Wir sitzen hier als Vertreter des Volkes, des Volkes zunächst, dessen Rechte bisher mit Füßen getreten waren; des Volkes, von dem die bevorzugten Classen sich in vornehmen Dünkel abschlossen, um alle Güter, alle Genüsse, alle geistigen und sinnlichen Erhabenheiten des Lebens für sich vorweg zu nehmen, und jenem sogenannten "Volke" den Abhub der Mühen und Lasten eines fast rechtlosen Daseins zu überlassen. (Beifall.) Meine Herren, ich spreche es hier nicht zum erstenmal aus, wir haben ein vielhundertjähriges Unrecht zu führen. Leider habe ich es hier, nicht in dem Saale, aber doch aus dem Munde eines Deputirten hören müssen: wir seien nicht da, um nur den Bauer frei zu machen. Wohl wahr; wir haben Pflichten gegenüber allen Staatsbürgern; aber wer, meine Herren! ist engherzig genüg, zu leugnen, daß wir die größere Verpflichtung gegenüber Jenen haben, gegen die man Jahrhunderte lang gar keine Pflichten zu haben meinte; gegenüber Denjenigen, denen es nicht vergönnt war, auch nur den Mantelsaum des Glückes zu küssen; gegenüber Denjenigen, die jetzt noch in dem Augenblicke, wo wir hier in dem Strahlenlichte der Freiheit tagen, in der drückenden dumpfen Schwüle schmachten, mit denen die teuflische Berechnung der Tyrannei das herrliche Österreich wie mit einer Upas Atmosphäre umsponnen hat. Wo das größte Unrecht war, da müssen wir beginnen, Recht zu schaffen. Wenn es jetzt noch in Österreich irgendwo Sclaverei, wenn es noch Leibeigenschaft gäbe, wer würde anstehen, das gebieterische Wort hinauszurufen, daß diese Vernichtung der natürlichen Menschenwürde augenblicklich als schändendes Brandmahl aus dem Buche der Gegenwart hinweggetilgt werden müsse. Wohlan, meine Herren, hier ist ein Überrest der Sclaverei — hier ist ein Stück Leibeigenschaft. Oder ist das keine Leibeigenschaft, ich frage Sie, wo eine große, zahlreiche Classe von Staatsbürgern durch die Geburt allein einer schmählichen Botmäßigkeit anheim fällt, die sie zu den niedrigsten Rechtesdiensten, zu demüthiger Abhängigkeit, zu schweiß und blutgetränkten Prästationen gegenüber einem glücklicher Gebornen verpflichtet? Blicken wir in die Herrschaftskanzleien, die Kette, die Bank, der Stock, welch ein treffliches Mobilere! Ich frage noch einmal: sind das nicht Embleme der Leibeigenschaft? Die Phantasie schaudert, wenn sie die Summe all der Gräuel und Schändlichkeiten überblickt, die auf diesem fluchwürdigen Verhältniß lasten. Es gibt kein Verbrechen, keine Unthat, die nicht unter dem Mantel der obrigkeitlichen Hoheitsrechte verübt worden ist, und diese Hoheitsrechte schweben noch wie ein Damoklesschwert über dem Haupte von Millionen freier — Unterthanen. Welche Ironie! —Wir haben gar oftmals das stolze Wort gehört von der Souveränität des Volkes; bei wem ist denn aber diese Souveränität, wenn das eigentliche Volk, der Kern des Volkes, jene Millionen, in denen die Kraft und Gediegenheit des gesellschaftlichen Bandes beruht, wenn diese noch in drückender Knechtschaft keuchen? Wahrhaftig, mir klingt es wie schneidender Hohn, wie Blasphemie, wenn ich hier von dem souveränen Volke reden höre, das uns gesendet hat, und dem wir jetzt erst seine Freiheit geben sollen! "Nein, der Mensch ist frei, und wäre er in Ketten geboren," sagt der Dichter, und so sage ich auch. Die Freiheit ist das ewig Unantastbare, das Urheilige, und Märe sie tausendmal zu Boden getreten, und wenn ihr auch keine Tempel erbaut werden. Aber darum eben steht es nicht in unserem Belieben, es ist eine Pflicht, es ist eine moralische Notwendigkeit, daß wir das, was wir klar erkennen, auch klar und deutlich vor der Welt aussprechen;, daß das erste Joch, welches ein Stärkerer um den Nacken des gegemüthigten Bruders warf, eine verruchte und rechtlose Unthat war, aus der nie und nimmer ein Recht entspringen konnte. Alle Folgerungen, alle Forderungen, alle Verpflichtungen, welche aus einer solchen factischen Unterdrückung der Menschenrechte, wie doch das Unterthänigkeitsverhältniß offenbar ist, abgeleitet werden, sind ohne allen Rechtsboden. Fassen wir nun die Form, unter welcher jene willkürlichen Forderungen heut zu Tage auftreten, unbefangen ins Auge, so finden wir auch darin einen Beweis, daß wir es hier mit der verkappten Leibeigenschaft zu thun haben. Nur