Úterý 26. záøí 1848

reicht, ob er die Aufmerksamkeit auf seinen Beschwerdegegenstand mit jenem Nachdrucke lenken wird, der ihn von diesen Lasten befreit.

Ich vereinige mich also mit der Bitte des Abg. Wieznicki: das hohe Haus möge die sogleich Auflassung der Fictitialsteuer nicht bloß unterstützen, sondern auch durch seinen Beschluß die Auflassung genehmigen.

Pillersdorff. Ich kann Ihrem Gefühle und Ihrer Phantasie keinen so anziehenden Stoff bieten, als mehrere Redner vor mir, denn ich werde nicht von Politik sprechen. Es handelt sich hier um eine Geldfrage. Politik und Geldfragen sind verschieden und sollen verschieden behandelt werden. Und wenn auch beide die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers erheischen, so sind sie doch von so verschiedenen Gesichtspunkten aufzufassen, daß sie abgesondert behandelt werden müssen. Was war die Aufgabe des Finanzausschusses? Er sollte prüfen, ob das Bedürfniß, die Regierung mit Geld zu versehen, vorhanden, und ob keine Gefahr damit verbünden wäre, der Regierung die nötigen Mittel zum ununterbrochenen Gange des Staatshaushaltes zu entziehen. Der Finanzausschuß hat die Wichtigkeit dieser Frage anerkannt, und sich entschieden, Ihnen zu bestätigen, daß ein Bedürfniß vorhanden sei, und nicht gezögert werden darf, dieses Bedürfniß zu befriedigen. Die Lage der Monarchie bietet uns hinreichende Anhaltspunkte dar, ein Bedürfniß zu erkennen, und die Notwendigkeit einer Vorsorge zu bestätigen, wenn ich auch bedauern muß, nicht in einzelnen Sätzen nachweisen zu können, wie und worin das Bedürfniß bestehe. Allein bei solchen Fällen muß die Lage des Staates im Ganzen vor Augen gehalten werden. Wir sind in einem Krieg begriffen, und mußten zu Anlehen schreiten. Sie wissen, daß die Regierung bemüßiget war, Ihnen die Notwendigkeit einer schnellen Vorsorge vorzustellen, Sie wissen, daß Sie der Regierung selbst einen Kredit eröffnet haben. Wenn Sie die Regierung ermächtigen, für einige Zeit die gewöhnlichen Zustüsse des Staates zu benutzen, bis sie im Stande ist Ihnen die spezielle Nachweisung ihrer Bedürfnisse zu liefern, so beugen Sie nur einer Stockung vor, und die Regierung bleibt für die Verwendung des Staatsgeldes verantwortlich.

Hierin liegt die Rechtfertigung des Finanzausschusses, der in diesem Ausspruche einstimmig war; da aber darüber Vorwürfe erhoben worden sind, so frage ich, wie hätten Sie geurteilt, wenn der Finanzausschuß den Antrag gemacht hätte, nicht die Bewilligung zu erteilen, ohne vorschlagen zu können, wie die unvermeidlichen Auslagen, welche keinen Tag unterbleiben können, bestritten werden sollen. Wir würde das Land darüber urteilen, wenn Sie der Regierung, wie einige Redner verlangen, die Mittel verweigern wollten, ohne welches die Staatsmaschine nicht im geregelten Gange erhalten werden kann?

Ohne Regierung und ohne den Mitteln zu ihrer Wirksamkeit ist ein Stillstand der Staatsmaschine, d. h. aller Funktionen unvermeidlich, denn jede Äußerung ihrer Macht nach Innen und Außen wird paralysiert. Eine solche Absicht ist aber nicht denkbar. Es sind Einwendungen gegen einzelne Zweige des Steuersystems erhoben worden Der Finanzausschuß hätte seine Aufgabe falsch aufgefaßt, wenn er jetzt eine Reform der Steuer vorgenommen hätte, da die Zeit, die ihm vorgezeichnet war, viel zu kurz war, er hätte wohl einen falschen Weg eingeschlagen, und Ihnen selbst nur eine Verlegenheit bereitet, wenn er am Schlüsse des eilten Monates des Jahres Ihnen eine Reform vorgeschlagen hätte, welche mit dem Eintritte des neuen Jahres in Ausübung zu treten hat, und unvermeidlich gründliche und längere Erörterungen herbeiführen muß. Der Finanzausschuß hat nicht unterlassen, sich mit der Wichtigkeit der Steuerreform, die unabweisbar ist, zu beschäftigen, um sie mit Gründlichkeit und Vollständigkeit vorlegen zu können.

