Ètvrtek 31. srpna 1848

heißt es: "Soll die Bestimmung enthalten über den Maßstab und die Höhe der zu leistenden Entschädigung und über den aus den Mitteln der betreffenden Provinz zu bildenden Fond, aus welchem lediglich die für die betreffende Provinz zu berechnende Entschädigungsquote durch Vermittlung des Staates getilgt werden soll. " Ich erlaube mir aber die Herren aufmerksam zu machen, auf die Erklärung, die über den Antrag des Abg. Rieger zu §. 5, jetzt 6 des Lasser´schen Antrages gemacht wurde. Die hohe Kammer hat erklärt, daß dieser §. 5, jetzt 6, welcher ganz allgemein ausspricht, daß dieser Paragraph durch die Abstimmung über weitere Amendements allerdings eingeschränkt und erklärt werden könne. Dadurch erklären wir, wie der Abg. Brauner in seinem Amendement den Antrag gestellt hat, daß bloß jene Untersthanslasten, welche erweislicher Weise nicht als ein Theil des Kaufschillings beim Urcontracte mitbedungen worden sind, daß diese unentgeltlich aufzuhören haben Dieses kommt zur Abstimmung, und wenn das Amendement des Brauner angenommen wird, was nach der Erklärung der Kammer über den 5. jetzt 6. Absatz geschehen kann, und vielleicht auch geschehen wird, so fällt die Erledigung weg, hinsichtlich derjenigen Lasten, die nicht auf Privatverträgen beruhen. Der Antrag des Abg. Brauner geht noch viel weiter als der des Abg. Kudlich (Rus: zur Sache! zur Sache!), indem er nur jene Lasten abgelöst wissen will, die erweislicher Weise zum Kaufschillinge gehören, dieses ist aber im §. 5, des Lasfer'schen Antrages mit erledigt, eben durch die Erklärung der Kaminer, daß nachträgliche Amendements zur Abstimmung gebracht werden. (Unruhe.) Ich stelle daher den Antrag, daß hinsichtlich des Kudlich'schen Antrages in derselben Art seine ersten fünf Paragraphe mit Rücksicht auf den Antrag des Smolka als bereits erledigt betrachtet werden, und daher nur rücksichtlich jener Paragraphe, das ist §. 6 und 7, abzustimmen sei, welche dadurch noch nicht erledigt sind.

Präs. Der Abg. Straffer hat das Wort.

Abg. Strasser. Ich erlaube mir zu bemerken, daß es mir auffällt, wie der Abg. Löhner auf der Abstimmung über den ersten Satz des KudIich'schen Antrages bestehen könne, denn, wenn ich im Vergleiche mit dem Antrage des Lasser, der bereits angenommen ist, so finde ich, daß der Antrag des Lasser noch umfassender und bestimmter lautet, als der ganz darin enthaltene Antrag Kudlich's, denn es heißt dort ja "und Untertänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß i st aufgehoben, samt allen diese Verhältnisse formirenden Gesetzen, während es nach Kudlich erst einen Gegenstand der Frage bildet, ob es aufgehoben werden soll. (Zustimmung.) Ich glaube, wir sollen diese Aufhebung nicht mehr in Zweifel ziehen, wir haben das Unterthänigkeitsverhältniß ja schon aufgehoben, die Majorität bat sich dafür ausgesprochen. Was den nexus subditelae betrifft, so hat erst gestern ein Abgeordneter aus dem Bauernstande erklärt, daß er lateinische Worte nicht verstehe und wir andern wissen alle, was wir unter den Wörtern nexus subditelae zu verstehen haben. Der Abg. Löhner durfte sich vollkommen beruhigen. Wenn er beide Anträge mit sammeln vergleicht, so wird er finden, daß kein so wesentlicher Unterschied besteht, warum wir nochmals über den im §. 1 ausgesprochenen Grundsatz zur Abstimmung schreiten sollen.

Präs. Der Abg. Dylewski hat das Wort.

