Präs. Der Abg. Kautschitsch hat das Wort.
Abg. Kautschitsch Es ist in dieser Kammer sowohl als auch außer derselben in Zweifel gezogen worden, ob der constituirende Reichstag auch ein gesetzgebender sei. Man hat die Frage gestellt, ob der constituirende Reichstag über Gesetze und namentlich über das Gesetz der Entlassung der Unterthanen und der Zehentholden zu berathen und zu beschließen berechtiget fei. Ich könnte Gründe dafür anführen, daß der constituirende Reichstag auch ein gesetzgebender sei, allein diesen Gründen würden Gegengründe entgegengesetzt und die Frage in Zweifel erhalten werden. Ich will nur beweisen, daß der constituirende Reichstag auch ein gesetzgebender sei, direct aus den Worten Sr. Majestät selbst. In dem Handschreiben Sr. Majestät an das Ministerium Innsbruck 25. Juli 1848 heißt es im 1. Absatze: "Ich habe Meinen Oheim den Erzherzog Johann beauftragt, bei der Eröffnung des constituirenden Reichstages Meine Person zu ersetzen. Von diesem Augenblicke an ist der Reichstag vollkommen berechtiget, mit seiner definitiven Organisirung und legislativen Befugnissen sich zu beschäftigen" (also legislativen Befugnissen). Im 3. Absatze heißt es weiter: "Vor Allem muß Ich die Überzeugung gewinnen, daß das freie Handeln der gesetzgebenden Versammlung in jeder Hinsicht gesichert sei. "Der constituirende Kaiser hat den constituirenden Reichstag zugleich als gesetzgebend, als souverän erklärt. Es kann daher keinen Zweifel geben, daß der Reichstag auch Gesetze berathen und erlassen könne, abgesehen von der Constitution. Dieß vorausgesetzt übergehe ich auf die Verhandlung über den Kudlich'schen Antrag, welcher Antrag ganz in die Competenz des constituirenden und gesetzgebenden Reichstages gehört. Dieser Antrag hat den Reichstag in zwei Hauptparteien getheilt, in der Frage der Aufhebung sind beide einig. Die Frage des Wie trennt den Reichstag. Die eine Hauptpartei will die Aufhebung ohne Entschädigung, die andere gegen Entschädigung. Die Partei der Aufhebung gegen Entschädigung sagt, daß sie anerkenne, daß die grundherrlichen Rechte und die Zehentrechte, Eigentumsrechte wären, das sagt sie in Worten, sie erkennt aber das Recht selbst nicht als Eigenthum an, denn im Begriffe des Eigenthums liegt die Unantastbarkeit und die Heiligkeit desselben. Kein Herr dieser Partei hat bisher behauptet, daß diese Rechte nicht aufzuheben seien, eben weil sie Eigentumsrechte sind, was er doch hätte thun sollen, wenn er diese Rechte wirklich als Eigenthum anerkennen würde. Keiner der Herren dieser Partei haben behauptet, daß diese Rechte nicht anzuheben seien, eben weil sie Eigentumsrechte sind. Keiner der Herren hat behauptet, daß man sowohl den Berechtigten als Verpflichteten fragen müsse, welches aber auch eine notwendige Consequenz der Heiligkeit des Eigenthums ist. Die Partei der Aufhebung dieser Rechte gegen Entschädigung, verletzt den Verpflichteten, verletzt den Berechtigten, verletzt den Staat. Diese Partei verletzt den Verpflichteten, insofern sie die Entschädigung dem Verpachteten aufwälzt. Der Verpflichtete hat jetzt eine Naturalleistung, das Capital selbst ist unaufkündbar, das schon ist ein Gut. Die jährlichen Leistungen sind in kleinen Beträgen, sie waren unter allerlei Gattungen möglich, die Abzahlung des Capitals allenfalls mit den Zinsen ist unmöglich oder äußerst schwer; denn hat der Verpflichtete die Aussicht auf zukünftige Wechselfälle, die ihm nur günstig, nie aber ungünstiger als jetzt sein können: er erscheint durch diese Partei in seinen Rechten verletzt. Aber auch der Berechtigte erscheint verletzt, es ist dem Eigentümer, wenn man das Recht als Eigenthum anerkennt, nicht gleichgültig, ob er eine jährliche gewisse Reute bezieht, oder wenn das Capital ausbezahlt wird, welches der Verzehrung, dem Verderben, dem Verluste ausgesetzt ist; es müßte der eine wie der andere gefragt werden. Jene Faction, welche sagt der Staat solle die Entschädigung leisten, verletzt alle, weil dabei sowohl der Berechtigte, als der Verpflichtete welche dabei weder etwas gewinnen noch verlieren, concurriren müssen. Das Rechtsgefühl sagt, es muß eine Entschädigung geleistet werden, aber der Grundsatz, das