grelle Schlaglichter auf die Lotterie gefallen. Wir haben vom Abg. Borkowski die richtige Bemerkung gehört, daß, während mit der Verzehrungssteuer der Hunger besteuert wird, in der Lotterie der Hoffnung eine Steuer auferlegt ist. Ich glaube noch krasser läßt sich dieser Vergleich mit der Judensteuer machen. Die Judensteuer, wie wir gehört haben, besteuert den Glauben, ich aber sage in der Lotterie wird der Aberglaube besteuert, die Beschränktheit, die Verzweiflung ! Ja, meine Herren. Sie wissen es alle, wer in die Lotterie spielt. Es ist die ärmste ungebildeteste Classe, welcher man mittelst falscher Vorspiegelungen ihren letzten Kreuzer, ihre saueren Sparpfennige durch den moralischen Zwang der Verzweiflung abnötiget! Wir sehen hier den Grundsatz festgehalten, indem wir vom Finanzausschusses selbst den Antrag gestellt hörten, der Grundsatz: daß die Judensteuer aus moralischphilosophischen Gründen nicht mehr zu halten sei. Dieselben Gründe gelten auch von der Lotterie. Sie ist mit unseren gegenwärtigen constitutionellen Staatseinrichtungen, mit der Idee eines freien Staatslebens unvereinbar, sie ist unhaltbar. Es haben auch schon die alten, hier oftmals mit einer Art Geringschätzung genannten Landstände vielfache Anträge gestellt zur Aufhebung dieser Steuer. Wollen wir nicht hinter ihren Bestrebungen zurück bleiben; wollen wir nicht länger den fauler erworbenen Kreuzer des armen Taglöhners, des elenden Bettlers, des Blödsinnigen durch Vorspiegelungen erträumten Gewinnes, welche dem Betruge fast ähnlich sehen, in den Säckel des Staatshaushaltes sammeln. Ich bitte Sie meine Herren, bedenken Sie, ob wir als Vertreter freier Staatsbürger eine so schmachvolle Verlockung für Diejenigen noch fortbestehen lassen können, welche auf einem noch niedrigeren Kulturgrade stehen, und wie sich diese perfide Steuer mit der Moral, Gerechtigkeit und allgemeinen Gleichheit verträgt. (Beifall.)
Abg. Popiel. Meine Herren, es ist ganz richtig bemerkt worden, daß das Volk sich nicht mehr durch Principien irre leiten läßt, daß es auf praktischen Nutzen, auf materiellen Vortheil sieht; es ist hier sehr richtig bemerkt worden, daß von Seite des Reichstages schon vieles für den Landmann, nichts aber für den armen Städter geschehen ist; es war hervorgehoben, daß man die alte Maschine nicht wegschleudern kann, bevor eine neue Maschine eingesetzt worden ist, ich theile dieselbe Ansicht, nur glaube ich daß, was das Steuerwesen anbelangt, es sich nicht um das Wegschleudern der alten Maschine, sondern es sich um das Aufstellen der neuen handelt, sondern der alten Maschine muß ein neuer Weg angebahnt werden, und einzelne Theile derselben müssen neu eingesetzt werden, denn die Hauptsache, die Grundlage derselben, daß nämlich der Besitz besteuert wird, bleibt ja nach jedem Systeme ein und dasselbe. Mein Antrag ist aber nicht der Art, wie er diese alte Maschine in Stockung gerathen lasse, nämlich ich habe den Antrag gestellt, daß vor der Land von kleinem Vieh und den notwendigsten Lebensmitteln die Verzehrungssteiler aufgehoben werden soll.
Der Ausfall, den diese Aufhebung verursachen möchte, wird sich durch die Verminderung der Finanzwache decken, welche eben dadurch zum Theile entbehrlich gemacht wird; übrigens macht die Judensteuer schon einen so großen Ausfall, so dürfte man auch diese Steuer dahin zuschlagen. Ich bitte daher meine Herren, für diesen meinen Antrag zu votieren, und wenn dieß nicht der Fall wäre und er im Allgemeinen nicht durchgehen möchte, so würde ich, wie ich schon früher bemerkte, meinen Antrag für Galizien ausschließlich stellen, dort ist das arme Volk wirklich in einem solchen Zustande, daß es diese Erleichterung benöthigt. Ich muß noch bemerken, daß der Herr Abgeordnete für Berchtholsdorf, der Herr Schuselka uns allen, die es gewagt hätten, gegen das alte System zu sprechen, einen Verweis gegeben hat, er sieht Gewitterwolken ziehen, Donner über die Kammer herabrollen, er sieht die Ungeduld, das Harren des Volkes ans Erleichterung und glaubt dem Allein auf die Weise auszuweichen, daß er die Steuer unbedingt votiert, wo er doch selbst einen Antrag gestellt hat. Ich wüßte nicht, wie dem Allen auf eine solche Weise zu begegnen wäre und muß bemerken, daß, so wie es dem Herrn Abgeordneten früher frei stand, das alte System zu bekritteln, es uns auch jetzt, besonders in dieser Kammer, frei steht. Übrigens bitte ich Sie, meine Herren nochmals, meinen Antrag zu votieren.
