Ètvrtek 31. srpna 1848

wollen sie mir andeuten, über welche Frage abgestimmt werden soll.

Violand. So bitte ich, die Frage so zu stellen: "Die Kaminen wolle beschließen: Soll für einige dieser Lasten keine und für einige eine Entschädigung geleistet werden, wo in dem Falle, daß der Beschluß dahin siele, daß für einige eine Entschädigung zu leisten sei, das Ganze einer Commission zu übergeben sein wird, welche uns darüber ein motivirtes Elaborat vorzulegen hat, für welche Lasten und von wem eine Entschädigung zu leisten ist. ''

Präs. Nun nachdem die Frageordnung bestimmt ist, werde ich jetzt zur Abstimmung schreiten.

Der Antrag des Abg. Borrosch geht dahin, vor dein vierten Puncte des Lasser'schen Collectivamendements, den Kautschit'schen zur Abstimmung zu bringen. Diejenigen Herren, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Ruf: Es ist so schon abgestimmt worden. ) Nein, es ist noch nicht abgestimmt worden, es ist erst über die Ordnung abgestimmt, daß nämlich der Antrag des Abg. Borrosch zuerst zur Abstimmung komme. (Wird mit Majorität angenommen) Der Antrag des Abg. Helfert geht dahin: "Ich bitte abstimmen zu lassen, und zwar vor allem andern über die Frage, ob es bei dem gestern gefaßten, und heute bestätigten Beschlusse über die Abstimmungsfrage zu verbleiben habe. " Diejenigen Herren, welche wünschen, daß es bei dem gestern gefaßten Beschlüsse sein Bewenden habe, wollen aufstehen. (Majorität. ) (Ruf: Gegenprobe. ) Ich bitte das Recht zu beurtheilen, ob es die Majorität sei, steht mir zu. Die Folge der Annahme des Helfert'schen Antrages ist die, daß der Antrag des Abg. Violand entfällt, weil es bei dem gestern gefaßten Beschlüsse zu verbleiben hat. Ebenso der Antrag des Abg. Prokopzic und Smolka, und nur ausnahmsweise findet es Statt, daß über die Borrosch'sche Frage zuerst abgestimmt werde.

Sierakowski. Ich trage auf Namensaufruf an.

Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Ruf: ist schon unterstützt. ) Ich bitte den Stand der Beschlüsse in das Auge zu fassen, er ist ein rein formeller. Jetzt wurde festgestellt, daß der Antrag des Abg. Kautschitsch zuerst zur Abstimmung kommen solle, und ich glaube, daß der Sierakowski'sche Punct dahin geht, daß über den Kautschit'schen Antrag mir Namensaufruf abgestimmt werde. Wird dieser Antrag unterstützt? (Einige Stimmen: Ist überflüssig. )

Ich bitte stehen zu bleiben, damit ich die Unterstützung zählen kann.

Meyer. Ich bitte ums Wort; ich werde zeigen, daß der Namensaufruf hier überflüssig ist. Meine Herren, über diese Frage hat ja und nein dieselbe Bedeutung, wozu der Namensaufruf, es ist eine theilweise Bejahung und eine theilweise Verneinung. Wenn ich ja sage, so verneine ich "keine, " und bejahe "eine, " und wenn ich nein sage, so bejahe ich "keine" und verneine "eine" (wird durch Beifall unterbrochen).

Branner. Ich bemerke, daß diese Stilisirung zu einer Abstimmung unfähig ist:. es sollte nicht Frageweise gestellt sein, es sollte heißen: für einige dieser Lasten ist eine Entschädigung zu leisten, für andere nicht. Wenn dieß Frageweise gestellt wird, so geschieht die Beantwortung so oder so, die Abstimmung geschieht immer "ja", und immer "nein. "

Präs. Der Namensaufruf wurde nicht beliebt, und es ist der Antrag des Abg. Borrosch durchgegangen. Es liegt der Beschluß vor, daß nämlich die Fragen gestellt werden aus Grundlage des Kautschitsch'schen Antrages, ich glaube daher, daß zur Abstimmung geschritten werden soll.

Hawlicek. Über die Trennung des Ganzen hat man doch das Recht zu sprechen?

Präs. Es handelt sich darum, ob eine Trennung eintreten soll oder nicht, wir müssen darüber einig werden, ob der Herr Redner sprechen kann, sonst werden wir nie einig werden. Ich glaube, daß dem Abg. Hawlicek das Recht zusteht, weil während der Abstimmung die Frage zur Sprache gebracht werden kann, ob die Abstimmungsfrage getheilt werden soll. Ist die hohe Kammer damit einverstanden?

