glaube, meine Herren, von der Gerechtigkeit der Kammer es begehren zu können, daß es mir erlaubt und gestattet sein wird, in jedem Augenblicke ein treuer Sohn meines Vaterlandes und ein wahrer Anhänger der Interessen meines Vaterlandes zu sein. Sollte, meine Herren, von uns ein Aufruf ergehen an die Provinzen, also auch an Galizien, so muß ich Ihnen sagen, meine Herren, daß keiner von Ihnen, von den Vertretern Ihres Landes, und vielleicht auch Niemand hier es wissen kann, wie viel Blut dort in meinem Lande fließen kann, — Sie wissen es in diesem Augenblicke nicht, und ich bin überzeugt, Sie werden es nie wissen. — Fragen Sie aber nur, die zu Haus das Jahr 1846 erlebt haben, und dann fragen Sie, ob es einem treuen Anhänger an die Interessen seines Landes, ob es einem treuen Sohne seines Vaterlandes erlaubt ist, solche Scenen und ein solches Jahr in seinem Vaterlande hervorzurufen. Ich sage Nein. Für meinen Theil wenigstens, ich kann es nicht.
Sollte ich in diesem Augenblicke auch mit meinem Leben stimmen, meine Herren, so möchte ich gegen so einen Aufruf stimmen, denn ich möchte es nicht auf mein Gewissen nehmen, alles das Blut, welches in unserem Lande fließen wird, wenn so ein Aufruf zu den Waffen von uns in das Land hineingeschleudert wird. Diese Ueberzeugung ist so fest in mir, sie ist so sehr eine Gewissenssache, daß ehe ich das Wort verlangt habe, ich eine Frage an den Berichterstatter gestellt habe, er wolle mir sagen, wie dieser Aufruf gemeint ist. Ich sage es noch einmal, ist es eine Proclamation, ist es einfach um zu zeigen, wo die Wahrheit ist, was bis jetzt die Handlungen des Reichstages waren, was wir in Zukunft meinen und wie wir es meinen, da bin ich ganz einverstanden. Sollte es aber ein Aufruf dieser zweiten Natur sein, so habe ich darüber meine Meinung gesagt; ich habe sie aus offenem Herzen gesagt, und ich glaube, Niemand der unsere Verhältnisse kennt, wird mir Unrecht geben, in solch' einem Falle dagegen zu stimmen. (Beifall.)
Präs. Verlangt noch Jemand darüber zu sprechen? (Niemand.)
Ich sehe daher die Debatte für geschlossen an, und fordere den Herrn Berichterstatter auf, darüber das letzte Wort zu ergreifen.
Berichterst. Schuselka. Ich habe zuerst den Zusatzantrag des Abg. Violand zu betrachten, der in der Proclamation die Aufrufung des Landsturmes aufgenommen sehen will. Dieser Gegenstand, nämlich die Aufrufung des Landsturmes, ist im permanenten Ausschusse schon oft angeregt und berathen worden, und ich verwahre mich dagegen, wenn, wie ich aus der Rede des Abg. Violand fast entnehmen mußte, er meint, man scheue sich dieses Wort auszusprechen "Landsturm." — Wir sprechen es offen aus, und wir haben es offen ausgesprochen, und der Ausschuß hat bis zu dieser Stunde sich nicht darüber vereinigen können, daß es zweckmäßig, gewissenhaft sei, den Landsturm aufzubieten, und ich individuell, nicht als Berichterstatter des Ausschusses, sondern als Abgeordneter, als Mitglied dieses Hauses, halte es für das größte Unglück, für einen übereilten Streich, wenn wir den Landsturm aufrufen würden, durchaus aber nicht darauf sehend, ob es ein gesetzmäßiger Schritt gewesen wäre oder nicht. Abg. Borrosch hat mit ziemlicher Schärfe bezeichnet, was es mit dem Gesetzmäßigen in solchen Zeiten auf sich habe, in denen wir jetzt leben. Ja ich würde sogar, wenn ich die Ueberzeugung hätte, daß es zur Rettung der Freiheit, zur Rettung der so hart bedrängten Stadt Wien nothwendig und erfolgreich ist, meine Stimme geben, den Landsturm aufzurufen, und ich würde ganz entschieden sagen: ich thue es gesetzmäßig, d. h. nach dem Gesetze der Nothwehr, und würde das Gesetz allen Anderen kühn entgegenhalten. Aber ich habe diese Ueberzeugung nicht, ich habe die entgegengesetzte, und der Ausschuß theilt diese Ueberzeugung in den meisten seiner Mitglieder. Es wäre ein Unglück, und wir würden, anstatt dieser Stadt und der Freiheit zu nützen, ihr auf das empfindlichste schaden. Es wird vielleicht nach dieser allgemeinen Betrachtung genügen, einen einzelnen speciellen Fall anzuführen. Wenn der Abg. Violand sagt: wir sollen das Landvolk auffordern, in Schaaren herzukommen in die Stadt, so ist es wirklich kaum zu begreifen, wie man dabei nicht einsieht, daß in einer Stadt, die jetzt schon anfängt, Mangel an Lebensmitteln zu leiden, die jetzt schon jede Stunde mühevoll kämpft, die bewaffneten Schaaren zu ernähren und zu besolden, wohin wir gelangen, wenn Tausende oder Hunderttausende Bauern hereinströmen, die organisirt, bewaffnet, bequartiert, bekleidet und ernährt werden müssen. Wir würden dadurch, selbst im Falle es zum Kampfe kommen sollte, Verwirrung, Unordnung und Hemmung der Streitkräfte schaffen. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß bei dem Kampfe, wie der sein würde, wenn Wien angegriffen wird, es nicht darauf ankömmt, große Haufen in den Kampf zuwerfen, sondern einzelne thatkräftige, bis zum Tode entschlossene Männer hinstellen zulassen, und es wird ein solcher einzelner Mann mehr im Stande sein, als ein ganzer Haufe von zusammengerafften Leuten ohne Organismus, ohne feste Einübung, ohne ordentliche Waffen. Ich würde also meines Theils niemals meine Stimme dazu geben, und wenn Tausende von Sturmpetitionen kämen und von mir den Aufruf zum Landsturm verlangten; denn ich halte mich für verpflichtet, jetzt in dieser Stellung, in der wir sind, und in der ich bin, auch auf der anderen Seite keine Furcht zu beweisen. Ich habe früher keine Furcht den anderen Machthabern bewiesen, ich beweise auch keine Furcht den jetzigen Machthabern, die von uns so etwas veilangen. Ich würde also niemals meine Stimme dazu geben, ich würde niemals dazu rathen, diese Maßregel zu ergreifen, denn sie wäre eine unglückselige.
Was den zweiten Zusatz-Antrag des Abg. Ziemialkowski betrifft, so bin ich damit vollkommen einverstanden; nämlich er betrifft den Vorwurf, den man dem Reichstage dort und da macht, daß er reactionär sei, und es bedarf wirklich nicht des Beweises aus Galizien, wir sehen das in Wien hier, wir sehen das aus sehr vielen Zeitungen, wir hören auf jedem Spaziergange, in jedem Gasthause und in jedem Kaffeehause, daß man von vielen Seiten uns den Vorwurf macht, wir seien Reactionäre, wir verriethen das Land, wir seien bestochen und weiß Gott was Alles. Also es ist jedenfalls recht nützlich und heilsam, daß der Reichstag in einer Proclamation ehrlich und entschieden durch einen Gesammtbeschluß ausspreche, daß er lieber sterben wolle, als etwas von der errungenen und noch zu erringenden Freiheit zu opfern. (Bravo.)
Ich komme nun auf die Anfrage des Abg. Potocki, und ich muß mich nun auf das bereitwilligste erklären, diese Anfrage zu beantworten, — und wenn die Frage so gestellt gewesen wäre, so würde ich gleich geantwortet haben, aber ich verstand sie so, meinen ganzen Antrag noch einmal zu begründen, und das mußte ich ablehnen. Wenn die Frage so lautet, ob der Ausschuß unter einer solchen Proclamation einen Aufruf der Völker Oesterreichs zu den Waffen versteht, so muß ich dieses entschieden verneinen. Ich habe deutlich in meiner Begründung ausgesprochen, daß unsere Proclamation an die Völker wesentlich den Zweck hat, das Urtheil über die Ereignisse und deren Folgen, unter denen wir jetzt noch, ich darf es wohl sagen, seufzen, dieses Urtheil der Provinzen festzustellen, aufzuklären und berichtigen zu helfen. Es soll dargestellt werden, was geschehen ist, was geschehen mußte, warum es geschehen mußte. Es soll wesentlich dargestellt werden der den Provinzen etwas auffallende Umstand, daß wir mit solcher Aengstlichkeit bemüht sind, uns zu vertheidigen, uns in Vertheidigungszussand zu setzen. In dieser Beziehung wird der Abg. Potocki sehr leicht einsehen, und er hat, wenn ich nicht irre, zu mehreren Vertheidigungsmaßregeln seine Zustimmung gegeben, und er wird also einsehen, daß die Stadt Wien in einen Vertheidigungszustand gesetzt werden muß, und daß wir nicht umhin können, von Waffen zu sprechen. Hier sind wir einmal in Waffen und es stehen uns Andere auch in Waffen gegenüber, und es liegt in der Schuld Dieser, daß wir uns nicht entwaffnen können, weil sie uns nicht die Zusicherung und nicht die allergeringste