Pondìlí 16. øíjna 1848

"§. 7. Jeder kriegsrechtliche Fall kann nur vor einem in gesetzlicher Form zusammengesetzten Kriegsgerichte obgeurtheilt werden.

"§. 8. Bei schweren Straffällen muß die Möglichkeit einer Appellation und eines dießfallsigen Verfahrens vorgesehen sein."

Ich werde die einzelnen Paragraphe zur Sprache bringen.

Abg. Dylewski. Ich bin gegen diese Verbesserungs-Anträge, weil ich glaube, daß sich die Sache, statt daß sie aufgeklärt wird, nur noch mehr verwirrt. Wenn es heißt: "kriegsrechtlich," so hat das doch einen Sinn; wenn man sagt: "ordentliche Gerichte und Gerichte," so wird das nicht aufklären, wenn nicht auch der Herr Abg. Borrosch die Gerichte bestimmt und die neuen Paragraphe näher erläutert. Ich glaube, wir verstehen uns, wenn es heißt: "kriegsrechtlich," daß es vor Gerichten geschieht. Bisher sind eine Menge Vorschriften erlassen worden; wenn es heißt, er wird kriegsrechtlich verurtheilt und bestraft; Jeder hat das gewußt, und ich glaube, es gibt keinen Grund zu zweifeln, daß unter dieser Vorschrift etwas Anderes zu verstehen sei. Wenn also die andern Ausdrücke eben solche Zweifel belassen und wieder eines Commentars bedürfen, so bin ich dafür, daß die ursprüngliche Abfassung des Ausschusses verbleibe.

Abg. Borrosch. Der geehrte Herr Redner vor mir wird mit mir einverstanden sein, indem ich ihm gleich nachweisen werde, daß wir uns nur mißverstehen. Es ist nicht meine Meinung, daß diese beiden Paragraghe genauso den andern einzuverleiten seien, sondern es soll nur eine Instruction sein für die Commission, daß sie in diesem Sinne Vorsorge trage, weil ich sonst wenigstens mein Gewissen würde beschwert fühlen. Z. B. man kann gut wechselgerichtlich aburtheilen, ohne daß es von einem Wechselgerichte geschieht. Ich halte diese beiden Instructionen — ich zweifle nicht, daß sie nicht würden vorgesehen werden — zu beantragen für meine Pflicht, für den betreffenden Ausschuß, dem es dann überlassen bleibt, gemäß dieser Instruction das Nöthige vorzukehren.

Abg. Goldmark. Obwohl man im Allgemeinen mit dem Worte "Kriegsgericht" einen beim Militär allgemein bekannten Begriff verbindet, so bin ich doch dafür, daß die Art und Weise der Zusammensetzung des Kriegsgerichtes angegeben sei, aber nicht im Allgemeinen, sondern daß specielle Bestimmungen darin enthalten seien. Damit dieß gut und vollständig ausfällt, würde ich den Antrag stellen, daß das Ganze der Commission zurückgegeben werde, um mit Benützung des Ammendements des Abg. Borrosch morgen die fehlenden Paragraphe dazu zu geben, und neuerdings zur Abstimmung oder Debatte zu bringen. Ich glaube, da dürfte Vollständigkeit am besten erzielt werden.

Abg. Maffei. Es hat lei Kriegsgerichten keine Appellation Statt. Es kann da nur von Gnade, aber von keiner Appellation die Rede sein.

Abg. Dylewski. Ich bemerke nur, vor zwei Tagen ein Plakat gesehen zu hahen, wo gerade die Rede von Zusammensetzung der Kriegsgerichte war, und wo alle Gerichte in der Nationalgarde besprochen und eingeleitet werden. Ich hoffe, daß auch in diesem Corps solches wird errichtet werden, man hat daran gedacht.

Abg. Borrosch. Es sind mir die Kriegsartikel und überhaupt Militär-Vorschriften ganz genau bekannt, und ich habe also nur in einer Beziehung zu erwiedern, daß Jeder, der vor ein Gericht gestellt wird, das Recht haben muß, protestiren zu können, falls das Gericht nicht in vollkommen gesetzlicher Weise zusammengesetzt ist. Dieses muß eben, zu diefem Behufe, Jedem bekannt sein. Und würde hier stillschweigend genau dieselbe Zusammensetzung vorausgesetzt, wie es beim Militär stattfindet, so müßte selbst das ausgedrückt sein, denn sonst kann Jeder gegen die ungiltige Zusammensetzung eines Gerichtes protestiren. Zweitens, die Appellation betreffend, ich weiß recht wohl, daß bei dem gewöhnlichen, kriegsrechtlichen militärischen Verfahren dergleichen nicht stattfindet, sondern das jus gladii; Gott sei Dank, wir haben kein jus gladii der Art nothwendig; und ich möchte dann auch bei diesem nothwendigen Disciplinargesetze der Volksfreiheit immer soviel Rechnung getragen sehen, als recht wohl mit der nothwendigen Aufsicht hinsichtlich der Disciplin vereinbar ist. Ich möchte es nicht allzusehr nach militärischem Zuschnitt. (Bravo.)

