Festhaltung dieses Principes zeigt, oder das Princip bestreitet, dann wird der Finanzausschuss ein bestimmtes Substrat haben, während er so im vagen handeln würde. Ich mußte auch die Überzeugung theilen, daß an Zeit gewonnen, und der Zweck sicherer und schneller erreicht wird, wenn wir den Weg einschlagen, den der Hr. Abg. Perchtholdsdorf angezeigt hat.
Präs. Der Abg. Helfert hat das Wort. (Meldet sich nicht. )
Präs Der Abg. Latzes. Ich wollte nur ungefähr dasselbe mir zu erwähnen erlauben, was das verehrte Mitglied Pillersdorff soeben angesprochen hat. Was die Veränderung meines Antrages betrifft, bemerke ich nur, daß ich ihm gerade im Interesse des Geschäftsganges so zu stellen glaubte, indem er zeigt, daß das verehrte Ministerium uns einen Vorschlag machen wird, welcher dann der Finanzausschuss zur näheren Prüfung übergeben werden könnte.
Präs. Der Abg. Szabel hat das Wort.
Szabel. Ich bedauere recht sehr, daß der Antragsteller dieser wichtigen Angelegenheit selbst der Idee beistimmt, daß von Seite des Ministeriums eine Vorlage darüber an die Kammer ausgehen soll, ich bin vielmehr der Ansicht, daß die Vorlage eines solchen Provinzialbankgesetzes aus dem Volke selbst, u. zw. aus den von ihm gewählten Vertretern hervorzugehen hat. Sollten dabei einseitige oder der großen Bank, oder dem Verhältnisse des Staates zur Bank nachtheilige Folgen sein, so ist es ja die Aufgabe des Ministeriums, selbe zu bekämpfen, ich bin jedoch der Ansicht, daß wir, den Nötchen des Volkes viel bessere Rechnung tragen werden, wenn wir eine solche Vorlage unmittelbar aus unserer Berathung erstehen lassen, und ich muß daher auf das kräftigste den Antrag unterstützen, die Provinzialfinanzfragen auf die Finanzkommission zu verweisen. Finanzminister Krauß. Ich würde dieselbe Ansicht, welche vom Abg. Pillersdorff geäußert worden ist, theilen, wenn es sich rein nur um die Hinweisung dieser Angelegenheit an das Ministerium handeln würde. Es handelt sich aber um mehr, nämlich darum, daß gegenwärtig schon ein Princip ausgesprochen werde, oder wenigstens eine Richtung gegeben werde, und dieß scheint mir immer etwas sehr wichtiges. Selbst bei dem ersten Schritt der in dieser wichtigen Angelegenheit geschieht, scheint es mir nothwendig zu sein, daß große Vorsicht angewendet werde, und daß man sich die Grenzen gegenwärtig halte, innerhalb welcher sich die Aufgabe bewegen muß. Das Ministerium würde in eine Verlegenheit gesetzt werden, wenn der Wunsch ganz unbestimmt hinüber kommt und dasselbe erst eine Vorstellung an den Reichstag machen sollte. Mir scheint der Wunsch müßte bestimmt ausgedrückt sein. Ich theile aber nicht die Ansicht, daß jetzt schon ein Gesetzentwurf soll vorgeschlagen werden, ich glaube, daß solches jetzt außer der Frage gelegen sei, dahin geht der Antrag des Hrn. Propenenten selbst nicht und mir schiene angemessen, daß, wenn wirklich die hohe Versammlung sich für diesen Wunsch ausspricht, dann dieser Wunsch dem Finanzministerium eröffnet werde, und die Pflicht des Ministeriums wird es sein, darauf einen Entwurf vorzulegen und seine Ansicht zu begründen.