Versicherung zukommen ließen, daß sie nichts Böses mit uns vorhaben, sondern daß sie uns im Gegentheile in jeder Stunde ihre wirkliche Feindschaft beweisen. Hier ist also wirklich von Waffen die Rede, dieses kann nicht umgangen werden; es muß entschieden ausgesprochen werden, daß wir uns verpflichtet halten, daß der Gemeinderath sich verpflichtet halte, daß die Bevölkerung von Wien sich verpflichtet halte, die Stadt in Vertheidigungszustand zu sehen, damit nicht die Freiheit unter einer Soldatenherrschaft unterliege. — Was die Provinzen betrifft, so wollen wir sie nicht unter die Waffen rufen, sondern nachdem wir uns gerechtfertiget haben und unsern Zustand, der in der That nicht schwieriger sein kann, als er ist, geschildert haben, und das, was wir zum Frieden gethan, nachdem wir ehrlich erzählt was wir gethan, um uns für den Fall eines Angriffes zu sichern, fordern wir sie auf, einsehen lernen zu wollen, daß mit der Stadt Wien ihre eigenen Interessen gefährdet sind; wir fordern sie auf, mehr durch ihre moralische Zustimmung, durch die Erklärung, daß sie einsehen, Wien sei der Mittelpunct ihrer Interessen, wer Wien schütze, schütze auch sie — um durch diesen mächtigen Eindruck unsere Feinde, ehe es noch zu einem blutigen Conflicte kommt, zu besiegen und ohnmächtig zu machen. Daher geht unser Antrag dahin, darum lautet auch nach unserem Antrage die Proclamation an die Völker nur dahin, daß sie mit uns Verwahrung einlegen gegen die Feindseligkeiten, die gegen diese Stadt ausgeübt werden, und daß sie offen und ehrlich erklären, mit uns einverstanden zu sein, daß sie erklären, in den Interessen Wiens ihre eigenen Interessen geschützt sehen zu wollen. Weiter geht der Antrag der Commission nicht, und ich glaube, daß in dieser Beziehung der Abg. Potocki, was speciell sein Vaterland betrifft, sich beruhigen kann. Wenn dort nicht andere Elemente in Gährung begriffen sind, um die Wiederholung solcher Gräuel fürchten zu lassen, wie er sie trübe und traurig in Aussicht gestellt hat, werden sie auch durch eine solche Proclamation nicht hervorgerufen; im Gegentheile glaube ich, weil gerade in Galizien die Reaction gegen uns zu wirken beginnt, indem man uns für Reactionäre ausgibt, und den Bauer glauben macht, man wolle ihm vom Reichstage wieder seine Freiheiten nehmen, die ihm gesichert sind, so glaube ich, daß gerade für Galizien, wenn eine ehrliche und offene Aufklärung in dieser Sache gegeben wird, die auch dem Bauer zu Ohren und zu Herzen gelangen wird, wenn sie einsehen werden, daß die Volksvertreter für ihre Freiheit einstehen, daß sie diese Freiheit nicht als ein Gnadengeschenk bekommen sollen; dieß, glaube ich, wird in Galizien, wenn es anders möglich ist, eine Wiederholung solcher blutiger Ereignisse unmöglich machen; und ich glaube, in dieser Beziehung sollte der Abg. Potocki es wünschen, daß eine recht ausführliche und energische Proclamation in dieser Richtung erlassen werde.
Was nun den Zusatzantrag des Abg. Sierakowski betrifft: "die Gubernien, welche die Beschlüsse und Proclamationen des Reichstages nicht promulgiren, als Landesverräther zu erklären," so muß ich aufrichtig sagen, daß ich der Sache nach mit dem Abg. Sierakowski von Herzen einverstanden bin, daß ich aber nicht glaube, daß es für unseren Zweck förderlich wäre, wenn wir dieß hier aussprechen; und ich muß das Haus lieber auffordern, durch seine Mitglieder Sorge tragen zu wollen, daß diese Proclamation verbreitet werde; und ich habe mich bei der ersten Proclamation auf das Entschiedenste dagegen ausgesprochen, die Proclamation durch Gubernien und Kreisämter zu verbreiten, weil ich wußte, daß sie nicht gewillt sein dürften, uns gleichsam Briefbotendienste zu leisten. Wir müssen uns auf uns selbst vetlassen, wir müssen dieß durch Zeitungen und einzelne Abgeordnete trachten, es unter das Volk zu bringen.
Abg. Violand. Ich nehme meinen Antrag, obwohl ich meine Ueberzeugung nicht geändert habe, aus dem Grunde zurück, weil ich sehe, daß er in der Minorität bleiben und so nur zu einem Zwiespalte in der Kammer Veranlassung geben würde. (Beifall.)
