Sobota 16. záøí 1848

Präs. Der Herr Vorsteher wird diese Interpellation beantworten.

Lasser. Was die Zutheilung der Petitionen an die einzelnen Herren Referenten betrifft, so wird sich genau nach den einlaufenden Nummern gehalten; ich selbst bin dazu vom Petitionsausschüsse beauftragt worden, die Zutheilung der einzelnen Petitionen an die einzelnen Herren Referenten zu besorgen, und ich unterziehe mich diesem Geschäfte in der Art, daß ich die Petitionen, wie sie einlaufen, nach und nach an die Herren Referenten vertheile; es findet keinerlei Begünstigung dabei Statt. Es versteht sich dabei von selbst, daß einzelne Petitionen vorkommen, die weitere Erörterungen oder Erhebungen bedürfen, also nicht in derselben Reihenfolge wie sie zugetheilt wurden, auch zur Erledigung gebracht werden können. Manchmal sieht der Petitionsausschuss sich in die Nothwendigkeit versetzt, einen oder den ändern Herrn Sachverständigen oder ein Mitglied des Reichstages selbst einzuladen, behufs der Ertheilung von weiteren Aufklärungen im Petitionsausschüsse sich einzufinden, das ist ein solches Beispiel, wo eine Petition gerade nicht in der Reihenfolge, wie sie im Einlaufsprotokolle erscheint, zum Vortrage kömmt.

Dazu kommt noch, daß wir erst ein einziges Mal im Stande waren, dem Reichstage Bericht zu erstatten, daher jeder einzelne der Herren Referenten eine große Anzahl von Petitionen in Händen hat, und der eine und derselbe Referent heute in der Lage sein wird, vielleicht Nr. 1 und Nr. 600 zu referiren, ohne daß deßwegen bei der Zutheilung selbst eine Begünstigung oder sonst eine unrechtmäßige Gebarung stattgefunden hätte. In den Sitzungen werden Protokolle geführt, so weit es die uns gegönnte Zeit möglich macht, d. h. es werden die Nummern der Eingaben aufgezeichnet, die zum Vortrage kommen, sowie die Person, welche referiert; und es wird auch ganz kurz angedeutet, was für ein Antrag vom Petitionsausschüsse gestellt werden wird. Wie viele Eingaben bis zum 26. August eingereicht worden waren, ist mir nicht möglich zu beantworten. Ich bitte deßhalb sich an das Vorstandsbureau zu wenden, wo das Einreichungsprotokoll geführt wird. Es sind mir bereits 13 bis 1400 Petitionen von Seite des Vorstandsbureaus zugewiesen worden, ungefähr 400500 mögen davon bereits bis heute erledigt worden sein; allein es ist nicht unsere Schuld, daß sie bisher nicht alle zum Vortrage in der hohen Versammlung gebracht werden konnten. Was die Petitionen betrifft, die angeblich liegen geblieben sein sollen, so verweise ich auf das Resultat des heutigen Tages, wenn die Sitzung zu Ende sein wird. Es wird gerade diejenige Petition, von der der Herr Interpellant gesprochen hat, heute zum Vortrage kommen. Alles ist, wie gesagt, in dem Umstande gegründet, daß wir bisher nicht Alles vortragen konnten, ja daß die meisten unsere Referenten gar nicht zum Vortrage gekommen sind.

Dieß ist die ganz einfache Lösung des Räthsels.

Was die Frage betrifft, ob mau nicht vor jeder, für den Petitionsausschuss bestimmten Reichstagssitzung ein Verzeichniß der darin zum Vortrage kommenden Petitionen anfertigen und publicirt wolle, so hat dieß seine praktische Schwierigkeit. Wir haben z. B. heute Petitionen vorzutragen, die im Ausschüsse erst um 9  1/2 besprochen worden sind. Der Ausschuß hält beinahe täglich Sitzungen von 810, und es kommen bald mehr, bald weniger Petitionen zur Erledigung, wie können wir nun kurz vor dem Eintritt in den Reichstag erst noch ein Verzeichniß verfassen und mit praktischem Erfolge affigeren?

So etwas zu besorgen, müsse uns überdies ein eigener Beamter zugewiesen werden, denn man kann es dem Referenten nicht zumuthen nebst der Ausarbeitung der Referate so weitläufige Verzeichnisse zu führen. Die Abstimmungsresultate endlich, keineswegs aber die eigentliche Debatte und die divergierenden Ansichten werden im Protokolle angemerkt; aber der Endbeschluss ist größtentheils einstimmig.

