Ètvrtek 19. øíjna 1848

zugegen war, so hat der Herr Präsident nur 193 als Resultat verkündet. Der Abg. Brazdil ist gezählt worden und ist unter den 193 mitbegriffen; sollte er aber während der Abstimmung nicht hier gewesen sein, so bleiben noch immer 192. Der Herr Abg. Brazdil erklärt selbst, daß er nicht hier war. Er muß es selbst am besten wissen, ob er da war oder nicht.

Präs. Ich bitte, meine Herren, Sie sind im Irrthum; der Abg. Brazdil war beim Namens, aufrufe zugegen, hat aber erklärt, daß er bei der Abstimmung über den gefaßten Beschluß nicht da war, und so verhält sich die Sache. Meine Herren, es wird noch ein Zweifel angeregt. Es ist festgestellt worden, daß 192 Mitglieder anwesend waren, nun wird aber bemerkt, daß ich als Präsident nicht stimmen kann. (Nein! nein!)

Abg. Wienkowski. Ich muß erklären, daß ich unmittelbar vor der Abstimmung genau gezählt habe, und es waren 194. Bei der Abstimmung waren 192 vermuthlich dadurch geworden, weil ich bemerkt habe, daß zwei Abgeordnete weggegangen sind, nämlich Titus Dzieduszycki. (Ruf: Ja, ja!)

Abg. Potocki. Erlauben Sie mir, der war hier, zugegen, und ist im gegenwärtigen Augenblicke weggegangen.

Präs. Ich bestätige den Umstand aus eigener Anschauung, nämlich daß der Abg. Titus Dzieduszycki während der Abstimmung anwesend war, jedoch hinausging, als der Namensaufruf begann; — bei der Abstimmung waren sonach zuverlässig 193 Abgeordnete anwesend. —

Abg. Smreker. Wir sind zweifelsohne jetzt beschlußfähig, und ich bitte jetzt, Beschlüsse zu fassen, damit nicht durch fortwährendes Ab- und Hergehen ein so wichtiger Beschluß verzögert wird.

Abg. Umlauft. Es liegen meines Erachtens noch ein Paar oder wenigstens noch Ein Nebenantrag zu diesem meinem Antrage vor. Ich erlaube mir daher, die hohe Kammer zu bitten, daß sie früher noch den Nebenantrag höre, bevor über den Hauptantrag abgestimmt wird. (Ruf: Es ist schon abgestimmt!)

Präs. Es wurden weitere Anträge von den Abg. Paul und Gleispach gestellt, über welche noch immer abgestimmt werden kann. Von dem Abg. Smreker wurde der Antrag gestellt, daß damit gar kein Zweifel obwalten könne, ob der Beschluß über den Hauptantrag giltig gefaßt worden, darüber noch einmal abgestimmt werde. (Ruf: Es ist giltig abgestimmt.) Ich habe ebenfalls den Beschluß als giltig gefaßt erklärt, es entfällt demnach die Nothwendigkeit einer nochmaligen Abstimmung. — Der Zusatzantrag des Abg. Paul lautet: "Ich stelle den Antrag, die abwesenden Mitglieder der Kammer mittelst Kundmachung durch die Zeitungen von dem gefaßten Beschlusse des Reichstages in Kenntniß zu sitzen, daß die Stellen derjenigen Mitglieder, welche bis zu Ende dieses Monates zu ihrer Pflicht nicht zurückgekehrt sind, und sich über die Unmöglichkeit ihrer Rückkehr nicht genügend ausgewiesen haben, als erlediget angesehen, und dafür neue Wahlen ausgeschrieben werden." — Der Antrag des Abg. Gleispach lautet: "Daß bei der Namhaftmachung der abwesenden Deputirten aus Steiermark bei jedem Einzelnen der Grund der Abwesenheit, in sofern er dem Vorstande bekannt ist, beigefügt werde." Nun ich glaube, daß in dieser Beziehung kein Anstand obwalten kann, ich werde in den im Vorstands-Bureau befindlichen Registern nachsehen, um zu sehen, wer auf Urlaub abwesend ist.

Abg. Borrosch. Ich habe von dem gefaßten Beschlusse gar keine Ahnung gehabt, habe aber in dem Concepte zur Adresse an die Völker ganz genau dieselbe Beschließung als bereits geschehen kundgemacht, denn wir haben damals erklärt: binnen vierzehn Tagen hat sich jedes von hier weggegangene Mitglied in Wien wieder einzufinden; wäre er bis zum 22. nicht hier, so haben wir offenbar an diesem Tage das volle Recht, die neue Wahl sofort auszuschreiben, wenn bis zu dieser Zeit nicht eine ganz genügende Rechtfertigung ihrer Abwesenheit eingelaufen ist. Einen solchen Beschluß müssen wir jedenfalls fassen, so lange wir noch in der beschließungsfähigen Anzahl vorhanden sind. Da heißt es hier wirklich: salus publica suprema lex. Ich sehe gar nicht ein, warum da viel darüber gewörtelt wird, es ist die absolute Nothwendigkeit; Jeder, der von hier wegging, hat in der Zwischenzeit erfahren, daß es Vaterlandspflicht, daß es Staatsbürgerehre, daß es Freiheitsliebe gebietet, sich hier einzufinden. (Beifall.) That er es nicht, so ist er bei mir in dieser dreifachen Beziehung verurtheilungswerth, wofern nicht Krankheit ihn verhindert, seine Pflicht zu erfüllen, — und die ist, auf diesem constitutionell-legalen Boden zu verharren, bis zum Tode. Und kämpft das Volk für seine Freiheit, geht es in den Tod für die Freiheit, so müssen wir, die wir für das Volk leben, auch unsere Pflicht erfüllen. (Stürmischer Beifall. — Ruf nach Abstimmung.)

