Ètvrtek 31. srpna 1848

Präs. Meine Herren, wir werden weiter schreiten. Vor allem anderen erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß der sechste und siebente Absatz verbessert werden dürfte, indem einige Gebrechen beim Drucke unterliefen. In der vierten Zeile des siebenten Absatzes soll bei dem Worte Blumsuch, das t wegfallen. Dann im siebenten Absätze in der dritten Zeile, kommt nach dem auszuarbeiten und einzuschieben, es muß daher heißen auszuarbeiten, und der Reichsversammlung vorzulegen.

In dem ursprünglichen Collectiv  Antrage sind die Worte, und zwar beim Absätze d zum Absätze 7, nunmehr 8 am Ende weggelassen, sie wären daher aufzunehmen, nach dem Worte "zu bildenden Fond": "aus welchem durch Vermittlung des Staates die Entschädigung zu leisten kommt. " Einige Herren haben den Wunsch ausgesprochen, daß ich den 6. und 7. Absatz gleichzeitig ablese, und dann separat über 6 und 7 abstimmen lasse; das gleichzeitige Ablesen wird dem Zusammenhange nicht nachtheilig sein. Ich erlaube mir den 6, nunmehr 7. Absatz zu lesen: "Sollen die Holzung und Weiderechte, so wie die Servitutsrechte zwischen den Obrigkeiten und ihren bisherigen Unterthanen unentgeltlich  das dorfobrigkeitliche, Blumsuch und Weiderecht, so wie die Brach und Stoppelweide unentgeltlich  aufgehoben werden. " Nun werde ich den 7., nunmehr 8. Absatz verlesen: "Soll eine aus Abgeordneten aller Provinzen zu bildende Commission einen Gesetzentwurf ausarbeiten und der Reichsversammlung vorlegen, welcher enthalten soll, die Bestimmungen: a) Über die entgeltliche Aufhebung der in emphyteutischer oder sonstigen Überteilung des Eigenthums abgeschlossenen Verträgen begründeten wechselseitigen Bezüge und Leistungen. b) Über die Aufhebbarkeit von Grundbelastungen, die etwa im §. 3 nicht aufgeführt sind. c) Über die Art und Weise der Aufhebung oder Regulirung der im §. 6 (nunmehr 7) angeführten Rechte. Nun folgt der Verbesserung  Antrag des Abg. Smolka, wie er gestern angenommen wurde. d) Über den Maßstab und die Höhe der zu leistenden Entschädigung und über den aus den Mitteln der betreffenden Provinz zu bildenden Fond, aus welchem lediglich die für die betreffende Provinz zu berechnende Entschädigungsquote getilgt werden solle. "

Ich werde den 6., nunmehr den 7. Absatz zur Abstimmung bringen. Ich wiederhole nochmals die Frage: "Sind die Holzungs und Weiderechte, so wie die Servitutsrechte zwischen den Obrigkeiten und ihren bisherigen Unterthanen entgeltlich  das dorfobrigkeitliche, Blumsuch und Weiderecht, so wie die Brach und Stoppelweide unentgeltlich aufzuheben?" Diejenigen Herren, welche sich für die Bejahung der vorgelesenen Frage aussprechen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Angenommen.)

Ich erlaube mir den 7., nunmehr 8. Absatz zur Abstimmung zu bringen. (Liest den ganzen Paragraph.)

Rieger. Könnte dieser Paragraph nicht getrennt zur Abstimmung kommen, und ich glaube zuerst bis zu dem Worte "vorlegen. "

Borrosch. Ich bitte, ist denn eine Theilung gestattet? es hat ja geheißen. 

Neuwall. Es ist ja schon getheilt worden.

Präs. Es ist wegen der leichteren Auffassung; ich werde daher nochmals die Frage stellen: "Hat eine aus Abgeordneten aller Provinzen zu bildende Commission einen Gesetzentwurf auszuarbeiten und der Reichsversammlung vorzulegen?"  Diejenigen Herren, die sich dafür aussprechen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben (einstimmig angenommen.) Ich erlaube mir nur den 2. Punct zur Abstimmung zu bringen, nämlich  Lit. A. "Hat dieser Gesetzentwurf zu enthalten die Bestimmungen: a) Über die entgeltliche Aufhebung der in emphyteutischen oder sonstigen über Theilung des Eigenthums abgeschlossenen Verträgen begründeten wechselseitigen Bezüge und Leistungen. " Diejenigen Herren, welche für die Bejahung sich aussprechen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Angenommen.)

Ich bringe nun den Punct b zur Abstimmung: "Hat dieser Gesetzentwurf zu enthalten die Bestimmungen b über die Aufhebbarkeit von Grundbelastungen, die etwa im §. 3 nicht aufgeführt sind. "

Brauner. Unentgeltlich?

