20 Millionen Pfunde bezahlt; wir können das nicht tadeln; und obwohl es ein Sclavengesetz bei uns gibt, welches ohne alle Rücksicht den Sclaven frei macht, so müssen wir gestehen, daß man dort aus nationalökonomischen Rücksichten besser verfährt als bei uns. Wo das Gesetz unbedingt ausgesprochen wirb, meine Herren, da können wir uns verlassen, daß es nicht befolgt wird. Sie haben von diesem Sclavengesetz geredet, freilich, es ist von Sclaverei die Rede, aber ich sage: das Untersthansband wie es durch das Untersthanspatent vom Jahre 1781 und 1786 festgesetzt ist, ist manchmal noch härter als das Sclaven Gesetz. Der kleine Eigenthümer eines Grundes hat, wie der Abg. Schneider richtig bemerkt hat, Vorspann zu leisten, ade Gemeindelasten zu tragen, für das Militär seine Kinder zu geben, die Steuer gleichmäßig mit Andern zu entrichten, das ist hart. Man hat ihn emancipirt, zu einem freien Bürger gemacht, und ihn mit Bürden belastet, daß er zusammensinken muß, und was ist die Folge davon gewesen? Gehen Sie nach Galizien und erinnern sie sich an die Hungerjahre 1846 und 1847 und an die Hunderttausende, die vor Hunger und am Typhus gestorben. Bei diesem Untersthanspatente gab es nicht nach dem Gesetze aber nach der That eine Garantie der Robot. Sie entsetzen sich, meine Herren, vor manchem Druck, aber was diese Garantie war, ist mehr als Alles. Sobald eine Gemeinde einhellig den Vorsatz aussprach, nicht die Robot leisten zu wollen, schob man alle Patente auf die Seite, Abstiftung, politische Execution und alle gesetzlichen Maßregeln wurden auf die Seite geschoben; man führte Militär hinein und die Bauern wurden so lange geprügelt, bis sie die Robot leisten wollten, und manche Fälle sind vorgekommen, daß Bauern auf der Bank unter Stockstreichen die letzte Ölung empfangen haben. Das gehört aber nicht hierher; bisher also wurde die Entschädigung nirgends in Frage gestellt, hier würde es das erste Mal sein. In Tirol stellt man das Verlangen einer Änderung in Abrede, in Steiermark hat man sich nach Angabe des Abg. Thinnfeld verglichen, in Mähren hat man sich ebenfalls verglichen, und mit Enthusiasmus. Ich habe die mährische Zeitung, welche über die Sitzung vom 28. Juni berichtet. Es war ein Gesetz vorgeschlagen, damit eine Commission niedergesetzt werde, nach bestimmten Preisen die Ablösung zu regeln und diese Bande der Unterthänigkeit und der Robot und sonstiger Gierigkeiten auf ewige Zeiten zu zerreißen (liest den betreffenden Artikel bis zu dem Worte: "begeisterten"). Das ist Enthusiasmus. Ich höre, daß die Bergbewohner mit diesem Vergleiche nicht zufrieden sind, es war aber auch nicht mein Schluß und meine Ansicht, daß man hier nichts beschließe, und haben Sie die Geduld, das weiter zu hören. Ich frage Sie nur so viel, wenn Steiermark, wenn Mähren sich verglichen hat, wenn die beiden interessirten Parteien sich die Hände gereicht haben, wenn Tirol sagt, wir fühlen kein solches Bedürfnis, dürfen wir dann ohne alle Rücksicht mit andern Grundsätzen einschreiten, und etwas Anderes dictiren, als was die Parteien selbst wollen? Ich weiß nicht. Hüten Sie sich, daß Sie in solchen Fällen nicht den Feuerbrand der Zwietracht und des Bürgerkrieges hineinschleudern, bedenken Sie, was Sie wollen. In Ungarn war der Enthusiasmus auch in der Ordnung, weil die Eigenthümer die Robot aufgehoben haben; Galizien kann nicht zum Muster dienen, denn da ist ein anderes besonderes Verhältniß. Nachdem die Beiträge, welche zur Unterstützung derjenigen, welche durch die Überschwemmung der Weichsel verunglückt waren, erschöpft waren, um das zu belohnen, was im Jahre 1846 sich zugetragen hat, griff die Regierung zu fremdem Eigenthum, um den Raub und den Mord zu belohnen Das ist der Fluch der bösen That, daß seit jener Zeit das Gelüste nach wechselseitigem Aufreiben, der Glaube an Straflosigkeit des Verbrechens einriß, und wenn wir diesen Fluch nicht eben wollen, so hüten wir uns diesen Grundsatz zu verfolgen, durch welchen die ehemalige Regierung gerade damals, als sie am meisten triumphieren zu können glaubte, sich dem Untergange zugeführt hat. Betrachten wir die Schwierigkeit unserer Lage: von unten die