Präs. Ich würde nicht darauf antragen, müßte höchstens darüber die hohe Kammer befragen, nachdem doch immer noch Zweifel aufgeworfen werden.

Abg. Demel. Der Namensaufruf hat nachgewiesen, daß 193 (Abg. Borrosch: Ich bitte, meine Stimme auch zu zählen, auch Herr Lanner ist gekommen. Ruf: Dieß ist nicht nöthig) daß 193 Mitglieder hier waren, folglich waren wir beschlußfähig. Mit dem Herrn Präsidenten waren 194 hier, wir haben beschlußfähig den Beschluß gefaßt, mithin kann auch nichts mehr abgeändert werden, und der Antrag des Abg. Paul nicht als diesem Beschluß zuwiderlaufend zurückgewiesen werden. (Ja!)

Abg. Paul. Was den Termin anbelangt, so überlasse ich es der hohen Kammer, aber in Bezug auf die öffentliche Kundmachung muß ich bitten, daß darüber abgestimmt werde.

Präs. In Bezug auf den Termin ist eben durch bie Beschlußfassung ausgesprochen worden, daß es heißt: "nach Verlauf der vierzehn Tage." Es ist mir nicht mehr genau bekannt, wann der Beschluß gefaßt wurde. (Stimmen: am 8. October.)

Abg. Polaczek. Ich wollte eben bemerken, der Herr Abg. Borrosch hat bemerkt: wenn ihn nicht physische Gewalt zurückhält; leider ist das jetzt der Fall. Jeder der hereinkommen will, wird zurückgehalten und kann unmöglich in der Kammer erscheinen. (Aufregung.) Ja, es ist heute der Fall schon vorgekommen, daß Reisende, welche bei der Tabor-Linie herein wollten, zurückgewiesen worden sind.

Abg. Demel. Es ist hier eingewendet worden, daß es manchem Abgeordneten unmöglich sein werde, hier zu erscheinen, weil physische Gewalt ihn daran hindern könnte. Eine Unmöglichkeit ist ein Naturgesetz, welches nicht zurückgewiesen werden kann, und es versteht sich von selbst, daß jene Abgeordneten, welche in der Lage sind, nicht erscheinen zu können, weil physische Gewalt sie daran hindert, nicht unter diesen Beschluß fallen können. Uebrigens muß ich zu dem gefaßten Beschlusse noch bemerken, daß es den Abgeordneten ohnehin erwünscht sein muß, daß sie noch drei oder vier Tage früher von dem Beschlusse der Kammer in Kenntniß gesetzt werden, denn gewiß ist es, daß wir am 22. das Recht hätten, sogleich neue Wahlen auszuschreiben. Wir können den Beschluß fassen am 22. und stante pede können wir neue Wahlen ausschreiben, folglich ist es eine günstige Gelegenheit für sie, daß sie während dieser Zeit drei oder vier Tage in die Kenntniß kommen können von diesem Beschlusse, um auch hier zu erscheinen.

Abg. Borrosch. Ich glaube, daß diese Fassung jede Einwendung beheben wird: "Es werden diese Volksvertreter bei ihrer Pflicht aufgefordert, am 22. October, bis wo die zur Zurückkehr nach Wien am 8. October gestellte vierzehntägige Frist ablauft, um so gewisser in der Reichsversammlung sich einzufinden, widrigenfalls neue Wahlen ausgeschrieben werden müssen." Ich versichere nur als Mann von Ehre, daß ich von dem inzwischen gefaßten Beschlusse keine Ahnung hatte; les beaux esprits se rencontrent. Wer durch Krankheit an der Reise verhindert sein sollte, hat den Reichstag sogleich davon zu verständigen, um die Wahl eines anderen Deputirten zur Reichsversammlung ausschreiben zu können, weil in der gegenwärtigen verhängnißvollen Zeit keine Bezirke unvertreten bleiben dürfen.

Präs. Ich ersuche, meine Herren, um Ruhe! Wir müssen uns wieder auf den Stand der Verhandlung zurück versetzen. Es ist der Beschluß gefaßt worden, daß nach Ablauf von vierzehn Tagen neue Wahlen ausgeschrieben werden sollen. Es hat sich euch die Kammer dafür ausgesprochen, daß dieser Beschluß als giltig angesehen werden müsse, weil bei der Schlußfassung 193 Mitglieder anwesend waren, und sich eine eminente Majorität dafür ausgesprochen hat. Weiterhin hat der Abg. Paul den Antrag gestellt, den ich eben verlesen habe. Der Abg. Paul steht von einem Theile seines Antrages, der Bezug hat auf den Termin, ab, besteht aber auf der Abstimmung für den anderen Theil, welcher den Beschluß kundmachen soll. Es ist dieß ein neuer Antrag, der immerhin zur Verhandlung kommen kann; er beantragt, wie man unseren Beschluß kundmachen soll, durch Zeitungen u. dgl.

Abg. Scherzer. Ich wollte bloß darüber sprechen, was von der Unmöglichkeit gesagt wurde, nach Wien zu kommen. Es sitzt hier ein lebendiges Beispiel, der Herr Abg. Leithner, der heute nicht nur selbst von Krems kam, sondern daselbst auch den Abg. Herrn Hagenauer fand, der sich von Wien entfernte, ein Beweis, daß man ungehindert nach Wien und von Wien hinaus kommen könne.

