nicht, was er zu geben hat. Dadurch sind sie auch nicht im Stande, schon vorher ihre Einnahmen und Ausgaben zu berechnen, wodurch dem Verkehre und dem Geschäfte in jeder Hinsicht ein großer Nachtheil zugesagt wird, weil jeder in den Ausgaben sich soviel möglich einschränkt, und dadurch eine Störung der Gewerbe eintritt. Ich glaube daher, daß der Reichstag dahin zu arbeiten habe, daß die Losung dieser Frage sobald als möglich herbeibefuhrt werde.
Es ist allgemein beantragt worden, diese Frage einer Commission zuzuwehen. Ich erlaube mir hinzuweisen, daß es die Schuldigkeit des Reichstages ist, seine Geschäfte möglichst zu fördern, und Alles hineinzuhalten, was eine Zögerung herbeiführen konnte, seine Kräfte auf das Wichtelaste, nämlich auf die Entscheidung der Frage zu verwenden, und sich nicht darauf einzulassen, Entwürfe zu machen. Vorarbeiten find nicht Gegenstand des Reichstages. hiezu stehen noch andere Krauste zu Gebote, nämlich die Kraft des Ministeriums. Das Ministerium hat Organe, die in diesen Angelegenheiten gründlich und vollständig bewandert sind, welche umfassende Kenntniß der Provinzen haben, es besitzt die Möglichkeit, sich schnell alle Aufschlüsse zu verschaffen, und ich bin ganz überzeugt, daß das Ministerium viel frühere, viel vollständigere lind viel zweckmäßigere Gesetzentwurfe vorbereiten kann, als eine auf was immer für eine Art aus uns zusammengesetzte Cominission es zu thun im Stande ist. Ich stelle daher den Antrag, daß der Entwurf über die Entschenigungsfrage nicht einer Commission des Reichstages, sondern dem Ministerium übergeben werden solle. Der Reichstag hat ohnehin schon ausgesprochen, daß die zweite Frage, nämlich die Auflösung der Patrimonialgerichte, dem Ministerium übergeben werden solle; warum geschieht dieß nicht auch mit der ersten Frage? Durch den Ausspruch über den zweiten Punct haben wir anerkannt, daß das Ministerium geeigneter sein dürfte, als wir selbst, ich glaube, es ist's in der ersten Frage auch. Ich berufe mich hier auf das parlamentarische Verfahren in Frankreich und England; nirgends werden vom Parlamente selbst Gesetzentwurfe verfaßt; sie werden entweder vom Ministerium oder von einem einzelnen Mitgliede verfast, das sie aber so vollständig geben muß, daß sie zur Debatte geeignet sind. Ich glaube, wir sollten daher dem Beispiele derjenigen Länder folgen, die schon länger mit dem parlamentarischen Verfahren bekannt sind, und den Gesetzentwurf lieber dem Ministerium Überlassen, als ihn selbst zu machen. Vicepräs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstutzt) Jetzt kömmt die Reihe an den Abg Borrosch.
Abg. Borrosch. Ich habe vor allem Andern hier die Nachsicht der hohen Versammlung in zweifacher Beziehung in Anspruch zu nehmen. Neun Tage war ich abwesend und mit Mühe gelang es mir, binnen diesen zwei Tagen die für mich abgerissenen Fäden der Reichstagsverhandlung nothdurftig wieder anzuknüpfen. Ich spreche daher unvorbereitet, —vorbereitet nur in sofern, als der Gegenstand selbst, von mit ein langgetragener, heiliger Herzenswunsch war. Mit tausend Andern datirt er bei uns, — bei mir geht nicht erst vom dreizehnten März dieses Jahres, sondern vom achtzehnhundert dreizehnten Jahre nach christlicher Zeitrechnung. Wenn ich noch einen Antrag, nach so vollen andern Antragen zu stellen wage, so geschieht es gerade aus dem Grunde, weil ich die möglichste Beschleunigung dieser Frage in ihrer Erledigung wutsche; — gerade also aus dem Gegentheile von dem, was ein früherer Herr Redner als Verdächtigung Jenen unterschob, die nachträgliche Amendements und Antrage einbringen würden. Ich beklage allerdings, daß wir eine traurige Erfahrung bezüglich der Geschäftsordnung gemacht haben, und zwar bezüglich eines Paragraphes, den ich — ohne meine Abwesenheit — mit den andern Herren leibhaft bekämpft hatte, und der uns nun zu diesem Ergebnisse geführt hat. Ich beklage, daß der so hochwichtige Kudlich'sche Antrag bereits so ziemlich dein bekannten Zerrbilte des kindesmörderischen Körniges Herodes gleicht, das aus lauter Kinderleichen zusammengesetzt ist, und ich glaube, auch ein guter Theil Ihrer Antrage wird bald zu Kinderleichen werden, meiner durfte hoffentlich m sofern dieses Schicksal nicht theilen, weil ich in der