Úterý 3. øíjna 1848

einen äußerst zweideutigen und gefährlichen Paragraph, der ein unbedingtes Vertrauensvotum für unbedingte Summen gestattet, gefunden hätte, das ist der §. 2, er lautet:

"Unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften sind die für öffentliche Zwecke gestatteten Zuschläge zu den directen und indirecten Abgaben für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849 nach Maß des Erfordernisses einzuheben."

Das Zweideutige ist etwas versteckt, es heißt unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften werden die Zuschläge eingehoben. Die Vorschriften werden bei der Einhebung beobachtet, man kann beziehen die Vorschriften werden beim Quantum der Zuschläge beobachtet. Aber wie die Wortstellung ist, sie ist anders wie im Finanzantrage, dort war sie beschränkt, hier bezieht sich "unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften," daß die Vorschriften nur bei der Einhebung beobachtet werden, bei der Umlage aber werden sie nicht beobachtet, das wird aber nicht auf das Wort bezogen. Das Finanzministerium ist berechtigt zwei, dreifache Zuschläge einzulegen. Es ist wohl daß Wort "gestattete Zuschläge" allein das Wort "gestatteten Zuschläge" ist wieder doppelsinnig. Es kann sich beziehen auf Zuschläge, die jetzt gestattet waren, es kann sich aber auch beziehen auf die Zuschläge, wie wir sie jetzt gestatten werden und bei der Umlegung derselben wird keine Vorschrift beobachtet, es wird die Vorschrift nur bei der Einhebung beobachtet. Daß die Vorschriften bei der Einhebung beobachtet werden, versteht sich von selbst und das ist auch nicht das lästige, aber das lästige wäre, wenn man die Zuschläge, die gestattet werden, in einem unbedingten Quantum einheben könnte.

Ich mache auf das Bedenkliche der zweideutigen Worte aufmerksam, in dein Pariser Frieden, vom Jahre 1814 und bei dem Wiener Congresse im Jahre 1815 hieß es: die Schifffahrt am Rheine ist gänzlich frei bis zum Meere. Es trat im Jahre 1816 die Rhein  Schifffahrt  Commission in Mainz zusammen; man suchte den Rhein bis in das Meer der Schifffahrt zu eröffnen.

Allein die niederländische Regierung hat den Mächten entgegengesetzt, daß man, wenn man die freie Fahrt bis ins Meer hätte haben wollen, in den Tractat die Worte genommen hätte, statt bis zum Meere jusqu á la mere diese Worte bis in das Meer. Dieser Streit hat gedauert vom Jahre 1816 bis zum Juli und September 1830, da ist er gelöst worden, durch Beseitigung aller Sophismen, damit eine solche Zweideutigkeit, die aus den Entwurfsworten dahin ausgedehnt werden könnte, daß der Zuschlag der Grund oder Verzehrungssteuer im beliebigen Quantum erhöht werden könnte, vermieden werde, beantrage ich, daß man sage: "sind die für öffentlichen Zwecke gestatteten, jedoch über den gegenwärtigen Betrag auf keinen Fall zu erhöhenden Zuschläge"; dann ist jeder Zweideutigkeit vorgebeugt. 

Nur jene Zuschläge können angenommen werden, die bis jetzt bestanden, und nur in jenem quanto, welches bis jetzt umgelegt war.

Ich muß weiter bemerken zum §. 3 "Die Urbarial und Zehentsteuer hat aufzuhören, und ist auf den Grundbesitz umzulegen."

Ich war gegen Lit.. d, §. 8, des am 7. September erlassenen Urbarial und Zehentaufhebungsgesetzes. Es ist angenommen worden, daß die Entschädigung aus den zu bildenden Provinzialsonden zu leisten sei. Die zu bildenden Provinzialfonds werden die Naturalgiebligkeiten und Zehente vertreten, daher wäre es folgerecht, daß diese aufgehobenen Steuern nur jenen Ländern zur Last bleibe, bei denen solche bisher bestanden hatten, weil die Entschädigung auch nur den betreffenden Provinzen zu Gute kommt, daß man im Villacher Kreise, im Küstenlande und Dalmatien seit dem Jahre 1809 nichts von dieser Steuer gewußt hat. Wenn man sie also auf die Grundsteuer dieser Provinzen umlegen wollte, so wäre dieß ungerecht, weil wir keinen gemeinschaftlichen Entschädigungsfond erzielen könnten. Eine Consequenz erfordert die andere. Dazu muß ich bemerken, daß die Kotastralschätzung in unserem Lande übertrieben ist; woher das komme, gehört heute nicht hierher. Die Provinz Krain ist um cicra 150. 000 ft. in der Grundsteuer nach dem neuen Kataster höher belegt als früher, es waren bereits nach dem früheren Steuersysteme mehrere Gegenden Krains kontributionsunfähig; ich muß daher protestiren, und mich in dieser Beziehung gegen die Umlegung der Zehent und Urbarialsteuer auf die davon bisher befreit gewesenen Provinzen, aussprechen, und ich habe in Betreff dessen dem Herrn Präsidenten einen Antrag in zweifacher Form überreicht.

