Ètvrtek 5. øíjna 1848

welchem sie im Lande bekannt sind, wo sie vorkommen, und der Ausdruck Ia steura della decima kommt nicht vor, sondern das Wort Ia decima.

Rieger. Ich glaube das Mißverständniß liegt nur darin, daß es nicht heißen kann die Steuer vom Zehent, sondern des Zehents.

V r a t o Ich erlaube mir zu bemerken, daß in dieser Hinsicht ein dalmatinischer Abgeordneter den besonderen Antrag gestellt hat, daß man den Begriff dieses Wortes "Zehentsteuer" erläutert in dem Gesetze.

Krauß. Das ist aber ganz entgegengesetzt.

Prato. Das ist aber nicht hier.

Präs. Es ist ein zweiter Antrag vorliegend, der parallel laufend ist, nämlich der des Abg. Fluck, der dahin geht, daß die Urbarial und Zehentsteuer wie es im Contexte ist  dann per parenthesin, das ist: die auf den Bezug des Zehents haftende Steuer. Das ist ein zweiter Antrag, dann dürfte vielleicht kein Zweifel obwalten. Ich erlaube mir daher, diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Sollte der zweite besser gefallen, so werde ich ihn dann 

Löhner. Ich muß im Namen des Herrn Radmilli bemerken, daß Herr Radmilli mir seinen Antrag mündlich gesagt hat, ich habe ihn übersetzt, Herr Radmilli versteht genug Deutsch, um zu sehen, ob sein Antrag so übersetzt fei, wie er es wolle, er kann aber nicht sprechen. Herr Radmilli hat nun ausdrücklich seinen Antrag als Verbesserungsantrag gegen den Antrag des Abg. Ivichievich eingebracht, ich glaube also im Sinne des Herrn Radmilli zu handeln, wenn ich verlange, daß dieser sein früher gestellter Antrag auch früher zur Abstimmung komme, da Verbesserungsanträge jedes Mal vor dem ursprünglichen zur Abstimmung kommen.

Präs. Ich glaube es wird überflüssig sein, viel darüber zu sprechen, weil eben dem Wunsche des Herrn Abg. Radmilli und des Abg. von Satz bereits entsprochen wurde, und ich sehe nicht ein, wohin der Wortkampf führen soll. Der Herr Prato ist zum Vertrauensmann gewählt, und ich glaube, daß man ihm andere Worte nicht submittigen müsse, ich fordere daher diejenigen Herren, welche für den gelesenen Antrag stimmen, auf, es durch Aufstehen kund zu geben. (Ruf: noch mal lesen.)

Es ist schon abgestimmt.

Ich werde daher noch einmal den deutschen, dann den italienischen Text lesen.

Rieger. Ich bitte den Herrn Radmilli nach der Übersetzung zu befragen, ob der Antrag in dieser Übersetzung sein soll.

Prato. Dagegen verwahre ich mich, denn soll der Antragsteller jetzt meine Übersetzung billigen, so trete ich von meinem Posten als Translator ab.

Streit. Ich stelle den Antrag, diesen Antrag selbst in der italienischen Sprache mitzutheilen.

Präs. Ich glaube meine Herren, daß wir daruf ein Feld kommen, wo wir von dem eigentlichen Zwecke abgeleitet werden. Dieser Antrag des Abg. Radmilli ist mir übergeben worden. Es ist gegen dessen Richtigkeit kein Protest überreicht worden, und ich muß ihn zur Abstimmung bringen, wie er auf den Tisch des Hauses niedergelegt wurde. Ich kann um so weniger davon abgehen, als ich bereits die Unterstützungsfrage gestellt habe. (Der Präsident liest den Antrag nochmals vor, welcher sodann in's Italienische übersetzt wird. Die Majorität erhebt sich dafür.)

Der zweite Theil des Antrages lautet: "In so ferne die Zehentsteuer aber an Private gezahlt wird, ist die authentische Bestimmung darüber auf den Bericht der Entschädigungskommission zu verweisen. "

Neumann. Aber, es kann doch keine Steuer an Private gezahlt werden?

Präs Das gehört ad Meritum. Wenn der Abg. den Antrag nicht theilt, so wird er wahrscheinlich auch dafür nicht stimmen. (Der Antrag wird ebenfalls in's Italienische übersetzt, und bleibt in der Minorität.)

Ich glaube, es dürfte nunmehr dieser Beschluß in Form eines Beisatzes zum § 3 aufzunehmen sein. Ich glaube, daß dadurch diese kürzeren Arten der Erklärung als erledigt anzusehen sind, nämlich der Antrag des Abg. Fluck dürfte dadurch erledigt sein. Fluck. Ich ziehe ihn zurück.

