Sobota 21. øíjna 1848

sind, und es war das Ergebniß der Wahlbestimmungen, welche jedoch nur provisorisch waren, das Ergebniß jener einstimmigen Urtheile in Bezug auf die Vertretung bestimmter Localitäten. Ich muß gestehen, daß vielleicht nicht allen Anforderungen Genüge geleistet wurde, und daß es vielleicht noch Städte geben kann, welche ein Recht auf besondere Vertretung vollkommen geltend machen können; aber die Wahlordnung war auch nur eine provisorische; später stand aber eine Abänderung derselben nur der Versammlung selbst zu; die Ausschreibung der Wahlen jedoch fand im Mai Statt. Der Zeitpunct der Zusammenberufung des Reichstages war im Monate Juni um, folglich war der Stadt Tarnow und jeder anderen das Recht unbenommen, ihre Ansprüche geltend zu machen, und anzuführen, daß auch ihr eine besondere Vertretung zustehen soll. Darüber zu entscheiden stand nicht mehr dem Ministerium zu, sondern nur dem Reichstage allein. Wenn der Reichstag giltige Gründe gefunden hätte, dieses anzuerkennen, so wäre es an ihm gewesen, darüber zu entscheiden. Ich führe hier nur an, daß von Seite des Ministeriums, so lange ich ihm anzugehören die Ehre hatte, nirgends eine Einsprache, ein Hindernis, dagegen gemacht wurde, und insbesondere muß ich anführen, wenn der verehrte Herr Sprecher vor mir von einem Eindrucke gesprochen hat, als ob man der Stadt Tarnow die Mittel abgesprochen hätte, ihre Rechte geltend zu machen, es ungerecht sein würde. Das, was der Herr Sprecher gesagt hat, liegt allen Deputirten Galiziens so nahe, daß, wenn einer sich aufgefordert gefühlt hätte, zu untersuchen, daß für die Stadt Tarnow kein Vertreter da ist, ihm kein Hinderniß in den Weg gelegt war. Ich glaube mich nur darauf beschränken zu müssen, enthalte mich aber in Beziehung auf den Antrag jeder Bemerkung, und habe nur jene Aufklärung gegeben, welche zu meiner Verfügung stand.

Abg. Stobnicki. Mein Vorredner hat den Gegenstand so ziemlich beleuchtet, und ich habe nur Weniges zu bemerken. Der Kreis Tarnow hat fünf Deputirte von dem gewesenen Bauernstande, von den gewesenen Unterthanen, die der deutschen Sprache nicht machtig sind, was sagen will: sie verstehen kein Wort deutsch. Meine Herren! 300.000 Seelen sind hier nicht repräsentirt, sie haben hier nicht das Wort, und dieser Fall kann sich in der ganzen Monarchie nicht wiederholen. Dies ist ein einziger Fall! Meine Herren die Stadt Tarnow mit dem Tarnower Kreis bittet Sie um das Wort, um das deutsche Wort, in dieser Kammer, und das kann nur dadurch geschehen, wenn Sie den Antrag der Minorität gütigst berücksichtigen wollen.

Abg. Löhner. Ich will nicht auf die Motive eingehen, welche der Abg. Zbyszewski so ergreifend hier dargestellt hat, ich kann es auch nicht, weil ich sie nur vom Hörensagen kenne, muß aber meinen Schmerz ausdrücken, daß ein Mitglied dieser Kammer im Namen einer Bevölkerung von Oesterreich solche Erinnerungen zu wecken hat, daß die Bevölkerung Ursache hat zu solchen Erinnerungen. Ich kann mich nur an das Objective halten, und kann in dieser Hinsicht mich ausnahmsweise nur dahin aussprechen, daß dem Minoritätsvotum von dieser hohen Kammer Geltung gegeben werde, daß der Stadt Tarnow der gewünschte Vertreter bewilliget werde. Ich glaube, die Gründe, die der Abg. Zbyszewski angegeben hat für die Bedeutsamkeit der Stadt Tarnow, würden hinreichen, eine Versammlung, wie die unselige, zu bewegen, daß sie einem so wichtigen Interesse, wie diese Stadt es vertritt, nach den angegebenen Daten, auch die gehörige Geltung gebe. Dasjenige Land, welches am zähesten in der Verbesserung, aber immer am gründlichsten gewesen ist, England hat uns in der Geschichte seiner Parlamente gezeigt, daß es zu allen Zeiten bereit gewesen ist, jenen Ortschaften, welche durch erhöhte Bevölkerung mehr Wichtigkeit bekommen haben, auch eine entsprechende Vertretung zukommen zu lassen, sei es eine bestimmte Wichtigkeit in commercieller oder in anderer Hinsicht, oder sind es Persönlichkeiten, welche hier vertreten zu müssen, im Interesse des Gesammtstaates ist. Es nützt allen anderen Provinzen, allen anderen Theilen zugleich, wenn so wichtige Interessen hier wirklich vertreten sind, denn nur in der angemessenen Berücksichtigung und in der Pflege solcher Interessen gedeiht das Gesammtwohl, welche Interessen des anderen Theiles wesentlich mit ihm verbunden sind und bleiben, wenn sie gehörige Berücksichtigung haben.

