Sie haben auch einen Aufruf beigelegt, der ebenfalls in Druck erschienen ist. Nachdem sie sich bisher noch nicht bei mir eingefunden haben, so kann ich keine Verfügung treffen, und warte ab, bis mir eine Mittheilung und das persönliche Erscheinen dieser Herren die weitere Verfügung möglich machen wird.
Präs. Einen weiteren Gegenstand der heutigen Tagesordnung bilden die Berichte über die Wahlacte, ich ersuche daher die Herren Referenten, anzugeben, ob und welche Wahlacte geprüft sind. — Es scheinen keine zum Vortrage vorbereitet zu sein. — Einen weiteren Gegenstand bilden die Berichte des Petitions-Ausschusses, ich ersuche daher einen der Herren Referenten zur Berichterstattung zu schreiten.
Abg. Pienczykowski. Der Gegenstand, den ich heute vorzutragen die Ehre haben werde, hätte eigentlich ohne Verzug schon längst erledigt sein sollen, weßwegen ich vom Vorstande des Petitions-Ausschusses angegangen wurde, die Stelle des Referenten zu vertreten.
Reichstags-Nr. 79, Petition der Stadt Tarnow, eingereicht am 23. Juli, mithin 3 Monate Frist. (Sie lautet:)
"Hoher constituirender Reichstag!
"Erstaunt mochte man in Wien gewesen sein, polnische Bauern aus ihrer niedrigen Culturstufe, mit ihrem beschränkten Gesichtskreise als Abgeordnete zum constituirenden Reichstage zahlreich auf; tauchen zu sehen; aber Unmuth und gerechter Unwille muß Jeden erfassen, der inne wird, daß großentheils an ihren Händen noch Abelsblut aus dem Jahre 1846 klebt, und daß sich unter ihnen gemeine, unter strafrechtlicher Untersuchung stehende Verbrecher befinden, was insbesondere von dem aus dem Tarnower Kreise unter bureaukratischem Einflusse gewählten Abgeordneten Thomas Bogdas laut 1/1, Wojciech oder Adalbert Wojtowicz laut 2/2 et 3/3, Johann Storc laut 4/4 gilt. —
"Bureaukratische Umtriebe haben es in ihrem Interesse befunden, diese incriminirten Missethäter zu der hohen Stellung der Abgeordneten erhoben zu sehen. — Der besagte Thomas Bogdas, ein laut bezogenen ämtlichen Zeugnisses in strafrechtlicher Untersuchung stehender Verbrecher, ist in Folge beamtlicher Umtriebe Abgeordneter des die galizische Kreisstadt Tarnow begreifenden Wahlbezirkes geworden.
"Die Stadt Tarnow also solchergestalt weder durch Intelligenz noch durch moralische Integrität vertreten, gab in der Petition 5/5, die gleich wie die bei den Wahlen unterlaufenen Gebrechen und beamtlichen Umtriebe (welche mittelst der hier angeschlossenen Beilage und Protokolle 6/6 erwiesen werden) dem hohen Ministerium kund, und ersuchte um die Ermächtigung, einen abgesonderten Deputirten für sich wählen und senden zu dürfen; sie wurde aber nicht einmal einer schriftlichen Antwort gewürdiget, sondern man bedeutete dem Ueberreicher dieser Petition bloß mündlich, daß diese gebetene Ermächtigungsertheilung nicht dem Ministerium, sondern bloß dem hohen Reichstage zustehe, und daß mit der Untersuchung der angezeigten Wahlumtriebe die galizischen politischen Behörden beauftragt werden.
"Wo es sich also um die Gewinnung eines intelligenten Abgeordneten handelt, schützt das Ministerium, welches doch das Wahlgesetz gab, mithin solches bei der ausgesprochenen breitesten Wahlgrundlage ohne Anstand erweitern durfte, seine Incompetenz vor, während dasselbe dreizehn Wahlen, welche (mit einer einzigen Ausnahme) nicht auf Bauern, sondern auf intelligentere Personen fielen, für nichtig erklärte, und so in dieser Aussicht noch mehrere Bauern als Gesetzgeber zu gewinnen in das ausschließliche Recht des hohen Reichstages, die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen zu scrutiniren, eingriff. — Dieß ist die politische Redlichkeit des Ministeriums! Bureaukratische Tendenzen und Bestrebungen thun sich auch in den höchsten Beamtenkreisen kund, und es thut dringendst Noth, daß baldigst ein Ministerium aus dem Volke hervorgehe, da die Künste des gestürzten Systems sammt der ihm anklebenden Heuchelei von den bisherigen Staatsmännern nicht verlernt und verlassen werden können.