Präs. Dann der eventuell gestellte Antrag des Abg. Ivichievich. Ich werde nunmehr jene Anträge zur Abstimmung bringen, die die Nichteinhebung in Form der Grundsteuer, oder eines Theils der Grundsteuer zum Gegenstande haben. Doch nun muß ich bemerken, daß wir die Urbarballasten noch nicht aufgehoben haben; ich bitte daher den Herrn Berichterstatter, diesen Theil des Commissionsantrages vorzutragen, damit darüber abgestimmt werde, weil diese weitern Anträge unter der Voraussetzung gestellt würden, daß die Urbarialsteuer wirklich behoben fei. Meine Herren, es sind die übrigen Anträge nur dann zur Abstimmung zu gelangen, wenn der erste Theil des Commissionsantrages angenommen worden ist; denn wird er nicht angenommen, so entfällt der Antrag, deßhalb müssen theilweise diese Gegenstände zur Abstimmung selbst gelangen.

Abg. Meyer. Mein Amendement stellt sich bloß in dem Puncte als Verbesserung des Commissionsantrages heraus, und es wird schwer sein, wenn man den Commissionsantrag in so viele Theile zerlegt, ihn auch in so viele Theile wieder zu fassen.

Der Antrag des Abg. Meyer lautet: "Die Urbarial und Zehentsteuer hat vom 1. November 1848 aufzuhören, und die Umlegung der provinziellen Gesamtsteuer hat, da alle Unterschiede zwischen Dominical und Rustikalgründen aufgehoben wurden, gleichmäßig zu geschehen. "

Abg. Ich trage an, auf Theilung der Frage.

Präs. Wird dieser Antrag unterstützt. (Wird unterstützt.) 

Diejenigen Herren, welche für Theilung der Frage sind, wollen aufstehen. (Majorität.)

"Die Urbarial und Zehentsteuer hat vom 1. November 1848 aufzuhören. " Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Einstimmig angenommen.)

Der 2. Theil des Antrages lautet: "Die Umlegung der provinziellen Gesamt Grundsteuer hat, da aller Unterschied zwischen Domestical und Rustikaler und aufgehoben ist, gleichmäßig zu geschehen. "

Sierakowski. Ich bitte um Überfetzung in's Polnische.

Präs. Wird der Antrag auf Übersetzung ins Polnische unterstützt? (Unterstützt.)

Ich ersuche den Herrn Szaszkiewicz die Übersetzung vorzunehmen.

Kapußczak. Ich bitte um die Übersetzung in's Ruthenische. (Wird unterstützt. Abg. Szaszkiewicz übersetzt den gestellten Antrag in's Polnische und Ruthenische.)

Präs. Diejenigen Herren, die für die Annahme dieses Antrages sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Große Majorität.) Ich erlaube mir daher eine Lustirrung der Anträge vorzunehmen, rücksichtlich auf den eben gefaßten Beschluß.  Es wurde beschlossen, die Urbarialsteuer hat aufzuhören, und die Gesamtgrundsteuer ohne Rücksicht auf Unterschied fei gleichmäßig zu vertheilen. Ich glaube, dadurch dürfte der Antrag des Abg. Dylewski behoben sein, in beiden Puncten, sowohl wegen Aufhebung, dann wegen der gleichmäßigen Vertheilung. Ich glaube, dadurch ist auch der Antrag des Abg. Sierakowski, und der Unterantrag des Abg. Hubicki behoben, weil eben die sogleich Einhebung dekretiert wurde. Dadurch behebt sich auch der eventuell gestellte Antrag des Abg. Schlegel, der für den Fall gestellt würde, als für die aufgehobenen Urbarialien kein Surrogat erhoben werden sollte. Dadurch entfällt der Antrag des Abg. Thinnfeld, Hein, der Antrag des Abg. Stradal, der Antrag des Abg. Holzknecht.

H o l z k n e c h t. Er dürfte noch nicht ganz behoben sein.

P r ä s. Glauben nur rücksichtlich des Theiles, der den Abzug des Capitals betrifft, ich werde ihn nochmals lesen. Es handelt sich darum, ob dieser Antrag durch die bereits gefaßten Beschlüsse erledigt ist oder nicht, oder ob er überhaupt hierher gehörig ist.