Ich glaube, der zweite Umstand, der hier angeführt wurde, ist ebenfalls wichtig. In einem Momente, wo die Völker Oesterreichs zum ersten Male sich offen ins Auge zu schauen berufen sind, hätte ich schon vor Monaten, in einer friedlichen Zeit, für einen solchen Wunsch, aus den eben angeführten Gründen, mich ausgesprochen, aber in einem solchen Momente, wie der jetzige, wo der Reichstag in der ganzen Aufbietung seiner Kräfte, bei dem Drange der Ereignisse, noch das Palladium Oesterreichs zu tragen hat, scheint es mir wichtiger als je, daß man jenem Theil des Gesammtreiches, welcher sich in seinen Interessen nicht gehörig vertreten glaubt, jede mögliche Berücksichtigung zuwende, daß allen Völkern gezeigt werde, bei jeder Gelegenheit, daß die verbrüderten Nationen wirklich wie Brüder sich an einander schließen, daß sie es dankbar anerkennen, daß die Nation, die wahrhaftig in den früheren Jahren in ihrer Geschichte keinen Grund zur Brüderlichkeit gegen uns gehabt hat, nun so heldenmüthig und ritterlich mit uns ausgehalten habe, daß sie gezeigt habe, daß selbst die Geschichte in ihren Resultaten eine Lüge wird, daß Polen und Deutsche sich als Brüder kennen gelernt, sich achten gelernt, und beisammen auszuhalten entschlossen gewesen sind. (Beifall.) Die Erinnerungen, welche in den Bewohnern der Stadt Tarnow nachzittern mögen, die zu heilen, ist vielleicht nur der Zeit gegeben, aber sie zu lindern ist, wie Jeder weiß, der beste Weg, der einzig rechtmäßige Weg, der in dieser Versammlung, wenn nämlich diese, die Brust Oesterreichs, die fühlende, die allbelebende sich ihnen öffnet, damit sie in ihre Brust ihre Klagen aushauchen können, wenn sie auch nicht mehr Ersatz bekommen für das, was die Zeit ihnen genommen hat. Ich votire für das Minoritätsvotum. (Beifall.)

Abg. Peitler. Ich trage auf den Schluß der Debatte an.

(Dieser Antrag wird unterstützt und der Schluß der Debatte beschlossen. Als Redner sind noch vorgemerkt: Abg. Dylewski, Borrosch, Machalski, Schuselka; die Abg. Dylewski und Machalski verzichten auf das Wort.)

Abg. Borrosch. Ich kann nur auf das kräftigste das Minoritätsgutachten unterstützen. In der einen Wagschalle liegen statistische und die auf das Wahlgesetz basirten formalen Erwägungsgründe, in der andern moralische, politische. Möglich, daß beide Wagschalen vollkommen gleich sind, daß das Zünglein nicht weiß, wohin es sich neigen soll. Allein die hohe Kammer hat nicht die formale Gerechtigkeit zu üben, sondern die höchste im Geiste der Versöhnung. Unsere ganze Aufgabe ist hier eine versöhnende, eine Völker verbrüdernde, und haben wir irgend wo eine Ursache, der Versöhnung volle Rechnung zu tragen, so ist es dem unglücklichen Galizien, so ist es namentlich der Stadt Tarnow gegenüber.

Abg. Schuselka. Ich unterstütze ebenfalls aus vollem Herzen das Minoritätsgutachten, und zwar wesentlich nebst allen anderen früher so vortrefflich augesührten Gründen aus dem Grunde, welchen der Abg. Pillersdorff zu widerlegen versucht hat. Ich erkenne an, daß es eine gewisse Wahrheit ist, daß man nicht mit Absicht die Stadt Tarnow ausgeschlossen hat, um vielleicht die Klagen, die von dort laut werden könnten, abzusperren; ich glaube vollkommen, daß dieses nicht der Fall gewesen sei: allein es könnte der Schein entstehen, und schon deßhalb, weil der Schein entstehen könnte, als habe man mit Absicht gehandelt, und deßhalb, weil auch einer der Herren Redner diese Befürchtung ausgesprochen hat, ist es für uns eine heilige Pflicht, der Stadt Tarnow das Recht einzuräumen, und deßhalb müssen wir sorgfältig auch den leisesten Schein abhalten, daß wir dem unglücklichen Polen gegenüber die alten unbeschreiblichen Ungerechtigkeiten fortsetzen wollen, — deßhalb, um auch den Schein zurück zu weisen, bitte ich, das Minoritätsgutachten anzunehmen.

Abg. Pienczykowski. Des Berichterstatters Pflicht wäre es, für das Votum der Majorität zu sprechen, da ich aber nur Stellvertreter und selber in der Minorität bin, so kann ich nicht für die Ueberzeugung der Majorität sprechen.

Präs. Das Haus ist nach eben vorgenommener Zählung beschlußfähig. Ich werde mir also erlauben, den Gegenstand zur Abstimmung zu bringen. — Der Majoritätsantrag des Petitions-Ausschusses geht dahin: daß das Gesuch der Stadt Tarnow wegen Bewilligung eines eigenen Deputirten an den Constitutions-Ausschuß gewiesen werde. Der Minoritätsantrag: daß dem Begehren der Stadt Tarnow, einen eigenen Abgeordneten zum constituirenden Reichstage wählen und absenden zu dürfen, willfahrt werde.

Ich sehe den Antrag der Minorität als einen Verbesserungsantrag an, und werde mir erlauben, ihn zuerst zur Abstimmung zu bringen. Wird der Antrag der Minorität unterstützt? (unterstützt) und angenommen? (einstimmig angenommen).

Abg. Pillersdorff. Ich erlaube mir die Bemerkung, es ist eine legislative Bestimmung. Ich glaube, daß das hohe Haus zugleich den Beschluß fassen soll, daß der Stadt Tarnow ein Abgeordneter zugewiesen werde, und in Folge dieses Beschlusses wird es an dem Ministerium des Innern sein, die Wahl einzuleiten. Es ist eine Modification des Wahlgesetzes.

Präs. Wenn das hohe Haus wünscht, daß der Beschluß in der vom Abg. Pillersdorff beantragten Formulirung ausgesprochen werde, so werde ich ihn noch einmal zur Abstimmung bringen. Der Herr Abg. Pillersdorff trägt an, daß das Haus beschließe, daß der Statt Tarnow ein eigener Deputirter zum constituirenden Reichstage gebühre. Diejenigen Herren, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Angenommen.) Ich ersuche in der Berichterstattung fortzufahren.