Königshofes. Ich behalte mir vor, die Begründung meiner Anträge vor der Abstimmung der Kammer vorzutragen, weil jetzt die wenigsten da sind.
Präs. Ich bitte zur Begründung dürfte die Anzahl von 150 Herren zureichen, und ich glaube, diese Anzahl ist jedenfalls vorhanden, denn sonst würden wir in einen Geschäftsgang hineinkommen.
Königshofes. Die Ursachen, warum ich meine Anträge vorgebracht habe, beziehen sich hauptsächlich nur auf die Überwachung, weil diese eben so drückend als chicaneuse ist: ich glaube, die Herren werden es alle einsehen, daß, wenn man die Leute so torquirt, wie dieß bei geschlossenen Ortschaften der Fall ist, wo die Parteien, wenn sie mit ihren Früchten hineinkommen, sowohl deren Quantität als Qualität angeben müssen, und wenn sie es nicht genau angeben, mit der fünffachen Strafe belegt werden, über das, was nicht angegeben worden ist, es allerdings eine große Chicahne und Bedrückung der Produzenten und Verkäufer genannt werden kann, ebenso, wenn sie ihre Flüssigkeit: Wein, Bier, Most bei der Einfuhr, bei der Eidbruchstation gehörig anmelden, um sie durchzuführen, dann bei der Ausbruchstation die Gebunde, die Fässer geossnet werden, um zu visitieren, ob noch das darin ist, was sie bei der Einfuhrstation angegeben haben, obschon sie jederzeit eine Begleitung erhalten haben. Zu was ist die Begleitung, frage ich, welches Vertrauen verdient die Begleitung, wenn die Fuhrleute ihrem Schicksale überlassen werden, wo sie dann die Qualitäten verfälschen und herausziehen konnen. Endlich was die Brauhäuser betrifft, so muß ich anführen, daß jetzt die Brauhäuser ordentlich von der Gefälltenwache belagert sind. Es würde nur diejenige Aufsicht stattzufinden haben, daß sie nachsehen konnen, wie viel Bier auf dem Kühlstocke sich befindet, und wie viel in den Gährungsbodungen angefüllt ist, nicht aber, daß sie die Keller alle Stünden, wenn es ihnen beliebt, visitieren können, wodurch es jederzeit geschehen kann, daß bei dem mindesten Anstande und Überschuss oder Abgang eines einzigen Eimers einer doppelten Strafe verfallen. Ich glaube also, daß meine Angaben hier gegründet sind, übrigens muß ich noch bemerken, daß ich die hohe Kammer auf das allerdringendste ersuche, sobald als möglich darauf zu dringen, das eine Abänderung sowohl in der Einhebung als Umlegung der Verzehrungsteuer erfolge, und zwar als ein Abgeordneter der Provinz Steiermark, wo der Weinbau auf 55. 000 Jochen betrieben wird, und der Haupterwerbszweig eines großen Theils der Bevölkerung ist, die Verzehrungssteuer von Wein über 50 Percent beträgt, ebenso als Abgeordneter der Provinzstadt Gratz, die ebenfalls von der Verzehrungssteuer, besonders die ärmere Classe sehr gedrückt ist, weil sie zu den geschlossenen Ortschaften gehört, wodurch ich meine Anträge hinreichend gerechtfertigt erachte. Noch einen Beisatz muß ich mir erlauben, ich muß mich ausdrücklich, so sehr ich auch gegen den dermaligen Bestand der Verzehrungsneuer bin, für diese kurze Zeit des Provisoriums ausdrücklich verwahren, daß die Verzehrungssteuer in den geschlossenen Ortschaften so abgeändert werde, wie der Abg. Brestel angetragen hat, und zwar aus dem Grunde, weil die Gemeindeauslagen größtenteils auf der Verzehrungssteuer, und zwar mit ein Drittel darauf veranschlagt sind, dadurch würden also die Städte in Verlegenheit kommen, woher sie ihre Revenuen nehmen und womit sie ihre Auslagen in einem Augenblicke decken sollen.
