Støeda 23. srpna 1848

das alte Gesetz. Ich glaube daher, daß nachdem der bestehende Ausschuß das Recrutirungsgesetz vorbereitet, über Antrag des Abg. B o r k o w s k i das bald Artige Gesetz im Ausschüsse berathen wird, bevor es dein hohen Reichstage vorgelegt werden kann, und daß zur Tagesordnung übergangen werde, da das Gesetz ohnehin bald wird vorgelegt werden. Justizminister Bach. Ich habe nur wenige Worte zu sagen. Es scheint, daß man die Frage ganz in eine Principienfrage verwandelt, ohne daß ein Grund dazu vorhanden ist. Die Ausschreibung der Recrutirung hat bereits unter dem früheren Ministerium und vor dem Zusammentreten des Reichstages Statt gefunden; sie geschah einerseits zur Verstärkung unserer Armee, um den Krieg in Italien mit Erfolg zu beendigen, andererseits um die deutsche Bundespflicht zu erfüllen. Ganz natürlich müßte die Ausschreibung der Recrutirung nach den bisherigen Gesetzen erfolgen, und die unmittelbare Einstellung desselben würde nichts anderes aussprechen, als die Vervollständigung der Armee, und die Erfüllung der deutschen Bundespflicht unmöglich zu machen. Wir sind ebenfalls überzeugt, daß der Reichstag die Grundsätze für die Handhabung der allgemeinen Wehrpflicht in dem liberalen, wahrhaft constitutionellen Sinne aufsprechen werde, den wir selbst theilen. Allein, daß jetzt der Beschluß gefaßt werde: es solle die Recrutirung in so lange eingestellt werden, als der Reichstag sich nicht über diese Grundsätze ausgesprochen hat, während der Entwurf dazu in Berathung ist und in der Verhandlung vor der Commission sich befindet, dieß scheint mir ganz unzulässig. Die Kammer möge diese Gründsätze ohne Verzug feststellen. Die Kammer wird in nächster Zukunft bei Vorlage des Budgets auch über das Militärcontingent definitiv zu entscheiden haben; allein jetzt möge der Reichstag nicht einen Beschluß fassen, welcher die regelmäßige Handhabung der administrativen Gewalt gerade in dem wichtigsten Puncte  dem pflichtmäßigen Schutze der Integrität des Staates und der Erfüllung der deutschen Bundespflicht  lahmen würde. (Beifall im Centrum und der Rechten.) Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Antrag auf Tagesordnung zuerst zur Abstimmung gebracht werde. (Abg. Brestel protestirt dagegen, und bedient sich eines unpassenden Ausdruckes, und wird vom Präs. aufgefordert, denselben zurückzunehmen, welches er auch bereitwilligst thut.) Diejenigen Herren, welche sich für den Übergang zur Tagesordnung aussprechen, mögen dieß durch Aufstehen kundgeben. (Wird angenommen.) Es ist der Gegenstand auf dieselbe Art erledigt wie gestern.

Abg. Violand. Was geschieht mit dem Antrage? 

Präs. Es bleibt der Gegenstand eines eigenen Antrages.

Abg. Claudi. Nach der eben jetzt erfolgten Abstimmung, nach dem gefaßten Beschlüsse daß zur Tagesordnung übergegangen werde, und rücksichtlich des Antrages erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, die hohe Kammer wolle beschließen, daß dieser Antrag an die Commission zur Ausarbeitung des neuen Recrutirungsgesetzes gewiesen werde. Dieselben Herren mögen noch heute zusammentreten und den vorliegenden Entwurf, den ich schon lithographirt gesehen habe, noch heute in Berathung nehmen, damit er sobald als möglich erledigt und darnach vorgegangen werde. (Dieser Antrag wird von mehreren Mitgliedern unterstützt).

Präs Wünscht Jemand das Wort?  es ist eine motivirte Tagesordnung. Stadion (wegen der Unruhe in der Kammer, und der Entfernung von der Tribüne nicht verständlich), aber ich muß aufmerksam machen, daß gerade die Abg. Hauschild und Maier, welche zu dieser Commission gehören, nicht zugegen sind, und die aber dabei beschäftigt werden müssen, da es nothwendig wäre, daß die ganze Commission beisammen sei, nun begreife ich nicht, wenn heute der Constitutionsausschuß zusammentritt, was auszuführen wäre. Claudi. Der Constitutionsausschuß dürfte kaum länger als 2 bis 3 Stunden arbeiten, und ich glaube nicht, daß die Herren Deputaten länger als 3 Stunden in einem fort, an einem und demselben Gegenstande zu arbeiten im Stande sind, weil der Geist abwechselnd bei verschiedenen Gegenständen 7 bis 8 Stünden arbeiten kann, bei einem und demselben Gegenstande aber nach 3 oder 4 Stünden schon ermattet wird.

