Úterý 5. záøí 1848

führt. Also, wenn in der Note steht  Hofcommissär,  in der That funkcioniert er als Minister  Commissär, unter der Verantwortlichkeit des Ministeriums. Was die weitere Frage betrifft, die Akten auf den Tisch des Hauses niederzulegen, so unterliegt dieses keinem Anstande.

Die Instructionen, die der vom Ministerium der Justiz abgesendete Justiz  Commissär bekam, welcher Behufs der Organisation der Justiz dem Ministerialkommissar Montecuccoli beigegeben worden ist, werden ebenfalls auf den Tisch des Hauses niedergelegt werden, und wir sind überzeugt, daß die Grundsätze, die wir in dieser Instruktion ausgesprochen haben, gewiß die allgemeine Beistimmung erhalten werden. (Beifall des Centrums, einzelnes Zischen von der Linken.)

Präs. Abg. Fedorovitsch hat eine Interpellation angemeldet.

Abg. Fedorovitsch Nachdem mir theilweise schriftlich, theilweise aber durch den in der Wienerzeitung enthaltenen Artikel vom 31. August Nachrichten zugekommen waren, daß die Cholera in Tarnopol und in den angrenzenden Gemeinden furchtbar Fuß fasse (ich will das Bild dieser Verheerungen nicht hier malen, sie sind geschildert in den Artikeln der Zeitung, gleich den erhaltenen Nachrichten.) Um die Zeit zu sparen, wendete ich mich an das hohe Ministerium mit dem Ansuchen, damit sowohl die ärztliche Hilfe in den betreffenden Bezirken nicht ermangle, als auch die nötigen Vorschüsse, zur Creirung der Spitäler bewilligt werden möchten. Ich erhielt die Zusicherung, daß bald möglich jene Verfügungen getroffen werden. Da ich aber neuerdings von meinen Committenten aufgefordert worden bin, ihnen zu berichten, was in der Sache geschehen sei, und was ich selbst getan habe, erachte ich es für meine Pflicht, als Abg. der Stadt Tarnopol, das Ministerium zu fragen:

1. Obschon Verfügungen getroffen worden sind, damit sowohl die Stadt selbst, als auch die angrenzenden Gemeinden, die nötige ärztliche Hilfe erlangen, indem die dortigen Arzte theils erschöpft, teils nicht hinreichend, theils selbst erkrankt sind?

2. Welche Verfügungen und welche Verkehrungsmaßregeln getroffen worden sind, damit denjenigen Gemeinden, die nicht umfassend sind, die nötigen Vorschüsse aus der Staatskasse zugewendet werden?

3. Da die Stadt Tarnopol nicht in der besten Harmonie mit dem Magistrat zu sein scheint, glaube ich fragen zu sollen, ob das Ministerium Maßregeln treffen möchte, damit den begründeten Wünschen der dortigen Bürger Genüge geleistet werde.

Doblhoff. Was das Ministerium bezüglich der Cholera im Allgemeinen angeordnet hat, und was insbesondere für Galizien durch Instructionen und durch Weisungen an alle Behörden erlassen wurde, ist, ich glaube heute oder ganz gewiß morgen, in der Wiener Zeitung enthalten.  Wegen des sehr bedauerlichen Umsichgreifens der Cholera in Galizien, worüber morgen in der Wiener Zeitung ein ausführlicher Bericht erscheinen dürfte, ist vor der Hand von hier aus die Vorsehung getroffen worden daß schon 12 oder 15 Ärzte abgereist sind, um sich unmittelbar nach Galizien, an die bedrohten, und von der Seuche schon ergriffenen Orte zu begeben. Es sind durchaus Ärzte, welche der Landessprache kundig sind, und es werden diesen bald andere nachfolgen. Damit aber in der Leitung aller dieser Anstalten so viel als möglich dem Zwecke entsprochen werde, habe ich auch die Verfügung getroffen, daß ein Ministerialnah des Ministeriums des Innern, welchem dieser Gegenstand vorzugsweise anvertraut ist, sich selbst nach Galizien verfüge, um dort auch in allen andern Beziehungen, die erforderlich sind, und die der Herr Interpellant angedeutet hat, das Nötige zu veranlassen. Bezüglich des Bedarfes der Ärzte ist noch die weitere Vorsehung getroffen worden, daß jene Ärzte, die in Schlesien nach nunmehriger Ablassung der Typhusseuche entbehrlich sind, gleich nach Galizien abgehen. Zu gleicher Zeit ist auch den Behörden dasjenige empfohlen worden, was zur Versorgung der Spitäler, so wie auch zur Sicherstellung der Gemeinde gegen jenen Mangel an Nahrung erforderlich ist, welcher die Cholera vornehmlich fördert.