Meine Herren, es sind mehrere Einwendungen gegen einzelne Steuern und sehr wichtige Bedenken gegen den Fortbestand derselben erhoben worden, allein gibt es wohl eine Steuer, gegen welche überhaupt nicht Einwendungen erhoben werden können, und gibt es ein Land, welches ohne Steuer bestehen kann. Man hat die Grundsteuer als eine solche bezeichnet, welche dem Landmanne seine schwere Arbeit verkümmert und ihm den Lohn seiner Anstrengungen raubt. Die Behauptung ist unumstößlich, und wer mit dem Leben des Landmannes vertraut ist, wird gestehen müssen, daß es besser wäre, wenn keine Grundsteuer bestände, allein ich frage, wie viele Länder gibt es, in welchen die Grundsteuer nicht besteht.

Es sind eben so gegen die Verbrauch und Verzehrungssteuer Einwendungen gemacht worden, und doch finden sie diese Steuer gleichfalls beinahe in allen Einrichtungen der Staaten. Wir finden sie in dem Lande, das seine Freiheit und seinen Wohlstand am eifersüchtigsten bewacht und auf das Sorgfältigste bedacht ist, jeden Angriff gegen dieselben abzuwehren, beinahe als die ausschließliche Quelle des öffentlichen Einkommens. Es sind die Vorzüge der Einkommensteuer auseinandergesetzt worden, und sie hat vieles für sich aus dem Gesichtspunkte der Humanität und der Schonung der unbemittelten Klassen; allein meine Herren, es ist Ihnen auch nicht unbekannt, daß da, wo diese Steuer besteht, sehr erhebliche Einwendungen dagegen erhoben werden; namentlich in dem Lande, welches ich Ihnen als Beispiel angeführt habe, hatte eine starke Regierung einen sehr schwierigen Standpunkt um unter sehr gemäßigten Anträgen diese Einkosminensteuer durchzuführen. Ich will dadurch Ihren Beratungen für künftige Fälle nicht vorgreifen, ich glaube dieß nur deshalb berühren zu sollen, weil es beweiset, daß Fragen dieser Art nicht so einfach zu lösen sind, und zugleich als Rechtfertigung dafür, daß der Finanzausschuß sich nicht berechtigt glaubte, Ihnen eine Änderung des Steuersystems oder eine Mäßigung in den zu leistenden Steuern in diesem Augenblicke in Antrag zu bringen. Der Finanzausschuß hat in Übereinstimmung und über den Antrag des Finanzministers auf die Auflassung der Judensteuern den Antrag gestellt, weil er aus dem Gesichtspunkte der Gerechtigkeit und Humanität in diesem Antrage ein unerlässliches Opfer der Moral und des Zeitgeistes zu finden glaubte. Ich glaube zur Rechtfertigung dieser Maßregel nichts anführen zu dürfen, obwohl zu meinem Befremden auch dieser Antrag bestritten worden ist, aber ich bin überzeugt, daß die Gerechtigkeit dieses Prinzips so allgemein anerkannt ist, daß ich mich nicht länger bei diesem Gegenstande verweilen will.

Ich erlaube mir nur noch die Worte eines Abgeordneten, welcher der Erste zur Verteidigung des Antrages gesprochen hat, allein seine Rede früher abgebrochen hat, als er an die Verteidigung gekommen ist, anzuführen: Daß die Regierung nun dem Volke offen entgegensteht und das Volk der Regierung offen in das Auge blickt. Das ist sehr wahr, meine Herren, darin liegt aber zugleich die Beruhigung und die Bürgschaft, daß die Rechte des Volkes von der Regierung beachtet und anerkannt werden müssen. Was ist die Regierung jetzt, und was ist ihr Wicken. Die Regierung kann jetzt nur der Ausdruck des Volkswillens, und ihr Wirken nur für das Volk sein, weil das Volk weiß, daß dasjenige was der Regierung gegeben wird, nur zu seinem Besten, nur zu seinem Wohle verwendet wird, so wird es auch eine Anstrengung nicht scheuen, von deren Notwendigkeit es überzeugt ist. Man hat gewöhnlich bei Ausgaben des Staates vielleicht aus einem Anachronismus noch die Vergangenheit vor Augen und ein System, wobei die Beruhigung über die Verwendung der Staatseinkünfte, über ihren Zweck, über die Regelmäßigkeit der Gebarung fehlte. Diese Zeit ist vorüber meine Herren, jede Ausgabe wird nun offen darliegen, und in ihrem Zwecke, so wie in ihrer Verwendung gerechtfertigt sein, und eben darum glaube ich, daß uns nicht die Besorgniß abhalten darf, daß das Volk bei seinen Leistungen glauben wird, daß sie nur zum Besten einer Klasse verwendet werden. Es wird hier manchmal der Klasse der Beamten mit Ungunst Erwähnung gemacht; allein wer find denn in einem konstitutionellen Staate die Beamten? Es wäre eben so ungerecht, als der Tatsache widersprechend anzunehmen, als ob die Beamten diejenigen wären, wegen denen das Volk gedrückt oder besteuert ist. Sie sind im konstitutionellen Staate die Diener des Volkes, sie sind seiner Zwecke wegen da, und widmen ihre Zeit und ihre Kräfte nur dem, was dem Wohle und den Interessen des Volkes zuträglich ist. Es ist notwendig, daß sich ihnen das Vertrauen des Volkes zuwende, und es hat sich ihnen nicht abgewendet, weil Redlichkeit der Gesinnungen und Pflichtgefühl in unserem Vaterlande in allen Klassen ohne Ausnahme vorwaltet. Ich glaube mich nicht in eine Aufzählung der einzelnen Abgaben einlassen zu sollen, denn das was vorgeschlagen wird, ist nur ein Provisorium, es schließt keine Verbesserung aus, im Gegenteile es wird die Pflicht des Orkanes das Sie aufgestellt haben sein, es wird die Pflicht des hohen Hauses selbst, diesem auf das Wohl des Volkes so tief einwirkenden Gegenstande die genannteste Aufmerksamkeit zu widmen. Ich glaube nur auf die Anträge, die von mehreren Rednern vor mir gestellt worden sind, die jetzt schon spezielle Änderungen verlangen, bemerken zu müssen, wie solche partielle Änderungen zu bedenklichen Konsequenzen führen könnten. Erstens würden sie eine Störung in dem öffentlichen Haushalte herbeiführen, ohne für die Deckung auf andere Wege und dafür zu sorgen, daß der Staatsaufwand sich nicht im gleichem Verhältniß vermindert, und ferner ist zu besorgen, daß durch die Begünstigung einzelner Klassen zu Beschwerden Anlaß gegeben, oder in anderen Klassen Hoffnungen geweckt würden, welche Sie nicht befriedigen könnten, und wodurch diese mit dem Gefühle eines Übersehens oder einer Verletzung gleicher Ansprüche erfüllt würden.

