Úterý 24. øíjna 1848

Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.

Zweiundfünfzigste Sitzung des constituirenden Reichstages,

am 24. October 1848.

(Permanenz.)

Tagesordnung.

I. Bericht des permanenten Ausschusses.

II. Ablesung des Sitzungs-Protokolles vom 23. October 1848.

III. Bericht über Wahlacte.

IV. Bericht des Petitions-Ausschusses.

V. Berathung über das Recrutirungsgesetz.

VI. Nationalgarde-Gesetz.

VII. Bericht über die Reichstagsrechnungen.

Vorsitzender: Präs. Smolka.

Anfang um halb 1 Uhr Mittags.

Präs. Nach vorgenommener Zählung ist die zur Wiederaufnahme der Sitzung erforderliche Anzahl anwesend. Ich werde mir erlauben, der hohen Kammer anzuzeigen, daß mir heute Morgens zur Kenntniß gekommen ist, daß in Floridsdorf drei Abgeordnete seit zwei Tagen aufgehalten werden, und nicht hieher kommen können. Ich habe geglaubt nicht einen Augenblick zögern zu dürfen, und habe deßhalb an den Feldmarschall Windischgrätz von Seiten des Vorstandes eine Zuschrift erlassen, indem ich einige Stunden lang bis zur Eröffnung der Sitzung nicht zuwarten zu dürfen glaubte.

Die an den Fürsten Windischgrätz erlassene Zuschrift lautet:

"An Seine Durchlaucht den Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz."

"Dem Reichstags-Vorstande ist die zuverlässige Nachricht zugekommen, daß von Seite der k. k. Militär-Commandanten drei Reichstags-Abgeordnete, darunter Herr Stanislaus Koszowski, Reichstags-Abgeordneter für Sambor, seit 22. d. M. in Floridsdorf aufgehalten, und denselben der Eintritt nach Wien verweigert werde."

"Der Reichstags-Vorstand will sich der Hoffnung hingeben, daß der obgedachte Thatumstand auf Unkenntniß oder Mißverständniß beruhe, müßte sich aber gegen eine derartige, wenn absichtliche Eigenmächtigkeit, auf das feierlichste verwahren, indem jede Mißachtung der Person eines Reichstags-Abgeordneten, so wie jede dem ausdrücklich im Manifeste vom 19. d. M. neuerlich auf das bestimmteste ausgesprochenen Willen Seiner Majestät zuwiderlaufende Hinderung desselben, seiner Pflicht nachkommen zu können, als eine schwere Verletzung des Gesetzes bezeichnet und der Veranlasser dafür auf das strengste verantwortlich erkärt werden müßte."

"Vom Reichstags-Vorstande. Wien 24. October 1848."

Ich habe mich in dieser Beziehung auch mit dem Herrn Finanzminister in das Einvernehmen gesetzt; er hat diesen Schritt vollkommen gebilligt und auch seinerseits das Erforderliche wegen der ungesäumten Durchlassung der Abgeordneten geschrieben, und es wurde beiläufig um 10 Uhr ein Courier an den Herrn Fürsten Windischgrätz expedirt, der sich jetzt in Hetzendorf befindet. (Bravo.)

Abg. Potocki. Sind dem Vorstande die Namen der zwei anderen Abgeordneten nicht bekannt?

Präs. Sie sind mir nicht bekannt; ich erhielt nämlich vom Abg. Koszowski einen Zettel mit seiner eigenhändigen Unterschrift, die mir bekannt ist, worin er polnisch schreibt:

"Wir sind hier drei Reichstags-Abgeordnete, die man nicht nach Wien lassen will.

Floridsdorf den 22. October 1848.

Stanislaus Koszowski."

Ferner erlaube ich mir anzuzeigen, daß Abg. Dylewski um einen viertägigen Urlaub, Krankheits halber, angesucht hat; ich glaube nur dieß zur Kenntniß der hohen Kammer zu bringen, als eine Krankheitsanmeldung, wegen Bewilligung des Urlaubs kann ich das Gesuch nicht vortragen lassen. Ferner hat der Herr Abg. Forcher sich gestern gemeldet, er ist wieder erschienen, und hat sein Ausbleiben gerechtfertigt theils damit, daß er krank war durch einige Zeit, theils auch damit, daß ihn seine Committenten anfangs nicht nach Wien lassen wollten. Gestern ist er eingetroffen, und nimmt seinen Platz hier ein. (Bravo.) Endlich habe ich der hohen Kammer mitzutheilen, daß vor Kurzem, beiläufig vor einer Stunde, eine Kundmachung im Namen des Fürsten Windischgrätz nach Wien gekommen ist. Ein Exemplar dieser Kundmachuug ist auch dem permanenten Ausschusse zugekommen. — Es wird darüber Berathung gepflogen, und der permanente Ausschuß hat angesucht, daß mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieses Gegenstandes ihm einige Zeit zur Berathung gegönnt werde. Er trägt an, daß die Sitzung bis auf 5 Uhr Nachmittag unterbrochen würde; ich würde mir demgemäß erlauben, die Sitzung gleich jetzt bis auf 5 Uhr Nachmittags zu unterbrechen, und ersuche die Herren, Nachmittags vollzählig und pünctlich zu erscheinen. Ich erkläre die Sitzung für untnbrochen.

(Um 3/4 auf 1 Uhr.)


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