Präs. Es handelt sich heute um die Fortsetzung der Abstimmung über den Vortrag der Commission über die Petition der Dalmatiner Abgeordneten wegen Übersetzung der Anträge und anderer offizieller Gegenstände der Reichsversammlung in die italienische Sprache. Damals wurde der Antrag des Abg. Hawliczek und auch der des Abg. Borrosch angenommen, welche den Antrag der Commission auf alle Sprachen ausgedehnt wünschten. Ich bitte daher die Mittheilung zu machen über die gefaßten Beschlüsse.

Berichterstatter Doliak. In der Sitzung vom 11. September ist der erste Theil des vom Petitionsausschüsse über die Petition der Dalmatiner vorgelegten Antrages samt den zwei Amendements der Herren Borrosch und Hawliczek angenommen worden, (laut!) der zweite Theil des Antrages des Petitionsausschusses lautet: "Ferner wolle die hohe Kammer gestatten, daß die Patenten ihre Vorschläge, Interpellationen und Bemerkungen in deutschen Übersetzungen und mittelst eines von ihnen gewählten Deputirten oder Secretärs der hohen Kammer vortragen dürfen. " Auch dieser Antrag ist im Petitions-  Ausschüsse einstimmig angenommen worden.

Präs. Da die Debatte schon geschlossen war, und es sich nur um die Abstimmung handelt, so muß ich, damit die hohe Kammer auf den Standpunct selbst gesetzt werde, die Beschlüsse, welche ge faßt worden sind mittheilen, nämlich: daß der Antrag des Abg. Hawliczek, welcher dahin ging: "Es möge vor jeder Abstimmung, wenn es von 10 Mitgliedern gefordert wird, die Abstimmungsfrage durch einen von der Kammer gewählten Translator auch in polnischer und ruthenischer Sprache laut gestellt werden. " Dann der Antrag des Borrosch war eventuell gestellt und lautete: "der Antrag des Petitionsausschusses soll nicht auf die Dalmatiner allein beschränkt, sondern auf alle im Reichstage vertretenen Nationalitäten ausgedehnt werden. "

Dieser Antrag, insofern er sich dem ersten Theil der Commission anschließt, ist bereits angenommen worden. Es handelt sich daher um den zweiten Theil, wo er gleichfalls als ein bereits angenommenes Amendement erscheint.

Nun, der erste Antrag des Petitionsausschusses lautet: Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß von allen Vorschlägen, Amendements, Berichten, Sitzungsprotokollen und Verhandlungen, von der hohen Kammer ein Auszug im Sinne der Geschäftsordnung in italienischer Sprache veranlaßt, und in hinreichenden Exemplaren, an die der deutschen Sprache nicht mächtigen Deputirten Dalmatiens, Istriens und Südtirols ohne Verzug vertheilt werden; das ist der Stand der angenommenen Beschlüsse.

Nunmehr handelt es sich um den zweiten Theil des Antrages, nämlich: die hohe Kammer wolle gestatten, daß die Patenten ihre Vorschläge u. s. w. in das Deutsche übersetzen, und durch einen von ihnen gewählten Deputirten oder Secretär der hohen Kammer vorlesen lassen dürften.

Mit Rücksicht auf das Amendement des Abg. Borrosch würde auch hier der Beisatz zu gelten haben, daß dieses auch auf alle übrigen im Reichstage versammelten Deputirten zu beziehen sei. Eine Debatte ist nicht mehr zulässig, weil bereits der Schluß der Debatte erfolgt ist. Ich erlaube mir nur die Frage, ob die hohe Kammer bejahend oder verneinend stimme. Diejenigen Herren, welche sich bejahend mit Rücksicht auf das Amendement des Abg. Borrosch aussprechen, wollen aufstehen. (Majorität.)

Borrosch. Ich bitte, das heißt für die zweite Hälfte, denn für die erste Hälfte habe ich verneinend gestimmt.

Präs. Es ist vom Abg. Lubomirski ein Antrag gestellt worden, und zwar mit der Bemerkung, daß er erst dann zur Abstimmung kommen solle, wann der Commissionsantrag erledigt sei. Ich erlaube mir die Bemerkung, soll ich nach dein Wunsche des Herrn Antragstellers sogleich diesen Antrag zur Abstimmung bringen, oder erst dann, wenn über den Antrag der Commission als Ganzes abgestimmt sein wird.

Lubomirski. Ich hatte gebeten, daß erst nachher abgestimmt werde über meinen Antrag.

Präs. Ich bitte daher den amendirten Commissionsantrag nochmals zu lesen, um die Abstimmungsfrage über den ganzen Antrag stellen zu können.