Der Antrag lautet: "Die Urbarial und Zehentsteuer hat vom 1. November 1848 aufzuhören, und es ist in den Provinzen, wo sie bestanden hat, der bisherige Gesamtbetrag auf die Grundsteuer und zwar auf den nun entlasteten Grundbesitz umzulegen, daß die von den Verpflichteten zu übernehmende Steuerquote zum Kapitale angeschlagen und von der an die Berechtigten zu zahlenden Entschädigung in Abschlag zu bringen sein wird. "

Ich glaube, daß der Antrag bis zum Worte "umzulegen" ungezweifelt behoben ist, rücksichtlich des zweiten Punctes dürfte sich vielleicht noch die Frage erheben, ob er überhaupt ein Zusatzantrag zu dem vorliegenden Antrag der Commission ist, oder nicht; ich glaube, behoben ist nachstehender Theil: "Die Urbarial und Zehentsteuer hat vom 1. November 1848 aufzuhören, und es ist in den Provinzen, wo sie bestanden hat, der bisherige Gesamtbetrag, und zwar auf den nun entlasteten Grundbesitz umzulegen; " aber wie ich glaube nicht hierher gehörig ist der zweite Theil mit dem Bedeuten, daß die von den Verpflichteten zu übernehmende Steuerquote zum Kapitale angeschlagen, und von der an die Berechtigten zu zahlende Entschädigungssumme in Anschlag zu bringen sein wird.

Holzknecht. Ich bitte um das Wort. Es könnte dieser Antrag der Entschädigungskommission zugewiesen werden. (Ja, ja.)

Präs. Stimmen die Herren dafür, daß der letzte Theil der Entschädigungskommission zugewige werde? Diejenigen Herren, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Geschieht.)

Es ist die Majorität. Gleiches Schickseil trifft den Antrag des Abg. Peitler, denn er ist nichts

anderes als der Endsatz des Antrages des Abg. Ganzwohl, am Schlusse des §. 3 zu setzen, "jedoch nur unter der Bedingung, daß der Urbarial und Zehentsteuerbetrag von dem Entschädigungskapitale den Berechtigten für die aufgehobenen Urbarial und Zehentgaben abgezogen werde. " Dieser Antrag wäre ebenfalls der Entschädigungskommission zu überweisen. (Ja, ja.)

Peitler. Ich glaube aber, daß das nicht der Fall ist. Es dient zur allgemeinen Beruhigung der Verpachteten, vorzüglich der Bauern, daß der Grundsatz ausgesprochen werde, daß die Urbarial und Zehentsteuer ebenfalls von der Entschädigungssumme abgezogen werde. Es schadet auf keinem Fall zur Beruhigung des ganzen Volkes, diesen Grundsatz im gegenwärtigen Gesetze auszusprechen.

Präs. Ich muß mir die Bemerkung erlauben, die Debatte ist geschlossen, es handelt sich um die Formalfrage, soll darüber abgestimmt werden, als Bestandteil zum Antrage der Commission, oder soll es an die Entschädigungs-  Commission überwiesen werden. Da ich glaube, daß das ganz identisch ist, mit dem, was der Abg. Holzknecht beantragt hat, und wofür die hohe Kammer sich ausgesprochen hat, daß es dahin zu überweisen sei, so glaube ich im Sinne der hohen Kammer zu handeln, wenn ich die Anfrage stelle, daß diejenigen Herren, welche für die Überweisung dieses Antrages des Abg. Peitler an die Entschädigungskommission sind, es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht. Majorität.)

Nunmehr ist noch der Antrag des Abg. Ullepitsch da. Ich wäre der Ansicht, daß der Antrag durch den neuerlichen Antrag des Abg. Meyer behoben sein dürfte, durch die Worte: "und die Umlegung der provinziellen Gesamtgrundsteuer. " Übrigens hängt das vom Herrn Abg. Ullepitsch ab.

Ullepitsch. Ich würde bitten, meinen Antrag als ein Subamendement zum Antrage des Abg. Mayer gelten zu lassen, und denselben zur Abstimmung zu bringen, denn, wenn auch in diesem neuerlichen Antrage des Abg. Mayer, mein Antrag dem Wesentlichen nach aufgenommen erscheint, so wünschte ich doch den von mir angeregten und von mehreren Herren Abgeordneten geteilten Zweifel auch in stilistischer Beziehung beseitigt, um das Gesetz möglichst klar und deutlich zu machen.

Präs. Ich bitte, da müßte dann eine Änderung vorgenommen werden, nämlich rücksichtlich der Stilisierung des Commissionsantrages. Ich glaube darüber wird sich offenbar die hohe Kammer selbst aussprechen. Ich bin des Erachtens, daß es schon erledigt ist, ich bitte meine Herren, es handelt sich um einen Antrag, wo der Antragsteller des Erachtens ist, daß derselbe durch die bisher gefaßten Beschlüsse, noch nicht behoben fei. Ich werde nun den Antrag des Abg. Herrn Mayer lesen, und zugleich darauf aufmerksam machen, wo dieser Zusatz den Antrag näher bestimmt, er lautet: "es wurde beschlossen, die Urbarial und Zehentsteuer hat vom 1. November 1848 aufzuhören, und die Umlegung der provinziellen Gesamtgrundsteuer hat, da aller Unterschied zwischen Domestical und Rustikalgründen aufgehoben wurde"  jetzt folgt der Beisatz: "da, wo die Urbarial und Zehentsteuer, bisher bestanden hat" " jetzt kommt der Beschluß: "Gleichmäßig zu geschehen. " Ich fordere daher jetzt diejenigen Herren auf, welche dafür stimmen, daß dieser Beisatz zu gelten habe, es durch Aufstehen kund zu geben.