Brestel. Ich will nur einiges wenige zur Begründung meines Antrages wiederholen, der Herr Vorredner hat sehr gut alle diese Plackereien und Nachtheile geschildert, welche aus dem Systeme der geschlossenen Städte hervorgehen, er glaubt diese Leberstände könnten auf eine andere Weise beseitigt werden, ich bin aber der Meinung, daß dieser Übelstand mit dem Systeme der geschlossenen Städte notwendiger Weise verbunden fei, und wenn man diese Steuer nicht aufheben will, so muß man bei der bisher bestehenden Controle bleiben, denn sonst wird man Unterschleife aller Art haben, will man aber diese Plackereien aufheben, so muß man die Art der Erhebung selbst ändern, und das ist dasjenige, was ich beantragt haben will. Ich betrachte den Ausfall nicht so bedeutend, indem er meistens an der Steuer für Mehl und Getreide entsteht, welche die ärmeren Classen trifft; was den Umstand betrifft, daß die Gemeinden einen Theil ihres Einkommens aus dem Zuschlage der Verzehrungssteuer beziehen, so ist sie von mir nicht beantragt, daß die Steuer ganz aufgehoben werde, sondern nur von denjenigen Gegenständen, von denen sie ausschließlich nur in den Städten erhoben wird. Es wird der städtische Zuschlag auf dieselbe Weise erhoben werden, auf welche die Verzehrungssteuer eingebracht wird, und wird nur für diejenigen Gegenstände aufgehoben, für welche auch die Verzehrungssteuer aufhört. Auch erwachst den Gemeinden daraus ein Vortheil, wenn der Preis des Brotes herabgeht, weil sie sonst der ärmern Classe auf einem andern Wege ein billigeres Brot liefern müßten. Der Ausfall, welcher dadurch den Gemeinden entsteht, würde durch die Erhebung einer anderen Steuer, welche direct von den reichern Einwohnern eingehoben würde, gedeckt.
Minister Kraüß. Ich muß bemerken, es handelt sich hier um Daten. Der Herr Abg. Brestel setzt voraus, daß der Ausfall nur gering sein werde, ich muß aber anzeigen, wie sich das Ergebniß der Verzehrungssteuer in den geschlossenen Städten und auf dem flachen Lande verhält. In den geschlossenen Städten wohnen 857. 230 Einwohner, und die Verzehrungssteuer wirft 6, 105. 305 fl. ab; auf dem flachen Lande wohnen mehr als 16 Millionen, und die Verzehrungssteuer beträgt 9, 332. 742 fl., ich bitte also die Parallele zu ziehen, wie viel der Verlust ausmachen würde; der Verlust würde höchst bedeutend sein. Die Erleichterungen, die der Abg. Brestel beabsichtigt, nämlich die Freilassung von Mehl und von den ersten Lebensbedürfnissen, dieses hoffe ich, wird in Vorschlag gebracht werden, und wird in dieser Beziehung demjenigen Genüge geschehen konnen, was der Herr Abg. beabsichtiget. Weiter zu gehen, wäre sehr bedenklich, und gerade der Grund, welcher angeführt wurde, ist von der höchsten Wichtigkeit. Wir haben darüber eine Erfahrung in Galizien, wo das System der Verzehrungssteuer auf dem flachen Lande nichts weniger als zweckmäßig ist Sie ist drückend für den Steuerpflichtigen und nicht ergiebig für den Staat, vereinigt also beide Gebrechen, die man einer Steuer ausstellen kann. Will man nun diese Steuer auf die geschlossenen Städte anwenden, so wird sich das Ergebniß darstellen, daß auch in geschlossenen Städten die einseitige Besteuerung einzelner Classen, eintreten wird. Insbesondere würden die Schanker und Fleischer der Steuer unterworfen, dagegen wird das Erträgnis, weil nicht der Gesamtverbrauch besteuert wird, ein geringer sein. In Galizien bestand auf Getränke, die sogenannte Tranksteuer, die von allen Getränken, die man einführte, und von solchen, die im Orte selbst erzeugt werden, eingehoben wurde. Dann ist die allgemeine Verzehrungssteuer eingeführt worden. Man hat das neue System auch auf diese Städte ausgedehnt, weil bloß Lemberg für geschlossen erklärt würde, da trat in den einzelnen Städten ein ungeheurer Ausfall ein; indem von der gesamten Konsumtion eine kleine Abgabe viel mehr abwirft, als eine, die bloß von Schenken eingehoben wird, wenn sie auch größer ist. Ich könnte es also durchaus nicht als eine Verbesserung betrachten, wenn dieser Antrag angenommen wird, sondern vielmehr als eine Verschlimmerung, und ich glaube, der Zweck kann erreicht werden, noch auf einem andern Wege, und daß darüber ein eigener Antrag vorgelegt werden wird.
P r ä s. Abg. Herzig hat das Wort.
Herzig. Es sind so viele Wünsche für Steuerleichterungen laut geworden, daß eine Gleichstellung der Einnahmen und Ausgaben nicht wohl bald erreichbar ist, wir müssen daher, glaube ich, unsere Aufmerksamkeit auf Ersparnisse in den Staatsausgaben wenden. Es ist dieß um so mehr nöthig, als sowohl das Volk, wie das Ausland in dieser Beziehung auf uns sieht. Unser Staatskredit ist auf das tiefste erschüttert, wir dürfen nicht hoffen, daß sich derselbe heben wird, wenn wir nicht streng den Staatshaushalt prüfen, und durch Ersparnisse unsere Staatsausgaben vermindern werden.