Ich glaube Ihnen die Anträge des Finanzausschusses ohne Vorbehalt anempfehlen und nur beifügen zu müssen, da im Ausschüsse eine Verschiedenheit der Meinungen war, daß ich zu der Minderheit gehöre, welche nicht der Meinung war, daß ein Termin zu bezeichnen wäre, bis zu welchem die provisorische Ausschreibung der Abgaben zu bewilligen fei. Ich glaube, daß die Minderheit des Ausschusses dem Rechte des Reichstages dadurch nichts vergeben hat, indem der Vorbehalt daran geknüpft war, daß der Reichstag Änderungen oder Einrichtungen in der Besteuerung beschließen könne. Ich wünsche und hoffe, daß solche Erleichterungen eintreten werden, glaube aber, daß der Zeitpunkt dafür sich jetzt noch nicht feststellen läßt. Allein die Steuer, wie angetragen wurde, nur für einen kurzen Zeitraum zu bewilligen, halte ich nicht nur im Interesse der Regelmäßigkeit der Deckung des Staatsaufwandes, so wie Staatshaushaltes, sondern selbst im Interesse der Würde und Ehre des Hauses nicht für tunlich. Es würde unvermeidlich sein, wenn Sie jetzt drei Monate bewilligen, daß sich diese Bewilligung in kurzer Zeit wiederhole, und das könnte nur mit einer Kompromittierung erfolgen, und die Vermutung erregen, daß der Gegenstand nicht reif überdacht worden sei. Wir dürfen uns nicht täuschen meine Herren, die Reform des Staatshaushaltes läßt sich nicht so einfach, in so kurzer Zeit vornehmen. Um in dieser vorgerückten Stunde nicht länger Ihre Aufmerksamkeit in Anspruch zu nehmen, erkläre ich mich für die Annahme der Anträge des Finanzausschusses und der Vorlage ans Ministerium,  und erlaube mir nur beizufügen, daß ich es für unerläßlich halte, der Regierung Kraft und die nöthigen Mittel zu geben, um ihren Verpflichtungen zu genügen, die Interessen eines großen und mächtigen Staates in allen Richtungen würdig und mit Erfolg zu vertreten. (Beifall.)

Neuwall. Meine Herren! Es handelt sich um einen Finanz und Steuergegenstand; ich glaube, es ist hier nicht am Platze schöne Worte und hochtrabende Phrasen erklingen zu lassen, auch will ich nicht mit einer auswendig gelernten Rede oder mit Herblesung eines sorgfältig ausgearbeiteten Konzeptes die hohe Versammlung ermüden, sondern mich nur auf diejenigen Bemerkungen beschränken, auf welche der Gang der Verhandlung mich geleitet hat. Vor Allem meine Herren ist der Hauptvorwurf, der dem Finanzministerium gemacht worden ist, die Haupteinwendung gegen den Gegenstand der Frage darin bestanden, daß das Finanzministerium das Budget der Kammer noch nicht vorgelegt hat. Meine Herren, ich glaube diejenigen Herren, die sich an der Nichtvorlage dieses Budgets stoßen, sind im Irrthum befangen.

