toskanischen Güter, welche durch einen Staatsvertrag in Folge des Wiener Kongresses an den Großherzog von Toscana gekommen waren, für den Bezug der Ansprüche auf Lucca, also durch einen staatsrechtlichen Titel übernommen worden, und an Österreich zurückgefallen sind, daß diese Güter Staatsgüter seien, und ob das Finanz Ministerium Anstalten getroffen habe, die Einkünfte und Massen dahin zu verwenden, wohin sie gehören, nämlich in den Staatsschatzfinanz Minister Krauß. In den Acten des Finanzministeriums kommen nähere Aufschlüsse darüber nicht vor, es werden diese Güter nicht als Staatsgüter, sondern als Güter Seiner Majestät, als Privateigenthum geführt. Ich habe daher keine Veranlassung gehabt, in diese Frage einzugehen, und es scheint mir, daß dieser Gegenstand mehr den Minister des Hauses und der auswärtigen Angelegenheit berührt, als mich. Ich muß bemerken, es mag nun der Säckel des Staates weit oder nicht weit sein, es mögen die Hilfsquellen groß oder klein sein, ich es für meine Pflicht halte, wenn wirklich ein Staatseigenthum gefunden wird, das in Anspruch zu nehmen wäre, ich es thun würde und thun werde; aber dazu müssen Behelfe vorliegen, und es muß aus der Verhandlung selbst ein Anhaltspunct hervorgehen; dieser fehlt aber in den Acten, so weit ich sie erlangen konnte.
Löhner. Ich bitte also den Antrag stellen zu dürfen, daß das Ministerium aufgefordert werde, die auf diese Güter bezüglichen Actenstücke, Declaratorien und Verträge vom Jahre 1815 auf den Tisch des Hauses niederzulegen, um diese allenfalls zur weitern Verhandlung an den Finanz Ausschuß ermitteln zu können.
Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß dieß eine Interpellation ist; ist es ein Antrag der an das Haus gestellt wird, dann glaube ich, dürfte dieß schwer gehen.
Löhner. Das ist nur eine Aufforderung an das Ministerium; ich fordere das Ministerium auf, zu erklären, ob es die Actenstücke vorlegen wolle. Finanzminister Krauß. Ich kann nur im Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Hauses mir es angelegen sein lassen, dieses Rechtsverhältnis aufzuklären, ich hoffe, ich werde es in kurzer Zeit zu leisten im Stande sein. Ich muß diese Gelegenheit benützen, dem Herrn Interpellanten aus eine frühere Anfrage Antwort zu ertheilen. Ich würde gefragt, ob der Kaufschilling für die Herrschaft Plan, welche Metternich an sich gebracht, noch ausständig sei. Ich habe in die Acten Einsicht genommen, und gesehen, daß der Verkauf vor etlichen zwanzig Jahren geschehen ist, und der Kaufschilling schon im Jahre 1827 auf 1828 vollkommen berichtigt worden ist. In der Beziehung glaube ich von Seite der Finanzen nichts weiter zu veranlassen. Es ist auch noch, wenn die hohe Versammlung mir erlaubt, eine Frage zu beantworten, die mir vor wenigen Tagen in Absicht auf Verträge gestellt worden ist, welche wir mit fremden Mächten bezüglich des Absatzes von Salz geschlossen haben. Es bestehen solche Verträge mit Preußen und Rußland. Diese Verträge mit Preußen sind geschlossen bis zum Ende des Jahres 1849, mit Rußland gehen sie erst aus im März 1832. Es ist kaum an der Zeit, vorauszubestimmen, welchen Gang das Ministerium befolgen wird, hinsichtlich der Erneuerung und Auflassung dieser Verträge. Ich muß nur bemerken, daß diese Verträge für die Finanzen günstig sind, und von unserer Seite kein Grund wäre, ihrer Erneuerung entgegen zu sein. Es wurde bemerkt, daß der Preis des Salzes an die fremden Mächte niederer sei, als jener welcher im Inlande eingehoben wird. Der Grund ist natürlich, weil der Preis, den man im Inlande einhebt, die indirecte Abgabe zugleich in sich schließt, dagegen man fremden Mächten eine solche Abgabe nicht auflegen kann.