"Eben so redlich war die Beauftragung der galizischen politischen Behörden mit der Untersuchung der Wahlumtriebe, — wo also der Schuldige die Schuld erforschen soll! und zwar um so redlicher, als es nachträglich bekanne geworden ist, daß dasselbe Ministerium, welches mittelst des, unterm 5. Juni l. J. an sämmtliche Länderchefs erlassenen, in der Wiener Zeitung vom 7. Juni l. J. Nr. 158 veröffentlichten Ministerial-Rescriptes allen Organen der Staatsverwaltung zur strengsten Pflicht gemacht hatte, sich jeden Einflusses auf die Wahlen zu enthalten, und die volle Freiheit jedes zur Theilnahme Berechtigten zu schützen, sodann heimlich schriftliche Aufforderung an den galizischen Landeschef erließ, Sorge zu tragen, daß nur solche Individuen zu Abgeordneten gewählt werden, welche der Regierung personae gratae sind; und als solche gelten wohl für die Tendenzen der galizischen Beamten vorzugsweise die Bauern, welche man durch Regierungsdank für Morde und Raube an Wehrlosen demoralisirte, und in welchen man bequeme Werkzeuge für die rückgängigen Interessen findet.
"Daß Bauern am Reichstage repräsentirt werden müssen, liegt zu Tage, aber krasse Unwissenheit, Willenlosigkeit und niedrige Gesinnung werde vom Völkersenate fern gehalten.
"Diese ministeriellen Discrepanzen zwischen den öffentlichen und geheimen Verfügungen verdienen wohl die strengste Aufmerksamkeit des hohen Reichstages, denn wenn man sich auf die galizischen beamtlichen Untersuchungen von Wahlumtrieben verläßt, werden ungeachtet derselben Thomas Bogdas und seines Gleichen ihre curulischen Sitze im hohen Völkerrathe einnehmen, und dann Ihr Herren Abgeordneten, die Ihr nicht dem galizischen Bauernstande angehöret, die Ihr Intelligenz und Selbstständigkeit errungen, die Ihr einen aufgeklärten Patriotismus und Kenntnisse der Bedürfnisse der Völker und guten Willen, ihnen abzuhelfen, mitbringt, deren Brust der Drang nach dem Wohle Euerer Mitbürger hoch schwellt, sehet zu, wie die Blüthe Eueres Sinnens und Trachtens, ehe sie noch zur Frucht gedeihet, welk gemacht werden wird durch die blinden willenlosen Werkzeuge geschickter Intriguen!
"Daher verlasse man sich nicht auf die beamtlichen Untersuchungen, sondern scrutinire selbstständig und strenge, und dann wird voraussichtlich Thomas Bogdas nicht als Mitglied des hohen Reichstages aufgenommen werden können.
"Wird er aber gegen alle Erwartung, gegen das Gesetz und gegen den Zweck und die Würde eines constituirenden Reichstages aufgenommen, so ist die Stadt Tarnow schlecht, und wird er nicht aufgenommen, gar nicht vertreten.
"Sie ist aber nach der Provinzial-Hauptstadt die erste und wichtigste Sadt Galiziens; denn
a) sie hat eine feste Bevölkerung von 16,375 Einwohnern ut 7/7, ist also an Seelenzahl mancher deutschen Residenzstadt überlegen;
b) laut 8/8 hat sie ein jährliches, ansehnliche Ueberschüsse gewährendes Communal-Einkommen von 31.730 Gulden 22 1/4 kr. C. M., hat also nicht unbeträchtliche Communal-Interessen;
c) sie liegt an der von Wien bis an die äußerste russische Gränze führenden Verkehrsstraße, hat eine Hauptlegstätte und einen so bedeutenden Handelsverkehr, daß nach der Local-Notorität das Tarnower Absatz-Postamt von der hiesigen Handelswelt nach Außen, und von Außen für dieselbe alljährig bei drei Millionen Gulden in C. M. im Baren, die Wechsel nicht eingerechnet, umsetzt; sie hat mithin berücksichtigenswerthe Handels-Interessen;
d) außer den gewöhnlichen kreisstädtischen Behörden, als dem k. Kreisamte, der k. Cameral-Verwaltung u. dgl. ist sie der Sitz eines k. Landrechtes, eines römisch-katholischen Bischofes mit Consistorium und zahlreichem Seminare, der Schulen und Gymnasiums, eines Lyceums mit philosophischer und theologischer Lehranstalt, eines stätigen Truppen-Divisions-Commando's mit einem k. k. Feldmarschall-Lieutenante und einem General-Major an der Spitze, der Regimentsstäbe u. dgl., sie hat also ein intelligentes Publikum, eine gebildete Stadtgemeinde.