Berichterst. D o l i a k liest den amendirten Antrag, wie folgt:

"Die Reichsversammlung wolle beschließen, daß von allen Vorschlägen, Amendements, Berichten, Sitzungsprotokollen, Verhandlungen der Kammer im Auszuge, Übersetzungen in der italienischen Sprache veranlaßt und in hinreichenden Exemplaren an die der deutschen Sprache nicht kundigen Deputierten Dalmatiens, Istriens und Südtirols vertheilt werden. Ferner wolle die Kammer gestatten, daß die Patenten ihre Vorschläge, Interpellationen und Amendements in die deutsche Sprache übersetzen, und durch einen von ihnen gewählten Deputirten oder Secretär vortragen dürfen, und daß dieß auf alle übrigen in Reichstag vertretenen Nationalitäten anzuwenden sei. Präs. Diejenigen Herren, welche für die Annahme der Commission sind, wollen aufstehen.

(Wird angenommen.)

Nunmehr erlaube ich mir, den Antrag des Abg. Lubomirski zur Abstimmung zu bringen.

Lubomirski. Er entfällt, da er durch die Annahme des Antrages des Abg. Hawliczek erledigt ist.

Präs. Ich bitte also, mit den Vorträgen fort zu fahren.

Violand. Ist es erlaubt, da nun dieser Gegenstand beendet ist, eine Interpellation an das Gesamtministerium zu stellen?

Präs. Ich glaube, wenn eine Verhandlung nicht unterbrochen wird,  und es ist eben über einen Gegenstand die Verhandlung geschlossen worden,  wäre es gestattlich.

Violand. Ich erlaube mir eine Anfrage an das Gesamtministerium.

Unter den Sätzen, welche das Gebäude der constitutionellen Rechtsfiktion ausmachen, ist wohl der ein Grundstein, daß das Ministerium die Person des Monarchen decken, und daß der Wille des Monarundteer Verantwortlichkeit der Minister seinen Ausdruck finden müsse.

Ein Drittes zwischen beiden, einen Mittelzustand gibt es nicht in dem Verhältnisse zwischen Fürst und Volk. Das Vertrauen, das die Minister ihrer Pflicht gegenüber von dem Monarchen zu fordern haben, ist ein absolut unbedingtes; es berechtigt sie, jede Einmischung von fremden Personen selbst durch Entfernung derselben aus der Nähe des Monarchen hintanzuhalten, und läßt für jeden Regierungsacht dem Monarchen nur die Wahl, entweder zwischen Entlassung der Minister, oder Genehmigung ihrer Anträge. Dieses sind lang bewährte zur Thatsache jedes constitutionellen Bewußtseins gewordene Sätze, sie gelten zweifellos in jedem Falle, für jede zwischen Volk und Fürst getheilte Souverainität. Diese Sätze auf unsere speciellen Verhältnisse angewendet, ist so viel gerüchtweise, oder officiell bekannt geworden, welches große Bedenklichkeiten erregt, daher ich mich genöthigt fühle, einige Fragen über Thatsachen und Gerüchte an das Gesamt  Ministerium zu stellen, um deren vollständige und unumwundene Beantwortung ich ersuche. Ich werde mir die Freiheit nehmen, diese Fragen, damit das Ministerium die Richtung derselben ersehe, zuerst zusammen vorzutragen, dann jede derselben einzeln zu wiederholen, und um deren sogleich unumwundene Beantwortung zu bitten, da ich glaube, daß an der sogleichen Beantwortung kein Anstand genommen werden durfte, indem sie nur Thatsachen betreffen, die dem Ministerium bekannt sein, oder Principien, auf welche die einzelnen Minister bei ihren Regierungshandlungen Rücksicht genommen haben müssen:

1. Ist Etwas davon wahr, daß unser Ministerium sich in seinen einzelnen Individuen nicht jenes Grades der Zugänglichkeit zum Monarchen erfreue, die ein gänzlich unbehinderter Verkehr mit dem Monarchen voraussetzt?

2. Ist namentlich Etwas davon wahr, daß die von dem Ministerium gefaßten Beschlüsse vor der Entschließung des Monarchen dem Rathe anderer, nicht verantwortlicher Personen unterliegen, und daß somit einzelne Vorschlage, wie z. B. einer, der sich auf Studienangelegenheiten bezieht, zwölf bis 14 Tage bei einem über dem Ministerium stehenden Cabinet liegen bleiben?

3. Ist davon Etwas wahr, das nur einzelne Minister, namentlich der des Hauses und noch Einer sich des Rechtes wirklich erfreuen, nach ihrem Ermessen und ohne Zeugen mit dem Monarchen zu verkehren, die andern Minister jedoch nur als Gesamtministerium oder durch den Minister des Hauses mit dem Monarchen verhandeln?