Abg. Wienkowski. Ich bin auch in der Lage, zu bezeugen, daß gestern Abends Einer unserer Abgeordneten aus Galizien, Alexander Dzieduszycki, angekommen ist, ohne ein Hinderniß erfahren zu haben, also ist ein Kommen noch immer möglich, folglich dieser Beschluß in dieser Beziehung nicht ungerecht. Uebrigens um die Nothwendigkeit eines Beschlusses zu zeigen. so ergibt sich daraus, daß, wenn jeder Deputirte nach seinem Belieben sich wegbegeben dürfte, so würde er uns um die schönsten Errungenschaften bringen, nämlich um die der Volksrepräsentation; denn wir werden bald, wenn Jeder wegfahren kann, ohne sein Mandat niederzulegen, beschlußunfähig werden, und dann ist es um den gesetzgebenden Körper, dessen Errungenschaft soviel Blut und Mühe gekostet hat, geschehen. Der gefaßte Beschluß wird nicht hier bleiben, sondern er wird promulgirt werden, und dem Ministerium des Innern bekannt gegeben werden, damit er in den Kreisen oder Provinzen gehörig bekannt gemacht werde. Wenn sie dann nicht zurückkommen binnen der festgesetzten Zeit, so werden wir zur neuen Wahl schreiten. Also glaube ich, dieser Antrag des Abg. Paul versteht sich von selbst; denn unsere Beschlüsse bleiben ja nicht in der Registratur, sondern müssen in die Welt treten.

Abg. Paul. Es ist ja gar nicht möglich; heute ist der 19. und am 22. ist die Meist abgelaufen. Wie ist es möglich, daß bis dorthin die Kundmachung in alle Provinzen kommen kann?

Ein Abg. Der Beschluß, daß die Abwesenden bis zum 22. eintreffen sollen, ist schon lange abgeschickt.

Präs. Es handelt sich darum, ob dieser heute gefaßte Beschluß kundgemacht werde. Eine Art der Kundmachung haben wir, indem unsere Sitzungs-Protokolle in der Wiener Zeitung aufgenommen werden. Es fragt sich nun, ob nicht eine andere Art der Kundmachurg belieben wird. Und ich bitte, sich in dieser Beziehung auszusprechen. Vom Abg. Paul wurde keine Kundmachungsart angeführt.

Abg. Umlauft. Ich beantrage eine besondere Kundmachung mittelst der öffentlichen Organe in jeder Provinz.

Abg. Paul. Das habe ich eben beantragt.

Abg. Sterz. Ich halte eine neue Kundmachung für überflüssig. Ich habe am 12. in meiner Provinz den Beschluß des Reichstages gelesen, und so konnte es auch Jeder lesen. Drei Tage aber sind nicht hinreichend, um sie verkünden zu können.

Präs. Es heißt, eine durch alle Zeitungen zu veröffentlichende Kundmachung. Nun muß ich den Antrag, wie er hier steht, zur Abstimmung bringen. "Die abwesenden Mitglieder der Kammer sollen mittelst einer durch die Zeitungen veröffentlichten Kundmachung von dem Beschlusse des hohen Reichstages in Kenntniß geseht werden, daß die Stellen derjenigen Mitglieder, welche bis Ende dieses Monates" ec. Der übrige Theil des Antrages wird nun geregelt durch den früheren Beschluß. Der Abg. Paul besteht darauf, daß der erste Theil dieses Antrages, welcher noch nicht erlediget ist, nämlich die Kundmachung durch Zeitungen, zur Abstimmung komme. Wenn Niemand mehr das Wort — (wird unterbrochen.)

Abg. Fedorowicz. Meine Herren, ich muß Ihnen offen gestehen, wir sind Alle in einem kleinen Irrthume; es ist der erste Beschluß. Ich habe ihn so verstanden. Es ist beschlossen worden, alle Herren aufzufordern, damit sie sich hieher begeben; wenn sie sich binnen vierzehn Tagen nicht einfinden, wird dann die Vornahme der neuen Wahl beschlossen werden. (Ruf: Ja! Nein!) Erlauben Sie, lassen Sie es vorlesen, in einem der wichtigsten Schritte sind wir nicht klar. Diese vierzehn Tage sind noch nicht vorüber. Den Beschluß haben wir heute gefaßt, und rechtskräftig gefaßt, das ist meine vollkommene Ueberzeugung; denn wir haben gesagt, wer nach vierzehn Tagen nicht zurückkehrt, für den wird eine neue Wahl vorgenommen. Aber es entstehen hier zwei Fragen, und diese müssen als Facta hier bestätiget werden. Erstens, ist unser erster Beschluß gehörig kund gemacht worden, oder nicht? Meine Herren, es ist nicht genug, wenn einer der Herren Abgeordneten sagt, das er ihn in einer Provinz gelesen hat; vielleicht ist er in einer anderen Provinz noch nicht kundgemacht worden. Es handelt sich hier um etwas Großes, nicht nur um die Ehre unserer Kammermitglieder, sondern um das, daß nicht doppelte Wahlen geschehen, indem Einige nicht abtreten und die Anderen neu gewählt werden. Zweitens handelt es sich darum, daß wir unseren neuen Beschluß als ein neues Gesetz gehörig publiciren. Es liegt in der Natur eines Gesetzes, daß es nicht früher obligatorische Kraft hat, bevor es nicht gehörig publicirt worden ist. Nun, wir haben es heute erst gefaßt; es ist die Frage: bestimmen Sie, wie soll es publicirt werden, wann soll es publicirt werden, und wann tritt es in Wirksamkeit? Wenn diese drei Puncte nicht gehörig zu Stande gebracht werden, so laufen wir Gefahr, daß das Gesetz an sich selbst eludirt werde.