"Abgesehen von der Provinzial-Hauptstadt überragt also Tarnow an Bevölkerung und an Wichrigkeit alle übrigen Städte Galiziens bei weitem, nnd insbesondere die Städte Przemysl, Tarnopol und Stanislau, deren jeder doch mittelst des Wahlgesetzes die Berechtigung zu einem eigenen Abgeordneten zu Theil wurde; sie hat also wenigstens einen gleichen Anspruch darauf, damit ihre Communal- und Handels-Interessen nicht unvertreten bleiben, und damit der Reichstag durch einen intelligenten Abgeordneten verstärkt werde. —
"Diesen Anspruch macht sie nun geltend, und bittet eindringlichst, der hohe Reichstag geruhe die Stadt Tarnow zu berechtigen, einen eigenen Abgeordneten, für sich zum hohen constituirenden Reichstage, und zu dem künftigen Reichstage wählen und senden zu dürfen. —
"Tarnow, am 7. Juli 1848"
(Folgen die Unterschriften.)
Ueber die Begründung dieser Petition war das Gutachten des Petitions-Ausschusses getheilt, die Majoritätsbeweggründe und der Antrag ist folgender:
"Die galizische Kreisstadt Tarnow bittet um die Berechtigung, einen eigenen Reichstags-Deputirten für sich wählen und senden zu dürfen."
"Begründung und Antrag der Majorität."
"Das vorliegende Gesuch kann in zweifacher Beziehung in Rücksicht gezogen werden, nämlich entweder als Bitte zur Berechtigung der Absendung eines eigenen Deputaten, bereits zum gegenwärtigen constituirenden Reichstage, oder als ein erst bezüglich der künftigen Reichstage bei Verfassung des neuen Wahlgesetzes zu beachtendes Begehren."
"Was nun das Gesuch in erster Beziehung betrifft, so erscheinen nach §. 20 der Wahlordnung vom 9. Mai 1848 nur die daselbst namentlich angeführten Städte in Berücksichtigung der besonderen Interessen der commerziellen und gewerbetreibenden Bevölkerung zur Wahl besonderer Abgeordneten berechtiget, und da die Stadt Tarnow unter diesen Städten nicht angeführt erscheint, so fehlt ihr auch der offenbar nur aus dem Wahlgesetze entspringende Rechtstitel zu der begehrten Beschickung des constituirenden Reichstages durch einen besonderen Deputirten."
"Das Gesuch der Stadt Tarnow erscheint daher nur in der zweiten Beziehung, nämlich für die Zukunft, bei Verfassung des neuen Wahlgesetzes zur Berücksichtigung geeignet, und es wird zu diesem Ende der Antrag gestellt: Dieses Gesuch ist der Constitutions-Commission zuzuweisen."
Ullepitsch m. p.
"Minoritäts-Gutachten über die Petition der Sadt Tarnow."
"1. Das Gebiet der Stadt Tarnow in Galizien hat sich durch einen mit dem Fürsten Sanguszko geschlossenen und durch Seine Majestät genehmigten Vertrag der Art vergrößert, daß diese Stadt nach der letzten, im Jahre 1846 unternommenen Conscription in seinem städtischen Territorio 16.375 zählt. — Diese an der Wiener Hauptstraße gelegene Kreisstadt ist der Sitz eines Bisthums, eines Lyceums, eines Seminariums, eines Landrechtes, dessen Gerichtsbarkeit sich auf sieben Kreise erstreckt Diese Stadt führt einen lebhaften Handelsverkehr mit Ungarn, Polen, Schlesien und dem krakauischen Gebiete. Sie wird in statistischer Hinsicht als dritte Hauptstadt von Galizien betrachtet, und ist ein überaus wichtiger, gewerbetreibender und commerzieller Ort. Dabei wäre auch speciell beachtenswerth, daß diese Stadt aus Anlaß der Mißhelligkeit des Jahres 1846 eine Berücksichtigung aller ihrer Interessen bei dem hohen Reichstage überaus verdient.
"2. Die Zuweisung dieser Petition an den Constitutions-Ausschuß entspricht dem Sinne der Petition gar nicht, denn der Constitutions-Ausschuß hat sich mit dem Enrwurfe der Constitution und des künftigen Wahlmodus zu befassen. Die Tarnower Einwohner bitten aber nicht, um in der Zukunft bei dem Reichstage repräsentirt zu werden, sondern lediglich, damit sie bei dem jetzigen Reichstage des Ihnen gebührenden Rechtes nicht verlustig werden."
"3. Nach der Wahlordnung §. 20 ist der Grundsatz, zur Bestimmung eines abgesonderten städtischen Deputirten die vorhandenen Interessen einer Stadt anzugeben. Nun, wer immer etwas Weniges die städtischen Verhältnisse Galiziens kennt, muß gestehen, daß Tarnow in jeder Beziehung höher steht, als Przemysl und Stanislau. Welche Ursachen daher das Ministerium hat haben können, um Tarnow auszuschließen, ist wahrhaft unbegreiflich, außer müßte man mit Widerwillen muthmassen, daß das vorige Ministerium nach dem blutigen Jahre 1846 einen Localabgeordneten zur Sprachführung nicht zuzulassen für nöthig erachtete."
