von hier entfernt habenden Vertreter zur Rückkchr bewegen, was sie mir auch zusicherten, indem ich meinerseits die feierlichste Versicherung gab, daß keiner von ihnen nur das Mindeste hier zu besorgen habe. Jetzt an die Wahlorte zu schreiben, würde mir wie eine Art von Anklage erscheinen. Eben deßwegen habe ich auch letzthin den Namensaufruf abgelehnt, weil es scheinen würde, als wollten wir uns eine Art von Lob ertheilen und die anderen bei ihren Wählern verdächtigen.
Abg. Herzig. Ich ziehe meinen Antrag zurück.
Abg. Dylewski. Ich frage den Vorstand des Constitutions-Ausschusses ob in diesem Ausschusse bereits die Berichte: statt er für die Sectionen gewählt worden sind, damit Morgen um 9 Uhr in aller Ordnung diese Berathung stattfinden kann.
Abg. Feifalik. Die Wahl wurde vorgenommen und die Anzeige dem Herrn Vorstande übergeben.
Vice-Präs. Der Secretär wird die Namen sogleich mittheilen.
Abg. Umlauft. In Bezug auf den eben in Verhandlung genommenen Gegenstand, nämlich die Frage: wie die Aufforderung zur Rückkehr an die abwesenden Deputirten ihnen mitgetheilt werden soll, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß sämmtliche gestern über den Antrag des Herrn Abg. Borrosch gefaßten Beschlüsse als ein Ganzes speciell in allen Zeitungen kundgemacht werden sollen, worunter auch der Beschluß als der letzte erscheint, daß alle abwesenden Mitglieder zur Rückkehr aufgefordert werden. Dieß glaube ich, wird der beste Weg seyn, um mit der größten Oeffentlichkeit in dieser Sache zu verfahren, Niemanden zu verdächtigen und unseren Zweck auf das sicherste zu erreichen.
Vice-Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß das Vorstands-Bureau diesem Wunsche bereits nachgekommen ist, nachdem dieß beantragt und heute eingeleitet wurde, sogar in Hinsicht auf die Uebersetzung.
Abg. Umlauft. Es wird also das Ganze in den fünf Puncten erscheinen, als besonderer Beschluß des Reichstages. Ich habe mich eben vorhin darauf berufen, indem ich glaube, es sei ein Beschluß, aber ich glaube es ist mir widersprochen worden.
Vice-Präs. Ich wollte nur die Frage in Anregung bringen, ob eine specielle Aufforderung an die Deputirten ergehen solle, indessen ist die Sache bereits erlediget.
Abg. Umlauft. Ich würde mir noch einen Antrag zu stellen erlauben; man wolle es mir durchaus nicht als eine Unbescheidenheit auslegen, daß ich einen erst vor zwei Tagen, glaube ich, hier zur Sprache gebrachten Gegenstand abermals anrege; es geschieht aus Anlaß des uns im Druckwege zugekommenen Einschreitens des Nationalgarde-Verwaltungsrathes an den hohen Reichstag.
Ich habe vor zwei Tagen den Antrag: ein definitives Nationalgarde-Gesetz vom Reichstage aus zu erlassen, auf die Veraussetzung gegründet, daß der Entwurf eines solchen Gesetzes bereits vorhanden sei. Damals hat der Herr Minister erwiedert, es wäre ein solcher Entwurf nicht vollkommen berathen, sondern eben in Berathung. Nun hat sich aus der vorgelegten Eingabe des Verwaltungsrathes ergeben, daß dem Verwaltungsrathe allerdings ein solches Organisirungs-Gesetz vorliege, und der Verwaltungsrath selber stelle den Antrag, daß im Drange der Rücksichten, welche gewiß Niemand aus der Versammlung verkennt, mit Rücksicht auf den Umstand, den der Herr Abg. Borrosch so hochherzig ausgesprochen hat: daß es allen Deputirten des Reichstages zur Pflicht, zur hohen, heiligen Pflicht sei, mit der Bevölkerung Wiens, welche in der Aufopferung für die Freiheit das Ungeheure gethan, zu stehen oder zu fallen. Ich halte es für meine dringlichste Pflicht, dieser Bitte des Verwaltungsrathes, welcher gewiß am besten wissen muß, was der Organisirung der Nationalgarde nützen könne, Raum und Folge zu geben, um zu beschließen, diesen Entwurf, welcher bereits fertig und von sachverständigen Männern verfaßt ist, augenblicklich in Berathung zu nehmen, oder das hohe Ministerium zu ermächtigen, dieses Organisirungs-Gesetz provisorisch kund zu machen als organisches Statut, nach welchem die Nationalgarde unverzüglich zu organisiren sei. Ich bitte diesen Antrag zur Berathung zu bringen.
