Ètvrtek 14. prosince 1848

Präs. Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so ersuche ich diejenigen Herren, welche dein Antrage des Petitionsausschusses, daß diese Eingabe an den Entschädigungsausschuß gewiesen werde, beipflichten, aufzustehen. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen.

Abg. Trojan. Reichstags Nr. 1324. Mehrere Gemeinden aus der Umgebung von Plan in Böhmen freuen sich der Aufhebung der Urbariallasten, und bitten, die hohe Reichsversammlung wolle fernerhin für das Beste des Landmannes genaues Einsehen tragen, wie und auf welche Art dem guten Landmanne abgeholfen werden könnte, damit er sich endlich einmal ruhig und unbehindert schlafen legen könne. (Heiterkeit) Der Antrag des Petitionsausschusses geht dahin, diese Eingabe ad acta zu legen.

Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Niemand) Diejenigen Herren, welche dem Antrage des Petitionsausschusses beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag ist an genommen.

Abg. Trojan Reichstags  Nr. 293. Petition des Wiener Wildbrethändlers Ferdinand Exinger, über die Nothwendigkeit der Abfassung eines zeitgemäßen Jagdgesetzes (Beifall)

Reichstags Nr. 422 Das Ministerium des Innern theilt mit, eine zunächst an den Erzherzog Johann gerichtete Adresse, worin das Comité der Forster und Jäger aus Österreich die Nothwendigkeit der Feststellung eines zeitgemäßen Jagdgesetzes aus staatsökonomischen Gründen, so wie aus denen der Sicherheit der Personen und des Eigentums darstellt Meinung Das Jagdrecht erleidet im österreichischen Kaiserstaate durch die allgemeine Bodenentlastung und völlige Gleichstellung aller Grunde wesentliche Veränderungen Die Wichtigkeit und Dringlichkeit einer, den neuesten Kammerbeschlüssen entsprechenden Jagdordnung ist aus staatswirtschaftlichen und allgemeinen Sicherheitsrücksichten unverkennbar, wenn die Jagdbarkeit samt den Feldsaaten nicht geradezu preisgegeben, vielmehr zum gemeinen Besten möglichst gewahrt und gesichert, überdieß zugleich bedenkliche Zerwürfnisse und Streitigkeiten hintangehalten, und überhaupt mannigfache Unzukömmlichkeiten vermieden werden sollen Jedenfalls müssen die hier fälligen neuen Rechtsverhältnisse wohl in irgend einer Art genauer festgestellt und geregelt werden Nach den über die Behebung aller Urbariallasten und ähnlicher Bodeneigenthums  Beschränkungen gefaßten Reichstagsbeschlüssen ist eine eigene Commission zur nähern Berathung der Art und Weise zusammengesetzt, wie die beschlossenen Grundsatze durchzuführen feien. Indessen erscheint es auch nothwendig, wegen der bei Handhabung des Jagdrechtes vorwaltenden mannigfachen Rücksichten vorläufig die Staatsverwaltung zu hören, und da der Petitions-  Ausschuß überdieß in Erfahrung brachte, daß das Ministerium in dieser Beziehung schon bedeutende Vorarbeiten bereit halte, so trägt derselbe behufs der möglichsten Beschleunigung einstimmig darauf an, diese Eingaben dem k. k. Ministerium mit der Aufforderung mitzutheilen, daß selbes so bald als möglich den Entwurf eines angemessenen Jagdgesetzes vorlegen möge.

Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen?

Abg. Kreil Als Augenzeuge versichere ich, daß in Österreich die Jagdunfuge auf eine außerordentliche Weise um sich gegriffen haben; ich will hier nicht sprechen von Recht, ich will hier nicht sprechen von der notwendigen Entlastung des Grundeigentums  aber gewiß ist es, daß diese Unfuge bereits viel Unglück, besonders viele Streitigkeiten herbeigeführt haben zwischen den Besitzenden und Jagdliebhabern, weil die Jagdliebhaber sich ohne die geringste Scheu erdreistet haben, über alle Gründe hinwegzugehen Es ist also dringend nothwendig, daß ein Jagdgesetz so bald als möglich erlassen werde, sowohl in Bezug derjenigen, welche sich dem Jagdinhaber entgegensetzen, als auch zum Schütze des Eigenthums gegen Unfug. Ich stimme daher vollkommen für den Antrag, daß dieser Gegenstand an das Ministerium zur möglichst schleunigen Erlassung eines provisorischen Jagdgesetzes gelange

Präs. Wünscht noch Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Niemand) Diejenigen Herren, welche dem Antrage des Petitionsausschusses wegen Überweisung dieses Gesuches an das Ministerium beipflichten, wollen es durch Aufstehen kund geben (Angenommen)