Präs. Ich erlaube mir, den Antrag des Abg. Demel, welcher angenommen wurde, vorzulesen. Er lautet: "Ich stelle den Antrag, daß die hohe Kammer schon jetzt den Beschluß fasse, daß nach Ablauf der zur Rückkehr bestimmten vierzehn Tage sofort neue Wahlen für jene Bezirke ausgeschrieben werden, deren Abgeordnete bis dahin nicht zurückgekehrt sein werden." Dieser Antrag ist angenommen worden.

Abg. Wienkowski. Ich unterstützt den Antrag des Abg. Smreker, daß noch einmal darüber abgestimmt werde. (Ruf: Es ist schon der Beschluß gefaßt.)

Präs. Es wird der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung gestellt, damit die Lampen angezündet werden.

Schriftf. Gleispach. Um 6 Uhr müssen wir ohnedieß Sitzung halten.

Abg. Smreker. Aber diesen Gegenstand bitte ich noch zu Ende zu bringen, so lange wir in der beschlußfähigen Anzahl hier sind.

Abg. Borrosch. Darüber kann gar keine Frage sein, daß man ein Gesetz auch kundmachen müsse; daß wir aber verpflichtet seien, dafür zu sorgen, es müsse auch in allen Provinzialblättern bekannt gegeben werden, das kann ich nicht zugeben. Es steht nicht in unserer Macht, dafür zu sorgen, daß es auch wirklich von allen Provinzialblättern aufgenommen wird. Wir unsererseits haben das ämtliche Wiener Blatt als das natürliche Organ aller hierortigen behördlichen Veröffentlichung zu unserem Gebote. Ein Jeder, der sich wirklich um seine hierortigen Leistungen, Pflichten bekümmert, der hat eben darin nachzusehen. In jeder Provinzialhauptstadt wird sie in zahlreichen Exemplaren gehalten, und kann also zu eines Jeden Kenntniß gelangen, der sich überhaupt darum bekümmern will.

Abg. Gleispach. Dem eben Gesagten muß ich, als nicht ganz richtig, widersprechen. Wir haben allerdings ganz vollkommen unsere Beschlüsse durch alle Provinzialblätter bekannt gegeben, denn jedes Provinzialblatt hat die Verpflichtung die Artikel der betreffenden Regierung aufzunehmen. Wenn wir demnach unsere Beschlüsse mit der Aufforderung an das hohe Ministerium gelangen lassen, daß die betreffenden Regierungen angewiesen werden, dieselben zu publiciren, so muß jedes Provinzialblatt in der ganzen Monarchie diese aufnehmen und zur öffentlichen Kenntniß bringen. Aber das kann nicht verlangt werden, daß jeder Einzelne in der Provinz die Wiener Zeitung hält.

Präs. Ich bitte, sich über die Frage auszusprechen, ob wir die Sitzung auf einen Augenblick unterbrechen sollen. (Ruf: Ja!)

Abg. Smreker. Ich bitte, früher zu erklären, daß dieser Beschluß aufrecht bestehe, und daß er nämlich durch die Wiener Zeitung publicirt werde, und daß das Ministerium aufgefordert werde, das Nöthige einzuleiten, — dann haben wir wenigstens diese Frage gelöset.

Präs. Es verlangen viele Herren noch das Wort, denen ich es, da die Debatte noch nicht als geschlossen erklärt wurde, gestatten muß. Ich werde nur die Lampen anzünden lassen, denn ich sehe nichts mehr. Ich erkläre die Sitzung für unterbrochen bis die Lampen angezündet sein werden, und ersuche die Herren, die Räume des Hauses nicht zu verlassen.

(Unterbrechung von 5 bis 6 Uhr.)

Präs. Wir sind in diesem Augenblicke 182, können also verhandeln. Ich werde mir erlauben, die Kammer auf den Standpunct zu stellen, auf welchem sich die Verhandlung befand, als die Sitzung unterbrochen wurde. Es wurde der Antrag des Abg. Demel angenommen, welcher lautet: "daß die Hammer schon jetzt beschließe, daß nach Ablauf der anberaumten 14 Tage neue Wahlen für jene Bezirke ausgeschrieben werden, deren Abgeordnete nicht zurückgekehrt sein werden." Der Abg. Paul hat sodann den Antrag gestellt: "daß dieser so eben gefaßte Beschluß durch die Zeitungen veröffentlicht werde." Es wurde sodann vom Abg. Fedorowicz angeregt, daß erörtert werden müsse, von welcher Zeit diese 14 Tage zu rechnen seien; denn es war unbestimmt, wann der Beschluß gefaßt und wann er kundgemacht wurde. In dieser Beziehung habe ich den Beschluß, wie er damals gefaßt und durch eigene Plakate veröffentlicht wurde, aus der Registratur erhoben. Der Beschluß wurde am 8. October gefaßt, und ist der sechste Punct eines, wie ich glaube vom Abg. Borrosch gestellten Antrages, welcher lautet: "Sechstens: der Reichstag fordert alle mit oder ohne Urlaub abwesenden Mitglieder auf, sich längstens binnen 14 Tagen wieder im Reichstage einzufinden." — Es wurde daher vom Vorstandsbureau eine Note an's Ministerium erlassen, daß diese Kundmachung im ämtlichem Wege in den Provinzen vorgenommen werde. Es ist auch das Protokoll vom 9. October in der Wiener Zeitung vom 11. October abgedruckt. Ich bitte, sich weiter auszusprechen, von welchem Tage an diese 14 Tage gerechnet werden sollen. — In dieser Beziehung liegt auch ein Antrag vor, von den Abg. Peitler und Goldmark, welcher lautet:

"Die abwesenden Abgeordneten werden aufgefordert, binnen zehn Tagen, vom Tage der Kundmachung des gegenwärtigen Beschlusses zu rechnen angefangen, desto gewisser zurückzukehren, widrigenfalls für selbe neue Wahlen ausgeschrieben werden würden."