zum geringsten Theile sind es wahre dingliche Servituten, welche die Grundstücke zu Gunsten der Obrigkeiten belasten, die Verpflichtung geht immer recht eigentlich und ausschließlich auf die Person des Besitzers. Der Erdboden an sich, das liegt doch klar vor Augen, kann weder arbeiten noch solche Leistungen, welche nicht unmittelbar auf dem Erträgnisse beruhen, geben, noch auch dazu verpflichtet werden, und doch wird Zehent, wird Robot verlangt. Mit dem Zehent wird nicht etwa der Grund, die Tragbarkeit des Grundes, sondern es werden die darauf verwendeten Mühen und Kosten, es wird der Fleiß und Schweiß des Arbeiters, — mit der Robot sogar unmittelbare Arbeitskraft, noch ehe sie sich dem Boden verbindet, besteuert und dienstbar gemacht. Ja! wird man einwenden, dem Wollenden geschieht kein Unrecht, wer sich freiwillig zu etwas verpflichtet, der muß auch dabei beharren es zu leisten. Ich aber leugne, daß dieses überhaupt jemals freiwillig geschehen konnte, bis man mir beweisen wird, daß irgend Jemand von einem Wucherer ein Capital zu 20,30 bis 50 pCt. freiwillig nahm, daß jemals der Sclave sich seinem Herrn freiwillig verkaufte, dann will ich auch glauben, daß das Obrigkeit und Grundherrlichkeitsverhältnis mit freiwilliger Zustimmung des Unterthans zu Stande kam. Noth, Hunger, Bedrückung, physischer und moralischer Zwang, das waren die Elemente, welche den armen Recht und Machtlosen in jenes unnatürliche, rechtswidrige Joch beugten. Es ist geradezu unmöglich, daß irgend Jemand, dem die freie Selbstbestimmung zusteht, für ein gegebenes Grundstuck, für einen zugesicherten Schutz, seine eigen Freiheit und die Freiheit aller seiner Nachkommen für alle zukünftigen Zeiten verkaufen kann, das ist eine Unmöglichkeit, wir können sie nicht anders lösen, als wenn wir das scheußliche Medusenhaupt der Leibeigenschaft dahinter erkennen. Daß diese Anschauungsweise keine neue ist, daß sie nicht zum ersten Mal hier auftritt, das wissen wir Alle, und sonderbar nur, daß gerade jene Herren, welche so gerne ihre Paragraphe citiren, uns das Gegentheil glauben machen wollen. Berühmte Staatsrechtslehrer haben sich in gleichem Sinne ausgesprochen, und auf dieser Basis bauen sie den Grundsatz auf, daß jene Leistungen, welche aus der Erbunterthänigkeit und ähnlichen Verhältnissen entspringen, durchaus kein Entschädigung anzusprechen haben. Ich kann mich aber nicht enthalten, ihnen ein nächstes, ein neueste Beispiel vor Augen zu stellen, wie dieses Verhältniß aufgefaßt wird. Der Entwurf der neuen preußischen Staatsverfassung, welcher eben in Berlin zur Berathung vorliegt, der sagt ausdrücklich im 37 Artikel: "Aufgehoben ohne Entschädigung sind: Lehenherrlichkeit ac. ac." Meine Herren, Sie sehen, es ist nicht das erste Mal daß diese Spur betreten wird, und ich hoffe, daß der österreichische Reichstag nicht zurückbleiben wirb hinter dem, was der preußische beschließt. Man hat uns hier ausdrücklich den Vorwurf gemacht, es war der Abg. Helfert, welcher es tat, daß i» der hohen Kammer nur immer die Rede fei von Freiheit und gar wenig vom Rechte. Meine Herren, ich antworte darauf: Recht und Freiheit sind identisch. Es gibt nur ein Recht, und dieses Recht ist die Freiheit. Haben wir jemals daran gezweifelt, daß die Freiheit das Recht der Selbstbestimmung das ursprüngliche, einzige, angeborne Recht des Menschen sei? Haben wir je daran gezweifelt, daß es die Aufgabe der Gesetze sei, diese Freiheit zu sichern, und nicht sie zu vernichten, daß es die Aufgabe und der hohe Zweck des Staatsverbandes sei, diese Freiheit auf einen festen Boden zu stellen? Nur damit die Freiheit gleichmäßig für Alle bestehen könne, ist der Staat eine heilige Nothwendigkeit, welcher der Einzelne so weit von seiner Freiheit, soviel von seinem Rechte, aber auch nur soviel opfern muß, als die Errichtung dieses edlen Menschenzieles unbedingt erfordert. Jedes Gesetz, jede Institution, die die Freiheit mehr beeinträchtiget, oder auch nur um ein Haar breit mehr schmälert ist ungerecht und rechtswidrig. Meine Herren! man hat unsere Freiheit mit gar vielen Rechten eingedämmt, überbaut und umstrickt, bis jenes riesige Unrecht daraus empor gewachsen ist, welches uns gezwungen hat, die unerträgliche Last von unseren Schultern zu