(Die Versammlung erklärt sich dafür. )

Hawlicek. Ich bin auch aufgestanden um für den Antrag des Abg. Sierakowski zu stimmen, daß durch Namensaufruf abgestimmt werde. Wenn man aber so vorgeht, so führt der Namensaufruf zu keinem Resultat, wohl aber, wenn die Frage getheilt wird. Man kann über die zweite Frage durch Namensaufruf stimmen. Für die erste Frage wird sich die hohe Versammlung einhellig erklären, und für die zweite durch Namensaufruf stimmen. Ich stelle daher den Antrag: die Fragen zu theilen, und über die zweite Frage durch Namensaufruf zu stimmen.

Präs. Ich erlaube mir vor allem anderen die Unterstützungsfrage zu stellen. Wird der Antrag unterstützt? (Er wird unterstützt. ) Die Unterstützung ist hier doppelt; was den ersten Antrag anbelangt, so geht dieser dahin, daß die Frage des Abg. Kautschitsch in zwei Theile zu theilen sei und getheilt zur Abstimmung komme: "Soll für einige dieser aufgehobenen Lasten keine, für einige eine Entschädigung geleistet werden. " Wird der Antrag auf Theilung dieser Frage in zwei Theile unterstützt?

(Nicht unterstützt. ) Dadurch entfällt die Unterstützungsfrage, rücksichtlich des zweiten Antrages.

Szabel. Es ist die Abstimmung über Theilung nicht nothwendig, denn es waltet hier ein Mißverständniß ob.

Präs. Abg. Hawlicek hat die Frage gestellt und keine Unterstützung erhalten, daher ist es nicht nothwendig, dagegen zu sprechen Hawlicek. Es war so eine Verwirrung in der Kammer, daß ich zweifeln muß, ob die Frage auf Unterstützung in der Kammer verstanden wurde.

Präs. Ich werde die Unterstützungsfrage nochmals wiederholen. (Mehrere Stimmen: Nein. )

S z ab e l. Ich glaube, daß in der Fassung des Kautschitsch'schen Antrages ein Mißverständniß von Seite einiger Mitglieder obwaltet, und dazu führt auch die Bemerkung des Abgeordneten für Brunn. Ich bin der Ansicht, daß diejenigen, welche mit Ja oder Nein antworten, nicht in einer solchen Alternative sind, wie der Abgeordnete für Brünn, sie behauptet: sie können über den Antrag des Abg. Kautschitsch als für Aussprechen eines Principes, denn es ist ein Princip der Entschädigung ausgesprochen, mit Ja oder Nein antworten. Denn diejenigen, die den Kautschitsch'schen Antrag annehmen, nehmen das Princip der Entschädigung, jedoch mit Ausnahme derjenigen, welche später zu bestimmen sind, an. Dagegen diejenigen, die ihn nicht annehmen und mit Nein antworten, verwerfen das Princip der Entschädigung gänzlich (Ruf: Nein), oder sie wollen für alles Entschädigung haben.

Präs. Da kein weiterer Antrag gestellt wurde, so erlaube ich mir die Frage, wie sie vom Abg. Kautschitsch gestellt wurde, zur Abstimmung zu bringen.

Abg. Das kann zu keinem Resultate führen.

Präs. Die Frage lautet: Soll für einige u. s. w. (liest wie oben). Diejenigen Herren, welche dafür sind, die ganze Frage in beiden Theilen zu bejahen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Große Majorität, großer Beifall, Heiterkeit, Conversation, 10 Minuten dauernde Bewegung.)

Abg. Löhn er. Ich stelle den Antrag die Sitzung auf eine halbe Stunde zu vertagen. (Nein, nein.)

Präs. Es ist der Antrag des Abg. Helfert angenommen worden, in Folge dessen hat es bei der Abstimmung über die nachfolgenden Puncte sein Verbleiben. Der Antrag des Abg. Borrosch ist erledigt, daß vor dem vierten Puncte der Antrag des Abg. Kautschitsch zu stehen komme.

Palacky. Die Sache ist nun entschieden, die Stilisirung aber scheint mir nicht ganz zweckmäßig zu sein, und ich trage darauf an, sie in dieser Weise zu fassen, als §. 4:,, Für einige dieser aufgehobenen Lasten soll eine Entschädigung geleistet werden, für andere nicht, weil sonst die Stilisirung in der That eine Tautologie wäre.

Präs. Wird der Antrag unterstützt, daß die Stilisirungsverbesserung eintrete? (Unterstützt.)

Abg. B o r r o sch. Das war früher schon der Antrag des Abg. Brauner; er sagte dasselbe, nur affirmativ, was hier Frageweise gestellt ist. Ich finde durch Letzteres mein Gewissen nicht beschwert und kann in der Bemerkung eines früheren Herrn Redners nur eine Wortspielerei sehen, denn nicht über zwei Hälften eines Antrages, sondern über den Antrag als Ganzes stimme ich ab.

Sein Sinn ist offenbar. Soll theilweise Entschädigung geleistet werden, oder nicht? und so konnte darüber auch mit Ja oder Nein abgestimmt werden, und es kann also auch bei der Abfassung verbleiben. (Beifall. )

Präs Es handelt sich hier um die Stilisirung des Beschlusses und nicht mehr um das Meritorische.

