(Heiserkeit). Nur wenn ihr uns entgegenhaltet, daß ihr eueren Grund und Boden mit euerem Capital erkauft habt, so werden wir einwenden, daß geht uns nichts an, und war eine wucherische Spekulation auf fremden Fleiß und Schweiß, die der Vernunft widerstrebt (Gelächter). Meine Herren, es ist nicht spaßhaft, diese Consequenz, die ich daraus ziehe, ich behaupte nur, daß, wer einen Vordersatz aufspricht, sich auch einen grellen Nachsatz gefallen lassen muß. Ich muß die hohe Versammlung noch mit einer Hinweisung ermüden, einer Hinweisung aus eine Äußerung, die, wie ich aus den stenographischen Berichten ersehen habe (da ich damals nicht anwesend gewesen bin), von Seite eines gallischen Abgeordneten gefallen ist. Er meinte, daß alle diejenigen, welche irgend etwas zu Gunsten der Entschädigung sprechen, dort hinab gestellt werden müssen, wohin sie gehören, nämlich in das Narrenhaus. Meine Herren, es gibt vielleicht manche unter Ihnen, die jene schönen Theile meines salzburischen Heimatlandes, aus denen ich in Ihre Mitte gesendet bin, aus eigener Anschauung kennen; sie werden wissen, daß dort vorherrschend Landleute die Bevölkerung bilden, ich muß dieser Bevölkerung die Gerechtigkeit wiederfahren lassen, sie als ein so kerniges, mannhaftes, an Leib und Seele kräftiges und biederes Volk zu bezeichnen, wie nur irgend eines in den weiten Gauen unseres Vaterlandes. Ich habe mannigfache Gelegenheit gehabt, mich von den Wuschen und Bedürfnissen meiner Committenten zu überzeugen, und ich versichere Sie und ich könnte es durch Briefe, die mir erst unlängst von Landleuten meines Wahlbezirkes zugekommen sind schwarz auf weiß beweisen, daß meine Landsleute, daß die Salzburger Gebirgsländer die Aushebung aller Giebligkeiten und Lasten ohne Entschädigung nicht wollen, sondern, daß sie mit einer billigen und mäßigen Entschädigung sich zufrieden stellen werden. Das geschieht dort nicht ans Großmut, aus Barmherzigkeit, es geschieht aus jener Gewissenhaftigkeit, aus jenem Rechtsgefühle, welches selbst unter dein Ladendocke die Brust des Älplers füllt. Wenn es wahr ist, was jener Abgeordnete von Galizien gesagt hat. (Eine Stimme. Ich habe nicht gesagt Präs. Ich bitte den Redner nicht zu unterbrechen). Abg. Lasser. Daß Alle, die so was wollen, ins Zollhaus gehören; dann mag es immerhin geschehen, daß man ein großes Dach spanne über meinen Wahlbezirk, ein Dach, getragen von den großartigen Gebirgssäulen, von dem sagenreichen Unterstberg, vom Dachsteine und der übergossenen Alpe und hinübergespannt bis zum Hochgolling bis zum Faulkogel, wo die Eins, und bis zum Eisenhut, wo die Mur ihre Quellen hat, und man würde einen ganz artigen runden Thurm haben, und auch ich werde mit Vergnügen meine Zelle darunter aufschlagen, denn ich bin überzeugt, daß meine Landsleute um der Worte willen, die ich heute in Ihrer Mitte gesprochen habe, mir ihr Vertrauen nicht entziehen werden. (Beifall. ) Ich habe mich dahin ausgedrückt, daß ich den beiden extremen Ansichten, welche ausgesprochen worden sind, nicht huldigen könne; ich halte es mit der richtigen Mitte. Nach meiner Absicht kommen wir zur richtigen Lösung dieser Frage nur auf dein von Kudlich angedeuteten Wege. Es muß zuerst die Frage entschieden werden, ob und für was Entschädigung zu leisten sei, und welche Lasten aufzuhören haben, ohne alle Entschädigung. Wenn diese Frage gelöst ist, dann muß die 2. Frage entschieden werden, nämlich, welche Entschädigung geleistet werden soll, das heißt, in welchem Maße und von wem? Was das Maß betrifft, so versteht es sich von selbst, daß, wenn man den obwaltenden Verhältnissen allseitig Rechnung trägt, dieses nur ein billiges und mäßiges sein könne und müsse, was aber das Subjekt der Entschädigungsleistung betrifft, so glaube ich, daß der juridische Grundsatz auszusprechen sei, wer den Vortheil hat, muß auch den Schaden vergüten. Der Vortheil theilt sich hier aber, der Vortheil kommt offenbar keineswegs bloß dem bisher Verpflichteten zu, sondern auch vom bisher Berechtigten, der sehr vieles an Jurisdiktionsausgaben, an Verwaltungswund Regiekosten, an Steuern erspart; er kommt aber auch dem gesamten Staate oder wenigstens der