Deshalb meine Herren, habe ich den Antrag gestellt, daß die Ergebnisse des Jahres 1847 ebenfalls der Kammer vorgelegt werden. Denn wir müssen Vergleichspunkte besitzen, wenn wir den Voranschlag für das Jahr 1849, welcher uns, wie uns zugesagt wurde, bald vorgelegt werden wird, prüfen wollen. Nur durch den Vergleich mit der Ergebniß eines früheren Jahres dürften wir im Stande sein, beurteilen zu können, wo und auf welche Weise Ersparnisse einzuführen seien.
Einen solchen Vergleich kann jedoch nur eines der früheren Jahre liefern, und ich habe das Jahr 1847 vorgeschlagen, weil seit diesem schon 11 Monate verflossen sind, und die Ergebnisse desselben vorliegen müssen.
Ich ersuche daher, eine hohe Kammer wolle meinen Verbesserungsantrag ihrer Unterstützung würdig finden, und wir müssen uns auf eines berufen, was bereits vorüber ist, worüber die Ergebnisse vorliegen, ich zweifle auch gar nicht, daß diese im Detail vorhanden sind, denn es sind bereits 11 Monate verflossen, und deßhalb wollte ich bitten, daß Sie meine Herren, meinen Antrag, ihrer Unterstützung würdigen.
Abg. Kromer. Ich habe nur sehr wenige Worte zu sprechen, zur Unterstützung der Aufhebung der Fictitialsteuer, einer Steuer, die ungerecht und ungleich ist, und deren geringer Ausfall im Verhältnisse mit der Wohltat ihrer Aufhebung
gar nicht zu vergleichen ist. Schon die bloße Benennung Fictitium charakterisiert diese Steuer, sie ist eine Dichtung, somit der Wahrheit entgegengesetzt, und was nicht wahr ist, kann auch nicht gerecht sein; daß diese Steuer nicht gerecht sei, will ich in Sätzen erläutern. Das Fictitium besteuert die Gewerbe nämlich seit 30. Juni 1792, allein die Gewerbe wurden 1812 neuerlich als solche besteuert, sie sind somit doppelt belastet, eine Last, die um so drückender ist, als gegenwärtig die Gewerbe so darniederliegen, daß sie bin und wieder gar nicht ausgeübt werden.
Ein Redner hat den Antrag gestellt, daß von Feldern, die brach liegen, keine Grundsteuer gezahlt werde, dieser Antrag wurde unterstützt, aber meine Herren, sind die Gewerbe im jetzigen Augenblicke nicht auch brach liegende Gründe? Gründe, die, wie gesagt, doppelt besteuert sind, und die sollen sich nicht der Erleichterung erfreuen, wenigstens bloß einmal belastet zu werden. Ich glaube die Parallele, die man zwischen beiden ziehen kann, dürfte nicht ungünstig für meinen Antrag sprechen, um so mehr, als wir vor Kurzem Millionen votiert haben, zum Emporbringen der Gewerbe, votieren wir auch die Aufhebung einer ungerechten Steuer, die die Gewerbe nur herabbringt. Als die Fictitialsteuer dem Gewerbe aufgelegt wurde, mag der Grund darin gelegen sein, daß auf einen gewissen Umkreis keine anderen Gewerbe ausgeübt werden dürften, als die, welche die Fictitialsteuer in den Städten zahlten, spätem jedoch, als diese Privilegien aufhörten, und auf dem stachen Lande ebenso die Gewerbe wie in den Städten betrieben wurden, zahlten die Gewerbtreibenden des flachen Landes, bloß die Erwerbsteuer, die Gewerbe in Städten aber nebst dieser auch Grundsteuer auf Bräuwerk und Gewerbe. Daß ist eine Ungleichheit, dadurch eine Ungerechtigkeit und somit nicht länger zu belassen. Ein Beispiel in Ziffern, wie diese Steuer gehandhabt wird, gebe ich in Folgendem: In dein Bezirke, den ich zu vertreten die Ehre habe, zahlt das Städtchen Böhmischkamnitz, daß 2300 Einwohner zählt, eine Fictitialsteuer von 500 st. und der gewerbsreichere Ort Schönlinde von nahe an 4000 Einwohnern, nur 30 fl. C. M. So ist das Fictitium auf das Braunwerk des Städtchens Kaunitz berechnet, auf sechshalbhundert Gulden, während auf das obrigkeitliche größere Bräuhaus an dieser Steuer nur 50 fl. C. M. entfallen. Übrigens zahlt das Städtchen Böhmischkamnitz nebstbei an Erwerbsteuer gegen 1200 fl. Conv. Münze. Solche Beispiele kann ich mehrere anführen, unterlasse es jedoch in der Voraussetzung, daß, nachdem was bereits viele Herren Redner in dieser Richtung gesprochen haben, und der Herr Finanzminister erklärt hat, diese Steuer gänzlich der Vergangenheit anheim gefallen fei. Zum Schlüsse will ich mich nur dahin verwahren, daß, wenn bei einigen Amendements meine Stimme gegen das Amendement gerichtet sein wird, dieses nicht als eine Beirrung des Principes der Aufhebung der einen oder anderen Steuer, der Notwendigkeit, daß eine Reform einzutreten hat, gerichtet sein wird, sondern nur, daß der jetzige Zeitpunct zur sogleichen Einführung von Reformen nicht geeignet sein dürfte.