Vice-Präs. Ich ersuche ihn schriftlich vorzulegen.
Abg. Borrosch. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Umlauft in seiner letzten Hälfte, nämlich — ohne erst die Zeit mit Berathungen zu verlieren, die mir hier um so unnützer erscheinen, weil es doch nur ein provisorisches Gesetz ist, und weil endlich in diesem Momente auf das eigentliche Organische eines Nationalgarde-Gesetzes, in so fern es einen Bestandtheil der Constitution bilden wird, ohnehin nicht eingegangen werden kann — das Ministerium aufzufordern, es alsogleich als provisorisches Gesetz zu proclamiren.
Abg. Violand. Dieses provisorische Nationalgarde-Gesetz, welches dem Reichstage vorgelegt worden seyn soll, ist mir noch gar nicht bekannt. Ich zweifle nicht daran, daß es sehr gut sei; es ist möglich, daß dessen ungeachtet immerhin einige Puncte vorkommen, die nicht mit unseren Ansichten übereinstimmen könnten. Ich würde demnach das Ganze der Beurtheilung des Ministeriums überlassen und es auffordern, ein provisorisches Nationalgarde-Gesetz zu erlassen. Findet es das Ministerium im Einvernehmen mit dem Ausschusse, welchen die hohe Versammlung niedergesetzt hat, zweckmäßig für die Gegenwart, so möge es dasselbe erlassen.
Abg. Löhner. Ich kann nur dem Antrage des Abg. Umlauft in der zweiten Hälfte, sowie dem Abg. Borrosch beistimmen. Ich bin der Meinung, daß die hohe Reichsversammlung nichts in die Hand nehmen darf, was nicht vollendet aus ihrer Hand käme. Es ist besser, die hohe Versammlung geht darauf ein, daß in Betreff der jetzigen Umstände der Nothwendigkeit, durch ein Gesetz die Nationalgarde Wiens und des ganzen Landes vor dem ihr drohenden Zerfalle gesichert werde, daß das Ministerium so handle, wie in allen constitutionellen, allen freien Ländern die Männer zu handeln angewiesen sind, — nämlich wenn ein Gesetz durch die gesetzgebende Versammlung im gehörigen Wege sanctioniren zu lassen nicht möglich ist, daß in diesem Falle, wie es überall besteht, sie thun, was ihres Amtes ist, nämlich provisorische Maßregeln zu erlassen. Ich bin demnach der Meinung, daß wir besser thun, wir lassen das Gesetz, wie es vom Verwaltungsrathe ausgearbeitet ist, nach den Erfahrungen, die dieser Verwaltungsrath zu machen Gelegenheit hatte, als provisorisches Reglement gelten, damit es so wenigstens für den Augenblick ein Zusammenhalt, ein organisches Bindemittel für die Nationalgarde wäre. Ich halte das für besser, als daß wir es in unsere eigene Berathung nehmen und die Zeit verlieren; denn ehe wir flüchtig berathen, thun wir besser, gar nicht zu berathen. Der Reichstag würde sich dadurch um seine Würde, um seinen Nimbus bringen, wenn er eine flüchtige Berathung vornehmen wollte, und sich damit auch darauf einlassen würde, daß nach der Erfahrung sich dann zeigte, wie flüchtig diese Berathung war. Da thut der Reichstag besser, er gibt gar nicht seine Hand dazu her. Darum trage ich an, es dem Ministerium zu überlassen, nachdem von dem Verwaltungsrathe gleichfalls ein Entwurf an den Reichstag zur Berathung vorgelegt wurde, eine provisorische Organisation der Nationalgarde zu veröffentlichen.
Abg. Borrosch. Ich erlaube mir dem, was der Herr Abgeordnete für Saatz gesagt hat, nur noch beizufügen, daß der Reichstag erwägen wolle, es handle sich hier nicht um ein Reichs-Nationalgarde-Gesetz, sondern nur um ein Nationalgarde-Gesetz für die Hauptstadt des Reiches,— bis jetzt also ein Local-Gesetz, welches wir ohne vorhergegangene Abfassung der Gemeinde-Ordnung und der Constitutions-Urkunde, wovon es einen wesentlichen Bestandtheil bilden wird, gar nicht auszuarbeiten vermögen. Nun ist aber hier kein competenterer Richter als der Verwaltungsrath, über alles das, was die Erfahrung gerade in Wien als zweckmäßig herausstellen werde. Allein wir dürfen nicht glauben, daß unser Nationalgarde-Gesetz in allen seinen Paragraphen, in allen seinen Einzelnheiten dann ein für alle Orte, für alle großen und kleinen Städte ausführbares, also giltiges seyn werde. Die innere Lebenskraft der Gesetze besteht wohl darin, daß sie im buchstäblichen Laute angewendet werden, demungeachtet stellen sich durch die verschiedenen Bedürfnisse zugleich Usancen heraus, die die genaueste Beherzigung beanspruchen. Dem wünschte ich nicht vorgegriffen zu sehen; aber bei einer so dringenden Motivirung, welche der Abg. Umlauft für die zweite Hälfte ausgesprochen hat, diesem Gesetze Geltung zu verschaffen, bin ich der Ansicht, es könne der hohe Reichstag demselben einen moralischen Werth mehr verleihen.
