der Bildungsstufe des Volkes angemessen ist, und darum weil wir Repräsentanten des Volkes sind, müssen wir auf seine Stimme hören, wir werden diese Stimme nicht gehört haben, wenn wir schon morgen oder in kurzer Zeit zur Vollberathung der Grundrechte schreiten. Übrigens wundere ich mich sehr, daß der Abg. von Prag für den 4. Wahlbezirk, derjenige Abgeordnete, der vor nicht langer Zeit hier in der Kammer gesagt hat, es müsse ein Hemmschuh der Überstürzung angelegt werden, daß dieser Abgeordnete heute einen Antrag, der die Überstuzung begünstiget, vor die Kammer bringt.
(Links Zischen.)
V i o l a n d. Ich trage an auf Schluß der Debatte.
Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Mehrere melden sich als Redner.)
Der Herr Secretär führt die Liste derjenigen Herren, welche sich als Redner vormerken lassen. Wird der Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.) Es ist der Beschluß gefaßt. Ich bitte anzugeben, welche Redner haben sich gemeldet.
Als Redner sind noch eingeschrieben: Jonak, Helfert, Feifalik, Brestel, Gschnitzer, Dylewski, Turco, Wieznicki, Lasser, Klaudi, Neuwall, Goldmark, Kautschitsch.
Abg. Jonak hat das Wort.
Jonak. Ich habe mich nicht gemeldet, ich kann heute nicht sprechen.
Helfert. Es sind im Laufe der Debatte mehrere Gegenstände erwähnt worden, wovon eigentlich jeder den Gegenstand einer besondern Besprechung bilden sollte.
Erstens. Ist gesprochen worden über die Zeiteintheilung für den Fall, daß jetzt die Grundrechte zur Berathung an die Abtheilung gelangen. Ich möchte nun auf einen Umstand aufmerksam machen, welcher eine Einschränkung der dießfälligen Anträge veranlassen dürfte, den Umstand nämlich, daß wir die Steuerfrage noch nicht erledigt haben, und daß die Erledigung der Steuerfrage doch eine unerläßliche Notwendigkeit ist. Ich würde mich also an die Anträge, die dießfalls gestellt worden sind, nur unter der. Bedingung anschließen, daß vorerst die Steuerfrage allenfalls in unmittelbar nacheinander folgenden Sitzungen zu Ende geführt werde. Ich werde den dießfälligen Antrag auf den Tisch des Hauses niederlegen.
Eine zweite Frage ist angeregt worden, wegen dem Protokolle des Constitutionsausschusses, es ist sogar die Ansicht ausgesprochen worden, daß diese Protokolle lithographirt und an die einzelnen Mitglieder vertheilt werden sollen, so wenigstens glaube ich den Antrag eines Herrn Redners vor mir verstanden zu haben. Dagegen möchte ich mich aber doch aus mehreren Gründen erklären: Vors erste zweifle ich, ob diese Verkeilung jenen Nutzen haben werde, den man sich davon verspricht; dann muß ich aufmerksam machen, daß die Protokolle des Constitution^Ausschusses einen ganzen Folioband bilden, so viel ich von einigen Herren Gliedern dieses Ausschusses erfahren habe, es sind mehr als 30 Sitzungen gehalten worden, und jede hat 3 bis 4 Bogen. Das verlohnte denn doch, meiner Ansicht nach, weder der Zeit, noch der Mühe, noch endlich des Kostenaufwandes. Dagegen trete ich vollkommen der Ansicht bei, daß so viel und wann es möglich sein wird, die Protokolle des Constitutionsausschusses copirt und auf den Tisch des ConstitutionsAusschusses aufgelegt werden, damit sie von jedem Mitgliede, das Belehrung und Aufklärung daraus zu schöpfen wünscht, eingesehen werden können. Der dritte Punct endlich, der in Anregung gebracht worden, ist die Frage, ob die Grundrechte geschäftsordnungsgemäß in den Abtheilungen berathen werden sollen, ehe sie in die Kammer zur Vollberathung gebracht werden oder nicht. Ich muß mich dafür erklären, und zwar aus denjenigen Gründen, die von zwei Rednern vor mir schon erschöpfend angeführt worden sind, und welche ich um der Zeitersparniß willen nicht wiederholen will. Was aber den formalen Punct betrifft, nämlich unsere leidige Geschäftsordnung, so möchte ich doch die Frage an die Kammer richten: ob wir denn die Geschäftsordnung gerade nur zu dem Zwecke haben, um sie zu übertreten? Wann irgend eine Sache zur Sprache kommt, bei der ein Paragraph der Geschäftsordnung zur Anwendung gelangen soll, und es in irgend einer Hinsicht unbequem erscheint, sich der Geschäftsordnung zu fügen, so wird sogleich der Antrag zu einer Ausnahme gestellt.