gesamten Provinz, um die es sich handelt, zu Guten, und o ungerecht ich es gegenüber der nicht zum Bauernstande gehörigen Volksklassen halten würde, wenn man die gesammte Summe der Entschädigung dem Staate auflasten würde, ebenso muß ich es für Recht erkennen, daß eine Tangente dieser Last von der Gesammtheit getragen würde. Ich bin daher der Meinung, daß man beim Kudlich'schen Antrage stehen bleibe, daß eine Kommission zusammengesetzt werde aus Vertretern aller Provinzen, so daß die erforderlichen Informationen darin sich zusammenfinden und es wäre die 1. Aufgabe dieser Commission zu bestimmen, was ohne alle Entschädigung aufzuheben sei, und dann käme als 2. Aufgabe die Bestimmung, was, von wem und wie viel als Entschädigung zu geben fei. Ein Herr Redner vor mir hat diese Aufgabe als eine Verfassungsfrage zu behandeln gesucht, ich will ihm aber auf dieses Gebiet nicht folgen, nach dem mich dieser in die Erörterung bringen würde, wie es sich mit Zusammenwürflung von Provinzen und Nationalitäten verhalte, und ob die Nationalitäten in allen Theilen der Monarchie sich ebenso abscheiden, wie die Provinzen selbst. Ich behaupte, daß die bäuerliche Frage, die uns hier vorliegt, eine Frage ist, welche in ihren leitenden Grundsätzen von hier aus entschieden werden muß. Hier meine Herren ist das eine Haus, wo wir alle zu Hause sind. Wenn sich der Bauer aus Galizien, und aus Oberosterreich, und aus Boomen hier zusammengefunden hat, so haben sie sich nicht bloß eingefunden, um nach theoretischen Formeln eine Verfassungsurkunde entwerfen zu lassen, sondern in höherer Auslassung des Begriffes constituiren, sind sie gekommen und erwarten, daß von hier aus auch ihre Interessen, ihr Stand, ihre Verhältnisse constituirt und reconstituirt werden (Beifall ) Ich frage Sie alle, wie Sie hier sind, ob Sie nicht diese, die Competenz der Versammlung selbst berührende Frage dahin losen mochten, daß sie nicht bloß das Mandat zu haben glauben, zum Entwerfen des Verfassungsentwurfes, sondern auch zum Wie deraufbaue des Gesamtstaates, was gewiß mehr ist als die Urkunde und den Plan zu entwerfen, nach dein der Wiederaufbau geschehen kann und soll Ich behaupte nochmals, daß die einheitliche Gestaltung des Reiches die Notwendigkeit, den Bauern stand in allen Provinzen auf eine gleiche Stufe zu erheben, die Notwendigkeit, ihn zu gewonnen, die Erledigung aller ihn betreffenden Lebensfragen dem Reichstage anheimzustellen, die Notwendigkeit, da für zu sorgen, daß der Stoff der Freiheit, wie vor mir ein geistreicher Redner bemerkt hat, nicht da durch, daß wir das Zuschneiden, das Ausmessen in Stoffen den Provinzial Landtagen zuweisen, von den Provinzial Landtagen in neue Zwangsjacken für den Bauern umgewandelt werde, es mit sich bringen, daß die Entscheidung dieser Sache vom Wiener Reichstage ausgehe. Folgen wir dein von Kudlich angedeuteten Wege, meine Herren, so werden wir das große Ziel der persönlichen Befriedigung des bisherigen Unterthans, und die Entlastung des Grund Besitzes erreichen, ohne den Weg des Rechtes zu verlassen, wir werden dem Bauernstände den Kern unserer Bevölkerung dadurch sehr reelle und bedeutende Vortheile und der landwirtschaftlichen Produktion die Mittel und Wege eines unberechenbaren Aufschwunges zuwenden, ohne die Rechte der Übrigen Volksklassen zu verletzen. Wir werden den Rechtsboden nicht beseitigen, wir werden ihn aber gereinigt haben von dein Gestrüppe des Missbrauches, von den Auswuchsen veralteter Übergrisse und Eingriffen und von den Schlingpflanzen, welche den Fortschritt des Bauern bisher gehemmt und sein Streben und Leben beengt haben Wenn aber endlich Jemand die Besorgniß ausgesprochen hat, daß unser Haus deßhalb, weil viele von der Classe der Verpflichteten dahin sitzen, die nicht unparteiische Richter sein konnten, in eigener Sache keinen gerechten Ausspruch erwarten lasse, so hat er vergessen, daß die Abgeordneten, welche dein Bauernstande angeboren, so wie sie in dieses Haus eintraten, nicht mehr Abgeordnete des Bauernstandes, sondern Abgeordnete des gesamten Volkes sind, er hat vergessen, daß jeder Volksvertreter die heilige Verpflichtung habe, frei vom selbstsichtigen