Nedìle 8. øíjna 1848

Abendsitzung am 8. October 1848.

Vorsitzender: Vice-Präs. Smolka.

Anwesende Minister: Krauß, Hornbostel.

Anfang um ein Viertel auf 6 Uhr.

Vice-Präs. Ich habe zu eröffnen, daß gleich nach dem Schlüsse der heutigen Morgensitzung sich eine Deputation aus Brünn angemeldet hat, eine Deputation der Bürger und Nationalgarden von Brünn; der Zweck ist ersichtlich aus dem Creditiv, welches der Landespräsident Lazansky der Deputation mitgegeben hat. Dieses Creditiv lautet:

"Hohes Reichstags-Präsidium!

Die Einwohnerschaft der Provinzial-Hauptstadt Brünn ist durch die Ereignisse des gestrigen und heutigen Tages zu Wien um so mehr in die größte Bestürzung und Unruhe versetzt, als durch die Störung des Staats-Telegraphen von Wien über dieselbe, deren Veranlassung und Erfolg keine officiellen und verläßlichen Nachrichten einlangten.

Da sich nun hier allgemein der Wunsch ausgesprochen hat, sich durch eine Deputation aus der Nationalgarde, dem Studentencorps und Mitglieder des hiesigen Sicherheits-Ausschusses unmittelbar beim hohen Reichstags-Präsidium dießfalls die verläßlichsten Aufschlüsse zu erbitten, so habe ich mich im allgemeinen Interesse bestimmt gefunden, diesem Wunsche zu willfahren und zu diesem Behufe jeden dieser Herren Abgeordneten mit einer Legitimationskarte zu versehen.

Brünn am 7. October 1848."

Lazansky m. p.

Vice-Präs. Ich habe hierauf der Deputation möglichst getreu die Begebenheiten der letzten Tage dargestellt, und die Deputation bezüglich der Authenticität der von Seiten des Reichstages gefaßten Beschlüsse an die erlassenen Proclamationen und zu veröffentlichenden Protokolle gewiesen. Hierauf hat die Deputation zuerst ihren Wunsch ausgesprochen, daß die telegraphische Communication mit Brünn wieder hergestellt werde, damit die Stadt Brunn möglichst schnell in Kenntniß der Verfügungen des Reichstages gelangen könne. Dann hat die Deputation ihre Gesinnungen auch dahin ausgesprochen, daß sie ihre besten Kräfte dem Reichstage anbietet, zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung, und daß sie den Verfügungen des Reichstages sich unbedingt immer fügen werde. (Beifall.) Was die Errichtung der telegraphischen Communication anbelangt, so habe ich die Deputation an den Herrn Minister Hornbostel gewiesen, und ich habe im Allgemeinen der Deputation den Dank ausgesprochen, und glaube, daß es der hohen Kammer genehm seyn wird, wenn ich die Erklärung der Deputation im Namen der hohen Kammer zur beifälligen Kenntniß genommen habe. (Beifall.)

Es ist vom permanenten Ausschuß ein dringender Gegenstand angekündigt worden, welcher zum Vortrage kommen soll; ich ersuche den Abg. Prato zum Vortrage zu schreiten.

Abg. Prato. Ich komme im Auftrage Ihres Ausschusses zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung, um der hohen Kammer einen Antrag vorzulegen in Bezug auf die Bittschrift, die von der Stadt Preßburg an das hiesige Ministerium gerichtet wurde. Ich erlaube mir vor Allem die vorliegenden Actenstücke vorzulesen.

(Zuschrift des Ministeriums:)

"Ueber Ansuchen der Deputation der Stadt Preßburg beeilt sich das Ministerium dem hohen Reichstage eine Abschrift eines Ansuchens des Magistrates dieser Stadt um Vermittlung zur Schonung derselben bei dem Anrücken des von dem F. M. L. Jellaèiè commandirten Truppencorps mit der Bemerkung mitzutheilen, daß es dem Ansuchen gemäß trachten wird, dieses Gesuch durch Absendung eines Couriers schleunigst an Seine Majestät gelangen zu machen.

Wien den 8. October 1848."

Krauß m. p. Hornbostel m. p.

(Gesuch der Stadt Preßburg:)

"Um dem im Wieselburger Comitate zwischen Wieselburg und Ungarisch-Altenburg gelagerten Feind, wenn er die Donau zu passiren beabsichtigen sollte, den Uebergang zu erschweren, hat die Stadt Preßburg die hierstädtische Schiffbrücke abbrechen lassen. Dieß geschah im Gefühle der unbegränzten Treue gegen den Landesfürsten, im Bewußtsein der Gerechtigkeit der Sache, für welche sich Ungarn erhoben hat, um den eingedrungenen Feind zu bekämpfen.

Die obige Maßregel der Stadt hat zur Folge gehabt, daß Baron Jellaèiè das hier beigebogene ddo. heute vom Hauptquartier zu Ungarisch-Altenburg erlassene Schreiben diesem Magistrate zugesendet hat. In diesem Schreiben zeigt er der Stadt an, daß wenn die Schiffbrücke bis morgen Mittag nicht wieder hergestellt werden sollte, er die Stadt bombardiren wird.

Diese Stadt hat ihre Anhänglichkeit und unverbrüchliche Treue gegen den König zu jeder Zeit und unter allen Umständen bewiesen, und hofft unter dieser höchst gefahrvollen Lage die Würdigung ihrer dargebotenen Opfer vor dem Allerhöchsten Throne zu finden. Die Sympathien, welche sich bei den Völkern Oesterreichs, so wie auch bei dem constituirenden Landtage für die Angelegenheiten Ungarns äußern, geben diesem Magistrate den Muth, ein hohes kaiserliches Ministerium zu bitten: Hochdasselbe geruhe bei dem Umstande, daß das unterm 3. d. an den ungarischen Landtag erlassene königliche Rescript durch die in Folge der gestern in Wien vorgefallenen Bewegungen eben gestern durch den österreichischen Reichstag erlassene Proclamation entkräftet und wirkungslos wurde, sich der bedrängten Lage der Stadt Preßburg anzunehmen und von Seiner Majestät einen Befehl an Baron Jellaèiè wegen Schonung der Stadt zu erwirken, zugleich aber dieses Gesuch dem hohen Reichstage zu Wien milzutheilen.

Preßburg den 7. October um Mitternacht 1848."

(Erlaß des Banus Jellaèiè:)

"An den Magistrat der königlichen Stadt Preßburg.

Hauptquartier Altenburg am 7. October 1848.

Dem Magistrate wird es bekannt seyn, daß ich zum königl. außerordentlichen Commissär im Königreiche Ungarn und den Nebenländern und zum Truppen-Obercommandanten daselbst bestellt bin.

Dem Magistrate wird bekannt seyn, daß das Königreich Ungarn bis zur Herstellung der Ruhe und Ordnung im Lande dem Martial-Gesetze unterworfen worden ist.

Sollte der Magistrat darüber in Zweifel seyn, so lege ich ihm einen Abdruck des königl. Manifestes bei, verkünde aber Kraft der mir zustehenden Vollmachten den gemessendsten Auftrag an den Magistrat, daß bis morgen Mittag die abgebrochene Brücke zu Preßburg und die Communication dauerhaft hergestellt werde. Ich wünsche als königl. Commissär nichts sehnlicher, als Ruhe, Friede und Ordnung herzustellen und aufrecht zu erhalten.

Allein sollte die Statt Preßburg fernerhin zögern, diesen und meinen folgenden Befehlen zu gehorchen, oder irgend ein Hinderniß dem Marsche meiner Truppe in den Weg legen, so werde ich als commandirender General meiner Pflicht gemäß meinen Anordnungen Gewicht zu verschaffen wissen. Leid, sehr leid wäre es mir, wenn ich damit anfangen sollte, die Stadt Preßburg in den Grund zu schießen. Das meine Erklärung und keine mehr."

Jellaèiè m. p.

Es wurden diese Actenstücke Ihrem Ausschüsse zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung mitgetheilt, damit er einen Antrag vor diese hohe Kammer bringe. Es wurde im Ausschüsse die Meinung kund, baß wir eigentlich in Ungarn nichts zu thun haben, daß der constitutionelle Kaiser in Ungarn nur als König von Ungarn Befehle ertheilt, und daß Ban Jellaèiè auf keinen Fall unter dem hiesigen Ministerium ober unter dem Reichstage steht. Es wurde aber ferner bemerkt, daß das hiesige Ministerium jetzt in der Unmöglichkeit ist, diese Bittschrift der Stadt Preßburg an den Kaiser gelangen zu lassen, da der Aufenthalt Seiner Majestät bis zur Zeit noch nicht bekannt ist.

Aber Ihr Ausschuß, glaubte man, soll doch irgend etwas in dieser Angelegenheit thun, wenn es auch zu spät seyn sollte. Denn die Drohung des Ban Jellaèiè sollte heute Mittags bereits vollzogen werden; da es aber doch möglich ist, daß der Ban, bevor er eine königliche Stadt in den Grund schießt, sich doch etwas bedenken dürfte, so glaubt jedenfalls Ihr Ausschuß Ihnen folgenden Antrag unterlegen zu können:

"Da Seine Majestät der Reichstags-Deputation, welche ihm am 6. October unter anderen Wünschen des Volkes auch den um Zurücknahme des Manifestes bezüglich Ungarns vortrug, die schriftliche Zusicherung ertheilte, daß Sie mit einem sofort zu bildenden neuen volksthümlichen Ministerium die Angelegenheiten des Gesammtvaterlandes berathen wollen, und da demgemäß durch die Fortsetzung des Krieges in Ungarn der erwähnten Zusicherung vorgegriffen wird, so beschließt der Reichstag: es soll das hohe Ministerium dem Ban Jellaèiè gedachte Allerhöchste Resolution sofort zur Beachtung mittheilen."

Ihr Ausschuß glaubte, man könne weiter nichts thun, als dem Ban diese Resolution des Kaisers mittheilen. Der Ausschuß glaubt nicht, daß das Ministerium irgend einen Befehl an den Ban zu erlassen habe. Die Mitteilung dieser kaiserlichen Resolution aber dürfte vielleicht auf den Ban die Wirkung hervorbringen, daß er für den Augenblick die Feindseligkeiten einstellt, um so mehr, wenn er Nachricht von der hiesigen Bewegung erhält.

Abg. Gobbi. Ich glaube, wir sollten ohne weitere Discussion diesen Antrag annehmen.

Abg. Sierakowski. Ich möchte den Antrag stellen, daß obgleich der Aufenthalt Seiner Majestät uns unbekannt ist, man dennoch das Ministerium auffordern sollte, Seine Majestät von diesem, vom Ban gestellten Befehle an die Stadt Preßburg in Kenntniß zu setzen, und das Ministerium soll Seiner Majestät den Wunsch des Reichstages aussprechen: Seine Majestät möchte die Stadt Preßburg vor dem Bombardement bewahren.

Zweitens. Das Ministerium soll den Ban davon in Kenntniß sehen, daß es einen solchen Wunsch des Reichstages Seiner Majestät vorgelegt habe, und denselben demnach ersuchen, er möchte, bis eine Antwort von Seiner Majestät anlangen wird, mit dem Bombardement inne halten. (Bravo.)

Vice-Präs. Ich bitte um schriftliche Vorlage dieses Antrages.

Abg. Pøibyl. Ich habe nur dem Vorredner zu bemerken, daß, was den ersten Theil anbelangt, bereits nach der Anzeige des Ausschusses das Nöthige vom Ministerium erfolgt ist. Das Ministerium hat wirklich einen Courier mit dieser Mittheilung an Seine Majestät abgeschickt.

Abg. Hein. Ich wünschte nur noch einmal zu hören, ob nicht vom Ausschüsse beantragt ist, daß der Wunsch des Reichstages dem Ban Jellaèiè: direct zugemittelt wird, im Interesse der Menschlichkeit die Feindseligkeiten einzustellen, bis die Eingaben des Ministeriums von Seiner Majestät die Erledigung gefunden haben wird.

Vice-Präs. Wenn ich mich recht erinnere, so ist es ausgedrückt, daß der Reichstag diesen Wunsch gegen Seine Majestät ausgesprochen hat. Ich werde mir erlauben den Antrag des Ausschusses noch einmal zu lesen. (Liest denselben.) Also in diesem Antrage steht, glaube ich, auch schon von diesem Wunsche, welcher gegenüber Seiner Majestät ausgesprochen wurde. Wenn nun dieses das Ministerium aufnimmt, so wird wohl auch davon in der an den Ban Jellaèiè zu richtenden Erledigung des Ministeriums Erwähnung gemacht werden.

Abg. Potocki. Ich glaube in dieser Schrift einen Fehler zu finden.

Am 6. October hat die Deputation, die nach Schönbrunn ging, den Wunsch der Kammer zu Seine Majestät hingebracht, daß er die Ernennung des Banus Jellaèiè zum kaiserlichen Commissär zurückziehen möchte; so habe ich es damals wenigstens verstanden. Es war, glaube ich, nicht die Rede davon dieses Manifest zurückzuziehen, weil man sagen müß welches Manifest, da schon viele Manifeste zurückgezogen worden sind.

Ich glaube, daß es in dieser Schrift erläutert werde, da es schwer zu verstehen ist, und es könnte Ursache seyn, vielleicht die ganze Schrift als unwahr anzusehen, weil wenigstens, soviel ich überzeugt bin, der Wunsch der Kammer war, die Ernennung des Banns Jellaèiè und nicht das Manifest zurückzuziehen.

Ich würde auch die Bitte stellen, die Schrift des Ministeriums nochmal zu lesen. (Geschieht.)

Abg. Ziemialkowski. Es wurde vom Abg. Potocki mit Recht eingewendet, daß aus dem Antrage der Commission nicht ersichtlich ist, um was für ein Manifest es sich eigentlich handelt; es wurde hier gar nicht erwähnt, um was für ein Manifest, es wurde nämlich in der an Seine Majestät gerichteten Adresse ausdrücklich gesagt, daß es sich nicht bloß um die Abberufung des Banus Jellaèiè als Commandirenden von Ungarn handle, sondern um die Zurücknahme des Manifestes von 3. October d. J. Ich glaube, daß also das Manifest ausdrücklich bezeichnet werden solle, vom 3. October, denn es wurden viel Manifeste erlassen; ich bitte also das Datum hinzuzufügen.

Abg. Wienkowski. Ich kann aus bestimmter Quelle versichern, daß der Minister-Präsident von Ungarn Recsey abgedankt und an Seine Majestät die Bitte gestellt hat, das Manifest vom 3. October zurückzuziehen; darum unterstütze ich um so mehr den Antrag des Abg. Sierakowski: daß directe von hier aus eine Note an den Banus Jellaèiè geschickt werde, damit er mit dem Bombardement im Interesse der Menschlichkeit inne halte, bis Seine Majestät über das Ansuchen des Ministers Recsey das Manifest zurückgezogen hat.

Abg. Nadler. Ich unterstütze ebenfalls den Antrag des Abg. Sierakowski; es erfordert die Menschlichkeit gegenüber einer befreundeten Stadt, daß Wien den Wunsch ausdrückt, der Banus Jellaèiè möge diese Stadt mit dem Bombardement verschonen. Es ist keine ungesetzliche Handlung, wenn wir einen Wunsch der Menschlichkeit aussprechen gegenüber dem Ban und einer Stadt, die ihm nichts gethan hat; denn bitten und wünschen können wir immer.

Abg. Pøibyl. Was den Wunsch der Menschlichkeit anbelangt, so schließe ich mich vollkommen dem Antrage des Herrn Vorredners an. Nur bedauere ich, daß wir dadurch den geeignetsten Weg nicht einschlagen. Ich glaube, daß die Bitte des Reichstages beim Banus Jellaèiè allerdings Gewicht haben wird, aber weniger, als wenn wir diesen Wunsch durch das Ministerium aussprechen.

Abg. Pienczykowski. Bei voller Sympathie für die Sache der Ungarn bin ich derselben Meinung wie der Herr Vorredner, daß wir nämlich nicht berechtiget sind, wie immer dem Ban Jellaèiè oder Ungarn, einer jetzt abgesonderten Nation, einen Rathschlag zu geben, desto weniger an dieselben als Reichstags-Deputirte oder als Reichsversammlung eine Bitte zu erlassen; sonst, meine Herren, würden wir die Volkssouveränität verletzen, und wir haben keine Volkssouveränität über den Ban Jellaèiè. Auch in Hinsicht auf Ungarn glaube ich, daß das Ministerium in Abwesenheit Seiner Majestät in Folge jener Antwort, welche wir am 6. October erhalten haben, dem Ban den Rath geben kann, sich aller weiteren Feindseligkeiten bis zur Allerhöchsten Bestimmung des Königs von Ungarn zu enthalten. Es ist auch zu erwarten, daß der Ban, wenn er die Verhältnisse, welche inzwischen eingetreten sind, wohl erwogen hat, diesen Rath noch zur rechten Zeit bekommen wird. Ich glaube daher, daß wir unsererseits in dieser Hinsicht die Anzeige des Ministeriums bloß zur Kenntniß nehmen, und das Ministerium das Ansuchen (Ruf: Forderung) von seiner Seite an den Ban stelle, daß er bis zur definitiven Bestimmung des Königs von Ungarn alle Feindseligkeiten einhalte. Ich kann nicht sagen: Forderungen, weil das hiesige Ministerium von den ungarischen Angelegenheiten abgesondert ist.

Abg. Potocki. Ich verzichte auf das Wort, weil schon mein Vorredner das gesagt hat, was ich eben sagen wollte. Ich bin auch dawider, einen Wunsch oder eine Bitte an den Banus zu richten.

Abg. Nadler. Ich habe den Antrag des Abg. Hein dahin verstanden, daß der Wunsch durch das Ministerium ausgedrückt werden soll, und daß dieser Wunsch bezüglich unseres Kaisers als Bitte, nicht aber gegenüber dem Banus Jellaèiè erscheinen soll. Der Kammer darf nicht zugemuthet werden, daß die sich erniedrigen wird, an den Banus eine Bitte zu stellen.

Abg. Hein. Ich habe auch nicht den Ausdruck gebraucht: "den Banus Jellaèiè zu bitten," sondern: es möge durch das Ministerium der Wunsch des Reichstages bekannt gemacht werden, daß im Interesse der Menschlichkeit die Feindseligkeiten eingestellt werden mögen, bis Seine Majestät die Bittschrift der Preßburger selbst erlediget hat.

Abg. Sierakowski. Ich trage auf den Schluß der Debatte an. (Dieser Antrag wird zur Abstimmung gebracht und angenommen.)

Vice-Präs. Es sind noch als Redner vorgemerkt die Herren Abg. Neuwall, Geyer und Dylewski.

Abg. Neuwall. Ich stimme der Ansicht wegen Einstellung der Feindseligkeiten vollkommen bei, glaube aber darauf hinweisen zu müssen, daß es eigentlich keine einseitige Einstellung der Feindseligkeiten geben kann, welche sowohl vom Angrifft als von der Vertheidigung herrühren, und es mir zweckdienlich erscheinen würde, daß auch eine ähnliche Zuschrift an das ungarische Ministerium zu erlassen sei, um es in Kenntniß zu setzen.

Abg. Geyer. Mein Vorredner hat das erwähnt, was ich sagen wollte, daß Jellaèiè nur mit einen Theile seines Heeres ziehen will, daher wird es ihm schwer seyn, den Wünschen der Kammer nachzukommen, daß er es doch für nothwenig errachlen wird, über den Fluß zu setzen, um vor Nachstellungen sicher zu seyn. Daher glaube ich, daß den Feindseligkeiten gegenseitig Einhalt zu thun sei, und daß die Kammer etwas darüber beschließen möge, da Jellaèiè nicht in der Lage seyn wird, den Wünschen der Kammer zu genügen.

Abg. Dylewski. Ich habe dieses im Auge, damit das, was der Reichstag beschließt, nach Möglichkeit praktischen Erfolg habe. Sobald der Reichstag seine Wünsche vorgestern Seiner Majestät vorgetragen hat, sobald sich unter diesen Wünschen auch der befand, daß die Sache der ungarischen Wirren friedlich beigelegt werde, sobald Seine Majestät wenigstens stillschweigend darauf einging, dadurch, daß er ein solches Ministerium zusammen zu sehen versprach, so ist alles schon enthalten, was von praktischem Nutzen seyn kann. Will man etwas Weiteres thun, so glaube ich, daß es nur geschehen kann mit Gefahr, der Würde des Reichstages zu nahe zu treten. Sind diese Wünsche nicht Wünscht? Und aus dieser Sprache wird es die Stadt Preßburg sehen, was wir wünschen. Nach diesem Schritte scheint Seine Majestät nicht abgeneigt zu seyn, da er in die Bitte, ein neues volksthümliches Ministerium, also auch zur Schlichtung dieser Angelegenheit, zu ernennen, eingegangen ist. Wenn also den Banus von Croatien nicht der Gedanke, daß Seine Majestät dadurch eine friedliche Entwirrung dieser Angelegenheit in Aussicht gestellt hat, sobald den Banus Jellaèiè, sage ich, dieser Gedanke nicht von seinem Vorhaben abbringt, so wird nach der Stellung, die er hat, und den Beziehungen zum Reichstage der Wunsch des Reichstages nicht mehr von Nutzen seyn. Ich glaube also, das Einzige wird die Folge seyn, daß er fruchtlos seyn und bleiben wird, und es heute doch etwas überflüssig wäre, die Kraft des Reichstages auf diese Probe zu stellen. Ich stimme also ganz einfach für den Antrag der Commission.

Vice-Präs. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort?

Abg. Sierakowski. Der Antragsteller hat doch noch vor dem Berichterstatter das Wort.

Vice-Präs. Ich werde den Antrag des Abg. Sierakowski noch einmal vorlesen. (Liest ihn.) Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.)

Abg. Sierakowski. Ich glaube nur dem Herrn Abg. Dylewski erwiedern zu müssen, daß hierin der Würde des Reichstages nicht im geringsten Eintrag geschehe, wenn man Seiner Majestät den Wunsch ausspricht, mit dem Bemerken, dem Bombardement der Stadt Preßburg Einhalt zu thun. Um so weniger wird noch die Würde des Reichstages verletzt, wenn das Ministerium den Banus von dieser Verfügung in Kenntniß setzt, und es könnte immer noch dieses zur Folge haben, daß der Banus sich dazu bewegen lassen möchte, die Stadt nicht zu bombardiren und dieses Unglück, welches der Stadt bevorsteht, einzuhalten.

Abg. Prato. Ich werde zuerst kurz bemerken, was der Abg. Potocki gesagt hat in Bezug auf die Wünsche, welche die Deputation Seiner Majestät vorgestern vorgebracht hat, und worin ausdrücklich die Zurücknahme der Proclamation an die Ungarn ddo. 3. October verlangt wird, in welcher die Ernennung des Banus Jellaèiè ausgesprochen war, — dadurch wäre die Bemerkung des Abg. Potocki abgewendet; und was den Antrag des Abg. Sierakowski anbetrifft, so würde ich ihn nicht der hohen Versammlung anempfehlen können, denn ich glaube nicht, daß die Kammer berufen ist, Seiner Majestät dem Kaiser einen Rath zu ertheilen in Bezug auf sein Königreich Ungarn, und ich glaube, daß vorzüglich in diesem Augenblick die hohe Kammer sehr Acht zu geben hat, daß sie ihren Standpunct nicht verlasse, und ich glaube, daß so ein Wunsch an den Kaiser nicht gelangen sollte. Was die weiteren Zusatzanträge (des Abg. Sierakowski ec.) anbelangt, erlaube ich mir zu bemerken, daß dieß schon in unserem Antrage enthalten ist, wie ein Vorredner schon bemerkt hat. Es ist ja der Wunsch der Kammer, baß die Feindseligkeiten in Ungarn aufhören möchten, es ist im Antrage ihrer Commission enthalten, indem in diesem Antrage der Wunsch beigebracht ist, daß die Proclamation vom 3. October zurückgenommen werde, und somit die Ernennuug des Banus Jellaèiè als Obercommandant von Ungarn; es ist indirect der Wunsch der Kammer schon ausgesprochen, und schon durch die angereihte Mittheilung der kaiserlichen Resolution an den Banus Jellaèiè ist der indirecte Wunsch ausgesprochen, daß die Feindseligkeiten aushören von Seite bei Banus. Was die Anforderung an das ungarische Ministerium anbelangt, die Feindseligkeiten einzustellen, dem können wir nicht nachkommen; meine Herren, da nehmen wir die Stelle des Vermittlers ein; um als Vermittler auftreten zu können, müssen wir von beiden Parteien aufgefordert seyn; das ist nicht der Fall. Wir beantragen die Mittheilung der kaiserlichen Resolution an den Banus, weil wir von der Stadt Preßburg um Hilfe aufgefordert wurden, indem in der Mittheilung der Stadt Preßburg an die Minister die Bitte beigefügt war: man wolle den Reichstag in Kenntniß setzen. Eine Vermittlung können wir nicht ergreifen, da würden wir wiederum unfern Standpunct verkennen, daher kann ich nichts weiter sagen, als den Antrag Ihrer Commission empfehlen, weil wir in diesem Antrage genug unsere Sympathien für das edle ungarische Volk ausdrücken.

Vice-Präs. (Liest den Antrag der Commission. Ueber Anregung des Abg. Demel bestätiget der Herr Schriftf. Wieser, daß die beschlußfähige Anzahl von Gliedern des Hauses anwesend ist.)

Zu dem Antrage der Commission liegen drei Verbesserungsanträge vor. Der erste des Abg. Ziemialkowski, er wünscht, damit auch das Datum des Manifestes, um dessen Zurücknahme Seine Majestät angegangen wurde, hier eingeschaltet wurde.

Ferner ist der Antrag des Abg. Sierakowski. Der erste Punct bezweckt, das Ministerium aufzufordern, Seiner Majestät den Wunsch des Reichstages auszudrücken, die von dem Banus Jellaèiè angedrohte Bombardirung der Stadt Preßburg zu verbieten. Der zweite Punct bezweckt, von dieser Verfügung des Ministeriums den Banus in Kenntniß zu setzen, und denselben zu ersuchen, mit der Bombardirung der Stadt bis auf weitere Befehle Seiner Majestät einzuhalten.

Der Verbesserungsantrag des Abg. Neuwall lautet: "Die Kammer beschließt, durch das hiesige Ministerium das ungarische Ministerium von den bei dem Banus Jellaèiè geschehenen Schritten mit der Einladung in Kenntniß zu setzen, auch seinerseits zur Einstellung der Feindseligkeiten kräftigst mitwirken zu wollen."

Ich sehe als eigentlichen Verbesserungsantrag bloß den vom Abg. Ziemialkowski an, die anderen können auch neben dem Antrage der Commission bestehen, indem außer diesem Schritte auch das geschehen kann, was die Abg. Neuwall und Sierakowski wünschen.

Abg. Dylewski. Ich frage, Herr Präsident, welches ungarische Ministerium, das in Pesth oder das, welches Seine Majestät zu ernennen hat?

Vice-Präs. Ich bitte den Herrn Antragsteller das selbst erklären zu wollen.

Abg. Neuwall. Das faktische, das legale.

Vice-Präs. Ich glaube umsomehr, daß diese beiden Anträge als selbständige zu betrachten sind, indem füglich neben dem Antrage der Commission, welche bloß wünscht, damit der Reichstag den Banus Jellaèiè in Kenntniß setze von der Allerhöchsten Resolution Seiner Majestät, auch entsprochen werden könnte den Anträgen der Abg. Sierakowski und Neuwall.

Abg. Potocki. In der Formfrage. Ich glaube, daß die Anträge des Abg. Sierakowski und Neuwall den andern Antrag ganz ausschließen. (Nein!) Ich glaube wenigstens, daß sie in diesen Gedanken gestellt worden sind. (Nein, nein!)

Vice-Präs. Nein, diese Anttäge können immerhin neben dem Antrage der Commission bestehen; indessen weil sie wohl auch als Verbesserungsanträge, angesehen werden könnten, so werde ich diese zuerst zur Abstimmung bringen, den Antrag des Abg. Sierakowski, dann den Antrag des Abg. Neuwall, endlich den des Abg. Ziemialkowski.

Ich bitte sich auszusprechen, ob die hobe Kammer mit dieser Reihenfolge einverstanden ist. (Ja, ja!)

Der Antrag des Abg. Sierakowski besteht aus zwei Puncten, ich werde demnach den ersten Punct zur Abstimmung bringen, er lautet: (liest) Diejenigen Herren, welche mit der Annahme dieses Punctes einverstanden sind, bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) Es ist die Minorität.

Abg. Sierakowski. In Gottes Namen, so soll man bombardiren! —

Vice-Präs. Der zweite Punct lautet: (liest.) Ich glaube, daß dieser Punct erlediget ist durch die Abstimmung über den ersten Punct, da keine solche Verfügung ergehen wird. Wenn die hohe Kammer gleichfalls glaubt, daß dieser Punct erlediget ist, so bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) Es ist die Majorität.

Der Antrag des Abg. Neuwall lautet: (liest denselben.)

Abg. Neuwall. Ich will zur Begründung nur das Einzige bemerken, daß die ungarische Armee, die bereits Raab und Stuhlweißenburg besetzt hat, wenn sie auf Wieselburg vorgehen sollte, den Ban nöthigen müßte, entweder auf Preßburg oder auf die österreichische Gränze sich zu werfen, weil er unmöglich im Angesichte einer so großen Armee einen Flankenmarsch nach Oedenburg wagen wird.

Ich glaube, es wäre also nöthig, diesen Erlaß, wenn auch nicht an das ungarische Ministerium, so doch an den Befehlshaber der Armee zu stellen. (Wird unterstützt.)

Abg. Ziemialkowski. Ich glaube über diesen Antrag wurde noch nicht debattirt, noch etwas zur Begründung angeführt.

Abg. Prato. Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Berichterstatter, wenn er gegen die Begründung eines Antrages sprechen will, auch mitzusprechen habe. Ich sage nur die zwei Worte: die Stadt Preßburg hat sich an uns gewendet, mit der Bitte, wir möchten es dahin bringen, daß die Stadt Preßburg mit dem Bombardement verschont werde; wenn aber durch neue Bewegungen der Ungarn der Banus gezwungen ist, die Feindseligkeiten gegen Ungarn fortzusetzen, dann können wir nicht helfen, denn unsere Macht geht nicht weiter, wir könnten den Banus nicht einmal bitten, wenn das angemessen wäre, er solle von Feindseligkeiten ablassen; wenn er angegriffen wird, da kann ihm kein Mensch hindern, sich zu vertheidigen, — daher der Antrag des Abg. Neuwall nicht am Platze erscheint. (Der Antrag wird nochmals vorgelesen.)

Vice-Präs. Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen aufstehen. (Minorität.)

Es erübriget nur noch der Antrag des Abg. Ziemialkowski, welcher will, daß in dieser von der Commission beantragten Fassung das Datum des Manifestes, welches zurückgenommen werden soll, eingeschaltet werde, nämlich desselben, um dessen Zurückziehung der Reichstag Seine Majestät


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