Úterý 26. záøí 1848

gesetzt haben wollte, wenn sie etwas befolgt wissen wollte, das wird befolgt und durchgeführt auf der Stelle, sei es beim Militär oder Finanzwache und wo überall, und das constitutionelle Benehmen, das volkstümliche Verfahren der Beamten, das könnte ihnen nicht eingeimpft werden? (Heiterkeit und Lachen.) Meine Herren, wenn man ihnen ein constitutionelles Memento durch die Gehaltssperre und Entfernung vom Amte einiger Rädelsführer herablangen lassen möchte, so möchten sie das constitutionelle Leben bald richtig auffassen. (Beifall.) Meine Herren, indem ich dem Antrage des Abg. Borkowski, meines Vorredners, die Priorität zugestehe, werde ich, falls sein Antrag fallen möchte, einen Verbesserungsantrag stellen, daß die Verzehrungssteuer (obwohl sie als aufgehoben betrachtet wird, wir werden aber diesen Gegenstand weitläufiger dann behandeln, wenn der Staatsvoranschlag vorgelegt sein wird), daß die Verzehrungssteuer wenigstens von dem kleinen Vieh, Ziegen, Schafen, Schweinen und Geflügel nebst von manchen Lebensmitteln aufgehoben werden soll.

Meine Herren, ob dieß auch für ihre Provinzen zuträglich, mit der Lage ihrer Finanzen vereinbar ist, daß weiß ich nicht; wenn das der Fall ist, vereinigen sie sich mit meinem Antrage, wenn nicht, so unterstützen sie mich als Galizianer in diesem Antrage, daß er durchdringe, denn wahrlich, Galizien ist ein sehr armes Land, und die Galizianer sehen auf den Reichstag, auf Sie hier, von Ihnen erwarten Sie die Heilung der alten Wunden und ein neues Glück. Was den Antrag der Minorität anbelangt, daß man die Steuerbewilligung auf ein Jahr ausdehnen soll, und die Gründe, die dafür angeführt sind, sind ganz unhaltbar. Es hat sie aber schon der Herr Vorredner näher beleuchtet, ich habe also in dieser Beziehung nichts mehr zu sprechen. (Tritt unter großem Beifalle ab.)

Präs. Die Reihe trifft den Abg. Dylewski.

D y l e w s k i. (vom Platze.) Ich bin in Verlegenheit, was ich nach einer solchen Rede für den Antrag noch dagegen vorbringen soll. (Allgemeine Heiterkeit.)

(Von der Tribune.) Mit einem Gefühle der Bitterkeit ergreife ich das Wort, weil der Herr Finanzminister, der es schon seit dem März ist, uns zu wiederholten Malen in die Verlegenheit bringt, von Staatslasten und von Steuern zu reden, ohne daß wir Vorlagen hatten (Beifall), und uns zwingt, ihn wiederholt an seine Pflicht zu erinnern, die er in schönen Worten anerkannt, allein durch seine Handlungen verletzt. (Beifall.) Wir müssen also wiederholt und natürlich nur über die Grundsätze reden, uns darüber aussprechen, in wiefern es möglich ist, die Grundsätze in's Leben zu bringen, das ist uns wieder nicht möglich. Wir sind daran wieder gehindert.

Also auf die Grundsätze eingehend, bemerke ich mit Freude, daß der Herr Finanzminister die Judensteuer aufzuheben angetragen hat. Dazu können wir ihm und uns Glück wünschen, daß wir eine Steuer aufheben, die für den Glauben bezahlt wurde. (Bravo.)

Aber ich kann auch einige andere Gründe anführen, aus welchen diese Steuer aufhören muß.

Es ist in Galizien geschehen, daß die israelitischen Glaubensgenossen bei der Beschränktheit des Erwerbes und der übermäßigen Größe der Steuern, die Vollkommenheit sich den Steuern zu entziehen auf das Höchste getrieben haben.

Schon feit dem Jahre 1845 und seitdem immer mehr zeigt es sich, daß die Pächter zur Pachtung dieser Steuern immer mehr mangeln, und daß diese Steuern in eigener Regie der Regierung nicht nur nichts eintragen, sondern viel größere Diätenkosten zum Vorschein bringen.

Der Herr Finanzminister wird aus dem Sanoker, ja auch aus dem Samborer und anderen Kreisen ähnliche Berichte haben, wo sich dieser Mißstand gezeigt hat, und das ist auch der hauptsächlichste praktische Grund, warum diese Steuer aufzuheben ist. Dieser Vorgang, dieses Ereigniß kann uns aber auch zur Lehre und Warnung dienen, daß auch andere Steuern mit der Zeit vertrocknen werden, sobald das Volk einsieht, daß das Geld die Quelle der Regierungsmacht ist, und daß es, wenn es im Einverstand handelt, dieses Geld nicht mehr so willig zu leisten braucht, als es dasselbe, bisher leistete, und daß endlich selbst die Execution der Steuern, nichts fruchten wird, wenn es dahin gekommen ist, daß niemand da ist, um das gepfändete Gut zu kaufen; dann ist die Steuer verloren und wohl that daher die Regierung die Steuerfragen Hand in Hand mit den Wünschen des Volkes zu behandeln. 