Präs. Es ist gestern schon eine Interpellation vom Abg. Rahn angemeldet worden. Rahn. Ich erlaube mir eine Interpellation an den Minister der öffentlichen Arbeiten zu stellen. Seine Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 30. Juli 1832 in der Absicht den Steifkohlenbergbau einen nachhaltigen Aufschwung zu geben, anzuordnen geruht, daß der Bergbau auf Steinkohlen in den österreichischen Staaten in einer größeren Ausdehnung betrieben werde. Zu diesem Behufe wurde ein besonderes Ausnahmegesetz erlassen, dessen Dauer auf 5 Jahre beschränkt war. Nachdem nun diese Frist, welche dieses Ausnahmegesetz in sich faßt abgelaufen, so erlaube ich mir die Frage an den Minister der öffentlichen Arbeiten, zu stellen, ob dieses Ausnahmegesetz noch fortbesteht, und welche Resultate aus demselben durch die Dauer von 6 Jahren geflossen sind, nachdem dieser Bergbau mehrere hunderttausend Gulden in Anspruch genommen hat. Schwarzer. Ich bin im Stande auf diese Interpellation genügend zu antworten, wie eben im Gesuche vorliegt, von mehreren Gewerken, und was ungefähr denselben Gegenstand behandelt, welchen der Herr Interpellant berührt. Es ist allerdings am 30. Juni 1842 ein solches Gesetz erlassen worden, aber es ist nicht genau ausgedrückt, ob die Dauer für die Begünstigung der Concessionen, ob vom Tage des Erlasses, oder der Concessionen zu gelten hat. Bis jetzt haben die Gewerke das Gesetz dahin ausgelegt: daß vom Tage der Concessionen die Dauer von 5 Jahren zu gelten habe. Es sind daher bereits eine große Anzahl von begonnenen Schürfungen erloschen und werden nicht mehr betrieben. Eine andere Anzahl ist noch immer im Betrieb, und es ist daher darauf zu antworten, daß dieses Gesetz noch in Wirksamkeit ist. Es ist aber dieses Gesetz durch eine allerhöchste Entschließung erfassen, und dürfte auch nur wieder durch eine allerhöchste Entschließung auf eine Vorlage des Ministeriums aufzuheben sein, was um so nötiger ist, weil gewisse Privatverträge bestehen. Abg. Rahn. Ich erlaube mir nur noch zu fragen, ob denn die Schürfungen, welche aufgenommen sind, fortgefetzt werden sollen? woraus die weitere Frage entfällt: Welche Kapitalien sind noch erforderlich um diese ausgenommenen Schürfungen in jenen Stand zu bringen, damit sie keiner Zubuße unterliegen, und ob wirklich Aussichten vorhanden sind, daß diese Steinkohlenbauten vis a vis den Privatgewerken mit Vortheil und Nutzen des Staats je betrieben werden können? Minister Schwarzer. Die Summen, welche bisher verwendet wurden, sind nicht so hoch, als man gewöhnlich annahm; seit 6 Jahren sind etwa 918. 000 fl. verwendet worden; davon bestehen noch die Abbaue im Rakonitzer Kreise, in Buschviehrad, Ostrau und einigen Punkten in Steiermark. In Mähren und Böhmen sind mehrere bereits aufgelassenes rührt diese Maßregel aus einer Zeit her, wo man glaubte, dadurch daß man ein Staatsmonopol schuf, im Stande zu sein, den Privatmonopolen entgegen zu wirken, daß der Staat sich an gewissen Punkten festsetzte, wo der Private sich nicht herbei lassen konnte, indem erst eine künftige Generation bestimmt ist, von so großen Kapitalien die Interessen zu ziehen; man hat geglaubt, daß der Staat diese Abbaue betreiben könnte, es hat sich aber seither gezeigt, daß alle Arbeiten in der Regie nicht den erwünschten Erfolg erzielten, und ich glaube auch, daß nach den gegenwärtigen constitutionellen Ansichten ein solches Festhalten des ausschließlichen Privatbetriebes von Seite des Staates nicht mehr festgehalten werden könne. Es sind früher schon bedeutende Einschränkungen angeordnet worden, es wird mit diesen fortgefahren werden, und ich werde eben diese Gesuche dazu benützen und den Bescheid dahin geben, daß diese Schürfungen auf Staatskosten nicht mehr fortgesetzt werden sollen; wir sind bereits bei einem Zwecke angelangt, der mit wenigen Kosten geschehen könnte, so können wir doch unmöglich das Capital, welches der Nation gehört, aufheben und auf die Zinsen Verzicht leisten, die Antwort möge da hinaus fallen, daß diese Schürfungen nicht mehr fortgesetzt werden, sondern alle jene Bauten, welche bedeutenden Nutzen bringen oder Privatrechte verletzen, oder wegen welchen Prozesse anhängig sind, der Privatindustrie überlassen werden.
Abg. Rahn. Mein letzter Punkt der Frage fällt durch diese Erklärung weg. Er besteht in dem, welche Anordnungen der Herr Minister getroffen, um im Sinne des gegenwärtigen constitutionellen Principes die dielfälligen verschiedenen Beschwerden der Privatgewerken auszugleichen. Minister S c h w a r z e r. Von solchen Beschwerden liegen 2 bis 3 vor, die noch nicht erledigt sind, und es hat an den Parteien selbst gelegen, daß sie noch nicht beseitigt sind.
