Úterý 3. øíjna 1848

daß ich mich für verpflichtet halte, mich kurz zu fassen; dem ungeachtet aber muß ich doch in einiges Detail eingehen.

Die Einwendungen, die erhoben worden sind, zerfallen hauptsächlich in zwei Theile. Die einen sind persönliche Angriffe gegen mich, die ändern beziehen sich auf die Sache selbst. Was die persönlichen Angriffe betrifft, so habe ich schon einmal die Ehre gehabt zu erklären, daß, so weit es sich um meine Person handelt, ich gerne auf jede Vertheidigung Verzicht leiste, wenn dadurch der Sache gedient ist, besonders wenn dadurch Zeit gewonnen wird, denn um die Zeitgewinnung handelt es sich jetzt.

Ich darf aber doch einige Punkte nicht übergehen, die berührt worden sind, weil sie nicht richtig sind. Es steht über mir und denjenigen Herren, welche gegen mich Einwendungen und Anklagen vorgebracht haben, eine Macht, die stärker ist, als wir Alle, und das ist: die Macht der Wahrheit. Es wurde gesagt, ich sei sieben Monate hier im Amte, ich hätte also hinreichend Zeit gehabt einen Voranschlag zu verfertigen. Hier ist eine kleine Irrung unterlaufen, indem ich erst im Monate April eingetreten bin, und vom Monate April 5 nicht 7 Monate bis September, in welchem Monate die Beschuldigung erhoben, verstrichen sind. Indes haben die Herren doch nicht Unrecht, wenn sie diese Monate etwas höher anschlagen, als man gewöhnlich zu thun berechtiget ist. Es waren schwere Monate, Monate voll Anstrengung, Verlegenheiten, Unsicherheiten und voll störenden Einwirkungen von allen Seiten, welche sehr wenig Zeit übrig ließen, um eine so umfassende Arbeit zu vollziehen, als ein Staatsvoranschlag erheischt. Ferner wurde bemerkt, ich hätte Steuern ausgeschrieben Dieß muß ich gänzlich in Abrede stellen; ich habe gethan, was unumgänglich nothwendig war, und was ich auch der hohen Versammlung angezeigt habe, nämlich, ich mußte dafür sorgen, daß für die Verzehrungssteuer, für die Weg und Brückenmeute irgend eine Vorsehung getroffen werde, um für den Fall, wenn die hohe Kammer keine Steuer bewilliget, nicht in Verlegenheit zu gerathen; denn ich konnte nicht wissen, wann ihr Beschluß erfolgen wird; ich habe dieß in meinem Berichte angezeigt und in den Contracten eingeschaltet, wodurch die Beschlüsse der hohen Versammlung vorbehalten sind. Ich glaube daher nicht, daß ich in irgend einer Beziehung diesen Wirkungskreis überschritten habe, welcher dem Ministerium zusteht. Es wurde auch gesagt, daß in Galizien etwas ähnliches geschehen sei; mir ist davon offiziell nichts bekannt; es handelt sich aber um die Umlegung der Urbarialsteuer, und da muß ich bemerken, daß diese Umlegung der Urbarialsteuer schon vom 15. Mai dieses Jahres an so stattfindet, wie es in dem Antrage des Finanzausschusses enthalten ist, und zwar aus dem Grunde, weil schon vom 15. Mai an, in Folge des allerhöchsten Patentes vom 17. April d. J. alle Urbarialleistungen aufgehört haben.

Dann wurde gesagt, daß ich die ungarischen Cassen habe den Croaten überliefern lassen, und zwar das hätte ich geäußert in Folge einer Interpellation, die von dem Herrn Abg. Wojtech gestellt worden ist. Nun kann ich hier im stenographischen Berichte meine Antwort ablesen. Ich habe folgendes erklärt  (liest) und das habe ich treulich zugehalten.

Ich habe einen Erlaß an die Gefälltenverwaltung ergehen lassen, mit welchem ihr eine Rüge ertheilt worden ist, daß sie sich in diese Verhältnisse eingelassen hat, indem es uns nicht zusteht über die ungarischen Gelder zu verfügen.

Dann hat es geheißen, ich hätte Daten vorenthalten. Ich muß nur bemerken, daß derselbe Herr Redner, welcher mir diesen Vorwurf machte, dann mit einer Reihe von Daten hervortrat, und wenn man ihn gefragt hätte, woher er diese Daten erhielt, so hätte er sagen müssen von mir. Es bezog sich also dieser Vorwurf auf die Vorlage des Staatsvoranschlages.

Ich habe schon die Ehre gehabt, die Gründe auseinander zu fetzen, warum der Staatsvoranschlag nicht vorgelegt werden konnte, und ich muß auch jetzt wiederholt bemerken, daß wenn ich jetzt nur ein oberflächliches Werk, für das ich durchaus keine Verantwortung übernehmen kann, hätte vorlegen wollen, wenn ich vor langer Zeit der hohen Versammlung so etwas Unausgearbeitetes hingeworfen hätte. Ich frage aber, hätte ich meine Pflicht dadurch erfüllt? ich glaube nein.