ganzen bisherigen Verhandlung, in den meisten vorgebrachten Anträgen gänzlich die principielle Richtung, die meinem Antrage zu Grunde liegt, wenn nicht ganz vermißt, so doch umgangen gesunden habe Es wurde darin, wenn ich mich eines gemeinen Sprichwortes bedienen darf, wie von der Katze um den Brett herumgegangenzweitens muß ich für meinen Antrag um Nachsicht bitten, denn er ist erst heute Nacht entstanden; er wird Ergänzungen bedürfen, wozu die Amendements genügend Stoff liefern; hinsichtlich der principiellen Richtung aber wird er, wie ich hoffe, lebhafte Unterstützung finden. Die meisten Antrage haben bisher einen Grundsatz gänzlich unberücksichtigt gelassen, nämlich das Princip der strengsten Gerechtigkeit, welche bei unfern Beschlüssen obwalten muss. Die Vollfreiheit, meine Herren, liebe ich nicht bloß, weit sie zum irdischen Wohlsein der Menschen beiträgt, sondern auch, weil sie zugleich das Göttliche in der Menschenbrust zur Exfaltung bringt und das einzige Mittel ist, daß die sittliche Freiheit zu einer Wahrheit werde, eben darum darf der Volksfreiheit selber die sittliche Grundlage niemals fehlen, wenn sie nicht in Kurzein untergehen soll. Meine Herren, hüten wir uns, was in mehreren Anträgen der Fall war, dem agrarischen Communismus (Beifall) Thur und Thor in diese Versammlung zu offnen, dann hätte selbst der Landmann, der hier in so vielen, als werbe Brüder herzlich von uns bewillkommnten Männern vertreten ist, einen solchen Beschluß zu büßen, denn auch hinter dem Bauer droht ihm in seinen Dienstleuten und in den Kleinhäuslern ein Proletariat. (Beifall.) Es waren große Worte, die hier im Mai dieses Jahres an den Kaufmannsläden geschrieben standen, zwar nur mit verblöschbarer Kreide, aber dennoch vom Griffel der Geschichte unauslöschlich eingegraben in ihre Jahrbücher. Diese Worte lauteten: "Heilig ist das Eigenthum." Arbeiter waren es, die sich in ihrer Seelengröße dadurch beurkundet haben, und wir, die Arbeiter des Reichstages, sollten ihnen darin nachstehen? Hüthen wir uns, meine Herren, unserem noch unverderbten Volke in den erregten Gelüsten der Eigentumsberaubung eine für die Volksfreiheit tödliche Pestbeule einzuimpfen, wir würden an uns selber einen politischen Selbstmord begehen, dem unausbleiblich die moralische Selbstverachtung nachfolgen müßte. Daß wir hier tagen, verdanken wir nicht Reformen—sie hätten uns wohl niemals hierher geführt— wir verdanken dieß einer Revolution, einer wahrhaften Umwälzung, die unserem heißgeliebten Vaterlande gestattet, nun seine Bahn um die Freiheit zu wandeln. Möge diese Revolution eine ruhmvolle bleiben, möge sie nur Heil und Segen für Österreichs Völker bringen, möge sie des Eisens sich nie zur brudermörderischen Waffe, sondern nur zur Pflugschar des Bodens der jungen Freiheit bedienen! Lassen Sie uns, meine Herren, den heutigen festlichen Tag, an den unser constitutioneller Kaiser zurückkehrt, durch eine wahrhafte Friedensfeier verherrlichen. Lassen Sie uns Ferdinand dem Gütigen sagen können: Wir werden bald die erste Herkulesarbeit vollendet haben, die Dein glorreicher Ahn, Kaiser Joseph der Zweite, begonnen, der Fürst mit dem Erlöserherzen, der Träger vieler Kronen, zu denen die Dornenkrone des Märtyrertums für Volksfreiheit kam, weil er endlos zu kämpfen hatte mit der Dummheit und Bosheit, diesen nie sterben wollenden Ungetümen. Lassen Sie uns Ferdinand dem Gütigen sagen können: Wir werden eine der Herkulesarbeiten Kaiser Ioseph's des Zweiten bald vollendet haben in seinem Geiste, groß wie er, aber auch gerecht, wie es einer Reichsversammlung sich ziemt, deren Männer die Pflichten der Volksvertreter und die der Senatoren in einer Person vereinigen. (Beifall.) Ich habe bei den vielen Amendements auch andererseits Einiges gerade im Sinne der Volksfreiheit vermißt. (Liest den Antrag vor.) "Der Reichstag wolle durch ein Grundgesetz aussprechen: "Erstens. Daß die constitutionelle Gleichberechtigung aller Staatsbürger zwischen keine Art von Unterthänigkeitsverhältniß oder persönlicher Freiheitsbeschränkung dulde. "Zweitens. Daß alle aus dem Untertänigkeitsverhältnisse Herleitbahren Belastungen des Grundbesitzes oder der persönlichen Freiheit, auch wenn sie in der Form von Privatverträgen verbrieft