4. Ist davon Etwas wahr, daß die auf Kroatiens Angelegenheiten bezüglichen Beschlüsse, wie z. B. das Manifest an den Ban Jellachich ohne Beirath oder Mitwirkung des kaiserlich österreichischen noch des königlich ungarischen Ministeriums, sondern unter Mitwirkung dritter unverantwortlicher Rathgeber gefaßt worden, und von diesen für das von Niemand contrasignierte, also absolutistisch erlassene Manifest die Unterschrift des Monarchen erzielt worden ist?

5. Welche Ansicht hat das Ministerium über die staatsrechtliche Stellung Kroatiens zu Ungarn, und somit über die Eigenschaft, in welcher hier der Namen "Ferdinand" unterschrieben erscheint? Meint es, daß der König von Croatien und Ungarn unterschrieben sei, der als constitutioneller König von Ungarn und Croatien mit Umgehung seiner Minister, durch einen inconstitutionellen Act, den Kamp eines Theils der Bevölkerung gegen einen andern und gegen die Constitution billigt? Oder meint da Ministerium, daß der König von Croatien, als ein bereits rechtlich vom Könige von Ungarn getrennt Person unterschrieben sei, und daß der König von Croatien, da kein kroatisches Ministerium besteht als absoluter Fürst berechtigt sei, seinen Banns an der Spitze seiner Schaaren gegen den constitutionellen König von Ungarn marschieren zu lassen?

6. Jenen letztern Fall gesetzt, welche Stellung meint das Ministerium gegenüber den beiden Mächen zu nehmen. Meint es, daß der Kaiser von Österreich neutral bleiben müsse, oder meint es, solche Acte verantworten zu können, durch welche, wie z. B. durch die Sendungen von Geld, Waffen, Offizieren, Partei für die eine oder die andere Seite genommen wird?

7. Meint das Ministerium, daß es irgend ein Land in der Gesamtmonarchie gebe, fei es Italien, Croatien oder sonst eines, wo der Monarch ohne Contrasiegnation von den Ministern, also als absoluter Herrscher einen Statthalter, Banus oder Commandirenden Auftrage, Weißungen, Mittheilungen, oder nachträgliche Genehmigungen mit Gültigkeit ertheilen könne?

8. Meint das Ministerium, daß k k. bestellte Generäle und Officiere unter dem Befehle eines solchen Anführers rechtmäßig bleiben dürfen?

Ich erlaube mir, nach der Gesamtvorlesung dieser Fragen, woraus das Ministerium die Richtung derselben ersehen haben wird, die einzelnen Fragen zu wiederholen, und bitte um die Beantwortung jedes einzelnen Punctes.

1. Ist Etwas davon wahr, daß unser Ministerium in seinen einzelnen Individuen sich nicht jenes Grades der Zugänglichkeit zum Monarchen erfreut, die ein gänzlich unbehinderter Verkehr mit ihm voraussetzt Min. Präs. Wessenberg, Nein. (Heiterkeit.)

Violand. 2 Ist namentlich Etwas davon wahr, daß die vom Ministerium gefaßten Beschlösse noch vor der Entschließung des Monarchen dem Rathe anderer nicht verantwortlicher Personen unterliegen, und daß somit einzelne Vorschlage, wie z. B. Einer, der sich auf die Studienangelegenheit bezieht, bei einem über dem Ministerium stehenden Cabinet liegen geblieben fei.

Wessenberg. Nein.

Es besteht eigentlich diese Frage aus zwei Puncten.

1. Ist etwas davon namentlich wahr, daß die von den Minister gefaßten Beschlüsse noch vor der Entschließung des Monarchen dein Rathe anderer nicht verantwortlicher Personen unterliegen? und dann 2. ob nicht ein Vorschlag über eine Studienangelegenheit in einem über dem Ministerium stehenden Cabinet liegen geblieben sei.

Justizmine. Bach. Ich erlaube mir den Herrn Interpellanten darauf aufmerksam zu machen, daß die Person des Monarchen kein Gegenstand ist, welcher hier im Wege der Debatte oder im Wege der Interpellation besprochen werden kann. Das verantwortliche Ministerium ist dazu da, um die Unverletzlichkeit und Unverantwortlichkeit des Monarchen zu decken, es wird für alle Handlungen in dieser Beziehung auch die volle Verantwortung auf sich nehmen, aber sich dagegen verwahren, daß die persönlichen Beziehungen des Monarchen hier Gegenstände einer Discussion sein können.

Violand. Ich erlaube mir dem Herrn Justizminister darauf zu entgegnen, daß ich durchaus nicht in Beziehung auf den Monarchen, sondern in Bezug auf das Ministerium ein Interpellation stelle.

