Ètvrtek 31. srpna 1848

etwas Bestimmtes auszusprechen; es ist also, wie ich schon gestern gesagt habe, um die Frage zu thun, welcher Fragestellungsantrag uns schneller zum Ziele führt. Wir haben es nun endlich mit Gottes Hilfe dahin gebracht, daß nach dem Frageentwurfe des Abg. Lasser und Kudlich abgestimmt werden soll, heute aber werden wieder neue Schwierigkeiten erhoben, heute verlangt man, die gestrigen Beschlüsse sollen umgestoßen werden. Meine Herren, ich frage Sie, wer sind wir denn, wenn wir unsere Beschlüsse selbst nicht achten, wenn wir um 9 Uhr einen Beschluß fassen, und ihn um 10 Uhr wieder umwerfen; dann sind wir allerdings Jene, die an ihre Committenten schreiben; aber was schreiben wir, frage ich, an die Committenten? daß sie auch unsere Beschlüsse nicht zu achten brauchen. Ich halte es der Freiheit nur angemessen, daß der freie Mann, wenn er einmal mit voller Überlegung einen Beschluß gefaßt hat, ihn auch einhält. Ich sehe überhaupt nicht ein, was die Herren auf der Gegenseite für Befürchtungen haben. Ist es ein Widerspruch, wenn man zu einem generellen Satze nach weiterer Überlegung noch einen beschränkenden Satz hinzusetzt; ich sehe keinen Widerspruch darin in der ganzen Gesetzgebung, in jeder Logik ist dieß zulässig, daß man an allgemeine Sätze Beschränkungen anfügt. Darum bin ich dafür, daß sofort nach dem Lasserbschen Antrage gestimmt werde, und bemerke noch, daß mutlos jener sein dürfte, der zu Drohungen Zuflucht nimmt. Diese Befürchtungen sind grundlos; wenn wir endlich zum Ziele kommen wollen, so sehe ich keinen Grund ein, warum wir nicht weiter abstimmen sollten, weil wir mutlos sind, wer ist denn mutlos? Wer Drohungen ausspricht, der ist mutlos! (Links: zur Sache. )

Präs. Abg. Trojan hat das Wort.

Abg. Trojan. Meine Herren! wir haben so oft von der Einheit der Kammer sprechen gehört; ist das Einheit, wenn wir uns nicht vereinen können, daß die Minorität sich der Majorität füge? Wir wissen noch nicht, wie die Frage beantwortet werden wird, aber das ist doch offenbar, daß die Minorität der Majorität sich fügen müsse, das erheischt schon die allgemeine parlamentarische Sitte, gleich wie unsere Geschäftsordnung.

(Das wissen wir so, ruft einer auf der Linken. )

Wir haben die Redefreiheit, die ich auch nun für mich einmal in Anspruch nehme. Wir haben hier ferner oft gehört, die Kammer fei die Auslegern ihrer Beschlüsse; warum fürchten wir, daß wir dann, wenn die Frage der Commission zugewiesen wird, und die Commission uns ihre Elaborate mehr im genauen Detail zur nochmaligen Berathung und Schlußfassung vorlegt, daß wir dann das Rechte treffen, wenn uns Alles vorliegen wird? dann wird es an der Zeit sein, allfällige Erläuterungen zu machen, uns näher zu erklären.

Präs. Abg. Dylewski hat das Wort.

Abg. Dylewski. Verzichte.

Präs. Abg. Smolka hat das Wort.

Abg. Smolka. Ich habe nicht das Wort verlangt, sondern ich habe nur den Präsidenten aufmerksam machen wollen, daß, nachdem ich gesehen habe, daß mehrere Abgeordnete ihre Anträge vorgelegt haben, auch ich den meinen vorgelegt, und deßhalb gleich anfangs der Sitzung das Wort verlangt habe.

Präs Ich werde diesen Antrag ablesen: Verbesserungsantrag des Abg. Smolka zum §. 5 des Lasserbschen Collectivantrages.

Abg. Dylewski. Es ist beschlossen, daß keine Verbesserungsanträge angenommen werden.

Präs. Darin liegt es eben, worin jetzt der Streit besteht.

Abg. Lubomirski. Ich erkläre, daß es dem Präsidenten nicht zusteht, von den Beschlüssen der Kammer, was es auch sei, abzugehen, ohne die Kammer zu fragen.

Präs. Was den Vorwurf anbelangt, ob mir das Recht zusteht, so erkenne ich es an, daß ich im Einzelnen nicht abgehen kann; wenn aber ein Mitglied einen Antrag stellt, so bin ich verpachtet, ihn unterstützen zu lassen, und die hohe Kammer hat das Recht ihn zurückzuweisen, wenn er mit dem frühern Beschlüsse nicht im Einklänge steht.