Princip dieser Entschädigung muß aufgefunden werden, aus welchem sie geleistet werden soll, daß sie aus der Staatspolitik erklärbar sei. Der Grund oder das Princip des Rechtes auf Entschädigung glaube ich muß nur noch vorläufig bemerken, daß jene Partei, welche die Zuflucht der Entschädigungsleistung zum sogenannten jus eminens oder jus expropriationis genommen hat, auch nicht den wahren Rechtsboden der Entschädigung gefunden hat. Hier tritt das Expropriations- Recht gar nicht ein. Im Begriff desselben liegt es, daß der einzelne einen Theil des Rechtes an den Staat abtritt, hier geschieht aber kein Abtreten. Der Grund der Entschädigung, das Recht auf Entschädigung muß daher anderswo und eben nur dort gesucht werden, wo der Grund, das Princip zur Aufhebung dieser Lasten liegt. Der Grund, das Princip der Aufhebung dieser Lasten, sollte man meinen, liege in der Liebe zum Unterthan, in der Liebe zum Bauer, oder vielleicht in der Erkenntnis, daß er mit Unrecht bisher belastet wurde. Diese Gründe können unmöglich jetzt neu entstanden sein; denn wären sie stichhältig, so waren sie schon lange vorher vorhanden, die Entlastung wäre schon längst erfolgt. Der Grund der Aufhebung dieser verschiedenen Lasten liegt einzig und allein in dem gewaltigen Drängen der Zeit, es ist der Grundsatz, das Princip der Nothwendigkeit, der Selbsterhaltung, gerechtfertigt durch die Grundsätze der Nationalökonomie. Aber eben dieser für die Entlastung sprechende Grundsatz der Notwendigkeit, der Selbsterhaltung enthält auch den Grundsatz der Entschädigung. Alle Jene, welche durch diese Entlastung verlieren sollen, sind getrieben, durch das Prinzip der Selbsterhaltung, der Notwendigkeit, darauf so viel zu retten als möglich ist. Jene, die dadurch verlieren sollen, sind an der Zahl wahrscheinlich nicht geringer, als Jene, welche dadurch entlastet werden sollen. Es sind nicht nur die Inhaber der Herrschaften und Zehente, es sind vielmehr die Tabulabgläubiger, welche verlieren. Ich will absehen von einzelnen selbständigen Tabuklargläubigern, ich will nur hinweisen auf die Versorgungsanstalten, die Witwen und Waisenkassen und auf die Sparkassen. Bei den Sparkassen sind interessirt die Dienstboten, Arbeiter mit kleinen Parzellen, denen aber das Kleine so schwer und schwerer zu verlieren kömmt, als den reichen Kapitalisten. Würde man die. Zahl der durch die Versorgungsanstalten, der Witwen und Waisenkassen, dann der Sparkassen an den fraglichen Rechten interessierten Teilnehmer mit der Zahl der großen Kapitalisten zusammenstellen, so würde man sehen, daß eine gleich große, wenigstens nicht viel kleinere Classe der mit dem Verluste Bedrohten den nun zu Entlastenden entgegenstehen. Diese Sparkassen und überhaupt alle diese Institute, welche unter der besonderen Obsorge standen und stehen, haben sich nach den bestehenden Vorschriften bei Ausleihung der Gelder gerichtet, und konnten sich nach nichts anderem richten. Bei den Herrschaften haben sie die Theresianische Rektifikation, den Landkataster, die Landtafel zu Rathe gezogen. Es gibt Herrschaften besonders in meinem Vaterlande Krain, deren Ertrag in einem Fünstheil Einkommen ans den Grundstücken und 4/5 des Ertrages bestehet. Bei gerichtlichen Schätzungen werden diese Urbariahrechte und Zehente als Eigentumsrechte mitgeschätzt, man hat von den Herrschaften bloß ein Drittel in Abzug gebracht, und auf 2/3 des Schätzungswertes Gelder ausgeliehen; die Laibwacher Sparcasse ist dabei vorzüglich interessirt und gefährdet, und dort erscheint auch die Wiener Versorgungsanstalt mit interessirt, und würde gleich ins Mitleid gezogen werden. Die Anzahl dieser Leute würde eben so gewaltig gegen diesen Verlust protestieren, als die große Zahl der Belasteten gegen die fernere Belastung. Es ist das Princip der größten Notwendigkeit und Selbsterhaltung, daß die Entschädigung geleistet werde, damit der Krieg Aller gegen Alle vermieden werde. Aus diesem Principe der Selbsterhaltung würde ich noch weiter die Consequenz ziehen, die oben der verehrte Herr Pole vor mir früher gezogen hatte, daher ich nur kurz darüber sagen will, daß der Bauer die Entlastung begehrt, von dem, was er sein Eigenthum nennt. Womit