beiden würde sich vom Commissionsanträge weiter entfernen, unstreitig das erstere, und doch ist der Unterschied zwischen einem Tage und einem halben Jahre kleiner, als der zwischen einem halben und fünf Vierteljahren.
Abg. H e l f e r t. Über die einfache Frage, die gestellt worden, ist meine einfache Antwort, daß solche Anträge glücklicher Weise nicht vorliegen, und wir uns also auch nicht beschäftigen wollen mit Anträgen, die geradezu unsinnig wären. (Unterbrochen durch starkes Zischen von der Linkeniz Es handelt sich hier um Anträge, welche in gar nichts auseinander gehen, als in der Zeit, ich weiß also nicht, welchen ändern Maßstab man anlegen sollte, als eben die Zeit. Da nun aber ein halbes Jahr weiter entfernt ist als ein viertel Jahr: so muß auch der Antrag, der die Steuer auf ein ganzes Jahr bewilligt wissen will, als der Entfernteste angesehen werden.
Ein Abg. Ich trage auf den Schluß der Debatte an.
Abg. Pienczykowski. Wer auf ein ganzes Jahr die Steuer bewilligt (Majorität), bewilligt auch auf ein halbes Jahr, der aber nur auf 3 Monat bewilligt, bewilliget sie nicht auf ein halbes Jahr, daher ist offenbar der Antrag auf drei Monate weiter entfernt, als der auf sechs Monate. (Beifall.)
P r ä s. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß ein Antrag nicht gestellt wurde auf Änderung, sondern es sind bloße Bemerkungen gemacht worden, und ich habe mich durch die Gegenbemerkungen von der Unrichtigkeit meiner Ansicht nicht überzeugt. Goldmark verlangt das Wort.
Präs. Ich bitte der Schluß der Debatte ist bereits beschlossen.
Goldmark. Ich habe vor dem Schlusse der Debatte um das Wort gebeten und daher gebührt es mir auch, ich bin der Meinung, daß es hier keines besonderen Antrages bedarf, (Hein. Es ist schon Schluß der Debatte), es handelt sich einfach um eine Auslegung eines Paragraphes der Geschäftsordnung, welche Anträge eigentlich dem ursprünglichen näher stehen, und welche entfernter; aus allen, was bisher so klar und deutlich für meine Meinung gegen jede andere Auslegung gesprochen wurde, ergibt sich, daß der Antrag des Abg. Dylewski am entferntesten vom ursprünglichen Antrage steht, denn die Commission beantragt die Steuern auf 6 Monate, Abg. Dylewski nur auf drei, Abg. Trummer auf zwölf Monate, mithin gewährt der Abg. Dylewski weniger, als ursprünglich beantragt wurde, entfernt sich somit von diesem ursprünglichem Antrage am Meisten.
Ich bin ferner gegen den Herrn Präsidenten der Meinung, daß für diese Abstimmungsordnung kein besonderer Antrag erforderlich fei: wenn es jedoch eines besonderen Antrages bedarf, so stelle ich eventuell den Antrag (Hein: Schluß der Debatte), daß der Antrag des Abg. Dylewski zuerst zur Abstimmung gebracht werde, ich muß jedoch wieder
holt aussprechen, daß die Notwendigkeit eines solchen Antrages in der Geschäftsordnung nicht begründet ist.
Ich glaube daher, daß nach der einfachen Auslegung der Geschäftsordnung der Antrag des Abg. Dylewski zuerst zur Abstimmung zu bringen sei ohne alle Anträge; eventuell aber stelle ich den Antrag, daß über denselben zuerst abgestimmt werde.
Präs. Dazu ist es zu spät, weil der Schluß der Debatte ausgesprochen wurde.
Goldmark. Meine Herren! ich habe mich vor dem Schlusse der Debatte gemeldet, und ich glaube, so lange ich spreche steht mir auch das Recht zu, einen Antrag zu stellen, denn sonst hätte ich mit dem Rechte zu sprechen, nicht die Möglichkeit das Gesagte als Antrag zur Abstimmung zu bringen.
Lubomirski. Ich glaube, daß in solchen Fällen der Herr Präsident die Kammer befragen sollte, das ist ganz einfach, da ist kein Antrag dazu nöthig. Wenn einige Stimmen sich dafür erheben, daß offenbar der Antrag des Abg Dylewski, gegen den ich stimmen werde, entfernter ist, als die andern, so muß darüber abgestimmt werden.
P r ä s. Es muß ein Antrag gestellt werden. unterstützt werden, und ich werde sie dann zur Abstimmung bringen, noch habe ich keinen Antrag bekommen.