Präs. Abgeordneter Doliak (abwesend). Bittner (abwesend). Herzig.

Herzig. Unter die vielen Freiheiten die wir errungen haben, gehört auch namentlich die Prüfung des Staatshaushaltes. Diese ist es, welche dem Reichstage die größte Macht in die Hand gibt, weil durch die Bewilligung oder Verweigerung der Steuer, das Ministerium gezwungen werden kann, mit dem Reichstage Hand in Hand zu gehen. Es ist nun das erstemal, das uns dieses Recht zukommt. (Ruf: laut! laut!)

Präs Ich bitte stille werden zu wollen, denn dieses wird das beste Mittel sein, gut zu hören. Herzig. Allein auf welche Weise wird es uns möglich sein? Man hat uns keinen Voranschlag vorgelegt, selbst der Finanzausschuß hat sich herbei lassen müssen, die Bewilligung der Steuern auf das Ungewisse hinein zu beantragen. Erst später haben wir einen Voranschlag erhalten. Ich möchte sagen, daß dadurch ein neues Vertrauensvotum von uns verlangt wurde. Es ist dieß das vierte. Ich kann aber nicht glauben, daß man dadurch dem Wunsche der Völker, und dein Vertrauen der Völker entspricht, wenn man auf das Unbestimmte hinein ein Vertragungsvotum gibt. Eben so wenig glaube ich, daß wir dadurch das Ministerium stützen können; denn, wenn wir das Vertrauen unserer Wähler verloren haben, kann auch ein Vertragungsvotum von uns dem Ministerium keine weitere Kraft verleihen. 

Ich bin allerdings dafür, daß der hohe Reichstag dem Antrage des Finanzausschusses überhaupt Genüge leiste, und selbst mit der Ausdehnung, daß die indirecten Steuern für ein Jahr bewilligt werden; allein ich erlaube mir aufmerksam zu machen, daß die Bewilligung der Steuer nicht das alleinige Recht des Reichstages ist, sondern er hat auch die Prüfung der Staatsausgaben vorzunehmen. Und hier meine Herren ist es nöthig, daß wir mit der größten Skrupellosigkeit zu Werke gehen, und ich glaube, wir dürfen beanspruchen, daß uns die detaillirten Ausweise darüber gegeben werden. Ohnedem ist im Voranschlag manche Summe enthalten, die, wie ich dafür halte, schwerlich die Billigung der Kammer erlangen dürfte.

Es ist aber zu gleicher Zeit nöthig, daß wir diese Prüfung nicht bloß auf Gründlage des Voranschlages des Jahres 1849 vornehmen, sondern daß wir einen Vergleich haben, auf welchen hier wir überhaupt die Prüfung mit Genauigkeit zu bewerkstelligen im Stande sind. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, das Finanzministerium möge uns die Ergebnisse des Staatshaushaltes des Jahres 1847, eines bereits abgeschlossenen Jahres vorlegen, damit wir auf dieser Grundlage hin eine genaue Prüfung bezüglich des neuen Voranschlages vornehmen können. Ich werde diesen Antrag auf den Tisch des Hanfes niederlegen. (Beifall).

Abg. Doliak. Ich habe mir das Wort ergehen, um zu dem Gesetzentwurfe der Finanzcommission einen Antrag und beziehungsweise ein Subamendement zu einigen Anträgen, welche verschiedene der Vorredner vorgebracht haben, zu stellen und zu begründen.

Der Abgeordnete Brauner hat uns so eben die Mängel des vorigen Steuersystems, welche wir leider noch vor der Hand auf kurze Zeit beibehalten müssen, meisterhaft auseinander gefetzt. Ich glaube wir sind von diesen Mängeln alle durchdrungen, ich selbst habe schon vor vielen Wochen einen Antrag dem Vorstandsbureau übergeben, nach welchem das Ministerium provisorisch schon die Salzpreise zu ermäßigen, und die vorzüglich auf den niederen Classen lastenden Stempelgebühren herabzusetzen, gehabt hätte. Dieser Antrag ist noch nicht zur Sprache gekommen, und dürfte sich jetzt als ganz überflüssig darstellen.