Anarchie, von oben die Reaction, so müssen wir besorgt sein, daß wir keinen Fehltritt thun. Ich sage dieses in Ihrem Interesse meine Herren! Wir müssen trachten stark zu sein, wir müssen trachten, unsere Stärke abhängig zu machen von den Grundsätzen, die uns leiten werden. Wir müssen uns nur vom Gefühle für Freiheit und Recht leiten lassen, dann werden wir den größten Theil der Völker, die auf uns mit gespannter Aufmerksamkeit sehen, befriedigen, und ihres Beistandes sicher, getrost alle Fragen lösen können, und uns nicht zu kümmern brauchen, ob der Adel es vielleicht vorziehen soll, unser Gegner zu fein. Sollte aber ein solches feindliches Begehren kommen, so werden wir mit Recht und Freiheit auf unserer Seite stark genug sein, und dann haben wir die Anarchie, eben so wie die entgegengesetzten Gelüste nicht zu fürchten. — Jetzt werden Sie fragen, nachdem ich diese Sache bis auf die äußerste Consequenz so sehr vertheidigt habe, wie ich denn dazu komme, mich sogleich für die als gleiche Aufhebung der Robot und der sonstigen Unterthansverhältnisse zu erklären. Den Grund dazu finde ich in der Nothwendigkeit. Es ist ein factischer Zustand in Folge der Revolution, wo Alles in Frage gestellt worden ist, und dieser factische Zustand hinsichtlich der Widerspenstigkeit gegen die genannten Leistungen ist so weit gediehen, daß ihm das Gesetz nachhinken muß, denn es ist doch besser, wenn wir uns in einem gesetzlich anerkannten Zustande befinden, als daß die Zustande dem Gesetze widersprechen. Es tritt also, um das Ansehen des Gesetzes in diesen Stürmen zu retten, die unbedingte Notwendigkeit ein, dem factischen Zustande die Gesetze anzupassen. Die Revolution scheint mir überhaupt nie eine bloße Folge einer bösen oder guten Laune zu sein. Es werden Fehler begangen, diese Fehler werden unerträglich, endlich bricht dem Volke die Geduld und es zerbricht die Sesseln; dann werden aber die freiwillig getragenen Fesseln ebenso gesprengt, wie die gewaltsam angelegten. Unsere Aufgabe ist es nun, die Fesseln des Rechts von Neuem so zu befestigen, und so das Wohl des Landes, welches auf der einen Seite von der Anarchie, auf der ändern von der Reaction umstrickt ist, gegen diese bösen Leidenschaften zu sichern. Von diesen Leidenschaften, von dem dadurch sinkenden Vertrauen und drohenden Finanz Zuständen gedrängt, wird unser Staatsschiff gleich wie von Fluthen gepeitscht, es wird auf diesen Bänken stecken bleiben, und die heranstürmenden Wogen werden es vernichten, wenn wir nicht zur Haverei schreiten. Hinaus also mit den Lasten des Schiffes, zuerst mit dem, was kein Eigenthum ist, mit dem Untersthanigkeitverbande, welche Last ohnehin wegzuwerfen wäre. Wenn wir aber zum Wegwerfen des Gutes, der Ware des Schiffes schreiten müssen, dann ist es nicht der Zustand des Enthusiasmus. Mit Fassung, wenn gleich mit Kümmern müssen wir sie vornehmen. Nach den Grundsätzen der Haverei müssen Diejenigen, deren Güter durch das Fahren lassen anderer gerettet wurden, verhältnismassig zum Ersatze beisteuern; aber die Entschädigung ist nie vollkommen (es kann auch hier bei dieser Frage von keiner vollen Entschädigung die Rede sein). Wie soll auch die Entschädigung vollkommen sein, nachdem so viele Waren auf den Grund gegangen sind? Außer dem Unterthänigkeitverhältnisse ist alles Übrige Gut, das Hinauswerfen eines Jeden Gutes aber ist ein Schaden des Ganzen. Ist die Arbeit ein Werth, und der Verkehr ein Mittel zur Steigerung derselben, dann trifft der gelähmte Verkehr der Städte auch das Landvolk, weil der beschränkte Verkehr auch den Absatz der Landproducte einschränken wird. Die großen Gutsbesitzer haben das Schiff leider verlassen, sie wollten es nicht mit steuern helfen, sie haben es verschmäht stets mit dem Volke zusammen zu halten, sie haben getrachtet, in die Reihen der Bureaukratie einzutreten, und sie haben das Vertrauen des Volkes verwirkt, welches ihnen Niemand wieder zuwenden kann. Aber der Schaden der Grundbesitzer ist auch der des Volkes; sind wir von dieser Bank, auf welche wir durch den Sturm der Leidenschaften hingeworfen wurden, flott, dann haben wir noch die Klippe der Staatsschulden zu