Nedìle 8. øíjna 1848

gebeten hat. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, wollen aufstehen. (Majorität.)

Jetzt erübrigt nur noch der Antrag der Commission. (Liest den amendirten Commissionsantrag nochmals vor.)

Diejenigen Herren, welche mit dem so amendirten Antrage der Commission einverstanden sind, wollen aufstehen. (Wird angenommen.) Es wurde mir vom Herrn Abg. Pillersdorff angezeigt, daß die an Seine Majestät auszufertigende Adresse bereits fertig ist; ich ersuche daher den Herrn Abgeordneten zum Vortrage zu schreiten.

Abg. Pillersdorff. Die hohe Reichsversammlung hat beschlossen, in Verbindung mit dem Aufrufe an die Völker Oesterreichs eine Adresse an Seine Majestät abzusenden, und hat den Entwurf dieser Adresse dreien Redacteuren übertragen, in deren Ermächtigung ich den Entwurf vorzutragen habe. Der Entwurf dieser Adresse folgt derselben Richtung, welche in dem Aufrufe an die Völker Oesterreichs angenommen worden ist. Er enthält die drei Puncte der baldigen Rückkehr Seiner Majestät, den Wunsch nach Beilegung und Schlichtung der Feindseligkeiten, welche unglückseliger Weise in einem Theile der Monarchie fortbestehen, und endlich die Bitte um die schnelle Bildung eines neuen volksthümlichen Ministeriums.

Adresse an Seine Majestät den Kaiser:

"Euere Majestät!

Der Reichstag, welcher unter den verhängnisvollen Ereignissen der letzten Tage es als eine seiner ersten Pflichten anerkannte, durch eine Deputation aus seiner Mitte seinem constitutionellen Monarchen die Gesinnungen ungeheuchelter Liebe, zugleich aber auch die Mittel vorzutragen, wodurch Ruhe in den Gemüthern und die Abwendung großer Gefahren herbeigeführt werden kann, wurde bald darauf durch die beklagenswerthe Kunde betroffen, daß Eure Majestät die Nähe Ihrer Residenz verlassen haben. Kein auf constitutionellem Wege ausgesprochenes beruhigendes Wort über den Zweck, über die Dauer, über das Ziel dieser Entfernung minderte die Besorgnisse der Völker, welche von einem so verhängnißvollen Entschlusse unzertrennlich sind. In dieser ernsten Lage hat der Reichstag einen Aufruf an die Völker Oesterreichs, und er hat zugleich eine Denkschrift an Eure Majestät beschlossen, welche den Stand der Dinge mit Offenheit aufklären, und welche dem constitutionellen Kaiser aus redlichem Herzen die Versicherung geben soll, daß die aufrichtige Liebe der Völker für Ihn unerschütterlich ist. Diese Liebe fordert Vertrauen, Euere Majestät! Vertrauen zum Volke, welches sich um den Thron schaaren soll, Vertrauen zu den Vertretern, welche dieses freie Volk als Ausdruck seiner Gesinnungen gewählt hat. — Die Vertreter dieses Volkes erkennen und erfüllen ihre heilige Aufgabe, die Rechte und Freiheiten des Volkes welches sie gesendet hat, durch feste Bürgschaften zu sichern und zugleich dem Throne jene unerschütterliche Grundlage zu geben, welche ihm Gewalt und Willkür nicht geben können. Es wäre für die Volksvertreter, es wäre für die Mitglieder des Reichstages höchst schmerzlich, in der Erfüllung dieses großen Berufes durch ein Ereigniß gestört zu werden, welches den Samen des gefährlichsten Mißtrauens streuen, das Band der Anhänglichkeit an den Thron lockern, und den bedenklichsten aller Gräuel, den Bürgerkrieg entzünden könnte, wenn diese Gefahr nicht schnell abgewendet wird.