schütteln. Wollen wir damit wieder anfangen, die neue Saat eines solchen Unrechtes zu streuen, wollen wir nicht lieber damit beginnen, die Freiheit auf dem Boden der Volkssouveränität aufzupflanzen? Lassen wir die Vergangenheit in ihre Finsternis hinabsinken, damit nicht noch Schlimmeres heraufbeschworen werde. Beständen jene Herren auf ihrem strengen Rechte, so müßte auch ich darauf bestehen, daß eine Entschädigung nicht von den Unterthanen geleistet werde, sondern ich müßte darauf bestehen, daß eine Entschädigung geleistet werde an die Unterthanen, an die gedrückten, hartbedrängten, geknechteten Unterthanen. Wissen Sie denn nicht, wie mit den armen Bauern vorgegangen wurde, der Jahrhunderte lang im Elende schmachtete. Also wissen Sie nicht, meine Herren, wie man herzlos die Leistungen forderte, wie man herzloser die rückständigen gerichtlich eintrieb, wie man endlich am herzlosesten, wenn der Unglückliche das Geforderte nicht zu leisten vermochte, ihn von Haus und Hof jagte? Wissen Sie nicht, meine Herren, wie Tausende von Familien auf solche Weise unglücklich und besitzlos wurden? Aber feien wir furchtlos, seien wir getrost: das Volk wird großmütiger sein, als seine Unterdrücker. Es wird nicht auf jenem Rechte bestehen, wie es hier so oftmals gefordert worden ist. Auch hat man gesagt, es sei gleichgültig, ob die durch Jahrhunderte gedrückten Unterthanen noch vier bis fünf Tage zuwarten auf jenes Gesetz, welches ihre Freiheit sanktioniert. Ja, meine Herren, daß sind die Consequenzen jener sogenannten Rechtstheorien. Ich aber sage, so wahr ich hier stehe, ich will nicht einen einzigen Tag verantworten die Folgen, jenes Unglück, welches aus dieser Säumniß entstehen könnte. In dem Augenblicke, wo wir hier sprechen, kann irgend ein boshafter Beamte einen armen Bauer, der nicht demüthig genug in die Kanzlei tritt, ins Loch werfen lassen, um die Demüthigung factisch zu machen. (Beifall.) Ich sage es, meine Herren, ich habe es gesagt: es ist unsere Pflicht, ja noch einmal, wir haben nicht einmal das Recht, dem Bauer noch langer diesen Ausspruch vorzuenthalten, den Ausspruch über das, was wir klar als Unrecht erkannt haben. Wollten wir mit diesem Ausspruche zögern, so würden wir in die Fußtapsen desselben Absolutismus treten, den wir eben vernichten wollen. Und wie dann, wenn jene Millionen endlich ihre Geduld verlieren, und dasjenige, was ihnen als volles anerkanntes Recht zusteht, sich selber nehmen? Werden wir nur den geringsten Anhaltspunct, die geringste Befugnis haben, sie davon mit Gewalt abzuhalten, sich in jenen Rechtszustand, den die Vernunft ihnen zuspricht, zu versetzen? Es soll dieß keine Drohung sein, sondern nur eine Mahnung an unser Gewissen. Ich frage alle Herren Abgeordneten, ob sie nicht täglich vom Lande Briefe bekommen, worin ausgesprochen wird, daß Anarchie droht, daß jene Bedrückungen, die wir alle verfluchen, noch täglich stattfinden? daß Robot mit Militärgewalt eingetrieben wird, daß Kerker und Stockschläge noch immer gegen die Bedrückten angewendet werden? (Beifall.) Ich frage, wenn Sie das noch länger dulden, können Sie es vor Ihrem Gewissen verantworten? So stehe ich hier im Namen dieser Millionen, ich fordere von Ihnen, daß Sie so schleunig als möglich, daß Sie augenblicklich den Grundsatz aussprechen, den wir ja alle so oft mal bekannt haben: daß die Unterthänigkeit als ein rechtswidriges Verhältniß augenblicklich fallen muß, und daß alle Leistungen, die daraus abgeleitet sind, als widerrechtlich fallen müssen. Lassen Sie sich durch nichts abhalten; lassen Sie nur das Herz reden; denn so wie ich hier die Weisheit des Reiches versammelt glaube, so fetze ich auch sein Herz hier voraus, und das Herz fordert, wie die Vernunft, daß dieses fluchwürdige Verhältniß für ewig aufhöre. (Anhaltender Beifall.)