erscheinen, einbezüglich aller vor dem Erscheinen dieses Gesetzes durch einen Vertrag bestimmten und bis dahin noch nicht geleisteten Ablösungsbeträge, gegen volle Entschädigung an die Berechtigten von Seite des Staates sogleich aufzuhören haben." Es sind hier zwei Puncte zu berücksichtigen; es wird von den privatrechtlichen Verträgen häufig gesprochen, aber sehr oft ist in privatrechtlicher Form das verbrieft, was wir gerade beseitigen sollen, und ich glaube, daß in dieser Beziehung eine scharfe Unterscheidung nöthig wird. Und indem ich im zweiten Puncte auch die jetzt noch schwebenden Reluitionsbeträge mit einbeziehe, so finde ich, daß das nur eine Billigkeit ist, denn wie kommen Diejenigen dazu, welche vor einem halben Jahre oder einem Jahre sich zur Ablösung entschlossen haben? würden sie es nicht bereuen, nicht bis setzt gewartet zu haben? Der Staat hat das mit zu übernehmen. Bei Jenen, wo diese Verträge bereits abgelaufen sind, tritt dasselbe ein, wie bei einem veränderten Recrutirungsgesetze; wenn z. V. die frühere achtjährige Dienstzeit auf eine dreijährige herabgesetzt wird, aber unglücklicher Weise einer schon sieben Jahre gedient hat, so wird er nicht können dafür entschädigt werden; überhaupt ist eine volle, ins Loth und Gran ausgehende Ausgleichung nirgends möglich. "Drittens. Daß hingegen die von den Grundholden als Gemeindeglieder zu leistenden Gaben für Kirche und Schule, dann an Kastenschüttungsgetreide bis zum Erscheinen des demnächst auszuarbeitenden Gemeindeverfassungsgesetzes zu entrichten seien." Dieses Kastenschüttungsgetreide habe ich in keinem der Amendements gedacht gefunden; es ist aber etwas Wichtiges, weil es den Vorrath an Saatgetreide für die Gemeinden sichert. Überhaupt schien mir in mehreren Amendements nicht genügend die dreifache Belastung des bäuerlichen Grundbesitzers, nämlich gegen das Privateigenthum, gegen die Gemeinde (als Gemeindeglied) und endlich Dem Staate gegenüber genügend herausgehoben und scharf gesondert zu sein. (Liest:) "Viertens. Daß die für den Staatsdienst entbehrlichen Leistungen der Grundholden als Gemeindeglieder bis zum Erscheinen des auch dieses Verhältniß regelnden Gemeindeverfassungsgesetzes gegen die bisher theils schon übliche, theils nach diesem Maßstabe auszumittelnde billige Entschädigung zu erfüllen seien." Es betrifft dieß z. B. die Vorspannsdienste, die Einquartierung des Militärs, die Schneeschauflung des Winters im Gebirge, für welche bisher seine Entschädigung verabreicht wurde, wohl aber für die ersteren Lasten. (Liest:) "F ü n f t e n s. Daß kein, wie immer gearteter Vertrag Gesetzesgültigkeit habe, zu Folge dessen mittelbar irgendeinedem Untertänigkeitsverhältnisse angehörende Belastung des Bodens oder eine persönliche Freiheitsbeschränkung des Besitzes wieder eingeführt werden könnte. "Sechstens. Daß die, auf rein privatrechtlichen Verträgen beruhenden Kaufschillinge oder zeitliche Pachtzinsen für bäuerlichen Grundbesitz in voller Gültigkeit streng aufrecht erhalten werden." Werden wir nicht diese Cautel hineinbeziehen, so könnten die Landleute unter einander selber den gegenseitigen Bodenerwerb in Frage stellen." (Liest:) "Siebentens. Daß alle bezüglich gewisser adeliger Güter aus dem Lehenverbände im engern Sinne herrührenden Obereigentums und Heimfallsrechte des Staates aufrecht verbleiben, bis ein über den Abverkauf zu erlassendes Gesetz auch hier, für rein privatrechtliche Eigentumsverhältnisse begründen wird." "Achtens. Daß das Jagd und Fischereirecht außerhalb des bisherigen Dominicalgrundbesttzes zu einem Gemeindeeigentum gegen billige, von der Gemeinde, unter schiedsrichterlicher, vom Staate geregelter Vermittelung zu erklären sei, und ein besonderes Gesetz Obsorge zu tragen habe, daß ein mit der Bodenkultur vertraglicher Wild und Fischstand als ein Bestandteil des Nationalvermögens erhalten werde," "Neuntens. Dag die auf dem Bergrechte beruhenden Bodenbelastungen bis zur zeitgemäßen Umgestaltung der bergrechtlichen Gesetzgebung ihr Verbleiben haben. Es ist in vielen Amendementi das Bergrecht ohne Weiteres mit einbezogen. Es hat aber Jeder das Schürfungsrecht auf jeglichem Boden, die Oberfläche gehört wohl dem Grundbesitzer, nicht aber der Schatz, der unter demselben sich befindet.