Präs. Der Abg. Mussil hat in der Kudlich'schen Angelegenheit das Wort. (Verzichtet auf das Wort. Beifall. ) Nun trifft die Reihe den Abg. Helfert. Helfert. Meine Herren, wenn ich neulich nicht das Unglück gehabt hätte, in meiner Rede etwas unterbrochen zu werden, so würde ich heute nicht mit der Bitte zur Last fallen, mich nochmals anzuhören. Man hat damals gesagt, es gehöre nicht zur Sache, heute gehört es zur Sache und ich werde auf diesem meinem guten Rechte bestehen, ich werde ferner darauf bestehen, daß wenn die Worte gewisse Herren Redner vor mir angehört und folglich als zu Sache gehörig angenommen worden sind, auch meine Worte, wodurch ich jenen entgegnen will, angehört und als zur Sache gehörig angenommen werden müssen. Meine Herren, ich beharre auf meinem Antrage, ich beharre also erstens darauf, daß diese hohe Versammlung in Bezug auf dasjenige, was sogleich aufgehoben werden soll, sich beschränke, aus Rechte und Verbindlichkeiten, welche aus dem Unterthansverhältnisse als solchem entspringen. (Ein Bravo. ) Wenn ein verehrtes Mitglied nicht weiß, welche Rechte aus dem Unterthansverhältnisse als solchem entspringen, wenn es noch nicht verstanden hat, was ich damit gemeint und nicht gemeint habe, so ist das nicht meine Schuld, ich muß dagegen offen erklären, daß ich jenes verehrte Mitglied auch nicht verstanden habe in der Theorie, die es aufgestellt hat. Was ich nicht verstehe, davon pflege ich nicht zu sprechen und erwarten Sie nicht von mir meine Herren, daß ich etwas sagen werde von der Theorie des Staates als Assekuranzgesellschaft, weil ich in die Tiefe dieser Theorie noch nicht gedrungen bin, erwarten Sie nicht von mir meine Herren, daß ich etwas sagen werde von der Auffassung dieser Reichsversammlung als Juri, denn eine gesetzgebende Juri ist etwas, was über den Begriff meines Wissens hinausgeht. Ich beharre ferner darauf, daß die Bestimmung der Unterthansverhältnisse mit allen daraus entspringenden Rechten und Verbindlichkeiten aufzuhören habe: nur in der Form eines Gesetzes aus unsrer Mitte hervorgehen kann. Ein verkehrliches Mitglied dieses Hauses hat uns zugerufen: Wir sollen uns frei machen vom Gängelbande der Geschäftsordnung, meine Herren, diesen Ausdruck muß ich mit Entrüstung zurückweisen, wir sind nicht unmündige Kinder, die eines Gängelbandes bedürfen (ein Bravo), aber wir sind freie Männer, die keinen Schritt thun, der nicht auf der gesetzlichen Bahn wäre (ein Bravo), einem freien Volke muß das Gesetz über Alles heilig sein, denn ein freies Volk erkennt nichts über sich als das Gesetz, und wir, die Vertreter eines freien Volkes, sollten das Gesetz das uns bindet, für ein Gängelband erklären? Wollen wir meine Herren, dem Krebs in der Fabel gleichen, der seinen Jungen den Rath gibt vorwärts zu kriechen, während er selbst Krebs Vater nach rückwärts kriecht? (Heiterkeit. ) Der 3. Punct über welchen ich mich wieder einlassen muß, betrifft die Entschädigungsfrage; die Entschädigungsfrage zerfällt in drei Unterfragen, in die Frage ob, in die Frage wie und in die Frage von wem. In Bezug auf die Frage ob theilen sich die Herren Redner vor mir und überhaupt die verkehrlichen Mitglieder dieses Hauses in zwei Classen, die wir kurz die Entschädiget und Nichtentschädigen nennen können. Ich gehöre bekanntlich zur 1. Classe, also unter diejenigen Leute, deren Kopf nicht mehr werth ist, als die Anatomie bezahlt. (Heiterkeit. ) Nun meine Herren, ich bin so genügsam, bescheide mich und bin froh, wenn ich nur nicht unter diejenigen gehöre, deren Kopf nicht einmal so viel werth ist, als die Anatomie dafür bezahlt. (Gelächter. ) Abg. Borrosch. Wollen entschuldigen. Jener Redner hat das auf sich bezogen und auf seine Partei, (Ruf: Nein, Zischen). Das stenographische Protokoll zur Hand nehmend. ) Ja wohl, ich bitte es nur zu lesen. Abg. Helfert. Es ist hier bereits von mehreren Herren Rednern die Heiligkeit des Eigenthums angerufen worden, ich glaube, das verkehrliche Mitglied für Kuttenberg, war es zuerst, welches auf diesen Punct hingewiesen hat. In einer spätern Sitzung hat das verkehrliche Mitglied für Czaslau mit schlagender Schärfe hervorgehoben, daß es sich bei unser Frage um ein doppeltes handle, um ein persönliches und um ein sächliches Element, daß das persönliche Element in das verwerfliche Capitel der Leibeigenschaft, das sächliche Element hingegen in das unantastbare Capitel des Eigenthums gehört. Nach ihm ist ein Herr Redner gekommen, welcher gesagt hat "es fei zwar in dieser Versammlung schon oft behauptet worden, es handle sich im gegenwärtigen Falle um das Eigenthum, aber man fei den Beweis schuldig geblieben. " Nun, meine Herren, wer nicht sehen will, der hat seine Ursachen, warum er nicht sehen will, des Menschen Wille ist sein Königreich. Ich kann daher nur an diejenigen