die Rede sein, sobald die Anträge angenommen sind, wo, was die übrigen betrifft, sie auch an den Finanzausschuß zu verweisen wären, was doch nicht so gemacht werden kann.
Präs. Mir sind keine Anträge bekannt, welche bloß die Dauer der Steuerbewilligung zum Gegenstand haben, die ich auch an die Commission verweisen würde.
Abg. Löhner. Ich bitte, Herr Präsident ausdrücklich auszusprechen, daß im Antrage des Abg. Szäbel es sich bloß um die Anträge handelt, welche zum ersten Paragraphe gestellt worden sind, so hat Abg. Szäbel es aufgefaßt.
P r ä s. Soweit geht meine Macht nicht, um eine Erklärungsweise über Anträge zu geben, die von andern als mir gestellt wurden.
Berichterstatter Szäbel. Als ich den Antrag gestellt habe, war es meine Absicht eine Vermittlung zu bieten, um aus dieser Debatte heraus zu kommen, und die verschiedenen Amendements auf jene Zeitperiode zu leiten, wo sie eigentlich auf der Tagesordnung sind, nämlich bei der Berathung des Budgets, bei der Berathung der Steuerreform. Es war, und ich verwahre mich dagegen meine Herren, nicht meine Absicht irgend ein Amendement zu tödten, es war nicht meine Absicht Jemanden das Recht zu nehmen, in einer so wichtigen Angelegenheit Amendements einzubringen und auf dessen Durchführung, auf dessen consequente Durchführung durch alle Abstufungen der Abstimmung zu bestehen, nein ich wollte, damit wir nicht bei diesem Falle der Steuerbewilligung, welcher nach dem heutigen Stande der Debatte mit dem K u d l i c h 'schen Antrage bereits viel Ähnlichkeit hat, damit wir nicht in eine solche Lage kommen, denn die Amendements sind bereits in einer Anzahl von beinahe 40 vorhanden, und wenn wir zu deren Austragung consequenter Weise schreiten, und jedes Amendement beachten und würdigen wollen, so wird aus der Steuerbewilligung lange Zeit nichts werden, sollten wir aber andererseits alle diese Amendements bloß verwerfen, aus Rücksicht um die Steuer zu bewilligen, so würden wir ebenfalls nach meiner Ansicht, wenigstens nicht ich nach Überzeugung handeln; denn ich sehe die Notwendigkeit solcher Amendements ein, aber ich muß deshalb dagegen stimmen, weil sie gegenwärtig nicht an der Zeit sind. Es war daher meine Absicht hierin eine Vermittlung zu finden, daß mein Antrag nicht präjudicirt im fünften Puncte, der von einem Herrn Abgeordneten in irgend einer Richtung gestellt werden sollte, erkläre ich in vorhinein, und insbesondere erlaube ich mir um mein Amendement noch mehr annehmbar zu machen, und dadurch die Vermittlung zu vermöglichen, zum ersten Puncte noch einen Zusatz zu machen, der auch in der Natur der Sache selbst gegründet ist, nämlich nach den Worten: "Sind für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849 die bisher eingeführten directen und indirekten Abgaben" zu setzen: "in so ferne sie durch die nachfolgenden Bestimmungen nicht aufgehoben werden, nach dem gegenwärtigen Ausmaße auszuschreibend Hierdurch ist die Consequenz gezogen hinsichtlich der Urbarial und Zehentsteuer und die Consequenz für die Judensteuer. Wenn nun in Folge der weiteren Verwandlung die Annahme beliebt wird, die Fictitialsteuer schon jetzt aufzuheben, so ist durch die Annahme des Paragraphes nach meinem dargestellten Amendement, dieser Annahme durchaus nicht präjudicirt.
Präs. Ich erlaube mir nur noch einen Gegenstand hier zur Sprache zu bringen, der jedenfalls vor der Abstimmung erledigt werden dürfte. Es ist nämlich das Ansuchen von mehreren Abgeordneten polnischer und ruthenischer Abkunft, daß sie wünschen, daß die Abstimmungsfrage in ihrer Muttersprache mitgetheilt werden, gestellt worden. Ich habe die Herren ersucht mir anzuzeigen, wer als Dolmetsch in dieser Angelegenheit der Kammer vorzuschlagen und von der Kammer anzunehmen wäre. Ich erhielt eben folgende Zuschrift:
Hohes Präsidium!