Lubomirski. In der Geschäftsordnung steht aber auch, daß über die Fragestellung Niemand mehr, als die vorgemerkten Redner, das Wort ergreifen kann.

Borrosch. Das bat eben die Fragenstellung betroffen.

Lubomirski (macht mehrmals den Versuch zu sprechen, wird aber stets durch Zischen daran verhindert).

Präs Abg. Smolka stellt zu §. 5 des Collectivantrages folgenden Verbesserungsantrag. Der Schlußsatz solle lauten: "Ist baldigst eine billige Entschädigung aus Staatsmitteln zu bestimmen. "

Wird der Antrag unterstützt? (Wird unterstützt. )

Es wird noch ein eventueller Antrag gestellt, welcher lautet: Sollte dieser Verbesserungsantrag nicht durchgehen, so stelle ich folgenden Verbesserungsantrag:,, ist baldigst eine billige Entschädigung, und zwar in Galizien aus Staatsmitteln zu bestimmen. Wird dieser Antrag unterstützt?

Borrosch. Das ist gegen den Beschluß, daß wir an dem Amendement etwas ändern, das geht schon über die Fragestellung hinaus.

Präs. Das hat die hohe Kammer auszusprechen, ob sie diesen Antrag zurückweist oder unterstützt. Ich frage also, wird der zuletzt gelesene Antrag unterstützt? (Genügend unterstützt. )

Firnkranz. Ich erlaube mir zu bemerken, daß der erste Antrag allgemein, der zweite aber speciell für Galizien allein gestellt ist.

Präs. Ich habe ihn ganz laut abgelesen.

Firnkranz. Ich will damit nur sagen, daß man, weil wir ein Mal aufstehen, das andere Mal, sitzen bleiben, nicht sagen, man sei nicht consequent.

Präs. Der Abg. Violand stellt folgenden. Verbesserungsantrag: "Die hohe Kammer möge beschließen, daß über das Entschädigungsprinzip abgestimmt, und dann die Ausführung dieses Princips einer Commission übergeben werde, welche sohin ihre Elaborate der hohen Kammer vorzulegen habe. Wird dieser Antrag unterstützt?

(Wird zahlreich unterstützt?) Abg. Borkowsky. Ich ziehe meinen Antrag zurück.

Präs Nun liegt noch der Verbesserungs- Antrag des Abg. Borrosch vor: "Es wolle gestattet werden, vor dem fünften Puncte des Lassreschen Collectivamendements: den K a u t s c h i t sch'schen Abänderungsantrag zur Abstimmung bringen.

Wird dieser Antrag unterstutzt?

Abg. Kudlich. Es ist hier nicht verstanden  worden. (Ruf; es soll heißen vor dem vierten Puncte, Abg. Borrosch stimmt diesem Rufe bei. ) Prä f. Der Abg. Borrosch verbessert seinen Antrag; ich erlaube mir den verbesserten Borrosch'schen Antrag vorzutragen:,, Es wolle gestattet werden, vor dem vierten Puncte des Lasserbschen Collectivamendements, den K au t s c h i t s ch'schen Abänderungs-  Antrag zur Abstimmung zu bringen. Wird dieser Antrag unterstützt? (genügend unterstützt. ) Der Abg. Violand hat das Wort.

Abg. Violand. Ein Deputirter hat uns den Vorwurf gemacht, daß wir die ganze Angelegenheit zu verzögern suchen, gleich im Anfange haben wir der hohen Versammlung gezeigt, daß wir dringen, auf die baldige Abstimmung; es wurde nur über einen Grundsatz, der in den Anträgen der Abg. Löhner, Kudlich enthalten war, gesprochen und gar nicht die einzelnen Abgaben berührt, daher ist es unmöglich etwas zu sagen, und wir sind mit unserm Gewissen verbunden, wenn nicht bestimmt über die einzelne Abgaben abgestimmt werden sollte, uns der Abstimmung zu enthalten; hier heißt es Holz,. Weide, Servitutsrecht ic. Über das Holz, Weide ic., Servitutsrecht ist hierüber nichts gesprochen worden, es ist nur über bäuerliche, aber nicht über herrschaftliche Angelegenheiten gesprochen worden. (Wird unterbrochen. )

Präs. Die Herren waren vorgemerkt als Redner, wie sie noch in dem Protokoll einsehen können, ich handle ganz gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung.

Violand (fährt fort. ) Es ist dringend nöthig, daß, was ich zugestehe und auch billige, auf das Land hinausgesendet werde die Nachricht, daß wir die Guts  Untertänigkeit aufgehoben, daß wir dem Bauer von allen Lasten befreit haben.