D y l e w s k i Wir haben Beispiele gehabt, wo sich zwei Abgeordnete darüber streiten ob der nexus subditelae (Heiterkeit) im vorigen Paragraphe enthalten sei, oder nicht. Meine Herren! Wenn darüber schon in der Kammer Zweifel entstehen, so müssen wir uns hüten, damit nicht unendlich stärkere Zweifel außerhalb der Kammer und Verwirrung entstehen. Das ist das erste, ferner habe ich mich dreizehnmal bei der Abstimmung über den Lasser'schen Antrag vom Platze erhoben. (Gelächter.) Der Abg. Löhner bringt nun eine Frage zur Abstimmung, bei welcher ich wirklich nicht weiß, ob ich ja öder nein sagen soll, und da bliebe mir nichts übrig, als ruhig sitzen zu bleiben, blieb ich aber sitzen, so wird man sagen: Ich stimme dawider, werde ich aber aufstehen, so wird man sagen: Ich stimme dafür. Ich will aber nicht aufstehen, ich habe schon dafür gestimmt. (Gelächter.) Ich bitte also im Interesse der Würde der hohen Kammer hier einen Ausweg zu finden, daß wir über diese Sache stimmen, ohne irgend etwas annehmen, oder verwerfen zu müssen, was unseren Grundsätzen entgegen ist. Ich glaube also, um mir die Verlegenheit zu ersparen, müßte es gestattet sein, fortzugehen, dagegen muß ich mich aber verwahren, oder es müßte die Abstimmung durch Namensaufruf geschehen, aber auch dagegen muß ich mich verwahren Es muß also im Interesse der Sache etwas bestimmt werden, damit wirklich etwas Reelles aus dem Antrage erfließe. Ich bitte daher den Herrn Abg. Löhner, Anstalten zu fressen, damit über eine solche Sache nicht zum zweiten Male gesprochen werde, und wir uns gegen den Vorwurf verwahren, als ob wir aus Commodität so verfahren würden, welchen wir auch verdienen.

Goldmark. Meine Herren! ich bin weder Jurist noch Docent, und verstehe nichts von juribus corporalibus und incorporalibus. Ich weiß nur, daß es Menschenrechte gibt, wo man nicht deuten solle, was der Eine oder Andere zu bedeuten hat. Ich weiß aber soviel, daß man eine Consequenz in allen Beschlüssen einhalten soll. Ich habe gestern gerügt, die Art und Weise, wie man die Anträge zur Abstimmung bringen will. Es war gestern ein Fehlschluss der Kammer, aber die Kammer hat diesen Beschluß gefaßt, hat die Prioritätsfrage gestellt, da gibt es aber keine Prioritätsfrage. Meine Herren! weil die Fragestellung das erste ist, die  (Wegen Unruhe unverstandlicht) Gegen selbe auftreten. Ich glaube, diese Consequenz hängt durch uns nicht zusammen mit dem juridibus incorporaliubus, hängt mit den gestrigen Beschlüssen nicht zustimmen, welche aufrecht erhalten werden mussen Ein Abg. Ich trage auf den Schluß der Debatte an.

Präs. Wird dieser Antrag unterstützt. (Er wird unterstützt und von der Versammlung angenommen.) Es haben nun bloß die noch eingeschriebenen Redner zu sprechen, als: die Abg. Lohner, Trojan, Klaudi.

Goldmark. Ich wollte nur bemerken, daß in eine Form Debatte nicht einzugehen ist, in die Erklärung der einzelnen Paragraphe. Hier handelt es sich um die Form. Diejenigen, welche vom 12maligen Aufstehen muß sind, mögen schlafen gehen oder sitzen bleiben. wir haben unsere Geschäfte zu vollenden.

Peitler. Ich habe bloß zu bemerken, daß die im Kudlich'schen Antrage §. 2 vorkommenden Ausdrücke "bäuerliche Lehen" etwas undeutlich sind, denn unter bäuerlichem Lehen versteht man nicht, wie der Abg. Klaudi bemerkt hat, bloß Bauerngüter, zwischen Beutellehen und bäuerlichen Lehen ist kein großer aber doch ein Unterschied. Was von den Bauerngütern gilt, gelte auch von dem sogenannten Beutel oder Rechtslehen, zum Unterschiede von Ritteroder Kronlehen. Die Beutel oder Rechtslehen mussen auch aufgehoben werden, sie bestehen in Salzburg, Oberösterreich und Steiermark Die Beutellehen (wird unterbrochen durch den) Präsident. Wollen nur in formeller Beziehung sprechen.

Peitler. Ja! Es muß noch so über den Absatz 2 des Kndlich´schen Antrages um Aufhebung der bäuerlichen Lehen debattirt werden. Es wird also im § 3 des Lasser'schen Antrages nach dem Worte Dorfobrigkeit heißen müssen "aus dem Beutel oder Rechtslehen herrührenden u. s. w.

Präs. Da kann wohl nichts mehr geändert werden, weil er schon so zur Abstimmung gebracht worden ist.

Löhner. Ich habe einfach die Frage zu stellen, ob die Kammer gestern  (Ruf: Laut) Ich stelle nur die Frage: Hat die Kammer gestern die Consequenz dieses Beschlusses gewußt, oder nicht? hat sie es nicht gewußt, so können wir Andern nicht dafür. Wir haben gestern mitgestimmt, weil gesagt wurde, daß damit das eine oder das andere Collectivamendements das erste in der Abstimmung ist, nicht aber das zweite. Ich frage, ob die Kammer mit derselben Consequenz nicht auch sagen konnte: Jedes Amendement, für welches das Recht gewahrt wurde, ist jetzt noch zur Abstimmung zu bringen, und es heißt: Das ist schon im Lasser'schen Antrag enthalten; und kann nicht mehr zur Abstimmung kommen. Was wäre aber die Folge meine Herren? daß wir länger darüber debattiren müssen, ob es in dem Antrage enthalten ist oder nicht, und das wäre doch immer eine neue Debatte. Ich muß bitten, daß die Kammer an den Beschlüssen festhält, welche ausdrücklich bestätiget worden sind, und daß mithin der Kudlich'sche Antrag eben so gut zur Abstimmung komme, wie alle folgenden Separatamenzements. Im müßte mich feierlichst verwahren, wenn man gegen andere Separatamenzements den Grund geltend machen wurde, und sagte, durch den Lasser'schen Antrag ist es schon abgestimmt. Meine Herren! Das hatte früher gesagt werden sollen.