Präs. Die Debatte ist geschlossen, und ich werde den Antrag des permanenten Ausschusses zur Abstimmung bringen. Der Antrag geht dahin, daß eine Proclamation in dem Sinne, wie ihn der Herr Berichterstatter entwickelt hat, erlassen werde, und daß diese Proclamation der Adresse beigeschlossen werde, welche an Seine Majestät nach dem heutigen Beschlusse abgesendet werden soll.
Abg. Potocki. Diese Proclamation wird doch jedenfalls vorgelesen werden?
Präs. Diese Proclamation soll abgefaßt werden, und diejenigen Herren, welche dafür sind, daß eine solche Proclamation redigirt werde, wollen aufstehen. (Angenommen.)
Es erübriget nur noch der Zusatzantrag des Abg. Ziemialkowski, welcher lautet, daß in dieser Proclamation auch eine Erklärung in diesem Sinne aufgenommen werde: "Daß der Reichstag, weit entfernt die bereits errungenen Freiheiten zu schmälern, namentlich die ausgehobenen Unterthänigkeitsrechte wieder einzuführen, die Rechte des Volkes zu beschützen und zu befestigen strebe." Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, die dafür sind, wollen aufstehen. (Angenommen.)
Ich ersuche die hohe Versammlung, sich auszusprechen, wer sich mit der Redaction dieser Proclamation zu befassen habe? (Ruf: Der permanente Ausschuß!)
Der permanente Ausschuß entwirft bereits die Adresse an Seine Majestät; ich glaube demnach, es dürfte das Geeignetste sein, daß derselbe auch diese Proclamation entwerfe, und ich übergebe dem Herrn Berichterstatter den Antrag des Abg. Ziemialkowski zur Berücksichtigung.
Es ist noch der Antrag des Abg. Sierakowski, der kann als besonderer behandelt werden. Wünscht der Herr Abg. Sierakowski, daß dieser Gegenstand gleich zur Verhandlung komme? (Ja, ich bitte.) Der Antrag des Abg. Sierakowski lautet: "Die hohe Reichsversammlung beschließt, daß diejenigen Gouverneure und sonstige Vorsteher der Provinzen, welche die gefaßten Beschlüsse des Reichstages zu verlautbaren unterlassen, als Landesverräther erklärt und als solche behandelt werden sollen."
Abg. Wienkowski. Ich bin von Herzen einverstanden mit diesem Antrage, jedoch möchte ich im Interesse der Gerechtigkeit einen kleinen Zusatz hiezu beantragen. Wir wissen aus Erfahrung, daß man in Galizien über die hiesigen Zustände nicht wohl unterrichtet ist, vielleicht sehr wenig unterrichtet ist. Unsere Briefe, die wir die vorige Woche nach Hause geschrieben haben, sind leider an Ort und Stelle nicht angekommen, man ist ganz im Dunkeln dort. Das dient aber auch zur Entschuldigung mancher Vorsteher, die an der Spitze der Regierung stehen; sie wissen vielleicht auch nicht, wie hier die Zustände sind, sie wissen nicht, daß wir noch ein Ministerium haben ec., ein Organ, eine Executiv-Gewalt, daher sie sich solche Proclamationen oder solche Beschlüsse, die von uns direct dorthin expedirt werden, zu promulgiren fürchten.
Also möchte ich den Zusatz machen, im Interesse der Gerechtigkeit, daß solche Beschlüsse, welche durch das Ministerium ihnen zugekommen, zurückgehalten oder nicht promulgirt werden, damit das als Landesverrath erklärt werde.
Präs. Wünscht noch Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen?
Abg. Schuselka. Ich möchte mir einen Vorschlag in dieser Beziehung erlauben, obwohl ich, wie ich es schon gesagt habe, im Principe einverstanden bin, daß es wirklich Verrath ist, wenn die Communication zwischen dem Reichstage und dem Volke unterbrochen und auf eine solche Weise gehindert wird. Allein der Antrag, wie er gestellt ist, vom Reichstage ausgehend, daß alle diese Gouverneure als Landesverräther erklärt und behandelt werden sollen, muß abermals auf eine ähnliche Weise nicht nur promulgirt, sondern in Vollzug gesetzt werden, und es fehlen uns im Augenblicke wirklich die Vollzugsbehörden dazu. Wir würden allerdings einen gerechten und strengen Ausspruch thun, der aber für unseren Zweck — und dieser Antrag ist doch gestellt worden, um einen bestimmten Zweck zu erreichen — ganz unpraktisch wäre. Wir haben aber noch ein Ministerium, welchem wir wicklich in praktischer Weise vom Reichstage die Weisung geben können, daß auf diese Art unseren Beschlüssen nicht entgegengewirkt und dieselben gleichsam eludirt werden. Ich würde mir daher den Antrag erlauben, die hohe Kammer dahin aufzufordern, daß das Ministerium beauftragt werden soll, die sämmtlichen Gubernien und kreisämtlichen und sonstigen Behörden, im ämtlichen Wege und unter ihrer Verpflichtung strenge aufzufordern, alle Proclamationen und Beschlüsse des Reichstages pünctlich zu befördern. — und würde mir erlauben dazu zu setzen, daß auch in der nämlichen Richtung, von dem hohen Hause aus dem Ministerium die Anzeige und das Ansuchen auf Abhilfe gestellt werde, daß nicht, wie es bis jetzt der Fall war in der Freiheit ärger als unter dem Sedlnitzkischen Systeme, das Briefgeheimniß verletzt werde; denn wir leben jetzt in einer Zeit, wo in der That jeder Brief den man bekommt, erbrochen ist. Dieses hänqt zusammen. Denn es könnte in der That der Fall sein daß, wenn man die Proclamation nicht erlassen wollte, man sie daraus nehmen werde.