beweist er sein Eigenthum? mit Privaturkunden aus den Grundbuchern. Die Inhaber der Herrschaften und Zehente haben gleiche Beweismittel, sie haben den Landkataster und die Landtafeln. Beide Theile beziehen sich auf das historische Recht. Beide Theile tanzen auf dem historischen Rechte, will man den herrschaftlichen Urkunden, eigentlich den öffentlichen Rectificationsurkunden, den Landtafeln keinen Glauben für die darin enthaltenen Rechte schenken, so darf man auch den Privaturkunden, den Grundbüchern über den Bauernbesitz keinen Glauben schenken, das, was die Unterthanen bisher ihr Eigenthum nannten, ist dann nicht mehr ihr Eigenthum, es ist ein historisches Recht, es gehört allen, es müssen die Besitzlosen auf dem Lande, die Besitzlosen in den Städten daran Theil nehmen. Ein verehrungswürdiges Mitglied brachte bereits vor, daß, wenn der Spruch dahin ergehen sollte, daß die Aufhebung ohne alle Rücksicht, ohne alle Entschädigung erfolgen würde, er den Antrag dahin stellen werde, daß man die Gemeinschaft des Eigenthums einführe, weil Niemand ein Recht habe auf das, was er bisher Eigenthum genannt hat, es ist nur ein historisches Recht, es würde daraus der Krieg Aller gegen Alle entstehen. Es ist das Princip der Selbsterhaltung, der Notwendigkeit, daß, wie einerseits die Entlastung erfolgt, andererseits eine billige Entschädigung für wirkliche Rechte, oder für das, was man bis jetzt wirkliche Rechte genannt hat, geleistet werde. Es ist der Widerspruch sehr grell hervorgehoben worden, wie man einerseits, und zwar von beiden Parteien, sowohl von der Entschädigungs- als von der Nichtentschädigungspartei, wie man einerseits sagen konnte, diese Belastungen sind naturwidrig und rechtswidrig, andererseits aber sagte die Entschädigungspartei, diese Rechte sind ein heiliges Eigenthum, consequent hat Jemand gesagt, wenn die Pflichten rechts und naturwidrig sind, so können die Rechte, die diesen korrespondieren, nicht heilig sein ! dieser Widersprach findet seine Aufklärung ans der Natur der Lasten und aus dem Übergangstitel der Rechte. Ich habe schon bei Begründung meines Amendements gesagt, daß die Lasten, welche den Unterthan drücken, doppelten oder, wie ein verehrter Redner aus Böhmen gesagt hat, dreifachen Ursprüngen sind, sie sind Lasten des reinen Privatrechtes und Lasten des öffentlichen Rechtes. Die Lasten des reinen Privatrechtes, welchen nichts als ein Entgelt für das überkommene Eigenthum gegeben wurde, und noch geleistet werden, die sind solche, die sich nach rein privatrechtlichem Reichstitel auch abgesehen vom Staatsverbande als gültig erklären, oder doch als gültig annehmen lassen, das sind Theile des Kaufschillings, es wäre der Grundzins. Öffentliche Lasten find aber jene, die ihren Ursprung in der Contribution, dann in dem, was für den Schutz und Schirm den Dynasten gegeben wurde, haben; als sich die landesfürstliche Macht konsolidierte, als die landesfürstliche Machtdem Volke unmittelbar Steuer auflegte, als sie das Militär unmittelbar aus dem Volke hervorhob, damals war es Zeit jene öffentlichen Lasten auszuheben, welche der Unterthan bis zu dieser landesfürstlichen Macht Konsolidierung den einzelnen Dynasten gegeben hatte; das hat man aber nicht gethan, man hat der Natur die öffentlichen Lasten gelassen, nur hat man den Übergangstitel in ein Privatrecht verwandelt, dadurch erscheinen die jetzigen Besitzer getäuscht, sie haben das als reines Privatrecht mit der Herrschaft überkommen, was theilweise nur öffentliches Recht ist. Es erscheint diese Belastung natur und rechtswidrig weil der Bauer zweimal für das nämliche zahlen muß, für den Schutz, die Steuer und die Militär Dienstleistung an den Staat und für den ehemaligen Schutz an die Herrschaften, den er von demselben nicht mehr bekommt. Ein ähnlicher Vorgang war unlängst vielleicht vor zwanzig Jahren bei der Taggebührt. In vielen Gegenden war der Tat ein Eigenthum privater Personen; wäre das früher geschehen, und hätte man die Verzehrungssteuer in frühere Zeiten eingeführt, so hätte man wahrscheinlich den Taz im Eigenthums des Privaten belassen, und man hätte den Unterthan, das Volk, noch mit der neuen Steuer belegt, das hielt man