Zweitens. Der Herr Finanzminister sagt uns, daß die Urbarialsteuer aufzuheben ist, aber dabei soll die Ziffer der Grundsteuer unverändert bleiben. Freuen wir uns also, wir zahlen zwar eben so viel nach wie vor, aber unter einem anderen Namen.

Ich muß also etwas über die Grundsteuer reden, denn es heißt, die Grundsteuer bleibt im unverminderten Betrage, und was bei der Urbarialsteuer abgeht, das wird bei der Grundsteuer ersetzt. Die Grundsteuer aber beträgt (ich will hier näher in die Einführung der Steuer eingehen), bei Äckern 10 1/2 % des Reinertrages, bei Wiesen 18%, bei Huthweiden und Waldungen aber 21 %. Der große Unterschied zwischen der Grundsteuer Galiziens, und der Grundsteuer der übrigen Provinzen rührt von dem großen Unterschiede des Preises der Feldfrüchte, und dem daraus hervorgehenden Unterschiede in dem Reinertrage her. Um dieses Reinerträgniß zu erforschen, in der menschenfreundlichen Absicht den Grundwirth nicht mehr zu belasten, als er zahlen kann, hat man bei uns im Jahre 1786, im Jahre 1820 und jetzt zum drittenmal das Land gemessen, sorgfältig die Gattungen des Landes und die einzelnen Ackerstriche untersucht, und so die Gerechtigkeit bis auf das Höchste zu treiben gestrebt, diese Messungen kosteten, so viel ich vernommen habe, jedes Mal beinahe 5. 000 fl. Conv. Mze. bei jeder Meile, es kann daraus berechnet werden, wie viel Galizien schon zu zahlen hatte, und noch zu zahlen haben wird.

Die Steuerdividende war groß, denn um hier auf die nationalökonomischen Gründe einzugehen ist es anerkannt, daß die Grundsteuer dem Grunderträgnis angepasst sein soll, ohne Rücksicht darauf, ob ein Grundstück bebaut wird oder nicht. Denn zum Bebauen bedarf der Besitzer eines Betriebscapitals; hat er dieses nicht, kann er den Grund nicht bebauen, so muß er, wenn die Steuer nach dem Ertrage des angebauten Grundes bemessen ist, bald den Grund verlieren.

Jene ohnehin große Dividende (der Abg. Popiel hat es Ihnen gesagt, wie niedrig die Preise der Feldfrüchte in Galizien zu sein pflegen) ward im Jahre 1819 fast verdreifacht. Meine Herren, im Jahre 1819 wurde das Geldwesen reguliert, d. h. es wurde gesagt: Gehalte, Steuern und Stämpel sind von nun an in Conv. Münze zu bezahlen.

Der arbeitsame Landwirt und Gewerbsmann mußte demnach in Wienerwährung verdienen, und muß es noch bis jetzt, aber Steuer zahlen muß er in Konv. Münze.

Sie können sich denken, daß die Grundsteuerdividende sehr groß wurde, daß auch andere Provinzen die Steuern drückend finden, habe ich bei Gelegenheit verschiedener Debatten von einigen Abg. Österreichs, Salzburgs, Steiermarks und Krains gehört, was ich nun als Galizianer vorbringe, ist demnach analog für die übrigen Provinzen. Bei diesem Zustande kann man sagen, daß die Staatsgüter nicht umsonst ausverkauft werden, denn wo ist der Grundwirt dahin gebracht, daß er, um den Fonds für die Steuer zu erzielen, den Grund bebauen muß, da er ihn sonst verlieren müßte, so wird er dann zum bloßen Ökonom des Ärars, und da kann das ganze Land als Staatseigentum betrachtet werden.

Im Jahre 1842 kam in Galizien eine neue Veränderung vor; bis zum Jahre 1842 hat der Bauer und der Gutsherr nach derselben Dividende bezahlt. Im Jahre 1842 hat man die Dominicalgrundsteuer um 1/4 erhöhet, und die rusticale um 1/4 herabgesetzt.