Es ist auch begreiflich, daß bei den vielen Arbeiten des Hauses dieser mein Antrag noch nicht zur Sprache gekommen ist. Von derselben Überzeugung ausgehend haben auch viele der Herren Redner Anträge auf Herabsetzung der Verzehrungssteuer, auf Aufhebung derselben, auf Ermäßigung der Salzpreise u. f. w. gestellt. Ich verkenne nicht die Nothwendigkeit, daß die indirecten Steuern theilweise ganz aufgehoben, theilweise ermäßigt und theilweise regulirt werden müssen; allein, meine Herren, ich glaube, es ist heute noch nicht der Moment da, wir können eine Steuer, welche namentlich wie die Verzehrungssteuer 22 Millionen Gulden beträgt, nicht aufheben, ohne zu gleicher Zeit eine andere Steuer einzuführen, welche den Ausfall zu decken hat, oder wir müßten nothwendiger Weise die Grundsteuer erhöhen, und dagegen muß ich mich feierlichst verwahren. Nur von diesem Grundsätze ausgehend, glaube ich, daß, wenn wir schon in diesem Gegenstande irgend eine Verfügung treffen zu müssen glauben, wir das Ministerium auffordern sollen, daß es uns einen dießfälligen Gesetzentwurf, und zwar einen umfassenden vorlege, welches alle indirecten Steuern zu berühren hätte. Ich glaube, daß wir dieß um so mehr thun müssen, weil wir, ohne die gehörigen Daten vor uns zu haben, unmöglich schon heute die Aufhebung gewisser Arten der indirecten Steuern aussprechen können. Ich glaube, daß ein solches Vorgehen um so nothwendiger sei, damit auch unser permanenter Finanzausschuß bei einer so hochwichtigen Frage nicht umgangen werde. Wenn das Finanzministerium uns einen derlei Gesetzentwurf vorgelegt hat, wird es erst Sache der Finanzcommission sein, ihn zu prüfen, und dann der Kammer zur Berathung vorzulegen. Ich erlaube mir daher folgenden Antrag zu stellen:

Das Ministerium der Finanzen hat in kürzester Frist einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher zu enthalten hat:

a) Anträge wegen Herabsetzung der Salzpreise und der vorzüglich auf der ärmeren Classe lastenden Stempelgebühren.

b) Anträge wegen Ermäßigung, Regulirung oder gänzlicher Aufhebung der Verzehrungssteuer, der Personalsteuer und des Lotto.

c) Anträge wegen gleichzeitiger Einführung anderer Steuern, z. B. der Capital und Einkommensteuer, um dadurch den durch die Anträge ad a und b zu gewärtigenden Ausfall im Staatseinkommen zu decken.

Ich glaube, mich auf die Begründung meines Antrages beschränken und über die Steuerfrage im Allgemeinen nichts sagen zu sollen, weil der Gegenstand ohnehin erschöpft ist, und die Notwendigkeit der Steuerbewilligung von allen Parteien, die darüber in de Kammer gesprochen haben, zugegeben wird. Selbst der Herr Abg. für Saaz hat in seiner letzten Rede die Notwendigkeit der Steuerbewilligung zugestanden; nur glaubte er, daß es gerathen wäre, vorläufig das Ministerium zu wechseln, wenn ich ihn anders recht verstanden habe. Ich meinerseits bin der Überzeugung, daß dadurch den Contribuenten gar keine Erleichterung zu Theil würde, und daß auch unsere Verantwortlichkeit in der Bewilligung der Steuer dadurch weder größer noch geringer wird. Ich bin daher der Ansicht, daß wir die Bewilligung der Ausschreibung der Steuern auch diesem Ministerium votiren können.

Präs. Der Abg. Bittner hat das Wort.

Abg. Bittner. (Vom Platz.) Meine Herren, der Gegenstand ist schon so reiflich erwogen worden, daß ich die Zeit der hohen Kammer nicht länger in Anspruch nehmen will. Nur von der Nothwendigkeit überzeugt, von der äußern Notwendigkeit, stimme ich für die Bewilligung der Steuer mit gewissen Modificationen, wie sie mehrere Herren Redner angegeben haben, und tröste mich mit der Hoffnung, der Finanzminister werde baldigst seinen glänzenden Versprechungen nachkommen, um Ersparungen im Staatshaushalte und Erleichterungen in den einzelnen Steuern einzuführen.

P r ä s. Der Abg. Borrosch.