Präs. Wenn Niemand mehr das Wort über diesen Gegenstand zu ergreifen wünscht, so werde ich die Debatte als geschlossen ansehen, und vielleicht wünscht noch der Herr Berichterstatter das letzte Wort zu nehmen.

Abg. Schuselka. Ich kann nur bedauern, daß darüber debattirt wurde, nachdem ich gleich auf die Anregung des Herrn Abg. Borrosch gesagt habe, daß die Commission es sich zur Aufgabe machen wird, die Zusammensetzung des Gerichtes, die sich übrigens allerdings, wie ich glaube, von selbst versteht, ausdrücklich anzuführen. Uebrigens in Betreff einer Appellation, indem sich diese Artikel lediglich auf das Verfahren vor dem Feinde beziehen, glaube ich, daß es nicht leicht möglich wäre, da von einer Appellation nur zu sprechen, indem es ausdrücklich in den ersten drei Paragraphen, wo von dem Kriegsgerichte die Rede ist, ausdrücklich heißt: "vor dem Feinde".

Präs. Ich werde mir demnach erlauben, die Anträge zur Abstimmung zu bringen. Vor Allem werde ich den Antrag des Abg. Goldmark zur Abstimmung bringen, nachdem er wenigstens für die Zeit bis morgen den Antrag des Abgeordneten für Prag beseitiget. Der Antrag des Abg. Goldmark geht dahin, den Antrag des Abg. Borrosch der Commission zur speiellen Ausarbeitung zu übergeben, und morgen Bericht darüber erstatten zu lassen.

(Wird unterstützt und angenommen)

Sonach übergebe ich diese Zusatz-Anträge dem Herrn Berichterstatter, und ersuche morgen darüber Bericht zu erstatten. — Ich erlaube mir hier eine eben mir zugekommene Zuschrift des Abg. Adolf Schneider zu verlesen:

"Hohe Reichsversammlung:

"Der gegenwärtige verhängnißvolle Zustand in Wien, die Abreise des Kaisers, die Abwesenheit der meisten böhmischen, fast aller czechischen Reichstags-Abgeordneten, und insbesondere der Umstand, daß ich in dem Lobositzer Wahlbezirke 20.000 Deutsche und gegen 30.000 Czechen zu vertreten habe, und ich mit dem besten Willen in den sich collidirenden Interessen beider Parteien den Wünschen meiner Committenten zu entsprechen außer Stande bin, veranlassen mich, unter Anschluß meines Mandates meine Resignation als Reichstags-Abgeordneter Einer hohen Reichsversammlung mit der ergebensten Bitte zu unterlegen, wegen Wahl eines anderen Abgeordneten im Lobositzer Bezirke bei genauer Berücksichtigung beider Nationalitäten die hohe Verfügung einleiten zu wollen.

"Lobositz, den 14. October 1848."

Es wird die Verfügung getroffen werden, damit sogleich eine neue Wahl ausgeschrieben werde.

Bevor wir zum Uebergang auf die gestern festgesetzte Tagesordnung kommen, erlaube ich mir den gestern unterbrochenen Gegenstand bezüglich der vom vorigen Präsidenten Strobach zu Protokoll abgegebenen Erklärung zur Sprache zu bringen. Ich wurde nämlich beauftragt, eine schriftliche Aufforderung, die an den Präsidenten Strobach von einigen Abgeordneten in den Ministerrath gebracht wurde, auf den Tisch des Hauses niederzulegen. Ich habe diese Erklärung aufgefunden, und lege sie gegenwärtig auf den Tisch des Hauses nieder. Wünscht die hohe Kammer, daß ich sie vorlese? (Wird gelesen *). [*) Anmerkung. Da die vorgelesene Aufforderung nicht stenographisch aufgenommen wurde und in den Reichstagsakten sich nicht vorfindet, so kann sie hier nicht mitgetheilt werden.]

Es ist gestern beschlossen worden, daß das gestern vorgelesene Protokoll, wo die vom Herrn Präsidenten Strobach gegebene Erklärung aufgenommen wurde, veröffentlicht werde. Es wurde dann mit diesem Gegenstand eingehalten, bis diese Urkunde auf den Tisch des Hauses niedergelegt sein wird. Es wurde gestern der Wunsch ausgesprochen, daß auch diese Urkunde mit Bezugnahme auf den Umstand, daß diese Aufforderung dem Herrn Präsidenten Strobach beiläufig um 3 Uhr Nachmittags zugestellt wurde, veröffentlicht werde. Ich eröffne die Verhandlung und ersuche die hohe Kammer sich hierüber auszusprechen.