Herren sprechen, welche sehen wollen. Wir haben in derselben Sitzung sehr viel vom bürgerlichen Gesetzbuche verdauen müssen, man hat uns eine Menge gesagt, was darin steht und nicht darin steht, wessen sich das bürgerliche Gesetzbuch geschämt haben soll, es hineinzusetzen. Nun ich will Sie auf etwas viel praktischeres aufmerksam machen, als das bürgerliche Gesetzbuch ist, ich verweise Sie, meine Herren, das heißt diejenigen, welche sehen wollen, aus die Landtafel, auf die Stadt und Grundbücher, auf jeden büchereichen Extrakt, sehen Sie jede Urkunde an, die über irgend ein Grundstück geschlossen wird, die irgend ein unbewegliches Gut, sei es Dominical oder Rustikal betrifft, und dann leugnen Sie, ob es sich hier um Eigenthum handle. Man hat uns gesagt die obrigkeitlichen Forderungen rühren aus der Zeit des Faustrechtes, oder vielmehr des Faustunechtes her, ja ! man hat uns gesagt die bäuerlichen Giebligkeiten verdanken ihren Ursprung einem Schutze, welcher in den gegenwärtigen Verhältnissen dasteht wie ein Ofen im Sommer, ja ! man hat uns gesagt, die bäuerlichen Lasten feien Überreste einer Leibeigenschaft, die sich mit unserem Staate nicht mehr vertragen, ja ! ja! und nochmals ja! Aber folgt daraus irgend etwas für die gegenwärtigen Verhältnisse? nein ! Folgt daraus etwa für den gegenwärtigen Besitzer eines Dominicalgrundstückes, welches derselbe mit Berücksichtigung dieser obrigkeitlichen Forderungen, qua Rechte, gekauft hat? nein ! folgt daraus etwas für die gegenwärtigen Besitzer der bäuerlichen Grundstücke, welche ihre Grundstücke gekauft oder mit Privatrechttiteln übernommen haben, nach Abschlag der darauf haftenden Lasten? nein ! nein ! und abermals nein! Oder will man den gegenwärtigen Besitzer eines Dominicalgrundstückes bestrafen für dasjenige, was vor vielen 100 Jahren seine verwandten Ahnen, die vielleicht nicht einmal seine Ahnen waren, begangen haben? oder will man einen gegenwärtigen Besitzer eines Rustikalgrundstückes belohnen für Dasjenige, was vor vielen 100 Jahren seine Väter, die nicht einmal seine Väter waren, erlitten haben? Ich sehe sehr wohl ein, daß man in einem freien Staate diejenigen Befugnisse für verlustig erklären müsse, deren Gebrauch, wie dieß eine stetige Erfahrung bewiesen hat, nur zu leicht in Mißbrauch ausartet; daß man ihn dieser Rechte, welche er unter einem Privatrechts Titel übernommen, und welche er ohne seine Schuld vorgefunden hat, daß man ihn dieser Rechte für verlustig erklären müßte, sehe ich nicht ein. Ich sehe aber wohl ein, daß man den Besitzer eines bäuerlichen Grundstückes derjenigen Lasten, welche der Freiheit und der guten Wirtschaft entheben müsse, daß man aber diesem bäuerlichen Grundbesitzer ein Geschenk machen müsse, ein Geschenk, welches schon im Jahre 1789 in Frankreich auf 133 Millionen berechnet worden ist, das meine Herren! sehe ich wieder nicht ein. Ich bin aber bisher von der Voraussetzung ausgegangen, als ob wir schenken könnten, das ist aber gar nicht wahr, wir von unserem Standpuncte aus können die Frage "ob" gar nicht auswerfen Wir müssen uns für die Entschädigung aussprechen, weil es nicht unser Eigenthum ist, um das es sich handelt. Meine Herren! das ist ein sehr wohlfeile Liberalismus mit etwas wegzuschenken, was eines andern Eigenthums ist (Beifall und Zischen. ) Die Gutsherren können schenken, weil ihr Eigenthum ist (Beifall, wie oben. ), der Feudallandtag kann schenken, weil er die Gutsherren vertritt. Wir aber, die hohe Reichsversammlung, nicht zusammengesetzt aus Classen, sondern aus dem Gesammtvolke hervorgegangen, wir können nicht schenken, wir können nicht Gnaden austeilen; wir können nur sprechen was Recht und Billigkeit ist. Ein verehrter Redner vor mir hat die gegenteilige Ansicht mit einem etwas harten Ausdrucke als Diebstahl, als Raub bezeichnet. Dieser Redner hat eine bittere Wahrheit gesagt, aber immer eine Wahrheit. Wenn ich etwas nehme, was nicht mir gehört, so ist das ein Diebstahl, und es hört nicht auf, ein Diebstahl zu sein, wenn ich das Gestohlene einem anderen zuweise. Es ist dieß eine neue Auflage von der Legende des heil. Crispin, von dem erzählt wird, daß er den reichen Leuten das Leder gestohlen hat, um armen Leuten Schuhe daraus zu machen. Das Leder sind hier die obrigkeitlichen Forderungen; dieses Leder beabsichtigt man dem Gutsherrn zu stehlen, um den Bauern Schuhe daraus zu machen. (Der Redner wird durch heftige Aufregung der Versammlung, durch Zischen von der einen, und Händeklatschen von der anderen Seite unterbrochen) vielstimmiger Ruf: Zur Ordnung" ! Der Redner soll zur Ordnung gewiesen werden. "
Kudlich. Ich fordere den Herrn Präsidenten auf, den Redner zur Ordnung zu weisen, weil er der Versammlung zumutet, sie könne im Stande sein, einen Diebstahl zu begehen. Eine Stimme: Sind wir Diebe hier?