Präs. Abg. Smolka hat eine Interpellation angemeldet.

Smolka. Ich wollte mir erlauben, an das Ministerium des Innern einige Fragen zu stellen, und zwar bezüglich der zu treffenden Maßnahme, wegen Beseitigung von Hindernissen, welche in Galizien noch immer der Errichtung der Nationalgarde von Seite der Behörde in Weg gelegt werden. Nach mir gestern zugekommenen Aktenstücken, z. B. hat der Bürgermeister in Sokol (Zolkiewer Kreises), die Errichtung der Nationalgarde so zu sagen gewaltsam gehindert, und um den Grund seiner Weigerung befragt, geäußert: "Radetzky hat Mailand genommen, und die Narren denken noch an die Errichtung einer Nationalgarde. " (Bewegung.) Ich wollte ferner einige Umstände in Anregung bringen bezüglich der stattgefundenen Auslieferung von russischen Flüchtlingen, welche vor 2 Wochen im Zolkiewer Kreise stattgefunden hat. Da aber schon der Abg. Sierakowski so eben ähnlicher Fälle erwähnte, und die Zeit schon vorgerückt ist, will ich ohne auf eine Auseinandersetzung dieser speziellen Vorfälle einzugehen, mich bloß darauf beschränken, diese Vorfälle schriftlich zur Kenntniß des Ministeriums zu bringen, und um Abhilfe dieser Übelstände zu bitten.

Präs. Abg. Reimershoffer hat eine Interpellation angemeldet.

Reimershoffer. Die Freiheit der Person, die Religions und Gewissensfreiheit find Hauptbestandtheile der Errungenschaften unserer gegenwärtigen Revolution, und doch seufzt bis heute der evangelische Glaubensverwandte unter den Fesseln des alten Toleranzgesetzes. Der Übertritt von der katholischen Religion zum evangelischen Glaubensbekenntnisse wird noch hin und wieder erschwert. Es ist die Bewilligung der politischen Behörden dazu nothwendig, welche selbst dem Bewerber manche Hindernisse in den Weg legen, die ihn von seinem Vorsatze abzubringen oder doch hinzuhalten versuchen. Wenn er aber endlich die Bewilligung dazu erhalten hat, dann fängt der katholische Geistliche, dem er zum sechswöchentlichen Unterrichte in der katholischen Religion überwiesen wird, seine Manöver an. Ich will darüber hinweggehen, wie der kotholische Geistliche die sogenannten räudigen Schafe, deren Wolle er mit gieriger Hand geschoren bis heute behandelt und erwähne unter den Beschwerden, die mir zugegangen sind, nur Eine davon. Eine Person, welche schon 8 Jahre daran arbeitet, um die Bewilligung zum Übertritte vom katholischen zum evangelischen Glaubensbekenntnisse zu erhalten, duldet schon 8 Jahre den Gewissens und Glaubenszwang. Ich erlaube mir die Frage an das Ministerium des Cultur, welche Schritte es um den bestehenden, gegen Vernunft und die bürgerliche Freiheit streitenden Glaubens und Gewissenszwang zu beseitigen, oder provisorisch zu ermäßigen gethan hat, oder zu thun gedenkt.

Minister Doblhoff. Gesetze darüber werden wohl nur der hohen Reichsversammlung zukommen; was in Beziehung auf Erleichterungen und auf Anbahnung jener Zustände geschehen kann, das ist bis jetzt geschehen, und dürfte in so vielen Richtungen hin schon zur vollen Kenntniß gekommen sein.

Abg. Reimershoffer. Nach den eingegangenen Berichten dauert aber noch immer der alte Gebrauch, und es geschah noch keine Abänderung, keine Erleichterung.

Minister Doblhoff. In gesetzlicher Beziehung hat sich das Ministerium, wie gesagt, noch nicht berufen gefunden, wesentliche Abänderungen eintreten zu lassen, zumal ihm in solchen Angelegenheiten die Berechtigung mangeln würde. Da es sich hier aber um einen speciellen Fall handelt, so muß ich um nähere Aufklärung bitten, wenn das Ministerium in der Lage ist, hier Abhilfe zu treffen, so wird es dieß thun.

Präs. Es liegt noch eine Interpellation vor. (Viele Stimmen: Zur Tagesordnung.) Die Stunde vom Beginne der Sitzung ist bereits verstrichen, es kann daher zur Tagesordnung übergangen werden. Diejenigen Herren, welche sich für den Übergang zur Tagesordnung aussprechen, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Majorität.)

Den Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildet die Fortsetzung der Abstimmung über den Antrag des Abg. Kudlich.

Unter den Verbesserungsantragen trifft nunmehr die Reihe den Antrag des Abg. Weigel.