Vertrauensvoll ruft daher der Reichstag, ruft durch ihn ein biederes, in Treue bewährtes Volk zu seinem Monarchen, daß er rückkehre in den Sitz der Regierung, damit seine Rückkehr die treuen Söhne des Vaterlandes ermuthige und den Feinden seiner Freiheit Muth und Hoffnung benehmen, damit sie jeden unheilvollen Angriff, er mag aus Reaction oder Anarchie entspringen, vereitle, und damit sie das Werk der Constituirung nicht verzögere, in welchem die Völker Oesterreichs allein ihr Heil, ihre Beruhigung, die Bürgschaft einer glücklichen Zukunft suchen. Schenken Euere Majestät allen Völkern, welche dieser Rückkehr harren, den Frieden! Enden Sie nach dem Triebe Ihres edlen Herzens ohne Verzug einen Bürgerkrieg, der in einem Theile entzündet bald seine verheerende Flamme über ein weites Reich verbreiten würde! Wählen Sie zur Lösung dieser großen Aufgabe Rathgeber, welche Ihres Vertrauens, und jenes eines biederen freiheitsliebenden Volkes, würdig sind; der Dank und Segen dieses Volkes wird die schönste Krone Euerer Majestät bleiben!"

Abg. Paul. Ich glaube, daß diese Adresse ohne Debatte angenommen werden soll. (Wird nocheinmal gelesen.)

Abg. Pienczykowski. Mit voller Ueberzeugung stimme ich diesem Entwurfe bei. Ich finde aber nur in den Worten: "Liebe fordert Vertrauen" den Ausdruck: "soll". Dieses: "soll" wünsche ich von Volksrepräsentanten und dem Volke in: "will" umgeändert zu sehen, denn ich glaube, es drückt mehr Herzgefühl aus.

Abg. Pillersdorff. Ich glaube, es ist ein Bedürfniß eines monarchischen Staates, daß sich das Volk um den Monarchen schaare, daher das Wort: "soll"; und die Bedingung ist gegenseitiges Vertrauen. Das ist der Ideengang.

Abg. Pienczykowski. Ich wollte damit übereinstimmen, aber das freie Volk will, und das Herz will, und wir wollen.

Abg. Pillersdorff. Wenn es die Absicht wäre, auszudrücken: Vertrauen zum Volke, welches sich um den Thron schaaren will und soll, so würde ich beistimmen, und glaube es auch im Namen der Herren Mitredactoren erklären zu können.

Vice-Präs. Ich werde diesen Antrag als Verbesserungsantrag annehmen. Will noch Jemand darüber sprechen? Wünscht vielleicht noch der Herr Berichterstatter das Wort?

Abg. Pillersdorff. Ich habe schon erklärt, daß, wenn beide Ausdrücke beliebt würden, ich nichts dagegen habe.

Vice-Präs. Ich würde nun zur Abstimmung schreiten. Diejenigen Herren, welche mit der eben vorgelesenen Adresse mit dem Zusätze des Wortes: "wollen" einverstanden sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Abg. Schuselka hat eine Mittheilung zu machen.

Abg. Schuselka. Es ist dem Ausschusse eine Zuschrift vom Grafen Auersperg zugekommen, mit dem von ihm ausdrücklich angeführten Wunsche, daß dieß Schreiben der hohen Versammlung vorgetragen werden möge, welchem Verlangen nachzukommen der Ausschuß keinen Augenblick Bedenken tragen dürfte. Es lautet:

"An ein hohes Reichstags-Präsidium!

Am 7. d. M. habe ich auf die von Seite einer Deputation des hohen Reichstages an mich gerichteten Vorstellungen einzig in der Absicht, dem Kampfe um den Besitz des Armaturs-Zeughauses ein Ende zu machen, und in dem Vertrauen, daß die in diesem Zeughause verwahrten höchst wichtigen Kriegsvorräthe und historischen Schätze, dann die Trophäen, welche Oesterreich im Laufe von zwei Jahrhunterten seinen Feinden abgenommen hat, unter dem Schutze der Nationalgarde die volle Sicherheit finden werden, der Besatzung des Zeughauses den Befehl zur Uebergabe ihres Postens und der dortigen Artillerie-Inspection die Weisung zur ordentlichen commissionellen und inventarischen Verabfolgung des Staatsgutes an die zur Uebernahme desselben bestimmten Herren Reichstags-Abgeordneten ertheilt. Nunmehr vernehme ich, daß der größte Theil der Vorräthe an Feuerwaffen aus dem Zeughause verschleppt worden und in die Hände einer Volksclasse gelangt ist, welchen, ihren bürgerlichen Verhältnissen nach, der Eintritt in die Nationalgarde nicht zusteht, wodurch die bedauerlichsten Zustände vorbereitet wurden.