Abg. Läffer. Ich glaube die Geschäftsordnung zeigt uns an, in welchem Stadium der Berathung wir uns befinden. Es ist die Unterstützungsfrage gestellt und der Antrag ist unterstützt worden, und es fragt sich dermalen bloß darum, soll dieser Antrag in Vollberathung kommen, oder soll er den Abtheilungen oder dem betreffenden Ausschüsse zugewiesen werden. Was enthält denn aber der Antrag des Abg. Latzes. Er enthält zwei Wünsche. Erstens der Reichstag möge die Nützlichkeit der Banken aussprechen, und zweitens das Ministerium möge darüber einen Entwurf einlegen. Wenn nun dieser Antrag den Abtheilungen oder dem Finanzausschüsse zugewiesen wird, so werden sie sich in diesen beiden Richtungen zu beschäftigen haben und allenfalls den Antrag stellen: Der Reichstag möge den Wunsch aussprechen, das Finanzministerium anzugehen um einen solchen Entwurf einzubringen. Auf mehr könnte sich der Finanzausschuss vor der Hand nicht einlassen, wenn er den Antrag nicht anders, als er selbst lautet, annimmt, daher vereinige ich mich ganz mit dem Antrage des Abg. für Perchtholdsdorf, daß der Gegenstand nicht dem Finanzausschusse zugewiesen werde. Abg. Claudi. Ich glaube nur noch einmal darauf aufmerksam machen zu müssen, was der Herr Finanzminister früher bemerkt hat, ich glaube auf einen Antrag des Abgeordneten Sierakowsky hinweisen zu müssen, der so eben allgemein gestellt in den Ausschuß gekommen, die Schwierigkeit hatte, daß man nicht wusste, was eigentlich mit dem Antrage zu thun sei. Dem Finanz Ausschusse muß es übrig bleiben nach den Bestimmungen der Geschäfts — Ordnung den Antragsteller in den Ausschuß zu ziehen, um so mehr als er bereits in den Ausschuß gewählt wurde. Der Antragsteller wird Gelegenheit haben, das Princip auszusprechen, welches er in dem im Finanzausschüsse gestellte Wunsch mit ausgedrückt haben will, und dieses Princip müssen wir notwendigerweise zuerst aussprechen, damit das Ministerium im Stande sei, gestützt auf das anerkannte Princip den Antrag am Reichstage vorzulegen, um dann entscheiden zu können, ob diese Volksbank allgemein sein oder ob sie mit Filialen versehen sein solle. Ich glaube daher den Antrag unterstützen zu müssen, daß dieser Antrag auch hinsichtlich des 2. Punctes an die Finanzkommission zu verweisen sei, wo dieser Commission zugleich die Möglichkeit gegeben wird, auszusprechen, in welcher Richtung dieser Wunsch gestellt werde. Brestel. Ich muß mich dafür aussprechen, daß dieser Antrag an die Finanzkommission gewiesen werde, und zwar aus dein Grunde: einerseits drückt der Antrag den Wunsch aus, daß in Beziehung den dabei betheiligten Interessenten Rechnung getragen und Sorge getroffen werde. Diesen Wunsch braucht die Reichsversammlung nicht mehr auszusprechen, diesen Wünsch hat sie bereits ausgesprochen durch die Unterstützung dieses Antrages denn dieser Antrag wurde von mehr als fünf Sechstel der Versammlung unterstützt. Eine solche Unterstützung ist aber offenbar zu vergleichen mit einem Ausdrucke des Willens der Versammlung. Diese Versammlung hat bereits den Wunsch ausgesprochen, daß diese Sache in Angriff genommen werde, daß in dieser Beziehung Vorsorge getroffen werden soll, wie aber Vorsorge getroffen werden soll, so glaube ich, wäre es in dieser Beziehung nicht practisch, specielle Vorträge zu halten, und daß von dem FinanzComité an das Finanzministerium sowohl über die gesammte Lage als auch über die früheren Verhältnisse der Nationalbank Vorlage gemacht werden müsse. Es wird sich eine Gelegenheit finden, das gesammte Bankwesen des gestimmten Staates in Betracht zu ziehen und Maßregeln in Vorschlag zu bringen, welche am besten entsprechen; ich glaube daher, es wird am meisten Zeit gewonnen sein, wenn die Sache dem FinanzComité überwiesen wird, stellt sich dann die Notwendigkeit eines speciellen Gesetzvorschlagens heraus, so ist es am einfachsten, wenn das Comités selbst das Ministerium auffordert, ein solches Gesetz zu erlassen. Umlauft. Meine Herren, wir haben aus dem Munde des Herrn Finanzministers selbst gehört, daß sich das Ministerium vor der Hand die Fähigkeit noch nicht zutraut, in unserem Sinne einen Plan auszuarbeiten zur Gründung von Volksbanken, weil wir uns noch nicht über die Richtung ausgesprochen haben, in welcher dieser Plan essectuirt werden soll. Der Antrag des Abg. Latzes ist allerdings so unbestimmt, daß er wie ein Wunsch aussieht; aber der Abg. L a tz e l ist ein so praktisch gebildeter Geschäftsmann, daß man voraussetzen muß, er habe gewiß seinen Plan ausgearbeitet, und er habe sich nur aus Bescheidenheit auf einen Wunsch beschränkt, und mit der detaillirten Ausarbeitung, die er, wie ich