Abg. L ö h n e r. Es ist das Weinbergrecht gemeint.
Abg. Borrosch. Es könnte immerhin diese Verwahrung mit einbezogen werden. Nur in einem Gesetze "kein Mißverständniß !" (Liest:)
"Zehntens. Daß die Gegenleistungen der bisherigen Obrigkeiten an ihre ehemaligen Unterthanen hinsichtlich der Wald, der Weide oder sonstiger Dominicalbodenbenützung zufolge der laut §. 3 vom Staate übernommenen vollen Entschädigung für so lange fort zu dauern haben, als die gewesenen Unterthanen jene Beihilfe zu ihrer Erhaltung beanspruchen und nicht eine speiwillige vertragsgemäße Abfindung zwischen ihnen als Nutznießern und der ehemaligen Herrschaft als dem leistungspflichtigen Theile festgesetzt wird."
"Elftens. Daß die Spar, die Waisen, die Armeninstitute und sonstigen Communalcassen bis zum Erscheinen des neuen Gemeindeverfassungsgesetzes der verantwortlichen Obhut der bisherigen Obrigkeiten anvertraut bleiben."
"Zwölftens. Daß die sub §. 3 u. 12 erwähnte volle Entschädigung hinsichtlich der Anspruchsberechtigung und Perzinjung vom Tage der Veröffentlichung des Ablösungsgesetzes beginnen.
"Dreizehntens. Daß die Gerichtsbarkeit und politische Geschäftsführung bis zur Einführung der neuen Gerichtsverfassung von den dermaligen Patrimonialgerichten gegen die bisherige Taxientrichtung von Seite der gewesenen Unterthanen und gegen die bisherige Entschädigung aus dem Kriminalfonde von Seite des Staates ausgeübt werden solle.
"Vierzehntens. Daß im Sinne der Anerkennung der Menschenrechte und einer constitutionellen Volksfreiheit jene Beamte, welche sich als unwürdig erwiesen haben, mit der Ausübung der Patrimonialgerichtsbarkeit ferner betraut zu bleiben, unverzüglich ihrer bisherigen Amtsgewalt zu entheben und durch neue Beamte zu ersetzen seien, und zwar mit Beobachtung des folgenden gesetzlichen Verfahrens: a) daß die Mehrzahl der vormaligen Unterthanen den Beschluß fasse; b) eine durch unverdächtige Zeugenaußagen oder tatsächlich begründete Anklage zu stellen, und O ein nach dem provisorischen Gesetze gebildetes Geschworenengericht eines Nachbardomindiums das "Schuldig" ausspreche."
Es ist dieses ein Paragraph, der gewiß vielfache Anfechtung erleiden wird, den ich aber gar nicht für so bedenklich erachte, als er etwa aussehen mag. Er hat unter dem Beamtenstande, also auch unter den Justiziaren und Oberamtsleuten von jeher wahre Väter der ihnen anvertraut Gewesenen gegeben. Ich kenne ihrer, und es zieren ein paar von ihnen unsere Versammlung hier, die ihr Privatvermögen hingeopfert haben, um der Hungersnot zu begegnen im Kreise der ihnen Anbefohlenen. Solche Ehrenmänner trifft dieser Paragraph ohnehin nicht. Das Volk hat rechtlichen Sinn und gefunden Menschenverstand, es wird sogar den christlichen Liebesmantel über Viele ausbreiten, die es verdient hätten, als Peiniger, Drängen und Gelberpresser entfernt zu werden. Viele haben jetzt schon die Krallen eingezogen, sie gleichen Wölfen mit ausgerissenen Zähnen; aber Manche ihnen können doch noch schnappen und zwicken. (Heiterkeit.) Einer unserer geehrten Abgeordneten aus der Bukowina hat eine Schrift ausgetheilt, die nun feit 4 Jahren unerledigt ist; sie behandelt einen Gegenstand dieser Art, bezüglich der Staatsherrschaft Molbauischkimpolung. Ist auch nur der zehnte Theil davon wahr (und wahrlich ich kann nach allen diesen Vorlagen kaum daran zweifeln), so wäre die Cameralbehörde in Anklagestand zu versetzen, daß sie jenen Menschenpeiniger nicht schon längst entfernt hat. Für Solche ist dieser Paragraph gemeint, es werden ihrer gewiß Wenige sein und kein falsches Mitleid braucht uns abzuhalten, denn sie haben dafür gesorgt, von den geschorenen Schafen ihre eigenen Schäflein ins Sichere zu bringen. (Heiterkeit, Beifall.) Es kommt jetzt ein Paragraph, der, wenn ich ein gestriges Amendement recht verstanden habe — und welches mich mit Entsetzen erfüllte—zum Theil die Einleitungsworte zu dieser meiner Vorlesung mit hervorgerufen hat. Ich bin um so mehr zu jener Vermuthung berechtigt, als ich aus der Provinz, die ich hier vertrete, selber mehrere Beispiele der Art aus meiner persönlichen Erfahrung kenne. (Liest:)
"Fünfzehntens. Daß der Unterschied im Flächeninhalte des Dominicaalgrundbesitzes zwischen der Josephinischen Kateastral — Fasson und der neuerlichen Kateastralvermessung keinen Eigentumsanspruch für die ehemaligen Unterthanen begründe, und ein solcher im ordentlichen Rechtswege erwiesen und verfolgt werden müsse."