Ich vernehme ferner, daß viele der geschichtlichen Denkmäler der Tapferkeit des österreichischen Volkes auf eine Weise, welche an Vandalismus gränzt, schon in Verlust gerathen sind. Zudem ist die Uebergabe gar nicht in legaler Weise, nämlich nicht so geschehen, wie sie verabredet und von mir als Bedingung des Zurückziehens des dortigen Militärpostens festgestellt wurde, indem das beiderseits gefertigte Inventar von den Herren Abgeordneten des Reichstages in Empfang genommen, die Uebergeber jedoch ohne Uebernahmsdocument geblieben sind. Meiner Pflicht gemäß und bei der schweren Verantwortung, welche gegenüber den Völkern Oesterreichs auf mir als dem Stadt-Commandanten wegen Bewahrung der mir anvertraut gewesenen Kriegsvorräthe, und noch mehr wegen der historischen Schätze lastet, muß ich daher ein hohes Reichstags-Präsidium dringend ersuchen, das Uebergabsdocument mir zuzustellen, damit ich in die Lage verseht werde, ein zweites gleiches Document anfertigen zu lassen, welches dann beiderseits gefertiget, in die Hände eines hohen Reichstags-Präsidiums gelangen wird.

Hauptsächlich aber muß ich über die weitere Ausgabe von Waffen, welche als Kriegsvorräthe für die zur Abwehr äußerer Feinde bestimmte Armee ihrer Einrichtung nach angesehen werden müssen, feierlichst die Erklärung abgeben, daß ich auch nicht den kleinsten Theil jener Verantwortung übernehmen kann, die aus einem späteren Mangel an Feuerwaffen für die Armee entsteht, und die voraussichtlichen traurigen Folgen des Verlustes solcher Waffen einzig jenen Herren Abgeordneten zur Last fallen müssen, welche die Maßregeln zur Sicherung der Waffenvorräthe des Zeughauses getroffen haben.

Ein hohes Reichstags-Präsidium beehre ich mich zu ersuchen, den Inhalt dieser Note, besonders aber die am Schlusse derselben ausgesprochene feierliche Verwahrung für meine Person, zur Kenntniß des hohen Reichstages gefälligst bringen zu wollen.

Wien den 8. October 1848.

Graf Auersperg m. p.

F. M. L."

Abg. Schuselka. Es liegt mir ob, diesen Anklagen gegenüber Worte der Vertheidigung zu sprechen. Allerdings war ein Vertrag geschlossen worden mit dem Grafen Auersperg, daß die Besatzung des Zeughauses unter der Bedingung, daß ihr die Waffen und ganze Bagage gelassen werde, ungehindert abziehen könne, wenn andererseits durch die Reichstags-Deputation mittelst eines Commissions-Inventars im gesetzlichen Wege die Uebernahme dieser Waffen und historischen Schätze geschehen würde; allein so sehr man sich beeilte, die Deputation an Ort und Stelle zu senden, so war es doch schon zu spät, es war nicht mehr in der Macht dieser Deputation, mit den Soldaten im Zeughause zu capituliren, sondern die Soldaten waren schon aus dem Zeughause entfernt, und das Volk mit dem Ansichraffen der Waffen beschäftiget. Unter solchen Umständen war es der Deputation nicht möglich, bei den Uebernehmern, bei dem immer mehr andringenden Volke in gesetzlicher Weise ein ausführliches Inventar und Protokoll aufzunehmen und die Schriften auszuwechseln, vielmehr hatte diese Deputation wirklich mit Lebensgefahr das Aeußerste noch abzuwehren, nicht zu denken, eine Feder ergreifen zu können. Was sie in dieser Beziehung thun konnte, wurde gethan: eine weiße Fahne ausgesteckt, zu dem Volke öffentlich gesprochen, es wurde aufgefordert, diese Waffenvorräthe als Staatsgut unangetastet zu lassen, noch mehr aber die Siegestrophäen unangetastet zu lassen. Doch diese Bemühungen waren nicht von Erfolg gekrönt, viele Waffen wurden weggetragen und historische Denkmähler zerstört. Aber in diesem verhängnißvollen Augenblicke kann weder von einer Verantwortlichkeit des Commandanten, noch weniger von einer besonderen Verantwortung der Deputation die Rede seyn; die Verantwortlichkeit in dieser Beziehung kann man nur der historischen Nothwendigkeit in diesem verhängnißvollen Augenblicke aufbürden. Inzwischen wurde dennoch ein kurzes Verzeichniß ausgefertiget, und dieses dem Herrn Commandanten zugestellt; es ist im Drange der vielen Geschäfte, die oben vorzunehmen sind, und namentlich der vielen Besprechungen halber, die mit den zuströmenden Deputationen zu pflegen sind, augenblicklich darauf vergessen worden. Wir haben auch heute auf erneuerte Anzeige, daß das Volk noch immer Waffen verlange, dasjenige gethan, was wir in einem solchen Augenblicke einzig allein thun konnten: wir haben eine Proclamation erlassen, daß jede weitere Wegnahme der Waffen einzustellen sei. Zugleich liegt mir ob, öffentlich noch eines anderen Umstandes zu erwähnen, der unser Verhältniß zu dem commandirenden General betrifft. Es wurde uns nämlich angezeigt, das Graf Auersperg durch eine Zuschrift, in welcher ihm kund gegeben wurde, daß der Reichstag eine Vertheidigungs-Commission niedergesetzt habe, beunruhiget wird, und daß er einen solchen Reichstags-Beschluß, eine eigene Vertheidigungs-Commission niederzusetzen, in Widerspruch gefunden hat mit der Stellung, die wir zu ihm, und er zu uns einnimmt, einer Stellung nämlich, die, wie seine bisherige Correspondenz beweist, eine freundschaftliche seyn soll.