Berichterst. Polaczek. Reichstags-Nr. 188. Mehrere Insassen der Herrschaft Friedek, Teschner Kreises in Schlesien, beschweren sich:

1) wegen der auf ihren theils Rustical-, theils Dominical-Besitzungen haftenden übergroßen Robotschuldigkeiten und Zinsungen; 2) wegen mehrerer Bedrückungen, die sie von der Obrigkeit durch das Amt bei der Leistuug ihrer Robotschuldigkeit durch die ihnen in den Wäldern zugewiesene Arbeit erlitten haben; 3) wegen Verfügung des ihnen nicht mehr zugestandenen Weiderechtes auf obrigkeitlichen Gründen; 4) wegen vielfacher Beschädigung ihrer Grundstücke durch Muthung von Eisenerz auf denselben; 5) wegen Einschränkung der Freiheit, ihr Vieh auf ihren eigenen Grundstücken in beliebiger Anzahl weiden zu lassen; 6) daß ferner die Obrigkeit sich mehrere ihnen angehörige Feld- und Grundstücke zugeeignet habe; 7) daß über das von ihnen durch zehn Jahre abgeführte und nicht vor handene Contributions-Getreide bisher keine Rechnung gelegt wurde. — Der Petitionsausschuß beantragt, es sei diese Eingabe rücksichtlich jener Beschwerdepuncte, welche nicht auf den Unterthänigkeitsverband und das Obereigenthum Bezug haben, dem Ministerium zur Amtshandlung zuzuweisen.

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß nach dem vor einigen Tagen gefaßten Beschlusse es nicht nöthig ist, solche Gegenstände zur Abstimmung zu bringen, sondern nur einzeln dem hohen Hause anzuzeigen.

Berichterst. Polaczek (liest:) Reichstags. Nr. 265. Die Gemeinde Salmannsdorf, zur Herrschaft Klosterneuburg gehörig, bittet um Zurückstellung ihres von der Herrschaft Klosterneuburg in Besitz genommenen Gemeindewaldes. Mit 100 Stück Beilagen. Da die Gemeinde Salmannsdorf mit ihren vorgebrachten Eigenthumsansprüchen von der politischen Behörde nach Ausweis der Beilagen auf den Rechtsweg gewiesen wurde, die Entscheidung über das Eigenthum zwischen Privaten und Körperschaften nicht dem Reichstage zukommt, beantragt der Ausschuß, die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Es sei die Eingabe der Gemeinde Salmannsdorf, als zur Competenz des Reichstages nicht gehörig, den Petenten zurückzustellen.

Abg. Peitler. Wie mir scheint, wird der Herr Berichterstatter nicht wissen, daß vor zwei Tagen eine schiedsrichterliche Commission zusammengesetzt wurde, wo alle derlei Streitigkeiten einer eigenen Commission zugewiesen werden. Es dürfte daher diese Petition an diese Schiedsrichter-Commission gewiesen werden.

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß diese Commission zusammengesetzt wurde, um einen Gesetzvorschlag zu entwerfen, nach welchem die schiedsrichterlichen Commissionen in den Provinzen erst zusammengesetzt werden sollen, daher dürfte es nicht geeignet sein, das vorliegende Gesuch dieser Commission zuzuweisen.

Abg. Peitler. Wenigstens dürfte dieß einen Anhaltspunct geben.

Berichterst. Polaczek. Ich wollte auch bemerken, daß diese Commission nicht bestimmt ist, um die Streitigkeiten zu entscheiden, sondern um einen Gesetzentwurf zu machen, nach welchem diese Commission in den Provinzen zusammengesetzt werden soll und die Streitigkeiten zur Berathung zu bringen find, und an eine solche Commission soll sich dann auch die Gemeinde Salmannsdorf wenden. Der Antrag geht dahin, der Gemeinde Salmannsdorf das Gesuch sammt Beilagen zurückzustellen.

Abg. Umlauft. Ich glaube, wenn überhaupt dem Gesuche eine Erledigung gegeben wird, so dürfte es sehr zweckmäßig sein, die Gemeinde Salmannsdorf davon zu verständigen, daß eben ein Gesetz in der Ausarbeitung begriffen ist, nach welchem in den Provinzen schiedsrichterliche Commissionen zusammengesetzt werden, welche die Ordnung solcher Angelegenheiten zu besorgen haben werden. Ich würde mir daher den Nebenantrag erlauben, daß in der Erledigung dieser Beisatz gebraucht werde; denn es könnte sonst möglich sein, daß die Gemeinde den Proceßweg einschlägt, der ganz unnütz wäre. Wenn die Gemeinde von diesem Gesetzentwurfe keine Kenntniß erhält, so wird sie wohl den Rechtsweg ergreifen und dadurch nur nutzlose Unkosten sich verursachen. Ich glaube daher, daß dieser Beisatz sehr zweckmäßig wäre, daß nämlich die Gemeinde verständiget werde, daß sie seiner Zeit mit diesen Processen sich an die schiedsrichterliche Commission für Niederösterreich zu wenden habe.

Präs. Wünscht noch Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? — Es meldet sich Niemand. Ich sollte daher den Gegenstand zur Abstimmung bringen, muß aber bemerken, daß wir wieder nicht beschlußfähig sind. Wünscht vielleicht der Herr Berichterstatter noch zu sprechen?

Berichterst. Polaczek. Den Antrag des Abg. Umlauft nehme ich an, und bemerke nur, daß dieses Gesuch früher erlediget war, ehe der Vorschlag hier durchgegangen ist, daß eine schiedsrichterliche Commission zur Entscheidung von derlei Streitigkeiten in den Provinzen eingesetzt werden soll. (Ruf: Es muß Reichstagsbeschluß sein.)

Präs. Wollen vielleicht zuwarten, es werden vielleicht einige Abgeordnete wieder erscheinen.

Abg. Demel. Es ist nicht nöthig, auch die anderen Herren Abgeordneten abzuwarten, denn es ist ein selbstständiger Antrag, ein von der Commission nach ihrer eigenen Ansicht gefaßter Beschluß, und wir haben uns verständiget, daß über solche Anträge nicht abgestimmt werden soll.

