Úterý 26. záøí 1848

ihn in einen ehrenvollen Frieden zu verwandeln? Glauben sie, daß die Brandfackel des Bürgerkrieges,, welche in das schöne Ungarland geworfen wurde, daß diese Brandfackel, und zwar begleichend ausgelöscht wird? Ich glaube es kaum, denn Geld und die Möglichkeit über das Geld zu disponiren macht verwegen, macht leichtsinnig, macht Friedens  Anerbietungen abhold und häufig wird ein Krieg dynastischer Interessen wegen fortgesetzt, den das Staatswohl verwerfen muß. (Beifall)

Oder sollen das lauter Fantasiebilder sein, die meinem Gehirne entsprungen sind: dann frage ich sie meine Herren, ob es ihnen bekannt ist, daß seit den drei Monaten, als wir hier tagen, und während welcher Zeit eine bewaffnete Macht mit ungeheuerem Kostenaufwande erhalten wird, die Regierung, die Kammer um Bewilligung der zur Führung des Krieges nöthigen Summen befragt hatte, was doch in jedem constitutionellen Staate der Fall ist. (Bravo.) Schon liegt unser Handel und Gewerbe völlig danieder, und die Ungewißheit über die künftige Gestaltung der Verhältnisse in Ungarn und Italien schafft mit jedem Tage neue Proletarier und die sonst so reichen Einnahmequellen der Privaten und daher auch des Staates sind verstopft.

Sollte man mir etwa den Einwurf machen, daß ich diese Rednerbühne betreten habe, um etwa ein Mißtrauen auszustreuen, so muß ich mich dagegen verwahren, denn ich finde dieses Mißtrauen durch eine systematische Untergrabung des Vertrauens beim Volke und dessen Vertretern jeden Tag künstlich genährt. Bald erklärt ein verehrtes Mitglied unseres Ministeriums, es könne keine Belehrung der Armee über die Segnungen der den Völkern gewordenen Constitution ertheilen, keine Belehrung ertheilen dem Militär, welches doch aus dein Volke hervorgegangen ist, dem Militär, welches zu dem Volke abermals zurückkehren wird, das früher oder später dessen Muhen und Beschwerden theilen wird, es könne keine Belehrung ertheilen, da doch wir so wie jeder Civilist bis an das Ende seines Lebens fortwährend lernen muß.

Bald sehe ich in einer von den verantwortlichen Räthen der Krone abgefassten Staatsschrift, eine von diesen auf die pragmatische Sanction gegründete Verwerfung des kaiserlich gegebenen Wortes. Bald sehe ich, daß die Consequenzen des am 7. September zum Gesetze erhobenen Reichstags  Beschlusses, in den Provinzen nicht anerkannt wurden, und ich sehe auch zugleich, daß das hohe Ministerium in dieser Hinsicht nichts gethan hat, ich sehe, das die Einguartirungen des Militärs und der Vorspann trotz dem, daß alle Unterschiede zwischen Dominica und Rusticalgrunden aufgehoben worden sind, dennoch nur auf den Bauern lasten, und von diesen gefordert werden, ich sehe trotz dem, daß man uns alle Nationalitäten schwarz auf weiß garantirt hat, dessen ungeachtet bei dein herannahenden Studienjahre gar keine Verfügungen, oder wenigstens sehr magere getroffen, die den Anforderungen der Nationalitäten entsprechen würden. So meine Herren wird systematisch unter dem freien Volke das Vertrauen unterminirt, und da sollte man nicht von Mißtrauen reden. Ich meinesteils fordere, daß möglichst schleunig die Vorlage des Staatsvoranschlages geschehe, und sie werden mir beistimmen, wenn ich ihnen zurufe: qui salvam republicam vult, me sequatur.

Ich übergehe aus den vierten Absatz, und da muß ich etwas schwarzgelb sein. In dem vierten Absatze des Antrages heißt es, daß die Judensteuer abgeschafft werden soll, und da hatte der Herr Finanzminister Folgendes zur Begründung dessen gesagt. Es sind seine eigenen Worte: "daß es ungerecht wäre, daß die Juden bloß weil sie Juden sind, nebst dem daß sie alle Abgaben mit den andern Staatsbürgern gleichmäßig tragen, mit einer besonderen Steuer belastet werden sollen. "

Der Finanzausschuß nennt sogar die auf den Juden haftende Steuer; "eine unserer Zeit Hohn sprechende Abgabe, "  auch ich stimme mit den Ansichten des Finanzministers in sofern überein, als ich eine Ungleichheit in der Besteuerung in der Belastung der Unterthanen für eine Ungerechtigkeit erkläre; allein so wie der Herr Finanzminister den Beweis nicht geliefert hat, daß es ihm unmöglich war, einen Staatsvoranschlag zu liefern, und zwar jetzt zu liefern, hat er auch nicht nachgewiesen, daß die Juden, eben weil sie Juden sind, eine größere Steuer zahlen, als die Christen. Demnach will ich eine Ungleichheit nachweisen, aber nicht zu Gunsten der Juden, sondern zu Gunsten der Christen; nämlich, daß die Juden geringer besteuert sind, als andere Staatsbürger, und auch noch andere Begünstigungen genießen. Eine derartige Begünstigung wäre folgende:

Kaum ist ein Jude aus dem Knabenalter ausgetreten, so versucht er auch schon unter der Aegide der Handelsfreiheit als Hausierer, Schacherer und Tabulettenkrämer seinen ersten Ausflug, und kaum hat er so viel erworben, daß, er einen Kramladen aufrichten kann, so ist er auch schon ein tolerierter Handelsmann; wogegen zur Befähigung eines christlichen Handelsmannes drei Lehr und sechs Servierjahre verlangt werden. Meine Herren, das ist eine Begünstigung der Juden, die stallen muß. Denn, wenn der christliche Handelsmann sich mit drei Lehr und sechs Servierjahren ausweisen muß, warum soll dieß nicht auch aus den jüdischen Handelsmann Anwendung finden?  Aber ich habe gesagt, daß der Jude Begünstigung genieße in Ansehung der Abfuhr von Steuern. Nur eine solche ist in Landstädten und Markt n, an denen das jüdische Volk, möchte ich sagen, angekettet ist (es ist ihnen nicht gestattet sich in andern, als gewissen Orten aufzuhalten), vorzüglich in Augen springende Begünstigung ist es, daß der jüdische Handelsmann, wiewohl er übrigens ein Krämer ist, mit einer Erwerbsteuer von 6__8 Gulden belegt ist, während ein christlicher Handelsmann auf demselben Platze, von demselben Gewerbe eine Steuer von 30 Gulden zahlt. Ich will zwar nicht bestreiten, daß nur die mangelhafte Aufsicht daran Schuld ist, denn indem der jüdische Handelsmann etwa sich nur als Krämer eintragen läßt, das Geschäft aber dennoch als Handelsmann betreibt; so ist doch meine Behauptung wahr, der jüdische Handelsmann zahlt nur 68, der christliche 30 Gulden Steuer am selben Platze. Nehmen sie nun meine Herren den Griffel in die Hand und berechnen sie, wie groß der jährliche Ausfall ist bei einer Bevölkerung von etwa 700. 000 jüdischer Einwohner, welche in Böhmen, Mähren und Galizien sich aufhalten, und sie werden finden, daß wenn wir nur bloß 100. 000 auf die handeltreibenden Juden in Anschlag bringen, daß die von den Juden entrichtete Judensteuer, die man jetzt aufheben will, viel geringer ist, als jener Abgang, welcher dem Staate dadurch zugeht, daß aus Unvorsichtigkeit und Nachlässigkeit der Steuer erhebenden Beamten der Unterschied zwischen Krämer und Handelsmann nicht festgehalten wird, und unter solchen bewandten Umständen spricht der Antrag des Finanzministers von Ungerechtigkeit, von ungleichmäßiger Besteuerung und endlich sogar von Bedrückung und Aufhebung der Judensteuer jetzt schon.

Meine Herren, wenn die Judensteuern, die Juden wirklich so gedrückt haben, wie wäre es dann möglich geworden, daß gerade dieser Teil der Staatsbürger der Reichste geworden ist, und in sich alle Geldkraft konzentriert hat? Eine Menge anderer Begünstigungen in Ansehung der Steuern genießen sie in sofern, als der von ihnen betriebene anderweitige Erwerb durch gar keine Steuerumlegung erreicht wurde, wenigstens nach der bis jetzt bestandenen Übung. Wie soll man besteuern den Erwerb, den das jüdische Volk dadurch zieht, daß es ganz vorzüglich einen Handel mit Aktien, mit Staatspapieren und mit Wechseln betreibt. Ungeachtet auf diese Weise Millionen einem nicht wenig lohnenden Erwerbe zugewendet werden, so wird dennoch dem Staate auch nicht ein Kreuzer davon zur Bestreitung des Staatshaushaltes abgeführt. Eine dritte, ich möchte sagen schreiende Begünstigung der Juden, ist es, daß sie von allen Militärbequartierungen befreit sind, nebst dem aber auch weder zu dem sogenannten Schmale, der mit Bequartierung belasteten Gemeinden, noch zu der Entschädigung der einzelnen Quartierträger auch nur das Geringste beitragen, und doch drückt das Schmale nicht unbedeutend, nicht etwa den besitzenden Bürger allein, sondern auch den Gewerbsmann, denn in Mähren muß nicht bloß derjenige, der Grund und Boden besitzt, sondern jeder Gewerbsmann jährlich 1, 2, 3, oftmals 10 fl. C. M. bezahlen zur Bestreitung der Bequartierung, der zum Staate gehörigen Offiziere. Also nicht nur, dass er das Militär nicht bequartiert, trägt er auch nichts zu diesem Schmale bei. Unter diesem Umstande glaube ich, wäre vor der Hand die Judensteuer einstweilen so lange beizulassen, bis der Herr Finanzminister den Weg gefunden haben wird, auf welchem es möglich wäre, eine allgemein gleiche Besteuerung einzuführen, sowohl für Juden als Christen, und so lange, bis die Anordnung getroffen wird, daß sich die Juden gleichmäßig an der Bequartierungslast und den Schemabeiträgen zu beteiligen haben. Ich werde daher dem Präsidio einen Antrag überreichen, daß die Judensteuer einstweilen zu belassen sei. (verläßt die Tribune.)