Abg. Borrosch (besteigt die Tribune). Leider gilt noch immer bei Debatten über Finanzbudgets das Wort des alten römischen Dichters "schwer ist es, keine Satyre zu schreiben"; leider drängt es nirgends den Vaterlandsfreund mehr, gleich dem heiligen Georg, der ein Ritter, wenn auch kein Ritter des russischen St. Georgsordens war (Heiterkeit), das Schwert der Freiheit gegen den schlimmsten, gegen den vom Volksmarke zehrenden Lindwurm der Staatsgelderverschleuderung zu schwingen, und demnach muß ich heute auf Witz und alle Bilder, welche die Fantaste darbietet, verzichten; denn der politische Selbsterhaltungstrieb, da es hier der Erhaltung der Volksfreiheit und aller Nationalitäten Österreichs gilt, die nur in dem Verbande des Kaiserstaates sichergestellt sind, zwingt mich, obwohl ich vollkommen dem beipflichte, was hier ein geehrter Herr Redner mit treffenden Worten gesagt hat, gleichfalls für den Antrag der Finanzcommission zu stimmen. Ein Mitglied von dieser Seite (auf die Linke deutend) des Hauses machte uns wiederholt aufmerksam, ja nicht leichtfertig vorzugehen;  nun, ich fühle nichts von Leichtfertigkeit in mir, sondern das Herz recht schwer; wohl aber wäre es leicht, in der Voraussicht, wofür sich die Majorität des Hauses entscheiden wird (und hierzu ist einer Reichsversammlung keine sonderliche Spürnase erforderlich), nur auf eine wohlfeile Art ein Vertrauensvotum bei den Gegnern des Commissions  Entwurfes zu erschleichen, wenn ich nicht immer streng nach meiner Überzeugung vorginge. Ich sehe überhaupt nicht ein, wie wir jetzt im Stande wären, das Provisorium der Steuereinhebung zu verweigern. Ich protestire zugleich dagegen, daß der Reichstag Steuern ausschreibt;  wird er Steuern ausschreiben, so werden es ganz andere sein und die mittelbaren Steuern möglichst alle fallen müssen; denn ich kenne außer den Schutz Zöllen und den Taxen oder Einregistrirungs  Gebühren keine, welche nicht höchst nachtheilig für die Volksfreiheit und für die Sittlichkeit des Volkes einwirkten. Sie sind sämtlich sehr leicht zu erheben, und das hat alle Finanzmänner des vorigen Jahrhunderten verführt, immer mehr von den früher vorherrschend gewesenen directen Steuern auf indirecte überzugehen, und nicht zu berücksichtigen, daß ihre Erhebung eine ungeheure Summe an National  Capital verschlingt. Bescheidenheit ist eine schöne Tugend; dem ungeachtet muß ich sehr beklagen, von Mitgliedern dieses Reichstages ihm selber den Vorwurf machen zu hören und ihn dem Volke hingestellt zu sehen, als trüge er die Schuld an den traurigen, ihm abgezwungenen Gewährungen. 

Er ist meines Wissens erst seit der letzten Hälfte des Monates Juni versammelt, und hat in dieser Zeit sehr viel geleistet; die Völker können immerhin auch ihm dankbar sein. Daß eine Budgetvorlage nicht möglich ist, bin ich jetzt noch überzeugt. Das Budget werden wir dictiren, denn wir werden bestimmen müssen, wie viel von dem bisherigen Staatshaushalte übergetragen werde auf den Gemeindehaushalt, namentlich in Betreff der Schule und der Kirche. So lange das nicht bestimmt ist, bleibt alles Reden rein illusorisch. Nicht minder ist es an uns, das ganz neue Steuersystem, was ich als einen wesentlichen Bestandteil einer wahrhaften Constituirung ansehe, selber zu bearbeiten.

Es wurde einiger Werth darauf gelegt, daß uns zufolge der letzt hingen Verzögerung endlich dieser halbe Bogen vorgelegt wurden nun die Arbeit konnte kaum mehr, als höchstens 2 Tage, in Anspruch nehmen; es ist ein einfaches Subtraktionsexemplar. Es ist nicht einmal, wie das bei jeder Rechnungsvorlage sein muß, das frühere Deficit oder Plus ausgewiesen; wir werden daher die Verpflichtung haben, wenn wir wirklich für die Zukunft bauen wollen, in die Vergangenheit zu schauen und die Bilanzen zu ziehen, nicht bloß vom Jahre 1847, sondern vom Jahre 1817 an, wie ich denn auch schon in der ersten Finanzcommissionssitzung beantragt habe, daß uns der genaue Ausweis über die bisherigen geheimen Ausgaben vorgelegt werde, nicht etwa, als wenn wir Hoffnung hätten, irgend etwas herein zu bringen, wohl aber, um doch ein getreues Bild der Vergangenheit, einen Fürsten und Völkerspiegel, jenen zur Warnung gegen ministerielle Willkür, diesen zur Wahrung ihrer errungenen Volksfreiheit, zu überreichen. (Beifall.) Lottoeinnahmen: 4 Millionen! Es ist schon längst alles Verdammlichte darüber gesagt worden, daher wiederhole ich es nicht, es blutet einem das Herz, wenn man dennoch aussprechen muß: "In dem Augenblicke können wir nicht helfen. Nur eine Million für den Unterricht! nur 260. 000 Tausend zur Unterstützung des Handels und der Gewerbe, wovon die Consulats fast die ganze Summe verschlungen haben, die bisher für den Handel am wenigsten thätig waren, sondern nur eine Art Passpolizei und Handlanger der Diplomatie darstellen. (Beifall.)