Vicepräs. Wird dieser Antrag unterstützt?
(Unterstützt.)
Abg. Borrosch. Ich erlaube mir nur beizufügen, wodurch ich zu dem Irrthume, bezüglich des Bergrechtes, veranlaßt worden bin; es geschah, weilnämlich gestern ein verkehrliches Mitglied aus Böhmen des Granatensuchens und Fundes als einer derartigen Unbill erwähnte.
Vice Präs. Es war eben der letzte Verbesserungsantrag, nämlich der 60., der hier vorlag. Wünscht die hohe Kammer, daß die Herren Redner in der Weise, wie sie vorgemerkt sind, die Tribune besteigen, oder daß die Sitzung mit Rücksicht auf die nachmittägige Feier geschlossen werde (Einige Stimmen: Wir haben den Präsidenten nicht gehört). Es handelt sich darum, daß der letzte, und zwar der 60. Antrag so eben unterstützt worden ist, ein weiterer Verbesserungsantrag liegt nicht vor. Es handelt sich darum, ob wir die Verhandlung und Berathung über den Kudlich'schen Antrag noch weiter fortführen, und ob die Redner aufgefordert werden sollen, die Tribüne zu besteigen, oder ob wir die Sitzung schließen sollen. Falls sich die hohe Versammlung für die weitere Berathung ausspricht, wolle sie aufstehen.
Abg. Dylewski. Ich habe noch eine Bitte an das Präsidium, daß nämlich jene Anträge gedruckt werden.
Vicepräs. Das wird geschehen. Bisher sind 29 Redner vorgemerkt, ich bitte daher den ersten Herrn Redner, und zwar den Herrn Abg. Jonak, die Tribüne zu besteigen. Der zweite Redner dagegen, und zwar bedingungsweise, ist der Herr Abg. Trojan.
Abg. Borrosch. Ist das eine Debatte oder eine freie Rede?
Vicepräs. Jetzt werden die Herren in der Ordnung die Tribüne zu besteigen haben, in der sie vorgekommen sind. Die freie Rede ist dann gestattet, falls die Verhandlung nicht für geschlossen erklärt wird. Ich ersuche den Herrn Abg. Jonak zum Vortrage zu schreiten.
Abg. Jonak (von der Tribune). Meine Herren! Es ist oft hingewiesen werden, daß es ein weltgeschichtlicher Moment war, als wir auf die Aufforderung den Antrag des Abg. für Behnisch ihn zu unterstützen, mit einer Begeisterung aufstanden, wie sie bis dahin in unserer Kammer noch nicht vorgekommen war. Dieser Antrag hat mannigfache Abänderungsanträge erfahren; die Sachlage ist seit dem ersten Momente verrückt worden. Ursprünglich war es ein Antrag, der sich lediglich auf das Aussprechen eines Principes basierte, und gegenüber diesem principiellen Antrage, gegenüber der Begeisterung, wie sie sich hier kund gab, würde es wohl Niemand gewagt haben, das Wort als ein entgegengesetztes zu führen. Auch ich hatte mir als erster Redner die Freiheit genommen, unbedingt für den Antrag zu sprechen. Seither aber sind wir von der principiellen Feststellung des Gründsatzes abgewichen, wir haben uns auf das materielle Gebiet begeben, dieses materielle Gebiet mehr oder weniger nach allen seinen Seitenrichtungen verfolgt. Wir sind auf Unterschiede eingegangen, welche sich schließlich nicht bloß auf provinzielle, sondern auch auf lokale Beziehungen führen lassen. Es ist so Vieles angegeben worden, was, ich gestehe es frei, mit den Grundsätzen der Freiheit und Gleichberechtigung Aller im Widerspruche zu stehen scheint. Nun wir die ganze Debatte zusammenfassen, werden wir uns im Allgemeinen für den Antrag aussprechen, wir werden aber in den Einzelheiten demselben entgegentreten, und die hohe Kammer möge mir ihre Nachsicht ertheilen, wenn ich weder für noch gegen den Antrag, sondern über denselben noch seine hauptsächlichsten Modalitäten spreche. Erörterungen aller Art haben bisher stattgefunden; die Liebe zum Volke hat sich mannigfaltig kund gegeben; nicht bloß diese Liebe, nicht bloß die Begeisterung, welche uns hier geleitet, sondern auch der Wünsch, eine wichtige Stütze des Staates in dem Nährstande aufrecht zu erhalten, und ihm eine Stellung zu geben, wodurch für ihn eine feste Basis begründet wird; nicht bloß meine Pflicht als Abgeordneter eines Bezirkes, der größtentheils aus Leuten des Nährstandes besteht, sondern auch einiger Maßen der Umstand, daß ich in einer Richtung