Úterý 26. záøí 1848

vom Regimente Wrbna, welche am 17 d M. in Kiskomorn angekommen ist, besoldet? (Links Beifall.) Das ungarische Ministerium zahlt sie sicher nicht (Gelächter und Beifall), denn Ungarn ist ein zu armes Land, um sie zahlen zu konnen.

Weiter habe ich noch gegen den Bericht des Finanzausschusses, was den §. 3 betrifft Es ist Folgender: (Liest.)

Drittens. ,, Die Urbarial und Zehentsteuer hat vom 1. November 1848 aufzuhören, und es ist der bisherige Gesamtbetrag der Grundsteuer in jeder Provinz auf den Grundbesitz gleichmäßig um legen."

Die Urbarialsteuer ist, wenigstens bei uns, die Verhältnisse der anderen Provinzen sind mir unbekannt, eine auf Urbarialleistungen gegründete Abgabe Mit der Aufhebung der Urbarialleistungen müßte auch die Urbarialsteuer aufbohren. Natürlich hat sich dadurch eine Lücke in der Einnahme des Staates gezeigt; wenn aber dieselbe so groß ist, daß ohne sie die Abgaben nicht bestritten werden können, ich weiß nicht wie es dem Finanzausschuß hat einfallen können, diese auf den Grundbesitz nur bloß auszudehnen, und den Grundbesitz mit einem besonderen Privilegium der Steuerpflichtigkeit zu beehren. Wenn diese Lücke so groß ist, daß die Abgaben nicht damit gedeckt werden können, so wäre es auch gerecht, daß sie auf alle Steuerverpflichteten gleichmäßig ausgeschrieben würde, nicht aber bloß den Grundbesitz damit zu belegen. Sollen denn die Städter und die in denselben wohnenden Kapitalisten steuerfrei sein. Ich mache demnach folgende Anträge:

Erstens. "Die hohe Reichsversammlung beschließt, in Anbetracht der Nichtvorlage des Staatsvoranschlages von Seite des Herrn Finanzministers, über den Antrag des Finanzausschusses zur Tagesordnung überzugehen." (Bewegung)

Wenn dieser Antrag nicht durchgehen sollte, so habe ich zu dem Antrage des Finanzausschusses zwei Verbesserungsanträge.

"Die hohe Reichsversammlung beschließt, den in § 3 des Finanzausschusses gestellten Antrag dahin abzuändern, daß der Finanzminister aufgefordert werde, der hohen Kammer einen Vorschlag zu machen, wodurch die, durch die Aufhebung der Urbarialsteuer in den Staatseinkünften verursachte Lücke, durch Ausschreibung einer neuen Steuer auf alle Steuerpflichtigen ergänzt werden konnte."

Und dann zum §. 4, wegen der Judensteuer, mache ich noch folgenden Antrag.

"Die hohe Versammlung beschließe, daß unter der Aufhebung der Judensteuer, von welcher im §. 4 des Berichtes Erwähnung geschieht, auch nur die in Wien bestehende Judensteuer mit begriffen werde (Beifall.)

Präs. Die Reihe trifft nun den Abg. Peitler. (Eine Stimme. Der Antrag auf Tagesordnung.) Der Antrag auf Tagesordnung muß vor Allem zur Abstimmung gelangen, aber ich glaube, vor allen übrigen Antragen. (Ruf: Ja.)

Peitler. Ich hatte Anfangs zwar bloß die Absicht gehabt, gegen die Verzehrungssteuer zu sprechen, weil aber der Herr Vorredner vor mir auch eine Einwendung hinsichtlich der Urbarial und Zehentteuer gemacht hat, so finde ich mich veranlaßt, auch in dieser Beziehung ein Wort zu sprechen Bei uns wenigstens, im Lande ob der Enns, wird die Grundsteuer auf zweierlei Arten eingetrieben, nämlich von den Besitzern der freien eigenen Realisten, und dann von den Besitzern der belasteten Realitäten Die Besitzer der freien Realitäten bezahlen im Lande ob der Enns etwas mehr, als die Besitzer der belasteten Realitäten, so., B. bezahlen die Besitzer der belasteten Realitäten in gerader Summe 17 st. von 100 fl. Reinerträgniß, während die Besitzer der Domincalrealitäten 20 st von 100 fl. zahlen Es ist eine Differenz von beiläufig 3 st, und dieser Unterschied wird durch die Umlegung der Urbarial und Zehentsteuer eingebracht Wenn man den Antrag des Herrn Sierakowski annimmt, und die Urbarial und Zehentsteuer auf alle Steuerpflichtigen, und also auch auf die Erwerbsteuerpflichtigen verteilt, so ist dieß eine Ungerechtigkeit nach meiner Meinung. Wenn der Grundsatz, der im § 3 des Kommissionsberichtes aufgeführt ist, mit Konsequenz durchgeführt wird, so kommen die Grundbesitzer zu keinem Schaden, denn die Zehent und Urbarialsteuer wird gleichmäßig auf alle Grundbesitzer verteilt, wenn also die Urbarialsteuer z. B. in 300 000 fl. besteht, und verhältnismäßig auf den ganzen Grundbesitz verteilt wird, so werden alle Grundbesitzer sowohl freier als belasteter Realitäten, gleichmäßig 20 fl vom Hundert zu bezahlen haben.