Abg. Weigel. Ich bitte, Herr Präsident, ich habe meinen Antrag zurückgezogen.

Präs. Es liegt ein Antrag des Abg. Stieber vor. Dieser Antrag lautet: "ferner wolle die hohe Reichsversammlung beschließen: jeder Grundbesitzer fei von nun ohne Unterschied, ob der Grund rustical, dominical oder emphyteutisch sei, der Eigenthümer der daraufstehenden Bäume, ferner der Ortraum jeder Gemeinde sei ein gemeinschaftliches Eigenthum derselben. " Da Niemand das Wort ergreift, so erlaube ich mir die formelle Frage zu stellen: Ob der so eben vorgelesene Antrag durch die bisher gefaßten Beschlüsse erledigt anzusehen sei? Diejenigen Herren, welche sich bejahend aussprechen und diesen Antrag daher durch die bisher gefaßten Beschlüsse für erledigt halten, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Majorität.) Nunmehr trifft die Reihe den Antrag des Abgeordneten Czuperkowicz. Dieser Antrag ist theilweise zurückgenommen und nur in Betreff des Mahl und Weidemühlzinses aufrecht erhalten worden. Es lautet mit Rücksicht auf diese Zurücknahme Nachstehendes: "Die hohe Reichsversammlung möge erklären: "daß von nun an jeder Mahlend Weidemühlzins ohne eine Entschädigung aufzuheben sei. " Diejenigen Herren, welche der Ansicht sind, daß auch dieser Antrag durch die bisher gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erachten fei, wollen dieses durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)

Der Abg. Suppanz bittet seinen Antrag der Commission zuzuweisen. (Beifall.)

Präs. Der Antrag des Abg. Herzig geht dahin: "Es möge die hohe Reichsversammlung unter Einem die Aufhebung der in manchen Provinzen bestehenden Alleinberechtigung zur Erzeugung von Bier und Branntwein gegen eine billige, vom Staate zu leistende Entschädigung beschließen, und diese Erwerbszweige dem Betriebe jedes Staatsbürgers unter den gesetzlichen Bestimmungen frei geben. 

Herzig. Ich bitte diesen Antrag an die Commission verweisen zu wollen, und behalte mir vor, wenn dieser Antrag von der Commission nicht erledigt werden sollte, daß er dann noch zur Abstimmung gebracht werde.

Präs. Nunmehr sind drei Anträge übrig, und zwar der erste ist der des Abg. Borrosch. Er geht dahin: der Reichstag wolle durch ein Grundgesetz aussprechen: erstens, daß die constitutionelle Gleichberechtigung aller Staatsbürger zwischen ihnen keine Art von Unterthänigkeitsverhältniß oder persönlicher Freiheitsbeschränkung dulde. '' Ich glaube, es wird zweckmäßig sein, diesen Antrag absatzweiße zur Abstimmung zu bringen.

V a k a n o. Der Antrag des Abg. für Prag ist so umfassend, hat so viele Zweige der administrativen und Gerichtsverwaltung aufgenommen, daß ich denselben nicht als Verbesserungsantrag zu dem Kudlich'schen Antrag ansehe, sondern als selbstständig nach der Ansicht des Herrn Borrosch selbst, betrachte, welche er in einer Denkschrift, die er verfaßte, ausgesprochen hat. Auf der ersten Seite sag er:,, da mein Antrag kein bloßer Ergänzungs oder Verbesserungsantrag zu den vielen durch den Kudlich´schen Antrag hervorgerufenen Antragen, sondern in der That als ein selbstständiger sich geltend machte Später sagt er: "Ich will nun weder die bisher berechtigt, noch die verpflichtet gewesenen irgend beeinträchtigt wissen und mein Antrag steht somit als selbstständiger da. " Ich bin hiermit vollkommen ein verstanden, glaube aber auch, daß er in Consequenz dieses seines eigenen Ausspruches darauf bestehen sollte, daß sein Antrag als ein selbstständiger behandelt werde, damit nicht sehr vieles aus dem selben jetzt im Ganzen totgeschlagen werde, was dann, wenn er als selbstständiger Antrag behandelt wird, in Erwägung gezogen wird. Ich trage daher darauf an, daß mit diesem Antrage des Abg B o r r o s c h nach der Geschäftsordnung wie mit jedem selbständigen Antrage vorzugehen fei. (Der Antrag wird vielfach unterstützt).

Borrosch. Ich wollte mir eben eine letzte Verwahrung in dieser Beziehung vorbehalten, und verlange, daß diese zu Protokoll genommen werde damit ich meinen selbstständigen Antrag zu unterstützen und zu vertheidigen noch Anlaß fände.