Ich mußte also anders handeln, ich müßte mir die Aufgabe vorsetzen, daß es der hohen Versammlung möglich gemacht werde, von einem Puncte ausgehen zu können, der doch wenigstens einiger Maßen festgestellt sei. So habe ich die Aufgabe aufgefaßt und so suchte ich sie zu lösen. Man glaubt einige Monate sind eine lange Zeit, wer aber mit solchen Geschäften etwas vertraut ist, wird wissen, daß wenn man von einigen 100 Hilfsarbeitern abhängt, sich der Fall nur zu häufig ereignet, daß man dieselbe Arbeit auf zwei bis dreimal zurückzugeben und umarbeiten zu lassen, gezwungen ist, wo man glaubt, verzweifeln zu müssen, und nicht zum Abschluß kommen zu können.

Indessen jetzt ist die Schwierigkeit überwunden, und der Voranschlag wird in dem Maße, als er in der Druckerei fertig ist, Nächstweise der hohen Versammlung überliefert werden.

Ein Abg. hat geradezu erklärt: ich hätte meine Pflicht verletzt und ein anderer Abg. hat sich des Ausdruckes bedient, ich spiele ein gefährliches Spiel. Nun muß ich erwidern, daß jemand, der bemüht ist, seine Pflicht zu erfüllen, kein Spiel spielt. Ich habe Alles aufgeboten, was in meinen schwachen Kräften stand; Wenn es mir nicht gelang, früher zu Ende zukommen, so glaube ich nicht eine Verletzung meiner Pflicht begangen zu haben, noch weniger aber den herabwürdigenden Ausdruck zu verdienen, ich spiele ein gefährliches Spiel. Ich habe in meinem Leben kein solches Spiel gespielt und werde es jetzt noch weniger thun, wo ich der hohen Versammlung verantwortlich bin. (Rechts Beifall, links Zischen.) Ich muß, ehe ich weiter zu den Einwendungen übergehe, welche in der Sache selbst gemacht worden sind, über die Natur des Voranschlages, welchen ich die Ehre hatte, dem hohen Haufe vorzulegen, etwas bemerken.