"4. Daß die Zahl der Tarnower Einwohner nicht 20.000 übersteigt ist kein Grund, denn der §. 28 der Wahlordnung bestimmt ausdrücklich, daß in jenen Orten, wo die Zahl nicht 20.000 erreicht, die Wahlmänner auf je 500 Seelen zu zwei zu wählen sind."
"5. Laut Verzeichniß der Wahlordnung beträgt die Gesammtsumme der am Reichstage repräsentirten Länder 17.540,689, so dürfte die Zahl der Abgeordneten auf je 50.000 per 1 ausmachen — 351. Nun, nach dem nämlichen Verzeichnisse hat das Ministerium die Zahl der städtischen Abgeordneten bestimmt auf 54, so dürfte sich die Gesammtsumme der Reichtags-Abgeordneten auf 405 belaufen. Aber, nach der Wahlordnung sind nur berechnet 383, mithin fehlen an der wahren Zahl der Abgeordneten 22. — Aus dieser Berechnung ist es ersichtlich, daß wenn auch die hohe Kammer für die Stadt Tarnow einen abgesonderten Abgeordneten nachzuschicken wird beschließen wollen, dadurch die Wahlordnung nicht angegriffen wird."
"6. Weder in der Wahlordnung, noch in unserer Geschäftsordnung befindet sich eine Bestimmung, daß der Reichstag nicht ermächtiget werde, die Zahl der Abgeordneten zu berechnen, oder eine petitionirte Nachtragswahl zu bestimmen, oder in dieser Angelegenheit eine Petition, wenn auch ausnahmsweise, anzunehmen; denn sonst wäre die hohe Versammlung nicht gesetzgebend und keine Petition dürfte zur Sprache kommen, wenn keine andere Art der Bescheidung wäre, als entweder an das Ministerium oder an den Ausschuß zu übermitteln."
"Aus allen angeführten Gründen wird die hohe Kammer einsehen wollen, daß hinsichtlich der Stadt Tarnow es sich nicht um eine Begünstigung handelt, sondern um Anerkennung eines Rechtes, welches der Stadt Tarnow vollends gebührt; weßwegen die Minorität sich vollends berechtiget fühlt, ihre Gründe zum Beschlusse der hohen Kammer vorzulegen."
Antrag:
"In Berücksichtigung der nachgewiesenen besonderen Interessen der Stadt Tarnow wird das Ministerium des Innern angegangen, für die Stadt Tarnow einen speciellen Abgeordneten, nach den Bestimmungen der bestehenden Wahlordnung, bald möglich wählen zu lassen."
Abg. Zbyszewski. Durch den Antrag der Majorität des Petitions-Ausschusses wird die mit legalen Documenten bekräftigte Bitte der Stadt Tarnow, an den Constitutions-Ausschuß verwiesen, somit dieser Stadt das Recht, am constituirenden Reichstage vertreten werden zu können, benommen. Ich kann mich mit dem Antrage der Majorität des Petitions-Ausschusses aus vielfachen Gründen nicht einverstanden erklären, weil in der Gegenwart ein unbestrittenes Recht der Stadt Tarnow vorenthalten wird, und erst auf die Zukunft hingewiesen worden ist, wo wir doch nicht wissen, welcher Art die Bestimmungen der Constitution sein werden, vermöge welcher die Vertretung der Städte geregelt werden soll.
So viele Rechte auch für die Stadt Tarnow unter den gegenwärtigen Umständen nachgewiesen würden, so werden sie doch im constituirenden Reichstage nicht berücksichtiget werden können. Die Eingaben der Stadt Tarnow weisen eine faktische Berechtigung nach, sie weisen nach, daß die oft genannte Stadt eine Bevölkerung von 16.300 Seelen hat, eine bedeutend größere Einwohnerzahl als das Minimum der Bevölkerung, welches andere Städte vollkommen berechtigte, ihre Abgeordneten in den Reichstag abzusenden. — So namentlich besitzt die Stadt Przemysl zwischen 10.000 bis 11.000, die Stadt Stanislau 12 bis 14.000 und die Stadt Tarnopol zwar gegen 20.000 Einwohner, dennoch aber dürfte die mercantilische, industrielle und intellectuelle Bedeutung Tarnopols meines Erachtens viel geringer sein, als die von Tarnow.