Als Grund davon wurde angegeben, daß Rücksicht genommen wurde auf Urbariallasten, welche den Bauer drückten; aber sobald dem Dominicalgrundbesitzer etwas neben der Urbarialsteuer aufgebürdet würde, was dem Bauer in Abzug kam, so kann diese Rücksicht nicht mit Grund geltend gemacht werden. Überhaupt ist dieser Grundsatz gar nicht stichhältig, denn Urbariallasten sind eine Privatlast, und wenn man aus Anlaß der Privatschulden die Steuern nicht vermindert; so ist in Hinsicht die Verminderung der Steuer aus Anlaß der Urbariallasten gar nicht gerechtfertigt. Nach allen diesen soll nun die Dividende der so hohen Gründsteuer um den großen Betrag der ganzen Urbarialsteuer erhöhet werden. Lassen Sie sich nicht täuschen meine Herren, Urbarialsteuer und Zehentsteuer ist etwas ganz anderes als die Grundsteuer, die Gründlage der Bemessung dieser Steuer ist der Wert der Robot, der Giebligkeiten, und sonstigen Urbarialbezüge. Von diesem Werte (nämlich von seinem Bruttoertrage, ohne Rücksicht auf Jurisdictions, Patronats und übrigen Lasten, welche in Galizien, weil die Jurisdiktion dort umsonst verwaltet wird, sehr hoch sind), von diesem Erträgnis sind 12 1/2 Prozent als Urbarialsteuer bemessen und behoben worden; wenn also diese Steuer jetzt, wo die Urbarialbezüge aufgehoben sind, auf den Grund anderer umgelegt werden soll, so ist dann die Steuer natürlich nicht aufgehoben und das was als die Aufhebung der Urbarialsteuer vorgestellt wird, ist nichts anders als eine Erhöhung der Gründsteuer. Wenn die Urbarialrechte aufhören, so kann ich schon aus Billigkeitsrücksichten unmöglich es begreifen, wie eine Steuerlast dafür noch weiter bestehen kann.

Es gibt doch Gegenden, wo keine Urbariallasten sind, dort gibt es auch keine Urbarialsteuer, und nun nachdem es mit Enthusiasmus, mit dem besten Willen ausgesprochen wurde, daß die Urbariallasten aufzuhören haben, soll die Besteuerung, welche darauf lag, noch weiter bestehen? Ist das die Verwirklichung des Grundsatzes, daß die Urbarial und sonstigen Rusticallasten aufzuhören haben. Freilich hat das Ärar seit dem Jahre 1815 sich in alle Spalten des Grundkapitals eingeschlichen, und alles bis zum Erschöpfen belastet, ob dieß nötig war, und was für Früchte aus diesen Belastungen entsprossen, wie es kam, daß ein 33jähriger Frieden die Staatslaut anstatt zu vermindern, beinahe verdoppelt hat, das ist Sache der früheren Wirtschaft, fortdauern kann diese Wirtschaft nicht, wenn der Volksbaum nicht verdorren und der Staatsbanken nicht wirklich faktisch eintreten und für die Zukunft bleibend werden soll. Will man jetzt den Dominikalgrund belasten, so wäre dieß das größte Unrecht, weil die Dominicalbesitzer alle Urbarialleistungen eingebüßt haben, will man den Rustikal Grundbesitzer belasten, so ist das auch Unrecht, weil Grund und Boden gleichartig zu belasten sind, und ich nicht begreife, wie, nachdem man den Unterschied zwischen dominical und rustikal aufgehoben hat, dieser Unterschied gleich durch Steuern erneuere werden soll. Ich dachte immer, daß der Kataster, welchen der Herr Finanzminister so sehr gelobt hat, zu nichts taugt, nicht einmal so viel wert ist, als er kostet. Ist der Fiskus klug, und will er daß Steuerverhältniß nach dem entsprechenden Grundbetrag bemessen, so sind die Capitalisten auch klug und zahlen gerade für ein hoch oder niedrig besteuertes Grundstück nicht mehr, als dem reinen Erträgnis nach Abzug der Steuern und Leistungen entspricht. Der beste Grundsatz besteht darin, die Steuern nicht zu heben und nicht zu vermindern. Sobald Jemand für ein Grundstück ein Capital gezahlt hat, so ist eine jede neuerliche Besteuerung ein Eingriff in sein Capital.

Das war meine Privatansicht. Die Ereignisse, wie sie sich im Jahre 1819 zugetragen haben, wo die Steuern, von der Wiener Währung in Conv. Münze übergegangen sind, die Ereignisse im Jahre 1842, wo man die Steuerdividende willkürlich geändert hat, endlich die gegenwärtigen Ereignisse, wo die Grundsteuerdividende außer Acht gelassen wird, und die abgehende Urbarialsteuer wieder zur Grundsteuer hinzugerechnet werden, sind ja der beste Beweis, daß der Steuerfuß, zu dessen Behuf der Kataster eingeführt wurde, gar nicht beachtet wird, und alle Vermessungen nichts taugen, da ihre Ergebnisse umgestoßen werden, sobald irgend ein Bedürfniß eintritt. Ich glaube, schon die Ersparniß dieser großen Kosten, wäre die erste Erleichterung für das Volk. Das, was ich hier rede, scheint uns allen, die wir in das Getriebe der bureaukratischen Maschine hineingewöhnt sind,  vielleicht etwas excentrisch. Ja, manches muß nun excentrisch heißen, wenn man uns in so vielen Centren und Kreisen eingeengt hat, die wir jetzt durchzubrechen gezwungen sind.