Präs (gebraucht wiederholt die Glocke. ) Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich nicht einsehe, warum ein Ordnungsruf statt finden solle; es findet bloß eine Citation eines früheren Redners statt. Ich finde darin keine Persönlichkeit, und halte mich nicht befugt, zur Ordnung zu rufen. (Zischen und Beifall. ) Helfert. Da mich der Herr Präsident vertheidigt hat, halte ich es nicht erst für nöthig, mich selbst zu vertheidigen. Ich habe mich darauf berufen, was von einem anderen Herrn Redner gesagt wurde und da dieses als zur Sache gehörig angenommen worden ist, auch meine Wiederholung angenommen werden muß. Und wenn sie auch in eine etwas bittere Schale eingehüllt war, so muß eine hohe Reichsversammlung sich darüber hinaus setzen, und nicht so souverain sein, daß man ihr nur schmeicheln darf. Ich habe mich auf das Recht berufen, ich habe damit nicht, wie ein verehrtes Mitglied unverkennbar auf mich angespielt hat, in die juridischen Explikationen und Gesetzbücher geschaut, nicht das Schulpferd geritten, nicht jenes trockene polemische Paragraphenrecht gemeint, obgleich ich Professor des pedantischsten aller juristischen Rechte bin, ich habe jenes ewige, lebendige, natürliche Recht gemeint, welches in jedes Menschen Brust liegt, und von diesem Rechte habe ich gesagt, es müsse mit der Freiheit Hand in Hand gehen. Nun sollte ich zwar neulich belehrt werden, Recht und Freiheit sei eines und dasselbe; ich muß aber gestehen, daß ich wenigstens in dieser Beziehung ein ungelehriger Schüler bin. Wir dürfen uns keine Täuschung machen, es gibt eine Freiheit ohne Recht, und das ist die Willkür, und wohin kommen wir, wenn wir den Weg der Willkür betreten, und wie ein Herr Redner vor mir schon trefflich hingewiesen hat, wäre es Consequent. auf diesem Wege fortzufahren. Heute nehmen wir den Gutsherren ihre angekauften Rechte ohne Entschädigung Capitelcautel" morgen nehmen wir den Kirchen und Klöstern die Güter, die ihnen von Stiftern Hinterlaffen worden sind, Capitelcautel est notre plaisir übermorgen nehmen wir den spießbürgerlichen Gemeinden ihre Güter, Capitelcautel est notre plaisir" über übermorgen legen wir den Schatz der Reichen, wie es schon in Frankreich versucht wurde, eine Sondersteuer auf, (Eine Stimme, wir sind Deutsche)., Capitelcautel est notre plaisir es macht uns Vergnügen, am fünften Tage bringt ein neuer Grachus ein agrarisches Gesetz, und es geht in der Versammlung durch. Am 6. Tage werfen wir noch allen übrigen Plunder zusammen, und so können wir am 7. Tage wie Gott nach sechs Tagen seines Schöpfungswerkes, nach sechs Tagen unsere Zerstörungswerkes ausruhen, wie Marius auf den Trümmern von Karthago. (Beifall. ) Ich komme zur Frage, wie, und habe hierüber nur zwei kurze Bemerkungen: Erstens spreche ich's noch einmal aus. daß ich vollkommen die Anficht theile, es gäbe gewisse Lasten, die sogleich und unmittelbar und ohne alle Entschädigung aufzuhören haben, nämlich die auf keinem Rechte begründet sind, oder auf solchen Rechten, welche unser Zeitalter nicht mehr anerkennen kann. Ich glaube, das verehre Mitglied für Bolzen hat drei treffliche Grundsätze aufgestellt, welche ich nicht erst wiederholen will, und auf die ich mich einfach berufe. Was nun aber das Maß der Entschädigung betrifft, so spreche ich mich für eine billigste und für eine solche Entschädigung aus, welche auf möglichst wenig empfindliche Art trifft. Der Vorwurf des verehrten Mitglieds für Kornesburg, als ob diejenigen, welche das Princip der Gerechtigkeit in einer möglichst billigen Entschädigung aufrecht zu erhalten suchen, gerade gegen dieß Princip verstoßen, trifft nicht. Wer da weiß, wie an einem Robottage gearbeitet wird, weiß, daß ein solcher Robottag bei weitem nicht einem andern Arbeitstage zu vergleichen, und in gleichem Preise anzuschlagen ist. Wer ferner bedenkt, daß mit den obrigkeitlichen Rechten auch die obrigkeitlichen Pflichten