Úterý 17. øíjna 1848

die Subtilität der gesetzlichen Procedur dem Bauer als Willkürlichkeit und vorsätzliche Beschützung des Unrechtes erscheinen würde. Was die Folge, die unausbleibliche Folge davon sein würde, das glaube ich, brauche ich der hohen Kammer nicht auseinander zu setzen. Die Geschichte hat in ihren Blättern viele blutige Beispiele aufgezeichnet, in den Fällen, wo die Stelle der gesetzlichen Abhilfe die Selbsthilfe eingenommen hat. Darum, meine Herren, verschaffen Sie diese gesetzliche Abhilfe Denen, die um dieselbe bitten, und noch bitten. Ich als Mitglied des Petitions-Ausschusses habe Gelegenheit gehabt, sehr viele Petitionen zu lesen, oder lesen gehört zu haben, wo die Kläger ausdrücklich nur unparteiische Commissionen verlangen, Commissionen aus vertrauenswerthen Männern zusammengesetzt. Sehr viele beklagen sich, daß sie seit 10, 15, ja 20 Jahren bei den Kreisämtern klagen und keine Untersuchungs-Commission erlangen konnten, ein Beweis, daß ihre Klagen entweder nicht gehört, oder auf eine solche Art untersucht und entschieden wurden, daß der Verdacht der Parteilichkeit, der auch meines Wissens in sehr vielen Fällen nicht ungegründet war, auf die Commissäre fiel. Dieser Verdächtigung also könnte man am füglichstcn dadurch begegnen, wenn solche Commissionen aufgestellt würden, wie ich sie in meinem Antrage in Vorschlag gebracht habe.

Ich bitte die hohe Kammer, meinen Antrag unterstützen zu wollen und in Ihre Berücksichtigung zu nehmen. (Beifall.)

Präs. Wird dieser Antrag des Abg. Szaszkiewicz unterstützt? (Geschieht.) Er ist unterstützt. Der Antrag wird in Druck gelegt werden, und es erübriget nur zu bestimmen, wann die zweite Lesung desselben stattfinden soll.

Abg. Peitler. Wegen der zweiten Lesung dieses Antrages erlaube ich mir die Bemerkung: Dieser Antrag ist eigentlich ein Gesetz; und zwar ein sehr nützliches und nothwendiges Gesetz, es muß aber damit, wie mit jedem andern Gesetze verfahren werden, das heißt, es muß an eine eigene Commission zur Berichterstattung kommen. Diese Commission dürfte vorzugsweise nur aus Galizianern bestehen, weil nur diese die Localverhältnisse und die Interessen ihres Vaderlandes genau kennen. Wieviel Mitglieder sie bilden sollen, will ich der hohen Kammer überlassen.

Abg. Polaczek. Für die Berathung behilte ich mir das Amendement vor, daß dieses Gesetz auf alle anderen Länder ausgedehnt werde. (Ja, ja!)

Abg. Borrosch. Dem geehrten Herrn Redner da oben vollkommen beipflichtend, wollte ich beantragen, daß es ganz in jener Form, wie wir sonst Gesetz-Anträge hier behandeln, ebenfalls in Berathung komme; zweitens, daß keineswegs vorzugsweise Vertreter aus Galizien zu dieser Berathungs-Commission beigezogen werden, indem auch ich dem unbedingt beipflichte und gleichfalls beantragen wollte, daß es eine Maßregel sein müsse, auf alle Provinzen ausgedehnt, wo ich aber dann im vorhinein nur bemerken will, daß ich ein Schiedsgericht nur in der Art verstehen und auffassen kann, daß es bei jedem speciellen Falle aus freigewählten Männern beider Parteien, mit einem allenfalls ständigen Schieds-Obmann, wie in Preußen, zu bestehen hätte.