Abg. Fischhof. Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Entwurf des Nationalgarde-Gesetzes als Ganzes provisorisch nicht angenommen werden kann, denn es liegen gewisse Bestimmungen darin, die schon ihrer Natur nach nicht provisorisch seyn können , als z. B. die Bestimmungen: wer die Kosten der Bewaffnung zu tragen hätte, ob der Staat oder die Gemeinde, und andere Bestimmungen mehr. Unverzüglich muß derjenige Theil promulgirt werden, welcher die Disciplin und die Regelung der Nationalgarde zum Zwecke hat, und diese Regelung sollte durch den Finanzminister unverzüglich promulgirt werden.
Abg. Thinnfeld. Ich finde es auch sehr notwendig, daß ein Nationalgarde-Gesetz für Wien so bald als möglich promulgirt werde, wie der Herr Abg. Fischhof gesagt hat; es ist aber auch nothwendig, daß für die größeren Provinzial-Städte, wo die Nationalgarde bereits organisirt ist, wo die Ruhe der Stadt auf ihnen beruht, daß auch diese mit einem solchen Nationalgarde-Gesetze bedacht werden. Wenn das, was für Wien erlassen werden soll, für die Provinzen nicht passen sollte, so wäre es doch gewiß gut, das Ministerium aufzufordern, sogleich das heraus zu nehmen, was für andere Städte tauglich ist; es könnte das Ministerium im Einverständnisse mit den Nationalgarde-Verwaltungsräthen der größeren Provinzial-Städte dieß berathen und auch den Provinzen ein solches provisorisches Nationalgarde-Gesetz herausgeben. Es ist eben so nothwendig, daß die Provinzen durch ein Nationalgarde-Gesetz in der Ruhe und Ordnung gesichert werden, wie dieß in Wien der Fall ist.
Abg. Königshofer. Ich habe zu bemerken, daß bereits vor mehreren Monaten von dem Ministerium des Innern der Auftrag ertheilt wurde, ein solches Provinzialgarde-Gesetz zu schaffen. Der Entwurf wurde von dem Ministerium des Innern vorgelegt, und ich selbst hatte die Ehre in der Hauptstadt der Provinz Steiermark der Berathung über diesen Entwurf beigezogen zu werden. Derselbe wurde auch baldigst mit einigen Verbesserungen dem Ministerium vorgelegt. Es wird also gar nicht schwer seyn, so wie von Steiermark auch den übrigen Provinzen dem Ministerium derlei Entwürfe vorlegen zu lassen, damit sie revidirt und allgemein im Ganzen zusammengezogen würden.
Abg. Pillersdorff. Ich ergreife das Wort, um die gemachte Bemerkung meines Vorredners vollkommen zu bestätigen. Es war eines der ersten Bedürfnisse, ein Nationalgarde-Gesetz zu entwerfen, und es allen Verhältnissen anzupassen. Es war auch eine der ersten Aufgaben, welches sich das Ministerium gestellt hat, daß man erkannte, daß es unmöglich sei, ein vollständiges Gesetz zu entwerfen, ohne die Erfahrungen darüber zu Rathe zu ziehen, nicht nur die Erfahrungen in Wien, sondern auch in den übrigen Provinzen; und man hat sich dahin geeint, nur die Grundzüge festzustellen und dieselben zugleich in Anwendung zu bringen; es wurde beschlossen, sie allen Provinzen mitzutheilen, damit sie, wenn auch unter dem irrigen Namen "provisorisch" als Grundbestimmungen gelten. Es ist bereits ein Gardegesetz entworfen und sind Aeußerungen darüber eingelangt,— das dürfte das seyn, was so eben bemerkt wurde, und zur vollständigen Zusammenstellung eines Gesetzes für die Nationalgarde dienen soll. Ich habe das Wort nur genommen, um den Antrag einiger Redner dahin zu unterstützen, daß das, was bereits als provisorisches Gesetz besteht, auch für die Provinzen Geltung haben kann, wobei auch immerhin solche einzelne Modificationen in diesem Gesetze Anwendung finden können.