Abg. Goldmark. In Bezug auf die Unterschriften muß ich auf die Unvollständigkeit derselben aufmerksam machen. Ich erinnere mich, daß mehrere Herren zugegen waren, ohne daß ihre Namen hier genannt werden, und die auch mit derselben Forderung kamen. So z. B. der Abg. Löhner, Fischhof und ich, und mehrere Andere, die es ausdrücklich gefordert haben. Wir sind absichtlich darum hingekommen, und doch sind unsere Namen nicht beigesetzt.

Eine Stimme. Der Abg. Löhner hat es abgefaßt und sich zuerst unterschrieben.

Präs. Das ist eben dieser unleserliche Name.

Eine Stimme. Es muß zwei Exemplare geben.

Abg. Goldmark. Es dürfte gegen 10 Uhr Vormittags gewesen sein.

(Ruf: Nein, dieses war Nachmittag).

Abg. Goldmark. Es dürfte beiläufig gegen 10 Uhr Vormittags gewesen sein.

Präs. Es ist damit ein ganz abgesondertes Protokoll gemeint, welches gestern vorgelesen wurde, und welches beiläufig um 12 Uhr Mittags im Vorstandsbureau aufgenommen worden ist. Ich werde die Unterzeichneten auf diesem Protokolle vorlesen. (Es geschieht). Ich habe nur noch hinzuzufügen, daß diese zweite Aufforderung von den Abg. Schuselka, Borkowski, Potocki, Lubomirski, und Prato in das Kriegsgebäude überbracht wurde, so viel ich mich zu entsinnen weiß.

Abg. Josef Kutschera. Der Abg. Goldmark, Fischhof und ich waren auch zugegen, als der Abg. Borrosch von mehreren Bürgern auf den Schultern herumgetragen wurde.

Abg. Schuselka. Der Herr Vorredner verwechselt zwei Vorfälle; dieser Vorfall war der, wo Wir mit weißen Fahnen auszogen, um Frieden zu stiften, jetzt aber handelt es sich darum, daß von einzelnen Mitgliedern einige gewählt wurden, was lange vor den Ereignissen der späteren Stunden geschah, um in das Kriegsgebäude zu gehen und den Präsidenten Strobach, der sich dort bei den Ministern befand, zu bewegen, eine Sitzung anzuberaumen Wenn ich aber über die Sache selbst sprechen soll, so möchte ich darauf antragen, daß wir von der Drucklegung dieser Protokolle ganz abstehen sollen; es sieht auch wie eine nachträgliche Anklage aus, und wir kommen dadurch in Widerspruch mit unseren eigenen Beschlüssen. Wir haben über weit ernstere und wichtigere Angelegenheiten Amnestie ertheilt, und sollten es doch auch hier thun.

Abg. Pillersdorff. Ich muß diesen Antrag unterstützen, um so mehr, da es die Würde der Kammer zu fordern scheint.

Präs. Wird der Antrag des Abg. Schuselka, damit es von der Drucklegung sein Abkommen habe, unterstützt und angenommen? (Geschieht.)

Die Sache ist erlediget. — Als nächster Gegenstand der Tagesordnung erscheint die Ablesung des Sitzungsprotokolles vom 15. October. Ich ersuche die Herren Schriftführer zur Ablesung dieser Protokolle zu schreiten.

Schriftführer Wienkowski (liest das Protokoll der Sitzung vom 15. October und bemerkt bei der Stelle, wo von der Drucklegung der am 6. October ausgefertigten, den Präsidenten Strobach betreffenden Urkunden die Rede ist:) In Folge des heutigen Beschlusses wird es also von der Drucklegung abkommen?

Abg. Prato. Der Beschluß bezieht sich nicht auf die Veröffentlichung des Protokolles.

Präs. Ich glaube bemerken zu müssen, daß die Frage der Art gestellt worden ist, daß es von einer Veröffentlichung dieser Urkunden abkommen soll.

Abg. Prato. Das Protokoll der gestrigen Sitzung soll vollständig gedruckt werden.

Präs. Ich glaube, daß in dieser Beziehung kein Anstand obwaltet, — aber es sollen die Urkunden nicht als Placat gedruckt werden, denn davon sind wir eben abgegangen, worunter sich noch nicht versteht, daß das Protokoll nicht gedruckt werde. Ist sonst noch etwas über die Fassung des Protokolles zu bemerken?

Abg. Borrosch. Im Protokolle heißt es: "vom 6. October". Ich habe aber gestern gesagt: "vom 6. October bis aus den heutigen Tag", also vom 6. bis 15. October.

