erscheint, daß wir ihn nicht durch Nebenbeziehungen in vorhinein schwächen können.
Präs. Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so werde ich die Debatte für geschlossen ansehen und fordere den Herrn Berichterstatter auf, allenfalls zur Entgegnung das Wort zu nehmen. Es liegt ein Antrag des Abg. Sierakowski vor, welcher sich in soweit von dem Commissionsantrage entfernt, daß das Ministerium diesfalls angegangen werden soll.
Abg. Schuselka. Ich glaube, daß der Antrag des Herrn Abg. Sierakowski nicht annehmbar sei, nachdem wir aus der offenen Antwort des Herrn Grafen Auersperg, die hier in Form eines Plakates auch an den Straßenecken zu lesen war, entnommen haben, daß er kein Ministerium anerkennt. Er sagt ausdrücklich, es bestände nur dem Namen nach ein Ministerium, er müsse also nur die Befehle des Kaisers erwarten. Daher hat sich die Commission auf denselben Standpunct gestellt, auf welchem der Herr Commandirende selbst steht, und wir sagen ihm daher mit Entschiedenheit, er müsse wissen, daß die sämmtlichen Nationalgarden durch ein kaiserlich sanctionirtes Gesetz bewaffnet sind. Es ist nicht bekannt geworden, daß irgend ein Widerruf dieses Gesetzes in constitutioneller Weise gegeben worden ist, es ist also gegen den Befehl, gegen die Sanction des Kaisers, wenn die Generäle die Nationalgarden entwaffnen; und da die Sachen so stehen — und sie stehen wirklich nicht anders — so glaube ich, daß hier nicht irgend eine Abänderung eintreten soll in unserem Verlangen, sondern daß wir kategorisch verlangen, kraft der kaiserlichen Sanction verlangen sollen, daß die Waffen sofort ihren Eigenthümern ausgeliefert werden.
Der Abg. Löhner hat seinen Antrag zurückgezogen. Inzwischen es ist doch vom Ministerium hie und dort die Rede. Ich glaube, daß wir dadurch zu einer unser Ansehen und die Kraft unserer Beschlüsse schwächenden Wiederholung kommen würden, wenn wir noch einmal nach Olmütz in dieser Beziehung irgend etwas schreiben wollten; denn wir haben in allen Adressen hervorgehoben, daß die Nationalgarden entwaffnet werden, und auch vom Ministerium ist in einer Depesche an den Minister Wessenberg diese Beschwerde mit Nachdruck hervorgehoben worden, daß die Nationalgarden entwaffnet werden. Es ist auf alle diese Beschwerden eben nichts erwiedert worden, und wir glauben nicht dasselbe wiederholen zu sollen, in der Hoffnung, daß es wieder keinen Erfolg haben wird. — Die Gemeinde, oder vielmehr das Commando von Liesing wendet sich an den hohen Reichstag, der commandirende General Auersperg hat sich auch schon zu wiederholten Malen an den Reichstag gewendet, und scheint ihn wenigstens faktisch anzuerkennen. So bleibt uns auch in dieser Beziehung nichts übrig, als dem Verlangen des Nationalgarde-Commando gemäß, an den General die Weisung ergehen zu lassen, er möge sich, weil er nur dem Kaiser gehorchen will, auch an das Gesetz des Kaisers erinnern. — Ich glaube, daß der Antrag des Abg. Pillersdorff recht wohl gemeint ist, er geht aber von der Besorgniß aus, und setzt etwas voraus, was wir nicht voraussetzen sollen — von der Besorgniß, unserem Verlangen werde nicht willfahrt werden. Ich glaube, das sollten wir nicht selbst in unserem Beschlusse aussprechen. Vielleicht theilen Viele die Besorgniß, daß der General Auersperg unserem Beschlusse nicht fügsam sein werde, allein es wird dann Zeit sein, was wir in dem Falle verfügen sollen. Wenn wir aber eine Aufforderung ergehen lassen, da die Bewaffnung der Nationalgarden gesetzmäßig geschehen, und die Zurückstellung an ihre Eigenthümer sogar in Folge kaiserlichen Gesetzes geschehen muß, so glaube ich, würde es nicht zweckmäßig und unserer Würde angemessen sein, wenn wir zugleich einen Weg einschlagen wollten, wo zugleich vermittelt werden könnte; denn es soll nicht vermittelt werden. Ich berufe mich, dem Herrn Commandirenden Auersperg gegenüber, immer auf die kaiserliche Sanction dieses Gesetzes, die er doch als kais. General respectiren muß; und ich würde dafür sein, ihm nicht gleich einen Ausweg von unserer Seite anzuzeigen, auf welchen er sich stützen könnte.
Abg. Sierakowski. Auf die Erklärung des Herrn Berichterstatters, daß der General das hiesige Ministerium nicht anerkenne, nehme ich meinen Antrag zurück.