Mannheimer. Meine Herren, ich habe Ihre Geduld nie in Anspruch genommen, ich werde Sie auch heute nicht ermüden. Ich bitte nur um das Wort für einen einzelnen speziellen Punet. Ich habe vorausgesetzt, daß dieser Fall, oder wenigstens der Punkt, den es betrifft, nicht zur Sprache, am wenigsten in die Debatte gezogen werde, am wenigsten einen Widerspruch finde, und zwar einen Widerspruch der Art, wie ich ihn eben erst gehört und vernommen habe. Indessen, da nun hier Worte derart gefallen sind  und ich glaube, sie dürften ganz vereinzelt stehen  so muß ich allerdings Sie ersuchen, mir für einige Augenblicke ein geneigtes Gehör zu geben, wenn ich auch in die Einzelheiten, die angeführt worden sind, nicht eingehe und nicht eingehen kann. Zuvor muß ich mein Bedauern, mein herzliches und tiefstes Bedauern aussprechen, daß ich gerade heute das Wort zu nehmen habe. Einmal hätte ich überhaupt nicht gerne hier gesprochen in eigener Angelegenheit, sei es nun aris oder pro focis; zweitens hätte ich am wenigsten in einer Geldangelegenheit das Wort genommen, wenn ich das Wort gehabt hätte.

Ich habe trotzdem, daß ich Jude bin, die Geldangelegenheiten meiner Glaubensgenossen nie zu den Meinen gemacht. Indessen, wie es einmal gestellt ist, so bin ich da berufen, das Wort zu führen und muß meiner Pflicht genügen. Vor Allein muß ich der irrigen Bemerkung begegnen, die zuvor gemacht wurde; ja ich muß sagen, es hat mich bereits heute Vormittag schon befremdet, daß einige Redner, und zwar mit dem besten Willen und aus einer geneigten Gesinnung die Bemerkung hingeworfen, die den Anstrich hatte, und die Voraussetzung zuließ, als zahlte der Jude diese exzeptionellen Steuern instar omnium, als wäre er von seinen anderweitigen staatsbürgerlichen Pflichten darauf hin gleichsam dispensiert. Zuletzt wurde nun diese Bemerkung scharf hervorgehoben, und diese Voraussetzung ist vorhinein irrig. Der Jude zahlt, was jeder Staatsbürger zu zahlen hat, dem Juden wird nichts nachgelassen an seinen Pflichten, nichts an seinen Leistungen, es soll ihm nichts nachgesehen werden; aber die Tatsache ist folgende, und jeder, der die Verhältnisse kennt, der wird mir darin vollkommen beistimmen, und vielleicht mit mehr Sachkenntniß und Umsicht, als ich den Tatbestand bezeugen können. Die Tatsache ist Folgende: Der Jude zahlt eine dreifache Steuer. Unter dreifach verstehe ich nicht quantitativ, daß sie das Dreisache beträgt von dem, was er als Staatsbürger zu zahlen hätte, denn quantitativ beträgt sie in manchen Fällen das Zehnfache und vielleicht das Zwanzigfache, und zwar trifft das zunächst den armen Juden. Er zahlt eine dreifache Steuer, dem Charakter der Besteuerung nach. Er zahlt einmal, was jeder anderer Staatsbürger zahlt, er zahlt Erwerbsteuer, zahlt Haussteuer, zahlt Verzehrungsteuer zugleich mit jedem ändern, von einem und demselben Objecte, das er dann zwei, auch dreimal zu versteuern hat; ich bitte das besonders zu merken; er zahlt die Steuern wie jeder andere, und ich darf sagen, daß man ihm diese gewöhnliche ordentliche Steuer nicht knapp, sondern rund zumisst. Ich wüßte auch nicht, warum die Bureaukratie und die städtischen Behörden gerade den Juden die Steuer kärglich zumessen sollten? Er zahlt also einmal die Steuer, die jeder Staatsbürger zu zahlen hat, und zahlt die sogenannte Judensteuer oder die exzeptionelle Steuer und diese sind, meine Herren! sehr bedeutend, wie ich später zeigen werde; da die Schutz, "dort Toleranz, " da Familien dort Fleischsteuer, eine sehr bedeutende Steuer; er zahlt Lichterzündungssteuer, für das Sabbatslicht zahlt er eine Steuer. Ja, meine Herren, ich will Ihnen ganz einfach ein Faktum vorlegen, und ich glaube es wird genügend sein. Der Jude hat die Sitte,  nennen Sie es Pietät, nennen Sie es Pflicht des Glaubens und der Sitte, nennen Sie es ein Vorurteil, oder wie immer, an dem Tage, wo Vater oder Mutter gestorben sind, da zündet er ein Seelenlicht zu ihrem Gedächtnisse; und dieses Seelenlicht besteuert er mit 10 kr. C. M., und wäre er noch so arm, und wenn er das Geld erbetteln müßte und das Licht dazu. Und diese Fälle kommen vor. Am Freitage können Sie ihn auf den Gassen sehen, um sich die 10 kr. C. M. zu erbetteln, die er dem Staate für das Sabbatslicht zahlen muß, das er nicht aufbringen kann. Meine Herren! ich will den Schleier nicht lüften, der die Vergangenheit und ihre Sünden deckt; wollte ich, sollte ich ihn lüften, ich würde Ihnen Bilder zur Anschauung bringen, bei denen sich das Haar sträubt und das Gemüt sich empört. Allein ich will den Schleier fallen lassen, ich würde Sie führen müssen in die Hütten der Armut, ich würde Sie führen müssen an das Bett des Kranken, der der Exekution unterliegt, dem man den Pfühl und das Kissen unter dem Kopfe wegnimmt, auf das er das sterbende Haupt niedergelegt. Ich frage die Herren Abg. von Galizien, oben Übertreibung ist, was ich sage? (Vielstimmiger Ruf: Es ist so! es ist wahr!)