Der Antrag des Abg. Palacky hat zureichende Unterstützung gesunden, ich erlaube mir daher, diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Soll der gefaßte Beschluß, nämlich über den Antrag des Abg. Kautschitsch nachstehend stilisirt werden: "Für einige dieser aufgehobenen Lasten i st eine Entschädigung zuleisten, für andere nicht. "

Diejenigen Herren, welche für diese Stilisirung sind, wollen aufstehen: (Majorität erhebt sich. )

Ich bitte meine Herren wir gehen über zum 4. Puncte  ich glaube darüber hat sich die Kammer, falls sie es unvereinbar findet, auszusprechen. (Ruf, wir kommen nun zum 5. Puncte. ) In der Bezeichnung ja, ich kann ihn aber nur so bezeichnen, wie er hier gedruckt ist.

Abg. Ambrosch. Wir haben nun einmal das Princip der Entschädigung ausgesprochen, dieses ist die Frage, welche wir hier angeregt haben, wir haben das Princip anerkannt, nicht aber die Einzelheiten. Meine Herren (Wird unterbrochen).

Präs. Darüber jetzt zu sprechen ist nicht gestattet, weil der Antrag des Abg. Helfert vorgenommen wird.

Abg. Ambrosch. Wir können unmöglich einwilligen, daß die Berathung über die übrigen Puncte des Lasser'schen Antrages gepflogen werde. (Beifall.) Ich stelle diesen Antrag auch aus dem ferneren Grunde, weil wir noch keine genügende Kenntniß besitzen über die Einzelheiten der Untertänigkeiten. (Beifall.) Diese erstrecken sich in zahllose Specialitäten, dieß muß mit genauer Überlegung durchgegangen werden. Wird hier dieser cumulative Antrag geltend gemacht, so wird eine große Partei den Protest ergreifen, und sich aller Abstimmung enthalten. Wir können insbesondere über den §. 5 nicht mit Beruhigung und klar abstimmen. Ich trage daher dringend an, daß zur Verwahrung gegen unliebsame Inconsequenzen alle übrigen Puncte des Lasser'schen Antrages an die Commission gewiesen werden.

Präs Ich habe es so vorgetragen, und Niemand hat eine Einwendung dagegen gemacht.

Abg. Strasser. Ich erlaube mir auf den gestellten Antrag zu bemerken, daß ich darin nur eine durch nichts gerechtfertigte Verzögerung der definitiven Frage erblicke, denn im §. 4 des Lasser'schen Abstimmungsantragens heißt es ausdrücklich für alle aus dem persönlichen Unterethansverbände u. s. w. (liest den Paragraph) kann keine Entschädigung gefordert werden. Ich glaube, daß wir dem Lande diese Erklärung schuldig sind, und bezüglich der Grundgesetzes, daß für alle diese im §. 4 bezeichneten Leistungen keine Entschädigung gefordert werden kann, keineswegs erst den Anspruch oder das Gutachten einer Commission abzuwarten brauchen Das Volk, die Classe der Belasteten, sieht mit Sehnsucht unserer Entscheidung entgegen, wie so oft gerade von der Seite her, welche jetzt eine Commission vorschlägt, gesagt und behauptet worden ist.  Ich frage jene Herren, ob wohl jemand aus ihnen darüber in Zweifel sein kann, daß diese Rechte und Bezüge ohne alle Entschädigung aufzuheben sind? Wenn sie aber dieser Ansicht sind, warum wollen sie diese Erklärung noch durch Aufstellung einer Commission verzögern oder selbe dem Volke vorenthalten, da wir sie sogleich geben können Bloß über jene Lasten, von denen es zweifelhaft ist, ob sie unentgeltlich oder gegen Entschädigung aufzuheben sind, soll die in einem späteren Paragraphe beantragte Commission entscheiden. (Beifall.)

Präs. Ich erlaube mir die Bemerkung, da der Antrag des Abg. Helfert angenommen worden ist, daß es bei diesem Beschlüsse zu bleiben bat Soll eine Änderung eintreten, so muß ich aufrichtig sagen, daß ich dann verzichte auf den Präsidentenstuhl (Beifall) Ich fordere den Herrn Vicepräsidenten auf, den Vorsitz einzunehmen, denn, wenn ein Beschluß, der vor 5 Minuten gefaßt worden ist, jetzt ruckgängig gemacht wird, da kann ich hier nicht bleiben (Anhaltender Beifall mit all gemeinem Ruf, bleiben) Meine Herren, ich habe meine Resignation erklärt, ich kann nicht bleiben, ohne eine neue Wahl, und selbst die werde ich immer ablehnen; ich fordere den Herrn Vicepräsidenten auf, meine Stelle einzunehmen.