Präs. Zum Antrage der permanenten Commission: daß nämlich von Seite des hohen Reichstages an den commandirenden General die Aufforderung erlassen werde, in der Absicht, damit er alle den Nationalgarden der umliegenden Ortschaften abgenommenen Waffen zurückstelle und das Gesetz der Bewaffnung der Nationalgarde, da es nicht zurückgenommen ist, respectire — liegt ein Verbesserungs-Antrag des Abg. Pillersdorff vor, welcher lautet: "In der Aufforderung an den Commandirenden auszudrücken, daß die abgenommenen Waffen, falls sie nicht an die Eigenthümer zurückgestellt würden, nach Wien ausgeliefert werden mögen, um den Eigenthümern die Beruhigung zu verschaffen, daß ihnen ihr Eigenthum gesichert sei." — Wird dieser Verbesserungs-Antrag unterstützt?
(Dieser Antrag wird nicht unterstützt.)
Ich werde demnach den Antrag der Commission selbst zur Abstimmung bringen. Er lautet: (liest denselben).
Abg. Potocki. Ich werde mir erlauben, den Antrag des Abg. Sierakowski aufzunehmen, jedoch nur so, daß er als Zusatz-Antrag betrachtet wird.
Abg. Hubicki. Ich glaube, daß ein Abgeordneter eines anderen Abgeordneten Antrag nicht aufnehmen kann, sondern nur die Kammer in Folge eines Beschlusses.
Präs. Wird der Antrag der Commission unterstützt?
(Er wird unterstützt und angenommen.)
Es hat der Abg. Potocki den Wunsch geäußert, den vom Abg. Sierakowski zurückgenommenen Antrag als Zusatz-Antrag auszunehmen. Gestattet die hohe Kammer, daß über diesen Zusatz-Antrag jetzt noch abgestimmt werde?
Abg. Demel. Ich glaube, die Kammer kann sich dem nicht entgegenstellen, daß der Antrag des Abg. Sierakowski von einem anderen Mitgliede aufgenommen wird; indem es jedem Abgeordneten frei steht, einen selbstständigen Antrag zu stellen, so muß es auch dem Abg. Potocki frei stehen, den Antrag zu stellen. Es ist dieß bloß eine Abkürzung des Verfahrens. Der Abg. Potocki sagt: ich nehme den Antrag auf, und es ist die Pflicht des Präsidenten, ihn zur Abstimmung zu bringen.
Präs. Ich glaube, es war dieses die Uebung in diesem Hause; es dürfte aber nun noch der Umstand obwalten, daß er nach geschlossener Debatte und geschehener Abstimmung aufgenommen wurde; deßwegen befrage ich das hohe Haus.
Abg. Dylewski. Ist darüber noch das Wort gestattet?
Präs. Ich will so eben das Haus befragen, ob dieser Antrag als Zusatz-Antrag zur Debatte und Abstimmung kommen kann, nachdem er nach geschlossener Debatte und geschehener Abstimmung aufgenommen wurde. — Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß über diesen vom Abg. Potocki wieder aufgenommenen Antrag des Abg. Sierakowski noch verhandelt werden kann, und daß er noch zur Abstimmung kommen soll, wollen aufstehen.
(Minorität.)
Abg. Schuselka. Dem permanenten Ausschusse sind wiederholt dringende Klagen vorgekommen, nämlich, daß bereits auch an der Taborlinie die Zufuhr von Lebensmitteln abgeschnitten ist. Es ist die Kunde davon auch unter die Bevölkerung Wiens gekommen, und es ist ganz natürlich, daß diese feindselige Maßregel große Besorgnisse erregt hat. — Wir haben uns für verpflichtet gehalten, auch in dieser Beziehung, nachdem wir uns durch einen Augenzeugen, und zwar einen officiellen Augenzeugen, ein Mitglied des Gemeinderathes, der mit dec Verproviantirung der Stadt beauftragt ist, die Sicherheit bekommen haben, daß an der Taborlinie die Zufuhr wirklich gesperrt ist, so haben wir uns für verpflichtet gehalten, auch in dieser Richtung hin, so viel zu thun, als möglich ist.