Braucht man also eine Steuer, um den Abgang aus Anlaß der Aufhebung der Urbarialsteuer zu ersetzen, nun so mag man diese Steuer als eine nothwendige, als eine außerordentliche, auf alle Staatsbürger ausdehnen. Ich glaube aber noch keinen Grund zu finden, um diese Steuer zu belassen, weil ich hoffe nachweisen zu können, daß wir Ersparungen eintreten lassen, welche diese Steuer, das ist die Urbarialsteuer überflüssig machen.

Das ist die Grundsteuer und die Urbarialsteuer. Der Herr Finanzminister verlangt, damit alle directen und indirecten Steuern für das ganze Jahr im status quo belassen werden, da kann ich auch nicht umhin als Repräsentant meiner Provinzialhauptstadt etwas von der Hauszinssteuer zu reden. Alle Städte (wenigstens bei uns, ich glaube auch bei Ihnen) zahlen die Hauszinssteuer nach bestimmten Tabellen, diese fallen für die Landstädte nicht groß aus, aber die Provinzialhauptstädte zahlen 18 Procent des Zinses (es wird mehr betragen), welchen sie von dem Hause beziehen. Die anfänglichen Freijahre, welche den Baulustigen gewährt werden, verleiten sie Häuser zu bauen; wenn aber die Freijahre vergehen, dann geht das Capital beinahe verloren, welches man zum Hausbaue angewendet hat. Das Capital ist noch immer Capital, es ist aber nach den Grundsätzen der Hauszinssteuer gewöhnlich, daß wenn ein Haus ganz leer ist und nur in einem oder zwei Zimmern sich ein Einwohner befindet, ohne Rücksicht darauf, daß von dem ganzen Capital, das ins Haus gesteckt wurde, doch Zinsen für den Hausbesitzer stießen sollen, dennoch von diesen kleinsten Theil noch 18 Procent gezahlt werden müssen. Nun das trifft nicht bloß Lemberg, sondern auch andere Provinzialhauptstädte, und ich aus Galizien bin zu einem, an mich adressirten Briefe aus Grätz gekommen, wo sich ein Hausbesitzer so äußert: "Daß bei dieser Steuerlast, ein Hausbesitzer gegenwärtig weder als freier Mann da steht, noch eine Stellung einnimmt, die ihm aus den drückenden Abgaben gebührt und er vielmehr der Behörde gegenüber bloß als ein verrechnendes Individium erscheint. " Das muß stark drücken, sobald von dort so eine Klage kommt.

Um alle Steuern zu berühren, muß ich auf die indirecte übergehen, und von der Verzehrungssteuer sprechen, es ist hier darüber schon manches gesprochen worden, und ich werde trachten möglichst zum höchst practischen Puncte zu übergehen, weil ich auch selbst darauf eingehe, daß nicht alles plötzlich aufgehoben werden kann. Drückend für Galizien (ich weiß nicht in wie weit hier) ist die Verzehrungssteuer von der Branntwein und Biererzeugung. Die Branntwein und Biersteuer drückt Niemanden als wieder nur den Grundwirth, sie wurde zwar nur in der löblichen Absicht eingeführt, ein Gleichgewicht zwischen den Consumenten und Producenten herzustellen, und der Grundwirth wurde damit vertröstet, daß er sich dieses von den Consumenten ersetzen lassen kann. Das wäre allerdings gut, wenn man in Galizien, die Steuer in Getreide und in Bier und in Branntwein erheben wollte. Aber man behebt sie in Geld, um nun dieses Geld zu bekommen, muß der Grundwirth sein Getreide verkaufen. Wie niedrig dort in der Regel die Preise sein, haben sie vernommen, nämlich 20 kr. ein Koretz (oder zwei Metzen) Hafer und 40 kr. ein Koretz Korn. Diese niedrigen Preise machen es den Grundwirth unmöglich, sein Getreide zu verkaufen, so bald er es nun vom Orte weiter transportiren soll, denn die Transportirungskosten verzehren den Werth. Es bleibt dem galizischen Grundwirth nichts anderes übrig, als seine Feldfrüchte mehr transportabel zu machen, und in eine Wahre zu verändern, die bei geringerem Gewichte und Rauminhalte mehr Werth hat, deßwegen erzeugt er Branntwein. Bedenken Sie meine Herren, daß Galizien ein Land mit dem rausten Klima ist, und die meisten Nachtheile zu bestehen hat. In diesen Ländern hier, wird Wein gebaut, und was also der Grundwirth aus dem Getreide nicht erschwingt, daß erschwingt er aus dem Weine, und darnach richtet er sich ein; er baut Wein und zahlt davon bloß die Grundsteuer, und die andere Steuer zahlt er erst dann, wenn er den Wein ausschenkt. Wir haben aber keinen Wein, wir müssen Branntwein brennen, und bevor wir ihn verkaufen, außer der schon bezahlten Grundsteuer, eine hohe Steuer zahlen.