umschiffen und dort wird jede Ware teuer sein, die wir früher bei der Haverei wegwerfen mußten. Also als wohlbedachte Schiffer müssen wir bedenken, nur so viel aus dem Schiffe zu werfen, als nöthig ist, um von der Bank fortzukommen; denn jede der weggeworfenen Ware könnte dann nützen, wenn es sich handeln wird, zur Tilgung der Staatsschuld zu gelangen, und von dieser ist noch nicht gesprochen worden; je weniger weggeworfen wird, desto weniger wird dann zur Entschädigung, desto mehr Fond zur Schuldentilgungsbleiben. Wenn wir von der Entschädigung sprechen, so sage ich noch mal, daß es nicht die Ablösung ist, daß also nicht die Bauern zur Entschädigung verhalten werden; dieß wäre für sie kein Vortheil, sondern vielleicht ein Nachtheil. Ich rede hier besonders von Galizien, dort würde dann die Aufhebung der Dominicaalrechte für sie gar kein Vortheil sein, und es muß also, wie Alle gestern gesprochen haben, der Staat entschädigen. Aber wir müssen nur klaren Wein einschenken: wer ist der Staat? Wir haben alle diese Sünden auf den Staat geladen und haben uns gefreut, daß der Staat sie büßen soll. Wir werden der Staat sein. Wenn es heißt, daß die Entschädigung aus den Cameralcassen stießen wird und soll, so werden wir größere Steuern zahlen, wir selbst werden uns eine Entschädigung geben, wir Alle, weil wir durch den Verlust einer Classe Alle den Verlust empfinden. Aber diese Entschädigung ist nicht so sehr zu fürchten, denn schon dadurch, daß ein Theil der Ware weggeworfen wird, bleibt die Entschädigung nicht so groß als der Schade, und wird nur verhältnismäßig getheilt werden; demnach ist es einleuchtend, daß die Berechnungen zu 5 Procent Kapitalien grundsalzlos sind. Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, daß die Dominicaalrechte keine aufkündbaren Capitale sind. Man wird zum Capitale nicht das Zwanzigfache annehmen, sondern sich mit viel Geringeren begnügen müssen. In einem ähnlichen Falle war in Baden die Ablösung, der Robot festgestellt; ich glaube es wurde sechzehn oder vierzehn Mal über das jährliche Erträgnis berechnet. Dann muß ich aber auch den Herren Grundbesitzern sagen, daß, was amputirt werden soll, wenigstens kein gesunder Körper mehr, sondern ein kranker ist, also auch nicht mehr so viel werth, und auch für die Operation muß etwas bezahlt werden. (Heiterkeit.) Ich habe also nicht zu besorgen, daß diese Entschädigungsansprüche stark seien, und daß unsere Taschen sehr in Anspruch genommen werden; aber gerade deßwegen, weil sie nicht groß sind, und weil sie allerdings ein zweifelhaftes Opfer sind, müssen wir, um das Ganze zu retten und lieber einen Fetzen unserer Ehrlichkeit erhalten, als mit Schande die Grundsätze verleugnen, und dann ohne Grundsätze wie auf der See ohne Compaß die Hoffnung verlieren, daß wir ohne Gefahr in den Hafen einlangen werden. Ich muß daher, da die Größe der Entschädigung von der Größe des weggeworfenen Gutes abhängt, die Aufmerksamkeit der hohen Kammer darauf richten, was denn wirklich weggeworfen werden müsse. Das Untersthansband, alle Lasten die aus dem Unterthansverhältnisse stießen! Nun aber, meine Herren, es gab sehr Viele, welche vom Bergrecht, Bergherrlichkeit, Obereigenthum, Nutzeigenthum und allen übrigen Schranken sprachen. Ist denn das wirklich so nothwendig wegzuwerfen? Bedenken Sie es wohl, ob alle diese Lasten von der Art sind, daß sie dem Grundsatze der Freiheit widersprechen. Ich verstehe den Zustand dieser Provinzen nicht, und habe auch nicht den Muth, Rath zu ertheilen; aber ich frage nur, meine Herren, ob das Ober und Nutzeigenthum der Freiheit so zuwider sind, ob wir das Lebensverhältniß so ganz weglöschen sollen, ob dieser Grundsatz so allgemein wegzuwerfen sei, obwohl jene großen Grundbesitzer bedeutende Summen zu zahlen hätten, wenn es sich, was wir wohl jetzt sehr benöthigen werden, um die Tilgung der Staatsschulden handelt. Ich muß noch besonders von Profination sprechen. Hier heißt es: Bierzwang, das verstehe ich nicht; aber unter Profination verstehen wir das Recht, ausschließlich Getränke zu erzeugen und in Schankhäusern zu verkaufen. Was das Recht des ausschließlichen Erzeugens betrifft, so muß