Ich meines Theils halte jede Budgetvorlage, wenn sie eine Wahrheit sein soll, in diesem Momente und zwar, in so lange für eine Unmöglichkeit, als nicht die Hauptfrage gelöst ist, welche Constitution Österreich haben, und wie dieselbe beschaffen sein werde, so lange kann von einem richtigen, ja von einem nur annäherungsweise stichhältigen Budget keine Rede sein. Meine Herren! als eine Hauptfrage, die noch nicht entschieden ist, erscheint jene, ob Österreich ein zentralisierter oder ob es ein Föderativstaat sein werde, und die Lösung dieser Hauptfrage muß nothwendig einen Einfluß auf das Budget üben. Meine Herren, ganz anders verhält es sich, wenn wir einen Zentralstaat, eine zentralisierte Regierung zum Beispiel nach dem Vorbilde Frankreichs haben, da muß eine solche Ausarbeitung bis ins kleinste Detail gehen, die muß von den größten Auslagen in allen Verwaltungszweigen bis auf die kleinsten Details, z. B. bis auf die Präfekturen und Subpräfekturen, bis auf Singular und Friedensgerichte it. f. f. herabgegangen werden. Ganz anders stellt es sich beim Föderativ  Staate heraus, wo nur solche Ausgaben erscheinen, die als Gesamteinnahmen und Ausgaben hervorragen, im Mittelpuncte der Centralgewalt sich vereinigen oder von selben ausgehen, so z. B. für das Kriegsorgan, Diplomatie, Civilliste, Zollwesen, alle andern Detaileinrahmen und Ausgaben gehören in die Budgets der Verwaltung der einzelnen Bundesstaate oder Provinzen, wie sie solche nennen wollen, das wäre Sache ihrer eigenen Administration, ihrer eigenen Provinzialversammlungen. Die Kosten ihrer Verwaltung müssen sie selbst bemessen und auf sich umlegen. Nach diesen paar Worten glaube ich, können wir ganz leicht den gewaltigen Unterschied eines Budgets entnehmen, je nachdem die Constitution beschließen werden wird, diese allein nur kann maßgebend sein, in welcher Art das Budget ausgearbeitet werden soll. Es ist hier gesprochen worden, von den Grundsteuern, es ist hervorgehoben worden, das derjenige Theil des Grundes und Bodens, der in Folge der gegenwärtig neu eingetretenen Verhältnisse unbebaut liegen bleibt, der Grundsteuer unterzogen werden solle. Wenn wir das Princip betrachten, nach dem die Grundsteuer feit jeher auferlegt würde, so möchte ich sagen, daß dieses vollkommen gerecht gefordert worden sei, denn alle Öden und unbebauten Stücke waren von der Grundsteuer ausgenommen; anderseits aber müssen wir betrachten, daß in denjenigen Provinzen, wo z. B. wie in Galizien, der Josephinische Kataster noch besteht, eine Masse Grundstücke als öde angeführt sind, oder in einer niederen Kulturgattung, z. B. als unbebaute Hutweide versteuert werden, während diese Öden und Hustweiden nun die ergiebigsten Getreidefelder seit Jahren sind, und doch werden sie als Öden gar nicht oder als Hustweide in einer viel geringeren Classe besteuert; wollen wir das Eine zugeben, so müssen wir auch auf das Andere dringen, sollen die aus der Cultur getretenen Felder unbesteuert bleiben, so müssen dafür die urbar gemachten, oder in eine höhere Cultursclasse gezogenen Grundstücke der entsprechenden Steuerlast unterzogen werden, das wäre nun die Consequenz der Gerechtigkeit, die hier in Anspruch genommen würde. Man hat von der Hauszinssteuer gesprochen, daß diese Steuer bei der gegenwärtigen Zeit unerschwinglich wäre, ich kann nur den Satz gelten lassen, daß die Hauszinssteuer eben jetzt nicht das tragen kann  was sie bisher getragen hat. Ich muß Sie meine Herren, darauf erinnern, daß die Hauszinssteuer jährlich umgelegt wird, nach den Fissionen der Hausherren, welche von den Parteien bestätiget werden. Nimmt der Hausherr weniger Zins ein, zahlt die Partei einen geringeren Zins Miethe, so wird auch die Steuerquote, welche auf das Haus fällt, jederzeit geringer sein.

Es wurde ferner gesprochen, von der Umlegung der Steuerquote, welche durch das Wegfallen der Urbarialsteuer entgeht, auf die allgemeine Grundsteuer, nämlich damit die Grundsteuer im Ganzen dieselbe bleiben müsse. Meine Herren, auch das liegt im Wesen der Grundsteuer vollkommen begründet.