P r ä s. Es ist mir noch ein Verbesserungsantrag über diesen Gegenstand überreicht worden; ich habe ihn nicht zur Unterstützung gebracht, es ist der Antrag des Abg. Zimmer, er lautet:
,, Die Stromzölle auf der Elbe und Moldau sind sofort aufzuheben.
(Unterstützt.)
Wünscht der Herr Antragsteller noch das ihm zustehende Wort zu ergreifen?
Abg. Zimmer. Da die Donau in ihrem beträchtlichen Laufe, das heißt die Schifffahrt auf der Donau, von keinen Zöllen, sondern nur von unbedeutenden Nebenabgaben belastet ist, so wäre es ungerecht, gegen Böhmens Schifffahrt und Handel, wenn die Zölle auf der Elbe und Moldau fortbestehen sollten. Diese Ungerechtigkeit wäre um so bedeutender, als die Schifffahrt auf der Elbe und Moldau die Concurrenz der Eisenbahnen auszuhalten hat. Bereits geht ein großer Theil der Waaren. die sonst die Elbe herauf kamen, nun auf der Eisenbahn von Hamburg über Berlin nach Wien und die französische Krappe und alle Arten von Gummi, welche die böhmischen Fabriken von 150 Tausend Zentnern benöthigen, nehmen jetzt ihren Weg über Triest nach Wien. Wenn endlich die Eisenbahn von Prag nach Dresden wird beendet sein, so müßte die Schifffahrt auf der Elbe zu Grunde gehen, wenn die Zölle nicht ganz aufgehoben werden. Ich glaube daher, daß wir nicht zögern sollten, diese Zölle jetzt schon aufzuheben und den Grundsatz zu sanctioniren, daß die von der Natur gebildeten Wasserstraßen nicht zu einer Einkommensquelle des Staates benützt werden sollen. (Bravo.)
Präs. Wünscht der Berichterstatter, da sich Niemand meldet, das Wort zu ergreifen?
Abg. Szábel. Nein.
Präs. Die Reihe trifft den Abg. Goldmark.
Abg. Goldmark. Meine Herren, ich habe den Antrag gestellt, daß zu technischen und ökonomischen Zwecken das Salz zu dem Erzeugungspreis hinkangegeben werden soll. Ich erlaube mir zur Begründung nur wenige Worte anzuführen. Sowohl eine vieljährige Erfahrung als auch staatswirtschaftliche Theorien haben die Richtigkeit des Satzes festgestellt: daß der Staat weder Monopolist und noch weniger Fabrikant sein soll.
Auch unsere Gegenwart hat bewiesen, wie unzweckmäßig, wie ungemein schädlich, jedes Monopol des Staates für die Privatindustrie war, abgesehen davon, daß alle Fabrikationszweige von Seite des Staates viel schwieriger, und mit einem höheren Kostenhanfwände betrieben werden als von Privaten. Als Beispiel darf man nur auf den Bergbau sehen, und die in unserer Nähe befindlichen ärarischen Fabriken, und mit der gleichnamigen Unternehmung der Privaten vergleichen, um den Flor, die höhere Entwicklungsstufe und die größere Ertragsfähigkeit dieser, im Vergleiche zu den ersteren wahrzunehmen. Unter allen Rohstoffen, welche sowohl die Landwirtschaft, als auch ganz vorzugsweise die Industrie benöthigen, ist das Kochfalz einer der wichtigsten Stoffe. Von dem Preise des Kochfalzes hängen nicht nur die Preise einzelner technischer Produkte ab, sondern ganze Fabrikationszweige, ja man darf sagen, die Kosten der meisten industriellen Erzeugnisse sind innig mit dem Preise des Kochsalzes verbunden. So die Soda, das Glas, die Seife, die Schwefelsäure, und mit dieser stehen im innigsten Zusammenhange alle Färbereien und Druckereien. Man könnte nicht nur durch inländische Erzeugnisse den Bedarf des Inlandes decken, sondern sie könnte sogar einen bedeutenden Export Handel bilden. Vor einigen Jahren war bei uns die Schwefelsäure ein Einfuhr Artikel, gegenwärtig wird sie schon in nicht unbedeutender Menge ausgeführt. Von England und Frankreich führen wir um eine Million Soda ein, abgesehen von der Quantität, die aus Ungarn kömmt, bei niedrigen Salzpreisen könnten wir um eine eben so große Summe ausführen. Es wird gegen die Ermäßigung des Salzpreises die Einwendung gemacht, daß dadurch ein großer Ausfall im Staatshaushalte entstehe, denn die Abgabe beträgt, nach dem uns vorliegenden Staatsvoranschlage 12, 700. 