Präs. Ich muß bemerken, daß die Anträge immer der Kammerbeschlußfassung unterliegen. Nach dem vorgestern gefaßten Beschlusse sollen nur solche Sachen der Kammer zur Beschlußfassung nicht vorgelegt werden, wo sich der ganze Petitionsausschuß darüber geeinigt hat, daß das Gesuch dem betreffenden Ministerium zugewiesen werden solle.

Abg. Zimmer. Ich bin überzeugt, daß kein Gegenstand der Größe der Zeit so angemessen wäre, als eben die Berathung der Grundrechte, und ich bin überzeugt, wenn wir die Grundrechte in Vollberathung nehmen würden, so würde sich immer eine hinreichende Anzahl von Deputirten einfinden; ja ich glaube sogar, daß Deputirte, die nicht in Wien weilen, herkommen würden, um über diesen Gegenstand mit zu berathen. Ich trage deßhalb darauf an, daß die Grundrechte auf die Tagesordnung für einen der nächsten Tage kommen sollen.

Präs. Ich werde mir erlauben, diesen Gegenstand dann zur Sprache zu bringen, wenn wir die Tagesordnung feststellen werden.

Abg. Potocki. Ich möchte glauben, der Herr Berichterstatter könnte fortfahren, und dann, wenn mehrere zugegen sein werden, können wir abstimmen, denn indessen werden die Herren zurückkommen.

Berichterst. Polaczek. Ich bemerke nur, daß wenn sich mehrere Discussionen ergeben sollten, dann bei der Abstimmung noch einmal der ganze Gegenstand zur Discussion kommen müßte.

Abg. Umlauft. Ich würde den Antrag auf Schluß der Sitzung stellen. (Oh!)

(Kurze Unterbrechung, während welcher mehrere Deputirte zurückkommen und die Zählung des Hauses neuerdings vorgenommen wird.)

Präs. Es sind jetzt 194 anwesend. Es kann demnach der Gegenstand zur Abstimmung gebracht werden.

Der Antrag des Petitionsausschusses geht dahin, daß das von den betreffenden Gemeinden überreichte Gesuch denselben zurückgestellt werde; und zu diesem wurde vom Abg. Umlauft ein Verbesserungsantrag gestellt, daß diese Gemeinden in die Kenntniß gesetzt werden von dem Umstande, daß demnächst ein eigenes Gesetz ausgearbeitet werden wird, nach welchem in den Provinzen Schiedsgerichte eingesetzt werden sollen, welche über ähnliche Streitigkeiten zu entscheiden hätten. Ich werde mir erlauben, diesen Verbesserungsantrag — da es aber doch eigentlich nur ein Zusatzantrag ist — vor allen den Antrag der Commission zur Abstimmung zu bringen. Wird der Antrag des Petitionsausschusses, daß dieses Gesuch an die Gemeinde zurückgestellt werde, unterstützt. — (Wird unterstützt und angenommen). Ich bringe nun den Zusatz des Abg. Umlauft zur Abstimmung, er lautet: "Ich stelle den Nebenantrag, daß in die Erledigung an die Gemeinde Salmannsdorf auch der Umstand aufzunehmen sei von der bevorstehenden Bildung der Provinzial-Schiedsgerichte zur Schlichtung von solchen Streitigkeiten. (Dieser Zusatzantrag wird unterstützt und angenommen.)

Abg. Polaczek. Reichstags-Nr. 276. Martin Franko, Grundbesitzer in Vierhof, bittet: daß die Contribution deutlich erklärt und nicht mehr gezahlt werde, als gerecht ist. (Jetzt folgt die Begründung und der Antrag des Ausschusses: dieses Gesuch ad acta zu legen, welcher Antrag unterstützt und angenommen wird.)

Reichstags-Nr. 324. Joseph Pöschel und Georg Knabenbauer, Deputirte am Provinzial-Landtage zu Linz, Joseph Thury, Heinrich Brandstädter und mehrere Andere bitten um Anordnung nachträglicher directer Wahlen in den Städten und Märkten für den constituirenden Reichstag, Verstärkung desselben durch wenigstens 200 bis 250 Stadt- und Marktdeputirte aus allen zur constituirenden Reichsversammlung concurrirenden Provinzen behufs der Erzielung einer angemessenen Vertretung des Gewerbs- und Bürgerstandes, des Handels, der Industrie und der Intelligenz neben dem durch die Wahlen in den Wahlbezirken überwiegend zur Vertretung gelangten Bauernstande.

Da durch diese Petition eine Umänderung der Wahlordnung beabsichtigt wird, so geht der Antrag der Commission dahin, diesen Antrag ad acta zu legen.

Reichstags-Nr. 397. Eine gleiche Petition ist die der Stadt Schönberg in Mähren, überreicht durch den Reichstagsdeputirten Anton Wagner. — Der Antrag der Commission geht dahin, sie auf dieselbe Weise wie Nr. 324 zu erledigen.

Abg. Wiser. Ich hätte mir erlaubt zu beantragen, daß diese Gesuche dem Constitutions-Ausschusse zur Berücksichtigung überwiesen werden; denn die Gründe, aus welchen diese Vertretung verlangt wird, scheinen mir doch im Allgemeinen so berücksichtigenswerth, daß sie der Constitutions-Ausschuß beachten sollte. Unläugbar ist es, daß wenigstens die Meinung überhaupt zugenommen hat, daß bei der dermaligen Vertretung in gewisser Beziehung der Landmann mehr als die städtische Bevölkerung und die Industrie vertreten sei und ein Gleichgewicht in der Bevölkerung oder Beseitigung dieser Meinung jedenfalls in der Wirksamkeit des Constitutions-Ausschusses liegt, um bei dem künftigen Entwurfe in der Beziehung entweder ausgleichend oder versöhnend zu wirken.

Präs. Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so hat der Berichterstatter das letzte Wort.