Ich bitte, meine Herren, nicht zu glauben, daß dieser Staatsvoranschlag der vollständige Ausdruck aller derjenigen Anträge ist, welche das Ministerium Ihnen vorzulegen die Ehre haben wird. Ich habe so eben bemerkt, daß ich einen festen Ausgangspunct zu liefern bemüht war, und zu diesem Zwecke erübrigte, nichts anderes, als daß ich auf die Grundlage des jetzigen Zustandes, wie er sich jetzt befindet, einen Voranschlag zu stellen bemüht war. In diesem Voranschläge werden Sie nicht unmittelbar diejenigen Änderungen finden, die ich glaube vorschlagen zu müssen; auch nicht dasjenige, was vielleicht durch die Änderungen in dem Staatsorganismus, in den Ausgaben erfolgen wird. Alle diese Anträge werde ich die Ehre haben, wenn nicht in der nächsten, doch in der zweitnächsten Sitzung vorzutragen, und da dürften sich die Herren überzeugen, daß ich Dasjenige, was ich vor einiger Zeit hier erklärt habe, so gut, als es die Umstände zuließen, zu verwirklichen bemüht war, und ich muß aussprechen, daß viele der Ansichten, die von den verehrten Herren Rednern hier geäußert worden sind, ganz mit denjenigen überzutreffen, die ich längst auszuarbeiten bemüht war, und welche ich vorzulegen die Ehre habe. Es werden jene Gesetzentwürfe über Umstaltungen im Steuersystem vorgelegt werden, welche sehr wahrscheinlich diejenige Richtung einhalten werden, die hier gewünscht wird. Nun was die Sache selbst betrifft, so muß ich bemerken, daß, wie mir scheint, von Seite derjenigen Herren, welche gegen diese Ausschreibung der Steuer eingewendet haben, es werden dadurch die Steuern bewilligt, eine Abweichung von dem wahren Gesichtspuncte, von welchem, wie ich glaube, die Sache aufzufassen ist, stattgefunden hat. Es handelt sich nicht darum, irgend eine Steuer zu genehmigen, gut zu heißen oder auszusprechen, daß diese Steuer aufrecht erhalten werden wird, es handelt sich rein nur darum, eine provisorische Maßregel zu treffen, welche nothwendig ist, damit die hohe Versammlung die Zeit gewinne, um die organischen Änderungen im Steuersysteme vornehmen zu können, welche sich ihr als erforderlich darstellen werden; bloß darum handelt es sich. Deßhalb ist es auch im Antrage so gestellt, daß alle Änderungen von Seite des hohen Reichstages vorbehalten werden. Ich glaube, eine Steuerbewilligung bindet auch die Reichsversammlung; denn sind die Steuern bewilligt, so wird durch die ganze Zeit nichts geändert; hier ist aber geradezu das Gegentheil, es fragt sich ganz einfach darum, die Maschine braucht gewisse Kräfte, diese Kräfte müssen geliefert werden. Soll man nun mit letztem October d. J. aufhören, diese Kräfte zur Verfügung zu stellen oder nicht? dieß heißt mit andern Worten: soll es der Maschine möglich gemacht werden, fortzugehen oder nicht? Die Maschine kann in vieler Beziehung allerdings fehlerhaft sein, das gebe ich gerne zu; aber so lange man will, daß sie gehen solle, so muß man sie fortgehen lassen wie sie ist; es scheint mir also, wenn es sich einmal um die Feststellung der Steuer handeln wird, dann ist die Verwilligung allerdings der rechte Ausdruck; jetzt aber ist es eine provisorische Gestattung, daß der Dienst nicht unterbrochen werde, und von diesem Gesichtspuncte aus hat das Ministerium diesen Gegenstand vom ersten Augenblicke an aufgefaßt. Ich kann auch nicht zulassen, daß der hohen Versammlung nicht hinreichende Daten geliefert worden wären, um in dieser Beschränkung die Aufgabe zu lösen, und mit Bestimmtheit zu entscheiden, es möge vorgegangen werden wie bisher. Ich bitte Sie, sich zu erinnern, daß mit jedem Monate genaue Nachweisungen über die Finanzergebnisse geliefert werden, und daß die voraus gegangenen Nachweisungen in jedem Monate das sehr traurige und niederschlagende Ergebniß eines bedeutenden Deficits gewähren. Ist es nun denkbar, daß mit dem Glockenschlage, mit welchem der letzte October endet, daß mit dem ersten November schon Änderungen eintreten. Wie sollen sich aber diese Änderungen ergeben? Der Friede in Italien ist noch nicht geschlossen; es muß noch eine große Armee gehalten werden; wenn wir gegen Ungarn uns wenden, so sehen wir, daß nichts weniger als die Ruhe zurückgekehrt ist; wo immerhin wir den Blick richten, finden wir, daß in dem unmittelbaren Staatsbedürfnisse eine Umänderung plötzlich nicht eintreten kann. Es handelt sich darum, nicht für 2 oder 3 Monate die Forterhebung dieser Steuer zu bewilligen; ich hoffe, daß über mehrere Anträge, welche das Ministerium vorzulegen die Ehre haben wird, die Beschlüsse der hohen Kammer bald erfolgen können, und dadurch eine Erleichterung bald eintreten wird. Nun was das Detail betrifft, so ist die Urbarial und Zehentsteuer eine derjenigen Abgaben, welche von mehreren Rednern berührt würde. Ich muß bemerken, daß rücksichtlich dieser Steuer ein dreifacher Fall in der Monarchie eintritt; es gibt Provinzen, in welchen die Urbarial und Zehentsteuer nicht vom Staate eingehoben wird; es wird aber doch Steuer entrichtet in anderer Form. Es wird die Grundsteuer in diesen Ländern schon feit langer Zeit ganz nach dein gleichen Maßstabe auf den Grundbesitz, mit welchem der Bezug verbunden ist, umgelegt, und es ist der sogenannte Einlaß den Besitzern des belasteten Grundes zugestanden. Nachdem