Ich stelle daher den Antrag, das hohe Haus möge den Beschluß fassen, unser Ministerium aufzufordern den sammtlichen Behörden den gemessenen Auftrag zu ertheilen, alle Beschlüsse des hohen Reichstages im amtlichen Wege zu verbreiten und das Briefgeheimniß zu respectiren, wie es in der Verfassungs-Urkunde bereits provisorisch festgestellt ist.
Abg. Wienkowski. Zur Motivirung meines Antrages muß ich noch hinzusehen, daß bei uns in Galizien leider noch die Mehrzahl keine Befehle annimmt, welche nicht durch Kreiskommissäre oder Kreishauptleute promulgirt werden. Es ist dieß in einigen Fällen erklärlich, daß einige Chefs der Provinzen oder der Kreisämter Bedenken tragen, Verordnungen, die direct vom Reichstage ergehen, zu veröffentlichen.
Präs. Ich halte die Debatte für geschlossen.
Zu dem Antrage des Abg. Sierakowski liegen zwei Verbesserungs-Anträge vor; der des Abg. Wienkowski - "solche Reichstagsbeschlüsse, welche ihnen durch die Organe der Executiv-Gewalt oder das Ministerium zukommen." Der Abg. Schuselka modificirt den ganzen Antrag und wünscht: "das Ministerium sei auszufordern, den Behörden unter strengster Verantwortung aufzutragen, die Beschlüsse, des Reichstages zu veröffentlichen und das Briefgeheimniß zu wahren."
Ich werde zuerst den Antrag des Abg. Schuselka zur Abstimmung bringen, weil er den Antrag des Abg. Sierakowski ganz modificirt. Sodann wurde auch der Antrag des Abg. Sierakowski wegfallen. Ist die hohe Kammer mit dieser Fragestellung einverstanden? - Ich bringe den Antrag des Abg. Schuselka zur Abstimmung; er lautet: "das Ministenum sei aufzufordern, die Beschlüsse des Reichstages unter strengster Verantwortung ämtlich zu verbreiten und das Briefgeheimniß zu wahren." Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Angenommen.)
Somit entfällt der Antrag der Abg. Sierakowski und Wienkowski.
Schuselka. Es ist vor dem permanenten Ausschusse eine Deputation des ersten demokratischen Frauenvereins in Wien erschienen, und hat folgende Petition überbracht:
"Hoher Reichstag!
"Die Freiheit, das Vaterland sind in Gefahr! Ein Schmerzensruf durchdringt alle Herzen, Ein Gefühl belebt jede Brust! Durchdrungen von der hohen Bedeutung unserer bedrängten Zeitverhältnisse, welche uns zum unvermeidlichen Kampfe rufen, um der Knechtschaft einer Soldatenherrschaft zu entgehen, halten wir es für unsere Pflicht, auch unsere Wünsche mit jenen unserer Brüder zu vereinen, um an einen hohen Reichstag das dringende Gesuch zu stellen, er möge mit energischer Kraft die Zügel der Regierung ergreifen, bevor es zu spät. Der Muth und die Entschlossenheit unserer Freiheitskämpfer, wir können sagen des ganzen Volkes, welches bereit ist, für die gute Sache bis auf den letzten Mann zu stehen, ist so groß, daß wir eigentlich allein im Stande wären, den Feind zu besiegen. Doch lange Verzögerungen wirken besonders auf halbentschlossene Menschen immer schwächend — es wäre daher höchst nothwendig, Ein hoher Reichstag möge den Landsturm — der mit ungeheueren Kräften nur seines Winkes harret, entbieten, indem, je imponirender die Macht, je größer die Streitkräfte, desto weniger Opfer würden fallen, einen Sieg zu erkämpfen, der ohnehin schon jetzt mit soviel unnütz vergossenem Menschenblute theuer genug erkauft."