Borrosch. Aber über die Fragestellung sind nicht eigene Anträge einzubringen; denn der Antrag liegt ja in den Bemerkungen selber, und der ist zur Abstimmung zu bringen.
P r ä s. Ich erlaube mir den Abg. für Prag bevor er mir eine Belehrung ertheilt, den Rath zu ertheilen, früher die Geschäftsordnung zu lesen. Es lautet der §. 76 dahin. "Jeder Abg. kann auf Berichtigung der vom Präsidenten ausgesprochenen Fassung und Ordnung der Fragen, so wie auf Trennung einer Frage in mehrere den Antrag stellen, welcher falls er hinreichend unterstützt wird zur Abstimmung gebracht werden muß. " Daran hab, ich mich gehalten.
Borrosch. Der Antrag war aber auch gestellt mündlich.
Präs. Es ist nur unangenehm, wenn hier Bemerkungen fallen, ohne daß die Geschäftsordnung früher genau gelesen wird.
Abg. Kautschitsch. Herr Präsident, aber der §. 73 redet ja ganz bestimmt, "daß jener Antrag zuerst zur Abstimmung zu bringen ist, der den Antrag gänzlich aufhebt oder ihn im größeren Maße^ einschränkt, " hier ist nicht über die Fragestellung die Rede. Die Geschäftsordnung entscheidet bestimmt. Das sind die Worte der Geschäftsordnung und der Antrag des Abg. Dylewski scheint mir ein Antrag zu sein, der den Antrag der Commission am meisten beschränkt. Ich glaube, es bedarf keines Antrages und keiner Abstimmung. Die Geschäftsordnung entscheidet bestimmt und klar, auf die sich hier so oft berufen wird. (Beifall.)
Präs. Ich muß sagen, daß nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung ich der Meinung bin, daß der Antrag auf 1 Jahr sich weiter entfernt als auf 3 Monate.
Die Auslegung ist aber zweifelhaft, daher soll die Kammer entscheiden, ich will sie befragen. (Mehrere wollen sprechen.) Jetzt weiter zu sprechen führt hier zu keinem Ziele. (Die Debatte ist geschlossen.) Der Abg. Goldmark hat nachstehenden Antrag gestellt.
"Ich stelle den Antrag, daß der Antrag des Abg. Dylewski zuerst zur Abstimmung gelange, und verlange über den Formalantrag des Dylewski namentliche Abstimmung. " (Oh! Oh!)
Goldmark. Ich bitte bloß über den Dylewski'schen Antrag.
Präs. Es steht hier über den Formalantrag Dylewski's.
Goldmark. Ich ziehe dieses zurück.
Präs. Ich bitte, das kann nicht sein, nachdem der Schluß der Debatte ausgesprochen ist. Diejenigen Herren, die für den Antrag des Abg. Goldmark sind, der dahin geht, daß der Antrag des Abg. Dylewski zuerst zur Abstimmung gelange, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)
Ich bringe daher den Antrag des Abg. Dylewski zur Abstimmung. Er geht dahin, überhaupt alle Steuern, bloß für 3 Monate zu bewilligen, die Bewilligung für die weitere Zeit aber bis zur Vorlage des Budgets, für das Verwaltungsjahr 1849 zu verschieben.
Dobrzánski. Ich bitte um Namensaufruf. (Tumult.) Ruf: das kann nicht sein.
Präs. Jetzt ist keine Debatte gewesen, das könnte allenfalls der Herr Abg. Löhner, weil er ein allgemeines Recht für sich in Anspruch nahm. Wird er zu übersetzen gewünscht. Ich werde also den Antrag auf Übersetzung zur Unterstützung bringen. (Wird unterstützt.)
Ich werde daher noch einmal deutsch sagen, wie die Abstimmung vor sich gehen soll, und dann die Überfetzung vornehmen lassen, ich habe nur noch zu bemerken, daß als Translator in italienischer Sprache das verehrte Mitglied, der Abg. Prato angetragen wurde. Es ist daher die Übersetzung vorzunehmen. (Die Frage wird zuerst in's Ruthenische, sodann in's polnische, zuletzt in's Italienische übersetzt.)
Ich muß bemerken, es ist dem Herrn Abg Dobrzánski jetzt der Namensaufruf verweigert worden, hieß beruht auf einem Irrthum, weil in dem Protokolle der 47. Sitzung vom 26. September enthalten ist, daß die Abg. Löhner und Dobrzánski schon damals den Namensaufruf verlangt haben.
Dobrzánski. Ich verlange ihn auch jetzt noch.