Manche Gründe hat die petitionirende Stadt selbst nicht angeführt, die berücksichtigenswerth sein dürften. Einer derselben ist, daß auf der weiten Straße zwischen Krakau und Lemberg, die ungefähr 46 Meilen umfaßt, nur die Stadt Przemysl allein einen Vertreter besitzt. Von dort bis an die schlesische Gränze bei Biala, also im ganzen westlichen Galizien, ist gar keine Stadt zur Vertretung der industriellen und commerziellen Interessen für geeignet befunden worden; es ist nämlich von Przemysl an die große Strecke von 47 Meilen nicht vertreten. Ein weiterer Umstand ist der, daß der westliche Theil von Galizien keine Vertretung hat, nachdem man Krakau, als einem besonderen Gebiete angehörig, nicht dazu zählen kann, während der östliche Theil jenes Landes durch die Städte Przemysl, Stanislau, Lemberg, Brody und Tarnopol vertreten ist. Es wäre dieß ein wichtiger Grund, um die mercantilischen Interessen des westlichen Theiles von Galizien zu wahren. Ich kann nicht erforschen, was die Veranlassung gewesen sein kann, um der Stadt Tarnow ihre Vertretung vorzuenthalten, wozu sie nicht allein berechtiget ist durch ihre Bevölkerung, sondern auch durch die großen Umsatzsummen, die sie jährlich aufzuweisen im Stande ist, Sie wäre auch berechtiget durch die Gründe, die ich anzuführen die Ehre hatte, da überdieß die Anzahl von 383 Mitgliedern, welche in dieses Haus entsendet wurden, weder durch das Wahlgesetz oder die Geschäftsordnung beschränkt, noch durch irgend eine andere Bestimmung als abgegränzt ausgesprochen ist. Es ist also im Gegentheile keine triftige Ursache vorhanden, warum die Stadt Tarnow nicht einen besonderen Abgeordneten bekommen dürfe. —
Ich kann mir den Anlaß, warum die in Rede stehende Stadt nicht für sich einen selbstständigen Abgeordneten bekommen hat, nur entweder als zufällig, oder als absichtlich erklären. Sollte es ein zufälliger gewesen sein, so kann ich mich nicht genug wundern, wie das allsehende Ministerium des Innern eine so beträchtliche Bevölkerung übersehen haben konnte; sollten dagegen die Gründe absichtliche sein, so würde ich es einem constitutionellen Ministerium äußerst ungünstig deuten, daß es die Laune und die Eigenwilligkeit eines absoluten Regimes noch immer gelten ließ. Noch einen Grund möchte ich anführen, d. i., daß das Ministerium die Zählung vorhergegangener Jahre hier in Anschlag gebracht hat. Ich glaube aber, daß bei Zusammenberufung der Vertreter in dieses hohe Haus es wohl von Wichtigkeit gewesen wäre, die neueste Zählung vom Jahre 1846 zur Basis anzunehmen, wo die Bevölkerung von Tarnow auf die schon benannte große Zahl angewachsen war. Es sitzt hier in dieser Versammlung derjenige Staatsmann, der sich mit der Abfassung des Wahlgesetzes vom 9. Mai und der Bestimmung der Anzahl der Abgeordneten für dieses hohe Haus befaßt hat, und ich bitte ihn hiemit, daß er hier darüber die entsprechenden Aufschlüsse geben möge.
Nebst allen diesen Gründen, die ich angeführt habe, besteht noch ein besonderer, es ist kein Grund des Rechtes, aber es ist ein Gebot der Billigkeit, ein Gebot, das nur zu sehr berücksichtigungswerth ist, um als ein Rechtsgrund gelten zu können. Aus Achtung für diese hohe Versammlung, aus Schonung des Gefühles aller meiner Zuhörer, will ich mich enthalten, eine Schilderung jener unerhörten Gräuelthaten zu geben, welche sich an die Nennung der Stadt Tarnow seit dem Jahre 1846 knüpfen. Ich will verzichten auf jede Auseinandersetzung von Ereignissen und Thatsachen, welche allerdings wohl geeignet wären, die Wahrheit jener Vorfälle in das rechte Licht zu stellen, eine Wahrheit, die von allen rechtlichen und unbefangenen Beurtheilern der ganzen civilisirten Welt längst erlannt worden, einer Wahrheit, wegen welcher selbst die blindesten und die gläubigsten Anhänger des gefallenen Systems vor innerster Angst erbebten, weil sie wohl die Unmöglichkeit erkannten, eine Intrigue zu bergen, gleich frevelhaft in