Mayer. Ich glaube es wäre ein Pleonasmus.

P r ä s. Diejenigen, die für den Antrag stimmen, wollen aufstehen. (Minorität.) Ich glaube aus dieser Abstimmung zu schließen, daß der Antrag des Abg. Kautschitsch und der Unterantrag des Abg. Ullepitsch zu diesem Antrage für erledigt zu halten sei. Es unterscheidet sich dieser Antrag von dem eben abgelehnten dadurch, daß der Abg. Kautschitsch die einzelnen Provinzen aufführt, während der Abg. Ullepitsch den generellen Ausdruck überhaupt "Provinz" gebraucht hat. Ferner erachte ich für erledigt den Antrag des Abg. Durbasiewicz, daß von der gleichmäßigen Besteuerung die nicht kreisältlichen Städte und Marktflecken in Galizien ausgenommen werden. Ich glaube er ist erledigt.

Durbasiewicz. Ich meine nicht, den ungeachtet es heißt,, gleichmäßig, " kann mein Antrag doch eingeschaltet werden.

Präs. Ich werde ihn daher zur Abstimmung bringen, früher aber den Antrag des Abg. Mayer, wie er zum Beschluß erhoben wurde, vorlesen. (Liest den Antrag des Abg. Mayer.)

"Der Antrag des Abg. Durbasiewicz geht dahin, daß es nach dem Worte " gleichmäßig" heißen soll: "mit Ausnahme des Grundbesitzes in den nicht kreisältlichen Städten und Marktstecken in Galizien. "

Ich ersuche diejenigen Herren, die damit einverstanden sind, aufzustehen. (Wird abgelehnt.)

Nunmehr handelt es sich um den Beisatz, welcher beantragt wird vom Abg. Haßlwanter, zum ursprünglichen Commissionsantrag, wo es schon heißt: "gleichmäßig. " Ich glaube nicht, daß er schon behoben ist durch die gefaßten Beschlüsse, und werde ihn daher zur Abstimmung bringen.

"Die Urbarial und Zehentsteuer hat vom I. November 1848 aufzuhören, und es ist der bisherige Gesamtbetrag der Grundsteuer, da alle Unterschiede aufgehoben sind, auf den Grundbesitz gleichmäßig umzulegen. " Dazu der Zusatz:

"Was in Tirol und Vorarlberg dadurch erzielt wird, daß von dem katastralmäßigen Grundwerte das andere Capital nicht mehr in Absatz gebracht werde. "

M a f f e i. Ich bitte um zehn Minuten Bedenkzeit; es sind Viele über diesen Punkt, der für Tirol ein ganz besonderer Umstand ist, noch nicht völlig aufgeklärt.

P o t o c k i. Ich bitte die Sitzung auf eine Stunde aufzuheben. (Ruf: auf zwei Stunden! Unruhe.)

Präs. Ich muß die Herren bitten die Plätze einzunehmen, früher kann kein Gegenstand besprochen werden. Ich muß bemerken, daß vor Allem ändern in formeller Beziehung einige Bedenken hier erhoben werden. Mehrere Herren haben sich nämlich in der Voraussicht, daß diese zehn Minuten wirklich eingehalten werden, aus dem Saale entfernt und können daher an der Abstimmung nicht Theil nehmen. Ich will mir erlauben, daß diese zehn Minuten jetzt eingehalten werden, damit dieser Paragraph ganz zur Abstimmung gelange, weil dieß nur ein Zusatzantrag ist, und wir nicht in der Mitte aufhören können.

Maffei. Ich ziehe meinen Antrag zurück.

Präs. Es handelt sich darum, ob die Sitzung gleich unterbrochen werden soll, oder ob man den letzten Zusatzantrag zum §. 3 zur Abstimmung bringen soll; die Zeit zur Überlegung ist zurückgenommen worden, ich würde mir erlauben dieß gleich zur Abstimmung zu bringen, und dann die weitere Frage zu stellen, auf wie lange die Sitzung vertagt werden soll.

Der Antrag des Abg. Mayer lautet, wie er beschlossen (Liest den Antrag); dazu soll nachstehender Zusatzantrag kommen: "was in Tirol und Vorarlberg dadurch erzielt wird, daß von dem katastralmäßigen Grundwerte das dermalige Capital nicht mehr in Absatz gebracht wird. (Mehrere Abgeordnete erheben Bedenken über den Ausdruck Absatz.)

Der Herr Antragsteller glaube ich, erklärt sich dahin, daß Absatz und Abschlag gleichbedeutend sind.

Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Angenommen.)

