Ètvrtek 17. srpna 1848

nicht, es ist insbesondere die staatsrechtliche, finanzielle Seite noch nicht gehörig herausgehoben worden. Der Kern der besitzenden Bevölkerung, der größte Theil derselben, der nachhaltigste leistet oder zahlt bis jetzt zwei, drei, auch viermal mehr an die Herrschaft und den Zehentherrn als an den Staat. Kann man glauben, daß in Europa ein Staat in finanzieller Beziehung bestehen könne, in welchem die Steuerfähigkeit dieses Kernes der Bevölkerung nicht dem Staate, sondern einer privilegirten Kaste zugewiesen ist? Ist für Österreichs Finanzen ein Heil zu suchen, so lange sich der Staat dieses Besteuerungsrecht aus den Händen nehmen läßt? Ich glaube nicht. Es ist übrigens auch durch die Geschichte erwiesen, daß hauptsächlich dieses Verhältniß der Grund ist, warum bei einer so gesegneten Bodenproduction, bei Verhältnissen, die beinahe für alle Industrialzweige günstig sind, bei dem Umstande, daß selbst in den unproductiven Theilen noch Metalle und Brennstoffe vorhanden sind, daß bei allen diesen günstigen Verhältnissen, bei einem dreißigjährigen Frieden und bei einer lammhaftend Zahlungswilligkeit der Contribuenten dennoch die Finanzen nicht geregelt wurden. Die Umstände haben sich feit Jahrhunderten sehr geändert. Früher wurde das Getriebe des Staates durch persönliche Leistungen dieser priviligirten Kaste, durch auf Kosten dieser Küste bestellte Personen im Gange erhalten; gegenwärtig ist dieses Mittel das Geld. Die Regierung, glaube ich, hat hierauf nicht die gehörige Rücksicht genommen, sie hat wenigstens in früheren Perioden nicht Rucksicht genommen, indem sie den Übelstand fortbestehen ließ, daß die Steuerfähigkeit nicht dem Staate, sondern eben nur Mittelpersonen zugewendet wurde, die eine lächerliche Kleinigkeit nach hundertjährigen Fassionen an den Staat abgaben. Ich glaube, es ist unabweisliche Pflicht des Reichstages, das Besteuerungsrecht in seinem ganzen Umfange dein Staate wieder zu vindiciren, insbesondere vom privatrechtlichen Standpuncte. Ich will mit Wiederholungen nicht ermüden, und will mich dafür auch rücksichtlich der Entschädigungsfrage bloß auf Folgerungen beschränken, aus den aufgestellten Grundsitzen. Wer soll entschädigen? der Bauer? damit kann ich nicht einverstanden sein; der Bauer stellt hier die dritte Person vor. Das Besteuerungsrecht soll übergehen von den Dynastien an den Staat, das ist ein Act zwischen zwei andern Personen, warum soll der Bauer die Vergütung leisten? Ja, wird man sagen, der Bauer wird den Vortheil davon haben. Das ist allerdings wahr, er wird den Hauptvorteil haben, daß er auf seine Gleichstellung in der Besteuerung wird dringen können. Der Staat wird in Zukunft nicht mehr ein Eigenthum höher besteuern können, als ein anderes. Das factische Unrecht wird aufgehört haben. Daß der Bauer sein Eigenthum versteuern mußte, wie der Andere an den Staat, und überdies noch an die Herrschaft Abgaben zu entrichten hatte, das war unrecht. Der Bauer aber hat das Recht der Gleichstellung in der Besteuerung zu fordern. Eine Gleichstellung in der Besteuerung ist eines der Urrechte, und eine constituirende Versammlung soll ein solches Recht nicht abhängig machen von einem Kaufe. Wenn man die Entschädigung vom Staate begehrt, so will ich mich hier nur auf das Wörtchen "ob" im Kudlich'schen Antrage einlassen. Dieses Wörtchen "ob", welches in den vereinigten Amendements enthalten ist, dürfte die Ursache sein, warum sich viele Redner gegen den K u d l i c h 's c h e n Antrag erklärt haben, wenigstens in dieser Fassung. Ich glaube, die Entschädigungsfrage ist allerdings zweifelhaft, wenigstens kommt hierbei noch Vielerlei in Erwägung zu ziehen. Da der Kudlich'sche Antrag ohnedies die Sache an eine Commission verweiset, welche provinziell und Specialiter einzugehen hat, so ist es nicht ungeeignet, das Wort "ob" und "wie" zu gebrauchen, indem, wie wir gehört haben, sehr Viele der Ansicht sind, daß gar keine Entschädigung geleistet werden soll. Wenn man also die Sache in Schwebe lassen will, so soll sie so hingestellt sein, daß jeder Theil sich seine Ansicht bilden, und dadurch beruhigt sein kann, sie werde dann bei der Verhandlung über den Ausschussantrag noch Berücksichtigung finden, er würde dann doch noch seine Ansicht