nun die Urbarial  Schuldigkeiten aufgehört haben, so muß auch der Einlaß aufhören, und in diesen Ländern kann von einer Maßregel einer neuen Umlegung keine Rede sein. Dort ist die Ordnung von selbst hergestellt, da die Obrigkeit die aufgehobenen Urbarial  Schuldigkeiten, von welchen der Einlaß Statt fand, verlor, der Besitzer des belasteten Grundes hingegen eine Verminderung der Schuldigkeiten, die bisher durch den Einlaß bewilligt war, nach dem Aufhören der gedachten Schuldigkeiten nicht mehr bedarf. Bei beiden Arten des Grundbesitzes muß es also bei dem bereits jetzt bestehenden gleichen Steuerausmaße verbleiben. Eine andere Art des Vorganges besteht in anderen Provinzen, wo die Urbarial und Zehentsteuer von der Gesamtgröße der Grundsteuer abgezogen wird. Das ist namentlich in Böhmen der Fall. Nun da kann es sich richtig ergeben, was bemerkt wurde, daß die Grundbesitzer, welche nicht belastet sind, in Folge der gleichmäßigen Umlegung der Grundsteuer eine höhere Steuer zu entrichten haben werden, als bisher; ich glaube aber, daß diese Grundbesitzer bisher nicht gehörig besteuert waren; denn im Vergleiche zu den belasteten Grundstücken haben sie zu wenig geleistet, die ändern aber mehr, als in Rücksicht auf die Belastung des Grundes hätte eintreten sollen. Eine dritte Art Umlegung ist die, welche wieder in ändern Provinzen besteht und bei welcher man die Urbarial und Zehentsteuer von der Steuer abzieht, die auf die belasteten Grundstücke entfällt. Nun in diesen Provinzen wäre es doch nicht gerecht, wenn die von aller Belastung befreiten Grundstücke auch noch sollten von der Grundsteuer nach dem allgemeinen Ausmaße derselben befreit werden, das schien mir wenigstens nach der Rücksicht der Gerechtigkeit nicht gerechtfertigt werden zu können. Ich glaube daher, daß in Absicht auf die Urbarial und Zehentsteuer der Antrag der Finanzcommission vollkommen gegründet ist. Ich muß aber aufmerksam machen, daß, was die Textirung dieses Antrages betrifft, die Finanzcommission sich bewogen gefunden hat, von jenem abzugehen, welchen ich die Ehre hatte vorzulegen. Dieser hat wörtlich gelautet: (liest). Dadurch wurden zwei Einwendungen behoben, nämlich jene, welche ein verehrtes Mitglied aus Böhmen gemacht hat, daß in der Urbarialsteuer nicht allein die unmittelbaren Urbarialbezüge enthalten seien, sondern auch die Bräu und andere Nutzungen. Denn wird die Textirung, wie ich sie stellte, festgehalten, und scheidet man nur diejenige Summe, welche auf die unmittelbaren Urbarial und Zehentbezüge entfällt, aus, so ist die Einwendung behoben, und es bedarf nicht einer neuen Bestimmung von Seite der Kammer hiezu, namentlich nicht der Bestimmung, daß gerade die Hälfte der Urbarialsteuer aufzuhören habe, weil man ohne eine nähere Erörterung nicht weiß ist es die Hälfte, ist es zwei Drittheil, oder welcher andere Theil, der auf die Urbarialleistungen entfällt, Dadurch würde auch die zweite Einwendung behoben sein, welche von einem Hrn. Abg. gemacht worden ist, daß die Abfassung, wie sie von der Finanzcommission gestellt wurde, einen Zweifel zulasse, ob nicht der Betrag, der durch die Aufhebung der Urbarialsteuer hinwegfällt, auf alle Provinzen umzulegen sei, weil ich ausdrücklich sage, in den Ländern, wo diese Steuer bis jetzt besteht. Es wurde noch gegen diese Maßregel, insbesondere aus Galizien, eingewendet, daß dort die Bewohner der Städte arm sind. Ich gebe vollkommen zu, und es ist gewiß, daß in Galizien die Bewohner der Städte an Wohlstand bedeutend jenen nachstehen, wie sie in ändern Provinzen bestehen. Ich muß mir aber erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß es sich hier nicht um eine so bedeutende Belastung handelt, daß sie den dortigen Bewohnern empfindlich sein könnte, indem der Grundbesitz der Städtebewohner gering ist, daher nur ein höchst beschränkter Betrag der bisherigen Steuer zuwachsen kann. Zweitens ist die größte Anzahl der Bewohner der Städte Galiziens Juden, und in dieser Beziehung wird es nur gerecht sein, daß, wenn auch die gleiche Umlegung in Galizien nicht schon seit dem 15. Mai bestünde, eine gleiche Steuerbelegung für die städtischen Bewohner rücksichtlich der Grundsteuer eintrete. Ich muß bemerken, ich hätte sehr gerne zugestimmt, daß die Urbarial und Zehentsteuer ohne neue Umlegung aufgehoben werde; allein das Object ist sehr bedeutend, wenigstens so bedeutend, daß ich es unmöglich auf mich nehmen kann, dieselbe an der Grundsteuer abschneiden zu lassen. Die Urbarial und Zehentsteuer ist, wie ich die Ehre hatte darzustellen, keine für sich selbstständige Steuer, sondern eine Ausgleichungssteuer, wie es auch von einem verehrten Herrn Redner vor mir bemerkt wurde. Diese Ausgleichungssteuer, wenn sie wegfällt, so soll die Summe der Steuer im Ganzen nicht alterirt werden, sondern es muß eine andere ebenmäßige Ausgleichung zwischen verschiedenen, nunmehr in allen Beziehungen gleichgestellten Arten des Grundbesitzes geschehen. Darauf geht der Antrag des Ministeriums und darauf geht der Antrag der Finanzcommission, ich würde also glauben, daß es bei dem Antrage, wie ich so frei war ihn zu textiren, verbleibe, und daß dadurch denjenigen Einwendungen begegnet würde, die gegen diesen Antrag erhoben worden sind.