000 fl. Um diesen Einwurf zu widerlegen, erlaube ich mir die Bemerkung, erstens, daß wie die neue Erfahrung in der Ermäßigung des Briefportos, hier und in England gezeigt hat, mit der Herabsetzung des Tarifs der Bedarf und Ertrag zugenommen haben, zweitens, daß der jetzige Ertrag der Salzsteuer zum größten Theile durch den Hausbedarf hereingebracht wird. Wenn daher das Salz, welches jetzt in ungeheurer Quantität nutzlos liegen bleibt, zu landwirtschaftlichen und technischen Zwecken um möglichst billige Preise hinkangegeben wird, so kann dabei, wenn, wie das beim rohen Zucker der Fall ist, jeder Defraudation vorgebeugt wird, von einem Ausfall im Steuerertrage wohl keine Rede sein. Dagegen bei größerem Bedarf werden viel mehr Arbeitskräfte benöthiget, und daher mehr Menschen beschäftiget, welche ohnehin bei den bestehenden ungünstigen Fabrikverhältnissen, bei der vielleicht noch lange andauernden Brotlosigkeit vieler Arbeiter, die jetzt der Industrie verloren gehen, weil dieselbe ins Stocken gerathen ist, keine Beschäftigung haben. Ich glaube, daß auch dieser letzte Grund kein unwichtiger ist, um uns für diesen meinen Antrag günstig zu stimmen.
Präs. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter das Schlusswort zu ergreifen.
Berichterstatter Szäbel. Meine Herren, es ist eine Sache der Unmöglichkeit hier bei dieser Unzahl von vorliegenden Anträgen ein Schlusswort zu fassen; ich muß mich auf einzelne wichtige Anträge beschränken, und auch diese nicht speciell, sondern im Allgemeinen von dem im Finanzausschusse festgestellten Standpuncte besprechen. Der Abg. Dylewski hat den Antrag gestellt zur Bewilligung der Steuer auf drei Monate, und hat diesen Antrag dadurch motivirt, daß, wenn man sich von der guten Verwendung derselben wird überzeugt haben, man nach drei Monaten wider die Steuer bewilligen könne, und wenn es sich um das Vertrauen handelt, so reiche ein Vertrauen auf drei Monate auch bin.
Meine Herren ! Der Finanzausschuß hat die Sache reiflich erwogen, und glaubte durchaus auf eine geringere Periode als ein Semester nicht eingehen zu können. Es ist auch von der Minorität der Antrag gestellt worden, die Steuer auf ein ganzes Jahr zu bewilligen; als Berichterstatter aber bleibe ich bei der Majorität, und sage, daß der Finanzausschuß schon in der Beschränkung der Bewilligung auf einen Semester das Möglichste gethan, was in der Beschränkung geschehen konnte; denn bei der indirecten Steuer ist dieses Beschränkungs- System so nachtheilig wirkend, daß eine weitere Beschränkung, nämlich auf drei Monate, die indirecten Steuern, besonders aber die Verzehrungssteuer zu einer reinen Illusion machen würde; denn ich glaube, daß, wenn wir die Verzehrungssteuer auf drei Monate bewilligen, die Abfindung, durch welche die Verzehrungssteuer auf dem flachen Lande erhoben wird, sehr wenig oder gar nichts eintragen würde. Bezüglich des Vertrauungsvotum, wovon der Abg. Dylewski gesprochen hat, muß ich erwidern, daß von einem Vertrauungsvotum keine Rede sei, sondern wie ganz richtig der Abg. Borrosch es ausgesprochen, daß es sich nicht um Steuerbewilligung handle, sondern um die Herbeischaffung der Mittel, in so lange, bis durch ein wohldurchdachtes Steuersystem diese wichtige Frage durch uns selbst geregelt wird, ich glaube daher, daß sobald die Maßregel von dieser Seite aufgefaßt wird, schon wegen der praktischen Undurchführbarkeit von der Bewilligung bloß auf drei Monate nicht die Rede sein kann. Der Herr Abg. Brestel hat die Notwendigkeit, dem Haushalte die nöthigen Mittel zu liefern, anerkannt, und dennoch einen Antrag gestellt, für die großen Städte die Verzehrungssteuer der Art zu regeln, daß sie im Allgemeinen keine Ausnahme machen, gegenüber dem Lande. Ich will der Verzehrungssteuer nicht das Wort reden, es ist nicht an der Zeit, sie hat ihre Mängel, die bei der radikalen Reform der Steuer gewiß gewürdiget werden. Wenn die großen Städte bis jetzt von der Verzehrungssteuer mehr getroffen worden sind, so konnte das einiger Massen dadurch gerechtfertigt werden, daß in den großen Städten durch Gewerbe, Industrie und Handel auch größerer Gewinn, als verhältnismäßig in kleinen Städten und auf dem stachen Lande concentrirt wird, und nachdem bis jetzt keine Art Einkommensteuer, keine Art directe auf dem Gewinn haftende Steuer bestanden hat, so glaube ich den Grund angedeutet zu haben, warum in den größeren Städten die Verzehrungssteuer in einem höheren Maßstabe als dem Lande behoben wurde.