Präs. Ich lasse mich in keine Erläuterungen ein. Diejenigen Herren, welche sich für die Bejahung aussprechen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Angenommen.)

Ich bringe nun den Punct c zur Abstimmung: "Hat dieser Gesetzentwurf zu enthalten die Bestimmungen c, über die Art und Weise der Aufhebung und Regulirung der im §. 6 nunmehr 7 angeführten Rechte. " Diejenigen Herren, welche sich für die Bejahung der von mir gestellten Frage aussprechen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Angenommen.)

Ich bringe nun den Punct d zur Abstimmung, und zwar nach dem amendirten Beschlusse.

Borrosch. Ich bitte ist der Punct theilbar, für den 1. Punct kann ich ja sagen, für den 2. nein, so aber muß ich mich des Stimmens enthalten.

Präs. Ich glaube ihn ganz zur Abstimmung bringen zu müssen.

Smolka. Ich bitte um Abstimmung durch Namensaufruf.

Trojan. Dieser Punct wurde doch gestern definitiv angenommen.

Präs. Es sind hier Anträge rücksichtlich des Namensaufrufes, und zwar von dem Abg. Smolka. Goldmark. Ich trage an auf Abstimmung durch Kugelung, Präs. Abg. Borrosch fragt an, ob der Absatz theilbar ist.

Borroch. Bis "Fond" könnte ich mit "Ja" stimmen, bei den übrigen müßte ich aber mit "Nein" stimmen.

Präs. Wird der Antrag auf Namensaufruf unterstützt?

(Gehörig unterstützt.)

Hawelka. Wird jetzt der Absatz d) in der amendirten Form zur Abstimmung gebracht?

Präs Ja. Hawelka. Gesetzt, das Amendement fällt in seiner amendirten Form, gedenkt der Herr Präsident dann, diesen Absatz in seiner ursprünglichen Fassung zur Abstimmung zu bringen?

Präs. Ich denke es nicht zu thun, weil durch die Annahme des Amendements der ursprüngliche Antrag behoben wurde.

Hawelka. Dann stelle ich den Antrag. (Der Herr Präsident gibt Abg. Lasser das Wort.)

Lasser. Ich bitte, Herr Präsident, meine ursprüngliche Fassung dieses Absatzes mitzuteilen, weil im Abdrucke etwas ausgelassen würde.

Präs. Ich war so frei, es schon früher zu thun; ich habe gesagt, daß nach den Worten:,, zu bildenden Fond" noch beizufügen sei: "aus welchem durch Vermittlung des Staates die Entschädigung zu leisten sei. "

Lasser. Dann trage ich darauf an, daß zuerst über das Amendement des Abg. Smolka abgestimmt werde, und wenn es etwa nicht durchginge, daß auf meine ursprüngliche Fassung, als auf den Antrag, der amendirt wurde, zurückgegangen werde.

Cavalcabó. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Lasser, denn ich habe das Amendement des Abg. Smolka nicht anders verstanden, als daß sein Amendement früher zur Sprache kommt, aber in Verbindung mit dem Absatze d) ad 8; wenn das Amendement des Abg. Smolka bei der Abstimmung nicht durchdringt, so kann kein Anstand sein, die ursprüngliche Fassung beizubehalten, wie es in der Geschäftsordnung vorgeschrieben ist, daß zuerst das Amendement, und dann die ursprüngliche Fassung zur Abstimmung kommt.

Präs. Ich gehe von dem Gesichtspuncte aus, der bisher immer angenommen wurde, wenn der Verbesserungsantrag angenommen wird, so siele dadurch die ursprüngliche Bestimmung von selbst durch, aber da meine Ansicht, die ich hier entwickelt habe, eine gegentheilige Ansicht hervorgerufen hat, so muß ich mir erlauben. 

Abg. Rieger. Ich bitte um das Wort.

Abg. Smolka. Ich bitte um das Wort.

Präs. Abg. Smolka.

Abg. Smolka. Ich glaube, es handelt sich nur darum für den Fall, als mein Amendement nicht durchgeht, daß dann das Lasser'sche erst zur Abstimmung kommen soll.

Präs. Ich würde mir also erlauben, das Recht des Abg. Lasser vorzubehalten nach dem Resultate der Abstimmung. Sind die Herren einverstanden? 

(Ja, ja.)