durchfechten können. Das, glaube ich, ist der Hauptgrund, warum der Antragsteller das "ob" und "wie" gebraucht hat. Es ließen sich aber, wenn man auf obige Grundsätze zurückgehen will, namentlich auf die finanzielle Seite der Frage, allerdings Gründe anführen gegen eine Entschädigung von Seite des Staates. Zwar hat der Staat das Besteuerungsrecht oder sollte das ausschließende Besteuerungsrecht von den Dynastien erhalten, man könnte also sagen: Dafür hat er eine Entschädigung zu zahlen. Wenn man aber wieder erwägt, daß es eben nur den Dynastien gelungen ist, dieses Recht dem Staate durch Jahrhunderte zu entziehen, wenn man bedenkt, daß der Staat durch dieselben in seinem Rechte verkürzt wurde, wie will man den Ausspruch begründen, daß der Staat eine Entschädigung an die Beschädigten leisten solle? Ich bin zwar nicht dieser Ansicht, ich wollte aber nur zeigen, daß man Gründe für und gegen die Entschädigung anzuführen habe. Hinsichtlich des "ob" bin ich aber ferner der Ansicht, daß es Lasten gibt, die gar seine Vergütung zulassen. Es sind schon mehrere solche genannt worden, ich will nur einige anführen, z. B. die Schutz und Vogteiabgaben, die nach den Urbarien und nach dem Tractatus de jurihus incorporalibus der Herrschaft von Seite der Unterthanen für den physischen Schutz geleistet werden, da ist jeder Reichstitel weggefallen. Man kann nicht sagen, daß dieser physische Schutz vertreten werde durch den rechtlichen Schutz, welchen die Herrschaft jetzt zu leisten habe, büß ist nicht der Fall, indem eigene Stellen (die Kreismter) creirt werden mußten, um dem Unterthan gegen die Herrschaft diesen rechtlichen Schutz zu gewähren. Eben so zeigt sich das "ob" gegründet in der Frage, ob nicht ein aliquoter Theil der Abgabe bei der Entschädigung übergangen werden könne; ich mache hier insbesondere aufmerksam auf zwei Leistungen, auf die Robot und auf die Veränderungsgebühren. In der Robot liegt offenbar kein größeres Recht, als daß die Herrschaft fordern kann: ihr eigener Grund und Boden werde bearbeitet von den sogenannten Unterthanen. Nun sage ich aber, manche Herrschaft habe wohl 20—30.000 von Robottagen, während ihr Grund und Boden z. B. nur 10.000 Arbeitstage bedarf. Spricht man ton einer Entschädigung, so finde ich es unrecht, wenn man auch für diese überzähligen zwei Drittel Theile eben dieselbe Entschädigung ansprechen würde. Ebenso ist es auch hinsichtlich der Freigelder; sie find Percentualgebühren, nicht vom Einkommen, sondern von dem Stammvermögen dieses Realilätscapitals. Dieses Realität Capital, dieser Realität Nennwert ist sehr gestiegen; er ist aus Ursachen gestiegen, welche nicht von der Herrschaft herrühren, nämlich wegen der Meliorationen, die aber von den Unterthanen vorgenommen wurden. Die Hauptursache, daß der Realitätennwerth gestiegen ist, liegt aber im Herabsteigen des Geldwertes. Wir sehen, daß feit 50—60 Jahren die Realitäten fünf bis sechs Mal höher, dem Nennwerte nach, bezahlt worden sind. Die hohen Percentualgebühren des Freigeldes sind aber doch noch geblieben, ungeachtet der allgemeine Zinsfuß gefallen und dadurch der Realitätennwerth erhöht wurde. In dieser Beziehung kann auch hievon bei der Entschädigung ein Theil abgeschnitten werden, damit das gehörige Verhältniß wieder hergestellt werde. Es handelt sich daher auch darum, ob nicht ein aliquoter Theil der Abgabe keine Entschädigung verdiene. Ich will nur noch einen Irrtum berichtigen. Es haben mehrere Herren sich über das Bergrecht ausgelassen, und es mit dem Jus montanum verwechselt; es ist offenbar das Weinbergrecht gemeint. Denn das jus montanum entsprang nicht aus dem Unterthansverhältniß, nicht aus dem herrschaftlichen Obereigenthum, sondern aus dem des Staates. Das Weinbergrecht ist aber nicht, wie Einige erwähnt haben, ein Weinzehent; der Weinzehent besteht neben dem Weinbergrecht, gehört sogar oft einem ganz andern Berechtigten. Ich glaube, anknüpfend an den Antrag des Abg. Schuselka, den er früher interpellationsweise gestellt hat, bemerken zu müssen, daß die Herren, die Amendements gestellt haben, besonders diejenigen, welche bloß Ergänzungen beabsichtigen, daß diese zusammenkommen und sich in sofern einigen, als man nachweisen kann, daß diese Ergänzungen schon in dem verbesserten Antrage des