Man hat hingewiesen, und wie ich glaube mit. Recht, daß die Entschädigungsfrage einer Commission überlassen werde. Ich hege auch keinen Zweifel, daß eine Entschädigung geleistet werde, doch müssen wir die einzelnen Abgaben, für welche die Entschädigung geleistet werden soll, genau kennen, daher kann ich auch nicht für den K a u t sch i t sch'schen Antrag stimmen. Denn, wenn auch dieser Paragraph früher zur Abstimmung kommen sollte, dann würden wir über den Lasser'schen Antrag abstimmen müssen, in Folge dessen wir unsere Meinung abgeben müssen, ob eine Entschädigung für bestimmte Abgaben geleistet werden soll oder nicht, und in dieser Beziehung habe ich mich dem Proteste des Abg. Umlauft angeschlossen, denn, wenn es dazu kommt, kann ich nach meinem Gewissen nicht abstimmen. (Beifall. )

J o n a k. Es ist gewiß heute einer der bedauernswertesten Tage unsers parlamentarischen Wirkens. (Zischen. ) Meine Herren, habe ich das Wort? Werden Sie die Redefreiheit auch mir gönnen? Ich begründe dieses deßwegen, wir haben einen vollen Monat über diese Frage verhandelt; die Frage ist nach allen Seiten beleuchtet worden, ich selbst habe die Ehre gehabt, gerade auf den Punct wenigstens hinzudeuten, welchen der verehrte Herr Redner vor mir ausgesprochen hat; ich selbst habe in meiner Rede ausdrücklich gesagt, daß Servituten und andere Rechte jedenfalls aufzuheben sind, daß ich jedoch der Armuth das Wort spreche und wenigstens für den Augenblick ein Provisorium rücksichtlich dieser Servituten beanspruchen möchte; es ist von einer andern Seite ebenso auf einzelne Leistungen und Lasten, welche abgelöst werden sollen, und welche nicht, hinreichend hingewiesen worden. Auf Eins und das Andere, namentlich was die Servituten betrifft, haben mehrere verehrte Redner aus Galizien hingewiesen. Wir haben immerfort die Sache zum Schlüsse bringen wollen; es ist nicht einmal, nicht zehnmal, es ist mehrmals gesagt worden, die Sache fei reif nach allen Seiten, sie solle entschieden werden, es ist auch gesagt worden, in dieser Kammer gäbe es keine Capacitäten, wenn Jemand jetzt noch nicht hinreichend informirt ist, und noch das Eine oder das Andere nicht versteht, so weiß ich nicht, auf welche andere Weise die Gelegenheit gegeben werden soll, als es hier schon in der Kammer zum Überflusse geschehen ist.

Das ist wahr, ja die ganze Welt sieht auf uns, die ganze Welt sieht unserem endlichen Ausspruche entgegen; die ganze Welt will, daß wir die Frage in der Richtung, wie wir sie begonnen haben, enden. Der arme Bauer, für den wir endlich sein Recht vindicirt haben, sieht aus der ganzen Monarchie auf uns. Wir haben es nicht einmal, sondern hundertmal gesagt, ja, wir wollen ihn frei geben, jetzt wollen wir es wegen Kleinigkeiten, wegen Formalien von Tag zu Tag verschieben; (Unruhe) ich muß gestehen, ich finde dieß im höchsten Grade bedauerlich. Man hat uns gesagt, am 1. September sei das Josephinische Patent herausgekommen, welches zu seiner Zeit wirklich ein großer Gedanke, die Durchführung einer großen warmen Idee war. Wir haben uns in der Hoffnung gesonnt, daß wir am 1. September 1848 diese Frage endlich doch gelöst haben werden, und siehe da, jetzt sollen wir wieder auf eine Commission warten. Wie der Antrag in dieser Kammer gestellt wurde, wir sollen uns lediglich über das Princip ansprechen, daß wir die Freiheit der Person des Unterthanen, und die Entlastung des Grun des und Bodens aussprechen wollen, daß wir jedoch über die Modalitäten der Entschädigung eine Commission niedersetzen wollen, meine Herren, das war eine Opposition in diesem Hause, wie sie vielleicht nur bei den größten und schafften Fragen hervor gegangen ist, bei jenen fragen, die gerade unser innerstes Bewussten durchkreuzt haben Warum hat diese Opposition sich damals geltend gemacht? was hat man uns abermals erwiedert? Man hat uns neuerdings gesagt, der Bauer warte nicht mehr, und man gebe dem Bauer das, was ihm gebührt, ehe er es mit Gewalt nimmt.