Der permanente Ausschuß hat sich dem commandirenden General gegenüber auch in dieser Angelegenheit auf den Standpunct stellen zu müssen geglaubt, auf welchen sich der General gestellt hat. Wir beantragen, daß dem Grafen Auersperg die Aufforderung zukomme, die Zufuhr von Lebensmitteln nicht abzuschneiden, sondern sie frei zu lassen, und beantragen, daß diese Aufforderung dadurch motivirt werde, daß dem Grafen Auersperg die uns durch den Telegraphen und durch die Mittheilung unserer Deputation gewordene Antwort Seiner Majestät des Kaisers bekannt gegeben werde. Seine Majestät hat nämlich ausgesprochen, daß alles das, was der Reichstag zur Aufrechthaltung der Ruhe und Sicherheit verfügt hat, Seine volle Anerkennung findet. Wir werden also den commandirenden General darauf aufmerksam machen und ihm sagen: da Seine Majestät mit den Verfügungen, die wir im Interesse der öffentlichen Ruhe und Sicherheit getroffen haben, sehr zufrieden sind, und Ihre volle Anerkennung darüber ausgesprochen haben, so würde der commandirende General Auersperg der Meinung und Absicht Seiner Majestät entgegenhandeln, wenn er der Stadt Wien die Zufuhr von Lebensmitteln abschneiden würde. Allein es liegt klar am Tage, daß dem Reichstage es nicht mehr möglich sein würde, wenn die Lebensmittel endlich in Folge dieser feindseligen Maßregel ausgehen würden, den Absichten Seiner Majestät gemäß, Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Stadt aufrecht zu erhalten. Wir machen den commandirenden General Grafen Auersperg dafür verantwortlich, nicht nur der Stadt Wien gegenüber, sondern auch Seiner Majestät dem Kaiser gegenüber, indem er, wenn er dadurch Hungersnöthen hervorruft, den Reichstag in die Unmöglichkeit versetzt, die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und den gesetzlichen Zustand aufrecht zu erhalten.
Der permanente Ausschuß beantragt daher, der Reichstag beauftrage den permanenten Ausschuß, den commandirenden General mit Hinweisung auf die von Seiner Majestät ausgesprochene volle Anerkennung Dessen, was der Reichstag zur Erhaltung der Ruhe, Sicherheit und Ordnung verfügt hat, aufzufordern, die Zufuhr von Lebensmitteln nach Wien freizugeben, indem es sonst dem Reichstage unmöglich wäre, Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten; und ich bitte lediglich, die hohe Versammlung möge dem permanenten Ausschusse die Vollmacht geben, diese Aufforderung an den commandirenden General zu erlassen.
Präs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?
Abg. Dylewski. Diesen Antrag, welchen der Abg. Sierakowski bei dem früheren Antrage fallen ließ, und welchen der Abg. Potocki aufnahm, und der nicht unterstützt wurde, diesen Antrag nehme ich zu dieser Maßregel auf. Diesen einzigen Grund führe ich an: Wenn der General Auersperg das Ministerium nicht achtet, es als ein bloß dem Namen nach bestehendes Ministerium betrachtet, also eine Handlung begeht, welche nach unserer Ansicht ungesetzlich ist, so wollen wir dasselbe nicht ignoriren, sondern wollen es, soviel in unseren Kräften liegt, auch achten. Es möge daher auch das Ministerium von seiner Seite den General Auersperg hiezu auffordern, eben weil es als Ministerium besteht, da es vom Kaiser nicht zurückberufen wurde.
Präs. Also der Herr Abgeordnete stellt den Antrag, das Ministerium aufzufordern, daß es diesen Schritt thue.
Abg. Dylewski. Auch das Ministerium soll aufgefordert werden.
Abg. Umlauft. Ich schließe mich vollkommen dem Antrage des Abg. Dylewski an, und würde auch schon früher den Antrag des Abg. Sierakowski unterstützt haben, wenn ich nicht in dem Augenblicke aus der Kammer abwesend gewesen wäre. Es ist bereits ausgesprochen worden, daß wir es durchaus als einen illegalen Schritt des Herrn Commandirenden ansehen müssen, dem wir unsere Zustimmung und Anerkennung unmöglich geben können, daß er das hiesige Mmisterium ignorirt. Daß er aber seinerseits vom Ministerium nicht ignorirt wird, daß das Ministerium dem Commandirenden gegenüber seine legale Stellung behauptet, haben wir gesehen aus einer Zuschrift des Herrn Ministers, welche dieser Tage an den Commandirenden abgegangen ist, worin er in den energischsten Ausdrücken angewiesen wurde, die Persönlichkeit und Unverletzlichkeit der Deputirten auf ihrer Hieherreise zu respectiren. Sobald aber der Herr Minister in dieser legalen Weise unseren Bestrebungen seine Hand bietet, so sehen wir nicht ein, warum wir mit ihm nicht Hand in Hand gehen sollten. Neben dem Antrage des Ausschusses bin ich ganz dafür, daß auch durch das Ministerium dem Commandirenden der Befehl ertheilt werde, die Zufuhr der Lebensmittel nach Wien ungehindert zu lassen.