Ich glaube dadurch, daß der Antrag des Abg. Mayer zum Beschlusse erwachsen ist, erscheint mir der Antrag der Commission als erledigt und kann nicht mehr zur Abstimmung gelangen. Was nun die Debatte über den §. 4 anbelangt, so scheint mir, daß die Herren sie nicht mehr jetzt vornehmen wollen.  Es wurde ein Antrag gestellt, die Sitzung auf eine halbe Stunde zu vertagen (Ruf: auf zwei Stunden), es wurde auch ein Antrag gestellt auf zwei Stunden, und ich würde mir erlauben den Antrag zu stellen, um 6 Uhr zu kommen, weil die Erfahrung bisher gezeigt hat, daß wenn wir um. 5 Uhr zusammen kommen sollten, es nie geschehen ist.

Jelen. Ich muß bitten Herr Präsident! es ist auch nothwendig wegen der Beleuchtung um 6 Uhr zusammen zu kommen, weil wir sonst mit den Vorbereitungen zu derselben nicht fertig werden.

Präs. Diejenigen Herren, welche für die sechste Stunde stimmen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)

Anfang der Sitzung 6  1/4 Uhr.

P r ä s. Die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl Deputirten ist anwesend, ich erkläre daher die Sitzung für eröffnet, und übergehe gleich auf den Gegenstand der heutigen Sitzung, es ist die Fortsetzung der heutigen Verhandlung über den Bericht der Finanzkommission, betreffend die Steuerbewilligung für das Jahr 1849.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter zum Vortrage des §. 4 schreiten zu wollen.

Szábel (liest den §. 4): "Die Judensteuer ist aufgehoben und vom 1. November 1848 an nicht mehr auszuschreiben. Die Rückstände an der bis zu diesem Zeitpuncte bestandenen Gebühr hingegen sind im ordentlichen Wege einzubringen. "

Präs. Ich erlaube mir die Verbesserlungenträge, die zu diesem Paragraphe bereits vorliegen, gleich zur Kenntniß der hohen Kammer zu bringen, damit die Debatte sich auch über diese verbreiten könnte. Ich werde zugleich mit der Verkündigung dieser Anträge die Unterstützungsfrage stellen. Hierher gehört der Abänderungsantrag des Abg. Duschek:,, Die Judensteuer hat unter den mit dem Gesetze vom 22. Juni 1846 festgesetzten Modalitäten zu verbleiben. "

Wird dieser Antrag unterstützt?

Duschek. Mein Antrag hat nur bezielt, den Staat vor Ansprüchen auf Rückzahlung der von den böhmischen Israeliten bis zum Zeitpuncte des Aufhörens der jüdischen Steuer bezahlten Beträge zu wahren; durch den Antrag des Abg. Brauner ist diesem vorgebeugt, daher nehme ich meinen Antrag zurück, um die Debatte abzukürzen.

Präs. Der Abg. Füster stellt nachstehenden Antrag: "Die Rückstände an der bis zum 1. November 1848 bestandenen Judensteuer sollen nicht mehr eingefordert werden. "

Wird dieser Antrag unterstützt?

Ist nicht unterstützt.

Der Antrag des Abg. Borkowski, nach Ausscheidung der Verzehrungssteuer, welche bereits beim §. 1 zur Sprache kam lautet:

"Die Judensteuer  " Borkowski. Mein Antrag gehört zusammen, es kann nichts ausgeschieden werden, er soll an die Commission verwiesen werden, sonst hat er keinen Sinn.

Präs. Wenn das der Fall ist!  Der Abg. Borkowski stellt den Antrag, damit sein Antrag: " Die Judensteuer und Verzehrungssteuer sind vom I. November aufgehoben. Unter Verzehrungssteuer darf die von Bier und Branntwein nicht verstanden werden. Die Rückstände der Judensteuer hingegen sind im ordentlichen Wege einzuheben."

Er stellt den Antrag ihn der Finanzkommission zu übertragen.

Borkowski. Auf Aufhebung der Judensteuer ist bereits im Antrage der Finanz  Commission gedacht, folglich würde das nur eine Wiederholung sein.

Präs. Daher entfällt er. Der Antrag des Abg. Böse lautet:,, Die Judensteuer hat so lange zu verbleiben, so lange kein neues Steuersystem eingeführt sei. "

Wird der Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er fand Unterstützung.

Der Antrag des Abg. Demel geht dahin:. a) daß die Judensteuer einstweilen bis zur Umlegung der Steuer nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit beizubehalten sei; b) daß, falls der Antrag a) fallen sollte, die Juden verpachtet werden, sich derselben Steuerquoten wie die Christen zu unterziehen, und daß die Juden wie die Christen zu Bequartirungslasten zu unterziehen haben. (Wird unterstützt.)