Das ist die zweite Steuer, die er zahlt. Ich will nicht darauf eingehen, wie gehässig sich die Sache darstellt, wie die Erhebung zu den schwersten und härtesten Bedrückungen führt, nicht daß die Obrigkeit die Steuern erpresst, sondern durch das unglückliche System, daß sie den Pächtern und Meistbietenden überlassen wird, welche wieder ihre Unterpächter haben, mithin das durch Gewalt anbringen müssen, was sie zugesetzt haben.

Ich sehe ab von allem dem, und komme auf den Tatbestand zurück. Der Jude zahlt die Steuer, die jeder Staatsbürger zahlt, und wie gesagt nicht knapp genossen, sondern reichlich bemessen, denn es misst die Liebe sie ihm nicht zu.

Er zahlt die Judensteuer und zum drittenmal sogenannte Domesticalsteuer, er muß nochmals zum drittenmal zahlen vom Fleische oder was es ist, zur Erhaltung seiner Schulen, zur Erhaltung seiner Gotteshäuser, der Armen, die der Staat nicht bedacht hat, zur Verpflegung seiner Kranken, die der Staat nicht verpflegt.

Mithin, meine Herren, es ist dieß eine dreifache Steuer. Ob das zutrifft, was der verehrte Herr Redner vor mir gesprochen, daß die Steuern knapp bemessen seien, mag ein einzelnes Beispiel zeigen, das ich notiert und jetzt gefunden habe.

Ich will in die Einzelheiten nicht eingehen, und bin auch nicht darauf vorbereitet, aber dieses Beispiel habe ich mir zur eigenen Darbnachachtung vorbemerkt; es betrifft eine kleine Stadt aus der Provinz, die der Herr Redner vor mir vertritt. Eine kleine Gemeinde in Mähren, lassen wir den Namen weg, zählt 195 jüdische Familien, davon sind 100 zahlungsfähig, die ändern sind arm, und fallen der Gemeinde zur Versorgung anheim. Diese 100 Familien zahlen jährlich eine exzeptionelle Judensteuer, außerdem was sie als Dominicale zur Erhaltung ihrer Beamten und Armen zahlen, und außerdem was sie als Staatsbürger zahlen, 3. 875 fl., somit circa 4. 000 fl.; 975 fl. Familiensteuer; 1. 100 st Drittelzuschlag, wie man ihn nennt. Wissen Sie was das ist? Das ist eine Steuer, die in den Kriegsjahren als Zuschlag aufgelegt ward, als Kriegsbeitrag. Der Krieg war beendiget, der Frieden war zurückgekehrt, ein 30jähriger Frieden, 30 Jahre des Wohlstandes für das gesegnete Vaterland, und der Drittelzuschlag aus den Kriegsjahren war und blieb derselbe, lastet noch auf die Juden. Also 975 fl. Familiensteuer, 1. 100 fl. Drittelzuschlag, 1. 800 fl. Verzehrungssteuer, die der Pächter zahlt, macht 3. 875 fl., die zahlen 100 Familien.