Abg. Fedorowicz. Ich bin mit beiden Anträgen vollkommen einverstanden; nur möchte ich noch wünschen, überdiese Ansicht den Commandirenden zu befragen. Wenn es faktisch erwiesen ist, daß die Zufuhr der Lebensmittel gesperrt wird, so ist kein Zweifel mehr, daß es eine Belagerung der Stadt Wien ist. Es soll der Herr General aussprechen, ob er einen solchen Befehl hat oder nicht, wer diesen Befehl gegeben hat. Die Generäle sagen einmal, sie erkennen das Ministerium an, das andere Mal aber, sie erkennen es nicht an. — In wessen Namen handeln sie denn? — Und es ist kein Zweifel mehr, es ist eine erwiesene Thatsache, wenn die Lebensmittel abgeschnitten sind, daß es nichts als eine Belagerung der Stadt ist, — und das ist eine solche Maßregel, worüber wir sie fragen müssen, ob sie die Verantwortung über diese Maßregel auf sich selbst übernehmen. oder auf Andere schieben, und dann sollen sie uns sagen, wer es ist, der diese Belagerung haben will. (Großer Beifall.)
Präs. Ich ersuche die Gallerie, sich jedes Beifalls zu enthalten. — Ich ersuche den Abg. Fedorowicz den Antrag schriftlich zu stellen.
Abg. Potocki. Ich möchte nur eine Bemerkung machen, die ich als Begründung dieser mehr als gerechten Aufforderung nicht bloß sagen möchte, daß wir dann die Sicherheit und die Ordnung in der Stadt nicht aufrecht erhalten können. Das ist freilich ein Grund, aber ein kleiner Grund. Wir sollen es im Namen der Freiheit und des constitutionellen Lebens verlangen, und von den Generälen fordern, über diese Maßregeln Aufschluß zu geben. Das kann als Grund aufgeführt werden; das andere aber als zweiter und viel schwächerer Grund.
Abg. Löhner. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Fedorowicz. Wir haben ohnehin in unserer Pflicht uns beschränken müssen, einen Krieg mit der Feder zu führen. In einem Kriege, der mit der Feder geführt wird, ist das Constatiren einer jeden einzelnen Thatsache die Hauptsache. Es ist die Grundlage, auf welcher man von der Gegenwart aus die Zukunft appellirt. Sehr häufig haben Völker und Körperschaften keinen anderen Protest gehabt, als den, daß sie die Thatsachen constatirt haben und sie einer gerechteren Zukunft vorbehalten haben. Auch in diesem Falle scheint mir der Antrag des Abg. Fedorowicz sehr geeignet, aufzuklären, vor einem Richterstuhle, dem sich Niemand entziehen kann: vor der öffentlichen Meinung, vor Europa zu constatiren, auf wessen Befehl, ob überhaupt mit einem Befehl oder ohne Befehl, die Generäle, die unsere Stadt umgeben, sich so benehmen, als ob sie sich in Feindesland befänden. Wir werden an der Antwort nichts ändern können, aber künftigen Zeiten zeigen, in welcher Situation man uns gelassen halte durch 14 Tage, trotz der dringlichen Vorstellungen trotz der aufopfernden Bemühungen des Reichstages, sich den Völkern Oesterreichs und ihrer Zukunft aufzuheben. (Bravo.)
Abg. Smreker. Ich würde sehr wünschen, daß unter den Gründen, welche dafür angeführt wurden, daß der Commandirende aufgefordert werde, die Zufuhr in keiner Weise zu beirren, auch die Frage vorkomme, ob der Commandirende dadurch, daß er der Stadt die Zufuhr der Lebensmittel abschneidet, nicht auch die Absicht habe, indirect den Reichstag aufzulösen, und was ihm das Recht dazu gebe?
Abg. Dylewski. Wer um so was fragt, der fühlt sich schwach; ich will das nicht.
Abg. Smreker. Ich fühle mich nicht schwach; indessen wenn den Deputirten des Reichstages der Zutritt nach Wien und die Lebenszufuhr abgeschnitten ist, so sind das wohl nicht directe, wohl aber indirecte Mittel hiezu.
Präs. Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so werde ich die Debatte für geschlossen ansehen, und ich ersuche den Herrn Berichterstatter das letzte Wort zu ergreifen.