es aufhören und kann als Beschränkung der Freiheit nicht geduldet werden; aber meine Herren, daß das Schankrecht allgemein sei, se e ich nicht ein. Ist es allgemein, so hat der Begriff von Profination aufgehört, und ich sehe darin keine Beschränkung der Freiheit, ob ich mich in dem einen oder andern Wirtshause berausche. (Heiterkeit.) Die Profination ist oft ein Recht der Gemeinde, wir wollen Gemeinden schaffen; wie werden diese aussehen, wenn sie kein Eigenthum haben? Wem schadet dieses Recht? ich glaube Niemanden. Ich bin also, was die Entschädigungsfrage betrifft, dafür, daß der Grundsatz gewahrt werde; das Ob darf nicht aufgenommen werden, denn durch das Ob bezweifeln wir das Eigenthum, Wie groß und wie fern die Entschädigung fließen wird, das soll später entschieden werden. Mit Recht ist hier gesagt worden, die Rusticalbesitzer haben schon so lange darauf gewartet, da müssen nun Diejenigen, welche eine Entschädigung zu bekommen haben, auch ein wenig warten, bis die spätem Landtage entschieden haben. Was meinen Verbesserungsantrag betrifft, so gestehe ich, daß ich schon damals diesen Verbesserungsantrag nicht deßwegen angeführt habe, um ihn zu verfechten, sondern um die hohe Kammer auf die mancherlei Schwierigkeiten aufmerksam zu machen, die bei der Lösung dieser riesigen Frage sich darbieten. Ich habe also eine Proclamation verlangt und verlange sie nochmals, wo die folggleiche Aufhebung der Robot, der Gerichtsbarkeit und des Unterthanen. Verhältnisses ausgesprochen wird, und alles dessen, was damit verbunden ist. Die Regelung der Dienstbarkeiten, der Jurisdictionsleistungen und der übrigen Beziehungen zwischen Grundherren, den Gemeinden und Unterthanen, habe ich empfohlen anzuvertrauen besonderen örtlichen Gerichten oder Commissionen, unparteiisch aus Berechtigten, Verpflichteten und Schätzmännern zusammengesetzt, weil ich glaube, daß der hohe Reichstag selbst dahin kommen muß. Ich bin der Überzeugung, daß so mannigfaltige Verhältnisse nur an Ort und Stelle, von Fall zu Fall entschieden werden können. Die Regelung solcher Gerichte, ihre Einrichtung und Amtwirksamkeit wird die Aufgabe des Reichstages sein. Auch für Galizien nehme ich diese in Anspruch; denn, wiewohl das «Patent vom 17. April l. J. dieses Verhältniß geregelt hat, obwohl dort die Haverei schon stattgefunden hat, so ist doch das Verhältniß der Dienstbarkeit, des Holz und Weiderechtes so in Frage gestellt, und durch die Unentschiedenheit dieser Frage sind wir wieder in die Lage gesetzt, daß zwischen Grundherrn und Besitzern Streitigkeiten entstehen. Ich habe den Wunsch geäußert, es mögen diese Verhältnisse geregelt werden, hier oder auf den Provinziallandtagen. Ja) sage dieß nicht, um die bisherigen Provinziallandtage in Schutz zu nehmen, sondern weil ich vor der Hand glaube, daß diese Provinziallandtage als gesetzgebende Körper, auf freier demokratischer Grundlage errichtet sein werden, und nur in diesem Sinne habe ich von den Provinziallandtagen gesprochen Von der Gerichtsbarkeitsfrage habe ich gesprochen und ich schließe nochmals damit: das Staatsschiff retten, die Grundsätze retten, den Credit retten, und stets Freiheit und Recht vor Augen haben! Stempelt man je das Recht ohne Grund zum Unrecht, dann Freiheit lebe wohl! (Beifall, Zischen.) Präs. Der zunächst an der Reihe stehende Redner ist der Abg. Trummer. Abg. Praschak. Ich habe mir erlaubt, einen Antrag in Betreff der formellen Geschäftsbehandlung des Gegenstandes zu stellen, und ersuche den Herrn Präsidenten, diesen Antrag der Versammlung zur Verfügung zu stellen.
Präs. Der Antrag des Abg. Praschak lautet: "Es mögen die sämmtlichen Abänderungsanträge zu dem Antrage des Abg. Kudlich an die Abtheilungen zur Berichterstattung verwiesen werden, unbeschadet des Fortganges der darüber angemeldeten Reden."
Abg. Praschak. Ich erlaube mir zuerst den formellen Theil, die Zulässigkeit meines Antrages zu begründen. Nach §. 50 der Geschäftsordnung —
Präs. Ich muß mir zuerst erlauben, die Unterstützungsfrage zu stellen. Wird dieser Antrag des
Abg. Praschak unterstützt? (Mehrere Mitglieder der Versammlung stehen auf; mehrere rufen: Noch einmal lesen!)