Soll ferner eine Budgetvorlage nicht etwas rein illusorisches sein, so muß ihr notwendiger Weise die genaue Prüfung der Staatsgeldergebarung des verflossenen Jahres vorausgegangen sein. Es ist dieß eine Arbeit, welche allein schon in jedem Parlamente immer einige Monate lang eine Commission beschäftigt. Ebenso muß für den Voranschlag der Ausgaben eine detaillirte Prüfung derselben vorher gehen. Ich wüßte nun nicht, daß diesem Reichstage bisher auch nur die physische Zeit gegönnt gewesen wäre, dieß Alles vorzunehmen und protestire gegen alle ihm, fei es im Hause selbst, sei es außerhalb demselben, gemachten Vorwürfe.  Am meisten werden wir unsere Fürsorge auf einen wahrhaft wirtschaftlichen Staatshaushalt hinwenden müssen, der zwar, wie viele Schriftsteller über Finanzwesen meinen, gar keine Ähnlichkeit mit einem Privathaushalte hat; ja sie haben es  namentlich bezüglich der ungeheuer englischen Staatsschuld schon bis zur sublimen Idee gebracht, zu behaupten, daß das Anwachsen der Staatsschuld für die Völker eine Art von staatsfürsorglicher Anspornung zum Erwerben fei, und man demnach vermeiden müsse, die Steuern zu vermindern; es ist dieß ein frevelndes: "Aprez nous le deluge!"  "komme nach uns, was da wolle."

Die Nachwelt wird aber schwerlich diese nicht mehr bezahlbaren Sündenregister ihrer Vorfahren anerkennen und der Übergang zu einer so traurigen Katastrophe wird mit der Wohlfahrt von hundert Taufenden in's Elend gestürzten Familien bezahlt. Diese Katastrophe steht uns jetzt so nahe, daß wir selber davon können betroffen werden, aber bei uns würde dann nicht nur ein Bürgerkrieg, sondern  was noch entsetzlicher ist  ein Rachenkrieg, die unmittelbare Folge sein! Wir haben die heilige Verpflichtung, also gleich daran zu gehen, unseren Staatshaushalt ernstlich zu regeln, müssen wir provisorisch noch mal ein Vertragungsvotum gewähren, so sei es auch ganz gewiß das letzte Mal! Der Reichstag ist hier wiederholt mit einem Postulateslandtage verglichen worden. Ich finde solche Äußerungen seiner sehr unwürdig; einem Postulateslandtage könnte man sagen: "Bewillige oder gehe";  wir aber können nicht aufgelöst werden. (Bravo, Bravo.) Es kann die Krone, bevor eine Constitutionsurkunde vorliegt, nicht von uns an das Volk appellieren, aber eben deßhalb dürfen wir selber nichts thun, wodurch wir irgend unsere eigentliche Aufgabe, nämlich die schnelle und schleunige Schaffung der Constitution lähmen!  (Beifall.) Rechtschaffenheit der Beamten!  Ich habe letzhinbezüglich der Büreaukratie einen Antrag gestellt und ich werde alle meine Kräfte aufbieten, um diesen wichtigen Antrag durch das Haus zu bringen. Niemand hat vielleicht mehr Gelegenheit, sich practische Menschenkenntniß zu erwerben, als der Buchhändler, der mit Leuten aller Stände spricht und vor dem sie gerade ihren intellectuellen und moralischen Bildungsgrad ohne alle Scheu kund geben, indem die gewöhnlichen materiellen Interessen dabei nicht berührt werden. Da weiß ich nun aus eigener Erfahrung, daß unser Beamtenstand im Ganzen viele vortreffliche Beamten zählt und ich möchte durchaus nicht etwa mißverstanden sein, daß ich unter Büreaukratie die Beamtenschaft meine! Ich verstehe darunter jenen Despotismus einzelner, gleichsam nicht verantwortlicher Beamten mit ihren Conduitelisten, mit ihrem Nepotismus, mit allen ihrem verderblichen Einflüsse auf die ihnen untergebenen Beamten, wodurch diesen Ärmsten nichts übrig bleibt, als zu verhungern mit ihrer Familie oder schweigend in das sich zu fügen, was ihr Herz verabscheut. (Beifall.) Ich bin überzeugt, daß wir noch Millionen wieder hereinbringen, wenn, wie ich nächstens beantragen werde, eine Untersuchung  Commission in dieser Art veranlaßt und eingesetzt wird, bestehend aus rechtschaffenen und unparteiisch vorgehenden Beamten.