Nunmehr wird abgestimmt über den Verbesserungsantrag des Abg. Smolka nach Maßgabe des angenommenen Namensaufrufes. Die Abstimmungsfrage ist demnach folgende: "Hat der Gesetzentwurf zu enthalten: Die Bestimmung d) über den Maßstab und die Höhe der zu leistenden Entschädigung, und über den, aus den Mitteln der betreffenden Provinz zu bildenden Fond, aus welchem lediglich die für die betreffende Provinz zu berechnende Entschädigungsquote getilgt werden solle. "

Darüber wird abgestimmt mit Ja oder Nein. Ich ersuche die Herren, welche stimmen, aufstehen zu wollen, und nach dem Aufstehen mit Ja oder Nein zu stimmen, damit keine Verwirrung entsteht. (Schriftführer Streit liest die Namen, wie folgt:) Für "Ja" haben gestimmt: Androvich Nikolaus, Andrusiak Hier., Bach Alexander, Bauer Georg, Bebar Johann, Beck Joseph, Berger Maximilian, Bielecki Adam, Bilinski Severin von, Binninger Joseph, Blonski Cyrill, Bodnar Michael, Bogdas Thomas, Borkowski Alexander Graf, Brauner Franz, Brazdil Victor, Buszek Michael, Call Axis Freiherr von, Catinelli Carl, Cavalcabó Eduard Baroni di, Cejka Joseph, Cepiel Sebastian, Clementi Carl, Czuperkowicz Miron, Demel Joseph, Doblhoff Anton Freiherr von, Dobrzanski Alexander von, Dolanski Ludwig von, Doliak Joseph, Dominkusch Andreas, Duniewicz Eduard von, Duschek Franz, Dworzak Johann, Dilewski Marian, Dyniec Joseph, Dzieduszycki Aler. Graf, Dzieduszycki Titus Graf, Eckl Andreas, Fedorovicz Johann, Feifalik Johann, Fischer Alois, Fleischer Wenzel Alexander, Forcher Nicolaus, Frantzl Franz, Frost Wenzel, Ganzwohl Franz, Gleispach Carl Graf von, Gobbi Ferdinand, Goj Stephan, Goriup Anton, Grabovaz Anton, Gredler Andreas, Gschnitzer Mathias, Guidkowski Michael, Hagenauer Johann, Haimerl Franz, Harmarcij Basilius, Hamernik Joseph, Haschek Franz, Haßlwanter Johann, Hauschild Ignaz, Hawelka Mathias, Heiß Franz, Helfert Joseph, Hellrigl Alois von, Holzknecht Ignaz, Hrehoruk Joseph, Hubicki Carl, Hübner Anton von, Hyciek Adalbert, Jachimowicz Gregor, Jakubowsky Joseph, Janko Heinrich, Jaruntowski Johann, Jelen Alois, Ingram Johann Freiherr von, Jonak Eberhardt, Kanski Nikolaus, Kieman Johann, Kirsti Basilius, Klaudy Carl Leopold, Klebelsberg Hieronymus v., Kobuczowsky Ceslaus von, Kobylica Lucian, Konopka Joseph von, Koßakiewicz Simon, Koszowsky Stanislaus, Kowarz Dominik, Kozar Panko, Krainski Eduard, Kral Joseph, Kratochwill Joh., Krause Joh., Kruchowski Joh., Krzyzanowski Jos., Kudler Joseph, Kutschera Anton, Langie Carl, Leeb Joseph, Leberl Joseph, Lejczak Macinj, Lessink Stephan, Levicki, Lhotta Johann, Lomnicki Johann, Longchamps Georg, Loos Joseph, Lubomirski Georg Fürst, Macieszkiewicz Franz, Maffei Johann Ritter v., Mahalski Johann, Makuch Johann, Manheimer Isaak Noah, Marin Johann, Mayer Cajetan, Mazurkiewicz Mathias, Meyer Georg, Micheli Vitturi Simon, Mokry Anton, Morgotz Basil, Mucha Johann, Müller Joseph Hermann, Musil Franz, Mycewski Johann von, Mynarczik Joseph, Nebesky Wenzel, Nesweda Joseph, Neumann Leopold, Noskowski Carl, Nicziporuk Gregor, Oheral Johann, Paitoni Fried. v., Palacki Franz, Pawek Ignaz, Pawlikowski Stanislaus, Petranovich Theodor, Petrijscin Hyrn, Petrovich Spiridion, Pienczykowski Meliton, Pietrowski Bartholomäus, Pillersdorff Franz Freih. v., Pinkas Adolph Maria, Placek Franz, Plenkovich Paul, Podlewski Valerian Ritt. v., Popiel Michael, Posacki Constantin, Praschak Alois, Presl Johann, Pribyl Anton, Prokopczic Eustach, Pulpan Wenzel, Ouitenski Joseph, Rab Jacob, Radmilli Johann, Rahn Anton, Ratz Caspar, Reichert Georg, Reimershoffer Johann, Reiß Franz, Richter Carl Friedrich, Richter Franz, Rieger Franz, Riegl Johann Ottokar, Robert Florentin, Ryll Joseph Thaddäüs, Rysko Iwan, Sadil Ligor, Schantl Johann, Schediwi Leopold, Schembera Vincenz v., Scherl Felix, Schoenhansel Joseph, Schopf Wenzel Gustav, Schufter Wilhelm, Schwarzer Ernst von, Scibala Joseph, Selinger Engelb. Maxim., Sidon Johann, Sierakowski Ladislaus Ritter v., Sittka Jacob, Skoda Franz, Skrzinfki Ignaz Ritter v., Slawik Franz, Smarzewpki Severin Ritt. v., Smolka Franz, Stadion Franz Graf, Stanek Wenzel, Stasiowski Johann, Staudenheim Ferd. Ritter v., Stiebitz Carl, Stobnicki Felix, Stöckl Ferdinand von, Storc Johann, Streit Ignaz, Szabel Balthasar, Szaszkiewicz Gregor, Szeleszczinski Bonaventura v., Times Georg, Tomek Wenzel, Tomjcek Carl, Trecieski Franz Ritt. v., Trojan Alois, Turco von Trent Turcati Simon Freiherr, Till Cajetan, Vidullich, Vlach Joseph, Wagner Carl, Walczik Casimir, Wessenberg, Wienkowski Cyrill, Wierzchljski Franz Xaver Ritter v., Wieser Carl, Wiezenski Johann, Wieznicki Conrad, Winariczky Carl, Wittek Martin, Wocel Erasmus, Wörz Johann Georg, Zajaczkowski Joseph von, Zamojski Zdriszlaw, Zapletal Johann, Zeiser Johann, Ziemialkowsi Florian, Zwickle Lucas.