aber in der neueren Zeit nicht mehr für zulässig. Man hat die Tanzberechtigten entschädigt, aber die Entschädigung hat man nicht den Tanzverpflichteten auferlegt, sondern der Staat hat sie übernommen, weil er dafür eine andere Steuer, die Verzehrungssteuer gesetzt hatte. So sollte man auch bei der Robot und dem Zehente, die nichts als eine Contribution, eine Abgabe für den Schutz und Schirm waren, auch jetzt machen, weil man solches früher nämlich bei der Verfassung des Landes Katasters unterlassen hatte, auch das müßte nun ein anderer Fond übernehmen. Nun über die Frage, wer die Entschädigung leisten soll. Schon aus dieser vorangeschickten Unterscheidung zwischen der Natur der Lasten und ihrem Ursprünge dürste sich zeigen, daß die Entschädigung dem Bauer in der größeren Anzahl nicht auferlegt werden könne, der Bauer würde dann viel schlechter daran sein, als er jetzt ist, wenn er die Entschädigung leisten, eigentlich wenn er sich loskaufen müßte. Er wird durch diese Entlastung in den Geldmitteln vielleicht nichts gewinnen. Es gibt Gegenden in meinem Vaterlande Krain, welche vom Faschinge bis zur Ernte kein Brot haben und kein Brot sehen, es gibt Gegenden dort, welche nur zu heilige Zeiten ein Salz sich kaufen können, in diesen Gegenden schleichen die Menschen wie Leichengestalten herum, und sie welken vor der Zeit ab, mit dem fünf und zwanzigsten Jahre sind sie alt. Diese Leute werden durch die Entlastung, durch die Aufhebung der Robot und des Zehents im Gelde nichts gewinnen, sie werden wohl viel für sich gewinnen, sie werden längere Zeit Brot haben, sie werden länger leben und kräftiger bleiben, aber zahlen können sie nichts. Es wäre aber auch ein Unrecht, diesen Leuten das zur Entschädigung auszuerlesen, was aus öffentlichen Rechtstiteln entstanden, und nur naturwidrig aus Seite der Berechtigten in Privatrechtstitel übergangen ist, auszulösen. Es muß die Entschädigung Jener leisten, der die Schuld trägt, daß man bei der Einführung der landesfürstlichen Steuern und bei der Einführung der Recrutirung aus dem Volke dem Bauer bereits bestandene gleiche Lasten nicht erlassen hatte. Den Bauer würde wohl nur wenig treffen; das was ich eigentlich als einen Kaufschilling ansehe, müßte in einer besonderen Commission gesichert werden, und da wird manches von jeder Entschädigung ausgeschieden werden müssen. Wahrscheinlich das auch hier und dort bestehende Einstandsrecht. Indessen will ich in diese Frage nicht weiter eingehen; die Entschädigung soll im größeren Maße der Staat leisten; woher Fonde finden? Es muß ein Entschädigungsfond creirt werden. Es ist in dieser Versammlung schon öfter gesagt worden, daß die geistlichen und Klostergüter ein Nationaleigentum wären, dieses Vermögen stammt laut der Geschichte vom Volke her. Der fromme Glaube hat dieses Vermögen zum Theile zur Sicherung vergangener Freveltaten, zum Theile um einen leichteren Weg zum Himmel zu finden, zu frommen Zwecken bestimmt. Dadurch wurde die Andacht vermehrt, aber vielleicht auch manches andere, was jedoch heute nicht zur Sache gehört. (Beifall. ) Ich will meine Ansicht nicht näher aussprechen, damit ich nicht verkannt werde. Kommt aber die Sache zur Verhandlung, so glaube ich, werde ich diesen Gegenstand würdig auffassen. Dessen ungeachtet will ich nur bemerken daß mit diesen Stiftungen die Schulden wuchsen, das Volk verarmte. Es scheint nun die Zeit da zu sein, um den frömmsten heiligsten Zweck zu erreichen, nämlich die tief klaffenden Wunden des Volkes zu heilen. Ich kenne keinen würdigeren, frömmeren, heiligeren Zweck, den die geistlichen, aus dem Volke herrührenden Güter haben könnten, als wenn die Hierarchie, die ich verehre; ich bin ein Katholik meine Herren! ich bin ein treuer Anhänger und Verehrer der Lehre des Erlösers ! wenn die Hierarchie sage ich zuvorkommend und bereitwillig jetzt, da es noch Zeit ist, dem Volke das zurückgibt, und an den Altar des Vaterlandes hinlegt, was sie vom Volke unter verschiedenen Titeln bekommen hatte. Nur dann wird Sie in der Wahrheit und in der That dem Ausspruche des Erlösers huldigen: Mein Reich ist nicht von dieser Welt. Es ist eigentlich eine Abweichung von der Sache, wenn ich anführe, man