Justizmine. Bach. Die Fragen, welche das Ministerium berühren, werden wir zu beantworten die Ehre haben.

Abg. Violand. Ich bitte, ob die erwähnte Studien  Angelegenheit nicht unmittelbar vorgelegt worden sei, sondern früher Personen, oder einem Cabinet, welches über dem Ministerium steht?

Justizmine. Bach. Das Ministerium kennt kein Cabinet, welches über den Ministern steht. Es befindet sich im constitutionellen Verkehr mit dem constitutionellen Monarchen. Kein Act des Ministeriums ist in inconstitutioneller Weise ergangen. Ich muß noch einmal die Meinung zurückweisen, daß über dem Ministerium ein Cabinet stehe.

Abg. Violand. Also unmittelbar an den Monarchen ist es nicht gegangen. Das ist wenigstens nicht beantwortet.

Justizmine. Bach. Das Ministerium steht im directen Verkehre mit dem Monarchen. Es findet kein Unterschied zwischen dem einen oder dem andern Minister statt, sondern jeder Minister ist in der Lage unmittelbar mit dem Monarchen zu verkehren. Ich glaube eine andere Stellung kann ein Ministerium überhaupt nicht einnehmen.

Abg. Violand. Dann entfällt der dritte Punct.

4. Ist davon etwas wahr, daß die auf Croatien bezüglichen Beschlüsse wie z. B. das Manifest an den Ban Jelachich von dem Monarchen ohne Beirath oder Mitwirkung weder des kaiserlich österreichischen noch des königl. ungarischen Ministeriums, sondern unter Mitwirkung dritter unverantwortlicher Rathgeber gefaßt wurde, und von diesen für das von Niemanden contrasignierte also a b so l u t i s t i sch erlassene Manifest die Unterschrift des Monarchen erzielt worden ist.

Ich bemerke hierbei um der Einwendung von früher zu entgehen, daß ich dieses benöthige, damit ich ein Urtheil fällen kann, in welchem Sinne ich das Manifest zu nehmen habe, als was es mir zu gelten habe.

Justizmine. Bach. Das hängt zusammen mit der principiellen Frage über die Stellung von Österreich zu Ungarn und Croatien. Das Ministerium ersucht den Herrn Interpellanten ihm diese Fragen zu übergeben. Sie werden in einer der nächsten Sitzungen beantwortet werden.

Abg. Violand. So werde ich mir die Freiheit nehmen sie dein Ministerium zu übergeben.

Streit. Nachdem nun mehr als 2 Stunden zu den gewöhnlichen Geschäften des Hauses verwendet worden sind, nachdem ich weiß, daß unter den Petitionen sehr dringende und wichtige sind, so trage ich auf den Übergang zur Tagesordnung an. (Wird unterstützt und angenommen.)

Doliak. (Liest, Reichstag  Nr. 309 vor.) Eine Betreibung der Abgeordneten aus Dalmatien, wegen Erledigung ihrer Bitte. Wäre ad acta zu legen; (wird angenommen). Reichstag Nr. 24 mehrere Insassen des Laibwacher Kreises bitten um Aufhebung des Unterethansverhältnisses, der Gründlasten, Robot und Zehent, dann um verschiedene andere Verfügungen, namentlich in Finanzsachen Kautschitsch. Vorerst erlaube ich mir die Frage, aus welcher Gegend diese Patenten sind.

Doliak. Ich habe erwähnt, daß es mehrere Insassen aus dem Laibacher Kreise in Krain sind; die Eingabe ist datirt Laibach den 8. Juli 1848; folgen die Unterschriften.

Kaütschitsch. So bemerke ich darüber, daß dieses auch der Gegenstand der Entschädigung Commission sein dürfte, da der Antrag durch Entschädigung dahin gestellt ist, falls die Urbarial Lasten nicht unentgeltlich aufgehoben werden sollen, es war nämlich im Vortrage die Rede von 5 Percent Entschädigung.

Doliak. Ich erlaube mir zu bemerken, daß das Begehren, durch 5procentige Beisteuer die Grundlasten zu decken, bloß für den Fall gestellt wurde, als die Grundlasten nicht ausgehoben werden sollten.

Die Patenten sagen, für den Fall als die Grundbelastungen nicht aufgehoben werden, wollten sie mit den Grundherrn nichts mehr zu thun haben und erbieten sich zu einer 5procentigen Beisteuer, welche durch die Behörden an die Bezugsberechtigten zu übermitteln wäre.