Für "Nein" haben gestimmt. Ambrosch Michael, Beinhauer Anton, Bernardelli Peter, Bittner Johann, Boese Ferdinand, Borrosch Alois, Brandl Mathias, Brestel Rudolph, Cerne Anton, Defranceschi Carl, Depil Franz, Dollschein Mathias, Dotzauer Adolph, Draüß Nicolaus, Eichler Johann, Faschank Johann, Festi Joseph Graf, Firnkranz Heinrich, Fischer Joseph, Fischhos Adolph, Forster Ferdinand, Fritsch Egid, Füßl Ferdinand, Füster Anton, Gabrys Bartholomäüs, Galler Gottlieb, Geier Georg, Geißler Georg, Goldmark Joseph, Graschitsch Matthäus, Hechenfelder Ferdinand, Heigl Andreas, Hein Franz, Herndl Mathias, Herzig Carl, Hodurek Carl, Hofer Anton, Honig Johann, Hummer Johann, Huscher Georg, Ivichievich Stephan, Kaim Johann, Kaulich Wenzel, Kautfchitsch Mathias, Klausner Michael, Königshofer Carl, Krainz Joseph, Kral Anton, Krause Carl, Kromer Fedor, Kudlich Johann, Kutschera Joseph, Lanner Thaddäus, Latzel Joseph, Leithner Johann, Leithner Michael, Lindinger Georg, Lohner Ludwig Edler von, Macher Michael, Madonizza Anton, Mascha Ignaz, Mathis Maximilian Edler v. Irenstadt, Meindl Georg, Meier Michael, Mickl Joseph, Miklositsch Franz, Mitterndorfer Joseph, Motyka Joseph, Nadler Franz, Nagele Cajetan, Paul Ignaz, Peitler Franz, Pfretfchner Robert, Plaß Johann, Plicker Franz, Pokorny Eduard, Polaczek Wilhelm, Pretis Johann, Prohaska Wenzel, Purker Joseph, Purtscher Adolph, Rack Joseph, Rauscher Ferdinand, Redl Franz, ReichlFickl Joseph, Riegler Joseph, Scherzer Johann Georg, Schlegel Joseph, Schmiderer Joseph, Schmitt Franz, Schneider Carl, Scholl Joseph, Schuselka Franz, Sieber Ignaz, Smreker Alois, Sontag Leopold, Stassa Franz, Stark Anton Edl. v., Sterz Maximilian, Sterzin Valentin, Stieber Vincenz, Straßer Alois, Sturm Carl, Supanz Mathias, Teltschik Heinrich, Teufel Franz, Thar Michael, Thiemann Friedrich, Thinnfeld Ferd. Edler Herr v., Trummer Peter, Uchatzy Carl, Ullepitfch Carl, Umlauft Johann, Vacano Emil, Violand Ernst, Watzl Franz, Weigl Anton, Weiß Joseph, Wiesbauer Cafpar, Wiesenauer Franz, Wojtech Franz, Woitowicz Albert, Zimmer Carl, Zöpsl Franz.

Präs Mit, ja  haben 224 gestimmt, mit,, nein" 125; daher eine Majorität von 99; 22 Herren, worunter auch die Abwesenden begriffen sind, haben sich der Abstimmung enthalten.

Eine Stimme. Wie viel haben darunter nicht abgestimmt.

Borrosch. Ich habe es genau gezählt, es sind 8, die nicht abgestimmt haben.