Trojan Sie haben Herr Präsident nur bedingt ihre Resignation erklärt, und zwar auf den Fall, wenn der schon mehrfach gefaßte Beschluß rückgängig gemacht werden sollte, hoffentlich wird aber diese Bedingung nicht eintreten; denn wir nehmen unsern Beschluß nicht zurück, bleiben Sie also.

Lasser. Ich beantrage, den Herrn Präsidenten durch Acclamation neuerdings zu wählen. (Wird unter Beifallssturm wieder gewählt.)

Präs. In dieser Acclamation sehe ich eigentlich die Zurücknahme des Antrages des Abg Ambrosch; ist dieser Antrag nicht zurückgenommen, dann muß ich bei meinem Beschlüsse beharren.

Ambrosch laßt seinen Antrag fallen.

Podlewski. Ich glaube keine neuen Anträge sind zu machen; es ist bei dem zu bleiben, was gestern und heute bestimmt worden ist.

Borrosch Der Antrag ist co ipso ungültig, nach allem heute Beschlossenen, oder ich nehme meinen Hut und gehe für meinen Theil, und verantworte das bei denen, die mich abgeordnet haben. (Ruf: Abstimmung. )

Präs. Der 4. Punct, wie er gedruckt erscheint und nunmehr der 5 nach der Annahme des Antrages des Abg. Kautschitsch lautet dahin. (auf der Linken Unruhe und Bewegung .)

Podlewski: Wer gehen will, der soll gehen.

Präs Die Abstimmungsfrage lautet also: "Kann für alle aus dem persönlichen Unterethansverbände, aus dem Schutzverhältnisse, aus dem obrigkeitlichen Jurisdictionsrechte und aus der Dorfherrlichkeit entspringenden Rechte und Bezüge keine Entschädigung gefordert werden, wogegen auch die daraus entspringenden Lasten aufzuhören haben. "

Diejenigen Herren, welche für diesen Punct stimmen, welche für Bejahung dieser Frage sind, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.)

Lohner. Herr Präsident ich bitte um's Wort. (Ruf. abgestimmt.) Ich bitte Herr Präsident zu sagen, ob ich mich gemeldet habe.

Präs. Der Abg. Lohner hat sich gemeldet und zwar aus dem Grunde, um eine Trennung des letzten Satzes von dem vorausgehenden zu beantragen. Ich habe diese Anmeldung aber aus dem Grunde nicht berücksichtigt, weil beschlossen wurde, daß es bei dieser Bestimmung zu verbleiben habe. (Zahlreiche Zustimmung.)

Ich bitte die Herren, stehen zu bleiben, damit wir wegen der Majorität in's Klare kommen. (Majorität ist dafür)

Peitler. Ich werde bitten, daß die Sitzung auf 10 Minuten ausgesetzt werde. (Ruf. Ja! nein!)

Präs. Wird dieser Antrag unterstutzt?

Mayer. Erst wenn die Frage gelesen ist, kann dieser Antrag gestellt werden, daß die Sitzung auf 10 Minuten vertagt werde.

Präs. §. 5 beziehungsweise gegenwärtig 6, lautet: ,, Ist für solche Arbeitsleistungen, Natural und Geldabgaben, welche der Besitzer eines Grundes als solcher dem Guts, Zehent oder Vogtherrn zu leisten hat, baldigst eine billige Entschädigung auszumitteln?"

Abgeordneter Ich bitte um's Wort, für Galizien soll ein Ausnahme gemacht werden.

Präs. Falls sie beabsichtigen, daß eine Änderung in dieser Frage eintrete, so kann ich das Wort nicht gestatten, weil Beschlüsse vorliegen, von denen nicht abgegangen werden kann. (Ja, ja. )

Peitler. Ich stelle jetzt den Antrag, daß die Sitzung auf 10 Minuten verschoben werde, und daß dann diese Frage durch Namensaufruf abgestimmt werde (Allgemein unterstützt. )

Präs. Ich bitte ist diese Unterstützung beiderseitig? (Allg. Ruf: Ja, beiderseitig!)

Abgeordneter Rieger. Ich bitte um das Wort.

Präs. Die 10 Minuten sind verstrichen, die Abstimmung findet durch Namensaufruf Statt.