Als Basis der Grundsteuer dient der Reinertrag. Um diesen zu berechnen, wurde nebst den Culturskosten bei Rustikalgründen auch der Werth der auf dem Grundstücke haftenden jährlichen Urbariahleistungen und Giebligkeiten vom Bruttoerträge abgeschlagen, eben derselbe Betrag wurde aber wieder den Berechtigten als ein Einkommen berechnet, und der Steuer (Urbarialsteuer) unterzogen. Wenn nun der Reinertrag durch das Aufhören der Urbariahleistungen und Giebligkeiten wächst, so ist es gerecht und natürlich, daß dieser höhere Reinertrag wieder als Maßstab der Steuer angenommen werde.

Was die Verzehrungssteuer betrifft, meine Herren! so kann ich darüber nicht anders als meine volle Überzeugung aussprechen, daß sie in ihrem Grundprinzip eine verderbliche sei, deßwegen weil sie die Gegenstände des unentbehrlichen Bedarfes in Anspruch nimmt, und weil sie dadurch den Armen härter bedrückt, als den Reichen, es ist nicht die notwendige Gradation dabei vorhanden. Ich habe mir jedoch über den Fortbestand der Verzehrungssteuer noch keine feste Meinung gebildet, ich weiß nicht, soll sie ganz aufgehoben, oder soll sie einer gründlichen Reform mit einer proportionellen Steigerung unterzogen werden. Wie es auch sei, in dieser Gestalt kann und darf sie nicht fortbestehen, aber bevor wir nicht im Reinen sind, bevor wir nicht wissen, was wir dieser Steuer substituieren werden, so lange können wir sie nicht unbedingt aufheben. Wir können nicht das unreine Wasser ausschütten, bevor wir nicht ein reines haben. Es ist vorgebracht worden, daß der Staat die Industrie in Galizien beeinträchtigt, es ist als Beispiel hervorgebracht worden, daß eine Fabrik, die dort entstanden ist, ich weiß nicht was für eine, eingegangen sei, weil die Regierung sie habe zwingen wollen, ihre Produkte der Warenstemplung in Wien zu unterziehen. Ich glaube, diese Angabe muß offenbar auf einen Irrthum beruhen. (Nein! Nein!). Die Warenstemplung besteht nicht nur in Wien allein, sondern in allen Provinzen, und es gibt Kommercialwaarenstämpelämter in Galizien so gut wie hier, und nach den Patenten, nach den Gesetzen, die über diesen Gefällezweig erflossen sind, können, ja müssen sogar die Waaren bei dem zunächst gelegenen Amt gestempelt werden, oder bei bedeutenden Fabriken im Fabrikslocale selbst durch exkursierende, ja sogar durch eigenes daselbst angestellte, Prozente der Stempelgebühr anstatt des Gehaltes beziehende Beamten. Ich begreife daher nicht  ich kenne das Faktum nicht  wie dasselbe nur möglich sein konnte. Weiteres ist darauf hingewiesen worden, das Ärar sollte die Industrie dadurch begünstigen, dass eigene Tuchfabriken für die Armee in Galizien er richtet werden sollen. Wenn eine solche Tuchfabrik entstehen sollte, so würde ich sie allerdings für zweckmäßig dann halten, wenn sie von einem Privaten, durchaus aber nicht, wenn sie vom Staat errichtet würde; jede Staatsfabrik  Unternehmung vernichte die Industrie, statt sie zu fördern. De Staat darf nicht Konkurrent sein, er darf nur hoch stets eine ganz neue und unbekannte Fabrikation die mit sehr kostspieligen Versuchen und großem Risiko verbunden ist, ins Leben rufen. Dadurch, da er die Probe macht, wird er seine Pflicht erfüllen und er muß das Übrige den Privaten überlassen So z. B. hat der Staat rücksichtlich der Erzeugung von Teppichen und Schafwollenpaaren, Gussspiegel und Porzellan die Initiative ergriffen, alle diese Fabriken mußten aber und müssen aufhören, so wie ich die Privatkonkurrenz dabei einstellt; ferner ist ausgesprochen worden, daß in Galizien 2 Millionen Gulden durch die Verzehrungssteuer eingehoben werden, wovon aber durch die Regiekosten, das ist durch die Auslagen für die Kameraverwaltung, die Bezirksverwaltungen und die Finanzwache drei Vierheile verschlungen werden.