diesem ehrenwerten Stande angehöre, bestimmt mich, das Wort zu nehmen. Nach der unbestimmten, unklaren und dennoch so weit verzweigten Gesetzgebung, welche bisher beobachtet wurde, muß ich zwar zweifeln, ob ich dazu gehöre; denn trotz mannigfacher Hofdekrete weiß ich noch immer nicht, ob der Besitzer eines untertänigen Gutes auch Unterthan sei. Ich führe dieß deßwegen an, weil diese Gesetzgebung allein, die sich in so viele Bahnen einlässt, so viel Widerstrebendes, zu einander nicht Gehöriges vereint, oder auch mehr oder weniger einen Grund dazu bietet, daß wir immer mehr und mehr Schwierigkeiten bei der Lösung unserer Frage finden, weil das Gebiet des Unterethansverbandes nicht streng beglänzt ist, weil unter den Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben, so viel mitbegriffen, wenigstens gedeutet wird, was sich in ganz andere des öffentlichen Lebens und der Legislatur verlieren muß, weil unter dem, was wir als Unteräthangesetz fassen, endlich nichts mehr und nichts weniger aufgenommen wurde, als das, was die Rücksicht der Volkswohlfahrt, der Nationalökonomie begriffen wissen wollte. Wir haben hier bereits mit scharfen Zügen diese Gesetzgebung charakterisiert gefunden, wie sie sich entwickelt hat in der vorjosephinischen Zeit, in der Josephinischen Zeit, wo eine helle Leuchte aufgetan gen ist, wie sich endlich dieses glänzende Meteor nach und nach verloren hat in die Stagnationsperiode der letzten Zeit. Leider find in dieser letzten Zeit alle Versuche — und seien wir gerecht, deren waren doch einige gerechte, billige, scharfblickende — ich sage, alle diese Versuche find eben nur gescheitert an jener Starrheit, die wir Alle oft beklagt, unter der wir Alle gelitten haben. Sie sind gescheitert seit den Jahren, seitdem man begriffen und gelernt hat, es müsse einmal etwas für den Unterthan geschehen. Diese Starrheit ist gebrochen worden. Wir bewegen uns auf ganz neuem Boden, wir wollen das neue Gebände begründen, fest, triftig, ausdauernd für alle Zukunft; wir wollen es kräftig begründen. Es ist aber richtig hier gesagt worden, damit dieß möglich sei, müssen wir den alten Schutt, der uns überall störend in den Weg tritt, beseitigen, und dieser Schutt sind so viele Ausflüsse der früheren Legisolation.
Meine Herren! Ware es möglich mit einem kräftigen Worte den Bauer frei zu machen für alle Zeiten, wäre es möglich, ihm jene Geschenke zu geben, die Gott der Herr in seinem Rathschlusse unbedingt für alle Menschen gleichmäßig ausgetheilt hat: ich würde keinen Augenblick anstehen, dieses Wort zu sprechen; wäre es ein Kampf gegen Vorrechte, Unterdrückung: ich würde keinen Augenblick anstehen, diesen Kampf einzugehen und ihn zu Ende zu führen. Ich würde darin nichts mehr und nichts weniger als eine Konsequenz der Revolutionen sehen, die begonnen haben. Ich verstehe jedoch unter Revolution nichts mehr als einen Kampf der gesunden Vernunft gegen Privilegien und Vorrechte, auf das Ziel hin, daß die Freiheit und Gleichheit für Alle erworben worden. Wenn wir aber in diesen Kampf eingehen, und nicht bloß gegen Vorrechte, sondern gegen Rechte kämpfen, und wenn in diesem Kampfe auch Rechte fallen sollen, ich sagt Rechte und nichtdorrechte, wenn wir durch diese Bekämpfung, durch die Aufhebung dieser Rechte, statt ein allgemeines gleichmäßiges Glück zu fördern, statt allgemeine Freiheit und Gleichheit anzustreben und zu erreichen, wenn wir in einem solchen Kampfe durch die Unterdrückung der Steckte neue unheilvolle Leidenschaften erzenen: ich weiß nicht, ob sie unsere Aufgabe so lösen wollen. Vielleicht ist Niemand unter uns, der es nicht gesehen hat, der es nicht mitgefühlt, der es nicht so ganz miterlebt hat, wie traurig die Stellung unserer bisherigen sogenannten Unterthanen war, es sei auf dem Gebiete des materiellen, es fei auf dem Gebiete, welches über das Materielle hinaus in höhere Sphären schreitet; bleiben wir vorläufig bei dem materiellen Gebiete, und es ist genug, wenn ich sage, daß die an den Unterthan