weiß, vor sich hat, zurückgehalten. Es wäre also im Interesse des Antrages, und somit wie ich glaube, auch im Interesse des Antragstellers, wenn dieser Antrag in den Finanzausschuss gebracht werde, wo der Antragsteller selbst sitzt, und über das, was er beabsichtigt, am besten zu sprechen wissen wird. Pillerasdorf. Es scheint mir, die Frage reducirt sich bloß darauf: soll der Reichstag in einem so complicirten Verhältnisse, wie es bei diesem der Fall ist, wobei bestehende Institute zu berücksichtigen sind, welche in alle Zweige vielfach eingreifen, sich die Initiative nehmen, oder soll er verfügen, daß Gesetze, welche nothwendig sind, ausgesprochen werden, und daß solche getrosten werden, einen Grundsatz abzuerkennen, und zu seinem eigenen machen, und das Ministerium angehen, in diesem Sinne einen Gesetzentwurf vorzunehmen. Ich glaube, der letztere Weg ist der regelmäßige, und der bei allen Nationalversammlungen befolgte, der uns auf eine sichere und beruhigende Weise zum Zwecke führt. Die Besorgniß, daß das Ministerium nicht die Mittel hat, oder sich der Pflicht entschlagen will, ist nicht anzunehmen, auch dürfte es durch die Präcedentien nicht gerechtfertigt sein. Wenn eingewendet wird, man soll nicht Wünsche, sondern sich mit Bestimmtheit aussprechen, so muß ich bemerken, daß die Wünschendes Reichstages mehr als Wünsche sind, und daß der Ausdruck Wunsch mehr eine Rücksicht der Konvenienz ist, als daß er ihnen das Gewicht nimmt. Wünsche des Reichstages sind der Ausdruck von Männern, welche die Interessen des Volkes vertreten, und in diesem Sinne habe ich die Sache zu entwickeln gemeint. (Beifall. ) Ich erlaube mir nur zur näheren Beleuchtung des Gegenstandes auf den 11. Punct des Beschlusses, den die heutige Versammlung vor einigen Tagen angenommen hat, aufmerksam zu machen; dieser bezeichnet die richtige Aufgabe des Finanzausschusses, und sagt: Der Reichstag (wird gelesen) hat einen permanenten Ausschuß u. f. w. Daß alle möglichen Fragen, welche damit in Verbindung stehen, schon dem Finanzausschuss initiative zugewiesen werden sollen, glaube ich nicht folgern zu können. Der Finanzausschuss, dem ich durch Wahl anzugehören die Ehre habe, wird es sich zur strengsten Pflicht machen, jede Frage nach seinem besten Wissen genau zu erörtern. Allein er wird auch wünschen, daß über das was ihm zugewiesen wird, eine bestimmte Vorlage vorhanden fei, möge sie dann aus den Händen der Deputirten hervorgehen, oder ans dem Organe der vollziehenden Gewalt dem Ministerium; jedenfalls wird er dann im Stande sein, seine Aufgabe schneller zu erfüllen: und wenn das Ministerium aufgefordert wird, eine Vorlage zu machen, so wird es ohnehin an den Ausschuß kommen, und er wird dann in der Lage sein, sich darüber zu besprechen und Beschlüsse zu fassen. Präs. Wünscht Jemand das Wort? Ich erlaube mir die Unterstützung frage zu stellen über den Antrag des Abg. Schuselka, er geht dahin, daß der Antrag des Abg. L atz l in Vollberathung genommen werde. Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird unterstützt. ) Es handelt sich vor der Hand nur um die Formulierungsfrage, und ich werde mir erlauben, sie zur Abstimmung zu bringen. Ich sehe den Antrag des Abg. Borrosch als den Urantrag an, hingegen jenen des Abg. S c h u s e l k a als Verbesserungsantrag, und werde daher den des Abg. Schuselka früher zur Sprache bringen. Diejenigen Herren, welche wünschen, daß der Antrag des Abg. Latzes sogleich zur Berathung komme, belieben es durch Aufstehen kund zu geben. Schuselka. Mein Antrag ging dahin, daß der Antrag des Abg. Latzel gleich erlediget werde, und daß der Beschluß vom Reichstage sogleich ausgesprochen werde, daß er die Nützlichkeit anerkenne.
Präs. Ich halte mich an die Bestimmung der Geschäftsordnung, wonach ein Antrag in der Regel nicht vor drei Tagen zur Vollberathung kommen soll. Sollte er aber gleich in Vollberathung kommen, so ist ein besonderer Beschluß der Kammer nothwendig. Der §. 50 lautet dahin: (Liest ihn. ) Daher glaube ich früher den Beschluß der Kammer mir erbitten zu müssen, bevor ich gestatten kann, daß über den Antrag des Abg. L a tz e l gesprochen werde. Ich glaube meine Herrn, daß ich im vorgeschlagenen Wege fortfahren kann. Diejenigen Herren, die wünschen, daß der Antrag des Abg. Latzel nach Schuselka sogleich zur Vollberathung komme, belieben es durch Aufstehen kund zu thun. (Minorität. )Schuselka. Der Gegenstand ist der, ob es an die Finanzkommission oder an das Ministerium zu kommen habe. Ich sehe nicht ein, warum wir nach drei Tagen, da wir ihn hier ausführlich besprechen können, einer Vorberathungscommission uns unterziehen müssen.