Wir wollen in den Grundrechten alle Privilegien und Ausnahmegesetze abschaffen, und wir selbst gehen mit dem sehr bösen Beispiele voran, daß wir in dem Gesetze, welches uns nicht vielleicht von außen her ist auferlegt worden, sondern welches wir selbst nach reiflichster Berathung uns gegeben und angenommen haben, daß wir von diesem Gesetze alle Augenblicke ein Privilegien, ein Ausnahmegesetz in Anspruch nehmen. Ich kann es nur bedauern, daß das vereheliche Mitglied für Prag 4. Wahlbezirk bei der Berathung über die bezüglichen Paragraphe (so viel ich mich erinnere) nicht anwesend war, und daß das vereheliche Mitglied für die Roßau damals seine Meinung nicht mit gehörigem Nachdrucke geltend gemacht hat. Denn dann wäre es vielleicht der Entwickelung ihrer ohne Zweifel triftigen Gründe gelungen, uns dahin zu bringen, daß wir die Bestimmung, zu Folge welcher wichtigere Gesetze zuerst in den Abtheilungen berathen werden müssen, nicht aufgenommen hätten. Ist das aber nicht geschehen, haben wir diese Bestimmung einmal aufgenommen, nach reiflicher Berathung und vielfacher Durchsprechung angenommen, so glaube ich, müssen wir dabei gerade bei diesem wichtigsten Gesetze, welches eben zur Berathung kommt, beharren. Das verehrte Mitglied für die Roßau hat bemerkt, daß keine Rede für die hohe Kammer erspart werde, ich glaube das dürfte allerdings der Fall sein. Denn wenn auch in den einzelnen Abtheilungen, wie das verehrte Mitglied für den 4. Wahlbezirk von Prag gesagt hat, keine Parteien repräsentirt sein, sondern wenn in den Abtheilungen Mitglieder von allen Parteien der Kammer zusammen gewürfelt sind, so dürfte denn doch, was sich in der Mehrheit dieser Abtheilungen als Wunsch zu irgend einer Abänderung oder Verbesserung ausspricht, wenigstens annäherungsweise als Stimme der Kammer angesehen werden. Findet sich hierüber der Constitutionsausschuß bewogen, über ein solches Bedenken die gewünschte Abänderung oder Verbesserung vorzunehmen, so dürfte wohl einer oder der andere Redner erspart werden, der gegen die frühere Fassung, nicht aber gegen die jetzige das Wort ergriffen haben würde.
K a u t s c h i t s c h. Der Constitutionsausschuß wollte sich bei seiner Constituirung in die Lage versetzt haben, daß kein Einfluß von irgend einer Seite auf ihn geübt werde, und jeder Anschein eines Einflusses auf ihn überhaupt vermieden werde.
Der Constitutionsausschuß hat daher einstimmig den Beschluß gefaßt, daß weder bestimmte Meinungen, noch Personen von irgend einem Mitgliede irgendwo genannt werden sollen. Dieser Beschluß ist auch befolgt worden, denn wie das ganze Publikum weiß, ist in keinem öffentlichen Blatte etwas besprochen worden. Der Constitutionsausschuß war auch berechtigt, diesen Beschluß zu fassen, nach dem § 46 der Geschäftsordnung, worin es heißt: "die Sitzungen der Ausschüsse und Abtheilungen find nicht öffentlich, und auch Abgeordnete erhalten nur auf besondere Einladung Zutritt zu denselben. " Auf Grund dessen hat man keine umständlichen Protokolle über alle Meinungen aufgenommen, es erscheinen nur Schlagwörter, für die Referenten des Constitutionsausschuß, welche nun zugleich Referenten der Abtheilungen sind, damit sie durch die Nachlesung dieser Protokolle ihrem Gedächtnisse zu Hilfe kommen, und den Abtheilungen die Meinungen vortragen und das Resultat der Majorität vertheidigen können. Mir scheint die Publicität der dort ausgesprochenen Meinungen nicht zweckmäßig. Allein hätten wir gewußt, daß die auf Grund der Geschäftsordnung gefetzten Beschlüsse von der Kammer nicht aufrecht erhalten werden, so würden die Meinungen umständlicher und vielleicht sorgfältiger ausgesprochen und zu Protokoll genommen worden sein. Dieses ist aber nicht der Fall, dazu würde man aus der Veröffentlichung dieser Protokolle kein Resultat zur Folge haben können. Denn man würde nur immer das Alte wieder hören, dieselben Amendements, die dort gestellt werden, wir wollen aber von der Kammer etwas Neues, und nicht wieder das Alte. Mit dem Antrage des Abg. Borrosch wäre ich wohl einverstanden, die Gründe dagegen, z. B. als: die der deutschen Sprache nicht kundigen sollen sich erst unterrichten, können nicht stattfinden, denn für alle Nationalitäten werden Übersetzungen vorbereitet, sind zum Theile auch schon vorhanden. Ich sehe aber die Abtheilungen nicht als Elementarschulen an, wo sich Jemand unterrichten soll. Der Unterricht muß aus der Übersetzung kommen; ich stelle mir vor, daß Jemand in die Abtheilungen kommt, und darin so spricht, wie ein Parlamentär sprechen kann.