Die Konsumtionsrücksichten sind es also nicht, die allein für Galizien eine Erleichterung verlangen, sondern die Rücksicht der Möglichkeit, die Gründsteuer zu erzielen. Um nicht unpractisch zu reden, um die Möglichkeit der Durchführung dessen darzustellen, was ich anriet, erlaube ich mir, einige Daten vorzubringen, und namentlich dieselben zu benützen, welche der Abg. Popiel vorgebracht hat. Die Urbarial und Grundsteuer betrug im Jahre 1845 nach dem Ausweise des Finanzministers im Allgemeinen von allen deutscherbländischen Provinzen zusammen 37 1/2 Million; die Verzehrungssteuer betrug 21, 800. 000, also ist das Verhältniß 5: 3, das heißt, die Grundsteuer ist um so viel höher, als 5 größer ist als 3. In Galizien betrüg die Grundsteuer in diesem Jahre dritthalb Millionen, und die Verzehrungssteuer im Reinertrage 2, 045. 000, also im Verhältniß von 6: 5. Da sehen sie meine Herren, wie in einem Lande, wo so wenig Verkehr ist, wo nach Ansicht des Kaiser Joseph nur 2/3 der Steuer als Norm genommen würden, aber nicht verblieben (wegen der Armut des Landes), die Verzehrungssteuer am drückendsten ist, gerade dort, wo ihre Herabsetzung unter das Verhältniß deßhalb notwendig ist, weil ich Ihnen sagte, der Grundherr hat keinen ändern Weg, um seine Feldfrüchte in eine verwertbare Wahre zu verwandeln. Um auf das Spezielle zu kommen, so bemerke ich, daß in Galizien Cameralverwaltung und Finanzwache im Jahre 1845 fast 11/2 Million gekostet haben. Der Tabak hatte einen Bruttoertrag von 2, über 2 Millionen gegeben, einen Nettoertrag nach Abzug der Kosten bloß von 800. 000 Gülden, also die Verwaltung der Tabakregie kostet in Galizien 1, 200. 000 Gulden. Die Verwaltungsbehörden und Finanzwache 1 1/2 Million, der Kataster kann gegen 300. 000 kosten. Die Verwaltung der Kameragüter kostet 600. 000 Gülden, dieses macht zusammen 3, 600. 000 Gülden. Nun sind das Auslagen, welche nur die Verwaltung verzehrt, wenn wir diese Verwaltungskosten in den Taschen des Volkes stecken lassen, und die Nettoeinkünfte in feste, Fixauflegen verändern (welche das Volk freudig tragen wird), so haben wir ein Ersparniß, welches den Abgang der Judensteuer und den der Urbarialsteuer vollkommen deckt, ja noch Vorteil bringen wird; denn das Land war dazu stets geneigt, und ist es noch immer. Die Verzehrungssteuer wäre demnach (ich rede nur immer von der Verzehrungssteuer von Branntwein und Bier) in ihrem Nettoertrag auf die Branntwein und Bräuhäuser des Landes, verhältnismäßig zu der Größe ihrer bisherigen Erzeugung umzulegen, und jeder wird sie gerne tragen, und dem Lande wird eine große und unnütz Last erspart werden; ich habe schon am 21. August gesagt, daß in dieser Hinsicht wirklich die Beamten der Kameralgefällenverwaltung und der Finanzwache Steuerverzehrungsbeamte sind, und ich beharre dabei. Die bisherigen Daten liefern das Resultat des Jahres 1845, das war eines der günstigsten Jahre für Galizien. Der Finanzminister hat aber selbst zugestanden, daß das Jahr 1846 und 1847 gar kein reines, oder vielleicht ein verschwindendes Erträgnis gebracht hat, so gering war das Erträgnis und so groß waren die Kosten; aber nicht der Mißwachs der Kartoffeln in diesen Jahren ist daran Schuld, wo anders liegt der Grund, Schulden gibt es, jede Steuer, die so verderblich eingehoben wird, erzeugt Verarmung und Erschöpfung des Landes. Das Land ist in Westen im Jahre 1846 verheert worden, alle Branntwein und Bierbräuhäuser sind zerstört und sie werden sich auch nicht mehr erholen, weil das Land außerdem von der Aufhebung der Urbarialien getroffen, nicht die nötigen Kapitalien hat. Alle Gebirgsgegenden sind blutarm geworden, so wie die kleinen Handelsstädte. Es ist freilich merkwürdig, daß Galizien, ein Ackerbau treibendes Land, Hunger leiden mußte, die Industrie bringt es mit sich, und aber wie kommt es, daß in einem Ackerbau treibenden Lande im Jahre 1846 und 1847 1/2 Million am Typhus und Hunger gestorben sind.