Abg. Trojan Reichstags  Nr. 740 Das

Ministerium des Innern theilt eine provisorische Jagdordnung mit, welche der mährische Landtag bis zur Erlassung eines definitiven Gesetzes für Mahren beschlossen, und das Ministerium als eine zeitgemäße Entlastung des untertänigen Besitztums und als eine entsprechende Maßregel zur Beseitigung bedeutender, bereits vorgekommener Excesse und Störungen der öffentlichen Ruhe auch genehmigt hat Antrag Ist zur vorläufigen Kenntniß zu nehmen, und zur allfälligen Benutzung bei Bearbeitung des dießfälligen allgemeinen Gesetzvorlages dem Ministerium wieder rückzustellen.

Präs. Wünscht Jemand darüber das Wort zu nehmen?

Abg. Gleispach. Ich möchte mir erlauben, zu ersuchen, da das Ministerium gewiß ein Exemplar davon hat, daß die Schriftführer Eines bekommen.

Abg. Trojan. Es ist dieß die Originaleingabe, und nicht ersichtlich, ob das Ministerium ein Duplicat oder eine Abschrift davon behielt, übrigens geht es dort nicht verloren, wenn wir es brauchen sollten. (Ruf: Vorlesen!  Nein!)

Präs. Wünscht noch Jemand über den Gegenstand zu sprechen? (Pause.) Diejenigen Herren, welche dem Antrage der Commission beipflichten, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Geschieht.) Der Antrag der Commission ist genehmigt.

Abg. Trojan. Indem ich die nachfolgenden Petitionen zufolge der Geschäftsordnung für den Petitionsausschuß, der hohen Versammlung zur Schlußfassung vorlege, erlaube ich mir, die Bemerkung vorauszuschicken, daß sie nur mehr einen historischen Werth haben, daß es jedoch nicht mir zugerechnet werden möge, daß die Eingaben vor deren Erledigung so alt geworden sind; ich trug sie 6 Wochen hindurch, schon vor dem October jede Sitzung mit, um sie vorzutragen, ohne dieß zu können. Es sind Folgende: 1. Der Ausschuß der Bürger, Nationalgarden und Studenten von Wien zur Aufrechthaltung der Ordnung, Ruhe und Sicherheit und zur Wahrung der Volksrechte bittet zur Erreichung seines schönen Zieles, zur Kräftigung aller Furchtsamen und zur Niederhaltung aller Übelgesinnten und Wühler  um die Sanction der hohen Reichsversammlung, aus Gründen, die ich samt der Darstellung seines Entstehens und seines Wirkungskreises übergehen zu können glaube.  2.

Der Wiener democratische Verein spricht dem hohen Reichstage gegenüber, dem vereinigten Ausschusse sein volles Vertrauen aus, und erklärt, beschlossen zu haben, den vorberührten Bitten des Wiener Sicherheitsausschusses seine eigenen dahin bescheidendlichst beizufügen: Es möge der hohen Reichsversammlung belieben, den vereinigten Ausschuß in seiner bisherigen Wirksamkeit anzuerkennen, und denselben zur weitern Vertretung der Volksrechte, gegenüber den Übergriffen der im Sinne des alten Systems gebarenden Behörden und gegenüber den auf Schmälerung der teuersten Rechte ausgehenden Rückschrittsparteien, in so lange zu ermächtigen, bis die heiligen und unveräußerlichen Rechte des Volkes durch den hohen Reichstag selbst ausgesprochen, lebendig gemacht, und für immer verbürgt sein werden.  Dagegen ist 3. von den Bürgern und Bewohnern der landesfürstlichen Stadt P e t t a u und deren Umgebung aus Steiermark, eine dem Postzeichen nach in Marburg aufgegebene lithographirte Aufforderung des Lithographen J. F. Kaiser ddo. Gratz 19. Juli 1848 eingesendet worden, wonach die erstgedachten Einsender eine in lithographischer Abschrift beigeschlossene Vertrauensadresse an den Wiener Sicherheitsausschuß unterzeichnen sollten, in welch letzterer Lithographie es zum Schlusse heißt: "Von einem hohen Ausschusse gewärtigen wir, daß unter seinem Einflusse ein Ministerium aus Männern des Volkes hervorgehe u. s w. ", dann: "Daß durch seine (des Sicherheitsausschusses) Vermittlung Verfügung getroffen werde, womit jeder Zweifel schwinde, ob die aus indirecten Wahlen hervorgegangenen Reichstagsdeputirten auch wirklich dem Wunsche, dem Willen des souveränen Volkes entsprechen; denn nur dann kann und wird der Reichstag von dem Volke anerkannt, und die Bedenken gegen denselben in Etwas gemildert werden. Hoch lebe der Ausschuß zc. ^ Indem die Einsender hierüber und insbesondere über das Bestreben, für das Fortbestehen einer solchen Körperschaft Sympathien zu wecken, welche sie nicht nähren können, ihren Unwillen aussprechen, versichern sie zugleich, hiermit die ihnen bekannten Gesinnungen des ganzen Landes auszudrücken, und die höchste Notwendigkeit anzuerkennen, daß von Seite der hohen Reichsversammlung ein Beschluß gefaßt werde, welcher fortan verbrecherische Bestrebungen der vorliegenden Art unmöglich macht. Antrag: Nachdem sich der fragliche Ausschuß zufolge seiner von ihm selbst angegebenen Bestimmung als eine Behörde, und zwar eine Lokalsicherheitsbehörde darstellt, und sich seither eben so mit Zustimmung des Ministeriums auflöste, wie er von diesem seine Amtwirksamkeit überkam; so trägt der Petitionsausschuß einstimmig darauf an, alle vorbezeichneten Eingaben einfach nur zu hinterlegen. (Wird genehmigt.)