Eine Steuer, die von allen Seiten die größten Anfechtungen erfahren hat, ist die Verzehrungssteuer.

Ich werde heute in den Gegenstand nicht tief eingehen, denn es ist ohnedies nicht möglich, daß man plötzlich aus dem ganzen Steuersystem eine Abgabe herausnehme, welche über 14 Millionen abwirft. Ich muß aber nur so viel bemerken, daß wenn man auf das Beispiel anderer Staaten und derjenigen Staaten, welche auf ihre Freiheit gewiß sehr eifersüchtig sind, sieht, daß man in allen diesen Staaten die Verzehrungssteuer findet.

Ich glaube auch, daß in den Einwendungen, welche gegen die Verzehrungssteuer erhoben werden, sehr viele enthalten sind, die sich mehr auf die Art der Erhebung, als auf die Abgabe selbst beziehen; insbesondere frage ich, gibt es wohl Jemanden, der es nicht billig und angemessen fände, daß der Branntwein mit einer Steuer belegt werde; dem ungeachtet würde, wenn man aussprechen wollte, die Verzehrungssteuer soll allgemein aufhören, auch der Branntwein von jeder Abgabe befreit.

Dazu scheint mir, im gegenwärtigen Augenblicke kein Grund vorhanden zu sein. Ich verehre die Betrachtungen, welche der Abg. Borrosch wegen der gänzlichen Umstaltung des Abgabesystems hier vorgetragen hat, nach welcher die Verzehrungssteuer auch ganz könnte aufgehoben werden.

Dazu aber bedarf es ganz anderer Vorbereitungen und der Aufführung eines ganz neuen Gebäudes. Daß das in den wenigen Tagen, die noch bis zum ersten November übrig bleiben, nicht geschehen könne, das glaube ich, liegt klar am Tage. Es wurde rücksichtlich der Grundsteuer ein Antrag gestellt, der an sich billig zu sein scheint. Man hat nämlich gesagt, es müssen mehrere Grundstücke brach liegen, man hebe also die Grundsteuer nicht von den brachliegenden Grundstücken ein. Da muß ich bemerken, daß, was immer für ein Grundsteuersystem ersonnen werden kann, es mit einer solchen Einrichtung unverträglich wäre. Die Grundsteuer gestattet Nachlässe bei Elementarschäden, sehr natürlich, weil das durch den Zufall, durch Ereignisse, die vom Besitzer unabhängig sind, erfolgte. Wie kann aber die Grundsteuer auf solche Änderungen Rücksicht nehmen, die vom Gutdünken und der Willkür des Grundbesitzers selbst abhängen? Es würden, wie auch schon andere Redner richtig bemerkten, bei den Erhebungen zum Behufe der Grundsteuerbemessung, die damals in einer schlechten Cultursart standen, auch nicht in eine bessere hinaufgesetzt. Der Betrag der Grundsteuer würde gänzlich unsicher werden, und am Ende würde man größere Schulden machen müssen, um nur die Ausfälle an der Grundsteuer zu decken. Denn ich bitte zu erwägen, daß die Grundsteuer einer der ersten und wichtigsten Einkommenszweige ist.

Rücksichtlich des Ficticium habe ich schon die Ehre gehabt zu bemerken, daß ich keinen Anstand nehme, zur Aufhebung des Ficticium beizustimmen, und zwar beiläufig aus denselben Gründen, aus denen ich auch für die Aufhebung der Judensteuer gestimmt habe. Rücksichtlich der Judensteuer ist eine sehr wichtige Frage gestellt worden, nämlich die Frage, wie wird der Ausfall gedeckt werden. Die Antwort auf diese Frage dürfte sich aus den Anträgen ergeben, welche ich vorzulegen die Ehre haben werde. Ich muß aber bereits jetzt bemerken, daß in Galizien, d. i. in dem Lande, wo die Judensteuer am höchsten ist, und in einem Jahre 700. 000 st. ausmacht, ich in dieser Steuer einen der wichtigsten Gründe von jeher gefunden habe, welche das Emporkommen der Städte im Lande beeinträchtigt haben. Ich bin überzeugt, daß wenn die galizische Jugendschaft von der Leistung dieser Steuer wird befreit sein, ihr Wohlstand zunehmen werde, und daß mit dem zunehmenden Wohlstande auch die anderen Abgaben leichter einzubringen sein werden. Zudem ist es unvermeidlich, daß eine directe Steuer eingeführt werde, sei es Vermögens oder Einkommenssteuer, welche auch die Judenschaf treffen wird. Rücksichtlich des Salzes sind Wünsche geäußert worden, welchen ich hoffe entgegen kommen zu können. Ich glaube, daß eine bedeutende Erleichterung im Preise des Salzes eintreten werde, welches für die Unternehmungen bestimmt ist.

Nun kamen noch andere Einwendungen, die sich darauf zurückführen lassen, daß man nicht wisse, was mit dem Gelde geschieht. Das Mißtrauen ist immer relativ, und basirt sich auf gewisse Gründe, die demjenigen bekannt sein müssen, der ein Mißtrauen hegt. Wenn ein Mißtrauen besteht, so soll man ihm mit Vorschlägen, die dem Übel abzuhelfen vermögen, das man besorgt, begegnen, ohne aber, weil man Mißtrauen hegt, daß vielleicht von den eingehobenen Geldern etwas für andere Zwecke verwendet werden könnte, gar nichts zu bewilligen. Dieß hängt mit dem Voraussetzen des Mißtrauens nicht zusammen, und steht mit ihr in keinem gehörigen Verhältnisse.