"Das Ministerium wird ersucht, die Einrückung dieses Beschlusses in die Wiener Zeitung und in die Provinzial-Amtszeitungen zu veranlassen."

"Der Tag, an welchem dieser Beschluß in den betreffenden Zeitungen eingeschaltet erscheint, ist als Kundmachungstag anzusehen."

Es sind drei Anträge, und ich eröffne demnach über die von den Abg. Fedorowicz, Goldmark und Peitler angeregte Frage die Debatte.

Abg. Peitler. Meine Herren! Unsere Beschlüsse, und vorzüglich der vom 8. October, in soferne er ein Gesetz ist, müssen auf die für alle Gesetze vorgeschriebene Art kundgemacht werden, und zwar aus dem Grunde, weil wir keinen Beschluß gefaßt haben, vermöge welchem wir hinsichtlich unserer Gesetze eine Ausnahme von der gewöhnlichen Kundmachungsart gemacht haben. Hinsichtlich der Kundmachungsart der Gesetze und Verordnungen bestehen in den einzelnen Provinzen, ja selbst in den einzelnen Kreisen und Bezirken Verschiedenheiten, jedoch gibt es ein Minimum von Förmlichkeiten, welches bei allen Kundmachungen der Gesetze befolgt wird. Das Minimum besteht darin, daß ein Gestz, wenn es für eine Provinz Giltigkeit haben soll, in der betreffenden Provinzial-Amtszeitung eingeschaltet werden muß. Wenn daher unser Beschluß vom 8. October für die einzelnen Deputirten der Provinzen Giltigkeit haben soll, so muß nachgewiesen werden können, daß er in die Provinzial-Amtszeitungen eingerückt worden ist. — Nun haben wir von verschiedenen Seiten aber gehört, daß dieser Beschluß nicht in alle Provinzial-Amtszeitungen eingerückt worden sei. Es entstehen daher Zweifel, von welchem Tage die Giltigkeit dieses Beschlusses anfängt. — Um nun allen diesen Zweifeln und Streitigkeiten ein Ende zu machen, und die Zahl unserer Gegner nicht noch zu vermehren, so erscheint es nothwendig, einen ganz bestimmten Beschluß zu fassen, und einen solch bestimmten Antrag habe ich gestellt, nämlich: daß von dem Tage der Kundmachung unseres heutigen Beschlusses angefangen, die abwesenden Mitglieder aufgefordert werden, desto gewisser zurückzukehren, widrigenfalls neue Wahlen werden ausgeschrieben, werden. Dieser Beschluß sei durch das Ministerium in allen Provinzialzeitungen, und insbesondere in der privilegirten Wiener Zeitung einzuschalten, mit dem Beisatze, daß der Tag, an welchem dieser Beschluß in der betreffenden Zeitung eingeschaltet worden ist, als der Kundmachungstag zu gelten hat.

Abg. Machalski. Falls dieser Antrag des Abg. Goldmark beliebt würde, so möchte ich mir erlauben, bloß einzuschalten: "binnen 10 Tagen zu erscheinen, oder ihre Abwesenheit zu rechtfertigen." Es können Gründe sein, welche sie abhalten, hierher zu kommen, wie nämlich Krankheit; darauf muß Rücksicht genommen werden.

Präs. Wollen Sie einen Verbesserungsantrag stellen, so bitte ich, ihn schriftlich einzubringen.

Abg. Fischhof. Ich unterstütze den Antrag der Abg. Goldmark und Peitler schon darum, weil, wenn die 14 Tage vom 9. datirt würden, die Versammlung der größten Gefahr ausgesetzt sein möchte. Denn, wenn innerhalb dieser Zeit die abwesenden 192 Deputirten dem Beschlusse sich nicht fügen, so hören sie auf, Deputirte zu sein, und da haben wir bloß 192 Deputirte, und es hängt dann von der Willkür zweier Mitglieder, die ihre Demission einreichen, ab, daß wir nicht mehr beschlußfähig sind, und wir existiren dann nicht mehr. Das könnte die größte Gefahr, ja die Auflösung des Reichstages nach sich ziehen, während, wenn wir den Abwesenden noch 10 Tage Zeit lassen, es zu erwarten steht, daß inzwischen die Vermittlung, die Versöhnung eintreten wird, daß unser Beispiel ermuthigend auf die Abwesenden wirkt, und inzwischen so Viele zugegen sein werden, daß wir unsere Beschlüsse mit Kraft durchzuführen im Stande sein werden.

Abg. Demel. Aus den jetzt vernommenen Reden entnehme ich, daß mein Antrag und der gefaßte Beschluß vielleicht mißverstanden erscheine, und zwar schon deßwegen, da mein Antrag, wie ich meine, ganz unbestimmt hingestellt ist, daß nämlich, wenn die vierzehn Tage um sind, neue Wahlen ausgeschrieben werden. Den Zeitpunct der Ausschreibung der Wahl habe ich in meinem Antrage gar nicht bestimmt, und falls der Antrag des Abg. Peitler so weit verstanden wird, daß die Zeit gemäß des heute gefaßten Beschlusses binnen zehn Tagen nach der Kundmachung in der Wiener und den Provinzial-Zeitungen zu rechnen ist, dann stimme ich dem Antrage bei.