Präs. Verlangt noch Jemand das Wort?
Abg. Lasser. Ich kann den Antrag des Abgeordneten für Leitmeritz nur mit der Beschränkung unterstützen, welche von den Abg. Borrosch und Fischbof ausgesprochen worden sind, nämlich: daß das Ministeriums aufgefordert und ermächtiget werde, einen Theil, und zwar jenen, welcher die Disciplin, den Wachtdienst und das Erscheinen der Nationalgarde betrifft, als provisorisches Nationalgarde-Reglement vorzugsweise für Wien ins Leben zu rufen. Der Grund hievon ist die Dringlichkeit der Verhältnisse; darin liegt zugleich die Motivirung der Beschränkung, für die ich mich im Einklange mit dem Abg. Borrosch ausspreche. Was die Kundmachung ähnlicher Theile eines Nationalgarde-Reglements in anderen Theilen des Reiches und anderen Hauptstädten betrifft, so könnte man, als in den Ressort des Ministeriums gehörig, es ermächtigen, nach seinem Ermessen dabei vorzugehen, obwohl ich glaube, daß dort die Verhältnisse nicht obwalten, welche uns bestimmen, dem Ministerium die Aufforderung zugehen zu lassen. Wenn übrigens der Abgeordnete für Korneuburg den Antrag dahin zu motiviren glaubt, daß das Ministerium den Entwurf neuerdings berathen soll, so mache ich nebstdem, was von anderer Seite geltend gemacht wurde, noch auf die praktische Folge aufmerksam, daß soweit mir der betreffende Entwurf zu Gesicht gekommen ist, er ziemlich voluminös ist, und der permanente Ausschuß dürfte in diesem Momente durchaus nicht in der Lage seyn, in Berathung der einzelnen Paragraphe auch nur im Einzelnen mit dem Ministerium einzugehen, sondern ich glaube, daß eher das Ministerium jenen Theil in besondere Rücksicht nimmt, den es für die Dringlichkeit der Umstände erforderlich erachtet.
Abg. Sidon. Ich trage darauf an, daß in diesem Nationalgarde-Gesetze das Verhältniß zwischen Bürgerwehr und Nationalgarde aufgenommen werde, weil ich wohl weiß, das Mißverhältnisse zwischen beiden in den Provinzen obwalten.
Vice-Präs. Wolle der Herr Abgeordnete diesen Antrag hier schriftlich einbringen. Abg. Umlauft hat das Wort.
Abg. Umlauft. Ich verzichte den Augenblick auf das Wort.
Abg. Lasser. Ich habe heute Einsicht genommen in den Entwurf, der vorliegt, und der als derjenige Entwurf bezeichnet wurde, der aus der Berathung des Verwaltungsrathes hervorgegangen seyn soll. Ich will nur in Betreff des von einem Abgeordneten angeregten Bedenkens beifügen, daß in diesem Entwurfe der Grundsatz der Einheit der Volkswehr ausgesprochen ist.
Abg. Borrosch. Gegen den zuletzt gestellten Antrag erlaube ich mir zu bemerken, daß wir sorgsam Alles zu vermeiden haben, was irgend eine Spaltung hervorzurufen geeignet wäre, und das scheint mir namentlich der Fall, wenn wir jetzt in die früher sogenannt privilegirt gewesenen Bürger-Corps und in ihre Stellung zur Nationalgarde, namentlich in den Provinzen, eingehen. Ich bitte daher nochmal, es für Wien umsomehr beschränkt seyn zu lassen, da beinahe in jeder Provinz dieses provisorische Gesetz bereits organisch durch das Leben selber, durch die Erfahrung zu etwas ganz anderem sich herausgebildet hat, als der ursprüngliche Entwurf war. Dann werden wir bei Berathun, des Reichs-Nationalgarde-Gesetzes ohnehin verpflichtet seyn, die in den verschiedenen Provinzen gemachten Erfahrungen als Schatz für unsere Debatte zu benützen. Ich bitte sich nicht zu zersplittern, sondern, was dringend Noth thut, und was hier namentlich local gleich zu verfügen ist, dadurch nicht zu einem Gegenstande von Zerwürfnissen unter den Provinzen werden zu lassen.
Abg. Sidon. Ich nehme meinen Antrag zurück.
(Der Antrag auf Schluß der Debatte wird unterstützt und angenommen.)
Vice-Präs. Als Redner sind noch vorgemerkt: die Abg. Umlauft, Watzel und Nadler.