Präs. Der Antrag des Abg. Brandl lautet: "Die Judensteuer hat so lange fortzubestehen, bis eine Einkommensteuer den Ausfall deckt. "

B r a n d l. Ich finde die Judensteuer für unrecht und nehme meinen Antrag zurück.

P r ä s. Der Antrag des Abg. Sierakowski lautet: "Die hohe Versammlung beschließe, daß unter der Aufhebung der Judensteuer, wovon in dem §. 4 des Berichtes die Erwähnung geschieht, auch die bloß in Wien sich aufhaltenden Juden als Steuer begriffen ist, " ferner der Antrag des Abg. Brauner:,, die im Königreiche Böhmen für die abfindungsleise Auflösung der Judensteuer bereits bezahlten Beträge sind der Staatskasse anheizgefallen, und es haben die Verpflichteten, so wie die concurrirenden nach der Steuerquote zu concurriren. " (Wird unterstützt.)

Ich erlaube mir zu bemerken, daß von den gelesenen Anträgen nur die Anträge der Abg. Boese, Sierakowski, Demel und Brauner die erforderliche Unterstützung gefunden haben. Als Redner zu diesem Paragraphe sind bereits eingeschrieben: Borrosch,. Fedorowitsch, Füster und Demel.

Borrosch. Meine Herren, schon bei der ersten Vorlesung des Finanzkommissionsentwurfes habe ich aus dem Vortrage mehrerer Herren Redner, und nicht minder heute aus einigen gestellten Änderungsanträgen mit Schmerz ersehen, daß die Aufhebung dieser Steuer nicht aus dem richtigen Gesichtspuncte aufgefaßt zu sein scheint. Das Judentum in seiner bisherigen sozialen Gestaltung ist eine Eiterbeule am Staatsorganismus, die nur im Luft und Sonnenbade der Freiheit ihre Heilung finden kann. Ich wünsche im Interesse der Volksfreiheit, daß von den freien Völkern Österreichs alles beigetragen werde, diese Heilung möglichst bald zu bewirken. Jetzt würden die Völker Österreichs die Schuld der Unterdrückung auf sich laden, und man ist noch niemals ungestraft ein Unterdrücker gewesen, und die Nemesis ist da keine mythische Person, denn man kann nicht Unterdrücker sein, ohne nicht in irgend einer Beziehung Sclave zu werden, Knecht der Leidenschaft, Knecht der Herrschsucht, des Ubermuthes, was jedes Mal über kurz oder lang die Einbuße der eigenen vollen staatsbürgerlichen Freiheit wieder zur Folge hat. Zwar hat das Gesetz bereits die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden ausgesprochen; allein damit ist noch nicht die gesellschaftliche Verschmelzung verbunden. Dazu bedarf es des guten Willens der Meistzahl der christlichen Staatsbürger, die hoffentlich in den Juden ihre gleichberechtigten Vaterlandsgenossen erkennen, und es ihnen bald möglich machen werden, sich auch als Heimatäsgenossen betrachten zu dürfen. (Sich rückwärts zu einem einflüsternden Meinungsgegner wendend.) (Ich bitte mir nicht zu soufflieren, ich denke mit meiner, wenn auch nur improvisierten Rede schon selber fort zu kommen, und dann müßte es wenigstens in meinem Sinne souffliert sein.)

Man hat hier diese Steuer eine Glaubenssteuer genannt, d. i. keineswegs der Fall. Wäre sie eine Glaubenssteuer, so müßten wir eine noch viel härtere Besteuerung bei den Zigeunern sehen, welche größtentheils sogar noch Heiden sind; o nein ! es war eine Fremdlingssteuer. Der Jude hat das tragischste Geschick unter allen Völkern. Viele Nationen haben ihre äußere Selbständigkeit eingebüßt, aufgehört, Staaten zu sein, aber ihr inneres Leben, ihre Nationalität bewahrt. Darin fanden sie ihren Trost, darin ihre Hoffnung. Die Juden haben nicht einmal diese Nationalität, sie sind in Frankreich Franzosen, in Deutschland Deutsche der Sprache nach und dem ungeachtet heimatlos wie der ewige Jude, mit ewigen Judensteuern belastet gewesen, mit einer maßlosen Bedrückung, nur erklärbar, als der fortgeerbte Hass von Jahrhunderten, die einem finstern Zeitalter angehören, und endlich auch von dem Geiste der Humanität für immer sollte in Vergessenheit gebracht werden. (Bravo, Bravo.) Es hat einer meiner sehr verehrten Herren Collegen in diesem Hause, ein sehr wackerer Landmann von der Tribune herunter diese Steuer gleichfalls in einer ganz irrtümlichen Beziehung missdeutet, und wenn es mir erlaubt ist, ihn dießfalls zu berichtigen, so geschieht dieß darum, weil ich überzeugt bin, daß gerade bei seinen Standesgenossen von bedeutendem Gewichte ist, was er als seinen Meinungsausdruck aus diesem Haufe in seine Heimat mitbringt. Er meint, es müßte sofort eine Entschädigung geleistet werden, es fei diese Belastung ganz gleich mit der früheren Bauernunterdrückung, er übersah jedoch, daß diese Steuer in der That eine rein auf der Beschränkung der persönlichen Freiheit haftende ist, und daß sie daher als eine streng mit der früheren Untertänigkeit vieler Staatsbürger verbundene Unbill, sofort auch zu Folge des Reichstagsbeschlusses, daß es keine Unterthänigkeit mehr gebe unter gleichberechtigten Staatsbürgern, schon auf dieses Princip hin für aufgehoben erachtet werden müsse.