Präs. Wird dieß Begehren unterstützt? (Die Unterstützung ist nicht zureichend.)
Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Abg. Dylewski stimmen, daß die Steuer nur auf 3 Monate bewilligt, und die Bewilligung auf eine weitere Frist bis zur Vorlage des Budgets des Jahres 1849 verschoben werde, mögen aufstecken. (Minorität.) Nach diesem Antrage bringe ich den Antrag des Abg. Lasser zur Abstimmung, weil er die Mitte hält, und der dahin geht, daß die directen Steuern auf ein halbes, die indirekten auf das ganze nächste Verwaltungsjahr ausgeschrieben werde.
Rieger. Ich glaube, daß der Antrag des Abgeordneten Brauner näher ist.
Präs. Sie haben ganz gleiche Corollaarien, man kann weder die Entfernung noch die Nahe des Einen oder des Andern bestimmen. Es geht dahin:
Alle Weg, Brücken und Wassermeute haben im dermaligen Ausmaße für das ganze Verwaltungsjahr fort zu bestehen.
Rieger. Es heißt aber bei Lasser alle indirecten Abgaben. Hat man denjenigen Antrag, welcher am wenigsten bewilliget, zur ersten Abstimmung gebracht, so muß man den Antrag Brauneres zur Abstimmung bringen, welcher zunächst am wenigsten bewilligt.
Neuwall. Es ist keiner mehr da, der den Antrag des Ausschusses beschränkt, also der sich am weitesten entfernt, muß jetzt genommen werden, und das ist der Trummresche.
Präs. Im Sinne des früheren Beschlusses dürfte entweder der Brauner'sche oder Lasser´sche Antrag zur Abstimmung kommen, und damit nicht durch eine lange Debatte die Zeit unnütz vergeht, so erlaube ich mir den des Abg. Brauner früher zur Abstimmung zu bringen.
G o l d m a r k. Nach richtiger und adäquater Auslegung des Herrn Abg. Rieger und in Übereinstimmung mit dem Beschlusse der hohen Kammer kann jetzt nur der Antrag genommen werden, der die Steuern auf die geringste Zeitdauer bewilliget, unter den gegenwärtigen Anträgen that das der Antrag der Commission selbst, weil er alle Steuern nur auf 6 Monate bewilligt, wahrend Abg. Brauner die Brücken und Wegmaut auf ein Jahr gibt, folglich muß jener zuerst zur Abstimmung kommen.
Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß das Verbesserungs- und Abänderungsanträge des Antrages der Commission sind und es ist ein Grundsatz, daß die Verbesserungsanträge immer vor dem Urantrage zur Abstimmung gelangen sollen: ich sehe nicht ein, wie hier bei einem so einfachen Principe solche Schwierigkeiten erhoben werden können, ich trage daher an, den Antrag des Abg. Brauner zur Abstimmung zu bringen, damit wir früher zum Ziele gelangen, er lautet: Alle Weg, Brückenwund Wassermeute haben im gegenwärtigen Ausmaße für das Verwaltungsjahr 1849 zu bestehen. Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen, diejenigen aber, welche dagegen sind, wollen sitzen bleiben.
(Der Antrag des Abg. Brauner wird vom
Herrn Abg. Szaszkiewicz ins Ruthenische, dann ins polnische übersetzt. (Auf mehrere Anfragen in polnischer Sprache des Abg. Potocki und anderer Abgeordneten aus Galizien bemerkt.)
Abg. Borrosch. Ich glaube, die parlamentarische Sprache ist hier die Deutsche. Wir Übrigen haben das Recht, zu verstehen, was die Herren mit einander sprechen. (Unruhe.)
H a w l i c z e k. Zur Ordnung!
Borrosch. Ich bin in der Ordnung.
Präs. Die Herren Translatoren sind gewählt und ich sehe nicht ein, warum die Übersetzung nicht richtig sein soll.
Duniewicz. Es ist der Umstand hier, die Hauptfrage, der Commissionsantrag ist nicht überfetzt worden, mithin scheint diese Auslegung sehr irrig zu sein.
Das was hier gelesen wurde, ist dasselbe, was die Herren gehört haben. Dabei ist jedoch nicht die Berufung, daß die übrigen Steuern auf 6 Monate bewilligt werden; sorglich muß es ganz falsch verstanden werden. Und deßhalb fordert der Abg. Potocki, daß der ursprüngliche Antrag der Commission übersetzt werde.
Präs. Es handelt sich hier nur um die Abstimmungsfrage. Diese ist in dem Sinne übersetzt, wie sie gestellt wurde; das Übrige, was der Übersetzer zur Erläuterung für nöthig erachtet, muß ihm selbst überlassen bleiben.