Die Provinzen sollen wir allerdings beachten, wir werden auch von dort Berichte bekommen, die Blätter der Provinzen werden sich darüber aussprechen: darüber brauchen wir aber nicht erst 4 oder 6 Wochen in den Abtheilungen zu sitzen. Die Provinzen haben den Entwurf der Grundrechte vielleicht schon mit der sonntägigen Post erhalten, heute dürften wohl alle in deren Besitz sein. Private und Zeitungsblätter werden uns auch Bericht geben. Wenn wir die Grundrechte in Vollberathung nehmen, so werden wir nicht in Einer Woche, nicht in 14 Tagen, vielleicht nicht in 6 Wochen dieselben durchgehen, wenn ich die Vorfälle des ConstitutionsAusschusses in Erwägung ziehe, wo jedes Wort viele Stunden lang in Streit gezogen wurde. Daher glaube ich, der Zweck Informationen aus den Provinzen zu bekommen, wird eben so gut erreicht, wenn wir, an das schneller fördernde, nämlich zur Vollberathung schreiten, als wenn wir die Sache recht in den Abtheilungen herumziehen, und endlich nach vielen Monaten in die Vollberathung bringen, wo dieselben Streitigkeiten mit eben denselben Amendements von vielen in Anregung gebracht werden. Ich bin daher gegen die Veröffentlichung der Protokolle des Constitutionsausschusses, welche nur die Mitglieder des Constitutionsausschusses als Referenten zur Erleichterung des Gedächtnisses einsehen, und theilweise Excerpte daraus machen. Ich bin für den Antrag des Borrosch, weil wir dabei schneller zum Ziele und zur Beendigung des Reichtages gelangen. (Beifall.)
Abg. Feifalik. Um diese Formaldebatte noch mehr abzukürzen, will ich mich nur auf den Antrag des Abg. der Kleinseite Prags beschränken. Ich glaube, in dieser Beziehung mich auf die Herren Vorredner zu beziehen, welche bereits zweckmäßig den Antrag auseinandersetzt haben, welcher wesentlich darin besteht, daß jedem Kammermitgliede, wenn es auch der deutschen Sprache nicht mächtig ist, die Gelegenheit verschafft werden soll, in seiner Abtheilung über den Constitutionsentwurf sich aussprechen zu können, seine Ansicht mit andern seiner Nationalität, welche der deutschen Sprache mächtig sind, auszutauschen, und sich eine feste Ansicht und Überzeugung zu bilden, damit er weiß, wofür und wogegen er zu stimmen hat. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Antrag des Abg. Borrosch, wesentlich ein selbständiger ist, er geht nämlich dahin, einen Paragraph der Geschäftsordnung nämlich §. 35, welche von der Reichsversammlung bereits angenommen ist, wieder aufzuheben, daher auch dieser Antrag als ein selbstständiger behandelt werden soll. Ich stelle daher den Antrag, daß der Antrag des Abg. für den vierten Wahlbezirk von Prag, welcher auf eine Abänderung der Geschäftsordnung zielt, nach §. 47 der Geschäftsordnung zu behandeln sei, und daher nach der Geschäftsordnung der vorhandene Antrag vor die Reichsversammlung zu bringen sei.
Brestel. Den Gründen, welche der Herr Abg. Kantschitsch kurz vor mir so vollkommen angegeben hat, sowohl denjenigen, welche gegen die Lithographierung der Protokolle, als auch denen, die für die unmittelbare Vollberatung sprechen, Pflicht ich vollkommen bei, ich muß nur meine Verwunderung aussprechen, daß man sagt, die Beratung in den Abteilungen würde denjenigen Mitgliedern, die der deutschen Sprache nicht kundig sind, eine Erleichterung, eine Information geben, ja meine Herren hätten wir die Abteilungen nach den Gouvernements gebildet, so würde ich das vollkommen begreifen, denn dann wäre es möglich in solchen Abteilungen die Grundrechte in einer anderen Sprache zu diskutieren.