"Unterzeichnete galizische Abgeordnete bitten, da sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind, alle, besonders wichtige Anträge vor der Abstimmung ihnen in polnischer und ruthenischer Sprache verdolmetschen zu lassen, und schlagen zu diesem Geschäfte als Dolmetscher den Herrn Abgeordneten Szaszkiewicz vor. ''
Es wurde unlängst darauf hingewiesen, daß die Wahl derart stattzufinden hätte, daß die betreffenden Herren den Antrag stellen, und daß die hohe Kammer dann vielleicht auf diesen Antrag eingehe.
Abg. Lubomirski. Von wem ist diese Bitte unterschrieben?
Präs. (liest die Unterschriften.)
Abg. Lubomirski. Ich habe diese Anfrage nur darum gestellt, weil ich glaube, daß so eine Bittschrift oder so ein Vorschlag nur von solchen gestellt werden kann, die nicht Deutsch verstehen, und auch nicht von einem oder zwei Individuen.
Abg. Ich glaube auch meinen Namen vernommen zu haben, ich habe nur zu erwidern.
P r ä s. Dann entfällt die Sache ich bitte die Annahme dieses Antrages durch Ausstehen kund zu gehen. (Majorität.)
Die Beurtheilung, welche Anträge wichtig sind oder nicht, glaube ich dem Abg. Szaskiewiez selbst zu überlassen, und ich trage auch darauf an, daß ihm hiezu Zeit gewährt werde, diese Übersetzung zu besorgen. Der erste Antrag, den ich zur Abstimmung bringe es ist der Namensaufruf gefordert worden für einige der ersten Anträge, ich bitte daher aufzumerken, ob nicht noch bei diesen der Namensaufruf angewendet werden soll ist der des Abg. Herzig.
Es ist mir noch wegen der Übersetzung in böhmischer Sprache ein Antrag übergeben worden, der Herren Witek und Zapletal einen Herrn vorzuschlagen als Übersetzer in der böhmischen Sprache.
Abg. Witek. Ich schlage den Herrn Anton B e c k vor.
Präs. Ist die Kammer damit einverstanden, daß der Herr Abg. Beck als Dolmetscher für die böhmische Sprache fungiere? (wird angenommen.) Es liegt vorerst der Antrag des Herrn Herzig vor; er ist nämlich ein Zusatz, indem er zugleich die Vorlage des Staatshaushaltes vom Jahre 1847 im genauesten Detail beantraget. Er lautet: Es möge in der siebenten Zeile im ersten Punkte des Antrages der Finanzcommission nach den Worten: "beschlossen werden" eingeschaltet werden, "und der alsogleichen Vorlage der Ergebnisse des Staatshaushaltes vom Jahre 1847 im genauesten Detail. "
Ich erlaube mir, diejenigen Herren, welche sich für diesen Antrag aussprechen, es durch Aufstehen zu erkennen zu geben. Mehrere Stimmen: Übersetzen!
Die Übersetzung betreffend, so ist es denjenigen Herren überlassen, welche das Vertrauen erhalten haben, daß sie darüber urtheilen, welche Frage ihnen wichtig scheint.
Abg. Potocki. Ich bitte um eine nochmalige Lesung des Antrages.
Abg. Lubomirski. Ich glaube das kann den Herren nicht überlassen bleiben, sondern es müssen diejenigen darüber urteilen, welche das Ansuchen um Abersetzung gestellt haben. (Unruhe.) Es muß denen erlaubt sein zu sagen, ob sie alle Anträge übersetzt wünschen, über welche abgestimmt wird.
Präs. Es kann dieß in speziellen Fällen geschehen. Die Bitte ist eingereicht worden ohne Bestimmung, für welche Puncte die Übersetzung verlangt wird.
Abg. Bork o w s k i. Wie können sie den urtheilen, welche Anträge die wichtigsten sind, wenn sie die Sprache nicht verstehen.
P r ä s. Erlauben sie mir meine Herren, es heißt hier alle, besonders wichtige Anträge; die Beurtheilung ob die Anträge besonders wichtig sind oder nicht, dürfte den Herren selbst überlassen bleiben.
Abg. Hawliezek. Der Kammerbeschluß in dieser Beziehung, der als Maßnahme gelten muß, lautet: wenn zehn Mitglieder es verlangen, und dieser muß aufrecht erhalten werden; ich habe den Antrag selbst gestellt, und es darf darüber nicht debattirt werden, indem schon von der Kammer ein Beschluß vorliegt.