Abg. Kudlich enthalten sind. Es sind zwar nur einige Lasten Nominativ angeführt, von allen andern aber die Titel, aus welchen sie entstanden sind. Weiter heißt es dann noch: "ähnliche Lasten"; hierin sind die nicht nominativ angeführten enthalten. Dann heißt es im dritten Satze: "daß die Commission über die Entschädigungsfrage auch auf die provinziellen Verhältnisse einzugehen habe"; weshalb Jeder beruhigt sein kann, daß diese provinziellen kleinern Lasten ganz gewiß auch berücksichtigt werden. Ich lade daher die Herren, welche glauben, daß sie sich mit dem Verbesserungsantrage des Abg. Kudlich vereinigen können, ein, sich allenfalls morgen um fünf Uhr in dem Locale der dritten Abtheilung einzufinden.

Abg. Borrosch. Das ist ein neuer Antrag.

Abg. Vacano. Ich habe nur privative die Herren eingeladen.

Präs. Abg. Pitteri hat einen Abänderungsantrag überreicht.

Abg. Löhner. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß heute Nachmittag noch mal eine Sitzung abgehalten werden soll; es durfte daher angemessen sein, die Vormittagssitzung zu Ende zu führen,

Präs. Ich habe den Antrag auch dahin stellen wollen, die Sitzung aufzuheben, und wollte nur noch den Verbesserungsantrag des Abg. Pitteri vorlesen, damit er in Druck gelegt werden kann. Er lautet:"Die Theilung des Eigenthums in das Obereigenthum und in das Nutzcungseigenthum ist bekanntlich eine Störung der Freiheit, mit dem Eigenthum nach Belieben zu verfügen. In einem constitutionellen Staate aber muß Alles abgewendet werden, was die Freiheit zu stören oder zu beschränken vermag; daher fordert der Abänderungsantragsteller die hohe Reichsversammlung hiermit auf, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Erbpacht, Erbzins, Bodenzins, Lehen und alle anderen Verträge und Anordnungen, welche dem Nutzungseigenthümer einer unbeweglichen Sache die Verbindlichkeit auferlegen, in der Person des Obereigenthümers einen Gebieter zu verehren, von dessen Willen abzuhängen, und ihm in wiederkehrenden Fristen, so wie auch bei der Veränderung des Besitzes Geld oder Naturalabgaben zu entrichten und Froh oder andere Dienste zu leisten, können von nun an gültig nicht errichtet werden.