Abg. Umlauft. Die hier von den verschiedenen verehrten Vorrednern gebrachten Gründe haben mich vollkommen überzeugt, daß es allerdings das Zweckmäßigste seyn wird, den Herrn Minister zur sogleichen Kundmachung desjenigen Theiles des Organisationsentwurfes zu ermächtigen, welcher das Reglement für die Nationalgarde enthält. Es versteht sich natürlich von selbst, daß er dazu ermächtiget werde, mit jenen Aenderungen, welche er für zweckmäßig erachten wird.
Was den zweiten Theil der angeregten Frage betrifft, nämlich die Entwerfung eines Gesetzes auch für die Provinzial-Nationalgarde, so würde ich mir den weiteren Antrag erlauben: daß in dieser Beziehung der Herr Minister aufgefordert werde, seinem bereits vor zwei Tagen gegebenen Versprechen gemäß den im Ministerrathe in Berathung gekommenen Nationalgarde-Gesetzentwurf so schnell als möglich der Berathung des hohen Reichstages zu unterziehen, worauf sodann das provisorisch zu erlassende Gesetz endlich bei Gelegenheit des Constitutionswerkes in Berathung und Effectuirung komme.
Abg. Watzel. Als eines der dringendsten Bedürfnisse für die auf dem Lande bestehende Nationalgarde erscheint die Bewaffnung. Diese ist überall noch immer sehr mangelhaft, mehrere Landleute haben zwar aus ärarischen Magazinen Waffen erhalten, aber die meisten waren nicht so glücklich, trotz aller ihrer Mühe, und auch selbst aller ihrer Opfer, sich Waffen zu verschaffen, welche nirgends zu haben sind.
Es ist mir zu diesem Behufe auch eine Petition aus meinem Wahlbezirke zugekommen, welche ich daher auf den Tisch des Hauses niederzulegen die Ehre habe. Ich bitte den Petitionsausschuß dieselbe in Betracht zu ziehen, und demgemäß eine günstige Gewährung zu verleihen.
Vice-Präs. Der Abg. Nadler.
Abg. Nadler. Das Nationalgarde-Gesetz ist eines der dringendsten Gesetze und gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Reichstages. Ich schließe mich der Meinung des Abg. Borrosch an. Es existiren hier in Wien, vorzüglich aber in Böhmen, uralte bewaffnete Corps, die vielleicht theilweise verschiedene Meinungen haben, besondere Privilegien genießen. Es dürften manche Wünsche laut werden, so daß es vielleicht keine so leichte Sache wäre, ihnen nachzukommen. Ich glaube daher, wir können nichts Besseres thun, um unsere Kräfte nicht zu zersplittern. Das Ministerium hat auch aus meinem Wahlbezirke eine ähnliche Petition vorliegen.
Vice-Präs. Ich bitte, wünscht der Herr Minister zu sprechen?
Finanzminister Krauß. Es handelt sich um zwei Gegenstände: erstens um das Nationalgarde-Gesetz für Wien und dann für die Provinzen. Das dringendste ist das Gesetz für Wien; ich habe die Ehre gehabt, bereits vorgestern zu bemerken, daß darüber Berathungen eingeleitet worden sind. So viel es unter diesen Umständen möglich war, ist auch die Berathung begonnnen worden. Ich muß mich der Ansicht des Abg. Borrosch anschließen, daß in diesem Nationalgarde-Gesetze zwei wesentlich verschiedene Bestandtheile zu unterscheiden sind: jener, welcher von den Grundgesetzen und der Constitution abhängen wird, und der zweite Theil die Disciplinar-Bestimmungen.
Ich halte es nicht für möglich, daß man jetzt ein umfassendes Nationalgarde-Gesetz hinausgebe, wohl aber scheint das Dringendste zu seyn, die Disciplinar-Verfügungen in Ordnung zu bringen, und nach den Erfahrungen, die man seit Monaten zu machen Gelegenheit hatte, zu bestimmen. In dieser Richtung sind auch die Berathungen begonnen worden, und ich hoffe in Kurzem dem hohen Hause die Anzeige erstatten zu können. Ich fühle mich sehr geehrt, vom hohen Hause ermächtiget zu seyn, eine solche Verfügung provisorisch zu erlassen, ich muß aber bemerken, daß ich nur in soferne darauf eingehen kann, als ich es verantworten kann, das heißt, in soferne es mit meiner Ueberzeugung übereinstimmt.