"Jetzt gilt es zu handeln, jede Minute des Aufenthaltes kostet vielleicht viele Menschenleben — so weit unsere Blicke reichen, sehen wir das mörderische Geschütz sich vor uns entfalten - Vernichtung drohen, der Soldatenherrschaft sei unsere Losung! Wir dürfen nicht länger säumen, um jeden Preis unsere kostbaren Errungenschaften zu bewahren. O hört unsere Warnung, unseren Hilferuf. Vertreter eines freien Volkes! Ladet nicht einen Vorwurf der Mit- und Nachwelt auf Euer Haupt durch ängstliches Zögern und Warten, wo es sich um das Wohl von Millionen handelt. — Freie Männer des Volkes! beweiset, daß Ihr würdig des Vertrauens seid einer so großen Nation, und erbauet Euch ein Denkmal in den Annalen der Geschichte, das unzerstörbar. — Bürger, wir vertrauen Euerem bewährten Pflichtgefühle!
"Im Namen des ersten demokratischen Wiener Frauen-Vereines."
"Wien, den 17. October 1848.
Caroline Perin, geborne Pasqualati m. p., Präsidentin.
Anna Roßmüller, Cassierin. Louise Berenek, Sekretärin. Caroline Neumayer, Committee-Mitglied. Anna Potocki. Caroline Hilbach. Elise Stall. Laura Renner. Aloisia Wenzel. Amalia Wenzel. Anna Partl. Gabriele Ekhardt. Josephine Pucher. Johanna Swoboda. Anna Nemeth. Maria Stüber. Maria Sklenarz. Nanette Funk. Katharina Vogl. Lindemayer. Maria Steinhardt. Louise Weinhardt. Franz. Wilhelmine Wagner. Hirchler. Marie Scheid. Betti Schlesinger. Magdalena Kalderan. Nina Friedel. Neffe. Barbara Beer m. p.
Präs. Nachdem der Bericht des permanenten Ausschusses erstattet ist, kommt als weiterer Gegenstand vor, die Begründung des Antrages des Abg. Szaszkiewicz. Ich fordere den Herrn Antragsteller auf, zur Begründung seines Antrages zu schreiten.
Abg. Szaszkiewicz. Ich erlaube mir, folgenden Antrag zu stellen:
"Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen:
1. Es seien in Galizien ausnahmsweise schiedsrichterliche Special-Commissionen zusammenzusetzen, welche in Sachen der von ehemaligen Grundherrschaften ihren gewesenen Unterthanen entzogenen Grundstücke, Wiesen, Wälder und anderer Gerechtsame untersuchen und darüber in erster und letzter Instanz erkennen sollen.
2. Dieser Commissionen sollen in jedem Kreise nach Bedarf mehrere sein, und haben aus einem politischen Beamten als Gesetzkundigen und Leiter der Verhandlung und Geschwornen — etwa zwölfander Zahl — als Richter zu bestehen.
3. Der politische Commissär sei von der Regierung zu bestimmen, die Geschwornen aber zur Hälfte von dem Kläger, zur anderen Hälfte von dem Beklagten zu erwählen, wo dann beiden Parteien das Recht zustehen soll, die Hälfte der Anzahl der von der Gegenpartei gewählten Geschwornen auszuschließen. Ueberdieß stehe beiden Parteien das Recht zu, aus der Zahl der Geschwornen alle jene auszuschließen, welche in einem ähnlichen Processe, als in welchem sie zu entscheiden hätten, verwickelt sind.
4. Diese Commissionen haben sich ausschließend nur mit dem oben angegebenen, oder mit denselben in genauer Verbindung stehenden Klagegegenständen zu befassen.
5. Diese Commissionen verhandeln mündlich und öffentlich, und begeben sich immer in den Ort, zu welchem der Klagegegenstand gehört, und nöthigenfalls zur Besichtigung auf die bestrittenen Grundstücke selbst.
6. Keine Gemeinde, oder auch einzelne klagende ehemalige Unterthanen sollen gehalten sein, mit Uebergehung des ordentlichen Rechtsweges, den sie etwa einzuschlagen vorziehen sollten, nur von dieser Schiedsrichter-Commission Recht zu suchen; wohl aber jede belangte Grundherrschaft soll gehalten sein, von ihr Recht zu nehmen.
7. Es sei eine Frist von drei Jahren zu bestimmen, binnen welcher die beeinträchtigten Kläger ihre Klagen und deren Gegenstand dem Kreisamte sowohl, als auch der beklagten Grundherrschaft anzuzeigen und nach Nennung und beiderseitiger Bestimmung der Geschwornen in einer Frist von höchstens 90 Tagen vor die Commission einzubringen haben.
8. Alle in politischer oder auch gerichtlicher Verhandlung schwebenden und in erster Instanz noch nicht abgeurtheilten derlei Klagegegenstände betreffenden Processe sollen auf Verlangen der Kläger diesen Commissionen unverzüglich zur Verhandlung und Entscheidung abgetreten werden.