Von vielen indirecten Steuern ist namentlich auch die Accise, insoweit sie Lebensmittel betrifft, eine der allerdrückendsten für das Volk, die Bieraccise namentlich macht, daß in Ländern, wo das Bier das einzige Labsal für den hart arbeitenden Mann ist, und wo es, wie in unfern Provinzen um das Siebenfache, in Wien sogar um das achtzehnfache höher besteuert wird, als in Preußen. Eine der entsetzlichsten Menschheitslagen, die wir doch in allen Provinzen ausrotten wollen (ich meine die Branntweinpest) (Bravo), wird nicht aufhören, wenn wir nicht das Bier möglichst billig besteuern, und zwar nicht in Form der höchst vexatorischen Gebäudebesteuerung, sondern in Form einer Erwerbsteuer. Es ist ganz derselbe Fall, wie wenn man z. B. dem Kaufmann eine Erhöhung seiner Erwerbsteuer im Ganzen auferlegt, statt etwa den Zoll um 5 fl. pr. Centner Kaffen zu erhöhen, wo der Kaufmann genau einen Groschen pr. Pfund dem Käufer anrechnet. Über die Urbarialsteuer ist hier Mehrers für und gegen gesagt worden. Meines Wissens ist sie nur eine Differenzialsteuer, nämlich sie wurde den Herrschaftsbesitzern auferlegt, für die den Bauern in Form von Lasten abgenommenen Revenuen zu Gunsten der Herrschaftsbesitzer. Ich sehe nun in der That auch nicht ein, wie bei einer ganz gleichen Verkeilung hier der Gerechtigkeit gehuldigt wird. Wäre die Entschädigung durch den Staat beschlossen worden, so wäre es anderes, da aber der Bauer selbst seine Entschädigung zahlen soll, und der Gründbesitzer sie empfängt, so sehe ich in der That, wie gesagt, den Maßstab der Gerechtigkeit, welcher hier waltet, nicht ein. Ich glaube aber, daß man hier wohl ein provinzielles Abkommen wird treffen müssen, da z. B. in Illirien diese Steuer in anderer Form, nämlich durch Nachlaß von Seiten des Dominical  Besitzers an seinen Natural Empfänger entrichtet worden war; sie ist übrigens nicht so sehr bedeutend, es wird etwa 300. 000 ft. Münze machen, um besonders in der Art wie das Brauerische Amendement lautete, ein Hinderniß der Gewährung abgeben zu können. Vorzüglich sind es 4 Steuerarten, die ich beantragen würde, und was ich nun in aller Kürze hier reden will, weil mehrere Redner vor mir sich über diesen Punct ausgesprochen haben; bekanntlich war lange der Irrthum in der Finanzwelt herrschend, die Steuern seien am besten, die nach einem einzigen Modus erhoben werden. Es war das älteste phisiocratische System der Einnahmen. Es wird aber das Einkommen ein Verschiedenes sein müssen, weil die Erwerbsarten zu verschieden sind, und die besonders versteckten Winkeln, welche man erst dann trifft, wenn man seine Zustecht zu ihnen nehmen muß. Statt des Stempels würde ich aber eine Einregistrierungssteuer, wie sie in allen andern constitutionellen Ländern besteht, beantragen, nicht minder aber eine bedeutende Erwerbsteuer. Wenn ich irgend wo dem Communismus huldige, so ist es bei der Erbsteuer.

Nimmt man alle billige Rücksicht auf Kinder, nimmt man Rücksicht, daß sie in den Procenten steigend sei, so sehe ich nicht ein, was sich gegen sie einwenden läßt; denn wenn der Staatsbürger diese Welt verläßt, so hätte er, wenn ihm nicht Kinder an das Herz gewachsen wären, die Pflicht, alles, was er erworben, seinen Nachkommen zu hinterlassen; ich werde darüber einen besonderen Antrag einbringen.

Gegen "ein ganzes Jahr" muß ich mich auf das alle unbedingte erklären; ich habe früher gesagt, daß der Reichstag die Verpflichtung hat, auch ein neues Steuersystem zu schaffen, vor einem halben Jahr wird er gewiß nicht auseinander gehen, denn er hat ja nebst der Constitutionsurkunde auch ganz gewiß die daraus resultirenden organischen Gesetze zu schaffen, wofern unsere Constitutionsurkunde kein Stück Papier werden soll, sondern, daß sie zu einer unmittelbaren Wirklichkeit werde, und sein Triumph wird es sein, ein steuerbewilligender Reichstag zu werden, in Steuern, welche die Ausgaben des Staates decken, und zugleich das Volk nicht unsittlich machen; wie die Accise und ein Prohibitivzoll, der fortwährend an der Grenze Verbrechen und eine Art von Krieg hervorruft. Ich habe mehrere Anträge gestellt. Borrosch beantragt:

1. Jeden ständischen Domesticalfond ausdrücklich für einen in die Gesamtverrechnung des Staatshaushaltes gehörenden, also den Reichstagsbeschlüssen unterliegenden Provinziallandesfond zu erklären.

