetzes gewählt hat, ich erwähne weiter, daß der gesammte hohe Reichstag zu wiederholten Malen dein Throne gegenüber seinen Willen ausgesprochen, und denselben in soweit dadurch anerkannt hat, daß er die Genehmigung des Volkswillens durch den Thron für nothwendig hielt. Ich erwähne weiter, daß, als der Regierungswechsel in jüngster Zeit eintrat, dieses hohe Haus den Thron vollständigst anerkannte, die Übertragung oder Gewalt des Thrones auf den neuen Monarchen genehmigte. Dieses, meine Herren, sind Thatsachen, welche hinlänglich beweisen, daß das angeborne Recht, an der Gesetzgebung mittelbar oder unmittelbar Theil zu nehmen, dieses angeborne Recht, sage ich, bereits durch den Thron beschränkt ist. Ist diese Thatsache wahr, dann enthält der §. 1 eine Unwahrheit, und mit der Unwahrheit dürfen wir besonders, wenn sie eine juridische ist, vor das Volk nicht hintreten. Der Herr Abgeordnete von Olmütz hat uns gesagt, er erkenne wohl recht gut an, daß die Monarchie für die gegebenen Verhältnisse eine Notwendigkeit sei. Ich muß gestehen, daß ich nicht recht begreife, was denn noch für andere Verhältnisse bedacht werden konnten, welche die Monarchie nicht nothwendig machen. Soll es etwa der Hintergedanke sein, daß das Volk in der spätern Zeit belohnt durch diesen Paragraph sich das Recht herausnehme, wenn etwa andere Verhältnisse kämen, den Thron und die Monarchie zu begraben? Eben dieser Folge, meine Herren, sollen wir bestimmt zuvorkommen; denn die Monarchie, umgeben von jenen Institutionen, welche hoffentlich die Verfassungsurkunde in ihrem Detaille zur Wahrung von Freiheit des Volkes enthalten wird, diese Monarchie, meine Herren, halte ich als die vollendetste und beste Staatsform. Derselbe Herr Abgeordnete von Olmütz hat uns erwähnt, daß noch keine Gefahr für die Republik überhaupt vorhanden fei. Ich bin auch dieser Ansicht, daß wir in Österreich keine dielfällige Gefahr vor uns haben, der Volkssinn ist ganz bestimmt bei uns dahin ausgesprochen, daß der Thron bestehen soll. Aber eben deßwegen halte ich es ja, als Vertreter dieses Volkes für eine unbedingte Pflicht, für denselben Thron zu votieren, denn wir sind ja nur da, um den Volkssinn auszudrücken; ist derselbe überhaupt für den Thron gestimmt, so müssen auch wir unsere Stimmen dahin abgeben, so daß ich es als eine Verletzung jener heiligen Pflicht ansehen würde, wenn ein Paragraph in die Verfassungsurkunde hinein käme, welcher dem Volkssinne geradezu entgegen wäre.