ihrer Anlage, als fluchwürdig in ihrer Durchführung. Ich will entsagen jedem Vergleiche zwischen den schuldigen Bestraften und den schuldigen Belohnten aus jener Zeit, ich will entsagen jedem Vergleiche über der Probehältigkeit der Charaktere der Einen und der Andern, weil ich wohl überzeugt bin, daß die strafende Nemesis, die richtende Geschichte die Verruchten und Verworfenen unter ihnen sicherlich erfassen und der ewigen Schmach überliefern wird. Aber nicht unterlassen will und darf ich, ja der besonderen Beachtung des hohen Hauses anempfehlen muß ich eben denjenigen Umstand, der ganz geeignet ist, auf die Vertretung der Stadt Tarnow einen besonderen Bezug zu nehmen. Tausende von Unglücklichen, verzweifelnde Witwen und Mütter, unmündige Kinder, dem Tode mit Mühe entronnene verstümmelte Männer suchten und fanden zu jener Zeit des Unglückes ein sicheres Asyl in der Stadt Tarnow. Nicht genug, daß diese vom feindlichen Geschicke hart Heimgesuchten den Verlust ihrer Gatten, Väter, Söhne, Vormünder, kurz ihre Schützer und Erhalter zu bemeinen hatten, nicht genug, daß die Meisten von ihnen beinahe ihrer sämtlichen Habe beraubt, und daß alle, zum wenigsten gesagt, zum großen Theile an ihrem Besitzthume verkürzt worden waren; nicht genug, daß Viele von ihnen es sehen mußten, wie die von der untersten Schichte der Gesellschaft geraubten und gestohlenen Sachen von gewissen anderen Leuten um geringe Preise angekauft und geborgen wurden; nicht genug, daß diese Unglücklichen eben in Folge der Beraubungen den größten Entbehrungen, der bittersten Noth anheim gefallen waren, daß sie dem Elende und dem Hunger Preis gegeben gewesen wären, wenn nicht die Mildthätigkeit, das Mitgefühl und die Gutherzigkeit ihrer Landsleute aus allen Gegenden Hilfe gebracht hätte: trotz allem dem mußten sie die maßlosen Autbrüche des Hohnes und Uebermuthes und der Rohheit einer Kaste von Menschen erdulden, welche sonst berufen wären, die Maßregel einer väterlich und milde sich nennenden Regierung zu vollstrecken. (Beifall.) Es wurde Alles aufgeboten, um so viel Unglücklichen ihr Los nicht etwa zu erleichtern, sondern um es noch durch alle möglichen Chikanen qualvoller und schrecklicher zu machen; man bestrebte sich, die Bevölkerung noch mehr gegen sie zu erbittern. Kaum waren die ersten Zeiten des Schreckens vorüber, so wollten die meisten dieser Flüchtlinge, die in der Stadt Tarnow geborgen worden waren, die Welt über die wahren Verhältnisse aufklären, sie wollten bei ihrem Unglücke, bei ihrem gröblich erduldeten Unrechte, Recht vor den Stufen des Thrones, Recht vor den höheren Staatsbehörden suchen. Die Presse, damals durch die Censur und Polizei beschränkt und überwacht, war allen Einwohnern der Monarchie nicht zugänglich, alle Mitbürger der Monarchie mußten leider in der Unkenntniß gelassen wer den über den wahren Sachverhalt der Tarnower Unthaten, denn Niemanden konnte es doch im Ernste einfallen, zu glauben, daß unmündige Kinder, Greise, Witwen und Frauen an allen denjenigen Vergehen Theil genommen hätten, deren man die aufgeklärten Classen der Bevölkerung beschuldigte. Ungeachtet ber dringendsten Nothwendigkeit waren sie nicht im Stande, sich auf irgend eine Weise zu rechtfertigen, weil die Zeitungen des Inlandes unter der strengsten Censur standen, während die Allgemeine Augsburger Zeitung alle erdenklichen und die schamlosesten Schmähungen nicht nur gegen die Bewohner der Umgegend von Tarnow, sondern auf alle gebildeten Stände Galiziens schleuderte, — es war ihnen unmöglich, sich auf irgend eine Weise im In- und Auslande zu vertheidigen. Ich kenne die feilen Federn, die hier in Wien dazu dienstfertig sich hergaben, die jene lügenhaften, gewissenlosen Artikel geschmiedet und in das Ausland hinausgeschickt haben. (Ruf: zur Sache!)
Präs. Wollen der Herr Abgeordnete durch Anführung dieser Thatsachen den Antrag der Minorität begründen? — sonst müßte ich Sie zur Sache verweisen.