Abg. Rieger. Ich bitte um das Wort. Ich war mit unter jenen Herren, die dafür gestimmt haben, daß der Antrag des Abg. Lasser zur Grundlage der Abstimmung angenommen werde Als ich mich dafür erklärte, war ich der Ansicht, daß es dabei jedem einzelnen Mitgliede der Kammer unbenommen bleibe, Sonsamendements zu stellen. Nun ist dieses Recht uns heute genommen worden, und ich bin nun in der traurigen Lage, daß ich über den §. 5 nicht mit voller Beruhigung abstimmen kann. (Bravo links.) Das Princip, welches darin ausgesprochen wird, ist mir zu allgemein gefaßt. Es heißt hier: "Für solche Arbeitsleistungen, Natural und Geldgaben". Ich habe dafür gestimmt, daß das Princip der Entschädigung angenommen werde, daß aber alles entschädigt werden soll, was unter diesen Worten begriffen ist, dafür kann ich mit Beruhigung nicht stimmen. (Beifall links) Ich erlaube mir aus diesem Grunde auf eine Frage zurückzukommen, die vor mir der Abgeordnete für Satz bereits gestellt hat, ob nämlich die Abstimmung über die einzelnen Paragraphe des Lasser'schen Antrages uns nicht präjudicire. Ich verlange, daß die hohe Kammer es ausdrücklich ausspreche, daß es uns vorbehalten bleibe, durch später anzunehmende Amendements, sie mögen nun von einzelnen Mitgliedern der Kammer oder der Commission ausgehen, dieses Princip zu erläutern und einzuschränken, seinen Umfang durch gewisse Clausen naher zu bestimmen. Nur unter dieser Bedingung kann ich für den fünften Punct des Lasser'schen Collectivamendements stimmen Sollte die Kammer diese Erklärung nicht abgeben wollen, so stimme ich gegen diesen fünften Punct, und in dieser Lage meine Herren, werden sich viele in der Kammer befinden. (Beifall links) Bleibt es uns also vorbehalten, dieses allgemein ausgesprochene Princip durch spätere Clausen ein zuschränken, so stimme ich dafür.

Präs. Ich erlaube mir auf den gestrigen Beschluß hin zu weisen. Es hieß nämlich, daß zuerst über das Amendement oder eigentlich über die Fragen des Abg. Lasser abzustimmen sei, und dann wurde ausdrücklich und in vorhinein ausgesprochen, daß jedes nicht zuruckgezogene Amendement aus gleiche Weise zu behandeln sei. Kommen nun nach der Fragestellung der Abg. Laffer und Kudlich auch die Amendements zur Abstimmung. so glaube ich, muß es in der Natur der Sache liegen, daß diese späteren Amendements allenfalls Einschränkung und Abänderungsbeschlüsse zur Folge haben Ist da der Fall, versteht die hohe Kammer diesen gestern hier gefaßten Beschluß in dem Sinne, den ich ihm beilege, so ist es nicht nöthig, heute einen neuen Beschluß darüber zu fassen. Dieser Beschluß hätte keine Rechtswirkung, wenn er nicht die hätte, die eben der Herr Abg. R i e a e r hier zur Sprache bringt Rieger. Ich muß gestehen, ich bin in dieser Sache etwas bedenklich, denn der Fall ist in dieser Kammer schon öfters vorgekommen, daß gefaßte Beschlüsse zurückgenommen worden sind, und es könnte dann der Zweifel entstehen, ob Beschlüsse so gemeint sein oder nicht, denn auch dieser Fall ist schon vorgekommen, daß man gezweifelt hat über die Bedeutung eines Beschlusses Man konnte mir daher die geschehene Abstimmung vorhalten Ich bitte daher den Herrn Präsidenten darüber nochmals abstimmen zu lassen, ob dieser Beschluß dahin zu verstehen sei, daß dieses Princip, welches in §. 5 ausgesprochen wird, nicht für unbedingt zu halten sei, selbst wenn es auch angenommen wurde, sondern, daß es auch erlaubt sei, durch spätere Amendements zu beschränken und zu erklären, daß es also einer Commission oder einzelnen Amendementstellern vorbehalten bleibe, aus den hier ausgesprochenen Lasten, Natural oder Geldabgaben einzeln aus zuscheiden

P r ä s. Ich bitte den Antrag formulirt vor zulegen. Es scheint mir eine Ergänzung des gestern zu 4 gefaßten Beschlusses zu sein.

B o r r o s c h Ich kann mich nur wundern, nach dem wir eben eher einen Antrag von der Gegenseite zuruckgewiesen haben, weil wir jetzt sofort ab stimmen sollen, wie abermals neue Antrage geduldet werden können Ein Votiven mit Mentalreservation kenne ich nicht, und weil ich nicht bejahend stimmen kann, so folgt daraus noch nicht, daß ich verneinend stimmen müsse, sondern ich stimme dann gar nicht.