Meine Herren, ich muß Sie aufmerksam machen, aß diese Kameras und Bezirksverwaltungs- Kosten, sämmtliche Gefälls und Kreiskassen, die Kammerprocurator und Finanzwache zusammen nicht mehr als 632.000 fl. kosten, und daß in den Wirkungsreis derselben, nicht nur die Verzehrungssteuer, sondern alle Gefällezweige gehören, wie die Domänen, das Tabak und Salzmonopol, Papier und Waarenstämpel, Wegmaut, endlich das Zollgefälle. Wenn man das Ergebniß aller dieser Einkommenszweige zusammen rechnet, so würden die Kosten sich in einem ganz ändern Verhältnisse, und zwar mit ungefähr 121/2 Procent des Rohertrages herausstellen. Im Allgemeinen, meine Herren, will ich über die Frage nichts weiter sprechen, der Herr Abgeordnete von Perchtoldsdorf hat die Sache so klar und schlagend beleuchtet, daß nichts mehr beizusetzen ist. Ich könnte nur bemerken, daß es sich nicht um die Prüfung eines Staatsvoranschlages handelt, sondern um fortlaufende Steuern; würde es sich um Prüfung des Staatsvoranschlages handeln, dann könnte man auch die Frage aufwerfen, welche Steuern aufzuhören haben, welche modifiziert werden, und welche noch fort bestehen sollen. Jetzt handelt es sich aber darum, in dem Einkommen des Staates keine Störung, keinen Stillstand eintreten zu lassen. Es ist unerläßlich, die vom Finanzministerium angesprochene Bewilligung zu erteilen; die Folgen, die aus einer Verweigerung entstehen müßten, können Sie sich selbst vorstellen. Darauf was künftig geschehen soll, glaube ich, haben wir jetzt noch nicht Rücksicht zu nehmen, sondern bloß auf das, was die Aufgabe des Momentes ist.

Ich schließe mich vollkommen dem Antrag des Finanzausschusses an, jedoch mit der Modalität, daß ich rücksichtlich der Zeitdauer der Bewilligung mich dem Antrage der Minorität beizutreten bemüßig glaube, indem es in der Eingabe des Finanzministers heißt:,, unter Vorbehalt der Änderungen, welche über den ersten Voranschlag" u. s. w. In dieser Klausel ist wohl alle Bürgschaft enthalten, die nur billiger Weise zu verlangen ist, die Bürgschaft, nämlich, daß die Änderungen, die wir zu treffen befinden werden, ohne Anstand jeder Zeit, im Verlaufe des Steuerjahres, und wäre es binnen zwei Monaten, ins Leben treten können, und es würde in einem solchen Falle die Ausschreibung, die auf ein Jahr bestimmt war, mit zwei Monaten geschlossen sein; bis eine solche Änderung eintritt, wird aber der Beschluß der Versammlung in Kraft bleiben. Es ist dieß sehr wichtig, denn wenn wir betrachten, welchen Verlusten uns eine Bewilligung auf eine kürzere Frist aussetzt, so müssen wir zur Überzeugung gelangen, daß wir nicht um Monate feilschen und markten sollen.

Jede neue Steuerausschreibung ist ein Zeitverlust, und macht bedeutende Kosten, und wir sollen nicht nur mit den Kosten, sondern mit der Zeit sparen. Das berechnendste Volk der Welt sagt: "Zeit ist Geld. " Auch wäre es schlecht für den Erfolg der Ausschreibung, wenn diese nur auf ein Semester statt auf ein Jahr Statt fände; ich erlaube mir beispielsweise nur auf die Wegmautchen aufmerksam zu machen, welche in der Art beschaffen sind, daß das Erträgnis derselben zu ein Drittel auf den Winter und zwei Drittel auf den Sommer entfällt. Schreibt man deren Verpachtung auf ein halbes Jahr aus, so wird der Pachtschilling unbedeutend sein, viel höher aber, wenn sie auf ein Jahr ausgeschrieben würden; ich glaube daher, daß durch die Beschränkung auf ein halbes Jahr unnutzer Verlust herbei geführt würde, während alle Befürchtungen durch die Claudel "Unter Vorbehalt" vollkommen behoben erscheinen. Präs. Es sind noch 21 Redner eingeschrieben. (Staunen.) Abgeordneter. Schließen wir die heutige Sitzung.

Präs. Denselben Antrag wollte auch ich stellen, habe aber noch einen Gegenstand zur Sprache zu bringen. Ich wurde heute vom Abg. Borrosch interpellirt über den Grund, warum die Herren Journalisten ihre Bänke verlassen haben. Ich habe die Antwort gegeben, daß mir der Grund offiziell nicht bekannt fei. Nunmehr ist eine Eingabe oder vielmehr Protest (Lachen) überreicht worden, und ich glaube, daß es an der Ordnung sein wird, ihn zur Sprache zu bringen. Mit diesem Proteste steht eine frühere Anzeige, ein Bericht der Herren Ordner in Verbindung, damit nun die hohe Versammlung die ganze Sachlage kennt, erlaube ich mir den Bericht der Herren Ordner und die Eingabe der Herren Journalisten vorlesen zu lassen, und es wird sich dann ergeben, welche Verfügung zu treffen ist.