Präs. Ich glaube, daß es im Geiste dieses
Beschlusses gelegen ist, daß die Beteiligten selbst den Antrag auf die Übersetzung stellen können, wird der Antrag unterstützt, so wird die Übersetzung vor sich zu gehen haben, aber ex offo nicht.
Abg. Borrosch. Ich wollte nur bemerken, daß diejenigen, die der Sprache nicht kundig sind, auch nicht entscheiden können, ob ein Antrag wichtig ist oder nicht. Das Vertrauen müssen wir den Dolmetschern einräumen, die auch das Vertrauen ihrer Leute haben, weil sie gewählt wurden. Über jeden einzelnen Antrag können wir einen solchen Zeitverlust nicht verantworten.
Präs. Ich erlaube mir daher den Antrag des Abg. Herzig noch einmal vorzulesen: Es möge in der siebenten Zeile des ersten Punctes des Antrages der Finanzcommission nach den Worten: "beschlossen werden" eingeschaltet werden, "und die allsogleiche Vorlage des Ergebnisses des Staatshaushaltes vom Jahre 1847 in den genauesten Details. " Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Es ist die Majorität.)
Nun glaube ich, dürften diese formellen Anträge zur Abstimmung gelangen, welche geradezu entgegengesetzt sind jenen, die die Aufhebung der Steuer oder eine Beschränkung derselben zum Gegenstande haben. Ich würde mir wegen der Allgemeinheit den Antrag des Abg. Lasser zuerst zur Abstimmung zu bringen erlauben. Der Antrag des Abg. Lasser lautet: "Die Amendements, welche die Aufhebung der Verzehrungssteuer, die Herabsetzung der Salzpreise und sonstige mit der Budgetberechnung im Zusammenhange stehenden Reformen des Stenerwesens betreffen, feien als selbständige Anträge zu behandeln und dem Finanzausschüsse zur Berathung zu überweisen. "
R i e g e r. Ich bitte um zehn Minuten Bedenkzeit.
Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.)
P r ä s. Ich erlaube mir noch mal den Antrag des Abg. Lasser (unterbrochen von)
Abg. Laffer. Ich bin meiner Seits über den Sinn des ersten Amendements gefragt worden, nämlich es sind Zweifel erhoben worden, ob darin die Aufhebung des Fictitiums der Berathung des Finanz Ausschusses überwiesen werden sollte. Ich erlaube mir zu bemerken, daß mein Antrag dahin geht, daß man das Amendement, welches die Aufhebung der Verzehrungssteuer, Herabsetzung der Salzpreise, und jene Steuerreformen, welche der Vollberathung vorbehalten sind, dem Finanzausschüsse zu überweisen sind: nach der kürzlich abgegebenen Erklärung des Finanzministers kann es gar keinem Zweifel unterliegen, daß das Fictitium gar nicht mit meinem Antrage in Zusammenhang gebracht werden kann, und daß also durch meinen Antrag der Abstimmung über die Fictitial Steuer nicht präjudicirt sei, ich nicht über die Abstimmung der Judensteuer vorgreife, was den Vorschlagen des Finanzausschusses vorbehalten ist. Sollte ein Bedenken zu erheben sein, so nehme ich keinen Anstand, in diesem Sinne ausdrücklich zu erwähnen und beizusetzen: "mit Ausnahme der Anträge, die die Aufhebung des Fictitiums betreffen. "
Präs. Wenn das der ursprüngliche Sinn des Herrn Antragstellers ist, so würde ich glauben, daß es dem Herrn Antragsteller anheim gestellt ist, ihn dießfalls zu ergänzen.
Lasser. Ich bitte, ihn so zu ergänzen: "alle Amendements mit Ausnahme des die Aufhebung des Fictitium betreffenden. "
Löhner. Ich erlaube mir den Herrn Präsidenten aufmerksam zu machen, daß nach der Geschäftsordnung es dem Herrn Antragsteller wohl frei steht, seinen Antrag zurück zu ziehen, aber nicht kann es dem Antragsteller frei stehen, so zu sagen, eine authentische Interpretation zu geben, das scheint mir nirgends in der Geschäftsordnung begründet; auch bei anderen Anlässen wurde vom Herrn Präsidenten dem Antragsteller oder Anderen, die eine Bemerkung machen wollten, anheim gestellt, daß es nicht frei stehe, eine authentische Interpretation zu geben, sondern der Antrag sei so wie er steht, anzunehmen oder abzulehnen. Authentische Interpretationen müssen erst von der Kammer genehmigt oder ins Protokoll genommen werden.