Abg. Borrosch. Ich glaube doch, es soll der ganze Antrag vorgetragen werden, so wie er uns vorgetragen worden ist.
(Der Antrag des Abg. Brauner wird in italienischer, polnischer und böhmischer Sprache samt dem Commissionsanträge abgelesen.)
Präs. Diejenigen Herren, die für den Antrag des Abg. Brauner sind, wollen dieß durch Aufstehen kundgeben. (Majorität.) Ich glaube, daß dadurch der Antrag des Abg. Lasser nicht erledigt sei. (Ruf: Nein, Nein.) Ich bringe daher den Antrag zur Abstimmung, er lautet: "Die directen Steuern seien auf ein halbes Jahr und die indirecten Steuern und Gefälle auf das ganze nächste Verwaltungsjahr auszuschreiben. "
Abg. B r es t e l. Ich bitte Herr Präsident das ist bereits erlediget, wir haben die Steuern die directen und die indirecten auf ein halbes Jahr bewilliget. (Ruf: Nein! Nein!)
Präs Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Abg. Laffer stimmen, wollen es durch Aufstehen kund geben, die dagegen sind, wollen sitzen bleiben. (Die Translatoren Szaszkiewiez, Vrato, Beck, überfetzen den Antrag in die ruthenische, polnische, böhmische und italienische Sprache.)
Abg. Ich bitte, könnte die Abstimmung nicht durch Namensaufruf vorgenommen werden?
Präs. Das kann jetzt nicht mehr eintreten, weil der Schluß der Debatte erklärt wurde. Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Abg. Lasse r stimmen, wollen aufstehen. (Es geschieht, die Abstimmung ist zweifelhaft.) Ich werde die Gegenprobe vornehmen lassen. Diejenigen Herren, welche gegen den Antrag des Abg. Laffer sind, wollen aufstehen. (Ruf: es muß früher übersetzt werden!) (Die Frage für die Gegenprobe wird durch die Translatoren ins Italienische, Ruthenische und Polnische übersetzt.)
Abg. Richter. Herr Präsident ein Herr auf der Linken (von der Journalistenbank) agitiert und bestimmt einen Abgeordneten aufzustehen oder nicht, ist das in der Ordnung? ich habe es schon mehrmals gesehen, ist das nicht eine Instuencirung eines Abgeordneten? (Ruf: es ist von der Journalistenbank.)
Präs. Diejenigen, die gegen den Antrag des Abg. Lasser sind, wollen aufstehen oder stehen bleiben. (Geschieht.) Ich halte es für zweifelhaft. (Bewegung und Unruhe.) Ich ersuche den Gesamtvorstand hierher zu kommen, und es zu beurtheilen. (Ruf: Kugelung.)
Abg. Löhner. Herr Vizepräsident Lasser kann nicht mit beurtheilen, weil es sein Antrag ist. (Vicepräsident
S m o l k a begibt sich zum Präsidenten.)
P r äs. Es wurde vom Vorstande für die Majorität erklärt, daher ist der Antrag des Abg. Lasser durchgefallen. (Beifall.)
Abg. H a w e l k a. Wie ist dieses möglich zu bestimmen bei einem so zweifelhaften Verhältnisse, wenn einige Herren in beiden Fällen aufstehen, was kann man von einer solchen Abstimmung haltend Präs Ich bitte meine Herren, ich glaube, darüber kann ich keine authentische Erklärung geben. (Lachen.) Ich glaube, daß durch diese Abstimmung der Antrag des Abg. Trümmer nicht erledigt fei, und noch immer offen stehe. Der Antrag des Abg. Trummer geht dahin: In den §§ 1 und 2 sollen die Worte für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849 in folgende: für das Verwaltungsjahr 1849 abgeändert werden. " Diejenigen Herren..
Abg. Ich fordere Namensaufruf.
Löhner. Ich stelle den Antrag, daß der Herr Präsident die Vorfrage stellen soll, an die Kammer, ob sie nicht durch die so eben abgegebene Abstimmung diesen Antrag bereits für erledigt erklärt, denn dieser Antrag geht lediglich darauf hin, jetzt abzustimmen, das für ein ganzes Jahr bewilligen zu lassen, nachdem wir bereits den Beschluß gefaßt haben, in welcher Art bewilliget wird. Ich bitte die Vorfrage zu stellen. (Zahlreich unterstützt.)