Wir haben aber die Abteilungen so gebildet, daß aus jedem Gouvernement in jede Abteilung eine gleiche Anzahl Mitglieder kommt, auf diese Weise ist das sprachliche Verhältniß in der Zusammensetzung der Abteilungen genau dieselbe, wie bei Zusammensetzung des ganzen Reichstages, es sind daher in den Abteilungen die betreffenden Mitglieder, die der deutschen Sprache nicht kundig sind, um gar nichts besser daran, als ein gesamter Reichstag. Was den Vorwurf der Überstürzung betrifft, meine Herren, so muß ich offen sagen, daß ich wirklich nicht begreifen kann, daß, wenn ein Entwurf in einem Ausschüsse von 30 Mitgliedern lange und reiflich überlegt worden ist, wenn er dann wie es die Geschäftsordnung vorschreibt, einer doppelten Discussion hier in der Kammer unterliegt, daß man unter solchen Umständen noch sagen kann, wir würden uns überstürzen. Was den Umstand betrifft daß die einzelnen Mitglieder sich orientieren sollen, so mache ich darauf aufmerksam, daß der deutsche Entwurf bereits in den Händen Aller ist, und daß Übersetzungen für diejenigen Mitglieder, die der deutschen Sprache nicht kundig sind, in kurzer Zeit in den Händen dieser Mitglieder sein werden, daß wir die erste Lesung vornehmen müssen, und nach dieser ein Zeitraum von 8 Tagen geschäftsordnungsmäßig verfließen muß, ehe wir zur zweiten Lesung schreiten; dass daher eine vollkommen hinreichende Zeit da ist, in welcher sich die betreffenden Mitglieder instruieren können. Sie haben gar nicht nötig, sich in diesen 8 Tagen über die gesamten Grundrechte zu instruieren, denn wir werden die Grundrechte nicht in einer einzigen Sitzung annehmen, sondern sie brauchen sich durchgehends nur vorerst über die ersten Paragraphe zu instruieren, die Diskussion wird leider ohnehin sehr lange währen.
Ich glaube, daß die Diskussion jedenfalls bei er zweiten Lesung über die Grundrechte mindestens geschätzt, 14 Sitzungen hinnehmen wird. Die dritte Lesung braucht wenigstens halb so viele Sitzungen, o daß daher von dem Augenblicke, als wir die Grundechte hier in der Kammer zum ersten Mal lesen werden, bis zur definitiven Annahme, wenn wir noch o fleißig sein werden, wenigstens zwei Monate, wenn nicht mehr vergehen werden. Einen Entwurf, der von 30 Mitgliedern durch fünf bis sechs Wochen beraten wurde und über den die Kammer zwei Monate diskutiert, von dem kann man wahrlich nicht sagen, daß er überstürzt worden sei. (Bravo links.) Was die Geschäftsordnung betrifft, muß ich bemerken, daß, wenn man etwas getan hat, was ich nicht als zweckmäßig erweist, daß kein Grund sei, warum man es nicht abändern soll, um so mehr, da ihnen ohnehin Allen bekannt ist, daß die Geschäftsordnung noch nicht definitiv angenommen ist. Die hier in Rede stehende Bestimmung der Geschäftsordnung ist nicht die einzige Bestimmung der Geschäftsordnung, die einen schleppenden Gang mit sich bringt. Sie sehen, meine Herren, es handelt sich hier um einen einzigen formellen Antrag, der bei einer andern Geschäftsordnung leicht in einer Stunde hätte erledigt werden können. Wir haben so viel Sitzungen gehalten und was geschehen ist, ist sehr wenig und das liegt in der Geschäftsordnung, bei der Masse eingeschriebener Redner werden wir auch heute wieder die ganze Sitzung verlieren. Es ist daher durchaus nicht so nötig, daß man sich so pünktlich an die noch nicht einmal definitiv angenommene Geschäftsordnung hält, sondern wenn diese durch die Erfahrung sich in gewissen Beziehungen als unzweckmäßig zeigt, so ist sie in diesen Beziehungen zu ändern. Ich kann daher nur im Interesse der guten Sache, im Interesse der Förderung der Aufgabe des Reichstages, den Antrag des Abg. Borrosch noch einmal unterstützen. Von einer Überstürzung kann gar keine Rede sein.
Gschnitzer. Ich muß mich für die gesetzmäßige Verhandlung der Grundrechte aussprechen, und zwar darum, nicht bloß weil es sich handelt um einen Paragraph der Geschäftsordnung, sondern weil ich glaube, daß bei Beratung dieses Paragraphes die hohe Versammlung bereits den zweckmäßigen Weg gewählt habe.
Meine Herren! wenn Jemand für die Beschleunigung unserer Arbeiten ist, so bin gewiß ich es; denn das Volk steht harrend und sehnend vor unserer Tür; indessen glaube ich, daß es bei einer so wichtigen Sache, wie die Konstitution es ist, auf eine oder zwei Wochen mehr oder weniger nicht ankomme.