Meine Herren, damals hat man geglaubt, viel leicht in der nächsten Zeit würde unser verwerfliches Landvolk (Bewegung), ja unser vortreffliches Landvolk, ich muß es gestehen, wurde die Schranken überschreiten, und zur Gewalt schreiten, das sind Argumente, die man uns in Weg gestellt hat Ich sage nun diese Opposition hat sich geltend gemacht und gesiegt, und nachdem wir jetzt weitere vierzehn Tage, drei Wochen über diele Frage berathen, nachdem wir sie in die kleinsten Auslaufet zerlegt und beleuchtet haben, nachdem wir endlich hinlänglich belehrt, wenn es hinreichend war uns zu belehren, zur Abstimmung schreiten wollen, soll der Gegen stand neuerdings einer Kommission zugewiesen wer den Meine Herren, das ist wahrhaft traurig, und jenes Vertrauen, welches wir hervorrufen wollen, dieses Vertrauen dürfte durch Ähnliche Vorgange kaum befestiget werden Ich muß aufrichtig gestehen, bleiben wir dabei, was uns damals zugesprochen hat, Muth, Entschlossenheit und meine Herren, heute demnach mit Muth und Entschlossenheit führen wir diese Frage zu Ende. Die Welt soll wissen von uns, daß wir endlich diesen Muth haben, und daß, wenn wir schon an die heiligen Erinnerungen einer großen Idee, eines großen Mannes halten, daß wir wenigstens am letzen August diese Frage zur Losung bringen, damit ein neuer, ein großartiger 1. September eintritt (Beifall, Zischen ) Ich bin also für die Abstimmung nach dem Laufferschen Antrage.

Präsident Die Reihe trifft nun den Abg Helfert Abg Helfert Ich habe meinen Antrag dein Präsidenten überreicht Ich bitte vor Allem abtun men zu lassen, darüber ob es bei dem gestern gefaßten und heute bestätigtem Beschlusse zu verbleiben habe oder nicht Die Kammer hat gefaßt und heute bestätigt den Beschluß, daß abgestimmt werde über gewisse Abstimmungsfragen, welche vorgelegt worden sind vom Abg. Lasser im Namen mehrerer Anderer und vom Abg. Kudlich Die Kammer hat gefaßt den Beschluß und ihn heute bestätigt, daß zuerst der Antrag des Lasser zur Abstimmung komme Ich bitte daher den Präsidenten, die Frage zu stellen, oh wir bei einem zu wiederholten Malen bestätigten und gefaßten Kammer Beschlüsse bleiben wollen, oder ob wir der Welt zu wiederholten Malen das Beispiel geben wollen, daß wir Beschlusse nicht nur von einer Sitzung auf die andere Sitzung, sondern in einer und derselben Sitzung fassen und wieder umstoßen Präsident Wird dieser Antrag unterstützt (Bedeutende Unterstützung. )