P r ä s. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß ich jetzt den Antrag, wie er vom Herrn Antragsteller gestellt wurde, der Unterstützungsfrage wegen, wieder zur Sprache bringe. Sollte er nicht die Unterstützung finden, in der beantragten Form, dann wird er nicht zur Abstimmung zu bringen sein.
Lasser. Ich glaube es dürfte am einfachsten sein, nachdem ich mir nicht das Recht anmaßen will, authentisch zu interpretieren, und ich nur gesagt habe, wie ich ihn verstanden wissen will, und ich vorgeschlagen habe, wie er zur Beseitigung eines solchen Zweifels aufgenommen werden soll, so wäre es am einfachsten, wenn der Herr Präsident die Kammer fragen wollte, ob sie mir diesen Zusatz zur Beseitigung des Bedenkens gestattet.
Borrosch. Dagegen muß ich protestieren, da hat der Herr Abg. für Saaz vollkommen recht, denn würden wir einmal gestatten, daß Anträge irgend wie interpretiert würden, so werden wir dem ungeachtet nicht sicher gestellt, daß sie hernach nicht könnten recht gut auf spätere Anträge unberechenbaren Einfluß nehmen, er muß abgestimmt werden, wie er ist.
P r ä s. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß der Antrag, so lange er nicht zur Abstimmung gelangt ist, und so lange er nicht einen Beschluß des Hauses bildet, ein Eigenthum des Antragstellers ist und in so lange auch von ihm amendirt und kommentiert werden kann.
L ö h n e r. Ich stelle den Antrag zur Tagesordnung zu übergehen über den Antrag des Abg. Lasser.
Präs Über den Formalantrag? Über den Meritalantrag dürfte kaum zur Tagesordnung übergegangen werden, weil er eben an der Tagesordnung ist. Diejenigen Herren, welche wollen, daß über den Formalantrag des Abg. Lasser wegen des Zusatzes oder der Erklärung zur Tagesordnung übergegangen werden soll, wollen es durch Aufstehen kund geben.
Abg. Bilinski. Ich bitte dieses meinen Landsleuten zu erklären.
Borrosch. Ich bitte Herr Präsident sich zu erinnern, daß damals, als ich Entschädigung durch den Staat angetragen habe, mir nicht einmal die Druckfehler zu verbessern gestattet wurde. (Ja, so ist es!)
P r ä s. Es handelt sich jetzt um etwas ganz anderes, jetzt handelt es sich darum, ob zur Tagesordnung übergegangen werden soll, über den Formalantrag des Abg. Lasser. Diejenigen, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Geschieht.)
Ich halte es für die Minorität. (Oh! ho!)
Ich bitte es ist die Minorität. Ich habe gehört, daß mehrere verlangt haben, daß die Abstimmungsfrage übersetzt werde. Ein Abg. Eben wegen dieser Frage ist es verlangt worden.
Präs. Ich habe gehört, daß mehrere Herren wünschen, daß die Abstimmungsfrage übersetzt werde.
Abg. Es wurde veranlaßt, daß gerade diese Frage erklärt werde.
Präs. Ich bitte, daß ist nicht von 10 Mitgliedern verlangt worden. (Unruhe.) Ich bringe daher den Antrag des Abg. Lasser zur Abstimmung.
Brauner. Nach der Interpretation des Abg. Lasser wünschte ich zu wissen, ob mein Antrag, der hier vorliegt auch unter diejenigen gehöre, welche ausgenommen werden sollen, so wie der Fall bezüglich des Fictitiums, denn es liegt kein Separat Antrag vor, nachdem das Fictitium, über Versicherung des Finanzministers schon aufgelassen wurde. Es sind einzelne Puncte in meinein Antrage, die mit dem Fictitium gleicher Natur sind, daß dadurch ganz und gar die Sache nicht verzögert wird, mithin darüber abgestimmt werden kann, und nicht nothwendig ist den Antrag erst an den Finanz Ausschuß zu verweisen. Ich frage also, ob mein Antrag in dem Fictitium mitbegriffen oder ausgeschlossen sei?
Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich in eine authentische Erklärung über den Lauserischen Antrag nicht eingehen kann, und eine Erklärung vom Abg. Lasser zu seinem Antrage beizufügen, durch den Übergang zur Tagesordnung abgelehnt wurde. (Ruf: Es ist nicht abgelehnt worden.)
R i e g e r. Der Antrag auf Tagesordnung ist in der Minorität geblieben.