Es wäre aber eine Ungerechtigkeit, wenn die Urbarial und Zehentsteuer auch von der Erwerbsteuer gezahlt werden mußte Ich bin selbst ein Vertreter des Bauernstandes, aber den Bauern Alles zuschanzen, und dem Gewerbspflichtigen eine neue Steuer aufbinden, wäre ungerecht Jedem sein Recht. Der Bauer hat ohnedem einen Nutzen durch Aufhebung der Robot und Zehent, er muß also diese Urbarial und Zehentsteuer zahlen, und kann sich dieser Last nicht entschlagen, das  wird auch keinem vernünftigen Bauer einfallen, sie sind froh, daß sie endlich von Zehent und Robot frei sind. Ich komme nun zum Hauptgegenstande meiner Rede, der betrifft die Verzehrungssteuer. Ich stellte den Antrag, daß die Verzehrungssteuer vom 1 November 1848 aufgehoben, und dafür die Einkommenssteuer eingeführt werde.

Die Verzehrungssteuer wiederspricht den Grundsätzen:

Erstens. Der Gerechtigkeit

Zweitens. Der Moral.

Drittens. Endlich der politischen Klugheit.

Die Verzehrungssteuer ist erstens ungerecht, weil sie größtentheils nur von der ärmeren Classe gezahlt wird, während die Reichen, die Capitalisten beinahe gar keine Verzehrungssteuer zahlen. Man setze nur den Fall, eine Familie, eine Schneiderfamilie in einer Stadt besteht aus zehn Kindern, selbe muß für jede halbe Bier, jedes Seite Wein, jedes Pfund Fleisch Verzehrungssteuer zahlen Ein Capitalist mit einem Einkommen von jährlich 10 bis 20000 Gulden kauft den Wein im Großen zum Hausbedarf ein, er darf, wenn er 100 Eimer trinkt, keinen Kreuzer Verzehrungssteuer zahlen, und auch wenn er das Vieh im Großen für seinen Bedarf schlachtet, zahlt er nichts. Das ist eine Ungerechtigkeit. Die Constitution spricht die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze aus, nicht bloß die Gleichheit vor dem Justizgesetze, sondern vorzüglich vor dem Finanzgesetze. Dieser Grundsatz wird nur durch die gleiche Besteuerung aller Staatsbürger nach ihrem Einkommen durchgeführt; es ist somit die Aufhebung der Verzehrungssteuer und die Einführung einer Einkommensteuer dem Grundsatze der Gerechtigkeit entsprechend.

Zweitens. Die Verzehrungssteuer ist auch gegen das Princip der Moral; die verzehrungssteuerpflichtigen Gewerbsleute hatten unter dem frühern Finanzsystem, dieser Verzehrungssteuer wegen, viel zu leiden, sie wurden mannigfaltig von dem Finanz und Aufsichtspersonale geneckt, und bei der freien Ausübung ihres Gewerbes verhindert, dafür und vorzüglich wegen der Höhe der Verzehrungssteuer suchen sie sich dadurch zu helfen, daß sie auf alle mögliche Art das Ärar verkürzen, was ihnen durch die Bestechung des zugänglichen Finanzpersonales, wie ich dieß aus eigener Erfahrung weiß, sehr oft gelingt. Die Verzehrungssteuer ist die Mutter der Bestechlichkeit für die Finanzbeamten und untergräbt die Moralität sonstiger ehrenwerter Staatsbürger.

In einem jeden Staate, und vorzüglich in einer demokratischconstitutionellen Monarchie sollen solche Gesetze erlassen werden, wodurch die Moralität aller Staatsbürger befördert, und die Bestechlichkeit aller Beamten hintan gehalten wird. (Beifall.) Das ist nur möglich durch Aufhebung der Verzehrungssteuer.