Präs. Daher ist dieser Antrag gefallen, weil ich ihn in dem Sinne aufgefaßt habe, wie er vom Abg. Schuselka gestellt wurde. Ich erlaube mir nun, den Antrag des Abg. Latzel zur Abstimmung zu bringen, welcher dahin geht, den Gegenstand der Finanzkommission zu überweisen. Diejenigen Herrn, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Majorität erhebt sich. )Nun trifft die Reihe den Antrag des Abg. Borkowski. Schriftf. Streit verliest denselben:"Da nach dem Beschlusse der hohen Kammer ein Ausschuß gewählt wurde, um ein provisorisches Militärrecrutirungsgesetz zu entwerfen; so soll das Ministerium angegangen werden, die Rekrutierung nach dem alten Gesetze, dessen Unzukömmlichkeit die hohe Kammer anerkannt hat, allsogleich einzustellend Präs Ich bitte den Herrn Antragsteller zur Begründung zu schreiten.
Abg. Borkowski. Im Allgemeinen muß ich bemerken, daß ich nicht gern die Zahl der Anträge vermehre, weil sie ohnehin schon genug groß ist; aber mein Antrag scheint mir eine unentbehrliche und nöthige Consequenz dessen zu sein, was die hohe Kammer schon beschlossen hat, zu Folge des Antrags des Abg. Straffer und zu Folge einer langen Debatte, welche die hohe Kammer beweg, einen Ausschuß zu ernennen, um ein neues provisorisches Rekrutierungsgesetz zu entwerfen. Hierdurch wurde das alte Rekrutierungsgesetz verurtheilt, oder wenigstens als ungerecht, als unvereinbar mit den Begriffen einer Constitution anerkannt, folglich glaube ich, daß die weitere Rekrutierung nach diesen alten Gesetzen ungesetzlich wäre. Es haben sich mehrere Mitglieder der hohen Kammer geäußert, es wäre nothwendig. daß die hohe Kammer ein Zeichen des Lebens von sich gebe. Allerdings ist dieß nothwendig, allein dazu ist es nicht genüg, Ansichten zu äußern und Beschlüsse zu fassen, sondern die Beschlüsse der Kammer sollen allsogleich aus dem Protokolle ins Leben treten. Ist etwas als ungerecht anerkannt, muß es augenblicklich aufhören, und es kann keine Entschuldigung dafür geben, es länger bestehen zu lassen. (Beifall. )In einem Staate wo die Organe der vollziehenden Gewalt von jeher gewohnt waren und dazu sogar abgerichtet wurden, um die Gesetze willkürlich auszulegen, was eine Hauptsache des burcaucratischen Despotismus ist, in einem solchen Staate muß die größte Sorgfalt auf die genaue Prüfung der Beschlüsse gerichtet werden. Schließlich muß ich noch bemerken, daß ich meinen Antrag vor einigen Wochen gestellt habe, wo die Rekrutierung in den Provinzen im vollen Gange war. Wie die Sache jetzt sich verhält, weiß ich nicht. Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Er wird unterstützt. )Ich erlaube mir dem Vorstande des Ausschusses über das Rekrutierungsgesetz zu fragen: ob und wieweit das Rekrutierungsgesetz gediehen ist, und ob in dieser Beziehung der eben gelesene Antrag mit seinen Arbeiten in Verbindung stehe. Abg. Stadion. Der Ausschuß hat sich versammelt, aber es war nicht möglich einen Beschluß zu fassen, es ist der Abg. Maier bei dem Constitutionsausschuß, es ist der Deputirte Strasser nach Innsbruck abgereist, es ist der Abg. Hauschild in dem constitutionellen Ausschüsse gewählt, der häufige Verhandlungen hat. Es liegt ein Entwurf vor, der der hohen Kammer vorgelegt werden soll, aber die Mitglieder find bis jetzt noch nicht versammelt und ich bin nicht in der Lage, dieß thun zu können, weil nicht alle Mitglieder zusammen zu bringen sind.