2. Jeder Nutzungseigenthümer einer unbeweglichen Sache ist von nun an berechtigt, von dem Obereigenthümer die Abtretung des Obereigenthums zu verlangen, und dieser die verlangte Abtretung zu bewilligen, und ihn vor jeder fernern Abhängigkeit und Leistungsverbindlichkeit gegen dem loszusprechen verbunden, daß er dafür entschädigt werde, falls er ein gegründetes Recht zu haben glaubt, eine Entschädigung zu verlangen.

3. Sollte über die Entschädigungsfrage ein Streit entstehen, so ist derselbe von der Civilgerichtsbehörde, welcher die unbewegliche Sache unterliegt, nach den Gesetzen und Verfugungen des Landes, in welchem dieselbe liegt, zu entscheiden. Endlich

4. die Frage, ob die Entschädigung, falls sie rechtsbeständig befunden würde, dem Nutzungseigenthümer oder der Ortsgemeinde oder den Ständen der Provinz oder dem Staate ganz oder zum Theil zur Last zu fallen habe, und ob dieselbe gleich oder in Fristen abzuführen sei, gehört in das Gebiet des Staatsrechtes und ist der Gegenstand einer abgesonderten Erörterung und eines abgesonderten Beschlusses. "Ein Abg. Ich erlaube mir die Frage, ob der Abg. Pittert als Redner eingeschrieben ist. Präs. Nein.

Ein Abg. Dann muß ich bedauern und mich dagegen aussprechen, nach dem gestern Beschlusse.

Abg. Streit. Ich muß als Schriftführer bemerken, daß der Abg. Pittert schon gestern seinen Antrag auf den Tisch des Hauses niedergelegt hat, und zwar als einen selbstständigen Antrag, und als ich ihn darüber befragt, ob er ihn als selbstständigen Antrag oder als Amendement gelten lassen will, so hat er ihn zurückgenommen und ausdrücklich erklärt, daß er ihn als Amendement gelten lassen will; er hat dieses Amendement vor dem Schlüsse der Debatte abgegeben.

P r ä s. Wenn der Antrag unterstützt wird, so möge dieß die hohe Versammlung durch Aufstehen erklären. Ein Abg. Es ist nicht möglich alles dieses aus so weiter Ferne zu verstehen. (Der Antrag wird vom Schriftf. Streit noch mal vorgelesen.) Präs. Wird der Antrag unterstützt? (Ruf: die Begründung.) Schriftf. Streit. Ich glaube, daß der Antragstiller in die Reihenfolge der Herren Redner einzutragen ist, und sodann, wie er geschrieben ist, zum Worte gelange. Ein Abg. Herr Präsident, wir können nicht eine Unterstützung aussprechen, bevor wir die Begründung nicht kennen.

Präs. Es sind bereits mehrere Anträge eingebracht worden, diese würben in Drück gelegt, und den Herren zugestellt. Nach der Reihenfolge, wie sie angemeldet, und als Sprecher vorgemerkt sind, erhalten sie das Wort zur Motivirung ihres Antrages. So wurde es von meinem verehrten Herrn Vorgänger beobachtet. Ich erinnere die hohe Versammlung heute zur Nachmittagssitzung wegen der Wahl des neuen Vorstandes um 6 Uhr zusammen zu kommen. Zur Feststellung der morgigen Tagesordnung wird außer den gewöhnlichen Gegenständen die Fortsetzung der Berathung über den Kudlich'schen Antrag aufzunehmen sein. Die Sitzung beginnt morgen um 10 Uhr. (Schluß der Sitzung um 3/4 auf 2 Uhr.)