R. T. Nr. 435. Der niederösterreichische Landmarschall Alb. Graf Montecuccoli rechtfertigt sich von Verona aus gegen Verdächtigungen seiner Ehrenhaftigkeit und patriotischen Gesinnung. Indem sich derselbe insbesondere gegen das Ansinnen reactionärer Tendenzen verwahrt, und darauf hinweiset, daß er am 26. Mai im Einvernehmen mit dem Obercommando der Nationalgarde eine Maßregel (die Entwaffnung der Wiener academischen Legion) nur auszuführen hatte, welche das Gesamtministerium beschloß, und wofür also dieses allein auch verantwortlich fei, appellirt Montecuccoli an den hohen Reichstag, mit der Bitte,. die Darstellung seines Verhaltens in den verhängnisvollen Maitagen prüfen und würdigen, selbe allenfalls durch Vernehmung jener Personen, welche über ihn aus eigenem Wissen auszusagen vermögen, constituiren oder ergänzen zu lassen, und das Richteramt übernehmen zu wollen.

R. T. Nr. 479. enthält eine ähnliche Eingabe des Dr. Anton Hye, k. k. ordentlichen öffentlichen Professors der Rechte andrer Wiener Universität, welcher sich zugleich auf die vom Wiener Ausschusse gegen ihn gepflogenen Erhebungen beruft. Das letztgenannte Einschreiten zeigt an. Nachdem das vom Sicherheitsausschüsse zum Einschreiten wider ihn aufgeforderte Criminalgericht erkannt habe, daß kein Grund zu einer strassgerichtlichen Untersuchung vorliege, habe der gedachte Ausschuß verfügt, sämmtliche dießfällige Erhebungen dem hohen Reichstage zur Fällung des Endspruches vorzulegen. Professor Hie stellt demnach das Aufsuchen, die hohe Reichsversammlung möge ihm sein volles Recht zuerkennen, und seine in der öffentlichen Meinung durch Lüge und Entstellung schwer angegriffene Ehre wieder herstellen.

Antrag. Da die berührten Untersuchungsacten nicht vorliegen, der constituirende Reichstag sich aber auch nicht mit derartigen Privatrechtsanliegen befassen, geschweige in richterliche Entscheidungen eingehen kann, so trägt der Petitions- — Ausschuß einstimmig darauf an, diese Eingaben zur Kenntniß zu nehmen, und nach etwa beliebiger Einsicht ad acta hinterlegen zu lassen.

Präs. Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Petitions-Ausschusses sind, wollen aufstehen. (Angenommen.)  Es ist noch der Abg. Pitteri vorgemerkt.

Abg. Pitteri. R. T. Nr. 710. Johann Leissek aus Radautz in der Bukowina bittet, ihn zum Reichstage in der Eigenschaft eines außerordentlichen Deputirten zuzulassen, (Heiterkeit) und zwar aus folgenden inhaltsschweren Gründen: (Heiterkeit)

1. Weil keiner in der Bukowina so wie er bereit ist, für den Kaiser Gut und Blut zu opfern. (Heiterkeit.) 2. Weil er am besten die Bedürfnisse seines Landes kennt, und 3. Weil er, obgleich Bauer, lesen und schreiben kann. (Heiterkeit.) Der Petitionsausschuss trägt an, diese Eingabe ad acta zu legen, weil sie der provisorischen Wahlordnung entgegen ist.

Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Niemand.) Diejenigen Herren, welche dem Antrage beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen.  Haben noch welche Herren Berichterstatter Vorträge vorbereitet? Der Herr Abg. Forster.