D o l i a k Es ist nicht zu leugnen, daß die Entwurfe, welche gegen die Fassung vorgebracht worden sind, Stich halten Es ist manches dagegen einzuwenden. allein ich hatte es viel ehrlicher gesunden, wenn man dieses vor der ersten Abstimmung des ersten Satzes gethan hatte Das Collectivamendement, aus den 25 Amendements ist ein Ganzes und entweder muß man dieses Ganze zur Abstimmung bringen, oder gar kennen Absatz davon herausreißen, denn, wenn sich Jeder herauszufahren hat, was ihn in den Kram passt, so finde ich das nicht ehrlich Man hat gesagt, daß, wenn diese Anträge angenommen sind, es zwecklos wäre, die Übrigen Amendements zur Abstimmung zu bringen, allein, das ist hier bei jeder Abstimmung der Fall Ein Amendement muß zuerst zur Abstimmung kommen, nämlich welches das Entfernteste vom ursprünglichen Amendement ist Das ist bei jeder andern Abstimmung der Fall Ich weiß nicht warum hier eine Ausnahme gemacht werden soll Übrigens, wenn sich einige Herren an der Fassung irgend eines Absatzes stoßen, so mögen sie dagegen stimmen, ich selbst bin nicht mit allem einverstanden, allein, um endlich zu einem Resultate zu gelangen, habe ich doch mein Amendement zurückgezogne Ich ersuche daher die Herren, bei dein von der hohen Kammer gestern gefaßten Beschlüsse zu bleiben, und sollte da noch etwas zuträglich sein (Unruhe), so wird es ohnehin die Kommission thun Die Commission kann das Gärganzen, was an unserem ersten Beschlusse mangelhaft sein sollte Ich hin also ganz der Ansicht des Abgeordneten Helfert, und unterstütze seinen Antrag, daß das zur Abstimmung gebracht werde, daß der gestrige. Kaminerbeschluss aufrecht erhalten werde Wir sind dieß der Achtung der Kammer schuldig (Befall ) Gold mark. Ich habe nicht die Absicht, meine Herren in die Jeremiaden einzustimmen, die hier eine Formfrage erregt. Ich will mich lieber auf den schonen und höhern Standpunct stellen, nämlich, daß wir uns bei der Abstimmung der drei ersten Puncte vereinigen sollen Was war, was ist unsere Absicht? Eine zweifache: Erstens auszusprechen, daß alle Staatsbürger in Österreich gleich sind, und daß keine Unterthänigkeit mehr vorhanden sei. Zweitens gleich darauf auszusprechen, daß es Lasten gibt, die, wenn sie wegfallen, entschädigt werden müssen, aber auch, daß es Lasten gibt, die keine Entschädigung zulassen; das war und bleibt unsere Absicht, weiter wollen wir ja nichts. Die speciellen Details aus den Abtheilungen haben wir beabsichtiget, einer Commission zuzuweisen, in dieser consequent verbleiben wir. Ich sage, daß das Wörtchen, ob´ bloß der Stein des Anstoßes ist. Meine Herren ! wenn wir von diesem Wortchen "ob" abgehen, kann man uns da Unehrlichkeit vorwerfen. (Ruf: Nein. ) Ich frage Sie meine Herren, wenn aber die Gegenpartei weiter geht, wenn sie jetzt gleich, nach den bei Weitem nicht hinlänglich detaillirten und erörterten Specialsragen, und uns über diese Spezialfragen zur Abstimmung zwingen will, kann man uns den Vorwurf der Unehrlichkeit machen? (Ruf: nein. nein!) Meine Herren, Sie haben das erste Prinzip einhellig ausgesprochen. Es ist ein großer Unterschied zwischen Anträgen und Fragestellung. Über die Fragestellung muß Jedem das Wort zugestanden werden, sonst kann man keine Freiheit in der Abstimmung erzielen. Ich werde nie einen Beschluß der Kammer angreifen, und ich glaube, immer bemüht gewesen zu sein, die Würde der Kammer zu wahren. Über diese Fragestellung kann kein anderes das nächste sein; das Prinzip der Entschädigung soll ausgesprochen werden. Da dieses ausgesprochen wird, können wir über keinen anderen Punct abstimmen. Sie werden eben so großartig das Resultat erhalten, wenn Sie den Antrag des Abg. Borrosch zur Abstimmung bringen. Nur dadurch werden Sie die Einheit erzielen, die ich weniger im Münde, aber um so mehr im Herzen trage. (Anhalter Beifall )

Präsident. Es liegt noch ein Verbesserungsantrag des Abg. Peitler vor.

Lasser. Ist es mir erlaubt, ausnahmsweise, obwohl ich nicht als Redner eingeschrieben bin, über diese Angelegenheit an das Haus einige Worte zu richten?

Präsident. Erlaubtes das Haus? (Vielseitiger Ruf: Ja! ja!)

Lasser. Es betrifft den Verbesserungsantrag des Abg. Borrosch. Ich erkläre, daß ich nichts dagegen habe, daß dieser Antrag zur Abstimmung gebracht werde, hauptsächlich die Kautschitsch'schen Fragen; denn ich glaube, daß die Fragestellung keiner Partei präjudicirt, und für beide Theile beruhigend wirkt, denn, wenn ich in der Fragestellung des Collectivantrages vor dem vierten Satze zur Beruhigung den Satz einschalte, so ist dadurch der logische Zusammenhang durchaus nicht gestört und das ist allerdings beruhigend. Meine Herren! was ich seit 3 4 Tage in dieser Sache geleistet habe, weiß das ganze Haus, obwohl es nicht hier im Hause geschehen ist. Ich bin nicht Parteiführer, ich habe keine Partei hinter mir, ich war vielmehr zwischen beiden Parteien; ich habe mich bemüht ausgleichend. versöhnend einzuschreiten, ich habe mich bemüht, die Sache zu fördern. Dieses Bewußtsein werde ich mit mir nehmen aus dem Hause, wenn auch noch so viele Pfeile gegen mich abgeschossen werden.

In demselben Geiste fahre ich fort, wenn ich die Hand biete, zu dem, was mich betrifft, nicht im Namen Anderer; denn ich will nicht die Anträge Anderer zu den meinen machen. Ich biete die Hand dazu, daß die Kautschitsch'sche Frage zur Abstimmung gebracht werde, denn sie wird versöhnend auf beide Parteien wirken. Aus demselben Grunde hab ich gestern den Antrag gestellt, daß der weiteste Antrag des Abg. Nagele und W e i g e l zur Abstimmung gebracht werde; ich will es thun, im Interesse der Versöhnung, weil ich diejenige Partei, welche fürchtet, daß die Entschädigung ganz fallen würde, beruhigen wollte, durch die in mir lebende Überzeugung, daß nur eine kleine Majorität für diesen Antrag stimmen werde. Derselbe Geist belebt mich auch jetzt, wenn ich den Antrag des Abg. Borrosch unterstütze.