Streben und von dem Gelüste die Sonderinteressen seines Standes zu vertreten, nur das Gesammtwohl im Auge zu haben, er hat vergessen, daß die bekannte Biederkeit, Rechtlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Religiosität des Österreichischen Bauernstandes sich gewiß auch in den hier versammelten Mitgliedern abspiegeln werde, und daß alle hier sitzenden Vertreter bei dieser so wichtigen uns zur Berathung vorliegenden Frage zu Werke gehen werden, wie sie es von ihren Committenten vor Gott und ihrem Gewissen als rechtschaffene Männer und pflichttreue Volksrepräsentanten werden beantworten können Präs. Abg Stadion hat das Wortstadion (spricht von seinem Platze unverstandlicht, vielseitiger Ruf Auf die Tribüne, er besteigt die Tribüne ) Ich kann mich sehr kurz fassen, denn nachdem der Herr Vorredner dasjenige gesagt hat, was ich mir vorbehalten hatte, der hohen Versammlung vorzutragen, so glaube ich nicht mehr in der Lage zu sein, über den Gegenstand selbst zu sprechen. Der Vertreter von Lubaczow hat vor einigen Tagen meine Zeugenschuft angerufen, in Absicht auf einige Verhältnisse, welche die galizischen Zustande betreffen. Er hat nämlich angegeben, daß in Galizien auf den Landtagen in den Jahren 1843 und 1844 schon viel geschehen sei, um die Verhältnisse des Unterthanen zu verbessern Das ist richtig. Ich glaube aber nicht, daß es ganz in dem Sinne. wie es der verehrte Herr Redner gemeint hat, geschehen sei. Von einem Geschenke, von einer Aufhebung der Verpflichtungen des Unterthanen war nur insofern die Rede, als es eine Regulirung betreffen sollte (Einige galizische Abg. der Linken Nein, das ist nicht wahr) Erlauben Sie, meine Herren, ich habe die gedruckten Verhandlungen vom Jahre 1844 vor mir, die ich auf den Tisch des Hauses niederlegen werde In den Verhandlungen des Jahres 1844 heißt es.,, Es möge Se. Majestät geruhen, die Zusammentretung einer Commission zu bewilligen, welche die Errichtung von Grundbüchern in Überlegung zu nehmen, und einen Plan den Standen zur künftigen Berathung und höheren Einbegleitung vorzulegen habe Diese Commission hatte zur Ausgabe, mit Beseitigung aller unzeitigen Fragen, bloß diejenigen Bedürfnisse aufzuklaren, deren Befriedigung ohne das Eigenthum oder die Freiheit von irgend Jemanden zu verletzen, den gallischen Landmann doch fähig machen können, sich an Wohlstand den Unterthanen anderer k k Provinzen zu nahern" Im Jahre 1845 ist derselbe Gegenstand wieder vorgekommen, und zwar etwas erweitert; es heißt nämlich Es sei Se. Majestät zu bitten, damit der zu Folge allerhöchster Entschließung vom 11 März zu den vorbereitenden Erörterungen über die Fest stelljung des Nutzungseigenthums und die Einführung der Grundbucher für den untertranigen Grund besitz bestimmten Commission aufgetragen werden möge, in Berücksichtigung der gegenseitigen Unzukömmlichkeiten, welche aus den in Galizien bestehen den Unterthansverhältnissen wegen der, auf dem untertänigen Grundbesitze hälftigen persönlichen und sonstigen Inventariahschuldigkeiten, dann der im Grunde jener Verhältnisse, die Grundherrschaften treffenden Lasten entspringen, die Maßnahmen in Erwägung zu nehmen, wonach jene untertänigen Leistungen in Getreide oder Geldzinse, oder deren gänzliche Ablösung im Wege freiwilliger Überein kommen erleichtert, und die in der bestehenden Gesetzgebung etwa dagegen streitenden Hindernisse beseitigt werden könnten, dann in Überlegung zu ziehen, welche Mittel geeignet seien, und welche Anordnungen zu treffen waren, um eine zweckmassige Arrondierung der herrschaftlichen und untertranigen Gründe und der letztern unter sich, dann die Theilung der Gemeinheiten, so wie die Aufhebung der gemeinschädlichen Dienstbarkeiten tunlichst zu fordern Es hat sich dargestellt, daß in der That die galizischen Stande gesucht haben, im Interesse des Landes zu wirken, und dieses Zeugniß muß ich den Herren geben. Nur muß ich bedauern, daß diesem Wunsche der Stände nicht Folge geleistet, und durch die verschiedenen Anstände verzögert wurde. Derselbe Herr Abgeordnete sagt weiter (liest vor). Am 19. und 20 März, als die Nachricht von Wien gekommen war, hat man eine Petition