Goriup. Ich muß ebenfalls zur Wahrung meiner Consequenz bemerken, daß ich schon neulich erklärt habe, daß auch für diejenigen Leistungen, welche auf Landesverfassungen ohne nachweisbaren Rechtstitel beruhen, einige Entschädigung aus Staatsmitteln gegeben werden möge, um so mehr aber eine Entschädigung für die privatrechtlichen Gegenstande eintreten müsse, daß ich aber für den fünften Absatz, wie er hier stilisirt ist, nämlich für alle diejenigen Leistungen, die darin vorkommen, cumulativ durchaus nicht stimmen könne, und daß ich mich genöthigt sehe, meine Stimme dagegen abzugeben, vorbehaltlich der Zulassung der Entschädigung für das, was die Commission nach reiflichem Gutachten dazu beantragt haben wird Ich bin mir diese Erklärung schuldig und vielleicht  manchen Anderen,  die  mit mir denken, und  übereinstimmend mit dem,  was der Abg. R i e g e r gesagt hat

Präs. Es wird durch Namensaufruf abgestimmt, und da steht es jedem frei, ja oder nein zu sagen, oder sich der Abstimmung zu enthalten Ich sehe keinen anderen Ausweg; falls aber einer oder der andere eine Änderung vornehmen will, in dieser Abstimmungsart, so muß ich es ablehnen, da nichts geändert werden darf.

Goriup. Darum bin ich mir diese Erklärung schuldig.

Trojan. Ich erlaube mir eine Bitte. Es scheint der gestrige Beschluß, der auch heute wieder vorgelesen wurde, nämlich der vierte Punct des Antrages des Abg. Lasser mehreren Herren aus dem Gedächtnisse entfallen zu sein; ich stelle deßhalb die Bitte, daß er nochmals verlesen werde, um die Herren zu beruhigen.

Präs. Ich habe diesen Antrag heute schon fünfmal abgelesen, und ich glaube die Bestimmung derselben wird der hohen Kammer wohl erinnerlich sein.

Thinnfeld. (Will sprechen. )

Präs. Betrifft es eine Änderung, was sie sagen wollen?

Thinnfeld. Nein. Ich erlaube mir nur zu sprechen, rücksichtlich des Anstandes, denn der Abg. Rieger gemacht hat. Der Beschluß, daß zur Grundlage der Abstimmung ein Collectivamendements gestellt werden soll, ist deutlich in der Frage des Antrages gestellt worden, weil dieser Antrag lautet: Man könne nicht in der Ordnung so viele Amendements abstimmen, weil wir nicht ein Substratus haben, an das sich die einzelnen Amendements anschließen, oder divergiren. Ich schließe daher die Abstimmung über dieses Collectivamendements keineswegs aus, der hier ausgesprochene Satz ist die Regel, und es steht jedem frei, Ausnahmen zu machen, und sie zur Abstimmung zu bringen, wo es dann freistehen wird, von der allgemeinen Regel diese Ausnahmen festzustellen. Mann kann daher jedenfalls mit Beruhigung abstimmen, weil es dann noch immer freisteht, in Folge eines der bereits abgestimmten Amendements die Ausnahme durchzusetzen.

Präs. Abg. Löhner hat das Wort.

Löhner. Ich benütze die Erlaubnis, die auch anderen zu Theil geworden ist. Meine Meinung, die ich bereits vorher ausgesprochen habe, nämlich, daß die Kammer jetzt, die Regel mache, und dann die Ausnahme, zu wiederholen. Ich bemerke aber zweitens zur Wahrung meines Gewissens, daß ich für diesen Punct, der jetzt zur Abstimmung kommt, wenn er nicht getheilt wird, nicht mit Ja stimmen kann. Die Theilung ist nicht erlaubt, daher muß ich aus rein formellem Bedenken den ganzen Antrag verwerfen, auch den Theil, den ich getrennt angenommen hätte.

Rieger. Mein Antrag lautet dahin: Die Versammlung erklärt, daß die Annahme des im Paragraph 5 des Lasser'schen Collectiv  Amendements ausgesprochenen Principes der Entschädigung für Arbeitsleistungen, Natural und Geldabgaben, spätere Amendements der einzelnen Antragsteller sowohl, als auch der zu bildenden Commission durchaus nicht ausschließe.

Präs. Diejenigen Herren, welche sich für diesen Antrag aussprechen, wollen aufstehen. ( Majorität.) Ich bitte daher zum Namensaufruf zu schreiten. Diejenigen Herren, welche für die Bejahung der Frage sich aussprechen, nämlich: daß für solche Arbeitsleistungen, Natural und Geldabgaben, welche der Besitzer eines Grundes als solcher dem Guts, Zehentode Vogtherrn zu leisten hatte, baldigst eine billige Entschädigung auszumitteln ist "wollen mit Ja", diejenigen, welche dagegen sind, mit "Nein" antworten. (Die Abstimmung wurde vorgenommen.)