Abg. Forster. R. T. Nr. 885. Die Stadtgemeinde Hradisch in Mähren bittet um baldigste Aufhebung der Patrimonial  Gerichtsbarkeit und Übernahme der bisherigen Kosten durch den Staat. Wäre ad acta zu legen, da mit dem Gesetze vom 7. September d. J. die Patrimonial Gerichtsbarkeit bereits aufgehoben worden ist. (Wird angenommen.)

R. T. Nr. 708. Die Gemeindedeputierten aus Rykow, Zloczower Kreises in Galizien, erklären, daß die Wahl der Deputirten nicht dem Endzwecke gemäß geleitet wurde, und petitioniren eine anders eingeleitete Wahl. Da sich der Reichstag auf Grundlage der provisorischen Wahlordnung als constituirt erklärt, und seine Functionen bereits seit geraumer Zeit begonnen hat, so erscheint diese Petition, wodurch die Ausnahme eines bereits gültig anerkannten Gesetzes aufgestellt werden solle, schlechterdings als unstatthaft, daher angetragen wird, sie ad acta zu legen. (Angenommen.)

R. T. Nr. 609, eing. den 24. August 1848.Die Petition des Ipati Fediak, Georgi Pawlak und Semen Rohatiak aus Lukawetz.

Der Inhalt dieser Petition ist sehr verworren, nur läßt sich daraus soviel entnehmen, daß die Bittsteller von ihrer Grundherrschaft an Robot und anderen Giebligkeiten sehr überhalten, und auch mißhandelt worden

 seien. Am Schlüsse bitten sie um eine Localuntersuchungscommission.

Es wird schließlich noch bemerkt, daß nicht angeführt erscheint, in welchem Lande und Kreise das Dominium Lukawetz liegt, doch scheint es Galizien, und insbesondere der Kolomeaer Kreis in Galizien zu sein, weil in der Petition vorkommt, daß die Beschwerdeführer Führen nach Czernowitz leisten mußten, der Kolomeaer Kreis an die Bukowina grenzt, und die Namen der Petenten unverkennbar ruthenisch sind.

Da das Unterthänigkeit  Verhältniß und insbesondere die Robot bereits gesetzlich aufgehoben ist, so können Bedrückungen dieser Art für die Zukunft nicht mehr vorkommen, und insofern wäre diese Petition ad acta zu legen.

Soviel jedoch aus der Petition zu entnehmen ist, so wollen die Petenten Entschädigung für jene Bedrückungen, die der Vergangenheit angehören. Da aber auch die, die Unterethansverhältnisse normirenden Gesetze aufgehoben wurden, so steht es den Petenten der mal frei, ihre Ansprüche im ordentlichen Wege Rechtens geltend zu machen. Und insofern wäre bezüglich der zweiten Alternative gegenwärtige Petition dem Ministerium zu übergeben. (Beide Anträge werden angenommen.)

Abg. Forster. R. T. Nr. 130. Die sächsische Nation in Siebenbürgen beglückwünscht die erste österreichische Reichsversammlung, und drückt zugleich ihre Sympathien für den Fortbestand und die fernere Entwicklung der pragmatischen Sanction aus.  Ich wurde vom Petitionsausschuss angewiesen, die Frage zu stellen, ob diese Adresse dem hohen Hause vorgelesen werden solle. (Allgemeiner Ruf: Ja! ja!)

(Liest die nebenfolgende Adresse, welche am Schlüsse mit Beifall aufgenommen wird.)

Hochlöbliche Reichsversammlung!

In allen Gauen des einigen deutschen Stammlandes, in allen Gauen des österreichischen Gesamtvaterlandes schüttelt die Freiheit ihr glänzendes Gefieder, und der erste Reichstag, der sich um die Wiege der neugebornen Freiheit in den Mauern dieser herrlichen Kaiserstadt sammelt, wird von allen wahren Menschenfreunden, von allen echten Bürgern des österreichischen Gesamtstaates mit einem lauten, freudigen Willkommen begrüßt.