Drittens. Die Verzehrungssteuer ist auch ganz unpolitisch und unklug. Die Aufgabe unserer Regierung, bei der jetzigen aufgeregten Zeit, muß vorzüglich die sein, die Ruhe und Ordnung herzustellen, dieß wird aber nur durch Erlassung solcher Gesetze möglich sein, durch welche das Vertrauen zur Regierung und mit dem Vertrauen der Verkehr wieder hergestellt wird, mit dein Verkehr wird endlich auch der frühere Wohlstand wieder aufblühen, es werden wieder Handel und Gewerbe, welche jetzt allgemein stocken, wieder empor kommen, dieses ist aber nur dann möglich, wenn außerdem auch noch die beim Volke verhaßten Gesetze beseitigt werden. Eines der allerverhaßten Gesetze ist bekanntlich das Verzehrungssteuergesetz, die Erbitterung des Volkes gegen die Finanzbeamten und die Abneigung gegen das Verzehrungssteuergesetz hat vorzüglich   zur  Märzrevolution  mit beigetragen. Es sind arge Excesse, insbesondere gegen das untere Finanzpersonal verübt worden, wenn diese Excesse nicht in gröbere Art ausarteten, und in mehreren Provinzen um sich griffen, so ist dieß außer dem angeborenen Sinn des österreichischen Volkes für die Ruhe und Ordnung, hauptsächlich meine Herren dem Umstande zuzuschreiben, weil das Volk von der constituirenden Reichsversammlung die Aufhebung dieser verhaßten Verzehrungssteuer zuversichtlich erwart et. (Links Beifall.) Wir dürfen das Volk in dieser Hoffnung nicht täuschen. Das nämliche Gesetz der Nothwendigkeit, welches die Aushebung der Robot und Zehnten, hinsichtlich des Bauernstandes erfordert, das nämliche Gesetz der Nothwendigkeit erfordert auch die Aufhebung der Verzehrungssteuer.

Durch die Aufhebung der Grundlasten, als Robot u. s. w., wurde der ganze Bauernstand für die constitutionelle Regierung und den Reichstag gewonnen; der Bauer jubelt vom adriatischen Meere bis zur russischen Grenze, und vielleicht wird er auch mit der Zeit in Rußland jubeln (einige Beifallsäußerungen); wenn Sie meine Herren, die Verzehrungssteuer aufheben, wird auch der Bürger und Arbeiterstand jubeln, und vielleicht noch mehr als wie der Bauer.

Ich glaube also dargethan zu haben, daß die Aufhebung der Verzehrungssteuer eine Nothwendigkeit ist; alle meine Herren Vorredner haben sich bereits dafür ausgesprochen; es handelt sich nur darum, von welchem Zeitpuncte an diese lästige Verzehrungssteuer aufhören soll. Einige von den sehr ehrenwerthen Herren Vorrednern, vorzüglich Herr Popiel, meinte, man soll die Verzehrungssteuer aufheben vom 1. November dieses Jahres. So leicht dürste das nach meiner Ansicht nicht sein, sie muß durch eine andere Steuer ersetzt sein, und zwar durch die Einkommensteuer. Es liegt aber noch kein Gesetzentwurf bezüglich dieser Einkommensteuer vor, man kann sie also auch nicht mit dem 1. November dieses Jahres einführen, wird aber die Verzehrungssteuer durch keine andere Steuer ersetzt, so müßte die Staatsverwaltung in Stockung kommen, oder wir müßten alle Finanzbeamten mit einem Male davon jagen, was nicht bloß dem Principe der Gerechtigkeit widerspricht, sondern auch ein Beamten  Proletariat schaffen würde, was in mancher Beziehung bedenklicher wäre, als das andere Proletariat.

Andere Herren sind wieder der Ansicht, man könnte die Verzehrungssteuer mit 1. Mai 1849 aufheben und die Einkommensteuer bis dorthin einführen. Wenn es dein Finanzminister möglich ist, bis dorthin das zu thun, nun so würde ich einverstanden sein, aber ich bin selbst eine Art halber Steuereinnehmer und weiß, was die Zusammenstellung des Staatshaushaltes für Zeit erfordert und daß dieß keine so leichte Arbeit ist, in der Beziehung muß ich wieder den Herrn Finanzminister rechtfertigen, obwohl ich nicht zur ministeriellen Partei geboren.

Ich glaube die verzehrungssteuerpflichtigen Parteien werden zufrieden gestellt sein, wenn wir nur mit 1 November 1849 von dieser Verzehrungssteuer einmal los werden, daß aber wenigstens der Grundsatz ausgesprochen werde, mit 1 November 1849 habe diese Steuer aufzuhören. Das glaube ich, ist zur Beruhigung des Volkes unbedingt notwendig. weiß der Burger oder Tag löhnet, sie hort auf, dann wird er meine Herren sich beruhigen und auf die Ruhe hinzuwirken, das ist unsere erste Pflicht (Bravo) Es handelt sich jetzt noch darum, auf welche Art durch das Jahr 1849 bis zur Aufhebung der Verzehrungssteuer de Kontrole soll ausgeübt werden Ich weiß es aus meiner Erfahrung, daß diese Kontrolle wenigstens bei den Messnern, Bierbrauern sehr lustig wäre, nicht sowohl die Verzehrungssteuer selbst als die Art der Einhebung hat die Erbitterung bei dein Volke hervorgebracht.