2. Jeden ständischen Landesausschuß für ein den Reichstagsbeschlüssen, und nur vorbehaltlich dieser, auch den noch in Frage gestellten Provinziallandtagen, unterstehendes Verwaltung und Verrechnungsorganen, nebst der dießfälligen Verantwortung und Haftung gegen den Reichstag zu erklären (Zischen auf der Rechten); ich habe eben eine Verfassung, vorgelegt vom mährischen Landtag auf meinem Tische liegen. Borrosch beantragt die sogleich Wahl eines aus den ReichstagsAbgeordneten zusammengesetzten Steuerprüfungsausschusses oder die Gestattung, daß er sich aus seinen Sectionen für den Finanzausschuß constituirt, um sogleich Umänderung und Ausscheidung der drückenden Steuern zu berathen, und dem Reichstage zur Beschlußfassung vorlegen zu können.

H a g e n a u e r. Dürfte ich mir erlauben, den Herrn Redner zu unterbrechen. Der Herr Antragsteller ist zwar Mitglied des Finanzausschusses, hat aber den letzten Sitzungen nicht beigewohnt, wo dieses bereits geschehen ist.

Borrosch. Das ist nicht das, was ich beantragt habe, es ist nur eine Art Gutachtungsausschuß, wie z. B. die Salzsteuer ermäßigt werden könnte. Es ist aber ein Rechtstitel, den ich früher begründet habe, eine empfundene neue Besteuerungsvornahme.

Szabel. Ich glaube aber, daß dieser Antrag überflüssig ist, denn in der Finanzcommission hat sich bereits eine Section gebildet, um die Steuerreform in Berathung zu ziehen. Ich glaube daher, daß hier nur der ganze Unterschied wäre, daß der Herr Borrosch diese Section beantragt, und die andere der Finanzausschuß selbst gebildet hat.

Borrosch. Ich weiß dieß vollkommen, da ich gestern während einer kleinen Besprechung darüber darin war, will aber, daß das Haus den Auftrag gebe, daß er anerkannt sei, als ein Organ zu diesem Zwecke; denn dieß ist ganz etwas anderes, als ein freiwilliges Sachausscheiden in kleine Berathungscomite, worüber man Niemanden Verantwortung schuldig ist. (Liest.) Borrosch beantragt den Sogleichen Rückersatz, jener durch bureaukratische Gewalthandlungen den Verzehrungssteuerpflichtigen widerrechtlich abgenommenen Mehrbeträge, welche durch die Überbürdeten eingeklagt oder Gesuchsweise beansprucht und von den Behörden selber als rechtmäßige Forderung anerkannt worden sind. Hier ist ein solcher Fall, worüber mir eine Petition vorliegt.

Ich werfe keine Petition mehr in den unergründlichen Schlund des Petitionsausschlusses. (Heiterkeit.)

Meine Herren, es ist mir sehr ernst  sondern werde jede Gelegenheit benützen, um den Petitionen wo möglich Geltung zu verschaffen.

Wenn ich eine Petition prüfe und finde sie richtig, dann will ich dafür einstehen; es betrifft die Tiroler Stechviehhändler, welche in Kufstein immer einen Zwanziger erlegen mußten für jedes Stück Kalb, hier 1 Gulden 16 Kreuzer zusammen 1 Gulden 36 Kreuzer. Auf einmal wollte man jenen Zwanziger, worüber sie eine Bollete mitbrachten, nicht mehr anerkennen, sondern das Ganze einheben. Sie führten Klage, es dauerte mehrere Jahre, bis ihnen das Recht wurde.

Man erkannte es an, der Ersatz folgte für das Jahr 47, für das Jahr 41, 42 und 43 ist man ihnen schuldig geblieben, obwohl man erkannte, daß sie vollkommen im Rechte feien. Auch das muß bei der Volksfreiheit aufhören, daß der Fiscus, und die ärarischen Fonds gleichsam als Raubthiere erscheinen, wo das, was einmal in ihren Rachen gefallen ist, nicht mehr zurückgegeben wird.

Borrosch beantragt (Lachen) den Landbezirken, das Recht einzuräumen, daß sie als Gemeindeverband unter solidarischer Haftung den im Verpachtungswege für das Verwaltungsjahr 1844 festgesetzten Totalbetrag der Verzehrungssteuer selber als Abfindungsbetrag übernehmen und ohne Dazwischenkunft von Pächtern Anzuheben berechtigt wären. Auch darüber liegen ein Paar Petitionen vor, wo, natürlicher Weise der Pächter, der hier eine Art Finanzpächter vorstellt, muß Gewinn haben, die Gemeinden sehr gedrückt worden, sie müssen nicht nur diesen Betrag, sondern natürlicher Weise, auch den ganzen Gewinn des Herrn Pächter erschwingen und ich finde daher billig, daß dieser Antrag durchgehe. Der letzte Antrag ist folgender: Borrosch beantragt (Lachen) das Steuererhebungsgesetz dem Ministerin zur Sanction durch die Krone unter der Bedingung vorzulegen, daß die Eingangsworte dieses Gesetzes zu lauten haben:

Wir Ferdinand sanctioniren folgenden von unserem verantwortlichen Ministerin uns vorgelegten Reichstagsbeschluß. (Beifall.)