Das Volk, heißt es weiter in dieser Argumentation, hat sich nicht zum Umstürze des Thrones erhoben, ich gebe es zu, ich bin von der loyalen Gesinnung der Wiener zu sehr überzeugt, als daß die große Masse derselben sich hätte beikommen lassen, gegen den Thron auszustehen; es waren Irregeführte, der großen Mehrzahl nach, allein zwischen der großen Mehrzahl und der kleinen Fraction, die andere Pläne verfolgt haben könnte, ist nach meinem Dafürhalten ein großer Unterschied. Diese kleine Fraction, meine Herren, welche so viel Unheil durch die Behauptung, daß die Volksrechte bedroht sind, hervorgerufen hat, diese kleine Fraction könnte in dem Satze des §. 1 Gründe dafür finden, neuerlich große Massen in Bewegung zu setzen, die vielleicht dann etwas Ärgeres gegen den Thron vorhaben würden, als Diejenigen es gethan haben, die, verleitet durch eine solche Lehre, es in Wien gethan haben. Ich muß Sie insbesondere darauf aufmerksam machen, daß man unter dem Aushängschilde den Thron zu bewahren, seine komplette Unabhängigkeit in Ungarn anbahnen wollte, daß man daselbst Gesetze gab, ohne den Thron auch nur zu fragen, daß man die Revolution im ganzen Lande organisirte, und ein ungeheures Unglück zum Abbruche der Gerechtigkeit über das Land brachte. Derselbe Herr Abgeordnete für Olmütz hat uns zugerufen: gründen Sie eine demokratische Monarchie! Ich glaube, meine Herren, wir sind ohnedies auf dem besten Wege dazu. Ist aber dieses richtig, dann sehe ich wirklich die Wahrheit dieses Satzes nicht ein. Haben wir nämlich durch den materiellen Inhalt der Verfassung Urkunde, diese demokratische Monarchie hingestellt im Vereine mit der Krone, zu was dient denn dieser §. in der nächsten Zukunft, oder in aller Zukunft? er könnte höchstens wieder hervorrufen, daß man glaubte, das Volk rücksichtlich immer nur eine Fraction sei berechtigt, weil dieß oder jenes nicht beliebt, was die Majorität im Vereine mit dem Throne vorgeschrieben hat, wieder Gewalt zu gebrauchen, weil eben das souveräne Volk hier einschreiten würde. Ich glaube, meine Herren, Sie werden weit entfernt sein, eine solche Gefahr über unser großes, schönes Reich hervorzurufen, und so die Gerechtigkeit zu gefährden, welche allein die Stütze des Reiches ist. Derselbe Herr Abgeordnete für Olmütz hat erwähnt, wir sollten uns nicht fürchten, daß durch diesen §. 1 die Revolution permanent werde. Gegen das antworte ich mit jenen geschichtlichen Daten, welche ich bereits dem Abgeordneten von der Kleinseite in Erinnerung brachte. Dort in Frankreich ist durch diesen Satz, und durch den Wahn, daß gewöhnlich nur eine Fraction sich für das ganze Volk ausgibt, Gesetz und Ordnung fort und fort umgestoßen worden; nun, einen solchen Zustand, werden wir unserem wackern Österreich nicht bereiten. Ein anderer Herr Abgeordneter hat uns die Ansicht vorgebracht, daß die Abtheilungen bereits sich über diesen §. einstimmig ausgesprochen hätten. Ich glaube wohl, daß es nicht nöthig ist, hinsichtlich dieser Argumentation, viel zu erwidern, denn es ist derlei begreiflich, in einzelnen Abtheilungen zu votieren, und hier vor dem gesamten Volke zu votieren (Bewegung, Ah, Ah,), denn in der Abtheilung selbst ist immer nur ein Theil des Volkes repräsentirt, denn wenn die Gesamtvolksvertreter aufgelöst sind in 9 Abtheilungen, wird hoffentlich nicht behauptet werden können, daß eine Abtheilung das ganze Volk sei. (Gelächter.) Derselbe Herr Abgeordnete hat uns behauptet, der ursprüngliche Entwurf hat keine solche Tragweite gehabt, weil 2 §§. ausgelassen worden sind. Ich gestehe, daß ich in der Auslassung dieser §§. durchaus kein Argument auf die größere oder geringere Sphäre der Begriffsweite des §. 1 herausdeduzieren kann, denn Jeder §. für sich hat seine eigene Tragweite und kann durch den einen oder anderen §. in dieser Tragweite nicht erweitert, nicht beschränkt werden, vorausgesetzt, daß derselbe richtig stylisirt sei. Was die von demselben Abgeordneten erwähnte größere Achtung vor dem Gesetze betrifft, so fließt daraus nur, daß das Volk einen Antheil an der Gesetzgebung haben solle. Diesen Antheil werden wir dem Volke hoffentlich mit unserer ganzen Kraft zu reservieren in der Lage sein; es ist deßwegen nicht nothwendig, diesen §. an die Spitze derselben zu stellen. In der Widerlegung dieser Gründe, glaube ich, zugleich den positiven Beweis geführt zu haben, daß dieser §. so sehr derselbe in einer Theorie richtig stehen kann, in einer praktischen Verfassung, wie wir dieselbe zum Wohle der Völker brauchen, durchaus nicht erscheinen kann.
Abg. Löhner. Ich cedirt den Hrn. Abg. Fischhof das Wort, um seinen Platz einzunehmen.