in Lemberg unterschrieben, und im § 10 derselben kommen sollende Worte vor: (wird vorgelesen). Also auch hier sehen wir das Bestreben der Herren, das Verhältniß der Bauern zu erleichtern, allein das Geschenk ist auf der anderen Seite dadurch auszugleichen, daß die Herren der Servituten, die auf den Gründen liegen, fortbestehen lassen, und daß eine Anglung des Grundbesitzers eintreten möchte. Weiter hat der Herr Deputirte gesagt, daß am 21., 22. und 23. April viele hundert Gutsherren den Bauern die Robot geschenkt haben. Ich bin nicht in der Lage anzugeben, wie viele Herren sie geschenkt haben, aber ich erinnere mich, in den Zeitungen gesehen zu haben, daß es 70 bis 80 waren, die beilmausig dreihundert Dörfer vorstellen können. Was seit der Zeit geschehen ist, weiß ich nicht, nun es sind beiläufig 600, die den 20. Theil der Gemeinden Galiziens ausmachen Es ist ausdrücklich gesagt worden, daß die Regierung Hindernisse in den Weg gelegt, daß trotz dieser die Edelleute sich bewogen gefunden, dieß ihren Bauern zu schenken. Auf das glaube ich, noch aufmerksam machen zu müssen, daß diese Petition erst am 5. April hinaufgegangen ist, wo es heißt: Um dem rege gewordenen Zweifel zu begegnen, ob und in wiefern die Grundherren das Recht haben, ihren Unterthanen die Frohne unentgeltlich zu erlassen, und welche Förmlichkeiten zur Rechtsgültigkeit einer solchen Schenkung erforderlich seien und in der Erwagung, daß jedem Eigenthümer zwar das Recht zusteht über sein Eigenthum, daher auch, wenn ihm eine Robotleistung rechtmäßig gebührt, über dieselbe zu verfügen, daß es aber keinem Staatsbürger gestattet ist, durch seine Handlungen die Rechte dritter Personen zu verletzen (§ 364 a. b. G. B. ), ferner mit Hinblick auf die Verpflichtung der Regierung, diesem Grundsatze durch genauen Vollzug des Gesetzes Geltung zu verschassen und insbesondere die Hypothekargläubiger gegen jede gesetzwidrige Schmälerung der Hypothek zu bewahren, wird in Gemäßweit des auf diesen Rechtsgrundsatzen beruhenden allerhöchsten Patents vom 1. September 1798 Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht: folgen nun alle jene Modalitäten, welche im Patente vom Jahre 1798 die Bestimmung festsetzt, unter welchen es erlaubt ist, von der Hypothek, auf die Gläubiger vorgemerkt sind, einen Theil abzutreten. Im §. 5 steht: Erklärt der Grundherr die Robot nur unter gewissen Bedingungen und Vorbehalten, wodurch die bisherigen Rechte der Unterthanen gewandert oder geschmälert, oder ihnen neue Verpflichtungen auferlegt werden sollen, nachlassen zu wollen, so ist diese seine Handlung keine Schenkung, und kann nur durch einen zweiseitig verbindlichen Vertrag zu einer Rechtswirkung gelangen, zu welcher Rechtsgültigkeit die freiwillige Zustimmungder Unterthanen, und die genaue Beobachtung der Bestimmjungendes Patents vom 1. Sept. 1798, insbesondere aber die Bestätigung des Kreisamtes erforderlich ist Ich glaube mich auf diese wenigen Worte beschranken zu sollen, weil ich der hohen Kammer nicht die Zeit rauben will, und der geehrte Redner vor mir das berührt hat, was ich hier auf der Rednerbühne vortragen wollte, nämlich den Unterschied, der zu machen ist, zwischen Verpflichtungen, die die Unterthanen der Grundobrigkeit gegenüber, und die der Obereigentümer zu fordern hat vom Nutzeigenthumer Nachdem der Vorredner diesen Gegenstand in der Art beleuchtet hat, wie ich ihm hatte beleuchten wollen, so glaube ich, das meine Aufgabe vollendet ist, ich habe nur zu wiederholen, daß das, was der Herr Vertreter von Lubaczow gesagt hat, ganz richtig ist, daß die Bestrebungen der Stände von Galizien dahin gerichtet waren, um den Zustand der Bauern zu erleichtern, in sofern sie dabei nichts verlieren (Heiterkeit), sondern ihr Interesse damit verbunden werden sollte, daß aber von einem Geschenke eigentlich im Allgemeinen wohl nicht die Rede sein kann, denn unter 7080 Gutsbesitzern waren sehr viele, ich mochte sagen, die meisten, welche nach dem bestehenden Gesetze vom Jahre 1798 durch Hypothek auf ihren Gütern Schulden hatten, und nicht in der Lage waren, die Robot schenken zu können (tritt unter mäßigem Beifall von der Rednerbuhne ab).