Seit dem März und vorzüglich seit der Mai Revolution hat diese Kontrolle etwas nachgelassen und ich glaube die meisten verzehrungssteuerpflichtigen Parteien werden sich zufrieden stellen, wenn diese Kontrolle nicht verschärft, sondern vermindert wird, vorzüglich hinsichtlich der Biererzeugung soll sie sich nur auf die Kuhle und die Gärbottichen beschränken.

Denn die Verschärfung der Kontrolle durfte wieder vielleicht zu unliebsamen Exzessen führen, und solche Excesse soll man so viel es möglich ist hintanhalten, denn wenn das Volk einmal an solche Exzesse und Aufstande gewohnt ist, so ist es schwer wieder zur Ruhe zu bringen, es geht immer weiter (Beifall.)

Ich glaube also meine Herren! dargetan zu haben, daß die Aufhebung der Verzehrungssteuer vom 1. November 1849 an nötig und ausführbar sei, unterstützen sie mich meine Herren (Ruf: Ja.) bei diesem Antrage.

Lassen wir alle Verschiedenheiten hinsichtlich der politischen Ansichten und Nationalitäten fahren, hier soll sich die Linke, die Rechte und das Centrum vereinigen. (Allgemeiner Beifall.)

Der Volkswille spricht sich für die Aufhebung der Verzehrungssteuer aus, erfüllen wir also unser Mandat, sonst sind wir nicht wert, unser Volk zu vertreten (Sturmischer Beifall).

P r ä s. Der Herr Abg. Sierakowski hat den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung gestellt, und besteht darauf, daß er zur Abstimmung gelange. In allen Fallen, wo die Meinung eines Mitgliedes der hohen Kammer nicht mit meiner Ansicht in Einklange steht, erlaube ich mir hier an das Haus zu appellieren.

In dieser Beziehung lautet der betreffende Paragraph der Geschäftsordnung.

Der Antrag zur Tagesordnung wird vor zur Abstimmung gebracht werden Finanzminister Krauß Da muß ich früher um das Wort bitten.

Präs. Wir kommen in dieselbe Lage wie oft in anderen Fallen auf Übergang zur Tagesordnung über Gegenstände votiert wurde, die eben selbst an der Tagesordnung standen.

Finanzminister Krauß Es handelt sich vorläufig darum, ob man zur Tagesordnung über gehen soll Zur Tagesordnung hier übergehen heißt mit anderen Worten, keine Steuer ausschreiben, und dieß heißt mit anderen Worten, die Staatsmaschine in Stockung geraten lassen.

Es waren einige Herren Redner sehr bemüht, meine Person anzugreifen, ich wurde dagegen nichts einzuwenden finden, wenn damit der Sache gedient wäre Wenn ich wirklich meine Pflicht verletzt habe, wie es heißt, und nur die Steuerausschreibung bewilligt wird, so will ich den Vorwurf tragen; wenn man aber die Sache umkehrt, und, weil ich, wie man glaubt, meiner Pflicht nicht Genug getan habe, einen Beschluß fassen will, der den Staat in Gefahr bringt, so bin ich verpflichtet zu sprechen. Man hat gesagt, ich habe eine Geringschätzung gegen das hohe Haus bewiesen, dadurch, daß ich den Staatsvoranschlag bis heute nicht vorgelegt habe.

Ich kann keinen großen Beweis meiner hohen Achtung der hohen Reichsversammlung geben, als wenn ich diesen Staatsvoranschlag nicht so hinwerfend Ihnen vorlegen will, ohne Rücksicht, ob er gut oder schlecht, genau oder ungenau sei. Ich habe meine Zeit und meine Mühe darauf gewendet, um Ihnen einen Staatsvoranschlag vorzulegen, für den ich einstehen, den ich verantworten kann, so weit es in solchen Dingen möglich ist, einzustehen und zu verantworten für eine so große umfassende Arbeit. Der Herr Redner vor mir hat ganz richtig bemerkt, es ist keine Kleinigkeit, es ist nicht so etwas, das man so zu sagen, aus dem Ärmel herausbeuteln kann, einen Staatsvoranschlag, der aus Millionen von Ansätzen zusammengestellt werden soll, zu verfassen Man muß erwagen, unter welchen Umstanden ich ihn zu verfassen habe. Ernstlich hatte ich aus einem großen Voranschlage, der für ganz andere Umstände berechnet war, diesen erst auszuscheiden.

Wir sind hier nicht die ganze Monarchie, wie es früher bei Staatsvoranschlagen der Fall war, alle Teile der Monarchie stehen gegenseitig in Verbindung und doch muß ein Teil im Anschlage ausgelost werden.