Präs. Diejenigen Herren, die dafür sind, daß die Vorfrage gestellt werde, wollen aufstehen. (Majorität.) Ich werde die formelle Frage stellen. Der Antrag des Abg. Trummer lautet:
Szábel. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten für Saaz zu fragen, durch welche Abstimmung dieser Antrag bereits erledigt sei? (Ruf: Keine Interpellation; das gehört nicht hierher, Abstimmung)
Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß jetzt nichts erübrigt, als in Folge dieses Beschlusses die formelle Frage zu stellen. Der Antrag des Abg Trummer lautet: In den §§. 1 und 2 sollen die Worte:,, für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849" in folgende:,, für das Verwaltungs- Jahr 1849^, abgeändert werden. Diejenigen Herren, die da glauben, daß dieser Antrag, durch die bereits gefaßten Beschlusse erledigt sei, wollen aufstehen. (Majorität.) Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, da mir zum § 1 keine weiteren Verbesserungs- Anträge vorliegen, den amendirten Paragraph vorzulesen, damit die Abstimmung über den Commissionsantrag stattfinden könne.
Abg. Hein Ich bitte die Sitzung auszusetzen Präs. Wir mussen doch diesen Paragraph zuerst vollenden.
Abg. Hawelka. Das Amendement des Abg. Placek ist auch zu diesem Paragraphe gestellt, es ist ausdrücklich ausgesprochen worden, in dem Lasser'schen Antrage, daß das Fictitium unter den Gemeindeabgraben nicht enthalten ist Abg. Placek. Ich war der Meinung, daß mein Antrag sich als fünfter Absatz dem Antrage der Commission anschließen wird.
Präs. Sie wollen es als Zusatzantrag behandelt sehen; dadurch wird die Möglichkeit der Abstimmung nicht angeschlossen.
Abg. Schuselka. Ich bitte auch meinen An trag als Zusatzantrag anzusehen.
Präs. Ja. Ich bitte nun den amendirten Paragraph zu lesen. (Pause.) Meine Herren, ich bitte die Platze einzunehmen.
Berichterstatter Szábel Der erste Paragraph lautet nun mit Zuziehung des angenommenen Amendement:
"Erstens In Berücksichtigung der unabweisbaren Notwendigkeit, dem Staatshaushalte die nöthigen Mittel zu verschaffen, jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalte der Änderungen, welche über directe und indirecte Abgaben, nach Berathung des vorzulegenden Staatsvoranschlages, von der Versammlung beschlossen werden, und der allsogleichen Vorlage der Ergebnisse des Staatshaushaltes vom Jahre 1847 im genauesten Detail, sind für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849 die bisher eingeführten directen und indirecten Abgaben nach dem gegenwärtigen Ausmaße auszuschreiben Alle Weg und Wassermautchen sind jedoch im dermaligen Ausmaße für das ganze Jahr 1849 auszuschreiben. " (Ruf: Die Bruckenmauthen auch) Ich werde noch einmal den amendirten Paragraph vorlesen:
"Erstens. In Berücksichtigung der unabweisbaren Notwendigkeit, dem Staatshaushalte die nöthige
Mittel zu verschaffen, jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalte der Änderungen, welche über directe und indirecte Abgaben nach Berathung des vorzulegenden Staatsvoranschlages von der Versammlung beschlossen werden, und der allsogleichen Vorlage der Ergeben se des Staatshaushaltes vom Jahre 1847 in den genauesten Details, sind für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849 die bisher eingesehrten directen und indirecten Abgaben nach dem gegenwärtigen Ausmaße, alle Weg, Brücken und Wassermautchen sind in dermaligem Ausmaße für das ganze Verwaltungsjahr 1849 auszuschreiben "
Finanzminister. Ich bitte die Einschaltung scheint mir nicht am gehörigen Orte geschehen zu sein, ich glaube: jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalte, die Änderungen: diese Worte sollten stehen vor den Worten: von der Versammlung beschlossen werden
Abg Szábel. Soll dieß wo anders eingeschaltet werden, so müßte eine neue Textirung stattfinden.
Finanzminister Nein, sondern bloß nach den Worten: des vorzulegenden Staatsvoranschlages, da gehört es hinein
Abg. Szábel Da wird es also lauten:
Erstens In Berücksichtigung der unabweisbaren Notwendigkeit dem Staatshaushalte die nöthigen Mittel zu verschaffen, jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalte der Änderungen, welche über directe und indirecte Abgaben nach Berathung des vorzulegenden Staatsvoranschlages in der allsogleichen Vorlage der Ergebnisse des Staatshaushaltes vom Jahre 1847 in den genauesten Details, von der Reichsversammlung beschlossen werden, sind für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849, die bisher eingeführten directen und indirecten Abgaben nach dem gegenwärtigen Ausmaße, alle Weg, Brücken und Wassermautchen, sind in dermaligem Ausmaße für das ganze Verwaltungsjahr 1849 auszuschreiben. (Diejenigen Herren, die für den so amendirten Paragraph des Commissions Antrages stimmen, wollen aufstehen) (Majorität)
Abg. Cavalcabó. Ich stelle den Antrag, die Sitzung auf 2 Stunden zu vertragen.