Von einer Entschädigung kann also da um so weniger die Rede sein, weil ja die Steuer nicht in die Säckel vorprivatberechtigten, wenn auch der Ursprung dieser Berechtigung größeren Theiles ein historisches Unrecht war, geflossen ist, sondern der Gesammtheit zu Guten kam. Die Gesammtheit, als solche, kann aber immer das wieder aufheben, wovon sie erkennt, daß es ein himmelschreiendes Unrecht war, auf diese Art den Staatsschatz vermehren helfen zu wollen... Nicht minder würde die Steuer auch in dieser Art falsch aufgefaßt, als sei sie eine Art Ausgleichung für die anderweitige nicht genügende Besteuerung. Ich habe weder in dem zwanzigsten Gliede einen Verwandten unter den Juden noch einen Gläubiger, bin daher ganz unparteiisch, kennen gelernt habe ich sie jedoch vermöge meiner amtlichen Stellung genau. Meine Herren! es gibt unter den Juden ein Proletariat, im Verhältnisse ein größeres als unter den Christen, ein noch weit elenderes, aber dennoch mit dem Beispiele der höchsten Genügsamkeit und eines durch Ehrfurcht vor dem Alter und eheliche Treue außerbaulichen Familienlebens, oft unserem Proletariate vorangehend. Wissen Sie meine Herren, daß diese Steuer ein Gegenstand auch für die jüdischen Finanzpächter war? Es gibt unter den Juden auch eine Aristokratie, aber keine ritterliche, keine großmütige, sondern nur eine auf den Mammon, auf den vollen Geldsack, oft in empörender Arroganz und Gemeinheit pochende, und so hartherzige gegen das jüdische Proletariat, als es vielleicht nimmermehr ein Christ sein könnte. Lassen Sie daher uns das Beispiel geben, lassen sie uns bewahrheiten, daß der Geist des Christentums eine praktisch gewordene Menschenliebe sei. (Beifall.) Und wenn ein früherer Redner sagte: Oh ! nehmen Sie diesen Schimpf von uns, so sage ich Euch meine christlichen Mitbrüder, nehmt diesen Schimpf von Euch. (Beifall.) Von Einquartierung war auch die Rede. Ja, da müssen Sie, meine Herren, vor allem auch die Ghetto, welche in der Zeit der Freiheit wieder bei uns, wenigstens in Prag, neu erstanden sind, aufheben. Es sind die Juden hier in der letzten Zeit vielfach angeklagt worden, Anarchisten zu sein. Nun da kann ich im Sinne der Volksfreiheit wahrlich nur anempfehlen, ihnen die volle Gleichberechtigung an einer echten in gesetzlicher Entfaltung die Rechte Aller und den erblichen Thron schützenden Volksfreiheit zu gewähren. Sie können dann vollkommen sicher sein, daß jene wenigen Auswüchse, welche vielleicht in unbedachtem Wort, in unbedachter Schrift als Verzweiflung an dem jemals besser werden können sich geltend machen, gewiß auch von selber wegfallen werden. (Beifall.)