Berichterst. Polaczek. Dagegen, was der Herr Abg. Wiser bemerkte, muß ich erinnern, daß die Stadt Schönberg, und ebenso die übrigen Petenten, ausdrücklich ihre Bitte dahin gestellt haben, einen Deputirten zum constituirenden Reichstage absenden zu dürfen, weßhalb man sich bewogen fand, es unberücksichtigt zu lassen. Es ist kein Zweifel, daß bei der Entwerfung der Constitutionsurkunde auch auf die speciellen Interessen der Städte mehr Rücksicht genommen werden wird, als es jetzt der Fall war, und daß wohl mehr städtische Deputirte in Hinkunft abgesendet werden dürften; indessen zu diesem Zwecke werden vom Ausschusse auch statistische Daten eingeholt werden. Nachdem das Gesuch nun dahin zielt, daß ein Abgeordneter zum constituirenden Reichstage abgesendet werde, so ist das Gesuch aus den angeführten Gründen ad acta gewiesen worden.

Abg. Wiser. Ich sehe wohl ein, daß zunächst der Wortlaut dieser Petition, nur einen Abgeordneten zum constituirenden Reichstage schicken zu dürfen, gegen meinen Antrag spricht; allein ich glaube, daß diejenigen Gründe, welche für diese Beachtung dermalen sprechen, auch für die Zukunft dafür sprechen werden, und in diesem Sinne erlaube ich mir, meinen Antrag dem Hause zur Unterstützung anzuempfehlen, weil die Absicht der Bittsteller keineswegs auf den constituirenden Reichstag allein gerichtet sein kann, sondern dahin gehen muß, daß ihre Interessen, deren Vertretung sie wünschen, auch bei den künftigen Reichstagen, und wie sie meinen, in ausgiebiger Weise vertreten sein mögen.

Präs. Die Debatte ist geschlossen. Zum Antrage des Petitionsausschusses: daß das eben vorgelesene Gesuch einfach ad acta gelegt werde, liegt ein Verbesserungsantrag des Abg. Wiser vor, welcher lautet: "Ich beantrage dieses Gesuch dem Constitutions-Ausschusse zur Bedachtnahme zuzuweisen." Ich werde diesen Verbesserungsantrag, vor dem Ausschußantrage zur Abstimmung bringen. (Wird unterstützt und angenommen.)

Somit entfällt der Antrag des Petitionsausschusses.

Berichterst. Polaczek. Reichstags-Nr. 328. Unterbreitung von drei Bittgesuchen der Wähler von Freistadt, Urfahr und Efferding für den gesammten Gewerbe- und Handelsstand des gesammten Mühl- und eines Theils des Hausruckkreises um angemessene Vertretung des Bürgerstandes beim constituirenden Reichstage.

Meinung: Da der constituirende Reichstag nach der Bestimmung des §. 20 der provisorischen Wahlordnung bereits zusammengetreten, constituirt, eröffnet und in seiner Wirksamkeit begriffen, eine nachträgliche Zusammensetzung des constituirenden Reichstages auf Grundlage einer vorzunehmenden Abänderung der Wahlordnung ohne die Giltigkeit sämmtlicher bisherigen Wahlen und der von dem Reichstage bisher gefaßten Beschlüsse umzustoßen, nicht zulässig ist, wird von dem Ausschusse beantragt: die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, es sei die Eingabe der Wahlsection Freistadt in Verbindung mit den Wahlmännern des Mühlkreises, sowie die Eingabe der Wähler zu Urfahr als bloß auf Abänderung der Wahlordnung für den constituirenden Reichstag abzielend ad acta zu hinterlegen, die Petition der Wähler zu Efferding aber, als eine anderartige Vertretung bei den zukünftigen Reichstagen zugleich beantragend, dem Constitutions-Ausschusse zur Berücksichtigung zuzuweisen.

Abg. Wiser. Ich glaube, daß mit diesem Gesuche eben so verfahren werde, wie mit den früheren, nämlich, daß es dem Constitutions-Ausschusse überwiesen werde. — Ich erlaube mir die Bitte, weil selbst die Abgeordneten von Oberösterreich, die anwesend sind, werden bestätigen können, daß es mehrseitig von der städtischen Bevölkerung von Oberösterreich nachhaltig ausgesprochen worden ist, daß die gewählten Abgeordneten selbst erklärt haben, daß sie wünschen, es möchte seiner Zeit diese Ausgleichung in Betreff der Wahlen stattfinden, und nachdem es sich um eine Beachtung dieser Bitte durch den Constitutions-Ausschuß handelt, so würde ich beantragen, daß sie, so wie die frühern, dem Constitutions-Ausschusse überwiesen werden.

Berichterst. Polaczek. Ich möchte den Antrag des Abg. Wiser mit Rücksicht auf den Beschluß der hohen Kammer zu dem meinigen machen, und erkläre mich ganz einverstanden, daß diese Petition, so wie die frühere, dem Constitutions-Ausschusse zugewiesen werde.

Präs. Diejenigen Herren, welche für diesen modificirten Antrag der Commission sind, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Majorität). Dieses Gesuch wird dem Constitutions-Ausschusse zugewiesen werden.

Berichterst. Polaczek. Reichstags-Nr. 374. Die Gemeinde Zdechow um Rückstellung eines Weidegrundes und eines Stückchen Waldes, welche in früheren Zeiten ihr Eigenthum waren, und ihnen von der Obrigkeit weggenommen wurden, indem sie sich verpflichten wollen, von diesen Gründen Steuer zu zahlen. — Da die Entscheidung über zwischen Obrigkeiten und Herrschaftsinsassen streitige Eigenthumsansprüche der Reichsversammlung nicht zusteht, trägt der Ausschuß an: Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: es sei diese mit keinen Beilagen versehene Eingabe bei den Acten zu hinterlegen. (Wird angenommen.)