Trojan. Wir haben umständlich genug über die Grundsatze in der Geschäftsordnung insbesondere auch darüber debattirt, und die Reihenfolge festgefetzt, wie alle möglichen Antrage in der Abstimmung einander nachfolgen sollen. Wir sehen und zeigen es alle Tage, wie wir dieses gemeint und gedeutet haben wollen; es sind da in der Geschäftsordnung allerdings Alle gleich bedacht, aber wir wissen, daß sie nicht alle zur Abstimmung gelangen, eines durch das andere erledigt wird, und Niemanden siel es noch ein, sich darüber aufzuhalten Wir müßten daher im gleichen Sinne auch gestern beschließen, daß wir die beiden Collectivantrage zur Abstimmung bringen, und wären der unterstützten Anträge Hunderte gewesen, wir hätten keinen von vornher abschließen können, hatten bei allen denselben Grundsatz gelten lassen müssen, da wir nicht wissen konnten, ob das erste oder das zweite, oder welches sonst würde angenommen werden. In sofern sie aber nun im Widerspruche stehen, einander geradezu beheben, können nicht mehr beide zur Abstimmung gelangen. Wohl gibt es Detailamenzements unter jenen, die nicht zuruckgenommen worden sind, und diese müssen allerdings noch abgesondert zur Abstimmung kommen, in so weit sie mit den vorliegenden Beschlüssen nicht in geradem Widersprüche stehen, oder aber, wenn sie darin nicht ohnehin schon unbegriffen sind. dieselben verhalten sich da wie Ausnahmegesetze zur Regel, oder wie das Besondere zum Allgemeinen Wozu hatten wir auch sonst erst über die Rangordnung der beiden Collectivantrage gestern eigens abgesprochen? Ich bemerke übrigens meine Herren, es ist so viel von der Dringlichkeit des Gegenstandes gesprochen worden, daß wir doch einmal zu Ende zu kommen trachten sollten. Wir unserer Seite haben unseren guten Willen tatsächlich bewahrt; ich für meinen Theil und viele Andere haben so weit als möglich die Hand geboten zur Versöhnung, zur Ausgleichung und Abkürzung; thun sie dasselbe meine Herren, ermüden sie die hohe Versammlung nicht mit unnutzen Fragen; lassen wir das bereits Entschiedene bei Seite, und gehen gerade nur ans die Lebensfragen ein, in wiefern sie ja noch nicht erlediget wurden. Ich unterstütze also den Antrag des Abg Klaudi.

Präs Abg. Klaudi hat das Wort. Klaudi. Ich wollte nur widerlegen, was der Abg. Goldmark gesagt hat, daß der Beschluß nichts bezweckt hätte.

Er hat etwas bezweckt, nämlich die Priorität, aber mit Rücksicht, wie man das bei ähnlichen Fällen thun kann, in der Art, daß, wenn durch den Beschluß, den man zuerst zur Abstimmung gebracht hat, auch der zweite erledigt sein sollte, der zweite Beschluß wegfällt. Die Consequenz ist dadurch erreicht, und man kann die Kammer nicht der Inconsequenz zeihen, wenn sie beschließt, daß von zwei Beschlüssen, die sich einander theilweise entgegenstehen, einer früher, der andere später zur Abstimmung komme, weil die Kammer wohl vor Augen gehabt hat, daß der zweite durch den ersten wegfällt.

Dein Herrn Abg. P eitler erwidere ich, daß, was er mir vom bäuerlichen Lehen dosiren wollte, ich allerdings bemerken muß, daß, wenn es sich um den nexus feudales handelt, ich gar nicht glaube, daß dieser hier bei der Untertänigkeitsfrage zur Sprache kommen kann und darf, weil das Amendement sich nicht weiter erstrecken kann, als der Hauptantrag selbst. In sofern der bäuerliche Lehenverband hier zur Sprache kommen kann, finde ich diesen Gesichtspunct vollkommen im §. 2 des Lasser'schen Antrages begriffen.

Jonak. Ich unterstütze das, was Klaudi gesagt hat. Wir sehen einen Ausweg, und ich glaube, es ist natürlich, daß über Sachen, über welche bereits abgestimmt ist, nicht wieder abgestimmt werden kann.