(Beifall. )

Präs. Es liegt noch ein Verbesserungsantrag des Abg. Peitler vor. Er geht dahin, daß die Puncte 4, 5, 6 des Lasserbschen Antrages gänzlich wegzufallen haben, bei dem §. 7 aber nur der Eingang, dann aber kein Zusatz komme. Die nachstehenden Absätze lauten: a) für welche Bezüge den Berechtigten aus ständischen oder anderen Mitteln eine billige Entschädigung zu leisten sei, sowie b) wie viele Bezüge ohne alle Entschädigung aufzuheben seien, c) über die Art und Weise der Aufhebung oder Regulirung der Holzungs- und Weiderechte, der Blumsuch und Servitutsrechte zwischen Obrigkeiten und ihren bisherigen Unterthanen. Da die Debatte schon geschlossen ist, so bleibt mir nichts anders übrig, als die Unterstützungsfrage zu stellen.

Wird dieser Antrag unterstützt. (Geschieht. ) Ein weiterer Antrag des Abg. Prokopczyc gehört zum 6. Absatze, er muß jedenfalls auch jetzt mitgetheilt werden, weil hier der Antrag des Abg. Peitler den sechsten Antrag betrifft: Die Kammer möge beschließen, daß die Holzungsrund Weiderechte der Unterthanen nicht aufzuhören haben, sondern bloß zu regulieren seien.

Diejenigen Herren, die diesen Antrag unterstützen, mögen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht. ) Die Debatte ist für geschlossen erklärt, und es muß nun zur Abstimmung geschnitten werden.

D i l e w s k i. Der Abg. Lasser hat früher für sich in seinem Namen gesprochen. er ist aber auch mein Antrag. Wenn er Bedingungen aufstellt, so steht es noch immer bei mir, ob ich sie genehmigen will oder nicht. Ich glaube, daß ich als Miteigentümer des Antrages, dieses Recht habe. Ich will nur soviel sagen; keiner von uns hat gezweifelt, die unbedingte Genehmigung der Sätze 1, 2, 3 auszusprechen, d. h. wir haben ausgesprochen, manche Rechte sollen aufhören.

Ich glaube, auch das ist Recht, ob diese Rechte mit oder ohne Entgelt aufzuhören haben denn, wenn Sie in dieser Rücksicht gar nichts bestimmen und so unentschieden auftreten, so frage ich, ob das wirklich ihre Überzeugung ist, die aus dem dritten Absatze folgt. Wenn Sie die Frage, ob diejenigen, welchen Sie Rechte abgenommen haben, zu entschädigen sind oder nicht? verschieben wollen, so bleibt sie aus ein halbes Jahr und vielleicht noch länger verschoben, denn wir wissen nicht, was vor uns liegt. Die schlimmste Entscheidung ist immer besser als eine schwankende, denn diese ist gar keine. Ich glaube die Gewissenhaftigkeit erfordert es schon, daß, sobald man Jemandem Rechte nimmt, man ihm auch sage, du hast dafür etwas zu hoffen oder nichts. Bedenken Sie dieß! Es kann mich nicht genug wundern, wie manche Herren sich rühmen, daß die ersten Puncte so einstimmig ausgesprochen würden, und die Frage, ob Entschädigung gebührt oder nicht, so in Schwebe lassen wollen. Meine Herren, ich sage Ihnen noch ein Mal, das Land ist in Spannung, keine Feder kann, wenn die Spannung zu lang dauert, dieß aushalten, Abspannung und Tod ist die Folge. Und wenn Sie diese Frage so zweifelhaft entscheiden, denken Sie dadurch das Land zu beruhigen? Ich kann also dem Antrage des Abg. Borrosch nicht beitreten, wenn er sagt: "für einige Rechte sei eine, für andere fei keine Entschädigung zu leisten; denn da ist die Sache wieder in der Schwebe.

Präs. Ich erlaube mir jetzt die verschiedenen Anträge zur Sprache zu bringen. Abg. H e l s e r t hat den Antrag gestellt, damit die Frage gestellt werde, ob es bei den gestrigen Beschlüssen zu verbleiben habe. Abg. Violand beantragt, daß über die Frage der Entschädigung jetzt geschritten wird, und daß die Ausführung des Principes (wird unterbrochen. )

Abg. Violand. Mein Antrag wäre querst zur Abstimmung zu bringen.

P r a s. Ich habe nicht ausgesprochen, bitte mich nicht zu unterbrechen; dann ein dritter Antrag, der Antrag des Abg. P eitler geht dahin, daß die §§ 4, 5 und 6 wegzuschaffen, und einige Abänderungen im §. 7 vorzunehmen sind; ferner der Antrag des Abg. Borrosch, daß der Verbesserungsantrag des Abg. Kautschitsch als der vierte Absatz des Lasserbschen Amendements angenommen werde, und dann der Antrages Abg. S m o l k a zum fünften Absatz. Ich glaube, daß hier zunächst über den Antrag des Abg. Helfert abgestimmt werden muß, denn wird die vom Abg. Helfert gestellte Frage, oder beziehungsweise sein Antrag angenommen, dann entfällt die Abstimmung über alle früheren Anträge.