A b e n d s i t z u n g am 17. August 1848.(Anfang um halb 7 Uhr.)

Präs. Schmitt. Die sowohl zum Beginne als zur Beschlußnahme erforderliche Anzahl der Herren Abgeordneten ist vorhanden; ich erkläre somit die Sitzung für eröffnet. Nach dem heute Vormittag gefaßten Beschlüsse hat die hohe Versammlung heute mit der Wahl des neuen Vorstandes vorzugehen, und zwar nach §.10 der Geschäftsordnung, welcher lautet:"Der Reichstag wählt alsbald aus seiner Mitte in drei abgesonderten Wahlhandlungen mit absoluter, nach der Zahl der an der Wahl Theil nehmenden Abgeordneten zu berechnender Stimmenmehrheit und durch Stimmzettel einen Präsidenten, einen ersten und einen zweiten Vicepräsidenten, auf die Dauer von vier Wochen. Die Abtretenden sind wieder wählbar."

Der Zeitraum, für welchen ich an diesen so ehrenvollen Platz berufen war, ist abgelaufen. Eben Ihr Vertrauen, meine Herren, hat mich auch berufen, durch eine längere Zeit von hier abwesend zu sein, und die Last, welche dem Vorsitzer zukommt, hat mein College der Herr Vicepräs. Strobach für mich übernommen. Ich sage Ihnen für das Vertrauen, welches Sie mir geschenkt haben, meinen verbindlichsten Dank, und füge nur den Wunsch bei, daß ich zum Theile Ihrem Vertrauen entsprochen, und an der Ordnung und Aufrechthaltung derselben nicht ganz unwürdig mitgewirkt habe. (Großer Beifall.) Ich ersuche sohin die Herren Abgeordneten auf ihren Sitzen zu verbleiben und zuerst den Namen des zu wählenden Herrn Präsidenten auf den Zettel zu schreiben, wo sodann die Herren Schriftführer die Zettel in den Abtheilungen sammeln werden. (Nachdem die Stimmzettel gesammelt und scrutinirt worden waren.)

Präs. Schmitt. Die Zahl der Stimmen ist 313. Es beträgt die absolute Stimmenmehrheit 157;

der Abg. Strobach, dermalen Vicepräs. hat 181 Stimmen, ist somit als Präsident der Kammer gewählt. (Stürmischer Beifall.)

Abg. Strobach vom Platze: Vor vier Wochen wurde ich als erster Vicepräs. gewählt, dazumal hatte die Wahl eine andere Bedeutung, als heute; sie war der Ausdruck der brüderlichen Eintracht, der brüderlichen Einigkeit, mit welcher die Völker Österreichs ihre parlamentarische Laufbahn betreten haben; heute dürften wohl andere Motive die Wahl geleitet haben. Das Unwohlsein, die Abreife unseres Herrn Präsidenten haben mich berufen, durch einige Zeit die Geschäfte als Präsident zu besorgen. Ich habe sie soviel als möglich nach meinem besten Wissen und Gewissen versehen, Gerechtigkeit, strenge Gerechtigkeit (stürmischer Beifall), Gerechtigkeit war das hohe Ziel, das ich angestrebt habe. In der heutigen Wahl glaube ich eine Anerkennung dieser Vergangenheit zu erblicken. Ich erblicke darin eine Hinweisung auf den Weg, den ich als Präsident weiter zu schreiten haben werde. (Stürmischer Beifall.) Nie werde ich als Präsident irgend ein Recht dieses erhabenen Stuhles nach außen vergeben, strenge Gerechtigkeit nach innen werde ich üben, strenge Gerechtigkeit wird der Leitstern meines vierwöchentlichen parlamentarischen Wirkens sein. Wollen Sie, meine Herren, diese Versicherung von mir entgegennehmen, mit dem Danke für das Vertrauen, das Sie mir neuerdings bei dieser Wahl zu schenken geruht haben. (Heftiger Beifall.)