Ich meinem Theils muß aufrichtig erklären, daß ich mich bei allen diesen Fragen der Abstimmung enthalten werde, und mit mir, glaube ich, werden sehr viele in derselben Lage sein. Es handelt sich nicht bloß um die materielle Bestimmung irgend eines Lasse raschen oder Kudlich'schen Absatzes, sondern auch um die Fassung und Form. Ist einmal der materielle Theil, und andern Theils die Fassung angenommen, so ist der Antrag so erledigt, wie er überhaupt erledigt werden kann.

Der Abg. von Bemisch hat mit klarem Verstande richtig gesehen, um was es sich handelt, er hat gesehen, daß die Sache in diesem oder jenem Puncte erledigt sei, warum soll ich, sagt jener Herr die Kammer mit einer neuen Wortfügung belästigen, aber ich verwahre mein Recht über einen Punct, der über die Entschädigung in meinem Antrage enthalten ist, zu dieser Art der Abstimmung werden wir uns bereitwillig finden, aber zu einer anderen bloß formellen, bloß varirenden Abstimmung dürften viele sich so verhalten, wie ich, d. h. sie werden nicht abstimmen. (Ruf: Ja, ja.) Also ich bitte, meine Herren, es ist eine wichtige Sache geschehen, wir haben uns versündiget an den eigenen Beschlüssen, hier kann es keine Versündigung sein, warum, weil die Sache es fordert.

was der Abg. von B e m i s c h vorgeschlagen hat, und was der einzige Weg ist, auf den wir vorwärts gehen können.

Abg. Borrosch. Ich finde, daß der Gerechtigkeit nur dann vollkommen Genüge geleistet wird, wenn über den Kudlich'schen Antrag Punct für Punct die Kammer sich entscheidet, ob die betreffenden Puncte bereits in den früheren Antrag  Beschlüssen enthalten seien, oder nicht. Denn, daß hier die Entschädigung durch den Staat, wie ein früherer geehrter Herr Redner bemerkte, keineswegs schon darin enthalten sei (nämlich im Lasser'schen Antrage), das liegt auf der Hand. Wenn wir aber verwiesen werden, auf ein später darüber vorzutragendes Amendement, so hat hier ebenfalls offenbar der ursprüngliche Antrag das Prioritätsrecht.

Präs. Von dem Abg. Klaudi ist der Antrag gestellt worden, damit die Kammer beschließe, daß der Abstimmungsantrag des Abg. Kudlich durch die Abstimmung über jenes von dem Abg. Nasser vorgelegte Cumulativamendement. in den Puncten i bis inclusive 5 bereits erledigt ist. daher über diese nicht mehr, sondern lediglich über die etwas neues enthaltenden §§. 6 und 7 abzustimmen sei. Es sind gestern die Beschlüsse gefaßt worden, daß über beide abzustimmen sei; ich glaube, in dem Falle, als der Antrag des Abg. Kudlich schon in jenem des Abg. Lasser enthalten ist, ist auch schon darüber abgestimmt, daher die Unmöglichkeit nicht ausgeschlossen, den Antrag des Abg. Klaudi zur Unterstützung zu bringen, ohne daß man dem gestrigen Beschlusse untreu wird Demel. Ich bitte um das Wort. Präs. Die Debatte ist bereits geschlossen.

Demel. Es betrifft die Fragestellung.

Präs. Ich erlaube mir die Frage zu stellen, ob der Antrag des Abg. Klaudi Unterstützung findet. (Unterstützt.) Was die Fragestellung anbelangt, im Antrage des Abg. Klaudi, wünscht der Abg. Demel einen Antrag zu stellen?

Demel. Bis ich werde wissen, welcher Antrag zuerst zur Abstimmung kommt.

Praschak. Es sind mehrere Anträge darin.

Der Abg. Klaudi sagt, daß die Puncte 1, 2, 3 und 4 bereits erlediget sind, viele glauben, daß bloß der Eine oder der andere Punct erlediget ist; es dürfte daher gut sein, die einzelnen Paragraphe zu trennen, und bei jedem einzelnen die Frage zu stellen, ob sie erlediget sind oder nicht.

Präs. Es müßte daher 5 mal abgestimmt werden, ob der §. 1, 2, 3, 4, 5, bereits erledigt sei. (Ja... Ich erlaube mir daher die Abstimmungsfrage selbst zu stellen: Ist der §. 1 des Abstimmungsantrages des Abg. Kudlich durch die Abstimmung über das vom Abg. Lasser vorgelegte Cumulativamendement erledigt? Diejenigen Herren, die dafür sind, bitte ich, es durch Aufstehen kund zu geben. (Dieselbe Frage wird auch bei § 2, 3, 4 gestellt, und die Majorität spricht sich jedes Mal für die Erledigung dieser Paragraphe aus.) Vor der Abstimmung sagt Herr Abg. Löhner, indem er sich aus der h. Kammer entfernt zum Herrn Präsidenten: Herr Präsident, ich melde einen Protest gegen diese Abstimmung an, man hat mir mein Recht genommen. (Gelächter von dem Centrum und einem Theile der Rechten und Beifall von der Linken.)