Präs. Die Art und Weise, wie dem Wunsche des Herrn Abg. Brauner entgegen zu kommen wäre, kann ich nicht bestimmen, denn er betrifft einen ganz anderen Gegenstand. Da der Abg. Nasser nur den Antrag auf das Fictitium stellte, und dann erlaube ich mir zu bemerken, daß Antragsteller nicht interpellirt werden.
Teusel. Ich bitte um's Wort.
Präs. Betrifft es die Fragestellung; denn diese ist abgethan und kein Gegenstand einer weitern Debatte vorhanden.
Teufel. Ich stelle einen Antrag: (Aufregung in der Kammer) nämlich den, über den ganzen Lasserbschen Antrag zur Tagesordnung überzugehen. (Mehrere Stimmen von der Linken: Ich unterstütze ihn.)
Präs. Ich bitte mich nur sprechen zu lassen; ich bin ja nicht im Stande, die Frage zu stellen. Diejenigen Herren, welche dafür sind (Anfragung von der Linken.) aber ich bitte doch nicht so heftig zu sein. (Zischen von der Linken; Beifall vom Centrum und der Rechten.) Ich sehe nicht ein, was das heut für ein Verfahren ist in der Kammer.
Violand. Ich bitte nicht, mit Persönlichkeit zu sprechen; die Persönlichkeit ist auf mich gerichtet. (Anhaltendes Zischen und Lärmen.) Sie haben auf mich gesehen.
Präs. Die Kammer hat geantwortet.
Violand. Die Kammer hat nicht geantwortet und ich bin in meinem Rechte. (Große Aufregung.)
Präs. Ich muß bemerken, Sie haben mir die Leitung des Hauses übertragen; folglich müssen mir auch die Mittel zustehen, die zur Leitung nothwendig sind; vorzüglich muß ich mich dagegen verwahren, daß, wenn ich in formaler Hinsicht Anträge stelle, etwas Anderes geschieht.
Die Störung war von Ihrer Seite, als ich die Abstimmungsfrage stellen wollte. Die Frage, ob eine Persönlichkeit in meinen Worten lag, ist klar am Tage, weil ein bloßes Ansehen offenbar keine Persönlichkeit ist.
Violand. Es ist eine Beschuldigung. (Ruf: zur Ordnung! zur Ordnung.) Ich protestire dagegen.
Präs. Protest können Sie einlegen, aber ich glaube in der Art Violand. Ich melde ihn auch an.
Präs. In so lange aber kein Beschluß der Kammer vorliegt, kann ich nicht anders vorgehen. Gegen einzelne Glieder werde ich mich nicht verantworten.
Der Antrag des Abg. Lasser lautet: (Wird gelesen.) Diejenigen Herren, welche dafür stimmen, wollen aufstehen. (Links Ruf: Übersetzen.)
Präs. Ich werde schon übersetzen lassen, ich stelle nur die Frage Umlauft. Es ist ein Antrag auf Tagesordnung gestellt worden, und darüber muß zuerst abgestimmt werden.
Präs. Ich bitte meine Herren, damit kein Zweifel obwaltet; es ist schon ein Antrag gestellt worden auf Tagesordnung, und da ist es zweifelhaft, ob es auf die formelle Frage.
H e i n. Ich mache den Gegenantrag, es sei über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen zur eigentlichen Tagesordnung zur Abstimmung über den Lasserbschen Antrag überzugehen.
Abg. Bilinski. Und ich stelle wieder den Antrag, daß über den Antrag des Abg. Hein wieder zur Tagesordnung übergegangen werde. (Heiterkeit.)
Präs. Ich bringe den ursprünglich gestellten Antrag auf Übergang zur Tagesordnung über den Lasserbschen Antrag zur Abstimmung, ich habe ihn so eben gelesen. Diejenigen Herren, die wünschen, daß über den eben so gelesenen Antrag zur Tagesordnung übergegangen werde, wollen aufstehen.
Abg. Umlauft. Übersetzen!
Lubomirski. Vor einem Augenblicke haben Herr Präs. schon ausgesprochen, daß es den Dolmetschern überlassen werden müsse, die Übersetzungen dürften nur von jenen zu fordern sein. (Stimmen: Nein! nein! Umlauft ist kein Pole!)
Ich glaube der Kammerbeschluß muß festgehalten werden. 10 Mitglieder müssen die Übersetzung verlangen.
Präs. Sind 10 Mitglieder, die die Übersetzung wünschen? (Ja.) Ich bitte also den Herrn Dolmetsch die Übersetzung vorzunehmen.