Es ist für einen Polizeistaat freilich leicht, Todeslisten zu verfassen, und bloß eintragen zu lassen, daß so und so viel gestorben sind, endlich keinen Zeitungsartikel zur Welt kommen lassen, daß sie gestorben sind. Jetzt wird es wohl anders zugehen (Beifall), freilich werden einige Beamtendinastien aus dem Schematismus wegbleiben, aber ich glaube gerade die Finanzwache kann beim Militär eingereiht werden, und die Rekrutierungen, welche jetzt so drückend sind, und die tätigsten Hände vom Ackerbau und anderen Gewerben wegnehmen, werden dann erträglicher sein. Was die Finanzbeamten betrifft, die können Schullehrer werden, wenn sie dessen wert sind, wir brauchen ohnehin so viele Schullehrer. (Lachen.) Der Herr Finanzminister hat uns bei der jetzigen Gelegenheit gesagt, daß er, was das Finanzgebäude betrifft, es gerne mit einem Glashaufe vergleicht, mit einem Hause mit gläsernen Wänden,  das ist sehr löblich, und ich hoffe, es wird geschehen, es muß geschehen, aber der Vergleich mit einem Haufe mit gläsernen Wänden ist für mich eine traurige Einnehrung, weil es früher auch aus Polizeirücksichten ebenfalls ein erwünschter Gegenstand schien, daß die Häuser des Volkes mit gläsernen Wänden versehen wären, damit alles überwacht werden könne, was im Innern geschieht. Die Finanzwache wurde nicht nur aus Finanzrücksichten, sondern auch wegen der Polizei eingeführt, und ich bitte den Herrn Finanzminister, daß er, wenn er kein Freund der gläsernen Wände der Volkshäuser scheinen will, schon aus dieser Rücksicht uns von dieser Plage erlöse.

Salz. Ein Herr Abg. von dieser Seite (rechts), ich glaube der Herr Abg. Sterz hat es zum Gegenstand einer Interpellation gemacht, daß Salz, das aus Galizien nach Preußen und Rußland für 3 fl. 40 kr. geliefert werde, im Lande aber für 6 fl. 48 kr. der Center verkauft werde. Die späteren Erläuterungen des Herrn Finanzministers ließen uns einen weitern Blick thun und erfahren, daß die Lieferungen von Salz mit 3 fl. 40 kr. noch immer mit Vorteilen für den Staat verbunden ist. Was die Gegenwart und das Ausland betrifft, so ist davon nichts zu ändern, denn es ist ein Vertrag, aber der Herr Finanzminister hat uns auch in Aussicht gestellt, daß es bei einem so günstigen Vertrag mit Rußland und Preußen noch weiter verbleiben wird, da er vorteilhaft ist, aber was das Volk betrifft, soll es eine indirecte Steuer sein, und deßwegen soll es das Salz höher bezahlen. Das ist vielleicht gefällig für Rußland und Preußen, ich aber glaube, daß das Wohl eines einzigen österreichischen Unterthans vorzuziehen ist, einem Walde von preußischen und russischen Monarchien.

Nicht bloß in Galizien, auch in Ober und Niederösterreich wird über die Theuerung des Salzes geklagt.  Um nun auf dasselbe einzugehen frage ich, wo ist das Budget?  Daß Italien und Ungarn in diesem Jahre nichts beigesteuert haben, das ist gar kein Grund, daß das Budget nicht geliefert wird, ich erinnere daran, daß bisher jede Provinz eine eigene Regierung, eine eigene Verwaltung hatte, und daß von jeder Provinz besondere Ertragsund Ausgastabellen verfaßt würden. Das ist das hinreichendste Material um ein Budget zu errichten, und wenn aus diesen Gründen das Budget vorenthalten ist, so weiß ich wirklich nicht, wie das gemeint ist. Aus diesem Gründe, weil ich es nicht über mein Gewissen bringen kann, für etwas zu stimmen, dessen Nothwendigkeit ich nicht durchgehends kenne, kann ich nicht dafür sein, was die Commission beschlossen hat, sondern ich bin dafür, daß die Steuern bloß für 3 Monate bewilligt werden Der Finanzminister wird Zeit haben, binnen 14 Tagen die Vorlagen zu machen und darauf beharre ich. (Bravo.)