Kautschitsch. In dieser Beziehung, weil dieß eine Entschädigungs- Modalität ist, glaube ich wäre die Eingabe an den Entschädigung  Ausschuß zu verweisen, damit der Entschädigungs-^ Ausschuß die Vorlagen der Besteuerten selbst, würdigen könne.

Doliak. Ich erlaube mir dagegen zu bemerken, daß nur ein einziger Punct die Entschädigungsfrage betrifft; während vielleicht zehn andere in finanzieller Hinsicht gestellt sind. Wenn aber mehrere Puncte in einer Einlage zusammengeworfen berücksichtigt werden sollen, so muß der Gegenstand jenem Ausschusse zugemittelt werden, welchen die meisten Puncte betreffen.

Kautschitsch. Ich beantrage daher, daß der betreffende Punct im Auszuge der Entschädigungskommission mitgetheilt werde, damit dieselbe von der Ansicht wenigstens eines partiellen Theiles des Volkes bekannt werde.

Präs. Wird der Antrag unterstützt? (wird unterstutzt.) Wünscht noch Jemand das Wort? (es meldet sich Niemand.)

Der Antrag des Petitions-  Ausschusses geht dahin, diese Eingabe dem Finanzausschüsse zu überweisen; es liegt aber noch der Verbesserungsantrag vor, daß der Punct, welcher die Entschädigung betrifft, der Entschädigungs-  Kommission übermittelt werde.

Diejenigen, welche für den genannten Verbesserdingsantrag stimmen wollen, mögen aufstehen. (Die Majorität erhebt sich.) Was den Commissionsantrag betrifft, bitte ich jetzt ebenfalls die Zustimmung durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Die Majorität erhebt sich.) Es ist also der Commissionsantrag mit dein Verbesserungsantrage angenommen.

Ber. Doliak bringt Reichstag  Nr. 162 zum Vortrage. Es hat zum Gegenstande eine Note des Ministerium des Innern, womit eine Petition von mehreren Bewohnern Oberkärntens, über mehrere von dem Reichstage zu verhandelnden Gegenständen abgetreten wird. Es ist hier derselbe Fall, wie bei der vorhergehenden Einlage. Es sind mehrere Puncte der verschiedensten Art untereinander geworfen, es sind darunter Gegenstände, die bei der Berathung der Konstitution zur Sprache kommen müssen. Der Petitionsausschuss stellt daher den Antrag, daß dieser Gegenstand dem Constitution  Ausschüsse zuzuweisen sei.

Präs. Wünscht Jemand das Wort?

Kautschitsch. Ich würde wieder den Antrag stellen, daß jene Puncte, welche Gegenstände verschiedener Commissionen betreffen, auszugsweise den betreffenden Commissionen zugewiesen werden sollen. Denn im Constitution  Ausschusse dürfte dieser Antrag erst bei der Festsetzung der Gemeindeordnung zur Sprache kommen, und das dürfte nicht so bald geschehen, während die ändern Commissionen mit ihren Arbeiten weiter vorausgehen werden.

Doliak. Ich erlaube mir zu bemerken, daß in dieser Petition zwanzig verschiedene Puncte zusammengefasst sind, und daß wenn wir die Puncte exzerpieren und verschiedenen Ausschüssen zuweisen wollten, wir nie fertig werden. Übrigens sind die meisten Puncte der Art, daß sie nicht berücksichtigt werden dürften. Ich beharre daher auf dem Antrage des Petitionsausschusses.

Präs. Wird der Antrag des Abg. Kautschitsch unterstützt, daß die verschiedenen Puncte den betreffenden Ausschüssen zugetheilt werden.

Doliak. Ich würde mir erlauben zu bemerken, daß es vielleicht am besten wäre, wenn sich die Ausschüsse unter sich in's Einvernehmen setzen, bei solchen Fällen, wo ihnen eine Petition zukommt, welche in's Bereich eines ändern Ausschusses gehört; das wäre der kürzeste Weg.

Kautschitsch. Ich glaube, das ist nicht nothwendig, das wäre ein Zeitverlust, das soll der Petitions- Ausschuß selbst beurtheilen, und wenn er einen gegründeten Punct findet, so soll er ihn selbst mittheilen, oder wenigstens beantragen.

Präs. Wird der Antrag auf Mittheilung einiger Theile an andere Ausschüsse unterstutzt. (Erfolgt.)

Streit. Ich muß bitten, daß die Commissionen oder Berichterstatter diejenigen Puncte klar aus  weisen, welche bestimmten Ausschüssen zugewiesen werden; denn sonst ist es für die Secretäre unmöglich, sich dieses selbst zu erlauben, es muß der Antrag ganz bestimmt gestellt werden.