So viel mir erinnerlich ist, hat der Reichstag keinen solchen Beschluß gefaßt, und es muß diese Zuschrift von einem im schlechten Sinne sogenannten Denuncianten ausgegangen seyn. Daß die Stadt und das Volk in der Stadt auf seine Vertheidigung denkt, und daß der Reichstag, so wie Ihr Ausschuß, sich keineswegs weder für berechtigt, noch für verpflichtet halten kann, dieser Sorge für die Vertheidigung Einhalt thun zu sollen, kann Graf Auersperg, der auf alle Zuschriften, in denen wir ihn angehen, seine drohende Stellung, die das Volk beunruhiget, zu verlassen, immer antwortet, er müße dieß seiner Vertheidigung wegen thun, dem Volke von Wien und uns gewiß nicht übel nehmen. (Beifall.)

Vice-Präs. Der Abg. Jonak hat sich krank gemeldet und bittet, damit anstatt seiner in den permanenten Ausschuß ein anderer Abgeordneter gewählt werde.

(Abg. Geyer wird vorgeschlagen und per Acclamation gewählt.)

Abg. Ziemialkowski. Ich würde den Herrn Präsidenten ersuchen, diejenigen Mitglieder bekannt zu geben, welche in den permanenten Ausschuß gewählt sind, weil man nicht recht weiß, wer in bie Commission gehört oder nicht.

Vice-Präs. Ich bitte meine Herren, ich werde die Namen vorlesen. (Mehrere Abgeordnete bitten den Präsidenten langsam lesen zu wollen). Ja ich werde langsam lesen, damit die Herren sich die Namen notiren können.

Die erstgewählten Zehn sind:

die Abg. Brestel, Stobnicki, Löhner, Mayer Cajetan, Füster, Claudi, Violand, Goldmark, Vidulich und Schuselka.

Die zweitgewählten Mitglieder sind: Kautschitsch, Ambrosch, Haimerl, Jonak (jetzt bitte ich den Substituten Geyer anzumerken), Smarzewski, Kudlich, Prato, Catinelli, Oheral, Szabel.

Nun wurden noch fünf Mitglieder gewählt. Da erscheint aber wieder der Herr Abg. Catinelli, Zbyszewski, Schneider, Stobnicki (ist auch schon vorgekommen), Müller.

Minister Hornbostel. Ich bitte um das Wort. Mir ist soeben ein Handbillet Seiner Majestät zugekommen (auf die Tribune!) es ist sehr kurz aber doch — (liest, allseitige Aufmerksamkeit): "Lieber Hornbostel! Ich fordere Sie auf, sich zur Gegenzeichnung der von mir zu erlassenden Verfügungen in Mein Hoflager zu begeben. Sieghartskirchen den 7. October 1848."