Abg. Fischhof. Und ich leiste Verzicht auf das Wort.
P r ä s. Hr. Abg. Löhner cedirt bloß die Priorität?
Abg. Löhner. Allerdings Herr Präsident, und ich werde an der Stelle des Hrn. Abg. Fischhof um das Wort bitten.
Präs. Der Hr. Abg. Fischhof hat also das Wort.
Abg. Fischhof. Ich leiste ja Verzicht auf das Wort, und cedirt meinen Platz den Hrn. Abg. Löhner.
Präs. Es ist nur ein Umtausch möglich in der Reihe als eingeschriebene Redner, entweder muß der Hr. Abg. Löhner oder Fischhof sprechen. (Lachen.)
Abg. H e i n. Schluß der Debatte.
Präs. Wird der Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist nach meinem Erachten die Minorität. Unter der Voraussetzung, daß der Abg. Löhner auf das Wort verzichtet hat, dürfte der Hr. Abg. Bilinski die Rednerbühne betreten.
Abg. Bilinski. Ich cedirt das Wort an Abg. Schuselka.
Abg. Schuselka (besteigt die Tribüne.) Es ist Ihnen genug wiederholt worden, der §. 1 enthalte eine reine abstrakte Theorie, und er passe deßhalb in irgend ein Lehrbuch, in irgend einen phantastischen Kopf vielleicht hinein, nur nicht in eine positive Verfassung, und ganz vorzüglich bei Leibe nicht, in die österreichische Verfassung. Allein dieser Satz ist so weit entfernt davon, eine reine abstrakte Theorie zu sein, daß er vielmehr nur dasjenige ausspricht, was Jeder sehen kann, der Augen hat, und sie nicht absichtlich schließt. Es ist hier gesagt worden, daß dieser Satz in seiner vollen Wahrheit sogar in Rußland gelten müsse, und ich behaupte, es ist wahr. Wenn der Czaar von Moskovien nicht völlig eben seine Sehkraft in den Augen ableugnen will, so muß er eingestehen, daß die Fülle der Gewalt, daß die volle Fülle der Gewalt, die er besitzt und die er ausübt, vom Volke, und nur vom Volke ausgehe, und eben nur die russische Verfassung, oder vielmehr die Constitution der Russen hat zur Folge, daß die ganze Gewalt dem Czaare, dem Alleinherrscher übertragen ist; allein wenn ich zugeben wollte, es sei ein theoretischer Satz, so frage ich, ob nicht der entgegengesetzte Satz, daß bestimmte Herrschergeschlechter vom Anbeginne der Welt her mit einem ausschließlichen und unverlierbaren Herrscherrechte über gewisse Völker vorhanden sein sollen,
nicht ebenfalls eine Theorie ist. Es hat Staatsrecht Lehrer gegeben, sogar in England, in den grauen Zeiten des Mittelalters, die in allem Ernste behaupteten, das göttliche Recht der Monarchen stamme daher, daß Gott der Vater, den ersten Menschen Adam zum ersten Könige aller zukünftigen Menschlein eingesetzt, und daß von diesem ersten Menschenkönige, das Recht auf die privilegierten Fürstengeschlechter übergegangen sei.