Wenn ich trivial sprechen dürfte, so könnte ich sagen, daß man das Kind mit dem Bade ausgieße. Es wurde von Bauführungen gesprochen, die groß sind; wenn nun die Steuern nicht bewilligt werden, so muß man diese Bauführungen einstellen; ich bitte aber zu erwägen, welche Folgen daraus entstehen. Tausende von Menschen finden Beschäftigung bei den Bauführungen. Wir haben leider bedeutende Beträge, die bereits eine Million überschreiten, zu den sogenannten Notstandsbaulichkeiten hier in Wien verwendet. Gibt man nicht Steuern, so ist gerade diese Classe, die ärmste des Volkes, dem Hunger Preis gegeben. Es zeigt sich also, daß gerade aus diesem Grunde es unbedingt nothwendig ist, die Staatsverwaltung in die Lage zu setzen, daß sie diejenigen Auslagen fort bestreiten könne, welche die gegenwärtigen Umstände erheischen. Es wurde auch davon gesprochen, daß man Geld an die Croaten geschickt habe.

Der Herr Kriegsminister hat schon die Aufklärung darüber ertheilt, und ich werde mich nur darauf beschränken, auf einiges aufmerksam zu machen.

Das erste ist, daß in Croatien sowohl, als in Ungarn, deutsche Truppen liegen, unsere Truppen, die Söhne und Brüder der hiesigen Bewohner.

Dann lebten eine Menge Pensionisten dort. Das ungarische Ministerium war zu wiederholten Malen angegangen worden Sorge zu tragen, daß für die Verpflegung der Truppen gesorgt werde, hat es aber verweigert. Nun, was blieb dem österreichischen Ministerium übrig in einer Lage, die den Staat in die größte Gefahr gebracht hätte.

Ich bitte nicht zu vergessen, daß in der italienischen Armee über 30000 Croaten dienen und daß gedroht wurde, wenn nicht den Croaten die Möglichkeit gegeben werde in Croatien zu leben, daß die croatischen Truppen zurückberufen werden Ich frage was konnte geschehen Als die erste Bewilligung geschah, war gerade Se Kais Hoheit der Erzherzog Reichsverweser anwesend, um zwischen Ungarn und Croatien zu pacifierren. Von Seite der Croaten ist erklärt worden, daß die Truppen nicht in Ruhe zu halten wären, wenn man ihnen nicht zu leben gebe Es wäre also jeder Versuch zur Pacificierung gescheitert, und es wäre vielleicht schon damals erfolgt, was jetzt zum Ausbruche gekommen ist. Ich bitte also, diese Bemerkungen hier zur Wissenschaft zu nehmen, sie sind aber glaube ich schlagend Und wir konnten durchaus nicht zugeben, daß österreichische Truppen in einen solchen Zustand versetzt werden, bei welchem nicht einmal ihre Verpflegung gedeckt gewesen wäre 

Auch muß ich hinzufügen, daß man dabei nicht geheim verfahren ist, sondern daß man dem ungarischen Ministerium geradezu erklärt hat, und erst nachdem dasselbe diese Gründe nicht berechtigte, mit der Anweisung vorging Es fragt sich nun vorzüglich um die Bestimmung des Zeitraumes, für welche die Bewilligung zu erteilen ist Streng genommen, wäre es das Angemessenste, wie auch der Abg. Pillersdorff, wenn ich ihn richtig aufgefaßt habe, sehr lichtvoll dargestellt hat, die Bewilligung nicht auf einen bestimmten Zeitraum zu beschränken, weil sie nur ein Provisorium ist, wenn aber schon eine Beschränkung als notwendig erkannt wird, so glaube ich, daß die Bewilligung auf ein ganzes Jahr ohne Bedenken stattfinden könnte, eben aus dem angefahren Grunde, weil es nur von der hohen Versammlung abhängt, einen Beschluß zu fassen, diese oder jene Steuer habe vom 1. Dezember aufzuhören, und sie wird aufhören. Ich besorge auch gar nicht, daß die hohe Versammlung nicht die gehörige Vorsicht anwenden und gehörig beachten wird, welche Steuer aufgehoben, oder welche modifiziert werden könne Dieß wird gewiß der Fall sein. Mißtrauen man den Ministern, so möge man das Mißtrauen auf eine andere Art zu erkennen geben, hier aber für den Gang der Maschine sorgen Was sind die Folgen, wenn die Beschränkung des Zeitraums eintritt Rücksichtlich der direkten Steuern ist die Sache minder wichtig, das gebe ich zu, aber ich möchte mir doch erlauben, auf die Betrachtung aufmerksam zu machen, daß dadurch Hoffnungen erregt werden, welche wahrscheinlich in der Ausdehnung, in der sie von Seite der Steuerpflichtigen aufgefaßt wer den, nicht in Erfüllung gehen durften, denn sie werden glauben, ein halbes Jahr das zahlen wir noch, dann wird es anders sein, bei dem Blick, den wir in die jetzigen Zustände des Staatshaushaltes geworfen haben, kann auf ein halbes Jahr im vorhinein eine durchgreifende Änderung nicht verbürgt werden, die Sache kann auch nicht so hin gestellt werden, daß solche Hoffnungen darauf gegründet werden sollen.