Präs. Es ist heute die Unterstützung geschehen, eine eigentliche Debatte kann ich nicht zulassen. Ich werde den Antrag dem Drucke übergeben und an die Herren austheilen. Ich bitte, sich über diese Frage auszusprechen, ob dieser Antrag einer Commission oder den Abtheilungen zuzuweisen sei, und wann die zweite Lesung stattzufinden habe.

Abg. Goldmark. Ich begrüße mit Freuden den so detaillirten und genauen Antrag des Abg. Szaszkiewicz, ich freue mich, daß Amendements schon im voraus gestellt worden sind, welche diese Wohlthat, ich nenne sie eine Wohlthat, auch auf die übrigen Provinzen ausdehnen; glaube aber, daß wir heute nicht ins Meritorische der Sache eingehen sollen, und eine Commission, die ohnehin schon in dieser Beziehung thätig ist, nicht noch überladen. — Ich beantrage daher, daß, wenn kein anderer Grund vorliegt — und mir ist keiner bekannt — welcher dafür spricht, daß es an eine andere Commission zu verweisen sei, daß er an die Entschädigungs-Commission gewiesen werde, weil diese eben so berufen als befähiget sein wird, ein derartiges Urtheil abzugeben.

Abg. Potocki. Ich beantrage den Schluß der Debatte. (Angenommen.)

Präs. Es haben noch das Wort die Abg. Fedorowicz, Demel, Pillersdorff.

Abg. Fedorowicz. Die Grund- und Besitzstreitigkeiten in unserem Lande sind so wichtig geworden, daß ich selbst einen gleichen Antrag gestellt haben würde, wenn mir nicht vor einiger Zeit der sehr ehrenwerthe Herr Abg. Szaszkiewicz erklärt hätte, daß er einen solchen zu stellen Willens ist; und ich bitte, daß für diesen Antrag, der für uns von hoher Wichtigkeit ist, und welcher erfordert, daß er möglichst bald zur Ausführung komme, und weil Alles gewissen Commissionen zugetheilt wurde, welche aber mit ihren Arbeiten nicht fertig sind, daß für diesen Antrag eine eigene Commission gebildet werde, welche diesen Gegenstand alsogleich in Arbeit zu nehmen und zu Ende zu führen hat, damit zur ersten und zweiten Lesung geschritten werden kann, um so mehr, da sehr viele Mitglieder Amendements zu stellen haben. Um die Sache zu vereinfachen, so werden sachkundige Leute aus jeder Provinz in die Commission gewählt, welche die Arbeit vereinfachen. Ich sage nochmals, meine Herren, die Sache ist so wichtig, daß es für unser Land zu wünschen ist, daß eine eigene Commission mit der größten Energie alsogleich ans Werk zu gehen habe.

Präs. Der Herr Abg. Fedorowicz trägt an auf eine eigene Commission für seine Provinz; vielleicht wollen Sie sich auch über die Zahl aussprechen?

Abg. Fedorowicz. Ich werde gleich den Antrag stellen und ihn dann übergeben.

Abg. Demel. Ich pflichte den Andeutungen des Abg. Fedorowicz vollkommen bei, indem ich als Mitglied der Entschädigungs-Commission bemerken muß, daß sie mit den ihr vorliegenden Vorarbeiten so überhäuft ist, daß sie sich nicht in der Lage befindet, über einen so wichtigen Antrag selbst sich in eine neue Arbeit einzulassen, indem die Uebernahme derselben ein großes Hinderniß der schleunigen Ausarbeitung des Gesetzentwurfes über die Entschädigung wäre, eine Verspätung aber hierin nicht wünschenswerth ist. Und ich würde mich mit dem Antrage des Abg. Fedorowicz dahin vereinigen, daß diese Commission sogleich niedergesetzt, und daß in den nächsten vierzehn Tagen längstens der beantragte Gesetzentwurf von derselben in die Kammer gebracht werde.

Präs. Abg. Pillersdorff hat das Wort.