P r ä s. Ich erlaube mir daher den 8. Punct zur Sprache zu bringen. (Stimmen: e.) Ich bitte um Vergebung, was nun die Frage selbst anbelangt, so entfällt dadurch, das für den Abg. Lasser verwahrte Recht, damit die Abstimmung nach der ursprünglichen Textirung vorgenommen werde. Der Gesetzntwurf hat zu enthalten, die Bestimmungen c: Ueher die Frage, ob für die nach §. 2, 3 und 7 b, nunmehr 8 b aufzuhebenden, jedoch in den §§. 5 und 6 nicht angeführten Gierigkeiten und Leistungen eine Entschädigung, und welche zu entrichten sei.

Szabel. Es ist hier der Abschluß d. Da war in dein ursprünglichen Antrage: ans w e l c h e m durch Vermittlung des Staates die Entschädigung zu leisten fei. Ich glaube, daß das Amendement des Abg. Smolka nach diesen Worten zu folgen habe.

P r ä s. Nein, ich glaube gerade umgekehrt. Der ursprüngliche Antrag des Abg. Smolka komme zuerst zur Abstimmung. Er ist zum Beschlüsse erwachsen, und daher kommt es vor allem zur Abstimmung. Nur für den Fall, wenn das Amendement des Abg. Smolka durchgefallen wäre, so hätte man in Erwägung gezogen, den Antrag des Abg. Lasser zur Abstimmung kommen zu lassen, da nun aber dieser Antrag des Hrn. Abg. Smolka angenommen worden ist, so entfällt jede weitere Debatte über diesen Gegenstand.

S z a b e l. Ich muß aber bemerken, daß der Cumulativantrag dadurch nicht erledigt ist. Die Vermittlung des Staates ist aber ein wesentlicher Umstand; es soll folglich meiner Ansicht nach, über den Antrag des Abg. Lasser abgestimmt werden, indem das Amendement diesen Punct berührt.

Trojan. Da wäre jetzt dieser kleine Beisatz nur eine Ergänzung. Ganz können die beiden Absätze nicht angewendet bleiben. Denn halten wir es zusammen, so ist ja der erste Theil der beiden Absätze durchaus gleichlautend.

Präs. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß es im Sinne des Antragstellers gewesen fei, im zweiten Absatze hier bei den Worten anzufangen, "aus welchem lediglich die für die betreffende Provinz zu berechnende Entschädigungslos getilgt werden sollet Diese Bestimmungen treten an die Stelle des ursprünglichen Antrages.

Smolka. Ich habe gar nichts dagegen, wenn es die hohe Kammer für zulässig halten sollte, über diese Absätze abzustimmen.

M a i e r. Ich beantrage nach dem Worte: Entschädigungsquote einzusetzen: durch Vermittlung des Staates nämlich zwischen dem Worte:.. Entschädigungsquote und getilgt werden solle. "

Präs. Es kommt eigentlich darauf an, in welcher Art gestern der Beschluß gefaßt wurde. Ist der Beschluß gefaßt worden über das was der Abg. Smolka beantragt hat, so findet heute gar keine Abstimmung Statt, liegt es aber im Sinne des Antragstellers?

Es ist im Sinne des Antragstellers, daß das Wort "durch den Staat" nicht behoben werde, es ist dann bloß eine Rectificirung. (Mehrere Stimmen: "Vermittlung des Staates. ")

Cavalcabó. Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Antragsteller dieses Sonsamendement dadurch begründet hat, daß ihm die Stilisirung (Lit. d sub. 7) zu wenig ausgedrückt war, und in dieser Beziehung hat er sich bestimmt  gefühlt, diese Stilisirung zu beantragen, um jeden Zweifel zu beheben. In diese Richtung ist das Amendement gegangen und angenommen worden. Nach meiner unvorgreiflichen Meinung glaube ich, daß man jetzt durch diesen Beisatz das Amendement von Smolka nicht hat ausschließen wollen.

Eine Stimme. Ich glaube, man sollte setzen Übernahme des Staates. (Mißbilligung.)

Präs. Ich erlaube mir bei diesem Zweifel über das Verhältniß der gefaßten Beschlüsse vorgestern zu bemerken. (Wird unterbrochen durch Borrosch.) Ich erlaube mir zu bemerken, daß Vermittlung des Staates nicht bloß ein stilistisches Verbesserungswort ist, denn man könnte daraus folgern, der Bauer soll zahlen und der Staat wird vermitteln. Da ich aber wünsche, daß der Staat die Entschädigung leiste, so kann ich dieß nicht als eine bloße stilistische Verbesserung ansehen, sondern das ist eine principielle Frage.

Lasser. Was die Abstimmung begrifft, so bestehe ich auf dem mir gewahrten Rechte, daß mein Amendement in so ferne zur Abstimmung komme, als das Amendement des Abg. SmoIka aufgehoben wird.