Präs. Ist das ein selbstständiger Antrag, so dürfte er nicht heute an der Tagesordnung sein denn die heutige betrifft die Abstimmung über den Antrag des Abg. Kudlich, und über die Verbesserungsanträge zu demselben Antrage. Da es also ein selbstständiger Antrag ist, so werde ich ihn übergehen, und zum nächstfolgenden schreiten.

Borrosch. Ich bin einverstanden, wenn unter Einem damit ausgesprochen wird, daß dann mein Antrag nicht als bereits in den Lasser'schen oder Kudlich'schen Antrag stillschweigend einbezogen betrachtet wird.

Trojan. Theilweise.

P r ä s. Ist es im Interesse der Ordnung, daß dieser Vorschlag des Herrn Borrosch als eigener Gegenstand auf die Tagesordnung gebracht werde.

Borrosch. Unmittelbar nach dem jetzigen Amendement.

Brestel. Ich glaube daß die Zurücknahme des Antrages doch wohl einem früheren Kammerbeschlusse widerstrebt, da Herr Borrosch jetzt die Abstimmung haben will, und nur unter der Bedingung verzichtet, daß sein Antrag unmittelbar nach Beendigung aller übrigen Amendements zunächst auf die Tagesordnung als unterstützter Antrag gestellt werde, so muß ich bitten, daß die Sache gegenwärtig zur Abstimmung genommen werde, und erlaube mir die Bitte, die hohe Kammer möge beschließen, daß unmittelbar nach Beendigung des Kudlich'schen Antrages, dieser Antrag des Abg. Borrosch zur Tagesordnung komme.

Präs. Ich erlaube mir nur in dieser Beziehung auf etwas aufmerksam zu machen. Ist es ein selbstständiger Antrag, so muß die Unterstützungsfrage gestellt werden, dann kann über den selbstständigen Antrag keineswegs in merito gesprochen werden, sondern nur in formeller Richtung, ob dieser Antrag an die Abtheilungen zu verweisen, oder in die Vollberathung zu ziehen sei. Übrigens bitte ich Herrn Brestel, seinen Antrag mir vorzulegen, dann werde ich die Unterstützungsfrage stellen: die hohe Kammer möge sich darüber aussprechen.

Löhner. Ich erlaube mir den Herrn Präsidenten aufmerksam zu machen, in welcher Art das Verhältniß steht. Der Abg. Borrosch hat das unbezweifelbare Recht darauf zu bestehen, daß über seinen Antrag die Frage gestellt werde, ob die hohe Kammer denselben ganz oder theilweise in den früheren Entscheidungen bezüglich des Lasser'schen Antrages bereits für erschöpft hält, oder nicht? Wenn der Abg. B o r r o s c h erklärt, er trete davon zurück, unter der Bedingung, daß sobald alle anderen Amendements zu Ende sein werden, sein Antrag an die Tagesordnung komme, so glaube ich, daß auch nur in der Art die Frage zu stellen fei, ob die hohe Kammer einwillige, daß sogleich gegen dem, daß gegenwärtig Herr Borrosch seinen Antrag zurücknimmt, bestimmt werde, daß dieser Antrag an die Tagesordnung komme; denn Herr Borrosch hat die Bedingung gestellt, und die Beschlüsse des Hauses können nur über diese Bedingung erfolgen. Denn sonst wäre der Abg. B o r r o s c h im Recht, auf die Vornahme seines Antrages zu bestehen.

Präs. Ich glaube, diesem Wunsche wird durch den Antrag des Abg. B r e st e l entsprochen werden.

Lasser. Entweder ist dieser Verbesserungsantrag vom Abg. B o r r o s c h, wie er in der gedruckten Zusammenstellung von verschiedenen Amendements vorkommt, ein Verbesserungsantrag zum Antrage des Abg. K u d l i c h, oder er ist ein selbstständiger. Ist er ein Verbesserungsantrag, wie er in dein vorgedruckten Titel getauft wird, so wird mit demselben so zu verfahren sein, wie mit allen anderen Amendements, ist er aber ein selbstständiger, wie die Ansicht des Abg. Vacano ist, und wie der Abg. Borrosch selbst erklärt, so muß er nach meiner Meinung so behandelt werden, wie jeder andere selbstständige Antrag, weil er nicht mehr in Verbesserungsantrag zum Kudlich'schen Antrag genannt wurde. Er kann somit nach meiner Ansicht nur auf die eine oder die andere Art behandelt werden.

Präs. Abg. Szabel hat das Wort.

S z ab e l. Ich sehe es auch aus diesem Gesichtspuncte an, und eben deßwegen glaube ich, daß in selbstständiger Antrag, sobald er vom Antragteller selbst dafür erklärt wurde, ohne weiteres der Geschäftsordnung gemäß zu behandeln sei, denn sonst kommen wir in dieselbe Lage, in welcher wir uns schon seit 4 Wochen herumwinden.