Abg. Dylewski. Meine Herren, es ist über diese Frage, welche ich für höchst wichtig und für höchst dringend halte, in ihrem Principe so viel gesprochen worden, daß ich erstens die Zeit bereue, die durch das viele Sprechen verloren geht. Ich kann nichts Neues vorbringen; ich versichere Sie, daß ich nicht ewig Phrasen wiederholen werde, ohne daß wir in das Klare der Sache eingegangen seien. (Beifall.) Eine weitere Rechtfertigung, daß ich reden will, liegt darin, weil gestern abgedruckt worden ist, daß ich schon gesprochen, da muß ich sprechen, damit man wenigstens wisse, was ich spreche. (Heiterkeit.) Es war ein Vorredner vor mir mit Namen Kapuszczak, welcher Einiges vorgebracht hat, was ich zu entkräften trachten muß. Im voraus, meine Herren, bitte ich Sie, haben Sie Geduld und hören Sie mich an, obwohl ich ohne Enthusiasmus sprechen werde. Ich glaube, wir sind dazu berufen Gesetze zu machen. Nüchternheit schadet nie, und wenn wir einmal gute Gesetze geliefert haben, dann können wir mit Enthusiasmus zurücksehen.
Der Abg. Kapuszczak sprach von Umständen, von Facten, die, wenn sie wahr sind, wirklich zu verdammen sind; ich verabscheue das Princip der Unterthänigkeit und Alles was daraus fließt, aus voller Seele. Wenn das alles wahr ist, meine Herren, so ist Niemand da, der die Bedrückung des Rechtes starker als ich verdammen könnte, aber es soll bewiesen werden, und wenn Beweise da sind, dann klatschen Sie Beifall, und dann verdammen Sie. (Beifall,) Also von Fall zu Fall muß man beweisen, denn ein Gesetz stützt sich auf das Recht, und wir können ja nicht Recht sprechen, wenn wir nicht die Parteien vernommen und die Beweise gesehen haben. Ich setze aber bei, daß Mißbräuche allerdings stattfinden, und ich beantrage, damit die Ansprüche der Grundherren, in wie ferne sie durch die Bedrückungen der Unterthanen aufgewogen sind, auch abgewiesen werden, nur bitte ich dieß von Fall zu Fall zu untersuchen, und von Fall zu Fall zu entscheiden. Diel find aber nicht bestimmte Argumentationen, indem sie sagen, es gab Bedrückungen, beweisen aber dieselben nicht, folglich hört hiermit Alles auf, bis es bewiesen wird. Im Allgemeinen sage ich, gab es Mißbräuche, und große Mißbräuche, aber wie stand es denn da mit dem Schutz, den die Kreisämter gaben? Die Kreisämter haben sich überall gerühmt, daß sie den Bauer schützen; ist es möglich, daß der Schutz heilsam fürs Volk gewesen, wenn solche Mißbräuche an der Tagesordnung sein konnten? Es ist in den letzten Monaten des vorigen Jahres von dem ehemaligen Landesgouverneur von Galizien, dem gegenwärtigen Abgeordneten Stadion, ein Brief, so eine Art Kreisschreiben an die Kreisämter ergangen, welches, wenn die Herren sich die Mühe nehmen wollten, in den Sonntagsblättern dieses Jahres, Nr. 19, abgedruckt ist. Dort werden Sie sehen, wie weit die Beamten vom Gouverneur selbst an den Pranger der Schande gestellt werden mußten, dieselben, welche als Schutz für die Bauern angepriesen wurden. Es thut mir leid, und ich glaube auch dem Abg. Stadion ist es leid, daß er aus politischen Rücksichten dieselben Beamten späterhin in Schutz nehmen mußte; doch das gehört nicht zur Sache. (Beifall.) Im Allgemeinen leugne ich nicht die Mißbräuche, sage aber, hebt auf diesen Schutz, der unwirksam ist, und vielleicht selbst diese Mißbräuche hervorgerufen hat. Dieser Schutz trachtete die Bauern und Grundherren in Zwietracht zu lassen, um beide zu benützen. Was die Hautweiden und Wiesen betrifft, so muß ich etwas erwähnen, weil eine Commission möglich und wünschenswerth ist, damit über die Art des Entstehens der Hautweiden wirklich so geurtheilt werde, wie sie entstanden. Es wurde sogar ein Abänderungsantrag vorgeschlagen: daß diejenigen Bäume, die auf Wiesen wachsen, dem Eigentümer der Wiese zufallen, das ist nach dem strengen Rechte eine unausbleibliche Folge. Denn der Baum ist ein Zuwachs der Wiese, sobald er dort gewachsen, und es ist nicht zu erklären, wie diese dem Einen und der Baum dem Andern gehören sollte; aber bei uns haben sich die Umstände geschichtlich langsam entwickelt. Als der Bauer und der Grundherr keine Steuern zahlten — denn so war es in Polen, wo alle öffentlichen Bedürfnisse aus den Zöllen bestritten wurden, und zum Kriege steuerte Jeder bei — kümmerte sich weder der Bauer noch der Grundherr damals um die Einfünfte, weil sie genug zu leben hatten. Damals ward sehr gerne den Bauern in den Waldungen an leeren Plätzen das Gras zu mähen erlaubt; nach Umständen und Wichtigkeit des wachsenden Interesses geschah es, daß diese leeren Stellen langsam vorrückten, damit die Wiese größer sei; und es können Fälle vorkommen (und ich sage nicht überall) wo allerdings der Baum dem Herren und die