Präs. Der Abg. Pitteri hat seinen Antrag zu begründen. (Unterbrechung. ) Der Antrag wird vorgelesen werden (Ruf auf der Tribüne. ) Ich glaube der Herr Abg. ist nicht verpflichtet, auf der Tribüne zu erscheinen. Es handelt sich nur um die Begründung eines Antrages, der gestellt würde. Ich bitte den Antrag zu lesen, und dann wird es die Sache des Herrn sein, die Begründung vorzubringen. (Secr. Streit liest ihn. )
Präs Wünscht der Herrn Abg. seinen Antrag zu motiviren. Pittert. Der von einem verehrten Mitgl. dieser hohen Versammlung gemachte Antrag wegen Aushebung des Unterethansverbandes scheint nach meiner Ansicht überflüssig, weil ich dafür halte, daß an dem Tage, als der österreichische Staat ein constitutioneller Staat, folglich ein Staat der Freiheit geworden ist, das Unterethansverband ipso jure aufgehört hat. Zu was verlangt man, daß wir erklären, daß etwas nicht existire, was ohnehin schon nicht mehr existirt. (Beifall. ) 2. Die Frage, ob das Aufhören dieses Verbandes auch zur Folge hat, daß die Leistungspflicht aufgehört hat, gehört meines Erachtens nicht in das Gebiet der Gesetzgebung, sondern in das Gebiet der Justiz, der Gerichtsbarkeit; wir sind vielleicht gesetzgebend (Heiterkeit), obgleich in meinem Mandate ist, daß ich soll in die constitutionelle constituirende Reichsversammlung gleich eingehen, um die Constitution zu entwerfen, nicht um Gesetze zu machen. (Gelächter) (Ein Bravo. ) Aber in keinem Falle haben wir hier eine richterliche Gewalt. Die Entschädigung ist rein privatrechtlicher Natur, und gehört folglich in das Gebiet des Gerichtes, und nicht in das Gebiet der Gesetzgebung, weil aber das Aufhören des Unterethansverbandes nicht auch zugleich zur Folge haben kann, daß auch die Theilung des Eigenthums aufhöre zwischen Obereigentümer und Nutzeigentümer, und da auch dieser Verband in einem constitutionellen Staate die Freiheit zu viel beschränkt, so bin ich der Meinung, daß man anstatt den Antrag des genannten Herrn Mitgliedes dieses Hauses, daß man dabei auf die Entwertung eines Gesetzes antrage, nämlich in der Art, als ich es in meinem verbesserten Antrag vorgetragen habe. Dieses wären die Gründe, worauf ich diesen meinen Verbesserungsantrag zu stellen, geneigt bin. (Gelächter. )
P r ä s. Wird dieser Antrag unterstützt? Es geschieht nicht. Ich werde mir erlauben, den Antrag zu stellen, daß für heute die Verhandlung über den Antrag des Abg. Kudlich geschlossen werden dürste, und daß zur Ankündigung der Anträge geschritten werden könnte. In dieser Beziehung muß ich noch ein Wort voraussenden. Nach der Tagesordnung geht SUB Nr. V die Verhandlung über den Antrag des Abg. Selinger voraus, und erst dann sub Nr. VI folgt die Ankündigung der Anträge. Ich glaube, daß in dieser Beziehung nichts ordnungswidriges vorgenommen wird, wenn wir zur Motivirung schreiten, mit Übergehung des Antrages des Abg. Selinger, weil die Ankündigung der Anträge nur zu dem Behufe Statt findet, damit die Abtheilungen und die Commissionen Beschäftigung finden. Die Priorität bleibt demselben immer vorbehalten, sobald der Antrag des Kudlich zur Abstimmung gelangt sein wird. Ich glaubte, daß zur Motivirung vorbringen zu müssen, bevor wir zum sechsten Puncte übergehen. Die Reihe der Motivirung trifft den Abg. Löhner. Da er aber nicht anwesend ist (Mehrere Stimmen, er ist anwesend).
Abg. L ö h n e r. Ich bin zwar anwesend, bin aber heute nicht im Stande zu sprechen.