Man kann dieses in vielen mittelalterlichen Lehrbüchern lesen. Allein, was waren diese Theorien anderes, als eine rein dogmatische, reine Glaubenstheorie; nicht einmal wissenschaftliche Theorie, wie selbst die Gegner unseres ersten Paragraphes zugeben. Sie war eine philosophische, d. h. eine mit Vernunftgründen zu erhärtende Theorie, enthaltend jenen Satz der Legitimsten, nämlich derjenigen, welche das Wort: von Gottes Gnaden in seiner altertümlichen mittelalterlichen Bedeutung aufrecht erhalten wollen; die Theorie dieser Menschen ist eine rein dogmatische, es gehört ein Glauben dazu, und zwar ein starker, ein blinder, ein Köhlerglaube, daß einzelne Geschlechter, ein unveräußerliches, ein ewiges, ihnen direct von der Schöpfung zugewiesenes Recht haben sollen, gewisse Völker zu regieren. Nun müssen die Anhänger dieser Theorien wissen, daß sich der Glaube nicht erzwingen läßt. Man glaubt eben so lange, als man nicht weiß; wo das Wissen beginnt, hört das Glauben auf. Und ich glaube, es ist sattsam bewiesen im neunzehnten Jahrhunderte, daß kein verständiger Mensch mehr an das göttliche Monarchenrecht im alten Sinne glaubt, und glauben kann. Will man diesen dogmatischen Satz dennoch aufrecht erhalten, wie es unsere Minister Willens zu sein scheinen, so muß ich ihnen, und allen Denen, die ihnen gleichen, in dieser Beziehung sagen, daß sie weit entfernt, dem monarchischen Princip dadurch zu nützen, ihm vielmehr den empfindlichsten Schaden verursachen, und es so weit bringen werden, als nur irgend etwas, was beschädigt werden soll, gebracht werden kann, nämlich bis zum lächerlichen. Es geht hier bei diesem praktischen Glaubenssatz, so wie bei dem religiösen Glaubensatze, wenn man Glaubenssätze, die der Vernunft der Zeit, der allgemeinen Bildung der Zeit widersprechen, hartnäckig aufrecht erhalten will, bringt man es in der Regel dahin, daß dann selbst das Vernünftige, was im Grunde der Theorie liegt, daß dasselbe auch mit verworfen wird, um der eitlen Sätze wegen, die man gewaltsam aufrecht erhalten will.
Es ist bewiesen, daß es lange Jahrhunderte hindurch Menschen gegeben hat, und vielleicht noch Einzelne, Kindische gibt, welche in ihrer religiösen Blindgläubigkeit geglaubt haben, daß der Regenbogen, welcher nach der Sündflut aufging, der erste Regenbogen gewesen fei. Allein obwohl Jahrhunderte lang die Wissenschaft bewiesen hat, daß lange vor der Sündflut Regen und Sonnenschein, folglich auch Regenbogen vorhanden waren, so hat es dennoch lang gebraucht, bis die Kleingläubigkeit in dieser Beziehung überwältigt worden ist, eben so lange hat es gebraucht, bis die Wissenschaft, die praktische Geschichte, das politische Dogma von oder über die Unmittelbarkeit der Göttlichkeit des Herrscherrechtes umgeworfen hat, ich sage die Wissenschaft und noch mehr die praktische Geschichte, ich will sie nicht in die wissenschaftlichen Theorien einführen, aber die praktischen Lehren der Geschichte muß ich hervorheben. Wie kann es einem einfallen, und speciell auch in Österreich, glauben machen zu wollen, oder zum Glauben zwingen zu wollen, an ein ewiges und unveräußerliches, ewig göttliches und unmittelbar göttliches Herrscherrecht, nachdem wir Österreicher einen entthronten Monarchen, durch den Willen des Volkes entthronten Monarchen, in Österreich haben herumziehen und auf österreichischen Boden haben sterben sehen, und das war ein Monarch, der sich "von Gottes Gnaden "nannte, und noch mehr, zu derselben Zeit, als dieser durch den Willen des Volkes entthronte König in Österreich lebte als Verbannter, zur selben Zeit wurden die Söhne seines Nachfolgers des durch den Willen des Volkes auf den Thron erhobenen Königs von Frankreich, in der habsburgischen Kaiserburg zu Wien als echte Königssöhne aufgenommen, und durch kaiserliche Feste geehrt. (Ja, wohl, ganz