Abg. S z a s z k i e w i e z. (Übersetzt den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung in's Polnische.)
Präs. Die Übersetzung ist getroffen. Diejenigen, welche zur Tagesordnung übergehen wollen, wollen aufstehen. (Minorität.)
Ich bringe nun den Antrag des Abg. Lasser zur Abstimmung. (Liest ihn.)
Mehrere Abgeordnete. Wir sagen darauf an, daß diese Frage in's Polnische übersetzt werde.
Präs. Wird der Antrag auf Übersetzung in's Polnische unterstützt. (Unterstützt.)
Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen aufstehen, die dagegen sind, sitzen bleiben.
Ich bitte den Antrag zu übersetzen.
Abg. Szaszkiewicz übersetzt den Antrag des Abg. Lasser in's Polnische.
Ein Abg. Ich bitte den Antrag auch in's Böhmische zu übersetzen.
Ein Abg. Auch in's Italienische würde ich bitten.
Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Ich bitte daher die Übersetzung vorzunehmen.
Abg. B e c k übersetzt den Antrag des Abg. Lasser in's Böhmische.
Präs. Wegen der italienischen Übersetzung muß ich bemerken, daß bis jetzt der Herr Translator der Kammer nicht angezeigt wurde. Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Abg. Lasser stimmen (Wird unterbrochen.)
Ein Abg. Es war die Forderung, daß er auch in italienischer Sprache übersetzt werde.
Präs. Aber ich bitte, es ist ja die Bedingung gemacht worden, daß der Herr Translator früher der Kammer angezeigt werde, die Bedingung ist nicht erfüllt worden, daher übergehe ich die Forderung.
Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Abg. Lasser stimmen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Majorität)
Abg. Szábel zieht seinen Antrag zurück. Antrag des Abg. Doliak lautet: "Das Ministerium der Finanzen hat in kürzester Frist einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher zu enthalten hat:
1. Anträge wegen Herabsetzung der Salzpreise und der vorzüglich auf der ärmern Classe lastenden Stempelgebühren.
2. Anträge wegen Ermäßigung, Reglung oder gänzlichen Aufhebung der Verzehrungssteuer und Personalsteuer.
3. Anträge wegen gleichzeitiger Einführung anderer Steuern, z. B. der Einkommensteuer, und
4. um die durch die Anträge von A und B entstehenden Ausfälle im Staatseinkommen zu decken. "
B r e s t e l. Das ist doch durch die Abstimmung über den Lasserbschen Antrag behoben worden.
Präs. Ich bitte meine Herren, das wird dadurch erledigt werden, daß sich die hohe Kammer selbst darüber ausspreche, ob der Antrag des Abg. Doliak durch den Beschluß über den Lasserbschen Antrag erledigt sei.
Doliak. Ich glaube, daß der Antrag des Lasser nur diejenigen Amendements berücksichtigt hat (kein stellt den Antrag auf Schluß der Debatte), welche schon heute eine Veränderung im Steuerwesen bezwecken, mein Antrag hat diesen Zweck nicht, mein Antrag geht einfach dahin, daß das Ministerium einen Gesetzentwurf wegen Ermäßigung einiger indirecten Steuern vorlege, das Ministerium muß in dieser Beziehung die Initiative ergreifen, und von diesem Gesichtspuncte ausgehend, habe ich meinen Antrag gestellt, daß er der Finanzkommission zugewiesen werde, ist ganz überflüssig, denn er ist kein Antrag, der eine bestimmte Abänderung in den Steuern enthält, sondern das Ministerium wird nur aufgefordert, einen dielfälligen Gesetzentwurf nach gewissen Andeutungen vorzulegen.
Präs. Es wurde der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt. Wird er unterstützt?
(Unterstützt.)
Diejenigen Herren, die sich dafür aussprechen, wollen sich erheben.
(Majorität.)
Als Redner sind noch eingeschrieben: Goldmark,
Borrosch, Löhner, Klaudy (meldet sich als eingeschrieben).