Präs. Es sind noch Zusatzamenzements zum ersten Paragraphe vorhanden Zuerst das Zusatzamendegens des Abg Placek, es lautet:,, Die in Böhmen von mehreren Industrialnutzungen als Beihilfe entrichtete Fictitialsteuer hat vom 1. November aufzuhören. " Diejenigen Herren, welche für Annahme dieses Amendements sich aussprechen, wollen aufstehen (Wird angenommen.) Ferner liegt ein Amendement des Abg Schuselka vor, es lautet: "Jedoch ist sogleich betreff der Erniedrigung der Verzehrungs- und Hauszinssteuer billige Rucksicht zu nehmen und ein Nachlas zu bewilligen; der entstandene Ausfall ist durch Ersparungen beim Hofstaate, dem diplomatischen Corps und den höhern Pensionen zu decken.
Abg. Gobbi. Ich glaube, es ist bereits durch das Laffer'sche Amendement erledigt.
Goldmark. Ich bitte um die Fragentrennung.
Präs. Es wird der Antrag auf Fragentrennung gestellt; die, welche dafür sind, wollen sich erheben. (Majorität.)
Brauner. Ich stelle den Antrag, daß zuerst der Kammer die Frage vorgelegt werde, ob dieser Antrag seiner Natur nach unter diejenigen gehört, welche schon vermöge des Lasserbschen Antrages dem Finanzausschusse zuzuweisen sind; ich halte ihn wenigstens für einen solchen.
Präs Diejenigen Herren, welche die Formalfrage früher zur Entscheidung gebracht wissen wollen, ob der Antrag des Abg. Schuselka durch die bereits gefaßten Beschlüsse erledigt, und er daher an die Finanz Commission zu verweisen sei, wollen sich erheben. (Majorität.)
Abg. Goldmark. Oho! es scheint zweifelhaft.
Präs Ich bitte es ist die Majorität, das sagt mir mein Gewissen, und ich unterliege hier nicht ihrer Censur. (Stürmischer Beifall.) Ich muß sie zur Ordnung rufen, sie haben sich niederzusetzen, wenn ich sie zur Ordnung rufe. (Ruf: Niedersetzen, niedersetzen. Große Aufregung.) Ich erkläre die Sitzung unterbrochen für eine halbe Stunde.
Goldmark. Unterbrechen sie immer, aber ich wiederhole, es geschieht mir Unrecht. (Zur Ordnung, zur Ordnung.) Die Sitzung würde um 1/4 auf 4 Uhr unterbrochen. Fortsetzung der Sitzung um 41/2 Uhr.
Präs. Nach der Eröffnung der Herren Secretäre ist die Anzahl, welche zur Fortsetzung der Sitzung erforderlich ist, bereits anwesend, es wird daher fortgefahren werden. Ich hätte zwar noch anzutragen, damit die Kammer die Rüge über das Benehmen des Abg. Goldmark zu Protokoll gebe, doch für heute verzichte ich darauf, und behalte es für die Zukunft vor, wenn ein ähnliches Verfahren stattfinden soll. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter fortzufahren mit dem §. 2.
Abg. Szábel (besteigt die Tribune).. Unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften sind die für öffentliche Zwecke gestatteten Zuschläge zu den directen und indirecten Abgaben für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849 nach Maß des Erfordernisses einzuhegen. "
P r ä s. Dazu liegen drei Verbesserungsanträge vor.
Borrosch. Sind wir mit dem 1 § fertig?
Präs. Ich habe alle diese Anträge zur Abstimmung gebracht, sie wurden theilweise beschlossen, theilweise abgelehnt, theilweise als erlediget angesehen oder an den Finanz Ausschuß verwiesen. Zum. §. 2 liegen beziehungsweise 3 Amendements vor, und zwar eines des Abgeordneten Borrosch, weil ich zu den Zuschlägen der Steuern auch die
Domesticalfondsbeiträge rechne. Der Antrag des Abg. Borrosch geht dahin, jeden ständischen Domesticalfond ausdrücklich für einen in die Gesamtverrechnung gehörenden, also den Reichstagsbeschlüssen unterliegenden Provinzialalandesfond zu erklären. (Wird unterstützt.)