Abg. Schuselka. Die Commission hat sich auch, als sie diesen Antrag stellte, auf den Standpunct gestellt, auf welchem sie wirklich etwas Wesentliches zu erzielen hoffte. Sie ist übrigens, und ich namentlich, einverstanden mit den Herren, die Zusatzanträge angetragen haben, und ich selbst wüßte noch eine Menge Zusätze anzuführen, und ich würde geneigt sein, es würde mir eine wahre Herzenserleichterung machen, wenn ich eine große Denkschrift, ein Promemoria hinaussenden könnte, was auf diese ganz unverantwortliche Weise, wie die Commandirenden Wien behandeln, das rechte Licht vor der Oeffentlichkeit werfen könnte. Ich bin mit den strengen Fragen und Vorwürfen ganz einverstanden, glaube aber, daß wir uns jetzt, wo es sich bloß um das Erzielen eines praktisch wirklich ausführbaren Gegenstandes handelt, nicht abermals in einen gewissen Streit einlassen sollen; denn wir haben mehrere Schriften mit dem commandirenden General gewechselt, darin mehrere Puncte aufgezählt und Proteste eingelegt, — und wie Sie wissen, haben wir auch ziemlich lange Antworten erhalten, wo die Sachen auf eine in Redekünsten sehr geübte Weise parirt wurden. — In Beziehung auf den Antrag des Abg. Potocki, daß wir als Begründung anführen sollen, es sei dadurch die constitutionelle Freiheit gefährdet, so haben wir von beiden Generälen die Versicherung erhalten, daß sie keine andere Absicht haben, als ihre Hilfe zu bieten, die constitutionelle Freiheit und unsere Errungenschaften aufrecht zu erhalten. (Heiterkeit.) Ich bin vollkommen überzeugt, daß, wenn wir diese Frage wiederholen, wir wieder dieselbe Antwort bekommen. — In Betreff des Antrages des Abg. Fedorowicz, daß wir endlich kategorisch fragen sollen: wer hat das befohlen? oder — ist es überhaupt befohlen? könnten uns die Generäle in diesem Augenblicke keine Antwort geben, denn aus allen den Verhandlungen, die wir bisher mit ihnen gepflogen, scheint ersichtlich zu sein, daß sie selbst nicht wissen, was sie anfangen sollen, und daß die Verfügungen, die sie bisher getroffen haben, theils durch die Nothwendigkeit, sich selbst zu verproviantiren, theils durch einzelne Aufreitzungen und Angriffe von unserer und der anderen Seite hervorgerufen worden sind. Die ganze Lage der Dinge, wie sie uns jetzt vorliegt, scheint den Beweis zu liefern, daß noch nicht ein bestimmter Befehl gegeben worden ist, und eben in dieser Hinsicht ist heute vom Gemeinderathe der Stadt Wien eine Deputation an den Kaiser abgegangen, um dort, wo die Generäle überhaupt nur Befehle erhalten wollen, zu fragen, was denn eigentlich geschehen soll, was von Wien verlangt wird, und überhaupt endlich eine Erklärung zu verlangen, und mit allem Ernste darauf hinzuweisen, daß es ein ganz unverantwortliches, wirklich an Barbarei gränzendes feindseliges Verfahren ist, eine Stadt mit Krieges schaaren zu umlagern, ohne ihr nur im Geringsten zu erklären: das wollen wir, das soll Wien leisten, das ist unsere Absicht. — Bringen wir nun bei dieser Zuschrift, die wir lediglich in Betreff der Lebensmittel beantragen, auch andere Fragen zur Sprache, da wir alle diese Umstände schon so vielfältig besprochen, und sie ohnehin vor der Öffentlichkeit und wirklich in der Geschichte aufgezeichnet sind, so glaube ich, wäre dieses erst reiflich zu bedenken. Ich glaube, und die Commission glaubt, wir sollen uns in diesem vorliegenden Falle auf die Beschwerde der Gemeinde Wiens, daß sie in die äußerste Besorgniß gesetzt ist, in vielleicht zehn Tagen, wenn das so fort geht, nicht genug Lebensmittel zuhaben, beschränken, und uns damit begnügen, daß wir diesen General gewissermaßen mit seinen eigenen Waffen schlagen, daß wir sagen, er handle der Absicht Seiner Majestät entgegen, und ihn im Namen Seiner Majestät gewissermaßen auffordern, die Zufuhr von Lebensmitteln nicht weiter einzuschränken. — Sollte die hohe Kammer wünschen, daß wir bei dieser Gelegenheit, ihm alles Dasjenige sagen, was wir ihm schon gesagt haben, daß wir alles das wiederholen, so habe ich im Grunde nichts dagegen, sondern ich meine nur, daß es durchaus wieder erfolglos bleiben wird. — In Betreff des Antrages, daß wir uns zugleich on das Ministerium wenden sollen, habe ich im Namen der Commission nichts einzuwenden, es wird vielleicht mehr Wirkung machen, wenn der Herr Graf die Sache zweimal liest, als wenn er sie einmal liest und wenn es zu gleicher Zeit vom Ministerium kommt, obwohl ich fürchte, daß der Herr Graf auf das ministerielle Schreiben nicht besondere Rücksicht nehmen wird.
Abg. Fedorowicz. Herr Präsident, ich bitte ums Wort als Antragsteller.
Präs. Als Antragsteller kann ich es Ihnen gestatten; doch werde ich mir früher erlauben, Ihren Antrag vorzulesen. Er lautet: "Den commandirenden General zu befragen, ob und von wem er den Befehl erhalten habe, die Zufuhr der Lebensmittel nach Wien abzuschneiden."