Abg. Borrosch. Ich müßte nur dieselben Gründe wiederholen, die vor mir bereits geltend gemacht worden sind, und unterstützte daher auf das Kräftigste diesen Zusatz-Artikel, den ich nur als einen formalen betrachte. Was aber die Nachweisung der Unmöglichkeit des Kommens bezüglich einer Erkrankung betrifft, so weiß ich nicht, ob wir, unter so dringlichen, durch sich selber gerechtfertigten Umständen darauf eine Rücksicht nehmen können. Man weiß, wie Krankheitszeugnisse erwerbbar sind, (oh!) — kurz, ich will das bemerkt haben. Dann habe ich weiter nichts zu sagen. Ich glaube, wer nicht fähig ist, in so einer Zeit, wenn auch unverschuldet durch Krankheit, seiner Pflicht zu genügen, von selber so viel Einsicht und Pflichtgefühl haben muß, einen Anderen als Volksvertreter die Pflichterfüllung übernehmen zu lassen.

Wäre Jemand verhindert durch eine physische Gewalt, so hätte er einfach einen Bericht zu erstatten, mit Angabe aller Einzelnheiten und Namhaftmachung der Frevler ge^en die freie Volksvertretung.

Abg. Polaczek. Ich muß den Antrag des Abg. Peitler um so mehr unterstützen, als in Ihrem Beschluß vom 8. October, mittelst welchem die abwesenden Deputirten aufgefordert wurden, binnen 14 Tagen zu erscheinen, gar keine Sanction beigesetzt worden ist, daher wir auch nach dem Antrage des Abg. Demel nach Ablauf von 14 Tagen ihre Wahl nicht für null und nichtig erklären dürfen. Ich muß aber auch den Antrag des Abg. Machalski unterstützen; denn auf die Gefahr hin, daß Jemand krank sein wolle, und bei der Möglichkeit, sich auch solche Art Krankheitszeugnisse zu verschaffen, können wir doch nicht wirkliche Entschuldigungsgründe hintansetzen, sondern müssen auch diese berücksichtigen.

Abg. Peitler. Ich trage auf den Schluß der Debatte an.

Präs. Ich werde die Zählung abermals vornehmen. (Geschieht.) Wir sind vollzählig, nämlich 201; ich werde demnach die vorliegenden Anträge zur Abstimmung bringen. Der Antrag des Abg. Paul dürfte vielleicht zurückgenommen werden, nachdem er viel bestimmter gefaßt ist im Antrage der Abg. Peitler und Goldmark.

Abg. Paul. Ich nehme meinen Antrag zurück.

Präs. Der Antrag der Herren Abg. Peitler und Goldmark lautet:

"Die abwesenden Herren Abgeordneten werden aufgefordert, binnen 10 Tagen, vom Tage der Kundmachung gegenwärtigen Beschlusses zu rechnen angefangen, desto gewisser zurückzukehren, widrigenfalls für selbe eine neue Wahl ausgeschrieben werden wird."

"Das Ministerium ist zu ersuchen, gegenwärtigen Beschluß mittelst Einrücken in die Wiener Zeitung und in die Provinzial-Amtszeitungen zuversichtlich kund zu machen."

"Der Tag, an welchem der Beschluß in der betreffenden Zeitung erscheint, ist als Kundmachungstag anzusehen."

Zu diesem Antrage liegt der Verbesserungsantrag des Abg. Machalski vor, welcher wünscht, daß an betreffender Stelle eingeschaltet werde: "zurückkehren, oder ihre Abwesenheit rechtfertigen, widrigenfalls" u. s. w. Ich glaube, daß der Antrag der Abg. Golbmark und Peitler zuerst zur Abstimmung kommen muß, indem der des Abg. Machalski bloß ein Zusatzantrag ist. — Wird der Antrag der Abg. Peitler und Goldmark unterstützt? (unterstützt) und angenommen? (angenommen). Ich werde jetzt den Zusatzantrag des Abg. Machalski zur Abstimmung bringen. Wird derselbe unterstützt? (unterstützt) und angnommen? (angenommen).

Es wird demnach von Seite des Vorstandes die Verfügung getroffen werden, damit in dieser Beziehung das Ersuchschreiben an das Ministerium ergeht, diesen Kammerbeschluß sofort kund zu machen. Der Gegenstand ist erlediget.

In Bezug auf den gefaßten Beschluß, daß nämlich auf das Ansuchen des Herrn Gouverneurs von Steiermark diejenigen Mitglieder, welche hier anwesend sind, und welche fehlen, bekannt gemacht werden, wurde mir eine Liste vorgelegt. Das Vorstandsbureau ist nicht in der Lage anders den zu bescheinigenden Gegenstand zu verificiren, als durch die Abzählung Derjenigen, die heute anwesend sind, oder welche fehlen. Ich werde mir erlauben, diejenigen Herren, welche anwesend sind, und diejenigen, die abwesend sind, zu verlesen. — Als anwesend sind angegeben: Sturm, Suppanz, Mickl, Krainz, Halm, Engelhofer, Königshofer, Wiesenauer, Plicker, Cavalcabó, Wojtech, Smreker und Gleispach. (Die verlesenen Herren Abgeordneten melden sich während der Verlesung als anwesend.) Als abwesend wurden angezeigt: Galler, Sterle — dieser hat vorgestern ein Gesuch eingereicht, auf welches ich ihm im Privatwege geantwortet habe — Dominkusch, Mitlositsch, Schmiderer, Thinnfeld, Forcher und Trummer. Diese Herren sind wirklich abwesend. Das Vorstandsbureau wird die Sache noch verificiren, ob vielleicht einer der eben gelesenen Herren Abgeordneten befugterweise auf Urlaub ist. Ich kann nun diese zwei Listen dem Herrn Gouverneur von Steiermark mittheilen? (Ruf: Ja! ja!)