Meine Herren, es gibt eine gewisse Beredsamkeit und auf die möchte ich mich beschränkt haben, die einer jeden ändern vorzuziehen ist, es ist die Beredsamkeit der Ziffer! Sie hat den Vorzug der Kürze, und wissen sie, was sie noch voraus hat, es ist der Vorzug, daß sie ohne alle Leidenschaftlichkeit spricht. Lassen wir es dabei bewenden, ich hätte wohl noch Manches zu sagen, namentlich in Bezug auf meine gedrückten, ich kann sagen geächteten Brüder in Galizien, aber ich lasse es hingehen, und bemerke nur noch: zahlt der Jude z. B. von diesem oder jenem Gewerbe nicht, nun so lasse man ihn zu dem Gewerbe zu und er wird die Steuer gern und willig zahlen.

Übrigens stimme ich wie jeder für die Einkommensteuer, für Aufhebung der Verzehrungssteuern. Was Actien, Geld und Wechselgeschäfte betrifft, fallen sie in diese Kategorien und es gleicht sich das von selber aus.

Ich wünsche keine Prärogative für meine Glaubensgenossen, ich kann mir wohl erklären, wie das in früherer Zeit gekommen sein mag, da hatte die Sache einen Sinn, so lange der Jude von persönlichen Leistungen befreit war, sei es aus Hass oder Liebe, aus Achtung oder Missachtung von der Wehrpflicht dispensiert war, und nicht einstand mit Leib und Leben für sein Vaterland. Das ist aber lange her, feit 50 Jahren steht er mit Leib und Seele ein für sein Vaterland, blutet er für sein Vaterland, und zahlt doch die Steuer! Mithin kann ich mich nur darauf berufen und als ein freudiges Wort begrüßen, was der Herr Finanzminister in dem Gesetzvorlage ausgesprochen hat, und ich glaube, es dürften Wenige in dieser geehrten und von mir innigostverehrten Versammlung sein, die nicht das Wortgut heißen und billigen: Die Steuer war ungerecht in ihrer Anlage, sie war drückend in ihrer Erhebung, sie war verderblich demoralisierend in ihren Folgen, und ich kann ebenso nur gut heißen und mit Freudigkeit und Dank begrüßen, was der Finanzausschuß ausgesprochen hat, sie ist hohnsprechend dem Geiste der Zeit! Schließlich will ich daran erinnern, daß bereits die frühere Verwaltung, das alte Regime oft und offen erklärt hat, daß die Judensteter nicht fortbestehen könne, nicht fortbestehen solle, nicht fortbestehen dürfe, daß es aber an Mitteln zur Deckung des Ausfalles fehlen. Nun muß ich freilich sagen, bei 30 Friedensjahren und bei so blühendem Wohlstande, wie sich das Vaterland dessen zu erfreuen hatte, wäre diese eine Million bei einer Bevölkerung von 30 Millionen und einem Budget von 150 Millionen wohl zu decken gewesen, doch ich will darüber weggehen. Ich frage nur, ob es zu rechtfertigen ist, daß das, was oft und offen für eine Ungebühr, für ein Unrecht und eine Ungerechtigkeit ist anerkannt und erklärt worden; ob es zu rechtfertigen ist, wenn man das beibehält aus einem kleinlichen Interesse, und es wird doch Jedermann gestehen, daß bei einen Budget wie das unsere, 1 Million ein kleines ist, das leicht aufzubringen gewesen wäre. Ich frage ferner, ob es mit dem constitutionellen Leben und mit dem neuen Geiste irgend wie zu vereinbaren ist, daß der Staatsbürger nach ungleichem Maße besteuert wird, ob es zu vereinbaren ist, daß er in dem Maße mit größeren Steuern belastet wird, als er weniger an Rechten, Ehren und Würden im Vaterlande genießt, um so mehr zahlt, je w e n i g e r der Staat ihm dafür gibt und bietet? denn das muß ich Ihnen doch bemerken, daß, wenn der Jude die dreifache Steuer zahlt, von der ich vorhin sprach, er dafür nichts hatte, als allenfalls einen persönlichen polizeilichen Schutz, sonst nichts, kein Gewerbe; kein ehrendes und nährendes, kein Recht, kein Amt, keine Würde, keine Ehre im Vaterlande. Pflichten und Leistungen in der Fülle, aber kein Recht, selbst nicht die Gelegenheit, sich sein persönliches Verdienst mit seinem Gut und Blut zu erringen, seine Vaterlandsliebe zu bewähren.

Mithin ich frage sie ob es recht ist, ob es zu rechtfertigen ist, daß der Staatsbürger der am meisten zurückgesetzt ist im Staate, daß der am höchsten, 2 und 3fach besteuert wird.