Präs. (liest den Antrag und fragt dann) Kann ich das frühere Aufstehen als Unterstützung betrachten? (Viele Mitglieder erheben sich neuerdings.) So ersuche ich den Herrn Antragsteller zur Begründung zu schreiten.
Abg. Praschak. Ich glaube, daß ich zuvor das Formelle meines Antrages begründen muß. Nach §. 50 der Geschäftsordnung kann ein Antrag, welcher die formelle Geschäftsbehandlung betrifft, auch vor Verlauf von drei Tagen und ohne Vertheilung des gedruckten Antrages sogleich und wann immer gestellt werden. Mein Antrag will keineswegs eine Verzögerung oder Zurückhaltung dieses Gegenstandes hervorbringen, derselbe geht vielmehr dahin, den Gegenstand zu einer schleunigen Erledigung zu führen. Nach §. 51 kann der Reichstag jederzeit Abänderungsanträge an die Abtheilungen verweisen. Nach §. 37 wird in Folge dessen nach Besprechung des Gegenstandes aus den Abtheilungen ein Ausschuß gewählt, welcher darüber an die Versammlung Bericht zu erstatten hat. — Was nun die materielle Seite des Antrages betrifft, so erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß wir nun schon nahe an 14 Tage einen Gegenstand behandeln, welcher für das Land von der größten Dringlichkeit ist, und wo es nicht bloß darauf ankommt, theoretisch den Gegenstand zu behandeln, sondern wo es sich darum handelt, wirklich etwas zu Ende zu bringen. Wir haben nun schon seit mehreren Tagen Reden über diesen Gegenstand gehört, und größtentheils stimmen diese Redner darin überein, daß sie alle nicht bloß für das Princip, sondern für die wirkliche Freiheit des Grundes und Bodens und der Person des Landmannes sind. Es sind nun, so wie mir bekannt ist, noch über 30 Redner vorgemerkt; leicht könnte es geschehen, daß wir noch 14 Tage reden, ohne wirklich zu handeln. Der Reichstag ist feit mehreren Wochen beisammen und die Abtheilungen haben noch sehr wenig gearbeitet. Ich glaube, daß die Abtheilungen ihren Beruf erkennen, daß sie diesen Gegenstand auch selbst unter sich besprechen, und in den Abtheilungen discutirt werden soll. Während dem können die Reden hier ohne weiteres gehalten werden. Wenn aber die Reden durch 8 bis 14 Tage so fortgefetzt werden, so frage ich, wo kommen wir hin, wenn wir einen Beschluß fassen sollen über die 60 Amendements? Aus diesem Walde von Amendements werden wir uns unmöglich herausfinden. Mein Zweck geht dahin, daß diese 60 Amendements oder vielleicht noch mehrere, welche schon auf dem Tisch des Hauses liegen, zu einem Hauptamendement vereinigt werden, um dann bei der Beschlußfassung über diesen Gegenstand eine Basis zu haben. Dadurch werden wir das vermeiden, von dessen Unzweckmäßigkeit wir uns jetzt schon überzeugt haben, nämlich Gesetze in der Vollberathung zu machen, besonders sie zu stylisiren. Ich sehe nicht ein, wie wir uns über die 60 Amendements einigen werden, wenn wir nicht dieselben in ein Ganzes gefaßt haben werden. Mein Antrag wird auch keinem Beschlusse des Reichstages zuwider sein, weil wenn auch der Reichstag beschlossen hat, den Gegenstand in Vollberathung zu nehmen, es jederzeit nach §.51 frei steht, Abänderungsanträge an einen Ausschuß zur Berichterstattung zu weisen, wodurch nur zur Beschleunigung der Sache beigetragen wird. Es versteht sich von selbst, daß dieser Ausschuß keineswegs schon ein vollständiges Grundentlastungsgesetz zu machen hätte, sondern er hätte lediglich das, worüber jetzt schon so lange verhandelt wird, zusammen zu fassen, und zugleich die Lasten aufzuzählen, welche aufzuhören haben. Die Freiheit des Unterthans und das Aufhören der Lasten soll so schnell als möglich beantragt werden. Hier handelt es sich also noch nicht um das ganze Entlastungsgesetz selbst. Dieses Gesetz wird später nach dem Ausschußberichte durch eine niedergesetzte Commission mit Hinsicht auf die Provinzen bearbeitet werden; hier handelt es sich nur darum, etwas auszusprechen, worauf das ganze Land so sehr wartet.