Hoher Reichstagesvorstand!

Während der Dauer der bisherigen Reichstagssitzungen hat man unliebsam wahrgenommen, daß in den Vorsaal der Reichstagslokalität fremde Individuen sich drängen, welche für die erforderliche Ruhe keine erwünschte Erscheinung bilden. Weil die Journalisten den gleichen Auf und Zugang zu den Journalistenelogen, wie die Deputirten benützen, so wird aus dem Grunde die Überwachung dem Aufsichtspersonale erschweret, daher um die Ausscheidung der Journalisten von der Benützung des allgemeinen, nur den Abgeordneten zu stehenden Aufganges als einziges Mittel sich darstellet, die besagte Inconvenienz zu beseitigen.

Die gefertigten Ordner sind nun nach gepflogener Berathung mit dem Herrn Hofbaumathe Sprenger übereingekommen, auf jeder Seite der Journalistenelogen separate Aufgangstiegen von der Gassenseite anzubringen, welche nur den Journalisten zur Benützung für den Zugang offen stehen werden. Diese durch die Nothwendigkeit gebotene Verfügung erachten wir dem hohen Reichstags  Vorstande zur Kenntniß bringen zu sollen. Wien am 6. September 1848. Die Reichstagsordner Ambrosch m. p. Dr. Gobbi m. p. Podlewski m. p. I. G. Scherzer m. p. Abg. Streit. Hierüber hat der Vorstand in einer Sitzung Folgendes verfügt oder beschlossen. Da den Herren Ordnern gemäß der Geschäftsordnung diese Verfügung zusteht, ist die vorliegende Anzeige dem gestellten Begehren gemäß bloß zur Kenntniß zu nehmen. Die heute Nachmittags eingelangte Eingabe der Journalisten lautet: Hohe Reichsversammlung, das mit Abfassung des angeschlossenen Protestes beauftragte Comités hat die Ehre, denselben hiermit vorzulegen. Wien den 26. September. Dr Carl Tausenau, Niederzuber, Friedrich Uhl, Zang, Dr. Siegfried Kaper. Protest der Journalisten: Der bisherige Zugang zu den Journalistenelogen des constituirenden Reichstages wurde den Vertretern der Presse am 26. September entzogen. Der nun angeordnete Eintritt ist nicht nur unanständig, sondern scheint auch die Verhinderung einer Kommunikation der Journalisten mit den Deputirten zu beabsichtigen. Wir protestiren feierlich im Namen der Tagespresse, welche das Verbindungsglied zwischen Volk und Reichstag ist, gegen diese Maßregel. Sie verletzt die Stellung und Würde der Journalistik eines freien Staates. Sie kränkt selbst die Ehre des Reichstages, weil sie jedem bestimmenden Einstusse zugänglich und somit für unselbstständig erklärt. In der unerschütterlichen Überzeugung, daß in diesem Falle nicht nur unsere beleidigte persönliche Ehre, sondern den Rechten der Presse selbst volle Rechnung getragen werden muß, erwarten wir die Zurücknahme dieser Maßregel.

Wien den 26. September 1848.(Hierauf folgen 61 Unterschriften.) Präs. Ich halte diesen Protest für eine Beschwerde gegen eine Verfügung der Herren Ordner. Ich glaube, daß es vielleicht der Sachlage angemessen wäre, hier die Beschwerde den Herren Ordnern hinauszugehen, und falls die Herren Ordner von der getroffenen Verfügung nicht abzugehen finden sollten, sie aufzufordern, damit sie allenfalls in der nächsten Sitzung einen Antrag an die hohe Versammlung selbst stellen möchten, ob dieser Verordnung entsprochen werden, oder ob sie verworfen werden sollte, ich glaube, das wäre eine Erledigung, die dieser Sache angemessen wäre.

L ö h n e r. Es ist der Antrag gestellt worden, dieses den Herren Ordnern zu übergeben. Ich finde es allerdings nicht angemessen, mich vorläufig in eine Discussion einzulassen, aber ich erlaube mir die Hoffnung auszusprechen, daß die Herren Ordner im Geiste der Humanität (Oho! oho!), diese Sache so schlichten werden, wie es auch der Würde des Reichstages gegenüber der Presse gebührt. Ich glaube, daß der Reichstag seine Würde wahrt, indem er der Presse jenen Eintritt zuerkennt, den jede gebildete Nation ihr zuerkennt. Ich erlaube mir, noch darauf zu bemerken, daß es sich nicht darum handelt, etwa um Prätensionen, die gleich ursprünglich gestellt wurden, gegen die ich mich auch aussprechen würde, sondern um ein Privilegium, um eine Abschließung, welche ohne auffallende Übelstände plötzlich verfügt worden ist, und wirklich den Zugang zu den Bequemlichkeiten des Lebens den Journalisten gänzlich unmöglich gemacht hat.