Für Ja haben gestimmt. Androvich Nicolaus, Bach Alexander, Beck, Anton, Beck Joseph, Berger Maximilian, Bernardelli Peter, Bielecki Adam, Binninger Joseph, Brazdil Victor, Call, Alois Freiherr von, Catinelli Carl, Cavalcabó Eduard Baroni di, Cejka Joseph, Clementi Carl, Doblhoff Anton Freiherr von, Dobrzánski Alexander von, Dolánski Ludwig von, Doliak Joseph, Dominkusch Andreas, Dotzauer Adolph, Duniewicz Eduard von, Dilewski Marian, Dzieduszycki Alex. Graf, Dzieduszycki Titus Graf, Eckl Andreas, Engelhofer Carl, Fedorovicz Johann, Feifalik Johann, Festi Joseph Graf, Fischer Alois, Fleischer Wenzel Alexander, Forcher Nicolaus, Forfter Ferdinand, Forst Wenzel, Ganzwohl Franz, Gleispach Carl Graf von, Gobbi Ferdinand, Grabovaz Anton, Gredler Andreas, Gschnitzer Mathias, Hagenauer Johann, Haimerl Franz, Haßlwanter Johann, Hawelka Mathias, Hawliczek Carl, Hein Franz, Heiß Franz, Helfert Joseph, Hellrigl Alois von, Holzknecht Ignaz, Hübner Anton von, Jachimowicz Gregor, Jakubowsky Joseph, Janko Heinrich, Jaruntowski Johann, Jelen Alois, Ingram Johann Freiherr von, Jonak Eberhart, Ivichievich Stephan, Kanski Nicolaus, Kieman Johann, Klebelsberg Hieronymus von, Kobuczowsky Ceslaus von, Königshofer Carl, Konopka Joseph von, Koszowsky Stanislaus, Kowarz Dominik, Krainski Eduard, Krause Johann, Krzyzanowski Joseph, Kudler Joseph, Kutschera Anton, Langie Carl, Lanner Thaddäus, Lasser Joseph Ritter von, Leeb Joseph, Lewiczki Gregor, Lomnicki Johann, Longchamps Georg, Lubomirski Georg Fürst, Macieszkiewicz Franz, Maffei Johann Ritter von, Mannheimer Isaak Noah, Marin Johann, Mayer Cajetan, Meyer Georg, Micheli Vitturi Simon, Miklositsch Franz, Mokry Anton, Mucha Johann, Müller Joseph Hermann, Nebesky Wenzel, Neumann Leopold, Neuwall Albert Ritter von, Paitoni Friedrich von, Palacky Franz, Paul Ignaz, Pawek Ignaz, Petranovich Theodor, Petrovich Spiridion, Pfretschner Robert, Pienczykowsky Meliton, Pillersdorff Franz Freiherr von, Pinkas Adolph Maria, Placek Franz, Plenkovich Paul, Plicker Franz, Podlewski Valerian Ritter von, Praschak Alois, Presl Johann, Pretis Johann, Pribyl Anton, Rack Joseph, Radmilli Johann, Rahn Anton, Ratz Casper, Reiß Franz, Richter Carl Friedrich, Richter Franz, Rieger Franz, Robert Florentin, Rill Joseph Thaddäus, Sadil Ligor, Schantl Johann, Schediwi Leopold, Schembera Vincenz von, Scherl Felix, Schmitt Franz, Schoenhansel Joseph, Scholl Joseph, Schuster Wilhelm, Schwarzer Ernst von, Selinger Engelb, Maxim. Sieber Ignaz, Sittka Jacob, Skoda Franz, Skrzinski Ignaz Ritter von, Stadion Franz Graf, Stark Anton Edler von, Staudenheim Ferdinand Ritter von, Stiebitz Carl, Stöckl Ferdinand von, Straßer Alois, Streit Ignaz, Szábel Balthafar, Szeleszczinski Bonaventura von, Tarnowsky Jobann B. Graf, Teltschik Heiurich, Thiemann Friedrich, Thinnfeld Ferd., Edler von, Tomek Wenzel, Tomjcek Carl, Trecieski Franz, Ritter von, Trojan Alois, Trummer Peter, Turco von Trent Turcati Simon, Freiherr, Till Cajetan, Uchatzy Carl, Ullepitsch Carl, Vacano Emil, Vlach Joseph, Wessenberg, Weiß Joseph, Wienkowski Cyrill. Wierzchljski Franz Xaver Ritter von, Wiesenauer Franz, Wieser Carl, Wiezenski Johann, Wieznicky Conrad, Winariczki Carl, Wocel Erasmus, Wörz Johann Georg, Zajaczkowski Joseph von, Zamojski Zdrisjlaw, Zwickle Lucas.