Goldmark. Ich muß mein Bedauern ausdrücken, daß selbst in einer so harmlosen, von aller Parteifarbe freien Frage, man auf Widerspruch stoßt, wenn ich gewußt hätte, daß der Abg. Borrosch diesen Antrag stellen wird, so würde ich einige andere Herren ersucht haben, denselben Antrag zu stellen, vielleicht wäre er dann mit weniger Widersprüche begrüßt worden. (Mißfallen.) Es ist hinlänglich erwiesen worden, daß nach so oftmaliger und reiflicher Berathung, nachdem sie eine Vorlage haben, daß man wahrhaftig nicht mehr von einer Überstürzung sprechen kann, es ist widerlegt worden, daß dabei die Geschäftsordnung nicht in der Art berücksichtigt werden muß, wie es früher beantragt wurde.
Ich glaube nur auf den früheren Gang hinzuweisen, wie sie auch frühere Beschlüsse umgestoßen haben. Auf den Antrag des Abg. Feifalik muß ich bemerken, daß ein Formalantrag jedenfalls sogleich zur Berathung und Beschlußfassung gerathen kann, ohne nach der Geschäftsordnung behandelt zu werden. Nach einem früheren Paragraphe der Geschäftsordnung heißt es ausdrücklich, daß ein solcher Formalantrag, wie ihn der Herr Abg. Borrosch gestellt hat, nicht nach der Reihe der bereits vorliegenden Anträge, also erst nach 3 bis 4 Monaten zur Berathung und Schlußfassung zu kommen habe.
Dylewski. Es sind hier zwei Fragen zu beantworten. Erstens ob das Protokoll des ConstitutionsAusschusses den Abtheilungen zur Einsicht mitgetheilt werden solle. Ich glaube, meine Herren, wenn diese Sache zur Berathung kömmt, und sich Stimmen in der Kammer finden, welche sich gegen den Beschluß des Ausschusses erheben, dann werden auch die einzelnen Meinungen der Glieder des Constitutionsausschusses durchbrechen, und man wird erfahren, was sie gesagt, und wie sie abgestimmt haben. Bloß deßwegen die Protokolle durchzulesen, um zu wissen, wie die Kämpfe und Abstimmungen stattgefunden haben, davon sehe ich den Nutzen nicht ein. Denn mögen die Einen oder die Anderen, die eine oder die andere Meinung gehabt haben, es stand Jedem frei, diese oder jene Meinung zu haben, und um wegen einer einzigen Meinung Jemanden zugetan, oder abgeneigt zu sein, lohnt sich wahrlich nicht der Mühe, das Protokoll durchzulesen. Was die andere Frage betrifft, nämlich ob dieser Entwurf zur so gleichen Vollberathung zu nehmen, gestehe ich, daß die Gründe des Abg. Brestel sehr Vieles für sich haben.
Ich erinnere hier die Kammer an den bekannten Grundsatz, daß Gesetze ein Todteer Buchstabe sind, und daß es von dem Willen derjenigen, die Gesetze geben, so wie der, welche sie befolgen, abhängt, ob sie Gesetze sein sollen oder nicht. Aus diesem Bravorufe, der sich für die Gründe des Abg. Brestel und für den Vorschlag des Abg. Borrosch hören ließ, vernehme ich mit Freuden, daß die Kammer gestimmt ist, die Konstitution nach Möglichkeit schnell zu Ende zu bringen und zu berathen.
Es ist sehr wichtig. Ich schließe darauf daß die Herren Redner, welche werden reden wollen, bloß deßhalb reden werden, um etwas Wesentliches zu Stande zu bringen, und nicht bloß deßhalb, um sich auszuzeichnen. Das ist das Wichtigste. Wenn wir das befolgen, so gelangen wir zum Werke, ob auf diese oder jene Art, genug wir gelangen dazu. Ich hoffe, daß sich alle Parteien durch die Erwägung werden versöhnen lassen, daß die Geschäftsordnung ein dreimaliges Lesen verlangt, und daß zwischen dem jedesmaligen Lesen wenigstens 8 Tage verfließen müssen. Ich glaube, daß die Berathung in den Abtheilungen, sollte sie länger dauern als 8 Tage, ein Zeitverlust wäre (ich sehe davon keinen Nutzen ein). Ich halte es also für allerdings möglich, daß der Constitutionsentwurf eigentlich der Entwurf der Grundrechte hier in der Kammer in einer zu bestimmenden Sitzung zum ersten Male gelesen werde.
Daß der Constitutionsentwurf, der Entwurf der Grundrechte hier in der Kammer in einer zu bestimmenden Sitzung zum ersten Male gelesen werde, und daß dann durch wenigstens 8, vor der 2. Lesung verfließenden Tage die Grundrechte in den Abteilungen berathen werden.