recht.) Hat man damals die Souveränität des Volkes anerkannt, warum wollen wir sie jetzt nicht anerkennen, oder soll nur das französische Volk sich der Souveränität erfreuen, und nicht und nimmer das Österreichische? Man wird vielleicht gerade diese geschichtliche Anführung benützen, um eben die Gefährlichkeit dieses Satzes, den wir vertheidigen, recht auffallend darzustellen. Allein im Gegentheile behaupte ich und stütze mich wieder auf die Geschichte, daß dieser Satz das einzige Rettungsmittel des Monarchenrechtes ist. Die Monarchen, die ihr Recht auf den dogmatischen Glauben des Mittelalters gründen, sahen bei fortschreitender Bildung es nach und nach dahin kommen, daß sie eben nur factisch als Monarchen anerkannt wurden, ihr Zustand hatte keine rechtliche Grundlage, ihr eigenes Bewußtsein sagte es ihnen, man konnte ihnen aus der Geschichte nachweisen, daß sie ihr Herrscherrecht auf eine oft sehr barbarische Weise erworben haben, daß sie bloß eine gewalttätige oder milde gesagt, eine factische Grundlage unter sich hatten. Als man bei fortschreitender Bildung zu dieser Erkenntnis kam, da stellten nicht etwa die Republikaner, sondern die eifrigsten Verfechter des monarchischen Principes, stellten selbst den Satz in der staatsrechtlichen Wissenschaft, den wir hier vertheidigen, sie flüchteten sich zu diesem Satze, sie bemühten sich diesen Satz gang und gebe zu machen, um dem monarchischen Principe zur Ehre zu verhelfen, um ihm eine vernunftrechtliche Grundlage zu geben. Damals brachte man in der Staatsrechtswissenschaft die Theorie des Vertrages auf, absolute Monarchen duldeten, wünschten, befahlen es, daß in den Lehrbüchern, aus denen ihre künftigen Staatsbeamten das Staatsrecht lernten, diese Fiktion des Staatsrechtes als Grundlage aufgenommen werde, damit sie sich berufen könnten auf den wenigstens fiktiv vernunftrechtlichen und moralischen Ursprung ihrer Gewalt; diese Lehre durften nicht allenfalls bloß die Studenten außerhalb Österreich hören, und in sich aufnehmen, sondern in dem Lehrbuche des k. k. Hofraths von Zeiler ist sie enthalten, ich selbst habe sie vortragen hören von dem k. k. Regierungsmathe Egger vor 18 Jahren an der Universität zu Wien, (großer Beifall) und einer der Herren, der jetzt auf der Ministerbank sitzt, hat mit mir auf derselben Schulbank gesessen, (Heiterkeit) und es wundert mich nur, daß er das, was er damals wissen mußte, um nicht im Examen durchzufallen, jetzt in einer ministeriellen Erklärung zu leugnen wagt. (Stürmischer Beifall von allen Seiten des Hauses.) Ich sage, man flüchtete sich zu dieser Theorie des Vorträges, um einen rechtlichen Boden zu gewinnen, und die absolute Monarchie fasste sich, klammerte sich ängstlich an dieses verächtliche Vernunftgesetz, um in ihrem Bewußtsein nicht das Produkt brutaler Gewalt auszusprechen. Die absolute Monarchie that es, und sie hatte dadurch scheinbar eine rechtliche Begründung, denn man setzte voraus, so lange die Völker den Vertrag dahin abgeschlossen haben, daß sie die ganze Fülle ihrer Kraft und Macht einem Monarchen anvertrauten, so lange ist es ein freies Rechtsverhältnis; allein, als bei fortschreitender Bildung selbstmieser Grundsatz, dieser vernunftrechtliche nicht ausreichen wollte, als man abermals für das monarchische Princip zu fürchten anfing, da waren es eben nicht die Republikaner, sondern die Freunde der Monarchie, die eifrigst bemüht, eine Aussöhnung zwischen den zwei natürlich widerstrebenden Elementen: dem Absolutismus, der Alleinherrschaft und der Volksherrschaft zu finden, und das Resultat dieses wissenschaftlichen und practisch politischen Studiums war und ist die constitutionelle Monarchie. Sie stellt gleichsam dar, die Vermählung zu einem kräftigen friedlichen Lebensbunde zwischen der Volkssouveränität, und zwischen