aufhören, daß folglich diese gleichfalls, wenn man nach beiden Seiten gerecht sein will, in der Entschädigung eingerechnet werden müssen, der wird in der That gestehen müssen, daß ein solcher Robottag nicht einen Gulden, sondern nur ein Paar Kreuzer werth ist nach seinem reellen Werthe. Die wenigste Entschädigung ist also gerade die allein gerechte Entschädigung. (Beifall. ) Ich komme zur 3. Frage, vonwemdie Entschädigung geleistet werden soll? Ich will vorher bemerken, daß ich nur über diejenigen Verhältnisse sprechen will, die ich aus eigener Anschauung und näher kenne, nämlich nur über diejenigen meines besonderen Vaterlandes Böhmen, und daß ich das auf andere Provinzen nicht bezogen wissen will. Überhaupt bin ich der Ansicht, daß man die Entschädigungsfrage, so wie überhaupt die Untertänigkeitsfrage nicht wird gleichmäßig bei allen Provinzen beantworten können. Man mag dieß eine Kirchturmpolitik nennen; ich sage aber, hüten wir uns, daß wir durch die Vernachlässigung der provinziellen Egenthümlichkeiten nicht den Staat mit einer Stephansthurmpolitik zu Grunde richten. In Galizienstehen die Verhältnisse so, daß die Entschädigung von Niemand anderem, als nur vom Staate ausgehen kann. In meinem Vaterlande Böhmen hingegen muß ich feierlichste Verwahrung dagegen einlegen. Soll der Städter dafür zahlen, daß der Bauer seiner Lasten frei wird? Sollen die kärglich abgefundenen Geschwister noch etwas von ihrem Wenigen beitragen, damit ihr vom Glück begünstigter Bruder seinen Wohlstand vermehre? Soll der Gutsherr sich theilweise selbst entschädigen, und so sich mästen, und wie jener geizige Arzt machen, der, als er krank wurde, und sich selbst behandelte, das Geld aus einer Tasche herausnahm und als Honorar in die andere Tasche steckte; sollen endlich diejenigen, welche vor mehreren Jahren mit schwerem Gelde ihr Gut entlastet haben, jetzt neuerlich beitragen, um auch den Übrigen für eine viel geringere Summe zu helfen, ich glaube, es wäre die schreiendste Ungerechtigkeit, und für mein Vaterland Böhmen muß ich ausdrücklich sagen, der Bauer kann zahlen, der Bauer will die Robot ablösen, und der Bauer muß sie sogar ablösen. (Murren von der Linken. ) Ich bitte dieß nur auf meine Provinz zu beziehen. Mir scheint von mehreren Herren Vorrednern hier zwei Stände miteinander vermischt zu haben. Man scheint im Pausch und Bogen in den Bauernstand alle Stände einbezogen zu haben, der bei weitem nicht dazu gehört. Was der 3. Stand sei, wissen sie seit der Flugschrift des Messen Jeder. Manche unterscheiden davon den 4. Stand, den Bauernstand, daß es überdies einen 5. Stand gebe, den Stand der Häusler und Inleute, weiß unter 100 von den sogenannten Gebildeten vielleicht nicht Einer. Es gibt nicht nur eine Aristokratie des Geldes, eine Aristokratie der Städte, ein städtisches Patriziertum, es gibt auch eine Dorf Aristokratie, und diese ist in manchen Gegenden bei weitem drückender als jede andere. (Beifall. ) Der Bauer, ich spreche nur von meinen Vaterlande (Heiterkeit) ist ein wohlhabender oft reicher Mann, der einen einträglichen Grundbesitz hat. Der einen einträglichen Grund von 60, 80, 100 und noch mehr Strichen besitzt, diesen einen Proletarier nennen zu wollen, diese mit einer Pariakaste vergleichen zu wollen, ist eine reine Lächerlichkeit, denn er beweiset damit, daß er noch nie in einem Bauernhofe war, daß er noch nie den Bauer in seiner patriarchalischen Würde gesehen, welche diesem Stande eigen ist. Der Bauer in Böhmen kann die Robot ablösen, und so viel ich mich bei meinen Collegen im Vaterlande erkundigt habe, habe ich überall dasselbe vernommen; der Bauer in Böhmen will die Robot ablösen, nur erwartet er, daß dieses geschehe auf eine möglichst billige und für ihn möglichst wenig empfindliche Weise. (Bravo. ) Wenn das verehrte Mitglied für Berchtoldsdorf mit schlecht verhehlter Ironie das als eine Großmut persiflieren will, so