Wiese dem Bauer gehört. Es ist von Seite des Abg. Kapuszczak vorgebracht worden, daß er vorzüglich den Deutschen verpflichtet ist für die erkämpfte Freiheit. Ich habe immer in diesen Dank eingestimmt, und stimme wieder ein, weil ich weiß, daß wirklich Wien uns die Foltern der Freiheit geöffnet hat; aber meine Herren, daß die Robot in Galizien am 17. April geschenkt wurde, das ist nicht das Werk der hiesigen Bewohner; denn wenn es so wäre, warum besteht hier die Robot bis jetzt? Ich habe schon berührt, und sage es noch einmal, wir waren in einer blutigen Hetze mit der Regierung; wir haben dieses Alles mit der Regierung um die Wette gemacht; wir sahen unser Eigenthum sei kein Eigenthum, und sagten: Hol' der Teufel das Eigenthum! Der Abg. Kapuszczak beklagt sich noch, daß die Bauern 300 Schritte vom Thore weit die Mütze abnehmen müssen; das ist größtentheils wahr, aber meine Herren, das ist nicht der Grundherr, der das zuwage gebracht, das ist die Gerichtsbarkeit, zu deren Stürzung wir Sie alle ermahnen, und deren Sturz auch, glaube ich, durchgehen muß. Wird der Grundherr keine Gerichtsbarkeit üben, dann wird der Bruder dem Bruder die Hand reichen. (Beifall.) Und endlich sage ich, Kapuszczak hat die Farben etwas zu stark aufgetragen, denn er ist ja für Bohorodczan, und das ist ein Eigenthum der Familie des Grafen Stadion. (Gelächter und großer Beifall.) Jetzt mit Enthusiasmus zu reden, kann ich Ihnen, meine Herren! nicht versprechen. Ich werde vielleicht Manches vorbringen, was nicht in den Kram aller Ansichten passen mag. Ich bitte um Nachsicht und Geduld, ich werde trachten, alle Parteien zu versöhnen, und eine Verständigung herbeizuführen. Als ich hier anfangs die Idee, oder eigentlich das Princip des Eigenthums in Schutz nahm, und dazu ein gewöhnliches, gemeines Gleichnis anwendete, weil ja in den gemeinen Gleichnissen die größten Wahrheiten liegen, fand ich Beifall; später wurden die verschiedenen Verbesserungsanträge begründet, aber auf eine Art begründet, die bei Jenem, der um das Volk und die Zukunft wirklich besorgt ist, Besorgniß erregt hat, und einen fühlenden Staatsmann und Gesetzgeber mit Grund mit Kummet und Bangen erfüllte. Man schied sich also in Verfechter und Gegner des Eigenthums, ohne Grund meine Herren, denn auch, und nur mit der Achtung des Eigentums gelangen wir zu einem geregelten Ziele. Sollten wir aber dahin nicht gelangen, und sollten wir dieses Hauptprinzip im Stiche lassen, dann verzichte ich auf die Theilnahme an den Möglichkeiten, welche dann eintreten könnten. Ich aber habe noch nicht gesehen und nicht erfahren, daß es, wenn man dieses Princip mit Füßen getreten hat. möglich wäre, zum Heile des Ganzen, und zum Wohle des Volkes fortzukommen. Es handelt sich ja bei uns vorzüglich um 2 Principien, nämlich erstens um Aufhebung der persönlichen und erblichen Gerichtsbarkeit des Einen über den Andern, und zweitens um Aufhebung der erblichen und gezwungenen Pflicht, für Andere zu arbeiten. Das sind zwei Principe, deren ungesäumte Verkündigung durch keine Rücksicht aufgehalten werden kann, und ich stimme ebenfalls dafür, keinen Augenblick warten zu lassen, ohne diese Grundwahrheiten, diese Grundbedingungen der Freiheit zu proclamiren. (Beifall.) Wenn wir dieß aufheben, so wird verschwinden das Material für das divide et impera und für die Anstalten, daß Brüder gegen Brüder aufstehen, und Nationalitäten miteinander zu dem Ende entzweit werden, damit ein Dritter beide zu seinem Zwecke mißbrauche. (Beifall.) Das zweite Princip, die Aufhebung der Robot ist ein Princip, aber ich sage, es ist auch die Folge des ersten Principes; denn geben Sie die Gerichtsbarkeit auf, wo ist es dann möglich die Robot zu behaupten, wenn wegen eines nicht geleisteten Robottages erst die Klage anzubringen, und deßhalb erst nach Monaten ein Urtheil zu erlangen, während die Zeit zu jener Robot schon längst verstrichen ist, Dieß fließt von selbst daraus. Ich sage aber, und stehe noch einmal dafür auf: der Schutz des Eigenthums, die Rettung der Idee des Eigenthums ist das dritte Princip, an dem wir nicht rütteln dürfen, wenn wir überhaupt etwas Mögliches zu Stande bringen wollen. Wollen wir nicht ewigen Krieg, wollen wir nicht es dahin bringen, daß Jeder das mit Angst