Wäre übrigens diese Steuer von einer Geringfügigkeit, so könnte man darüber hinweggehen, allein wie schon die Auskunft vom Herrn Finanzminister gegeben wurde, einerseits wegen der Höhe des Ausfalles, andererseits aber, um in Vorhinein aus dem zu gebenden ganzen Steuersystem nicht einzelne Stücke herauszureißen, und zum Nachtheile des Steuersystems jetzt schon reformieren zu wollen, muß ich mich dem Antrag des Herrn Abg. Brestel widersetzen. Der Herr Abg. Sadil hat von der Fictitialsteuer gesprochen, es ist allerdings meine Herren an der Zeit, auch daran zu denken, die Leute des Mittelstandes zu würdigen, nämlich des Gewerbes und Bürgerstandes. Wir haben durch die Grundentlastung für einen großen Theil der Staatsbürger gesorgt, es bleibt nun die Aufgabe für einen weiteren ebenfalls großen Theil der Staatsbürger zu sorgen, nämlich für den Bürger und Gewerbsstand. Ich würde mich ans der ausgesprochenen Rücksicht, daß jetzt von Steuer Reformen nicht die Rede ist, der Fictitialsteuer entschieden entgegen setzen.
Allein hier handelt es sich um einen geringen Ausfall, und nachdem ein geringer Ausfall nicht von der Art ist, um aus höheren Rücksichten für den Staatshaushalt vielleicht eine in Böhmen allein ausnahmsweise bestehende, schon ihrem Namen nach unhaltbare Steuer fortbestehen zu lassen, so werde ich, ob ich zwar als Berichterstatter des Finanzausschusses auf den Antrag, wie ihn der Ausschuß gestellt hat, bestehen muß, für meine Person gegenüber der Fictitialsteuer auf den Fortbestand nicht bestehen, und ich glaube auch, daß von den von mir gestellten Antrag, nämlich Abänderungsanträge der bestehenden Steuer an spätere Vorlagen zu verweisen, die Fictitial Steuer als Ausnahme gelten soll. Der Abg. Borkowski hat auf eine Kapitalsteuer hingewiesen. Meine Herren ! das Capital zu besteuern heißt Industrie, Handel und allen materiellen Fortschritt an ihrem Lebensverkehr angreifen. Ich glaube, daß hier auch auf die Staatsschuld abgezielt ist, und da eine solche Maßregel jetzt ohne Vorbereitung hineingeworfen in die Frage der Steuerbewilligung, ohne Vorberathung eines ganzen Systems zurückzuweisen ist. Wenn eine Besteuerung des Capitals stattfinden soll, so kann sie nur in der Richtung der Einkommensteuer stattfinden, was wesentlich von der Kapitalsteuer verschieden ist. Der Abg. Umlauft hat jetzt schon angetragen auf Aufhebung der Lotterie, und nachdem von dem Abg. Brauner gestern dieses an den untersten, ärmsten Volksklassen so sehr nagende Abel mit grellen Farben geschildert wurde, so werden sie dem Finanzausschüsse nicht zumuthen, daß er eine solche Giftbeule, wie die kleine Lotterie ist, für die Zukunft aufrecht erhalten wissen will. Aber ich muß diese Aufhebung für diesen Moment ebenfalls aus dem allgemeinen Standpunkte des Ausschusses bekämpfen und darauf verweisen, daß in dem Ausschusse Anträge vorbereitet werden, welche die Aufhebung der Lotterie bezwecken, jedoch in dem gegenwärtigen Moment, wo für den Staatshaushalt noch nicht die nöthigen Deckungsmittel geliefert werden, wo nicht ein ganzes Steuersystem vorberathen, sondern nur einzelne Einkommensquellen herausgerissen werden sollen, ohne für Ausfall zu sorgen, muß ich mich im Namen des Finanz Ausschusses dieser jetzigen alsogleichen Aufhebung der Lotterie entgegensetzen. Der Abg. Goldmark hat auf die Herabsetzung der Salzpreise um den Erzeugungspreis hingewiesen und darin ein kräftiges Aufblühen der Industrie erblickt, ich bezweifle durchaus nicht, daß durch eine bedeutende Herabsetzung des Salzpreises viele Industriezweige, wenn auch nicht allen wie behauptet wurde, einem wesentlichen Aufschwung zugeführt werden, allein die Salzpreise bloß auf die Produktionspreise zu reducirt, würde im Vorhinein zu weit gegangen sein, der Herr Abgeordnete hat auch in Aussicht gestellt, daß durch den vermehrten Absatz der Ausfall gedeckt werden sollte, wenn aber durch den vermehrten Absatz, der Ausfall gedeckt werden soll, so muß auch ein höherer Preis als der Erzeugungspreis angenommen werden. Denn hier kann die Masse, wenn sie auch um 2 Millionen Zentner steigt, durchaus keinen Gewinn abwerfen.