So begrüßen auch wir deutsche Bewohner des fernen Siebenbürgens alle Reichstagsgenossen in dem ruhmgekrönten Österreich in diesen Tagen ihrer Erhebung zur Freiheit, und erfüllen eine Pflicht, indem wir unsere besten und inbrünstigsten Glücksund Segenswünsche für sie auf dem Altäre des gemeinsamen großen Vaterlandes niederlegen. Jener vielgepriesene Sänger des griechischen Alterthums sagt: der geknechtete Mensch habe die Hälfte seines Werthes verloren, wie viel muß ein ganzes Volk verlieren, wenn es auch mitten in dem Vollgenusse aller ändern Segnungen der Erde und des Glückes eben die Krone der Erdengüter, die Freiheit vermißt und entbehrt. So wenig bekannt unser Volk in dem Laufe der Zeit auch geworden ist, noch ist es mit nickten das kleinste unter den Völkern deutscher Zunge, denn die Freiheit in seinem Bürger und Kirchenthume hat es feit seiner Einberufung und Einwanderung in sein neues Vaterland vor nunmehr 700 Jahren fortwährend, wiewohl unter manchen schweren Kämpfen gerettet und behauptet, und war eben in diesen Jahren daran, das Jubelfest seines 700jährigen Bestehens mit dankbarer Gemütserhebung zu feiern. Das Volk der Siebenbürger  Sachsen hat in diesen glorreichen Tagen der verjüngten Völkerfreiheit für sich keine neuen Errungenschaften aufzuzählen, denn seine auf dem Grundsatze der Selbstregierung gebaute, durch und durch rein bürgerliche Municipalverfassung ohne bevorrechtete Stände, und seine Selbständigkeit in Staat, Kirche und Schule unter der alleinigen Oberhoheit des constitutionellen Monarchen ist so alt, wie das Volk selbst. Darum wünscht es auch allen Völkern des großen österreichischen Kaiserstaates vom Herzen Glück zu der in den Märztagen errungenen Freiheit, und um so freudiger, weil Siebenbürgen, seit 1691 dem österreichischen Kaiserhause unterthan, vorzugsweise feit dieser Zeit den Segen des Friedens genießt, und vorzugsweise der Verbindung mit den übrigen Theilen des österreichischen Kaiserreiches zu einer untrennbaren Großmacht verdankt.

Von diesem geschichtlichen Standpuncte aus konnte denn die sächsische Nation, von der Nachricht des Allerhöchsten Verfassungs-  Patentes vom 15. März 1848 auf das freudigste berührt, nicht umhin, in einer, ans ihrer Nationalversammlung vom 29. März 1848 an des Kaisers Majestät erlassenen untertänigsten Adresse (Beilage A) mit Beziehung auf den Inhalt des erwähnten Verfassungspatentes freimütig zu bekennen, daß die treu gehorsamste sächsische Nation diese Bürgschaften für die Verbrüderung und lebendige Einigung aller Nationalitäten stets zum Wohle des Gesamt Staates, zur Verherrlichung und zum Schutz des erhabenen Herrscherthrones anwenden werde, und daß sie zur Verwirklichung der größtmöglichen verfassungsmäßigen Einheit im Länderund Völkerverbande des österreichischen Kaiserstaates,  im Geiste der durch die siebenbürgischen Grundgesetze geheiligten pragmatischen Sanction  nebst der alleruntertänigsten Bitte um Aufrechthaltung ihrer Verfassung und deutschen Nationalität und Teilhaftigmachung an den, dem Gesamtvaterlande gewährten Zugeständnissen, nichts sehnlicher wünscht, als diese ihre Gesinnungen einst auch in einer allgemeinen Reichsstände  Versammlung aller constitutionellen Länder der Monarchie beurkunden zu können. Diesen Standpunkt beurkundet auch die unter B beiliegende Vorstellung der sächsischen Nationalversammlung an Se. Majestät vom 5. Mai 1848, in welcher gebeten wird: "in die Reihe der Kammer  Propositionen für den nächsten Landtag u. s w. die Union Siebenbürgens mit Ungarn nicht zu setzen; denselben Standpunct beurkundet auch die, den Unterzeichneten als National Deputirten ertheilte Instruction unter C. Die Unterzeichneten haben auch nicht unterlassen, dieser Instruction durch die untertänigste Vorstellung unter D zu entsprechen, nichts desto weniger aber von Sr. Majestät den Bescheid unter E erhalten. Wie wenig aber das noch nicht consumirte Gesetz über die Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn den Wünschen der sächsischen Nation zusage, beweiset die Einleitung und der Schluß der unter F beiliegenden Denkschrift an den ungarischen Reichstag, welcher von der sächsischen Nation zugleich auch Sr. Majestät unterlegt worden ist. Die Unterzeichneten besorgen, Einer hohen Reichsversammlung vorzugreifen, wollten sie von der Gründansicht, daß der Kaiser feit dem Verfassungspatente vom 15. März 1848 constitutioneller Monarch sei, ausgehend, eine Erörterung darüber versuchen, in wie weit durch die Union Siebenbürgens mit Ungarn die Einkünfte des allgemeinen Staatsschatzes vermindert werden, und in wie weit die Heeresmacht durch den Verlust acht siebenbürgischer Regimenter geschwächt wird. Eine unerlässliche Pflicht erfüllen die Unterzeichneten aber, indem sie gemäß dem dritten Puncte ihrer Instruction die unter allen Umständen ungeschwächt fortdauernden Sympathien der sächsischen Nation nicht nur für den Bestand, sondern auch für die weitere Fortentwicklung des, alle Völker des großen österreichischen Gesamt  Staates zu gegenseitiger Vertheidigung und gleichsam zu einer einzigen großen Völkerfamilie unter einem gemeinschaftlichen Staatsoberhaupte vereinigenden Bandes der pragmatischen Sanction feierlichst aussprechen, Sympathien aussprechen, welche in den Tagen der Gefahr durch ausopferungsreiche Thaten desto allgemeiner sich bewähren werden, je allgemeiner und je mehr den vielzüngigen Volksstämmen des österreichischen Kaiserstaates, sowohl diesseits als auch jenseits der Leitha  Gerechtigkeit und Anerkennung ihrer Nationalität zu Theil wird.