Zweitens hange ich ab von den Organen, die mir die Daten zu liefern haben, kann ich Alles selbst tun? Endlich war ich schon, als ich zum ersten Male auf dieser Rednerbühne erschien, so frei, Sie aufmerksam zu machen, daß die Aufgabe jetzt eine verschiedene ist von jener, welche bei früheren Staatsvoranschlägen ins Auge gefaßt wurde. Es war ein geordneter ruhiger Gang der Dinge, unter solchen Verhältnissen hätte ich Ihnen schon im August einen Voranschlag vorlegen können, jetzt kommt es darauf an, die Finanzeinrichtung mit der neuen politischen Einrichtung in Einklang zu bringen. Jetzt kommt es darauf an, die Volkswünsche zu befriedigen, so weit es möglich ist. Das habe ich zu leisten gewünscht, das suchte ich so weit meine geringen Kräfte reichen, zu vollführen. Daß dieß Zeit erfordert, werden Sie meine Herren sehr leicht einsehen, wenn Sie die Güte haben zu erwägen, daß es sich nicht allein darum handle, Ihnen ein Verzeichniß der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen: sondern wir müssen eine Reihe von Gesetzen zur Gestaltung des Steuerwesens einbringen. Und wenn diese Gesetzentwürfe auch nicht gleich in dem ganzen Voranschlage und mit demselben zugleich können vorgelegt werden, so müssen sie doch in den nächsten Tagen oder Wochen folgen; dann wird sich Ihnen die Größe und der Umfang der Arbeit deutlich zeigen. Ich würde die Herren, welche glauben, daß ich meiner Pflicht nicht Genüge getan, bitten, nur einen Tag mir die Ehre zu erweisen, und Zeuge zu sein, wie meine Zeit von früh Morgens bis spät in die Nacht in Anspruch genommen ist, und wenn sie dann noch die Beschuldigung vorbringen, dann unterwerfe ich mich ihr gerne. Es wird gesagt, man kann nicht wissen, wo die Gelder hinkommen; nun das ist eine sonderbare Verbindung der Ideen. Wird man das im Staatsanschlage finden, wenn wir ungetreue Beamten sind? Man wird doch nicht erwarten, daß, wenn von den Geldern ein ungesetzlicher Gebrauch gemacht würde, dieser im Staatsvoranschlag aufgeführt würde. Hat dieses einen Zusammenhang mit der Frage, auf die es heute ankommt? Es ist ja gar nicht die Rede davon, daß das jetzige Abgabensystem durch eine Bewilligung gut geheißen werde, oder daß die Abgaben bleiben sollen, von dem allen ist nicht die Frage. Vielmehr ist ausdrücklich beigerückt worden, daß alle Änderungen, welche der hohe Reichstag vorzunehmen finden wird, vorbehalten bleiben. Auch wird es durchaus keinem Anstande unterliegen, mit den Steuerpflichtigen da, wo eine Verminderung der Leistung einzutreten hat, oder wo die Abgaben gänzlich aufgehoben werden, entweder mit einem bestimmten Tage die Leistungspflicht zu schließen, oder über das Vergangene abzurechnen. Es handelt sich rein nur, wie Abg. Schuselka sehr richtig bemerkt hat, um eine vorübergehende Maßregel, damit die Ordnung im Staate nicht gestört werde, damit nicht den Feinden der jetzigen Ordnung der Dinge die Mittel an die Hand gegeben werden, gegen diese Ordnung zu wirken. Es ist klar, daß, wenn die Finanzen in solche Zerrüttung kommen, wie es der Fall sein müßte, wenn die Steuern verweigert wurden, auch die ganze Maschine in Unordnung kommt und von der Handhabung der Ordnung auch in anderen Richtungen keine Rede sein kann. Nachdem gegenwärtig nur die Frage der Tagesordnung vorliegt, und wie ich höre, noch andere Redner eingeschrieben sind, beschränke ich mich vorläufig auf diese Bemerkungen, und behalte mir vor, wenn das hohe Haus, wie ich zuversichtlich hoffe, nicht zur Tagesordnung überzugehen findet, später einzelne Bemerkungen, die von verschiedenen Rednern bemerkt worden sind, näher zu beleuchten.

Präs. Eben ist mir ein Gegenantrag gegen den Antrag des Abg. Sierakowski überreicht worden, und zwar vom Abg. Hein, er lautet: "Die Reichsversammlung beschließe über den geschäftsordnungswidrigen Tagesordnungsantrag des Abg. Sierakowski zur wirklichen Tagesordnung, nämlich zur Beratung des Antrages des Finanzausschusses zu übergehen. (Lachen.)

Hein. Ich glaube nicht nötig zu haben, meinen Antrag zu unterstützen. (Abg. Löhner will das Wort nehmen, wird jedoch durch Abg. Hein daran verhindert.)