Abg. Pillersdorff. Ich habe nur um das Wort gebeten, um ganz in dem Sinne meines geehrten Herrn Vorredners zu sprechen. Der Antrag, welcher gestellt wurde, ist von solcher Wichtigkeit, und ich setze hinzu: nicht bloß von Wichtigkeit im Interesse einer Classe, für welche ihn der Antragsteller zunächst gestellt hat, sondern im Interesse aller Gutsbesitzer zur Vermittlung und Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten, Zwistigkeiten und Unordnungen. Ich glaube also, das hohe Haus hätte das höchste Interesse, um den Gegenstand einer schnellen und befriedigenden Erledigung zuzuführen. — Der einfachste Weg wird sein, bei den Formen stehen zu bleiben, welche bei allen Commissionen festgesetzt sind, nämlich die Abtheilungen aufzufordern, die Mitglieder einer Commission zu bestimmen. Es wird dann Sorge dieser Commission sein, den Gegenstand in allen seinen einzelnen Bestimmungen aufzunehmen, so schnell als möglich ihr Gutachten dem Hause vorzulegen. In diesem Sinne unterstütze ich den Antrag.

Präs. Ich ersuche den Abg. Fedorowicz um seinen Antrag. Abg. Pillersdorff wünscht, daß er nach den Vorschriften der Geschäftsordnung behandelt werde.

Abg. Pillersdorff. Ich glaube mit der Beschleunigung, daß schon morgen die Abtheilungen sich versammeln, um die Mitglieder der Commission zu ernennen.

Abg. Fedorowicz. Ich bitte als Antragsteller noch um das Wort. Ich habe meinen Antrag ausdrücklich gestellt, damit die Mitglieder nach Gouvernements zu wählen seien, und da ich in dieser Hinsicht dem verehrten Herrn Vorredner entgegenhandle, muß ich hier bemerken, daß ich aus dem Grunde diesem Ausspruche treu bleibe, weil jede Provinz doch ihre Männer am besten kennt, welche mit den ämtlichen Verhältnissen vertraut, also ihre Ansichten in dieser Beziehung abzugeben fähig find. Die Wahl nach den Abtheilungen könnte ein Resultat liefern, wo vielleicht aus einer Provinz mehrere Abgeordnete zusammen kommen, und eine Provinz gar nicht vertreten wäre, und dann vielleicht die eigenthümlichen Verhältnisse eines Landes nicht so berücksichtiget werden, wie es nothwendig ist. Daher glaube ich, daß mein Antrag, daß in diese Commission drei Mitglieder jeder Provinz gewählt werden, begründet ist.

Präs. Der Antrag des Abg. Fedorowicz lautet:

"Ich stelle den Antrag, daß für die Ausarbeitung des vom Abg. Szaszkiewicz vorgeschlagenen Gesetzes eine eigene Commission, und zwar drei Mitglieder aus jedem Gouvernement zu wählen seien."

Obgleich die Debatte bereits geschlossen ist, so glaube ich doch in Bezug auf die Anzahl der Mitglieder das Wort gestatten zu können.

Abg. Dylewski. Meine Herren, unsere Anzahl ist beschränkt, das würde uns zu sehr in Anspruch nehmen, da es dreißig solche Commissions-Mitglieder erfordert. Ich bin der Ansicht, daß Streitigkeiten immer Streitigkeiten bleiben, in welcher Provinz sie sich auch befinden möchten. Es handelt sich nicht um einen besonderen Gegenstand, sondern um Streitigkeiten; und ich kann es mir als unerläßlich nicht denken, daß aus jeder Provinz sich Abgeordnete dabei befinden. Doch um die Sache zu verschmelzen, so trage ich an, aus jeder Abtheilung einen Abgeordneten und aus jedem Gouvernement einen Abgeordneten zu wählen.

Abg. Paul. Ich würde antragen, daß aus jedem Gouvernement zwei Mitglieder gewählt werden.