Es ist von andern Einwendungen die Rede gewesen, daß die Steuer umgelegt und ausgeschrieben werden müssen. Nun meine Herren, ich glaube das ist gar kein Hinderniß. Ich habe hier ein Circulare aus Galizien, wo die Urbarialsteuer, wegen der wir erst Rath pflegen, ob sie zu verbleiben habe oder nicht, schon ganz ausgeschrieben und umgelegt ist (Sensation); wenn dieses geschehen konnte, so frage ich, warum das Budget nicht vorgelegt werden konnte. Verpachtung! Es müssen manche Ertragsquellen verpachtet werden. Nun, aus einer Interpellation haben Sie gehört, daß die Verzehrungssteuer in Galizien für drei Jahre im voraus verpachtet wurde. Es kann also allerdings bei einer dreimonatlichen Bewilligung alles im Geleise bleiben, es werden keine größeren Kosten verursacht werden, und wir thun das, was unsere Pflicht ist. Ich muß noch von der Einkommensteuer erwähnen, die der Herr Finanzminister versprochen hat, aber welche sehr weit hinausgerückt zu werden scheint. Aus diesen Tabellen, welche uns von Seite des Finanzministers mitgetheilt würden, ist für das Jahr 1845 zu ersehen, daß, wie ich schon gesagt habe, die allgemeine Grundsteuer aus den deutschen Provinzen 37, 580. 000, die Verzehrungssteuer 21 Millionen getragen. Diese Steuern lasten auf den Grundbesitz, auch die Verzehrungssteuer lastet darauf. Hingegen hat die Erwerbsteuer 2, 800. 000 fl. Conv. Münze betragen.  Sie sehen also meine Herren, daß das ungeheuere Mißverhältniß, welches da besteht, wo sich große Capitalisten besteuert finden sollten. Die bisherige Erwerbsteuer ist ein Spott, von Seiten der zubersteuernden Capitalisten, und nur die Einkommensteuer wird das zu Wege bringen, was zu Wege gebracht werden muß, nämlich die verhältnismäßige Besteuerung der Capitalisten. Man sagt, es gibt Capitalisten, welche sich der Besteuerung entziehen und das Land verlassen wollen. Gibt es solche Capitalisten, so mögen sie sich immer hin dem Lande entziehen, dann werden sie auch im Lande nichts erwerben, nichts verdienen. Überhaupt habe ich am 21. August freundschaftliche Rathschläge gegeben, ich that es im Namen des Volkes, nun muß ich in demselben Namen ernstliche Ermahnungen ergehen lassen, werden sie nicht befolgt, so ist es nicht meine Schuld, ich that sie, und ich glaube als redlicher Staatsbürger gehandelt zu haben. Ich habe nachgewiesen, daß die Urbarialsteuer bei einer zweckmäßigeren Erleichterung und Einhebung der Finanzerträgnisse, namentlich der Verzehrungssteuer in Galizien keinen Ausfall bewirken werde. Sollte sich hier ein Ausfall ergeben, so würde er sich mit Hilfe der schwebenden Schuld des Capitals von 20 Millionen, die ja ohnehin noch nicht in Angriff genommen worden ist, wohl decken lassen. Weil nun der Finanzminister hinreichende Mittel zur Deckung hat, weil er feit dein Monate April Finanzminister ist, und im Monate April die constitutionellen Grundsätze als Regel für uns aufgestellt wurden, weil ich daher nochmals auf dem Budget bestehen muß, so trage ich gegenwärtig an: Die Urbarialsteuer sei in der That aufzuheben, die Grundsteuer bloß nach der Katastraldividende und gleichmäßig zu bemessen, und die ganze Ausschreibung nur auf 3 Monate zu bewilligen, und bitte die übrigen Andeutungen wegen Deckung und Verminderung der Auslagen in dem schleunigst vorzulegenden Budget zu berücksichtigen. Die Cameral und Domesticalzuschläge können bleiben, das sind keine Steuern, ich verstehe es wohl, daß diese bleiben müssen, und ausgeschrieben werden können. Damit ende ich, und mit dein Aufrufe an die Herren, welche ihren Beruf und das Interesse des Volkes zu beherzigen wissen: Jetzt ist es Zeit zu zeigen, daß Euch der Schweiß und der Pfennig des Volkes teuer ist.

Präs. Die Reihe trifft nun den Herrn Abg. Schufelka (abwesend), so wäre nun an dem Herrn Abg. Polaczek die Reihe (abwesend).

Rieger. Herr Präsident es ist bereits 2 Uhr und es könnte nun die Sitzung ausgesetzt werden.

Präs. Es dürfte, glaube ich, die Sitzung erst um 3 Uhr aufzuheben sein und Nachmittags um 5 Uhr wieder zu beginnen haben.

(Mehrere Stimmen: "Gleich aufheben!" Andere: "Um 3 Uhr!")

Ich erlaube mir vor allem anderen die Frage, ob die Sitzung also gleich zu schließen sei? Diejenigen Herren, welche sich für den also gleichen Schluß gegen Nachmittags Sitzung aussprechen, wollen aufstehen. (Wird angenommen.)

Potocki. Es wurde aber die Frage nicht so gestellt, ob die Sitzung jetzt oder um 3 Uhr aufgehoben werden solle.

Präs. Diejenigen, welche dafür sind, daß jetzt die Sitzung also gleich aufgehoben und um 4 Uhr wieder begonnen werde, mögen aufstehen. (Wird angenommen.)

Borrosch. Vor dem Schlüsse der Sitzung erlaube ich mir noch die Anfrage an den verehrten Herrn Präsidenten, weßhalb heute keine Journalisten hier sind?