wird mir entgegensetzen, die Heiligkeit der Stiftungen, die Heiligkeit der letztwilligen Verfügungen und Heiligkeit dieser Zwecke. Ich möchte der Hierarchie rathen diese Einwendungen nicht zu machen; kommen diese Einwendungen vor, so wird erörtert werden, ob derlei Bestimmungen nicht dem Wesen des Christentums widersprechen. Diese Erörterung könnte nur der katholischen Religion, besonders der Hierarchie schaden, und es wird sich die Frage aufwerfen, ob es ein ewiges Erbrecht geben könne, ob Jemand berechtiget ist, über sein Vermögen für immerwährende Zeiten zu verfügen, und dasselbe dem Verkehr aus ewige Zeiten zu entziehen. Was an diesen Gütern, wenn es so beliebt wird, mangeln sollte, wird das Universum tragen. Ich erlaube mir noch etwas zu bemerken über die Ausführung dieser Maßregeln. Die Nationalitäten sind die Felsengrundlage des österreichischen Staates; ich habe die Ehre ein Slave zu sein (Beifall auf der Rechten). Es wurde dieser Grundsatz aufgestellt, und die Folgerung gemacht, daß die Provinziallandtage sich über die Entschädigung aussprechen sollten. Sind die Nationalitäten und die Gleichberechtigung derselben die Felsen Grundlage Osterreiches, so müssen die Provinzen fallen. (Bravo. ) Die Slaven sind in Böhmen die Mehrzahl, in Steiermark und Kärnthen die Minderzahl, der Deutsche soll nicht der Slaven und umgekehrt der Slave nicht den Deutschen knechten. In Böhmen wird der Slave in der Mehrzahl fitzen, in Steiermark und Kärnthen in der Minderzahl. Eine Knechtung kann heute oder morgen vor sich gehen; diese felsentaften Grundlagen können zerfallen, und werden sich in Nationalitäten absondern; ob sie dann Provinzen oder Departements heißen werden, weiß ich nicht. (Bravo. ) Ich habe ohne Animosität in der aufrichtigen Meinung, der wahren Sache zu dienen, geredet. Es ist auch bemerkt worden, der Bauer wolle selbst zahlen. Nun der Großmut werden keine Grenzen gefetzt; aber es liegt in der eigennützigen, bereits verdorbenen Menschennatur, die vielleicht besser werden wird, daß man lieber nichts, als etwas, und lieber weniger als viel zahlen wolle. Möglich, daß mancher etwas beitragen würde, aber es darf durchaus nicht dem Einzelnen eine ungebührliche Zahlung zwangsweise ausgelegt werden. Er kann selbst etwas als Opfer zu dem zu bestimmenden Fonde betragen. (Beifall. Geht ab).
Präs. Ich erlaube mir die Verhandlung einen Augenblick zu unterbrechen. Es liegen einige Interpellationsanmeldungen vor. Minister Doblhoff. Ich werde früher ums Wort bitten. Das Ministerium findet sich verpflichtet den hohen Reichstag über die gestrigen Vorfälle und Maßregeln, die es dießfalls getroffen hat, einen kurz gedrängten Bericht zu erstatten. Die Maßregeln vom 18. wegen Herabsetzung des Arbeitslohnes bei Weibern und jenen Leuten, welche noch nicht das 15. Lebensjahr erreicht haben, und die Auftritte, welche demselben folgten, sind bekannt; das Beharren auf dieser Maßregel, die entschiedene Zurückweisung des Verlangens, daß die Herabsetzung wieder zurückgenommen werde, hat verschiedene Wirkungen hervorgebracht. An einigen Arbeitsplätzen sind die Arbeiter erschienen, haben sich um Accordarbeit beworben und sich aus den Arbeitsplätzen ruhig verhalten. Nicht so an andern Plätzen, namentlich im Prater, in der Brigittenau und Bündelfeld. Dort haben sie am Dienstag allen Gehorsam ausgekündigt, Unfug getrieben, und sich bis dahin verleiten lassen, daß sie gestern sich zusammen rosteten, und mit Werkzeugen versehen in größeren Massen gegen die Stadt zogen. Diesem Eindringen haben sich sowohl die Sicherheitswache als auch die Nationalgarde widersetzt. Sie haben von ihnen verlangt, die Werkzeuge abzulegen, wogegen sie die Erwiderung erhielten, daß sie die Waffen ablegen sollten. Hierauf kam es zum Zusammenstoße, bei dem leider viele Verwundungen erfolgten und 6 Todte blieben. Bei diesen Verhältnissen und solchen Vorfällen mußte das Ministerium von ernstlichen Besorgnissen erfüllt werden, und es fand sich veranlaßt, die unmittelbare Leitung aller Maßregeln zur Ruhe und Ordnung und zur Herstellung eines gesetzlichen Zustandes in die Hand zu nehmen, sohin alle außerordentlichen und ordentlichen Behörden