Abg. Fedorowicz. Ich bitte die hohe Kammer um Entschuldigung, daß ich hier in dieser Sache so oft das Wort nehme, aber ich glaube, da der Gegenstand wichtig ist, so muß ich ihn auch erschöpfen. Ich habe deßhalb drei Mitglieder angetragen, weil ich glaube, die Commission selbst soll schon im Kleinen jene Kenntniß mit jener Unparteilichkeit verbinden, welche nöthig ist. So muß nothwendiger Weise ein Mitglied aus der Classe der künftigen Kläger, nämlich der Landleute, dann eines aus der Classe derjenigen, welche die Verhältnisse der Gegenpartei kennen, und drittens ein völlig unparteiischer Mann, wenn möglich, ein Rechtsgelehrter, ein Rechtskundiger zugezogen werden. Deßhalb habe ich drei vorgeschlagen.

Abg. Borrosch. Es ist hier ein Grund vorgebracht worden, der mir nicht recht einleuchtend ist. Es handelt sich ja nicht darum, daß die zusammen zu sitzende Commission selber schon gleichsam ein Schiedsgericht darstelle, sondern einzig und allein die Bildung und die Art der Zusammensetzung eines Schiedsgerichtes beantrage. Da es sich also nicht etwa um das Meritorische des künftigen Gegenstandes, des Schiedsgerichtes selber handelt, so dürfte auch ganz gewiß ein einziges Mitglied aus jeder Provinz hinreichen. Es ist etwas allgemein theoretisches, wozu nicht einmal Kenntniß des Landes gegehört. (Bravo.)

Abg. Popiel. Ich bitte um das Wort. (Ruf nach Schluß der Debatte.)

Präs. Wird der Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt? (Geschieht.) Diejenigen, welche sich dafür aussprechen, wollen aufstehen. (Geschieht.) Ist angenommen. — Der Abg. Popiel hat noch das Wort.

Abg. Popiel. Im Anhange zu dem, was der Abg. Borrosch gesagt hat, muß ich bemerken, daß je zahlreicher die Ausschüsse sind, desto weniger wird gearbeitet, und je geringer die Anzahl der Mitglieder ist, desto mehr wird zu Stande gebracht. Ich stimme also auch für einen Einzigen aus jedem Gouvernement. (Bravo.)

Präs. Ich werde also die Angelegenheit zur Abstimmung bringen. Zu dem Antrage des Abg. Szaszkiewicz wurden Zusatzanträge gestellt, nämlich in Bezug auf die Behandlung dieses Gegenstandes. Es wurde angetragen, daß dieser Antrag einer Commission zugewiesen werde, welche den betreffenden Gesetzentwurf zu verfassen hätte. Dieser Antrag wurde gestellt vom Abg. Fedorowicz. Wird derselbe unterstützt? (Geschieht.) Diejenigen, die sich dafür aussprechen, bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

Nun handelt es sich in Bezug auf die Art der Zusammensetzung, um die Zahl der Mitglieder. Es wird von allen Herren Abgeordneten, mit Ausnahme des Herrn Dylewski, angetragen, daß die Commission aus den Abgeordneten der Provinzen gewählt werde. Herr Dylewski schlägt vor, daß ein Mitglied aus jedem Gouvernement und aus jeder Abtheilung gewählt werde. Abg. Paul schlägt vor, daß zwei Mitglieder aus jeder Provinz, die Abg. Borrosch und Popiel, daß ein Mitglied aus jedem Gouvernement, und Abg. Fedorowicz, daß drei Mitglieder aus jedem Gouvernement gewählt werden. Der Abg. Borrosch und Popiel wünschen in ihrem Antrage, daß die Commission bloß aus zehn Mitgliedern bestehe, in der Art, daß ein Mitglied aus jeder Provinz gewählt werde. Von diesem entfernt sich der Antrag des Abg. Fedorowicz, welcher drei Mitgliederwünscht, am meisten; ich werde jenen Antrag also zuerst zur Abstimmung bringen. Wird dieser letztere Antrag des Abg. Borrosch und Popiel unterstützt? (Wird unterstützt und angenommen.) Sonach entfallen die übrigen Anträge.