Ich frage Sie ferner, ob es mit dem constitutionellen Leben und Sinn und Geist zu vereinbaren ist, daß ein Glaube zu besteuern sei, eine Idee, ein Gedanke, der den Menschen trägt, oder den er trägt? Ich äppellire meine Herren! an ihre Gerechtigkeit, ich äppellire an Ihre Menschlichkeit, die allerdings dabei mit im Spiele ist, denn es ist namentlich der ärmere Jude, der von dieser Steuer am meisten gedrückt und belastet wird, der Reichere fühlt es nie in dem Maße, aber der Ärmere, der es am Fleische, an seinem Fleische zahlt, der fühlt es; mithin ich äppellire an Ihre Gerechtigkeit, an Ihre Menschlichkeit, ich äppellire an den großen und hochherzigen Sinn, den Sie in so mannigfachen Beziehungen immer bewährt haben, wo es das Wohl und Weh des Volkes galt, und kann Ihnen nur die Versicherung geben, daß meine Glaubensgenossen in Nord und Süd, daß meine Glaubensgenossen nicht nur mit ihrem Gut, daß sie mit ihrem Blute und Leben einstehen werden für ihr Vaterland, daß sie von heute einstehen mit erneuerter Freudigkeit für ihr Vaterland, wenn Sie nur den Schimpf von ihnen herunternehmen. Es ist nicht die L a st, die sie drückt, es ist der S c h i m p f! Den nehmen Sie ihnen ab, und sie werden Ihr Angedenken segnen! (Beifall.)

Wieznicky. Meine Herren! Ich will ganz kürz sein, ich will alle Anträge und Vorschläge, auf diejenige Zeit hinüberweisen, bis uns der Staatshaushaltsvoranschlag vorliegt, und es sich darum handeln wird, ein neues Steuersystem einzuführen. Wir werden für 1849 im Wesentlichen dieselben Steuern ausschreiben müssen, wie sie im Jahre 1848 bestanden haben. Ich sage im Wesentlichen, aus dem Grunde, weil es sich hier nur um eine Verschiedenheit rücksichtlich der Zeit, für welche man die Steuer bewilligen wird, handelt, und weil ich im Vorhinein überzeugt bin, daß man, wenn auch mancher Redner gegen die Steuerbewilligung gesprochen hat, zur Erhaltung des Staates notgedrungen sein wird, die Steuereinhebung zu verwilligen. Nur eine Classe von Staatsbürgern soll sich erfreuen, daß sie im Jahre 1849 keine Steuer zahlen soll. Sie soll sich dieser Wohltat deßwegen erfreuen, weil die Steuer, die sie gezahlt hat, ungerecht war, weil sie druckend war, weil sie in ihren Folgen verderblich war; aber ich kenne in meinem Vaterlande auch noch eine Steuer, welche gleich ungerecht, gleich drückend und in ihrer Einhebung willkürlich ist. Sie ist ungerecht, weil sie auf einer Dichtung, weil sie auf einer Fiktion beruht; sie ist drückend, weil sie die ärmeren Klassen der Staatsbürger, und zwar diejenigen trifft, welche bei der gegenwärtigen bewegten Zeit am meisten leiden; sie ist willkürlich, weil deren Unterteilung an die einzelnen Glieder, nur dem Ermessen anheim fällt Ich rede von dem Fiktitium, welches in meinem Vaterlande vom Gewerbe gezahlt wird. Um mich verständlich zu machen, muß ich darauf zurückkommen, wie das Fictitium entstanden, und was es eigentlich ist. Als im Jahre 1757 die in Böhmen ermittelten 42. 000 Ansässigkeiten, von denen jede mit einem Erträgnisse von 142 fl. angeschlagen und mit 60 fl. besteuert wurde, nicht hinreichten die postulierte Steuersumme zu decken, nahm man seine Zuflucht zur Besteuerung des Gewerbsmannes, in der Art, daß man ein Erträgnis von Gewerben in der Summe von 180 fl. als eine Ansässigkeit annahm, fingierte. Auf diese Art wurden in meinem Vaterlande 1. 366 Ansässigkeiten gedichtet. Seit dieser Zeit wird das Fictitium immer gezahlt. Der böhmische Gewerbsmann zahlt nebst dem, daß er die Erwerbsteuer mit allen Provinzen gleich trägt, auch noch dieses Fictitium. Daraus wird es klar und ersichtlich, daß diese Steuer nach ihrem Ursprunge eine ungerechte ist. Ich brauche nicht zu erweisen, daß sie auch drückend ist, denn in der Ungerechtigkeit liegt schon der Druck. Aber diese Steuer ist noch deßwegen drückend, weil sie den Gewerbsmann trifft; willkürlich ist sie deßwegen, weil die Summe, welche auf die einzelnen Gemeinden repartiert wird, dann unter die einzelnen Zünfte und gleichartigen Gewerbsgenossen subrepartiert werden muß, denen es wieder anheimgestellt ist, unter die einzelnen Zunstoder Gewerbsgenossen diese subrepartierte Summe, abermals zu unterteilen. Da liegt kein Maßstab der Unterteilung vor, und gewöhnlich schätzen die Zunftkältesten den zu besteuernden Gewinn eines jeden Gewerbsgenossen nach ihrer eigenen Meinung. Haben nun die Herren deßwegen, weil die Judensteuer ungerecht, drückend, in ihren Folgen verderblich ist, den Wünsch diese Steuer aufzuheben, so glaube ich im Interesse der gedrückten Gewerbsleute meines Vaterlandes auch das Ansuchen stellen zu müssen, damit auch diese Steuer abgeschafft werde. (Beifall.)