bleibt es ihm unbenommen, mir aber wird es eben so unbenommen bleiben, es aus zwei anderen Motiven herzuleiten, einerseits aus dem Richtigkeitssinne und andererseits aus der Klugheit dieser ehrenwerthen Classe von Staatsbürgern (Hein: Bravo ) Aus der Klugheit, denn meine Herren, ich habe drittens gesagt, der Bauer in Böhmen muß sogar die Robot ablösen, um seiner eigenen Sicherheit willen muß er es. Wissen Sie meine Herren, daß jetzt schon in Böhmen der Häusler mit scheelen Blicken auf den Bauer sieht, von dem er glaubt, daß er die Robot geschenkt bekomme, wissen Sie meine Herren, daß in Böhmen der Häusler jetzt schon mit Unmuts fragt: Der Bauer bekommt die Robot geschenkt, aber was bekomme ich? Wissen Sie meine Herren, daß in einigen Gegenden Böhmens der Häusler jetzt schon die Berechnung macht: Der Bauer gewinnt bei der Aufhebung der Robot bei 100 Strich 30 Strich, diese muß er mir geben, wissen Sie das, meine Herren, und brauche ich das weiter zu erklären, wenn ich sage, in meinem Vaterlande Böhmen muß der Bauer die Robot ablösen um seiner Sicherheit willen? (Beifall. ) Ich habe noch einige Worte zu verlieren über den Antrag eines verehrten Mitgliedes dieser Kammer, welches, obgleich zu wiederholten Malen und zwar auf ganz unparlamentarische Weise mit Namensaufruf angegriffen, doch im Interesse der Sache auf sein Wort verzichtet hat. Da er mit Namen angegriffen worden ist, glaube ich ihn auch mit Namen vertheidigen zu müssen, oder vielmehr seinen Antrag, es ist das verehrte Mitglied Heimerl. Angegriffen wurde der erste Satz: "Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß das bisher in den meisten österreichischen Staaten bestandene Unterthansverhältniß mit allen Folgen jedenfalls aufzuhören habe, so wie nach und nach die nöthigen Einrichtungen getroffen sein werden, und unter der Voraussetzung dieser Aufhebung im Interesse der Unterthanen Platz greisen kann. '' Das ist nun bedeutend angegriffen worden; man will nicht so lange warten, bis diese Anstalten getroffen sind, man kann nicht so lange warten; wir sollen bei aller Rücksicht, bei Beiseitesetzung aller Bedenklichkeiten sogleich zu Werke gehen. Ich will, meine Herren, von den vielen Bedenklichkeiten, die hier zu berücksichtigen sind, zur Eine hervorheben. Es gibt Gegenden in meinem Vaterlande, es ist das Erzgebirge, wo kaum der Hundertste es ist, welcher das Glück hat, selbständiger Besitzer von Grund und Boden zu sein. Ein König ist dieser Gutsbesitzer unter den übrigen 200; hinter ihm steht ein Proletariat, in großer täglich anwachsender Zahl, ein Proletariat, Mitleid, ja Schauder erregend, wie nur irgend eines sein kann, ein Proletariat, welches vor den Thüren des Bauers die hinausgeworfenen Kartoffelschalen aufliest, um damit seinen Hunger zu stillen, ein Proletariat, welches aus den Kellern des Bauers die sauer gewordene Milch erbettelt, zur Linderung seiner dahinschmachtenden Kranken. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, meine Herren, daß dieses Proletariat durch die Aufhebung, die plötzliche Aufhebung aller obrigkeitlichen, aller Unterthansverhältnisse nichts gewinnt Ich brauche nicht zu sagen, daß dieses Proletariat durch Aufhebung, durch plötzliche Aufhebung aller obrigkeitlichen Verhältnisse nichts gewinnt. Ich werde Ihnen aber noch mehr sagen, meine Herren, dieses Proletariat verliert sogar durch den plötzlichen Umschwung in der Zwischenperiode, bis zur neuen Gestaltung der Dinge, es verliert den einzigen Schutz, den es in seiner Noth hat, den obrigkeitlichen. Zu den obrigkeitlichen Verbindlichkeiten gehört, wie bekannt, das Sanitätswesen; die Obrigkeit muß die Arzte unterhalten, und taufend und aber taufend Arzneien werden in jenen Gegenden auf obrigkeitliche Kosten an die armen Leute vertheilt. Wenn wir die Robot und überhaupt die Untertänigkeitsverhältnisse plötzlich auflösen, wenn wir die Obrigkeit aller Rechte für verlustig