Präs. Offiziell ist mir nichts darüber bekannt.

Borrosch. Sie fehlen auf beiden Seiten, es muß also ein begründeter Anlaß gewesen sein, und nicht eine bloße Parteiauffassung, wodurch die Entfernung der Herren Journalisten herbeigeführt wurde.

Präs. Ich erlaube mir darauf zu erwidern, daß für die Herren Journalisten die erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind, und es kommt auf die Herren Journalisten an, inwiefern sie davon Gebrauch machen wollen. Von ihrem Verschwinden und dessen Grunde ist mir offiziell nichts bekannt, daher bin ich nicht in der Lage, die Interpellation des Abg. Borrosch zu erwidern.

Potocki. Ich weiß nicht, ob ich die Sitzung Nachmittags als eine Fortsetzung, oder als eine zweite Sitzung zu betrachten habe. Wir haben in diesem Momente wichtige Interpellationen an das Ministerium zu stellen. Heute Früh wurde es wieder nicht gestattet, sie zu stellen; ich glaube, es ist unsere Pflicht an der Institution zu arbeiten, und wir haben deswegen 2 Sitzungen in der Woche; aber diese, die wir haben, sollen wir trachten so viel als möglich für das Wohl des Volkes zu gebrauchen. Ich habe eine sehr wichtige Interpellation in Betreff der ungarischen Verhältnisse an den Herrn Minister zu stellen, und wurde heute nicht in die Lage versetzt, sie stellen zu können. Ich frage ob diese Interpellation nicht in der Nachmittagssitzung vorgenommen werden kann.

(Stimmen: Ja, ja!)

Scherzer. Ich erlaube mir eine Interpellation an den Herrn Präsidenten zu stellen. Dem Institute der Nationalgarde angehörig, wurde mir vor wenigen Tagen die Mitteilung gemacht, daß sich eine Deputation zu dem Herrn Minister des Innern begeben habe, um die Beratung, des dem Ministerium durch den Verwaltungsrat übergebenen Nationalgardegesetzes zu betreiben.  Der Herr Minister versicherte diese Deputation, daß ihm solches selbst höchst wünschenswert sei, daß jedoch nach der Äußerung des Herrn Reichstagspräsidenten die Beratung des Nationalgardegesetzes bei den angehäuften Arbeiten unmöglich sei, und in Folge dessen diese Aufgabe wohl dem nächsten Reichstage vorbehalten bleiben müsse.  Der Herr Minister meinte ferners, daß dieses Gesetz vorläufig provisorisch erlassen werden könnte, allein die Deputation erklärte, daß dieses Gesetz einzig und allein nur durch die Beratung und durch den Erlaß seitens des hohen Reichstages seine Weihe und Gesetzeskraft erhalten könne. Ich müßte mich sehr täuschen, wenn in dieser hohen Versammlung auch nur ein Mitglied einen solchen Vorwurf gleichgültig aufnehmen, oder die Dringlichkeit eines Gesetzes nicht einsehen könnte, oder von der Ansicht nicht durchdrungen wäre, daß das Nationalgardegesetz den Kitt dieses großartigen Institutes notwendigerweise abgeben müsse. Die Nationalgarde, die Stütze unserer Konstitution und der Volkseinheit, entbehrt seit dem Entstehen vom März jedweden Gesetzes, und wir die Vertreter des souveränen Volkes, die wir täglich die Beweise des unermüdeten Eifers und der Ausdauer dieses Institutes zu bewundern Gelegenheit haben, wo kürzlich diese Staatsbürger volle 15 Stunden zu unserem Schütze vor den Toren dieses Hauses weilten, und als ich ihnen meinen Dank aussprach, allgemein die Äußerung hören ließen: "Für den Reichstag, für die Vertreter unserer Rechte und Freiheiten sind wir Tag und Nacht bereit, "  wo die Bezirke wetteifernd streiten, wem die Ehre des Schutzes des Reichstags zu Teil werden soll; da, meine Herren, sollten wir auch noch einen Augenblick zaudern zu erklären, daß wir das Gesetz der Nationalgarde sobald als nur möglich in Beratung ziehen wollen? Ich frage nun den Herrn Präsidenten, ob derselbe die Beratung des Nationalgardegesetzes zurückgewiesen habe?

Präs. Ich erlaube mir zu erwidern, es ist eine Deputation zu mir gekommen, und zwar in der Absicht, um eine Einladung ergehen zu lassen, daß die Reichstagsmitglieder bei der Fahnenweihe, die abgehalten wurde, erscheinen mögen, das war der Zweck und ich habe mich ganz freundschaftlich mit der Deputation besprochen aus Anlaß einer Bemerkung, daß recht bald ein Nationalgardegesetz erscheinen sollte. Ich glaube, eine vertrauliche Mitteilung kann man nicht zur Grundlage einer Interpellation


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