Ich bin der Antragsteller und habe somit das Wort, ich glaube nicht nötig zu haben, meinen Antrag weiter zu begründen, die Beratung über den Finanzausschussantrag ist an der Tagesordnung, es ist ein Kammerbeschluß, daß die heutige Sitzung der zweiten Lesung und die nächste Sitzung der dritten Lesung gewidmet werden soll, von diesem Kammerbeschlusse kann nicht abgewichen werden, durch einen einfachen Antrag auf Tagesordnung, sondern es muß bei dieser Tagesordnung bleiben, ich glaube, ich werde unterstützt werden. (Rechts und Zentrum Beifall.)

Löhner. Ich habe nur zu bemerken, etwas rein Formelles, ohne ins Merito des Antrages des Abg. Sierakowski einzugehen, nämlich, daß ich gerade heute stenographiert gelesen habe, die Verhandlung dieses hohen Reichstages unter dem gegenwärtigen Präsidio, wo mitten in der Verhandlung, ob die ungarische Deputation zugelassen werde oder nicht, ohne Widerspruch von irgend einer Seite des Hauses von dem Abg. Rieger der Antrag auf die Tagesordnung gestellt worden ist. Ich habe mich darauf bloß berufen, um den Abg. Sierakowski in Schutz zu nehmen.

Abg. Hein. Damals war die Frage wegen Zulassung der ungarischen Deputation nicht an der Tagesordnung; das ist der große Unterschied zwischen dem heutigen und damaligen Falle. (Beifall.)

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, es ist ein formeller Antrag da, und zwar der Antrag des Abg. Sierakowski wegen Übergang zur Tagesordnung. Dagegen liegt wieder ein Aufhebungsantrag vom Abg. Hein ebenfalls auf Tagesordnung.

Ich glaube, praktisch ist es dasselbe, ob man den einen oder den ändern zuerst zur Abstimmung bringt; da ich nun den Antrag des Abgeordneten Sierakowski als Urantrag ansehe, dagegen den Antrag des Abg. Hein als einen Abänderungsantrag, der den ersten wieder behebt, so glaube ich den Antrag des Abg. Hein zuerst zur Abstimmung zu bringen.

Abg. Ich stelle den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung über den Antrag des Abg. Hein. (Heiterkeit. Mehrere Herren unterstützen diesen Antrag.)

Abg. Borrosch. Ich glaube der Sierakowski´sche Antrag muß ganz einfach fallen, man kann nicht über die Tagesordnung selber wieder zur Tagesordnung beantragen; wir sind eben in und an der Tagesordnung! (Häufige Zustimmung.)

Was aber das Princip betrifft, nämlich: das aus einem Paragraphe der Geschäftsordnung hergeleitete, so will ich mich bei dieser Gelegenheit ein für allemal feierlichst dagegen verwahren, um so mehr als gerade letzthin bei Anlaß, als über die ungarische Deputation in letzter Instanz durch einen ganz ähnlichen Antrag abgesprochen wurde. Das vereheliche Mitglied für Brünn  ich glaube er sitzt nicht mehr hier (Gelächter)  meinte damals, ein Abänderungsantrag fei kein Verbesserungsantrag. Damals kam ich nicht zu Worte, ich lege aber heute einen feierlichen Protest für alle künftigen Fälle gegen solche Annullierungsanträge ein. Ich glaube, den Herrn hier wird so gut wie mir Benthams Theorie einer parlamentarischen Geschäftsordnung oder Dumont´s Werk bekannt sein, worin auch Capitel und Paragraphe vorkommen über perfide Amendement's, als welche insbesondere, die den ursprünglichen Antrag vernichtenden bezeichnet und für verwerflich erklärt werden, denn sie entfernen sich wohl immer am allermeisten von dem eigentlichen Antrage, sind aber nichts als ein Beschwichtigungsmittel für schwankende Gewissen, denn es war z. B. viel leichter abzustimmen über die Frage: "sollen wir die ungarische Deputation Geschäftordnung gemäß behandeln?" statt bejahend oder verneinend mit Namensaufruf dahin abzustimmen,  ,,soll sie eingelassen werden oder nicht?" Ich will dieß ein für allemal bemerkt haben, und werde jedes Mal protestiren gegen eine solche hinterlistige Vernichtung der Anträge. (Bravo.)

Abg. Sierakowski. Da mein Antrag zu so vielen Bemerkungen Anlaß gibt, so nehme ich ihn zurück. (Bewegung.)