Abg. Goldmark. Ich habe gesagt, daß bei technischen Zwecken das Ergebniß keinen Ausfall machen wird.
Abg. Szábel. Es hat der Herr Abg. Borrosch heute sehr schön hervorgehoben, daß, wenn wir lange über die Art, wie dem Patienten zu helfen ist, berathen, wir denselben durch die lange Berathung umbringen. Es ist durchaus nothwendig, daß wir auch gänzlich von dem Standpuncte als Steuerbewilligung abgehen und nur jenen festzuhalten, dem Staatshaushalte Mittel zuzuführen, wodurch die Ordnung und der Bestand der Verhältnisse aufrecht erhalten werden kann, um dadurch den neuen Bau aufführen zu können; denn wenn wir jetzt die Mitteln nicht dekretieren, dann weiß ich nicht, was vom 1. November an geschehen wird, wie das Bedürfniß gedeckt wird, vielleicht durch ein neues Anlehen, was viel kostspieliger wäre, als die Steuer.
Präs. Ich erlaube mir nur die Ordnung in Vorschlag zu bringen.
Violand. Ich bitte um das Wort.
Präs. Was betrifft es?
Violand. Es betrifft einen Protest, den ich anmelde, ich glaube er ist öffentlich anzumelden.
P r ä s. Anzumelden, daß sie einen Protest einzulegen wünschen. Was die Fragen anbelangt, die zu stellen wären, so erlaube ich mir nachstehende Anträge vorzubringen, welche die vorgelegten Anträge im §. 1 zum Gegenstande haben. Diese betreffen theils die Vorlage von Hilfsmitteln, um den Staatshaushalt näher kennen zu lernen; dahin gehört der Antrag des Abg. Herzig; ferner betreffen sie die Aufhebung oder Beschränkung gewisser bereits bestehender Steuerarten, dahin gehört der Antrag des Abg. Borkowsky in Betreff der Grundsteuer. Ferner die Anträge der Abg. Polazek und Grohman in Betreff des Fictitiums, ferner in Betreff der Verzehrungssteuer die Anträge des Abg. Trummer, Peitler und Podlewski. Die Beschränkung der Verzehrungssteuer der Antrag des Abg. Königshofes. c. Die Art der Manipulation, ferner betreffen die Antrage, die Erniedrigung der Salzpreise, dann wieder Anträge auf die Aufhebung des Lotto und Gefäll, dahin gehört der Antrag des Abg. Umlauft, die Behebung des Stempels von Zeitungsblättern von Konopka, ferner der Antrag des Abg. Zimmer in Betreff der Aufhebung der Stromzölle auf der Elbe und Moldau, dann die weiteren Anträge betreffend die Zeitdauer, hierher gehören, die Anträge der Abg. Trummer, Laffer, Brauner, Dylewski. Dann andere Anträge betreffend die Einführung neuer Steuern. Hierher gehören: Die Einkommensteuer, wie sie beantragt wurde vom Abg. Peitler, und die Kapitalsteuer beantragt vom Abg. Borkowski. Ich glaube, daß in dieser Beziehung folgende Ordnung stattzufinden hätte, nämlich der Antrag des Abg. Herzig steht separat da; dann kommen die Anträge, welche die Behebung oder Einschränkung einer Steuer betreffen. Diesen sind 3 Formularanträge entgegengesetzt worden, nämlich die Anträge der Abg. Lasser, Szabel und Doliak; und wenn ein oder der andere derselben angenommen würde, so würde die Abstimmung über jene Anträge wegfallen, welche eine Steueraufhebung betreffen. Dann glaube ich jene Anträge zur Abstimmung zu bringen, welche die Dauer zum Gegenstande haben; dann endlich, welche die Einführung neuer Steuern bezwecken. Wünscht Jemand in Betreff dieser vorgeschlagenen Ordnung, in soweit sie allgemein angedeutet ist, eine Einwendung zu machen oder einen Antrag zu stellen?
Abg. Dylewski. Ich glaube vorschlagen zu können, daß die Anträge wegen Beschränkung der Dauer nicht dahin zielten, daß Steuern aufgehoben oder neu eingeführt werden. (Präs. Es ist separat.) Ja wenn aber diese abzielenden Antrage an den Finanzausschuss früher zur Abstimmung kommen sollen, so kann ja von der Dauer nicht mehr