gestellten Forderungen in keinem Vergleiche zu seiner Erwerbsfähigkeit, zum wirklichen Erwerbe waren. Der Unterthan war das meistbelastete, das überlastete Mitglied des Staate..!, ich meine nicht durch jene Lasten, welche approximativ Jeder für das Staatsbedürfnis tragen soll, ich meine nicht durch jene Abgaben, die eine Rechtsbasis für sich haben, sondern ich meine durch das Maß aller jener Forderungen und die Formen, nach welchen diese Ansprüche geltend gemacht wurden. (Mehrere Abgeordnete rufen: Lauter!) Nicht anders war es rücksichtlich der geistigen, intelligenten Richtung. Wie es ganz richtig hier gesagt worden ist: Mehr oder weniger hat man eine Kette um das Gehirn des armen Mannes gelegt, welches um so trauriger, um so schimpflicher um so kränkender, um so bitterer ist, wenn wir sehen, daß es ein Volk war, welches in seinem Herzen, den herrlichsten Kern hat, und welches diesen Kern auf keine Weise benutzt, auf keine Weise zum lebendigen Ausbruch bringen konnte und durfte. Wag ist nun das Ziel, welches wir anstreben? Es ist schon oft genug gesägt worden: es ist die Freiheit der Personen, es ist die Freiheit von Grund und Boden. Gehen wir über auf das erste, auf die Freiheit der Personen, so ist das Positive, was wir anstreben, hier hinlänglich besprochen, wir müssen darüber einen Grundsatz aufstellen. Alle Unterschiede des Standes, wie sie bisher stattgefunden, sollen aufhören; wir müssen die allgemeinen Menschenrechte aussprechen, und auch für den bisher sogenannten Unterthan garantieren. Vergessen wir über das positive nicht eine Legisolation, welche hier, ich möchte sagen, die härtesten Formen annimmt, welche hier gerade am grellsten zeigt, wie gegen das aufgestellte Prinzip bisher gehandelt, wie bisher in diesen einzelnen Ausflüssen der Legisolation der Gleichstellung Aller geradezu entgegengetretenwunde. Es ist dieses, was ein Kollektivausdruck bezeichnet, die Form der Abstiftung. Ferner wird das Unterethansstrafpatent in allen seinen einzelnen Punzten, mit all seinen einzelnen Paragraphen abgeschafft werden müssen. Die Form der Abstiftung steht in einer so directen Verbindung mit der Idee des Grundherrlichkeitsverhältnisses, daß, Wenn wir einmal das Grundherrlichkeitsverhältnis mit einem Strich beseitigen, wir auch die der Abstiftung mit dem zweiten Striche beseitigen müssen. Was heißt Abstiftung? Abstiftung heißt nichts mehr und nichts weniger als den Eigenthums eines Grundes oder Bodens, wenn auch nur Nutzer zenthümer, gegen seinen Willen für gereiste, und ich nenne es frei heraus, willkürliche Vergehen von Grund und Boden abschaffen, diesen verkaufen unter Verhältnissen, wo das Resultat des Kaufens und Verkaufens geradezu ungünstig und ein das Eigenthum gefährdendes ist. Und die Grunde deßhalb? Ungehorsam gegen die Obrigkeit oder das Verschulden muthwillig über die Hälfte, zwei Drittel und so fort. Wenn ich alle einzelnen Gründe der Abstiftung durchgehe, so muß ich gestehen, finde ich darin eine sehr weise Bevormundung, nämlich die Möglichkeit, daß man einen Menschen zwingt, seine Nachlässigkeit in einer andern Weise aufzugeben, oder eine Abschreckungstheorie um den Andren die Lust zu vertreiben, ein Ähnliches zu thun. Aber eine Bevormundung dieser Art im gegenwärtigen Augenblicke ist eine Entwürdigung, eine Entwürdigung Aller, die darunter schmachten sollen, und ich protestire feierlichst dagegen. Das zweite, das Untertanenstrafpatent — ich will es nicht analisieren, erfreuliche Resultate dürfte die Analise nicht geben, ich hebe nur einen Punct heraus und es schaudert mich, wenn ich diesen Punct hier aussprechen muß, es ist der: über einen freien Menschen, über einen Bruder, über Einen, dessen Gleichen wir hier brüderlich aufgenommen haben, schwebt roch der Stock, freilich — mit kreisamtlicher Bewilligung Das Unterthanenstrafpatent bat ferner in seinem Gefolge noch andere nichts mehr und nichts weniger entehrende Strafen, ich sage also, diese müssen und sollen fallen, und sobald als