Abg. Selinger. Ich widerstehe der Versuchung meine kurze Rede mit dem Bedauern zu eröffnen, daß wir noch keine Vorlage haben, nach der uns gegönnt wäre, einen tiefen Blick in den Staatshaushalt zu tun. Ich widerstehe der Versuchung wegen den Schwierigkeiten, die uns der Finanzminister vorhin dargelegt hat. Man erwartet von uns Bewilligung der Steuern. Sollen wir nun die verlangten Steuern bewilligen? Nach dem, was einige der Herren Vorredner geäußert, haben sie uns die Bewilligung derselben so zu sagen, als einen Akt der Verräterei an dem Volke darstellen wollen. Indessen wenn ich erwäge, wen wir eigentlich hier vertreten, so nehme ich keinen Anstand, mich für den Antrag der Kommission zu erklären. Stehen wir doch hier im Namen von Völkern, die ein großes starkes Österreich wollen, denen es nicht darum zu tun ist, der Regierung Verlegenheiten zu bereiten, und die nicht gesonnen find den Reaktionen aller Art von einer oder der anderen Seite Vorschub zu leisten. Ich bin also im Ganzen für den Antrag der Kommission. Ich wollte einige Bemerkungen machen, Wünsche darlegen über das, was die Finanzierwaltung in der Folge zu beachten hätte, da sich aber hierüber später eine geeignetere Gelegenheit finden wird, so beschränke ich mich in diesem Augenblicke auf Weniges. Vorerst erkläre ich, daß ich ganz mit der Ansicht jener Herren Redner einverstanden bin, die da die Verzehrungssteuer als eine inhumane, als eine unwürdige sobald als möglich abgeschafft wissen wollen. (Beifall.) Namentlich bin ich ganz einverstanden mit der Ansicht des Herrn Redners Peitler, der einen bestimmten Termin festgestellt haben möchte, von welchem an die Verzehrungssteuer gänzlich aufzuhören hätte, aber selbst innerhalb dieser Zeit möchte ich manche Erleichterung wünschen, ich möchte wünschen, daß diese Steuer ebenso wie die künftige Stempelsteuer, den Charakter einer indirecten Vermögenssteuer annehme. Was das Salz insbesondere übertrifft, so wünsche ich, daß die Finanzierwaltung eine bedeutende Ermäßigung im Preise belieben möchte. (Beifall.) 

Ich wünsche es, damit der Landwirt von diesem vortrefflichen Mittel einensausgedehnteren Gebrauch für die Viehzucht machen könne. (Beifall.) Der Staat wird dabei offenbargelbst bei geringerem Preise des Salzes im Vorteile sein; er wird es sein, weil der Landwirt dadurch in die Lage kömmt, einen reichlicheren Gebrauch zum Gedeihen der Viehzucht davon zu machen, und es ihm dadurch möglich wird, als verbmöglicherer Konsument die Gewerbe zu unterstützen. In dem besseren Gedeihen der verschiedenen, im Zusammenhange stehenden Produktionszweige kann nur Vorteil für den Staat entspringen. Ich eile u dem letzten d. i. zum vierten Punkt des Commissionsantrages, der die Aufhebung der Judenteuer in Antrag bringt.

Ich bin vollkommen damit einverstanden, indem diese Steuer dem Geiste der Humanität, dem Geiste der Gerechtigkeit, durchaus entgegen ist; es ist ungerecht und inhuman Jemanden seines Glaubens und bloß seines Glaubens wegen zu besteuern. Indessen gibt es einen Gesichtspunct, der die Judensteuer in einem etwas milderen Lichte erscheinen läßt. Man kann sie nämlich als ein, wenn auch unglücklich bezeichnetes Surrogat einer Einkommender Vermögenssteuer betrachten. Die frühere Finanzverwaltung hat bekanntlich eine ganz zärtliche Rücksicht auf die Vornehmern und Reichen genommen; eine so zärtliche Rücksicht, daß dann, um dem Staatsaufwande Deckung zu verschaffen, die übrigen Staatsbürger um so unzärtlicher und unfreundlicher berührt werden mußten.

Sie erkannte allerdings, daß der Einzelne nur nach Verhältniß seines Einkommens zu den Bedürft nissen des Staates beitragen soll; sie hatte aber nicht den Muth die Belastung der Capitalien nach dieser Einsicht vorzunehmen. Nur in Bezug auf den Israeliten glaubte sie es wagen zu dürfen, die Capitalien indirect ins Mitleid zu ziehen und deßhalb die Judensteuer beizubehalten, obwohl sie aus ganz anderen Gründen in verflossenen Jahrhunderten entstanden war.