Abg. Fedorowicz. Da der Herr Berichterstatter mit meinem Antrage nicht einverstanden war, so glaube ich Folgendes noch der hohen Kammer vorbringen zu müssen. Ich habe allezeit die größte Achtung gehabt für die Zuschriften des Herrn commandirenden Generalen. Ich habe mit Ruhe zugesehen, mit völliger Ruhe, wie die Herren Generäle ihr Heer überhaupt um Wien lagern ließen. Ich habe auch mit Ruhe hingeschaut auf die Plänkeleien, die auf den Vorposten vorgefallen sind. Das Alles kann noch geändert werden. Aber wenn einer Stadt, die mehrere hunderttausend Einwohner zählt, die Lebensmittel abgeschnitten werden, da kann ich nicht mehr ruhig zusehen; das ist ein Zustand, über den wir keinen Augenblick in Ungewißheit schweben sollen. Diejenigen Herren, die das wohl fühlen, können es nicht ignoriren. Ich lasse nicht zu, daß ein Herr General, der eine Armee commandirt, nicht weiß, was seine Armee macht und weßwegen sie es macht. Ich lasse nicht zu, daß es ihm unbekannt sei, daß seine Truppen die Lebensmittel aufhalten und nicht an den Ort der Bestimmung kommen lassen. Ich fordere und bestehe darauf, eine kategorische Anfrage an den Herrn General vom Reichstage gelangen zu lassen, ob sie die Lebensmittel anhalten, und wenn sie selbe anhalten, auf wessen Befehl. Ich lasse zu, daß hierin ein Irrthum vorfallen kann, ich weiß es, meine Herren, daß ein detachirtes Corps von etlichen Mann manchmal wider den Befehl seiner Oberen so etwas thun kann; aber eben deßhalb fordere ich, daß vom hohen Reichstage so eine Anfrage gestellt werde, um im Falle, als diese bejahend, oder ausweichend beantwortet werden würde, wir wissen mögen, in welcher Lage wir uns befinden. Dann mögen wir uns offen gestehen, wir sind im Belagerungszustande, und dann sollen die Herren alle die Verantwortung auf sich nehmen über die Vorgänge die aus einem solchen Zustande entspringen können. Wir haben bis jetzt Alles angewendet um Ruhe und Ordnung zu schützen, das ist immer und wird immer Aufgabe des Reichstages sein, das ist gesetzlich überall und immer. Wenn aber die Abschneidung der Lebensmittel andere Zustände herbeiführt, dann mögen es diejenigen verantworten, die solches veranlaßt haben.
Abg. Schuselka. Ich muß dem Abg. Fedorowicz noch einige Worte erwiedern. Ich muß mich erstlich dagegen verwahren, daß er sagte, ich wäre mit seinem Antrage nicht einverstanden gewesen. Ich sagte, ich wäre mit noch viel kräftigeren Anträgen einverstanden. Dann muß ich mich dagegen noch verwahren, gesagt zu haben, daß ich nicht einsehe, daß dieses zu einem Ziele führe, und auch dagegen, daß geltend gemacht wurde, als sehe der permanente Ausschuß und speciell ich ruhig zu, wie die Lebensmittel abgeschnitten werden. Im Gegentheile, sowohl der Ausschuß als auch ich sehen mit großer Entrüstung diesem Treiben der Soldaten vor den Thoren Wiens zu; ich glaube aber, daß wir mit unserem Antrage viel kräftiger etwas thun, als wenn wir bloß mit noch so kräftigen und kategorischen Worten fragen, auf wessen Befehl er dieses thue. Wir ertheilen ihm gewissermassen den Befehl, die Belagerung aufzuheben, gestützt anerkanntermaßen auf den kaiserlichen Willen. Wir können eine Proclamation erlassen, und ich selbst gebe mich dazu her, und ich werde ihm mit allen kräftigen Worten sagen: wenn du das thust, so bist du dafür verantwortlich. Das ist aber immer eine Frage, auf die er keine Antwort gibt, oder eine Antwort, die uns in demselben Zustande läßt, in dem wir uns schon befinden. Wir fragen nicht, wir sagen: Seine Majestät haben durch Seine Anerkennung uns die Sorge für die Ordnung und Sicherheit aufgetragen; wenn er uns aber die Lebensmittel abschneidet, so ist es uns unmöglich, die Ordnung und Ruhe aufrecht zu erhalten. Wir fordern ihn also auf, im Namen dieser kaiserlichen Sorge, die uns aufgetragen ist, aufzuhören, das zu thun. Ich glaube, das ist hinreichend für unsere Energie, und einem Manne gegenüber, der eine so wichtige Frage liest, und sie einstecken wird. Es ist also viel energischer, ihn aufzufordern im Namen dieses kaiserlichen Befehles, als ihn bloß zu fragen. Ich habe auch nichts dagegen, wenn der Antrag des Abg. Fedorowicz angenommen werden würde, ja ich würde sogar eine ganze Denkschrift, ein Promemoria hinausschicken, muß mich aber dagegen verwahren, als wäre es mir ganz gleichgiltig, daß die Zufuhr der Lebensmittel abgeschnitten wird. Wir haben uns Mühe gegeben, eine Form und einen Weg zu finden, der wirksam wäre, denn unser Zorn, unsere Entrüstung wirkt bei denen Nichts, wir können sie nur mit eigenen Waffen schlagen, und haben dieß vorgezogen, als bloß Redensarten hinauszuschicken.