Abg. Hönig. Ich habe noch bezüglich eines Wolles etwas zu bemerken. Es heißt nämlich: "Strobach wurde von mehreren Mitgliedern aufgefordert, dir Sitzung zu eröffnen. Ich glaube es sollte heißen: "die Reichstags-Mitglieder einzuberufen". (Wird abgeändert).

Präs. Ist noch etwas gegen die Fassung des Protokolles einzuwenden? (Nichts). Diejenigen Herren, welche sich für dir Annahme desselben aussprechen, wollen aufstehen. (Angenommen).

Es ist mir so eben ein Schreiben des permanenten Ausschusses des kärnthnerischen Provinzial-Landtages übergeben worden; ich glaube dieses Schreiben der hohen Versammlung nicht einen Augenblick vorenthalten zu dürfen. Ich werde mir erlauben, es vorzulesen:

"Hoher Reichstag!

"Der permanente Ausschuß des kärnthnerischen Provinzial-Landtages ist durch die Energie und Thätigkeit, mit welcher Hochselber in den abgelaufenen, für unsere junge Freiheit höchst gefahrvollen Tagen das Staatsruder übernommen, dasselbe mit weiser Umsicht und Klugheit, gepaart mit Milde und Festigkeit geführt, und dadurch zum Siege der guten Sache wesentlich beigetragen hatte, tief ergriffen, und fühlt sich im heiligsten Interesse der Provinz verpflichtet, der hohen Reichsversammlung den tiefgefühlten innigsten Dank auszudrücken.

"Die hohe Reichsversammlung hat Europa, ja der Welt gezeigt, daß Oesterreichs Vertreter in jedem Verhältnisse die größte Gefahr nicht scheuen, wenn es sich um Menschenrechte und Schutz des Bürgerlebens handelt. — Die Lorbeerkrone, die dem hohen Reichstage dadurch geworden, ist das Vertrauen der Völker Oesterreichs, daß er wie bisher, so auch in Zukunft, in so lange ihr Geschick in Seinen Händen ruhen wird, die auf Grund der kaiserlichen Zugeständnisse vom 13. März und 15. Mai gefußte constitutionelle Freiheit ungeschmälert erhalten, und jeden Angriff auf dieselbe mit unerschütterlichem Muthe zurückweisen werde.

"Der permanente Landtags-Ausschuß stellt sich ganz zur Verfügung der hohen Reichsversammlung, und erklärt, daß er sich Ihren Beschlüssen und Anordnungen unterwerfe; zugleich zeigt er aber auch an, daß er bei der dem Gesammtvaterlande und der errungenen constitutionellen Freiheit drohenden Gefahr auf den 16. October d. J. den provisorischen Provinzial-Landtag zur Berathung über die zu ergreifenden Maßregeln einberufen habe.

"Vom permanenten Ausschusse des provisorischen kärnthnerischen Provinzial-Landtages.

"Klagenfurt am 12. October 1848."

In Abwesenheit des Vorsitzenden:

D. Koller m. p. Stellvertreter. Dr. Rulitz m. p. Referent. D. Burger m. p. Revident."

Präs. Ein weiterer auf der Tagesordnung stehender Gegenstand ist der Bericht über bie Wahlacte.

Abg. Polaczek. Ich bin heute aus Böhmen mit Urlaub zurückgekommen und habe während meiner Anwesenheit alldort mich überzeugt, welche außerordentliche Aufregung der Bericht der czechischen Deputirten über die am 6. d. M. hier vorgefallenen Ereignisse hervorgebracht hat. Ich halte es für dringend nothwendig, daß eine gehörige Darstellung der Thatsachen, und zwar in allen Sprachen, welche von allen hier tagenden Völkern gesprochen werden, in alle jene Länder geschickt werde, die hier vertreten sind, damit die Bevölkerung eines Anderen belehrt und beruhigt werde. Ich bin fest überzeugt, daß dieß dringend nothwendig ist, und zwar insbesondere auch aus dem Grunde, weil jener Bericht auch zur Grundlage der bevorstehenden Petitionen dienen soll, daß der Reichstag von hier nach Brünn verlegt werden soll. Daher stelle ich nochmal den Antrag, eine tatsächliche Darstellung, und zwar in allen Sprachen, die in den Ländern, die hier vertreten sind, gesprochen werden, vom Reichstage aus, welches daher dann officiell ist, und dem daher voller Glaube beigemessen wird, abgängig zu machen, und in allen jenen Ländern durch die Kreisämter und das Ministerium und wie auch durch die Deputirten zu vertheilen.