Es wurde von einem Herrn Abgeordneten sein Mandat zurückgelegt. Ich ersuche den Herrn Schriftführer, die Eingabe vorzulesen.

Schriftf. Gleispach (liest wie folgt:)

"Hohe Reichsversammlung!

"Häusliche Verhältnisse nöthigen mich, mein Mandat niederzulegen; ich werde jedoch bei dieser gefährlichen Zeit, bis zur Ankunft meines Nachfolgers auf meinem Platze verbleiben (Beifall), so wie überhaupt von der Provinz Ober-Oesterreich nur Ein Deputirter abwesend ist, welcher von den anderen oberösterreichischen Deputirten zur sogleichen Rückkehr aufgefordert wurde. Die hohe Reichsversammlung wolle daher die Ausschreibung einer neuen Wahl gütigst veranlassen.

Anton Hofer m. p., Bauer am Pfanngute, Districts-Commissariat Waxenberg im Mühlviertel Oesterreichs o. d. E."

(Beifall.)

Präs. Es wird sogleich das Nöthige eingeleitet werden, damit eine neue Wahl ausgeschrieben werde. — Es liegen im Vorstandsbureau mehrere Urlaubsgesuche vor. Ich konnte dieselben mit Bezug auf den bekannten gefaßten Kammerbeschluß nicht vortragen, da sie nicht in der Art belegt sind, daß sie als dringend zu berücksichtigen wären. Indessen wenn die hohe Kammer es wünscht — (Nein! nein!) Dessenungeachtet muß ich doch ein Urlaubsgesuch zum Vortrage bringen, da es mit einem ärztlichen Zeugnisse belegt ist, und zum Theile eine bedingte Niederlegung des Mandats im Falle der Nichtgenehmigung ausspricht. Ich werde mir erlauben, es vorzulesen, wo dann der hohen Kammer die Entscheidung überlassen bleibt. (Es wird das Urlaubsgesuch des Abg. Wasil Kirsti, um Bewilligung eines 14tägigen Urlaubes nebst einem ärztlichen Zeugnisse vorgelesen.) Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen?

Abg. Wienkowski. Ich muß mich gegen die Bewilligung des Urlaubes erklären, schon in Folge des von uns am 8. October gefaßten Beschlusses, daß alle Jene, welche mit oder ohne Urlaub abwesend sind, einberufen werden. Schon in Consequenz dieses Beschlusses darf dieser Urlaub nicht bewilliget werden. Nehmen wir an, es mag die eine oder die andere Ursache sein, warum dieser Urlaub verlangt wird, bin ich dafür, daß er nicht bewilliget werde. Im ersten Falle, — ist er gesund, fällt die Bewilligung von selbst weg, ist er aber krank, laut ärztlichen Zeugnisses, daß ihm das hiesige Clima nicht zusagt, so ist er auch nicht im Stande, seinen Verpflichtungen gegen 50 Millionen (Heiterkeit) hier nachzukommen. Ich stelle daher den Antrag auf eine abschlägige Antwort, und glaube, daß, wenn er nicht anders kann, er sein Mandat niederlege.

Präs. Wünscht noch Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen?

Abg. Demel. Ich glaube, es bedarf keiner Abstimmung über diese Bitte, indem das Präsidium zu Folge des gefaßten Beschlusses erklärt, es könne dem Abg. Kirsti der Urlaub nicht bewilliget werden.

Abg. Machalski. Ich glaube ganz einfach, die Sache steht so. Von hier bis in die Bukowina sind beinahe 175 Meilen; man braucht zur Hinreise 7 Tage und zur Rückreise ebenfalls 7 Tage, mithin gerade alle 14 Tage. (Heiterkeit.) Ich weiß also nicht, wo er die Zeit hat, seine Gesundheit herzustellen.

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß zufolge der Geschäftsordnung in der Urlaubszeit die zur Hin- und Rückreise erforderliche Zeit nicht eingerechnet wird. Es versteht sich 14 Tage auf die in der Heimat zuzubringende Zeit.

Abg. Demel. Ich habe nur eine kleine Berichtigung zu machen. Die Tage der Hin- und Rückreise werden nicht gerechnet, wenn es sich darum handelt, daß die Diäten abgezogen werden sollen, oder nicht; sonst aber werden sie gerechnet.

Präs. Ich glaube dennoch diesen Gegenstand zur Abstimmung bringen zu müssen. Ich wollte das Urlaubsgesuch nicht vortragen, allein ich wurde gedrungen von Seite des Herrn Abgeordneten, daß ich es thun soll; mit Berufung auf das ärztliche Zeugniß, habe ich geglaubt, es thun zu müssen.

Abg. Borrosch. Es enthält zwei Puncte: die Bitte um die Urlaubsbewilligung Nr. 1; im Falle der Nichtbewilligung die sofortige Erklärung des Ausscheidens aus der Reichsversammlung. Ich bitte, es auch in zwei Fragen zu theilen.