Reichstags-Nr. 375. Die Stadt Wsetin bittet auf Grundlage ihrer Privilegien, womit 1. das Recht gegen die Obrigkeit zum Bezuge des benöthigten Bau- und Brennholzes aus den Strecken Jasenic und Semetin dahin umgewandelt werde, daß ihnen von der Obrigkeit ein Stück Waldes in diesen Strecken als Eigenthum zugewiesen werde, aus welchen sie ihr Bau- und Brennholz beziehen wollen. 2. Das Laudemium aufhöre. 3. Die Abgabe von einer Schafweide, welche die Obrigkeit sich zugeeignet hat, entfalle. 4. Der Stadt Wsetin die eigene Gerichtsbarkeit zustehe. 5. Die selbstständige Grunbbuchführung. 6. Die eigene Verwaltung des Gemeindevermögens. 7. Die eigene Jagdbarkeit auf ihren Gründen zugesprochen werde. 8. Die Communalgerichte demnächst in Ausführung kommen und sämmtliche übrigen unterthänigen Grundbelastungen behoben werden.

Nachdem die Aufhebung der Unterthänigkeit die Behebung aller aus der Grund-, Schutz- und Oberherrlichkeit entspringenden Lasten des Grundbesitzes und die Regelung der wechselseitigen Rechte, Abgaben und Servituten zwischen den Obrigkeiten und Herrschaftsinsassen bereits vom Reichstage beschlossen ist, das Justizministerium ebenfalls die baldige Vorlage des Gesetzentwurfes betreffs der Regulirung des Gerichtswesens zugesagt hat, trägt der Petitions-Ausschuß an: die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Es sei die Eingabe der Stadt Wsetin bei den Acten zu hinterlegen:

Abg. Wienkowski. Ich stelle den Antrag, daß der Punct in Bezug auf die Waldes-Servituten dem Entschädigungs-Ausschusse zugewiesen werde.

(Diesen Antrag wiederholt der Abg. Reymershoffer.)

Präs. Verlangt noch Jemand das Wort? (Es meldet sich Niemand.) Nachdem Niemand mehr das Wort verlangt, fordere ich den Herrn Berichterstatter auf, zu erwiedern.

Berichterst. Polaczek. Ich muß nur bemerken, daß die Stadt Wsetin gar kein Recht auf den Wald nachweist, oder daß sie ein Recht gehabt hat, in dem Walde zu holzen. Da das übrigens ein specieller Fall ist, über den die Entschädigungs-Commission nicht speciell entscheiden wird, und diesen speciellen Fall auch nicht zur Grundlage ihrer ganzen Ausarbeitung machen kann und wird, so finde ich es ganz überflüssig, erst die Entschädigungs-Commission mit derlei Actenstücken zu überhäufen.

Präs. Zu dem Antrage des Petitions-Ausschusses, daß dieses Gesuch einfach zu den Acten zu hinterlegen sei, liegt ein Verbesserungsantrag des Abg. Wienkowski vor, welcher wünscht, daß auch mit Rücksicht auf den Umstand, daß in Bezug auf die Wald-Servituten etwas vorzukehren sein wird, dieses Gesuch der Entschädigungs-Commission zugewiesen werden soll.

(Dieser Verbesserungsantrag des Abg. Wienkowski wird unterstützt und angenommen.)

Berichterst. Polaczek (liest:) Reichstags-Nr. 690. Wenzel Kaulich, Abg. des Wahlbezirkes Braunau in Böhmen, bittet um Zurückerstattung mehrerer Grundstücke der Gemeinde Oberwernersdorf und Dreiborn, welche diese Gemeinden besessen haben, später aber von den Beamten abgenommen und der Obrigkeit zugeeignet wurden.

Antrag des Petitions-Ausschusses:

"Der hohe Reichstag wolle beschließen: Es sei diese Eingabe wegen Unbestimmtheit des Antrag-Objectes und da die Eingabe gar nicht belegt ist, das Object der Entscheidung nicht zur Competenz des Reichstages gehört, ad acta zu hinterlegen."

Präs. Wird dieser Antrag unterstützt. (Geschieht.) Diejenigen, welche dafür sind, daß dieses Gesuch ad acta gelegt werden soll, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Majorität.

Berichterst. Polaczek (liest:) Reichstags-Nr. 831. Die Vorsteher der Gemeinde Wessely, Herrschaft Raustadt im Brünner Kreise, bitten um gnädigste Hilfe zur Rückerstattung der ihnen von der Raustadter Obrigkeit abgenommenen Wildungen und Felder.

Der Ausschuß beantragt:

"Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Es sei die Eingabe, die auf Rückstellung von Gründen, welche sich die Obrigkeit zugeeignet haben soll, gerichtet, der Anspruch daher privatrechtlicher Natur ist, als zur Competenz des Reichstages nicht gehörig und mit gar keinen Belegen versehen, ad acta zu hinterlegen."

Abg. Borrosch. Ich bitte um das Wort. Durch die zu schnelle Abstimmung bin ich verhindert worden, das zu sagen, was hieher gehört, nämlich es soll nicht bloß ad acta gelegt, sondern den betreffenden Gemeinden kund gegeben werden, daß durch Beschluß der hohen Kammer Schiedsgerichte eingesetzt werden.

Berichterst. Polaczek. Es ist zwar schon abgestimmt, indessen erlaube ich mir doch zu bemerken, diese Petition ist ganz kurz, und wirklich kann man sagen, man weiß nicht, was man darauf antworten soll. Daß Schiedsgerichte niedergesetzt werden, wird durch den Beschluß der Kammer ohnehin bekannt gegeben werden, und endlich, wenn Schiedsgerichte niedergesetzt sein werden in den verschiedenen Ländern, so dürften die Gemeinden Wohl ohnehin hinlänglich davon verständiget werden, daß sie sich an dieselben wenden mögen.

Abg. Borrosch. Ich glaube, den Petenten würde diese Verständigung zur Beruhigung dienen.

Berichterst. Polaczek. Dieses Gesuch ist aber von einem Abgeordneten überreicht worden.