Präs. Ich erlaube mir die rein formelle Anfrage zu stellen, worauf sich die Debatte weiter zu beschränken haben wird, ob der Antrag des Abg. Borkowski für einen Gesetzentwurf oder einen gewöhnlichen Antrag zu halten sei. Ich werde vor der Abstimmung noch einmal den Antrag vorlesen. (Wird vorgelesen. )Minister Bach. Es ist der Antrag, der dahin geht, ein Gesetz aufzuheben, bevor ein anderes an seine Stelle gesetzt worden ist, um dem Ministerium unmöglich zu machen, wenn es nöthig wäre, die Macht der Armee zu vervollständigen, dieß thun zu können. (Beifall. )Ich überlasse der hohen Versammlung einen Beschluß, der der executiven Gewalt in ihrem Wirken geradezu die Hände bietet. Abg. Brestl. Ich muß mich für das Gegentheil aussprechen. Ich finde darin keinen Gesetzentwurf, aus den einfachen Grunde, weil ich glaube, daß bei der Rekrutierung des Militärs, genau dasselbe Verhältniß obwaltet, das bei der Erhebung einer Steuer Statt findet, der zum Militär Abgestellte entrichtet dem Staate eine Steuer und zwar diejenige Steuer, die ihm am drückendsten fällt. Nun hat das Finanzministerium und das gesammte Ministerium durch die Vorlage eines Kreditvotums ausdrücklich anerkannt, daß keine, wie immer geartete Steuer, keine wie immer geartete Kreditsforderung mehr Statt finden könne, ohne von diesem Hause bewilligt worden zu sein, mein. Herren. ich sehe nicht ein, warum bei der Rekrutierung es anders sein soll, warum das Ministerium, wenn es in die Lage kommt, neue Recruten zu brauchen, nicht auf dieselbe Art und Weise vorgehen und ein Votum brauchen solle. (Beifall auf der Linken, Zischen im Centrum und Rechts. ) Meine Herren, ich sehe die Sache für so einfach an, daß ich wirklich meine Verwunderung aussprechen muß, daß hier nur der geringste Zweifel obwalten kann, ich finde den Antrag des Abgeordneten Borkowski als gar kein Gesetz, sondern nur als Ausspruch einer Sache, die sich von selbst versteht, nämlich, wenn neue Recruten gebraucht werden, das Ministerium solche von uns verlange und wir dann die Modalitäten festsetzen; unter welchen wir diese Recruten stellen werden. (Beifall auf der Linken, Mißbilligung auf der Rechten und im Centrum. )Abg. Hein. Ich kann meine Verwunderung nicht laut genug aussprechen, wie Abg. Brestl hier einen Vergleich ziehen kann mit dem Steuergesetze, und wenn er ihn schon zieht, wie er annehmen kann, daß wir jetzt erst Rekruten oder Steuer votieren sollen, und daß das Ministerium abwarten soll, bis sie votiert sind, ehe Recruten ausgehoben und Steuern bezahlt werden. Es muß durch das bisher bestandene Gesetz so lange Geltung haben und so lange aufrecht erhalten werden, bis ein neues Gesetz gegeben ist, sonst kommen wir in Collision, sonst haben wir die Auflösung des Staates und der ganzen Administration zu fürchten, aus welchem uns der Antrag des Abg. Borkowski herauszuziehen nicht geeignet ist. Der ganze Antrag ist eine Anomalie und geht nur dahin, der Administration Verlegenheiten zu bereiten und das ganze Getriebe des Staates zu brechen (es wird ihm von dem Präsidenten das Wort genommen).
Präs. Es handelt sich hier rein nur um das Formelle.
P r ä s. Herr Abg. K l a u d i hat das Wort.
Klaudi. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Brestl um so mehr, da der Antrag des Abg. Borkowski eben nichts anderes ist als ein Antrag. Es wird gewiß keinem in der Kammer beifallen, der administrativen Gewalt, welche auch zugleich die executive Gewalt als verantwortliche Räthe der Krone zu führen hat, irgend ein Hinderniß in den Weg zu legen. Aber die Karminer hat erst am gestrigen Tage durch die zahlreiche Unterstützung des Antrages des Abg. L ö h n e r, daß in Österreich kein Adel mehr zu ertheilen sei, und daß kein Adel mehr existire, daher auch kein dem Adel durch irgend ein Gesetz zugestandenes Privilegium auch in administrativer Rücksicht geübt werden könne, anerkannt, daß auch das Rekrutierungssystem auf einer ganz anderen Basis von dem gestrigen Tage wenigstens an, beruhen muß, als es bisher beruht hat. Dieß muß die Kammer um so mehr als einen eigenen Antrag erkennen, weil sonst die Kammer mit sich in Widerspruch käme, wenn sie daher heute diesen Antrag als einen Gesetzesentwurf nur darum annehme, um nur ein bestehendes Gesetz, die Art und Weise der Vornahme der Rekrutierung nicht unwirksam zu machen, glaube ich, daß hier ein anderes Bedenken entgegensteht, wenn die Rekrutierung auf die bisher geführte Art vom gestrigen Tage an, weiter fortgeführt wird, so wird dieß das Missverhältnis ausgleichen, um welches die Nichtprivilegierten bis zum gestrigen Tag mehr Truppenkontingent gestellt haben, als die, bis zum gestrigen Tage Privilegierten, daher von der Rekrutierung Befreiten. Präs Abg Violand hat das Wort. (V i o l a n d verzichtet darauf. )
Präse Abg. Pollaček. Pollaček. Ich glaube, es ist hier ein Mißverständniß. Der Antrag des Abg. Strasser geht darauf hinaus, die Art und Weise der Rekrutierung, nämlich, wie sie vorgenommen wird, umzuändern, in dein sie der neuen Aera der Zeit nicht angemessen ist. Daher auch der Antrag des Abg. Borkowski will, daß die Rekrutierung nach der bisher geübten Art und Weise nicht mehr vorgenommen werden soll. Der Abg. Brestl ist von etwas ganz Anderem ausgegangen, er ist nämlich davon ausgegangen, daß das Ministerium nicht befugt sei, eine neue Rekrutierung auszuschreiben, ohne die Bewilligung der Kammer; das gehört nicht zur Sache, hier handelt es sich nie um die Art und Weise, wie die Rekrutierung vorgenommen werden soll; das Gesetz darüber ist in Arbeit, und bereits fertig, und der Entwurf soll nur noch von der Commission berathen, und der Kammer vorgelegt werden, bis dahin besteht noch das alte Gesetz und die alte Art und Weise der Vornahme der Rekrutierung, es besteht noch das alte Gesetz, und muß aufrecht erhalten bleiben, bis das neue zur Gesetzeskraft erwachsen ist.