Die wir mit vollkommenster Hochachtung verharren, Einer hohen Reichsversammlung ergebenste Diener Georg Binder m. p. Super. intd A. C.

Peter Lange, Magistratsrath in Kronstadt. Joseph Zimmermann, Professor ans Hermannstadt. Die Abgeordneten der sächsischen Nation in Siebenbürgen, im Auftrage derselben.

Wien den 27. Juli 1848.

Nachdem in dieser Adresse ein bestimmtes Vetitum nicht gestellt wurde, so faßte der Petitionsausschuss den Beschluß, darauf anzutragen, daß diese Adresse bloß zur angenehmen Kenntniß zu nehmen sei, und daß sie beliebig von den Herren Abgeordneten eingesehen werden könne.

Präs Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Niemand.) Diejenigen Herren, welche mit dem vorgelesenen Antrage der Commission einverstanden sind, wollen aufstehen. (Angenommen.)

Haben noch welche Referenten Vorträge zu erstatten? (Pause.) Also werde ich mir erlauben, den Schluß der Sitzung zu beantragen. (Ja! Nein!)

Ein Abg. Es ist noch ein Referent da.

Abg. Faschank. (Von der Tribune.) Reichs. Tags Nummer 1317. Zwanzig Deputirte von verschiedenen Gebirgsgemeinden des Teschnerkreises, und 188 Bewohner des flachen Landes ebendaselbst bitten: Die hohe Reichsversammlung möge in Berücksichtigung ihrer äußerst gedrückten, jämmerlichen Lage wo sie mit Mühe dem Hungertode entronnen, und da sie ihre ganze Hoffnung auf die hohe Reichsversammlung bauen, beschließen: daß der am 14 Juni 1800 abgeschlossene, und am 21. März 1801 von der hohen Landesstelle bestätigte Theilungsvertrag, dessen Abschrift sie zu Händen des Herrn Deputirten Schneider gestellt haben, aufrecht erhalten bleibe; indem sie sich beschweren, daß ihnen von der Obrigkeit die Benützung dieses ihres Eigenthums auf mannigfaltige Weise verkümmert, entzogen, und sie auch persönlich aufs grausamste behandelt wurden. Ferner bitten sie um Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und Einsetzung Deines unparteiischen Gerichtes, weil sie sonst zweifeln müßten, daß der hohe Reichstag sie zu schützen im Stande sein würde, da weder der absolute Wille Weiland Sr. Majestät des Kaisers Franz, noch die Urkunde sie gegen die Willkühr ihrer Obrigkeiten zu schützen vermochte.

Antrag: Der Petitionsausschuß trägt daraus an, dieses Gesuch dem Ministerium zu geeigneter Verfügung zuweisen zu wollen.

Präs. Ich werde nicht darüber abstimmen lassen, indem nach einer früheren Bestimmung solche Gesuche einfach dem Ministerium abgetreten werden. Wenn Sie (zum Berichterstatter) noch solche Stücke haben, so brauchen sie nicht vorgetragen zu werden.

Abg. Faschank. Reichstags  Nummer 100 und 528. Adolph Dotzauer, Reichstagsdeputierter, und das Ministerium des Innern überreichen beide eine vier Bogen lange Abhandlung von Joseph Heinrich Kirchberger aus Heinrichsgrün; worin, ohne allen Nachweis, auf bloßes Vernehmen hin, um Ausscheidung aller jener Deputaten und auch des für Heinrichsgrün ersucht wird, weil die Wahlmänner nicht die absolute Stimmenmehrheit zur Wahl gehabt haben sollen, und erklärt den Reichstag aus einer gleichen Ursache für ungültig n. s. w. Die Commission beantragt, die Eingaben ad acta zu hinterlegen. (Angenommen.)