P r ä s. Wollen Sie es näher feststellen.

Lasser. Aufgenommen ist mein Amendement in allen Puncten, und ich glaube daher, die Worte "Vermittlung des Staates" betreffend, auf meinem Rechte bestehen zu können, daß die Einschaltung dieser Worte zur Abstimmung gebracht werden. Das Bedenken, welches der Abg. für Prag hegt, geht viel zu weit, denn selbst diejenigen, welche wollen möchten, daß der Staat die Entschädigung leiste; selbst diejenigen, welche wollen möchten, daß der Bauer alles zahle, können sich recht leicht dahin vereinigen, daß jedenfalls von dem Tage der Aufhebung der Lasten zwischen den Parteien kein mittelbares Verhandeln stattfinden könne, sondern, daß jedenfalls der Staat vermittelnd zwischen beide zu treten habe. Ich erkläre mich ausdrücklich, und ich glaube, im Namen aller derjenigen, welche an dem Cumulativ  Antrage Theil genommen haben, daß nichts damit gemeint war, und daß kein Gedanke damit im Rückhalte verbunden war.

Aus welchen Mitteln dieser Fond creirt wird, ist ganz weggelassen.

Aber vermittelnd soll der Staat zwischen den Berechtigten und Verpflichteten treten.

Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Diejenigen Herren, welche dafür stimmen, daß noch die Worte,  ich glaube am zweckmäßigsten wird sein, daß ich über die materielle Frage abstimmen lasse; Diejenigen, welche dafür stimmen, daß im Verbesserungsantrag des Abg. Smolka noch die Worte "durch Vermittlung des Staates'' aufgenommen würden, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Angenommen.) Nunmehr kommt der Punct. ad d zur Sprache. Ich erlaube mir daher die Frage: "Soll der Gesetzesentwurf enthalten die Bestimmungen e über die Frage, ob für die nach §. 2, 3, 8, Lit. b aufzuhebenden, jedoch im §. 5 und 6 angeführten Gierigkeiten und Leistungen eine Entschädigung, und welche zu leisten sei? Diejenigen Herren, welche sich für die Bejahung dieser Frage aussprechen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.) Die Frage zum neunten Absätze lautet: Haben die Patrimonialbehörden, die Gerichtsbarkeit und politische Amtsverwaltung provisorisch bis zur Einführung der landesfürstlichen Behörden auf Kosten des Staates fortzuführen? Diejenigen Herren, welche sich für die Annahme dieses Antrages aussprechen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität) Nunmehr folgt die Abstimmungsordnung wie sie vom Abg. Kudlich beantragt worden ist.

Mehrere Stimmen. Das Ganze.

Präs. Ich werde den Herrn Secretär bitten, es vorzulesen, denn ich bin heute schon etwas hergenommen.

Streit. Als Beschluß der heutigen Abstimmung wurde folgende Art angenommen. (Er liest diese Abstimmungsordnung mit den in derselben vorgenommenen Verbesserungen vor.

Zimmer. Es ist unmöglich, Herr Präsident, über das Ganze abzustimmen, weil auch die einzelnen Amendements müssen zur Abstimmung gebracht werden, was dann ein ganz anderes Gesicht bekommen würde.

Präs. Es ist ein Antrag, der ans mehreren Bestandteilen besteht. In der Geschäftsordnung ist für die Fälle vorgesehen, daß ein solcher Antrag früher nach seinen Bestandteilen abzuvotiren sei, dann erst als ein Ganzes.

Klaudi. Es ist auch gestern ausdrücklich der Beschluß gefaßt worden.

Präs. Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß diejenigen Herren, welche dafür sind, daß diese Beschlüsse als ein Ganzes anzunehmen seien, aufstehen wollen. (Majorität.) Nun kömmt die Abstimmungsordnung, wie sie vom Abg. Kudlich beantragt worden ist. (Lärm, Ruf: Die Sitzung vertagen.

Andere: Nein! Nein!)

Präs. Darüber kann nur die Majorität entscheiden, und nicht ein Lärm. Einige Herren haben sich für Vertagung ausgesprochen, andere für Fortsetzung der Verhandlung. Diejenigen Herren, welche sich für die Vertagung aussprechen, wollen ausstehen.

L ö h n e r. Diese Frage ist zweierlei, es kann darunter verstanden werden, daß heute überhaupt keine Geschäfte mehr vorgenommen werden, oder, daß die Sitzung nur auf kurze Zeit, etwa auf eine Stunde vertagt, und dann auf's Neue begonnen werde.

Präs. Ich glaube, das ist eine nähere Bestimmung, wenn die Kammer sich über die Vertagung schon ausgesprochen hat. Also diejenigen Herren, welche sich für eine Vertagung aussprechen, wollen aufstehen. (Minorität.)