Präs. Ich bitte den Herrn, den Antrag zu stellen, daß dieser Gegenstand morgen auf die Tagesordnung komme. (Einverstanden.) Wollen daher den Antrag stellen für die morgige Tagesordnung, und vielleicht auch eine thatsächliche Darstellung selbst verfassen. Ich werde die Herren Referenten der Abtheilungen, welche allenfalls Wahlacte vorzutragen haben, ersuchen, zum Vortrage zu schreiten.

(Abg. Kral Anton, als Berichterstatter der fünften Abtheilung, berichtet über die geprüften Wahlen: des Abg. Cölestin Zbyszewski für Lutowiska in Galizien, und des Anton Lauffenstein für Weichselberg in Krain, und trägt im Namen der Abtheilung auf Giltigkeitserklärung dieser Wahlen an. — Werden genehmigt.)

Abg. Borrosch. Ich wollte bezüglich des an uns vom Ausschusse des provisorischen kärnthnerischen Landtages eingegangene Schreiben beantragen, daß man dasselbe erwiedere. Es ist im Eingange sehr schmeichelhaft, dagegen finde ich die zuletzt in Aussicht gestellte Eröffnung des kärnthnerischen Landtages jedenfalls bedenklich, und daher halte ich es für Pflicht des hohen Reichstages, in dieser Beziehung ein sich verwahrendes Antwortschreiben zu erlassen, und zwar des Inhaltes, daß man von dem Patriotismus, der Freiheitsliebe und der constitutionellen Gesinnung der Erlasser jenes Schreibens durchaus nicht im mindesten im Zweifel sei, daß dieser provisorische Landtag sich keineswegs irgend mit Fragen befassen werde, die auf Constitutions-Objecte einen Einfluß haben, sondern weiter kein Ziel haben könne, als durch Anstrebung administrativer Maßregeln den Reichstag in seinen Beschlüssen in der Provinz Kärnthen auf das kräftigste zu unterstützen.

Präs. Wünscht Jemand noch in Bezug auf diesen angeregten Gegenstand zu sprechen?

Ich habe geglaubt, dieses Schreiben des Ausschusses des provisorischen kärnthnerischen Landtages lediglich zur Kenntniß zu bringen. Der Abg. Borrosch trägt an, damit ein Antwortschreiben darauf erlassen werde. (Dieser Antrag wird unterstützt, aber nicht angenommen.)

Ich bitte, Herr Abg. Gleispach.

Abg. Gleispach. Als Berichterstatter der bereits aufgelösten dritten Abtheilung habe ich noch nachträglich einen schon längere Zeit liegenden Wahlact vorzutragen. (Der Bericht lautet:)

"Hohe Reichsversammlung!

"Die dritte Abtheilung hat die Acten über die Wahl des Abg. Wessenberg für den eilften Wahlbezirk Wiens, Vorstadt Neubau, geprüft und ganz anstandslos befunden, daher sie auf Bestätigung von Seite der hohen Versammlung anträgt.

"Wien am 26. September 1848."

Es ist in diesem Wahlacte durchaus nicht das Geringste zu bemerken, als, daß die Anzahl der Wahlmänner nicht genau angegeben ist, welche hätten erscheinen sollen. 104 Simmen, also bei weitem mehr als drei Viertheile sind auf Wessenberg gefallen. Es ist daher unmöglich, daß wenn auch die Zahl der Wahlmänner noch so groß hätte sein sollen — über 120 konnten es nie sein — der geringste Anstand gegen diese Wahl erhoben werden könnte.

Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Niemand.)

Diejenigen Herren, welche für den Antrag der Abtheilung sich aussprechen, wollen es durch Aufstehen kundgeben. (Geschieht.) Es ist die Majorität.

Sind noch Wahlacte zum Vortrage vorbereitet? (Niemand meldet sich.) — Den vierten Gegenstand betreffen die Berichte des Petitions-Ausschusses, ich ersuche daher den Herrn Referenten, zum Vortrage zu schreiten.

Berichterstatter Woitìch. Zufolge des am 16. September vom hohen Reichstage gefaßten Beschlusses wurden von dem Petitions-Ausschusse unmittelbar in die Ausschüsse folgende Petitionen abgegeben, als:

In den Constitutions-Ausschuß: Nr. 907, 921, 922, 932, 960, 967, 826, 303, 412, 413, 488, 489, 490, 563, 538, 539, 573, 352, 417, 318, 376, 551, 683, 546, 474, 654, 183, 523, 198, 207. — In den Entschädigungs-Ausschuß: Nr. 229, 232, 251, 329, 369, 516, 543, 766, 768, 790, 828, 1254, 390, 100, 178, 336, 518, 522, 523, 519, 521, 535, 520, 579, 582, 578, 584, 585, 586, 680, 777, 765, 746, 313, 427, 428, 444, 328, 371, 742, 243, 269, 760, 321, 473, 914, 1056, 950, 951, 1104, 532, 945, 915, 916, 917, 1010, 1012. — An den Finanz-Ausschuß: Nr. 388, 325, 659, 695, 544, 512. — An den Ausschuß für Volkswirthsschaft: Nr. 366, 542, 767, 774, 823, 536, 391, 433, 501, 945, 1102, 1260.