in seiner Hand herumträgt, was er besitzt, und Jeder den Freund, den Bruder, den Vater scheut, damit er es ihn nicht raube, dann müssen wir festhalten an dem Schutze des Eigenthums. Und ich frage, wie wird Jemand arbeiten können, wenn er die Früchte seiner Arbeiten nicht gesichert weiß. Das stelle ich als einen Grundsatz auf, und zwar als einen unantastbaren, und ich glaube, jeder von uns wird diesen Glauben theilen. Wir sind aus der Revolution entstanden, und so müssen wir auch die Wahrheiten dieser Revolution anerkennen. Die Wahrheiten, die die Revolution in den Gaffen durch Thaten proclamirte, müssen wir, die wir aus ihr hervorgehen, hier gereinigt und geläutert wiederholen, und zu unseren leitenden Grundsätzen annehmen. Damals schrieben Arbeiter: "heilig ist das Eigenthum", und auch ein Abgeordneter hat gesagt, wir sollen es auf die Thüre der Hütten schreiben. Allerdings, aber auf alle Thüren, daher auch auf die Thüren der Paläste. Die Arbeiter schrieben das Wort: "heilig ist das Eigenthum" nicht bloß auf die Rücken Derjenigen, welche auf den Gassen herumgingen, nicht nur dasjenige, was Einer auf sich hatte, sondern auch auf die Niederlagen. Die Arbeiter haben also das Eigenthum so begriffen, wie dieß dem gegenwärtigen Vergriffe derselben entspricht, sie haben anerkannt den Besitz, den wirklichen und symbolischen, durch physisches Festhalten und durch bloßen Willen bethätigten Besitz, und die für den Besitzer sprechende Vermuthung des Eigenthums. Wollen wir dieses nicht anerkennen, wollen wir den Beweis des Eigenthums mittelst Ersitzung nicht zulassen? Es sind auch viele Rechtsgelehrte in dieser hohen Versammlung, welche ein Eigenthum besitzen, Meine Herren, wenn wir von Ihnen den Beweis verlangen wollten, wie Sie zu Ihrem Eigenthum gekommen sind, so werden gewiß manche von Ihnen in Verlegenheit sein. Könnten Sie Ihren Vormann auch angeben, so wird er, wofern er nicht beständige Register führt, seinen weitern Vormann kaum nennen können. Der Dritte wird es aber gar nicht möglich finden, sich darüber zu äußern. Wir müssen also dem Besitze die Voraussetzung des Eigenthums zuerkennen, wie dieses nach dem positiven Rechte stattfindet. Wenn wir diese Voraussetzung nicht zum Schutze des Eigenthums anerkennen, wenn wir immer an die Quelle des Eigenthums zurückgehen wollen, wo ist dann die Sicherheit des Eigenthums? Der Abgeordnete Hawelka hat die Ersitzung in Frage gestellt. Meine Herren! Es wurde neulich von dem böhmischen Abgeordneten vorgebracht, daß dort ein Granatenrecht besteht, das heißt, daß jeder auf dem Grunde gefundene Granat Demjenigen gehört, der Herr des Grundes ist. Nun, ist dieses Granatenrecht Unrecht, so ist es aus mit den Besitzern der Granaten. (Gelächter.) Der Abg. Hawelka hat eine mit Granaten besetzte Nadel — her da mit der Granatennadel! Sie werden in dem Beweise des Eigenthums stecken bleiben, wenn Sie sich auf den Besitz nicht berufen können. Haben Sie vom Goldschmied gekauft, woher hat sie der Goldschmied? immer stammt sie aus dem Granatenrechte her. Wie diese Nabel im Vertrauen von Hand zu Hand ging, ohne daß die Eigenthümer ihr Eigenthum bis zur ersten Quelle nachzuweisen brauchten; so muß es auch mit den übrigen Sachen und Rechten der Fall sein, denn ein Beweis ist sonst unmöglich. — Man sprach vom Naturrechte; aber diesem Naturrechte müssen wir ein wenig in die Augen schauen. Das Naturrecht, meine Herren, lassen Sie sich nicht täuschen, war das Recht des Stärkern. Wer stark war, entriß dem andern sein Eigenthum, und dieß war das Naturrecht. Um ein solches Recht los zu werden, haben die Menschen auf dasselbe etwas verzichtet, haben ihre Freiheit etwas beschränkt, und den Staatsverband geschlossen. Früher hat man gesprochen vom historischen Rechte. Nun das ist hinsichtlich des Volkes das, was Andere geschrieben haben, im strengen Sinne, und in einzelnen Fällen das, was man durch Zeugen oder durch Urkunden nachweißet. Aber Diejenigen, welche jetzt von diesen Rechten, den Dominicalgerechtsamen als von einem Ausfluss des Feudalnexus sprechen, sind den Beweis darauf schuldig. Und ich glaube, nach der Zeit, die seitdem verflossen ist, werden sie ihn auch schuldig bleiben; für die letzten Übergänge sind so viel Urkunden vorhanden, daß kaum