Dann wird man sich doch etwas aufklären, denn zu etwas mehr als zum Aufklären werden diese Berathungen ohne dieß nicht dienen können. Man wird sich aufklären, Manche, die Zweifel haben und aus Anlaß dieser Zweifel bewogen werden, hier in der Kammer zu sprechen, werden diese Zweifel in den Berathungen der Sectionen erledigen, und diejenigen, welche der Auszeichnung wegen würden sprechen wollen, werden dann dort die Probe bestehen müssen, und wir werden in der Kammer sehen können, ob sie der Auszeichnung oder des Gehaltes wegen sprechen wollen. So wird nach einem 8tägigen oder etwa längeren Berathen in der Abtheilung die 2. Lesung in der Kammer stattfinden, und die Berathung über die Constitution beschleunigt werden können, und jeder wird, wie ich hoffe, nur in der Absicht sprechen, um wirklich etwas Wesentliches vorzubringen, was nach seiner Ansicht an diesen Grundrechten nothwendig geändert werden soll.
Das ist mein vermittelnder Antrag, den ich zu berücksichtigen bitte. (Beifall.)
F e d o r o w i t s c h. Ich glaube, jedes Kammermitglied hat ein doppeltes Recht, Anträge zu machen und dieselben auch zu berathen. Die hohe Kammer hat einen Constitutionsausschuß gewählt, um über die wichtigsten Angelegenheiten uns eine Vorlage zu machen, die uns mitgetheilt, 30 Paragraphe enthält; diese betrachte ich als einen Antrag des Constitutionsausschusses, und ich glaube, das keinem Mitgliede dadurch das Recht benommen sei, auch seinerseits, wenn er es nöthig findet Anträge zu machen; wenn wir also die Berathung der Grundrechte gleich vor das Haus bringen wollten, so müßten wir uns darauf gefaßt machen, daß wir viele Antrage, sogenannte Amendements, haben, wahrend wir den Abteilungen gehörig Zeit lassen, so dürften die meisten von diesen Anträgen dort gebracht, discutirt und einige durften auch zuruckgenommen werden, da also der Abg Dilewsky schon einen vermittelnden Antrag gestellt bat, so würde ich dadurch diese beiden Anträge unter sich vereinigt finden und nur darauf antragen, daß vielleicht den Abtheilungen eine Frist von etwa 10 Tagen gegeben werde, weil man doch an den Tagen, wo man Vollberathung hält, in den Abtheilungen nichts thun kann, und durch diese Ansicht beide Antrage vermittelt werden.
Trojan. Die Antrage, die auf den Tisch des Hauses niedergelegt wurden, sind wohl alle in der Art und in dem Sinne gestellt worden, daß sie nicht schaden sollen der vorliegenden Tagesordnung; denn auch in dieser sind mehrere höchst dringende Gegenstände begriffen, worunter insbesondere, wie schon angedeutet wurde, die Steuerfrage; es könnte uns sonst, wenn wir uns darüber hinwegsetzen, leicht widerfahren, daß, indessen wir über die Constituirung des Vaterlandes oder vielmehr erst über die Art, wie wir es in Verhandlung nehmen sollen, berathen, das Vaterland uns inzwischen unter den Händen aus dem Leim geht. (Heiterkeit.)
Ich glaube auch, daß die Berathung der Constitution einige Tage noch ausgesetzt werden kann, unbeschadet dem Zwecke derselben, denn die Grundrechte sind natürlich nur ein Theil, und gewiß dein Umfange gleichwie der Schwierigkeit nach der geringere Theil der Constitution, der 2 Theil ist beiweiten noch sehr entfernt von der Vollendung. Wir werden also, wenn wir auch die Grundrechte demnächst in Berathung nehmen, ganz gewiß mit der Vollberathung und Annahme früher fertig sein, ehe uns der weitere Entwurf auch nur zur neuerlichen Vorberathung vorgelegt wird, und ehe wir ein Ganzes haben, konnen wir die Constituirung des Vaterlandes ohne einen Theil derselben nicht als vollendet ansehen, und kann namentlich auch der erste allgemeine Theil practisch von keinem wesentlichen Nutzen sein. Übrigens dürfen wir nicht unbeachtet lassen, daß wir schon bei der Vorberathung in den Abtheilungen, wenn der Entwurf dahin gelangt, und beim Beginne unserer Berathungen über die Verfassung unseres Vaterlandes hier in der Kammer wie möglich die Stimme der öffentlichen Meinung auch aus den Provinzen berücksichtigen, und sie da natürlich früher genau kennen lernen sollen, wir mussen aber Zeit gönnen der Presse selbst, sich darüber vollständig auszusprechen, daß uns die öffentliche Meinung überhaupt und namentlich auch aus unserem Vaterlande, wie jedes einzelnen Deputirten, die seines Vaterlandes nicht gleichgültig sein könne, versteht sich wohl von selbst.