Präs. Ich ersuche die Secretäre der betrefsenden Ausschüsse, diese Acten abholen zu wollen, und zwar bei dem Herrn Berichterstatter Woitìch.

Berichterst. Woitìch. Reichstags-Nr. 351. Die Gemeinde Gams in Steiermark, um Rückstellung eines ihr von der Herrschaft entzogenen Waldes. — An das Ministerium des Innern zur Amtshandlung. (Der Antrag des Petitions-Ausschusses wird angenommen).

Reichstags-Nr. 330. Abg. Carl Königshöfer überreicht einen Entwurf zur neuen Organisation der österreichischen Armee. Ist an das Keiegsministerium zur Benützung abzugeben.

Abg. Dylewski. Ich möchte jedenfalls bitten, daß Abschriften, theils dem Constitutions-, theils dem Ausschusse zur Ausarbeitung des Recrutirungsgesetzes mitgetheilt werden; ich weiß nicht, welcher von den Ausschüssen früher thätig sein wird, und warum man dem Ministerium nicht Vorarbeiten verschaffen soll.

Abg. Motyka. Die Ausschüsse, die hier bestehen, sind in dieser Hinsicht nicht sachkundig, und der Gegenstand wäre daher dem Ministerium zu überliefern, welches denselben durch eine geeignete Commission zu bearbeiten und dann uns vorzulegen hätte.

Abg. Dylewski. Ich erlaube mir, nur noch zu erwiedern, daß, obwohl wir nicht sachverständig sind, wir doch in die Nothwendigkeit kommen werden, darüber zu urtheilen; daher versuchen wir es, uns darüber in den Abtheilungen zu üben.

Abg. Borrosch. Ueberhaupt kommt es hier nicht auf eigentliche kriegswissenschaftliche Ausbildung an, in soferne sie die Praxis betrifft, denn in Betreff der Theorie werden viele Abgeordnete sein, die sich auch mit diesem Zweige des Wissens theoretisch vertraut gemacht haben. Wo es sich aber darum handelt, das stehende Heer in Einklag zu bringen mit der Volksfreiheit, da gibt es eine Menge allgemeiner Begriffe und praktisch anwendbare Maßregeln, welche ganz und gar aus dem Beurtheilungskreise des Kriegsministeriums kommen, wie es bisher der Fall war. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Dylewski.

Abg. Wienkowski. Ich unterstütze den Antrag, damit dieser Vorschlag dem Constitutions-Ausschusse übermittelt werde, zur allfälligen Benützung; denn die Reorganisirung des Kriegsheeres wird einen wesentlichen Bestandtheil der Constitution ausmachen, und das enthält gerade Vorschläge zur Reorganisirung des Kriegsheeres.

Präs. Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Der Antrag des Abg. Dylewski ist ein Zusatz-Antrag zum Antrage der Commission. Ich werde daher den der Commission zur Abstimmung bringen.

Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Petitions-Ausschusses sind: daß der gemachte Vorschlag dem Kriegsministerium zugestellt werde, wollen aufstehen. (Majorität).

Nun kommt der Zusatzantrag des Abg. Dylewski: daß Abschriften dieses Vorschlages sowohl dem Ausschusse, welcher mit der Abfassung eines Recrutirungsgesetzes sich befaßt, als auch dem Constitutions-Ausschusse zugestellt werden. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen ausstehen. (Majorität).

Berichterst. Woitìch. Reichstags-Nr. 297. Johann Koleit, Respicient der k. k. Finanzwache, stationirt zu Wagstadt in Schlesien, appellirt gegen den Machtspruch der ehemaligen Finanz-Verwaltung, bezüglich der dem Finanzwach-Respicienten gesetzwidrig auferlegten Zahlung einer Diensttaxe von 70 fl. 58 2/4 kr. CM. Da dieses Gesuch in das Ressort des Finanzministeriums gehört, so beantragt der Ausschuß, dieses dem Finanzministerium abzutreten.

(Wird angenommen).