der Fall eintreten dürfte, daß Beweis dafür mangeln. Der Abg. W i s e r hat das bewiesen und das Resultat daraus gestern seht schön entwickelt. Das ist von Oberösterreich; ich glaube, dasselbe gilt auch von jeder andern Provinz. Also das Eigenthum müssen wir achten; nun ist Robot fremdes Eigenthum, und mit Hypotheken belastet worden im Vertrauen auf den Schutz der Gesetze. Und wenn wir dieses Eigenthum, auf welchem Witwen und Waisengelber verhypothecirt sind, angreifen, so wurden doch jedenfalls diese dadurch unschuldig Schaden leiden. Es collidiren hier zwei Grundsätze miteinander, nämlich erstens: die Robot als Pflicht muß abgeschafft werden, und zweitens: die Robot ist ein Eigenthum. Ich glaube, wenn diese Grundsätze wahr sind, so müssen sie nebeneinander bestehen können, und damit sie bestehen können, so ist die Folge, die Robot muß weichen, aber sie muß entschädigt werden. Es that mir so wohl, daß ich den Grundsatz der Entschädigung doch fast von allen Herren Vorrednern bekräftigt und getheilt fand, obwohl sie dann höchst überflussig sich über die Gerechtigkeit derjenigen Leistungen streiten, indem dann, wenn eine Entschädigung anerkannt wird, nichts vorhanden ist, welches zu diesem letzten und gefährlichen Mittel, zur Anfechtung des Eigerthums zwingen könnte. Ich habe gezeigt, daß es nicht nöthig und nicht möglich sei, die Dominicalrechte und die Robot für ungerecht zu erklären, sobald dieses Unrecht nicht von Fall zu Fall nachgewiesen wird. Es soll fremdes Eigenthum geschützt werden, und Jedermann weist dieß hier nach, und doch schreit man so viel über Unrecht. Ich sage dieß nicht, als ob ich Unrecht in Schutz nehmen wollte, denn es ist Niemand mehr für die ausdrückliche Abschaffung desselben, als ich, aber retten Wir den Grundsatz. Wir müssen also beweisen, daß dieß eine Ungerechtigkeit ist, und greifen wir ein Eigenthum an, ohne zu beweisen, daß es ein ungerechtes sei, so kann auch kein anderes vor einem Eingriffe sicher sein. Zwar haben wir von einem Abgeordneten, den ich schon benannt habe, gehört, daß wir uns in dieser Beziehung nicht so gewissenhaft benehmen sollen, und auch das Böse gestatten können, wenn Gutes daraus stießt. Erinnern Sie sich an die Revolution; sollte die Revolution die Jesuiten aus Laune vertrieben haben, oder weil sie die Grundsätze verdammte, welchen diese Körperschaft huldigte? Sind wir Kinder der Revolution, so werden wir nie einen so schmählichen Grundsatz, daß der Zweck auch die Mittel heilige, billigen; mag das Gute noch so groß sein, so werden wir es doch nicht durch das Böse erkaufen. Es ist aber noch die Frage zu stellen, ob ihr Zweck gut ist, und ich muß eben so in den Zweck eingehen. Ich kann als einen Zweck ansehen und betrachten die verhältnißmäßigere Vertheilung des Eigenthums; das ist gut, aber es bleiben noch Häusler, Inleute, Taglöhner, Bediente und Arme der Städte, und meine Herren, das Elend in den Städten ist weit größer, als das in den Dörfern. (Beifall.) Ich frage Sie Alle, ob nicht diese Armen diese Gründe mit allen ihren Lasten gern fibernehmend wurden, mit allen Lasten, die der Bauer bis jetzt getragen hot. (Ich sage dieß nicht darum, um diese Lasten gut zu heißen.) Diejenigen Herren, welche den Bauer in Schutz nehmen und dem Bauer zu Hilfe kommen, muß ich ermahnen, daß dieß umsonst gewesen ist, wenn die Häusler, Inleute u. s. w. dann in das Eigenthum der Bauern greifen, wenn morgen ihr Kampf mit den Bauern beginnt. Wenn wir da einen solchen Fleck anrühren, und den Glauben an das Eigenthum erschüttern, so müssen solche Folgen eintreten. Also muß ich zu der gestrigen Rede bemerken, daß nicht bloß die Grundbesitzer, die Rusticalgrundbesitzer die Halse so eng zusammengeschnürt haben, daß man zum Messer greifen muß, um den Knoten auseinander zu schneiden; es haben noch so viele Andere die Hälfe zusammengeschnürt. Also meine Herren, nicht hier allein soll man den Knoten zerschneiten, um ihn schneller zu lösen, sondern wenn Sie können, überall —ist Elend. Dieses Mittel wird nicht dazu ausreichen, und ich muß mit Vorliebe die Worte Thiers anführen, welche et unlängst in der französischen Kammer ausgesprochen: "Wenn Jemand dieses Heilmittel, dieses Wünschhütleid weiß, jedem menschlichen Elende auf einmal