dem Träger dieser Souveränität im Namen der Gesammtheit. Und wenn der Monarch, der früher Alleinherrscher war, durch diese Vermählung mit dem Volksrechte, auch an Gewalt verliert, so gewinnt er dadurch an Recht, und dieser Verlust an Gewalt wird ihm reichlich und rühmlich ersetzt, durch den Gewinn an Recht. Drum so lange er Gewalt braucht, muß er fürchten, daß man Gewalt gegen Gewalt brauchen wird; es ist aber sehr leicht zu erkennen, auf welcher Seite die größere Gewalt ist; wenn er aber Rechte hat, dann ist zu hoffen, daß seinem Rechte durch die Pflicht des Staatsbürgers Gehorsam wird. Daher sehen wir Monarchien, wo das Princip der Volkssouveränität in ehrlicher und offener Weise anerkannt ist, nicht so rein formell und scheinheilig, wie es bei uns zu sein scheint. Metternich hat die Volkssouveränität in vielen seiner Ministerialenklärungen ein Phantom genannt. Er hat sich am späten Abend seines Lebens nun überzeugt, daß dieses Phantom ein Wesen sei, das Fleisch, Blut, markige Knochen und Zähne hat, er hat Gelegenheit gefunden, in seinem Asyl sich aus Erfahrung zu überzeugen, daß das Princip der Volkssouveränität und das Princip der Alleinherrschaft im Namen der Volkssouveränität, sich vereinen lassen auf eine Weise, die wahrhaftig noch immer zum Siege und zum Vortheile des monarchischen Princips ist, das Princip der Volkssouveränität ist erfunden und festgestellt worden, zur Rettung des monarchischen Princips, wenn ich auf diese Weise für die Aufrechthaltung des §. 1 spreche und stimme, und wenn noch ärgere Verdächtigungen daran geknüpft würden, als sie von ministerieller Seite daran geknüpft worden sind, und wenn ich für meine Äußerung vor ein Kriegsgericht gestellt würde, (Oh, Oh!) wundern Sie sich nicht, es gehört eben nicht zu den größten Abenteuerlichkeiten zu einem solchen Gedanken zu kommen in dieser gegenwärtigen Lage, so kann ich doch nicht umhin, nur meine loyale Gesinnung und aufrichtige Anhänglichkeit an das von mir, wie ich es jetzt dargestellt habe, in der edelsten Form aufgefasste monarchische Princip, dadurch zu beweisen, daß ich der hohen Versammlung die Annahme eines Verbesserungsantrages empfehle. Ich will nämlich, daß der 1. §. das heißt, der erste wirklich positive Satz des 1. §., nicht der auf die künftige Verfassung hinweisende zweite Zusatz aufrecht erhalten werde, weil er eine Wahrheit, weil er die Grundlage der echten, vernunftrechtlichen und moralischen Monarchie ausdrückt. Allein, wenn ich gerade hin deshalb wünsche, weil dieser Satz das Princip der Grundrechte ist, so ist für das Volk zu wünschen, daß er stehen bleibe, so muß ich andererseits auch wollen und wünschen, daß auch dem Monarchen schon in den Grundrechten sein Recht vorbehalten und bewahrt werde, und es kommt mir vor, daß dieser Paragraph, wie er dasteht, nur deßhalb so großen Anstoß erregt hat, weil nach der Fassung des Paragraphes, es gewissermaßen in suspenso schwebend bleibt, oh in der Zukunft, bei der in der Verfassung festzustellenden Weise, der Ausübung nicht vielleicht des Monarchen vergessen werden könnte. Ich glaube, es wäre der Paragraph nicht so anstößig ausgefallen, wenn zugleich mit den Grundrechten der 2. Theil der Constitution vorgelegt und ausgesprochen wäre, daß der Monarch diese und diese Gewalt ausüben werde; so wie der Paragraph dasteht, scheint es, wie es auch in der ministeriellen Erklärung angedeutet ist, als ob erst die Constitution eine Bestimmung dessen geben müßte, was wir alle gewiß als vollkommen rechtlich bestehend anerkennen und anerkennen werden. Daher glaube ich, es wäre gut, auch als allgemeinen Grundsatz in den Grundrechten schon die Theilung der Gewalten auszusprechen, und ich habe den Antrag gestellt, daß der 1. §. laute: "Alle Gewalten des Staates gehen vom Volke aus und sind in der constitutionellen