Präs Behalten sich also das Recht vor. Nun kommt der Antrag des Abg. Latzel. Ich bitte dem Secretär Streit, diesen Antrag zu lesen. Schriftführer Streit. Der Antrag lautet (liest): "Die hohe Reichsversammlung erklärt, Volksbanken zusammenhängend mit den zu errichtenden landesfürstlichen Behörden für nothwendig, und fordert fachkundige Männer zur Ausarbeitung entsprechender Pläne auf. "
Abg. Latzel. Ich erlaube mir meinen Antrag durch einige Worte zu begründen. Die hohe Reichsversammlung dürfte vielleicht mit mir einverstanden sein, daß die raschere oder langsamere Entwicklung des Ackerbaues, des Handels und der Industrie wohl in jedem Lande durch die größere oder geringere Vollkommenheit der öffentlichen Creditsanstalten nicht unwesentlich bedingt sei. Der Zweck öffentlicher Creditsanstalten des Bankwesens, insbesondere die Ausgleichung zwischen Capital und Arbeit, zwischen Schuld und Forderung zu erleichtern, den Geldbedarf und UberfIuß im Volke zu regulieren und durch ihr Vertrauen, sonst nutzlos im Kasten schlummernde Kapitalien dem Verkehre zuzuführen, welchem Zwecke nur durch solche Anstalten entsprochen zu werden vermag, wobei sich die meisten Staatsbürger betheiligen können. Mit unserer k. k. privil. Nationalblank standen bisher nur einige verhältnismäßig wenige, meistens durch großen Besitz mindestens aber durch ausgedehnten Credit begünstigte Männer in directen Verkehr. Alle übrigen, die immense Majorität war von diesen handvoll Millionären abhängig. Diese immense Majorität war, um mich eines sehr gemäßigten Ausdruckes zu bedienen, waren die Zinsholden dieser Wenigen. Es hat demnach die Bank in ihrem bisherigen Wirkungskreise den Anforderungen, welche man an sie im Interesse des gesamten Wohles zu stellen berechtiget war, nur in einem geringen Grade entsprochen. Die Zeit aber, wo die Reichen Anstalten für Reiche gründeten, um sich noch mehr zu bereichern, ist hoffentlich für immer vorüber. Gemeinnützigkeit für die große Menge Besitzloserer und wenig Besitzender, das ist die Losung des Tages das ist die Losung der Zukunft, und das ist, so vertraue ich, die Losung der hohen Reichsversammlung, zweckmäßig arrangierte Banken zu gründen, die es einem jeden Staatsbürger ohne großen Zeitverlust und ohne große Opfer möglich machen, seinen Geldbedarf, und seinen Überfluss zu vermitteln, nur so werden wir uns von den zahllosen Quälern, von den unerträglichen Plackereien, welche die Geldbeschaffung wenigstens auf dem Lande hervorruft, befreien: nur zweckmäßig arrangierte Banken können uns aus den Händen des Wuchers befreien, und das halte ich für ein Mittel, dem dringenden Bedürfnisse des Volkesnamentlich in den Provinzen abzuhelfen. Nur durch die weitere zweckmäßige Entwicklung der Bank werden wir das goldene Kalb vom Throne stoßen und es dem schaffenden Geiste des Menschen dienstbar mähen. Ich erwarte, daß Niemand in diesen gemeinnützigen Anstalten ein unliebsames Übergreifen der Gesammtheit in die Privattätigkeit erkennen wollen, noch viel weniger aber vor der etwa nachteiligen Folge eines allzu sehr erteilten Kredits zurückschrecken. Der neue Staat kann dein alten System des Schuldenmachens nicht huldigen, und wir können in dieser Hinsicht unbesorgt neue Behälter, neue Becken bilden, wo die Ersparnisse des Volkes zusammenfließen, wo der Überschuss des Einen den Mangel des Andern ausgleichen wird. Meine Herren, eine Bank, welche das Monopol des Kredites ausübt, muß in Abhängigkeit von Monopolgeber gerathen, und zum Tyrannen des Kredits werden. Jedes Wölkchen am politischen Horizonte wird ein Schwanken einer solchen Bank hervorbringen, und hei einbrechendem Gewitter wird ihr Lehen in Gefahr gerathen und sie wird die Hilfe in dem Momente versagen, wo sie am notwendigsten war. Die öffentliche Verwaltung dieser Kassen wird uns eine neue Quelle der so wünschenswerthen Assossiation eröffnen, und eine Fülle von Geschäften wird uns auf den fruchtbaren Boden des erleichterten Kredits erblühen, welche in der Dürre unsers bisherigen Geldmarktes zu Grunde ging. Da ich diesen Anstalten das Vermögen der Witwen und Waisen, der Kirchen und Stifte anvertraut wissen möchte, so halte ich dafür, daß sie in einem gewissen Zusammenhange mit den zu errichtenden landesfürstlichen Behörden stehen sollen. Ich nehme diese Anstalten zunächst für die Landwirtschaft in Anspruch, weil die Landwirtschaft in Grund und Boden den größten Credit zu gewähren im Stande ist, sie kann die größten Kapitalien nützlich verwenden, und dadurch, daß wir der Landwirtschaft große Kapitalien zuführen, halte ich die Lösung der sozialen Hauptfrage der Volksernährung für möglich, und durch die Zuführung von Kapitalien an die Landwirtschaft werden wir am besten im Stände sein, der progressiven Vermehrung des Proletariates Schranken setzen zu können. So viel habe ich mir von diesen Anstalten zu beantragen erlaubt, nicht in der Absicht, diesen Gegenstand erschöpfen zu wollen, sondern um den Blick der hohen Reichsversammlung auf jene Anstalten hinzuwenden, deren Bedürfniß immer dringender und unerlässlicher wird, wenn die Gesammtheit und der Staat seine Verpflichtungen anders erfüllen, und nicht als Beute des Communismus untergehen soll. Seitdem ich diesen Antrag stellte, wurde mir die erfreuliche Nachricht, welche auch der hohen Versammlung zur Befriedigung gereichen wird, daß das verehrte Ministerium in dieser Beziehung bereits die zweckmäßigsten Vorkehrungen getroffen hat, und ich kann daher meinen Antrag dahin modifiziren, daß die hohe Versammlung die Nützlichkeit dieser Anstalten erkennen wird und das Ministerium ersuchen wolle, zeitlich genug. die Vorlage des Entwurfes zu veranlassen. (Bravo. Präs. Ich bitte um die Modification ihres Antrages. Wird er unterstützt. (Wird unterstützt. ) Ich glaube die Vorfrage wird nicht nothwendig sein heute zu stellen, oh es ein Gesetzentwurf ist oder nicht. Die Anträge sind nach §. 48 entweder an die Abtheilungen zur Vorberathung zu verweisen, oder ohne eine solche Vorberathung der Commission zu überweisen Wünscht jemand ans Grundlage dieser Bestimmung des §. 48 Anträge zu stellen? Borrosch. Ich glaube, daß er am geeignetsten an die Finanzkommission zu verweisen sein dürfte.