Präs. Dadurch behebt sich der Antrag des Abg. Hein. Die Reihe trifft nun den Abg. Demel Abg. Demel. (Von der Tribune.) Der permanente Finanzausschuß hat in der letzten Sitzung über den Antrag des Finanzministeriums Bericht erstattet, und unter andern auch abermals Anträge gestellt, welche von jenen des Finanzministers wenigstens im ersten Absatze abweichen. Schon wegen dieser Abweichung einerseits und andererseits des wegen, weil es sich hier um eines der wichtigsten Rechte der österreichischen Völker handelt, habe ich das Wort ergriffen  Berufen die Rechte der Staatsbürger in allen ihren Beziehungen zu wahren und also nicht bloß an der Zustandesbringung der Constitutionsurkunde mitzuwirken, sondern auch dafür zu sorgen, wie denn mit den Ergebnissen ihrer productiven Thätigkeit im Staatshaushalte gebart werde, berufen zu untersuchen, ob in der jetzt so kostspielig gewordenen Führung der Staatsmaschine sich nicht Ersparnisse machen lassen, und berufen endlich zu untersuchen, ob die alle Jahre in unserem Haushalte sich zeigenden Ausfälle sich durch eine etwaige Herabsetzung der hohen Staatsbesoldungen, durch Reduction der allzu großen besoldeten Truppenmacht. im Gegensatze zu der unbesoldeten Nationalgarde nicht vermindern, und endlich ob dieser Ausfall vielleicht durch Beseitigung des allzu vielen Regierens sich nicht ganz beheben ließe, halte ich es für meine Pflicht, auch ein Wort hier mit zureden.

Ich habe schon bemerkt, daß, weil es sich gerade um eines der wichtigsten Rechte und Interesse des österreichischen Volkes handelt, es mir auch nicht gleichgültig sein kann, ob das Volk oder der Volksvertreter brevi manu seine Zustimmung zur Ausschreibung der Steuern gibt oder nicht; so wünschenswerth es mir übrigens wäre, daß von der hohen Reichsversammlung eine Bewilligung zur Ausschreibung der directen und indirecten Abgaben in ihrem bisherigen Ausmaße nicht früher ertheilt werde, bevor nicht der Herr Finanzminister, die auf den Staatsvoranschlag Bezug habendem Acten dem Hause vorgelegt haben wird; bevor es uns nicht möglich wird, eine Lustirrung derselben, eine Ausscheidung mancher überflüssigen, den Staat und die Staatsbürger drückenden Auslagen vorzunehmen; so sehr muß ich auch wünschen, daß der Verwaltung des Staates nicht Hemmnisse in den Weg gelegt werden, eben so sehr muß ich wünschen, daß für die Ordnung, Ruhe und Sicherheit gesorgt, daß die unabweislichsten Bedingungen der abermaligen Entwickelung des Handels und der Gewerbe, und der geistigen Tätigkeiten der Menschen nicht nur nicht verkümmert, sondern vielmehr geschirmt werden. Aus diesen kurzen Andeutungen dürfte es sich ergeben, daß eine Bewilligung der Ausschreibung der bisherigen Steuern im bisherigen Ausmaße auf 2 oder 3 Monate von Seite der hohen Kammer auf kein Hinderniß stoßen dürfte.

Ganz anders verhält sich die Sache, wenn an die Volksvertreter eines freien Volkes das Verlangen gestellt wird, etwa die Bewilligung auf ein ganzes Jahr oder einen Semester zu ertheilen; schon das Verlangen, noch mehr aber ein in dieser Kammer der Art hingeworfener Antrag muß von freien Volksvertretern, da uns der Herr Finanzminister die Notwendigkeit nicht nachgewiesen hat, die bisher kurrenten regelmäßigen Ausgaben in den einzelnen Zweigen, seien auch für die Zukunft notwendig, und zwar in der bisherigen Höhe, bevor er uns nicht nachgewiesen hat, daß manche überflüssige Vorausgebungen auch für die Zukunft bestritten werden müssen, sage ich: ein solcher Antrag, muß von freien Volksvertretern mit entschiedener Negation zurückgewiesen werden; von Vertretern, wenn sie ihres Mandates nicht vergessen sollen, wenn sie sich nicht an den Kommittenten und an der erworbenen Freiheit, beider Steuerbewilligung vorsichtig zu sein, verkündigen; statt Wahrer der Volksrechte nicht Vertreter derselben sein wollen. (Beifall).

Denn in der von uns geforderten Bewilligung der Steuerausschreibung muß allerdings ein Sinn liegen, und diesen finde ich nur darin, wenn uns das Finanzetat vorgelegt, und uns die Möglichkeit gegeben wird, Überflüssiges zu streichen.