P r ä f. Der Abg. D i l e w s k i.
Abg. Dilewski. Ich unterstütze den Antrag mit dem Beisatze, daß ich ihm an den zum Entwurfe des Recrutirungsgesetzes gebildeten Ausschuß zu verweisen wünsche. Der Abg. Polaček sagt: Es handle sich nur um etwas, was nicht den Grundsatz ausspricht, und doch hat er von nichts anderem als vom Grundsatze gesprochen. Auf die Äußerung des Abg. Hein muß ich bemerken, daß wir auf diese Verlegenheiten keine Rücksicht nehmen können. Der Finanzminister hat geglaubt, daß er ohne Geld in Verlegenheit sein wird, und hat sein Verlangen der Kammer vorgelegt. Die Kammer hat bemerkt, daß Verlegenheit wirklich entstehen kann, und hat sein Verlangen bewilligt. Das nämliche wird sie auch bei den Recruten thun. Aber noch muß ich die wichtigere Formfrage erwähnen. Woher kommt es denn, daß der Herr Präsident immer fragt, ob wir über ein Gesetz berathen oder nicht. Sie haben vorgestern das wichtigste Recht, das Recht, Steuern zu bewilligen, sie haben über das wichtigste Recht ausgesprochen, es ist kein Gesetz. Sind Sie eine Registratur oder eine gesetzgebende Versammlung?! Wenn Sie darüber ansprechen, es ist kein Gesetz, was soll denn ein Gesetz sein? (Beifall. )Eine Stimme. Ich bitte um das Wort. Präs. Werden erlauben. es sind mehrere Herren vorgemerkt.
Abg. Hawlicek. Ich verzichte auf das Wort.
Präs. Der Abg. Violand.
Abg. Violand. Ich unterstütze den Antrag des Abgeordneten Borkowski, ich glaube, daß er nur dasjenige ausgesprochen wissen will, was nach meiner Ansicht sich von selbst versteht. Se. Majestät haben in der octroirten Verfassung vom 25. April ausdrücklich gefragt, daß nur dem Reichstage das Recht zusteht, die Ergänzung des stehenden Heeres zu bewilligen. Wenn auch von dieser octroirten Verfassung abgegangen worden ist, so ist doch das Versprechen noch immer ein Versprechen, welches so lange nicht zurückgenommen werden kann, und wovon von dem Minister so lange nicht abgegangen werden kann, als bis darüber sich der Reichstag, über die Annahme oder nicht Annahme, wenn auch nicht des Ganzen, was, wie ich hoffe, nicht der Fall sein wird, doch einzelner Theile, ausgesprochen haben wird. Das Ministerium war bis jetzt noch immer nicht ermächtigt eine Truppen Ergänzung eigenmächtig ohne Bewilligung der Kammer auszuschreiben. Da aber dieses jetzt geschehen ist und von dem Ministerium diese meine Ansicht nicht getheilt würde, so unterstütze ich den Antrag des Abgeordneten Borkowski, daß dieser Gegenstand, so bald als möglich, in Vollberathang genommen werde; indem wenn er an diesen Ausschuß gewiesen wird, der zusammengesetzt würde, wegen der Berathung eines neuen Rekrutierungssystems, der Zweck nicht erreicht wird, den der Abgeordnete Borkowski anstreben will. Präs. Der Abgeordnete Pillersdorff hat das Wort.