Wenn der Antrag des Abg. Borrosch in Vollberathung gezogen wird, so durfte darüber wieder eine lange Debatte entstehen. Ich bin daher der Ansicht, daß der selbstständige Antrag des Abgeordneten Borrosch, der Art nur nach der Erledigung des Kudlich'schen Antrages in die Verhandlung komme, daß über ihn, wie über einen selbstständigen Antrag verhandelt werde.

Präs. Abg. Mayer hat das Wort.

Cajetan Mayer. Ich glaube, vor allem muß entschieden werden, welche von den zwei vor uns liegenden Behauptungen wahr ist. Hier steht gedruckt: ,, Verbesserungsantrag des Abg. Borrosch zum Kudlich'schen Antrag und heute sagt der Antragsteller, es sei ein selbständiger Antrag.

Ich glaube, daß hier das Gesetz,, Lex posterior derogat priori" vielleicht auch Anwendung finden wird.

Hier steht, es fei ein Verbesserungsantrag, der Herr Antragsteller aber sagt, es fei ein selbstständiger Antrag; daher dürfte die letztere Behauptung das Vorrecht behalten, und dann müssen wir auch den Antrag als einen selbständigen Antrag behandeln, der aber heute erst selbständig wurde, denn erst heute wurde uns dieß privatem mitgetheilt, und er hat daher auch erst als selbständiger Antrag die Priorität von heute; wird aber die letztere Behauptung zurückgenommen, dann wollen wir ihn behandeln, wie alle andern Verbesserungsanträge.

Abg. Brestel. Ich kann dem Redner vor mir nur darin beistimmen, daß für die Kammer der Antrag nur als Verbesserungsantrag vorliegt, weil er nur in dieser Form der Kammer mitgetheilt würde, es hat daher dieser Antrag so gut wie jedes übrige Amendement das Recht, daß über ihn einzelnleise abgestimmt wird, und zwar, daß über jeden dieser 15 Absätze die formelle Frage, und dann, wenn die formelle Frage zugelassen würde, erst dann die materielle Frage gestellt würde.

Der Abg. Borrosch hat erklärt, er wolle auf die Abstimmung verzichten, wenn er als selbstständiger Antrag betrachtet würde, weil viele der Herren erklärt haben, es kommen Sachen darin vor, über welche nicht näher discutirt ward, und daß sie nicht in der Lage sind, über solche Gegenstände abzustimmen, bevor eine nähere Discussion stattgefunden bat. Um jedoch die Abstimmung in merito möglich zu machen, und nicht dazu zu bringen, sich zu erklären, daß noch unerledigte Dinge in den einzelnen Puncten enthalten sind, hat der Abg. B o r r o sch erklärt, er wolle unter der Bedingung auf sein Recht, daß über einzelne Punct abgestimmt werde, Verzicht leisten, wenn ihm als selbständigen Antragsteller das Recht der Priorität. eingeräumt würde. Sein Antrag ist daher nicht als ein ganz neuer zu betrachten. Nun handelt es sich darum, ob jetzt darüber abgestimmt werden solle, oder erst nach dem Kudlich´schen Antrag, und ob nach vorhergegangener Discussion über einzelne Puncte abzustimmen sei. Ich mache darauf aufmerksam, daß zwei oder drei Herren auf ihr Recht, daß ihre Amendements zur Abstimmung kommen, verachtet haben, in der Voraussetzung, daß der Antrag des Abg. Borrosch zur Abstimmung komme. Sie haben dieß ausdrücklich erklärt, und ich glaube, es ist daher ihr Recht, so gut zu wahren, wie das der übrigen, und ich glaube, der Vorschlag, wenn ihn der Abg. selbst gemacht hat, jetzt auf die Abstimmung zu verzichten, gegen den, daß er unmittelbar nach dem Kudlich' Lasser'schen Antrage auf die Tagesordnung komme, dürfte derjenige sein, der der hohen Kammer Zeit erspart, und den Amendementstellern ihr Recht wahrt.

Borrosch. Dem Herrn Unter  Staatssekretär gegenüber wolle bemerkt sein. 

Präs. Es ist ein Kammerbeschluß, daß Niemand nach seinem Titel, sondern bloß mit dem Namen "Abgeordneter" genannt werde. 