In unserer Zeit verlangt aber die Gerechtigkeit, die Humanität und die Klugheit, daß von den einzelnen Staatsbürgern, die das meiste Einkommen aus ihrem Vermögen beziehen, auch die reichlichsten Beiträge zur Bestreitung der Staatslasten gefordert werden. Unterlässt eine Finanzverwaltung diesen Grundsatz als einen leitenden aufzunehmen, so unterstützt sie die egoistische Natur, die herrschsüchtigen Gelüste des Geldes, die schon so viel Unheil, Leiden und Martern in unserer Zeit hervorgebracht haben. Diese despotischen Gelüste des Geldes drohen unendliches Unglück, namenloses Elend über die europäische Menschheit zu bringen, wenn es den Gesetzgebungen nicht gelingt, durch zeitgemäße und weise Anordnungen den Übergriffen der Geldmacht Schranken und Dämme entgegen zu setzen. Ich werde aus anderen Anlässen auf diesen Gegenstand zurückkommen und erlaube mir hier nur noch den Wunsch auszusprechen, daß es der Finanzverwaltung gefallen möge, uns den versprochenen Entwurf einer Einkommensteuer sobald als möglich vorzulegen.

Präs. Der Abg. Placek. Abg. Placek. Ich habe bereits am Freitage zum Berichte des Finanzausschusses einen Zusatzantrag wegen Auflassung der Fictitial  Steuer in Böhmen auf den Tisch des Hauses niedergelegt; für heute habe ich mir das Wort erbeten, um den Antrag begründen zu dürfen und die Unterstützung desselben in Anspruch zu nehmen. Der Abg. Wieznicki hat heute bereits auseinander gefetzt die Ungerechtigkeit dieser Grundsteuer. Zur Ergänzung erlaube ich mir nur Folgendes anzuführen: Das böhmische Grundsteuersystem hat an dem auffallenden Übelstande gelitten, daß die Grundsteuer nicht bloß von erhobenem Nutzen des Grund und Bodens, sondern auch von den vorausgesetzten Nutzungen mehrerer Industrialunternehmungen gezahlt werden mußte.

Als 1813 der Gewerbsmann mit einer eigenen Erwerbsteuer belegt wurde, konnte er sich der Hoffnung hingeben, daß er von derselben Zeit an von der aushilfsweise Grundsteuer wird befreit werden; denn die Fictitial Steuer war nichts als eine erdichtete Grundsteuer. Diese Steuer hatte außerdem das Übel, daß die gegenwärtigen Beamten gar keinen gesetzlichen Maßstab kannten, um eine gleiche Regpartition richtig vorzunehmen; sie beurteilten bloß das Äußere des Gewerbsmannes, und nach ihrem Dafürhalten haben sie die Regpartition vorgenommen. Der Antrag unseres Finanzausschusses umfaßt die Auflassung der Urbarial und Zementsteuer, und mit Recht, denn mit dem Wegfallen der Nutzungen soll auch die daraus beruhende Steuer verschwinden. Der Antrag des Finanzausschusses umfaßt auch die Auflassung der Judensteuer; diese ist in Böhmen bereits vor 1 1/2 Jahren zur Auflassung bestimmt, jedoch war der Termin anders angegeben, nämlich mit den Jahren 1852 und 1853. Die Zeit aber, in welcher die Auflassung früher bestimmt würde, ist ganz verschieden von jener, in welcher wir uns befinden.

Wir wollen die Gleichberechtigung aller Konfessionen, und mit dieser ist wohl die Fortdauer einer Sonderteuer unverträglich. Es muß daher die Judensteuer bald aufgehoben werden, wenn wir die constitutionellen Grundsätze in ihrer Wahrheit auffassen wollen. Aber es würde den böhmischen Gewerbsmann verletzen, wenn man die Urbarial und Zementsteuer sogleich auflässt, so bald man sich von ihrer Unhaltbarkeit überzeugt hat; es würde den böhmischen Gewerbsmann verletzen, wenn man die Judensteuer gleich auflässt, sobald man sich von ihrer Unhaltbarkeit in konfessioneller Beziehung überzeugt hat, wenn man andererseits seine vor vielen Jahren als ungerecht erkannte Fictitialsteuer fortbestehen lassen sollte. Jeder Gewerbsmann hofft die Aufhebung dieser Steuer, und würde sich bei Vernachlässigung seines gegründeten Anspruches sehr zurück gesetzt fühlen.

Er hat es besonders wieder vor zwei Jahren gehofft, wo die böhmischen Stände in lobenswerther Anerkennung eines lange dauernden Unrechtes von dem Rusticale eine Steuerlast von 350. 000 fl. Conv. Münze auf dem Dominoalbesitzstand übernommen haben. Er konnte damals billig erwarten, daß man die singirre Grundsteuer nicht weiter wird bestehen lassen. Die Quote, die er zahlt, beträgt beim kleinen Gewerbsmann wohl nur ein oder zwei Gulden W. W., aber er wusste, daß, wenn er sich in einen Rekurs einlässt, dieß mit Gebühren, Stempelkosten u. dgl. verbunden ist, und er war nicht gewiß, ob er die Aufhebung er


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