Abg. Pillersdorff. Wenn es sich um die Frage handeln würde, ob künftige Rekrutenstellungen ohne Beistimmung des hohen Reichstages veranlaßt werden dürfen, so müßte ich mich negativ aussprechen, weil ich glaube, das Recht Recruten zu stellen, ist noch ein wichtigeres, und die Wirkung eines solchen Gesetzes greife noch tiefer in das Leben einer Volksblasse ein, aus dem einfachen Gründe, weil hier der Mensch nicht nur allein sein Vermögen, sondern auch seine Person zum Opfer bringt. Allein das ist nicht der Antrag des verehrten gallischen Deputirten. Der Antrag des verehrten galizischen Deputirten lautet einfach so: (liest ihn) Der Antrag ist also nicht ein legislativer, sondern ein Act der vollziehenden Gewalt. Es soll die vollziehende Gewalt in einer Handlung, die sie vorgenommen hat, ehe noch der Reichstag beisammen war. wieder zurückkommen und soll sie ungeschehen machen. Ein anderer verehrter Abgeordnete derselben Provinz hat gesagt: Wenn Verlegenheiten für die Administration entstehen, so kümmere das die Kammer nicht. das heißt mit ändern Worten, wenn der Regierung die Mittel abgeschnitten werden, ihre Aufgabe zu erfüllen, so hat die Kammer nicht die Verantwortung zu tragen. Ich glaube allerdings, eine Regierung ist da, um die Interessen des Landes zu wahren, um das vorzubringen, was notwendig oder nützlich ist; sie darin zu lahmen, heißt eigentlich nur die Mittel zum Regieren abschneiden. Wenn sie falsche Schritte darin begeht, so wird sie zur Verantwortung gezogen werden, und wird sich verantworten müssen; allein diese Verantwortlichkeit kann und soll der Reichstag nicht auf sich nehmen, sonst kommt er in eine unangenehme Stellung gegenüber dem Volke. welches er zu vertreten hat. Ich erlaube mir, um die Aufmerksamkeit nicht zu lange in Anspruch zu nehmen, die hohe Versammlung auf einen Beschluß, der vor zwei Tagen gefaßt wurde, aufmerksam zu machen; Der sechste Paragraph der Beschlüsse sagt. Das Ministerium "wird aufgefordert, mit allem Nachdrucke auf die "baldige Zustandesbringung eines mit der Ehre der "Monarchie verträglichen, ihre finanziellen und Handelsinteressen sorgfältig wahrenden Friedens einzugehen. " (Beifall. )Nun frage ich, wie das Ministerium im Stande sein soll, wenn man ihm die Mittel raubt, die Armen im Stande zu setzen. in vorkommenden Eventuellitäten seinen Worten Nachdruck zu verschassen. (Beifall und Zischen. )
Abg. Borkowski. Der Abg. Hein hat sich im prophetischen Geiste über meine Ansicht ausgesprochen; ich werde mich an die Meinung des Abgeordneten von der entgegengesetzten Seite halten. Nämlich, damit etwas, was, vor der hohen Kammer als ungesetzlich unrechtmäßig. untauglich anerkannt wurde, nicht wirklich bestehen solle. Ich fürchte nur, daß dieser Beschluß nicht im Protokolle auf ewige Zeiten verbleibe. und dieser Grundsatz ist ausgesprochen worden; dieser Grundsatz, daß das alte Rekrutierungsgesetz als ein untaugliches anerkannt und verworfen werde, folglich muß auch diese Consequenz im Antrage liegen, daß diese Art von Rekrutierung aufzuhören hat. Abg. Borrosch. Ich glaube nicht, daß die Truppen unter die "Regierungsmittel" gehören; sie gehören nur unter die Erhaltungsmittel des Staates nach Außen; da kann ich allerdings nicht beurtheilen, ob wir deren genug haben oder nicht, so viel ist aber gewiß, daß wir sie nicht mit Steuern vergleichen dürfen, obschon nur vermittelst des Budgets ohne irgend eine Ausnahme der Truppenbedarf geleistet wird. Sogar in Nordamerika, wo bekanntlich die Bevölkerung ihre Milizen freiwillig stellt, wird über die Zahl derselben, wie dieß in allen constitutionellen Staaten vorgesehen ist, durch Verweigerung oder Genehmigung des Budgets mittelbar das Erforderliche bestimmt. Was aber den Antrag an und für sich betrifft, so viel ich ihn verstanden habe, so beabsichtigt er nicht, die Regierung in irgend einer ihr nothwendig scheinenden Maßregel zu lähmen, sondern die Art und Weise, der Rekrutierung zu ändern, hinsichtlich deren jedes fühlende Menschenherz anerkennen muß, daß sie von jeher eine grausame war, und daher eine Änderung vorzuschlagen sei, um wenigstens in ein paar Tagen aussprechen zu können: daß von nun an durch das Loos rekrutiert werde. Würde später eine kürzere Dienstzeit bestimmt werden, so käme das nachträglich den bereits recruitirten wieder zu Gute; wenn aber jetzt der einzige Sohn des Bauern genommen wird, der vielleicht dem Lose entgangen wäre, so kann dieses nicht wieder gut gemacht werden. Was ein Abgeordneter bemerkt hat, daß die Recrutirungspflichtigkeit nicht allgemein sei, so findet gerade jetzt mehr als jemals eine freiwillige Selbstrekrutierung des Adels zum Militär Statt; es dürfte also gerade diese Besorgniß ganz wegfallen.