Kautschitsch. Wir haben jetzt die Hauptausschüsse, einen Entschädigungsausschuss, einen Constitutionsausschuß und einen Finanzausschuss; nach diesen vier Abtheilungen wolle der Petitionsausschuß selbst die Ausscheidung nach seinem vernünftigen Ermessen machen.

Hagenauer. Ich glaube, daß der Vorschlag des Abgeordneten Kautschitsch nicht ausführbar ist, der Petitionsausschuß besteht hier, um die Eingaben zu prüfen, und um ungefähr zu beurtheilen, in welche Kategorie sie gehören. Wenn wir nach dem Vorschlage des Abg. Kautschitsch jeden einzelnen Artikel an eine, zwei oder mehrere Abtheilungen senden sollen, so werden wir in das alte System des Schlendrians verfallen. Der erste wird gleich fertig sein, der zweite 14 Tage später, die ganze Sache aber nicht zur Verhandlung kommen. Der Petitionsausschuß hat zu bestimmen, an welche Abtheilung ein solcher Act zu gehen habe. Jeder Ausschuß ist verpflichtet, sich Auskünfte zu verschaffen, er ist befugt und verpflichtet sich in Rapport zu setzen mit allen Einzelnen, um seine Ausarbeitungen gründlich zu machen. Ich bleibe bei dem Antrage des Petitionsberichterstatters, daß diese Acten an den von ihm vorgeschlagenen Ausschuß verwiesen werden, diesem Ausschüsse werden nicht die Mittel fehlen, um sich die erforderlichen Auskünfte zu verschaffen.

Abg. Ullepitsch. Als Mitglied der Petitions- Commission finde ich mich veranlaßt, den Antrag der Commission zu unterstützen. Ich erlaube mir nur die Bemerkung, daß in vielen Petitionen oft vierzehn bis fünfzehn einzelne Puncte, die wesentlich verschiedene Gegenstände berühren, enthalten sind. Sollten nun die Referenten der Petitionskommission gehalten sein, für alle diese Puncte besondere Auszüge zu machen, oder eigentlich die Petitionen nach der Anzahl der einzelnen Puncte ihrem Inhalte nach abzuschreiben, dann würde nach dieser Behandlungsweise der Petitionen, gegen die bisherige, sicher die doppelte Arbeitszeit erforderlich, und eine bedeutende Verzögerung in der Erledigung der Petitionen herbeigeführt werden. Übrigens hat und wird die Petitionskommission wichtige einzelne Puncte von Petitionen den betreffenden Ausschüssen gewiß jederzeit abgesondert zuweisen; dieß möge aber nicht zur Regel erhoben werden, sondern die Beurtheilung in jedem einzelnen Falle, solle wie bisher der Commission überlassen bleiben.

Borrosch. Ich glaube, daß in so einem Falle (er wird doch nicht gar so häufig vorkommen) (Doliak, o ja, sehr häufig !) und wenn dieß auch geschieht, vielleicht dadurch geholfen werden konnte, daß man von den betreffenden Commissionen eines der Herren Mitglieder ersucht, der Sitzung jenes Ausschusses, der über die meisten Puncte berathet, beizuwohnen, dann in seiner Commission Bericht zu erstatten, und schließlich über ihr Gutachten Referent im Ausschusse zu werden; so ginge es mündlich ohne vielfache Schreibet und der Zweck allseitiger Prüfung würde erreicht; denn das ist klar, wenn mehrere verschiedene Beurtheilungspuncte vorkommen, so kann unmöglich ein Ausschuß im Geiste der Gerechtigkeit das Ganze erledigen, wie z. B. hier, wo Fragen für die Entschädigungs- und die Finanzkommission zur Entscheidung vorliegen.

J o n a k. Ich glaube, durch solche Betheilungen der einzelnen Ausschüsse bei den Commissionen werden wir am Ende ein solches bandwurmartiges Ungeheuer bekommen, daß wir zu keinem Ziele gelangen, und statt auf eine kleine und fassliche Weise auf die Sache selbst einzugehen, immer eine Masse Seiten und Obergänge zu Stande kommen, wo die. Klarheit und am Ende der Zweck verloren geht. Bleiben wir beim Einfachen, es ist das Natürlichste und vielleicht das Beste.