Präs. Es ist beschlossen worden, zur Tagesordnung überzugehen, ich glaube aber in dem Sinne daß darüber jede Debatte aufzuhören habe. Das liegt im Geiste des Beschlusses. Rieger. Ich glaube es wäre doch einmal nothwendig, sich darüber auszusprechen, was man darüber versteht, zur Tagesordnung überzugehen. Soll es so viel heißen, als der Antrag ist verworfen, dann stilisier man es gerade zu dahin, der Antrag soll verworfen werden. Der Antrag zur Tagesordnung heißt nach meiner Ansicht nichts anderes, als daß man zur Behandlung desjenigen Gegenstandes übergehe, der an der Tagesordnung ist, aber daß der Antrag damit verworfen wäre, das liegt in dem Sinne dieser Worte nicht, heute in diesem Augenblicke ist der Antrag des Abg. Borkowski an der Tagesordnung, es müßte also, wenn beschlossen ist, zur Tagesordnung zu übergehen, über diesen Antrag verhandelt und abgeschlossen werden. (Links Beifall.) Ich bitte also, daß man sich ein für allemal darüber ausspreche, was man unter den Worten zur Tagesordnung verstehe, denn meine Herren es ist sehr leicht und wirklich eine Passion unter den Mitgliedern, die wichtigsten Anträge durch das Wort zur Tagesordnung abzutun (Links Beifall,  rechtes und im Centrum Zischen.) Der Antrag zur Tagesordnung hat so lebhaft Unterstützung gefunden, daß es scheint, als wären wir wirklich Willens uns der wichtigsten Sachen dadurch zu entledigen, daß wir zur Tagesordnung rufen. (Beifall links, Zischen rechts und im Centrum.)

Präs. Der §. 74 der Geschäftsordnung enthält die Bestimmungen über die Tagesordnung, es ist daher ein Bestandteil, eine Erläuterung der Geschäftsordnung, da aber die Geschäftsordnung nicht an der heutigen Tagesordnung steht. (Allgemeines Gelächter.) Rieger. Nein, nein, dagegen muß ich protestiren, ich glaube, der Sinn der Worte ist ganz unzweifelhaft, das Wort zur Tagesordnung übergehen, kann aber nichts Anderes heißen als: Zur Tagesordnung übergehen. (Heiterkeit.) Aber da sich darüber unter einzelne Mitglieder ein Zweifel zu erheben scheint, so bitte ich, daß die Versammlung das für die Zukunft ausspreche. Umlauft. Ich bitte ums Wort. (Unterbrechung.) Trojan. Nachdem bereits der Beschluß zur Tagesordnung überzugehen gefaßt worden ist, ist auch vom Abg. Klaudi gestellter Antrag auf Zuweisung des Antrages des Abg. Borkowski auf die Zuweisung an eine Commission abgestimmt worden. Häufiger Ruf: Nein nicht abgestimmt.

Trojan. d. h. gestellt, und die Unterstützungsfrage gestellt worden.

Prag und viele Stimmen: Nein, sie ist nicht gestellt worden. (Lärm.)

Polaczek. (Aus dem Lärmen.) Der Antrag auf Tagesordnung heißt parlamentarisch, der Gegenstand fällt. (Stürmischer Ruf: Nein.)

Eine Stimme. Das ist lächerlich.

Präs. Ich bitte niederzusetzen, damit ein Ende gemacht werde. Soviel mir bekannt ist, wird unter den Antrag auf die Tagesordnung verstanden, daß heute keine weitere Debatte über diesen Gegenstand Statt finden soll, sobald eine weitere Debatte neuerdings Statt findet, sobald dieser Gegenstand neuerdings rege gemacht wird, ist der erste Beschluß edidirt, so kommen wir nicht zum Ziele. Was der Abg. R i e g e r gesagt hat, das scheint mir ganz in der Sachlage sich zu gründen, doch glaube ich, dürfte es zweckmäßiger sein, bis die neuerliche Debatte über die Geschäftsordnung Statt finden wird. Dann dürfte dieser Antrag am Platze sein.

Präs. Der Abg. Umlaufft hat das Wort.

Abg. Umlanfft. In einem ähnlichen Sinne wie der Abg. Claudi, nämlich nicht verstehend den Übergang auf Tagesordnung, habe ich in diesem Falle die Frage an das Präsidium gestellt, was darunter zu verstehen sei, und die Antwort erhalten, es müsse über diesen Antrag von Borkowski ein neuer Antrag gestellt werden. Diesen Antrag hat Claudi gestellt, er ist unterstützt worden, jetzt wäre es an der Zeit über diesen Antrag zu debattiren.