Rücksichtlich der indirekten Abgaben tritt ein wesentliches Bedenken ein, es würde bemerkt, daß die Pachtungen offenbar nicht zu Stunde kommen könnten, wenn man den Pächtern einen so kurzen Zeitraum, vielleicht nur 3 Monate festsetzt, ich mache noch auf die 2 Einhebungsweise aufmerksam, welche unter allen Umständen die zweckmäßigste ist, nämlich die Abfindung. Auch rücksichtlich der Abfindung tritt dasselbe Verhältniß wie bei der Verpachtung ein, zwar nicht die Konkurrenz zwischen den Pächtern, aber die Abgefundenen wollen Sicherheit haben Bei den abgefundenen Steuerpflichtigen tritt ja auch dasselbe Verhältniß ein; der Absatz ist in gewissen Monaten nicht derselbe, wie in andern Monaten, es wird also die Folge sein, wenn die Beschränkung auf ein halbes oder ein Vierteljahr stattfindet, daß weder Pachtungen, noch Abfindungen zu Stande kommen können, daß also die eigene Regie eintreten muß Dabei leidet der Steuerpflichtige selbst, zugleich aber die Gesammtheit des Volkes; denn es ist augenscheinlich, daß durch die eigene Regie viel weniger einzubringen ist, als auf anderen Wegen, und es wird also an Einkünften ein Abgang bleiben, der Steuerpflichtige wird harter belastet, als wenn es durch Abfindung geschehen wäre, und in letzter Auflösung werden die Finanzen genötigt sein, um den Mehrbetrag Schulden zu machen, nun frage ich, ob diese Maßregel irgend einen Grund für sich hat, wenn der Vordersatz richtig ist, daß die Bestimmung, welche Steuern künftig zu bestehen haben oder nicht, von den Beschlüssen der h. Kammer abhängen wird, nun dann weiß ich nicht, warum man die Steuerausschreibung auf ein halbes Jahr beschranken soll Man setzt sich dann der Gefahr aus, daß, wenn man bis zu einem halben Jahre nicht so weit vorgerückt ist, um bei einer Abgabe, die man wirklich hat ändern wollen, den Beschluß, wie sie zu ändern sei, zu fassen, man sie dann doch wieder ausschreiben muß So schiene es mir viel angemessener, man bewillige die Ausschreibung für ein ganzes Jahr und sei während dieses Jahres tätig, so bald als möglich die Erleichterungen und Umstaltungen eintreten zu lassen, die sich als zweckmäßig und notwendig darstellen Rücksichtlich der Zuschläge zur Steuer wurden zwei Bemerkungen gemacht. Die eine bezieht sich auf die Domestikalbeitrage. Nun liegt dem Vortrage des Finanzministeriums eine besondere Eingabe des ständischen Ausschusses von Böhmen bei, welcher Ausschuß dargestellt hat, daß diejenigen öffentlichen Zwecke, für welche der Domesticalzuschuß notwendig ist, dann nicht könnten gehörig besorgt werden. Es scheint mir unter den jetzigen Umständen bedenklich, plötzlich diese Zustande eintreten zu lassen. Bei dem Domesticale sind solche öffentliche Zwecke wirklich ein Spiel. Wenn einmal die Einrichtung der Provinzen hier geregelt sein wird, so wird es sich von selbst ergeben, ob ein Domesticalbeitrag und welcher stattzufinden habe. Dann bestehen aber noch andere Zuschläge, die sehr wichtig sind, und dieß sind die Zuschläge, welche die Gemeinden beziehen. Hier kommen keine Zuschläge vor, die unmittelbar an das Ärar einstießen, sondern bloß solche, welche in die Gemeinde oder in die Domesticalcassen eingehen.

Bei diesen Zuschlägen ist es von größte.: Wichtigkeit auch in dem Haushalte der Gemeinde und Domesticalfond, nicht eine plötzliche Stockung eintreten zu lassen. Die zweite Einwendung, die gemacht worden ist; nämlich es fei Zweideutigkeit im Antrage gelegen, kann, wie mir scheint, nicht stattfinden, indem ich glaube, daß der Antrag, wie er von der Commission gestellt ist, durch die Worte: ,,Unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften, deutlich ausgedrückt ist, daß die zu öffentlichen Zwecken gestatteten Zuschläge zu den directen und indirecten Abgaben nur so weit die bestehenden Vorschriften es gestatten, und nur nach Maß des Erfordernisses einzuheben seien. In meinem Antrage war beiläufig dasselbe ausgedrückt. Nur ist die Änderung in dem Zeitraume vorgenommen worden. Ich kann auch nicht zulassen, daß ein solcher Fall hier eintreffen werde, wie er zwischen Holland und anderen Mächten eingetreten ist, denn es ist hier das Wohl und das Interesse der Gemeinden und öffentlichen Zwecke zu berücksichtigen; es wird daher in der kurzen Zeit, für welche die Ausschreibung geschieht, so verfahren werden, wie es bisher der Fall war  und ich glaube nicht, daß dieser Theil des Dienstes zu wesentlichen Tadel und Einwenddingen Stoff gewährt hätte.