Abg. Zbyszewski. Allerdings will ich damit den Antrag der Minorität begründen. Mir ist es bekannt, daß die nämlichen Federn die Revolutionen vom März und Mai verdächtigen und verunglimpfen wollten. — Ich kehre zur Sache zurück. Man bestrebte sich für Diejenigen, welche auf so ungebührliche, unerhörte Weise moralisch und physisch benachtheiliget und bekürzt worden waren, vor den Stufen des Thrones und vor den höheren Staatsbehörden eine Spendung der Gerechtigkeit zu fordern; man verfaßte Beschwerden, man bezeichnete die Mörder, man bot Zeugenaussagen an, um dadurch Sühnung den Manen der Hingeschlachteten, Geltung dem Gesetze und Sicherheit den Uebriggebliebenen zu verschaffen. Man entwarf ferner Beschwerden, und darin bezeichnete man Diejenigen, welche das Eigenthum Vieler geraubt, und die, welche es dann um geringe Beträge angekauft haben. Allerdings wurde abgeholfen, aber wie jämmerlich! den Kleineren und Unbedeutenderen nahm man das gestohlene Gut weg, und überlieferte es sogar seinen Besitzern, den Angeseheneren aber, welche es noch gegenwärtig besitzen, nahm man es nicht und sie freuen sich noch heute des unrechtmäßigen Besitzes, und nichts wurde veranlaßt, um das Gestohlene zurück zu erstatten. Man beschwerte sich auch über das Entschwinden des Eigenthumes so vieler Pupillen, des heiligsten und unantastbarsten aller Besitzthümer! Vor dem Throne selbst war eine undurchdringliche Wand gezogen, so daß es nicht möglich war, die Weherufe des Unglücks und die Stimme der Wahrheit zu den Ohren des gütigen Monarchen dringen zu machen. Nichts geschah! Ich las mit meinen eigenen Augen verschiedene Erledigungen, man beschied die Beschwerden damit, daß man erklärte: es sei die politische Nothwendigkeit gewesen, man habe sich im Zustande des Krieges befunden. Es wurden sonach zahllose Unglückliche dahingewiesen, mit Nichts sich bescheiden zu lassen. — So vergingen zwei Jahre. Endlich kam die bessere Zeit heran, die Zeit der neuen Freiheit. Sie hegten Alle die Hoffnung, daß sehr viele Reclamationen und gerechte Klagen nunmehr Berücksichtigung finden würden, und nährten die frohe Aussicht, daß die Vertreter eben derjenigen Landschaft, wo alle diese Gräuelscenen vorgefallen waren, vor dem constituirenden Reichstage die Geeignetsten sein werden, um sie mit Nachdruck und Erfolg zu vertreten. Was geschah? Man theilte den Tarnower Kreis in fünf Bezirke, man berücksichtigte die Stadt Tarnow trotz ihrer unbestreitbaren Berechtigung gar nicht, es wurden in Folge des Mißtrauens, das in jene Gegenden gestreut wurde, fünf schlichte Landleute gewählt, welche weder geeignet, noch geneigt sein dürften, die Interessen der Witwen der dort Gemordeten zu vertreten. Und so wurden diese Unglücklichen, die da hofften, hier einmal zu ihrem guten Rechte zu gelangen, wieder unberücksichtigt gelassen!
Meine Herren! ich glaube, es ist nun die Zeit gekommen, wo die Willkürherrschaft ein Ende haben soll; ich glaube, es ist die Zeit gekommen, wo man mit gelehrten Spitzfindigkeiten und Rechtsverdrehungen nicht ausreicht; ich glaube, es ist die Zeit gekommen, wo man den Thron nicht mehr zum Deckmantel von Uebergriffen und der Willkür machen kann; ich glaube, wir sind in einer Zeit, wo der Thron nur auf der Liebe und dem Vertrauen der Völker, auf gerechten Institutionen fest und mächtig ruhen kann; ich glaube, wir sind in einer Zeit, wo die Früchte der Civilisation, Menschlichkeit, Wahrheit und Gerechtigkeit ihren Sieg davon tragen werden; ich glaube, es ist die Zeit da, wo die christliche Moral durch Gesittung und Beglückung ihr Panier durch die Gesammtstaaten Oesterreichs tragen wird; ich glaube, daß es an der Zeit ist, daß die Zwietracht der Völker, welche bisher aus Princip genährt und wach erhalten war, und mittelst welcher das Zusammenhalten der Monarchie erzielt wurde, nunmehr aufhören werde, und daß an ihrer Stelle Eintracht dieser Völker, beruhend auf gegenseitiger Achtung, Liebe und Gerechtigkeit, treten wird; ich glaube endlich, daß die Institutionen, welche zu schaffen wir im Begriffe sind, geeignet sein werden, alle Völker brüderlich zu vereinen. Weil wir, meine Herren, zu dem Zwecke da sind, um diese Anforderungen der Zeit wirklich zu vollführen, und die Angelegenheit von Tarnow Ihnen die Gelegenheit bietet, von diesen großen Principien Manches zu Gunsten einer gerechten Sache anzuwenden und zu gewähren, so nehme ich mir die Freiheit, dem hohen Hause anzuempfehlen, daß es geneigtest den Antrag der Minorität annehmen wolle. (Beifall.)