Präs Wird dieser Antrag unterstützt. (Wird unterstützt. ) Ist noch jemand, der das Wort wünscht? Schuselka. Nachdem der Herr Antragsteller seinen Antrag dahin modificirt hat, daß die hohe Versammlung bloß die Nützlichkeit anerkenne, und das hohe Ministerium ersuchen möge, den Entwurf bald möglichst vorzulegen, so glaube ich, daß wir zur Abkürzung der Verhandlung, die uns so sehr Noth thut, diesen Antrag sogleich annehmen könnten, weil er einen Wunsch ausdrückt. Ich sehe nicht ein, was über den Wunsch noch berathen werden kann. Justizminister Bach. Ich würde auch den Antrag unterstützen, daß der Gegenstand an die Finanzkommission verwiesen werde, weil so gewichtig und berücksichtigungswerte auch die Gründe, welche der Antragsteller entwickelte, der Antrag selbst doch so tief in alle Beziehungen des öffentlichen Kredits und des ganzen Staatslebens eingreift, daß er einer sehr ernsten und reisen Prüfung bedarf, was nur durch diese Zuweisung gesichert ist. Finanzminister K r a u ß. Ich habe mich enthalten, das Wort zu ergreifen, weil ich nicht die Ehre habe, ein Mitglied der Versammlung zu sein. Darum wollte ich auch nicht eingreifen, durch irgend eine Äußerung in den Gang, welchen die Versammlung einschlagen dürste Mir scheint es auch nothwendig zu sein, daß über diesen Gegenstand die Finanzcommission gehört werde; es dürfte der Zeitaufwand nicht bedeutend sein. Indessen hängen diese Fragen mit anderen Finanzfragen so innig zusammen, daß es nicht leicht möglich ist, sie zu trennen. Es ist klar, daß eine Wechselwirkung bestehen wird, und muß, zwischen der großen Bank oder den großen Banken (es mag eine oder mehrere sein) und den kleinen Bänken Eben dieses muß reiflich in Uberletzung gezogen werden, und das ist, glaube ich, die Aufgabe der Finanzkommission, in welcher Art die Wünsche, die an das Ministerium zu richten sind, formulirt werden sollen. Mir scheint, wenn es auch nur ein Wunsch ist, so ist es doch wichtig, bei der Aussprechung des Wunsches mit Bestimmtheit vorzugehen, und dem Ministerium eine gewisse Richtung anzudeuten, die den Verhältnissen angemessen sein wird. Ich hätte gegen den ursprünglich gestellten Antrag bloß das einzuwenden, daß er zu allgemein gehalten ist, und daß man unter den Ausdrücke "Volksbanken'' sehr vieles begreifen kann, was in der Absicht des Antragstellers nicht gelegen wäre. Die Finanz Commission wird das Nähere bezeichnen, und es wird sich dann auch zeigen, ob und in welcher Art das Ministerium zur weiteren Mitwirkung aufzufordern ist.
Abg. Schuselka. Ich glaube, es kommt lediglich ganz darauf an, was der Antragsteller verkündet, daß das Ministerium sich wirklich beschäftige, uns einen solchen Entwurf vorzulegen; ist das der Fall, so sehe ich nicht ein, warum die Finanzkommission sich mit dieser Ausarbeitung beschäftige, wir würden dadurch in die trostlose Lage kommen, denselben Gegenstand zweimal zu berathen, und dadurch auf eine unverantwortliche Weise unsere kostbare Zeit verlieren.