Präs. Schmitt. Ich ersuche den Herrn Vicepräsidenten somit meine Stelle einzunehmen. Ich drücke Ihnen meinen Dank, sowie die freudige Anerkennung Ihrer Wahl aus, in Folge deren ich den so würdig anerkannten Vicepräsidenten Strobach an meine Stelle treten sehe. (Beifall.) Strobach betritt den Präsidentenstuhl, worauf er nach Umarmung des früheren Präsidenten Schmitt den Präsidentenstuhl einnimmt. — Stürmischer Beifall,) Schmitt. Erlauben Sie mir noch, meine Herren, die übrigen Stimmen Ihnen bekannt zu geben. Zunächst dem Herrn Präsidenten Strobach steht Abg. Hein mit 103 Stimmen, Schmitt mit 12 Stimmen, Schuselka mit 11 Stimmen, Pillersdorff mit 3 Stimmen. Dann die drei Herren: Harmaciz, Lasser, Mayer, jeder mit 1 Stimme.

Präs. Strobach. Die zweite Wahl, die vorzunehmen ist, ist die Wahl des ersten Vicepräsidenten. Ich ersuche daher die Herren Schriftführer, zur Einsammlung der Stimmzettel zu schreiten. (Die zweite Wahl wird vorgenommen.). Die hohe Kammer wird mir erlauben, das Resultat dieser Wahl mitzutheilen. Im Ganzen haben 308 Mitglieder gewählt, es wäre daher 155 die absolute Stimmenmehrheit. Die meisten Stimmen erhielt der frühere zweite Vicepräs.

Abg. Hagenau er mit 124 Stimmen. Nächst ihm kömmt Abg. Smolka mit 115 Stimmen, dann die Herren Schuselka mit 16 Stimmen, Hein 33, Schmitt 2, Herndl 2, Füster 2, Ziemialkowski 1, Strasser 6, Streit I, Stadion 1, Pillersdorff  2, Smrecker 1, Goldmark 1, Pitteri I Stimme. Es ist daher nicht die absolute Stimmenmehrheit vorhanden, und somit muß zu einer zweiten Wahl geschritten werden. (Diese zweite Wahl wird vorgenommen.)

Präs. Strobach. Ich erlaube mir das Resultat mitzutheilen. Im Ganzen haben sich 302 Mitglieder bei der Wahl betheiliget. Die absolute Majorität betragt daher 152. Abg. Hagenauer erhielt I76 Stimmen, und ist daher gewählt. Zunächst folgt Abg. Smolka mit 116, Strasser und Schuselka mit 2, Schmitt, Pillersdorff, Füster, Pitteri, Hein und Umlauft, jeder eine Stimme. Erster Vicepräs. Hagenauer. Meine Herren! Als wir vor vier Wochen zum ersten Male dieses Geschäft vornahmen, kannten wir uns noch nicht, heute hat uns bei der Wahl des zweiten Präsidenten wohl die Erfahrung geleitet, und ich muß sie als eine Anerkennung seiner bisherigen Leistungen freudig begrüßen. Ich hatte noch nicht Gelegenheit, Ihn n einen Beweis meiner Tauglichkeit, oder vielmehr Untauglichkeit, zu liefern; ungeachtet dessen habe ich aber doch Ihre Stimmen erhalten, und ich muß dieses als einen Beweis Ihres wohlwollenden Vertrauens ansehen. Daß ich mich befleißen werde, diesem Vertrauen zu entsprechen, dessen bitte ich, gewiß zu sein; allein da ich bestimmt weiß, wie schwierig es sein dürfte, den Herrn Präsidenten im Verhinderungsfalle zu ersetzen, so werde ich in solchen Fällen auf ihre ganze Nachsicht Anspruch machen müssen. (Stürmischer Beifall)