Abg. Trojan. Eben ans dem zuletzt vom Präsidenten bemerkten Grunde wäre ich dafür, daß früher die Frage des Abg. B o r r o sch zur Abstimmung gelange, weil auch ich mich mit der Erläuterung des Abg. Lasser ganz vereine, und dann komme der Antrag des Abg. Helfert zur Abstimmung, damit Niemand mehr präjudicirt

Präs. Ich kann die logische Ordnung von meiner Seite nicht anerkennen, weil ich die Frage immer so stellen muß, daß, wenn der erste Antrag angenommen worden ist, die Andern entfallen. Die Regel war bisher so, und gründet sich ans die Geschäftsordnung.

Abg. Demel. Ich muß bemerken, der Antrag des Abg. wurde gestellt einzig und allein, um den gestern gefaßten Beschluß aufzuheben. Daher der Antrag des Abg. Helfert, welcher den Beschluß aufrecht erhalten will, als gestern gefasster Beschluß angesehen werde, und entfernt sich gar nicht davon, daher er nicht zur Abstimmung gebracht werden kann, und zwar bis der Herr Präsident festgesetzt haben wird, welche Anträge zuletzt zur Abstimmung gebracht werden.

Präs. Ich erlaube mir zu erwidern, daß wir hier nicht auf die gestrigen Beschlüsse zurückkommen sollen, sondern auf die Anträge, die nunmehr vorgebracht worden sind; die bilden die Grundlage für die Frageordnung, und sobald ich in dieser Beziehung den Antrag des Abg. Helfer t, als den entferntesten von allen Anträgen betrachte, so glaube ich, sei die Sache so zu behandeln, da dadurch sämmtliche Anträge behoben werden. Wenn Niemand gegen diese Frageordnung etwas einzuwenden wünscht, so erlaube ich mir den Antrag des Abg. Helfe r t nach meiner Überzeugung zuerst zur Abstimmung zu bringen.

Lasser. Ich möchte die Versammlung bitten, daß zuerst der Antrag des Abg. Borrosch abgestimmt werde. (Vielfacher Ruf: Ja, theilweise auch, Nein. )

Präs. Der Antrag des Abg. Lasser wird unterstützt, daß nämlich der Antrag des Abg. Borrosch zuerst zur Abstimmung gelange, nun erlaube ich mir zuerst diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen, um dann weiteres vorgehen zu können.

P r a sch a k. Ich bitte um das Wort.

Präs. Betrifft es die Frageordnung dann können Sie es nehmen.

Praschak. Ich bin auch einer der Collectivamendementsteller; bin auch damit einverstanden, daß der Antrag des K a u t s c h i t sch zwischen den dritten und vierten Punct eingeschaltet werde, jedoch ich glaube, sind auch die übrigen Amendementsteller für den Fall, daß die übrigen Fragepunkte angenommen werden, einverstanden (wird durch Unruhe und Bewegung unterbrochen).

P r ä s. Ich werde daher den Antrag des Abg. Lafser zur Abstimmung bringen. Er geht dahin: soll der Antrag des Abg Borrosch vor allen anderen zur Abstimmung gelangen?

Borrosch. Darf ich hier gleichsam in eigener Angelegenheit noch ein paar Worte sprechen? (Ruf: Ja, nein. )

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, wenn der Abg B o r r o s c h Betreff der Frageordnung ein Wort sprechen will, dann ist es ihm gestattet; weiter aber nicht mehr, weil einmal beschlossen ist, daß die Debatte über die Formalien geschlossen sei

Borrosch Es betrifft die Fragestellung

P r ä s. Dann wäre es gestattet Borrosch Ich glaube, es wird Niemand zweifeln, wie sehr es mir am Herzet liegt, daß meine Abänderung hier durchgeht Ich sehe darin eine willkommene Gelegenheit für die hohe Kammer, den Volkern Österreichs die beruhigende Bürgschaft zu gewähren, daß uns alle hier, ob uns auch bei der Aufführung eines neuen Verfassungsbaues nothwendig Parteisragen trennen müssen, doch das Band einer höheren Eintracht des gemeinsamen Strebens nach unserem höchsten Ziele, nach Vaterlandswohlfahrt und Volksfreiheit vereinigt. (Bravo ) Dem ungeachtet muß ich dem Herrn Präsidenten beistimmen, es ist strenge gesetzlich, und ich glaube, der Helfert'sche Antrag fällt ohnehin P r a s Der Antragsteller zieht seinen Antrag zurück (Ruf: nein, nein. )