Für Nein haben gestimmt. Ambrosch Michael, Andrusiak Hier., Bauer Georg, Bebar Johann, Beinhauer Anton, Bittner Johann, Blonski Cyrill, Bodnar Michael, Boese Ferdinand, Bogdas Thomas, Borkowski Alexander Graf, Brandl Mathias, Brestel Rudolph, Buszek Michael, Cepiel Sebastian, Cerne Anton, Czuperkowicz Miron, Defranceschi Carl, Depil Franz, Dollschein Mathias, Drauß Nicolaus, Dworzak Johann, Diniec Joseph, Eichler Johann, Facchinetti Michael, Firnkranz Heinrich, Fischer Joseph, Fritfch Egid, Fußl Ferdinand, Füster Anton, Gabris Bartholomäus, Galler Gottlieb, Geier Georg, Geißier Georg, Goj Stephan, Goldmark Joseph, Goriup Anton, Grafchitfch Matthäus, Guidkowski Michael, Harmacij Basilius, Hamernik Joseph, Haschek Franz, Hechenfelder Ferdinand, Heigl Andreas, Herndl Mathias, Hodurek Carl, Hofer Anton, Hrehoruk Joseph, Hubicki Carl, Huemer Johann, Huscher Georg, Hiciek Adalbert, Kaim Johann, Kapußczak Iwan, Kaulich Wenzel, Kirst, Basilius, Klausner Michael, Kobilica Luciani, Koßakiewicz Simon, Kozar Panko, Kral Joseph, Kratochwill Johann, Krause Carl, Kruchowski Johann,. Kudlich Johann, Kutschera Johann, Latzel Joseph, Leithner Johann, Leithner Michael, Lejczok Maicnj, Lessiük Stephan, Lindinger Georg, Löhner Ludwig Edler von, Loos Joseph, Macher Michael, Madonizza Anton, Makuch Johann, Martini Johann, Mascha Ignaz, Maznrkiewicz Mathias, Meindl Georg, Meier Michael, Mickl Joseph, Mitterndorfer Joseph, Morgotz Basil, Motika Joseph, Musil Franz, Mycewski Johann von, Mynarczik Joseph, Nadler Franz, Nagele Cajetan, Noskowski Carl, Niczyporuk Gregor, Patvlikowski Stanislaus, Peitler Franz, Petrijscin Hryn, Pietrowski Bartholomäus, Plaß Johann, Polaczek Wilhelm, Popiel Michael, Posacki Constantin, Prohaska Wenzel, Prokopczic Eustach, Pulpen Wenzel, Purker Ioseph, Ráb. Jacob, Rauscher Ferdinand, Redl Franz, Reichert Georg, Riegler Joseph, Ryszko Iwán, Scherzer Johann Georg, Schmiderer Joseph, Schneider Carl, Schuselka Franz, Scibala Joseph, Sidon Johann. Sierakowski Ladislaus Ritter von, Smarzewpki Severin Ritter von, Smreker Alois, Sontag Leopold, Staffa Franz, Stasiowski Johann, Sterz Maximilian, Sterzin Valentin, Stieber Vincenz, Stobnicki Felix, Storc Johann, Sturm Carl, Supanz Mathias, Teufel Franz, Thar Michael, Times Georg, Violand Ernst, Walczik Casimir, Weigl Anton, Wiesbauer Caspar, Wojtech Franz, Woitowicz Albert, Zapletal Johann, Zeiser Johann, Ziemialkowski Florian, Zimmer Carl, Zöpfl Franz.

Folgende stimmen nicht: Borrosch Alois, Brauner Franz, Demel Joseph, Duschek Franz, Faschank Johann, Fischhof Adolph, Franzl Franz, Herzig Carl,. Hezig Johann, Kautfchitsch Mathias, Klaudi Carl Leopold, Král Anton, Kromer Fedor, Leberl Joseph, Lhotta Johann, Mahalski Johann, Nesweda Joseph, Oheral Johann, Pitteri Johann Baptist, Pokorny Eduard, Purtscher Adolph, Ouitenski Joseph, ReichlFickl Joseph, Reimershosser Johann, Schlegel Joseph, Schopf Wenzel Gustav, Slawik Franz, Smolka Franz, Stanek Wenzel, Szaszkiewicz Gregor, Umlauft Johann, Vidullich Franz, Wagner Carl, Watzel Franz, Wittek Martin.

Folgende sind abwesend: Betkowski Nicodemus, Bilinski Severin von, Durbasiewicz Johann, Dziwakowski Iedrzej, Filippi Joseph, Halm Joseph, Halpern Abraham, Krainz Joseph, Leszczinsti Julian, Marias Maximilian, Edler von Treustadt, Potocki Adam, Riegl Johann Ottokar, Sterle Franz.

Aus Urlaub sind: Hauschild Ignaz, Schneider Adolph, Stradal Augustin.

Strobach Anton, als Präsident keine Stimme.

Dolinczuk Iwan, krank.

Sind alle Herren gelesen worden? (Niemand meldet sich.) Ich bitte meine Herren, die Plätze einnehmen zu wollen, damit das Resultat der Abstimmung bekannt gegeben werde.

Schriftf. Streit: 174 Herren Deputirte stimmten mit Ja, 144 mit Nein. Es ist daher der betreffende Absatz angenommen.

Abg. Kudlich. Es ist nicht gesagt worden wie viele Herren sich des Stimmens enthalten haben. Secr. Ullepitsch. Ich habe 36 Abgeordnete gezählt. die sich der Stimme enthalten haben,


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