In diesem Sinne hat sich der Antrag des Helfert über die Reihenfolge der Verhandlung etwa genauer gefaßt, und ich muß ihm beipflichten, weil er allfällige Zweifel ganz beseitigt, indem er das Verhältniß naher aufklärt, in welchem diese Anträge zur Tagesordnung stehen. Was die Ansicht über die Drucklegung und allgemeine Einsichtnahme der Protokolle anbelangt, glaube ich, daß sie nicht ausführbar ist, insbesondere scheint mir sehr Berücksichtigungswert die Bemerkung, daß die Protokolle unvollständig geführt sind, daß sie recht verständlich feien nur für die Mitglieder des Constitutionsausschusses und die Referenten, denen sie nur als bloße Schlagworte dienen, um sie an den eigentlichen Inhalt der Bemerkungen und Grunde zu erinnern. Deßhalb glaube ich, daß wir die Ausschussverhandlungen viel besser erfahren werden durch die einzelnen Referenten, und daß natürlich die zehn Referenten, die dazu für die Abtheilungen gewählt sind, selbst genug zu thun haben werden, damit sie nach und nach die einzelnen Paragraphe durchgehen, daß auch sie unter sich nur schwer zu theilen haben werden, die einzelnen Bögen nach Partien, da natürlich das ganze Geschäft nicht mit einem Male abgethan sein, sondern paragraphenweise von § 1 bis 30 in den Abtheilungen zur Sprache kommen wird. Was den Antrag des Abgeordneten für die Kleinseite von Prag anbelangt, so muß ich versichern, daß ich mich dagegen, wie er vorliegt, auf das Entschiedenste aussprechen müßte, er mochte gekommen sein vom. welcher Seite immer. Es ist zu bedauern, wenn wir neuerdings erst in die Berathung der Geschäftsordnung gerade da eingehen sollen, wo sich der Werth der Geschäftsordnung erst practisch bewähren sollte. Wir haben die Geschäftsordnung, um nicht in jedem einzelnen Falle erst berathen zu müssen, über die Art, wie man einen Gegenstand in Angriff und Verhandlung nimmt Es ist daher wohl nicht jetzt der Augenblick, erst die Zweckmäßigkeit eines Paragraphes in Schutz zu nehmen, und ich wundere mich mit mehr Recht, als man sich darüber verwunderte, daß der Antrag des Abg. Neten für die Kleinseite Widerspruch fand; ich wundere mich, sage ich, mit mehr Recht, und begreife nicht, daß jetzt erst die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit des §. 35 bestritten wird, nachdem damals bei der sehr umfassenden und langwierigen Berathung der bezüglichen Paragraphe über den Constitutionsausschuß, und über die Art und Weise der Lösung seiner Aufgabe, gerade gegen diesen Gang der Vorberatungen durch die Abtheilungen meines Erinnerns nicht der geringste Anstand und Widerspruch vorkam. Haben wir es damals bei ruhiger Überlegung für zweckmäßig gefunden, so dürfen wir auch jetzt nicht daran zweifeln, denn es ist ja nichts vorgekommen, was unsern Beschluß oder unsere Überzeugung in dieser Beziehung hatte andern können. Doch hat's der Abg. Szabel auf sich genommen, die Zweckmäßigkeit in jener Verfügung der Geschäftsordnung darzuthun, und ich stimme ihn vollkommen bei. Ich erinnere dabei noch auf den Umstand, daß es allerdings sehr wünschenswert sei für den KonstitutionsAusschuß selbst, Bemerkungen zu erfahren, um sie vorläufig in Erwägung zu ziehen, und daß diese Bemerkungen viel reichhaltiger ausfallen dürften, in den Sektionen als hier in der hohen Kammer. Denn wir wissen, daß sich viele einsichtsvolle Männer in der Kammer an der Debatte selten, oder gar nicht beteiligen, die dennoch in den Sektionen berücksichtigenswerte Bemerkungen zu machen pflegen, dieß gilt ohne Rücksicht, ob sie der deutschen Sprache mächtig sind oder nicht, und das ist nicht gleichgültig, eine allseitige gründliche Vorberatung dieser wichtigsten unserer Aufgaben kann viel beitragen zur Beleuchtung und allgemeinen Aufklärung, und nur dadurch wird die Gründlichkeit und Zweckmäßigkeit unserer Konstitution gehörig verbürgt sein. Daß aber auch der Punkt nicht gleichgültig sei, daß diejenigen Abgeordneten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, doch auch in die Lage kommen, wenigstens in dieser Angelegenheit ihre Bemerkungen in den Abteilungen zu machen, da sie sich hier des Sprechens enthalten, ist gewiß auch einleuchtend, besonders wenn man erwägt, daß sie, so weit meine Berechnung reicht, fünf Millionen vertreten, deren Interessen hierin jedenfalls doch auch mit gewahrt werden müssen. Ich glaube übrigens durchaus keinen gegründeten Zweifel je Raum gegeben zu haben, daß wir aus den Provinzen nicht weniger wünschen, als irgend Jemand, daß die Konstitution so schnell aber auch so vollständig, wie möglich, zu Stande komme, nirgends ist je ihr Bedürfniß so fühlbar, als eben in den Provinzen, entfernt vom Zentrale der Regierung in Wien; wir haben schon mehrere Male Übelstände unseres Vaterlandes angedeutet, die an unserem Wunsche nicht zweifeln lassen, und dessen Aufrichtigkeit verbürgen; allein wollen wir in der Tat vorwärts, dann dürfen wir nicht immer und immer wieder gegen uns selbst ankämpfen, gefaßte Beschlüsse fortan in Frage stellen und neuerdings beraten.