Präs. Ich glaube, es hat ein Herr Abgeordneter ausgesprochen, daß der Commission aufgetragen werde, den Gesetzentwurf so schnell als möglich, und zwar binnen längstens vierzehn Tagen vorzulegen; ich werde veranlassen, daß der Antrag gleich in Druck gelegt werde, er wird dann morgen oder übermorgen vertheilt werden können.

Ein Abg. Ich glaube nicht, daß es nothwendig ist, diesen Antrag in Druck zu legen.

Präs. Ich mache die Bemerkung, daß es ordnungsgemäß ist, daß alle Anträge in Druck gelegt werden, es dürfte also auch hier geschehen, sowie später mit dem Gesetzentwurfe. (Zustimmung.) Ich werde die Herren Abgeordneten ersuchen, sich morgen in den Sectionen oder in den Localitäten, wie es bisher gebräuchlich war, zu versammeln, um die Wahl vorzunehmen. (Stimmen: Um wieviel Uhr?) Ich beantrage die morgige Vollberathung auf 11 Uhr und so kann die Wahl um 10 oder halb 11 Uhr geschehen.

Ich würde mir, nachdem der nächste Gegenstand der Tagesordnung die Berathung des Recrutirungsgesetzes bildet, und dieß eine weitläufige Debatte erfordert, beantragen, die heutige Sitzung zu unterbrechen. — Es erübriget nur noch, daß sich die hohe Kammer ausspreche, wann die dritte Lesung des heute beschlossenen Gesetzes, wegen erneuerter Wahlen für solche, welche ein Staatsamt angenommen haben, zu bestimmen sei. (Ruf: binnen acht Tagen!)

Abg. Dobrzanski. Ich möchte antragen, daß allenfalls um 12 Uhr morgen erst Sitzung sei, damit wir Zeit haben, in den Abtheilungen über die Grundrechte zu berathen.

Abg. Dylewski. Ich stelle den Antrag: daß das Recruticungsgesetz erst dann berathen werde, wenn der zu dessen Ausarbeitung zusammengesetzte Ausschuß den Bericht über diesen Reorganisirungs-Entwurf der Armee uns vorzulegen im Stande ist, damit beide zusammen in der Kammer in Erwägung gezogen werden können; und ich bemerke nur noch, daß dieser Antrag in den Abtheilungen noch nicht berathen worden ist.

Abg. Sidon. Ich würde bitten, daß in der dritten Abtheilung die Herren zahlreicher erscheinen mögen, wegen der Berathung der Grundrechte; auch haben wir keinen Schriftführer, daher wir auch nicht berathen können. — Ich werde den Herrn Präsidenten bitten, die Mitglieder der dritten Abtheilung aufzufordern, sich zur Berathung über die Grundrechte fleißiger einzufinden. Dann erscheint auch nicht der Herr Schriftführer, und ohne Schriftführer können wir doch nicht berathen.

Präs. Ich erlaube mir, da es der Abg. Dylewski ohnedieß auch schon früher beantragt hat, die Herren zu ersuchen, in den Abtheilungen um 9 Uhr recht zahlreich zu erscheinen.

Abg. Uchatzy. Bei uns in der ersten Abtheilung fehlt der Referent, der Präsident und Vice-Präsident.

Präs. Ich habe die Herren, die zum Constitutions-Ausschusse gehören, ersucht, um für die Abtheilungen, wo die Referenten abgehen, neue zu wählen. Ich glaube, dieß ist nicht ausgeführt worden.

Abg. Anton Kral. In der vierten Abtheilung ist auch kein Referent.