aufzufordern, demselben in dieser schweren Aufgabe Beistand zu leisten. Es ist dem Ministerium gelungen, die Ruhe herzustellen, und um dieselbe aber dauernd zu erhalten, um bezüglich der Arbeiterverhältnisse eine geregelte Ordnung wieder herzustellen, hat es vorläufig eine Maßregel getroffen, wodurch zwar vor der Hand die Arbeit eingestellt, aber allen denjenigen, welche sich rücksichtlich ihrer Verhältnisse auf den Bauplätzen und zugleich ihre Zuständigkeit ausweisen können, sogleich wieder Arbeit scheine ausgeliefert werden müssen. Ich hoffe, daß obschon die Aufregung noch bedeutend ist, obschon sowohl gegen die Sicherheitswache als auch gegen die Nationalgarde theilweise eine gereizte Stimmung vorhanden ist, daß die Ruhe hergestellt bleiben wird. Die nähern Umstände können wir erst dann angeben, und werden sie öffentlich mittheilen, wenn von allen Seiten die Erhebungen gepflogen, und so manche falsche Angaben durch die Constatirung der Thatsachen widerlegt sind. Indem ich mich über diesen Gegenstand auf diesen Bericht auf das eben Gesagte beschränke, muß ich dem hohen Reichstage eine weiteres Ereignis mittheilen: nämlich das, daß in Folge der Maßregeln des Ministeriums der vereinte Sicherheitsausschuss sich für factisch aufgelöst befrachtete, und das Ministerium heute ersucht hat, daß es diese Aufhebung auch formell anerkennen wolle. (Beifall von der Rechten und dem Centrum, Zischen von der Linken), was auch von Seite des Ministeriums geschehen ist, mit all jenem Danke und jener Anerkennung für die Verdienste, die der Ausschuß sich um das Vaterland erworben hat.
Präs. Abg. Violand hat eine Interpellation angemeldet.
Abg. Violand. Ich erlaube mir mit Bezug auf diesen Gegenstand an das Ministerium einige Fragen zu stellen, und finde nöthig, einige kurze Bemerkungen vorauszuschicken. Ich war schon vor dem 13. März in Wien, und blieb es bis heute noch. Ich weiß, daß mir am 13. März auch so wie gestern die Gluth empor gestiegen ist, als der erste Schuss gefallen von dem Militär; ich habe gesehen verschiedene Bewegungen in dem Innern der Stadt, zwischen den Bürgern und den Arbeitern. Ich habe gesehen, daß die Ruhe durch nichts zu erhalten im Stande war, als durch den Sicherheitsausschuss. Ich habe gesehen, daß der Gemeindeausschuss das Vertrauen seiner Mitbürger verloren hat, indem er auf einen Census beruht Ich habe weiter auch gesehen, daß Ausregungen, wie sie gestern gewesen, dessen ungeachtet vom Sicherheitsausschüsse niedergehalten werden konnten und niedergehalten wurden. Gestern leider entstand, wie das Publikum sagt, aus Einschreiten der Munizipalgarde sogleich mit den Waffen in der Hand jener furchtbare Moment, welcher die Ruhe geradezu sehr gefährdet. Der Minister des Innern hat so eben gesagt, die Ruhe sei hergestellt. Das glaube ich nicht, die Ruhe ist jetzt erst gefährdet, ich habe heute gesprochen mit vielen Garden aus den Vorstädten, die Erbitterung und Wuth ist ungeheuer, und so groß gegenwärtig, daß die einzelnen Bürger und Garden gegen einander sind. Ich erlaube mir die Anfrage an den Herrn Minister, welche Umstände das Ministerium heute zur unmittelbaren Übernahme aller Exekutivgewalt mit Umgehung aller Kommunalbehörden und des so sehr verdienstvollen Sicherheit Ausschusses veranlaßt haben (großer Beifall zugleich von einigen im Centrum Lachen und Zischen), ohne den Gemeindeausschuss zugleich aufzulösen, welcher, ich sage es offen, nach meiner Ansicht derjenige Ausschuß war, der große Bewegung schon seit langer Zeit im Publikum hervorgebracht hat. (Beifall. ) Man hat von Seite des Sicherheitsausschuffes gebeten, und auch von mehreren einzelnen Personen würde ersucht, um die Auslösung des gegenwärtigen Gemeindeaüsschüsses, und daß ein neuer, und zwar ohne Census eingeführt werde, indem dieser bestehende Gemeindeausschuss nur schädlich wirkt. Der Sicherheitsausschuss hat nach meiner Ansicht auf den Altar des Vaterlandes kein Opfer niedergelegt, worüber wir uns zu freuen hätten. Der Sicherheitsausschuss konnte nicht wirken, weil der Gemeindeausschuss, der Verwaltungsratz und die anderen Behörden es verweigert haben, ihn zu unterstützen, der Sicherheitsausschuss, glaube ich, war gerade ein