Präs. Der. §. 5 nach dem Antrage des Abg. Kudlich lautet: (Unruhe.)

Ich bitte, ich stelle den Antrag, wie er mir vorgelegt wurde. Es ist die Minorität, daher muß zur peremtorische Erledigung selbst geschritten werden. Ich erlaube mir daher den 5 Punct selbst abzustimmen, weil er nicht für erledigt angesehen wird.

Brauner Durch den bereits angenomirenen Beschluß ist jedenfalls bestimmt, daß die Commission sich aufsprechen habe, über den Fond. Wenn es also hier ausgesprochen wird, daß der Staat die Entschädigung leisten müßte, so würde der Commission ihr Recht genommen, so würde ein Beschluß delegirt, den schon heute die Commission gefaßt hat.

Goldmark. Ich protestire gegen jede Debatte, eine Debatte kann nicht zugelassen werden Borrosch Ich bitte um namentlichen Aufruf

P r ä s. Wird der Antrag des Abg. B o r r o s c h auf Namensaufruf unterstützt? (Gehörig unterstützt.) P r ä s. Ich werde die Frage nochmals lesen, damit zum namentlichen Aufruf gleich geschritten werden kann. (liest.) "Soll für die nicht auf Privatrechten beruhenden Lasten die Entschädigung vom Staate geleistet werden?  Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Antrages sind, wollen ja sagen, die dagegen sind, wollen nein sagen. Ich bitte die Herren Secretäre den Namensaufruf vorzunehmen.