Borrosch Ich nehme ihn nicht zurück, ich habe nur die Fragestellung im Sinne der Geschäfts ordnjung unterstützt Präs. Dann hab' ich Sie mißverstanden Der Antrag des Abg. Borrosch geht dahin, "es wolle gestattet werden, vor dem 4. Puncte des Lasser'schen Collectivantrages den Kautfchitfch'schen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Der Antrag des Abg Lasser geht dahin, daß dieser Antrag des Abg Borrosch zuerst zur Abstimmung gelange. " Diejenigen Herren, welche wünschen, daß der vorgelesene Antrag zuerst zur Abstimmung gelange, wollen es durch Aufstehen kund geben (Angenommen )

Ich erlaube mir vorzumerken, daß als 2. Antrag der Antrag des Abg Peitler zur Abstimmung gelange.

P e i t l e r Ich ziehe eineinen Antrag zurück, weil er mit dem Kautschitsch'schen übereinstimmt (Beifall )

P r ä s. Ich glaube der Helfert'sche Antrag ist nach meiner Ansicht behoben, denn (Ruf: nein) sobald wir diesen einschieben, bleiben wir nicht bei dem gestrigen Beschlüsse (Ruf: nein), so trage ich an, den Antrag des Abg. Helfert zur Abstimmung zu bringen. ich glaube er ist unterstützt worden 

S z a b e l. Ich bitte ums Wort, bezüglich der Fragestellung Ich glaube, es ist Kammerbeschluß, daß der Antrag des Abg. Borrosch vor dem Antrage des Abg. Helfert zur Abstimmung gebracht werde, ohne weitere Präjudiz für alle übrigen Anträge, und daß nach der Abstimmung über den Antrag des Abg. Borrosch

dennoch über den Antrag des Abg Helfert bezüglich weiterer Fragen, bezüglich des ganzen Gegenstandes abgestimmt werden kann. Ich halte diesen Beschluß ohne Präjudiz für die übrige Fragestellung (Beifall)

Helfert Ich mache nur die Bemerkung, daß ich dann meinen Antrag zurückziehen müßte, denn wenn über den Abänderungsantrag des Abg. Borrosch früher abgestimmt wird, so verlassen sie dadurch schon den Beschluß, den sie gestern gefaßt und heute bestätiget haben, und dann fällt mein Antrag von selbst Er muß zuerst zur Abstimmung kommen, denn er ist ein prinzipieller

Präs. Ich erlaube mir nur die Bemerkung, daß in dieser Beziehung jedenfalls der Antrag des Abg. Helfert immer noch Aufrecht bleiben konnte, jedoch nur in einem beschrankteren Mase. bloß hin sichtlich der Puncte 1, 2, 3, keineswegs aber rücksichtlich der Ausnahmspuncte, den Antrag des Abg. Borrosch betreffend (Ja, ja,, ich erlaube mir nur einzuwenden, daß nach der Geschäftsordnung dann alle Anträge zusammen zu fassen und zur Abstimmung zu bringen waren. inzwischen, wenn der Antrag des Abg. Szabel unterstutzt wird so muß ich mich fügen.

Szabel. Ich habe keinen Antrag gestellt, sondern nur die Ansicht ausgesprochen, daß der Antrag des Helfert zur Abstimmung komme, ohne daraus eine Prajudiz abzuleiten

Präs Nun kommt der Antrag des Violand, dei zu folgen hatte, nach dem Antrage des Helfert, weil der Antrag des Helfert die Abstimmung über diesen Antrag nicht behebt, oder glauben sie, daß er entfallt dadurch, daß über den Antrag des Borrosch abgestimmt wird.

Violand Nein, mein Antrag entfallt nicht Er unterscheidet sich von dem Antrage des Abg Borrosch dadurch, daß, wenn der Antrag des Borrosch durchgeht, so wird über den Kautschitsch´schen Antrag nach 3 und dann erst über 4. und 5. des Lasserbschen Antrages abgestimmt, wahrend nach meinem Antrage zuerst über das Prinzip abgestimmt wird und dann wird erst die Kautschitsch'sche Frage zu stellen sein, und wenn dann entschieden wird, daß eine Entschädigung zu leisten ist, dann wird das ganze einer Commission zugewiesen werden, welche das Elaborat über diejenigen Abgaben uns vorzulegen hat, worüber wir dann zu entscheiden haben.

P r a s. Was das Princip anbelangt, so würde ich über den 4. Absatz abstimmen lassen, denn so sann ich die Frage nicht stellen, es heißt hier überhaupt: Die Kammer möge beschließen, daß über das Entschädigung  Princip abgestimmt werden soll,


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