Abg. Löhner. Ich muß mich auf Grundlage der Geschäftsordnung gegen diesen Antrag erklären. Ich sehe nämlich bei der vorausgesetzten Forldauer der Reden hier im Reichstage nicht ein, was dieses Rückweisen an die Abtheilungen uns für einen praktischen Nutzen verschaffen soll, indem überhaupt diese Abtheilungen sehr wenig zu leisten vermögen, bei dem Umstande, daß sie tägliche Sitzung haben, daß sie im Reichstage sehr beschäftigt sind, indem sie in den einen oder den andern außerordentlichen Ausschuß gewählt sind, also wirklich sehr wenig physische Zeit zu ihren Geschäften haben, die immer fortgehen; denn wir haben im Reichstage schon, weiß Gott, wie viele zugewiesene Gegenstände, welche noch nicht ausgearbeitet sind. Wenn wir also täglich eine Sitzung haben, wie bisher, so erkläre ich, daß wir noch immer Redner hören werden, ehe wir in den Abtheilungen fettig werden. Weiteres, wie sollen wir, wenn wir alle 60 Amendements durchgehen sollen, zu einem Beschlusse kommen, und wenn sie einen Beschluß gefaßt haben, sollen nach Maßgabe der Geschäftsordnung alle Redner erst einen Deputirten wählen. Ich frage, werden wir auf diese Art fertig werden können? ich glaube nein. Und wenn wir die Deputirten in den Ausschuß geschickt haben, wird der gleich fertig werden? Und endlich, wie dieß ein Deputirter vorgeschlagen hat, wenn wir ein Generalamendement vorgeschlagen haben, was wird die Folge davon sein? daß sich Niemand melden kann, daß man Niemanden das Wort gibt, Reden zu halten und Amendements zu stellen, denn es ist offenbar damit nicht gesagt worden, daß, wenn wir uns aus den Amendements herausgearbeitet haben, wir, ohne darüber zu sprechen, bloß mit ja oder nein abstimmen. Wenn dieß nicht der Fall ist, so muß es zur Debatte kommen, denn jeder Redner hat laut Geschäftsordnung das Recht sich zu melden. Mir scheint also, daß wir so auf Unwege kommen werden, und ich bin der Meinung, daß, nach dem wir schon so viele Redner gehört haben, vorauszusehen ist, daß Mancher sein Amendement zurückziehen wirb, wenn der Vorgänger dasselbe gesagt hat. Allerdings ist eine verhältnismäßig nicht zu lange Zeit dazu erforderlich, indem nicht alle Vorredner vortreten, sondern sich einige zurückgezogen haben. Jetzt kommt es zur Abstimmung, und da kann man durch eine gehörige Abstufung der Amendements es dahin bringen, daß alle jene Amendements successive verworfen werden, welche der Mehrheit nicht gefallen, bis die Reihe auf jene Amendements kommt. So haben wir endlich etwas geleistet, und ich glaube, daß, wenn wir diese Angelegenheit auf eine andere Art dem Stadium nach bewerkstelligen wollen, eine neue Hinausschiebung unvermeidlich wäre. Das Gesetz wird dadurch nicht besser, sondern es wird nur noch um 14 Tage später heraus kommen.
Abg. S c h u s e l k a. Ich stimme vollkommen dieser Meinung des Abg. Löhner bei, daß, wenn wir diesen Antrag des Abg. P r a s c h a k annehmen, wir aus unseren verwickelten Verhandlungen in Bezug auf das Ziel, welches wir uns gesetzt haben, nicht schneller zu Ende kommen werden. Ich glaube, daß es ganz einfach wäre, wenn es in der Machtvollkommenheit des Präsidenten läge, diese Debatte dadurch zu kürzen, daß dieser an die sämmtlichen Abtheilungen im Interesse der heiligen Sache, die wir zu vollbringen haben, die Aufforderung ergehen ließe, sie sollen sich unter sich vereinigen und jede Partei, die für oder gegen den Antrag sprechen wolle, möge Redner aus ihrer Mitte wählen und diese sollen noch gehört werden; oder wenn einzelne Redner vielleicht noch Bedenken mitzutheilen haben, indem daran bei einer solchen Debatte nichts liegt Wenn das geschehen, und auf diese Weise eine solche Aufforderung ergangen wäre, so könnten wir zur Abstimmung kommen; denn es liegt im parlamentarischen Gebrauche, daß das Präsidium die sämmtlichen Amendementisteller zu einer besondern Sitzung auffordert, daß sich diese Antragsteller mit dem ganzen Bureau über eine Zusammenziehung dieser Anträge verständigen, die dann zur Abstimmung zu bringen wäre. Dann könnte es durchaus nicht mehr von den einzelnen Antragstellern gefordert werten, daß man ihnen abermals das Wort gäbe. Wenn das Präsidium den Versuch machen wollte, vielleicht in der nächsten Sitzung, diese Aufforderung ergehen zu lassen, so glaube ich, würden wir über die Schwierigkeiten hinüber kommen. Übrigens glaube ich, daß wir uns nicht im Rechte befinden, wenn wir diesem Antrage mitten in der Verhandlung Folge leisten.
Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, auf den bereits gestern dem Präsidium gemachten Vorwurf, als sei es daran Schuld, daß die Verhandlung sich so sehr verzögert, daß für das Präsidium die Geschäftsordnung die alleinige Norm ist, und dahin ist dem Präsidium dieß nicht zugestanden. Ich glaube aber, daß der Abgeordnete, welcher etwas Zweckmäßiges. Gutes und etwas von der ganzen Versammlung Gewünschtes in Antrag stellt, daß er den Antrag in jener Form, wie die Geschäftsordnung verlangt, vorbringen möge. Es steht ihm frei, so wie auch dem Herrn Praschak, seinen Antrag auf den Tisch der hohen Kammer niederzulegen.
Abg. Schuselka. Ich muß es zu meiner Rechtfertigung aussprechen, daß es nicht als Vorwurf für das Präsidium gemeint war, sondern nur die Ausübung eines Rechtes, welches jedem Abgeordneten zusteht, nämlich dem Präsidium einen guten Rath zu erteilen. In Betreff der Geschäftsordnung muß ich bemerken, daß sie noch kein gültiges Gesetz ist, weil sie noch nicht den ganzen Lauf eines Gesetzes durchgemacht hat. Übrigens steht es dem Reichstage immer frei, einen Paragraph oder mehrere, selbst wenn sie auch schon Gesetz wären, sogleich umzuändern, weil es nicht die Aufgabe des Reichstages sein kann, sich an eine Geschäftsordnung zu halten, sondern die Aufgabe, zu der er berufen ist, zu vollbringen, und also auch die ganze Geschäftsordnung wegzuräumen, wenn wir zur Überzeugung gelangen, daß sie uns in unserm Werke Hindernisse in den Weg legt. In dem jetzigen Falle ist sie aber ein Hinderniß; denn gegen 60 Amendements wurden bereits begründet und mehrere Antragsteller haben sich obendrein noch als Redner eingeschrieben, und es können noch andere das Wort verlangen. Es ist somit factisch, daß die Geschäftsordnung uns in unserm Berufe hindert. Sie ist nicht vollgültig, und kann auch geändert werden. Das Recht des Präsidiums liegt aber in der Geschäftsordnung, und sie räumt ihm auch überhaupt das Recht ein, den Fortgang der Debatte zu leiten, und es liegt also, da nichts ausdrücklich dafür und nichts dagegen ausgesprochen ist, nur an dem Präsidenten, von dem ihm zustehenden Auslegungsrechte zweckmäßigen Gebrauch zu machen und auf die Förderung der Verhandlung activ zu werden.
Abg. Cavalcabo. Ich muß mich auch gegen den Antrag des Abg. Praschak aussprechen, und ich glaube, daß die große Anzahl der Amendements die Abstimmung der Frage nicht erschweren wird, wenn man auf die Principe Rücksicht nimmt. Das eine ist die allgemeine Anerkennung der Aufhebung des Untertänigkeitsverhältnisses, das zweite, welches vielfach bestritten wurde, ob die Entschädigung principiell ausgesprochen, oder in der Schwebe gelassen, oder die Entschädigung ganz abgesprochen werden soll; das dritte betrifft die Vorsorge, welche wegen der Gerichtsbarkeit inzwischen, wenn die Patrimonialgerichte aufhören, zu treffen wäre. Wenn wir bei der Abstimmung auf kein anderes, als dieses Princip und zu keiner neuen Grundbestimmung zurückkommen, so wird es keinem Anstande unterliegen, daß wir auch bei der großen Anzahl Amendements dasjenige herausfinden, welches dem Principe der hohen Versammlung entsprechen, und von der hohen Versammlung genehmiget wird Ich bin auch der Meinung, es sei unzweckmassig, die Amendements zu dem Antrage des Abg Kudlich an die Abtheilungen zu verweisen, weil die Abtheilungen in einer so wichtigen Angelegenheit keine Gesetzentwürfe vorlegen können, weil diese von den Mitgliedern ans allen Gouvernements berathen werden müssen, und mit Rücksicht auf die eigenthümlicher Verhältnisse in den Provinzen die Mitglieder aus den einzelnen Gouvernements gewählt werden sollen, damit die Debatte ihren eigenthümlichen Hergang fort nehme, dadurch beendigt werde, daß alle Redner ihre Reden abgehalten haben, oder durch eine kürzere Art, wie sie der Abg Schuselka beantragte, zu Ende gebracht werden Dann soll zur Abstimmung geschritten und die Gesetze principiell erlassen werden.
Abg Claudy. Ich habe gestern bereits den Antrag gestellt, den der Abg Schuselka soeben vorgebracht hat, und theile nach meiner innigsten Überzeugung die Ansicht des Abg Schuselka noch. Heute sehe ich mich jedoch aus formellen Gründen leider genöthigt, gegen den Antrag das Wort zu ergreifen, weil der Antrag, den ich gestellt habe, gestern schon gefallen ist, also durch Beschluß der Kammer nicht angenommen wurde, da durch Beschluß der Kammer in Folge eines Antrages des Abg. Löhner anerkannt wurde, daß die Kammer noch alle eingeschriebenen Redner hören müsse. Ich glaube also, mich heute aus diesen formellen Gründen gegen den Antrag aussprechen zu müssen, und den Antrag zu stellen, die hohe Kammer möge bei dem gestern gefaßten Beschlusse bleiben, und nicht durch einen erst heute zu fassenden Schluß sich in einen Widerspruch verwickeln.