Abg. Schneider. Ich habe in einer kürzen Bemerkung erwähnt, daß zu diesem Antrage auch der stiatus officii (unterbrochen).
Präs. Das ist mir nicht vorgelegt worden, jedoch ist es noch Zeit, den Verbesserungsantrag vorzulegen Es liegt ein zweiter Antrag des Abg. Kautschitsch vor, er tragt an: nach den Worten im §. 2 "unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften sind die für die öffentlichen Zwecke gestatteten ^c. ". nun soll nachstehender Zusatz kommen; "jedoch über den gegenwärtigen Betrag auf keinen Fall zu erhöhenden, " jetzt folgt der Text des Commissionsanträge: "Zuschlag zu den directen und indirecten Abgäben u. s w. " Wird der Antrag unterstützt? (wird unterstützt.) Ferner liegt der Antrag des Abg. Braun e r vor, er geht dahin: "Der ständische Domesticalfondszuschuß vom sogenannten Rusticale hat aufzuhören. " Wird der Antrag unterstützt? (unterstützt.) Als Redner zum §. 2 ist vorgemerkt der Herr Abg. Borrosch.
Abg. Borrosch. Es hat sich bei Besprechung des ersten Paragraphes der Abg. für Berchtholdsdorf einige persönliche Ausfälle, namentlich auch gegen mich gestattet, und ich glaube, daß er sich die Abwehr auch wird gefallen lassen. Er hat einen Prohibitivzoll beantragt, für den Witz hier, der sehr oft ein wesentliches Erfordernis zum Würzen der parlamentarischen Debatte ist. Ich erinnere ihn (Ruf zur Sache) meine Herren, es gehört zur Sache, ich habe es auch eher geduldig angehört, das er einst aus der Rednerbühne sehr witzig bemerkte, als die 20 Millionen beantragt würden, der Herr Finanz Minister habe keine Genialität bewiesen, damals hatte ich den kleinen boshaften Wunsch, er möge einmal das Flügelross der Poesie besteigen, um einen Ritt statt in das romantische Land aus das finanzielle Gebiet zutun, mit der Aberzeugung, er würde von dort keine Genialitätsproben mitgebracht haben, was ich ihm übrigens nicht zum Vorwurfe mache, denn die finanzielle Plusmacherei hat längst alles ausgebeutet und auch die Herren Barone Rot hschild und anonyme Compagnien würden schwerlich mehr etwas Neues ersinnen. Er meinte auch, daß meine Anträge durchaus unpraktisch seien, ich halte sie aber sämtlich für praktisch; bei dem seinigen dürste das weniger der Fäll gewesen sein, da eine Ins belieben stellen keine Limitierung ist, und das ein Gesetz zuerst erfordert. Ich beantrage also, daß die Domesticalfond ausdrücklich als zum Staatshaushalte gehörend und den Reichstagsbeschlüssen unterworfen, erklärt werden, und ich beziehe mich auf die erste Vorlage der Stände selber, an das hohe Ministerium, worin es heißt: Der ständische Domesticalfond, welcher seiner Eigenschaft nach ein Provinzialfond ist, zunächst bestimmt zur Deckung der kurrenten Verwaltungsauslagen, zur Zahlung der Besoldungen, Pensionen und Amterfordernisse, zur Unterhaltung aller bisherigen ständischen öffentlichen Anstalten und sonst zur Leistung jener Auslagen, die denselben besonderer Landeszwecke wegen theils bleibend, theils zeitweilig obliegen.
Es ist also hier ausdrücklich agnoscirt, daß ein großer Theil davon direct zu Staatszwecken dient. Insofern die Stände eine Art Corporation darstellen, das ganze ständische Wesen überhaupt einer Umwandlung entgegengeht, so will ich jedenfalls, insofern das nicht mit in den Antrag der Finanzkommission aufgenommen würde, obschon ich es damals auch beantragt hatte, dieses hier gewahrt wiesen. Das hat übrigens mit dem Fortbestand der Provinzen gar nichts gemein, sondern ich will nur, daß sie ausdrücklich als Provinzial Landesfonde erklärt werden, die unter Überwachung des Staates stehen, und einen Theil des Staatshaushaltes bilden.
Präs. Der Abg. Hein wollte über den Paragraph 2 sprechen.