Abg. Pillersdorff. Es sind so wenig Mitglieder des Constitutions-Ausschusses gegenwärtig, daß es nicht möglich ist, Referenten zu wählen. Einige Mitglieder sind in der permanenten Commission und andere sind entfernt. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, daß eine geringere Anzahl von Abtheilungen zu bilden sei. Die Commissionen sind ohnehin nur zur Vorberathung da, und es werden, wenn auch zwei Abtheilungen zusammentreten, sich doch kaum so Viele finden, welche sich finden sollen. Weil ich schon das Wort habe, so möchte ich im Interesse des so hochwichtigen Gegenstandes bitten, daß der Beginn der Sitzung um eine Stunde hinauszurücken sei; denn der Zeitraum von zwei Stunden ist eine so kurze Frist, und wir konnten heute nicht in der Lage sein, nur einen Absatz in unserer Berathung zu vollenden, indem wir um 11 Uhr zur Vollberathung zusammentreten mußten. Ich würde also wünschen, daß die Vollberathung bis 12 Uhr hinausgeschoben werde.

Präs. Wird der Antrag des Abg. Pillersdorff, daß mehrere Abtheilungen zusammentreten und ihre Berathungen vornehmen, unterstützt? (Unterstützt und angenommen.)

Abg. Pillersdorff. So ist z. B. die eine Abtheilung ziemlich stark, sie enthält 23 Mitglieder, und zu dieser Abtheilung könnte also eine geringere Abtheilung beitreten.

Abg. Borrosch. Es ist zwar so zahlreich dieser Antrag unterstützt worden, daß ich kaum Hoffnung hege, mit meiner Einwendung irgend wo Gehör zu finden, demungeachtet muß ich dieß für höchst zweckwidrig erklären; dann, meine Herren, nehmen wir es lieber gleich, wie ich es damals beantragt hatte, in die Vollberathung; denn, wenn Sie willkürlich wollen die Abtheilungen zusammenstoßen, so geht der einzige Zweck verloren, um bessentwillen in den Abtheilungen berathen wird, und so kommen wir, glaube ich, über die kürzesten Vota bereits in diesen zusammengesetzten Abtheilungen überein, die sie dann fertig in das Haus mitbringen, so scheidet sich wenigstens die relative Majorität und Minoritat beständig in Ziffern. Da wäre es dasselbe, wenn wir nur in zwei Hauptabtheilungen berathen; daher wäre es eigentlich eine Halbirung einer Plenar-Versammlung; ich muß daher, ob auch die Abtheilungen groß oder klein seien, darauf bestehen, daß regelmäßig vorgegangen werde.

Abg. Pillersdorff. Der Herr Sprecher hat eben bemerkt, daß es eine willkürliche Abweichung von den Bestimmungen der Geschäftsordnung sei, das kann ich nicht in Abrede stellen; allein der Grund dieser Abweichung von der Geschäftsordnung ist die Nothwendigkeit, in welche das Haus ohne seine Schuld versetzt ist. Daß sie aber auch von den Bestimmungen, welche der hohen Versammlung vorschwebten, als sie die Geschäftsordnung entworfen und beschlossen hat, nicht abweicht, das zeigt der Thatbestand. Die hohe Versammlung ist von der Ansicht ausgegangen, daß um wichtige Bestimmungen vorzubereiten, um sich aufzuklären, um Meinungen auszutauschen, eine Anzahl von 370 oder 380 Mitgliedern zu groß sei, daß dazu höchstens eine Anzahl von 40 Mitgliedern sein soll, so vertheilte sie sich auch in die einzelnen Abtheilungen. Sie sollten, wenn das Haus vollzählig ist, eine Anzahl von 40 Mitgliedern und nicht mehr enthalten; nun aber sind in keiner Abtheilung mehr 40 vorhanden. Wenn folglich die Anzahl in den Abtheilungen auf das numerische Verhältniß zurückgeführt wird, auf welches die Versammlung selbst zurückgeführt ist, so liegt darin keine willkürliche Abweichung von den bestehenden Bestimmungen, und der Zweck, sich aufzuklären, sich gegenseitig die Meinungen auszutauschen, daß sie nach gewissen Ansichten gruppirt sich hier vertheilt finden, wird auf diese Art auch erreicht werden; könnte aber nicht erreicht werden, wenn einige Abtheilungen, von denen ich die Bänke hier leer sehe, nur aus drei oder vier Personen beständen, dann ist eine solche Vorberathung nichts. Da aber die Personen, welche sich einer anderen minder zahlreichen Abtheilung anschließen, ihre Ansicht dort werden geltend machen können, so wird der Zweck dadurch erreicht. Ich glaube also nicht, daß man der Kammer einen Vorwurf einer willkürlichen Abweichung von ihrer Geschäftsordnung machen kann, noch daß der Zweck verfehlt wird, und glaube dabei beharren zu sollen.