Für Ja haben gestimmt. Ambrosch Michael, Bauer Georg, Bebar Johann, Bilinski Severin von, Bittner Johann, Blouski Cirill, Bodnar Michael, Boefe Ferdinand, Bogdas Thomas, Borkowski Alexander Graf, Borrosch Alois, Brandl Mathias, Brestel Rudolph, Cepiel Sebastian, Cerne Anton, Czuperkowicz Miron, Defranceschi Carl, Demel Joseph, Depil Franz, Doliak Joseph, Dollfchein Mathias, Dotzauer Adolph, Drauß Nikolaus, Durbasiewicz Johann, Dworzak Johann, Dyniec Joseph, Eichler Johann, Faschank Johann, Firnkranz Heinrich, Fischer Joseph, Fischhof Adolph, Fritsch Egid, Jußt Ferdinand, Füster Anton, Gabrys Bartholomäus, Galler Gottlieb, Geier Georg, Geißler Georg, Goj Stephan, Goldmark Joseph, Goriup Anton, Graschitsch Matthäus, Harmacij Bastlius, Hamernik Joseph, Hechenfelder, Heigl Andreas, Herndl Mathias, Hodnrek Carl, Hofer Anton, Hrehoruk Joseph, Huemer Johann, Huscher Georg, Hyciek Adalbert, Janko Heinrich, Kaim, Johann, Kaulich Wenzel, Kautschitsch Mathias, Kirsti Basilius. Klausner Michael, Kobuczowski, Ceslaus von, Kobylica Lucian, Konopka Joseph von, Koßakiewicz Simon, Koszowski Stanislaus, Kowarz Dominik, Kozar Panko, Krainz Joseph, Kral Anton, Kral Joseph, Kratochwill Johann. Krause Carl, Kromer Fedor, Kruchowski Johann. Krzizanowski Joseph, Kudlich Johann, Kutschera Joseph, Langie Carl, Lanner Thaddäus, Latzel Joseph, Leithner Johann, Leithner Michael, Lejcak Macinj, Lessiuk Stephan, Lindinger Georg, Löhner Ludwig Ebler von, Longchamps Georg, Macher Michael, Mahalsti Johann, Makuch Johann, Martini Johann, Mascha Jgnaz, Mathis Maximilian Ebler von Treustadt, Mazurkiewicz Mathias, Meindl Georg, Meier Michael, Mickl Joseph, Mitterndorfer Joseph, Motyka Jos., Musil Franz, Minarczik Jos, Nabler Franz, Nagele Cajetan, Noskowski Cas., Nyczyporuk Gregor, Paitoni Friedrich. von Pawlikowski Stanislaus, Peitler Franz, Petrijsein Hryn, Pitteri Johann Baptist, Plaß Johann Pokorny Eduard, Polaczek Wilhelm, Popel Michael, Posacki Constantin, Prohaska Wenzel, Prokopczic Eustach, Pulpan Wenzel, Purker Joseph, Purtscher Adolph, Ouitenski Joseph, Rab Jakob, Rauscher Ferdinand, Nebl Franz, Reichert Georg, Reichlfidl Joseph, Reimershoffer Joh., Riegler Jos., Risiko Iwan, Scherzer Joh. Georg, Schlegel Jos., Schmiderer Jos. Schneider Carl, Scholl Joseph, Schuselka Franz, Scibala Joseph, Sierakowski Ladisl. Ritt. v. Smarzewski Severin Ritt v, Smolka Franz, Smereker Alois, Sonntag Leopold, Staffa Franz, Siasiowski Johann, Sterz Maximilian, Sterzin Valentin, Stieber Vincenz, Stobnicki Felix, Store Johann, Stürm Carl, Supanz Mathias, Teufel Franz, Thar Michael, Times Georg, Ullepitfch Carl, Umlauft Johann, Vacano Emil, Violand Ernst, Walczik Casimir, Weigl Anton, Wienkowski Cirill, Wiesbauer Caspar, Wittek Martin, Wojtech Franz, Zajaczkowski Joseph von, Zapletal Johann, Zeiser Johann, Ziemialkowsky, Florian, Zimmer Carl, Zöpst Franz. Für Rein haben gestimmt Bach Alexander, Beinhauer Anton, Berger Maximilian, Bernardelli Peter, Brauner Franz, Call Alois Freih. v., Catinelli Carl, Cavalcabo Eduard, Baroni di, Cajeti Jos., Clementi Carl, Doblhoff Anton Freiherr von, Dolanski Ludwig v., Dominkusch Andreas, Duschek Franz, Dilewski Marian, Dzieduszicki Alex. Gras, Festi Joseph Graf, FleischerWenzel Alexander, Forst WenzeI, Gobbi Ferdinand, Gredler Andreas, Gschnitzer Mathias, Guidkowski Michael, Hagenauer Johann, Haimerl Franz, Haßlwanter Johann, Hawelka Mathias, Hawliczek Carl, Hein Franz, Heiß Franz, Hellrigl Alois v., Herzig Carl, Hübner Anton von, Iachimowicz Gregor, Jelen Alois, Ingram Johann Freiherr von, Jonak Eberhart, Ivichievich Stephan, Kanski Nicolaus, Kieman Johann, Klaudi Carl Leopold, Klebelsberg Hieronymus von, Kudler Joseph, Kutschera Anton, Leeb Joseph, Leberl Joseph, Lewidzki Gregor, Lhotta Johann, Lubomirski Georg Fürst, Mazieszkiewicz Franz, Massei Johann Ritter von, Mannheimer Isaak Noah, Mayer Cajetan, Meier Georg, Miklositfch Franz, Mokri Anton, Müller Joseph Her mann, Nebesky Wenzel, Nesweda Joseph, Neuwall Albert Ritter von, Paul Ignaz, Pawek Ignaz, Pe tranovich Theodor, Petrovich Spiridion, Pfretschnei Robert, Pillersdorff Franz Freiherr von, Pinkas Adolph Maria, Placek Franz, Plenkovich Paul, Presl Johann, Pretis Johann, Pribyl Anton, Rack Joseph, Radmilli Johann, Ratz Caspar, Reiß Franz, Richter Franz, Rieger Franz, Riegl Johann Ottokar, Robert Florentin, Sadil Ligor, Schantl Johann, Schembera Vincenz v, Scherl Felix, Schmitt Franz, Schvenhansel Joseph, Schops Wenzel Gustav, Schuster Wilhelm, Schwarzer Ernst v, Sidon Johann, Sieber Ignaz, Sittka Jacob, Skoda Franz, Skrzynski Ignaz Ritter v, Slawik Franz, Stadion Franz Graf, Stanek Wenzel, Stark Anton Edl v, Stiebitz Carl, Stöckl Ferdinand von, Szabel Balthasar, Thremann Friedrich, Tomek Wenzel, Tomicek Carl, Trojan Alois, Turco von Trent Turcati, Simon Freiherr, Till Cajetan, Uchatzy Carl, Vlach Joseph, Wagner Carl, Wessenberg, Weiß Joseph, Wieser Carl, Wieznicky Carl, Winariczki Carl, Wocel Erasmus, Woitowicz Albert, Worz Johann Georg, Zamojski Zdriszlaw, Zwickle Lucas.

Meine Herren, Der fünfte Punct ist angenommen worden, für die Einnahme stimmen 178 mit ja, und 120 mit nein Daher die Majorität mit 48 für die Annahme. (Beifall)

Präs Es wird nachträglich bekannt gegeben werden, wie viele nicht gestimmt haben (Eine Stimme.) 33 haben nicht gestimmt Es wird vom Abg. Brauner ein Protest gegen den eben gefaßten Beschluß angemeldet. Ich bitte daher den Protokolls fuhren die Namen bekannt zu geben Übrigens kann die Anmeldung nach dem Schlüsse der Sitzung selbst erfolgen, damit wir uns nicht langer aufhalten Ich bringe den 6 Punct zur Abstimmung, nämlich sollen für diese Commission aus jedem Gouvernement 3 Mitglieder des Reichstages gewahlt werden? (Wird mit Majorität angenommen) Nun kommt der 7 und letzte Punct "Ist darüber eine Proklamation zu erlassen " (Einige stehen auf) Ich werde die Frage nochmals wiederholen. Es scheint, daß man die Frage nicht recht verstanden hat (liest nochmals) Wird mit Majorität angenommen. (Beifall.)