Reichstagsnummer 483. Abg. Stieber überreicht das Gesuch der Gemeindeglieder Victorin Friedel u. s. w. aus Polanka, Teschner  Kreises, um Restituirung mehrerer Grundstücke. Da dieses Gesuch mit keinerlei Beleg versehen ist, so trägt der Ausschuß auf die Hinterlegung des Gesuches an. (Angenommen.)

Reichstagsnummer 1054. Die hart bedrängte untersteirische Bevölkerung fühlt sich verpflichtet, der hohen Reichsversammlung ihren bedauerlichen Landeszustand zu schildern.  Diese Eingabe enthält Klagen über Mangel einer gesetzlichen Ordnung des Landes, Beschwerden über die Presse und ultrasentimentale Cosmopoliten, und daß in der Nachbarschaft auf ungarischem und croatischem Boden ein Bürgerkrieg ausgebrochen ist. Sie fühlen sich ferner niedergedrückt durch die Kunde, man habe die Kerker in Ungarn geöffnet und die Sträflinge in Masse losgelassen; ferner befürchten sie, daß die Ungarn in dem Marburger und Cillierkreise einfallen werden. Handel und Gewerbe seien gelähmt, Vertrauen und Verkehr erloschen, Verarmung, Jammer und Aufregung in fortwährendem Steigen. Da sie in dem ungarischcroatischen Streite jede völkerrechtliche Basis vermissen, so wünschen sie ein energisches Austreten von Seite des österreichischen Kaiserstaates und war die Verletzung der pragmatischen Sanction durch Lostrennung Ungarns gestattet, so möge jetzt den Gegnern gegönnt sein, dem Anschlusse an Österreich in ursprünglicher Consequenz mit der ungarisch n Krone treu zu bleiben. Schließlich fragen sie, warum die friedliche Vermittlung über diesen Fragepunct nicht möglich sei, und ob Österreich und Deutschland nicht so viele Autorität besitzen, diesen Streit schleunigst zu schlichten, auf daß nicht viele Taufende geopfert werden.

Da keine Unterschriften auf der Eingabe sich befinden, ist dieselbe nach §. 87 der Geschäftsordnung ad acta zu legen.

Präs. Ich werde den Gegenstand nicht zur Abstimmung bringen, da er gemäß der Geschäftsordnung behandelt wird.

Abg. Faschank. R. T. Nr. 274. 48 Bürger im Vereine mit ihrem Stadtrichter Anton Weis und ihrem Gemeinderepräsentanten Anselm Dont, im Namen der Gemeinde des Städtchens Niedergeorgentbal, Leitmeritzer Kreises in Böhmen, bitten, daß ihnen endlich einmal die angeblich von der österreichischen Regierung noch immer schuldige Kriegsentschädigungssumme von 42. 931 fl. 11 kr. C. M. ausbezahlt werden wolle, und geben folgende Gründe an: 

Erstens. Berufen sie sich, daß die österreichische Regierung die feierlichsten Zusicherungen gemacht hätte, sie werde seiner Zeit die ordnungsmäßig liquidirten Schäden genau und pünktlich vergüten, als auch, daß ihnen Weiland Se. Majestät der Kaiser Franz zu Teplitz die Versicherung gegeben hätte, es werde ihnen alles ausbezahlt werden. 

Zweitens. Behaupten sie, daß diese Liquidationen von den Behörden in den Jahren 18131814 genau und gewissenhaft verfaßt und geprüft worden feien, und folgende Summen sicher gestellt worden wären: An russischen Schäden 31. 807 fl. 50 kr., und an preußischen Schäden 11. 965 fl. Summa 43. 712 fl. 50 kr., daß sie aber am 28.Februar 1816 nur einen Betrag von 781 fl. 39 kr. C. M. ausbezahlt erhalten haben.

Drittens. Beschweren sie sich bitter, und klagen die Behörden einer gesetzlosen Eigenmächtigkeit an, daß ihnen auf ein Gesuch im Jahre 1843 an Se. Majestät durch das k. k. Böhm. Gubernium die trostlose Verbscheidung zu Theil wurde, daß sie aus Mangel an Beweisen nichts erhalten werden; und schließlich hoffen sie von dem Petitionsrechte, daß die hohe Reichsversammlung in Berücksichtigung des außerordentlichen Gegenstandes erkennen und entscheiden werde, daß sie an Kriegsschäden die Summe von 42. 931 fl. 11 kr. C. M. von der österreichischen Regierung rechtmäßig zu fordern haben.