Den zweiten Gegenstand bildet das Nationalgarde-Gesetz für die Provinzen. Dieser Gegenstand ist noch weit ausgedehnter, aber ich werde ihn auch nicht aus den Augen verlieren, und ich hoffe, daß er bei derselben Commission, welche den ersteren in Berathung zieht, auch dießmal an die Reihe kommt, und zwar aus demselben Gesichtspuncte, und auch Alles bei Seite gelassen wird, was diese an sich so schwierige Aufgabe noch mehr verwickeln und vorzüglich auch neue Zerwürfnisse zwischen der National- und Bürgergarde hervorrufen könnte.
Vice-Präs. Es liegt zum Antrage des Herrn Abg. Umlauft, welcher aus zwei Absätzen besteht, ein Verbesserungs- und ein Zusatzantrag vor. Der Antrag des Abg. Umlauft lautet:
"Ich stelle den Antrag, der hohe Reichstag wolle beschließen, daß der von dem Verwaltungsrathe der Wiener Nationalgarde vollendete Entwurf eines Organisirungs-Gesetzes in Berathung zu nehmen, oder das hohe Ministerium zu ermächtigen sei, dieses Gesetz als provisorisch sogleich kund zu machen."
Ich werde mir erlauben, die Unterstützungsfrage zum ersten Puncte zu stellen.
Abg. Borrosch. Der Herr Antragsteller hat wohl nur übersehen, das er sich selbst angeschlossen hat, daß bloß die zweite Hälfte beibehalten wird. (Umlauft nimmt den ersten Punct zurück.)
Vice-Präs. Es erübrigt nun die Unterstützung hinsichtlich der zweiten Frage: daß das Ministerium ermächtiget werde, den vom Verwaltungsrathe der Wiener Nationalgarde vollendeten Entwurf des Nationalgarde-Gesetzes als provisorisches Gesetz kund zu machen. (Der Antrag wird unterstützt.)
Es liegt zu diesem Antrage noch der Verbesserungsantrag des Abg. Fischhof vor, welcher lautet: "Der Reichstag wolle beschließen, daß derjenige Theil des Nationalgarde-Gesetzentwurfes, welcher die Disciplin und den Dienst der Nationalgarde regelt, unverzüglich von dem Ministerium des Innern als provisorisches Statut promulgirt werden möge." (Dieser Antrag wird zahlreich unterstützt.)
Es liegt noch ein Antrag vor, den ich aber als einen Zusatzantrag und nicht als einen Verbesserungsantrag ansehe, es ist der Antrag des Abg. Thinnfeld, welcher lautet:
"Der Reichstag möge das Ministerium auffordern, auch für die Provinzen ein provisoriches Nationalgarde-Gesetz mit Zuhilfenahme der Anträge anfertigen zu lassen und zu promulgiren."
Ich erlaube mir, vor Allem den Verbesserungs-Antrag des Abg. Fischhof zur Abstimmung zu bringen.
Abg. Fischhof. Ich bitte aber früher noch beizufügen: "für Wien." (Wird berichtiget.)
Vice-Präs. Ich werde demnach den Verbesserungsantrag des Abg. Fischhof zur Abstimmung bringen. Er lautet:
"Der hohe Reichstag möge beschließen: Derjenige Theil des Nationalgarde-Gesetzentwurfes, welcher die Disciplin und den Dienst in der Nationalgarde regelt, möge unverzüglich vom Ministenum des Innern als provisorisches Statut für Wien promulgirt werden."
Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, mögen aufstehen. (Wird einstimmig angenommen.)
Der Antrag des Abg. Umlauft ist dadurch beseitigt. Es erübriget nur noch der Zusatzantrag des Abg. Thinnfeld; er lautet: "Der Reichstag möge das Ministerium auffordern, auch für die Provinzen ein provisorisches Nationalgarde-Gesetz mit Zuhilfnahme der von den Provinzen bereits eingelangten Anträge bald möglichst anfertigen zu lassen und zu publiciren." (Majorität dafür.)
Ueber Anfrage des Abg. Dylewski werde ich mir erlauben den Bericht des Constitutions-Ausschusses vorzulesen, bezüglich der heute vor sich gegangenen Wahl. Er lautet: "Als Stellvertreter der Referenten der Grundrechte sind gewählt worden für die sechste Abtheilung: Krainz, für die neunte: Ziemialkowski. Vom Constitutions-Ausschusse sind mehrere Mitglieder, deren einige auch zu Referenten der Grundrechte bestimmt worden sind, in den Ausschuß zur Wahrung der Ordnung und Sicherheit gewählt worden. Aus dem Gouvernement Niederösterreich die Abg. Violand und Goldmark, aus Mähren der Abg. Mayer, aus Illirien Kautschitsch und Ambrosch. Da durch diesen Umstand der Constitutions-Ausschuß unvollzählig ist, wären in den Ausschuß für Ordnung und Sicherheit statt jener Abgeordneten andere zu wählen."