Ein Abg. Wo ist das Hoflager?

Minister Hornbostel. Es ist zwar damit nicht bestimmt, ich weiß nicht, ob Seine Majestät sich in Sieghartskirchen befindet, aber es ist doch die Richtung damit bezeichnet, nämlich nach Linz. Ich halte es für meine Pflicht, dieser Aufforderung sogleich Folge zu leisten, und es ist zugleich ein Zeichen, daß Seine Majestät das Wort, das neulich gegeben wurde, erfüllen werde, durch unsere Zuziehung ein Ministerium zu bilden, und in constitutioneller Weise die Functionen mit dem Ministerium auch zu erhalten, wodurch am besten entsprochen wird. (Beifall.)

Vice-Präs. Ich würde mir erlauben, zu bemerken, daß es vielleicht geeignet wäre, daß der Herr Minister die Adresse Seiner Majestät überreiche. (Ruf: Sammt Deputation!)

Abg. Lasser. Ich muß noch Einiges in Bezug auf das Verhältniß der Mitglieder der Commission erwähnen. Vor Allem habe ich zu berichten, daß der Abg. Szabel als Substitut für den Abg. Mayer Cajetan, der einen dreitägigen Urlaub angetreten hat, gewählt wurde. Ferner glaube ich, daß bei dem Umstande, daß der Abg. Kautschitsch bis heute der Commission nicht beigewohnt hat, anzunehmen ist, daß er daran verhindert sei, und beantrage, daß ein Mitglied als Substitut gewählt werde; ich würde den Abg. Vacano in Vorschlag bringen.

Abg. Demel. Der Abg. Kautschitsch ist ja im Vorsaale.

Abg. Lasser. Dann dürfte ihm vielleicht nicht bekannt gemacht worden seyn, daß er gewählt wurde.

Abg. Geyer. Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Herr Abg. Kautschitsch plötzlich unpäßlich geworden ist, und somit im permanenten Ausschusse nicht erscheinen kann.

Vice-Präs. Daher bleibt es bei dem Vorschlage des Herrn Lasser, und ich ersuche den Herrn Abg. Vacano sich zum permanenten Ausschusse zu begeben. Es liegt hier ein Antrag des Abg. Sierakowski vor, er lautet: "daß der Reichstag bis zur Zurückkunft Seiner Majestät in die Burg seiner Ahnen die Haupt- und Residenzstadt Wien nicht verlassen möge, denn nur in Wien kann der Reichstag für das Wohl der Monarchie, für Ordnung und Sicherheit der Stadt berathen und Sorge tragen."

Ich glaube, daß der erste Punct, daß der Reichstag sich nicht auflösen werde, erledigt ist durch den Beschluß über den Antrag des Abg. Borrosch; nur der Punct des Antrages des Abg. Sierakowski dürfte noch nicht erlediget seyn, welchem zufolge gewünscht wird, daß der Reichstag an keinem anderen Orte als in Wien abgehalten werden solle. — Der erste Punct des Antrages des Abg. Borrosch lautet: (er liest ihn vor, Ruf: Schon erledigt!)

Abg. Sierakowski. Mein Antrag ist nicht erlediget, indem ich sage, daß der Reichstag Wien nicht verlassen soll bis zur Ankunft Seiner Majestät. Ich bitte darüber abstimmen zu lassen.

Abg. Demel. Ich will nur bemerken, daß der Herr Abg. Sierakowski es mit der Annahme des zweiten Antrages in Uebereinstimmung bringen kann, nämlich mit dem früher gefaßten Beschlusse, daß wir keinem Abgeordneten einen moralischen Zwang anlegen wollen.

Abg. Sierakowski. Ich brauche keine Erklärung und bitte nur über den Antrag abstimmen zu lassen, welcher dahin geht, daß wir bis zur Zurückkunft Seiner Majestät nicht anders als in Wien berathen sollen.

Abg. Nadler. Ich beantrage diesen Antrag der Commission zu überweisen. (Wird verworfen.)

Abg. Popiel. Dieser Antrag setzt voraus, daß irgend Jemand den Willen habe, Wien zu verlassen und anderswo das Constitutionswerk zu berathen, ich aber wenigstens habe nichts davon gehört; ich weiß nichts, daß Jemand daran denke, und wir sollten über etwas keinen Beschluß fassen, was sich von selbst versteht. (Bravo.)

(Der Vice-Präs. bringt den Antrag des Abg. Sierakowski zur Abstimmung, welcher nicht angenommen wird.)

Vice-Präs. Ich bitte, meine Herren, es liegt mir der Antrag des Abg. Pienczykowski vor, welcher lautet:

"Ich beantrage, daß eine Abschrift des von Seiner Majestät an den Minister Hornbostel erlassenen Handbillets auch dem Grafen Auersperg ämtlich zugestellt werde." (Ja, ja!)

Abg. Löhner. Ich habe noch einen Antrag, der sehr einfach ist. Ich würde vorschlagen, daß dieses Handbillet von Seiner Majestät zugleich in Druck gelegt und zur Beruhigung der Bevölkerung an allen Straßenecken angeschlagen werde.

Ein Abg. Ich mache den Antrag auf den Schluß der Sitzung.

Vice-Präs. Es wird auf den Schluß der Sitzung angetragen. Wird der Antrag unterstützt. (Ja). Wird er auch angenommen? (Ja).

Ein Abg. Ich trage darauf an, daß die Adresse in Druck gelegt und übersetzt werde.

Ein Abg. Mit der Drucklegung bin ich einverstanden, aber das Uebersetzen würde zu lange dauern. Morgen kömmt es ja ohnehin in die Zeitungen.

Abg. Pienczykowski. Wenn man hier im Manifeste an die Völker ausgesprochen hat, daß wir auch eine Denkschrift an Seine Majestät erlassen werden, so wurde auch bestimmt, daß sie in alle Sprachen übersetzt werde, mithin muß auch in Folge dessen die Denkschrift in andere Sprachen übersetzt werden.

Abg. Langie. Da hier schon der Beschluß gefaßt wurde, die Sitzung aufzuheben, so kann ich das nicht anders verstehen, als daß dieß auf einige Zeit geschehe, weil über die Aufhebung der Permanenz noch nichts verhandelt wurde.

Vice-Präs. Die Vereinbarung des vom Abg. Langie gestern gestellten und zum Beschlusse erhobenen Antrages mit dem heutigen Beschlusse ist dahin zu verstehen, daß die Deputirten sich verpflichtet haben, auf den Alarmschlag sich sogleich hier einzufinden. Sollte aber nichts Beunruhigendes vorfallen, so beantrage ich, daß wir morgen Früh um 9 Uhr wieder zusammenkommen.

Abg. Potocki. Ich glaube, es wurde nicht abgestimmt, und stelle den Antrag, es der Commission zu überweisen. (Ruf: Es ist ja schon geschehen!)

Vice-Präs. Abg. Dylewski hat das Wort.

Abg. Dylewski. Ich will nur über die Tagesordnung sprechen. Wir haben nichts bestimmt, um morgen darüber zu berathen, und das Wichtigste ist doch die Berathung über den Entwurf der Grundrechte. Wir können und sollen morgen um 9 Uhr in den Sectionen zusammenkommen. Findet der Herr Präsident, daß es nöthig sei, eine Sitzung zu halten, so können wir aus den Sectionen herüber gerufen werden.

Vice-Präs. Ich wollte diesen Gegenstand eben besprechen, und ich bitte, daß Sie erlauben, daß ich mich der Berichterstattung des Entwurfes der Grundrechte in der neunten Section entschlage. Es ist mir nicht möglich, sie zu übernehmen und zu gleicher Zeit dem Bureau vorzustehen. Ich bitte daher die Kammer wolle genehmigen, daß der Constitutionsausschuß für die neunte Section einen andern Berichterstatter wähle.

Ein Abg. Ich schlage den Abg. Ziemialkowski dazu vor.

Mehrere Abg. Der Abg. Rieger von der sechsten Abtheilung ist auch abwesend, der Abg. Meyer auch, der Abg. Pinkas auch.

Vice-Präs. Die fehlenden Referenten können morgen gewählt, und sodann gleich die Berathung in den Abtheilungen vorgenommen werden.

Abg. Feifalik. Ich bitte uns das Locale anzugeben.

Vice-Präs. Ich glaube, es könnte dieß im Commissionszimmer des Finanz-Ausschusses geschehen. Ich erkläre die Sitzung hiemit für unterbrochen.

(Schluß um 7 Uhr.)


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