Abg. Pillersdorff. Der verehrte Sprecher vor mir hat mit der Frage in Betreff der Wahl eines Abgeordneten für eine bisher unvertretene Stadt politische Betrachtungen von der größten Wichtigkeit in Verbindung gesetzt, und mit Ereignissen, welche ich eben so tief, wie jeder Menschenfreund, beklagen muß, worüber ich aber, da sie einer Periode angehören, welche der Wirksamkeit meiner letzten Stellung weit vorangegangen ist, nicht in der Lage bin, Aufklärung zu geben. Uebrigens muß ich ganz vollkommen damit übereinstimmen, daß dasjenige System, unter welchem allein solche Ereignisse Statt fanden, gestürzt ist, daß es jetzt nicht möglich ist, daran zu glauben und die einzige Beruhigung nur in dem Siege von Recht, Wahrheit und Freiheit, und die Befestigung dieser Freiheiten auf dem ruhigen, friedlichen Wege, auf dem Wege der Versöhnung und Eintracht gefunden werden kann. Ich bemerke dieß ohne Rücksicht auf meine persönliche Stellung, weil, wie ich vorausgeschickt habe, meine persönliche Stellung diesen Ereignissen fremd ist, ich übrigens weit entfernt bin, jede Verantwortung, die auf mich gewälzt werden könnte, aus dieser Periode, sei es durch falsche Auffassung meiner Aufgabe, oder Verletzung desjenigen, was mir vorschweben mußte, abzulehnen. — Ich komme nun zum Gegenstande selbst zurück, weil ich glaube, die Interpellation oder Aufforderung, die an mich gestellt ist, in dieser Rücksicht auffassen zu sollen, nämlich, ob besondere oder politische Gründe vorhanden waren, speciell das Wahlrecht für die Stadt Tarnow der Stadt Przemysl zuzugestehen, oder, wenn es der Stadt Przemysl zugestanden ist, die Stadt Tarnow gänzlich auszuschließen. Denn das ist, glaube ich, die Frage, um die es sich handelt.
Vor Allem muß ich noch einen Irrthum berichtigen, als ob irgend eine Stadt ausgeschlossen wäre. Bekanntermaßen nimmt an dem Wahlrechte jede Bevölkerung ohne Unterschied Theil, und die allgemeine Regel ist, daß auf fünfzigtausend Seelen ein Deputirter zu wählen ist. Zu dieser Anzahl ist nur noch eine kleine Anzahl von städtischen Deputirten hinzugekommen, nicht als ob man dadurch die allgemeinen Interessen des Landes nicht vollständig vertreten gefunden hätte, sondern weil man gesagt hat, neben den allgemeinen Interessen gibt es noch specielle Interessen, die einer besonderen Beachtung bedürfen. Diese speciellen Interessen finden sich in den Städten vertreten, wo der Schutz der Industrie, wo der Handel, wo die Intelligenz sich befinden. Es ist daher billig und angemessen, bei der Wahl von Volksvertretern, daß diese Städte auch in der Lage sind, aus ihrer Mitte besondere Vertreter zu wählen. Dieß war der allgemeine Grundsatz. In der Anwendung dieses allgemeinen Grundsatzes ist theils der Typus der Bevölkerung angenommen worden, theils, wo dieser nicht ausreichte, hat man aus dem allgemeinen Typus der Bevölkerung jene Theile ausgeschieden, wo diese speciellen Interessen eine besondere Beachtung erforderten. Die Anzahl konnte natürlich nur von den Landesbehörden angegeben werden. Diese haben in jeder Provinz der Monarchie eine Anzahl von Städten nachgewiesen, wo sie gesagt haben, es wäre sehr zu wünschen, daß diese durch specielle Vertreter auch im Reichstage vertreten werden. Das ist in Galizien geschehen, und in Galizien, namentlich von der Stadt Przemysl, neben allen übrigen anderen vertretenen wurde dieselbe bezeichnet, daß sie nämlich eine besondere Beachtung verdient habe. Soviel mein Gedächtniß aus jener Periode noch auslangt, so erinnere ich mich, daß in der Stadt Przemysl ein höherer Grad der Industrie gegen andere Städte Galiziens vorherrscht, daß diese Stadt der Sitz von zwei Bischöfen ist, und noch mehreres Wichtige, daß also diese Betrachtungen geltend gemacht worden sind, für die Stadt Przemysl, einen eigenen Abgeordneten zu wählen und zu bestimmen. In Beziehung auf die Stadt Tarnow ist das nicht der Fall. Weiter muß ich bemerken, daß weder in Bezug auf den Glauben, noch in Beziehung auf die Grundsätze und Tendenzen der Bevölkerung im Momente des Vorschlages, noch weniger bei der definitiven Annahme desselben irgend eine Beachtung genommen worden war. Der Gang wurde in dieser Angelegenheit eingeschlagen. Nachdem von den einzelnen Landesbehörden diese Anträge von allen Provinzen eingelangt waren, habe ich mich bewogen gefunden, von Männern, welchen die Verhältnisse bekannt waren, und zwar von solchen, die nicht alle der Administration angehörten, Urtheile einzuholen, ob sie mit dieser Wahlordnung einverstanden