Abg. Lasser. Ich würde glauben, daß dieser Punct sich dadurch beheben würde, daß der Constitutions-Ausschuß vor der Hand keine Vollberathung mehr halten werde.
Abg. Feifalik. Es sind unter jenen Herren Deputirten, welche in den Ausschuß zur Wahrung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit gewählt worden sind, auch zwei oder wenigstens ihrer drei Mitglieder des Constitutions-Ausschusses begriffen, die bereits zu Referenten gewählt sind, nämlich die Herren Mayer, Kautschitsch und Lasser; beide, dieser Functionen, nämlich die Beiwohnung dieser Deputirten in dem Ausschusse für Ordnung, Ruhe und Sicherheit, und zugleich als Referenten der Grundrechte in den Abtheilungen lassen sich schlechterdings nicht vereinen; entweder müssen sie das Referiren in den Abtheilungen aufgeben, oder aber sie müssen aus dem Ausschusse zur Wahrung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit ausscheiden. Das Erste würde ich aus dem Grunde für bedenklich halten, weil die Referenten des Constitutions-Ausschusses sich verpflichtet haben, sich durch das Einsehen der Protokolle gewissenhaft auf den Vortrag in den Abtheilungen vorzubereiten. Würden nun statt ihrer andere Referenten gewählt, so müßten sie sich ebenfalls erst auf die Referate vorbereiten, und es würde der Vortrag über die Grundrechte dadurch in den Abtheilungen verzögert werden.
Aus diesem Grunde habe ich, von einem der Herren Mitglieder des Constitutions-Ausschusses auf diesen Umstand aufmerksam gemacht, es für meine Pflicht erachtet, diesen Umstand der hohen Versammlung anzuzeigen und meinen Antrag zu stellen.
Vice-Präs. Es sind richtig die Herren Abg. Meyer, Kautschitsch und Lasser Referenten. Ich würde mir erlauben, statt dieser Herren andere Herren vorzuschlagen.
Abg. Ziemialkowski. Wenn ich recht verstanden habe, so geht der Antrag des Constitutions-Ausschusses dahin, daß diejenigen Herren, nämlich: Lasser, Kautschitsch und Meyer, die als Referenten in den Abtheilungen, und zugleich sich auch in der permanenten Commission befinden, aus dieser letzteren Commission ausgeschieden werden, deßhalb weil es schwer seyn würde, andere Referenten statt ihrer zu wählen. Ich glaube, daß wider ihren Willen sie nicht aus der permanenten Commission ausgeschieden werden dürfen; sie sind hier ebenfalls an ihrem Orte, durch das Vertrauen der hohen Kammer dahin gesendet; und da sie dadurch verhindert sind, zugleich auch als Referenten in den Abtheilungen aufzutreten, beantrage ich, daß statt ihrer andere Referenten gewählt würden, die sich dann wohl dieser Mühe unterziehen werden. Würde man den Antrag, den der Vorstand des Constitutious-Ausschusses gestellt hat, annehmen, würde weiter zu folgern seyn, daß der Herr Vice-Präsident seinen Stuhl verlasse, weil ich an seine Stelle gewählt bin, da er nicht Referent seyn kann.
Abg. Borrosch. Ich muß auch das, was der geehrte Herr Redner bemerkte, unterstützen; wir haben in den jetzt sehr wichtigen Ausschuß bezüglich der Wahrung der Sicherheit und Ordnung gerade jene Männer gewählt, welche in dieser Beziehung unser Vertrauen, namentlich in Hinsicht der Orts- und Personalkenntniß besitzen, daher sie nicht so leicht ersetzbar wären. Endlich gilt es auch für diesen Ausschuß ganz ebenso, weil ein Anderer sich erst hineinfinden, und die Fäden, die für ihn gleichsam abgerissen sind, neu anknüpfen müßte. Also es wird jedenfalls viel leichter seyn, daß ein anderer Referent für die Abtheilungen die kleine Mühe der Nachlesung der Protokolle übernehme und sich mit diesen Herren gesprächsweise verständige, als wenn wir auf die Art Störungen in den jetzt allerwichtigsten Ausschuß bringen.
Vice-Präs. Der Herr Abg. Fischhof wird eine eben eingelaufene telegraphische Mittheilung vortragen.