9. Die Reihenfolge, in welcher diese Commissionen ihre Thätigkeit in den Gemeinden beginnen sollen, hängt von der Priorität der gemachten Eingaben ab, kann aber mit Zustimmung sämmtlicher Kläger auch anders festgesetzt werden.
10. Die Geschwornen entscheiden durch absolute Stimmenmehrheit über den Antrag des Commissärs; bei gleichgetheilten Stimmen entscheidet der leitende Beamte dadurch, daß er sich der Meinung eines von beiden Theilen anschließt und sein Votum zur Einsichtsnahme der Parteien schriftlich motivirt.
11. Von dem gefällten Spruche sei keiner Partei eine weitere Berufung gestattet.
12. Dieselbe Commission, welche den Spruch gefällt hat, soll der Gemeinde oder einzelnen Klägern die etwa zugesprochene Sache unverzüglich in den physischen Besitz übergeben.
13. Den Geschwornen sollen mäßige Diäten aus dem Staatsschatze gegen Regreß an die Sachfälligen verabfolgt werden.
14. Die Verjährungsfrist bei Beurtheilung des Besitzes soll nicht vom Jahre 1820, sondern überhaupt nach den Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, die von 40 Jahren gezählt werden, allenfalls aber soll der Besitz nach den Josephinischen Urbarial-Matrikeln beurtheilt werden."
Diesen meinen Antrag will ich folgendermaßen begründen:
Von allen Enden meines Vaterlandes, des ruthenischen Theiles von Galizien insbesondere, ertönen laute Klagen der ehemaligen Unterthanen gegen ihre ehemaligen Grundherrschaften. Es gibt nicht leicht eine Gemeinde, welche nicht von ihrer ehemaligen Grundherrschaft bald ein Stück Acker oder Wiese, bald ein Stück Hutweide oder Wald zurückzufordern hätte. Beweis dafür liefern diese unzähligen Processe, welche sie bei allen Instanzen anhängig gemacht haben, und wo sie kein Resultat, vielweniger Recht finden konnten. Beweis dafür liefern auch diese unzähligen Petitionen, welche die Protokolle dieses hohen Hauses füllen, und welche dem Petitions-Ausschusse stoßweise zugeschickt werden. Alle diese Petitionen stimmen dasselbe Klagelied an, alle stehen in demselben Tone um Hilfe, um Erbarmen, um Schutz. — Ein heller Hoffnungsstrahl schoß durch die Gauen unseres Vaterlandes, als der Ruf des Kaisers die Vertreter des Volkes berief, um die Wiederherstellung des Vaterlandes, die errungene Freiheit zu sichern und zu ordnen. Anfangs blendete dieser Lichtstrahl die ungewohnten Augen, dieses war besonders der Fall bei meinen Landsleuten, den Ruthenen. Diese seit Jahrhunderten einem herben Schicksale verfallene, diese in ihrem heiligsten, sowohl intellectuellen als materiellen Interesse niedergetretene Nation, dieses Volk erhob sich, seine schon seit lange erstorbene Hoffnung lebte aufs Neue auf, und Aller Augen wandten sich hieher, und alle diese Augen schauen bis zur Stunde auf uns. Wohl wissen sie Alle, daß die Aufgabe dieses hohen Hauses die ist, eine glücklichere Zukunft herbei zu führen, die erworbene Freiheit zu sichern und zu bewahren, sie hoffen aber auch, daß die hohe Kammer den Willen und die Macht habe, geschehene, ja boshaft und arglistig zugefügte Besitzverkürzungen zu beheben, dem Unterdrückten Erleichterung, dem an seinem Eigenthume Verkürzten Gerechtigkeit zu verschaffen; und ich glaube, wenn je ein Staatsbürger darauf einen Anspruch machen kann, so ist es der Bauer, der in intellectueller und materieller Rücksicht Arme, welcher in den Rechtskniffen unerfahren, und welcher von Demjenigen, welcher von Rechtswegen und vorzugsweise sein Beschützer sein sollte, an seinem kleinen Besitzthume arglistiger Weise verkürzt worden war, durch Willkür, durch eine lange Reihe von Jahren. Ich kann nicht zugeben, daß derlei unzählige Hilferufe und Zurückforderungen aller wahren Grundlage entbehren sollten. Ich kann es um so weniger zugeben, als ich selbst solchen vielfältigen Verkürzungen lebendiger Zeuge bin; und aus eigener Erfahrung kann ich die Beweise liefern, daß die Beschuldigung des Landvolkes, als wenn es durch communistische Gelüste gestachelt, die Hände nach dem Eigenthume ihrer früheren Herren ausstreckte, Verdächtigungen sind, morsche Schutzmauern, hinter denen sich das Unrecht verkriecht. Ich habe noch niemals gehört, daß der Communismus durch Rechtsprocesse und Klagen seinen Weg verfolgt, wie es die galizischen Bauern thun; diese können nicht einmal den Namen und das Wesen des im Gehirne von Individuen in West-Europa ausgesonnenen Ungethüms; daher sei es unsere Pflicht, den Bauern die Bekanntschaft mit diesem Ungethüme unmöglich und verabscheuungswürdig zu machen, und dieses können wir am füglichsten, wenn wir ihm schnell zu Hilfe eilen, und ihm zu seinem Rechte, zu seinem Eigenthume wieder verhelfen.