Dorn im Auge dem Gemeindehausschüsse, und ich sage es geradezu heraus auch der Bureaukratie, indem der Sicherheitsausschuss geradezu überall die Mängel und Gebrechen nicht bloß in Wien, sondern auch auf dem Lande aufgedeckt hat. Sein Schutz zur Wahrung der Volksrechte war kein positiver, er hat dem Volke nicht Rechte geben wollen, sondern das Volk in seinem Rechte zu schützen gesucht, und hat es auch wirklich auf das kräftigste geschützt. Weiteres erlaube ich mir die Frage, ob, da das Ministerium gegenwärtig die Exekutivgewalt übernommen hat, es ihm auch schon bekannt geworden, daß die Sicherheit.. wache auf Kinder, auf fliehende Kinder und Schwangere, ohne Aufforderung eingehauen hat. Das Militär, die Mannschaft, hat sich am 13. März schön, edel benommen. Weiteres erlaube ich mir die Frage, welche spezielle Maßregel hat das Ministerium ergriffen, um die Ruhe der Stadt, das constitutionelle Verfahren, die Exekutivgewalt und die persönliche Freiheit, die gestern gefährdet war, zu wahren. Min. Doblhoff. Dienste Frage erlaube ich mir ganz kurz damit zu beantworten, daß das Ministerium den Gemeindeausschuss aufgefordert hat, die Arbeit, zu welcher er ursprünglich bestellt worden ist, nämlich die Verfassung des Entwurfes zu einer neuen Gemeindeordnung so schnell wie möglich zu beenden, und sie vorzulegen, um auf einer volkstümlicheren Basis die Vertretung der großen Gemeinde von Neuem zu organisiren. Bis dahin wird die Exekutivgewalt oder vielmehr die Leitung der Maßregeln betreffend, die Ruhe und Ordnung hier in der Gemeinde, von Seite des Ministeriums, welches in diesen Tagen der Gefahr auch die Verantwortung auf sich nimmt, besorgt werden. Ich kann mit Grund hoffen, daß in sehr kurzer Zeit diese Aufgabe des Genieindexausschusses erfüllt sein wird, er hat außerdem die ökonomischen Geschäfte gewissermaßen nur als Controle, und die wird er fortwährend besorgen, ferner wird er das Ministerium mit allen seinen Kräften bezüglich der Verfügungen, die zu treffen sind, um die Sicherheit zu erhalten, unterstützen. Auf diese Weise wird die Besorgniß, oder vielmehr der Vorwurfs wegfallen, daß von Seite des Ministeriums, wie gesägt worden ist, eine Kommunalbehörde, die kein Vertrauen genießt, einer andern vorgezogen worden ist, die Vertrauen genießt. Ich kann mich in diese Verhältnisse hier nicht weiter einlassen, indem der Gegenstand gegenwärtig erledigt ist; allein ich mache nur daraus aufmerksam, was Allen hier bekannt ist, daß die Competenzfrage in Beziehung auf die Ausübung der Exekutivgewalt den Anordnungen, welche augenblicklich und mit jenen Vollmachten, die überall vollkommene Achtung genießen, nöthig ist, daß diese Maßregeln nothwendig waren, um von Seite des Ministeriums eine entschiedene Maßregel zu treffen. Ich bitte meine Herren, mich sehr zu entschuldigen, ich bin so erschöpft, daß ich schwer spreche, denn ich habe jetzt durch mehr als 24 Stunden wirklich nicht eine Minute Ruhe gehabt. (Zeichen der Theilnahme. ) Was die Vorfälle bezüglich der Sicherheitswache sind, so wird das genau erhoben und untersucht werden: bewährt sich das in dein Maße, wie es hier dargestellt worden, so wird es von uns nicht nur bedauert, sondern es werden auch die Verfügungen getroffen werden, welche die Gesetze bestimmen. Die speciellen Maßregeln, die bis jetzt getroffen worden sind, haben wir öffentlich kund gemacht, und werden jeden Schritt, den wir machen, Niemanden vorenthalten, sondern fortwährend werden wir unsere Verfügungen der Publicität überlassen, und wir werden auch in diesem Falle stehen unter der Verantwortung des ganzen Volkes und der hohen Kammer, wir werden uns darüber zu rechtfertigen suchen. (Beifall). Abg. Lasser. Ich bitte um das Wort. Bei dieser Sachlage erlaube ich mir als Vorsitzer des Petitions- Ausschusses eine Anfrage an das Haus oder im Wege einer Interpellation an den Präsidenten zu bringen. Dem Petitions- — Ausschusse liegt eine Eingabe des vereinigten Ausschusses vor, worin derselbe das Programm seines Wirkens, seines vergangenen und zukünftigen Wirkens auseinandersetzt, und zum Schlüsse um die Sanction des hohen Reichstages bittet. Es entsteht nun gegenüber der factischen Auflösung