Berichterst. D o l i a k. Ich erkläre nochmals, daß die beantragte Exzerpierung der einzelnen Puncte wirklich unausführbar ist, der Petitionsausschuß müßte jeden Punct einer jeden einzelnen Petition durch den Berichterstatter prüfen und vortragen und darüber abstimmen lassen, welchem Ausschüsse die Petition zuzuweisen wäre; dieses ist rein unmöglich.. Wenn ich nicht irre, und wie ich heute schon zu bemerken die Ehre hatte, haben wir 1200 Petitionen; wenn von diesen nur Ein Drittel mehrere zusammengewürfelte Puncte verschiedener Gegenstände enthält, so müßten wir den Ausschuß nicht nur verstärken, sondern in demselben statt Einer Stunde täglich vielleicht sechs Stunden zusammensitzen, um die Gegenstände zu erledigen.

Ich glaube, die Sache wird dadurch vermittelt, und zwar am einfachsten vermittelt, wenn, wie ich schon früher zu bemerken die Ehre gehabt habe, der Ausschuß, welchem die Acten oder Eingaben zugewiesen werden, diejenigen Puncte, die er selbst nicht braucht, dem betreffenden Ausschusse mittheilt, im Falle er es für wichtig erachtet; und ich bleibe daher bei dem Antrage der Commission.

P r ä s. Ich bringe daher den Verbesserungentrag des Abg. Kautschitsch zur Sprache, welcher dahin geht, daß die einzelnen Puncte der Petitionen, welche in das Bereich der übrigen Ausschüsse einschlagen, auszugsweise diesen Ausschüssen mitzutheilen wären.

Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag find, wollen aufstehen. (Minorität.)

Der Antrag ist durchgefallen. Nunmehr wird es nicht mehr nöthig sein, den Commissionsantrag nochmals vorzulesen. (Ruf: nein.)

Diejenigen Herren, die für den Antrag der Commission stimmen, wollen es durch Aufstehen kundgeben. (Zahlreiche Majorität.)

Der Antrag ist angenommen.

Berichterst. D o l i a k. Bringt zum Vortrage Reichstagdummer 247. Einige Domesticalobligationsbesitzer nehmen den Schutz des h. Reichstags in Anspruch, um die endliche Regulirung der Domesticalschüld zu veranlassen. Nachdem dieser Gegenstand in das Bereich der Finanzen gehört, geht der Antrag der Commission dahin, diese Petition dem Finanzausschusse zur geeigneten Berücksichtigung zuzumitteln.

Präs. Wünscht Jemand das Wort?  Diejenigen Herren, die für die Annahme des Comissionsantrages stimmen, wollen aufstehen. (Majorität.)

Berichterst. Doliak. (Bringt zum Vortrage Reichstagdummer 288. Die Dominien des Znainner Kreises in Mähren bitten um die Aufhebung oder Suspension der Urbarhalsteuer vom 1. Juli dieses Jahres, aus Anlaß der mit diesem Tage in Mähren aufgehobenen Naturalgrundlasten.

Ich glaube, daß dieser Gegenstand auch die Finanzen betrifft, und der Petitionsausschuß hat den Antrag gestellt; diese Eingaben dem Finanzausschuss zur geeigneten Berücksichtigung zuzuweisen.

Präs Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen Herren, welche für den Commissionsantrag sich aussprechen, wollen sich erheben. (Majorität.)

Berichterst. Doliak. (liest) "Reichstagdummer 260. Doktor Frischenschlager in Wien unterlegt ein Finanzprojekt zur allfälligen Berücksichtigung des Reichstages und des Ministeriums. " Der Petitionsausschuß stellt den Antrag diese Eingabe dem Finanzausschüsse zum geeigneten Gebrauche zuzuweisen.

Präs. Wünscht Jemand das Wort? (Niemand.)

Diejenigen, welche für den Antrag des Petitionsausschusses sind, wollen es gleichfalls durch Aufstehen kund geben. (Geschieht. Majorität.)

Abg. Borrosch. Sollten wir diese Zeit nicht ersparen können? es wird ja dann doch Bericht erstattet; ist es nicht unnütz bloß darüber abstimmen zu lassen, welcher Commission ein Gesuch zuzuweisen fei? Es dürften dadurch in jeder solchen Sitzung ein paar Stunden erspart werden.

Präs. Es dürfte sich vielleicht für die Zukunft in der Art thun lassen. Abg. Lasser. Ich habe einen geeigneten Antrag im Namen des Petitionsausschusses, dem Hrn. Präs. überreicht. Er betrifft jene Petitionen, über welche wir wirklich gar keinen Zweifel haben können, daß sie einer bestimmten Commission zugewiesen werden. Ich ersuche den Präs. diesen Antrag zu lesen.

Präs. Ja. Er lautet:,; Der Abg. Lasser stellt im Namen des Petitionsausschusses den Antrag; "Es möge der Petitionsausschuß ermächtiget werden, jene Eingaben, welche ohne Zweifel zu dem Wirkungskreise eines ändern, bereits bestehenden Ausschusses


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