Es ist daher in der Verhandlung fortzufahren. Ich erlaube mir daher die Abstimmung vorzunehmen, auf Grundlage der Abstimmung  Ordnung des Abg. Kudlich.

Kudlich. Ich erlaube mir zu bemerken, daß der größte Theil meines Abstimmung  Antrages schon erledigt oder modificirt ist, durch die Annahme des früheren. Bloß über einige Puncte wäre noch abzustimmen, und zwar über den zweiten Theil des Punctes 2, ob dem bäuerlichen Lehenverbände, und dann über die Puncte 5, 6 und 7.

P r ä s. Aus dem zweiten Puncte wäre also bloß zur Abstimmung zu bringen: "aus dem bäuerlichen Lehenverbände entsprungenen.

Ich glaube, der Abg. K u d l i c h kann seinen Antrag auch zurückziehen.

Ich bitte daher den Abg. Kudlich sich näher aufzusprechen, ob er will, daß aus dem zweiten Satze nur die Frage gestellt werde, "daß die Lasten, welche aus dem bäuerlichen Lehenverbände entsprungen" und dann die Puncte 6 und 7 zur Abstimmung gebracht werden.

Kudlich. Die Puncte 5, 6 und 7 nebst Stellen aus dem zweiten Puncte.

Löhner. Die Geschäftsordnung enthält Folgendes: Es steht jedem frei, seinen Antrag zurückzuziehen, aber auch ihn wieder aufzunehmen. Wenn der Abg. Kudlich seinen Antrag zurückzieht, so nehme ich ihn in seiner Gänze auf. (Beifall von der Journalistenbank links.  Aufregung in der Versammlung, vielseitiger Ruf: Hinaus, hinaus.)

Präs. Ich bitte, wer hat sich das erlaubt? So was darf nicht geduldet werden, für die Ruhe des Hauses haben die Herren Ordner zu sorgen, ich fordere daher den Herrn Ordner auf, sein Amt zu handeln.

Ordn. Podlewski begibt sich zur Journalisten  Loge. (Mehrere Stimmen: den Namen! den Namen!)

Präs. Das ist nicht nöthig, die Herren Ordn. r haben nach der Geschäftsordnung bloß die Entfernung vorzunehmen.

Abg. Podlewski. Der Herr entschuldigt sich, daß er das erste Mal hier ist, und nichts von der Bestimmung gewußt hat.

Präs. Jeder Herr, der die Kammer betritt, soll sich früher mit den Bestimmungen bekannt machen, es ist angeschlagen, daß kein Beifall gezollt werden soll, bei allen Thüren und Theren.

Der Abg. L ö h n e r hat den Antrag K u d l i c h zu den seinigen gemalt; dieß ist nach der Geschäftsordnung zulässig.

Abg. Löhner. Ich habe mich aus die Geschäftsordnung berufen, und auf Kammer; es ist der Beschlusgefast morden das nach dem Kudlich'schen Amendement ein Collectivamendement nach dem andern komme, wonach es erhellt, daß das Amendement des Abg. Lasser früher kommt, dann der Antrag des Abg. Kudlich ebenfalls zur Abstimmung komme. Ich motivire meinen Antrag, als Mit Amendementsteller und als Mitglied der Kammer. Ich bin nicht Willens, damit eine Chicane auszuüben, sondern weil von dem Bauernlegensverbände in dem Lasser'schen Antrage nichts erwähnt ist.

Präs Soll die Debatte eröffnet werden? (Ruf: Nein! nein!) Ich werde die erste Frage stellen (liest den ersten Punct des Antrages vom Abg. Kudlich) (Ruf: Ist schon abgestimmt!).

Meine Herren, sollen wir das zur Basis der Abstimmung nehmen, müssen auch die Herren abstimmen, diejenigen Herren, welche beim Puncte 1 verbleiben, werden vielleicht jetzt nicht stimmen.

Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß dieser Punct 1 angenommen werde, wie ich ihn vorgelesen habe, wollen ausstehen. (Große Bewegung.)

Präs. Ich bitte meine Herren, stehen bleiben zu wollen, um sich zu überzeugen, wie die Abstimmung erfolgt ist; ich halte die Abstimmung für zweifelhaft, ich bitte die Herren, sich niedersetzen zu wollen. (Wird unterbrochen, es wird von mehreren Seiten gefragt, warum noch mal abgestimmt wird.)

Präs. Meine Herren, wir kommen zu keinem Ziele, wenn alle Herren auf einmal sprechen; wir müssen uns vereinbaren.

Ich glaube, aus dem Grunde wird abgestimmt, weil gestern beschlossen wurde, daß nach der Abstimmungsordnung des Abg. Lasser, die Abstimmungsordnung des Abg. Kudlich, zur Sprache kommen soll.