Reichstags-Nummer 322, 550, 249, 246, 267, 296, 295, 392, 418, 115, 75, 103. Die Volksschullehrer der Leitmeritzer Diöcesan- und Kreishauptschulen, dann mehrere des Biliner, Melniker und Semiler Schulbezirkes in Böhmen, die Volksschullehrer der Provinz Steiermark, die Volksschullehrer des Jamnitzer Schuldistrictes in Mähren, die des Hausbacher und Kamnitzer Schulb^zirkes in Böhmen. Die Schullehrer des Jägerndorfer Dechanates in Schlesien, die Volksschullehrer des Scheibbser Bezirkes in Oesterreich, das Hauptschullehrer-Personale der Stadt Böhmisch-Leippa, Leitmeritzer Kreises, für sich und einen großen Theil der Lehrer in Böhmen, das Lehrpersonale des Teplitzer Vicariates, Leitmeritzer Kreises in Böhmen, die Volksschullehrer des Zwittauer, Trübauer und Oppatowitzer Decanates in Mähren, die Volksschullehrer und Gehilfen mehrerer Mährischer Schuldistricte, die Schullehrer des Dekanats Maria-Zell in Steiermark, die Schullehrer des Arnauer Vicariats in Böhmen, das Lehrpersonale von 10 Kreisen Böhmens, durch den Lehrer Johann Fiedler, die Schullehrer von Nieder-Oesterreich, die Volksschullehrer des Etschkreises in Tirol, mehrere Landschullehrer Böhmens, die Lehrer des Dechanates Pottenbrunn zu Traismauer im V.O.W.W. — bitten dringendst um eine neue Verfassung des Volksschulwesens, und legen zu diesem Behufe ihre Wünsche, ihre Bitten, Ansichten der hohen Reichsversammlung vor. Da eine Reform des Volksschulwesens als ein Bedürfniß gefühlt wird, und das Ministerium des Unterrichtes mit der neuen Verfassung desselben beschäftiget ist, so sind diese Gesuche sämmtlich dem Ministerium des Unterrichtes zur entsprechenden Würdigung abzutreten.

Präs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?

Abg. Borrosch. Ich bitte, wie lautet der Antrag der Commission? (Wird nochmals vorgelesen.) Ich möchte doch um eine Copie bitten, da, wie voraussichtlich, wir auch einen eigenen Ausschuß für Volksschul- und Erziehungswesen seiner Zeit ernennen werden, wo solche Eingaben ad acta gerathen werden, und wir die Gewißheit haben müssen, daß das davon Brauchbare zu unserer Kenntniß gelangen müsse, und wir wenigstens die Gewißheit zu haben wünschen, daß das, was davon brauchbar ist, zu unserer Kenntniß gekommen sei.

Abg. Zimmer. Ich habe gehört, daß das Ministerium des Unterrichtes neue Pläne über die Einrichtung von Volksschulen, und überhaupt für das ganze Studienwesen verfaßt hat. Es haben aber diese Pläne noch nicht die gesetzliche Sanction erhalten. Ich glaube daher, daß das Unterrichts-Ministerium aufzufordern sei, uns diese Pläne mitzutheilen, und beantrage gleichzeitig, daß aus dem hohen Hause eine Commission zur Berathung für das Unterrichtswesen niedergesetzt werde, welcher die Prüfung der neuen Pläne des Unterrichsministeriums zuzuweisen wären, so wie eben diese Petitionen von den Schullehrern. Ich werde mir erlauben, den Antrag schriftlich einzubringen und bitte darüber abstimmen zu lassen.

Abg. Demel. Ich würde nur gegen den Antrag des Abg. Borrosch bemerken, daß, um unnütze Schreibereien zu vermeiden, bloß angemerkt würde, welche Gesuche, und aus welchem Bezirke an das Unterrichtsministerium abgetreten wurden, um sie seiner Zeit vom Ministerium zu requiriren, daher es nicht nothwendig ist, eine Copie abzufassen. (Borrosch gibt seine Zustimmung.)

Abg. Wiesenauer. Gegen die Bildung eines Ausschusses, wie ihn der Herr Abg. Zimmer beantragt hat, muß ich erwähnen, daß es wohl jetzt besser sei, keine neuen Ausschüsse zu bilden, da unsere Kammer jetzt so wenig complet ist. Ich glaube in dieser Beziehung sollte man wohl warten, bis sie sich ergänzt.

Abg. Peitler. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Zimmer, daß ein eigener Ausschuß für Unterrichts- und Volksschulwesen zusammengesetzt werde, denn das Schulwesen ist eines der wichtigsten Zweige und bildet einen integrirenden Theil unserer Constitution, es gehört nämlich zu den organischen Gesetzen, welche ebenfalls von diesem hohen Hause müssen ausgearbeitet werden. Ich trage daher an, daß dieser Ausschuß nach den Sectionen und Provinzen gebildet werde, der Art, daß Ein Abgeordneter aus jeder Provinz, und Einer aus jeder Section dazu gewählt werde.

Präs. Der Abg. Ziemialkowski hat das Wort.