Ich bin es überzeugt, daß mein Protest nicht eine individuelle Meinung war, ich bin es überzeugt, daß wenige Mitglieder in der Reichsversammlung sind, die nicht diesen meinen Protest getheilt haben, (Beifall) und erwähne bloß, daß damals die Form von dem Herrn Minister des Innern vollkommen anerkannt, zugestanden wurde, daß namentlich mein Protest nicht als eine individuelle Meinung kurz abgefertigt werde, wie dieß vorgestern vom Herrn Minister der Justiz geschah, sondern daß mir abermals als einem Reichstagsmitglieder und in meiner Person dem Reichstage die Antwort zugesichert werde, auf welcher ich, wenn auch in einer andern Form bestehe. (Beifall.)

Ich werde für diesen Antrag, nachdem ich lange darüber nachgedacht, ob ich Namensaufruf verlangen soll oder nicht, die Ballotage beantragen, und zwar deßhalb, weil der mächtige moralische Impuls, der im Namensaufruf liegt, ebenso oft ein Kappzaum als ein Sporn ist; es sitzen sehr viele hier, deren künftige Existenz vielleicht von ihrer Votirung abhängt.

(Aufregung, Beifall.)

Jellen und Forcher. Da protestire ich, ich bin ein freier Mann. (Schlüßlich großer Beifall.)

Präs. Der Abgeordnete Jonak ist der letzte vorgeschriebene Redner.

Abg. Jonak. Ich verzichte auf das Wort. (Bravo.)

Präsident. Ich erlaube mir, bevor der Herr Berichterstatter noch das letzte Wort ergreift, die Anträge der hohen Kammer zur Kenntniß zu bringen, die mir vorgelegt worden sind. Es dürften ihrer gegen 35 sein. (Bewegung.) Es dürfte die Sichtung aus dem Grunde wesentlich erscheinen, weil sich darnach auch das Wort des Berichterstatters richten dürfte. Ich werde sie kurz andeuten, denn ich glaube sie erst dann zur Abstimmung zu bringen, wenn jene Paragraphe zur Sprache kommen, zu welcher sie gestellt wurden. Nun in Formale sind drei Anträge da, welche vor allem ändern zur Abstimmung zu bringen sind, bevor der erste Paragraph gelesen wird. Zu diesem gehört der Antrag des Abg. Zimmer, der dahin geht:

"Die Steuern sind so lange nicht zu verwilligen, bis nicht ein genauer und detaillirter Voranschlag der Staatseinkommen und Ausgaben vorliegt. Zugleich begehre ich, daß über diesen Antrag noch vor der Berathung über die einzelnen Puncte des Finanzcommissions  Antrages mit Namensaufruf abgestimmt werde.

Abg. Zimmer. Ich ziehe ihn zurück.

Präs. Dann ist ein zweiter Antrag vom Abg. Nadler des Inhaltes: daß die weitere Berathung und Beschlußnahme über den vorliegenden Commissionsantrag zu vertagen, bis der Voranschlag der Steuereinnahmen und Ausgaben vorgelegt ist (wird zurückgezogen). Dann der Antrag des Abg. Pienczykowsky; er lautet: die hohe Kammer möge beschließen, daß der Finanzkommissionsbericht über die Ausschreibung der directen und indirecten Steuern so lange vorzuenthalten sei, bis das Ministerium den Staatsvoranschlag für das Jahr 1849 wird vorgelegt haben, über den sodann die erforderliche Debatte einzuleiten wäre. Dieser Antrag wird meines Erachtens nach, zuerst zur Abstimmung zu bringen sein, was nun die weiteren Anträge anbelangt, so glaube ich werden sie dann zur Abstimmung kommen, bis der erste Paragraph vorgelesen wird, und da glaube ich vorzugsweise jene Anträge zuerst zur Abstimmung zu bringen, welche die Behebung gewisser Steuerarten zum Gegenstande haben, bevor über den Paragraph einzeln abgestimmt werden wird. Sollte gegen diese allgemeine Hindeutung, wie die Abstimmung vorzugehen habe, nichts eingewendet werden, so ersuche ich den Herrn Berichterstatter. (Unterbrochen durch) Pienczykowsky. Ich ziehe meinen Antrag zurück. Finanzminister K r a u ß. Es haben sich über den vorliegenden Gegenstand so viele Redner ausgesprochen,


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