Diejenigen Herren, welche bei dem Beschlusse verbleiben wollen, wie er früher gefaßt wurde, werden jetzt nach ihrer Ansicht nicht stimmen.

Präs. Abg. Szabel hat das Wort.

Szabel. Es ist nicht möglich, jetzt über diesen Punct des Kudlich'schen Antrages abzustimmen, indem wir bejahend oder verneinend über Gegenstände antworten sollen, die bereits durch einen früheren Beschluß als beschlossen dargestellt wurden. Bezüglich der Motivirung des Abg. Löhner, daß er den Kudlich'schen Antrag deßhalb zu seinem eigenen mache, weil die bäuerlichen Lehenverhältnisse nicht enthalten sind im Collectiv Antrage vom Abgeordneten Lasser, so muß ich bemerken, daß dieß durchaus nicht verhindert, daß die Annahme der Aufhebung der bäuerlichen Lehenverhältnisse einen separaten Gegenstand eines Amendements ausmache.

Löhner. Ich habe ganz einfach darauf zu erinnern, daß es sich um zwei Gesetzvorschläge handelt, die hintereinander gegeben werden, und dann um deren Vereinbarung; 2. ist wirklich in diesem ein bestimmter Punct ganz anders gestellt als im ersten, was zu meinem Erstaunen ganz übersehen worden ist; hier ist nämlich der altlateinische Ausdruck: nexus subditelae, und zwar de tractatibus, de juribus incorporalibus mit eingeschaltet. In soweit

diese Puncte mit der ersten Abstimmung übereinstimmen, so ist es nur Eine Annahme, und in so ferne sie nicht übereinstimmen, so nimmt die Kammer die einzelnen kleinen Amendements noch an, d. i. die ganz einfache Erläuterung.

Klaudi. Ich möchte mir nur die Bemerkung. erlauben, daß wir durch den gestrigen Beschluß offenbar nichts Anderes bestimmen wollten, als daß der Kudlich'sche Antrag in den Puncten, in welchen er mit den Lasser'schen nicht übereinstimmt, zur Abstimmung komme, ich finde es trotzdem, daß in dem Lasser'schen Antrage nichts von den Ausdrücken tractatibus, de juribus incorporalibus vorkömmt, dennoch vollkommen übereinstimmend, da für die Unterthansverhältnisse überhaupt bis heute das Unterethanspatent die gesetzgebende Norm ist, und dieses Unterethanspatent hat in allen Beziehungen, um die es sich handelt, hinsichtlich der Untertänigkeit in dem tractatus de juribus incorporalibus, in welchem der Ausdruck nexus subditelae gebraucht ist, aufgehoben. Der Ausdruck nexus subditelae ist bloß bei den einzelnen Begriffen, und so auch in der Lesung des ersten Absatzes des Lasser'schen Antrages: "Die Untertänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist samt allen diese Verhältnisse formirenden Gesetzen aufgehoben" das Unterthansverhältniß in allen seinen Beziehungen auch damit gemeint.

Was aber diesen Ausdruck: bäuerliches Lehenverhältnis betrifft, so glaube ich aufmerksam machen zu müssen, daß in dem dritten Absatze des Lasser'schen Collectivantrages es heißt: "Alle aus dem Unterthänigkeitsverhältnisses entspringenden Lasten, '' daß sind alle aus dem grundherrlichen Obereigenthum entspringenden Lasten; ich bitte Sie, meine Herren, was ist denn das bäuerliche Lehenverhältnis anders als ein Verhältniß, welches aus dem grundherrlichen Obereigenthum fließt. Da ist ja das bäuerliche Lehenverhältnis mitbegriffen (Ruf: Nein!), das bäuerliche Lehenverhältnis, es mag welcher Natur immer sein, ist ein Verhältniß aus dem Obereigenthum zum Nutzungseigenthums, ob das Nutzungseigenthums ein bäuerlicher Grundbesitz ist, oder der eigentümliche Grundbesitz eines Vasallen, kann wohl die öffentliche Natur dieses Rechtes aber keineswegs die hier angedeutete Natur ändern.

Ich glaube also, daß in dieser Beziehung über den Kudlich'schen Antrag bereits abgestimmt ist, und daß nur jene Puncte zur Abstimmung kommen sollen, welche in dem Lasser'schen Collectiv  Antrag nicht enthalten sind, und nach meiner Überzeugung ist das bloß der 3. Absatz, der aber auch eher erledigt ist, weil sich bereits die Majorität für eine Entschädigung, wenn auch nur für einige Lasten ausgesprochen hat, dann §. 6 und 7, das sind die Puncte, die im Lasser'schen Antrage nicht enthalten sind (Ruf 4 und 5). Der 5. Punct ist bereits im Amendement des Abg. Smolka enthalten, denn hier


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