Präs. (liest den Schluß des Urlaubsgesuches noch einmal und fügt hinzu:) Ich glaube, man müßte es noch immer dem Herrn Abgeordneten überlassen, ob er für den Fall der Verwerfung und der Nichtbewilligung des Urlaubes sein Mandat niederlegen würde oder nicht. Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, werde ich die Urlaubsbewilligung zur Abstimmung bringen. — Diejenigen Herren, die für die Bewilligung des von Herrn Abg. Wasil Kirsti angesuchten Urlaubes von 14 Tagen sich aussprechen, wollen aufstehen. (Es erhebt sich Niemand.) Der Urlaub ist einhellig verweigert.

Abg. Fedorowicz. Der Abg. Kirsti hat, weil er der deutschen Sprache nicht mächtig ist, mich ersucht, der hohen Kammer anzuzeigen, daß, nachdem sein Urlaub nicht bewilliget ist, er noch ein paar Tage hier bleiben werde, und wenn seine Gesundheit sich nicht bessert, dann sein Mandat niederlegen wird; bis dahin wird er bleiben, um die Kammer nicht zu stören. (Beifall.)

Präs. Es wurde mir von Seite der Commission, welche beauftragt wurde mit der Redaction des Manifestes, welches an die Völker erlassen werden soll, angezeigt, daß dasselbe noch nicht zu Stande gebracht werden konnte. (Zeichen der Verwunderung.)

Abg. Borrosch. Ich bitte, es ist fertig bis auf die Berathung der Commission, und bei der außerordentlichen Schwierigkeit des zu behandelnden Gegenstandes darf ich wohl nicht beifügen, daß keine Stunde ist versäumt worden, um die Arbeit zu beendigen. Es ist auch mit einigen Mitgliedern bereits berathen worden, aber die ganze Commission muß noch und will eben nach Beendigung der Sitzung zusammentreten, um es zu beendigen.

Präs. Ich würde mir erlauben vorzuschlagen, nachdem kein weiterer Gegenstand mehr vorliegt und die Stunde vorgerückt ist, daß die Sitzung unterbrochen werde bis auf morgen 10 Uhr früh.

Abg. Hubicki. Ich wollte die Bemerkung machen, daß der Wahlbezirk Bochnia in Galizien bis nun noch nicht vertreten ist. Ich möchte in Folge dessen beim Präsidium anfragen, ob nicht vom Ministerium zu erfahren wäre, warum die Wahl noch nicht vorgenommen und warum noch kein Abgeordneter von Bochnia in die Kammer gekommen ist.

Präs. Es ist mir nicht geradezu bekannt, ob in dieser Beziehung das Vorstandsbureau eine Nachricht habe, indessen so viel mir bekannt ist, glaube ich, daß die Wahl deßhalb nicht stattfinden konnte, weil nie drei Viertel der Wahlmänner zusammen gekommen waren. Wenn es aber die Kammer wünscht, so wird die Anfrage an das Ministerium geschehen.

Abg. Pienczykowski. Dasselbe habe ich auch in Bezug auf die Wahlbezirke Skalat und Biala zu bemerken.

Präs. Es liegt wohl kein Grund vor, daß die Anfrage ans Ministerium nicht gestellt werde. Es ist vorgestern ein Beschluß gefaßt worden, einen Ausschuß, oder vielmehr eine Commission zusammenzusetzen, welche den Gesetzentwurf zu liefern hat über den Antrag des Abg. Szaszkiewicz. Ich habe ersucht, daß die Herren, welche aus den Provinzen in dieselbe gewählt sind, zusammentreten und sich constituiren; ich glaube, es ist noch nicht geschehen. Ich würde also die betreffenden Herren ersuchen, morgen um 9 Uhr allenfalls in einem Sectionszimmer sich zu versammeln und mir dann die Constituirung anzuzeigen.

Ich würde vorschlagen, die Sitzung auf 10 Uhr Vormittag anzuberaumen, und als Tagesordnung beantrage ich

I. Berrathung über das Manifest,

II. Bericht der permanenten Commission,

III. Ablesung der Protokolle,

IV. Bericht über Wahlacte.

Sodann steht noch auf der Tagesordnung die Berathung über das Recrutirungsgesetz; es sind mir aber heute vom Ministerium des Innern verschiedene Vorschläge in Bezug auf dieses Gesetz zugestellt worden, welche vom schlesischen Convent gemacht wurden. Ich glaube, daß diese Vorschläge vor der Berathung des Gesetzes noch von der Commission in Betracht gezogen werden. (Ja, ja!) Ich würde mir aber erlauben, anzutragen, daß bei dem Umstande, daß wir früher wöchentlich nur zwei Sitzungen hatten, und von diesen immer eine Sitzung den Petitionen widmeten, so glaube ich, daß wir auch morgen Petitionen vornehmen sollen, und es wird somit als weiterer Gegenstand auf die Tagesordnung zu bringen sein:

V. Der Bericht des Petitions-Ausschusses.

Ich ersuche daher die Herren Referenten morgen ihre Acten mitbringen und vortragen zu wollen.

Abg. Demel. Ich trage darauf an, daß bei der vorgerück en Zeit die Geschäftsordnung im Ganzen angenommen werde, indem es nothwendig erscheint, einige Modificationen in derselben eintreten zu lassen.

(Viele Stimmen: Nein! Nein!)

Präs. Ich bitte, im Sectionszimmer Nr. 5 zu erscheinen, wegen Constituirung der Commission zur Berathung über den Antrag des Abg. Szaszkiewicz. Ich erkläre die Sitzung für unterbrochen bis morgen 10 Uhr Vormittags.

(Um 3/4 auf 7 Uhr.)


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