Hein. In Verbindung mit dem Antrage des Abg. Borrosch habe ich einfach zu bemerken, daß wir dadurch abermals der Constitution vorgreifen. Wir wissen ja noch nicht, wie die Provinzen zum Ganzen gegliedert sein werden, ob Provinzen fortbestehen, und in welchem Verhältnisse sie zur Centralverwaltung stehen werden, ob und welche Provinzial oder Gemeindeauslagen sie zu bestreiten haben werden. Wenn wir nun auf einmal die Provinziallandesfronde insbesondere die Domefticalfonds als Staatsvermögen erklären, und von der Beistimmung des Reichstages abhängig machen, so präjudiciren wir da eben einem wesentlichen Theile der Constitution, wenn wir das Vermögen zum Staatshaushalte, also zur Centralverwaltung nehmen, welche nachher in der Provinzialgliederung, wenn es durch die Constitution beliebt werden sollte, der Autonomie der Provinzen überlassen bleiben müßte. Ich möchte das Haus warnen, vor dergleichen vorzeitigen Urtheilen, es konnte für die Folge sehr wesentliche Gebrechen nach sich ziehen. Der Abg. für Bielitz hat beantragt, es möchten die Beitrage zu den Domestical Fonds, welche insbesondere in Schlesien unter dem Titel Status officii eingefordert werden aufgehoben werden; leider halte ich es für unmöglich, diesem Begehren Folge zu leisten, so lange der Abg. für Bielitz nicht anzugeben vermag, wie die Ausgaben, die bisher aus dem Domestical Fonde bestritten wurden, auf eine andere Weise gedeckt werden sollen. Ich muß die hohe Versammlung aufmerksam machen, daß namentlich in unserer Provinz die ganze Steuer Einhebung aus dem Provinzialfronde bestritten worden ist, und daß zu diesem Ende die Provinzial Stände ihre eigenen Beamten angestellt und daraus salarirt haben, Besoldungen für die Baudirektion, Beiträge zum Beleuchtungsfond in Schlesien, namentlich der Stadt Troppau, für ständische Gebäude; die Verpflegungskosten für die Sträflinge im Provinzialstrafhass, die Besoldungen, Pensionen und Provisionen der ständischen Beamten, welche lediglich wegen der Steuererhebung, und wegen deren Verrechnung angestellt waren, ein Adjutum für den Landesgouverneur, die Prämien für die Pferdezucht, sämtliche Auslagen der Provinzialgereichte, die Schub Atzungskosten, die Kosten zur Errichtung der Provinzial Zwangs Arbeitsanstalt, und dergleichen nöthiger und unvermeidlicher Ausgaben, die nach dem bisherigen System dem Domestical Fonde oblagen, bestritten haben; denn wenn die alten Stände noch bestehen würden, so wäre dieß vielleicht eine Art von Rache an den alten Ständen; aber sie sind verschwunden, namentlich in unserm Lande Schlesien, wo sie einer geeigneteren Vertretung Platz machten, und wenn wir nicht anfangen wollen, zu desorganisieren, sondern zu organisiren, so müssen wir dem Staatshaushalte, und somit auch dem Provinzialhaushalte, so viel Mittel geben, um fortleben zu können. Man hat uns hierher geschickt um zu organisiren, nicht um zu desorganisieren, und wenn man solche Desorganisirüngspläne vorlegt, so muß man sie auch begleiten mit Organisierungsplänen, denn man kann nicht eher einreihen, als man aufgebaut hat.
Borrosch (will sprechen).
Hein. Ich bitte mich nicht zu unterbrechen. Eben so gut wie die Gemeinden im Einzelnen, so gut hat die Provinz wenigstens bis jetzt, so lange die Constitution nicht etwas anderes bestimmt hat, ein Recht auf ihr besonderes Leben in ihren Gemeindeangelegenheiten. Ich unterscheide die Provinzial Gemeinde, und die Provinz kommt mir wie eine Gemeinde vor, in der Provinz. Eben so gut wir nicht berechtiget sind, den einzelnen Gemeinden ihren Lebensunterhalt zu entziehen, haben wir auch nicht das Recht, der Provinz Gemeinde den Lebensnerv ibrer Verwaltungsangelegenheiten zu entziehen.
Dilewski. Ich bitte um Nachsicht meine Herren Ein Ab geordnet er. Ich trage auf den Schluß der Debatte an.
Präs Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen es durch Aufstehen kund geben (Majorität.)
Borrosch. Ich bitte vor Allem meinen Antrag ganz zu lesen. Es sind ja zwei Puncte.
P r ä s. Ich bitte den zweiten Punct halte ich nicht für einen folgen, welcher zum §. 2 gehört, sondern der erst am Schlüsse zur Abstimmung kommen soll: er lautet: (wird gelesen.)