Da dem Bittgesuche gar keine Documente irgend einer Beweisführung beiliegen, im Gegentheile bloß der Originalbescheid, womit sie wegen Mangel an Beweisen von den Behörden abgewiesen werden, beigeschlossen ist, so glaubt der Petitionsausschuß beantragen zu müssen: Dieses Gesuch möge den Bittstellern einfach zurückgestellt werden. (Angenommen.) 

Abg. Faschank. Reichstags  Nummer 1055. Die Geschwister Carl, Anton, Theresia und Gertrude Moker aus Statdl Priesen, Saazer Kreises in Böhmen bitten um Auszahlungsbewirkung des ihnen nach ihrem verstorbenen Vater Anton Moker, gewesenen Besitzer von Nr. 36 in Trupschitz, Herrschaft Neundorf Saazer Kreises in Böhmen, zufallenden Kriegsschadenersatzes und Bonificationen pr. 12. 359 fl. 4 1/2 kr. W. W. nebst 5% Zinsen vom Jahre 1817 an, und beschweren sich, daß sie laut einem Bescheide vom 14. März 1829 von den politischen Behörden auf den Rechtsweg gewiesen worden sind. Der Petitionsausschuß trägt darauf an, daß dieses Gesuch den Bittstellern einfach zurückgestellt werde.

Präs. Wünscht Jemand über diesen Antrag zu sprechen? (Niemand.) Diejenigen Herren, welche demselben beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen.

Abg. Faschank. R. T. Nr. 1198. Sebastian Frühwirt von Waltersdorf, Herrschaft Statz V. U. M. B., bittet um Aufhebung der über ihn verfügten Curatel, nachdem die vormaligen Beschwerden nunmehr nicht weiter gegen ihn vorhanden sein sollen. Auch bittet er um Rechnungslegung und Ausfolgung seines Vermögens, und daß er von der Herrschaft entlassen werde. Der Petitionsausschuß trägt darauf an, daß diese Eingabe ad acta gelegt werde.

Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Niemand) Diejenigen Herren, welche dem Antrage des Petitionsausschusses beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen.

Abg. Faschank. R. T. Nr. 1 202. Der Jaworower Grundbesitzer Michael Humeniuk bittet im Namen seines Weibes Praxedia, geborene Korpaniuk, um Rückstellung von 22 Joch Grundstücken, die der Herr Pfarrer Wainarowski widerrechtlich usurpirt haben soll. Der Petitionsausschuß trägt darauf an, dieses Gesuch dem Ministerium des Innern zur Amtshandlung zu übergeben. Das Minoritätsgutachten trug darauf an, diesen Gegenstand einfach ad acta zu legen.

Präs. Wird das Minoritätsgutachten unterstützt? (Wird nicht unterstützt.) Wenn die hohe Kammer mit dem Majoritätsgutachten des Ausschußes einverstanden ist, so möge sie es durch Aufstehen kund geben. (Angenommen.)

R. T Nr. 1 3 1 3. Abg. Brestel überreicht eine Beschwerde der Gemeinde Lipschitz, Gut Altkein, Berauner Kreises in Böhmen, gegen ihre Obrigkeit, welche ihr vor mehreren Jahren Gemeindewälder widerrechtlich und gewalttätig abgenommen haben soll. Der Petitionsausschuß trägt darauf an, dieß Gesuch ad acta zu legen. (Angenommen.)

Präs. Bevor ich auf den Schluß der Sitzung antrage, ertheile ich dem Abg. Szaszkiewicz das Wort; er hat mich darum angesucht. (Klaudi meldet sich auch.)

Abg. Szaszkiewicz. Bei Gelegenheit der Erledigung der Petitionen vom heutigen Tage ist zur Sprache gekommen die Commission, welche über meinen Antrag noch im Monate October niedergesetzt wurde, nämlich über meinen Antrag zur Bildung schiedsrichterlicher Commissionen in den Provinzen zur Schlichtung vieler Beschwerden wegen Grundentziehung. Ich erlaube mir somit an das hohe Präsidium die Anfrage, ob in diese Commission schon alle Provinzen gewählt haben, und wenn dieß der Fall wäre, ob diese Commission sich schon constituirt hat?

Präs. Es ist die Commission zusammengesetzt worden, und die Wahlen wurden aus allen Provinzen, so viel mir bekannt ist, vorgenommen. Der Herr Secretär wird die Liste verlesen.

Schrift. Streit. Es sind die Listen vorhanden, nur Tirol, das. Küstenland und Böhmen haben noch nicht gewählt. (Ruf: Böhmen hat gewählt den Abg. Stradal.)

Abg. Brauner. Wann?  (Ruf: Im October.)

Schrift. Streit. Dann ist noch ein Supplent zu wählen, statt des Abg. Pillersdorff für Niederösterreich.


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