Abg. Borrosch. Ich muß nochmals das Wort ergreifen. Über einen Wunsch in dieser Beziehung kann gar keine Frage sein, es ist eine Nothwendigkeit, es ist ein wohltätiger sich über alle Gauen des Vaterlandes fruchtbar verbreitender Regen; ich möchte ihn der Finanzkommission zugewiesen sehen und nicht dem Ministerium, weil ich die Finanzkommission für befähigter erachte, ein gutes Elaborat zu liefern; denn es gehört hier eine genaue Kenntnisnahme, sowohl der lokalen Beziehungen zum Bedarfe, als der Art und Weise des provinziellen Geldumlaufs, wie er sich bis jetzt gestaltet hat, denn es sind ungeheure Nachtheile mit vielen kleinen Banken verbunden, und ich erinnere nur an Nordamerika, das darunter ohne die ungeheure Lebenskraft dieser jugendlichen Republik zu Gründe gegangen wäre. Dort wäre bald ein Nicolaus Buddle, der einen nordamerikanischen Rothschild spielte, ein Gelbtyrann geworden. Zugleich sind noch andere Verhältnisse in Erwägung zu ziehen. Ich halte auch eine Finanzkommission, bestehend ans freien Volksvertretern, für weit geeigneter, eine gute Vorlage zu machen, als das Finanzministerium. Denn der Staat wird immer mehr oder weniger mit den Hauptbanken sich betheiligen, auf sie insluiren müssen, und ich glaube, daß es weit besser wäre, wenn wir die nöthigen Kautelen schon jetzt in die Vorlage bringen. Ein bereits vorliegendes Gesetz ist wie ein Gehdornes Kindlein, das man nicht mehr frei und kräftig zeugen kann, sondern bei dem man nur noch für diesen oder jenen Bildungsfehler nach täglich durch chirurgische Operationen Abhilfe zu leisten vermag. Dilewsky. Ich erlaube mir auch in dieser Hinsicht nur einige Worte zu bemerken, damit wir nicht weiter in Wünsche eingehen, statt daß wir wirklich Gesetze geben. Dieser Wunsch hat dies Traurige, daß selten das, was wirklich verfaßt wird, den Wünschen, die man ins Unendliche stellen kann, entspricht; ich bitte meine Herren, dieß wohl zu erwägen, und sich nicht durch Wünsche im Voraus zu binden, um etwas zu erzielen, was nicht von uns abhängt, meine Herren, es wird in Europa nie vermieden werden können, daß bei allen Völkern, bei denen nicht das innere Vertrauen abhängig sein soll, von den äußeren Chancen, wenn es durch die Volksbanken alle äußerlichen Güter mobilisieren will, daß selbes unvermeidlich ist, und wir es an der Tagesordnung haben werden; also meine Herren, nicht so schnell mit dem Wunsche, die Finanzkommission soll sorgfältig erwägen, ob dieser Wünsch gelöst werden kann, und dann sollen wir uns darüber aussprechen. Pillersdorff. Meine Herren, sie müssen mir erlauben, den Antrag des Abg. von Berchtholsdorf zu unterstützen, und über das, was eben bemerkt worden ist, zu erwidern, daß der Reichstag sich auf keine Weise binden soll. Der Antrag, der hier gestellt wurde, spricht nur ein Bedürfniß ans, ein Bedürfniß in der Hinsicht, daß die bestehende Nationalbank nicht vollständig dem entspreche, was die verschiedenen Produktionszweige von ihr erwarten und fordern, und wenn ich recht aufgefaßt habe, hat sich der Antrag des Propenenten dahin beschränkt und gewünscht, daß in dieser Richtung weitere Vorschläge gemacht werden, wie diesem Bedürfnisse abzuhelfen wäre, dann ist bemerkt worden, daß bei der Art und Weise, wie diesen Bedürfnissen abgeholfen werden soll, die verschiedenen Beziehungen der Produktion ins Auge zu fassen, und die Folgen zu beachten seien, welche aus der Vermehrung von Zirkulation und Kreditsmittel entstehen können und daß dieß eine große Vorsicht erfordert; um so nötiger erscheint mir, daß der Reichstag nicht die Initiative davon übernehme, ohne zuvor ein Substrat zu haben, bei welchem dieses Verhältniß aufgeklärt ist. Um bei dem Gegenstande stehen zu bleiben, um welchen es sich handelt, erscheint mir es als erstes Erfordernis, ein genaues und tiefes Eindringen in die Verhältnisse der Nationalbank, in ihre Privilegien und Leistungen, dazu liegen die nöthigen Behelfe dem Reichstage nicht vor, er muß sich sie verschaffen.
Auf dem Wege der Einvernehmung des Finanzministeriums und im Einvernehmen mit dem Finanzminister, aber der kürzere Weg wäre, wenn Alles vom Finanzminister selbst vorbereitet wäre, wenn schon ein bestimmter Antrag vorliegt, welcher von diesem Principe ausgeht, und die Möglichkeit der