Meine Herren, allerdings entschuldiget sich der Herr Finanzminister mit der Unmöglichkeit uns einen solchen Staatsvoranschlag schon jetzt zu liefern, nun da ist mir wohl der alte und allgemein bekannt Satz im Gedächtnisse ad impossibile nemo tenetur, aber eben so sehr ist mir die uns allgemein bekannte Tatsache klar vor Augen, daß der Herr Finanzminister dieses impossibile nicht nachgewiesen hat. Ebenso schwebt mir auch eine gewisse Ahnung vor Augen, daß da von Seite des Herrn Finanzministers die Bewilligung der Steuern auf ein ganzes Jahr verlangt wurde, vielleicht ihm die Unmöglichkeit der Vorlage des Staatsvoranschlages auf noch ein ganzes Jahr vorschiebt; an dieser Unmöglichkeit muß ich doch zweifeln, oder sollten etwa, da es doch dem Finanzministerium seit 6 Monaten bekannt sein mußte, es werde in die Lage kommen, dem Reichstage einen Staatsvoranschlag zur Prüfung, Beratung und Begutachtung vorzulegen, diese 6 Monate mit Hinzuschlagen von etwa noch 2 Monaten nicht hinreichen, uns wirklich einen solchen Staatsvoranschlag zu liefern; dann meine Herren, müßte ich zweifeln, an die so hochgepriesene Geschicklichkeit unserer so viel rechnenden Hof und Provinzialbuchhaltungen (Beifall von der Linken), dann müßte ich zweifeln an dein allgemeinen und jedem Finanzmanne sonst geläufigen Grundsatze einer geregelten Finanzverwaltung, welcher Grundsatz gerade unserm Herrn Finanzminister nicht geleitet zu haben scheint, daran nämlich, daß die Größe der notwendigen Staatsausgaben die Größe der Staatseinnahmen zu bestimmen habe, und folglich auch die Größe der auf die einzelnen Steuerpflichtigen entfallenden Teilquoten, dann müßte ich auch glauben, daß die von uns zu bewilligende Ausschreibung bloß verlangt wird, ohne überhaupt die zu bestimmenden Ausgaben geprüft zu haben, weil man sie ja nicht zu kennen scheint. Da ich natürlicher Weise solche Voraussetzungen nicht machen kann, muß es mir gestattet sein, andere Voraussetzungen zu machen, nämlich, daß dem Herrn. Finanzminister die Grundsätze einer geregelten Finanzverwaltung bekannt sind, und selbe ihn auch leiten, daß unsere Hof und Provinzialbuchhaltungen im Stande sind, und im Stande waren, ohne viele Mühe uns den Staatsvoranschlag bis zu diesem Momente seit den Märztagen zu liefern, daß aber auch auf diese Weise der Herr Finanzminister in die Lage hätte gesetzt werden können, mit Berücksichtigung der wegzufallen haben den allzu großen Besoldungen, mit Berücksichtigung der aufzuhebenden überflüssigen Dienstposten und anderweitigen Sinekuren und mit Berücksichtigung der im künftigen Friedenstande bis auf die Hälfte herabzusetzenden Militärmacht, uns den Staatsvoranschlag wirklich vorzulegen. Ist das aber der Fall, dann brauchen wir die Bewilligung zur Ausschreibung der Steuer nicht etwa auf ein Jahr, nicht etwa auf 6 Monate zu erteilen, und zwar voreilig, mit Hintansetzung der Volksrechte eine gefährliche Bewilligung zu erteilen. Gefährlich nenne ich sie; es ist schon gefährlich den mühsam erworbenen und oft zur Bestreitung nicht vorhergesehener außerordentlicher Bedürfnisse zurückgelegten Sparpfennig des ärmeren Bürgers, den er vielleicht zurückhalten, nachdem wir manche unnütz Auslagen absoluter Regierungssitze werden gestrichen haben; gefährlich für die so notwendige und wiederkehrende Ordnung und Sicherheit, indem diese dann schon sehr erschüttert wird.  Wenn der arme Bürger, welcher mit vielen Beschwerden und Mühseligkeiten zu kämpfen hat, durch die allzu großen auf ihn lastenden Steuern nicht in der Lage ist, seine Beschwerden, seine Mühen, auch mit des Lebens Annehmlichkeit zu würzen, und wenn ihm nicht einmal die Beruhigung zu Teil wird, die Volksvertreter haben ihm wirklich nur solche Lasten auferlegt, welche notwendig waren, um den Staat, und hiermit auch seine, wenn gleich armseitige Existenz zu erhalten. Gefährlich nenne ich diese Steuerbewilligung auch unserer, noch durch keine beschworne Konstitutions  Urkunde befestigten jungen Freiheit, indem eine derartige Erteilung der Steuerbewilligung den Rechten eines freie Volkes, eine Bewilligung zu geben oder sie zu versagen, auch präjudizieren kann, und indem wir durch unsere Handlungsweise den künftigen Reichstagen gleichsam ein schädliches Prinzip vor die Augen stellen würden. Wir hätten schlechterdings, ohne den Staatshaushalt geprüft zu haben, dennoch die Bewilligung erteilt, Steuern auszuschreiben.

Gefährlich nenne ich weiteres die Bewilligung zur Ausschreibung der Steuern aus unsern internationalen Beziehungen unserer vielbewegten Zeit. Meine Herren! bewilligen wir die Steuer in vorhinein auf ein ganzes Jahr oder auch nur auf ein halbes Jahr und glauben Sie, daß der auf 30 Tage verlängerte Waffenstillstand in Italien werde so sorgfältig benützt werden, als es sonst notwendig wäre, um


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