Abg. Fischhof. Es hat sich das Gerücht verbreitet, daß Seine Majestät in Olmütz angekommen wären, um sich nach Prag zu begeben; der Herr Minister hat mittelst Telegraphen bei dem Kreishauptmanne in Olmütz angefragt, ob sich das bestätige, —darauf folgie die Antwort:
"Seine Majestät ist nicht in Olmütz angekommen, und es ist auch nicht bekannt, daß seine Majestät herkommen soll."
Abg. Lasser. Ich habe nur noch beizufügen, daß die Stelle eines Referenten für die Grundrechte in den Abtheilungen nicht so absolut unvereinbar ist mit dem Beisitze in dem permanenten Ausschusse. Dieser hat, um seinen einzelnen Mitgliedern, welche bereits durch zwei Tage und Nächte fortwährend angestrengt waren, theilweise Muße zur Erholung zu gönnen, sich der Art constituirt, daß der Dienst von acht zu acht Stunden wechselt. Es kann daher für ein Mitglied, dem beide Aufgaben obliegen, wohl leicht möglich gemacht werden, ihnen zu genügen.
Abg. Umlauft. Die eben vorgebrachten Gründe des Abg. Lasser glaube ich widerlegen zu können; denn diejenigen Herren, welche eben eine Nachtwache durchgemacht haben, dürften schwerlich dazu geeignet seyn, gleich am Morgen abermals in den Abtheilungen zu erscheinen, um das Referat zu beginnen. Ich glaube, die Rücksicht dürfte man den anstrengenden Aufopferungen im Ausschusse gewiß zu Gute halten. Ich trage auf den Schluß der Debatte an. (Wird angenommen.)
Abg. Feifalik. Ich glaube, es kommt hier wesentlich auf die Erklärung der bezüglichen Deputirten, welche zugleich Referenten der Grundrechte sind, an, ob sie beiden Aufgaben, die ihnen zu Theil geworden sind, sich gewachsen fühlen, nämlich zeitweise in dem Ausschusse zur Wahrung der Ordnung und Sicherheit, und theilweise als Referenten in den Abtheilungen zu fungiren. Hierüber liegt bereits die Erklärung des Abg. Lasser vor, und da sich keine Stimme dagegen, welche jenem gleichgestellt sind, erhoben hat, so halte ich die Sache für erlediget, und ziehe meinen Antrag zurück.
Vice-Präs. Wenn auch die hohe Kammer diese Angelegenheit als erlediget ansieht, so bitte ich es durch Aufstehen kund zu geben. (Geschieht.) Ist erlediget. Also Herr Abg. Ziemialkowski ziehen auch Ihren Antrag zurück? (Geschieht.)
Vice-Präs. Ich werde mir erlauben, noch ein rückständiges Protokoll vorlesen zu lassen, und ersuche den Herrn Schriftführer es zu thun.
(Schriftf. Cavalcabó, liest das Protokoll vom 5. October.)
Vice-Präs. Wünscht Jemand noch das Wort zu nehmen?
Ein Abg. Ich bitte, es heißt in dem Protokoll, daß ich den Antrag gestellt habe, ein neues Steuerregister soll eingeführt werden. Ein Steuerregister kann man alle Monate ändern, ich habe aber angetragen auf ein neues Steuersystem.
Schriftf. Cavalcabó. Ich erlaube mir zu bemerken, daß dieses Wort ausdrücklich in dem Antrage steht. Ich könnte den Antrag zeigen, es heißt darin: "Register." Es ist mir zwar selber aufgefallen, aber ich habe mich wortgetreu an den Inhalt gehalten. Sie wünschen also statt "Steuerregister" "Steuer-System" zu setzen? (Ja.)
Vice-Präs. Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand.) Diejenigen Herren, welche mit der Fassung dieses Protokolles einverstanden sind, wollen aufstehen (Geschieht.) Ist angenommen.
Nachdem nichts Weiteres zur Verhandlung vorliegt, so würde ich mir erlauben, da ohnehin der permanente Ausschuß die ganze Nacht seinen Pflichten obliegen wird, und mit Bezugnahme auf den Beschluß über den Antrag des Abg. Langie, daß auf ein allfälliges Allarmzeichen wir uns zu versammeln haben, zu beantragen, daß sich die Herren morgen um 9 Uhr in den Sectionen einfinden, behufs der Berathung der Grundrechte, wobei ich Sie noch bitte, sich recht zahlreich einfinden zu wollen, damit, wenn wir etwas in Vollberathung zu nehmen haben sollten, wir uns herüber begeben könnten.
Abg. Sidon. Für die dritte Abtheilung haben wir noch keine Localitäten. (Ja!)
Vice-Präs. Ich bitte sich nur an die Ordner zu wenden.
(Schluß der Sitzung um 8 Uhr Abends.)