Monarchie zwischen dem unverantwortlichen erblichen Monarchen und dem Volke getheilt'' so wäre sowohl für die Grundrechte des Volkes als für das einzige Grundrecht des Monarchen, schon in den Grundrechten der Verfassung die Garantie gegeben, ohne daß wir aus irgend einer Rücksicht, sei es nun eine theoretische oder praktische, von diesem selbst, von den Gegnern anerkannten wahren Satze abgehen dürften, und abgehen mußten, wesentlich ist es, daß dieser erste Satz stehen bleibe und er muß stehen bleiben, wenn Sie nicht wollen oder vielmehr, wenn Sie wollen, daß diese Grundrechte wirklich als Rechte erscheinen und nicht als Gnadengeschenke der Krone. Es hat sich bei der Auslegung dieses Paragraphes eine Anficht geltend gemacht, nicht nur dem Begriff in der constitutionellen Monarchie in der ganzen gebildeten Welt und Österreich, sondern direct auch dem Willen des Kaiser Ferdinand entgegen ist, und es sind Redner aufgetreten, und unsere Minister sind unter denselben, die wahrlich kaiserlicher sein wollten, als der Kaiser selbst, die nicht nur allein das sein wollten, sondern auch den unsterblichen Ruhm, welchen sich Kaiser Ferdinand erworben, verkleinern, herunterreißen, zu nichte machen wollten. (Bravo.) Nicht ein Gnadengeschenk ist die Constitution, und also auch nicht die Grundrechte, die wir festsetzen sollen, sondern es sollen Rechte sein, und daher muß die Grundquelle jedes Rechtes zuerst genannt werden, und das ist für jeden Menschen, der sieht, die Masse der Menschen, d. h. die gebildete an der Spitze der Völker stehende Majorität der Völker. Wollen Sie, daß die Rechte, die Sie den Völkern aussprechen, nicht als Gnadengeschenke aufgenommen, sondern als wirkliche Rechte anerkannt werben. so lassen Sie den ersten Satz stehen, und wollen Sie auch das Recht des Monarchen gewahrt wissen, so nehmen Sie noch einen Zusatz auf. Auf diese Art wird für das Volk und für den Monarchen, und beide sollen ja nur Eins sein, und ein Monarch, der sich von seinem Volke trennt, ist nicht der rechte Monarch, auf diese Art werden für beide Theile die Worte gelten, die ein deutscher Dichter ausspricht: "Die Gnade fließe aus vom Thron, das Recht dagegen ist ein gemeines Gut!" (Anhaltender stürmischer Beifall. Ruf: Schluß der Debatte.)
Präs. Es wird der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt. Wird dieser Antrag unterstützt? (Es geschieht Ruf: Schluß der Sitzung.)
Abg. Hein. Ich stelle den Unterantrag dazu: daß von jeder Seite noch drei Redner gewählt werden. (Widerspruch.)
Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich diesen Antrag nicht respectiren kann, weil er nicht mit 50 Unterschriften versehen ist. Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sich aussprechen, wollen aufstehen (Majorität.) Ich erlaube mir die eingeschriebenen Redner vorzulesen, damit sie zur Wahl der Generalredner schreiten können. Für den Antrag wollten noch sprechen: die Abg. Krainsky, Purtscher, Löhner statt dem Abg. Fischhof, Bilinsky, Schuselka, Goldmark, Zimmer, Violand. Dagegen: die Abg. Fluck, Neuwall, Neumann, Machalski, Helfert, Oheral, Lasser, Schops, Trummer, Call, Sitka, Ingramm, Thiemann, Hellriegl, Krail, Uchatzi, Gredler, Rack, Wiesenauer, Gleispach, Kudler, Strasser und Richter Franz.
Diese Herren wollen gleichfalls ihren Generalredner wählen. (Abg. Fischof trägt auf den Schluß der Sitzung an.) Wird der Antrag des Abg. Fischhof auf den Schlug der Sitzung unterstützt? (Wird unterstützt und angenommen.)
Als Generalredner sind gewählt, Löhner und Lasser. Die Herren werden morgen als Generalredner die Tribune besteigen. Die Tagesordnung ist dieselbe wie heute. Die Sitzung wird morgen um 10 Uhr sein, die heutige erkläre ich für geschlossen
Schlutz der Sitzung um 2 1/2 Uhr.
Kremsier. Aus der k. k. Hof und Staatsdruckerei.