Präs. Es dürfte nunmehr zur Wahl des zweiten Vicepräsidenten geschritten werden. Ich ersuche daher die Herren Schriftführer, die Stimmenzettel einzusammeln. (Nach vollendetem Skrutinium.) An der Wahl des zweiten Vicepräsidenten nahmen 289 Deputirte Antheil. Die absolute Stimmenmehrheit ist 145 Stimmen. DU meisten Stimmen erhielt Abg. Smolka 136, dann die HH. Strasser 105, Schuselka 29, Füster 2, Teufel 2, die Abg. Pitteri, Sierakowski, Pillersdorff, Hein, Dobrzanski, Dollinczuk, Pienczikowski, Stadion, Herndl, Umlauft, Ambrosch, Fischhof, Kudlich, Szabel, erhielten je eine Stimme. Ein Wahlzettel war mit Kirster bezeichnet, da aber in der Versammlung kein Abgeordneter dieses Namens vorhanden ist, so wurde er bei Seite gelegt. Da keine absolute Majorität zu Stande kam, muß der Wahlact wiederholt werden, Ein Abg. Ich glaube nicht, daß wir beschlußfähig stand.

Präs. Bei der Sammlung der Stimmzettel werden die Herren Schriftführer die Zählung vornehmen, und wir werden sehen, ob wir abstimmungsfähig sind oder nicht. (Das Skrutinium wird vorgenommen.) Ich erlaube mir nur noch das Resultat bekannt zu geben. Bei der Wahl waren betheiligt 234 Herren. Die absolute Stimmenmehrheit ist 118. Abg. Strasser erhielt 125, daher ist er gewählt. Smolka 104, Schuselka 3, Bilinski, Fischhof ist 1 Stimme.

Zweiter Vicepräs. Straffer. Ich könne zwar nicht die Motive, welche die Herren bestimmt haben, auf meine unbedeutende Persönlichkeit Rücksicht zu nehmen, und mir dadurch einen Beweis ihres Vertrauens zu schenken. Wenn es mir erlaubt ist, eine Interpretation zu stellen, so erkenne ich in diesem Acte eine Erklärung, und zwar eine sehr beseitigende Erklärung, wodurch die hohe Reichsversammlung das Unrecht, welches durch vielseitige öffentliche Stimmen unseren Provinzen und unserem Lande angetan wurde, desavouiert hat. Ist dieses die Bedeutung, so drücke ich im Namen meiner Provinz und meiner Landsleute meinen Dank aus. Ich setze voraus, daß ich niemals in die Lage kommen werbe, den Präsidenten bei seiner Rüstigkeit zu ersetzen, indem er gang gewiß während der Dauer von vier Wochen fortwährend das Präsidium zu führen im Stande sein wird, und der erste Vicepräsident an dessen Stelle zu treten bestimmt ist. Sollte es oder der Fall sein, daß ich den Präsidentenstuhl einzunehmen hätte, so kann ich Sie versichern, meine Herren, daß ich es mir sehr angelegen sein lassen werde, mit gleicher Unparteilichkeit, ohne rechts oder links zu schauen, zu handeln, und ich rechne im voraus auf Ihre Güte und Unterstützung.

Präs. Ich wollte heute noch einen Antrag stellen, aber ich vertage ihn auf morgen. Es ist ein Dankesvotum an unsern früheren Präsidenten, (Einige Stimmen: Morgen, morgen!) Ich habe auch mitzutheilen, daß die Herren vom Verfassungsausschusse sich morgen um 6 Uhr im zweiten Stock im betreffenden Locale einfinden wollen. Die Tagesordnung auf morgen ist schon heute Vormittags festgesetzt worden. Daher erübrigt nichts Anderes, als die Sitzung zu schließen. Abg. Borrosch und Andere: Ein Dankesvotum den Herren Schriftführern, daß sie bleiben. (Beifall ) (Schluß der Sitzung um 9 Uhr)


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP