Ich glaube es wird nicht so stark sein, daß es sich geltend macht als Hinderniß der Emanzipationsfrage der Juden, ich glaube, wir werden nicht so schwach sein, bei der Bewilligung eines Wohlbegründeten nachzugeben, wenn wir insbesondere aussprechen, was sich mit unseren Pflichten und unserer Zeit verträgt.
Aber meine Herren, wegen einiger taufend Gulden, welche in Böhmen den Juden zurückgezahlt werden, während ein anderer Contribuent nicht nur keine Erleichterung, sondern vielmehr eine neue Auflage bekömmt, wäre meines Erachtens dieß Verfahren höchst unpolitisch und ich bin überzeugt, daß die böhmische Judenschuft nichts dagegen sagen wird, wenn dasjenige, was als bereits gezahlt betrachtet wird, nicht mehr zurückzuzählen und zweitens nicht nur von denjenigen allein zu leisten ist, welche in Erfüllung ihrer vertragsmäßigen Pflichten schon gezahlt haben, während andere zurückgeblieben sind. Ich will demnach, daß die bereits bezahlten Beträge auf jene, die sie noch nicht bezahlt haben anrepartirt, und so zur Erleichterung derjenigen diene, die sie bereits bezahlt haben. (Bravo.)
Mannheimer. Meine Herren! ich werde Ihnen nicht den ewigen Juden vorführen, und nicht seine Leidensgeschichte. Ich glaube, daß sie heute nicht an der Tagesordnung ist, möglich kommt die Zeit, und ich behalte mir das Wort vor. Für heute möchte ich nur einige Worte über den betreffenden Paragraph sprechen, und zwar nicht, weil es eine Geldfrage ist, da spreche ich nicht; sondern weil es eine Lebensfrage für meine Glaubensgenossen ist, eine Ehrensache ist, und die Ehre steht höher als selbst das Leben.
Man hat gesagt, es wäre das keine Glaubenssteuer, es wäre das eine Steuer vom Eigenthum. Nun, meine Herren, ich will Ihnen das in zwei einfachen Fragen anschaulich machen. Ich frage, ob das eine Eigentumssteuer ist, die der Jude heute zahlt, morgen aber nicht zahlt, wenn er sich dem betreffenden Pfarrer zur Verfügung stellt? Ist sein Eigenthum, sein Besitztum morgen ein anderes als es heute war? Ist sein Vermögen ein anderes? Ist er selbst ein anderer? Er ist derselbe, sein Eigenthum dasselbe, sein Vermögen dasselbe, sein Glaube ist ein anderer. Es ist noch die Frage, ob der ein anderer ist?
Man hat gesagt, es wäre eine Eigentumsteuer und keine Glaubenssteuer. Ich frage sie aber, wenn der arme Jude, und von dem spreche ich immer, wenn der kranke Jude zu seiner Stärkung und Kräftigung ein Huhn schlachten läßt, und nun von diesem Huhn, daß bereits der Accise und Verzehrungssteuer unterlegen ist, von diesem Huhn eine bedeutende Steuer zu zahlen hat, weil es bei der Schlachtung einer religiösen Observanz unterliegt, während der reiche, gebildet Jude, der sich über diese Observanz hinwegfetzt, diese Steuer nicht zahlt; ich frage Sie, ist das eine Glaubenssteuer oder eine Steuer vom Eigenthums?
Man hat gesagt, es wäre eine Kapitaliensteuer. Meine Herren! dem muß ich einmal für allemal widersprechen. Ich kenne keine Capitalien und keine jüdischen Kapitalisten, am wenigsten gilt es von denen, auf die Sie vielleicht ihr Augenmerk haben, die als solche besteuert wären.
Ich muß Ihnen nur bemerken, daß nur in einer Provinz die Judensteuer, so was man sagt, vom Vermögen erhoben wurde nach Fissionen, die dann zu Eiden, zu gezwungenen Eiden führten, ich will jeden andern Ausdruck vermeiden, das war aber nur in der Provinz, wo bereits die Steuer aufgehoben ist, wie sie bereits gehört haben.
In dieser Provinz wurde sie theilweise nach dem Vermögen erhoben, aber es war der Steuermodus ein so übertriebener und so überspannter, daß die Fasson ganz illusorisch würde, und die Umlage doch in einer andern Weise vorgenommen werden müßte. Es würde einer Steuergesellschaft, einer Pachtungsgesellschaft überlassen, die solidarisch für die ganze Summe haftete, und ich muß offenherzig gestehen, es gehört gerade dieß nicht zu den honorigen Seiten des ganzen Gegenstandes, er erzeugte eine sogenannte Plutokratie! Da ich gerade von Böhmen spreche, so muß ich dem begegnen, was ein verehrter Herr Abgeordneter darüber beantragte, er meinte die Juden in Böhmen könnten die Steuer ausnahmsweise fortzahlen. (Ruf: Nein! nein!) Ich muß bemerken, daß gerade im vorigen Jahre dort die Steuer den Juden nachgelassen wurde, sie wurde nämlich aufgehoben, nur daß sie noch in einer Reihe von sieben Jahren, und zwar in abnehmender Scala dieselbe zu zahlen hätten. Es hat darüber ein Ablösungsgeschäft stattgefunden, das aber nicht beendigt ist, und eben im Verlaufe dieses Sommers sistiert wurde, weil die Voraussetzung vorlag, daß die Juden für die folgenden Jahren nichts zu zahlen haben würden. Wenn aber der Fall eintritt, daß diese Ablösung gleichsam zu Kraft und Recht besteht, und nachträglich die Rückstände zu zahlen wären, so tritt dann ein ganz eigener Umstand ein, der Reichstag nimmt der sämmtlichen Judenschuft alle exceptionellen Steuern ab, aber die Judenschuft Böhmens, wo gerade von Seiten des alten Regimes, der früheren Regierung ein Nachlas eingetreten war, die hätte sie dann noch für die laufenden Jahre zu bezahlen. (Ruf: Nein! nein!) Allerdings! (Brauner: Sie haben mich nicht verstanden.) Sobald sie diese Rückstände für die noch laufenden Jahre zu zahlen haben. (Ruf: Nein ! nein !)
Präs. Ich erlaube mir den Antrag des Abg. Brauner vielleicht vorzulesen, um Missverständnissen vorzubeugen. "Die im Königreiche Böhmen auf die abfindungsleise Auflassung der Judensteuer bereits bezahlten Raten sind der Staatskasse anheizgefallen und es haben hiezu alle bisher steuerpflichtigen Juden nach der Steuerquote zu Concursiriren. "
Mannheimer. Aber sie können für das Jahr. 1849 nicht bezahlen.
Brauner. Nicht die erst zu zahlenden.
Borrosch. Anticipando meinte er, einige Gemeinden haben bis zum Jahre 1852 schon gezahlt.
Mannheimer. Und nun sollten die andern verhalten werden, auch bis zum Jahre 1852 zu zahlen?
Brauner. Ich werde mir nur noch ein paar Worte erlauben.
Präs. Ich glaube, daß der Abg. Brauner ohnedem als Antragsteller noch sprechen wird.
Mannheimer. Ich werde darüber hinweggehen. Jedenfalls möchte ich mich aber dagegen verwahren, daß nicht ein Onus für Böhmen aus diesem Antrage erwachse, wenn sie diese Ablösung schon vorgenommen haben, so können sie die Steuer nur für die abgelaufene Frist entrichten. Ich gehe auf einen anderen Gegenstand über. Ich frage, ich glaube, die Frage liegt nahe, ob denn die Sache gar so dringlich sei, ob denn die Juden, die diese Steuer so lange gezahlt haben, sie nicht vielleicht noch das halbe Jahr oder das Jahr hindurch zahlen könnten?
Die Dringlichkeit liegt nicht im Juden, der Jude trägt gar viel und hat gar viel getragen, der Jude ist sehr zäher Natur, meine Herren, wissen Sie, er hat mehr getragen als die Judensteuer, er hat getragen den Judenhass, der drückt schwerer, der Jude trägt noch, wenn es gerade sein müßte, ein Jährchen diese Steuer fort, aber wissen Sie, meine Herren, wo diese Dringlichkeit liegt? Die Dringlichkeit liegt nicht im Juden, die Dringlichkeit liegt hier in Ihnen, die Dringlichkeit liegt in Ihrer Mission, in Ihrem Berufe, in der Würde dieses Hauses. Die Dringlichkeit liegt in dein Boden da, der uns trägt und hält, da liegt die Dringlichkeit. Sie sind der constituirende Reichstag, die erste constituirende Versammlung, die Vertreter des Volkes, Sie sind die ersten, die der Regierung ein Budget, eine Steuer votieren, hier gilt allerdings die Frage, ob nun Sie in diesem ersten Acte eine so abnorme, inhumane Steuer sanctioniren wollen, ob Sie für die Ungebühr der alten Zeit, die Gewährleistung auf sich nehmen wollen, ob Sie das Unrecht von neuem mit Ihrem Stempel versehen wollen. Das ist die Dringlichkeit, meine Herren, sonst W i r trügen sie wohl noch eine Weile; übrigens bitte ich Sie, schauen Sie sich bei den übrigen Völkern um, ob noch irgend wo eine Judensteuer besteht? Nirgends! in keinem Lande! doch, allerdings, in einem in Rußland ! Schließlich, meine Herren, und ich muß dieß bemerken bezüglich eines Antrages, der auch vorhin gestellt wurde. Kaiser Joseph hat bereits zu jener Zeit die sogenannten Leibzölle, Leibmauth abgestellt. Damals hieß es ausdrücklich, sie dürfen unter keiner Form, Namen, Bezeichnung oder Benennung wieder aufkommen oder aufleben, sie gehören dem Mittelalter an und sind verfallen. Und es bestehen doch noch Leibzölle, und zwar, meine Herren, nicht in den Provinzen, sondern in der Residenz, in der Metropole da, wo die Bildung, wo die Intelligenz ihren Sitz hat, wo die Blüthe des Staates ist, da bestehen diese Leibzölle, sie werden von den Juden erhoben. Meinen sie vom Eigenthum? Nein, von den fremden Juden, von den Reifenden, von jedem Juden erhoben. Der geehrte Abg. von Berchtoldsdorf sprach vorhin von den Notlabilitäten und Capacitäten unter den Juden nun, sie werden von diesen Capacitäten und Notlabilitäten der Juden erhoben, und hätten sie einen noch so glänzenden Namen in der Kunst und Wissenschaft, sie werden erhoben, wenn sie nicht ausnahmsweise nachgesehen werden; dem Gesetze nach müssen sie zahlen für jede 14 Tage, wo sie die Luft in der Residenz athmen. Die Leibzölle bestehen noch, und je nachdem heute der Beschluß ausfällt, bestehen sie noch ferner. Sind Sie für Leibzölle, meine Herren, so stimmen Sie gegen den Paragraph. Ich habe mich der Kürze befleißiget, ich wünsche nur, daß wir uns bei der Abstimmung auch der möglichsten Kürze befleißigen. Was ich noch sagen möchte, hat der verehrte Herr Abgeordnete schon vor mir bemerkt; wer schnell gibt, gibt doppelt, gibt ganz. Übrigens, meine Herren, bedenken Sie die Spannung in der nicht nur meine Glaubensgenossen, sondern gar viele, die ein teilnehmendes Herz für sie haben, des Ausganges dieser Stunde gewärtig sind; bedenken Sie die mannigfachen Conflict, die entstehen können, wenn diese Steuer, die bereits der Vergangenheit anheizgefallen ist, wenn sie neuerdings in Anspruch genommen werden sollte. Ich bin zu Ende, thun sie das Ihre, ich habe das Meinige gethan. (Beifall.)
Präs. Der Abg. Mannheimer war der letzte eingeschriebene Redner, es hat noch der Abg. Böse als Antragsteller das letzte Wort.
Abg. B ö s e. Meine Herren, wenn ich den Antrag gestellt habe, daß diese Steuer verbleiben solle, ich habe sie keineswegs auf diese Art gestellt, daß sie für immer bestehen soll; jedoch ich erkenne sie als drückend für den Juden an, so gut wie die Verzehrungssteuer und eine andere Steuer auch drückend ist, und wo wir keineswegs so geschwind abgesprochen haben. Ich erkenne, daß die Steuern drückend für den Juden sind, jedoch sind sie auch für den Christen drückend, der schwer arbeiten muß, sein Brot erwerben und verdienen muß, und weit mehr gedrückt ist, als mancher Jude. Daß man hier darauf hinweist, daß der Herr Finanzminister die Sache vermitteln werde, ist mir sehr auffallend. Wenn man eine Million und über eine Million so geschwind, und quasi wegstreichen kann, hätte man jedenfalls statt 20, 19 votieren sollen, man hätte die Schuld kleiner anstellen sollen, nicht mit 20 Millionen, jedoch hat man auf diese Weise keine Steuer nachgesehen, so sehe man auch diese nicht nach, wir haben die Steuer auf ein halbes Jahr votiert, folglich um weder diesen, noch jenen zu bevorzugen, glaube ich, und aus diesem Grunde habe ich meinen Antrag gestellt. Man sagt, der Jude ist gedrückt, jedenfalls er ist gedrückt, diese Steuer behauptet man, daß sie auf dem Glauben ist, gut, wenn die Last auf dem Glauben ist, so muß jedenfalls die Begünstigung auch auf den Glauben sein, ich weiß, es gibt Judengemeinden bei den Städten, wenigstens bei uns in Mähren, daß es Judengemeinden gibt, die, wenn sie noch so groß sind, keine Einquatreirung, keinen Vorspann leisten, die für den an den Straßen liegenden Städter zur großen Last fallen, es sind die Straßenbaulichkeiten auch, von denen sie befreit sind, von diesen spricht man nicht, und die den Christen allgemein zur Last gelegt sind. Man sagt, man muß den Juden diese Steuer ausexequiren, ganz recht, man muß sie ausexequiren, aber es ist das allgemeine Beispiel, wenn er auch im Stande ist zu zahlen, sich exequiren läßt, ehe er den Kreuzer hergibt, das aber ein Christ nicht thut.
Man hat gesagt, man muß ihm den Polster unter dem Kopf wegnehmen, meine Herren, wir haben Christen genug, die exequirt werden, und die kein Bett im Hause haben. (Beifall.) Es ist zu bedauern, daß der Finanzausschuß sich die Ziffer der 50 Millionen, die für das Jahr 1849 fehlen, nicht betrachtet hat, daß er so quasi eine Million dazu macht, nämlich das 51 Millionen fehlen werden; denn es ist unter Einem, ob es 50 oder 51 Millionen sind. Ich glaube, wenn ich Schulden machen soll, so brauche ich keineswegs zu schenken, wir wollen Alle geschenkt haben, wir haben Millionen, die geschenkt haben wollen und wollen der Lasten entledigt sein. Nicht aber einen begünstigen und den zweiten in seiner Last lassen.
Ich bin keineswegs dafür, daß die Steuer bestehen soll, sie soll aufhören. Wir haben mehrere Steuern, die ungerecht sind, und nicht weniger ungerecht, sondern drückend in allen Beziehungen.
Meine Herren, wenn diese Steuer votiert wird, daß sie nachgelassen wird, so muß ich frei bekennen, wir werden einer neben den andern zurückkommen, es wird heißen, uns hat man eine Last nachzulassen jedoch erst versprochen, wogegen man den Juden die Steuer schon nachgelassen hat. Uns hat man es erst versprochen, aber den Juden hat man es schon gethan. Ich glaube es ist das klügste die Steuern haben wir auf ein halbes Jahr votiert, die Judensteuer auf ein halbes Jahr vorgeschrieben zu lassen.
Präs. Wünscht noch einer der Antragsteller das Wort zu ergreifen.
Brauner. Es war mir angenehm, daß der Abg. Mannheimer selbst in derjenigen Judensteuer, auf die sich mein Amendement bezieht, eine Vermögenssteuer und nicht eine Glaubenssteuer erkennt, sie war es wirklich in Böhmen, daß ihre Einhebungsrund Regpartitionsweise, durchaus in Händen von jüdischen Glaubensgenossen eine sehr ungerechte war, läßt sich nicht verkennen. Ich habe neulich einige Steuern skizziert, wenn den Herren noch meine Worte im Gedächtniß geblieben sind, so frage ich, habe ich irgend von einer Steuer gesprochen, habe ich eine Steuer aufgezählt, die gerecht wäre, und ich behalte mir vor, ich werde die Gelegenheit bei der nächsten Sitzung, selbst bei unserer gerechtesten Steuer, bei der Grundsteuer eine Seite aufdecken, welche sich sehr ungerecht macht in dem bisherigen Bestande, wie wir sie auszuschreiben gut geheißen. Noch veranlaßt zur Verständigung über meinen Antrag, der noch immer nicht genau begriffen worden ist, anzuführen, daß ich es so meinte:
Diejenigen Antizipationsraten, welche von der Abfindungssumme der böhmischen Judenvermögenssteuer, welche wohl bis zum Augenblicke der Kundmachung des Kammerbeschlusses in der Staatskasse bereits bezahlt sind, seien erstens nicht mehr rückzuerstatten, zweitens aber hätten zu diesen Raten nicht bloß diejenigen, die sie bezahlt haben, als Antizipationsrate, sondern auch diejenigen zu concurriren, die bisher noch nicht mit begriffen sind, d. h. die nicht dazu beigesteuert haben, d. h. z. B. eine Antizipationsrate von 20. 000 fl. wäre bezahlt, zu dieser Antizipationsrate haben aber bloß die jüdischen Steuergemeinden Prag und Kollin beigesteuert, die anderen noch nicht, eben weil diese Abfindungsverhandlung erst im Zuge war. Nun sage ich, der Beitrag ist nicht mehr rückzustellen, sondern zu demselben haben nicht bloß die Prager und Kolliner, sondern sämmtliche Judensteuerbezirke nach dem bisherigen Maßstabe zu concurriren, ohne jedoch für die weitere Ratenzahlung sie in Anspruch zu nehmen.
Mannheimer. Ist mir eine Frage erlaubt?
Viele Stimmen Ja ! Ja !
H e i n. Nichts gegen die Geschäftsordnung.
Mannheimer. Ich habe es vom ersten Augenblicke nicht verkannt, daß die Steuerdirektion, die Gelder, die sie eingehoben hat, und sei es auf 7 Jahre hinaus, verpflichtet ist, dem Staate abzutragen. Das habe ich keinen Augenblick verkannt. Die Frage ist eine andere. Es hat hier ein Ablösungsgeschäft, und zwar ein freiwilliges stattgefunden, und wie ich es gewiß und aus sicherer Quelle weiß, ist es den Gemeinden frei gestellt worden, ob sie diesen Betrag leisten wollen in vorhinein für die sieben Oderrespektiven drei Jahre; überhaupt ob sie sich abfinden wollen. In diesem Sommer ist das Ablösungsgeschäft eingehalten, sistiert worden. Jetzt gilt die Frage, ob jene Gemeinden, die nicht abgelöst haben, noch dazu zu verhalten sind? Man hat noch zuletzt durch die Steuerdirektion einschreiten wollen; es ist aber sistiert worden. Ich frage, haben die Gemeinden, die sich dazu nicht verpflichtet haben, haben sie die Zahlung zu leisten für die laufenden sieben oder respectiven drei Jahre. Ist es billig, gerade ihnen,. die schon der alte Staat befreiet, mit der heutigen Befreiungsachte ein solches nachträgliches Onus aufzulegen. (Nein! Nein!)
H e i n. Ich frage ist es geschäftsordnungsmäßig oder nicht?
Präs. Der Abg. Mannheimer war der letzte Redner, die Debatte wird für geschlossen erklärt. Der Abg. Brauner hat das letzte Wort ergriffen, nur Herr Borrosch wünscht noch als Antragsteller das Wort.
B o r r o s c h. Ich habe einen Antrag gestellt, bezüglich der Passsteuer. Ich habe darüber nichts zu sagen, da es bereits schon vor mir hinlänglich erörtert wurde; aber dasselbe auch hinsichtlich der auf den Juden bloß als solcher lastenden Ortspolizeisteuer, da sie allen Anlaß gab, zu einer willkürlichen vom Staate nicht gewollten Besteuerung derselben. Denn als Gemeindegenossen, wenn sie auch noch nicht überall geschlossene Gemeinden bilden, zahlten sie ohnehin ihre Steuern, und wenn es Gewerbe betrifft, muß ich dem widersprechen, daß Gewerbesteuern mit in diese Judensteuer einbezogen gewesen. Sie lastete ganz ausschließend auf den Juden als Juden. Wenn z. B. ein Israelit ein Schnittwaagengeschäft in Prag eröffnete, so hatte er eben so die Erwerbsteuer zu zahlen, wie jeder Andere. Die Juden mußten sich ferner dadurch sehr häufig ein Heimatäsrecht erkünsteln, daß sie vom Staate z. B. bei Mautchen oder anderen Arten von Steuererhebungen, nicht minder von den Grundbesitzern (den das Profinationsrecht war auch nichts Anderes als eine Abartung des Feudalrechtes) sich als Pächter den Aufenthalt erwirkten. Das hat nicht wenig zum Hasse und zur Korruption mit beigetragen, ich werde natürlicher Weise nicht vorgreifen, und ich will nur ankündigen, daß ich einen Antrag stellen werde, daß überhaupt Pachte aller Art als durchaus nachtheilig in sozialer und sittlicher Beziehung nicht geduldet werden sollen. (Ruf: Oh ho!) Für dieses "oh ho" will ich mir nur wenige Worte erlauben. Das Pachtverhältnis hat zur Folge (Ruf: zur Sache.)
Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, es handelt sich um die Judensteuer.
Borrosch. Ich bitte, ich gehe schon weiter, darin bin ich sehr gehorsam, es ist die Befürchtung ausgesprochen worden, daß Judenverfolgungen und namentlich in Böhmen ausbrechen werden; nach manchen traurigen Erfahrungen, die wir gemacht haben feit dem 13. März will ich diese Möglichkeit nicht in Abrede stellen, und man muß es eben der Freiheit selber, und der durch sie bewirkten Volkserziehung zum weiteren Genusse, und zur weiteren Wahrung echter Volksfreiheit überlassen, daß die Volkserziehung christlicher Sei's ein werktätiges Christentum, und jüdischer Sei's ein werktätiges Staatsbürgertum zur Wirklichkeit mache. Übrigens bin ich damit vollkommen einverstanden, daß wir das Schiller´ste, "da bleibt das Weltgetriebe, Hunger und Liebe" gleichfalls als nothwendig gelten lassen; Hunger haben wir bereits, nur wirkt er nicht immer als Sporn der Freiheit, viel öfter erdrückt er sie; lassen wir also lieber dem andern Triebrade sein Recht wiederfahren, wie zur Zeit des Urchristentums, was ohne diesen von dem göttlichen Geiste des Christentums diktierten Duldungsacht gegen Juden und Heiden niemals eine Weltreligion geworden wäre. (Beifall.) Wenn an den vielen gutzumachenden Verfolgungen gegen die Juden, die im gesetzlichen Wege ausgeübt wurden, irgend gezweifelt werden will, so erinnere ich Sie nur an das Eine, daß bis auf die neueste Zeit bloß der Erstgeborne heiraten durfte, alle Anderen zum unfreiwilligen Cölibate und zur Unzucht verurtheilt waren, aber daß der zweit, dritt und viertgeborne Sohn auch heiraten konnte, wenn er nur Geld zur Bestechung hatte, das hat wesentlich beigetragen zur Korruption und zu vielen anderen Folgen, welche den Schachergeist mit verursachen alten. (Ruf: zur Sache.) Nun ich habe ein Stück Emanzipationsarbeit gemacht, wie letzthin ein Stückchen Konstitutionsarbeit; ich bitte also dafür um Entschuldigung.
Nur noch Eines. Es ist die kaiserliche Regierung 1846 uns vorangegangen mit diesem Werke. Ich glaube ein Reichstag wird da nicht nachstehen wollen. Es war das väterliche Herz des Monarchen, das die Findensteuer in Böhmen aufheben ließ, noch zu jener Zeit, als Ministerial Despotismus in Österreich herrschte. Ich glaube die Consequenzen ergeben sich für uns als Ehrenpflicht, und nicht eine Steuer heben wir hier auf und nehmen die Verantwortlichkeit auf uns, sondern nur einen inconstitutionellen aller Freiheit hohnsprechenden Überrest von Barbarei beseitigen wir. (Beifall.)
Präs. Wünscht der Herr Minister das Wort?
Krauß. Ich erlaube mir noch einige Worte dem hinzuzufügen, was hier schon ausführlich und gründlich dargestellt wurde. Es muß ihnen meine Herren auffallen, daß alle Abgeordneten aus dem Lande, aus welchem ich geboren bin, für die Aufhebung der Judensteuer gesprochen haben. Es ist auch richtig, daß die ungeheueren Nachtheile dieser Steuer in keinem Lande so ausfallend hervortreten, als gerade in diesem. Die ganze Judensteuer, wie sie im laufenden Jahre angeschlagen werden könnte, würde für das Jahr 1849 900. 000 fl. betragen. Davon fallen 700. 000 fl. für Galizien, allein diese 700. 000 fl. werden von einer Volksblasse neben allen anderen Steuern entrichtet. Ich will kein Wort mehr darüber verlieren, ob die Abgabe gerecht sei oder nicht, ich glaube es wird keiner sie für gerecht erklären. Allein ein anderer Grund hat mich als Finanzminister bestimmt, die erste Gelegenheit zu ergreifen, um auf die Aufhebung dieser Steuer anzutragen. Dieser Grund ist der, daß ich sie auch für verderblich, und zwar in zweifacher Beziehung für verderblich halte.
Erstens in Beziehung auf die Grundrechte, die Sie jetzt festzustellen im Begriffe sind, und zweitens verderblich für den Wohlstand und die Cultur des Landes; was das Erste betrifft, so glaube ich, ist kein Widerspruch denkbar, der greller wäre als der, wenn wir in den Grundrechten die Gleichheit vor dem Gesetze und allen Beziehungen feststellen, und da wo es sich um Steuern handelt, keine Gleichheit beobachtet würde, welche mit einer Steuer ich glaube in keinem Zusammenhange ist, es ist vielleicht nicht alles richtig, was angeführt wurde, man hat die Juden nicht bloß besteuert, weil sie Juden sind, aber deßwegen weil man von ihnen leicht Geld hereinzubringen wusste (Gelachter), darum sind sie besteuert worden Was die zweite Seite anbelangt, so kann ich nur wiederholen, daß der Wohlstand darunter sehr leidet, daß die statische Bevölkerung in einem Zustande der Armuth verfallt, der arger ist, als man sich ihn hier denken kann. Es ist gesprochen worden von der Lebensweise, aber Niemand kann sich die Lebensweise vorstellen, wie sie in Galizien geführt wird.
Nun ist es begreiflich, daß in einem Lande, wo der Mittelstand sich noch kaum zu entwickeln begonnen hat, weil diejenige Classe der Bevölkerung, welche den Mittelstand zu vertreten hat, denn nur durch den Mittelstand kann Bewegung in die Geschäfte kommen, wenn diese Classe in fortwahrender Noth erhalten wird, dann ist für den Wohlstand keine Zukunft zu erwarten, wenn sich dieser Wohlstand nicht ganz oder doch wenigstens lang sam entwickeln kann Es wurde bemerkt, man musse Mittel aufsuchen, um den Ausfall zu decken, es müssen Ersparungen geschehen. Ich bin damit vollkommen einverstanden, und ich komme darauf zurück, was ich schon die Ehre hatte zu bemerken.
Ich habe schon in einigen Zweigen eine Ersparung bis zur Summe von 2, 800 000 sl. in Vorschlag zu bringen die Absicht Daß andere Zweige dieß Alles verschlingen, ist kein Grund, für mich nicht dasjenige anzutragen, was ich für recht und nothwendig halte. (Bravo)
Mit der Judensteuer ist es betläufig dasselbe Verhältniß, wie mit der Schuldigkeit der Unterthanen. Wenn Sie bauen wollen, so mussen sie den Boden reinigen. Sie wollen bauen, Sie wollen ein neues Gebäude der Steuern auffuhren, und wollen Steuern fortbestehen lassen, welche sich mit einem vernünftigen Steuersystem nicht vereinigen lassen, dann geben sie den Gedanken auf, ein gerechtes Steuersystem aufzufahren.
Es ist ganz dasselbe, wie bei den untertranigen Schuldigkeiten, es ist nothwendig, diese Unterschiede hinwegzuräumen. Hier tritt dasselbe druckende, wie. bei andern Steuern ein. Ihre Einrichtungen in Principien lassen sich nicht anfechten, so lange man nicht Unistaltungen gefunden hat. Hier handelt es sich nicht um etwas Groses, sondern um die Wegräumung eines solchen Unterschiedes, der selbst in finanzieller Beziehung nachtheilig wird. Wir werden in der Erwerbsteuer, bei der Einkommensteuer einen ganz anderen Ertrag erzielen können, und wir werden mit Recht darauf dringen, daß die Judensteuer, wie andere drückende Steuern aufgehoben werde. Besonders ist die Lichterundsteuer, von der sich nur die Abgeordneten von Galizien einen Begriff machen können und von welcher, wenn ich mich recht erinnere der Abg Dylewski bemerkt hat, die Zahl der Gemeinde abhängig gemacht ist, und zwar von der Anzahl der Lichter, das muß abgestellt werden. Ich kann nur meinen Antrag wiederholen und es muß mich sehr Wunder nehmen, daß die Herren Abgeordneten aus Galizien in mich ein Mißtrauen fetzen, ob es mir auch Ernst dabei sei Glauben Sie, meine Herren, daß, wenn es mir nicht Ernst wäre, daß ich diesen Antrag hatte stellen können, durchaus wäre es mir unmöglich gewesen, deswegen wiederhole ich, daß ich nicht nur heute, sondern bei jeder Gelegenheit mir die Freiheit nehmen werde, sie daraus aufmerksam zu machen, die bestimmten Steuern von solchen Abgaben zu reinigen (Rauschender, wiederholter Beifall.) (Geräusch)
Präs. Ich erlaube mir zur Sprache zu bringen, daß zur Abstimmungsart zwei Antrage vor dem Schlusse der Debatte gestellt würden: ein Antrag auf Kugelung einer auf Namensaufruf. Ich werde mir erlauben, die Unterstungsflage, bis wir über die Abstimmungsordnung einig geworden sind, in suspenso zu lassen Es sind zum §. 4 sechs Verbesserungsantrage gestellt worden. Der §. 4 zerfallt nach seiner Fassung in zwei Theile, der eine Theil Spricht das Princip aus, daß die Judensteuer für die Zukunft aufzuhören habe, der zweite Theil, daß die Rückstände bis zum ordentlichen Zeitpuncte einzuheben sind.
Ich werde mir erlauben, mit Rucksicht auf diese zwei Theile die Abstimmungsfrage zu stellen In Betreff des ersten Theiles liegen fünf Antrage hier vor, zwei Antrage davon sind gerade dem Antrage der Commission entgegengesetzt, und wünschen, daß die Judensteuer noch fernerhin beibehalten werde. es ist dieß der Antrag des Abg. Bose und Demel, dem ein eventueller Antrag angehangt ist, ein dritter Antrag geht dahin, daß die Judensteuer wenigstens theilweise beibehalten werde, wahrend die zwei ersten auf gänzliche Beibehaltung gerichtet sind Was diesen Antrag anbelangt, so dürfte er, jedenfalls zur Abstimmung kommen, wenn der erste Antrag gefallen ist, weil er zwischen dem Kommissionsantrage und den beiden ersten in der Mitte liegt.
Dann sind zwei weitere Antrage: daß das Princip des Commissionsantrages auch für andere Gebühren auszudehnen sei, es ist nur eine Erweiterding des Principes des Commissionsantrages.
Dahin gehört der Antrag des Abg. Borrosch, wegen der Pass und sonstigen Ortspolizeisteuer, und zweitens der Antrag des Abg. Sierakowski, der in der Judensteuer auch die in Wien übliche Judenaufenthaltssteuer begriffen wissen will.
Der Antrag des Abg. Brauner betrifft die Rückstände. Mit Rücksicht auf diese Bemerkung würde ich mir erlauben, den Antrag des Abg. Böse zuerst zur Abstimmung zu bringen, er lautet: "Die Judensteuer hat so lange zu verbleiben, so lange kein neues Steuersystem eingeführt sei. "
Hat Jemand etwas gegen die Ordnung der Fragen einzuwenden? (Nein.)
Nun erlaube ich mir die Frage zu stellen, wegen der Unterstützung der Anträge auf Abstimmungsart. Zur Abstimmung mittelst Namensaufruf (Borrosch bittet um's Wort) ist eine Unterstützung von 50 Herren Deputierten nöthig, dagegen zur Abstimmung mittelst Kugelung eine Unterstützung von 100 Herren Deputierten. Sollten beide Abstimmungsarten die gehörige Unterstützung finden, dann hat der Namensaufruf den Vorzug vor der Kugelung. Will der Herr Abgeordnete der Kleinseite ein Wort rücksichtlich der Abstimmungsart.
Borrosch. Rücksichtlich der Abstimmungsart, ja. Ich verkenne den hohen Werth nicht, welchen der Namensaufruf hat, wie ich aber letzthin schon erwähnte, ist er eben so oft ein Kappzaum, als ein Sporn. (Keine Debatte.)
Präs. (Liest noch einmal den obigen Paragraph.)
Borrosch. Also ich stimme unbedingt für den Entwurf, weiß aber warum ich Ballontage beantragt habe.
Mayer. Die Abstimmung durch Namensaufruf hat den Vorzug vor der Kugelung. Ich erlaube mir daher die Frage der Art zu stellen, daß zuerst gefragt wird, ob durch Namensaufruf abgestimmt werden soll; wird die Abstimmung durch Namens aufrufe nicht gehörig unterstützt, dann kann erst gefragt werden, ob die Abstimmung durch Kugelung stattfinden soll.
Borrosch. Erlauben Sie mir, da sind hundert nothwendig, also müßte zuerst gefragt werden (Unruhe.)
Präs. Ich glaube so vorzugehen, beide Fragen unterstützen zu lassen, und wenn beide gehörig unterstützt werden, hat der Namensaufruf vermöge der Geschäftsordnung den Vorzug. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag auf Abstimmung durch Namensaufruf unterstützen, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben.
Ich muß bitten, daß die Herren Secretäre die Zählung vornehmen. (Geschieht.) Es sind 50 Mitglieder dafür, wenn nun auch 100 Mitglieder für Ballontage wären, so hat doch die Namensabstimmung den Vorzug.
Borrosch. Ich muß dagegen protestiren wenn ich auch jetzt den Beschluß nicht umstoße. Es ist das doch aller Raison zuwider (Lärm), ich halte mich ganz strenge an die Geschäftsordnung, da ist bloß die Motivirung der Abstimmung, ob Ja oder Nein, keineswegs aber die Motivirung, warum man Ballontage will. (Liest aus der Geschäftsordnung: Abstimmung durch Namensaufruf mit Ja oder Nein, oder Abstimmung durch Kugelung findet nie ohne Motivirung Statt.) (Großes Gelächter.)
Mayer. Ich bitte das Haus zu fragen, ob es mit Raison vorging, als es Namensaufruf verlangte, weil gesagt wurde, wir hatten dabei kein Raison gehabt.
Borrosch. Es betraf nur die Geschäftsordnung.
Präs. Was die Bemerkung wegen Raison und nicht Raison anbelangt, so betrifft's eigentlich mich, ich verzichte darauf. (Ruf: nein, nein, sie betrifft das ganze Haus.)
Eine Stimme. Zur Tagesordnung.
Präs. Wird der Antrag auf die Tagesordnung unterstützt? (Wird einstimmig angenommen.) Ich bitte zur Namensabstimmung zu schreiten. Liest den Antrag, welcher sodann mit Übereinstimmung der Kammer in's Polnische, Ruthenische und Böhmische übersetzt wird.
Potocki. Ich erlaube mir zu bemerken, daß auch der Commissionsantrag übersetzt werde, denn hat man einen Verbesserungsantrag, so muß man doch früher den ersten Antrag haben.
Präs. Ich glaube, es sollte dieß dem Herrn Übersetzer überlassen bleiben. (Viele Stimmen: Der Commissionsantrag muß auch übersetzt werden) Es wird somit der Antrag des Abg. Boese samt dem Kommissionsantrage in obige Sprachen übersetzt.)
Es ist gegenwärtig von dem Herrn Abg. Hubicki die Erklärung gegeben worden, daß er auf die Abstimmung durch Namensaufruf verzichte, falls an deren Stelle die Kugelung eintreten könne. (Viele Stimmen: Nein, nein, Namensaufruf.)
Präs. Ich ersuche daher den Herrn Secretär Streit zum Namensaufruf zu schreiten.
Mit Ja stimmten die Herren:
Bauer Georg, Bittner Johann, Boese Ferdinand, Cepiel Sebastian, Demel Joseph, Draus Nicolaus, Dworzak Johann, Fußl Ferdinand, Galler Gottlieb, Halm Joseph, Huemer Johann., Ingram Freiherr v., Klausner Michael, Leberl Joseph, Leithner Michael, Mickl Joseph, Mitterndorfer Joseph, Redl Franz, Teufel Franz, Thar Michael.
Mit Nein stimmten die Herren:
Bebar Johann, Beck Anton, Beck Joseph, Beinhauer Anton, Berger Maximilian, Bernardelli Peter, Betkowski Nicodemus, Bielecki Adam, Bilinski Severin von, Binninger Joseph, Bodnar Michael, Borkowski Alexander Graf, Borrosch Alois, Brandl Mathias, Brauner Franz, Brazdil Victor, Brestel, Rudolph, Buszek Michael, Call Alois Freiherr von,