Borrosch. Ich bitte um Entschuldigung und danke für die Belehrung. (Lachen.) Also dem Herrn Abg. für Brünn gegenüber erlaube ich mir zu bemerken, daß die Überschrift "Verbesserungsantrag" u. s. w. vom Bureau ausgegangen ist, daß ich damals überhaupt nicht wissen konnte, welchen Gang die Discutirung nehmen werde, und namentlich nicht, daß zwei Collectivanträge entstehen würden, in Folge deren eben dieser mein Antrag zu einem selbstständigen, hierher erst durch eine Art so zu sagen organischen Wachsthums geworden ist. (Heiterkeit.) 

Klaudi. Ich trage auf Schluß der Debatte an! 

Borrosch. Sollte nun nicht die von mir, mit meinem vollsten Rechte daran gestellte doppelte Bedingung: Erstens, daß mein Antrag gleich nach dem Kudlich'schen zur Berathung, und Zweitens, ebenso zur Plenarbeschlussfassung wie jener komme, entschieden werden, so müßte ich ihn denn allerdings nur als einen Verbesserungsantrag erklären, weil ich ihn als mein Kind lieber öffentlich totgeschlagen als heimlich gemordet wissen will (Heiterkeit), und ich bitte daher, das Haus wolle sich aussprechen, ob diese beiden Bedingungen zugestanden werden oder nicht, da ich hernach erst zu entscheiden vermag, ob es ein selbstständiger oder ein Verbesserungsantrag ist. 

Präs. Es wurde der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt. Wird dieser Antrag unterstützt. (Unterstützt.) Diejenigen Herren, die sich für den Schluß der Debatte erklären, wollen es durch Aufstehen erklären. (Majorität.) Da nun die Debatte für geschlossen erklärt, haben nunmehr die Abg. Mayer und Trojan das Wort.

H elf er t. Ich habe mich vor diesen Herren vormerken lassen.

Secr. Ulepitsch bestätigt dieß.

Mayer. Bevor muß ich mir erlauben, den Herrn Abg. für Prag auf einen ihm zur Last fallenden Synchronismus oder vielmehr Anachronismus aufmerksam zu machen. Er sagt, sein Antrag wurde erst selbstständig, als er unsere zwei Collectivamendements gesehen, und sie vor das Haus gebracht worden sind; die zwei Collectivanträge kamen aber erst am 30. oder 31. August vor das Haus, aber schon am 27. August hat Herr Borrosch seinen Antrag als selbstständig erklärt. (Gelächter.) Es scheint daher, daß nicht durch unsere Collectivamendements dieser Antrag als selbstständig auf die Flüsse kam, sondern schon früher als ganzer Mann dagestanden sei. Ich erlaube mir ferner noch zu bemerken, daß ich den Antrag im wahren Sinne ganz in Ehren gehalten, als ein logisches Ganzes nicht gern als Zwitter sehen möchte, denn notwendig muß er das Eine oder Andere sein, Verbesserung oder selbstständiger Antrag. Nach allem, was ich gesehen, kann er nur als Verbesserungsantrag angesehen werden, denn er wurde zu einer Zeit eingebracht, wo man nur Verbesserungsanträge einbringen konnte, und wo dieser Antrag in der Reihenfolge auch nur in seiner Eigenschaft als Verbesserungsantrag zur Sprache kommen konnte, dafür werde ich um so mehr stimmen, als ich den Antrag viel klarer, richtiger, logisch fuccincter und ausgearbeiteter finde, als jenen als selbständig behaupteten über die Aufhebung des Bier und Branntweinzwanges. Wenn wir darüber abstimmen konnten, so sind wir jetzt vielmehr in die Lage versetzt, und viel besser durch die vorausgegangene Debatte unterrichtet, um mit reinstem Bewußtsein und genauer Kenntniß des Gegenstandes, über den abzustimmenden abzustimmen, und es wäre überflüssig noch eine weitere Debatte zuzulassen. Ich schließe mich demnach der Ansicht an, daß der Antrag des Abg. Borrosch ein Verbesserungsantrag, und als solcher zur Abstimmung zu bringen sei.

Präs. Der Abg. Trojan hat das Wort.