Präs. Ich erlaube mir für die Zukunft die ferneren Antragsteller zu ersuchen, immer vor dem letzten Worte des Berichterstatters das Wort zu ergreifen. Ich werde nun den Gegenstand zur Abstimmung bringen. Der Antrag der Commisston geht dahin: daß dieselbe von dem hohen Reichstage ermächtiget werde, an den commandirenden General ein Schreiben zu erlassen, eine dringende Aufforderung, damit er die Zufuhr der Lebensmittel nach Wien nicht abschneide. Zu diesem Antrage liegt ein Zusatzantrag des Abg. Dylewski vor, nämlich: daß auch das Ministerium aufgefordert werde, dem commandirenden General die Weisung zukommen zu lassen, die Zufuhr von Lebensmitteln nicht abzuschneiden. Endlich ein Zusatzantrag des Abg. Fedorowicz: daß noch in diesem Schreiben die Frage gestellt werde, ob und von wem der commandirende General den Befehl hat, Wien zu belagern, ob und von wem er den Befehl habe, die Zufuhr von Lebensmitteln nach Wien abzuschneiden. (Die ersten zwei Anträge wurden gehörig unterstützt und angenommen.)
Abg. Stobnicki. Ich bitte über diesen Gegenstand um das Wort.
Präs. Die Debatte darüber ist schon geschlossen.
Abg. Stobnicki. Ich wollte nur bemerken, daß der Ausdruck: "Belagerung," hier unpassend ist, denn "Cernirung" ist etwas Anderes als "Belagerung."
Präs. Wünschen vielleicht die Fragen zu trennen? Denn der Antrag besteht aus zwei Absätzen. 1. Ob und von wem der General den Befehl habe, Wien zu belagern? 2. Ob und von wem er Befehl habe, die Zufuhr der Lebensmittel abzuscheiden? — Wird der Antrag auf Trennung der Fragen unterstützt? (Unterstützt und angenommen.) Ich werde sonach die erste Frage zur Abstimmung bringen.
Abg. Fedorowicz. Den ersten Absatz des Antrages ziehe ich zurück, um keine Mißhelligkeiten zu verursachen; den zweiten aber belasse ich.
Präs. (liest den zweiten Absatz.) Wird dieser Absatz unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Gegenstand ist somit erlediget, und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, in seinem Berichte fortzufahren.
Abg. Schuselka. Vom Gemeinderathe der Stadt Wien ist uns zur Vorlage an den Reichstag folgende Note zugekommen:
Note.
"Die ungewöhnlichen mit jedem Tage sich mehrenden Auslagen, welche durch die gegenwärtigen Zeitverhältnisse hervorgerufen worden sind, insbesondere aber die Geldanforderungen, die von Seite des Nationalgarde-Obercommando's aus Anlaß des am Belvedere bezogenen Lagers in täglich erhöheten Summen gestellt werden, haben die dem Gemeinderathe zur Deckung der außerordentlichen Bedürfnisse durch den hohen Reichstags-Ausschuß bewilligte Summe von 200.000 Gulden C. Mze. bereits völlig erschöpft. Unter diesen Umständen beehrt sich daher der Gemeinderath der Stadt Wien mit dem ergebenen Ersuchen, ihm zur Deckung dieser außerordentlichen Anforderungen einen neuerlichen Unterstützungsbeitrag von 200.000 Gulden C. Mze. bei dem hohen Finanzministerium gütigst anweisen zu wollen."
"Vom Gemeinderathe der Stadt Wien am 19. October 1848.
Der Vorstand: Bondy m. p.
Schriftführer: Sylvester m. p."