möglich. Wenn wir das Princip aussprechen, sprechen wir es nur nicht so allgemein aus, der Unterthan sei frei, so sprechen wir es so bestimmt und deutlich aus, damit alle jene lästigen, entwürdigen den Überbleibsel der früheren Zeit durchaus von der Wurzel ausgerottet werden, und zwar sobald als möglich Anders stellt sich die Sache heraus rucksichtlich der Freiheit der Sache, tückesichtlich des Aishebens aller jener Beschränkungen und Lasten, welche bisher auf dem bäuerlichen Grundbesitz gehaftet haben Ich muß es gestehen, würbe es sich lediglich um solche Lasten handeln, welche aus den Unterthansverhältnissen entspringen, würden wir nicht in Folge der früheren Legisolation so manche analoge gleiche Lasten finden, würden wir nicht besorgen müssen, daß wir durch Aufhebung der einen Last, ohne die andere zugleich analoge aufzuheben, nicht bloß kein Vertrauen im Lande wecken, sondern gegen uns Mißtrauen provozieren, andererseits im Lande selbst mannigfache traurige Aufregung stattfinden müßte, ich sage, wurden wir es bloß mit den Unteräthanslasten zu thun haben, so wurde die Aufgabe vielleicht mannigfaltig erleichtert. Die sechzig Amendements, welche hier eingebracht wurden, zeigten schon die große ungeheure Schwierigkeit, welche wir hierbei zu bewältigen haben und bewältigen müssen. Es wird hier gesprochen von Unteräthanslasten, die nicht privatrechtlicher Natur sind, es ist uns gesagt worden, daß. selbst manche Untertranigkeitslasten, die privatrechtliche Natur angenommen haben, in sofern als sie sich auf Rexficationen grunden, als sie später und bis auf die neueste Zeit sich auf einen eigenen Vertrag stützen, es ist uns zu solchen Untertranigkeitslasten der Zehent nach seiner ob Öffentlichen oder Privatnatur angegeben worden. Es ist die Kategorie weiter geführt worden, alles das, was man als dingliche Lasten verstanden hat, bei Bauern und andern ähnlichen Gütern, als das Mortuarium, Laudemium, Taxen n s f. Ich muß aufrichtig gestehen, thun wir das Werk nicht bald, thun wir es ganz; im Verlaufe unserer Berathung kommen wir nun dahin, um es geradezu auszusprechen, daß für die Folgezeit solche Abgaben, unter welchem Titel sie immer angeregt werden möchten, nicht mehr stattfinden können, nicht mehr stattfinden sollen, deßhalb weil ich mir nur eine einzige Form denken kann, unter welcher Grund und Boden seine wahre Bedeutung bekommen soll, seine Bedeutung, welche mit den Interessen der Freiheit, mit den Interessen aller Verhältnisse in diesem Sinne auf dal Innigste verknüpft sind; diese Foren ist die angegebene Freiheit des Grundes, Freiheit des Besatzes, und die Beschränkung lediglich so weit, als sie eine gleichmäßige ist, eine gleiche für Alle. Die Wissenschaft ist uns in den letzten zwanzig Jahren hierbei mit mancher Prüfung vorangegangen; ich glaube kaum, daß ein Gegenstand so allseitig, so gründlich und am Ende auch so rauf geprüft wurde, als eben die bäuerlichen Lüsten, und jede solche Prüfung hat unser zu dem Schlüsse geführt, man soll diese bäuerlichen und Besitzeslasten aufheben, man toll sie end (ich in eine andere Form bringen, auf eine Ablösung, oder wie es nun immer heißen will, dringen, damit die Freiheit des Besitzes realisiert werde. Wenn wir, ich sage nun von uns, so mannigfache Lasten haben, wenn wir für die Zukunft diese alle beseitigt müssen wollen, wenn es uns drangt, daß diese Beseitigung so bald als möglich stattfinde, wenn es uns endlich drangt, daß die Losung dieser ganzen Frage nicht nur eine gründliche, sondern für die Zukunft wohltauende, und, wie man hier bemerkt hat, eine gerechte sei, so muß ich gestehen, müssen wir zunächst über eine Frage ins Klare kommen, über eine Frage, he wenigstens principiell entschieden werden muß. Es ist die Vorfrage, ob diese Lasten, wie sie nun sind und wie wir sie nicht trennen können, ob sie mit einem Federst ich für die ganze Zukunft vernichtet werden sollen, oder ob wir gleich im Vorhinein wenigstens das Princip der Entschädigung aussprechen wollen