dieses Ausschusses, da ihr das Ministerium nur die legale Form gegeben hat, die Frage, ob diese Petition in Berathung genommen oder einfach ad acta gelegt werden soll, ohne weiter in den Inhalt einzugehen. (Von der Rechten: ad acta). Sollte das Haus sich nicht veranlaßt finden, ohne weitere Einsicht in den Inhalt, den viele nicht kennen dürften, weil sie gleich Anfangs vorgekommen ist, diese Petition ad acta zu legen, so könnte ich, da ich sie eben in meiner Hand habe, dieselbe neuerdings vorlesen, würde das aber nicht beliebt, so möchte ich mir im Namen des Petitionsausschusses nur bloß die Ermächtigung erbitten, dieselbe einfach ad acta legen zu dürfen. Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ein bloßer Antrag ad acta zu legen, in so fern nicht ein Antrag vom Berichterstatter vorliegt, wohl nicht zweckdienlich sein dürfte, übrigens wenn es ein so wichtiger Gegenstand ist, so wird es immer ausführbar sein, daß nach dem Schlusse der Verhandlung über den Antrag des Abg. K u d l i c h vielleicht der Herr Berichterstatter dieses Ausschusses die Eingabe dem hohen Hause vortrage, und so die Erledigung erfolge. Abg. Lasser. Ich muß nur bemerken, daß die Eingabe im Petitionsausschüsse noch nicht vorgetragen worden ist, und ich eben fragen wollte ob sie dort vorzutragen und Bericht zu erstatten sei.
Präs. Ich werde aus diesem Anlasse die Frage an die Kammer selbst stellen. Abg. Borrosch. Ich erlaube mir das Wort zu nehmen, bevor das zur Erledigung kommt. Ich halte das für ganz ungeeignet und unparlamentarisch.
Es ist die Eingabe in den Petitionsausschuss gelangt, und hätte schon längst hier vorgetragen werden sollen, es hätte seinen Gang zu gehen und deßhalb wäre es, glaube ich zu missbilligen, daß es gerade in diesem Momente zur Sprache kam, und ich beantrage daher die Tagesordnung.
Abg. Lasser. Was den Vorwurfs betrifft, der zum Theile auf mich, zum Theile auf den Ausschuß fällt, so muß ich mich feierlich dagegen verwahren. Der Petitions- Ausschuß hat am letzten Montage zum ersten Male Gelegenheit gehabt, Berichte in das Haus zu bringen, man wird nicht Ursache haben, sich über seine Nachlässigkeit zu beklagen, besonders wenn man erwägt, daß namentlich in der vorigen Woche sehr wenig Zeit gegeben war. Am nächsten Montag würde auch diese Sache der Reihenfolge nach vor das Haus gebracht worden sein. Ich wollte also nur sagen daß es keine Nachlässigkeit war von Seite des Ausschusses, daß das nicht früher zur Erledigung kam.
Präs. Das ist nur rücksichtlich der Frage, ob der Antrag des Petitions- Ausschusses heute zu erstatten ist, oder nicht. Löhner. Ich habe eine Interpellation an das Finanzministerium zu richten, und bitte um Entschuldigung, wenn etwa diese Interpellation nach den eben vorgetragenen, viel wichtigeren und folgereichern Interpellationen etwas nüchtern erscheinen dürfte; ich habe sie aber aus dem Umstände, den ich dann angeben werde, schon seit mehreren Tagen verschoben. Sie betrifft die sogenannten toskanischen Güter, nämlich eine bedeutende Anzahl großer Herrschaften in Böhmen, welche seit den letzten Ereignissen der Märztage im Genüsse des Herzogs von Toscana sich befinden. Diese Güter sind bedeutend und sind nach meinem Dafürhalten solche, welche als Staatseigentum zu betrachten sind. In einem Augenblicke, wo wir wie ein guter Haushälter dem ohnehin etwas weit gewordenen Staatssäckel nach allen Seiten hin ein rechtliches Einkommen verschaffen, und einen Besitzrest finden sollen. Zur Deckung der Auslagen scheint es mir um so nötiger, daß ich diese Sache zur Anregung bringe, weil von einer Seite bemerkt worden ist, das seien keine Staats, sondern nur Familiengüter der kaiserlichen Familie. Ich gestehe nun, ich halte es für nöthig, die Frage schön jetzt zur Entscheidung zu bringen, weil mit der Aussicht auf die großen Kräfte Österreichs dennoch nicht mehr gesagt ist, als daß die Arbeit, die Erfindungsgabe, selbst die Genügsamkeit von so vielen Millionen soll angestrebt werden, um die böse Herrschaft von Absolutismus und Compagnie redlich zu übernehmen, und die Lasten redlich zu erfüllen. Ich stelle daher an das Finanz Ministerium die Frage, ob das Ministerium in Bezug auf die