erklären, so wird sie sich schön bedanken, wenn sie die Pflichten, die ihr obliegen, noch weiter führen soll. Sie wird die Bezirksärzte einziehen, und was wird die Folge sein für das ungeheuere Proletariat in der jetzigen Zeit, wo die asiatische Brechruhr im Anzuge ist? ! Können wir also diese Verhältnisse aufheben, ohne etwas anderes an die Stelle gefetzt zu haben? Ist es daher muthwillig, wenn man zur Besonnenheit ermahnt, geschieht es umsonst, oder nur um das wahre Gute, worin wir Alle einverstanden sind, aufzuhalten, wenn wir sagen, man soll nicht mit Vernachlässigung aller dieser vielen Verhältnisse, die dabei zu beobachten sind, man soll nicht mit Hintansetzung aller dieser Rücksichten, sondern man soll mit Besonnenheit zu Werke gehen. Ich kann nicht besser enden, als mit den Worten eines verehrten Sprechers vor mir, dem nur im Feuer seiner Begeisterung das Unglück geschehen ist. daß er aus wahren Prämissen sehr falsche Folgesätze ableitete. Dieses verehrte Mitglied hat eben so schön als wahr darauf hingewiesen, daß wir aus dem Volke hervorgegangen sind, daß wir daher die Interessen des Volkes zu vertreten haben. Ja, meine Herren, aber eben weil wir aus dem Volke, aus dem gesamten Volke hervorgegangen sind, stehen wir über alle Parteien, eben weil wir ans dem Volke, aus dem Gesammtvolke hervorgegangen sind, dürfen wir nicht, indem wir nach dem Beifallsjauchzen eines Theiles der Staatsbürger haschen, den Fluch eines anderen Theiles der Staatsbürger auf unser Gewissen laden. Wir sind aus dem Volke, aus dem Gesammtvolke hervorgegangen, und weil die Gutsherren zufälliger Weise auch zum Volke gehören, so müssen wir auch ihre Interessen eben so gut bewahren als die Interessen derjenigen, mit deren Lasten gewiß Jeder von uns das aufrichtigste Mitleid hat. Das verehrte Mitglied hat ferner mit Recht hingewiesen, daß dieser Schritt, den wir thun, der erste ist, der aus unserer Mitte in die Öffentlichkeit hervortritt. ja, meine Herren, das ist er, aber eben deßhalb wollen wir mit diesem ersten Schritte keinen Act der Willkür, sondern einen Act der Gerechtigkeit begehen. Wir wollen, daß das ganze Volk mit Vertrauen auf uns hinblickt und mit Vertrauen der Vollendung des so großen Werkes entgegensieht, das wir vor uns haben. Wir bauen ein Haus, in welchem alle Staatsbürger jedes bisherigen Standes und jeder Classe sich wohnlich zurechtfinden können. (Beifall von der Rechten, Zischen von der Linken. )
Borrosch. Ist es erlaubt, einige Worte im Geiste der Versöhnlichkeit zu sprechen? (Einige Stimmen: Nein. )
Präs. Ich erlaube mir, den Antrag zu stellen, damit zur Ankündigung und Motivirung einiger überreichten Anträge geschritten werde. Die Reihe trifft zunächst den Antrag des Abg. Hendl. Zugleich finde ich hier der hohen Versammlung mitzutheilen die Anträge, die zunächst zur Motivirung gelangen damit diese Anträge in Zukunft ebenfalls mitgenommen werden. In der nächsten Zeit werden nachstehende Anträge angekündigt und motivirt werden. Heute schon der Antrag des Abg. Hendl wegen Einreihung der Finanzwache ins Militär, dann der Antrag des Abg. Sidon wegen der Lasten des Bauernstandes; desselben wegen Gewerbe und Kleinhandel, dann der Antrag des Abg. Reimershophehr wegen Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit, dann ein Antrag des Justizministeriums, der ist aber einer Commission überwiesen worden. Neumann. Sie hat den Gesetzentwurf bereits ausgearbeitet, und legt ihn der hohen Kammer vor.
Präs. Ferner der Antrag des Abg. Heimerl wegen der Einführung von Öffentlichkeit und Mündlichkeit im Verfahren bei der Strasjustiz. Dieß sind die Anträge, welche in der nächsten Zeit zu motiviren kommen.
Claudy. Der Herr Abg. für Satz hat unter der Reichstagszahl 65 einen für alle Böhmen, und vielleicht für ganz Osterreich sehr wichtigen Antrag überreicht; er war aber leider durch mehrere Tage nicht im Stande, diesen Antrag zu begründen,