Präs. Wollen der Herr Abgeordnete darauf Rücksicht nehmen, daß es bereits beschlossen ist.

Abg. Borrosch. Unterstützt bitte ich, aber noch nicht beschlossen. (Viele: beschlossen! Andere: unterstützt!)

Präs. Beschlossen ist es.

Abg. Borrosch. Ich bitte, unterstützt und nicht beschlossen, sonst hätten Sie mich gleich bei meinen Eingangsworten widerlegen müssen, indem ich sagte: diese zahlreich: Unterstützung läßt mich kaum hoffen, für meine Einwendung Gehör zu finden; das ist offenbar eine Täuschung.

Präs. Ich habe die Frage wegen der Abstimmung unmittelbar nach der Unterstützungsfrage gestellt, und es ist beschlossen.

Abg. Borrosch. Und wäre es ein Beschluß, so steht mir gegen die Willkür einer derartigen Behauptung noch immer ein Protest frei, und ich würde meinen eigenen Antrag einzubringen wissen, um ganz in gesetzlicher Form wieder das Recht zu restituiren.

Abg. Pillersdorff. Ich bitte, das Wort noch einzuräumen, um auf diesem Wege einen Beschluß des Hauses herbeizuführen.

Abg. Borrosch. Der verehrte Abgeordnete hat es selbst für eine Willkürlichkeit anerkannt. (Ruf: Nein!) Ja wohl, ob jetzt nur vier in den Abtheilungen sind oder dreißig, das ist ganz gleich. Wir Alle wissen, daß in den Abtheilungen, wo dreißig sind, sehr oft nur sechs bis sieben kommen, und demungeachtet berathen wurde, in ihrem vollen Rechte, weil die Minorität in ihrem Rechte niemals gehindert werden kann, durch eine freiwillig fehlende Mehrzahl; das bleibt sich jetzt vollkommen gleich. Für das können wir nicht, wenn jetzt einzelne Abtheilungen schwächer sind; jedenfalls werden dann die Abtheilungen, wie viel Personen sie auch zählen mögen, im Sinne ihrer Abtheilungen berathen und beschließen. Will man aber — ich glaube die acht Wochen werden so ziemlich herum sein — auch in dieser Art die gleiche Zahl wieder herstellen, so wähle man die Abtheilungen neu; aber gegen ein solches willkürliches Zusammenraffen muß ich mich erklären.

Präs. Es wird so eben die Bemerkung gemacht, daß das Haus nicht mehr beschlußfähig sei, und ich muß dieß bestätigen. Es erübriget Nichts als bei der Tagesordnung zu verbleiben. Es wird also vor Allem kommen:

1. Der Bericht der Commission.

2. Ablesung der Protokolle.

3. Gericht über Wahlacte.

4. Berathung über das Recrutirungs-Gesetz.

5. Berathung über das Nationalgarde-Gesetz.

6. Bericht über die Reichstagsrechnungen.

Die Sitzung ist unterbrochen und die Fortsetzung wird morgen Mittags 12 Uhr stattfinden.

(Schluß um 3/4 auf neun Uhr.)


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