Von wem die Proclamation zu erlassen ist, steht nicht hier Nun ist der Antrag abgestimmt, er muß also noch einmal ganz abgelesen, und zur Abstimmung gebracht werden, ob er als Ganzes angenommen wird.

B r e st e l: Ich glaube über den Antrag des Abg K u d l i c h kann nicht als Ganzes abgestimmt werden, weil uber einzelne Puncte desselben gar nicht abgestimmt worden ist, und einzelne gänzlich verworfen worden sind Ich glaube, es sind zwei, über welche abgestimmt worden ist, es sind daher nur zwei angenommen worden (viele Stimmen: drei) also drei Ich glaube daher, es muß als Zusatz zu dein früheren Beschlüsse betrachtet werden, es kann durchaus keine Abstimmung über das Ganze stattfinden (Nein! Nein!)

Goriup Ich habe dasselbe bemerken wollen, daß nämlich die Versammlung ausdrücklich gesagt hat, der Antrag des Südlich soll nicht als besonderer Antrag zu Abstimmung kommen, sondern in der Eigenschaft als Verbesserung Antrag als Amendement, deßwegen ist er auch nicht in allen Puncten abgestimmt worden, sondern nur in denjenigen, welche in dem früheren nicht enthalten waren T h i n n f e l d. Es ist bis jetzt nach der Geschäftsordnung jedes Amendement, welchem aus mehreren Puncten besteht, zuerst im Einzelnen, und dann im Ganzen abgestimmt worden wie also auf diese Weise auch beim Amendement des Abg Lasser verfahren wurde, wenden wir das nämliche auch hier anwenden mussen Daß die Abstimmung nicht uber das Ganze stattgefunden hat, muß ich bemerken, ist über den Antrag des Abg Borrosch geschehen, welcher gesagt hat, die Kammer müsse vorher entscheiden, ob nicht ein oder das andere im früheren Amendement enthalten ist aber mehrere im früheren Amendement enthalten, folglich konnte es nicht als Ganzes betrachtet werden. 

Doliack: Ich unterstütze den Antrag des Abg Thinnfeld, denn es ist gestern beschlossen worden, beide Antrage als Ganzem zur Abstimmung zu bringen, wenn einige Puncte ausgelassen wurden, so hat dieß seine Ursache dahin, weil die Abstimmung dahin geht, ob die einzelnen Puncte als erledigt zu betrachten sind, oder nicht Über den ganzen Antrag ist abgestimmt worden. nicht über die einzelnen Puncte jedenfalls sind drei Puncte da, über diese drei Puncte muß noch im Ganzen abgestimmt werden, ich unterstutze dabei den Antrag des Abg Thinnfeld

Ein Abg Ich trage auf den Schlug der Debatte an. Präs Diejenigen Hei reit, welche für den Schluß der Debatte in diesem Formel sind, wollen aufstehen (Angenommen)

Unter den vorgemerkten Rednern sind noch Borrosch, Demel und Goldmark Die Reihe trifft den Abg.

 B o r r o s c h

Borrosch In sofern die Kammer über die eisten vier Puncte sich ausgesprochen hat, daß sie bereits in dem früheren Lasser'schen Collectiv Antrage enthalten sind, sind sie eben dadurch unter einem mit agnoscirt, es kann somit, um der gesetzgebenden Geschäftsordnung vollkommen Genüge zu leisten, über die letzten drei Puncte im Ganzen abgestimmt werden

Präs. Abg. Demel. Demel. Verzichte.

Goldmark. Meine Herren! Ich weiß nicht, sind sie heute verurtheilt, in einem fort in Inconsequenzen zu verfallen oder nicht. (Zischen.) Früher haben sie gekämpft, daß es nicht als Ganzes zur Abstimmung komme, sondern, daß nur einzelne Theile herausgenommen werden, und nun kämpfen sie, daß das Ganze abgestimmt werde. Meine Herren, ist das Consequenz? Wir können über gar nichts abstimmen, als über die Puncte, die eben angenommen worden sind, über das Ganze können wir unmöglich abstimmen, weil die Herren es selbst nicht zugelassen haben. (Unruhe während seines Vortrages)

Präs. Der Abg. Goldmark war der letzte vorgemerkte Redner. Ich erlaube mir daher den vollen Antrag des Abg. Borrosch zur Abstimmung zu bringen; er geht dahin, daß nämlich nur über die letzten drei Puncte, nämlich 5, 6, 7 als ein Ganzes abzustimmen wäre. Diejenigen Herren, welche sich dahin aussprechen, daß über die Puncte 5, 6, 7 als ein Ganzes abzustimmen sei, wollen sich erheben. (Majorität.)