Ich glaube also, wir haben zu beharren auf den Bestimmungen der Geschäftsordnung, und zwar in dem Sinne des Antrages des Abg. Helfert und Feifalik, oder respektive der sechsten Sektion. (Bravo.)
Turco. Der Gegenstand ist schon von vielen Seiten so sehr beleuchtet worden, daß mir wahrlich wenig zu sagen übrig bleibt. Ich werde nur ein paar Umstände hervorheben. Ich wünsche eben so sehnlich wie alle übrigen Herren in dieser hohen Kammer zum Konstitutionswerke so bald als möglich zu schreiten, man glaubt diesen Zweck eher zu erreichen, wenn wir jetzt die Grundrechte sogleich in Vorberatung nehmen. Ich glaube aber meine Herren, daß wir an Zeit wohl wenig oder gar nichts gewinnen dürften; es ist ganz sicher, daß, wenn die Grundrechte jetzt in der Kammer zur Vorberatung kommen, eine große Menge Amendements auch vorgetragen werden, die man vielleicht beseitigen könnte, wenn der Gegenstand früher in den Abteilungen beraten wird. Man sagt, das Volk kann wohl nicht warten, es sehne sich nach der Konstitution, aber auf 14 Tagen mehr oder weniger wird es wohl nicht ankommen. Meine Herren, ich glaube die Grundrechte sind überall im Lande verteilt worden, und das Volk sieht wohl, daß sie den freisinnigsten Anforderungen entsprechen.
Ich erlaube mir noch etwas anderes hier zu bemerken, was practisch von vielem Einflüsse sein dürfte.
Es sitzen hier in der Kammer mehrere Abgeordnete, Italiener und andere, welche, als der deutschen Sprache unkundig, wohl nie zu Worte kommen können; wir würden also nie in der Lage sein, ihre Ansichten, ihre Anträge kennen zu lernen, und diese dürften wohl auch etwas Gegründetes an sich haben. Nun diese Möglichkeit ist ihnen in den Abteilungen gegeben. Als Mitglied des Konstitutionsausschusses muß ich eben bemerken, daß in demselben der Fall practisch vorgekommen ist; da saßen die Abgeordneten aus Dalmatien, von denen zwei kein Wort Deutsch verstehen, im Ausschüsse selbst war es möglich ihnen zu erklären, um was es sich handelte, sie konnten selbst italienisch sprechen, weil die meisten Herren in dem Ausschüsse italienisch verstanden, und so haben wahrlich auch einige ihrer Anträge und Ansichten Geltung bei den übrigen Mitgliedern gefunden.
Das könnte hier nicht der Fall sein, weil sie ihre Ansichten nicht an den Tag legen könnten, denn, wie ich sage, hier in dieser Kammer sind sie nicht in der Lage es zu tun. Ich bitte, meine Herren, auf diesen Umstand Rücksicht zu nehmen, und ich wiederhole, es dürfte auf ein paar Wochen mehr oder weniger nicht ankommen. Um übrigens die Sache noch schneller zu machen, nehme ich keinen Anstand mich dem Antrage eines Abgeordneten anzuschließen, welcher eine bestimmte Zeit festgefetzt wissen will, binnen welcher die Abteilungen ihre Beratungen dem Konstitutionsausschuss wieder mitzuteilen hätten; und diese Frist dürfte auf 14 oder höchstens 18 Tage zu beschränken sein; dadurch würde alles behoben und wir würden auch den Buchstaben der Geschäftsordnung einhalten können, was viele Herren auch gewünscht haben. (Beifall.)
Abg. S z á b e l. Meine Herren! Es ist beinahe zu einer unangenehmen Sache für die Kammer geworden, von der Geschäftsordnung sprechen zu hören, ich muß aber gestehen, daß bei dieser wichtigen Angelegenheit, so ungern ich mich bei Formalfragen auf die Geschäftslage beziehe, möchte ich doch bei dieser wichtigen Frage auf die Geschäftsordnung ein gehöriges Gewicht legen; ich begreife überhaupt nicht meine Herren! nachdem wir mit der Beratung der Geschäftsordnung eine so schöne Zeit zugebracht