Präs. Wenn Niemand eine Einwendung gegen den von mir gestellten Antrag Abg. Helfert. Ich habe nicht das Wort ergreifen, sondern die ganze Sache mit demjenigen Stillschweigen übergehen wollen, welches, wie ich glaubte, ihr gebührt. Da aber ein Redner das Wort dafür ergriffen hat, so will ich noch einige Worte dagegen sagen. Ich erkläre daher im Gegenteile: Ich erwarte von den Herren Ordnern, daß sie das Gesuch mit jenem Ernste zurückweisen werden, welchen die Sprache, die darin gegenüber der hohen Reichsversammlung geführt ist, verdient. Ich muß aufrichtig gestehen, daß ich keine Worte finde, um mit Ernst und Würde meine Entrüstung über diesen Ton geltend zu machen. (Bravo rechts.)

Erstens muß ich sagen, daß mir wohl bekannt ist, daß Reichstagsabgeordnete Proteste einlegen können, gegen Handlungen, die in der Reichsversammlung vorgefallen sind, daß aber Journalisten, die nicht der Reichsversammlung angehören, die, um mich so auszudrücken, nur physisch, aber nicht juristisch in diesem Saale sitzen, daß diese einen Protest gegen eine Handlung des Reichstages einlegen dürfen, das muß ich sagen, war mir bis jetzt nicht bekannt, und ist mir in allen konstitutionellen Ländern nirgends vorgekommen. Ferner mache ich noch auf etwas aufmerksam, weil ich vorhin die Art und Weise hervorgehoben habe, in welcher dieser Protest abgefaßt ist Das Gesuch ist nicht einmal an die Ordner gestellt sondern an die Reichsversammlung unmittelbar, und es wird nicht vielleicht darin gebeten, sondern es wird darin ein Ausdruck gebraucht, über dessen Anmaßung ich keine Worte finde. Jede Körperschaft, jede Stadt, jede Provinz spricht gegenüber der Reichsversammlung mit dem Ausdrucke der gebührenden Ehrerbietung, spricht gegenüber der Reichsversammlung, welche die Völker Österreichs insgesamt vertritt, in dem Tone der Bitte, und diejenigen Herren, welche die Presse vertreten, die Presse als den Ausdruck der öffentlichen Stimme, als die Leiterin der öffentlichen Meinung, diese wollen nicht bitten, sondern "erwarten, " daß wir gewähren?!

Ich trage also darauf an, daß die Ordner gar keine Rücksicht nehmen, sondern daß dieser sein sollende Protest schon wegen der anmaßenden Sprache, n welcher er gegenüber der Reichsversammlung auftritt, unberücksichtigt gelassen, und ad acta gelegt werde. (Beifall.)

Präs. Ich bitte, meine Herren, es sind Gegenanträge nicht gestellt worden, ich glaube, daß die hohe Versammlung mit meinem Antrage einverstanden ist und ich erlaube mir, daß die Tagesordnung für die nächste Sitzung zu gelten hätte. Die nächste Sitzung dürfte Freitag um 10 Uhr abzuhalten sein. S c h u s e l k a. Da die Abteilungen im Laufe dieser Woche auseinandergehen und neue gebildet werden, jedoch in den Abteilungen einige Wahlakten vorkommen, welche bereits beraten und zum Berichte für die hohe Kammer vorbereitet sind, so erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß in der nächsten Sitzung die Wahlakte vorgenommen werden.

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, weil Berichte zur Sprache vorkommen, daß sie jedenfalls zur Vorlage seiner Zeit kommen. Jonak. Ich bitte lediglich in Erinnerung zu bringen, daß die Wahl der Sektionen vorgenommen werde. Präs. Es ist für die nächste Sitzung am Freitag bestimmt. Um 10 Uhr ist Sitzung und um 9 Uhr die Verlosung. H e i n. Könnte die Verlosung nicht früher vorgenommen werden? (Viele Stimmen: Nein!) Es ist wegen Beratung des Berichtes aus dem Konstitutionsausschüsse.

Präs. Diese wird an Nichtsitzungstagen vorgenommen. Brauner. Wir haben von Böhmen für den nationalwirtschaftlichen Ausschuß noch Wahlen vorzunehmen. Sollen wir sie morgen oder Freitag vornehmen. (Ruf: Freitag.) Präs. Ich war der Meinung, daß sie morgen vorzunehmen sei, aus dem Grunde, weil sich sonst die Vorsitzung zu lange hinausdehnt, wenn so viele Akten vorzulegen sind. Ich erkläre hiermit die Sitzung für geschlossen. Schluß 8 Uhr. Aus der f. f. Hof. und Staats Druckerei.


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