Abg. Borrosch Eine Geschäftsordnung ist das Gesetzbuch einer Reichsversammlung, wonach sie vorzugehen hat. Es können unpassende Gesetze hineingekommen sein — leider ist das hier der Fall, — wir können sie dann ordnungsgemäß abändern, jedoch nicht in dieser dictatorischen Weise; und zurückwirken auf den eben schwebenden Fall dürfte sie keineswegs. Aber wenn eben diese Geschäftsordnung jenen Herren bequem war, welche uns übereilen wollten, so muß sie auch uns letzt zu statt kommen, damit wir mit Besonnenheit den möglichen üblen Folgen einer Übereilung zuvorkommen können. Es handelt sich hier keineswegs um einen Fall, wo eine solche Redemosaik nöthig wäre, um das Für oder Gegen bezüglich des Grundprincip sind wir ja Alle vollkommen einverstanden, und unser Gefühl ist kein geringeres für das Volk, wenn wir es auch nicht mit Trompeten und Pauken oder der etwas stilleren Maultrommelbeleihung kund geben (Beifall.) Die meisten Reden haben in dieser Hinsicht Herzen tief verwundet, die dreißig Jahre lang gleichfalls für die Freiheit schlugen. Wenn Sie, meine hochverehrten Herren, zweifeln, daß wir etwa nicht auch mit dem Dampfwagen der Neuzeit dem Ziele entgegeneilen wollen, da irren Sie, nur wollen wir nicht mit einem überheizten Locomotive einem Abgrunde zurasen Sie zwingen uns dann, durch Amendements den rettenden Hemmschuh anzulegen, aber seien Sie versichert, daß keine Schneckenpost oder wohl gar ein Krebsgang beabsichtigt wird, denn nicht über das Für und Gegen, sondern über die Modalitäten wollen Sie es in einer Plenarversammlung — sehr ungeeignet — zu einem Beschlusse kommen lassen. Ich will in meiner Rede (Denn ich werde einer der nächsten sein) beantragen, augenblicklich alles Überflüssige abzuscheiden; alle diese Anträge helfen nicht zum Ziele; wir haben nur ein Mittel, wir müssen scheiden, was soll geschehen? wie viel soll geschehen? das können wir beschließen, das Wie? (es kann gar nicht anders sein) das muß einer Commission überlassen bleiben, ja sogar einer Localerhebung Durch die Feststellung des Was und Wie viel werden wir versichern, daß die Freiheit, die wir herschaffen, weder durch Landtage noch durch kleinere Ortsgerichtet wieder escamotirt werden könne. Es dient der Constitution Entwurf hier als ein Beispiel. Ich habe dafür beantragen wollen, daß wir uns erst über die Hauptprincipien einigen, daß wir uns darüber einigen, ob Ein oder Zweikammersystem, ob ein Census oder kein Census, (Ruf zur Sache.) Das gehört hierher; wenn die Könige bauen, haben die Kärrner zu thun, wir sind hier die Könige für das Princip, dann — im Ausschusse — sind wir die Kärrner, welche die Bausteine herbeiführen (Beifall.)
Ein Abg. Ich trage auf die Tagesordnung an P r ä s. Nach der Geschäftsordnung ist zuerst über die Frage, ob zur Tagesordnung geschritten wird, abzustimmen Ich ersuche daher jene Herren, die dafür sind, daß zur Tagesordnung geschritten werde, es durch Aufstehen zu erkennen zu geben (Angenommen.) Ich ersuche den Abg. Trummer, die Rednerbühne zu besteigen. Abg Trummer. Zur Abkürzung der Debatte verzichte ich aufs Wort (Beifall.)
P r ä s. Der Herr Abg. V a c a n o ist zunächst in Vormerkung, ich ersuche ihn daher, die Bühne zu besteigen.
Abg. Vacano Der Kudlich'sche Antrag enthält eigentlich eine Negation, die Verneinung des Fortbestehens gewisser Verhältnisse, bejahend ausgedrückt zerfällt er in zwei Sätze. Erstens der österreichische Staatsbürger kann nur vom Staate und dessen Gewalten persönlich abhängig sein, und zweitens der österreichische Staatsbürger kann nur vorn Staate und für denselben besteuert werden Der erste dieser Satze ist so viel besprechen, ist so gründlich erwiesen worden, daß ich nicht weiter darauf eingehen werde. Der zweite dieser Sätze ist es