Abg. Ziemialkowski. Ich glaube, daß es mit der Bildung eines Ausschusses, der allerdings nothwendig sein wird, noch Zeit ist, wir werden früher das Ministerium auffordern, uns diese Pläne vorzulegen. Wir wissen nicht einmal, ob das Ministerium sie bereits fertig hat und wann es sie vorlegen wird. Wenn das Ministerium diese Pläne uns wird vorgelegt haben, dann glaube ich, wird es auch Zeit sein, den Ausschuß zusammenzusetzen zur Prüfung derselben.

Abg. Zimmer. Es wird durchaus nicht schaden, wenn dieser Ausschuß schon gebildet ist, wenn er auch gerade nicht die Pläne schon vorliegen hat. Wir wissen aber, daß das Unterrichtsministerium dieselben bereits veröffentlicht und der Beurtheilung preisgegeben hat. Ich glaube daher, daß man das Unterrichtsministenum auffordern sollte, diesem Ausschusse die Unterrichtspläne baldmöglichst vorlegen zu wollen.

Abg. Anton Kral. Die Verfügungen des Ministeriums sind bloß provisorisch; die Pläne selbst sind noch nicht vollendet.

Präs. Da Niemand mehr das Wort verlangt, so sehe ich die Debatte als geschlossen an. Wünscht der Herr Berichterstatter noch zu sprechen?

Berichterst. Woitìch. Bis 1. November, als Anfang des Schuljahres, wird es nicht leicht möglich sein, die vorgelegten Organisations-Entwürfe zu genehmigen. Werden diese Gesuche dem Ministerium übergeben, so wird es dieselben vielleicht in Würdigung ziehen, und dieselben provisorisch erlassen.

Präs. Die Debatte ist geschlossen. Zu dem Antrage des Petitions Ausschusses, daß die eben vorgetragenen Eingaben dem Ministerium des Unterrichts übermittelt werden, liegen zwei Anträge vor. Der erste ist der des Abg. Borrosch: daß von diesen Eingaben Abschriften zurückbehalten werden.

Abg. Borrosch. Ich subsumire ihn unter den Antrag des Abg. Demel, weil auch dadurch der Zweck erreicht wird.

Präs. Beide Anträge vereinigen sich; ich ersuche daher den Herrn Berichterstatter, diese Eingaben genau anzumerken, für den Fall der Nothwendigkeit, als sie zurückgefordert würden.

Ein weiterer Antrag des Abg. Zimmer liegt vor, welcher lautet: "Ich beantrage, daß eine Commission aus diesem hohen Hause für das Unterrichtswesen zu bilden und das Ministerium aufzufordern sei, demselben den neuen Unterrichtsplan vorzulegen."

Abg. Zimmer. Daß diese Petitionen auch an die betreffende Commission zu überweisen seien. (Bleibt in der Minorität.)

Präs. Es wird demnach der Antrag der Commission selbst zur Abstimmung kommen, nämlich, damit diese vorgelegten Petitionen mit der Aufzeichnung der Nummern derselben für den Fall der Nothwendigkeit, wenn sie requirirt werden, an das Ministerium übermittelt werden. (Wird angenommen.)

Berichterst. Woitìch. Die Schullehrer, Mathias Bürger und Thomas Jungwirth, bitten um Erhöhung ihres Schullehrergehaltes. Dieses findet die nämliche Erledigung, wie die frühere Petition. (Dieser Antrag des Petitions-Ausschusses wird angenommen.)

Johann Kwiech, aus Karthaus in Böhmen, überreicht einen Antrag über die Dringlichkeit der Einführung von Ackerbau- und Industrieschulen. Wird dem Ministerium zur Erledigung abgetreten.

Präs. Es wird die Bemerkung gemacht, daß die vom Abg. Demel gemachte Bemerkung auch auf dieses Gesuch angewendet werde. (Der Antrag des Petitions-Ausschusses wird mit Rücksicht auf diese Bemerkung angenommen.)

Berichterst. Woitìch. Diese Eingabe hat das Nr. 463. - Reichstags-Nr. 498. Die evangelischen Volksschullehrer in Schlesien bitten um gewogene Würdigung der in ihrem Gesuche angeführten Gründe um Verbesserung ihrer Lage. (Findet dieselbe Erledigung.) Nr. 572. Die Bezirksobrigkeit in Untersteier, Grätzer Kreises, überreicht den Recurs der Wirthe bezüglich der Herabsetzung des Verzehrungssteuer-Tarifes. Wird dem Ministerinm der Finanzen überwiesen.

Abg. Dylewski. Ich bitte, meinen Antrag zu berücksichtigen.

Präs. Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Ausschusses stimmen, mit dem Bemerken, daß eine


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