Fedorovicz. Meine Herren, ich weiß, daß die hohe Versammlung schon an drei Tagen mit einem sehr wichtigen Gegenstande sich beschäftiget; ich kann jedoch voraus nicht versprechen, daß ich kurz sein werde, denn ich habe meine Worte nicht gezählt, ich kann sie aber versichern, daß ich mich strenge an den Gegenstand halten werde, und daß ich nur um der Sache selbst willen und aus keiner ändern Rücksicht das Wort ergriffen habe. Es sind von mehreren Herren Rednern Äußerungen hervor gebracht worden, in Betreff der Judensteur, die ich bekämpfen muß; es sind Angaben hier gestellt worden, in denen ich geradezu Widersprüche finde, es ist die ganze Sache übrigens durchaus von einem Standpunkte behandelt worden, auf den ich sie nicht gebracht wissen will, und zuletzt finde ich, daß selbst gegen den Entwurf der Finanzkommission ein Antrag eingebracht worden ist; ich muß alles, und um so mehr bekämpfen, als ich einem Lande angehöre, auf welchem der größere Theil der Judensteuer entfällt, welches ein Beweis ist, daß der größere Theil der Judenbevölkerung in diesem Land sich befindet und wir wissen, daß in unserem Lande der bei weitem größere Theil der Stadtbevölkerung die Juden bilden. __ Ich habe ihre Verhältnisse so ziemlich genau kennen gelernt. Ich kann hier nicht alle Specialitäten vorbringen, aber ich werde die angeführten Puncte kurz berühren. Vor Allem wollte ein geehrter Abg. hier behaupten, daß in der Besteuerung der Juden eine Ungleichheit stattfinde, aber eine Ungleichheit zu Gunsten der Juden selbst. Diesem muß ich geradezu widersprechen; ich will beweisen meine Herren, daß die Juden alle Steuern zahlen, welche alle anderen Einwohner des Landes zahlen, wenigstens bei uns, und daß sie hingegen viele Steuern zahlen, welche andere Staatsbürger nicht zahlen. Hat der Jude einen Grund, zahlt er die Grundsteuer. Das ist aber selten der Fall, weil sie wenig Gründe haben, hat er ein Hans, so zahlt er die Haussteuer, genießt er einen Gegenstand, welcher der allgemeinen Verzehrungssteuer unterworfen ist, so zahlt er die Accife, wie jeder andere Einwohner, und betreibt er ein Gewerbe, so zahlt er auch die Gewerbsteuer, und wenigstens bei uns in Galizien, im nämlichen Ausmaße, wie jeder Gewerbsmann, und sollte sie ihn auch manchmal in einem niederen Maße auferlegt worden sein, so glaube ich, daß das nicht seine Schuld ist, sondern des Beamten, der es that, und vielleicht nicht umsonst that. Es ist von Bequartierungen die Rede gewesen. Ich kann sie versichern, daß in dieser Hinsicht der Jude nicht nur keine Begünstigung genossen hat, sondern er unterliegt einer strengeren Bequartierung als Andere. Da kommen Civil und Militärquartiermacher, welche mit den Juden unterhandeln, ob er bequartiert werden soll oder nicht; ist er damit fertig, so wird gesagt, du müsst noch ein anderes Quartier geben, und zwar ein besonderes Quartier, und wenn er dieses nicht abzulehnen weiß, so wird zuletzt, und in den meisten Fällen, wie bei uns, wo Kavallerie ist, in sein Einkehrhaus, die einzige Quelle seines Erwerbes, eine große Anzahl Soldaten einquartiert, oft muß er sie sogar mit Stroh und Licht versehen. Man kann daher nicht sagen, daß er in dieser Hinsicht eine Begünstigung hätte; denn trägt er alle Steuern, welche andere tragen, so kann man nicht sagen, er ist begünstiget, aber meine Herren, er hat noch andere Steuern, welche aus seiner eigentümlichen Stellung hervorgehen. Schon derselbe Herr Abg. hat hier gesagt, daß die Juden meistenteils an Städte gebunden sind, bei uns ist es auch der Fall, sie waren vom flachen Lande meistenteils ausgeschlossen, durften Bauerngüter bis jetzt nicht erwerben, und Dominicaalgründe unter einer solchen Einschränkung, welche der Unmöglichkeit gleich kam. Sie mußten sich daher meistenteils in Städten zusammennisten.  Zwar geschah es sehr oft, daß sich Juden in den Dörfern vorfanden, meistens in den Schänken; aber meine Herren! zu Anfang jedes neuen Jahres wurde ein strenges Gesetz wieder publicirt, daß sie sich nicht aufhalten dürfen, unter schweren Strafen, dann wurde eine Kreiskommission von Dorf zu Dorf vorgenommen, deren Resultat war, die Juden blieben, aber nicht ohne eine gewisse Toleranzsteuer. Sie zahlten auch in den Städten eine Toleranzsteuer. In den Städten zusammengedrängt, haben sie keinen anderen Erwerbzweig, als den Handel; der Handel ist von zwei Sachen bedingt, von Capital und Credit, es ist natürlich, daß das Capital im Handel in einzelnen Händen sich konsolidiert, und so geschah es, daß mit der Zeit in den Städten nur einige reiche Juden sich fanden, welche Geld hatten, alle übrigen 5  600 auch manchmal noch mehr Familien mußten sich darauf beschränken, von den Reichen Geld, etwa 50  100 fl. zu borgen, zu unerhörten Zinsen, zu 50 Percent, ja noch zu mehr und mit diesen trieben sie Handel. Wohl ist es wahr, daß sie sich manchmal bei den Landleuten regressvierten, wegen der Zinsen (Heiterkeit), allein es blieb ihnen am Ende doch nichts mehr, als was sie zum Leben brauchten.  Meine Herren, ich versichere Sie aus eigener Anschauung,


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