Ich ersuche den Herrn Secretär, diese 3 Puncte zu lesen. (Secr. Streit liest sie vor.)

Präs. Diejenigen Herren, die sich für die Annahme dieser drei Puncte als ein Ganzes aussprechen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Zweifelhaft.)

Präs. Ich halte es für die Majorität. (Mehrere Stimmen: Abzählen! Die Journalisten stehen auch auf: das täuscht.)

Ich erlaube mir die Gegenprobe. (Eine Stimme: Abzählen.)

Präs. Die Abzahlung kann erst dann stattfinden, wenn die Gegenprobe zweifelhaft bleibt. Ich bitte daher sich setzen zu wollen.  Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß diese drei Puncte 5, 6, 7 als ein Ganzes verworfen werden, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben. ( Ubermals zweifelhaft.) Ich bitte die Herren Vicepräsidenten hierher kommen zu wollen, um sich auszusprechen. (Einige rufen: Abzählen!)

Präs. Ich erlaube mir den §. 68 der Geschäftsordnung vorzulesen, damit wir doch über die Grundsätze einig werden. Er lautet: (liest)

Präs. Das Resultat der Berathung des Gesamtvorstandes ist, daß die Abstimmung zweifelhaft ist, und die Zählung vorgenommen werden müsse.

Das Resultat ist Nachstehendes: Gestanden sind 152, sitzen blieben 148. (Vielseitiger Ruf: das kann nicht sein  die Zählung war nicht richtig, es sind mehrere hin und her gegangen  wir verlangen Abstimmung durch Kugelung oder Namensaufruf). Präs. Wenn Sie sämtlich sprechen, so kommen wir zu keinem Resultate; durch Namensaufruf oder Kugelung kann die Abstimmung nur dann stattfinden, wenn diese Abstimmungsart vor dem Schlüsse der Verhandlung verlangt wurde. Der Schluß ist langst erfolgt und diese Abstimmungsart wurde nicht verlangt.

Ein Abg. Herr Präsident, es sind Bedenken gegen die Richtigkeit der Zählung, da mehrere Abgeordnete hin und her gegangen sind. (Ja, ja! Aufregung.)

Präs. Wenn die Ruhe nicht hergestellt wird, so muß ich die Sitzung unterbrechen. Ich bitte, die Plätze einzunehmen; früher findet keine weitere Verhandlung Statt! (Der größte Theil der Rechten und des Centrums verläßt den Saal.)

Ambrosch. Wer Muth und Überzeugung hat, der möge hier bleiben.

Präs. Vor allem andern werde ich die Kammer abzählen lassen, ob noch 192 Mitglieder anwesend sind, und wir überhaupt einen Beschluß fassen können. (Mehrere Abgeordnete sind im Begriffe, sich zu entfernen.)

Firnkranz. Wer ein rechtlicher Mann ist, der bleibt hier.

Neumann. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, den Redner zur Ordnung zu rufen.

Jonak. Das sind unparlamentarische Worte, der Redner soll zur Ordnung gewiesen werden.

Präs. Da muß ich offenbar an den Herrn Redner den Ruf der Ordnung ergehen lassen Ich habe die Verfügung getroffen, daß das Haus abgezählt werde, und bitte, auf den Plätzen zu bleiben, sonst ist die Zählung nicht möglich. (Fortwährende Unruhe.)

Thinnfeld. Es sind schon viele Herren fortgegangen.

Präs. Eben deßhalb lasse ich das Haus abzählen. Podlewski. Ich stelle den Antrag, daß die Sitzung auf morgen vertagt werde. (Ruf: nein, nein.)

Borrosch. Wir werden gehen, wenn wir wissen, daß wir nicht mehr beschlußfähig sind.

Präs. Ich bitte, wollen Sie nur Geduld haben, bis abgezählt ist; wenn sie mir einmal die Leitung übertragen haben, so müssen Sie mir auch gestatten, das zu verfügen, was ich im Interesse der Ordnung und der Leitung des Hauses für nöthig erachte; sonst gelangen wir zu keinem Resultate. (Fortdauernde Unruhe.)

Schriftführer Streit. Ich bitte die Herren, auf den Plätzen zu verbleiben; denn sonst heißt es wieder, es sei unrecht gezählt worden.

Ein Abg. Ich bitte, es kommen Herren herein und winken ihren noch hier gebliebenen Freunden hinauszugehen. Das sollte doch nicht gestattet werden.

(Aufregung. Vielseitiger Ruf: Das soll nicht gestattet sein.)

Präs. Ich kann Niemanden verwehren, hinaus zu gehen, und es erübrigt nun nichts, als die Zählung des Hauses fortzusetzen.

Abg. Borrosch. Das läßt sich doch sagen, daß vom Beginne der Zählung an, Niemand fortgehen kann.


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