Abg. Nadler. Ich würde doch bitten, der Gemeinde, sowie der von Salmannsdorf, kund zu geben, daß das hohe Haus Schiedsgerichte beschlossen habe; es wird zur Beruhigung der Petenten dienen. Ich bitte, meinen Antrag zur Abstimmung zu bringen.

Abg. Pillersdorff. Ich müßte darauf nur aufmerksam machen, in dieser Art der Erledigung behutsamer zu sein, weil noch kein Beschluß gefaßt worden ist, sondern es ist erst ein Antrag von einem Herrn Abgeordneten dießfalls gestellt worden, daß diese Commission creirt werde; es ist noch kein Beschluß des Reichstages, der Reichstag kann also noch nicht sagen, daß Schiedsgerichte bestehen.

Präs. Zu dem Antrage des Petitions-Ausschusses, daß das Gesuch ad acta gelegt werde, liegt ein Verbesserungs-Antrag des Abg. Nadler vor, welcher dahin geht, daß die Gemeinden zu verständigen sind, daß zu Folge eines Reichstagsbeschlusses eine Commission zusammengesetzt wurde, welche den Gesetzentwurf über Schiedsgerichte zu entwerfen hat. (Wird unterstützt.)

Abg. Borrosch. Das würde doch in dieser Fassung einen Irrthum erzeugen, sondern ich glaube, kund zu geben, daß Schiedsgerichte werden ernannt werden.

Präs. Es wurde eben bemerkt, daß es noch nicht gewiß ist, daß Schiedsgerichte zusammengesetzt werden, denn der betreffende Gesetzentwurf muß noch berathen werden, und ich habe auch den Antrag des Abg. Nadler in der Art genommen. Diejenigen Herren welche dafür sind, daß dieß der Gemeinde kund gegeben werde, mögen aufstehen. (Majorität.)

Berichterst. Polaczek. Die Gesuche: Nr. 291, 457, 459, 548, 553, 575 und 722 sind dem Ministerium und verschiedenen Ausschüssen zuzuweisen, weil sie einfach auf die ihnen zustehenden Gegenstände sich beziehen.

Präs. Es wird der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung gestellt.

(Der Antrag wird unterstützt und angenommen.)

Es wurde mir angezeigt, daß zu der Commission, welche über Antrag des Abg. Szaszkiewicz zusammengesetzt wurde, für Tirol der Abg. Wörz gewählt ist. Ich wurde demnach ersucht, aufzufordern, daß die Herren Abgeordneten, welche gewählt wurden, zusammentreten, und zwar morgen um 9 oder 10 Uhr in irgend einem Commissions-Zimmer, um sich zu constituiren und es sodann dem Vorstands-Bureau anzuzeigen.

Sodann erlaube ich mir, den Herren Abgeordneten anzukündigen, daß mir vom Abg. Borrosch meinen eigenen Gefühlen vollkommen entsprechend, ein Bogen vorgelegt wurde, mit der Aufschrift: "Brudergabe für die tapfern Wehrmänner Wiens. Jeder gezeichnete Betrag ist gleich im Baren von dem löblichen Vorstands-Bureau an die betreffenden Behörden abzugeben." Ich entledige mich dieser Aufforderung mit dem Bemerken, daß diejenigen Herren, welche sich an dieser Sammlung betheiligen wollen, sich gleich im Vorstands-Bureau einzeichnen können. (Beifall.)

Abg. Dylewski. Es ist beschlossen worden, daß die Stadt Tarnow einen Abgeordneten zu wählen berechtiget sei, wird das ein Gesetz sein oder nicht? Nach dem, was der Herr Abg. Pillersdorff vorgebracht hat, scheint es ein Gesetz zu sein. Ich bitte demnach den Herrn Präsidenten, daß das, was heute beschlossen wurde, als die erste Lesung betrachtet, und zur zweiten und dritten Lesung die möglichst kürzeste Frist festgesetzt werde.

Abg. Brestel. Ich kann mich damit nicht einverstanden erklären, daß das nicht als ein eigenes Gesetz behandelt werden kann, sondern ich betrachte es als einen einfachen Beschluß, den das Ministerium kund zu geben hat, und daß für die Stadt Tarnow eine neue Wahl auszuschreiben sei; denn es ist nicht ein Gesetz, welches für Alle verbindlich ist, sondern die Berechtigung der Stadt Tarnow, einen eigenen Vertreter zu wählen; daher kann hier von einer zweiten und dritten Lesung keine Rede sein, sondern es ist dem Ministerium des Innern zuzuweisen, und eine neue Wahl auszuschreiben.

Abg. Dylewski. Ich möchte bitten, daß die Kammer sich darüber ausspreche.

Präs. Abg. Borrosch hat das Wort.

Abg. Borrosch. Es hat eben der Herr Redner vor mir erschöpft, was ich sagen wollte.

Präs. Wünscht noch Jemand das Wort?

Abg. Dylewski. Ich bitte nur, den Antrag des Abg. Brestel zur Abstimmung zu bringen.

Präs. Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so werde ich den Gegenstand zur Abstimmung bringen. — Der Antrag des Abg. Brestel geht dahin:

"Daß der eben gefaßte Beschluß nur einfach dem Ministerium bekannt gegeben werde, wegen der Ausschreibung einer Wahl für die Stadt Tarnow, und daß dieser Beschluß nicht als Gesetz behandelt werde."

(Der Antrag wird unterstützt und angenommen.)