Abg. Dilewski. Es ist etwas schmerzlich für mich, daß ich hinsichtlich der Folgerung den Abg. Pillersdorff einer Inkonsequenz zeihen muß. Er hat gesagt der Reichstag habe nicht das Recht, Recruten zu geben sei wichtiger als das Steuerleistungs- Recht und doch hat er gefolgert, daß das Recht der Rekrutierung nicht vorenthalten, sondern dem Ministerium überlassen müsse. Ich glaube vernehmlich gesprochen zu haben, um da die Kammer eben Geld bewilligt hat, so kann sie ebenso leicht Recruten bewilligen, ohne in diese Verlegenheit zu kommen, welche es sehen will. Das war das Ganze.
Abg. Umlauft. Nach der Ansicht des Abg. Pillersdorff müßte es dem Ministerium zustehen, willkürliche Recrutirungsausschreibungen vorzunehmen. Ich frage, meine Herren, ob die hohe Kammer damit einverstanden ist? (Stimme auf der Linken, Nein! Nein!) Ob wir nicht ausdrücklich auf die Aufrechthaltung des ersten constitutionellen Grundsatzes dringen müssen, daß kein Gesetz, keine Verordnung, welche so tief eingreifend ist, in das Staatsleben hinansgeschleudert werde, welche in ihren Folgen so wichtig sein können, wie es bei dem jetzigen Rekrutierungssystem die Folge ist. Ich habe heute, und dieserwegen unterstütze ich aufs kräftigste den Antrag des Abg. aus Polen, die bedeutendsten schmerzlichsten Klagen aus meinem Wahlbezirk bekommen, wo auf den 7. September eine Rekrutierung begonnen werden soll in Folge eines Ministerial Erlasses vom 8. Juni, welches die Completirung des Bundesarmeekontingentes von 94. 000 Mann für Österreich anbefiehlt, und wo in Böhmen allein für den Leiteritzer Kreis in Steiffeig, Schluckgenau und in Leiteritz die Recrutirungscommission am 7. September zusammen treten soll, diese Commission besteht aus einem Major, zwei Ärzten (Sensation) u. s. w. Ich frage nun die Herren, was es für eine Anfragung in den Provinzen hervorbringen wird, wo wir gegenwärtig hier im Reichstage sitzen, um die Rechte des Volkes zu wahren und die Gleichberechtigung aller Staatsangehörigen zu sichern, und nun wollen wir noch nach einem Recrutirungsgesetze verfahren, welches diese Gleichberechtigung auf das grässlichste verletzt, und ich frage, ob wir nicht die Pflicht haben, es auszusprechen, daß eine Rekrutierung auf solcher Grundlage nimmermehr Statt finden kann, da wir ein Gesetz vorberaten, nach dem die Rekrutierung künftig vorgenommen werden soll. Daß dieses Gesetz noch nicht fertig ist, ist nicht die Schuld des Reichstages. Es ist gesagt, daß die Commission nicht im Stande war, zusammenzutreten, ich will dieß zugeben. Wir berathen über Gegenstände, und wir werden vielleicht bald mit wichtigeren Gegenständen zu Ende sein, und dann wird es Niemand einfallen, zu sagen, daß dieß nicht einer der wichtigsten Gegenstände ist, der augenblicklich berathen und in Vollzug gesetzt werden soll. Im Namen derjenigen, welche unter der Willkürlichkeit der Ärzte zu leiden haben, muß ich darauf dringen, daß die Berathung über ein Gesetz wegen einer neuen Grundlage der Rekrutierung unmittelbar auf jene des Antrages des Abg. Kudlich folge.
Präs. Der Abg. Neuwall hat das Wort. Neuwall. Ich verzichte darauf.
P o l a c e k. Daß eine neue Rekrutierung bloß durch Bewilligung der hohen Kammer ausgeschrieben werden kann, kann keinem Zweifel unterliegen; es ist ein Gesetz, und daher kann diese Frage keinem Zweifel unterliegen. Hier handelt es sich um Vornahme einer Rekrutierung, die bereits vor der Zusammenberufung der Reichsversammlung ausgeschrieben worden ist, nämlich die vom 8. Juni, darum hat auch der Abg. Umlauft richtig hingewiesen, diese ist am 8. Juni ausgesprochen worden, und es konnte die Bewilligung der Reichsversammlung dazu nicht eingeholt werden. Der Herr Abg. B o r k o w s k i behauptet, es sei bereits angenommen, daß das frühere Rekrutierungsgesetz schlecht sei, und daß ein neues müsse erlassen werden, und es ist unterstützt worden. Wir sind überzeugt, daß wir auch diesen Grundsatz annehmen werden, aber er ist noch nicht angenommen worden, folglich besteht noch immer