Präs. Ich muß erklären, ich habe mich über dieses nicht ausgesprochen, indem ich mich nicht für competent halte, Beschlüsse der hohen Versammlung zu erläutern. Es ist nicht nur eine Folge von dem wie gestern, da die Tagesordnung votirt und beschlossen wurde, übergangen worden ist auf einen Gegenstand, der auf der Tagesordnung selbst war. Daher gestern der Antrag des Abg. Brestel auf Tagesordnung gestellt und auf den nächsten Gegenstand übergangen wurde, was also auch heute scheuen soll.

Abg. Brestel. Ich habe den Antrag gestellt auf motivirte Tagesordnung.

Präs. Wir können hier nach unserer Geschäftsordnung keine motivirte Tagesordnung, sondern nur eine Tagesordnung überhaupt.

Abg. Löhner. Ich erlaube mir der hohen Kammer die Alternative zu stellen, welche sich hier unabweislich aufgedrängt bei der Debatte, in welchem Sinne ist das Wort Tagesordnung in der Geschäftsordnung, an der wir so lange und mit so viel Amendements gearbeitet haben, angenommen worden. Ich glaube doch, die Kammer, die einzelnen Herren, die über die Tagesordnung so vielfache Fragen ausstellen, müssen denn doch auch schon damals einen Begriff gehabt haben, wie sie das Wort angenommen haben. Ich kann unmöglich annehmen, die andere Alternative, daß die hohe Kammer und die Herren, die heute über die Tagesordnung verhandeln, über den Begriff, daß sie damals keinen gehabt hätten, wie sie das Wort genommen haben. (Bravo.) Ich muß also annehmen, daß, wiewohl wir das erste Mal versammelt sind, die Herren so viel parlamentarische Kenntniß mitgebracht haben, um zu wissen, was in ändern Parlamenten der Übergang zur Tagesordnung heißt, und daher ganz anzuführen, daß sich aus jeder Kammerverhandlung in Frankreich sich sehr leicht wird finden, daß zur Tagesordnung übergehen heißt, einen Gegenstand fallen lassen, und auf den nächstkommenden, welcher auf der Liste für den Tag steht, überzugehen. Ich muß voraussetzen, daß man diesen historischen Begriff mitgebracht hat, sonst hätte man ihm nicht so annehmen müssen, sondern man hätte damals einen neuen Begriff machen müssen. Man kann sagen, daß dieser Begriff in andern parlamentarischen Ländern seit Jahrhunderten so bekannt ist. (Beifall.)

Präs. Ich stelle den Antrag, daß zur Feststellung der Tagesordnung für morgen übergangen werde.

Abg. R i e g e r. Ich bitte über meinen Antrag abstimmen zu lassen. Mein Antrag geht dahin (Tumult), daß man sich über die Sinne des Wortes "zur Tagesordnung" bestimmt erklären möge (unterbrochen), und daß der Sinn dieser Worte in der Geschäftsordnung der wäre, daß wenn man vom Gegenstande abgewichen und auf einen ändern übergangen ist, die Debatte wieder auf den früheren Gegenstand zurückleite, und daher die Bestimmung der Tagesordnung für den Sinn, die Debatte zu unterbrechen, haben wir die klaren Worte, die Debatte fallen zu lassen. Es kann ein jedes Mitglied in dieser Art einen Antrag stellen, aber es ist nicht nothwendig, die Begriffe so zu verwechseln, und ich verwahre mich daher, nicht verstanden zuhaben, was unter dem Worte: "zur Tagesordnung" begriffen sei. 

Präs. Ich erlaube mir, dem Herrn Abgeordneten zu erwidern, daß ich nach der Geschäftsordnung nur über jene Gegenstände die Unterstuzungsorder Abstimmung  Frage stelle, wo mir der Antrag schriftlich überreicht worden ist, übrigens handelt es sich hier nur um eine Frage und nicht über einen gestellten Antrag. Ich stelle daher nochmals den Antrag, die Tagesordnung für morgen festzusetzen. Diese dürfte wohl dieselbe wie die heutige mit Abänderung des Datums sein. Die morgige Sitzung beginnt um 10 Uhr, und ich erkläre daher die heutige für geschlossen. 

Schluß der Sitzung um 1/2   3 Uhr. 

Tagesordnung    für den 24. August 1848.

1. Ablesung des Sitzungsprotokolls vom 23. August.

2. Berichte der Abtheilungen über Wahlacte.

3. Berichte des Ausschusses für die Prüfung beanstandeter Wahlen.

4. Fortsetzung der Verhandlung über den Kudlich'schen Antrag.

5. Verhandlung über den Selinger'schen nun Strasser'schen Antrag.

6. Ankündigung von Anträgen.


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