G o l d m a r k. Ich muß in formeller Beziehung das Wort ergreifen, um die Kammer vor Widersprüchen zu wahren, aber nicht um in irgend einer Weise, weil etwa der Antrag von einer ändern Seite ausgegangen ist, ihn bekämpfen zu wollen. Meine Herren. Ich kann nur bemerken, daß früher, durch den so eben angenommenen Antrag bestimmt wurde, die Frage über die Salz und Verzehrungssteuer und die andern Puncte, die in den Amendements enthalten sind, kurz diese ganze Frage dem Finanzausschusse zuzuweisen. Nun kommt ein zweiter Antrag, der das sagt: daß alle diese, bereits der Finanzkommission überwiesenen Amendements dem Ministerium zugewiesen werden. Ich glaube, wenn wir den zweiten Antrag annehmen, kommen wir in Widerspruch mit dem ersten Beschluß. Die Kammer greift der Initiative des Ministeriums vor, das Ministerium kann Anträge stellen, gegenwärtig, wir haben sie aber schon dem Finanzausschüsse zugewiesen, folglich können wir sie Niemandem andern anweisen, und ich glaube, da alle diese Puncte, in den frühern Amendements, welche dem Finanzausschusse zugewiesen worden sind, enthalten sind, ist schon durch die Annahme des Lasser'schen Antrages alles erledigt.
Es handelt sich hier nicht um die Zeit, sondern um den Inhalt der Sache, und der Inhalt ist dem Finanzausschusse zugewiesen worden. Wenn jetzt die Kammer befragt wird, um die Erklärung dieses Beschlusses, dann müßte ich auch für meinen Antrag diese neuerliche Entscheidung in Anspruch nehmen. Ich glaube daher, daß alle Anträge des Abg. Doliak durch die frühern Beschlüsse erledigt sind, und nicht mehr zur Abstimmung gelangen können.
Doliak. Ich bitte um das Wort. (Große Unruhe und Bewegung.) Um die Debatte abzuschneiden, nehme ich meinen Antrag zurück, damit die Kammer Zeit gewinne. (Beifall.)
P r ä s. In Folge des Beschlusses über den Antrag des Abg. Lasser, erachte ich nachstehende Anträge für erledigt, und zwar den Antrag des Abg. Borkowski, nämlich daß die Grundsteuer nur von solchen Gründen zu beheben sei, welche wirklich angebaut oder auf andere Weise benützt werden. Ferner den Antrag des Abg. Trümmer, in sofern er die Verzehrungssteuer betrifft. Dagegen rücksichtlich der Frist bleibt er noch aufrecht. Dann den Antrag des Abg. Peitler, in sofern er die Aufhebung der Verzehrungssteuer und die Einführung der Einkommensteuer betrifft; dann der Antrag des Abg. Podlewski geht an die Finanzkommission. Der Antrag des Abg. Borkowski.. in sofern er die Verzehrungssteuer betrifft, hingegen wegen der Judensteuer dürfte er beim § 4 vorkommen.
Der Antrag des Abg. Brestel, die Erhebung der Verzehrungssteuer betreffend. Der Antrag des Abg. Popiel, die Beschränkung der Verzehrungssteuer betreffend. Der Antrag des Abg. Schuselka in Betreff der Verzehrungs- und Hauszinssteuer und die anderweitigen Beschränkungen der Staatsausgaben.
Schuselka. Ich glaube, daß das unmittelbar mit der Bewilligung zusammenhängt, weil ich sagte, es soll sogleich dafür ein Deckungsmittel festgesetzt werden.
Präs. Ich glaube, daß das mit der Budgetberatung in Verbindung stehe.
Schuselka. Es handelt sich um augenblickliche Nachlässe.
Präs. Der Antrag des Abg. Königshofes, in sofern er einige Modificationen in der Manipulation bei der Verzehrungssteuer betrifft. Ferner der Antrag des Abg. Tretziehski in Betreff der Salzsteuer geht an die Commission. Ebenso der Antrag des Abg. Goldmark. Der Antrag des Abg. Umlauft betreffend die Zahlenlotterie. Der Antrag des Abg. Konopka betreffend den Stämpel von Zeitungsblättern und Kalendern. Der Antrag des Abg. Zimmer, die Stromzölle auf der Elbe und Moldau anbelangend. Ich glaube dahin gehört auch der Antrag des Abg. Borrosch (Präsident liest den Antrag vor), weil ich glaube, daß es ein die Reform des Steuerwesens, wesentlich bestimmender Antrag ist.
Borrosch. Mein Antrag hat mit der Reform der Steuern, mit deren Verminderung, Veränderung nichts zu thun, sondern lediglich mit der Erhebungsweise, und das ist namentlich der Grund, weßhalb ich für das halbe Jahr stimme. Bekanntlich ist nichts nachtheiliger und bedrückender für das Volk als die Finanzpächtermanipulation, das ist bei allen derartigen Verpachtungen der Fall. Ich habe einige Petitionen zu Haufe vorliegen, und müßte diesen Gemeinden dann wenigstens die Bestimmung, die über ihre Bitten erslossen sind, bekannt geben.