Abg. Trojan. Ich vereinige mich mit dem Wunsche des Herrn Vorredners, besonders dann, wenn etwa der Wunsch und die Bedingung des Abg. für Prag so gemeint sein sollte, daß ohne Rücksicht auf das Resultat unserer Abstimmung über den Kudlich'schen Antrag und die Sohnsamendementis, alle einzelnen Punkte des Borrosch'schen Abänderungsantrages, als ganz eigene abgesonderte Anträge zur meritorischen Erledigung kommen müßten. Mir scheint es, daß wir, um uns nicht in neue Schwierigkeiten und Widersprüche zu verwickeln, gewisse einzelne Absätze herausscheiden müssen, die offenbar durch unsere letzten Beschlüsse direkt oder indirekt bereits erledigt sind; wogegen nur andere Absatz allerdings als so ganz eigentümlicher Natur er scheinen, daß, wenn dem Antragsteller um die Sache zu tun ist, er selbst wünschen sollte, da diese ausgeschieden und als selbstständige Anträge behandelt würden; wir können aber nicht zugeben, aß alle einzelnen Absätze, wie sie sein mögen, auch über erledigte Gegenstände, noch einmal eines eigenen Berathung und Schlußfassung unterzogen werden ollen. Wenn jedoch der Herr Antragsteller für Prag nicht selbst diese Punkte ausscheidet, so müssen wir seine Vorlage ganz als Verbesserungsantrag zur Untertonssache ansehen und der Geschäftsordnung gemäß als solchen behandeln. Am allerwenigsten glaube ich, daß wir uns jetzt während der Abstimmung in die Aufstellung von Bedingungen einlassen, welche die Tagesordnung zum Gegenstande haben. Wir haben jetzt zu verhandeln oder eigentlich zu beschließen über den Kudlich'schen Antrag, hinsichtlich der Unterethanssache, keineswegs aber die Tagesordnung zu bestimmen, für lange hinaus berechnete Tage. Ich muß mich dagegen um so mehr mit Rücksicht auf den Umfang der vorliegenden Anträge verfahren, als ich sehr wünsche, daß, wenn wir mit der Ordnung dieser unserer gesellschaftlichen und politischen Zustände fertig werden, wir dann zu der Hauptaufgabe und Hauptbestimmung, die uns eigentlich hier zusammenrief, übergehen, das ist zur Konstitution, und erst, wenn dann noch Zeit übrig bleibt, mögen allenfalls minder wichtige, nur einzelne Zustände und Klassen betreffende Amendements zur Beratung und Schlußfassung kommen. So weit es sich also um eine Abänderung der Kudlichchen Anträge handelt, muß die Frage also gleich zur Abstimmung gelangen. In sofern sie aber als ein selbstständiger Antrag in den einzelnen Absätzen dasteht, müßte sie ausgeschieden werden, und dann nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung ohne alle Beschränkung und Bedingung wie alle anderweitigen Anträge zur Beratung und Entscheidung kommen.

Helfert. Ich will nicht darauf eingehen, ob der Antrag des Abg. Borrosch ein Verbesserung oder ein selbständiger Antrag sei, sondern ich will nur auf das, was einige Herren Vorredner bemerkt haben, erwidern: entweder ist er ein Verbesserung oder ein selbstständiger Antrag. Ist er ein Verbesserungsantrag, so muß er heute zur Sprache kommen, ist er ein selbstständiger Antrag, dann kann der Antragsteller ihn nicht unter irgend einer Bedingung zurücknehmen, sondern dann muß er ohnehin nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung, da er nicht heute an der Tagesordnung steht, zurückgezogen werden, und ich bitte dießfalls den Herrn Präsidenten, einfach nach der Geschäftsordnung in seiner Amtshandlung zu verfahren.

Präs. Wünscht der Herr Abg. Borrosch?

Borrosch. Nein, es ist ein Verbesserungsantrag.

Präs. Ich habe einen Verbesserungsantrag des Abg. Brestel, er lautet: "Der Antrag des Abg. Borrosch ist gleich nach Beendigung der Abstimmung über den K u d l i c h´ s c h e n Antrag auf die Tagesordnung zu fetzen. " Er setzt voraus, daß es ein selbständiger Antrag ist.

Borrosch. Dagegen muß ich erklären, denn er könnte dann, wie gesagt, das Schicksal haben, heimlich umgebracht zu werden; er ist bedingt gestellt worden.

Brestel. Ich nehme meinen Antrag zurück.

Präs. Da kein weiterer Antrag vorliegt, erlaube ich mir, noch einmal den Absatz des Antrages des Abg. Borrosch vorzulesen. Er lautet:,, Der Reichstag wolle u. s. w. "

Rieger. Ich bitte, da wissen wir noch immer nicht, ist es ein selbstständiger oder ein Verbesserungsantrag.

Präs. Ich sage, daß ich ihn als einen Verbesserungsantrag zur Abstimmung bringe. Diejenigen Herren, welche des Erachtens sind, daß der so eben gelesene Absatz durch die gefaßten Beschlüsse erledigt sei, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Majorität.)

Der Herr Antragsteller hat mir sein Exemplar übergeben, worin eine Verbesserung des hier vorgelegten Antrages enthalten ist. 

(Ruf: "Das ist nicht gestattet. ")

Die Verbesserung des Antrages liegt darin, daß das Wort: "volle" vor "Entschädigung" in der dritten Zeile von unten zu entfallen habe. 