Endlich ist von einem Herrn Redner der Antrag gestellt worden zu bestimmen, daß das Finanzministerium den Antrag über Änderung der Steuern vorzulegen habe; ich werde bitten, den Antrag bis dahin beruhen zu lassen, bis ich den Vortrag über den Voranschlag werde gehalten haben.

Wenn dann die hohe Kammer weitere Änderungen wünscht, werden darüber Andeutungen gemacht werden können. Dieß sind die Bemerkungen, welche ich so frei bin der hohen Versammlung vorzutragen; ich kann nur die Bitte wiederholen, bald einen Beschluß zu fassen, denn ich glaube nicht, daß die Sache als ein Vertrauensvotum anzusehen ist; es ist eine Notwendigkeit, provisorisch muß etwas geschehen. Ich kann auch nicht zulassen, daß die hohe Versammlung ein Vorwurf treffe, wegen ihres bisherigen Verfahrens, und ich muß derjenigen Stimme beipflichten, welche in der bisherigen Leistung der Versammlung sehr Großes erblickt; wenn sie auch nichts Anderes geleistet hätte, als die Entlastung von Grund und Boden, so glaube ich, daß mit diesem allein der Rühm dieser Versammlung begründet wäre.

Ich führe dieß nicht an, um der hohen Versammlung eine Anerkennung, zu der ich nicht berechtigt bin, darzulegen, sondern weil darin die Vertheidigung des Ministeriums selbst liegt; denn die hohe Versammlung war so beschäftigt, daß, wenn wir den Staatsvoranschlag vor 2 Monaten vorgelegt hätten, es doch durchaus nicht möglich gewesen wäre, Zeit zu erübrigen, den Staatsvoranschlag zu prüfen. Dadurch also, daß wir den Voranschlag nicht schon früher vorgelegt haben, ist also in der Wesenheit nichts verloren, und nun kann ich im Namen der Nation und des Volkes, welches eben dabei verliert, wenn der Dienst nicht gehörig fortgeführt werden kann, die Bitte nur wiederholen, daß über den gegenwärtigen Antrag schleunigst ein Beschluß gefaßt werde. (Bravo und Zischen.)

Berichterstatter Szábel. Meine Herren, ich würde sehr gerne auf das Wort verzichten, denn es ist in dieser Angelegenheit für und wider schon sehr viel gesprochen worden; ich bin es aber dem Finanzausschusse schuldig, die Stellung zu bezeichnen, welche der Finanzausschuß bei dieser Angelegenheit ins Auge gefaßt hat. Ich habe schon in unserem Berichte gesagt, und die dringende Notwendigkeit der Bewilligung als einen Beweggrund für die Steuerbewilligung angeführt. Es wurde von Abg. Umlauft behauptet, es hieße für das absolute System sprechen, wenn man für die Steuerbewilligung spricht. Diese Verdächtigung des Ausschusses muß ich entschieden zurückweisen,  oder füllten vielleicht zufällig minder liberale Mitglieder in den Ausschuß gewählt worden sein? Ich theile durchaus nichts diese Ansicht, und überlasse die Beurtheilung derselben der hohen Versammlung, der Beweis für diese Behauptung ist uns so nicht geliefert worden, und es ist nicht anzunehmen, daß der Finanzausschuß weniger von der Liebe für das Volk durchdrungen sei, es ist nicht anzunehmen, daß der Ausschuß nicht das Elend des Volkes fühlen sollte, allein meine Herren, der Ausschuß hat den Standpunct anerkannt in der Nothwendigkeit dem Staatshaushalte die Mittel zu liefern, diese Rücksicht mußte gegenwärtig über alle andern entschieden den Sieg davon tragen, und das Volk mit seinem gesunden Sinne wird eben die Notwendigkeit der Aufrechthaltung des Staates auch gelten lassen. Wir geben diesem Volks jedoch die Beruhigung in dem Vorbehalte, in welchen der Ausschuß obenan in dem 1. §. Stellte, daß wir uns berufen finden, für alles das, was für die Rechte des Volkes in der neuen Steuerform geschehen soll und geschehen muß, einzustehen.

Es wurde der Versammlung von demselben Abgeordneten gesagt: Sie sei nicht in der Lage über die Steuerfrage abzustimmen, sie sei gar nicht in Kenntniß über den Bedarf des Staates und könne mit ruhigem Gewissen in dieser Frage gar nicht stimmen.


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