Ich weiß, man könnte mir füglich einwenden, daß die Aufstellung von derlei Special-Commissionen nicht nothwendig sei, indem es im Lande Gerichte gebe, Behörden, die eben so berufen, als auch im Stande sind, dieses Uebel zu beheben. Berufen sind sie, das gebe ich zu; ob sie es aber zu thun im Stande sind, das bezweifle ich sehr. Seit vielen Jahren erliegen derlei Processe bei uns bei den Kreisämtern und Landgerichten. Das unselige ehemalige System der Schutz- und Patrimonial-Oberherrlichkeit, unseligen Andenkens, das aber bis zur Stunde sein zähes Leben noch fristet, dann die corrupte Gerechtigkeitspflege bisheriger Vollzieher der Gesetze, die Bequemlichkeitsliebe vieler Untersuchungs-Commissäre, die gewissenlose Preisgebung des armen Bauers, der nichts geben konnte, während seine Bedrücker keine Mühe, keine Kosten scheuten, um sich in den Augen ihrer Heloten als unüberwindlich darzustellen und zu erhalten, machten endlich das Land zu einem wahren Augiasstall von Processen, welche auszuräumen, mehr als ein Herkules nöthig ist.
Wenn auch reformirte und vom Unrathe gesäuberte Behörden bestehen, so werden sie genug an den currenten Geschäften zu thun haben, wenn sie ihren Pflichten nachkommen wollen. Aber diese, von einer verflossenen unglückseligen Zeit überkommene Landesnoth kann nur durch ein außerordentliches Mittel behoben werden, und als solches erachte ich die von mir vorgeschlagene Special-Commission. Ich maße mir nicht an, zu behaupten, daß es vielleicht kein besseres, zweckmäßigeres Mittel gebe; ich muß aber gestehen, ich kenne kein solches. Sollte daher Jemand, der in der Rechtskunde besser bewandert ist, ein anderes vorschlagen, so kann es mir nur willkommen sein. Aber dieß oder ein Anderes — ergreifen Sie es, meine Herren, so lange es Zeit ist, — ich sage Ihnen, es ist die höchste Zeit. Galizien ist in einer höchst bedenklichen Aufregung, das Mißtrauen, die Erbitterung der gewesenen Unterthanen gegen ihre ehemaligen Gutsherren hat den höchsten Grad erreicht; diese Erbitterung kann sich in blutigen Conflicten Luft machen, denen durch Aufstellung solcher, ich möchte sagen Beruhigungs-Commissionen, vorgebeugt werden könnte. — Dieses Mittel zur Beruhigung dieses Landes hintanzuhalten oder zu verzögern, wäre eine Versündigung gegen die Menschheit; mag es verantworten, wer es will, ich könnte meinen Theil nicht auf mich nehmen. Meine Herren, wir haben dem Bauer das schönste Geschenk gemacht, die Freiheit, wir haben ihn zum freien Staatsbürger erklärt, wir haben die in ihm niedergetretene und geschändete Menschenwürde wieder hergestellt. Sehen wir aber, daß dieses königliche Geschenk, die Freiheit, in seinen ungewohnten, und, warum sollte ich es nicht sagen, noch nach Rache zitternden Händen, zu einer zweischneidigen Waffe werden könne, mit welcher er zur Selbsthilfe schreiten wird, so müssen wir ihm mit der friedlichen Waffe des Gesetzes und dem unparteiischen Rechte zu Hilfe kommen. (Beifall.) Schon haben sich, mir zugekommenen Nachrichten zufolge, solche Fälle, wo Selbsthilfe versucht wurde, mehrere ereignet, welche nur durch die große Strenge der Behörden hintangehalten worden sind, um nur die Ruhe und Sicherheit im Lande zu erhalten; aber was sind die Folgen davon? Haben die Geahndeten eingesehen, daß sie Unrecht gehabt? Ich glaube: nein. Strenge überzeugt nicht, wohl aber steigert sie die Erbitterung. Es könnte auch der Zeitpunct kommen, wo der schon ohnehin zu stark gespannte Faden der Geduld reißen könnte, wo dann diese Strenge der Behörden als eine Erbitterung und