Präs. Darüber wird am besten die Kammer entscheiden.
Borrosch. Aber er gehört keineswegs unter die beseitigbaren. Ich bitte den Herrn Abg. Klaudy zur Ordnung zu rufen, er hat sich unterfangen mir,, Ruhig" zuzurufen.
K l a u d y. Ich bitte den Herrn Borrosch zur Ordnung zu rufen, weil (Lachen.)
Präs. Ich erlaube mir nur den Antrag zur Abstimmung zu bringen.
Klaudy. Ich fordere, daß der Herr Abg. Borrosch zur Ordnung gerufen werde.
Präs. Ich erlaube mir jene Anträge zur Abstimmung zu bringen, welche die Zeitdauer betreffen, auf welcher von dem Reichstag die Steuerbewilligung stattfinden soll.
Borrosch. Ich erlaube mir zu fragen, was mit meinem Antrage geschehen ist.
Präs. Er wird seiner Zeit zur Abstimmung kommen, als Zusatz zum ganzen Antrage der Finanzkommission.
Die Anträge, welche die Zeit betreffen, sind: der des Abg. Trummer. Diesergeht dahin, die Steuer für das ganze Jahr zu bewilligen; der Antrag des Abg. Lasser geht dahin, die directen Steuern für ein halbes Jahr, die indirecten Steuern für ein ganzes Jahr zu bewilligen. Ferner der Antrag des Abg. Brauner: Alle Weg, Brücken und Wassermautchen im gegenwärtigen Ausmaße für das ganze Jahr zu bewilligen, und endlich der Antrag des Abg. Dylewski die Steuern auf drei Monate zu bewilligen. Ich nehme als Grundlage der Abstimmung den Antrag der Commission, und mit Rücksicht auf diesen muß jener Antrag zuerst zur Abstimmung kommen, der sich vom Commissionsanträge am weitesten entfernt. Die Commission trägt an, die Steuern auf ein halbes Jahr zu bewilligen. Ich glaube am weitesten entfernt sich der Antrag des Abg. Trummer, weil er auf das ganze Jahr für sämmtliche Steuern den Antrag gestellt. Der vermittelnde Antrag dagegen ist der des Abg. Lasser, der für einige Steuern ein ganzes für andere ein halbes Jahr anträgt, und dann der Antrag des Abg. Brauner in Betreff gewisser Steuergattungen und zuletzt der des Abg. Dylewski, da er nur den Unterschied von drei Monaten betrifft.
Goldmark. Ich glaube, daß hier nicht die Zeit entscheide, sondern die Entfernung des Antrages vom ursprünglichen Antrage, und wenn das der Fall ist, so ist der Antrag des Abgeordneten Dylewski am weitesten entfernt, da er nur drei Monate will.
Präs. Ich bringe diesen Antrag rücksichtlich der Zeitdauer zur Abstimmung, und wenn die Zeit da zur Basis dient, so ist bei einem Jahre die Entfernung von sechs Monaten größer als die von drei Monaten.
Ich bitte daher, falls nichts Anderes bestimmt wird, zur Abstimmung über nachstehenden Gegenstand zu schreiten:
Borrosch. Ich erlaube mir zu bemerken, daß das eine ganz richtige Bemerkung war, denn der Ausdruck: "Entfernterer Antrag" bezieht sich offenbar auf den Inhalt des ursprünglichen Antrages, nicht aber auf die chronologische Dauer. Und da ist drei Monate weiter entfernt als ein Jahr.
Trojan. Ich muß erwidern, daß in der Gesammtheit der Steuer eines ganzen Jahres gewiß mehr enthalten ist, als in der von bloß drei Monaten. (Heiterkeit.)
Borrosch. Ich stimme gegen den Antrag des Abg. Dylewski und bin daher ganz unparteiisch. Es handelt sich hier nicht um die Quote, nicht um physische Zeitdauer, sondern rein um den Sinn, was unter einem entfernteren Antrag zu verstehen fei, und darin hat Abg. Goldmark recht.
Brestel. Meine Herren ich frage einfach, wenn uns zwei Amendements vorlägen; das eine, die Steuern auf einen Tag zu bewilligen, das andere auf eine Bewilligung von fünf Vierteljahr, welches von