abzuhelfen, der möge es sagen, ich weiß es nicht. "Der zweite Grund, wodurch diese Aufhebung ohne Entschädigung gerechtfertigt werden könnte, der zweite Grund würde aus nationalökonomischen Rückfichten stießen, nämlich den Ackerbau nach Möglichkeit zu entlasten. Das ist sehr schön, aber er wird eben so mit Vertragslasten, wie mit Untersthanslasten gedrückt. Freilich gibt es auch manche der Antragsteller, die da sagen: "jede Art von Geld, Rustical oder anderen Leistungen sei aufzuheben," das ist consequent. Aber meine Herren! gerade vor einer solchen Consequenz sich zu retten, um nicht jeden Vertrag zum Spielball der Bösen zu machen, müssen wir die ganze Consequenz bekämpfen, und consequent das ganze Eigenthum in jeder Phase vertheidigen; denn was Geldleistungen betrifft, sind diejenigen aus dem Unterthansverbände mit denjenigen aus den Vertragsverhältnissen (vorausgesetzt die Gleichheit ihrer Ziffer) gleich schwer, und um kein Haar verschieden; so werden wir dann in Consequenz mit demselben Recht die Vertragspflichten in Frage stellen sehen. Betrachten wir aber eine andere Richtung. Wien und die Städte überhaupt lebten bis jetzt vom Verkehr, und sehen wir näher, vom Luxusverkehr, von einem solchen Verkehr, zu dem der Rusticalgrundwirth durch viele Jahre nichts beitragen wird. Gehen Sie also, meine Herren, daß hier in einer Wagschale die Bevölkerung der Städte, in der andern die des Landes liege; erleichtern Sie die eine, sinkt die andere, und doch hat uns Wien die Freiheit gegeben. Diese edle Bevölkerung, die so viele Tage und Nachte für uns wacht und uns beschützt, wird auch vor dieser legten Folge der Freiheit nicht zurückschrecken, aber dieses Verhältniß sollte sich natürlich entwickeln, sie blickt mit banger Erwartung auf uns, bis wir durch unser Betragen den Credit befestigen, den Verkehr steigern. Werden wir aber dieses erreichen, wenn wir das Grundprincip in Frage stellen, wenn wir das Land in zwei Lager theilen, den bedrohten Theil mit den Interessenten in das feindliche Lager werfen? Man hat gestern gesagt und vorgeworfen: wer entschädigt die Arbeiter, die so viel verloren haben? Ich frage aber, wenn wir den Grundsatz annehmen, daß das Eigenthum nicht zu achten sei, werden die Arbeiter nicht noch ärmer werden? Man sprach, daß in Mähren durch die Eisenbahnen und durch ihre Folgen so viel Unrecht entstanden ist, das ist wahr, aber sollen wir das zum Beispiel für uns nehmen? sollen wir das nachahnten, daß die frühere Regierung solchen gerechten Schaden nicht beachtet hat und gerate dadurch untergegangen ist? Also zu so wichtigen Fragen, meine Herren, ist es schwer, mit Enthusiasmus zu schreiten, wirklich so riesig, so bedenklich, daß ich gestehen muß, den Enthusiasmus nicht theilen zu können, und warum? weit wir besonders über etwas verfügen wollen ohne den Eigenthümer. Wie das geschehen ist, werde ich erklären; aber die Eigentümer dessen, worüber wir hier entscheiden wollen, sind größtentheils nicht hier. Man beruft sich auf das Jahr 1789 in Frankreich, dort gab es einen Enthusiasmus; ein Herr Abgeordneter hat gesagt, daß dieser Enthusiasmus bald verraucht war, aber das geht mich nichts an. (Heiterkeit.) Ich sage nur, der Enthusiasmus kann nur dadurch gerechtfertigt werden, daß dort die Eigentümer saßen; ich will Ihnen nur, meine Herren, Noailles und Lasayette ins Gedächtniß rufen, von diesen lasse ich den Enthusiasmus gelten und stimme ein. (Beifall.) Was ist aber auch dann ungeachtet dieses Enthusiasmus die Folge gewesen? Der Adel zog (ich nach Coblenz zurück, kriegte mit Frankreich durch weitere Confiscationen erbittert, und als er nach dem Sturze Napoleons zurückkehrte, zahlte man ihm eine Entschädigung von 1000 Millionen; diese 1000 Millionen sind in die Tasche des Adels zum großen Schaden des damals ohnehin mit Contributionen überbürdeten Volkes geflossen; das Jahr 1830 und 1848 hat diese 1000 Millionen nicht mehr in Frage gestellt: ich frage, hat die Regierung Unrecht gehabt, daß sie die 1000 Millionen in den Taschen Derjenigen stecken ließ, die sie genommen? England hat die Sclaven auf den Antillen emancipirt und für das verruchteste Recht, das bestehen kann, für das Recht über die Freiheit, über die Menschenwürde eines Andern zu gebieten, hat England