(Ruf: "Das geht nicht. ")

P o d l e w s k i. Ich trage auf den Übergang zur Tagesordnung an.

Sterz. Wir sind ja bei der Tagesordnung.

Präs. Es ist der Übergang zur Tagesordnung beantragt worden; es ist nur der Anstand hier, ob der Herr Abgeordnete für Prag das Wort "volle" als Druckfehler ansieht.

H a v e l k a. Ich frage den Herrn Präsidenten, ob er solches Amendement gedruckt auf seinem Tische liegen hat.

Präs. Es ist der Antrag gestellt worden, zur Tagesordnung überzugehen; Diejenigen, die damit einverstanden sind, wollen aufstehen. (Majorität.) 

Es dürfte nun die Bestimmung entfallen, ob das Wort "volle Entschädigung" dastehen soll oder nicht.

Brestel. Ich trage auf die Trennung der Fragen an, da gesagt werden soll, ob der §. 2 im Lasser´schen Beschluß enthalten ist oder nicht; dieser aber einzelne Bestimmungen enthält. Ich trage daher auf die Trennung in drei Theile an; daß zuerst das speziell gesagt werde, ob die Wörter: "alle aus dem Unterthänigkeitsverhältnisse Herleitbahren Belastungen des Grundbesitzes oder der persönlichen Freiheit, " im Lasser´schen Antrage enthalten ist oder nicht; zweitens: "ob in den bereits gefaßten Beschlüssen das Wort "volle" enthalten fei; drittens: "ob das Übrige im Lasfer'schen Antrage enthalten ist. " Nach der Geschäftsordnung habe ich das Recht, auf die Trennung der Fragen anzutragen.

(Es verlangen mehrere Redner das Wort.) 

Präs. Ich werde die Herren Redner aufschreiben.

B o r r o s c h. Einem Angeklagten muß das Wort gegönnt werden; ich bin dadurch angeklagt, daß man mir eine Änderung unterschoben hat. Bisher war noch bei jedem Amendement die Löschung eines Wortes gestattet worden,  als die kleinste Zurücknahme eines Antrages. Ferner ist es nicht deutbar, als sei ich gegen die "volle" Entschädigung. Wie es sich von selber versteht, bin ich für "billig ermittelte, " das kann ich nicht einschieben; also muß ich das "voll" als maßdeutbar zurücknehmen. In allen Anträgen ist die Löschung sehr vieler Worte, die noch bedeutender als Druckfehler waren, von den Gegnern der Verbesserung genehmiget worden, und ich erbitte mir daher dasselbe Recht.

Lasser. Ich muß mich dagegen verwahren, daß jetzt, nachdem der Verbesserungsantrag des Abg. Borrosch als ein Verbesserungsantrag zur Abstimmung gebracht wird, wieder einer von demselben eingebracht wird. Es wäre ein Verbesserungsantrag des zweiten Absatzes, wenn das Wort "volle" ausgelassen würde; ich kann aber nicht zugeben, daß es ein Druckfehler sei.

Borrosch. Für das gebe ich es nicht aus; sondern für eine teilweise Zurücknahme.

Lasser. Man sagt, es sei ein Versehen des Druckes; es ist keine teilweise Zurücknahme, sondern eine vollständige Verbesserung dieses Antrages zu nennen, ich würde sonst den Abg. Borrosch ausdrücklich auf die erwähnte Denkschrift verweisen, wo gleichfalls das Wort volle Entschädigung enthalten ist. Der Abgeordnete für Prag hat neulich den Wunsch ausdrücklich ausgesprochen, daß jedes mal, wenn die Vorfragen über die bereits geschehenen Erledigungen eines Amendements gestellt wurden, zuerst ausdrücklich auf einen Beschluß des Hauses hingewiesen werden wolle, wodurch die betreffenden Punkte schon erlediget sein sollen. Ich glaube, der Abg. Borrosch wird nichts dagegen haben, wenn ich mir erlaube, seinen Wunsch gerade bei seinem Amendement zur Anwendung zu bringen. Ich finde den zweiten Absatz des Verbesserungsantrages des Abg. Borrosch aus zwei Hauptsätzen bestehend. Der erste heißt: daß alle aus dem Unterthansverhältnisse u. s. w., gegen volle Entschädigung aufzuhören haben, und der zweite: daß diese volle Entschädigung vom Staate zu leisten sei. Es möge mir gestattet sein, kurz anzudeuten, ob und in wiefern diese beiden Sätze in früher gefaßten Beschlüssen enthalten feien oder nicht. Das Collectivamendements sagt im §. 6: Für Arbeitsleistungen, Natural u. s. w. sei eine billige Entschädigung auszumitteln. Der Antrag des Abg. Borrosch geht aber noch viel weiter, denn er will die volle


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