Der permanente Ausschuß hat über diese Note des Gemeinderathes beschlossen, der hohen Kammer den Antrag zu stellen, das Gesuch des Gemeinderathes sofort zu bewilligen. Es braucht auch gewiß nicht viele Worte, diesen Antrag zu unterstützen. Die außerordentlichen Verhältnisse sind die beste Begründung und Unterstützung desselben. Es sind zwei Millionen angewiesen worden, um die kleinen Gewerbetreibenden Wiens zu unterstützen, der größte Theil dieser kleinen Gewerbetreibenden treibt jetzt das Gewerbe gar nicht, sondern steht unter Waffen, dazu sind die Hilfsarbeiter dieser kleinen Gewerbetreibenden, die ebenfalls den Waffendienst versehen. Es ist also an und für sich eine Maßregel der Nothwendigkeit; die Leute müssen erhalten werden, müssen leben. Es ist zweitens Pflicht der Menschlichkeit, daß man diesen Männern den Unterhalt gebe, die mit Aufopferung sich dem Waffendienste ergeben, unter Waffen stehen, in einer Zeit und unter Besorgnissen, wie sie eben in der früheren Debatte sehr ernst ausgesprochen worden sind, unter Besorgnissen, die auch das Schlimmste fürchten lassen. Es ist also das, was diese Männer in dieser Zeit thun, eine Aufopferung für das Gesammtwohl, welche jedenfalls eines Lohnes sogar werth wäre, und um so mehr alse verdienen muß, daß man das Gewöhnliche, was unumgänglich nothwendig ist, damit das geschehen könne, bewillige. — Es mag vielleicht Manchem bedenklich erscheinen, wenn in so kurzer Zeit 200.000 Gulden verausgabt und abermals 200.000 Gulden verlangt worden sind, aber ich mache Sie aufmerksam, zu welchem Zwecke sie verlangt wurden; sie sind verlangt und ausgegeben worden, um Wien, welches in einer solchen Ungewißheit schwebt, jeden Augenblick in Gefahr ist, von großen Kriegsschaaren angegriffen zu werden, die durchaus über ihre Absichten keine Erklärung abgeben, zu schützen, daß es also bei diesen Verhältnissen eine anerkannte, von dem hohen Reichstage, von dem Gemeinderathe und von der ganzen Bevölkerung anerkannte Notwendigkeit ist, sich in den Vertheidigungsstand zu sehen, nämlich in sofern sich in den Vertheidigungsstand zu setzen, daß man im schlimmsten Falle, für Sicherheit des Eigenthums waffenfähige Beschützer habe. Es ist also für eine kriegerische Anstalt ausgegeben worden, und zwar dießmal für eine Anstalt , wo das Volk sich selbst bewaffnete, in den Waffen übte, und mit bewunderungswürdiger Schnelligkeit und Geschicklichkeit, in kürzester Zeit, zu einem wahrhaften Kriegslager, zu einer kleinen Armee zusammenstellte. Wenn ich erinnere, daß in früherer Zeit viel größere Summen, lediglich um ein Manöver abzuhalten, ausgegeben worden sind; wenn Sie zugeben, daß wir in diesem Falle nicht zögern dürfen, eine Summe aufzuwenden, die den doppelten Zweck erreicht, nämlich eine große Menge von gänzlich erwerbslosen Leuten zu ernähren, und dadurch, daß wir sie ernähren, uns gegen alle möglichen Fälle, die eintreten können, zu wahren: ich glaube also, daß die hohe Kammer den Antrag, der dahin geht:
"Der hohe Reichstag wolle beschließen, daß dem hiesigen Gemeinderathe aus den zur Unterstützung der hiesigen Gewerbetreibenden votirten zwei Millionen noch weitere 200.000 Gulten C. Mze. zur Disposition gestellt werden, und der Herr Finanzminister mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt werde," so hoffe ich im Namen des Ausschusses und im Namen dieser Bevölkerung, daß sie diesen Antrag genehmigen werde.
Präs. Wünscht Jemand über diesen Antrag zu sprechen?
Abg. Sadil. Ich bin mit dem Antrage ganz einverstanden, nur setze ich voraus, daß der Ausschuß sich mit dem Finanzministerium ins Einvernehmen gesetzt hat, ob noch 200.000 fl. vorhanden, ob nicht die zwei Millionen schon erschöpft sind.
Präs. Der Herr Berichterstatter könnte vielleicht sogleich darüber Auskunft geben.
Abg. Schuselka. Wr haben jedenfalls in dieser Beziehung uns schon erkundiget, ich bin aber der Meinung, daß wir auch noch weiter gehen müssen; es ist eine unumgängliche Nothwendigkeit, selbst wenn diese zwei Millionen schon verausgabt wären, müßte das Finanzministerium Mittel schaffen, denn ich weiß gewiß, daß noch Geld vorhanden ist, und von diesem Gelde müßte das bestritten werden. Und ich glaube, daß die Kammer eben der Nothwendigkeit und Menschlichkeit wegen keinen Anstand nehmen könnte; denn man kann die Leute durchaus nicht hungern lassen, während sie tag und Nacht für uns in den Waffen stehen.