Abg. Peitler. Als Mitglied des Entschädigungsausschusses erlaube ich mir Folgendes mitzutheilen. Bekanntlich wurde von der hohen Versammlung ein großer Ausschuß erwählt zu dem Zwecke, ein Entschädigungsgesetz auszuarbeiten. Derselbe besteht aus fünfzig Mitgliedern, und weil sich ein so großer Ausschuß nur sehr schwerfällig bewegt, so hat derselbe einen kleinern, sogenannten engeren Ausschuß, bestehend aus zehn Mitgliedern, nämlich aus einem Referenten aus jeder Provinz, erwählt, mit dem Auftrage, daß dieser Ausschuß für eine jede einzelne Provinz ein Entschädigungsgesetz entwerfe, damit dann aus den verschiedenen Provinz-Entschädigungsgesetzen die allgemeinen Principien, die Umrisse, herausgezogen werden, daß dann auf dieser Grundlage ein allgemeines, für alle Provinzen giltiges Entschädigungsgesetz ausgearbeitet und der hohen Versammlung vorgelegt werde, um auf diese Art ein vollständiges Ganze zu erhalten. Dieser engere Ausschuß hat auf den 6. October eine Sitzung angeordnet; welche Verhältnisse aber seit dem 6. October eingetreten sind, sind Ihnen bekannt; es konnte also seit dieser Zeit im Ausschusse Nichts geschehen. Ich als Salzburger Referent bin mit dem Entschädigungsgesetze für Salzburg fertig, welches ich schon lange habe vorlegen wollen, aber einzelne Referenten sind im Reichstage nicht anwesend, vorzüglich Abg. Brauner für Böhmen und Haßelwanter für Tirol. Es handelt sich also darum, daß im Ausschusse dieses Entschädigungsgesetz für das Herzogthum Salzburg berathen werde. Ich ersuche daher den Herrn Präsidenten, die einzelnen Referenten der Provinzen aufzurufen, ob sie hier gegenwärtig sind oder nicht, damit man endlich wisse, wie viel hier gegenwärtig sind, um dieses Gesetz, falls die meisten Referenten anwesend sind, endlich einmal zur Berathung zu bringen, und wenn dieses nicht der Fall ist, daß für die abwesenden Referenten neue Berichterstatter gewählt werden, damit der Entschädigungsausschuß endlich einmal vorwärts komme. Ich bekomme täglich neue Anfragen, was hinsichtlich der Entschädigung der Grundlasten, vorzüglich der Naturalgiebigkeiten für das Jahr 1848 zu geschehen habe, aber ich kann nicht gehörige Antworten geben; es ist daher, dringend nothwendig, daß darin endlich einmal etwas geschehe.

Präs. Ich glaube, daß dem Ansuchen des Herrn Abg. Peitler entsprochen werden könnte, und ich werde demnach diejenigen Herren ersuchen, sich zu melden, welche als Referenten in diesen Ausschuß gewählt worden sind.

Abg. Demel. Es ist doch schon allgemein bekannt gegeben worden.

Präs. Es handelt sich bloß um die Herren, welche fehlen.

Für Galizien — Abg. Wienkowski — gegenwärtig; für Böhmen — Abg. Brauner — abwesend; für Mähren und Schlesien — Abg. Demel — gegenwärtig; für Tirol — Abg. Haßelwanter — abwesend; für Nieder-Oesterreich — Abg. Krause — gegenwärtig; für Ober-Oesterreich — Abg. Peitler — gegenwärtig; für Steiermark — Abg. Wiesenauer — gegenwärtig; für Dalmatien — Abg. Radmilli — gegenwärtig; für das Küstenland — Abg. Goriup — gegenwärtig; für Illirien — Abg. Ambrosch — gegenwärtig.

Präs. Es fehlen demnach bloß die Referenten für Böhmen und Tirol.

Abg. Peitler. Ich bitte daher, daß für diese zwei Provinzen von den Provinzialmitgliedern neue Referenten gewählt werden, und daß auf künftigen Montag eine Sitzung anberaumt werde.

Abg. Maffei. Ich würde wünschen, daß wir noch einige Zeit abwarten sollen, denn es ist wirklich von großer Bedeutung, und wenn wir auf die Grundrechte verzichten müssen, so glaube ich auch auf dieses verzichten zu müssen, denn das ist in der Thal eine große Sache.

Abg. Nadler. Ich würde bitten, daß wir die wenigen Tage noch abwarten, die ohnehin bald verstossen sein werden, und wo wir dann wieder in die frühere Ordnung kommen werden.

Abg. Peitler. Ich stelle den Antrag, daß dieser Gegenstand wenigstens für das Herzogthum Salzburg berathen werde; wenn die Commission aus acht Mitgliedern besteht, so kann es Wohl geschehen. Es ist ja kein definitives Gesetz. Für Salzburg sind besondere Umstände vorwaltend. Einmal muß ja angefangen werden; bis wir mit diesen zehn Provinzialgesetzen fertig werden, dürfte ein Vierteljahr vergehen. Die Salzburger Stände sind unter der baierischen Regierung aufgehoben und seit der Zeit nicht mehr eingeführt worden; es sind da keine Vorarbeiten für die Aufhebung der Grundlasten vorhanden. Ich bin der einzige Referent, das einzige Mitglied für Salzburg. Es müssen noch andere Sachverständige vernommen werden, wozu eine längere Zeit erforderlich ist. (Ruf: Tagesordnung!)

Präs. Ich glaube, daß ich dem Ansuchen des Abg. Peitler dadurch entsprechen werde, wenn ich die Herren ersuche, Montag um 9 Uhr zusammen zu treten, und da werden die Herren am besten die Sache untereinander ausgleichen. Ich bitte also noch einmal, Montag um 9 Uhr früh im Sectionszimmer sich einfinden und dann bekannt geben zu wollen, welche Referenten allenfalls neu gewählt worden sind. Ich erlaube mir, die Sitzung allenfalls auf morgen 11 Uhr zu verschieben. Morgen ist Sonntag. (Ruf: Morgen Sonntag 11 Uhr!) Einige Herren sprechen sich für morgen, andere für Montag aus.

Abg. Borrosch. Es gibt jetzt keinen Feiertag, morgen wie heute.

Präs. Ich beantrage also morgen 11 Uhr. Auf die Tagesordnung würde ich setzen vor Allem den Bericht des permanenten Ausschusses, dann die Lesung des Protokolles. Ich erkläre die Sitzung für unterbrochen.

(Um 1/2 2 Uhr.)


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